EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52017TA1206(39)
Report on the annual accounts of the European GNSS Agency for the financial year 2016, together with the Agency’s reply
Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur für das Europäische GNSS, zusammen mit der Antwort der Agentur
Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur für das Europäische GNSS, zusammen mit der Antwort der Agentur
OJ C 417, 6.12.2017, p. 241–246
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 417/241 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2016 der Agentur für das Europäische GNSS, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2017/C 417/39)
EINLEITUNG
1. |
Die Agentur für das Europäische GNSS (globales Satellitennavigationssystem) (nachstehend „die Agentur“, auch „GSA“), deren Sitz zum 1. September 2012 von Brüssel nach Prag (1) verlegt wurde, wurde geschaffen durch die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates (3) über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (4). Die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates eingerichtete Europäische GNSS-Behörde hat am 1. Januar 2007 offiziell alle Aufgaben übernommen, mit denen zuvor das Gemeinsame Unternehmen Galileo betraut war. Die Agentur führt diese Aufgaben weiter als „Agentur für das Europäische GNSS“ auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 in der geänderten Fassung. Zudem beauftragte die Kommission die Agentur im Wege einer Übertragungsvereinbarung mit dem Betrieb der europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems (European Geostationary Navigation Overlay System, EGNOS). |
2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (5). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur
|
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
PRÜFUNGSURTEIL
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge Einnahmen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen
Zahlungen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen
Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge
Hinweis
|
17. |
Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
18. |
In seinem Prüfungsbericht von November 2016 gelangte der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission zu dem Schluss, dass im Jahr 2016 keine agenturweite jährliche Risikobewertung durchgeführt wurde und dass die erheblichen Risiken für die Agentur weder in ihren Planungsdokumenten noch in ihren Tätigkeitsberichten erwähnt werden. Außerdem stellte der IAS fest, dass die für die verschiedenen Elemente des Leistungsmessungssystems verwendete Terminologie nicht einheitlich ist, was die Leistungsüberwachung erschwert. Die Agentur und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
19. |
Mit 2,8 Millionen Euro bzw. 46 % (2015: 2,5 Millionen Euro bzw. 42 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Dienstleistungen, die 2016 erbracht wurden, zu denen jedoch bis zum Jahresende keine Rechnungen eingegangen waren. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
20. |
Am 15. Dezember 2016 schloss die Agentur einen Rahmenvertrag im Wert von 1,5 Milliarden Euro über den Betrieb des Galileo-Satellitensystems während des Zeitraums 2017-2027 ab. Der Vertrag wurde im Anschluss an ein öffentliches Vergabeverfahren vergeben. Einer der beteiligten Bieter hat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ein Verfahren gegen die Agentur angestrengt, um das Ergebnis des Vergabeverfahrens anzufechten. Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union wird über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens für den Rahmenvertrag und aller damit verbundenen Einzelverträge und künftigen Zahlungen entscheiden. Die ersten Zahlungen werden voraussichtlich 2017 geleistet. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
21. |
Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
(1) Einvernehmlich gefasster Beschluss 2010/803/EU der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (ABl. L 342 vom 28.12.2010, S. 15).
(2) ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.
(3) ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.
(4) ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.
(5) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website https://www.gsa.europa.eu/ verfügbar.
(6) Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.
(7) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.
(8) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(9) Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.
(10) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
ANHANG
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkungen des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2014 |
Die Sachanlagen (Nettobuchwert: 1,0 Millionen Euro) sind nicht versichert. |
Im Gange |
2015 |
Die Buchführungssysteme wurden zuletzt im Jahr 2012 validiert. Die zugesagte Validierung der Systeme wegen der erwarteten umfangreichen Änderungen bei den Verfahren und beim Informationsfluss nach dem Umzug der Agentur hat nicht stattgefunden. Der neue Rechnungsführer plant die nächste Validierung für das Jahr 2020. |
Im Gange |
2015 |
Die Agentur hat Notfallpläne (Business Continuity Plans) für die Sicherheitsstandorte in Frankreich, im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden erstellt. Einen Notfallplan für den Hauptsitz in Prag und die Agentur in ihrer Gesamtheit gibt es allerdings nicht. |
Im Gange |
2015 |
Der geprüfte Bericht über den Haushaltsvollzug der Agentur unterscheidet sich bezüglich seiner Detailgenauigkeit von den Berichten der meisten anderen Agenturen. Dies zeigt, dass Bedarf an klaren Leitlinien zur Haushaltsberichterstattung der Agenturen besteht. |
Abgeschlossen |
2015 |
Mit 2,5 Millionen Euro bzw. 42 % (2014: 3,4 Millionen Euro bzw. 54 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Dienstleistungen, die 2015 erbracht, aber erst 2016 in Rechnung gestellt wurden, einige große IT-Aufträge sowie einen Ende 2015 unterzeichneten Auftrag über eine Risikobewertung. Diese ursprünglich für 2016 geplanten Projekte wurden 2015 auf den Weg gebracht, um bei anderen Haushaltslinien durch Einsparungen frei gewordene Mittel zu verwenden. |
n. z. |
2015 |
Der jährliche Arbeitsplan 2015 der Agentur wurde erst im März 2015 angenommen, und die Annahme ihres mehrjährigen Arbeitsprogramms 2014-2020 steht noch aus. Die späte Annahme zentraler Planungsdokumente birgt Risiken für die Zielerreichung der Agentur. |
Im Gange (1) |
2015 |
Im Jahr 2015 hatte die Agentur mit 14 ausscheidenden und 26 neuen Mitarbeitern eine hohe Personalfluktuation zu verzeichnen (2). |
Im Gange |
(1) Das Programmplanungsdokument 2017-2020 der Agentur für das Europäische GNSS wurde mit Beschluss vom 28. März 2017 angenommen.
(2) Im Jahr 2016 verließen acht Mitarbeiter die Agentur und 24 Mitarbeiter wurden eingestellt.
ANTWORT DER AGENTUR
18. |
Die Agentur hat die Ergebnisse des internen Auditdienstes in Bezug auf das Risikomanagement umgesetzt. Insbesondere im 4. Quartal 2016 hat die Agentur Maßnahmen und Verfahren zum Risikomanagement der Agentur abgeschlossen. Einmal im Quartal findet in der Agentur ein Verwaltungsrat zum Risikomanagement der Agentur statt, wo das Risikoregister der Agentur überprüft und aktualisiert wird. Als erstes Ergebnis dieses Verfahrens wurden, wie auf dem Verwaltungsrat im Januar 2017 beschlossen, die vereinbarten Risiken der Agentur in den Anhang VIII des Einheitlichen Programmplanungsdokuments 2018-2020 eingebunden. Auch in Bezug auf die Verbesserung des Leistungsmanagements setzt die Agentur die Ergebnisse des internen Auditdienstes um, insbesondere durch den Abschluss der Entwicklung eines Leistungsindikators und Berichterstattungsprozesses und deren Einbindung in das einheitliche Programmplanungsdokument im 1. Quartal 2017. |
19. |
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Annulierungsrate von Übertragungen sehr niedrig ist (0,7 % über alle Haushaltslinien im Jahr 2016). Die GSA hält diese Rate für einen besseren Indikator für die Haushaltsführung als die Rate der Übertragungen selbst. Letztere ist unvermeidbar hoch aufgrund der operativen Tätigkeit der Agentur und der Fakturierungsperiode für viele hochwertige Aufträge über Verwaltungsleistungen und spiegelt daher eine hohe Anzahl der geplanten Übertragungen wieder — im Gegensatz zu ungeplanten Übertragungen. |
20. |
Die Agentur begrüßt den Beschluss des Europäischen Rechnungshofes, in dieser Phase nicht in das Gerichtsverfahren einzugreifen, auf das in der Veröffentlichung des Europäischen Gerichtshofs Bezug genommen wird. Der Antrag wurde der GSA am 13. Juli 2017 als Rechtssache T-99/17 EUTELSAT vs. GSA gemeldet. |