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Document 52017TA1206(14)

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit der Antwort des Zentrums

OJ C 417, 6.12.2017, p. 92–97 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/92


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit der Antwort des Zentrums

(2017/C 417/14)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „das Zentrum“, auch „ECDC“) mit Sitz in Stockholm wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Zentrum (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Zentrum

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

58,5

58,2

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

260

260

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Zentrums für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Zentrums zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Zentrums ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Zentrums trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zentrums zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess des Zentrums.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Zentrum von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Zentrum die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Zentrums.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄßIGKEIT UND ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER VORGÄNGE

17.

Im Mai 2015 wurde die Interimsdirektorin des Zentrums durch einen Beschluss des Verwaltungsrats ernannt. Zum 31. Dezember 2016 überschritt diese Stellenbesetzung die im Beamtenstatut vorgesehene Höchstdauer von einem Jahr um acht Monate. Dies führte außerdem zu 15 weiteren Übergangsregelungen für andere Bedienstete.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

18.

In seinem Prüfungsbericht von Oktober 2016 hob der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission hervor, dass ungeachtet der fortlaufenden Bemühungen des Zentrums, seine internen Kontrollen der Auftragsvergabe zu verstärken, bei der Auftragsvergabe nach wie vor erhebliche Mängel bestehen. Der IAS gelangte zu dem Schluss, dass die Planung und die Überwachung von Vergabeverfahren Schwachstellen aufweisen und dass die Vergabeverfahren nicht immer durch das jährliche Arbeitsprogramm oder einen Finanzierungsbeschluss abgedeckt sind. Außerdem wird auf den Bericht des Hofes über die Jahresrechnung 2015 des Zentrums und die festgestellten Mängel, die die Transparenz der Vergabeverfahren beeinträchtigen, verwiesen. Das Zentrum und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

19.

Wie in den Vorjahren war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) mit 7,9 Millionen Euro bzw. 41 % (2015: 7,5 Millionen Euro bzw. 42 %) hoch. Die Mittelübertragungen standen in erster Linie im Zusammenhang mit mehrjährigen Projekten betreffend die Bereiche wissenschaftliche Beratung (2,4 Millionen Euro), Überwachung (1,3 Millionen Euro), Schulungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1,4 Millionen Euro) und IT-Anwendungen für den Bereich der öffentlichen Gesundheit (2,1 Millionen Euro). Das Zentrum kann die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten sowie unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser gerecht zu werden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums sind auf seiner Website www.ecdc.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Zentrum bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Der Hof stellte verschiedene die Transparenz der geprüften Vergabeverfahren beeinträchtigende Mängel fest, wie das Fehlen einer klaren Verknüpfung mit dem jährlichen Arbeitsprogramm des Zentrums, eine unzureichende Untermauerung des geschätzten Auftragswerts oder das Fehlen eines finanziellen Richtwerts (Schwellenwert) zur Bewertung der finanziellen Kapazität des Bieters.

Im Gange (1)

2015

Die Haushaltsvollzugsquote belief sich insgesamt auf 94 % (2014: 99 %). Der Rückgang hängt zum einen mit dem niedrigeren Berichtigungskoeffizienten zusammen, der ab 1. Juni 2014 auf Dienstbezüge in Schweden angewendet wird, und zum anderen mit Verzögerungen bei der Personaleinstellung, die zu niedrigeren Personalkosten führten als erwartet.

n. z.

2015

Mit 1,6  Millionen Euro (23 %) (2014: 1,5  Millionen Euro bzw. 25 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich die Beschaffung von IT-Hard- und Software (0,8  Millionen Euro) sowie Beratungsleistungen im Immobilienbereich für neue Räumlichkeiten (0,3  Millionen Euro), für die die Zahlungen erst 2016 fällig sind.

n. z.

2015

Mit 7,5  Millionen Euro bzw. 42 % (2014: 8,1  Millionen Euro bzw. 49 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) hoch. Die Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich mehrjährige Projekte (5 Mio. EUR) und IT-Unterstützung für operative Tätigkeiten (1,7  Millionen Euro), die wie geplant durchgeführt und bezahlt wurden.

n. z.


(1)  Im Jahr 2016 wurden zwei Einzelverträge über einen Gesamtbetrag von 79 000 Euro ohne entsprechenden Finanzierungsbeschluss unterzeichnet.


ANTWORT DES ZENTRUMS

18.

Das Zentrum möchte hierzu klarstellen, dass die Ernennung der Interimsdirektorin in Übereinstimmung mit dem Statut und der Gründungsverordnung vorgenommen wurde. Das ursprüngliche Einstellungsverfahren für die Besetzung der Stelle des Direktors war nicht erfolgreich und zur Gewährleistung der Kontinuität des Geschäftsbetriebs wurde die Übergangsregelung über die Begrenzung von 12 Monaten hinaus verlängert. Auf Ersuchen des Verwaltungsrats stimmte die Bedienstete zu, während dieser Verlängerung auf die im Statut vorgesehene finanzielle Entschädigung für diese vorübergehende Besetzung eines Dienstpostens einer höheren Besoldungsgruppe zu verzichten.

19.

Das ECDC hat das Format seines Finanzierungsbeschlusses für die Auftragsvergabe in seinem Arbeitsprogramm 2017 überarbeitet. Es wurde ein Standardverfahren für eine interne Genehmigung bei neuen Auftragsvergaben eingeführt, das sicherstellt, dass alle Aktualisierungen des Finanzierungsbeschlusses durch den Verwaltungsrat des ECDC vor Einleitung des Verfahrens genehmigt werden. Das ECDC geht auch den allgemeinen Empfehlungen des IAS nach, indem es seine internen Verfahren und Leitfäden überprüft.

20.

Das Zentrum wird in enger Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof die Vor- und Nachteile der Einführung getrennter Haushaltsmittel sorgfältig überprüfen, einschließlich der Risiken in Bezug auf mehr Komplexität und zusätzlich erforderliche Ressourcen.


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