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Document 52016PC0606

Vorschlag für eine Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung

COM/2016/0606 final

Brüssel, den 14.9.2016

COM(2016) 606 final

Vorschlag für eine

Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung

vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung


DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION –

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Artikel 13a der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 20142020 1 sieht die Schaffung eines Sonderinstruments zur Anlage einer Krisenreserve der Europäischen Union vor, die aus frei gewordenen Mitteln finanziert werden und die Union in die Lage versetzen soll, auf Krisen sowie auf Ereignisse mit schwerwiegenden humanitären Auswirkungen oder schwerwiegenden Folgen für die Sicherheit rasch zu reagieren.

(2)Das Verfahren für die Inanspruchnahme der Krisenreserve der Europäischen Union ist in der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung festzulegen 

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

In Teil I Abschnitt B wird eine neue Nummer 14a eingefügt:

Krisenreserve der Europäischen Union

14a    Hält die Kommission die Inanspruchnahme dieser Reserve für erforderlich, unterbreitet sie den beiden Teilen der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für eine Mittelübertragung von der Reserve auf die entsprechenden Haushaltslinien.

Bevor die Kommission eine Mittelübertragung zwecks Rückgriffs auf die Reserve vorschlägt, prüft sie die Möglichkeiten einer Neuverteilung der Mittel.

Kommt keine Einigung zustande, wird ein Trilogverfahren eingeleitet.

Mittelübertragungen aus der Reserve werden gemäß der Haushaltsordnung vorgenommen.”

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates    Für die Kommission

Der Präsident     Der Präsident    Der Präsident

(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
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