EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52016IP0377

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2016 zu der Notwendigkeit einer europäischen Reindustrialisierungspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle Caterpillar und Alstom (2016/2891(RSP))

OJ C 215, 19.6.2018, p. 21–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 215/21


P8_TA(2016)0377

Notwendigkeit einer europäischen Reindustrialisierungspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle Caterpillar und Alstom

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2016 zu der Notwendigkeit einer europäischen Reindustrialisierungspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle Caterpillar und Alstom (2016/2891(RSP))

(2018/C 215/04)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 9, 151, 152, Artikel 153 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 173,

unter Hinweis auf die Artikel 14, 27 und 30 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (1),

unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3 EUV und Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. März 2005 mit dem Titel „Umstrukturierung und Beschäftigung — Umstrukturierungen antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: die Rolle der Europäischen Union“ (COM(2005)0120) und die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Dezember 2005,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. November 2010 mit dem Titel „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung“ (COM(2010)0682),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zu Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Management von Umstrukturierungen (3),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Dezember 2013 über einen Qualitätsrahmen der EU für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen (COM(2013)0882),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2014 zu der Reindustrialisierung Europas zwecks der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit (4),

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Exploiting the employment potential of green growth“ („Nutzung des Beschäftigungspotenzials des ‚grünen‘ Wachstums“) (SWD(2012)0092),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Januar 2014 mit dem Titel „Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie“ (COM(2014)0014),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2015 mit dem Titel „Handel für alle — Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ (COM(2015)0497),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“ (COM(2012)0582) und auf das Reindustrialisierungsziel von 20 %,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2015 zur Entwicklung einer nachhaltigen europäischen Industrie der unedlen Metalle (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2016 zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Bahnindustrie (6),

gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Kohärenz der verschiedenen EU-Strategien heute unbedingt gegeben sein muss, um eine regelrechte Industriepolitik festzulegen, insbesondere vor dem Hintergrund der Fälle Caterpillar und Alstom;

B.

in der Erwägung, dass Caterpillar am 2. September 2016 einen umfangreichen, weltweit angelegten Umstrukturierungsplan bekannt gegeben hat; in der Erwägung, dass der Standort Gosselies im Rahmen dieses Plans zur Schließung gezwungen wird, wodurch 2 500 eigene Arbeitnehmer entlassen werden und die Arbeitsplätze von rund 4 000 Beschäftigten von Subunternehmen in Gefahr geraten;

C.

in der Erwägung, dass die Produkte des Betriebs dank der Senkung der Produktionskosten im Zeitraum 2013–2015 attraktiver geworden sind als die Produkte von außerhalb der Union; in der Erwägung, dass Caterpillar dennoch die Stilllegung des Betriebs beschlossen hat, um die Produktion in andere Betriebe zu verlagern, deren Sozialschutz- und Umweltschutzstandards geringer sind als diejenigen, die für die europäische Industrie gelten;

D.

in der Erwägung, dass die Kommission in Anbetracht der Bedeutung und der europäischen Aspekte dieses Falls die Einsetzung einer Task Force beschlossen hat, in der die zuständigen Dienststellen vertreten sind und die im Zusammenhang mit der Schließung bei Caterpillar als Ansprechpartner dient;

E.

in der Erwägung, dass nicht nur diese beiden Produktionsstätten von der Umstrukturierung betroffen sein werden und weitere Entlassungen in den Betrieben von Alstom in Spanien und Italien und auch in den Betrieben von Caterpillar in Nordirland folgen dürften;

F.

in der Erwägung, dass die Eisenbahnbranche mit ihrer über 175-jährigen Geschichte das Rückgrat der Industrialisierung Europas ist; in der Erwägung, dass die jährliche Wachstumsrate der zugänglichen Märkte der Bahnindustrie bis 2019 auf 2,8 % geschätzt wird; in der Erwägung, dass die europäische Bahnindustrie unionsweit 400 000 Personen direkt beschäftigt und viele davon in KMU; in der Erwägung, dass eine starke, innovative europäische Bahnindustrie wichtige Voraussetzung für eine Verlagerung auf die Schiene ist, die zur Verwirklichung der klimaschutz- und energiepolitischen Ziele der Union notwendig ist;

G.

in der Erwägung, dass 65 % der Unternehmensausgaben für FuE auf die verarbeitende Industrie entfallen und dass die Stärkung der industriellen Basis daher unentbehrlich ist, wenn Fachwissen und Know-how in der EU gehalten werden sollen; in der Erwägung, dass die digitale Entwicklung, eine Priorität im Juncker-Plan, eine starke industrielle Basis braucht, damit etwas daraus wird;

H.

in der Erwägung, dass die europäische Industrie, wie sie bei Alstom und Caterpillar in Erscheinung tritt, hohen Mehrwert schafft und anerkanntes Fachwissen besitzt; in der Erwägung, dass dieser strategisch wichtige EU-Kernindustriezweig derzeit einem starken Wettbewerb aus Drittländern ausgesetzt ist, die kostengünstigere Erzeugnisse auf den europäischen Markt ausführen, indem sie auf allen Kontinenten, häufig mit politischer und finanzieller Unterstützung ihrer Regierungen, eine aggressive Politik der zügigen Expansion betreiben;

I.

in der Erwägung, dass die Kommission vor dem Hintergrund des aktuellen Falles Alstom eine auf 15 Jahre (bis 2030) angelegte Prospektivstudie über die Entwicklung der Eisenbahnindustrie in Europa anfertigen wird, in die unterschiedliche Szenarien bezüglich der Umweltschutzziele der EU-Mitgliedstaaten einfließen werden, einhergehend mit einer Studie über die Auswirkungen der einzelnen Szenarien auf Arbeitsplätze, Berufe und Kompetenzen; in der Erwägung, dass die Kommission zügig Folgemaßnahmen zu den in der Entschließung des Parlaments enthaltenen Empfehlungen zur EU-Bahnindustrie ergreifen muss, um für sichere und nachhaltige Arbeitsplätze und integratives Wachstum zu sorgen; in der Erwägung, dass sämtliche Folgemaßnahmen durch einen ständigen Dialog mit den Interessenträgern erleichtert werden und alle Kapitel der Entschließung umfassen sollte;

J.

in der Erwägung, dass die Kommission zugesagt hat, 2013 einen umfassenden Bericht über die Anwendung des Qualitätsrahmens vorzulegen; in Erwägung seiner Forderung an die Kommission in diesem Kontext, zunächst die einschlägigen Sozialpartner anzuhören und dann einen Vorschlag für einen Rechtsakt über die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Bewältigung von Umstrukturierungen vorzulegen;

K.

in der Erwägung, dass die europäische Industrie ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Kapazität für Investitionen in Europa erhalten muss und dass sie zudem soziale und ökologische Herausforderungen in Angriff nehmen muss, während sie auch weiterhin weltweit Maßstäbe für soziale Verantwortung und Umweltverantwortung setzt;

L.

in der Erwägung, dass sich einige Unternehmen strategisch allein auf die Erzielung kurzfristiger Gewinne konzentriert haben, wodurch Innovation, Investitionen in FuE, Beschäftigung und Weiterbildung ins Hintertreffen zu geraten drohen;

M.

in der Erwägung, dass eine ambitionierte Innovationspolitik, die die Herstellung hochwertiger, innovativer und energieeffizienter Produkte begünstigt und nachhaltige Verfahren auf den Weg bringt, der Union die Eigenständigkeit in einem weltweiten Umfeld mit immer stärkeren Wettbewerb erhalten kann;

N.

in der Erwägung, dass der Baumaschinenhandel in der EU in den letzten Jahren schwerwiegende Erschütterungen durchgemacht hat, die durch den Rückgang öffentlicher und privater Investitionen, aber auch durch den Anstieg der Produktionskosten wegen höherer Rohstoffpreise bedingt sind;

O.

in der Erwägung, dass bei einem fairen Handel mit Industrieprodukten die Rechte von Arbeitnehmern und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden müssen; in der Erwägung, dass Investitionen in Energie aus erneuerbaren Quellen und Energieeffizienz als starke Triebfeder für Investitionen in Industrieprodukte wirken, von denen Aufwärtsentwicklungen ausgehen können; in der Erwägung, dass Innovation und Investitionen in FuE, Arbeitsplätze und die Modernisierung von Kompetenzen für nachhaltiges Wachstum wesentlich sind;

P.

in der Erwägung, dass Innovation im Produktionsbereich erwiesenermaßen günstige Auswirkungen im Sinn einer Zunahme der Beschäftigung auf allen Stufen der industriellen Konjunktur hat; in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Erfolg durch die Mitwirkung der Arbeitnehmer an Innovationsprozessen und an der Festlegung von Strategien erheblich erhöht werden kann;

Q.

in der Erwägung, dass der fortschrittlichere und nachhaltigere Teil der Stahlindustrie, in dem hochwertige Technologieprodukte erzeugt werden, die Gesundheit der Arbeitnehmer und der Anwohner geschützt wird und für die Einhaltung strenger Umweltschutznormen gesorgt wird, für die europäische Industriestrategie eine wichtige Rolle spielt;

R.

in der Erwägung, dass Europa angesichts der Einbußen an Know-how und Kompetenzen bei Arbeitnehmern seine industriellen Kapazitäten erhalten muss, um seinen Bedarf zu decken, ohne von Herstellern in Drittländern abhängig zu sein;

1.

bekundet starke Solidarität und Unterstützung für alle Arbeitnehmer von Caterpillar und Alstom sowie für ihre Familien und für die beteiligten Subunternehmen und bedauert die schädlichen Auswirkungen, die solche Schließungen auf die Wirtschaft und Gemeinschaften vor Ort haben; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sich für die Arbeitnehmer und die Wirtschaft vor Ort einzusetzen und die Regionen dabei zu unterstützen, diese schwierige wirtschaftliche und soziale Lage zu bewältigen;

2.

gibt der Überzeugung Ausdruck, dass die europäische Industrie als strategischer Aktivposten für die Wettbewerbsfähigkeit und Tragfähigkeit der Union zu betrachten ist; betont, dass die Union nur mit einer starken und robusten Industrie und einer zukunftsorientierten Industriepolitik den unterschiedlichen vor ihr liegenden Herausforderungen begegnen kann, zu denen ihre Reindustrialisierung, ihr Übergang zur Nachhaltigkeit und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu zählen sind; betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten solche sozioökonomischen Situationen besser vorhersehen und für die Wettbewerbsfähigkeit unseres industriellen Gefüges sorgen müssen;

3.

weist darauf hin, dass Europa eine soziale Marktwirtschaft ist, in deren Rahmen nachhaltiges und integratives Wirtschaftswachstum erzielt werden soll; bedauert, dass es keine echte EU-Industriepolitik gibt, durch die auch die EU-Arbeitnehmer geschützt werden; fordert die Kommission daher auf, eine wirkliche europäische Langzeitstrategie für die Industrie auszuarbeiten, mit der das in der Strategie Europa 2020 enthaltene Ziel, dass 20 % des Bruttoinlandsprodukts auf die Industrie entfallen sollen, verwirklicht werden kann;

4.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, entweder durch Rechtsvorschriften oder durch Tarifverträge für einen angemessenen sozialen Schutz sowie für angemessene Arbeitsbedingungen und Löhne, von denen Menschen adäquat leben können, und bei Entlassungen von Arbeitnehmern für wirksamen Schutz gegen unrechtmäßige Kündigungen zu sorgen;

5.

weist erneut darauf hin, dass, wie die Wirtschaftskrise in Europa gezeigt hat, eine Industrie umso widerstandsfähiger ist, je mehr sie in Innovation, FuE, Energieeffizienz, die Kreislaufwirtschaft usw. investiert; betont unter diesem Aspekt die nachteiligen Auswirkungen sinkender öffentlicher und privater Investitionen und eines rückläufigen Binnenverbrauchs, die beide gefördert werden sollten, damit von ihnen Wachstumsimpulse ausgehen können; weist darauf hin, dass öffentliche und private Investitionen und der Binnenverbrauch gefördert werden sollten, um das Wachstum anzukurbeln;

6.

vertritt die Auffassung, dass es für die Reindustrialisierungspolitik der EU von zentraler Bedeutung ist, dass der Verwaltungsaufwand verringert, die Befolgungskosten für Unternehmen gesenkt und überflüssige Rechtsvorschriften aufgehoben werden, während weiterhin für hohe Verbraucherschutz-, Arbeitnehmerschutz-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzstandards gesorgt wird;

7.

fordert, dass diese EU-Industriepolitik auf eindeutigen Zielvorgaben und Indikatoren wie zum Beispiel ehrgeizigen Energieeffizienz-, Ressourcen- und Klimazielen und auf einem auf Lebenszyklen und Kreislaufwirtschaft basierenden Ansatz beruht; betont, dass sie einen intelligenten Mix aus Maßnahmen sowohl für die Angebots- als auch für die Nachfrageseite umfassen sollte, die darauf abzielen, die Wirtschaft in der EU neu auszurichten und sie widerstandsfähiger und weniger ressourcenabhängig zu gestalten; weist darauf hin, dass mit dieser Politik Investitionen in Kreativität, Kompetenzen, Innovation und nachhaltige Technologien gelenkt werden sollten und die Modernisierung der industriellen Basis Europas mit einer an Wertschöpfung orientierten Politik, die die wichtigsten Wirtschaftszweige und ihre regionalen und lokalen Akteure einbezieht, unterstützt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass mit einem Ansatz dieser Art kostenwirksame Vorteile für die europäische Industrie und für die gesamte europäische Wirtschaft erzielt werden könnten;

8.

stellt fest, dass sich die langjährige Unterstützung der Banken- und Kapitalmärkte in der EU weder auf die Beschäftigung ausgewirkt noch die wirtschaftlichen Aussichten verbessert hat; ist der Ansicht, dass ein Wechsel bei den staatlichen Beihilfen eingeleitet werden sollte, der darin besteht, dass abgestimmte haushaltspolitische Maßnahmen zur Belebung der Nachfrage ergriffen werden und die übermäßige Förderung der Angebotsseite eingestellt wird, auch im Rahmen von steuerlichen Maßnahmen und durch die Sicherstellung von Lohnzuwachs;

Handelspolitik als Schlüssel zu gleichen Wettbewerbsbedingungen

9.

betont, dass die EU zwar in vielen Wirtschaftszweigen Wettbewerbern aus Drittstaaten weitgehend offensteht, Drittstaaten jedoch mehrere Schranken errichtet haben, mit denen europäische Unternehmen diskriminiert werden; betont, dass Wettbewerber aus Drittstaaten, insbesondere aus China, schnell und aggressiv in Europa und andere Regionen der Welt expandieren, häufig mit starker politischer und finanzieller Unterstützung ihres Herkunftslandes; betont, dass diese Vorgehensweisen unlauteren Wettbewerb darstellen und Arbeitsplätze in Europa gefährden können; unterstreicht, dass China die fünf von der EU festgelegten Kriterien zur Definition eines Marktwirtschaftsstatus nicht erfüllt;

10.

fordert die Kommission auf, eine Handelspolitik der Union aufzustellen, die in Einklang mit ihren industriepolitischen Zielen steht und in der berücksichtigt wird, dass industrielle Arbeitsplätze in Europa gesichert werden müssen und dass es nicht zu zusätzlichen Standortverlagerungen und noch mehr Entindustrialisierung kommen darf; fordert die Kommission auf, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Marktteilnehmer von innerhalb und außerhalb Europas sicherzustellen, sodass ein fairer Wettbewerb für alle garantiert ist;

11.

weist darauf hin, dass bezüglich der Überarbeitung der Verordnungen über handelspolitische Schutzinstrumente eine rasche Einigung erreicht werden muss, damit sich ihre Reaktivität und Wirksamkeit verbessert und sie dadurch erheblich gestärkt werden; fordert die Kommission auf, zu berücksichtigen, welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie es haben könnte, wenn staatlich gelenkten Wirtschaften oder anderen Nicht-Marktwirtschaften der Marktwirtschaftsstatus zuerkannt würde;

12.

hält es für geboten, dass dafür gesorgt wird, dass mit der EU-Handelspolitik keine wettbewerbswidrigen Praktiken, darunter Umweltdumping und insbesondere das Dumping von billigen und minderwertigen Produkten, gefördert werden, die europäische Standards gefährden und die in der EU angesiedelte Industrie in Mitleidenschaft ziehen; fordert die Kommission auf, Grenzausgleichsmechanismen in Betracht zu ziehen, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, wenn sie eine Politik konzipiert, mit der das Ziel der Strategie Europa 2020 erreicht werden soll, sowie als Mittel zur Vorbeugung von Umweltdumping, der Ausbeutung von Arbeitnehmern und unlauterem Wettbewerb;

13.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit einem regions- und branchenspezifischen Ansatz Studien über Handelsverhandlungen durchzuführen, durch die auch das Verständnis der Auswirkungen auf Beschäftigung und europäische Industrieunternehmen verbessert werden sollte;

14.

hebt hervor, dass Unternehmen neuerdings dazu tendieren, ihre Produktion und ihre Dienstleistungen wieder zurück nach Europa zu verlagern, und dass dies Chancen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen bewirkt; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die EU günstige Bedingungen schaffen kann, um Unternehmen dabei zu unterstützen, die durch diese Rückverlagerung entstehenden Möglichkeiten zu nutzen;

Wettbewerbspolitik — ein für EU-Industrieunternehmen entscheidender Politikbereich

15.

fordert die Kommission auf, einen offenen und von Wettbewerb geprägten europäischen Rahmen auszuarbeiten, der dazu angetan ist, private Investitionen anzuziehen und beizubehalten, tragfähige EU-Wertschöpfungsketten aufrechtzuerhalten und hochwertige Beschäftigung zu schaffen, damit die Unionsbürger konkrete Vorteile davon haben;

16.

stellt fest, dass staatliche Beihilfen besser konzipiert werden müssen, damit Innovation und Nachhaltigkeit erreicht und die Ziele der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus und der Begünstigung von Sozialpolitik im Einklang mit Artikel 9 AEUV erfüllt werden;

17.

betont, dass die europäische Industrie dem weltweiten Wettbewerb ausgesetzt ist, und legt der Kommission deswegen dringend nahe, den Weltmarkt unbedingt als die Bezugsgröße heranzuziehen, wenn sie in ihren Analysen räumlich begrenzte Märkte definiert, und ihre Analysen nicht auf nationale Märkte oder den Binnenmarkt zu beschränken, sodass europäische Industrieunternehmen die Möglichkeit haben, FuE-Partnerschaften oder strategische Allianzen einzugehen; fordert in diesem Zusammenhang, die Umstrukturierung der großen europäischen Hersteller zu erleichtern, damit Akteure auf den Markt gelangen können, die dank ausreichender kritischer Masse im internationalen Wettbewerb bestehen können;

Öffentliche Aufträge — ein Instrument, das der Verbesserung bedarf

18.

fordert die Kommission auf, die EU-Verordnungen über öffentliche Aufträge besser durchzuführen; weist darauf hin, dass Rechtsvorschriften der Union die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten oder solchen Angeboten ermöglichen, in denen über 50 % der Wertschöpfung außerhalb der Union liegen;

19.

vertritt die Auffassung, dass öffentliche Aufträge und Umweltkennzeichnung Beiträge im Hinblick auf die Akzeptanz nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Innovationen und die Schaffung einer soliden Industriebasis in Europa zu leisten haben; ersucht die Mitgliedstaaten und die Kommission, ihre Bemühungen aufeinander abzustimmen, damit die Vergabebehörden ihren Vergabeentscheidungen den Grundsatz des wirtschaftlich günstigsten Angebots zu Grunde legen;

Verbesserter Einsatz von Mitteln der Union, FuE und Innovationen als Weg zu einer neuen Industriepolitik

20.

fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Unionsstrategie für eine kohärente und umfassende Industriepolitik zu konzipieren, die auf die Reindustrialisierung Europas abzielt und unter anderem auf Digitalisierung (insbesondere der Integration von intelligenten Technologien und Robotik in die industriellen Wertschöpfungsketten), Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und angemessenen Ressourcen basiert; fordert zu diesem Zweck mehr Kooperation und Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten in Steuer-, Sozial- und Haushaltsangelegenheiten, um das Zustandekommen gemeinsamer Industrieprojekte zu erleichtern; ist der Auffassung, dass es den Industrieunternehmen durch den europäischen Regelungsrahmen ermöglicht werden sollte, sich den veränderten Bedingungen anzupassen und ihnen vorzugreifen, um zu Arbeitsplatzschaffung, Wachstum und regionaler Konvergenz beizutragen;

21.

ersucht die Kommission, mit den einzelnen Industriezweigen zusammenzuarbeiten, um für den bestmöglichen Einsatz der Mittel der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu sorgen, wobei es im Einzelnen um Mittel des Fonds für regionale Entwicklung (RDF) geht, mit denen FuE-Projekte auf regionaler Ebene gefördert werden sollen;

22.

vertritt die Auffassung, dass Finanzmittel der Union gute Chancen bieten, dauerhafte Investitionen in Energie- und Verkehrsinfrastruktur sowie in die intelligente Einführung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu finanzieren; fordert eine verbesserte Anwendung der einzelnen Kriterien, speziell der Beschäftigungs-, Umweltschutz- und Sozialkriterien, beim Einsatz der Mittel der EU-Fonds und aller von der EIB verwalteten Finanzierungsinstrumente;

23.

fordert eine EU-Agenda für intelligente Spezialisierung und die vorrangige Förderung von FuE in den Bereichen, in denen die Union eine Führungsrolle innehaben kann; fordert konkrete Instrumente, mit denen die Union und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen im Bereich FuE bündeln können und die Ergebnisse in der Wirtschaft vor Ort praktisch angewandt werden können; erachtet das Zusammenspiel zwischen Forschung und Industrie als ausschlaggebend für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten unter diesem Aspekt auf, die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen aktiv zu unterstützen; fordert, dass das Forschungsumfeld verbessert wird, indem die für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten vorgesehenen Haushaltsmittel aufgestockt und die einzelnen Finanzierungsprogramme der Union und der Mitgliedstaaten besser koordiniert werden;

24.

fordert die Kommission und die Europäische Investitionsbank auf, für die am stärksten von der Entindustrialisierung betroffenen Regionen besonders viel zu tun und die Unterstützung für Projekte in diesen Regionen dringend zu beschleunigen, wobei sicherzustellen ist, dass tragfähige und hochwertige Projekte Unterstützung erhalten; ist der Ansicht, dass das Potenzial für die zunehmend strategische und zielgerichtete Kreditvergabe der Europäischen Investitionsbank an Projekte, die in den Bereichen Innovation und industrieller Wandel und insbesondere verarbeitendes Gewerbe und damit verbundene Dienstleistungen angesiedelt sind, zusätzlich erschlossen werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Unternehmen in der EU, vor allem Kleinstunternehmen und KMU, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, wodurch ihre Möglichkeiten zur Aufstellung von Projekten erhöht und ihnen bessere Beratungsdienstleistungen und bessere technische Unterstützung geboten würden;

25.

ersucht die Kommission, in Koordination mit den Mitgliedstaaten zu untersuchen, wie anderweitige wirtschaftliche Nutzung ermöglicht werden kann, und zugleich sicherzustellen, dass Unternehmen ihrer ökologischen Verantwortung voll und ganz gerecht werden, die Umweltvorschriften achten und strenge Umweltnormen anwenden; fordert, dass Unternehmen die geschlossenen Standorte in vertretbaren Zeiträumen zu sanieren und ihre Übernahme durch die Kommunen zu erleichtern;

26.

fordert die Kommission auf, die Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten darüber in Betracht zu ziehen, wie die Schließung von Betrieben am besten bewältigt werden kann, und ihnen nahe zu legen, Beispiele aus Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, um nach Möglichkeit die Suche nach einem Käufer oder den Verkauf des Standorts zu organisieren, damit Fabriken trotz der von den ursprünglichen Eigentümern beschlossenen Betriebsaufgabe in Betrieb bleiben;

27.

ist der Überzeugung, dass Steuerumgehung, auch durch den Transfer materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen zwischen Unternehmen zu unangemessenen Preisen (Transferpreisen), verhindert werden sollte und dass sie sich zudem aus dem Mangel an europäischer Koordinierung in der Steuer- und Handelspolitik ergibt; fordert mehr Kooperation und Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten in Steuer-, Sozial- und Haushaltsangelegenheiten;

Sozial verträgliche Umstrukturierung und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in zukunftsgerichteten Branchen

28.

befürwortet die (etwa im Fall Alstom) von bestimmten lokalen Gebietskörperschaften gemeinsam mit den Sozialpartnern lancierte Initiative zur Unterstützung experimenteller Projekte für von Umstrukturierung betroffene Arbeitnehmer und Unternehmen zu dem Zweck, berufliche Laufbahnen durch Fortbildung und Maßnahmen abzusichern, sodass hochwertige Beschäftigung erhalten bleibt;

29.

hält den Aufbau technischer Fähigkeiten — insbesondere in der verarbeitenden Industrie — für dringend erforderlich; betont, dass der Wert qualifizierter Techniker herausgestellt werden muss; vertritt die Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Arbeitnehmern geeignete Möglichkeiten zu bieten, sich die neuen, für die Kreislaufwirtschaft notwendigen Kompetenzen anzueignen, damit das Nettobeschäftigungspotenzial der umweltverträglichen Wirtschaft voll ausgeschöpft wird; weist darauf hin, dass kompetente Arbeitskräfte für die Fortbestandsfähigkeit der Produktion wichtig sind; betont, dass stärkere Synergieeffekte zwischen den Bildungssystemen, Hochschulen und dem Arbeitsmarkt gefördert werden müssen, wozu das Erleben der Arbeitswelt und die Zusammenarbeit mit Unternehmen bei der Bildung von „Innovationsclustern“ gehören;

30.

fordert alle einschlägigen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass alle beteiligten Akteure die einzelstaatlichen und europäischen Rechtsvorschriften über die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern uneingeschränkt einhalten, vor allem im Zuge von Umstrukturierungen, und zudem Umweltschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten;

31.

hebt hervor, dass die Unternehmen den rechtlichen Verpflichtungen nachkommen müssen, die ihnen durch europäisches und nationales Recht auferlegt werden, und dass sie dabei der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sowie der Möglichkeit der Überprüfung der von den Sozialpartnern vorgeschlagenen Alternativen Vorrang einräumen müssen;

32.

vertritt die Auffassung, dass jede Umstrukturierung, soweit angemessen, den Interessenträgern erklärt und begründet werden muss, was auch für die Wahl der zur Verwirklichung der Ziele vorgesehenen Maßnahmen und für alternative Optionen gilt; fordert dazu auf, ortsbezogene Dialoge mit Beteiligung aller Interessenträger zu führen, um die bestmöglichen Regelungen im Fall von Umstrukturierungen zu erörtern;

33.

betont die Bedeutung eines auf gegenseitiges Vertrauen und geteilte Verantwortung gestützten, fortlaufenden sozialen Dialogs auf allen Ebenen als eines der besten Instrumente für die Suche nach einvernehmlichen Lösungen und gemeinsamen Zielsetzungen bei Ankündigung, Abwendung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen;

34.

betont, dass bei Umstrukturierungen die betroffenen Arbeitnehmer mit Blick auf ihre Gesundheits- und Arbeitsbedingungen, die soziale Sicherheit, die Neuqualifizierung und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geschützt werden müssen;

35.

weist darauf hin, dass Umstrukturierung erheblich umfassendere Auswirkungen hat als nur diejenigen auf das Unternehmen selbst und dass dazu unvorhergesehene Auswirkungen auf die Gemeinwesen und das wirtschaftliche und soziale Gefüge des jeweiligen Mitgliedstaates gehören;

36.

fordert die Kommission auf, vor dem Hintergrund der Fälle Caterpillar und Alstom die Sozialpartner zu der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen zu konsultieren;

37.

bedauert die schrittweise Finanzialisierung der Realwirtschaft, die auf kurzfristige Finanzplanungen ausgelegt ist und sich nicht auf die Bewahrung einer innovativen Industrielandschaft konzentriert, die dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze bereithalten und der Gesellschaft auf lange Sicht von Nutzen sein kann; bedauert, dass diese Vorgehensweise den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe nach sich gezogen hat; fordert die Kommission auf, die Sozialpartner bezüglich der Möglichkeit einer Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über Massenentlassungen zu konsultieren, wobei den Aspekten im Zusammenhang mit den Fällen Caterpillar und Alstom und insbesondere der Einbeziehung aller Arbeitnehmer und Subunternehmen in das Verfahren Rechnung zu tragen ist, sowie über wirksame Maßnahmen zur Vorbeugung unrechtmäßiger Massenentlassungen, die nicht auf realen wirtschaftlichen Gründen beruhen, darunter die Möglichkeit zur Verhängung von Sanktionen, beispielsweise die Aussetzung des Zugangs zu EU-finanzierten Programmen oder die Forderung der Rückzahlung von öffentlichen Finanzhilfen;

38.

fordert die Task Force der Kommission auf, zu untersuchen, wie das Verfahren der Anhörung des Europäischen Betriebsrats (EBR) durchgeführt wurde; fordert die Kommission auf, vor dem Hintergrund der Untersuchung zu prüfen, ob die EBR-Richtlinie überarbeitet werden muss;

39.

stellt fest, dass der EGF im Zeitalter der Globalisierung ein wesentliches Instrument der Union ist, wenn es gilt, die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur beruflichen Neuqualifizierung von Arbeitnehmern zu unterstützen und das Wirtschaftsgefüge in einer Region mit Arbeitnehmern, die unter den Nachteilen der Globalisierung oder der Wirtschaftskrise leiden, wiederherzustellen; betont die Bedeutung der Empfehlungen in seiner Entschließung vom 15. September 2016 zu den Tätigkeiten, den Auswirkungen und dem Mehrwert des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zwischen 2007 und 2014 (7);

40.

betont jedoch, dass der EGF nur dann greift, wenn es bereits zu Entlassungen gekommen ist, und dass seitens der Mitgliedstaaten und der EU größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um für angemessene wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung auf Dauer fortbestandsfähiger Arbeitsplätze zu sorgen;

41.

fordert die Kommission auf, das Parlament zu unterrichten über ihre Strategie bezüglich der wichtigsten Industriezweige in Europa — Bahnindustrie und Maschinenbau –, die dazu dienen soll, ein günstigeres Marktumfeld zu schaffen, und darüber, was sie zu tun gedenkt, um hochwertige Beschäftigung, Know-how und Investitionen in Europa zu halten;

42.

merkt an, dass bei Umstrukturierungen jüngere und ältere Arbeitnehmer häufiger von Entlassung betroffen sind als andere Altersgruppen; unterstreicht, dass Arbeitgeber bei Entlassungen die Vorschriften über die Diskriminierungsfreiheit — insbesondere in Bezug auf die Altersdiskriminierung — einhalten müssen;

43.

stellt fest, dass der Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft erhebliches Potenzial mit sich bringt für die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, die nicht verlagert werden können, und in Bereichen, die nicht ins Ausland verlegt werden können; stellt fest, dass deutliche Anzeichen dafür vorliegen, dass sich der Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft insgesamt positiv auf die Beschäftigung auswirken wird, da nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten wie zum Beispiel Energiesparen arbeitskräfteintensiver sind als die Tätigkeiten, die sie ersetzen, und Regionen dabei helfen könnten, autarker zu werden;

o

o o

44.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

(1)  ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 16.

(2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.

(3)  ABl. C 440 vom 30.12.2015, S. 23.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0032.

(5)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0460.

(6)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0280.

(7)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0361.


Top