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Document 52017XC0908(01)
Update of the list of residence permits referred to in Article 2(16) of Regulation (EU) 2016/399 of the European Parliament and of the Council on a Union Code on the rules governing the movement of persons across borders (Schengen Borders Code)
Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
ABl. C 297 vom 8.9.2017, p. 3–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 297/3 |
Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (1)
(2017/C 297/03)
Die Veröffentlichung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) erfolgt auf der Grundlage der Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 39 des Schengener Grenzkodexes (Kodifizierter Text) mitteilen.
Neben der Veröffentlichung im Amtsblatt wird eine monatlich aktualisierte Fassung auf die Website der Generaldirektion „Inneres“ gestellt.
FRANKREICH
Ersetzung der im ABl. C 94 vom 25.3.2017 veröffentlichten Listen
LISTE DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN AUSGESTELLTEN AUFENTHALTSTITEL
1. |
Nach dem einheitlichen Muster ausgestellte Aufenthaltstitel Französische Aufenthaltstitel:
Zu beachten: Seit 13. Mai 2002 werden Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und Aufenthaltsbescheinigungen in Form einer mit Kunststoff überzogenen Karte nach dem einheitlichen europäischen Muster ausgestellt. Exemplare der alten, bis zum 12. Mai 2012 gültigen Modelle sind noch in Umlauf. Monegassische Aufenthaltstitel (aufgenommen gemäß Beschluss des Exekutivausschusses vom 23. Juni 1998 bezüglich der monegassischen Aufenthaltstitel [SCH/Com-ex (98) 19]):
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2. |
Alle sonstigen einem Drittstaatsangehörigen ausgestellten Dokumente, die zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet oder zur Wiedereinreise in das Hoheitsgebiet berechtigen
Je nach Stellung des Inhabers trägt jeder Sonderaufenthaltstitel einen besonderen Vermerk:
Hinweis 1: Die anspruchsberechtigten Personen (Gatte/Gattin, Kinder unter 21 Jahren und unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie) erhalten die Sonderaufenthaltstitel derselben Kategorie wie die betreffenden Titelinhaber. Hinweis 2: Nicht als Sonderaufenthaltstitel gelten die vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten ausgestellten Dienstbescheinigungen („Attestations de Fonctions“ — „CMR“, „CR“, „AR“, „SR“ und „FR“) für Angestellte vorstehend genannter Vertretungen und Organisationen, die über die französische Staatsangehörigkeit oder einen ständigen Wohnsitz in Frankreich verfügen, sowie für internationale Beamte mit Wohnsitz im Ausland („EF/M“).» |
Liste der früheren Veröffentlichungen
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(1) Siehe die Liste früherer Veröffentlichungen am Ende dieser Aktualisierung.