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Document 52016DC0773

MITTEILUNG DER KOMMISSION Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016–2019

COM/2016/0773 final

Brüssel, den 30.11.2016

COM(2016) 773 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016–2019


Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016–2019

1.    Einleitung

Die EU verfügt über eine Reihe legislativer Instrumente, mit denen ihre energie- und klimapolitischen Ziele 1 in vielfältige Aktionsfelder umgesetzt werden. Die Regelungen über die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) unterstützen zusammen mit den Vorschriften zur Energiekennzeichnung die übergeordnete Priorität der Kommission, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Beschäftigung und Wirtschaftswachstum voranzutreiben; sie gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt, fördern nachhaltig Investitionen und Innovationen, ermöglichen es den Verbrauchern, ihre Kosten zu senken, und tragen darüber hinaus zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei. Sie dienen den Strategien der Energieunion und dem Energieeffizienzziel für 2030, den gemeinsam vereinbarten Klimazielen und der Schaffung eines vertieften und gerechteren Binnenmarkts. Das Ökodesign- und Energiekennzeichnungskonzept trägt schätzungsweise zur Hälfte der Energieeinsparungsziele für 2020 bei und zählt damit zu den wirkungsvollsten EU-politischen Instrumenten zur Förderung der Energieeffizienz. Zweck des Regelungsrahmens für Ökodesign und Energiekennzeichnung ist einerseits, mehr energieeffiziente Produkte (durch Ökodesign) in den Markt einzuführen, und andererseits, die Verbraucher zum Kauf der effizientesten Produkte zu ermutigen und ihnen dies durch geeignete Informationen (Energiekennzeichnung) zu ermöglichen. So führt der Rahmen zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs in Haushalten und Unternehmen und in der Folge zu einer Senkung ihrer Energie- und Betriebskosten. Darüber hinaus schützt er den Binnenmarkt und verhindert unnötige Kosten für Wirtschaft und Verbraucher, die aufgrund divergierender einzelstaatlicher Vorschriften entstehen könnten.

Der Rahmen soll bis 2020 zu jährlichen Energieeinsparungen in Höhe von etwa 175 Mio. t RÖE Primärenergie führen – das entspricht mehr als dem jährlichen Primärenergieverbrauch von Italien. Für die Verbraucher bedeutet dies jedes Jahr Einsparungen an Energiekosten von 490 EUR pro Haushalt. Darüber hinaus bedeutet diese Strategie jährlich geschätzte 55 Mrd. EUR an Mehreinnahmen für bestimmte Industrie-, Großhandels- und Einzelhandelssektoren, wovon ein Teil auf bis zu 800 000 zusätzliche direkte Arbeitsplätze in diesen Sektoren entfallen könnte. Auch trägt sie zur Versorgungssicherheit bei, indem sie die Energieeinfuhren in die EU jährlich um umgerechnet 1,3 Mrd. Barrel Öl reduziert und bis zu 320 Mio. t an CO2-Emissionen pro Jahr 2 einspart.

Die Senkung des Energiebedarfs ist eine der fünf Dimensionen der Rahmenstrategie für die Energieunion. 3 Eine ehrgeizige und effiziente Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik wird auch zukünftig unverzichtbar sein, um die von der Kommission für die Energieunion gesetzten Prioritäten zu realisieren und die im Dezember 2015 bei der 21. UN-Klimakonferenz in Paris (COP 21) beschlossenen klimapolitischen Ziele zu erreichen.

Das Ökodesign-Arbeitsprogramm trägt zur neuen Initiative der Kommission zur Kreislaufwirtschaft 4 bei, mit der die Schaffung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft in der EU durch eine Reihe von Maßnahmen, die den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Stoffen betreffen, gefördert wird. Die Verbesserung der Ressourceneffizienz in der EU ist zunehmend erforderlich und stellt eine politische Priorität dar. Dabei kommt der Produktgestaltung eine Schlüsselrolle zu, da sie den gesamten Lebenszyklus eines Produkts bestimmt, also etwa entscheidend für seine Langlebigkeit ist oder festlegt, ob es leicht reparierbar, wiederverwendbar oder wiederverwertbar ist. Die Ökodesign-Richtlinie erfasst zwar bereits alle wesentlichen Umweltauswirkungen eines Produkts während seines Lebenszyklus, der Schwerpunkt lag bisher aber auf der Verbesserung der Energieeffizienz. Künftig sollte Ökodesign einen deutlich größeren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft liefern, etwa durch systematischere Fokussierung auf Fragen der Materialeffizienz, wie Langlebigkeit und Wiederverwertbarkeit.

Dieses Arbeitsprogramm legt die Arbeitsprioritäten der Kommission unter dem Ökodesign- und Energiekennzeichnungsrahmen für den Zeitraum 2016–2019 fest. Auf der Grundlage der Arbeiten der beiden vorausgegangenen Programme umfasst das neue Arbeitsprogramm sowohl laufende Arbeiten als auch anstehende Überprüfungen von bereits bestehenden produktspezifischen Maßnahmen; es legt zusätzliche Produktgruppen zur weiteren Untersuchung (anhand von Studien, Konsultationen der Interessengruppen und von Folgeabschätzungen) fest, um sie in möglichen Kommissionsvorschlägen zu Anforderungen des Ökodesigns und/oder der Energiekennzeichnung zu berücksichtigen, und es wird dargelegt, wie Ökodesign am besten zur Erreichung kreiswirtschaftlicher Ziele beitragen kann. Alles in allem könnten durch die für neue Produkte in diesem Ökodesign-Arbeitsprogramm aufgeführten Maßnahmen und die Überprüfung bestehender Maßnahmen 2030 schätzungsweise insgesamt mehr als 600 TWh (50 t RÖE) Primärenergie jährlich eingespart werden. Dies entspricht in etwa dem jährlichen Primärenergieverbrauch von Schweden und bis 2030 einer Minderung der CO2-Emissionen um 100 Mio. t pro Jahr.

2.    Die Rolle des Ökodesign-Arbeitsprogramms

Bei der Ökodesign-Richtlinie und der Energiekennzeichnungs-Richtlinie handelt es sich um Rahmenrichtlinien. Sie legen die Bedingungen und Kriterien für den Erlass von Durchführungsmaßnahmen fest, die bindende produktgruppenspezifische Anforderungen enthalten. 5 Die in diesem Rahmen vorrangig zu behandelnden Produktgruppen werden im regulären Arbeitsprogramm nach Artikel 16 Absatz 1 der Ökodesign-Richtlinie festgelegt, wonach die Kommission ein Arbeitsprogramm erstellt, das „für die folgenden drei Jahre ein nicht erschöpfendes Verzeichnis der [energieverbrauchsrelevanten] Produktgruppen, die für den Erlass von Durchführungsmaßnahmen als vorrangig angesehen werden“, enthält.

Dieses neue Arbeitsprogramm beruht auf den Arbeiten, die seit Mitte 2005 hinsichtlich der in Artikel 16 Absatz 2 6 (Übergangszeit) der Ökodesign-Richtlinie und den ersten beiden Arbeitsprogrammen für die Zeiträume 2009–2011 7 und 2012–2014 8 aufgeführten Produktgruppen erfolgt sind.

3.    Stand der Arbeiten

3.1.    Verabschiedete Durchführungsmaßnahmen

Im Anschluss an die erwähnte Priorisierung der Arbeiten gab die Kommission Vorstudien in Auftrag, die zur Annahme von 28 Ökodesign-Verordnungen, 16 delegierten Verordnungen für die Energiekennzeichnung und 3 anerkannten freiwilligen Vereinbarungen führten.

Ferner wurden etwa 40 Normungsaufträge für diese Produktgruppen erteilt. Ein Verzeichnis der bestehenden harmonisierten Normen zur Unterstützung der Ökodesign-Verordnungen ist auf der Europa-Website 9 abrufbar.

3.2    Laufende Arbeiten

Zum Zeitpunkt der Annahme des vorliegenden Arbeitsprogramms waren die Arbeiten zu einer Reihe von festgelegten vorrangigen Produktgruppen noch nicht abgeschlossen und befanden sich in unterschiedlichen Stadien. Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die laufenden Arbeiten und, sofern verfügbar, die erwarteten Einsparungen 10 .

Neben diesem Arbeitsprogramm erlässt die Kommission die folgenden Maßnahmen, deren Einsparpotenzial für 2030 auf über 100 TWh Primärenergie pro Jahr geschätzt wird:

Eine Ökodesignmaßnahme für Luftheizungs- und Kühlungsprodukte 11  

Eine Ökodesign 12 - und eine Energiekennzeichnungs 13 -Maßnahme im Hinblick auf Toleranzen bei Prüfverfahren, zur Verbesserung der Produkttestung und Reduzierung der Möglichkeiten für Betrug

Eine Empfehlung für Selbstregulierungsmaßnahmen 14 , die Leitlinien für die Unterstützung der Industrie im Hinblick auf freiwillige Vereinbarungen als Alternative zu Durchführungsmaßnahmen enthält

Derzeit laufen weitere Arbeiten, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt werden:

Maßnahme

Stand    

Erwartete Primärenergieeinsparungen für 2030 15 (soweit verfügbar; in TWh pro Jahr)

Gewerbliche Kühlgeräte

Das Konsultationsforum fand am 2.7.2014 statt.

Folgenabschätzung abgeschlossen.

48

Kompressoren

Das Konsultationsforum fand am 29.9.2014 statt.

Folgenabschätzung im Gang.

5

Fenster

Das Konsultationsforum fand am 30.09.2015 statt.

Folgenabschätzung im Gang.

40

(nur Energiekennzeichnungsanforderungen)

Werkzeugmaschinen und Schweißgeräte

Das Konsultationsforum fand am 6.5.2014 statt.

Folgenabschätzung im Gang.

9

(Freiwillige Vereinbarung zu Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung; Durchführungsmaßnahmen zu Schweißgeräten)

Gewerbliche Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspülmaschinen

Das Konsultationsforum fand am 29.11.2013 statt.

Normungsarbeiten im Gang.

4

Server von Unternehmen, Datensicherungsvorrichtungen und Zubehör

Vorstudie wurde im August 2015 abgeschlossen.

Bis zu 43 für umfassende Produktanforderungen

Bedeutendes Ressourceneinsparpotenzial

Wasserbezogene Produkte

Vorstudie wurde im Dezember 2014 abgeschlossen (noch nicht veröffentlicht).

Bis zu 70 (und 1900 Mio. m3 entnommenes Wasser) im Jahr 2025; 17 (und 700 Mio. m3 entnommenes Wasser) im Jahr 2030

(nur Energiekennzeichnungsanforderungen)

Intelligente Geräte

Vorstudie läuft.

Lichtsteuerungen/Beleuchtungssysteme

Vorstudie läuft.

Feuerungsanlagen und Öfen für Industrie und Labor

Das Konsultationsforum fand am 16.5.2014 statt. Es werden vorläufig keine ÖD- oder EK-Verordnungen vorgeschlagen (*).

Stromkabel

Es werden vorläufig keine ÖD- oder EK-Verordnungen vorgeschlagen (*).

Dampfkessel

Es werden vorläufig keine ÖD- oder EK-Verordnungen vorgeschlagen (*).

(*) Das Ergebnis der Vorstudie legte nahe, dass Verordnungen zu Ökodesign (ÖD) und Energiekennzeichnung (EK) nicht die zweckmäßigsten regulatorischen Optionen in Bezug auf die Energieeffizienz dieser Produkte sind, und dass zumindest ein Teil des bestehenden Energieeinsparpotenzials bereits durch andere Rechtsinstrumente abgedeckt ist.

3.3.    Überprüfungen

Die meisten bisher erlassenen Durchführungsmaßnahmen zu Ökodesign- und Energiekennzeichnung enthalten Klauseln, die eine Überprüfung in den kommenden Jahren vorsehen. Die nachfolgende Tabelle enthält eine zusammenfassende Übersicht der Verordnungen, die bis einschließlich 2019 zu überprüfen sind, unter Angabe der potenziellen Energieeinsparungen sowie gegebenenfalls der Bedeutung des Ressourceneinsparpotenzials.

Bei diesen Überprüfungen wird die Kommission untersuchen, wie kreislaufwirtschaftliche Aspekte wie Ressourceneffizienz, Reparierbarkeit, Wiederverwertbarkeit und Langlebigkeit beurteilt und bei der Änderung bestehender Maßnahmen berücksichtigt werden können.

Maßnahme

Stand

Erwartete Primärenergieeinsparungen für 2030 (soweit verfügbar; in TWh pro Jahr)

Fernsehgeräte (Überprüfung) und elektronische Anzeigen

Das Konsultationsforum fand am 10.12.2014 statt.

Dienststellenübergreifende Konsultation abgeschlossen.

WTO-Notifizierung läuft.

83

Bedeutendes Ressourceneinsparpotenzial

Externe Netzteile

Das Konsultationsforum fand am 29.04.2015 statt. Anpassung an neue US-Regelung beabsichtigt.

6

Elektromotoren

Überprüfungsstudie wurde im Juli 2014 abgeschlossen.

Folgenabschätzung im Gang.

75

Ventilatoren

Überprüfungsstudie wurde im März 2015 abgeschlossen.

Folgenabschätzung im Gang.

25

Beleuchtungsprodukte

Überprüfungsstudie wurde im Dezember 2015 abgeschlossen.

Folgenabschätzung im Gang.

125

Haushaltskühl- und -gefriergeräte

Überprüfung läuft.

13

Bedeutendes Ressourceneinsparpotenzial

Geschirrspüler und Waschmaschinen, einschließlich kombinierte Wasch-Trockenautomaten

Überprüfungen laufen.

11

Bedeutendes Ressourceneinsparpotenzial

Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand

Überprüfung läuft.

Wasserpumpen

Überprüfung läuft.

Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher

Überprüfung bestimmter Anforderungen bis September 2016.

Staubsauger

Überprüfung bestimmter Langlebigkeitsanforderungen bis September 2016.

Computer und Computerserver

Überprüfung läuft.

Bedeutendes Ressourceneinsparpotenzial

Umwälzpumpen

Überprüfung läuft.

Raumklimageräte und Komfortventilatoren

Überprüfung bis April 2017.

Transformatoren

Überprüfung bis Juni 2017.

Wäschetrockner

Überprüfung bis Mai/November 2017.

Bedeutendes Ressourceneinsparpotenzial

Staubsauger

Überprüfung bis August 2018.

Festbrennstoffkessel

Überprüfung einer spezifischen Anforderung für die Zertifizierung durch Prüfstellen bis August 2018.

Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte

Überprüfung einer spezifischen Anforderung für die Zertifizierung durch Prüfstellen bis August 2018.

Kombiheizgeräte zur Raumheizung und zur Warmwasserbereitung

Überprüfung bis September 2018.

Einzelraumheizgeräte

Überprüfung bis Januar 2019.

Lüftungsanlagen

Überprüfung bis Dezember 2019.

4.    Nicht erschöpfendes Verzeichnis neuer Produktgruppen für das Arbeitsprogramm 2016–2019

In Vorbereitung dieses Arbeitsprogramms gab die Kommission eine Studie in Auftrag, um weitere energieverbrauchsrelevante Produktgruppen mit erheblichem Einsparpotenzial zu ermitteln, die in der Übergangszeit oder in den vorherigen Arbeitsprogrammen nicht Gegenstand der Beschäftigung waren. Anschließend wurde der Entwurf des Arbeitsprogramms im Licht des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft überarbeitet.

Die Studie umfasste eine quantitative Abschätzung des durch Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz entstehenden Energieeinsparpotenzials bei den einzelnen Produktgruppen. In kreislaufwirtschaftlicher Hinsicht wurde ferner eine qualitative Beurteilung anderer Auswirkungen auf die Umwelt 16 , die in der Ökodesign-Richtlinie aufgeführt werden, sowie eine Bewertung der bisherigen regulatorischen Erfassung dieser Auswirkungen unternommen. Die Abschlussberichte zu den verschiedenen Aufgabenstellungen der Studie können auf einer speziellen Website abgerufen werden. 17

Wie in Artikel 18 der Ökodesign-Richtlinie vorgesehen, hat die Kommission das Konsultationsforum gehört, um die Stellungnahme der Vertreter der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms und des nicht erschöpfenden Verzeichnisses von Produktgruppen berücksichtigen zu können. 18

Das Energieeinsparpotenzial der übrigen in der Studie identifizierten energieverbrauchslevanten Produkte ist bei einigen Produkten niedriger als bei denjenigen, die im Rahmen der vorherigen Arbeitsprogramme ermittelt wurden. Die Kommission wird daher neben der Überprüfung der bestehenden Verordnungen spezifische Studien für folgende Produkte in Auftrag geben, die nach der vorgenannten Studie das größte Einsparpotenzial aufweisen:

Automatisierungs- und Kontrollsysteme von Gebäuden

Elektrische Wasserkocher

Handtrockner

Aufzüge

Solarmodule und Solarwechselrichter

Kühlcontainer

Hochdruckreiniger 19

Zu diesen Produktgruppen sollen Vorstudien erstellt werden, die das Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der in Kapitel 5 dargelegten kreislaufwirtschaftlichen Aspekte genauer erforschen und die Elemente für die Erarbeitung politischer Optionen in den anschließenden Folgenabschätzungen liefern.

Bei der Ausarbeitung von möglichen Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung von Ökodesign- oder Energiekennzeichnungsanforderungen für die erwähnten energieverbrauchsrelevanten Produkte ist die Kommission an die Kriterien des Artikels 15 Absatz 5 der Richtlinie gebunden. Darüber hinaus wird darauf geachtet, dass Überschneidungen mit existierenden EU-Verordnungen, die bereits für diese Produkte gelten, vermieden werden. Insbesondere werden keine Maßnahmen für die umweltgerechte Gestaltung von Automatisierungs- und Kontrollsystemen von Gebäuden vorgeschlagen, wenn wahrscheinlich ist, dass das Energieeinsparpotenzial von Gebäuden durch Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Energieeffizienz-Richtlinie besser erfasst werden kann. Um unnötige Regulierung zu vermeiden, wird keine Maßnahme für die umweltgerechte Gestaltung von Aufzügen vorgeschlagen, sofern das Energieeinsparpotenzial dieser Produktgruppe bereits größtenteils in anderen Ökodesign-Verordnungen erfasst ist, die ihre Komponenten betreffen (z. B. in der Verordnung für Elektromotoren).

Aufgrund der Besonderheit von (nicht in den vorstehenden Produktgruppen enthaltenen) IKT-Produkten sollten diese einer separaten Behandlung unterzogen werden, bei der das kreislaufwirtschaftliche Potenzial dieser Produkte, das bei Mobiltelefonen und Smartphones besonders ausgeprägt ist, umfassend berücksichtigt wird.

Angesichts der Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Marktentwicklung von IKT-Produkten hat sich eine zuverlässige Einschätzung ihres Energieeinsparpotenzials als äußerst schwierig erwiesen. Ferner ist es im Hinblick auf die sich schnell ändernden IKT-Produktsektoren fraglich, ob das übliche Verfahren unter der Ökodesign- bzw. der Energiekennzeichnungsrichtlinie, das durchschnittlich etwa vier Jahre dauert, zur Festlegung von Mindestkriterien für die Energie- und Ressourceneffizienz geeignet ist. Gleichzeitig haben sich freiwillige anerkannte Vereinbarungen als Alternativen zu regulatorischen Maßnahmen für eine Reihe von elektronischen Produktgruppen (bildgebende Geräte, Spielekonsolen, komplexe Set-Top-Boxen) nicht immer als schneller beim Erreichen der Ökodesign-Ziele erwiesen. Auch ist das zwischen der EU und den Vereinigten Staaten abgeschlossene Energy-Star-Abkommen, aufgrund dessen in beiden Rechtssystemen dieselben freiwilligen Effizienzanforderungen für Bürogeräte festgelegt wurden, vor seinem Ablauf im Jahr 2018 zu überprüfen. Eine sorgfältige Betrachtung verlangt schließlich auch die wachsende Vernetzung der Produkte und der Einzug von intelligenten Geräten sowohl in den Privatbereich als auch in die Industrie sowie deren Auswirkungen auf die Gesamtsystemeffizienz.

Die Kommission wird deshalb eine eingehendere Überprüfung folgender IKT-Produkte im Hinblick auf ihre mögliche Aufnahme in das Ökodesign-Arbeitsprogramm einleiten:

Gateways (Heimnetzwerk-Equipment)

Mobiltelefone/Smartphones

Basisstationen

Auf diese Weise kann der beste politische Ansatz zur Verbesserung der Energieeffizienz dieser Produkte und allgemeinerer kreislaufwirtschaftlicher Aspekte ermittelt werden. Signage-Displays und drahtlose Ladegeräte werden bei den laufenden Arbeiten im Rahmen der Überprüfung der bestehenden Ökodesign-Durchführungsmaßnahmen für Fernseher bzw. für externe Netzteile behandelt.

5.    Beitrag zur Kreislaufwirtschaft

Die Möglichkeit, ein Produkt und seine Bestandteile und Werkstoffe zu reparieren, zu refabrizieren oder wiederzuverwerten, hängt zu einem großen Teil von der ursprünglichen Gestaltung des Produkts ab. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, diese Aspekte bei der Ermittlung von möglichen Ökodesign-Durchführungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt lag bisher auf der Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten, auch wenn die entsprechenden Regelungen zur Ressourceneffizienz seit der ursprünglichen Annahme der Richtlinie im Jahr 2005 Teil von ihr waren und für einige Produktgruppen zusammen mit Kriterien zur Wassernutzung oder Langlebigkeit eingeführt wurden.

Mit diesem neuen Arbeitsprogramm zielt die Kommission auf die Möglichkeit der Festschreibung von mehr produktspezifischen und/oder horizontalen Anforderungen in Bereichen wie der Langlebigkeit (Mindestlebenszeit von Produkten oder wichtigen Bestandteilen), Reparierbarkeit (Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen, reparaturfreundliches Design), Nachrüstbarkeit, Demontierbarkeit (einfache Abnahme bestimmter Bauteile), der Informationsweitergabe (Kennzeichnung von Kunststoffteilen) und der einfachen Wiederverwendung und Wiederverwertung (Vermeidung inkompatibler Kunststoffe), der Treibhausgase und anderer Emissionen und der weiteren Schaffung einer wissenschaftlichen Basis zur Entwicklung von entsprechenden Kriterien, die die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Dieses Vorhaben betrifft sowohl die in Kapitel 4 genannten neuen Produktgruppen als auch die in Kapitel 3 aufgelisteten anstehenden Überprüfungen bestehender produktspezifischer Maßnahmen, unter Berücksichtigung des geschätzten Nutzens und der geschätzten Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie des Anhangs II der Richtlinie, wonach die Anforderungen für die Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten die Leistung und den Verbrauchernutzen dieser Produkte nicht wesentlich mindern dürfen. Darüber hinaus müssen alle Anforderungen überprüfbar sein und durchgesetzt werden können.

Insbesondere sollte der Spielraum für Verbesserungen bei der Ausarbeitung von Materialeffizienzvorschriften in Produktverordnungen systematischer untersucht werden. Die Kommission wird zu diesem Zweck eine kreislaufwirtschaftliche „Toolbox“ für Ökodesign entwickeln, etwa in Form von Leitlinien zur Berücksichtigung von Aspekten bezüglich der Ressourcen- und Materialeffizienz bei der Aufnahme neuer Produktgruppen und bei der Überprüfung bestehender Durchführungsmaßnahmen. Eine solche Toolbox würde auf der Basis einer eingehenden Analyse konkrete Beispiele dafür liefern, wie diese Aspekte in produktspezifische oder horizontale Vorschriften einfließen könnten.

Die Kommission wird außerdem die methodische Grundlage für die systematischere Aufnahme von materialeffizienzrelevanten Vorschriften in neue und überprüfungsreife Produktverordnungen verbessern. Zu diesem Zweck wurde beschlossen, die europäischen Normungsgremien um die Ausarbeitung von Normen unter Aspekten der Materialeffizienz zu bitten. 20 In erster Linie gehören dazu:

die Erhöhung der Lebensdauer des Produkts

die Wiederverwendbarkeit von Bauteilen und die Wiederverwertbarkeit von Werkstoffen des Produkts am Ende seines Lebenszyklus

die Verwendung von wiederverwendeten Bauteilen bzw. von wiederverwerteten Werkstoffen in Produkten

Die aufgrund des genannten Auftrags zu erstellenden Normen sind von allgemeiner Natur und dienen der Entwicklung von produktspezifischen und/oder horizontalen Normen zur Unterstützung möglicher materialeffizienzrelevanter Anforderungen, z. B. in Bezug auf Reparierbarkeit oder Wiederverwertbarkeit.

Dazu werden auch die laufenden Arbeiten zum ökologischen Fußabdruck von Produkten beitragen.

6.    Marktaufsicht und internationale Zusammenarbeit

Die Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen werden von 10 %–25 % der auf dem Markt vertriebenen Produkte nicht erfüllt. Dadurch vermindern sich die vorgesehenen Energieeinsparungen um etwa 10 %. In absoluten Zahlen entspricht dies 17 Mio. t RÖE an Primärenergie pro Jahr. Dabei werden auch die Verbraucher irregeführt, die möglicherweise höheren Energiekosten ausgesetzt sind. Die Überwachung des Markts ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, und wenn auch in den letzten Jahren die Durchsetzungsmaßnahmen erheblich verbessert wurden, müsste noch mehr getan werden, um die Zahl von nicht konformen Produkten auf dem EU-Markt zu reduzieren.

Zu diesem Zweck fördert die Kommission bereits die Zusammenarbeit zwischen nationalen Marktüberwachungsbehörden im Rahmen von ADCO-Gruppen für Ökodesign und Energiekennzeichnung. Darüber hinaus fördert die Kommission bereits jetzt zweckbestimmte gemeinsame Überwachungsvorhaben, wie z. B. das EU-finanzierte Projekt „EEpliant“, und wird es auch in Zukunft tun. Die unter 3.2. erwähnten Verordnungen der Kommission über Toleranzen bei Prüfverfahren und der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Energieeffizienzkennzeichnung 21 , der derzeit interinstitutionell verhandelt wird, werden ebenfalls zu einer besseren Durchsetzung beitragen.  

Die Europäische Union gehört zur Weltspitze bei der Ausarbeitung von Vorschriften bezüglich der Mindestenergieeffizienz und der Energiekennzeichnung von Produkten. Viele andere Länder folgen ähnlichen Ansätzen und unsere Verordnungen sowie das A–G-Label zur Energiekennzeichnung sind international richtungweisend. Zudem spielt die EU bei der internationalen Standardisierung eine wichtige Rolle.    Diese Bemühungen sind für die europäischen Unternehmen besonders wichtig, da sie zur Schaffung einheitlicherer globaler Wettbewerbsvoraussetzungen beitragen, Befolgungskosten reduzieren und Chancen im Ausland schaffen.

Deshalb wird sich die Kommission weiterhin zusammen mit anderen Rechtssystemen für mehr globale Konvergenz bei Normen, Testmethoden und – wenn möglich – Mindestanforderungen einsetzen, etwa durch internationale Standardisierung, produktspezifische Vereinbarungen oder im Rahmen von bilateralen Handelsabkommen.



7.    Ausblick

Die Kommission plant, ihre Arbeiten in den kommenden Jahren auf folgende Schwerpunkte auszurichten:

(1)Abschluss der laufenden Regulierungsarbeiten für Produkte, die in vorherigen Arbeitsprogrammen identifiziert wurden

(2)Überprüfung der in Kapitel 3 genannten bestehenden Maßnahmen

(3)Einleitung neuer Vorstudien zu den in Kapitel 4 genannten Produktgruppen

(4)Erhöhung des Beitrags der Ökodesign-Richtlinie zur Schaffung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft

(5)Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Marktüberwachung zur besseren Durchsetzung der bestehenden Verordnungen

(6)Verstärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zur Förderung der weiteren Angleichung von Prüf- und Messmethoden sowie – wenn möglich – der Mindestanforderungen für die Energieeffizienz

(1)

Klima- und Energiestrategie 2020: KOM(2010) 639 endg.; Klima- und Energiestrategie 2030: COM(2014) 15 final.

(2)

Ecodesign Impact Accounting Study, VHK, 2014.

(3)

COM(2015) 80 final.

(4)

Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft, COM(2015) 614/2, angenommen am 2.12.2015.

(5)

Ein Überblick über die bestehenden Durchführungsmaßnahmen ist abrufbar unter: https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/list_of_enegy_labelling_measures.pdf.  

https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/list_of_ecodesign_measures.pdf

(6)

ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29–58.

(7)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Erstellung des Arbeitsprogramms für die Jahre 2009–2011 gemäß der Ökodesign-Richtlinie (KOM(2008) 660 endg).

(8)

  http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/documents/eco-design/working-plan/files/comm-swd-2012-434-ecodesign_en.pdf  

(9)

  http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/mandates/?lang=de  

(10)

Nach gängiger Folgenabschätzungspraxis für Ökodesign-Produktgruppen wird bei den in Kraftwerken verstromten Brennstoffen EU-weit von einem durchschnittlichen Wirkungsgrad von 40 % ausgegangen (das heißt 2,5 Mio. t RÖE Primärenergiebrennstoff [Gas, Erdöl, Kohle usw.] werden für die Erzeugung von 1 Mio. t RÖE Strom benötigt, der dann dem Endverbraucher in Rechnung gestellt wird).

(11)

Verordnung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Hinblick auf Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte, Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren. [C(2016) 7769 final].

(12)

Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008, (EG) Nr. 107/2009, (EG) Nr. 278/2009, (EG) Nr. 640/2009, (EG) Nr. 641/2009, (EG) Nr. 642/2009, (EG) Nr. 643/2009, (EU) Nr. 1015/2010, (EU) Nr. 1016/2010, (EU) Nr. 327/2011, (EU) Nr. 206/2012, (EU) Nr. 547/2012, (EU) Nr. 932/2012, (EU) Nr. 617/2013, (EU) Nr. 666/2013, (EU) Nr. 813/2013, (EU) Nr. 814/2013, (EU) Nr. 66/2014, (EU) Nr. 548/2014, (EU) Nr. 1253/2014, (EU) 2015/1095, (EU) 2015/1185, (EU) 2015/1188, (EU) 2015/1189 und (EU) 2016/XXX [C(2016) 7769 final] im Hinblick auf die Anwendung von Toleranzen bei Prüfverfahren. [C(2016) 7767 final].

(13)

Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der delegierten Verordnungen der Kommission (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1061/2010, (EU) Nr. 1062/2010, (EU) Nr. 626/2011, (EU) Nr. 392/2012, (EU) Nr. 874/2012, (EU) Nr. 665/2013, (EU) Nr. 811/2013, (EU) Nr. 812/2013, (EU) Nr. 65/2014, (EU) Nr. 1254/2014, (EU) 2015/1094, (EU) 2015/1186 und (EU) 2015/1187 im Hinblick auf die Anwendung von Toleranzen bei Prüfverfahren. [C(2016) 7765 final].

(14)

Empfehlung der Kommission zu Leitlinien für Selbstregulierungsmaßnahmen der Industrie im Rahmen der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. [C(2016) 7770 final].

(15)

Mit Ausnahme von wasserbezogenen Produkten, für die Zahlen sowohl für 2025 als auch für 2030 aufgeführt sind.

(16)  Darunter der Wasserverbrauch bei der Nutzung, Verbrauchsmaterialien (z. B. Waschmittel), die Verwendung kritischer Rohstoffe wie Flammschutzmittel, Weichmacher (Phtalate) und anderer Giftstoffe, die Verwendung von F-Gasen, Strahlung, die Produktsicherheit (Austritt von Brennstoffen, Schwingungen usw.), die Relevanz für die Gesundheit (Hygiene, Lärmpegel usw.), die Langlebigkeit (Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit usw.), das Ende der Lebensdauer (Wiederverwertbarkeit, wiederverwertbares Material) und direkte Immissionen in Luft, Wasser und Boden.
(17)  Siehe: http://www.ecodesign-wp3.eu/documents . 
(18)  Ökodesign-Konsultationsforum, Tagung vom 28.10.2015.
(19)  Von den verfügbaren politischen Optionen dürfte nur die Energiekennzeichnung beibehalten werden, da Maßnahmen in Zusammenhang mit Ökodesign nicht durch das Energieeinsparpotenzial gerechtfertigt erscheinen.
(20)

Beschluss C(2015) 9096 der Kommission vom 17.12.2015.

(21)

COM(2015) 341 final.

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