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Document 52016JC0030

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Elemente für eine neue China-Strategie der EU

JOIN/2016/030 final

Brüssel, den 22.6.2016

JOIN(2016) 30 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Elemente für eine neue China-Strategie der EU


I. EINLEITUNG

I.1 Zusammenfassung

Diese Mitteilung enthält Elemente einer neuen EU-Strategie für China. Damit soll die Umsetzung der politischen Leitlinien der Juncker-Kommission durch eine China-Dimension ergänzt und ein Beitrag zur Agenda für Beschäftigung, Wachstum und Investitionen und zur Stärkung der EU als globaler Akteur geleistet werden. Die Strategie steht im Einklang mit der Strategie „Handel für alle“ der Europäischen Kommission und berücksichtigt die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments in seinem Bericht vom Dezember 2015 über die Beziehungen der EU zu China. Auf diese Weise soll der politische Rahmen für das Engagement der EU mit China in den nächsten fünf Jahren abgesteckt werden.

Die EU und China gehören beide zu den drei größten Volkswirtschaften und Handelspartnern der Welt 1 . Beide haben sich seit der Vorlage der letzten Mitteilung über China 2 vor zehn Jahren erheblich verändert. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit des Aufstiegs Chinas waren beispiellos. In China hat sich seit dem Amtsantritt der derzeitigen Führung im Jahr 2013 nicht nur intern einiges verändert, sondern das größere Gewicht des Landes und seine neue „Going-global-Politik“ zeugen auch davon, dass China eine bedeutendere Rolle und mehr Einfluss in der sich weiterentwickelnden Weltordnungspolitik anstrebt.

Die Strategische Agenda 2020 für die Zusammenarbeit zwischen der EU und China erfüllt eine wichtige Funktion als übergeordnetes gemeinsames Dokument und Richtschnur für die umfassende strategische Partnerschaft zwischen der EU und China. Aber die EU benötigt auch eine eigene Strategie, die ihre eigenen Interessen in den Vordergrund der neuen Beziehungen rückt, die universelle Werte fördert, die die Notwendigkeit einer bedeutenderen Rolle Chinas im internationalen System anerkennt und zur Definition dieser Rolle beiträgt und die auf einer positiven Partnerschaftsagenda beruht und gleichzeitig den konstruktiven Umgang mit Meinungsverschiedenheiten erleichtert.

In dieser Mitteilung wird vorgeschlagen, dass die EU

neue Chancen nutzt, um ihre Beziehungen zu China auszubauen;

China bei seinen Reformen konkret unterstützt – zum beiderseitigen Vorteil für unsere Beziehungen in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Investitionen, Soziales, Umwelt usw.;

sich für Gegenseitigkeit, gleiche Ausgangsbedingungen und einen fairen Wettbewerb in allen Bereichen der Zusammenarbeit einsetzt;

auf den zügigen Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen und die baldige Fertigstellung eines ehrgeizigen Konzepts für die Eröffnung neuer Marktchancen hinwirkt;

die Vernetzung in den Bereichen Infrastruktur, Handel, Digitales und menschliche Kontakte zwischen Europa und China mithilfe einer offenen, auf Regeln basierenden Plattform – zum Vorteil aller Länder entlang der vorgeschlagenen Verbindungswege – vorantreibt;

globale öffentliche Güter, eine nachhaltige Entwicklung und die internationale Sicherheit im Einklang mit unseren jeweiligen Zuständigkeiten im Rahmen der Vereinten Nationen und der G20 fördert;

die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in China und in der Welt fördert;

den Zusammenhalt und die Wirksamkeit der EU in ihren Beziehungen zu China maximiert.

I.2 Der chinesische Kontext

China steht am Scheideweg. Es hat sein altes Wirtschafts- und Sozialmodell für „nicht nachhaltig“ erklärt und strebt einen Übergang zu einem ausgewogeneren Entwicklungsmodell an. Dies setzt eine Stärkung der institutionellen Basis voraus, die für eine vom Markt bestimmte Wirtschaft benötigt wird. Dieser Übergang ist komplex und wird womöglich nicht immer reibungslos verlaufen. Hinzu kommt, dass die Wirtschaftsreformen vor dem Hintergrund widerstreitender politischer und wirtschaftlicher Interessen durchgeführt werden müssen. Gleichzeitig sind ein stabiles Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen für die politische Legitimität im Land wichtig. Die Alterung der chinesischen Bevölkerung schreitet rasch voran und die regionalen und sozioökonomischen Unterschiede nehmen zu, was zu Spannungen im Land führt.

Ein Wandel innerhalb Chinas wirkt sich auch nach außen aus. In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht, bei Handel und Investitionen, auf strategischer und immer mehr auch auf militärischer Ebene sowie in anderen Bereichen ist China bestrebt, sich Raum und Gehör zu verschaffen. Daher sind die Entscheidungen, die China in Bezug auf seine politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung trifft, für die EU wichtiger denn je.

Die EU wird sich mit einer Reihe neuer Tendenzen auseinandersetzen müssen:

China erhöht das Tempo seiner „Going-global-Politik“. Mehr denn je werden die chinesischen Unternehmen zu Handel und Auslandsinvestitionen und zur Erschließung von Ressourcen ermutigt. Die zunehmende Anbindung Chinas an die globalen Kapitalmärkte kann Vorteile für alle bringen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen.

Angesichts des zunehmenden Einflusses und der wachsenden Interessen Chinas wird ein größeres Mitspracherecht in der globalen Wirtschaftspolitik gefordert. Auch auf internationaler Ebene engagiert sich China mehr und mehr (z. B. in den Bereichen Entwicklung, Klimaschutz und internationale Sicherheitsbrennpunkte). In der eigenen Region tritt China immer selbstbewusster auf.

China ist mit einem strukturellen Konjunkturrückgang konfrontiert, der innerhalb und außerhalb Chinas mit Chancen und Herausforderungen verbunden sein wird. Der Übergang des Landes zu einem nachhaltigeren Entwicklungsmodell ist komplex und kann in China und über seine Grenzen hinaus turbulente Phasen mit sich bringen.

Der jüngste Fünfjahresplan zielt auf eine raschere Herbeiführung eines neuen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gleichgewichts und des Übergangs zu einem konsumorientierten Wachstum sowie auf die Fortsetzung der Rechtsstaatsreform und der Korruptionsbekämpfung ab.

In Wirtschaftsbereichen, die der EU besonders wichtig sind, sind Fortschritte bei der Aufwertung der Rolle des Marktes ausgeblieben. Mit jüngeren Gesetzesinitiativen wurden neue Beschränkungen für ausländische Wirtschaftsakteure in China eingeführt, die der Marktöffnung, den Grundsätzen der Gleichbehandlung und fairen Wettbewerbsbedingungen entgegenstehen. Damit sind in China auch die besten Lösungswege zur Verbesserung der Wirtschaftstätigkeit verbaut.

Gleichzeitig untergräbt die autoritäre Antwort Chinas auf abweichende Meinungen im Land die Bemühungen um Aufbau eines Rechtsstaats und um Konsolidierung der Rechte des Einzelnen.

II. GRUNDSÄTZE DES ENGAGEMENTS

Angesichts des raschen Wandels in der EU und in China in den letzten zehn Jahren ist es nun an der Zeit, die Grundsätze, auf denen die Beziehungen beruhen, zu überdenken und erneut zu bekräftigen.

Die EU erwartet von ihren Beziehungen zu China, dass sie beiden Seiten sowohl politisch als auch wirtschaftlich nutzen. Die von China propagierte „Win-win-Zusammenarbeit“ sollte auch tatsächlich zum Tragen kommen. Die EU erwartet von China zudem, dass es entsprechend den Vorteilen, die ihm aus der auf Regeln beruhenden Weltordnung entstehen, auch Verantwortung übernimmt.

Die EU muss gegenüber China mit einer Stimme sprechen und ihre Standpunkte klar und nachdrücklich vertreten. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren bilateralen Beziehungen zu China – ob als einzelne Staaten oder als Ländergruppen wie etwa das „16+1“-Format – mit der Kommission, dem EAD und anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um dazu beizutragen, dass die für die EU relevanten Aspekte im Einklang mit den Vorschriften und der Politik der EU stehen und dass die Ergebnisse der EU als Ganzes zuträglich sind.

Das auswärtige Handeln der EU beruht auf den gleichen Grundsätzen wie seinerzeit ihre Gründung: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts. Diese Grundsätze spiegeln sich in der chinesischen Verfassung und in den internationalen Rechtsinstrumenten, die China unterzeichnet hat, wider. Der Schutz der Menschenrechte wird auch künftig ein Kernstück des Engagements der EU mit China sein. Die EU ist der Überzeugung, dass es wesentlich ist, Menschen mit Würde und Respekt zu behandeln, damit sie ein erfülltes und kreatives Leben führen können, und dass dies positiv für die Stabilität und Sicherheit der chinesischen Gesellschaft und der Weltordnung ist.

Das scharfe Vorgehen Chinas gegen Strafverteidiger, Arbeitsrechtsaktivisten, Publizisten, Journalisten und andere, die ihre Rechte friedlich ausgeübt haben, hat eine neue und besorgniserregende extraterritoriale Dimension und stellt das Bekenntnis Chinas zur Rechtsstaatlichkeit und zur Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen in Frage. Die jüngste Verabschiedung einer Reihe restriktiver nationaler Sicherheitsgesetze und vorschriften bereitet ebenfalls Sorge. Die EU befürchtet insbesondere, dass das vor kurzem verabschiedete Gesetz über die Tätigkeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen die Entwicklung der Zivilgesellschaft in China behindern und sich negativ auf den Austausch zwischen den Menschen in der EU und China auswirken könnte.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden weiterhin mit China und der chinesischen Bevölkerung darauf hinwirken, dass die Menschenrechte geachtet und die Rechtsstaatlichkeit, die Zivilgesellschaft, die politische Rechenschaftspflicht und die Meinungs-, Vereinigungs- und Religionsfreiheit gefördert werden. Hierfür wird die ganze Bandbreite der Instrumente der Diplomatie, Interessenvertretung usw. auf bilateraler und multilateraler Ebene eingesetzt werden müssen. Außerdem sollte die EU China weiterhin dazu drängen, politische Gefangene freizulassen, faire Gerichtsverfahren zu garantieren und seinen internationalen Verpflichtungen beim Schutz der Rechte von Angehörigen von Minderheiten, nicht zuletzt in Tibet und Xinjiang, nachzukommen.

Die EU bekräftigt ihre „Ein-China-Politik“.

Die EU verpflichtet sich, ihre engen Verbindungen zu Hongkong und Macao aufrechtzuerhalten und die Achtung des Grundgesetzes und des Grundsatzes „ein Land – zwei Systeme“ zu fördern.

Die EU bekräftigt, dass sie ihre Beziehungen zu Taiwan weiterentwickeln und die gemeinsamen Werte, die seinem Regierungssystem zugrunde liegen, unterstützen wird. Die EU sollte weiterhin die konstruktive Entwicklung der Beziehungen zwischen beiden Seiten der Taiwanstraße mit Blick auf die Friedenserhaltung im asiatisch-pazifischen Raum unterstützen. Dementsprechend wird die EU jeden zur Verfügung stehenden Kanal nutzen, um Initiativen zu fördern, die dem Dialog, der Zusammenarbeit und der Vertrauensbildung über die Taiwanstraße hinweg dienen. Die EU sollte sich für praktische Lösungen einsetzen, wie Taiwan auf internationaler Ebene einbezogen werden kann, wann immer dies mit der „Ein-China-Politik“ und den politischen Zielen der EU im Einklang steht.

Die Chinapolitik der EU sollte im Kontext eines breit angelegten und ausgewogenen Politikkonzepts für den asiatisch-pazifischen Raum konzipiert werden, wobei die engen Beziehungen der EU zu Partnern wie Japan, Korea, den ASEAN-Ländern, Australien und anderen Ländern in vollem Umfang genutzt und berücksichtigt werden sollten. Vor allem sollten angesichts der großen Bedeutung der transatlantischen Verbindungen die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA und die diesbezügliche Koordinierung gestärkt werden.

Grundsätzlich sollten die Beziehungen der EU zu China auf den beiderseitigen politischen und wirtschaftlichen Vorteilen aufbauen.

Das Engagement der EU mit China sollte von Prinzipien geleitet, praktisch und pragmatisch sein und den Interessen und Werten der EU treu bleiben. Es wird auch künftig auf einer positiven Partnerschaftsagenda beruhen, kombiniert mit dem konstruktiven Umgang mit Meinungsverschiedenheiten.

Das Engagement der EU-Mitgliedstaaten mit China muss mit den Vorschriften und der Politik der EU kompatibel sein.

Die EU erwartet von China die Übernahme von Verantwortung entsprechend den Vorteilen, die dem Land aus der auf Regeln beruhenden Weltordnung entstehen.

Die Förderung der Menschenrechte wird weiterhin ein Kernstück des Engagements der EU mit China sein, wobei das Wohlergehen der Bürger und die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen im Mittelpunkt ihres Ansatzes stehen. Die EU wird China an seiner Menschenrechtsbilanz messen.

Die EU hält an ihrer „Ein-China-Politik“ fest.

Die EU sollte ihre Beziehungen zu Taiwan weiterentwickeln und die konstruktive Entwicklung der Beziehungen zwischen beiden Seiten der Taiwanstraße weiterhin unterstützen.

Die EU sollte die weitere Umsetzung des Grundsatzes „ein Land – zwei Systeme“ in Hongkong und Macao unterstützen.

Die Gestaltung der Chinapolitik der EU sollte den engen Beziehungen der EU zu den USA und anderen Partnern in vollem Umfang Rechnung tragen.

III.    DIE WOHLSTANDS- UND REFORMAGENDA

Auf dem Parteitag der KP Chinas im Jahr 2013 kündigte Präsident Xi Jinping eine umfassende Reform des chinesischen Wirtschafts- und Sozialmodells bis 2020 an. Dieser langfristigen Zielsetzung stehen jedoch kurzfristige Sorgen im Hinblick auf BIP-Wachstum, Beschäftigung und Stabilität im Wege. Die daraus resultierende Verlangsamung des Reformtempos geht womöglich auf Kosten der längerfristigen Wirtschaftskraft. Die chinesischen Prioritäten bringen Chancen für die EU mit sich, beispielswese mehr Potenzial für die Zusammenarbeit und für Exporte in vorrangigen Bereichen wie der Umwelt- und der Dienstleistungsbranche. Allerdings geht es bei der „Öffnung“ mehr um die Unterstützung chinesischer Unternehmen, die im Ausland tätig werden wollen, als um eine Verbesserung des Zugangs zum chinesischen Markt. Die EU steht jedoch auch vor Herausforderungen wie beispielsweise dem intensiveren direkten Wettbewerb in einigen Sektoren oder Drittlandsmärkten, in denen China seine Staatsunternehmen als Global Champions zu platzieren hofft. Die EU will ein wirtschaftlich offeneres und stabileres China, das ausländischen Unternehmen einen deutlich besseren Marktzugang gewährt und Unternehmen und Investitionen gleiche Ausgangsbedingungen und einen fairen Wettbewerb bietet, wobei der Grad der Öffnung demjenigen entsprechen sollte, der auch für alle im EU-Markt tätigen Unternehmen gilt.

III.1 Die EU als Partner für die Reformen Chinas

Der Wohlstand der EU hängt auch von einem nachhaltigen Wachstum in China ab. Die EU hat daher großes Interesse am Erfolg der wirtschaftlichen und politischen Reformen in China. Die EU, auf die rund 15 % des chinesischen Handels entfallen, ist größter Handelspartner Chinas und für chinesische Direktinvestitionen ein attraktiver und sicherer Markt. Daher benötigt China die EU ebenso wie die EU China.

China befindet sich in der schwierigen Phase des strukturellen Übergangs zu einer niedrigeren, aber nachhaltigeren Wachstumsrate. Diese Anpassung ist für die langfristigen Wachstumsaussichten Chinas wichtig, doch kurzfristig kann dies zu Volatilität und Risiken führen. China hat bedeutende Schritte in Bereichen wie Steuerreform, Ausweitung der sozialen Sicherheit und Reform der Finanzmärkte unternommen. In anderen Bereichen wie Reform des Staatssektors oder Öffnung des Dienstleistungssektors gab es hingegen weniger Fortschritte.

Eine der obersten Prioritäten der EU ist die Förderung von Reformen und Innovation zur Unterstützung des Übergangs Chinas zu einem nachhaltigeren Wachstumsmodell, das auf der Steigerung des Inlandsverbrauchs, der Vergrößerung des Dienstleistungssektors und der Öffnung für ausländische Investitionen, Waren und Dienstleistungen beruht. Grundlage hierfür sollte der beiderseitige Nutzen und Transparenz sowie der Schutz des geistigen Eigentums sein. Die wirtschaftlichen Stärken der EU sind komplementär zu den Prioritäten des 13. Fünfjahresplans Chinas, die beispielsweise die Aspekte Innovation, Dienstleistungen, grünes Wachstum und Ausgewogenheit der Entwicklung des städtischen und des ländlichen Raums betreffen. Es liegt zudem im Interesse der EU, den Übergang Chinas zu einem von mehr Nachhaltigkeit und Inklusion geprägten Sozial- und Wirtschaftsmodell zu unterstützen, indem sie sich für die Kernarbeitsnormen und menschenwürdige Arbeit, Sozialreformen und ein gemeinsames Eintreten für verantwortungsvolle globale Lieferketten einsetzt.

Da China Schritte unternimmt, um das Risiko einer Stagnation auf dem Status eines Landes mit mittlerem Einkommen zu vermeiden, indem es in höhere Segmente der Wertschöpfungskette vorstößt, werden die chinesischen Unternehmen noch stärkere Konkurrenten im Spitzentechnologiebereich werden. In der Tat zielt die Industriepolitik der chinesischen Regierung darauf ab, Unternehmen zu nationalen „Champions“ zu machen, die in Sektoren wie zivile Luftfahrt, neue Werkstoffe, digitale Wirtschaft, Bankwesen, Energie und Infrastruktur international wettbewerbsfähig sind. Für die EU ist es wichtig, mit China bei der Förderung eines offenen und fairen Wettbewerbs auf ihren jeweiligen Märkten zusammenzuarbeiten und China davon abzuhalten, die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen durch Subventionen oder die Abschottung der heimischen Märkte zu sichern.

Die EU sollte die Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialreformen in China mit dem Ziel eines durch größere Offenheit, Nachhaltigkeit und Inklusion gekennzeichneten Wachstumsmodells weiterhin aktiv unterstützen und fördern.

III.2 Förderung von Handel und Investitionen

Ein umfassendes Investitionsabkommen ist die unmittelbare Priorität der EU mit Blick auf die Vertiefung und Neuausrichtung unserer Beziehungen mit China. Der Abschluss eines solchen Abkommens sowie Reformfortschritte Chinas bei der Liberalisierung seiner Wirtschaft und der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen würden neue Marktchancen eröffnen und es beiden Seiten ermöglichen, ehrgeizigere Ziele wie ein Freihandelsabkommen ins Auge zu fassen.

Ein künftiges Freihandelsabkommen sollte tiefgreifend und umfassend sein und ehrgeizige Ziele gemäß den Benchmarks verfolgen, die in den Verhandlungen der EU mit Partnern wie Kanada, Japan und den Vereinigten Staaten festgesetzt wurden. Um außerdem EU-Investoren dabei zu unterstützen, in der zunehmend integrierten regionalen Wertschöpfungskette tätig zu sein, sollte die EU den Abschluss weiterer Investitionsabkommen in der Region anstreben. Aufbauend auf den Investitionsbestimmungen, über die derzeit mit China verhandelt wird, wird die EU die Möglichkeiten sondieren, Investitionsverhandlungen mit Hongkong und Taiwan aufzunehmen.

Geografische Angaben sind ebenfalls von wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung, da sie lokale Wertschöpfung schaffen. Beide Seiten würden vom Abschluss eines Abkommens über geografische Angaben auf der Grundlage der höchsten internationalen Schutzstandards profitieren.

Eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich Zoll- und Handelserleichterungen über die Verpflichtungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen hinaus käme sowohl der EU als auch China zugute und sollte auch die Aspekte Risikomanagement und Sicherheit der Versorgungskette sowie die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums an den Grenzen einbeziehen.

Die EU begrüßt produktive chinesische Investitionen in Europa unter der Voraussetzung, dass diese im Einklang mit den EU-Vorschriften erfolgen. Wir erwarten, dass EU-Investitionen in China genauso willkommen sind. Zum beiderseitigen Nutzen sollte hinsichtlich aller Aspekte der Investitionstätigkeit verstärkt zusammengearbeitet werden, auch indem nach praktischen Möglichkeiten gesucht wird, wie China zur Investitionsoffensive für Europa beitragen kann. China sollte die Sicherheitsüberprüfung von EU-Investitionen in China auf Fragen beschränken, die legitime nationale Sicherheitsinteressen betreffen. Umgekehrt erwartet die EU von den chinesischen Direktinvestitionen in Europa, dass sie auf den Grundsätzen des freien Marktes beruhen, und wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um gegen potenzielle Marktverzerrungen und sonstige Risiken bei Investitionen von Unternehmen, die in den Genuss von staatlichen Subventionen oder sie bevorteilenden Regelungen kommen, vorzugehen. Die Möglichkeit der Festlegung einer gemeinsamen Minimaldefinition dessen, was im Zusammenhang mit Auslandsinvestitionen in der EU kritische nationale Infrastrukturen sind, sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten geprüft werden.

Die Reform des chinesischen Finanzsystems ist für den wirtschaftlichen Wandel in China ganz entscheidend. Mit der zunehmenden Öffnung der chinesischen Kapitalmärkte wird auch der Einfluss Chinas auf die Weltwirtschaft weiter wachsen. Diese immer stärkere Interdependenz hat sich an den Auswirkungen der Volatilität des chinesischen Aktienmarktes auf die Weltmärkte gezeigt und macht eine koordinierte und transparente Wirtschafts- und Währungspolitik zu einer Priorität. Da die Risiken in den chinesischen Finanzmärkten systemrelevant werden können, hat die EU ein großes Interesse an dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer positiven und wirksamen Zusammenarbeit mit China im Bereich der Regulierung des Finanzsektors.

Vor dem Hintergrund einer stärkeren Integration Chinas in die Weltwirtschaft sollte das Land die Interdependenz anerkennen und zu Hause eine Wirtschaftspolitik betreiben, die nicht zu Verzerrungen in den internationalen Märkten und Handelsbeziehungen führt. Die EU hat große Bedenken angesichts der industriellen Überkapazitäten in einigen chinesischen Industriezweigen, insbesondere im Bereich der Stahlproduktion. Wird das Problem nicht in geeigneter Weise gelöst, kann dies zur verstärkten Ergreifung von Handelsschutzmaßnahmen führen, die womöglich nicht auf die Stahlindustrie begrenzt bleiben, sondern auch andere Bereiche wie Aluminium, Keramik und Holzerzeugnisse betreffen.

Auch wenn diesem Problem in China immer mehr politische Aufmerksamkeit gewidmet wird, ist die Herausforderung noch immens. Die Überkapazitäten in der chinesischen Stahlindustrie werden auf rund 350 Millionen Tonnen geschätzt, was fast dem Doppelten der jährlichen EU-Produktion entspricht. Zwar wird das Ziel Chinas, die Rohstahlerzeugung bis 2020 um 100 bis 150 Millionen Tonnen zurückzufahren, begrüßt, doch sollte das Land mit seinen Handelspartnern in der Welt konstruktiv zusammenarbeiten (z. B. über den OECD-Stahlausschuss) und einen ehrgeizigeren, anhand von Zahlen überprüfbaren und transparenten Umstrukturierungsplan für die Reduzierung der Kapazitäten vorlegen. Subventionen und andere staatliche Stützungsmaßnahmen im Stahlsektor, die zur Erhöhung der Produktions- und Ausfuhrkapazitäten oder zur Erhaltung strukturell defizitärer Geschäftsbereiche beitragen, sollten so bald wie möglich abgeschafft werden. China sollte auch seiner WTO-Verpflichtung nachkommen, Subventionen zu melden, und dabei mit dem Stahlsektor beginnen. Mittelfristig muss China seine vom Staat gesteuerte Wirtschaft reformieren und es den Marktkräften überlassen, das Problem auf natürliche Weise zu regeln.

Vor dem Hintergrund des baldigen Auslaufens einiger Bestimmungen des Protokolls über den Beitritt Chinas zur WTO analysiert die Kommission, ob und, wenn ja, wie die EU die Behandlung Chinas in Antidumping-Untersuchungen nach Dezember 2016 ändern sollte. Sie wird sich mit dieser Frage in der zweiten Jahreshälfte 2016 erneut befassen. Die weitere Verbesserung der Wirksamkeit der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU, insbesondere durch eine baldige Annahme des Vorschlags der Kommission vom April 2013 für die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente ist von zentraler Bedeutung. Ein globaler Ansatz für die Bewältigung der Ursachen von Überkapazitäten wird entscheidend sein.

Die Rechtsreform und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in China sind Voraussetzungen für den Erfolg der chinesischen Reformen insgesamt. Ein transparentes und unparteiisches Rechtssystem ist ein wichtiger Bestandteil des institutionellen Fundaments einer Marktwirtschaft und würde Unternehmen aus der EU und aus China gleichermaßen echte Garantien bieten. Die EU sollte auf dem neuen Rechtsdialog aufbauen, der erstmals im Juni 2016 mit den Schwerpunkten elektronischer Geschäftsverkehr und Verbraucherschutz im Internet geführt wurde.

Die EU sollte ihren Dialog mit China über Normung, Regulierung und Konformitätsbewertungsverfahren in Schlüsselsektoren fortsetzen, damit die Kosten und die Marktzutrittsbeschränkungen abgebaut werden und in Bereichen wie Gesundheit und Sicherheit, Arzneimittel, Umweltschutz, Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit, Klimaschutz und Datenschutz internationale Normen Vorrang erhalten. Zur Förderung der künftigen Anwendung gemeinsamer Normen können kooperative Forschungsvorhaben durchgeführt werden. Im gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Bereich setzt sich die EU für eine Zusammenarbeit mit China ein, die auf die höchsten Standards für Lebensmittelsicherheit abzielt. Die derzeitige Modernisierung des chinesischen Systems der Lebensmittelsicherheit wird – sofern bei der Anwendung Verhältnismäßigkeit und Transparenz gewahrt bleiben – zu einer größeren Kompatibilität mit dem EU-System führen. Dies wird wiederum das Potenzial für Wachstum und Beschäftigung sowohl in der EU als auch in China erhöhen, auf beiden Seiten Vorteile für die Verbraucher schaffen und den Marktzugang für landwirtschaftliche Rohstoffe verbessern. Daher ermuntert die EU China, internationale wissenschaftliche Standards zu übernehmen und seinerseits die EU als eine Einheit anzuerkennen.

Neben der Stärkung der Partnerschaft mit China sollte die EU auch ihr Engagement in Asien und andernorts im Hinblick darauf weiter ausbauen, die wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wachstumsquellen zu vervielfachen und zu diversifizieren.

Die EU strebt die Gewährleistung der Gegenseitigkeit und gleicher Wettbewerbsbedingungen in allen Aspekten ihrer Handels- und Investitionsbeziehungen mit China an. Zu diesem Zweck wird sie genauer beobachten, in welchem Maße europäische Unternehmen Zugang zu den chinesischen Märkten und FuE-Förderprogrammen erhalten.

Ein umfassendes Investitionsabkommen ist die unmittelbare Priorität der EU im Hinblick auf die Vertiefung und Neuausrichtung unserer Wirtschaftsbeziehungen mit China.

Die EU legt großen Wert auf den raschen Abschluss eines Abkommens mit China über geografische Angaben zum Schutz von Lebensmittelbezeichnungen, das auf den höchsten internationalen Standards beruht.

Die EU entwickelt derzeit eine neue Generation moderner, anspruchsvoller Handelsabkommen und könnte ehrgeizigere Ziele wie ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen mit China ins Auge fassen, wenn die Voraussetzungen dafür – wie etwa die Durchführung der nötigen Wirtschaftsreformen in China – gegeben sind.

Die EU erwartet von China, dass es seine industriellen Überkapazitäten auf der Grundlage klarer, zeitlich festgelegter Verpflichtungen und eines unabhängigen Monitoring-Mechanismus in nennenswertem Maße und überprüfbar zurückfährt.

Die EU begrüßt produktive chinesische Investitionen in Europa unter der Voraussetzung, dass sie im Einklang mit den EU-Vorschriften erfolgen. Im Gegenzug erwartet die EU einen besseren Zugang ausländischer Unternehmen zum chinesischen Markt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und Investitionen. China sollte die Zahl der geschützten Sektoren verringern und die aus Gründen der nationalen Sicherheit durchgeführten Überprüfungen auf ein Minimum reduzieren.

In den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, freier Wettbewerb sowie Normen und Vorschriften in Schlüsselsektoren sollte enger zusammengearbeitet werden.

III.3 Forschung, Innovation und digitale Wirtschaft

China bewegt sich rasch auf eine wissensbasierte und innovationsorientierte Wirtschaft zu. Die EU, die in diesem Bereich zu den Spitzenreitern auf dem Weltmarkt gehört, hat großes Interesse an einer Zusammenarbeit mit China, damit sie ihre in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt genannten Ziele erreicht. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der digitalen Wirtschaft sollte durch offene Märkte, gemeinsame Normen und gemeinsame Forschung auf Gegenseitigkeitsbasis in Bereichen wie 5G-Mobilfunk und Internet der Dinge das Wachstum fördern.

Ehrgeizige Initiativen wie „Made in China 2025“ und der dazugehörige Aktionsplan „Internet Plus“ unterstreichen die Bedeutung, die China der digitalen Wirtschaft beimisst, sowie deren Transformationspotenzial für Sektoren wie das verarbeitende Gewerbe. Jedoch sind die chinesische Politik und Regelungspraxis zunehmend protektionistisch. Europäische Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche sehen sich mit Marktzugangsproblemen entlang der gesamten Wertschöpfungskette konfrontiert. Dazu gehören technologisch einseitige Normen, komplexe und diskriminierende Genehmigungs- und Zertifizierungsanforderungen, unverhältnismäßige Beschränkungen im Zusammenhang mit Sicherheitsbestimmungen, unfaire Bedingungen für den Zugang zu den Normungsgremien und ein abgeschottetes öffentliches Auftragswesen. Die EU sollte ihre Anstrengungen deutlich verstärken, den Zugang zum chinesischen Wachstumsmarkt für digitale Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Die EU sollte sich außerdem für die Stärkung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten in China einsetzen und darauf bestehen, dass die Datenschutzvorschriften der EU bei jeglichem Austausch personenbezogener Daten mit China eingehalten werden.

Der Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sind entscheidend für Innovation. In dieser Hinsicht sollten der Dialog und die Zusammenarbeit intensiviert und immer größer werdende Herausforderungen wie Online-Piraterie angegangen werden. Zwar erkennt die EU an, dass Staaten ein legitimes Interesse an der Sicherheit des digitalen Marktes haben, doch wendet sie sich dagegen, dass als Voraussetzung für den Marktzugang grundsätzlich Zugang zum Software-Quellcode gewährt oder dieser weitergegeben werden muss. Die EU sollte eine politische Einigung mit China zur Bekämpfung des Cyber-Diebstahls von geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen anstreben.

Die EU könnte von einer verstärkten Zusammenarbeit mit China im Bereich Forschung und Innovation profitieren, bei der Wissen und Technologie gemeinsam weiterentwickelt werden, das chinesische Reservoir an Talenten genutzt wird, die EU als attraktiver Standort für Forschung und Innovation gefördert wird und Lösungen für gemeinsame soziale und ökologische Herausforderungen gefunden werden. Entscheidend bleibt, dass gleiche Ausgangsbedingungen für Forschung und Innovation, einschließlich des gegenseitigen Zugangs zu Forschungs- und Innovationsprogrammen und –ressourcen, gewährleistet sind. Die Zusammenarbeit im Rahmen des EU-Programms Horizont 2020 und des Euratom-Programms sollte vorangetrieben und auf dieser Grundlage ausgeweitet werden. Kofinanzierungsmechanismen und Leitinitiativen im Kontext von Horizont 2020 sowie Vereinbarungen zwischen Forschungseinrichtungen beider Seiten sollten zum Aufbau langfristiger Wissenschafts- und Technologiepartnerschaften beitragen.

Die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation sollte zum beiderseitigen Nutzen unter Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen ausgebaut werden.

Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der digitalen Wirtschaft kann sowohl der EU als auch China Vorteile bringen. Dabei sollte durch gemeinsame Normen und gemeinsame Forschung auf Gegenseitigkeitsbasis das Wachstum gefördert werden.

Die EU sollte die Zusammenarbeit mit China beim Schutz und der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums intensivieren. Die EU sollte die Maßnahmen zur Bekämpfung des Cyber-Diebstahls von geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen verstärken.

III.4 Vernetzung und Kontakte zwischen den Menschen

Bessere Infrastrukturverbindungen zwischen der EU und China wären positiv für die Wirtschaftsperspektiven aller Beteiligten. Die Konnektivitätsplattform EU-China sollte zu Synergieeffekten zwischen den Strategien und Projekten der EU und der chinesischen Initiative „One Belt, One Road“ sowie zwischen den jeweiligen Finanzierungsquellen für Verkehrs- und sonstige Infrastrukturen führen.

China wird sein erklärtes Ziel verwirklichen müssen, seine Initiative „One Belt, One Road“ zu einer offenen Plattform zu machen, die den Marktregeln und internationalen Normen entspricht, sodass sie allen zugutekommt und ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln in Drittländern fördert. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich sollte sich auf die uneingeschränkte Befolgung einschlägiger politischer Konzepte und geltender Vorschriften und Normen stützen – auch hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge – und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure beider Seiten sicherstellen. Dies sollte auch für diejenigen Länder außerhalb der EU gelten, die sich zur Anwendung der EU-Normen verpflichtet haben. Das Ziel sollte darin bestehen, zum Aufbau dauerhafter und kompatibler grenzübergreifender Infrastrukturnetze in Ländern und Regionen zwischen der EU und China beizutragen. Die gemeinsame Vorbereitung einer Reihe vorrangiger Investitionsprojekte sollte in enger Abstimmung mit den betreffenden Ländern erfolgen, nicht zuletzt, um auch deren Haushaltszwängen Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich der Vernetzung sollte den asiatischen Partnern wie Afghanistan, Pakistan und zentralasiatischen Ländern in vollem Umfang zugutekommen, indem zu ihrer Integration in die internationalen Handelsströme beigetragen wird.

Die Maßnahmen zur Förderung direkter Kontakte zwischen den Menschen sollten die Möglichkeiten für EU-Sektoren wie Hochschulbildung, Kreativ- und Kulturwirtschaft und Tourismus verbessern. Dies würde auch zur Förderung des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Beteiligung der Zivilgesellschaft beitragen. Den Kontakten zwischen den Menschen sollte in den gesamten Beziehungen zwischen der EU und China Raum gegeben werden. Die volle Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten zur legalen Migration in die EU und nach China sollte gefördert werden. Wenn erste erfolgreiche Schritte zur Erleichterung der Mobilität und zur Bekämpfung der illegalen Migration unternommen wurden, sollte der Migrations- und Mobilitätsdialog zwischen der EU und China weiter vorangebracht werden, indem Abkommen über Visaerleichterungen und die gemeinsame Bekämpfung der illegalen Migration ausgehandelt werden.

Die EU sollte die Konnektivitätsplattform EU-China als wichtigstes Medium nutzen, um zusammen mit China ein den eurasischen Kontinent umspannendes physisches und digitales Netzwerk für Handels- und Investitionsströme und Kontakte zwischen den Menschen zu schaffen.

Die Zusammenarbeit mit China im Kontext seiner Initiative „One Belt, One Road“ sollte davon abhängig gemacht werden, dass es sein erklärtes Ziel erfüllt, daraus eine offene Plattform zu machen, die den Marktregeln und internationalen Normen entspricht und allen zugutekommt.

Der Dialog zwischen den Menschen sollte ausgeweitet und neue Initiativen sollten aufgetan werden, um eine größere Vielfalt der Kontakte zu fördern. Den Kontakten zwischen den Menschen sollte in den gesamten Beziehungen zwischen der EU und China Raum gegeben werden, und der Mobilitäts- und Migrationsdialog sollte ausgebaut werden.

IV. ERMITTLUNG GEMEINSAMER INTERESSEN IM BEREICH AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK

China sieht sich selbst als Land, das seine frühere passive Haltung aufgegeben hat und entsprechend seiner wirtschaftlichen Bedeutung eine führende Rolle auf der Weltbühne übernehmen will. Angesichts der Erweiterung seiner Interessen richtet China den Blick über seine Nachbarschaft hinaus. Nach wie vor konzentriert sich China stark auf die Vereinigten Staaten. Das Interesse Chinas an der EU als einem ausgewogeneren Partner in einer multipolaren Welt steigt. Die regionale Sicherheit im asiatisch-pazifischen Raum wird allerdings vor dem Hintergrund des wachsenden Selbstbewusstseins Chinas eine Herausforderung bleiben. Hinter der groß angelegten Initiative „One Belt, One Road“ verbergen sich weitgehend wirtschaftliche und das Land selbst betreffende Überlegungen, aber die geostrategischen Konsequenzen werden erheblich sein. China hat inzwischen gute Gründe, sich aktiver an Angelegenheiten der Weltordnungspolitik, Sicherheit und Verteidigung zu beteiligen. Für die EU bestehen die Herausforderungen und Chancen darin, die Beteiligung Chinas auf positive Aspekte zu lenken, z. B. die Zusammenarbeit im Hinblick auf Frieden in Afrika und die Erfüllung der Pflichten, die mit der Rolle einer Weltmacht einhergehen (z. B. im Nahen und Mittleren Osten). Ein vertiefter Dialog mit China über eine Zusammenarbeit bei Investitionen in Ländern von gemeinsamem Interesse würde dem zunehmenden finanziellen Engagement Chinas in vielen Ländern Rechnung tragen, die auch Partner der EU sind.

IV.1 Verstärkung der Zusammenarbeit mit China in der Außenpolitik

Angesichts des Wachstums in China reichen die Interessen des Landes mittlerweile weit über seine unmittelbare Nachbarschaft hinaus und ist das Land nun in wirtschaftlicher, finanzieller, diplomatischer und sogar militärischer Hinsicht wesentlich präsenter in der Welt – immer mehr Chinesen leben im Ausland. Auch deshalb ist China auf Frieden und Sicherheit in der Welt angewiesen. Aus diesem Grund nimmt China auch eine proaktivere Haltung in Bezug auf die Friedenskonsolidierung und Nachbarschaftsprozesse in Ländern wie Südsudan und Afghanistan ein.

Die EU sollte eine breit angelegte gemeinsame außenpolitische Agenda mit China anstreben, die darauf beruht, China zu einer konstruktiven und aktiven Beteiligung an der Gewährleistung von Sicherheit als globalem öffentlichen Gut anzuhalten. China sollte ermutigt werden, konsequent an internationalen Prozessen zur Lösung von Konflikten mitzuarbeiten, um seiner Verantwortung als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gerecht zu werden. Aufbauend auf dem konstruktiven Engagement Chinas bei der Aushandlung des Aktionsplans mit Iran sollte die EU eine aktive Zusammenarbeit mit China in Fragen wie Afghanistan, Syrien, Libyen, Migration und Herbeiführung einer umfassenden Lösung für den Nahen Osten anstreben. Was in Afrika häufig als Wettbewerb zwischen der EU und China wahrgenommen wird, sollte zu einer engeren Zusammenarbeit bei der Beilegung von Krisen (auf lokaler Ebene oder in multilateralen Gremien wie dem UN-Sicherheitsrat), beim Aufbau afrikanischer Kapazitäten für Friedenssicherung und Sicherheit, bei der Förderung besserer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sowie im Zusammenhang mit globalen Gemeingütern, insbesondere Umwelt und Meere, ausgebaut werden. Die EU sollte mit China auch bei der Verbesserung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Mineralien aus Konfliktgebieten oder anderen Risikogebieten zusammenarbeiten.

Zu den außenpolitischen Prioritäten Chinas gehört der Ausbau seiner Beziehungen zu Europa, wofür es bedeutende finanzielle und diplomatische Ressourcen bereitstellt. Es liegt im Interesse der EU, mit China zusammenzuarbeiten, damit das Engagement Chinas in der östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU zur Stärkung eines auf Regeln beruhenden staatlichen Handelns und der regionalen Sicherheit beiträgt. Die EU hält daran fest, dass die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Ukraine gewahrt werden müssen – Grundsätze, zu denen sich auch China bekennt. Die EU wünscht sich China als Partner beim Engagement für das langfristige Bestehen und Wohlergehen der Ukraine und bei der Sicherung von Stabilität und Frieden in der Region zum Nutzen aller Beteiligten. Des Weiteren bietet die EU-Strategie für Zentralasien ebenfalls Möglichkeiten für einen Ausbau der Zusammenarbeit mit China in Bereichen wie Sicherheit, Vernetzung, Entwicklungshilfe und nachhaltige Bewirtschaftung der Wasser- und Energieressourcen.

Die EU sollte weiterhin mithilfe ihrer diplomatischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten aktiv zur regionalen Sicherheit im asiatisch-pazifischen Raum beitragen und gleichzeitig ihre Partnerschaften in der Region weiterentwickeln. Sie ist weiterhin besorgt angesichts der Situation im Ost- und im Südchinesischen Meer. Die EU sollte auch künftig die Bedeutung einer friedlichen Beilegung von Streitigkeiten betonen und sich gegen einseitige Handlungen wenden, die den Status quo verändern und Spannungen schüren könnten. Die EU hält an ihrem Standpunkt fest, was die Einhaltung des Völkerrechts durch China und andere Akteure im Zusammenhang mit ihren Ansprüchen im Südchinesischen Meer betrifft. Angesichts der großen Bedeutung dieses Gebiets als Transitstrecke für den internationalen Seehandel betrachtet die EU die Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs als ganz entscheidend. Die EU sollte darauf hinwirken, dass China durch vertrauensbildende Maßnahmen und Unterstützung einer auf Regeln beruhenden internationalen Ordnung einen konstruktiven Beitrag zur Stabilität in der Region leistet, insbesondere durch Einhaltung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und seiner Schiedsverfahren und raschen Abschluss der Verhandlungen zwischen dem ASEAN und China über einen „Verhaltenskodex“.

Die EU sollte einen regelmäßigen substanziellen Dialog mit China über die gesamte Bandbreite der Themen Exportkontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung führen, auch über regionale Fragen wie die Politik und das Verhalten der Demokratischen Volksrepublik Korea. Insbesondere sollte die EU China nahelegen, den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zu ratifizieren, dem Vertrag über den Waffenhandel beizutreten, sich dem Haager Verhaltenskodex gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper anzuschließen und die Ausfuhrkontrollstandards für Waffen und für Güter mit doppeltem Verwendungszweck gemäß den einschlägigen internationalen Ausfuhrkontrollregelungen zu übernehmen. Die Ausfuhren der EU nach China unterliegen dem Waffenembargo, das mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 1989 eingeführt wurde, und den acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (2008/944/GASP).

Angesichts der zunehmend akuten terroristischen Bedrohung in der Welt sollte die EU für eine Zusammenarbeit mit China bei der Terrorismusbekämpfung unter gemeinsam festgelegten Bedingungen – einschließlich unter gebührender Berücksichtigung der Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte – offen sein. Schwerpunkte sollten dabei sein, die internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Ursachen zu unterstützen, den Terroristen den Zugang zu ihren Finanzierungsquellen abzuschneiden (auch im Rahmen der Financial Action Task Force) und die Radikalisierung zu verhüten und zu bekämpfen.

In ihrer internationalen Cyberspace-Politik fördert die EU die Offenheit und Freiheit des Internets sowie Anstrengungen zur Entwicklung gemeinsamer Normen für staatliches Verhalten. Der restriktive Ansatz Chinas für die Internet-Governance könnte zur Fragmentierung des Internets zulasten globaler Akteure und mit negativen Folgen für Wirtschaft und Menschenrechte führen. Die EU sollte weiterhin darauf dringen, dass China einen größeren Beitrag zur Entwicklung von Normen für ein verantwortungsvolles Verhalten und zur Anwendung des geltenden internationalen Rechts im Cyberspace leistet, unter anderem indem es sich dafür einsetzt, dass eine globale Einigung auf den Schutz kritischer Cyberanlagen und –daten zustande kommt. Bestimmten Aspekten der kürzlich angenommenen Gemeinsamen Mitteilung über die Abwehr hybrider Bedrohungen sollte ebenfalls Rechnung getragen werden, insbesondere was die Cybersicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen angeht.

Die Anerkennung der bedeutenderen Rolle Chinas in den internationalen Beziehungen und der Weltordnungspolitik sollte an eine stärkere Beachtung internationaler Regeln und Normen durch China geknüpft werden.

Die EU hält China dazu an, seine diplomatischen und sonstigen Mittel dafür einzusetzen, für Sicherheit als globales öffentliches Gut zu sorgen, auch durch ein Engagement im Hinblick auf Afghanistan und Syrien.

Die EU hat Interesse an der Sicherheit in Asien und wird ihren diesbezüglichen positiven Beitrag weiter ausbauen. Umgekehrt legt die EU China nahe, sich im Einklang mit dem Völkerrecht aktiv für Frieden und Sicherheit in der Nachbarschaft der EU einzusetzen.

Die EU möchte die Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs im Ost- und im Südchinesischen Meer erhalten wissen. Streitigkeiten sollten auf rechtsstaatlicher Grundlage friedlich beigelegt und einseitige Provokationen vermieden werden.

Der EU-Dialog mit China zwecks Suche nach mehr Gemeinsamkeiten in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung, Terrorismusbekämpfung und Cyberspace sollte ausgebaut werden.

IV. 2. Die Sicherheits- und Verteidigungsdimension

In den letzten Jahren hat die EU in zunehmendem Maße zivile und militärische Krisenmissionen nach Übersee, insbesondere Afrika, entsandt. Ähnlich leistet auch China in Anerkennung seiner wachsenden globalen Verantwortung einen immer größeren Beitrag zur Friedenserhaltung und zur Bekämpfung der Seeräuberei und hat seine militärische Unterstützung für die Afrikanische Union verstärkt.

Vor allem Afrika bietet erhebliches Potenzial für eine Zusammenarbeit der EU mit China, die dort gemeinsame Interessen haben. Dazu gehört etwa die Ausweitung der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der EU und China zur Bekämpfung der Seeräuberei vor der Küste auf die Friedenssicherung und den Kapazitätsaufbau an Land. Die Koordinierung der Bekämpfung der Seeräuberei im Rahmen des SHADE-Mechanismus (Shared Awareness and Deconfliction – gemeinsames Lageverständnis und Konfliktentschärfung) hat den Gedanken der Kooperation als solchen gefördert; zugleich hat die Lastenteilung beim Eskortieren von Schiffen des Welternährungsprogramms den Mehrwert einer solchen Zusammenarbeit aufgezeigt.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Sicherheits- und Verteidigungskonsultationen zwischen der EU und China sollte die EU auf die einschlägigen chinesischen Akteure vor Ort zugehen (z. B. die chinesischen Botschaften und Friedenstruppen in Ländern wie Mali und Somalia), um die praktischen Kooperationsmöglichkeiten zu sondieren und die chinesischen Anstrengungen zur Finanzierung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur zu unterstützen. Andere Bereiche, in denen gemeinsame Interessen bestehen könnten, sind die Zusammenarbeit bei der Polizeidimension von Friedenssicherungseinsätzen und Vorkehrungen für den Schutz und die Evakuierung von EU-Bürgern und chinesischen Staatsbürgern.

Die EU sollte im Hinblick auf ein fundiertes Engagement mit China sicherstellen, dass sie ein klares Bild von der chinesischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik hat.

Afrika bietet die besten Möglichkeiten für eine Sicherheitskooperation zwischen der EU und China auf See und an Land. Die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Seeräuberei am Horn von Afrika sollte fortgesetzt werden.

Die EU sollte nach Möglichkeiten für eine praktische Zusammenarbeit und Koordinierung mit China in Fragen wie Kapazitätsaufbau und Unterstützung der afrikanischen Friedenssicherungsmaßnahmen suchen, wobei die diplomatischen Möglichkeiten und Sicherheitskapazitäten beider Seiten vor Ort in vollem Umfang genutzt werden sollten.

V. WELTORDNUNGSPOLITIK UND ZUSAMMENARBEIT IM MULTILATERALEN KONTEXT

China strebt entsprechend seiner Bedeutung ein Mitspracherecht auf der Weltbühne an, und zwar sowohl in politischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die EU sollte darauf aufbauend sich für den Multilateralismus einsetzen und China dazu ermutigen, globale Normen und Organisationen zu unterstützen. Teilweise geht es dabei auch darum, mit Meinungsverschiedenheiten über die Achtung der internationalen Ordnung, des Völkerrechts und der Menschenrechte konstruktiv umzugehen, insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden chinesischen Selbstbewusstseins nach außen und der zunehmenden Repression nach innen. Viele Bereiche sind reif für die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit, insbesondere Klimawandel, Energie, Meere und Ressourceneffizienz sowie die Unterstützung bei der Lösung der immensen chinesischen Umweltprobleme (deren Auswirkungen auch die EU zu spüren bekommen wird). Auch in den Bereichen Entwicklung, globale Gesundheit, Friedenssicherung, humanitäre Angelegenheiten und Katastrophenrisikomanagement kann durch eine Zusammenarbeit viel gewonnen werden. In dieser Hinsicht verschaffen die größere Präsenz Chinas auf der Weltbühne und seine wachsenden globalen Interessen der EU die Gelegenheit, ihre diesbezüglichen Erfahrungen mit den chinesischen Ressourcen zu verbinden.

V.I Förderung eines effektiven Multilateralismus

Die EU setzt sich für die Unterstützung eines effektiven Multilateralismus ein, in dessen Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen. Wie die EU profitiert China von der auf Regeln beruhenden Weltordnung. Im Jahr 2015 – 70 Jahre nach der Gründung der Vereinten Nationen – hat sich China als einer der ursprünglichen Unterzeichnerstaaten erneut zu den Grundsätzen der UN-Charta bekannt. Es gehört mittlerweile zu den größten Beitragszahlern zum UN-Haushalt und entsendet immer mehr Truppen zu UN-Friedenssicherungseinsätzen.

Als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats und als Mitglied des Menschenrechtsrats hat China die besondere Pflicht, die drei Säulen der Vereinten Nationen – Menschenrechte, Frieden und Sicherheit sowie Entwicklung – mitzutragen. Die EU sollte mit China bei der Konsolidierung der Weltordnungspolitik zusammenarbeiten. Da sich die globalen Institutionen im Laufe der Zeit weiterentwickeln, sollte die Stimme Chinas gemäß dem Beitrag, den es zu leisten bereit ist, ein angemessenes Gewicht erhalten, wobei gleichzeitig auf die Universalität des Völkerrechts und der internationalen Regeln und Grundsätze, die der Weltordnung zugrunde liegen, zu achten ist. In diesem Sinne sollte China auch ermutigt werden, solche Aspekte der UN-Reform zu unterstützen und den weltordnungspolitischen Rahmen zu verbessern, aus denen sich für die internationale Gemeinschaft ein größerer Nutzen ergibt.

Die EU sollte durch konstruktives Engagement mit China zusammenarbeiten, um möglichst Lösungen innerhalb der bestehenden weltordnungspolitischen Strukturen zu finden und vor allem um zu gewährleisten, dass neue Initiativen den globalen Standards entsprechen und die bestehenden internationalen Institutionen ergänzen. Die multilaterale Beschlussfassung sollte inklusiv sein und alle relevanten Akteure einbeziehen.

Die wachsende Bedeutung der G20 infolge der Weltwirtschaftskrise macht die Notwendigkeit deutlich, mit den aufstrebenden Marktwirtschaften effektiv zusammenzuarbeiten, um Lösungen für globale Herausforderungen zu finden. Aufbauend auf den Ergebnissen des G20-Vorsitzes Chinas und der engen Zusammenarbeit im Rahmen der G20-Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure („Finance Track“) sollte die EU eine gemeinsame Plattform mit China in Bereichen wie Wachstumsstrategien, Investitionen in die Infrastrukturvernetzung, Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und globale Standards für die Korruptionsbekämpfung anstreben. China hat auch sein Engagement mit den Bretton-Woods-Institutionen verstärkt. Die EU sollte auf diesem intensivierten Engagement aufbauen, um ein kräftigeres, nachhaltigeres und ausgewogeneres globales Wachstum zu fördern, für einen starken IWF und dessen angemessene Finanzierung zu sorgen und das globale finanzielle Sicherheitsnetz zu verbessern.

Die EU sollte China dazu ermutigen, eine engagiertere und aktivere Rolle in der Welthandelsorganisation (WTO) und bei multilateralen und plurilateralen Handels- und Investitionsinitiativen zu übernehmen, indem es entsprechend den Vorteilen, die ihm aus einem offenen Handelssystem entstehen, Verantwortung übernimmt und zu einer ehrgeizigen Zielsetzung solcher Initiativen beiträgt, etwa im Rahmen der Verhandlungen über Umweltgüter. Die EU erwartet von China, dass es ein Angebot für seinen Beitritt zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vorlegt, das die Bedeutung des chinesischen Marktes widerspiegelt. Die EU ermutigt China außerdem, sich in nennenswerter und substanzieller Weise an der Internationalen Arbeitsgruppe für Exportkredite zu beteiligen. Im G20-Kontext sollte die EU China anhalten, sich stärker an der Reform der internationalen Investitionsregeln zu beteiligen, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs.

Weitere Bereiche, in denen die EU einen gemeinsamen Nenner mit China finden sollte, sind u. a. Friedenssicherung, Konfliktprävention und Frühwarnung, friedliche Beilegung von Streitigkeiten, humanitäre Angelegenheiten, Katastrophenrisikomanagement, wirtschaftliche und sozialen Rechte und Gesundheit. Die EU sollte darauf hinwirken, dass China einen größeren Beitrag zu den internationalen Anstrengungen zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlings- und Migrationskrise leistet.

Die EU und China haben ein gemeinsames Interesse an der Förderung des Multilateralismus. Die EU sollte mit China bei der Konsolidierung der auf Regeln beruhenden Weltordnungspolitik zusammenarbeiten.

Die EU sollte mit China eine gemeinsame Plattform für zentrale G20-Prioritäten anstreben.

Die EU sollte darauf hinwirken, dass China eine aktivere und engagiertere Rolle in der WTO und bei multilateralen und plurilateralen Handels- und Investitionsinitiativen spielt, Verantwortung nach Maßgabe der Vorteile, die ihm ein offenes Handelssystem bringt, übernimmt und zu einer ehrgeizigen Zielsetzung dieser Initiativen beiträgt. Die EU erwartet von China, dass es ein Angebot für seinen Beitritt zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vorlegt, das die Bedeutung des chinesischen Marktes widerspiegelt.

Die EU sollte in den Bereichen Katastrophenmanagement, humanitäre Krisen und Migration enger mit China zusammenarbeiten.

V.2 Achtung des Völkerrechts und der universellen Werte

Eine auf Regeln beruhende internationale Ordnung, die auf der Achtung des Völkerrechts – einschließlich des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte – beruht, ist eine grundlegende Voraussetzung für die Friedenssicherung, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung in der Welt. Daher sollte die EU mit China zusammenarbeiten, um die umfassende Wahrung der Menschenrechte voranzubringen, insbesondere die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen im In- und Ausland. Beispielsweise könnte sie China bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den Menschenrechtsübereinkommen, die es bereits ratifiziert hat, unterstützen und sich für die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den China 1998 unterzeichnet hat, einsetzen. Zudem sollte die EU China auch künftig dazu anhalten, weitere UN- und ILO-Übereinkommen zu ratifizieren, z. B. die beiden Übereinkommen über Zwangsarbeit und die beiden Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen.

Die Fortschritte Chinas in den letzten Jahrzehnten, beispielsweise bei der Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte, können als Grundlage für den Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen der EU und China in Bereichen wie Frauenrechte, Arbeitnehmerrechte, Sozialstandards, Wirtschaft und Menschenrechte sowie kulturelle Rechte dienen.

Die EU sollte weiterhin darauf bestehen, dass China seinen internationalen Menschenrechts- und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen – sowohl in China als auch im Ausland – nachkommt, und sollte zu diesem Zweck mit China zusammenarbeiten.

 V.3 Globale Herausforderungen und globale öffentliche Güter

Seit einigen Jahren trägt China in zunehmendem Maße zur Festlegung ehrgeizigerer globaler Ziele für nachhaltige Entwicklung, u. a. in den Bereichen Klimawandel, Gesundheit und Bildung, bei. Das Land ist zu einem Geber von internationalem Rang geworden und arbeitet an neuen Konzepten für eine nachhaltigere Entwicklung. In diesen Bereichen von gemeinsamem Interesse sollte die EU eng mit China zusammenarbeiten.

Die neue Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hat universelle Geltung. Alle Länder haben die Aufgabe, die Agenda auf nationaler Ebene umzusetzen, aber auch zu den weltweiten Bemühungen beizutragen. Im Rahmen der Agenda haben die EU und China ein gemeinsames Interesse daran, dass durch die Schaffung wirksamer Institutionen und die Förderung von guter Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und friedlichen Gesellschaften die Armut beseitigt und eine nachhaltige Entwicklung für alle gewährleistet wird. Die EU sollte mit China einen regelmäßigen Dialog über die Umsetzung der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung aufnehmen.

China spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und übt einen wachsenden Einfluss auf Entwicklungsprozesse in Drittländern aus. Es ist daher wichtig, dass die EU und China über Kanäle für einen Austausch über ihre jeweiligen Ansätze in der Entwicklungszusammenarbeit verfügen. Die Vorrangstellung, die China der Agenda 2030 während seines Vorsitzes der G20 einräumt, bietet eine Gelegenheit zur Stärkung des gemeinsamen Engagements im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern. Die EU sollte die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit zu Entwicklungsthemen bei der Umsetzung der Agenda 2030 mit dem Ziel vorantreiben, eine Geberpartnerschaft mit China in Bereichen wie Wirksamkeit der Hilfe und Geberkoordinierung aufzubauen und ein praktisches Engagement sowohl in multilateralen Foren als auch vor Ort, z. B. in Afrika und Asien, zu fördern. Die EU sollte China ermutigen, im Einklang mit den Grundsätzen, die von beiden Seiten auf der Tagung des Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Hilfe in Busan gebilligt wurden, zu handeln und sich an der Globalen Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit zu beteiligen. Die einschlägigen EU-Institutionen wie auch die EU-Mitgliedstaaten sollten weiterhin die Entwicklung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank unterstützen und einen Dialog mit der Neuen Entwicklungsbank führen, um die gute Regierungsführung und das multilaterale System zu stärken. Darüber hinaus sollte die EU einen Dialog mit China über praxisbewährte Methoden bei der Darlehensgewährung an Entwicklungsländer, einschließlich Aspekten wie Schuldentragfähigkeit, Umwelt- und Arbeitsnormen sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption, anstreben.

Die EU begrüßt die führende Rolle Chinas – auf das rund ein Viertel der weltweiten Treibhausgasemissionen entfällt – bei der Aushandlung und frühzeitigen Ratifizierung des Übereinkommens von Paris über den Klimawandel. Aufbauend auf den Ergebnissen der 21. Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC COP21) und der 2015 abgegebenen Gemeinsamen Erklärung EU-China zum Klimawandel sollte die EU ihre Zusammenarbeit mit China auf bilateraler und internationaler Ebene intensivieren. Diese Zusammenarbeit sollte sich auf das gemeinsame Eintreten für einen rascheren Übergang zu einer CO2-armen/-neutralen Wirtschaft stützen. Die EU und China sollten gemeinsame Ansätze verfolgen, um die Umsetzung des Übereinkommens von Paris, einschließlich der Umsetzung der national festgelegten Beiträge, schneller voranzutreiben, wo immer dies möglich ist. Die Kontakte zu China im Rahmen der Klimadiplomatie der EU sollten auch Fragen im Zusammenhang mit dem Montrealer Protokoll (globaler Ausstieg aus der Produktion und dem Verbrauch von Fluorkohlenwasserstoffen), der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (globaler marktbasierter Mechanismus zur Bewältigung von Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (Verringerung von Seeverkehrsemissionen) umfassen. Die EU sollte China im Hinblick auf seinen Plan, bis 2017 ein landesweites System für den Emissionshandel einzuführen, weiterhin unterstützen. In Bereichen wie Klimapolitik und Emissionsmodelle, CO2-arme Städte, CO2-arme Technologien, CO2-Abscheidung und –Speicherung, Anpassung und klimaresiliente Investitionen sollte ein verstärkter Dialog angestrebt werden. Die innovativen Empfehlungen der Arbeitsgruppe der G20 zur Umweltschutzfinanzierung sollten wo immer möglich umgesetzt werden.

Die EU und China sind beide Netto-Energieimporteure und haben ein gemeinsames Interesse an transparenten, gut regulierten und offenen Energiemärkten als Gewähr für eine verbesserte Energieversorgungssicherheit. Aus diesem Grund sollte die EU gemeinsam mit China auf die Schaffung einer moderneren, umfassenderen und wirksameren globalen Energiearchitektur hinarbeiten und weiterhin die Bemühungen der Internationalen Energieagentur um eine verstärkte Zusammenarbeit mit China in den Bereichen Energieversorgungssicherheit, Energiedaten und –statistiken sowie Energiepolitikanalyse unterstützen. Außerdem sollte die EU eine Zusammenarbeit mit China im Hinblick auf Transparenz, Normen und Regulierung im Energiesektor, einschließlich Energieinfrastrukturvorhaben in Drittländern, anstreben und Energiereformen in China, u. a. in den Bereichen Energieeffizienz, Energienachhaltigkeit und Ressourceneffizienz, unterstützen. Die Möglichkeiten für gemeinsame Forschung und Entwicklung im Bereich der Technologien für saubere Energie sollten genutzt werden.

China steht infolge von Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung vor massiven ökologischen Herausforderungen. Aus Eigeninteresse und insbesondere mit dem Ziel, die Probleme zu verringern, die sich aus der immensen und nicht mehr nachhaltigen Ressourcennutzung Chinas ergeben, sollte die EU ihr Knowhow zur Verfügung stellen, um China in seinen Bemühungen um Entwicklung der Strategien und Regulierungsrahmen zu unterstützen, die für den Übergang zu einer umweltfreundlichen, CO2-armen Kreislaufwirtschaft erforderlich sind. Dies bedeutet u. a. die Anwendung umweltfreundlicher wissenschaftlicher und technologischer Lösungen, die für beide Seiten ökologische und ökonomische Vorteile bringen. Die EU sollte ihre praxisbewährten Methoden in den Bereichen Umwelt-Governance, Bewirtschaftung von Luft-, Wasser- und Bodenressourcen, Abfallwirtschaft, Ausstieg aus der Nutzung gefährlicher Chemikalien und Umsetzung internationaler Umweltübereinkommen und –normen weitergeben. Die Zusammenarbeit in Fragen der Wasserwirtschaft, nicht zuletzt im Rahmen der Wasser-Plattform EU-China, sollte intensiviert werden. Auch bei der Bewältigung von globalen Herausforderungen wie Entwaldung, illegaler Abholzung und illegalem Artenhandel, die aufgrund der damit verbundenen Korruption und organisierten Kriminalität die nachhaltige Entwicklung, die biologische Vielfalt und die gute Regierungsführung beeinträchtigen, sollte die EU verstärkt mit China zusammenarbeiten.

Außerdem sollte die EU gemeinsam mit China auf eine Verbesserung der Meerespolitik – nicht zuletzt durch Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei – hinarbeiten und China zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens über Fischbestände und des FAO-Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen anhalten.

Die EU sollte China ferner dazu ermutigen, eine aktivere und engagiertere Rolle bei der Entwicklung von Ansätzen zur Eindämmung der Ausbreitung der Antibiotikaresistenz zu spielen und die Umsetzung einer globalen Strategie zur Bekämpfung dieser ernsthaften Gesundheitsgefahr zu unterstützen.

Ein verstärkter Entwicklungsdialog zwischen der EU und China sollte eingeleitet werden.

Die EU sollte aufbauend auf dem Engagement Chinas für die Bekämpfung des Klimawandels die Partnerschaft mit China in diesem Bereich auf bilateraler und multilateraler Ebene stärken.

Der Umweltschutz zählt inzwischen zu den wichtigsten politischen Prioritäten Chinas, wie der jüngste Fünfjahresplan zeigt. Die EU sollte darauf aufbauen und eine positive gemeinsame Agenda in Bereichen wie Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen und Bekämpfung der Bedrohungen für Lebensräume und Artenvielfalt fördern.

Die EU sollte eine engere Zusammenarbeit mit China bei der Bekämpfung der Antibiotikaresistenz anstreben.

VI. EIN KOHÄRENTER ANSATZ GEGENÜBER CHINA

Der Umgang mit einem so bedeutenden strategischen Partner wie China erfordert einen umfassenden Ansatz der gesamten EU, der die Maßnahmen der Kommission, des EAD und anderer EU-Institutionen in kohärenter Weise mit der Arbeit der EU-Mitgliedstaaten verbindet. Die Mitgliedstaaten sollten die vereinbarten EU-Standpunkte in ihren bilateralen Beziehungen zu China bekräftigen, während die Kommission und der EAD ihrerseits dafür sorgen sollten, dass die Mitgliedstaaten immer dann informiert werden, wenn es gilt, EU-Interessen zu wahren. Die Kommission und der EAD sollten eng mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten, das sich als nachdrücklicher Befürworter einer wirksamen EU-Politik gegenüber China erwiesen hat.

Die EU sollte eine ambitionierte Agenda für die Zusammenarbeit mit China verfolgen. Die starken gemeinsamen wirtschaftlichen und handelspolitischen Interessen der EU und Chinas sollten die EU nicht daran hindern, in ihren Beziehungen zu China die eigenen Werte zu verteidigen. Da die Bedürfnisse Chinas genauso groß sind wie unsere, hätte ein Mangel an Zusammenarbeit auch nachteilige Folgen für China.

Die EU muss daher mit einer Stimme sprechen und ihre Standpunkte klar und nachdrücklich vertreten. Die Kohärenz und Geschlossenheit der EU sind im Hinblick auf wichtige politische Weichenstellungen und die Wahrung einer auf Regeln beruhenden internationalen Ordnung von entscheidender Bedeutung. Die EU sollte sich auf der Grundlage gemeinsamer Interessen um Vertrauensbildung und um verstärkte Zusammenarbeit mit China bemühen. In ihren Beziehungen zu China muss die EU allerdings auch der Tatsache Rechnung tragen, dass es sich bei China um ein Land mit einem Einparteiensystem und einem staatskapitalistischen Wirtschaftsmodel handelt. 

Die EU sollte sich darum bemühen, Verbindungen zwischen den verschiedenen Politikbereichen und Sektoren herzustellen, damit sie bei der Verfolgung ihrer Ziele mehr Einfluss ausüben kann. Eine wirksame sektorübergreifende Koordinierung ist erforderlich, um dafür zu sorgen, dass unmittelbare sektorale Interessen dem großen Ganzen untergeordnet werden.

Die Gipfeltreffen EU-China, der strategische Dialog EU-China auf hoher Ebene, der Wirtschafts- und Handelsdialog auf hoher Ebene und der hochrangige Dialog zwischen den Menschen können als Plattformen dienen, um bereichsübergreifende strategische Orientierungen zu politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Fragen zu bieten, einen größeren Pluralismus in den Kontakten zu fördern und Synergie- und Ausgleichseffekte zwischen den vielen Aspekten der Beziehungen zwischen der EU und China auf höchster Ebene zu ermöglichen. Dieses Potenzial sollte voll ausgeschöpft werden.

Die in Brüssel und vor Ort in Peking verfügbaren EU-Koordinierungsmechanismen sollten aktiv genutzt werden. Als Ergänzung zu den Bemühungen um Stärkung der Partnerschaft zwischen der EU und China sollten die Kommissionsdienststellen, der EAD und die Mitgliedstaaten auch die szenarienbasierte Planung verbessern, damit sie in der Lage sind, schneller und geschlossener zu handeln, wann immer dies erforderlich ist.

Die Zahl der verschiedenen Dialoge zwischen der EU und China zeugt zwar von der Vielfalt und Vitalität der beiderseitigen Beziehungen, birgt jedoch auch die Gefahr einer Fragmentierung oder Schwächung der Bemühungen. In einem typischen Jahr beteiligen sich Vertreter der EU und Chinas an nahezu einhundert Dialogveranstaltungen und Workshops. Eine strengere Priorisierung ist notwendig, und die Ressourcen sollten in erster Linie auf die wichtigsten Prioritäten konzentriert werden. Die EU sollte die Ergebnisse dieser Dialoge regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Dialoge einen wirksamen Beitrag zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele der EU leisten und dass sie erforderlichenfalls gestrafft werden. Prioritäten wie die Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen sollten in jedem Handlungsbereich Berücksichtigung finden.

Die erste gemeinsame Bewertung der Umsetzung der EU-China-Agenda 2020 erfolgte im April 2016 in Peking. Die jährliche Überprüfung auf der Ebene hoher Beamter – mit anschließender Berichterstattung an den EU-China-Gipfel – sollte fortgesetzt werden.

Das EU-Partnerschaftsinstrument, das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, die Programme „Horizont 2020“ und „Erasmus +“ sowie andere relevante EU-Finanzierungsquellen sollten strategischer eingesetzt werden, um die Interessen der EU in Bezug auf China zu fördern. Die Public Diplomacy sollte im Einklang mit den Prioritäten der EU verstärkt werden. Auch der Austausch und die Zusammenarbeit im Bereich der Kultur sollten weiter intensiviert werden.

Darüber hinaus sollte die EU ihre analytischen Ressourcen vernetzen, um die Beweggründe der chinesischen Politik richtig einschätzen und die Möglichkeiten zur Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und China besser nutzen zu können. Die bestehenden Kontakte zu China auf allen Ebenen – ob Partei-, Regierungs-, Parlaments- oder Gesellschaftsebene – sollten verbessert werden. Gleichzeitig sollte die ganze Bandbreite der Medien des 21. Jahrhunderts eingesetzt werden, um auch die künftigen Führungsgenerationen Chinas in allen Bereichen zu erreichen.

Der Umgang mit China erfordert einen umfassenden Ansatz, um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen.

Die Mitgliedstaaten sollten in ihren bilateralen Beziehungen zu China die vereinbarten EU-Standpunkte bekräftigen, während die Kommission und der EAD ihrerseits dafür sorgen sollten, dass die Mitgliedstaaten immer dann informiert werden, wenn es gilt, EU-Interessen zu wahren.

Die Ziele und Prioritäten hinsichtlich der Umsetzung der gemeinsamen strategischen Agenda werden auf jährlichen EU-China-Gipfeltreffen und im Rahmen von Dialogen auf hoher Ebene festgelegt werden. Es sollte eine jährliche Überprüfung der Umsetzung der EU-China-Agenda 2020 auf der Ebene hoher Beamter vorgenommen werden – mit anschließender Berichterstattung an den EU-China-Gipfel.

Die EU wird mit China zusammenarbeiten, um die Wirksamkeit der vielen gemeinsamen Dialoge zu bewerten, und sich erforderlichenfalls um eine Straffung dieser Dialoge im Einklang mit den Prioritäten der EU bemühen.

Die verfügbaren EU-Koordinierungsmechanismen sollten aktiv zur Förderung der Geschlossenheit der EU eingesetzt werden.

Die EU sollte ihre Analysekapazitäten in Bezug auf China weiter verbessern und in allen Bereichen Kontakte zu den künftigen Führungsgenerationen Chinas knüpfen.

Die Umsetzung der China-Strategie der EU sollte in regelmäßigen Abständen vom Rat – in den entsprechenden Formationen – überprüft werden. Die EU sollte bereit sein, ihren Ansatz bei Änderung der Annahmen, die ihm zugrunde liegen, zu aktualisieren.

VII. NÄCHSTE SCHRITTE 

Der Rat wird ersucht, die in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Elemente zu billigen. Für Folgemaßnahmen in den nachstehend aufgeführten Bereichen werden spezifische Empfehlungen abgegeben werden:

Verbesserung der Vor- und Nachbereitung von EU-China-Gipfeln und anderen hochrangigen Treffen sowie Stärkung der Kohärenz dieser Treffen mit den Kontakten der Mitgliedstaaten zu China auf hoher Ebene;

Vorschläge für gemeinsame Politikrahmen in bestimmten Bereichen (z. B. Vernetzung);

Einbeziehung zentraler Themen und Ziele in sämtliche Dialoge zwischen der EU und China und Konzentration der Ressourcen auf eine kleinere Zahl von Prioritäten, bei denen die EU den größten Mehrwert bietet.

(1)

Im Jahr 2014 entfielen nach Angaben der Weltbank 22,6 % des weltweiten BIP (berechnet zu Marktwechselkursen) auf die 28 EU-Mitgliedstaaten, 22,3 % auf die USA und 13,3 % auf China (insgesamt 58,2 %). In Kaufkraftparitäten betrug 2014 der Anteil der EU am weltweiten BIP 17,1 %, derjenige der USA 15,9 % und derjenige Chinas 16,6 % (IMF World Economic Outlook, April 2016). Außerdem entfielen nach Eurostat-Angaben 2014 15,5 % der weltweiten Einfuhren und Ausfuhren auf die EU-28, 16,6 % auf die Vereinigten Staaten und 13,5 % auf China, was zusammen 45,6 % des Welthandels ausmachte.

(2)

Mitteilung der Europäischen Kommission vom Oktober 2006 „Die Beziehungen EU-China: Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung“.

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