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Document 52017TA1206(04)

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit der Antwort des Zentrums

OJ C 417, 6.12.2017, p. 37–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/37


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit der Antwort des Zentrums

(2017/C 417/04)

EINLEITUNG

1.

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“, auch „CdT“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Zentrums ist es, den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, welche die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen, Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Zentrum (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Zentrum

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

49,6

50,5

Personalbestand am 31. Dezember (3)

218

225

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Zentrums für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Zentrums zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Zentrums ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Zentrums trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zentrums zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Zentrum von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Zentrum die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Zentrums.

Hinweis

16.

Aufgabe des Zentrums ist es, den Agenturen und Einrichtungen der EU Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen. Diese Aufgabe nimmt es auch gegenüber den Organen der EU wahr, welche die Dienste des Zentrums nutzen können. In den Gründungsverordnungen der meisten Agenturen und Einrichtungen ist vorgesehen, dass sie die Übersetzungsleistungen des Zentrums in Anspruch nehmen. Einige Agenturen und Einrichtungen (auf die mehr als die Hälfte der Einnahmen des Zentrums entfällt) greifen zunehmend auf hausinterne Möglichkeiten oder andere Alternativen zurück. Dies bedeutet jedoch, dass die Kapazität des Zentrums nicht maximal genutzt wird, dass eine Dopplung hinsichtlich der Entwicklung von Systemen sowie der laufenden Kosten auf europäischer Ebene vorliegt, und dass das Geschäftsmodell und die Geschäftsfortführung des Zentrums gefährdet sein könnten.

17.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

18.

Im Jahr 2016 gingen die Kassenmittel und kurzfristigen Bankeinlagen des Zentrums auf 34,2 Millionen Euro (Ende 2015: 38,3 Millionen Euro) zurück. Die Reserven verringerten sich auf 31,1 Millionen Euro (Ende 2015: 34 Millionen Euro). Dieser Rückgang ist das Ergebnis eines Haushaltsansatzes, mit dem der Abbau des in Vorjahren kumulierten Überschusses angestrebt wird.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

19.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums sind auf seiner Website www.cdt.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Zentrum bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2012

Nach der Gründungsverordnung von 20 vom Hof im Jahr 2012 geprüften Regulierungsagenturen sind diese gehalten, das Zentrum für ihren gesamten Übersetzungsbedarf in Anspruch zu nehmen (gemäß der Gründungsverordnung des Zentrums gilt dies für vier weitere Agenturen). Andere Agenturen sind nicht verpflichtet, die Dienste des Zentrums in Anspruch zu nehmen. Für nicht technische Dokumente könnten Agenturen ihre Kosten reduzieren, indem sie örtliche Dienstleister heranziehen. Nach Auffassung des Hofes sollte der Gesetzgeber erwägen, dies allen Agenturen zu erlauben.

n. z.

[Empfehlung wurde vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen]

2015

Das Zentrum hat noch keinen Notfallplan (business continuity plan) angenommen und hält somit die Norm für die interne Kontrolle Nr. 10 nicht ein (1).

Im Gange

2015

Die Kassenmittel und kurzfristigen Bankeinlagen des Zentrums beliefen sich Ende 2015 auf 38,3  Millionen Euro (Ende 2014: 44 Millionen Euro). Die Reserven betrugen 34 Millionen Euro (Ende 2014: 40,4  Millionen Euro). Dies spiegelt den Rückgang der Preise im Jahr 2015 wider.

n. z.

2015

Mit 2 Millionen Euro bzw. 29 % (2014: 1,5  Millionen Euro bzw. 24 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich die Renovierung von im Jahr 2015 zusätzlich angemieteten Räumlichkeiten sowie IT-Dienstleistungen, die bis Ende 2015 noch nicht erbracht worden waren.

n. z.

2015

Das Zentrum annullierte Ende 2015 5,9  Millionen Euro (12 %) der verfügbaren Mittel. Diese Annullierungen sind auf die zu hoch veranschlagten Kosten für externe Übersetzer zurückzuführen.

n. z.


(1)  Die Normen für die interne Kontrolle des Zentrums beruhen auf den entsprechenden Normen der Kommission.


ANTWORT DES ZENTRUMS

19.

Das Zentrum hat verschiedene Schritte unternommen, um seine Haushaltsüberschüsse zu reduzieren. Der Haushaltsplan 2016 wurde als defizitärer Haushalt erstellt, um die Rückstellung für die Preisstabilität zu reduzieren. Der Saldo des Haushaltsergebnisses des Jahres, der sich auf -2,9 Millionen Euro belief, trug zur Reduzierung der Rückstellung für die Preisstabilität sowie der Kassenmittel bei.

Die Reduzierung der Haushaltsüberschüsse wird 2017 durch die Umsetzung der neuen Preisstruktur, durch die der von den Kunden des Zentrums zu zahlende durchschnittliche Preis für Übersetzungen verringert wird, voraussichtlich weiter beschleunigt werden.


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