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Document 52018BP1413

Entschließung (EU) 2018/1413 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2016 sind

OJ L 248, 3.10.2018, p. 307–309 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2018/1413/oj

3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/307


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2016 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0084/2018),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;

B.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (die „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2016 ihrem Jahresabschluss zufolge (1) auf 16 673 153,98 EUR belief, was einem Rückgang um 1,06 % gegenüber 2015 entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2016 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass die Maßnahmen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2016 zu einer Vollzugsquote von 96,31 % geführt haben, was gegenüber dem Vorjahr (97,53 %) einem Rückgang um 1,22 % entspricht, und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 70,35 % betrug, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 einem Rückgang um 1,70 % entspricht;

2.

begrüßt die Folgemaßnahmen der Agentur im Zusammenhang mit den Bemerkungen der Entlastungsbehörde zur Ausführung der Haushaltspläne früherer Jahre; begrüßt ferner, dass die Agentur die Empfehlungen des Rechnungshofs in Bezug auf IKT- und Beratungsrahmenverträge als einen Bereich, der bei der Entlastung für 2016 verbessert werden muss, rasch umgesetzt hat;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

3.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Anteil der auf das Jahr 2017 übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 417 279 EUR bzw. 30 %, recht hoch war (gegenüber 364 740 EUR bzw. 26 % im Jahr 2015); stellt fest, dass diese Mittelübertragungen hauptsächlich IT-Dienstleistungen betreffen, die zum Jahresende noch nicht vollständig erbracht bzw. in Rechnung gestellt waren; stellt ferner fest, dass sich die auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III auf 3 370 616 EUR bzw. 43 % beliefen (gegenüber 3 383 052 EUR bzw. 41 % im Jahr 2015); stellt fest, dass diese Mittelübertragungen hauptsächlich Forschungsprojekte und Studien mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr betreffen; entnimmt den Ausführungen des Rechnungshofs, dass die Agentur die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen könnte, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten und den unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser Rechnung zu tragen; entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie diese Möglichkeit prüfen will, um festzustellen, ob dadurch die Verwaltung der Haushaltsmittel verbessert werden kann;

4.

stellt fest, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind und weder unbedingt auf Schwächen bei der Haushaltsplanung und der Ausführung des Haushaltsplans hindeuten noch stets dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von der Agentur im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Mittelübertragungen

5.

stellt fest, dass im Haushaltsjahr 2016 elf Mittelübertragungen vorgenommen wurden, die sich auf insgesamt 319 240 EUR beliefen, um Mittel von Bereichen, in denen Haushaltseinsparungen festgestellt wurden, auf Bereiche mit knapper Mittelausstattung umzuverteilen und so sicherzustellen, dass die Jahresziele erreicht werden;

Auftragsvergabe

6.

stellt fest, dass die Agentur Verträge über Güter und Dienstleistungen in einem Gesamtumfang von 8 492 938,92 EUR an Subunternehmer vergeben hat, wovon 930 240,32 EUR im Rahmen von 41 Verhandlungsverfahren und 580 926,16 EUR im Rahmen von interinstitutionellen Verträgen oder Dienstgütevereinbarungen vergeben wurden, während 6 981 772,44 EUR 155 spezifischen Verträgen oder Auftragsscheinen im Zuge von Rahmenverträgen entsprechen, die sich aus in offenen Verfahren vergebenen Aufträgen ergeben haben;

7.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass ein Beschaffungsteam eingesetzt wurde, um die Harmonisierung aller bei der Agentur durchgeführten Beschaffungsverfahren — von der Konzeption bis zum Abschluss — zu gewährleisten, die Aufsichtsmaßnahmen und Kontrollen zur Risikominderung unterliegen, einschließlich förmlicher Eröffnungs- und Bewertungsverfahren, von den Mitgliedern der Ausschüsse unterzeichneter Erklärungen zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten sowie der Bewertung schriftlich dokumentierter Ausschluss-, Auswahl- und Zuschlagskriterien;

8.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur 2014 einen Rahmenvertrag über IT-Beratungsleistungen für den Zeitraum 2014-2017 im Gesamtumfang von 1 100 000 EUR abgeschlossen hat; stellt mit Bedauern fest, dass zwar in den im Jahr 2016 unterzeichneten Einzelaufträgen zur Umsetzung dieses Rahmenvertrags eine klare Festlegung von Projektleistungen erfolgte, dass dennoch Berater auf der Basis des auf Vertrauensbasis ermittelten Zeit- und Mittelaufwands verpflichtet wurden, wobei der Preis nicht festgesetzt und direkt mit der Leistung verbunden war, sondern sich aus der Anzahl der geleisteten Arbeitstage ergab; stellt außerdem fest, dass 2016 rund 50 % der IT-Beratungsleistungen außerhalb der Räumlichkeiten der Agentur erbracht wurden, sodass die Agentur die effiziente Umsetzung der Aufträge nur begrenzt überwachen konnte; stellt fest, dass sich die nach Maßgabe dieses Rahmenvertrags im Jahr 2016 geleisteten Zahlungen auf rund 400 000 EUR beliefen; entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie die Empfehlungen des Rechnungshofs bei ihren neuen IKT- und Beratungsrahmenverträgen umsetzt, indem sie nach Möglichkeit Aufträge speziell nach angesetztem Aufwand vergibt;

Personalpolitik

9.

entnimmt dem Stellenplan der Agentur, dass 39 Stellen (von insgesamt 41 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen) am 31. Dezember 2016 besetzt waren, während es 2015 40 Stellen waren;

10.

bedauert, dass bei Betrachtung der am 31. Dezember 2016 besetzten Stellen festzustellen ist, dass kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht, da das Verhältnis mehr als zwei zu eins beträgt (72 % der Beschäftigten sind Frauen und 28 % Männer); stellt fest, dass dieses Problem dringend angegangen werden muss; stellt jedoch fest, dass auf der höheren Führungsebene ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis (50:50) besteht;

11.

betont, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Bestandteil der Personalpolitik der Agentur sein sollte; stellt fest, dass sich die für Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens aufgewandten Haushaltsmittel auf etwa 194 EUR pro Mitarbeiter belaufen, was 3 Tagen pro Mitarbeiter entspricht; stellt fest, dass die durchschnittliche Anzahl der Krankheitstage pro Mitarbeiter 11 Tage beträgt;

12.

weist darauf hin, dass die Agentur 2007 einen Beschluss zu Mobbing und sexueller Belästigung angenommen hat; schlägt vor, zur besseren Sensibilisierung der Mitarbeiter Schulungen und Informationsveranstaltungen zu organisieren; stellt fest, dass 2016 eine Verwaltungsuntersuchung durchgeführt wurde; fordert weitere Erläuterungen zu den Schlussfolgerungen der Untersuchung unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen;

13.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur 2016 keine Beschwerden, Klagen oder Meldungen im Zusammenhang mit Personaleinstellungen oder -entlassungen verzeichnet hat;

14.

stellt fest, dass die Agentur im Anschluss an die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Reform des Beamtenstatuts weiterhin Durchführungsbestimmungen erlassen hat;

Transparenz und Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

15.

stellt fest, dass die neuen Erklärungen zu Interessenkonflikten und Zusammenfassungen von Lebensläufen derzeit gesammelt und analysiert werden, seit Ende 2016 ein neuer Verwaltungsrat eingesetzt wurde; stellt ferner fest, dass die Agentur 131 vollständige Dossiers zusammengetragen hat, und zwar 70 von den Mitgliedern des Verwaltungsrats (80 %), 52 von den stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats (60 %) und zwölf von den Beobachtern und den stellvertretenden Beobachtern (48 %); begrüßt, dass aus keinem der untersuchten Dossiers eine Situation hervorgeht, die als Interessenkonflikt im Sinne der Politik der Agentur eingestuft werden könnte;

16.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur eine auf den vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) für die EU-Agenturen herausgegebenen Leitlinien beruhende Strategie zur Betrugsbekämpfung verfolgt; stellt fest, dass die Strategie einen Dreijahreszeitraum (2015 bis 2017) abdeckt und dass ihre Umsetzung regelmäßig durch den Vorstand der Agentur überwacht wird; stellt ferner fest, dass ein internes Verfahren zur Meldung und Behandlung potenzieller Betrugsfälle und deren Konsequenzen angenommen und den Mitarbeitern im Intranet verfügbar gemacht wurde;

17.

bedauert sehr, dass die Umsetzung interner Vorschriften zur Meldung von Missständen durch die Agentur noch aussteht; stellt fest, dass die Agentur auf Leitlinien von der Kommission wartet; stellt ferner fest, dass die Agentur in der Zwischenzeit auf die Leitlinien der Kommission von 2012 für die Meldung von Missständen Bezug nimmt; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten, wenn diese Vorschriften über die Meldung von Missständen aufgestellt und umgesetzt wurden;

18.

weist darauf hin, dass eine für die Offenlegung, Beratung und Befassung zuständige, mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattete unabhängige Stelle eingerichtet werden muss, damit Hinweisgeber Unterstützung erhalten, wenn es um die Wahl der richtigen Kanäle für die Offenlegung ihrer Informationen zu etwaigen die finanziellen Interessen der Union betreffenden Unregelmäßigkeiten geht, wobei die Vertraulichkeit gewahrt wird und ihnen die notwendige Unterstützung und Beratung angeboten wird;

Wichtigste Erfolge

19.

würdigt die drei wichtigsten Erfolge, die die Agentur im Jahr 2016 verzeichnen konnte:

das vom Parlament initiierte dreijährige Pilotprojekt „Sicherere und gesündere Arbeitsplätze in jedem Alter — Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (OSH) im Kontext einer alternden Belegschaft“ wurde abgeschlossen, und die Kampagne zu gesunden Arbeitsplätzen 2016-2017 unter dem Motto „Gesunde Arbeitsplätze — für jedes Alter“ wurde gestartet;

auf einem hochrangigen Seminar wurde der erste Bericht eines großen Forschungsprojekts zum Thema „Gesundheit und Sicherheit in Kleinst- und Kleinunternehmen“ vorgestellt;

gemeinsam mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und dem Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) wurde ein neues Instrument zur Verwaltung mehrsprachiger Websites verwirklicht, das 2017 mit dem Preis des Europäischen Bürgerbeauftragten für herausragende Leistungen in der öffentlichen Verwaltung ausgezeichnet wurde;

Interne Prüfung

20.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2016 eine strategische Risikobewertung durchgeführt hat, deren Hauptziel darin bestand, einen neuen mehrjährigen Strategieplan für interne Prüfungen für den Zeitraum 2017-2019 zu erstellen;

21.

begrüßt, dass bezüglich der Agentur Ende 2016 keine offenen Empfehlungen vorlagen, die als „kritisch“ oder „sehr wichtig“ eingestuft waren; stellt fest, dass die Agentur während dieses gesamten Jahres an der Umsetzung des Aktionsplans gearbeitet hat, der sich auf die vier wichtigen Empfehlungen aus der Prüfung des IAS aus dem Jahr 2015 über „Instrumente für das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ bezieht; stellt fest, dass der IAS die Arbeiten zu den vier Empfehlungen überprüft und empfohlen hat, sie Anfang 2017 zum Abschluss zu bringen;

Leistung

22.

würdigt die wichtigen Schritte, die die Agentur unternommen hat, um ihr maßnahmenbezogenes Managementsystem durch ein IT-System zu unterstützen; begrüßt die Einführung neuer digitaler Instrumente für die Verwaltung der für die verschiedenen Projekte und Tätigkeiten aufgewendeten Zeit sowie für die Verwaltung von Ausschreibungen und öffentlichen Aufträgen;

Sonstige Bemerkungen

23.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass nach der Verordnung (EG) Nr. 2062/94, der Gründungsverordnung der Agentur, nicht ausdrücklich externe Evaluierungen ihrer Tätigkeiten vorgeschrieben sind; stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Vorschlag der Kommission für eine neue Gründungsverordnung (COM(2016) 528) auch vorgesehen ist, dass alle fünf Jahre eine Evaluierung vorgenommen werden muss und externe Auditberichte herangezogen werden müssen;

24.

würdigt die Tätigkeiten und Analysen der Agentur im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die einen Beitrag zur Gestaltung der politischen Maßnahmen der Union zur Förderung gesunder und sicherer Arbeitsplätze in der gesamten Union leisten; nimmt ihre laufenden Arbeiten an den Paketen zur Unterstützung von mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen zur Kenntnis, die mit dafür spezifischen Instrumenten ausgestattet sind und wofür spezifische Leitlinien gelten, um Wissenslücken zu schließen und eine bessere Einhaltung der Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu erleichtern;

25.

begrüßt die gute Zusammenarbeit zwischen den im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration tätigen Agenturen und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Eurofound, Cedefop und EIGE im Hinblick auf den Bericht „Auf dem Weg zu einer altersgerechten Arbeit in Europa: eine Lebensperspektive der EU-Agenturen im Hinblick auf Arbeit und Altern“;

26.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 18. April 2018 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  ABl. C 12 vom 13.1.2017, S. 9.

(2)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0133. Siehe Seite 393 dieses Amtsblatts.


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