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Document 52016AE1902

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte“ (COM(2016) 127 final)

OJ C 125, 21.4.2017, p. 10–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 125/10


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte“

(COM(2016) 127 final)

(2017/C 125/02)

Berichterstatter:

Jacek KRAWCZYK

Gabriele BISCHOFF

Luca JAHIER

Befassung

Europäische Kommission, 8.3.2016

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

Annahme in der Fachgruppe

10.1.2017

Verabschiedung auf der Plenartagung am

25.1.2017

Plenartagung Nr.

522

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

247/1/2

Vorwort

Artikel 3 EUV: „[Die Europäische Union] wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin.“

Diese Stellungnahme bildet den ersten Beitrag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zur Gestaltung dessen, was schließlich eine europäische Säule sozialer Rechte werden könnte. Sie basiert auf den ergebnisreichen und vielfältigen Diskussionen im Rahmen der 28 nationalen Debatten, die der EWSA veranstaltet hat und die seiner Ansicht nach den besonderen Wert dieser Stellungnahme ausmachen. Der EWSA betont, dass die Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, in die Entwicklung der Säule auf allen Ebenen eng einbezogen werden muss. Er unterstreicht auch, dass der eigentliche Zweck und der Geltungsbereich der Säule klarer formuliert werden müssen.

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Säule ein positives Projekt für alle bieten sowie für alle EU-Mitgliedstaaten gelten sollte, stellt aber auch fest, dass für den Euro-Raum gegebenenfalls besondere Instrumente/Mechanismen erforderlich sein können. Der EWSA ist der festen Ansicht, dass die Zukunft der Arbeit — mit allen damit verbundenen Chancen und Herausforderungen — eine Kernfrage in den Debatten über die Säule sein sollte.

1.   Einleitung

1.1

Der EWSA wurde vom Präsidenten der Europäischen Kommission um einen Beitrag zu der Konsultation betreffend die europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) (1) ersucht und hat daraufhin eine umfassende Befragung (2) zivilgesellschaftlicher Organisationen in den 28 Mitgliedstaaten eingeleitet. Insgesamt beteiligten sich 116 Mitglieder des EWSA und knapp 1 800 weitere Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen an diesen nationalen Debatten.

1.2

In der Stellungnahme des EWSA zu der europäischen Säule sozialer Rechte kommen die wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser nationalen Debatten zum Ausdruck und finden sich darin wieder. Der Ausschuss nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, „… eine Reihe wesentlicher Grundsätze zur Förderung gut funktionierender und gerechter Arbeitsmärkte und Sozialsysteme“ zu formulieren (3), und sieht in der europäischen Säule sozialer Rechte eine sehr wichtige Initiative für die Nachhaltigkeit der EU. In diesem Zusammenhang bildet die Stellungnahme des EWSA einen ersten Schritt auf dem Weg zur Schaffung einer ESSR. Der Ausschuss bekundet seine Absicht, auch weiterhin Beiträge zu Diskussionen über dieses Thema zu leisten, insbesondere nach der Annahme des Weißbuchs der Kommission im Jahr 2017.

2.   Herausforderungen und Prioritäten

2.1

2017 wird die Europäische Union den 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge begehen. Dieser historische Jahrestag bietet die Gelegenheit, die Errungenschaften der EU zu feiern, muss aber gleichzeitig auch genutzt werden, um Europas große politische, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen anzugehen. In vielen Mitgliedstaaten hat das Vertrauen der Bürger in die Europäische Union spürbar abgenommen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Union wird wahrscheinlich ein Mitgliedstaat austreten.

2.2

Seit dem Schock der Finanzkrise von 2008 hat die Europäische Union eine Reihe aufeinanderfolgender Krisen durchlebt. Auch wenn die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten verschieden ist und die politischen Reaktionen unterschiedlich ausfallen, steht die EU heute vor zahlreichen Herausforderungen wie z. B. anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, untragbar hohe Jugendarbeitslosigkeit, wirtschaftliche Instabilität und Verschlechterung der sozialen Lage einschließlich gestiegener Armut und Ungleichheit. Hinzu kommen Globalisierung, demografische Entwicklungen und Digitalisierung. Die Unfähigkeit der EU, den Zustrom von Asylsuchenden und Migranten angemessen zu bewältigen, trägt zu der generellen Einschätzung bei, dass die EU keine politischen und praktischen Lösungen im Interesse aller mehr zu bieten habe. Euroskeptiker, populistische und nationalistische Parteien versuchen, sich diese Ängste zunutze zu machen, indem sie simplifizierende Lösungen für komplexe Probleme anbieten, mit dem Finger auf bestimmte Gruppen unserer Gesellschaften zeigen und gefährliche Spaltungen in der Gesellschaft hervorrufen.

2.3

Einige Schwierigkeiten und Divergenzen zwischen und in den Mitgliedstaaten wurden durch die Krise verstärkt. Sie resultieren u. a. aus mangelndem Wachstum und strukturellen Schwächen unserer Arbeitsmärkte und Sozialschutzsysteme — Phänomene, die weitgehend aus der Zeit vor der Krise datieren — oder werden dadurch noch verschärft. Ausschlaggebend wird die kollektive Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten sein, die für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung erforderlichen Bedingungen zu schaffen.

2.4

Der EWSA begrüßt die Initiative der Kommission zur Einleitung einer öffentlichen Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte als Teil der Bemühungen um die Sicherung „eines fairen und wahrhaft europäischen Arbeitsmarktes“, um „in Europa in sozialen Fragen ein AAA-Rating zu erreichen“ und als ein Kompass für eine erneuerte Konvergenz innerhalb des Euro-Raums. Es besteht jedoch erhebliche Unsicherheit in Bezug darauf, wozu die „Säule“ letztlich dienen soll. Der EWSA weist vor allem darauf hin, dass die europäische Säule sozialer Rechte ein positives Projekt für alle sein muss. Auf diese Weise kann sie dazu beitragen, das Vertrauen in die Fähigkeit der EU zurückzugewinnen, die Lebensperspektiven für gegenwärtige und künftige Generationen zu verbessern.

2.5

Zu diesem Zweck müssen im Rahmen der Säule auch die besonderen Herausforderungen des Arbeitsmarkts und der Sozialschutzsysteme behandelt werden, um eine faire Balance zwischen der wirtschaftlichen und der sozialen Dimension zu erreichen sowie den Kampf gegen Armut, soziale Ausgrenzung und Ungleichheiten zu unterstützen.

2.6

Der EWSA stellt fest, dass das europäische Wirtschafts- und Sozialmodell auf einem gemeinsamen Verständnis der Wichtigkeit einer Steigerung der Beschäftigung, des sozialen Fortschritts und der Produktivität als grundlegenden Schlüsselfaktoren für nachhaltiges Wirtschaftswachstum fußt, das allen auf gerechte Weise zugutekommt. Die Vorbereitung der Säule bietet die Gelegenheit, unser gemeinsames Eintreten für das europäische Sozialmodell zu bekräftigen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die nationalen Sozialsysteme und Arbeitsmärkte anpassungsfähig und fit für die Zukunft sind (4). Der EWSA betont die Notwendigkeit von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten EU. Der EWSA unterstreicht in diesem Zusammenhang die notwendige Verzahnung zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik (5).

2.7

Der EWSA ist davon überzeugt, dass die europäischen und nationalen Strategien und Maßnahmen, mit denen wirtschaftlicher Erfolg und sozialer Fortschritt erzielt werden sollen, in der politischen Debatte der EU eine prominentere Stellung erhalten müssen. Darüber hinaus sollte eine auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten kohärente und sich gegenseitig verstärkende Politikgestaltung erreicht werden. Zu diesen Anstrengungen muss eine neue Einstellung gegenüber dem Wandel gehören.

2.8

Während das Verfahren des Europäischen Semesters läuft, ist die Strategie Europa 2020 für „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ vernachlässigt worden, und die Hoffnung auf das Erreichen ihrer sozialen Ziele, insbesondere des Ziels einer Beschäftigungsquote von 75 % und des Ziels, 20 Millionen Menschen aus der Armut zu befreien, schwindet zusehends. Auch die Empfehlung zur aktiven Eingliederung (6) aus dem Jahr 2008 hat nur begrenzt Wirkung gezeigt.

2.9

Als Ausgangspunkt sollte die Säule den bestehenden sozialen Besitzstand der EU und seine vollständige und ordnungsgemäße Durchsetzung fördern. Wenn über neue verbindliche Legislativinitiativen und -instrumente nachgedacht wird, müssen die bestehenden Rechtsgrundlagen und Verfahren beachtet werden. Der rechtliche Status der Säule muss noch festgelegt werden, wie auch ihr Verhältnis zu den wichtigsten internationalen Menschenrechtsinstrumenten (7). Der EWSA betont jedoch, dass die sozialen Rechte für alle in der EU lebenden Menschen und in allen EU-Mitgliedstaaten gelten müssen, räumt aber ein, dass besondere Instrumente/Mechanismen für den Euro-Raum erforderlich sein könnten.

2.10

Investitionen in die Zukunft sind von entscheidender Bedeutung, Europa leidet jedoch weiterhin unter einem Mangel an öffentlichen und produktiven privaten Investitionen. Der EWSA erkennt die Bemühungen im Rahmen der Investitionsoffensive von Kommissionspräsident Juncker (8) an und begrüßt deren Ausweitung. In der zweiten Phase müssen mehr Investitionen in den Ländern und Regionen vorgesehen werden, die sie am meisten benötigen, um ihre Wirtschaft anzukurbeln und ihr Wachstum zu fördern und um noch größere Ungleichheit zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten zu vermeiden. Projekte für Investitionen in die soziale Infrastruktur sollten auch im Rahmen des Juncker-Plans hinreichend unterstützt werden.

2.11

Die Beratungen über die Säule laufen parallel zu anderen wichtigen Debatten auf EU-Ebene und auf globaler Ebene, insbesondere über die Zukunft Europas und die Zukunft der Arbeit. In den Beratungen über die Zukunft Europas auf dem Gipfeltreffen in Rom 2017 sollten die Diskussionen über die europäische Säule sozialer Rechte Berücksichtigung finden. Der EWSA unterstreicht das Erfordernis von Synergie und Kohärenz bei diesen Beratungen, in denen unsere gemeinsame Zukunft gestaltet wird. Bei der Errichtung der Säule sollten die Strategie Europa 2020 berücksichtigt und die Lehren aus ihrer problematischen Umsetzung gezogen werden. Auch müsste sie verknüpft werden mit einer übergreifenden Strategie der EU (9) zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die von den Vereinten Nationen 2015 mit ihren Nachhaltigkeitszielen angenommen wurde. Sie stellen eine Agenda für den globalen Wandel auf, um die Armut zu beenden, die Erde zu schützen, den Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen, wie sie im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) verankert sind, zu dessen Umsetzung die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet sind, und Wohlstand für alle zu gewährleisten (10). Auf EU-Ebene müssen ferner Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass alle EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung und für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen umgesetzten werden (11).

2.12

Parallel zu der Konsultation der Kommission hat der EWSA eine Reihe von Debatten auf nationaler Ebene in den 28 Mitgliedstaaten eingeleitet, um über Brüssel hinaus den Bekanntheitsgrad der Initiative zu steigern, die Debatte anzuregen und offen darüber zu diskutieren, wie die Säule errichtet werden soll. Viele Ergebnisse dieser Debatten werden in dieser Stellungnahme wiedergegeben.

2.13

Der Geltungsbereich der Säule muss unbedingt besser definiert werden. Der EWSA ist der Ansicht, dass diese Initiative alle Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensphasen einschließen sollte. Der EWSA bemängelt das Fehlen einer Bezugnahme auf Asylsuchende und Migranten in der Mitteilung der Kommission über die Säule.

2.14

Die Rolle der Zivilgesellschaft muss stärker anerkannt und gestärkt werden. Der zivile Dialog muss gestärkt werden, damit die Menschen — auch junge (12), schutzbedürftige oder diskriminierte — das Gefühl haben, dass sie sich in die Planung, Umsetzung und Überprüfung der Politikgestaltung einbringen können. Die Sozialpartner spielen eine besondere Rolle bei der Ausarbeitung und der Durchführung der Maßnahmen, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Arbeitsmärkte haben. Der soziale Dialog muss gefördert und unterstützt werden, wobei die Autonomie von Sozialpartnern und Tarifverhandlungen zu achten ist; die Beteiligungsmöglichkeiten der Sozialpartner am sozialen Dialog müssen gesteigert werden. In zahlreichen nationalen Debatten wurde eine angemessene Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft an den Beratungen über die Säule gefordert (13). In drei Debatten wurde betont, dass es wichtig ist, für einen konsensorientierten Ansatz und Teilhabe zu sorgen (14).

3.   Die Zukunft der Arbeit

3.1

Der EWSA ist überzeugt, dass die Zukunft der Arbeit eine Hauptpriorität in den Debatten über die Säule sein sollte, um den aktuellen umfassenden Wandel in der Arbeitswelt anzugehen. Der EWSA hält jetzt einen schlüssigen, integrierten Ansatz für erforderlich, weswegen er eine kohärente europäische Beschäftigungsstrategie fordert, die u. a. der Zukunft der Arbeit sowie folgenden Aspekten Rechnung trägt:

Investitionen und Innovation;

Beschäftigung und Schaffung guter Arbeitsplätze;

faire Arbeitsbedingungen für alle;

faire und reibungslose Übergänge, gefördert durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik;

Einbeziehung aller Interessenträger, insbesondere der Sozialpartner (15).

3.2

Die Aufgabe der Gestaltung und der Bewältigung des Wandels in der Arbeitswelt wird von mehreren institutionellen Akteuren gemeinsam getragen. Alle einschlägigen Akteure müssen zusammenarbeiten, um die Zukunft der Arbeit gerecht und inklusiv zu machen, mit Beschäftigungsmöglichkeiten für alle und sozialem Fortschritt. Der EWSA ist überzeugt, dass gut ausgebildete, qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte mit einem angemessenen Einkommen und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen in unser aller Interesse sind. Ob künftig positive Ergebnisse erzielt werden können, wird von den erforderlichen Investitionen, um die Menschen mit den Instrumenten auszustatten, die sie zur Anpassung an diesen Wandel benötigen, von der Bereitstellung angemessener Sicherheitsnetze sowie von der Förderung von Innovationen, nicht zuletzt sozialer Innovationen, abhängen.

3.3

Dieser Wandel in der Arbeitswelt sollte dazu genutzt werden, „dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern“ (16). Dieses Ziel sollte von der EU, den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern in ihren unterschiedlichen Funktionen angestrebt werden. Organisationen der Zivilgesellschaft, die arbeitsmarktferne Menschen vertreten, sollten ebenfalls einbezogen werden. Die Voraussetzungen für die Schaffung von mehr und qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen sind zwischen und in den Mitgliedstaaten ungleichmäßig verteilt. Der EWSA fordert die institutionellen Akteure der Mitgliedstaaten auf, rasch zu einer „High Road“-Strategie in Verbindung mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik überzugehen. Unterstützt werden sollte sie durch eine modernisierte und inklusive europäische Beschäftigungsstrategie und eine kohärente und ehrgeizige europäische Industriestrategie.

3.4

Der EWSA hat es bereits begrüßt, dass die EU-Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten (17) auf dem Konzept der „Flexicurity“ beruht, und im Interesse eines reibungsloseren Funktionierens der Arbeitsmärkte bei gleichzeitigem Schutz der Arbeitnehmer die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen interner und externer Flexicurity bekräftigt. Er unterstrich ferner, wie wichtig die aktive Beteiligung der Sozialpartner an der Überwachung und Bewertung der Umsetzung der Flexicurity-Maßnahmen ist (18). Darüber hinaus hat der EWSA betont, dass eine solide makroökonomische Politik, die das Beschäftigungswachstum und ein günstiges Unternehmensumfeld fördert und damit zur vollkommenen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials beiträgt, eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren der Flexicurity ist. Der EWSA hat auch die Mitgliedstaaten und die EU dazu ermutigt, einen einfachen, transparenten und zuverlässigen Rechtsrahmen, der die Anpassungsfähigkeit begünstigt, zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die Arbeitnehmerrechte zu stärken und ihre Einhaltung und Einklagbarkeit zu verbessern sowie überall in der Union einen stabilen Rechtsrahmen für Tarifverhandlungen und den sozialen Dialog bei der Umsetzung der Flexicurity zu fördern. Daneben unterstrich er, dass es für die Sozialpartner wichtig ist, an der Debatte und der Beschlussfassung über die Flexicurity aktiv mitzuwirken (19). Ausgewogenheit zwischen Flexibilität und Sicherheit (20) sowie die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarkts an neue Herausforderungen wurden in den nationalen Debatten in verschiedenen Mitgliedstaaten angesprochen und hervorgehoben (21).

3.5

Die Rahmenbedingungen auf den Arbeitsmärkten müssen neue und vielfältigere berufliche Laufbahnen begünstigen. Im Arbeitsleben werden unterschiedliche Formen der Rekrutierung von Arbeitskräften und unterschiedliche Formen von Arbeit benötigt. Dies erfordert geeignete rechtliche Beschäftigungsschutzbestimmungen, um einen Rahmen für faire Arbeitsbedingungen zu bieten und um Einstellungen im Rahmen aller Arten von Arbeitsverträgen zu fördern.

3.6

Die Veränderungen in der Arbeitswelt sind zahlreich und vielschichtig. Wir müssen Wege finden, um sichere Übergänge von einem Arbeitsplatz und Erwerbsstatus zum anderen, von der Arbeitslosigkeit zur Beschäftigung sowie von der Bildung ins Berufsleben für alle Arbeitskräfte zu gewährleisten. Die Fähigkeit der Menschen, die notwendigen Übergänge in verschiedenen Phasen ihres Lebens zu bewältigen, sowie die Verfügbarkeit von Rahmenbedingungen und Fördermechanismen, die sie dazu in die Lage versetzen, werden für unsere Gesellschaft und unseren wirtschaftlichen Wohlstand maßgeblich sein. Der EWSA schlägt vor, die Rahmenbedingungen und Fördermechanismen zugunsten dieser Übergänge ganzheitlich anzugehen.

3.7

Der rasche technische Fortschritt beeinflusst auch unsere Art zu leben und zu arbeiten. Eine vorausschauende Politikgestaltung auf europäischer und nationaler Ebene kann und muss sicherstellen, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung erschlossen, dabei aber ihre Fallen vermieden oder abgemildert werden (22). In den nationalen Debatten wurde die Digitalisierung neben zahlreichen Verweisen auf die Notwendigkeit von Investitionen in Bildung und Infrastruktur (23) häufig als eine der wichtigsten Herausforderungen genannt, die in der Säule (24) berücksichtigt werden sollten. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Arbeitsmärkte und -normen, die Wirtschaft, Steuern und Sozialsysteme sowie auf das existenzsichernde Arbeitseinkommen müssen sorgfältig abgeschätzt werden (25).

3.8

Die Digitale Agenda und die Initiative für den digitalen Binnenmarkt sollten mit einem neuen übergreifenden Konzept zur Zukunft der Arbeit verknüpft werden. Hier müssen die wirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und sozialen Herausforderungen angegangen werden, einschließlich des Ziels der Bereitstellung der erforderlichen Kompetenzen und gleicher Wettbewerbsbedingungen. Nach Auffassung des EWSA lässt sich dies am besten gemäß den Verträgen durch einen auf Rechten beruhenden Ansatz erreichen, der den Zugang u. a. zu Bildung und Sozialschutz fördert, sowie durch eine bessere Koordinierung der EU in Bereichen, in denen sie keine Rechtsetzungsbefugnis hat.

3.9

Wie der EWSA bereits hervorgehoben hat, ist „Zusammenarbeit entscheidend“ (26), wenn es darum geht, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern. Diesbezüglich wendet sich der EWSA insbesondere an die Europäische Kommission und die Ebene der europäischen Regierungsführung insgesamt, die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die breitere Zivilgesellschaft als Ganzes. Der EWSA hat bereits empfohlen, dass die Europäische Kommission, die OECD und die ILO gemeinsam mit den Sozialpartnern auf allen geeigneten Ebenen und mit der breiteren Zivilgesellschaft zusammenarbeiten sollten, um geeignete Bestimmungen zu guten Arbeitsbedingungen und für den nötigen Schutz im Fall neuer Beschäftigungsformen (z. B. Online-Arbeit, Gig- und Sharing-Economy) zu entwickeln (27).

3.10

Besondere Aufmerksamkeit sollte der Förderung der Jugendbeschäftigung gewidmet werden. Wie der EWSA bereits in früheren Stellungnahmen betont hat, sollten im Rahmen der nationalen Reformprogramme spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ergriffen werden (28). Gut funktionierende Systeme der Lehrlingsausbildung und andere hochwertige Formen des Lernens am Arbeitsplatz können dazu beitragen, jungen Menschen den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben zu erleichtern (29). Der EWSA unterstützt den Vorschlag zur Einführung von Jugendgarantie-Systemen in den Mitgliedstaaten, die aus einem spezifischen Fonds für die Jugendbeschäftigungsinitiative innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens finanziert werden, und begrüßt dessen Einrichtung (30).

3.11

In vielen nationalen Debatten wurde die Rolle des sozialen Dialogs hervorgehoben (31). Der EWSA ist beunruhigt angesichts der Zahl von Ländern ohne einen angemessenen sozialen Dialog (32) sowie an Ländern/Wirtschaftszweigen, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht im sozialen Dialog vertreten sind und nicht an Tarifverhandlungen teilnehmen. Dies sollte in die Überlegungen einfließen (33), ebenso wie die Notwendigkeit der Förderung eines lösungsorientierten sozialen Dialogs, der zum Schutz der Arbeitnehmer und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beiträgt. Tarifverhandlungen sollten auf allen geeigneten Ebenen gefördert werden; für die Beobachtung empfiehlt der EWSA die EU-weite Erhebung von Daten über die tarifvertragliche Erfassung über Indikatoren im Rahmen des Europäischen Semesters unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Gepflogenheiten und Systeme der Arbeitsbeziehungen.

3.12

Der technische Fortschritt schafft nicht nur neue Arbeitsplätze, sondern wird auch Arbeitsplätze vernichten. In welchem Ausmaß dies geschieht, ist umstritten; die Ergebnisse der jüngsten Prospektivstudien sind unterschiedlich (34).

3.13

Soziale Investitionen in Menschen müssen in jedem Falle das Kernstück jeder Strategie zur Zukunft der Arbeit bilden. Das Niveau der Qualifikationen und Kompetenzen, insbesondere der digitalen Kompetenzen, wird entscheidend dazu beitragen, die Bürger und Arbeitnehmer für die Zukunft zu rüsten. Die Einführung einer Kompetenzgarantie (35), unterstützt durch die erforderlichen Investitionen, könnte den Rahmen bilden, um die Menschen zum Erwerb der notwendigen Kompetenzen während ihres gesamten Lebens zu befähigen. Die Grundlage hierfür bildet der Zugang zu hochwertiger Bildung, die allen EU-Bürgern offensteht, einschließlich der beruflichen Bildung, des lebenslangen Lernens sowie Qualifizierungs- und Umschulungsmöglichkeiten.

3.14

Der technische Wandel kann die Entwicklung von Kompetenzen fördern, aber potenziell auch den Prozess der Veralterung von Kompetenzen der Arbeitnehmer in zahlreichen Berufen beschleunigen. Neben Bildungsakteuren, Unternehmen, der Zusammenarbeit mit Gewerkschaften müssen das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und die Regierungen auch ihren Teil dazu beitragen, dass die Qualifikationen und Kompetenzen entwickelt werden, die dem Bedarf einer sich verändernden Arbeitswelt entsprechen (36), auch indem die Reaktionsfähigkeit der nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf einen sich ändernden Qualifikationsbedarf gesteigert wird. Dies muss auf kohärente Weise erfolgen. Die Entwicklung von Kompetenzen erfordert Zeit und ausreichende Ressourcen, außerdem sind mehr und effizientere Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung dringend erforderlich. Auch die unterschiedlichen Auswirkungen/Ergebnisse der Bildungs- und Sozialsysteme in den europäischen Ländern und Regionen müssen berücksichtigt werden.

3.15

Neue Beschäftigungsformen entwickeln sich so rasch, dass die Vertragsverhältnisse nicht Schritt halten können, weswegen ihr Rechtsstatus beleuchtet werden sollte. Der EWSA fordert dringend eine Klärung des Status von Arbeitsvermittlern und von Online-Plattformen sowie eine Untersuchung der vertraglichen Stellung von Crowd-Arbeitnehmern und über andere neue Formen von Arbeit und Beschäftigungsverhältnissen Beschäftigten. Ferner ist eine Orientierungshilfe erforderlich, um etwaige Grauzonen im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsstatus in Bezug auf Steuern und die Sozialversicherung zu klären (37). Das übergeordnete Ziel muss es sein, faire Arbeitsbedingungen für alle zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass alle Arbeitnehmer von grundlegenden Arbeitsnormen abgedeckt sind und über einen angemessenen Sozialschutz verfügen.

3.16

Es sind vor allem die Sozialpartner, die sich um eine Förderung der vereinbarten Flexibilität und Stabilität der Arbeit auf allen geeigneten Ebenen bemühen, doch ist darüber hinaus ein Engagement seitens der Regierungen und der europäischen Ebene für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen, den Regierungen und den Sozialpartnern erforderlich. Der EWSA hat bereits darauf hingewiesen, dass die EU und die Mitgliedstaaten im Dialog mit den Sozialpartnern Strategien prüfen sollten, wie der Geltungsbereich sozialer und arbeitsrechtlicher Normen derart angepasst werden kann, damit sie die Bedingungen einer digitalisierten Arbeitswelt widerspiegeln (38).

3.17

Die „Wirtschaft des Teilens“ (sharing economy) und andere neue Beschäftigungsmodelle dürfen nicht dazu genutzt werden, angemessene Löhne und Gehälter zu vermeiden oder Steuern und Sozialabgaben zu umgehen (39). Der EWSA hat der EU bereits vorgeschlagen, Möglichkeiten zu prüfen, wie die Entwicklung europäischer Plattformen gefördert werden könnte, sodass der durch sie geschaffene Wert in der örtlichen Wirtschaft verbleibt (40).

3.18

Die Konvergenz der Löhne und die Festlegung von Mindestlöhnen in den Mitgliedstaaten wurden von den Teilnehmern der Debatten in einigen Mitgliedstaaten zur Sprache gebracht (41). Der EWSA hält weitere Bemühungen in diese Richtung für erforderlich. Die ILO-Studie „Building a social pillar for European convergence“ (42) ist ein hilfreicher Bezugspunkt. Darin wird betont, dass eine Reihe von Indikatoren für den Vergleich der Mindestlohnniveaus unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten verwendet werden kann, dass aber der verbreitetste Indikator das Verhältnis von Mindest- zu Median- (oder Durchschnitts-)Löhnen ist. Darüber hinaus wird darin festgestellt, dass die Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes für die Mindestlohnpolitik auf EU-Ebene dazu beitragen könnte, das Ausmaß der Armut in der erweiterten Union einzudämmen und den Anteil der Niedrigentlohnten im nationalen Kontext zu begrenzen. Ein guter Ausgangspunkt könne eine auf nationaler Ebene dreigliedrig durchgeführte Analyse des Kreises der Mindestlohnempfänger, der Mindestlohnhöhe und der Einhaltung der Mindestlohnregelung sein, wie sie in den ILO-Instrumenten angedacht sei. In der Studie der ILO wird auch festgehalten, dass in einer Reihe von Untersuchungen die Wichtigkeit eines ausgewogenen Ansatzes — wie im Übereinkommen Nr. 131 betont — bezüglich der Elemente hervorgehoben werde, die bei der Festlegung der Höhe eines Mindestlohns zu erwägen sind und die, soweit in Anbetracht nationaler Gepflogenheiten und Bedingungen möglich und angemessen, folgendes umfassen sollten: a) die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Familien, wobei das allgemeine Lohnniveau in dem Land, die Lebenshaltungskosten, Sozialleistungen und der relative Lebensstandard anderer gesellschaftlicher Gruppen zu berücksichtigen sind, und b) wirtschaftliche Faktoren, einschließlich der Erfordernisse der wirtschaftlichen Entwicklung, des Produktivitätsniveaus und der Erwünschtheit der Erreichung und Beibehaltung eines hohen Beschäftigungsstandes. Weitere Beratungen über diese Fragen sind notwendig und sollten im Zuge der Ausgestaltung der sozialen Säule geführt werden. Der EWSA unterstreicht, dass die Kernkompetenz und die Autonomie der einzelstaatlichen Sozialpartner in der Lohnfindung gemäß den nationalen Gepflogenheiten uneingeschränkt geachtet werden müssen. Erwähnt wurde in einigen nationalen Debatten auch die Notwendigkeit der Achtung der Kompetenzverteilung und des Subsidiaritätsprinzips sowie der Rolle der Sozialpartner bei der Festlegung des Mindestlohnniveaus (43). Allgemein hat der EWSA bereits darauf hingewiesen, dass es nicht zur Konvergenz zwischen den Staaten des Euro-Raums — trotz der Erwartungen eines endogenen optimalen Währungsraums (44) — gekommen ist.

3.19

In einigen nationalen Debatten wurde darauf hingewiesen, dass die demografischen Veränderungen (45) und die sich wandelnden gesellschaftlichen Muster weitere Faktoren sind, die tief greifende Folgen für die Arbeitswelt haben. Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen müssen wirksam und zielgerichtet sein, um zu guten Beschäftigungsbedingungen zu führen. In einem Land wurde darüber diskutiert, einen Schwerpunkt auf die Möglichkeit der Einbindung privater Agenturen zur Verbesserung der aktiven Unterstützung von Arbeitssuchenden zu legen (46). In der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik Europas muss die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Durchsetzung des Grundsatzes des Diskriminierungsverbots am Arbeitsplatz und zur Gewährleistung der Gleichstellung aller Gruppen von Arbeitnehmern vorangetrieben werden (47).

3.20

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein zentraler Faktor für die Gewährleistung gerechter Arbeitsbedingungen für alle. Neben einem höheren Anteil von Frauen auf dem Arbeitsmarkt dürften die Bevölkerungsalterung und die längere Lebensarbeitszeit zu mehr Betreuungsaufgaben während des Lebenszyklus führen. Flexibilität im Arbeitsleben und in der Arbeitszeit sowie eine nachhaltige Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben werden für alle Arbeitnehmer immer wichtiger werden. Der EWSA hat bereits darauf hingewiesen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Koordinierung in einer Reihe von Bereichen wie Betreuung, Elternurlaub und familienfreundliche Arbeitsplätze erfordert (48). Der EWSA fordert einen integrierten Ansatz, der legislative und sonstige Maßnahmen, die auf einer geeigneten Ebene ergriffen werden, in sich vereint, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Es ist wichtig, dass genügend Investitionen gezielt in zugängliche und bezahlbare Betreuungseinrichtungen fließen. Dies wird dazu beitragen, die Erwerbsbeteiligung generell zu erhöhen, insbesondere aber von Frauen und auch auf Vollzeitbasis.

3.21

Besondere Aufmerksamkeit sollte der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und Minderheiten in den Arbeitsmarkt geschenkt werden. Die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Lage der Roma bessert sich in den meisten Mitgliedstaaten nicht, und, wie in einem Bericht des EWSA gefordert wird, die Strategie für die Roma sollte im Europäischen Semester konsequent berücksichtigt werden (49).

3.22

Angesichts der alternden Gesellschaft in Europa sind tragfähige Rentensysteme von entscheidender Bedeutung. Die Kommission hat darauf hingewiesen, dass ein höheres Renteneintrittsalter aufgrund der höheren Lebenserwartung in Kombination mit Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns nicht nur eine erhebliche Kürzung der Rentenausgaben, sondern auch den Erwerb höherer Rentenansprüche ermöglicht. Der EWSA hat jedoch unlängst den Vorschlag der Kommission zur Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung kritisiert und stattdessen Maßnahmen vorgeschlagen, um das tatsächliche Renteneintrittsalter stärker der gesetzlichen Altersgrenze anzunähern (50). Der Ausschuss für Sozialschutz hat darauf hingewiesen, dass es für die Tragfähigkeit und Angemessenheit der Altersversorgungsleistungen von morgen entscheidend ist, dass schon heute die Arbeitslosigkeit verringert und eine längere Lebensarbeitszeit gefördert wird, auch durch eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen (51). Beispielsweise wäre ein europäischer vergleichbarer Index für die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Altersversorgungsleistungen nützlich, um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reformierung der Rentensysteme und zur Armutsbekämpfung zu unterstützen.

3.23

Das Ziel, Menschen länger arbeiten zu lassen, muss mit einem lebenszyklusorientierten Ansatz einhergehen, der gute Arbeitsbedingungen einschließlich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie angemessene Arbeitszeitregelungen und Anreize zur Wahrnehmung von Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen umfasst. Wichtig sind auch eine längere Berufstätigkeit bis hin zum Rentenalter und ein angemessenes Einkommen in der Zeit der Berufstätigkeit, das zu einer angemessenen Rente führt, sowie Maßnahmen für einen reibungslosen Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand: in diesem Zusammenhang ist die weitere Entwicklung der Art, wie wir arbeiten, ein entscheidender Faktor.

3.24

Die Standards der sozialen Sicherheit in der EU sind wegen der verschiedenen Systeme und Traditionen ganz unterschiedlich. Der EWSA hat sich für klarere strategische Schwerpunkte der EU in der Sozialpolitik sowie für die Berücksichtigung allgemeiner sozialpolitischer Grundsätze im Rahmen eines soliden Arbeitsprogramms ausgesprochen. Der EWSA hat auch erklärt, dass ein verbindliches Sozialschutzminimum angestrebt werden sollte (52), und schlägt vor, auf der entsprechenden Ebene unter angemessener Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit und Angemessenheit hohe Standards festzulegen. Ein besserer Austausch bewährter Methoden ist notwendig für ein inklusiveres soziales Sicherungsnetz für alle legal in der EU lebenden Menschen. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen von „Arbeit 4.0“ und dem Aufkommen neuer Formen von Beschäftigung und Teilbeschäftigung ist es von großer Bedeutung, darüber nachzudenken (und entsprechende Beschlüsse zu fassen), wie die Mitgliedstaaten ihre Systeme der sozialen Sicherheit reformieren können, um die Arbeitslosenversicherung zu einer inklusiven Beschäftigungsversicherung umzugestalten, die künftig als Sicherungsnetz fungieren und gleichfalls Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit begünstigen kann. Es ist unbedingt dafür zu sorgen, dass Arbeit attraktiver ist als der Empfang von Sozialleistungen; dazu ist es nötig, die richtigen Anreize zu schaffen, damit die Menschen lieber arbeiten gehen, und zugleich eine Einkommenssicherheit für Menschen zu gewährleisten, die keine Arbeit finden. Ein einschlägiger Leistungsvergleich könnte für die Mitgliedstaaten auch nützlich sein, um ggf. die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungsdauer und -höhe zu verbessern.

3.25

Bereits 2009 hat der EWSA darauf hingewiesen, dass Europa seine Führungsposition in Forschung und Innovation wiedererlangen muss. Er hob hervor, dass durch Leistungen in Wissenschaft und Technik und durch ihre Anwendung in einer wettbewerbsorientierten globalisierten Wirtschaft sichergestellt werden würde, dass Europa in der industrialisierten Welt eine Zukunft hat. Darüber hinaus betonte er, dass ein für Fortschritte aufgeschlossenes gesellschaftliches Klima eine Grundvoraussetzung für Innovation ist (53). Kreatives Unternehmertum, das Beschäftigungschancen eröffnet, spielt auch bei der Gestaltung eines innovationsfreundlichen Umfelds eine große Rolle. Dabei kommt der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle zu.

3.26

Der EWSA sieht eine Verbindung zwischen der Fähigkeit zur Innovation am Arbeitsplatz und der Beteiligung der Arbeitnehmer. „Gute“ und „nachhaltige“ Unternehmensführung muss außerdem auf den im Binnenmarkt bewährten rechtlichen Strukturen und Praktiken der Mitwirkung der Arbeitnehmer durch Unterrichtung, Anhörung und ggf. auch der Mitbestimmung fußen (54). Die Bestimmungen zur obligatorischen Mitwirkung der Arbeitnehmer sollten in der EU-Gesetzgebung auf Grundlage der bereits erreichten Standards zusammengefasst und generalisiert werden (55).

3.27

Der Klimawandel ist eine große Herausforderung für Umwelt und Gesellschaft in Europa und der ganzen Welt. Die Zukunft der Arbeit wird auch dadurch geprägt sein, dass unsere Wirtschaft, die Industrie und unsere Arbeitsplätze zum Schutz unseres Planeten dringend umgestaltet werden müssen. Der EWSA begrüßt die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die EU und hat sich für ein Bündnis der Zivilgesellschaft und der subnationalen Gebietskörperschaften zur Erfüllung der auf der COP 21 eingegangenen Verpflichtungen ausgesprochen (56). Die Erfüllung dieser Verpflichtungen muss im Einklang mit dem Willen der EU stehen, die Armut zu verringern. Zur Förderung eines gerechten Übergangs, menschenwürdiger Arbeit und der Beschäftigungsfähigkeit wird es nötig sein, Investitionen zur Unterstützung der Gemeinschaften und Arbeitnehmer in Branchen, die von diesem Übergang bereits betroffen sind, zu tätigen und die künftige Umstrukturierung und den Übergang zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Wirtschaft vorwegzunehmen und zu erleichtern. Durch die Investitionsoffensive für Europa sollten Projekte gefördert werden, die im Einklang mit den auf der COP 21 eingegangenen Verpflichtungen stehen.

4.   Der Bedarf an Sozialinvestitionen

4.1

Soziale und wirtschaftliche Ungleichgewichte sind eine Bedrohung für die EU. Sie untergraben den sozialen Zusammenhalt und die politische Glaubwürdigkeit und stehen dem wirtschaftlichen Fortschritt im Weg. Der EWSA hat bereits früher darauf hingewiesen, dass das Problem der Armut dringend angegangen werden und die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eine der wichtigsten Komponenten der Säule werden muss (57).

4.2

Obgleich der EWSA sich dessen bewusst ist, dass die Verringerung der Armut in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, fordert er den Rat der Europäischen Union auf, sein Bekenntnis zu dem in der Strategie Europa 2020 festgeschriebenen Ziel der Armutsreduzierung zu bekräftigen und zu diesem Zweck einen stärker integrierten Ansatz zu verfolgen. Dies bedeutet, dass die Armutsbekämpfung systematisch mithilfe des Europäischen Semesters angegangen und die Strategie Europa 2020 mit der Agenda 2030 verknüpft werden sollte (58). Angesichts der Bedeutung von Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit ist eine makroökonomische Politik zur Schaffung guter Arbeitsplätze sehr wichtig, um Ungleichheit und Armut zu bekämpfen.

4.3

Der EWSA hat bereits zuvor darauf hingewiesen, dass, je länger die Sparpolitik (die vorrangig auf Ausgabenkürzungen hinausläuft) anhält, ohne dass angemessene Maßnahmen zur Schaffung von Wachstum, sozialem Zusammenhalt und Solidarität ergriffen werden, es umso deutlicher wird, dass die wirtschaftliche Integration und Prosperität Europas einer Bedrohung durch wachsende soziale Ungleichheiten ausgesetzt ist (59). Der EWSA fordert neuerliche Anstrengungen zur Förderung des Konzepts der Sozialinvestitionen in allen einschlägigen Politikbereichen (60). Der EWSA ist der Meinung, dass eingehender untersucht werden sollte, wie der „Juncker-Plan 2“ mit den Zielen des Sozialinvestitionspakets verknüpft werden kann. Darüber hinaus hat er einen europäischen Pakt für Sozialinvestitionen (61) zur Förderung sozialer Reformen und sozialer Investitionen und zur Erreichung einer erneuerten wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Konvergenz angeregt.

4.4

Der EWSA begrüßt das Sozialinvestitionspaket der Kommission, das einen Paradigmenwechsel in Richtung auf eine stärkere Konzentration auf soziale Investitionen markiert, die nicht als Kostenfaktor, sondern als eine Investition in das Potenzial Europas für Wachstum und Beschäftigung angesehen werden (62). Der EWSA bedauert, dass nicht mehr unternommen wurde, um diese Ziele wirksamer umzusetzen. Soziale Investitionen machen sich mit der Zeit wirtschaftlich und gesellschaftlich bezahlt, was in höheren Arbeits- oder Erwerbseinkommen, besseren Gesundheitsbedingungen, geringerer Arbeitslosigkeit, besserer Bildung, weniger Armut und sozialer Ausgrenzung usw. zum Ausdruck kommt. Sie verbessern auch den Wohlstand und das Wohlergehen des Einzelnen und kurbeln gleichzeitig die Wirtschaft an, indem sie für höher qualifizierte Arbeitskräfte sowie für mehr Produktivität und Beschäftigung sorgen. Derartige Investitionen, insbesondere wenn sie wachstumsfördernd sind, würden auch dazu beitragen, die Fertigkeiten und Qualifikationen der Menschen zu stärken, ihre Chancen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen sowie die Wirtschaft anzukurbeln und würden mithelfen, dass die EU stärker und wettbewerbsfähiger aus der Krise hervorgeht. Zudem würden sie der gesteigerten Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben dienen, was mittel- und langfristig zu Einsparungen bei den öffentlichen Haushalten führen würde.

4.5

Der EWSA hat bereits begrüßt, dass die wichtige Rolle der Sozialwirtschaft, der sozialen Unternehmen, der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner für die Umsetzung des Sozialinvestitionspakets ausdrücklich von der Kommission anerkannt wird (63).

4.6

Der EWSA hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass die Einführung eines europäischen Mindesteinkommens durch eine Rahmenrichtlinie dazu beitragen würde, soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, den wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu sichern, die Grundrechte des Einzelnen zu wahren, die Ausgewogenheit zwischen wirtschafts- und sozialpolitischen Zielsetzungen zu garantieren und für eine gerechte Verteilung von Einkommen und Wohlstand zu sorgen. Er wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, Finanzierungsmöglichkeiten für ein europäisches Mindesteinkommen und die Einrichtung eines entsprechenden Fonds zu prüfen (64).

4.7

Der EWSA bekräftigt seine Ansicht, dass tragfähige, wirksame und effiziente Sozialsysteme für alle Gesellschaften in der EU von größter Bedeutung sind. Sie sind entscheidende Mittel, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Solidarität und die Stabilität in der Gesellschaft zu wahren sowie das Wirtschaftswachstum zu fördern. Wohlfahrtsysteme haben, wie sich in der Krise gezeigt hat, darüber hinaus eine wichtige Funktion als automatische Stabilisatoren. Entscheidungen über Struktur und Inhalt der Sozialpolitik fallen zwar in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch sollten nationale und europäische Initiativen darauf abzielen, die Sozialschutzsysteme für soziale Sicherheit, Sozialhilfe und soziale Dienste, Gesundheit und Wohnraumversorgung stärker und effizienter zu machen (65). Wie sowohl der Rat als auch der Ausschuss für Sozialschutz festgestellt haben, sollten die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Sozialschutzsysteme beibehalten und für bessere soziale Ergebnisse sorgen sowie die positiven Auswirkungen von Beschäftigung und Wachstum maximieren (66).

4.8

Die nationalen Sozialversicherungsträger und Behörden haben für universelle, gute, bezahlbare und zugängliche Sozialdienste Sorge zu tragen. Der Staat muss die Bereitstellung dieser Dienste, die von öffentlichen Stellen, gemeinnützigen oder gewinnorientierten Akteuren erbracht werden können, akkreditieren, in sie investieren und den Zugang zu ihnen überwachen, wie es bereits in mehreren EU-Mitgliedstaaten der Fall ist. Repräsentative Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere die Sozialpartner, soziale Unternehmen und Gesellschaften auf Gegenseitigkeit spielen eine wichtige Rolle. Diese Rolle umfasst auch die Erarbeitung, Umsetzung, Bereitstellung und Überwachung von Sozialschutz-, Gesundheitsversicherungs- und Sozialhilfesystemen. Darüber hinaus kann eine engere Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren zu einer wirksameren und besseren Verwendung öffentlicher Mittel bei der Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen beitragen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit der Nutzung von Partnerschaften zwischen öffentlichen Behörden und privaten Akteuren unter Berücksichtigung der Merkmale der nationalen Systeme.

4.9

Der EWSA ist der Auffassung, dass es eines stärkeren und transparenteren Dialogs zwischen den einschlägigen Akteuren bedarf, um die Sozialschutzsysteme in Bezug auf die Prioritätensetzung bei den Mitteln für wirksame, effiziente und relevante öffentliche Investitionen nachhaltiger zu gestalten und umzugestalten, wobei die sozialen Rechte und insbesondere die Grundprinzipien der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten uneingeschränkt zu achten und zu fördern sind.

4.10

Der Übergang zu Arbeit 4.0 muss mit einem Übergang zu Wohlfahrt 4.0 einhergehen. Die Krise, langsames Wachstum und hohe Arbeitslosigkeit sowie die Kombination aus einer zunehmenden Bevölkerungsalterung und einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung stellen die Tragfähigkeit und Angemessenheit der Sozialschutzsysteme auf die Probe. Gleichzeitig gibt es insbesondere infolge der Bevölkerungsalterung eine verstärkte Nachfrage nach sozialen Dienstleistungen, doch die Mittel zur Deckung dieser Nachfrage sind beschränkt. Daher müssen dringend Reformen durchgeführt werden, um die Wirksamkeit und wirtschaftliche Effizienz der Sozialschutzsysteme, der Sozialmaßnahmen und der sozialen Dienstleistungen zu erhöhen. Die europäische Säule sozialer Rechte muss nicht nur eine Antwort auf die aktuellen Umwälzungen in der Arbeitswelt liefern, sondern die Mitgliedstaaten auch darin unterstützen, geeignete Lösungen als Reaktion auf die großen Veränderungen in den Wohlfahrtsystemen, den Sozialmaßnahmen und den sozialen Dienstleistungen zu finden. Das wichtigste Ziel muss es sein, deren Qualität, Tragfähigkeit, Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit und Angemessenheit für all jene, die auf sie angewiesen sind, durch geeignete Rechtsrahmen und Maßnahmen zu sichern.

4.11

Der EWSA stellt fest, dass der ständige Druck auf die öffentlichen Haushalte, der demografische und gesellschaftliche Wandel sowie das Aufkommen neuer sozialer Herausforderungen in vielen Mitgliedstaaten neue und innovative Organisationsformen für die Finanzierung und Erbringung von Sozialleistungen und Sozialdiensten hervorgebracht haben. Dieses Phänomen, die sogenannte soziale Innovation, wird getrieben von der Notwendigkeit, Lösungen für unerfüllte gesellschaftliche Bedürfnisse zu finden. Sie ergänzt die traditionellen staatlichen Sozialleistungen des Staates, indem in Zusammenarbeit mit lokalen Gebietskörperschaften verschiedene soziale und wirtschaftliche Akteure und Finanzmittel mobilisiert werden. Sie darf jedoch kein Ersatz für die Verantwortung und die Rolle des Staates und seiner verschiedenen öffentlichen Einrichtungen bei der Gewährleistung eines universellen Zugangs zu hochwertigen, bezahlbaren, nachhaltigen und leicht zugänglichen Diensten für die Einwohner der EU sein. Soziale Innovation schafft Sozialkapital und stärkt die Rolle lokaler Gemeinschaften. Es wird empfohlen, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass wichtige Instrumente wie öffentliche Auftragsvergabe und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds wirksam zur Förderung der sozialen Innovation und sozialwirtschaftlicher Unternehmen eingesetzt werden.

4.12

Der EWSA hat vielfach auf die besondere, große Bedeutung der Sozialwirtschaft einschließlich der Sozialunternehmen für die Erbringung wirtschaftlicher und sozialer Lösungen hingewiesen (67). Dieser Sektor bildet daher ein wesentliches Element des europäischen Sozialmodells und leistet einen unmittelbaren Beitrag zum sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt und Wandel, zu einer gerechteren Verteilung von Einkommen und Wohlstand und zu einer aktiven Bürgerschaft. Unlängst hat sich der EWSA für einen EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft ausgesprochen (68).

4.13

Generell und im Rahmen der Zuständigkeiten der EU sollte die europäische Säule sozialer Rechte einen gemeinsamen Bezugsrahmen für den Leistungsvergleich und die Überwachung des nötigen nationalen rechtlichen und politischen Rahmens bieten, um das Recht auf hochwertige Dienstleistungen sicherzustellen, vor allem auf Sozialschutzleistungen (69) einschließlich der Verfügbarkeit, Bezahlbarkeit und Zugänglichkeit von Sozialdiensten sowie ihrer Tragfähigkeit und Wirksamkeit. Das sollte für alle Teilbereiche der sozialen Sicherheit (70) sowie alle anderen Sozial(schutz)dienste gelten,

4.14

In ähnlicher Weise sollten mit der europäischen Säule sozialer Rechte die notwendigen Anreize für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, um die Übertragbarkeit von Ansprüchen zu sichern, die gemäß den einschlägigen einzelstaatlichen Kriterien erworben wurden, um dadurch die Freizügigkeit zu gewährleisten. Eine solche Anerkennung würde es ermöglichen, dass der Einzelne bei der Organisation seines Berufs- und Privatlebens eine besser angepasste Unterstützung erhält. Sie würde respektvollere, flexiblere Mittel für die Anpassung an den Lebenszyklus jedes EU-Bürgers bieten, insbesondere indem reibungslose Übergänge beim Einstieg in den, beim Verbleib auf dem und beim Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt erleichtert werden.

4.15

Darüber hinaus sollte die Säule dazu dienen, Benchmarks für die Bereitstellung grundlegender Dienste aufzustellen. Strategien für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten sollten konzipiert werden, die der jeweiligen sozioökonomischen und haushaltspolitischen Lage jedes Landes entsprechen. Benchmarks dürften nicht nur auf die Verfügbarkeit der Dienstleistungen begrenzt sein und sollten die Umsetzung der grundlegenden, in Protokoll Nr. 26 verankerten Prinzipien (universelle Zugänglichkeit, Qualität, Sicherheit, Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung und Förderung der Rechte der Nutzer) vorantreiben. Der Freiwillige europäische Qualitätsrahmen für Sozialleistungen und der Europäische Qualitätsrahmen für frühkindliche Bildung und Betreuung sollten bei der Festlegung dieser Benchmarks als Bezugsgrößen dienen.

4.16

Der Grundsatz der Chancengleichheit für alle ist in den europäischen Verträgen verankert und muss vollkommen und angemessen in einer inklusiven sozialen Säule berücksichtigt werden. Im EU-Besitzstand sind bereits europaweite gemeinsame Mindeststandards für Arbeitnehmer vorgesehen, die jedoch verstärkt werden müssen. Gleichstellung und Diskriminierungsverbot müssen für Männer und Frauen und für alle Gruppen in unserer Gesellschaft, einschließlich Menschen mit Behinderungen, LGBTI-Personen, Angehörige ethnischer Minderheiten sowie anderer Opfer von Diskriminierung, gewährleistet bzw. beachtet werden.

4.17

Eine höhere Erwerbsbeteiligung der verschiedenen Gruppen in Europa ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bewältigung der demografischen Alterung und des Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Fortschritte sind auch nötig bei der Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Einhaltung des Diskriminierungsverbots in anderen Lebensbereichen außerhalb der Arbeitswelt, etwa beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, zur Bildung, zu Wohnraum und zur Gesundheitsversorgung. In diesem Zusammenhang ist zu hoffen, dass die Beratungen über die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie betreffend den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen rasch wiederaufgenommen werden.

5.   Ergebnisse aus den Debatten mit der organisierten Zivilgesellschaft

5.1

Der EWSA veranstaltete zwischen dem 2. September und dem 2. November 2016 Debatten mit der organisierten Zivilgesellschaft in allen Mitgliedstaaten. Die Debatten wurden von drei EWSA-Mitgliedern aus dem jeweiligen Land (dem sog. Trio) häufig in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (15 Debatten) oder dem jeweiligen nationalen Wirtschafts- und Sozialrat (7 Debatten) koordiniert. Die Teilnehmer kamen aus einem breiten Spektrum von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft sowie in geringerem Maße von Hochschulen. Insgesamt beteiligten sich fast 1 800 Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen an den 28 Debatten.

5.2

Ein Satz vorgegebener Fragen bildete in den meisten Debatten die Grundlage für die Gespräche. Die Debatten erstreckten sich auf eine große Themenvielfalt als Abbild der unterschiedlichen nationalen Systeme, Prioritäten und Gegebenheiten. Im Anschluss an die Debatten erstellte das jeweilige Koordinatorentrio einen Bericht für das betreffende Land, der in dem meisten Fällen auch Schlussfolgerungen und/oder Empfehlungen enthielt. Die vorgegebenen Fragen waren:

1)

Was sind Ihrer Ansicht nach die vordringlichsten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen in Europa und in Ihrem Land? Was wird benötigt, um diese Herausforderungen zu bewältigen?

2)

Halten Sie eine Säule der sozialen Rechte für erforderlich? Wenn ja: Wie sollte sie gestaltet sein, damit die größten sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Europa und in Ihrem Land bewältigt werden können?

3)

Wie könnte eine neue EU-Arbeitsmarktstrategie dem Flexibilitäts- und Sicherheitsbedarf von Unternehmen, Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden gerecht werden? Wie könnte diese Strategie so wichtige Fragen wie die neuen Realitäten immer stärker digitalisierter Wirtschaften und Arbeitsmärkte, die Herausforderung einer alternden Bevölkerung und die Notwendigkeit, Arbeitsmarktübergänge zu erleichtern, berücksichtigen?

4)

Wie kann die Tragfähigkeit der Sozialsysteme gewährleistet und dafür gesorgt werden, dass die verfügbaren Mittel vorrangig in wirksame, relevante und notwendige soziale Investitionen und Dienstleistungen fließen? Welche Rolle sollten die verschiedenen Akteure spielen?

5)

Wie könnte die europäische Säule sozialer Rechte die wirtschaftliche und soziale Konvergenz in Europa fördern?

6)

Was müssen wir tun, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa zu fördern und zu unterstützen?

5.3

Die Schlussfolgerungen/Empfehlungen aus den Länderberichten der Mitgliedertrios ergaben eine Reihe gemeinsamer Themen/Aspekte, die in den verschiedenen Debatten aufgeworfen wurden. Sie werden in diesem Teil der Stellungnahme zusammengefasst.

5.3.1

Zum Umfang und Format der europäischen Säule sozialer Rechte:

In 18 Mitgliedstaaten zeigen die Schlussfolgerungen/Empfehlungen, dass die organisierte Zivilgesellschaft oder Teile davon die Initiative für eine europäische Säule sozialer Rechte unterstützt (CY, DE, EE, EL, ES, FI, FR, IE, IT, LT, LV, MT, PL, PT, RO, SE, SI, SK). In zwölf Mitgliedstaaten (DE, EE, ES, FI, HR, HU, IE, IT, LU, MT, PT, SK) wurde festgestellt, dass die Ziele, der Anwendungsbereich und/oder der Inhalt der Säule näher präzisiert werden sollte.

In 13 Mitgliedstaaten wurde in den Schlussfolgerungen die Interdependenz zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik hervorgehoben (BG, CY, CZ, DE, ES, FI, HR, IE, IT, RO, SE, SI, UK). In neun Mitgliedstaaten (DE, DK, EE, EL, ES, FI, MT, RO, SE) wurde die Bedeutung von Wachstum und in sechs Fällen (EE, ES, FI, DK, MT, SE) die von Wettbewerbsfähigkeit betont.

In zwölf Mitgliedstaaten besagen die Schlussfolgerungen, dass die ESSR für die ganze EU gelten sollte (BG, DE, CZ, EE, ES, FI, HR, HU, IT, PL, SK, SE).

In neun Mitgliedstaaten wurde in den Schlussfolgerungen entweder auf die Umsetzung/Durchsetzung der ESSR oder auf die Anwendung/Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen verwiesen (BG, DK, EE, HR, IE, LV, LT, PL, SE). In fünf davon (BG, HR, IE, LV, LT) wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Säule in das Europäische Semester einzubeziehen sei.

In den Schlussfolgerungen von acht Ländern (DE, EL, ES, FI, HU, PT, SK, RO) wurde die Notwendigkeit betont, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und etwas gegen die Zunahme von Armut, Ungleichheiten und Ausgrenzung zu unternehmen.

In sieben Mitgliedstaaten (BE, CZ, DE, DK, FI, HR, SE) wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden müsse. In diesem Zusammenhang verwiesen drei nordische Mitgliedstaaten (FI, SE, DK) auf die nationale Zuständigkeit für Tarifverhandlungen und drei Mitgliedstaaten auf die Kompetenzverteilung (FI, SE, BE).

Die Frage der Konvergenz (einschl. Aufwärtskonvergenz, Konvergenz der Sozialpolitiken und/oder Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten im Allgemeinen) wurde in acht Mitgliedstaaten (BG, DE, FR, HR, HU, IT, PT, SK) angesprochen.

In den Schlussfolgerungen/Empfehlungen von sechs Mitgliedstaaten wurde auf den Bedarf an Investitionen im öffentlichen, privaten und/oder sozialen Bereich hingewiesen (CZ, EL, ES, HR, IE, SI).

5.3.2

Die in den Schlussfolgerungen/Empfehlungen angesprochenen Hauptthemen in Verbindung mit dem ersten Entwurf der Europäischen Kommission für die ESSR sind:

Die entscheidende Bedeutung des sozialen Dialogs wurde in den Schlussfolgerungen/Empfehlungen von elf Mitgliedstaaten erwähnt (CY, EE, ES, FI, HU, HR, IE, LV, RO, SI, SK).

In sieben Mitgliedstaaten (CY, EE, FI, IE, LV, RO, SI) wurde die Bedeutung des zivilen Dialogs unterstrichen (obwohl diese Frage im ersten Entwurf der Kommission für die ESSR nicht vorkam).

In sechs Mitgliedstaaten (CY, DK, HR, HU, PL, SI) wurde in den Schlussfolgerungen die Notwendigkeit der Anpassung an Veränderungen, insbesondere aufgrund der Digitalisierung, hervorgehoben.

Die Notwendigkeit, den sich aus demografischen Entwicklungen ergebenden Herausforderungen und Veränderungen Rechnung zu tragen, wurde in den Schlussfolgerungen von drei Ländern (BG, CY, SI) genannt.

Fragen wie integrierte soziale Leistungen und Dienste, Gesundheitsversorgung und Leistungen bei Krankheit, Renten, Arbeitslosenleistungen, Mindesteinkommen und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen (die zu den 20 Grundsätzen gehören, die die Kommission in ihrem Vorentwurf der ESSR nannte), wie auch Fragen der sozialen Sicherheit, soziale Standards und die Tragfähigkeit des Sozialschutzes waren die in den Schlussfolgerungen/Empfehlungen am häufigsten angesprochenen Fragen. Eine oder mehrere dieser Fragen wurden in den Schlussfolgerungen von 22 Mitgliedstaaten (BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EL, FI, FR, HR, HU, IT, LT, LU, LV, MT, PT, RO, SE, SI, SK, UK) genannt.

Um Beschäftigung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (einschließlich der Jugendarbeitslosigkeit) ging es in den Schlussfolgerungen/Empfehlungen von sieben Ländern (BE, CZ, EL, ES, FI, HR, RO).

In elf Mitgliedstaaten (BE, BG, CY, CZ, DE, DK, FI, FR, HR, HU, SI) lag ein Schwerpunkt der Schlussfolgerungen auf Bildung und Qualifikationen (auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Arbeitsmarktes).

In zehn Mitgliedstaaten (BE, CY, CZ, DK, FI, HR, HU, MT, RO, UK) wurde in den Schlussfolgerungen hervorgehoben, dass zu gewährleisten sei, dass auch unterrepräsentierte oder benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt teilnehmen können, und in sieben davon (BE, DE, DK, FI, HU, MT, UK) wurde in diesem Zusammenhang die Gleichstellung der Geschlechter erwähnt.

In acht Mitgliedstaaten (CZ, CY, DK, FI, FR, HR, RO, SE) wurden eine oder mehrere der folgenden Fragen genannt: Notwendigkeit der Beschäftigungsstabilität, Übergänge, menschenwürdige Arbeit und/oder soziale Sicherheit, manchmal auch in Verbindung mit der Digitalisierung des Arbeitsmarkts.

In drei Mitgliedstaaten (DK, FI, SI) wurde in den Schlussfolgerungen jeweils darauf verwiesen, dass das Konzept der „Flexicurity“ der Zukunftsfähigkeit des europäischen Sozialmodells zugutekomme, dass eine Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit nötig sei und dass den wirtschaftlichen Erfordernissen für flexible Arbeit Rechnung getragen werden müsse.

5.4

Aus den Schlussfolgerungen/Empfehlungen ging auch hervor, dass die größte Divergenz in der Frage besteht, ob die ESSR gesetzgeberische Maßnahmen umfassen solle. Die Teilnehmer sowohl innerhalb eines Landes als auch über Ländergrenzen hinweg waren in dieser Frage geteilter Meinung, wobei die Vertreter der Arbeitgeber (im Allgemeinen) gegen eine verstärkte Gesetzgebung waren, während die Gewerkschaftsvertreter (in der Regel) den gegenteiligen Standpunkt einnahmen.

6.   Steuerung

6.1.1

Für die europäische Säule sozialer Rechte bedarf es viel mehr Klarheit in Bezug auf Inhalte, Verfahren, konkrete Schritte zu ihrer Umsetzung, Finanzierung und Kontrolle wie auch einer Klärung der Rolle der verschiedenen Akteure. Die Frage der Steuerung ist von größter Bedeutung, wobei das zu beachten ist, was in den Verträgen verankert ist, einschließlich des Subsidiaritätsprinzips. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wer für jede Entscheidung verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist.

6.1.2

In Bezug auf die relevanten Akteure und ihre Rolle unterstreicht der EWSA, dass in Arbeitsmarktfragen eine Partnerschaft zwischen Behörden und Sozialpartnern auf EU- und nationaler Ebene das zentrale Instrument zur Verbesserung der politischen Fortschritte bei der Verwirklichung weitgehend unterstützter Ziele ist. Im Bereich des Sozialschutzes spielen Regierungen, staatliche/regionale/lokale Behörden und verschiedene nationale Institutionen, die für die Organisation der sozialen Sicherheit zuständig sind, sowie Anbieter sozialer Dienstleistungen eine zentrale Rolle. Darüber hinaus haben häufig auch die Sozialpartner Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Entwicklung und Umsetzung von Sozialschutzsystemen und bei sozialen Dienstleistungen. Andere Interessenträger, z. B. Einrichtungen der Sozialarbeit, können über ausgewiesene Fachkenntnisse (insbesondere in der Sozialhilfe) verfügen und hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheitsnetze für einen Teil der Bevölkerung, der von Armut bedroht ist, eine Rolle spielen.

6.1.3

Der EWSA betont, dass die europäische Säule sozialer Rechte ein positives Projekt für Europa und für alle seine Einwohner werden kann, jedoch nur, wenn ihre Ergebnisse sichtbar sind. In diesen Krisenzeiten kann die Säule eine gute Gelegenheit sein, um zu zeigen, dass die EU immer noch in der Lage ist, nötigenfalls angemessene Antworten auf die Probleme der Bürger zu geben und gleichzeitig die Kompetenzverteilung und das Subsidiaritätsprinzip umfassend zu achten. Insbesondere sollte die Säule dazu dienen, das Wohlergehen der Menschen zu fördern und gemäß der Verpflichtung aus dem Vertrag u. a. auf „eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“ (Artikel 3 EUV) hinzuwirken. Außerdem sollte die Säule zum besseren Funktionieren der Arbeitsmärkte und der Sozialschutzsysteme beitragen. Allerdings bemängelt der EWSA die mangelnde Klarheit in Bezug auf den Anwendungsbereich der Säule. Der EWSA befürchtet, dass dies zu noch mehr Unsicherheit und Frustration führen kann, indem Erwartungen geweckt werden, die nicht erfüllt werden bzw. gar nicht erfüllt werden können (71).

6.2    Soziale Rechte für alle

6.2.1

Die Kommission schlägt vor, dass die Säule zunächst für den Euro-Raum gelten sollte, wo bereits ein Prozess zur weiteren Integration und Konsolidierung für eine größere Konvergenz im Gange ist. Die Sozialbestimmungen der EU-Verträge (72) erstrecken sich jedoch auf alle EU-Mitgliedstaaten. In Anbetracht der in zahlreichen nationalen Debatten gemachten Aussagen ist der EWSA der Ansicht, dass die Säule für alle 28 Mitgliedstaaten gelten sollte.

6.2.2

In einer früheren Stellungnahme hat der EWSA darauf hingewiesen, dass eine sozial nachhaltige makroökonomische Politik die Voraussetzung für eine stärkere Wirtschaftserholung und für den sozialen Zusammenhalt ist. Auch eine bessere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realitäten ist eine wesentliche Voraussetzung für produktive Beschäftigung und eine gut gestaltete Sozialpolitik auf europäischer und nationaler Ebene, wobei die Generationengerechtigkeit zu gewährleisten ist. Der EWSA begrüßt den Schwerpunkt auf einer flexiblen Anwendung der Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts, mit der die Kommission bestimmte öffentliche Investitionen bei der Berechnung des Haushaltsdefizits berücksichtigen wird, hält dies aber für eine eingeschränkte und partielle Maßnahme (73).

6.3    Das Europäische Semester

6.3.1

Das Europäische Semester und die nationalen Reformprogramme, die genauso für nicht der Eurozone angehörende Länder gelten, sollten die wichtigsten Instrumente für die Umsetzung und Überwachung der Säule werden. Angesichts der zusätzlichen makroökonomischen Kontrollmechanismen, die im Europäischen Semester für die Länder des Euro-Raums bestehen, ist es jedoch möglich, dass diese Länder zusätzliche einschlägige Referenzwerte zur Unterstützung nationaler Reformen entwickeln. Die Verbindung zwischen der Säule und dem Europäischen Semester wurde in mehreren nationalen Debatten angesprochen (74).

6.3.2

Der EWSA verweist darauf, dass einige der wirtschaftspolitischen Ziele der wirtschaftspolitischen Steuerung der letzten Jahre besser mit den sozialpolitischen Zielen der EU nach Artikel 4 Absatz 2 AEUV in Einklang gebracht werden müssen (75). Alle Maßnahmen im Europäischen Semester sind — gemäß der horizontalen Sozialklausel (76) — einer Abschätzung ihrer sozialen Folgen zu unterziehen. Diese Ergebnisse sollten veröffentlicht und auf nationaler wie europäischer Ebene (77) diskutiert werden.

6.3.3

Der EWSA hat bereits darauf hingewiesen, dass im Europäischen Semester beschäftigungs- und sozialpolitische Ziele auf einer Stufe mit gesamtwirtschaftlichen Erwägungen im Rahmen des Europäischen Semesters stehen sollten (78). Er hat außerdem empfohlen, dass es vergleichbare und gemeinsame Indikatoren geben sollte, z. B. bezüglich Armut und Ungleichheit, wie auch verbindliche Abschätzungen der sozialen Folgen aller Reformvorhaben in den nationalen Reformprogrammen (NRP) und den länderspezifischen Empfehlungen (LSE) (79).

6.3.4

Der EWSA dringt auf eine Anpassung des Europäischen Semesters, damit der bestehende Anzeiger mit beschäftigungs- und sozialpolitischen Indikatoren bei der Formulierung der länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt wird.

6.3.5

Das Ziel einer größere Konvergenz bei der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen sollte durch spezifische Vorgaben erleichtert werden, die im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 und den Zielen der nachhaltigen Entwicklung stehen und für die Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik maßgeblich sind.

6.4    Wirtschafts- und sozialpolitische Steuerung

6.4.1

Der EWSA sorgt sich sehr um die Stabilität der EU, weil die notwendigen Reformen — mit oder ohne Vertragsänderungen — immer nur in letzter Minute und unter größtem Druck erfolgen. Es gilt, den sozialen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in der EU wieder zu stärken und eine kohärente wirtschafts- und währungspolitische Integration als Grundlage einer funktionierenden WWU fortzuführen. An einer ernsthaften Debatte über eine solide Architektur der WWU, die ein Einvernehmen über die wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele sowie eine vereinbarte Steuerungsstruktur erfordert, führt kein Weg vorbei (80).

6.4.2

Der soziale, politische und wirtschaftliche Zusammenhalt muss verbessert werden, um die Schockresistenz der Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken. Der EWSA unterstreicht, dass Divergenzen in den WWU-Volkswirtschaften stärker beachtet werden und ausgewogene Strukturreformen in diesen Ländern nach den Erfordernissen einer Währungsunion und im Gleichklang mit nationalen Erfordernissen erfolgen müssen, um die notwendige Konvergenz sicherzustellen.

6.4.3

Der EWSA hat bereits früher angeregt, wie die WWU besser ausgestaltet werden könnte, und Vorschläge dafür gemacht, wie sie so rasch wie möglich im Rahmen der Gemeinschaftsmethode demokratisch und sozial gestaltet werden könnte. Dies würde die demokratische Resilienz stärken und es ermöglichen, den sich aus den Verträgen ergebenden sozialen Verpflichtungen nachzukommen (81).

6.4.4

Eine wirtschaftlich solide WWU ist von zentraler Bedeutung. Wie der EWSA bereits früher festgestellt hat, tragen die Regierungen der Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang eine große Verantwortung für die Weiterentwicklung einer demokratischen und sozialen WWU. Dasselbe gilt auch für die Sozialpartner sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene, für die die WWU den übergreifenden Rahmen für ihre jeweiligen Systeme der Lohnfindung und der Ausgestaltung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bildet. Als wirtschaftliche und gesellschaftliche Akteure entscheiden sie maßgeblich über die Einhaltung des gemeinsamen Stabilitätsziels der WWU (82). Eine engere Beteiligung der Sozialpartner kann zu einer verbesserten Steuerung der WWU beitragen. Ihre Standpunkte zu der Frage, wie die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik geregelt werden sollte, müssten in der Debatte über die Zukunft der WWU ebenfalls Berücksichtigung finden (83). Ein verstärkter und strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft würde auch mithelfen, die demokratische Resilienz und Governance zu verbessern.

6.4.5

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Bewältigung anhaltender Ungleichgewichte sowie die Schaffung von Vertrauen und Zuversicht in Europa eine wirksamere und demokratischere wirtschaftspolitische Steuerung erfordern, insbesondere im Euro-Raum (84).

6.5    Durchsetzung und Bekräftigung des Sozialrechts der EU

6.5.1

Ziel der europäischen Säule sozialer Rechte sollte es sein, zur effektiven Durchsetzung der geltenden sozialrechtlichen Bestimmungen im Primär- und Sekundärrecht der EU im Bereich des Sozialschutzes beizutragen, insbesondere des sozialen Schutzes und der effektiven Überwachung u. a. mittels der Arbeitsaufsicht und des Anspruchs auf einen wirksamen Rechtsbehelf und des Zugangs zur Justiz. International rechtsverbindliche Quellen von Rechten für EU-Bürger, die von den Mitgliedstaaten ratifiziert wurden, sollten voll und ganz geachtet werden.

6.5.2

Der EWSA sieht in der Säule die Gelegenheit zur Bekräftigung des bestehenden Sozialrechts der EU. Darüber hinaus ermöglicht die Entwicklung der Säule auch eine Beurteilung dessen, was funktioniert und was nicht, was fehlt und was beim Ansatz der EU und der Mitgliedstaaten verbessert werden sollte, um die erneuerte soziale und wirtschaftliche Konvergenz, das nachhaltige Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU zu fördern.

6.6    Mittel für eine soziale Stabilisierung Europas

6.6.1

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds sind so angelegt, dass sie eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Wachstum und Beschäftigung und bei der Förderung des territorialen und sozialen Zusammenhalts spielen können. Der EWSA ist der Auffassung, dass ein wirksamerer und effizienterer Einsatz dieser Fonds erforderlich ist und dass langfristige Investitionen der EU in hochwertige soziale Infrastrukturen und Dienstleistungen (auch durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und die Europäische Investitionsbank) Vorrang haben und an die Umsetzung der Säule gekoppelt werden sollten.

6.6.2

Der EWSA hat innerhalb der Grenzen des Stabilitäts- und Wachstumspakts verschiedene Optionen und Vorschläge unterbreitet. Einer davon ist eine „Goldene“ oder besser gesagt „Silberne“ Regel (85) für öffentliche Investitionen der Mitgliedstaaten auch im Sozialbereich, die zu den öffentlichen Investitionen der EU über ein System gemeinsam vereinbarter Parameter hinzukämen, was in Verbindung mit geeigneten Strukturreformen private Investitionen ankurbeln würde (86).

6.6.3

Im Zusammenhang mit der Haushaltsüberprüfung und der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens hält es der EWSA für notwendig — wie bereits von der Kommission angegeben —, 25 % der Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, namentlich aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, für die Förderung sozialer Investitionen in Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Wohnungsdienstleistungen und -maßnahmen einzusetzen. Darüber hinaus sollten einige Mittel aus dem ESF auf EU-Ebene als verfügbare Finanzierung zur Stärkung der Kapazitäten der Sozialpartner eingeplant werden. Die Europäische Kommission sollte für die Mitgliedstaaten Leitlinien zu der Frage aufstellen, wie soziale Investitionen in der Praxis gefördert und die Qualität und Wirksamkeit der Projekte überwacht werden können.

6.6.4

2014 verwies der EWSA auf einen Umverteilungsmechanismus für den Fall asymmetrischer Schocks (87) und betonte, dass die EU und insbesondere der Euro-Raum die sozialen Folgen der gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen nicht dadurch ignorieren könnten, dass sie diese gänzlich den einzelnen Ländern überließen. Er unterstrich, dass Mittel für allgemeine und berufliche Bildung als Zukunftsinvestitionen zu betrachten sind (88). Teilnehmer an einigen nationalen Debatten erörterten die Frage, ob eine EU-Arbeitslosenversicherung oder ein Anpassungsfonds erforderlich und machbar seien (89). Diese Debatten haben gezeigt, dass die Ansichten zu dieser Frage erheblich auseinanderklaffen und dass diese Diskussionen fortgeführt werden müssen (90).

6.7    Verknüpfung zwischen globalen und EU-Strategien

6.7.1

In den Beratungen über die Säule sollte gegebenenfalls auch die globale Dimension berücksichtigt werden. Die jüngsten Debatten im Rahmen der ILO, des Europarates, der OECD und des IWF spielen eine maßgebliche Rolle, vor allem angesichts von Beweisen, denen zufolge die Ungleichheit die Nachhaltigkeit des Wachstums beeinträchtigt, während die Umverteilung das Wachstum nicht beeinträchtigt. In den Überlegungen sollte auch berücksichtigt werden, dass die Nachhaltigkeit des europäischen Sozialmodells mit der Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas verknüpft ist.

6.7.2

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vereinbart. Dementsprechend ist die Verwirklichung dieser Ziele eine Pflicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der EWSA ist der Ansicht, dass mit der Säule ein erheblicher Beitrag zur Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 geleistet werden kann, insbesondere in Bezug auf die Ziele 1 (Beseitigung von Armut), 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 5 (Gleichstellung der Geschlechter) und 8 (Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum).

6.8    Eine klare Gesamtstrategie für eine bessere Zukunft in Europa

6.8.1

Der EWSA fordert die Kommission auf, eine klare und kohärente Strategie für die Säule vorzuschlagen. Der EWSA teilt die Auffassung des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz, die der Ansicht sind, „dass die europäische Säule sozialer Rechte auf den bestehenden Instrumenten — unter anderem auf der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) und der offenen Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz und soziale Inklusion (sozialpolitische OMK) — aufbauen und diese verbessern und auf dieser Grundlage als Richtschnur für die Förderung einer nachhaltigen Aufwärtskonvergenz bei den beschäftigungs- und sozialpolitischen Ergebnissen dienen sollte, wobei die einzelstaatlichen Zuständigkeiten zu beachten sind“ (91). Zu diesem Verfahren gehört die Konzipierung angemessener Referenzwerte für eine bestimmte Zahl wichtiger arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Herausforderungen, um die Fortschritte zu bewerten. Die Festlegung eines solchen Kooperationsrahmens würde die Mitgliedstaaten darin unterstützen, durch Reformen (92) positive Ergebnisse zu erzielen, und zu einem stärkeren sozialen Zusammenhalt beitragen.

6.8.2

Trotz der offenkundigen Risiken ist der EWSA nach wie vor der Ansicht, dass die EU in der Lage ist, ein besseres, demokratischeres und sozialeres Europa zu schaffen. Der EWSA wird alles in seiner Macht Stehende tun, um die Debatte in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene zu fördern und so die Bürgerinnen und Bürger „für eine bessere Zukunft in Europa“ zu gewinnen. Eine faire Globalisierung, die ein gutes Leben, ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten und faire Arbeitsbedingungen für alle schafft, kann nur dann erreicht werden, wenn die EU ihre Einheit bewahrt und handlungsfähig bleibt. Um sein Gesellschaftsmodell zu wahren, muss Europa in der Lage sein, sich neuen Gegebenheiten anzupassen und bestmögliche Chancen für alle zu schaffen. Dies ist unsere Alternative zu Protektionismus, Nationalismus und Populismus.

Brüssel, den 25. Januar 2017

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  Schreiben von Jean-Claude JUNCKER, Präsident der Europäischen Kommission, an Georges DASSIS, Präsident des EWSA, vom 8. März 2016.

(2)  Gemäß der Terminologie des EWSA bezeichnet der Begriff „Zivilgesellschaft“ die „organisierte und repräsentative Zivilgesellschaft“. Siehe die Stellungnahmen ABl. C 329 vom 17.11.1999, S. 30 und ABl. C 193 vom 10.7.2001, S. 117.

(3)  Siehe Fußnote 1.

(4)  Nationale Debatten in Irland, Lettland, Portugal und Spanien.

(5)  Artikel 3 EUV: „[Die Europäische Union] wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin.“

(6)  ABl. L 307 vom 18.11.2008, S. 11.

(7)  http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CoreInstruments.aspx.

(8)  http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-and-investment/investment-plan_de.

(9)  ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 58.

(10)  http://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/.

(11)  Richtlinie 2000/43/EG über die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22).

Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16).

Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 37).

Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23).

(12)  Die Bedeutung der Einbeziehung junger Menschen in den Dialog wurde in mehreren nationalen Debatten hervorgehoben, z. B. in Slowenien.

(13)  Nationale Debatten in Irland, den Niederlanden, Portugal, Finnland, Belgien, Griechenland, Slowenien, Slowakei und Kroatien.

(14)  Nationale Debatten z. B. in Zypern, Belgien und den Niederlanden.

(15)  Nationale Debatten z. B. in Finnland und Ungarn.

(16)  Nachhaltigkeitsziel 8.

(17)  Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten, COM(2010) 682 final.

(18)  ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 142.

(19)  ABl. C 211 vom 19.8.2008, S. 48.

(20)  Nationale Debatten in Dänemark, Finnland und Ungarn.

(21)  Nationale Debatten z. B. in Bulgarien, Lettland, Polen, Rumänien, der Slowakei und Slowenien.

(22)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 161.

(23)  Nationale Debatten in Österreich, Bulgarien, Tschechien, Kroatien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Ungarn, Luxemburg, Polen, Slowakei und Spanien.

(24)  Nationale Debatten z. B. in Bulgarien.

(25)  ABl. C 303 vom 19.8.2016, S. 54.

(26)  ABl. C 389 vom 21.10.2016, S. 50.

(27)  Siehe Fußnote 25.

(28)  ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 67.

(29)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 57.

(30)  Siehe Fußnote 28.

(31)  Nationale Debatten in Zypern, Estland, Finnland, Ungarn, Irland, Lettland, Rumänien, Slowenien und der Slowakei.

(32)  Nationale Debatten z. B. in Ungarn.

(33)  Siehe Fußnote 25.

(34)  Siehe z. B. Frey und Osborne 2013: The Future of employment: How susceptible are jobs to computerisation?, sowie Breugel 2014: „The computerisation of work“.

(35)  Am 21./22. November 2016 erzielte der Rat eine politische Einigung über eine Empfehlung für „Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene“ (vormals „Kompetenzgarantie“).

(36)  Siehe Fußnote 25.

(37)  Siehe Fußnote 25.

(38)  Siehe Fußnote 22.

(39)  Siehe Fußnote 22.

(40)  Siehe Fußnote 22.

(41)  Angesprochen in mittel- und osteuropäischen Ländern, z. B. Bulgarien, Tschechien, Slowakei, aber auch in Frankreich.

(42)  „Studies on Growth with Equity. Building a Social Pillar for European Convergence“, Internationale Arbeitsorganisation, 2016.

(43)  Nationale Debatten z. B. in Finnland und Dänemark.

(44)  Verschiebungen in der Weltwirtschaft und ihre Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU (Informationsbericht)

(45)  Nationale Debatten z. B. in Finnland, Slowenien, Malta, Irland, Polen und Estland.

(46)  Nationale Debatte in Tschechien.

(47)  Siehe Fußnote 18.

(48)  ABl. C 341 vom 21.11.2013, S. 6.

(49)  Bericht des EWSA „Bessere Inklusion der Roma durch zivilgesellschaftliche Initiativen“ (2014).

(50)  ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 115, ABl. C 332 vom 8.10.2015, S. 68.

(51)  Ausschuss für Sozialschutz, Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes — Bericht über die zentralen sozialen Herausforderungen und die Kernbotschaften des Ausschusses für Sozialschutz, 12606/16.

(52)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 40.

(53)  Positionspapier des EWSA: „Forschung und Innovation in der EU“ (EESC-13-19-EN).

(54)  ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 35.

(55)  Siehe Fußnote 54.

(56)  ABl. C 389 vom 21.10.2016, S. 20.

(57)  ABl. C 133 vom 14.4.2016, S. 9.

(58)  Siehe Fußnote 57.

(59)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 33.

(60)  Beitrag des EWSA zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2017, 14. Juli 2016.

(61)  ABl. C 271 vom 19.9.2013, S. 1.

(62)  ABl. C 271 vom 19.9.2013, S. 91.

(63)  Siehe Fußnote 62.

(64)  ABl. C 170 vom 5.6.2014, S. 23 (diese Stellungnahme fand nicht die Unterstützung der Gruppe Arbeitgeber; siehe www.eesc.europa.eu/resources/docs/statement-minimum-income.pdf).

(65)  Nationale Debatten z. B. in Bulgarien, Irland, Rumänien und Spanien.

(66)  Schlussfolgerungen des Rates von 2015 zur sozialpolitischen Steuerung für ein integratives Europa (Dokument des Rates Nr. 14129/15) und des Ausschusses für Sozialschutz, Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes (SPPM) — Bericht über die wesentlichen sozialen Herausforderungen und die wichtigsten Botschaften des Ausschusses für Sozialschutz (Dokument des Rates Nr. 12606/16).

(67)  Siehe z. B.: ABl. C 117 vom 26.4.2000, S. 52; ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 22; ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 44; ABl. C 458 vom 19.12.2014, S. 14; Projekt zum Sozialunternehmertum. Die große Bedeutung der Sozialwirtschaft wurde auch in mehreren nationalen Debatten angesprochen, z. B. in Bulgarien, Estland, Italien, Litauen, Portugal und Spanien.

(68)  Beitrag des EWSA zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2017, 15. Juni 2016.

(69)  Einschließlich im Falle von Behinderungen, Langzeitpflege, Kinderbetreuung,

(70)  Gesundheitsversorgung, Leistungen für Arbeitslose sowie für ältere Menschen, bei Arbeitsunfällen, für Familien, bei Mutterschaft, bei Invalidität, für Hinterbliebene.

(71)  Die mangelnde Klarheit wurde in vielen Mitgliedstaaten angesprochen, wobei bestimmte Akteure der Zivilgesellschaft ihre Besorgnis zum Ausdruck brachten, dass dies wie ein Bumerang wirken könnte. Wenn Erwartungen geweckt, letztlich aber nicht erfüllt werden, könnten dadurch das Misstrauen und die Frustration sogar noch verstärkt werden.

(72)  Artikel 3 EUV, Artikel 9 AEUV, Titel X des AEUV und Charta der Grundrechte.

(73)  ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 33.

(74)  Nationale Debatten in Österreich, Bulgarien, Italien, den Niederlanden und Rumänien.

(75)  Siehe Fußnote 59.

(76)  Artikel 9 AEUV.

(77)  Siehe Fußnote 57.

(78)  Siehe Fußnote 61.

(79)  Siehe Fußnote 57.

(80)  Siehe Fußnote 59.

(81)  ABl. C 332 vom 8.10.2015, S. 8 und ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 33.

(82)  Siehe Fußnote 59.

(83)  Siehe z. B. die umfassende Beschäftigungsanalyse.

(84)  ABl. C 332 vom 8.10.2015, S. 8.

(85)  Siehe Fußnote 73.

(86)  ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 10, bezüglich größerer Flexibilität des SWP bei bestimmten „öffentlichen Investitionen“.

(87)  Siehe Fußnote 86.

(88)  ABl. C 327 vom 12.11.2013, S. 58, ABl. C 271 vom 19.9.2013, S. 1.

(89)  Nationale Debatten z. B. in Finnland und Frankreich.

(90)  Siehe Fußnote 59.

(91)  Die europäische Säule sozialer Rechte, gemeinsame Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz, 12605/16, am 13. Oktober 2016 vom Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) gebilligt.

(92)  Nationale Debatten z. B. in Rumänien.


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