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Document 52016DC0361

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Umsetzung der Binnenmarktagenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

COM/2016/0361 final

Brüssel, den 1.6.2016

COM(2016) 361 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Umsetzung der Binnenmarktagenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen


1.Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung

Die Ankurbelung der europäischen Wirtschaft und der Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum bleibt die oberste Priorität der Kommission. Laut der Frühjahrsprognose 1 bleibt Europa trotz des schwierigen globalen Umfelds auf Wachstumskurs. Die Beschäftigungsquote steigt – wenn auch immer noch zu langsam – und das gesamtstaatliche Defizit ist weiter rückläufig. Die Bedingungen für eine Belebung des Investitionsklimas haben sich weiter verbessert. Wenngleich dies ermutigende Anzeichen sind, müssen die Bemühungen um eine optimale Umsetzung des Wirkungsdreiecks Strukturreform, verantwortungsvolle Finanzpolitik und Investitionen fortgeführt werden.

Innovation fördert Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und die Schaffung von Arbeitsplätzen und ist daher eine zentrale Kraft zur Ankurbelung des europäischen Wachstumsmotors. Innovation setzt voraus, dass Unternehmen und Unternehmer Anreize und die Fähigkeit zu Investitionen erhalten. Sie brauchen ein Angebot an qualifizierten Arbeitskräften und die Aussicht, expandieren und ihre Produkte und Dienstleistungen in einem breiten Markt vertreiben zu können, ohne in jedem Mitgliedstaat mit anderen Regulierungsauflagen konfrontiert zu sein. Deshalb muss es unser Ziel sein, den Binnenmarkt voranzutreiben, um nachhaltige Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum zu fördern und Europa zu einem wettbewerbsfähigen und attraktiven Ort für Investitionen zu machen.

Dies erfordert ein besseres Zusammenwirken der EU mit nationalen und regionalen Stellen bei der Beseitigung von Investitionshindernissen und bei der Durchführung von Strukturreformen. Vor zwei Wochen wurden in den länderspezifischen Empfehlungen die dringendsten Prioritäten für Maßnahmen ermittelt, die auf nationaler Ebene ergriffen werden müssen, um den Reformkurs weiterzuführen. Gleichzeitig haben einige Hindernisse eine ausgeprägte grenzübergreifende Dimension, was die Ergreifung von Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich macht. Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. und 18. März 2016 wird in dieser Mitteilung eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der Binnenmarktagenda vorgenommen. Dabei werden jene Bereiche hervorgehoben, in denen strategische politische Entscheidungen dringend erforderlich sind, um die notwendigen Reformen zu intensivieren und zu beschleunigen.

Im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa wurden abgestimmte Maßnahmen zur Förderung der Finanzierung für Investitionen, zur Beseitigung von Hindernissen, zur Förderung von Innovationen und zur Vertiefung des Binnenmarkts eingeführt. Mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ändert sich die Art und Weise, wie in Europa Investitionen gefördert werden. Mehr Mittel fließen von nun an in Innovation und Infrastrukturprojekte sowie in lokale Projekte; Letztere werden von kleinen Unternehmen durchgeführt, die den Großteil der neu entstehenden Arbeitsplätze schaffen. Die ersten Ergebnisse des EFSI sind vielversprechend: Die durch den EFSI generierten Gesamtinvestitionen belaufen sich bisher auf 100 Mrd. EUR. Mehr als 140 000 KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung sollen vom verbesserten Zugang zu Finanzmitteln aus dem Europäischen Investitionsfonds profitieren. Bislang werden bereits Projekte in 26 Mitgliedstaaten unterstützt und weitere sollen folgen 2 . Wie in der Mitteilung „Europa investiert wieder – eine Bestandsaufnahme der Investitionsinitiative für Europa“ 3 angekündigt wird, möchte die Kommission den EFSI auf der Grundlage dieser Erfolge über 2018 hinaus verlängern, um die Unterstützung von Projekten für Beschäftigung und Wachstum weiterzuführen, die ohne den EFSI nicht möglich wäre.

2.Ein Binnenmarkt für Arbeitsplätze und Wachstum

Wenngleich sie wichtig sind, um eine effiziente Nutzung der knappen Ressourcen zu gewährleisten, reichen Finanzinstrumente allein nicht aus. Sie müssen durch einen Strukturwandel zur Förderung von Innovation und Wachstum ergänzt werden. Der Binnenmarkt bietet Zugang zu einem größeren Markt und erleichtert den Markteintritt neuer, oftmals innovativer Unternehmen, während die Verbraucher Zugang zu einer größeren Vielfalt von Waren und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen erhalten. Innovationen und wettbewerbsfähige Produkt- und Dienstleistungsmärkte bedingen zudem ständige Veränderungen und Übergänge, sei es von alten zu neuen Produkten und Dienstleistungen, von alten zu neuen Technologien oder von alten zu neuen Geschäftsmodellen und -prozessen.

Um Innovationen zu ermöglichen und diese Übergänge zu erleichtern, müssen wir in Europas größtes Kapital investieren: seine Bürger. Es müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die Qualifikationen unserer Bürger zu entwickeln und anzupassen. Dies ist eine Grundvoraussetzung für Wohlstand und Wachstum. Die Fähigkeit Europas zur Förderung von Innovationen im digitalen Zeitalter hängt davon ab. Gut ausgebildete Arbeitskräfte, die über die Fähigkeit verfügen, sich schnell an ein sich ständig wandelndes Innovationsumfeld anzupassen, können eine Erhöhung der Produktivität bewirken und im Gegenzug höhere Einkommen generieren.

Ferner müssen wir für ein günstigeres und berechenbareres Geschäftsumfeld sorgen, das den Verwaltungsaufwand reduziert und es den Unternehmen und der Gesellschaft ermöglicht, die Chancen, die sich ihnen durch Innovationen, digitale Technologien und neue Geschäftsmodelle bieten, zu nutzen.

Viele zentrale Prioritäten der Kommission sind auf die Erreichung dieser Ziele ausgerichtet.

Die Europäische Energieunion, unsere „Handel für alle“-Strategie und das Paket zur Kreislaufwirtschaft bezwecken die Schaffung neuer Möglichkeiten auf heimischen wie internationalen Märkten und die Förderung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum in unterschiedlichen Sektoren.

Die kommende neue europäische Kompetenzagenda soll die Qualität und Relevanz der Heranbildung von Kompetenzen erhöhen und Kompetenzen und Qualifikationen sichtbarer und besser vergleichbar machen, um die Aufklärung und Information über Kompetenzen im Hinblick auf eine bessere Berufsfindung zu erleichtern.

Die Agenda für bessere Rechtsetzung trägt ebenfalls zu einer besseren Politik bei, die die tatsächlichen Prioritäten der Menschen widerspiegelt, indem sie den Schwerpunkt auf Transparenz und eine faktengestützte Politikgestaltung legt.

Die Binnenmarktstrategie, die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und der Aktionsplan zum Aufbau einer Kapitalmarktunion stehen im Mittelpunkt dieser europäischen Reformagenda. Sie zielen darauf ab, Hindernisse (einschließlich neuer Hindernisse in der digitalen Wirtschaft) abzubauen und jede unnötige Fragmentierung zu vermeiden. Sie ergänzen einander und verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung. Im Europäischen Parlament, im Rat und in den Mitgliedstaaten haben sie großen Anklang gefunden. Diese starke Unterstützung stellt eine einmalige Gelegenheit dar und ist eine wesentliche Voraussetzung für qualitative Fortschritte in Richtung eines stärkeren und wettbewerbsfähigeren Europas.

3.Umsetzung der Binnenmarktagenda 

Vor dem Hintergrund der eingeführten und von den relevanten Akteuren weitgehend positiv aufgenommenen Strategien liegt der Fokus nun auf der Umsetzung. In allen Bereichen wurde mit den Arbeiten bereits begonnen, und es wurde eine Reihe von Initiativen vorgeschlagen.

Mit der Einführung dieses Programms folgt die Kommission ihren Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung. Vor einer Entscheidung über eine bestimmte Initiative führt sie einen Dialog mit den Interessengruppen (darunter Bürger, Industrievertreter und Sozialpartner), analysiert die Leistungsfähigkeit der bestehenden Rechtsvorschriften und führt eine umfassende Analyse der möglichen Auswirkungen dieser Initiative durch. Wann immer möglich, werden bestehende Regelungen vereinfacht, um ihre Einhaltung zu erleichtern und den Regulierungsaufwand so weit wie möglich zu reduzieren. Um zu gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen die Chancen des Binnenmarkts uneingeschränkt nutzen können, setzt die Kommission zudem ihre Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer Durchsetzungsmöglichkeiten fort.

Die diesbezüglichen Arbeiten sind mit der Vorstellung der Vorschläge durch die Kommission jedoch keineswegs abgeschlossen. Ihr Erfolg hängt letztlich von zügigen und entschlossenen Folgemaßnahmen der beiden gesetzgebenden Organe und von ergänzenden Maßnahmen auf nationaler Ebene ab, beispielsweise in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung, Durchsetzung und Überwachung. Die Juni-Tagung des Europäischen Rates bietet eine gute Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme der erzielten Fortschritte vorzunehmen, die Verpflichtung zur Vollendung des Binnenmarkts zu bestätigen und die notwendigen Maßnahmen zu vereinbaren, um die Binnenmarktstrategie, die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und den Aktionsplan zum Aufbau einer Kapitalmarktunion voll funktionsfähig zu machen.

Die Umsetzungsagenda für den Binnenmarkt sollte:

die Bedeutung eines vertieften und faireren Binnenmarkts für die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum und eines attraktiven Investitionsklimas unterstreichen,

die von der Kommission vorgeschlagenen tiefgreifenden Reformen unterstützen, um sicherzustellen, dass der Binnenmarkt die Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt befähigt, die Chancen, die sich durch Innovation, digitale Technologien und neue Geschäftsmodelle bieten, zu nutzen,

die dringliche und ambitionierte Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und des Aktionsplans zum Aufbau einer Kapitalmarktunion in enger Zusammenarbeit mit den EU-Organen und den Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zügig voranbringen, um sicherzustellen, dass alle Initiativen im Rahmen der Strategien bis zum Ende der Amtszeit der Kommission eingeführt und funktionsfähig sind.

3.1.    Förderung von Investitionen in die Gesamtwirtschaft 

Die Kapitalmarktunion soll eine bessere Verbindung zwischen Sparvermögen und Investitionen herstellen. Sie beinhaltet ein Maßnahmenprogramm zur Verbesserung des Zuflusses von Privatkapital in Unternehmen und Infrastrukturinvestitionen. Nachdem die Rechtsvorschriften für die Bereiche Banken, Märkte und Versicherungen das europäische Finanzsystem sicherer gemacht haben, soll die Kapitalmarktunion das europäische Finanzierungsinstrument für wachsende Unternehmen, die ein breiteres Angebot an Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Expansion benötigen, stärken. Durch die Erhöhung der Attraktivität von Investitionen und die Schaffung neuer Finanzkreisläufe soll die Kapitalmarktunion den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern, seine Kosten verringern und Hindernisse für grenzübergreifende Investitionen beseitigen. Die Kommission hat bereits eine Reihe von Initiativen umgesetzt und mit der Arbeit an längerfristigen Aspekten begonnen. Um Vertrauen aufzubauen und die Konjunktur anzukurbeln, sollten das Europäische Parlament und der Rat sich zügig den anhängigen Vorschlägen widmen, damit die Realwirtschaft in den Genuss ihrer Vorteile kommt.

Dies gilt insbesondere für das Verbriefungspaket, in dem Kriterien für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen niedergelegt sind und die Grundlage für die Entwicklung eines soliden europäischen Verbriefungsmarkts geschaffen wird. Da das Paket nach seiner Annahme dazu beitragen wird, ein breiteres Spektrum an Investoren anzuziehen und die Bankbilanzen für neue Kredite zu öffnen, muss jede Verzögerung im Rechtsetzungsprozess vermieden werden. Die – sichere – Rückführung des Verbriefungsmarkts auf Vorkrisenniveau könnte der Wirtschaft ein zusätzliches Kreditvolumen von 100 Mrd. EUR verschaffen. Die Kapitalkosten für Banken und Versicherungen, die Kapital in Form von standardisierten Verbriefungen anlegen, werden gesenkt, um die geringeren Risiken widerzuspiegeln. Das Gesamtpaket wird die finanzielle Stabilität erhöhen, indem die nach der Krise eingeführten Schutzvorkehrungen beibehalten und Einfachheit, Transparenz und eine breitere Investorenbasis gefördert werden.

Die beiden gesetzgebenden Organe sollten außerdem rasch Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine einfachere, schnellere und kostengünstigere Prospektregelung erzielen, die insbesondere Unternehmen zugute kommen wird, die Kapital aufnehmen möchten. Um Finanzierungsmöglichkeiten für kleinere Unternehmen zu erschließen, soll ein neuer Rahmen für Kleinemittenten geschaffen werden.

Die Einführung neuer Aufsichtsregeln für Versicherungsunternehmen (Solvabilität II) sollte neue Infrastrukturinvestitionen durch eine deutliche Reduzierung der Kapitalkosten fördern. Diese Änderungen sind bereits in Kraft getreten. Im Rahmen der noch in diesem Jahr stattfindenden Überarbeitung der Eigenmittelverordnung wird die Kommission prüfen, ob die Risikogewichte für Infrastrukturprojekte für Banken in ähnlicher Weise reduziert werden sollten.

Bankkredite bleiben für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen die grundlegende Quelle für Betriebskapital. Ferner wird die Kommission im Rahmen der Überprüfung der Eigenmittelverordnung danach streben, durch die Beibehaltung und etwaige Ausweitung der bevorzugten Kapitalbehandlung für Kredite an KMU die Fähigkeit der Banken zur Vergabe von Krediten an KMU zu bewahren.

Wie im ersten Statusbericht 4 dargelegt, werden auch die anderen Maßnahmen des Aktionsplans zum Aufbau einer Kapitalmarktunion Folgemaßnahmen erforderlich machen, wobei der Schwerpunkt zunächst auf das Wagniskapital gelegt wird. Die Kommission wird in Kürze eine auf die Steigerung von Umfang, Vielfalt und Auswahl von Wagniskapital abstellende Änderung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften vorschlagen, um die Marktdurchdringung zu erhöhen und mehr Unternehmen die Möglichkeit zu geben, diese alternative Finanzierungsquelle in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig wird die Kommission die Einrichtung eines Wagniskapital-Dachfonds vorschlagen, der öffentliche Finanzierung mit Privatkapital verknüpft, um die Förderung der erfolgversprechendsten neuen Unternehmen auszuweiten und anzukurbeln.

Im Rahmen ihrer Agenda zur Unterstützung des Wachstums und der Expansion von Unternehmen (und insbesondere von KMU) in Europa hat die Kommission unlängst eine öffentliche Konsultation zur Ausarbeitung einer Legislativmaßnahme zum Thema Umschuldung von Unternehmen und Insolvenz eingeleitet. Mit dieser Initiative sollen Rechtssicherheit für grenzübergreifend tätige Investoren geschaffen, Hindernisse für den freien Kapitalverkehr beseitigt und in finanzielle Notlage geratene Unternehmen unterstützt werden. Es sollen verbesserte Umschuldungsvorschriften eingeführt werden, von denen sowohl die Gläubiger, denen eine schnellere Beitreibung des Insolvenzvermögens ermöglicht wird, als auch die Unternehmen, die eine zweite Chance verdienen, profitieren.

Investmentfonds spielen bei der Zuweisung von privaten und institutionellen Spareinlagen zur produktiven Verwendung eine immer wichtigere Rolle. Das von der europäischen Fondsbranche verwaltete Vermögen hat sich zwischen Ende 2003 und Ende 2013 auf 10 000 Mrd. EUR verdoppelt. Die Kommission hat unlängst eine umfassende Konsultation zu Möglichkeiten der Effizienzsteigerung und der Stärkung des Wettbewerbs in Märkten für diese wichtigen Anlageinstrumente eingeleitet.

Desgleichen könnte ein europäischer Markt für freiwillige individuelle Vorsorgeprodukte die Kosten für die Verbraucher durch Größenvorteile senken und ihnen beim Aufbau eines angemessenen Ruhestandseinkommens helfen. Darüber hinaus könnte er durch Mobilisierung von zusätzlichem Kapital für langfristige Anlagen eine Erhöhung der Investitionen in die europäische Wirtschaft bewirken. Die Kommission wird eine öffentliche Konsultation einleiten, um die in der EU auf nationaler Ebene gemachten Erfahrungen zu analysieren und so die Bedingungen für florierende Märkte in diesem Bereich zu ermitteln.

Neben neuen Maßnahmen zum Aufbau einer Kapitalmarktunion arbeitet die Kommission an der Verbesserung des bestehenden Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen. Die Finanzkrise macht es erforderlich, binnen kurzer Zeit zahlreiche neue Vorschriften einzuführen, um die Finanzstabilität sicherzustellen. Wenngleich der geschaffene Gesamtrahmen als angemessen gilt, könnte er zu Überschneidungen, Lücken, Inkonsistenzen oder unverhältnismäßigen Belastungen geführt haben. Die Kommission schließt derzeit die Analyse der knapp 300 Antworten auf ihre Sondierung zu den kumulativen Auswirkungen der europäischen Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen ab, deren Ergebnisse in die kommenden Überprüfungen der Finanzgesetzgebung einfließen werden.

Die Umsetzungsagenda für den Binnenmarkt sollte:

die Dringlichkeit einer Einigung über das Verbriefungspaket und die Notwendigkeit rascher Fortschritte in Bezug auf den Prospektregelungsvorschlag unterstreichen, damit die Unternehmen rasch davon profitieren können,

die Arbeitsschwerpunkte der geplanten Kapitalmarktunion (u.a. Wagniskapital, individuelle Altersvorsorge, Umschuldung und Insolvenz) unterstützen,

die Mitgliedstaaten zur Ergreifung von Maßnahmen zur Beseitigung der Binnenmarktschranken bewegen, die ihren Ursprung in den nationalen Regulierungs- oder Steuervorschriften haben, welche grenzüberschreitende Investitionen erschweren oder mit Strafen belegen.

3.2.    Förderung neuer Geschäftsmöglichkeiten

Eine starke und leistungsfähige Industrie ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft. Die Industrie steht vor neuen Möglichkeiten und Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf den digitalen Wandel 5 , entscheidende Fortschritte im Bereich der Konnektivität sowie belastbare und koordinierte EU-weite Cybersicherheitsregelungen.

Wenngleich es an den Unternehmen ist, bei der Anpassung an die Marktgegebenheiten die Führung zu übernehmen, soll das Paket der Kommission für die Digitalisierung der Industrie und digitale öffentliche Dienste die traditionellen Stärken der europäischen Wirtschaft in wettbewerbsfähige digitale Unternehmen umwandeln. Zu dem Paket gehören Maßnahmen zur Unterstützung und Verknüpfung nationaler Initiativen zur Digitalisierung der Industrie und zur Bereitstellung zusätzlicher und besserer Knotenpunkte der digitalen Innovation, die Unternehmen (und insbesondere KMU) beim Übergang zur datengesteuerten Wirtschaft unterstützen. Das Paket umfasst ferner die Europäische Cloud-Initiative zum Aufbau einer Cloud- und Dateninfrastruktur von Weltformat, die Wissenschaftlern und Ingenieuren in der EU umfangreiche Rechen- und Datenverarbeitungskapazitäten zur Verfügung stellt.

Angesichts der entscheidenden Bedeutung von Normen für die Förderung von Innovationen (auch auf digitalem Gebiet) und die Beseitigung von Handelsschranken hat die Kommission die Modernisierung, Priorisierung und Beschleunigung des europäischen Normungssystems in Angriff genommen. Zu diesem Zweck führte sie die europäische Normungsgemeinschaft im Rahmen ihrer Gemeinsamen Normungsinitiative zusammen, die mit Leitlinien zu Dienstleistungsnormen einhergeht, um das Fachwissen auf dem Gebiet der Normung auch auf den Dienstleistungsbereich auszudehnen. Ein optimierter IKT-Normungsansatz sollte schneller gemeinsame Grundregeln bereitstellen, um die Interoperabilität der neuen digitalen Technologien zu gewährleisten.

„Big Data“ und das „Internet der Dinge“ sind Katalysatoren für wirtschaftliches Wachstum, Innovationen und die Digitalisierung in allen Wirtschaftszweigen, insbesondere in KMU und Start-up-Unternehmen. Um das Potenzial der digitalen und datengesteuerten Technologien voll auszuschöpfen, wird die Kommission durch ihre Initiative für freien Datenverkehr, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, gegen technische und rechtliche Hindernisse für den freien Datenverkehr, die nicht dem Schutz personenbezogener Daten in der EU dienen, sowie gegen nicht gerechtfertigte Einschränkungen in Bezug auf den Ort, an dem Daten zu Speicher- oder Verarbeitungszwecken aufbewahrt werden dürfen, vorgehen. Sie wird sich zudem mit neuen Fragen der Datenhaftung, des Eigentums an Daten, der Interoperabilität von Daten und der Datennutzung in bestimmten Situationen (beispielsweise bei Daten, die in Beziehungen zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Verbrauchern anfallen, oder bei Daten, die von Maschinen und im Zusammenwirken zwischen Maschinen erzeugt werden) befassen. In dem Bestreben, die höchsten Standards im Bereich der Cybersicherheit zu etablieren, wird die Kommission in Kürze eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Vorbeugung von und der Reaktion auf Cyberangriffe sowie zur Unterstützung der industriellen Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit vorschlagen.

Die künftige digitale Gesellschaft Europas benötigt für ihre Vernetzung eine weit verbreitete und erschwingliche Hochleistungsinfrastruktur. Deren baldige Annahme vorausgesetzt, werden die aktuellen Legislativvorschläge der Kommission für die rechtzeitige Freigabe von Frequenzen für die Nutzung durch mobile Dienste eine große Chance für eine Vorreiterrolle der EU im Bereich der fünften Generation (5G) der drahtlosen Technologien darstellen. Allgemein wird die bevorstehende Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften darauf abzielen, einen kohärenteren Ansatz für die Frequenzverwaltung zu entwickeln, gegen die regulatorische Fragmentierung vorzugehen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer sicherzustellen und gleichzeitig den Wettbewerb zu fördern und Investitionsanreize zu geben.

Der durch Online-Plattformen geförderte Anstieg neuer Geschäftsmodelle schafft eine enorme Vielfalt an neuen Wachstums-, Innovations- und Wahlmöglichkeiten für Verbraucher. Gleichzeitig stellt er Behörden und Betreiber vor neue Herausforderungen. Die Mitteilung der Kommission zur partizipativen Wirtschaft enthält Leitlinien zur Anwendung der EU-Vorschriften und Empfehlungen für Behörden und Marktteilnehmer, durch die eine ausgewogene Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sichergestellt werden soll. In der Mitteilung zu Online-Plattformen wird das Konzept der Kommission für die Förderung der Entwicklung von Online-Plattformen in Europa unter Wahrung der rechtmäßigen Interessen der Verbraucher und für die Bewältigung bestimmte regulatorischer Herausforderungen vorgestellt.

Das Internet und andere digitale Technologien haben die Produktion und den Vertrieb kreativer Inhalte wie Bücher und Filme revolutioniert. Außerdem haben sie die Art und Weise, wie Verbraucher auf diese Inhalte zugreifen, grundlegend verändert. Damit alle Marktteilnehmer und Bürger die Möglichkeiten dieser neuen Umgebung nutzen können, muss der EU-Rechtsrahmen für das Urheberrecht angepasst werden. Wie in der Mitteilung „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht“ dargelegt, bestehen die Hauptziele der Urheberrechtsvorschläge in der Gewährleistung einer breiteren Verfügbarkeit kreativer Inhalte, der Anpassung von Ausnahmeregelungen des Urheberrechts an neue Arten der Online-Nutzung und der Förderung eines gut funktionierenden und fairen Markts für Urheberrechte. Die Kommission prüft auch den Rahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) und konzentriert sich dabei auf Verletzungen in gewerbsmäßigem Umfang („Folge dem Geld”-Ansatz) und die grenzüberschreitende Anwendung dieses Ansatzes.

Wir müssen die Unternehmen dazu befähigen, innovativ und in der digitalen Welt wettbewerbsfähig zu sein, und die Kreativität und kulturelle Vielfalt der EU sowie den Schutz der Verbraucher und der Gesellschaft insgesamt, einschließlich der am stärksten benachteiligten Gruppen, vor schädlichen und illegalen Inhalten fördern. Zu diesem Zweck hat die Kommission die Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgeschlagen.

Die Umsetzungsagenda für den Binnenmarkt sollte:

die beiden gesetzgebenden Organe ersuchen, sich um eine rasche Einigung über den im Dezember 2015 eingereichten Vorschlag in Bezug auf die Portabilität von Urheberrechten sowie über den Vorschlag für die rechtzeitige Freigabe von Frequenzen für die Nutzung durch mobile Dienste (UHF-Frequenzband) in der Europäischen Union zu bemühen,

den Vorschlag zu audiovisuellen Medien, den geplanten Vorschlag zum Urheberrecht, mögliche Folgemaßnahmen zur Überprüfung des IPRED und den Vorschlag für eine Reform der Telekommunikationsvorschriften schnell voranbringen,

eine starke Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der europäischen Ebene fördern, um die Digitalisierung der europäischen Industrie und eine ausgewogene Entwicklung einer partizipativen Wirtschaft und der Online-Plattformen zu unterstützen.

3.3    Vereinfachungen für Verbraucher, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen

Es bedarf vereinter Anstrengungen auf europäischer und nationaler Ebene, um regulatorische und administrative Schranken abzubauen, unter anderem im Bereich der Besteuerung. Ein geringes Investitionsniveau und Hindernisse in den Bereichen Dienstleistungen und Finanzmärkte wirken wachstumsdämpfend und innovationshemmend. Außerdem führen diese Faktoren zu einer geringeren Auswahl und höheren Verbraucherpreisen. Größere Rechtssicherheit und optimierte Vorschriften senken die Befolgungskosten und fördern den grenzüberschreitenden Handel und neue Investitionen.

Auf EU-Ebene laufen zurzeit Arbeiten, die darauf abzielen, bestehende Schranken in Schlüsselsektoren abzubauen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Dienstleistungsmärkte der EU zu steigern. Durch eine im Mai eingeleitete öffentliche Konsultation sollen Rückmeldungen eingeholt werden, damit sichergestellt ist, dass der Vorschlag für einen Dienstleistungspass zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Dienstleister führt, die über Landesgrenzen hinweg expandieren möchten. Die Konsultation bezieht sich auch auf etwaige Maßnahmen zum Abbau bestimmter regulatorischer Hindernisse für Unternehmensdienstleistungen und Baudienstleistungen, die den grenzübergreifenden Handel und Investitionen in anderen Mitgliedstaaten erschweren können.

Ferner wird die Kommission in Kürze eine Zusammenfassung der mehr als 400 Beiträge zum Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden veröffentlichen. Aus den Beiträgen geht hervor, dass die Verbraucher die Nutzung von Finanzdienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat für zu kompliziert halten. Bei der Höhe der Gebühren für Zahlungskarten oder Versicherungsprodukte gibt es sehr große Unterschiede. In einigen Fällen verhindert mangelnder Wettbewerb, dass Verbraucher die für sie beste Wahl treffen können. Auf der Grundlage einer weitergehenden Analyse der Rückmeldungen plant die Kommission die Einleitung von Folgemaßnahmen nach dem Sommer 2016. Bei der Bewertung wird geprüft, ob Privatanleger zu kostenwirksamen und fairen Bedingungen auf geeignete Produkte zugreifen können, und ob die Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz von Finanzdienstleistungen (FinTech), die sich im Rahmen von internetbasierten Dienstleistungen und anderen Technologien ergeben, effizient genutzt werden.

Das Internet hat unsere Gesellschaften und das Leben der Bürger grundlegend verändert. Zugleich hat es tiefgreifende Auswirkungen auf die Integration in allen Bereichen unserer Wirtschaft. Die neue Datenschutz-Grundverordnung stärkt die Grundrechte und erleichtert die Unternehmenstätigkeit im digitalen Binnenmarkt. Die Kommission wird weiterhin in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten (insbesondere mit den Aufsichtsbehörden), den Unternehmen und anderen maßgeblich Beteiligten auf ihre vollständige und einheitliche Umsetzung hinwirken. Mit ihrem Vorschlag in Bezug auf Großkunden-Roamingentgelte wird die Kommission in Kürze den letzten Baustein für die Einhaltung ihres Versprechens, bis Juni 2017 die Roamingentgelte in ganz Europa abzuschaffen, legen. Die Abschaffung der Roamingentgelte, die Portabilität urheberrechtlich geschützter Inhalte und das Verbot ungerechtfertigter geografischer Sperren werden zusammen Millionen von Verbrauchern im digitalen Binnenmarkt unmittelbar zugute kommen. Allerdings ist das Potenzial des europäischen Markts für elektronischen Handel noch nicht voll ausgeschöpft, und es bestehen weiterhin eine Reihe von Hindernissen auf dem Weg zu einem grenzenlosen digitalen Europa.

In ihrem im Mai vorgestellten Paket zum elektronischen Geschäftsverkehr hat die Kommission deshalb ein umfassendes Konzept zum Abbau von Schranken bei grenzüberschreitenden elektronischen Online-Tätigkeiten vorgestellt. Dieses umfasst ein Verbot von ungerechtfertigten geografischen Sperren („Geoblocking“) und anderen Formen von Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzlandes, Maßnahmen zur Verbesserung der Regulierungsaufsicht, zur Senkung der Kosten der grenzüberschreitenden Paketzustellung und für einen wirksamen grenzüberschreitenden Verbraucherschutz sowie aktualisierte Leitlinien für die Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zur Gewährleistung einer besseren Durchsetzung. Zusammen mit unseren im Dezember 2015 verabschiedeten Vorschlägen zur Harmonisierung der Vorschriften für digitale Verträge und den anstehenden Vorschlägen zur Vereinfachung der MwSt. 6 -Pflichten werden diese Maßnahmen den Verbrauchern einen besseren und kostengünstigeren Zugang zu Online-Waren und -Dienstleistungen in ganz Europa ermöglichen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung eines einfacheren, modernen und betrugssicheren Mehrwertsteuersystems. Die Mehrwertsteuer generierte im Jahr 2014 Einnahmen in Höhe von knapp 1 Mrd. EUR, was 7 % des EU-BIP entspricht. Fast alle Unternehmen sind von der Mehrwertsteuerpflicht betroffen, und für die meisten von ihnen ist sie übermäßig belastend und zu stark fragmentiert. Die Folgeinitiativen zu dem im April verabschiedeten Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer 7 werden darauf abzielen, administrative Hürden zu beseitigen und die Regulierungskosten im Binnenmarkt zu verringern. Dadurch soll der grenzüberschreitende elektronische Geschäftsverkehr deutlich vereinfacht und die geltende Regelung für KMU verschlankt werden, damit ein günstiges Umfeld für Wachstum und Handel geschaffen wird. Verbraucher und Unternehmen werden davon genauso profitieren wie die nationalen Staatskassen.

Durch die Beschleunigung der elektronischen Auftragsvergabe und anderer Maßnahmen wird der e-Government-Aktionsplan das Zusammenwirken zwischen der Industrie und den öffentlichen Verwaltungen effizienter machen. Er wird zudem Maßnahmen enthalten, die die Nachfrage nach innovativen digitalen Produkten und Dienstleistungen ankurbeln sollen. Darüber hinaus erleichtern die Verwaltungen durch die Erschließung der Daten des öffentlichen Sektors die Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten. Das zentrale digitale Zugangstor wird Bürgern und Unternehmen als zentrale Online-Anlaufstelle für binnenmarktbezogene Informationen, Unterstützungs-, Beratungs- und Problemlösungsdienste sowie für nationale und EU-weite Verfahren, die für eine EU-weite Geschäftstätigkeit erforderlich sind, dienen.

Die Umsetzungsagenda für den Binnenmarkt sollte:

eine größtmögliche Beteiligung an laufenden öffentlichen Konsultationen zu Themen wie dem Dienstleistungspass und dem zentralen digitalen Zugangstor fördern und zu weitreichenden Folgemaßnahmen aufrufen,

auf eine rasche Einigung der beiden gesetzgebenden Organe über die Vorschläge der Kommission in Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehr, einschließlich des Vorschlags in Bezug auf digitale Verträge, und über die anstehenden Vorschläge in Bezug auf Großkundenroaming abzielen sowie die Umsetzung des e-Government-Aktionsplans unterstützen,

die Schaffung eines einfachen, modernen und betrugssicheren Mehrwertsteuersystems unterstützen, um Betrug zu bekämpfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, den grenzüberschreitenden Handel zu verbessern und die Erwartungen der Verbraucher und der Unternehmen zu erfüllen.

3.4    Durchsetzung und praktische Umsetzung

Eine intelligente und effiziente Durchsetzung ist für die Realisierung der Vorteile des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung. Nichteinhaltung verhindert gleiche Wettbewerbsbedingungen, erschwert Innovationen und untergräbt das Vertrauen der Verbraucher und der Unternehmen.

Um gegen die Nichteinhaltung von Vorschriften vorzugehen, müssen Durchsetzungsaspekte von Anfang an in die Politikgestaltung integriert werden, beispielsweise durch eine verbesserte Erhebung relevanter Marktinformationen und die Stärkung der Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten. Bei der Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften ist zudem zu bedenken, dass ein Hinausgehen über das, was für die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften unbedingt erforderlich ist, zu neuen Hürden und zu einer Fragmentierung auf nationaler Ebene führen kann.

Die Kommission wird der Einhaltung des gesamten Rechtsbestands der EU vorrangige Bedeutung beimessen. Sie wird die Durchsetzung der Rechtsvorschriften vorantreiben und ihre Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten weiter stärken. Im Rahmen ihres strategischen Ansatzes wird die Kommission danach streben, bestehende Problemlösungsinstrumente zu stärken.

Die überarbeitete Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, die im Rahmen des Pakets zum elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet wurde, eröffnet den Mitgliedstaaten bessere Möglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen das Verbraucherrecht - insbesondere im Online-Bereich, in dem eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit wichtig ist. Sie ist zudem die zentrale maßgebliche Rechtsvorschrift für die Umsetzung der Verbrauchervorschriften für grenzüberschreitend tätige Händler.

Der bevorstehende Vorschlag für ein neues Binnenmarkt-Informationstool soll die Kommission in die Lage versetzen, Informationen direkt bei ausgewählten Marktteilnehmern zu erheben, wenn sie neue Binnenmarktrechtsvorschriften ausarbeitet oder bestehende diesbezügliche Rechtsvorschriften durchsetzt. Um dieses Instrument so effizient wie möglich zu gestalten und es optimal auszurichten, wird es von wesentlicher Bedeutung sein, dass die Mitgliedstaaten dabei mithelfen.

Die Kommission wird im Herbst eine Gesetzgebungsinitiative zur Verbesserung des Notifizierungsverfahrens für Dienstleistungen vorschlagen. Diese Initiative soll die Transparenz in Bezug auf geplante neue Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Dienstleistungsbereich weiter verbessern und es der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten ermöglichen, vor der Annahme derartiger nationaler Maßnahmen wirksamer zu intervenieren, wenn durch diese Maßnahmen unverhältnismäßige Hürden für den Binnenmarkt für Dienstleistungen geschaffen würden. Die Kommission analysiert derzeit die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und arbeitet an einem Vorschlag, der im Herbst vorgelegt werden soll.

Die Kommission beabsichtigt, im Zuge der Überarbeitung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung im Jahr 2017 Vorschläge zu unterbreiten, die den Unternehmen den Nachweis, dass ihre Produkte rechtmäßig in einem Mitgliedstaat verkauft werden, vereinfachen und ihnen somit die grenzüberschreitende Vermarktung ihrer Produkte erleichtern sollen. Dies wäre ein Beitrag zur Vermeidung höherer Kosten für die Wirtschaftsteilnehmer und des Verlusts von Geschäftsmöglichkeiten infolge der Anpassung von Produkten an unterschiedliche nationale Vorschriften oder aufgrund von zusätzlichen Tests, die durchgeführt werden, um Zugang zu anderen Märkten der Mitgliedstaaten zu erhalten.

Gleichzeitig wird die Kommission einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der wachsenden Zahl von Produkten vorschlagen, die illegal sind oder wesentliche Produktanforderungen nicht erfüllen. Die Kommission bereitet zurzeit die Einleitung der öffentlichen Konsultationen vor und hat mit einer umfassenden Evaluierung des bestehenden Rechtsrahmens begonnen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Analyse einer Reihe von hochrangigen Produktmarktfällen fortsetzen, bei denen Schwachstellen in unserer allgemeinen Binnenmarkt-Überwachungsarchitektur aufgedeckt wurden, die über ihre sektorspezifische Bedeutung hinausgehen.

Die Umsetzungsagenda für den Binnenmarkt sollte:

darauf hinweisen, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung, Einhaltung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften Voraussetzung für die Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts für Bürger, Verbraucher und Unternehmen ist,

darauf abzielen, die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten zu stärken, um eine intelligente, zielgerichtete und effiziente Durchsetzung sicherzustellen,

die beiden gesetzgebenden Organe ersuchen, die anstehenden Vorschläge zur Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften - und insbesondere die Vorschläge zur Änderung des Notifizierungsverfahrens für Dienstleistungen, zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts für Waren und zur Schaffung eines Binnenmarkt-Informationstools - zügig zu prüfen.

4.Fazit

Da die Kommission die Verlängerung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen über 2018 hinaus vorschlägt, ist es für Europa von wesentlicher Bedeutung, die übrigen Aspekte der Investitionsoffensive für Europa voranzubringen und die Strukturreformen zu intensivieren. Die Mitgliedstaaten und die EU müssen daher gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um ein Innovationen förderndes wirtschaftliches Umfeld zu schaffen und in den Faktor Mensch und dessen lebensbegleitende Kompetenzentwicklung zu investieren. Mit der Binnenmarktstrategie, dem Aktionsplan zum Aufbau einer Kapitalmarktunion und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hat die Kommission ein umfassendes und sich gegenseitig verstärkendes Programm zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Förderung von Investitionen in das Wachstum und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas auf den Weg gebracht.

Nun muss der Schwerpunkt darauf gelegt werden, dass die Verbraucher, die Unternehmen und die Gesellschaft als Ganzes die Möglichkeiten, die sich aus diesen Strategien ergeben, auch nutzen können. Die Kommission hat bereits mehrere Vorschläge für einschlägige Initiativen angenommen. Zur Sicherstellung, dass diese Vorschläge in der Praxis so schnell wie möglich ihre Wirkung entfalten können, ist eine Unterstützung von Seiten der beiden gesetzgebenden Organe und der Mitgliedstaaten unabdingbar. In anderen Bereichen schreiten die Vorbereitungsarbeiten gut voran. Wir werden gemäß den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung und auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen, der Evaluierungen und der Folgenabschätzungen festlegen, wo wir am besten ansetzen sollten und wie eine wirksame Lösung der auf europäischer Ebene anzugehenden Probleme sichergestellt werden kann.

Der Europäische Rat wird daher ersucht, diese Mitteilung zu billigen und das Europäische Parlament und den Rat zu ersuchen, so rasch wie möglich Einigung über die erforderlichen legislativen Maßnahmen zu erzielen. Die bei der Umsetzung dieser Agenda erzielten Fortschritte sollten regelmäßig überwacht werden, um zu gewährleisten, dass alle im Rahmen der Strategien vorgesehenen Initiativen bis zum Ende der Amtszeit der Kommission vollständig eingeführt und funktionsfähig sind. Durch die Zusammenarbeit auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene können wir diese Reformen auf den Weg bringen und sicherstellen, dass die europäischen Bürger und Unternehmen von ihren Vorteilen profitieren.

(1)

http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/pdf/ip025_en.pdf

(2)

Fortschritt der Durchführung des EFSI, Stand: Ende Mai 2016.

(3)

COM(2016) 359.

(4)

SWD(2016) 147 final.

(5)

Laut Innobarometer 2016 nutzen nur 11 % der EU-Unternehmen intelligente digitale Herstellungstechniken.

(6)

Mehrwertsteuer.

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COM(2016) 148.

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Brüssel, den 1.6.2016

COM(2016) 361 final

ANHÄNGE

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Umsetzung der Binnenmarktagenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen


ANHANG 1

Im Einklang mit der interinstitutionellen Vereinbarung über eine bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016 1 ersucht die Kommission die beiden gesetzgebenden Organe, die nachfolgend aufgeführten Legislativdossiers im Rahmen der Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Strategie für den digitalen Binnenmarkt und des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion vorrangig zu behandeln; zudem ersucht die Kommission den Europäischen Rat, Folgendes in Erwägung zu ziehen:

Unterstützung der von der Kommission geplanten Initiativen zur Verwirklichung eines echten Binnenmarkts bis spätestens Ende 2019 einschließlich der einschlägigen Vorschläge im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Binnenmarktvorschriften sowie Maßnahmen in den Bereichen unternehmensbezogene Dienstleistungen, Insolvenzrecht der Unternehmen, Schaffung eines zentrales digitalen Zugangstors und Schaffung eines einfachen, modernen und betrugssichereren Mehrwertsteuersystems;

frühzeitige Einigung über das unlängst von der Kommission vorgelegten Vorschläge für ein Paket für den elektronischen Handel und digitale Verträge, die zusammen ein umfassendes Konzept für die Bewältigung der einen florierenden grenzüberschreitenden elektronischen Handel verhindernden Hemmnisse darstellen;

rasche Einigung über den anhängigen Vorschlag, das 700-MHz-Band in allen Mitgliedstaaten bis spätestens 2020 für drahtlose Breitbanddienste zuzuweisen, um für alle Europäer den Zugang zum Internet zu verbessern, indem mehr Frequenzen für Mobilfunkdienste verfügbar gemacht werden und die Entwicklung grenzübergreifender Anwendungen unterstützt wird;

rasche Einigung über den vorliegenden Vorschlag über die grenzübergreifende Übertragbarkeit von Online-Diensten, die Bürgern mit Wohnsitz in der EU ermöglicht, digitale Inhalte, die sie in ihrem Heimatland erworben oder abonniert haben, auf Reisen zu nutzen;

rasche Einigung über die geplante Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften, durch die der Wettbewerb gefördert und Anreize für Investitionen in Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze geschaffen werden sollen, sowie über den Vorschlag der Kommission für die Überprüfung der Großkunden-Roamingmärkte, die von entscheidender Bedeutung für den Wegfall der Roaminggebühren bis spätestens Juni 2017 sind;

rasche Einigung über die anhängigen Vorschläge für einfache, standardisierte und transparente Verbriefungen und die Vereinfachung der Prospektanforderungen als Beitrag zur Verwirklichung einer vollständig integrierten Kapitalmarktunion bis spätestens Ende 2019 mit dem Ziel, Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern;

Förderung von Investitionen, Forschung und Innovation in der Union durch Unterstützung der Initiative der Kommission zur Einrichtung eines europaweiten Risikokapital-Dachfonds, durch den privates Kapital mobilisiert wird und Impulse für die vielversprechendsten neuen Unternehmen gegeben werden; rasche Einigung über die geplanten Legislativvorschlag der Kommission zur Steigerung der Attraktivität und der Wirksamkeit des Europäischen Passes für Risikokapitalfonds.

ANHANG 2

Binnenmarktstrategie

Initiative

Stand

Von der Kommission angenommene Initiativen

Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer. Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum.

Angenommen am 7. April 2016

Legislativmaßnahme zur Verhinderung von Geoblocking und anderer Formen der Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzlandes

Angenommen am 25. Mai 2016

Gemeinsame Normungsinitiative

Angenommen am 1. Juni 2016 Unterzeichnung vorgesehen am 13. Juni 2016

Informationsmaterial zur Normung von Dienstleistungen

Angenommen am 1. Juni 2016

In Vorbereitung befindliche Initiativen

Europäische Agenda für die partizipative Wirtschaft

Annahme voraussichtlich im Juni 2016

Nach dem Erfolgsmodell des Mitteilungsverfahrens gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 gestalteter Legislativvorschlag für Dienstleistungen, die derzeit nicht unter diese Richtlinie fallen

Öffentliche Konsultation abgeschlossen

Folgenabschätzung in Vorbereitung

Gesetzgebungsinitiative im Bereich Unternehmensinsolvenzen

Öffentliche Konsultation läuft

Konferenz der Interessenvertreter im Juli 2016, Folgenabschätzung in Vorbereitung

Analyseraster für die Mitgliedstaaten, die bestehende Vorschriften zur Reglementierung von Berufen prüfen oder zusätzliche vorschlagen

Öffentliche Konsultation läuft

Informationsmaterial zum Reformbedarf der Mitgliedstaaten im Bereich reglementierte Berufe

Öffentliche Konsultation läuft

Legislativvorschlag zum Abbau konkreter regulatorischer Hindernisse für wichtige Unternehmensdienstleistungen und Bauleistungen

Öffentliche Konsultation läuft

Dienstleistungspass

Öffentliche Konsultation läuft

Initiativen zur Modernisierung des Rahmens für die Rechte des geistigen Eigentums (IPR) einschließlich einer Überprüfung des EU-Rahmens für die IPR-Durchsetzung

Öffentliche Konsultation abgeschlossen

Folgenabschätzung in Vorbereitung

Start-up-Initiative

Öffentliche Konsultation läuft

Zentrales digitales Zugangstor

Öffentliche Konsultation läuft

Vorschlag zu einem Marktinformations-instrument, das der Kommission die Erhebung von Informationen bei ausgewählten Marktteilnehmern ermöglicht

Öffentlichen Konsultation in Vorbereitung

Initiative für eine einfachere Nutzung digitaler Technologien über den gesamten Lebenszyklus von Unternehmen

Externe Studie läuft

Initiative zur Erleichterung von grenzüberschreitenden Unternehmens-verschmelzungen und spaltungen

Vorbereitungsarbeiten laufen

Vergabe öffentlicher Aufträge: Mechanismus zur freiwilligen Ex-ante-Bewertung bei großen Infrastrukturvorhaben

Öffentlichen Konsultation in Vorbereitung

Aktionsplan für Aufklärungsarbeit über den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung

Öffentlichen Konsultation in Vorbereitung

Überarbeitung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung

Öffentlichen Konsultation in Vorbereitung

Umfassendes Maßnahmenpaket zur verschärften Bekämpfung nicht konformer Produkte auf dem EU-Markt (einschließlich einer etwaigen Gesetzgebungsinitiative)

Öffentlichen Konsultation in Vorbereitung

Mitteilung über bewährte Verfahren zur Erleichterung der Gründung von Einzelhandelsunternehmen

Fahrplan in Vorbereitung



Strategie für einen digitalen Binnenmarkt

Initiative

Stand

Von der Kommission angenommene Initiativen

Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte

Angenommen am 9. Dezember 2015

Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren

Vorschlag für eine Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt

Angenommen am 9. Dezember 2015

Vom Rat am 26. Mai 2016 festgelegte allgemeine Ausrichtung

Mitteilung „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht”

Vorschlag für einen Beschluss über die Nutzung des Frequenzbands 470–790 MHz in der Union    

Angenommen am 2. Februar 2016

Vom Rat am 26. Mai 2016 festgelegte allgemeine Ausrichtung

Mitteilung „Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen eines digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen”

Angenommen am 19. April 2016

Mitteilung „Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen digitalen und wissensbasierten Wirtschaft in Europa”

Vorrangige IKT-Normen für den digitalen Binnenmarkt

EU-Aktionsplan für elektronische Behördendienste 2016-2020 – Beschleunigung der digitalen Transformation von Behörden

Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Angenommen am 25. Mai 2016

Legislativmaßnahmen auf dem Gebiet der Paketzustellung

Legislativmaßnahme zur Verhinderung von Geoblocking und anderer Formen der Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzlandes

Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Angenommen am 25. Mai 2016

Bewertung der Kommission der Rolle der Plattformen auf dem Markt einschließlich illegaler Inhalte im Internet

Angenommen am 25. Mai 2016

In Vorbereitung befindliche Initiativen

Überprüfung der Großkunden-Roamingmärkte

Annahme voraussichtlich im Juni 2016

Öffentlich-private Partnerschaft für Cybersicherheit / Mitteilung

Öffentliche Konsultation abgeschlossen

Reform des Urheberrechts (2. Teil)

Folgenabschätzung in Vorbereitung

Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie

Folgenabschätzung in Vorbereitung

Reform der Telekommunikationsvorschriften

Folgenabschätzung in Vorbereitung

Freier Datenfluss

Öffentliche Konsultationen abgeschlossen, Studien laufen

Überprüfung der E-Datenschutz-Richtlinie

Öffentliche Konsultation läuft

Rechtsetzungsvorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen, der sich aus unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Regelungen ergibt

Öffentliche Konsultation abgeschlossen

Folgenabschätzung in Vorbereitung

Überprüfung des EU-Rahmens für die IPR-Durchsetzung

Öffentliche Konsultation abgeschlossen

Folgenabschätzung in Vorbereitung



Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

Initiative

Stand

Von der Kommission angenommene Initiativen

Vorschlag für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (STS-Verbriefungen) und Überarbeitung der Eigenkapitalkalibrierungen für Banken

Angenommen am 30. September 2015

Vom Rat am 8. Dezember 2015 festgelegte allgemeine Ausrichtung

Vorschlag zur Modernisierung der Prospekt-
Richtlinie

Angenommen am 30. November 2015

Grünbuch „Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Versicherungen”

Angenommen am 10. Dezember 2015

Öffentliche Konsultation abgeschlossen

Anpassung der Solvabilität II-Kalibrierungen für Investitionen von Versicherern in Infrastrukturprojekte und langfristige europäische Investmentfonds

Angenommen am 30. September 2015

In Kraft getreten am 6. Februar 2016

Bericht über Crowdfunding

Erfassung der nationalen Regelungen abgeschlossen; Bericht veröffentlicht am 3. Mai 2016

In Vorbereitung befindliche Initiativen

Überarbeitung der EuVECA- und EuSEF-Verordnungen

Folgenabschätzung abgeschlossen

Annahme voraussichtlich im Juli 2016

Vorschlag für europaweite Risikokapital-Dachfonds und länderübergreifende Fonds

Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung läuft

Aufforderung zur Interessenbekundung für die Auswahl des Vermögensverwalters in Vorbereitung

Sondierung zu den kumulativen Auswirkungen der Finanzsektorreform

Öffentliche Konsultation abgeschlossen Zusammenfassung der Beiträge veröffentlicht am 17. Mai 2016

Auseinandersetzung mit dem steuerlichen Unterschied zwischen Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung im Rahmen des Legislativvorschlags für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Öffentliche Konsultation abgeschlossen

Folgenabschätzung in Vorbereitung

Überprüfung der EU-Märkte für Unternehmensanleihen mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der Marktliquidität.

Ausschreibung für eine Studie veröffentlicht

Aufforderung zur Interessenbekundung für Expertengruppe veröffentlicht

Konsultation zu den wichtigsten Hindernissen für den grenzübergreifenden Vertrieb von Investmentfonds

Öffentliche Konsultation läuft

Gesetzgebungsinitiative im Bereich Unternehmensinsolvenzen

Öffentliche Konsultation läuft

Konferenz mit Vertretern der Interessengruppen im Juli 2016

Folgenabschätzung in Vorbereitung

Bewertung der Zweckmäßigkeit eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines europäischen Markts für Altersvorsorgeprodukte

Empfehlung der EIOPA erwartet

Bewertung der aufsichtlichen Behandlung von privatem Beteiligungskapital und privat platzierten Schuldverschreibungen im Rahmen von Solvabilität II

Vorbereitungsarbeiten laufen

Prüfung der Möglichkeit für alle Mitgliedstaaten, außerhalb der EU-Eigenkapitalvorschriften für Banken Kreditgenossenschaften zuzulassen

Folgenabschätzung zur Revision der Eigenkapitalvorschriften in Vorbereitung

Überprüfung des makroprudenziellen Rahmens der EU

Folgenabschätzung läuft

Konsultation über einen EU-weiten Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen und ähnliche Strukturen für KMU-Darlehen

Öffentliche Konsultation abgeschlossen

Konferenz am 1. Februar 2016

Bericht über nationale Hindernisse für den freien Kapitalverkehr

Diskussionen in der Expertengruppe laufen

Überprüfung der Fortschritte bei der Beseitigung der verbleibenden Giovannini-Hindernisse

Diskussionen in der Expertengruppe laufen

Bewährte Verfahren und Verhaltenskodex zu Systemen der Quellensteuerbefreiung

Diskussionen in der Expertengruppe „Hindernisse für den freien Kapitalverkehr” laufen

Studie über diskriminierende steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen von Pensionsfonds und Lebensversicherern

Vorbereitungsarbeiten laufen

Weißbuch über die Steuerung und Finanzierung der Europäischen Aufsichtsbehörden

Vorbereitungsarbeiten laufen

Ermittlung von Möglichkeiten zur Entwicklung und Förderung europaweiter Informationssysteme

Vorbereitungsarbeiten laufen

(1)

ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1; siehe insbesondere Artikel 4, der darauf abzielt, die jährliche und die mehrjährige Programmplanung der Union zu stärken.

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