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Document 52015IR4871

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt

OJ C 120, 5.4.2016, p. 27–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/27


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt

(2016/C 120/07)

Berichterstatter:

Enrico ROSSI (IT/SPE), Präsident der Region Toskana

Referenzdokument:

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt

COM(2015) 462

I.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

Änderung 1

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägungsgrund 4

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Am stärksten von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind Geringqualifizierte, Drittstaatsangehörige, Menschen mit Behinderung und benachteiligte Minderheiten wie beispielsweise Roma. Auch die vor dem Verlust der Arbeit ausgeübte Tätigkeit spielt eine wichtige Rolle, da in einigen Ländern sektorale und zyklische Aspekte wesentliche Ursachen für anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit sind.

Am stärksten von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind Geringqualifizierte, Frauen (vor allem solche mit geringen Qualifikationen) und Alleinerziehende, Arbeitnehmer kurz vor dem Ruhestand, Drittstaatsangehörige, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke und benachteiligte Minderheiten wie beispielsweise Roma. Ferner kommt jungen Menschen aufgrund der Auswirkungen von sozialer Ausgrenzung, Schulabbruch und gesellschaftlichem Verlust an Produktionskapazität wegen ihrer fehlenden Erwerbsbeteiligung besondere Bedeutung zu. Auch die vor dem Verlust der Arbeit ausgeübte Tätigkeit spielt eine wichtige Rolle, da in einigen Ländern sektorale, territoriale und zyklische Aspekte wesentliche Ursachen für anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit sind.

Änderung 2

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägungsgrund 7

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Es muss mehr und wirksamer in Humankapital investiert werden, um mehr Menschen nützliche und relevante Kompetenzen zu vermitteln, Qualifikationsdefizite zu beheben und so die Basis für einen reibungslosen Übergang von der Schule ins Berufsleben und für anhaltende Beschäftigungsfähigkeit zu schaffen. Leistungsfähigere und relevantere Bildungssysteme sollen helfen, die Zahl neuer Arbeitsloser gering zu halten. Dazu muss die Modernisierung der Bildungssysteme im Einklang mit dem Europäischen Semester, dem Strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (15), der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (16) und der Kommissionsempfehlung zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (17) vorangetrieben werden.

Es muss mehr und wirksamer in Humankapital investiert werden, um mehr Menschen nützliche und relevante Kompetenzen zu vermitteln, Qualifikationsdefizite zu beheben und so die Basis für einen reibungslosen Übergang von der Schule ins Berufsleben und für anhaltende Beschäftigungsfähigkeit zu schaffen. Leistungsfähigere und relevantere Bildungssysteme sollen in Verbindung mit Arbeitsvermittlungsdiensten helfen, die Zahl neuer Arbeitsloser gering zu halten; ebenso soll die Bekämpfung des Schulabbruchs — eines der Europa-2020-Ziele — Langzeitarbeitslosigkeit vorbeugen, da er zu deren Ursachen zählt. Dazu muss die Modernisierung der Bildungssysteme im Einklang mit dem Europäischen Semester, dem Strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (15), der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (16) und der Kommissionsempfehlung zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (17) vorangetrieben werden.

Änderung 3

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägungsgrund 8

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Im Hinblick auf die Ausarbeitung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie werden die Mitgliedstaaten in den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen (18) aufgefordert, Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit mittels umfassender und sich gegenseitig verstärkender Strategien — dazu zählt die personalisierte Unterstützung für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt — deutlich zu reduzieren.

Im Hinblick auf die Ausarbeitung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie werden die Mitgliedstaaten in den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen (18) aufgefordert, Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit mittels umfassender und sich gegenseitig verstärkender Strategien — dazu zählt die integrative personalisierte Unterstützung für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt — deutlich zu reduzieren.

Begründung

Die Förderung der sozialen Eingliederung wird als notwendig erachtet.

Änderung 4

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägungsgrund 9

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

In den Leitlinien werden die Mitgliedstaaten zudem aufgefordert, die Beschäftigungsfähigkeit durch Investitionen in das Humankapital zu verbessern. Dazu bedarf es geeigneter Bildungssysteme, die das Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte effizient und wirksam verbessern. Zudem werden die Mitgliedstaaten ausdrücklich aufgerufen, Systeme für arbeitsbasiertes Lernen wie duale Bildungssysteme zu fördern und die berufliche Bildung aufzuwerten. Ganz allgemein sollen die Mitgliedstaaten nach den Leitlinien auch den Grundsätzen und Leitlinien der Flexicurity Rechnung tragen und die aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen stärken, indem sie Wirksamkeit und Treffsicherheit, Sensibilisierung, Erfassungsgrad und Zusammenspiel mit Maßnahmen zur Einkommensstützung und der Erbringung sozialer Dienstleistungen verbessern.

In den Leitlinien werden die Mitgliedstaaten zudem aufgefordert, die Beschäftigungsfähigkeit durch Investitionen in das Humankapital zu verbessern. Dazu bedarf es geeigneter Bildungssysteme, die das Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte effizient und wirksam verbessern. Zudem werden die Mitgliedstaaten ausdrücklich aufgerufen, Systeme für arbeitsbasiertes Lernen wie duale Bildungssysteme zu fördern und die berufliche Bildung aufzuwerten. Ganz allgemein sollen die Mitgliedstaaten nach den Leitlinien auch den Grundsätzen und Leitlinien der Flexicurity und der Inklusivität Rechnung tragen und die aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen stärken, indem sie Wirksamkeit und Treffsicherheit, Sensibilisierung, Erfassungsgrad und Zusammenspiel mit Maßnahmen zur Einkommensstützung und der Erbringung sozialer Dienstleistungen verbessern.

Änderung 5

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägungsgrund 10

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die in dieser Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen sollten mit den im Rahmen des Europäischen Semesters abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen in Einklang stehen; sie sollten unter Beachtung der Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts umgesetzt werden.

Die in dieser Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen sollten mit den im Rahmen des Europäischen Semesters abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen in Einklang stehen; sie sollten unter Beachtung der Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts umgesetzt werden. Um indes zu verhindern, dass die Ungleichgewichte in den einzelnen Ländern außer Kontrolle geraten und um den Euroraum wirksam stabilisieren zu können, könnten im Rahmen des Pakts außerordentliche, abgestimmte und zeitlich begrenzte Initiativen ermittelt werden, um die Länder zu unterstützen, deren Arbeitsvermittlungsstrukturen am stärksten von den in den bewährten Praktiken vorgegebenen Standards abweichen.

Begründung

Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten muss eine Verbesserung der Interventionsstandards in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden. Deshalb müssen neben dem Hinweis auf die Anpassung der Strukturen die dafür notwendigen Mechanismen aufgezeigt werden, zumal die Arbeitsverwaltungen im Allgemeinen gerade in den Ländern mit der höchsten Langzeitarbeitslosigkeit am schwächsten sind.

Änderung 6

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägungsgrund 15

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Für die am stärksten von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen sollten verstärkte Wiedereingliederungsmaßnahmen entwickelt werden. Diese müssen mit der Verbesserung der Meldequote bei Arbeitsverwaltungen und anderen zuständigen Einrichtungen einhergehen, um den unzureichenden Erfassungsgrad der Unterstützungsmaßnahmen zu beheben.

Für die am stärksten von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen sollten verstärkte Wiedereingliederungsmaßnahmen entwickelt werden. Diese müssen mit der Verbesserung der Meldequote bei Arbeitsverwaltungen und anderen zuständigen Einrichtungen einhergehen, um den unzureichenden Erfassungsgrad der Unterstützungsmaßnahmen zu beheben. Damit sich möglichst viele Arbeitslose bei den Arbeitsverwaltungen melden, bedarf es einer spezifischen Kommunikations- und Beratungsstrategie, die durch die Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Organisationen wirksamer gestaltet werden kann. Gleichwohl ist die Registrierung bei den Arbeitsverwaltungen allein nicht hinreichend, wenn die Dienste keine wirksamen Vorschläge für individuell zugeschnittene Konzepte für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorlegen können. Auch können die Arbeitslosen nicht zur Registrierung bewegt werden, solange sich die Arbeitsverwaltungen nicht durch Effizienz auszeichnen. In diesem Zusammenhang müssen die Arbeitsverwaltungen gegenüber den Unternehmen proaktiver werden.

Begründung

Sicherlich setzt die Registrierung bei den Arbeitsverwaltungen eine wirksame Kommunikationsstrategie voraus, aber viel hängt auch von der den Arbeitsverwaltungen zugeschriebenen Fähigkeit zur Wiedereingliederung der Arbeitnehmer ab. Aus diesem Grund ist die tatsächliche Fähigkeit der Staaten, die bestehenden Strukturen zu stärken, die grundlegende Voraussetzung dafür, die Arbeitslosen zur Registrierung zu bewegen.

Änderung 7

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägungsgrund 17

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Personalisierte Unterstützungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose müssen die Hindernisse beseitigen helfen, die die Ursache für Dauerarbeitslosigkeit sind; dazu ist die bei der ersten Meldung erfolgte Bestandsaufnahme zu aktualisieren und zu ergänzen. Auf diese Weise sollen Arbeitsuchende zu Unterstützungsdiensten — z. B. Schuldenberatung, Rehabilitation, Sozial- und Pflegedienste, Integrationshilfe für Migrantinnen und Migranten, Wohn- und Transportkostenzuschüsse — gelenkt werden, die sich der Beseitigung von Beschäftigungshindernissen widmen und die Menschen in die Lage versetzen, klar definierte Ziele für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erreichen.

Personalisierte Unterstützungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose müssen die Hindernisse beseitigen helfen, die die Ursache für Dauerarbeitslosigkeit sind; dazu ist die bei der ersten Meldung erfolgte Bestandsaufnahme zu aktualisieren und zu ergänzen. Auf diese Weise sollen Arbeitsuchende zu Unterstützungsdiensten — z. B. Schuldenberatung, Rehabilitation, Sozial- und Pflegedienste, Integrationshilfe für Migrantinnen und Migranten, Wohn- und Transportkostenzuschüsse — gelenkt werden, die sich der Beseitigung von Beschäftigungshindernissen widmen und die Menschen in die Lage versetzen, klar definierte Ziele für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Es gilt zu erwägen, ob für Langzeitarbeitslose, die Sozialleistungen erhalten, eine obligatorische Registrierung bei den Arbeitsverwaltungen vorgesehen werden kann.

Änderung 8

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägungsgrund 20

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Für die Zwecke der vorliegenden Empfehlung ist eine Wiedereinstiegsvereinbarung eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Arbeit suchenden Person und einer zentralen Anlaufstelle mit dem Ziel, die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Vereinbarung spiegelt die Situation der Arbeit suchenden Person wider und umfasst ein Paket personalisierter, auf nationaler Ebene verfügbarer Maßnahmen (Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung, soziale Dienstleistungen), die Arbeitsuchende in die Lage versetzen sollen, ihre individuellen Beschäftigungshindernisse zu überwinden. In der Vereinbarung werden Ziele, Zeitpläne, Pflichten beider Seiten sowie Überprüfungsklauseln definiert und sowohl die aktiven Maßnahmen und Einkommensstützungsmaßnahmen als auch die Leistungen sozialer Unterstützung aufgeführt, die zur Verfügung stehen. Mit der Wiedereinstiegsvereinbarung ist der Bezug von Leistungen an die Teilnahme an aktiven Arbeitsmaßnahmen und an die aktive Arbeitssuche geknüpft, gemäß geltendem nationalem Recht.

Für die Zwecke der vorliegenden Empfehlung ist eine Wiedereinstiegsvereinbarung eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Arbeit suchenden Person und einer zentralen Anlaufstelle mit dem Ziel, die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Vereinbarung spiegelt die Situation der arbeitsuchenden Person wider und umfasst ein Paket personalisierter, auf nationaler Ebene verfügbarer Maßnahmen (Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung, soziale Dienstleistungen), die Arbeitsuchende in die Lage versetzen sollen, ihre individuellen Beschäftigungshindernisse zu überwinden. In der Vereinbarung werden Ziele, Zeitpläne, Pflichten beider Seiten sowie Überprüfungsklauseln definiert und sowohl die aktiven Maßnahmen und Einkommensstützungsmaßnahmen als auch die Leistungen sozialer Unterstützung aufgeführt, die zur Verfügung stehen. Mit der Wiedereinstiegsvereinbarung im Interesse einer aktiven sozialen Eingliederung ist der Bezug von Leistungen an die Teilnahme an aktiven Arbeitsmaßnahmen und an die aktive Arbeitssuche geknüpft, gemäß geltendem nationalem Recht.

Änderung 9

Vorschlag für eine Empfehlung

Erster Absatz

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die Meldung Arbeitsuchender bei den Arbeitsverwaltungen sollte gefördert und Integrationsmaßnahmen sollten stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Gemeldeten Langzeitarbeitslosen sollte eine individuelle Bestandsaufnahme angeboten werden. Spätestens nach 18 Monaten der Arbeitslosigkeit sollte ihnen eine spezifische Wiedereinstiegsvereinbarung angeboten werden. Dafür ist Folgendes nötig:

Die Meldung Arbeitsuchender bei den Arbeitsverwaltungen sollte gefördert und Integrationsmaßnahmen sollten stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Gemeldeten Langzeitarbeitslosen sollte eine individuelle Bestandsaufnahme angeboten werden. Spätestens nach 18 Monaten der Arbeitslosigkeit sollte ihnen eine spezifische Wiedereinstiegsvereinbarung angeboten werden . Zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sollte ihnen eine subventionierte Beschäftigung als Schritt zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt angeboten werden. Wenn die Wiedereingliederung erfolglos bleibt, müssen allgemeine Einkommensbeihilfen vorgesehen werden . Dafür ist Folgendes nötig:

Stärkung der bestehenden Arbeitsverwaltungen

Änderung 10

Vorschlag für eine Empfehlung

Erster Absatz — neue Ziffer nach erstem Absatz hinzufügen:

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

Es sollten Arbeitsverwaltungsstrukturen geschaffen werden, die in puncto Ausstattung und Qualifikation des Personals den Zielen der Empfehlung entsprechen können. Die Standards für diese Strukturen könnten u. a. auch anhand der Ergebnisse der Arbeit des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen definiert werden. Daher ist es erforderlich, die Mittel anzugeben, die für die Anpassung der bestehenden Strukturen erforderlich sind, und festzulegen, wie und wo diese Mittel verfügbar gemacht werden sollen, auch unter Bezugnahme auf die bestehenden Kofinanzierungsmöglichkeiten, wie die EFRE-Verordnung Nr. 1301/2013/EU und die ESF-Verordnung Nr. 1304/2013/EU. Dabei sollte auch über Möglichkeiten auf EU-Ebene durch Bereitstellung von EU-Mitteln ausschließlich zu diesem Zweck nachgedacht werden, da die Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit ein grundlegendes strategisches Ziel für die gesamte EU darstellt. Die finanzielle Unterstützung könnte auch mit der Auflage weiterer organisatorischer Reformen der Arbeitsverwaltungen in denjenigen Ländern verbunden sein, in denen die Kommission und der Rat dies im Rahmen des Europäischen Semesters für notwendig erachten.

Begründung

Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten muss eine Verbesserung der Interventionsstandards in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden. Deshalb müssen neben dem Hinweis auf die Anpassung der Strukturen die dafür notwendigen Mechanismen aufgezeigt werden, zumal die Arbeitsverwaltungen im Allgemeinen gerade in den Ländern mit der höchsten Langzeitarbeitslosigkeit am schwächsten sind. Die EFRE- und die ESF-Verordnung sehen Kofinanzierungsmöglichkeiten für die Investitionen in die Arbeitsmarkteinrichtungen bzw. für deren Modernisierung vor.

Änderung 11

Vorschlag für eine Empfehlung

Dritter Absatz

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

Arbeitsverwaltungen und andere Partner, die die Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern, sollten den Betroffenen eine personalisierte Beratung bieten.

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

Arbeitsverwaltungen und andere Partner, die die Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern, sollten unter Einbeziehung privater Arbeitsvermittlungsdienste und zugelassener Arbeitsagenturen den Betroffenen eine personalisierte Beratung bieten.

(2)

Langzeitarbeitslosen sollte spätestens 18 Monate nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes eine umfassende individuelle Bestandsaufnahme und Beratung angeboten werden. In dieser Bestandsaufnahme sollten die Beschäftigungsaussichten, die Beschäftigungshindernisse und die bisherigen Bemühungen bei der Arbeitssuche erfasst werden.

(2)

Langzeitarbeitslosen sollte spätestens 18 Monate nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes eine umfassende individuelle Bestandsaufnahme und Beratung angeboten werden. In dieser Bestandsaufnahme sollten die Beschäftigungsaussichten, die Beschäftigungshindernisse und die bisherigen Bemühungen bei der Arbeitssuche erfasst werden.

Begründung

Privaten Arbeitsvermittlungsdiensten und zugelassenen Arbeitsagenturen kommt ebenfalls eine Rolle zu.

Änderung 12

Vorschlag für eine Empfehlung

Sechster Absatz

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Bei einer Arbeitsverwaltung gemeldeten Langzeitarbeitslosen, die nicht unter die Jugendgarantie fallen, wird spätestens nach 18 Monaten der Arbeitslosigkeit eine Wiedereinstiegsvereinbarung angeboten. Diese muss mindestens ein personalisiertes Dienstleistungsangebot, das darauf ausgerichtet ist, eine Beschäftigung zu finden, und die Angabe einer zentralen Anlaufstelle enthalten.

Bei einer Arbeitsverwaltung gemeldeten Langzeitarbeitslosen, die nicht unter die Jugendgarantie fallen, wird innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Arbeitslosigkeit eine Wiedereinstiegsvereinbarung angeboten. Diese muss mindestens ein personalisiertes Dienstleistungsangebot, das darauf ausgerichtet ist, eine Beschäftigung zu finden, und die Angabe einer zentralen Anlaufstelle enthalten. Die Wiedereinstiegsvereinbarung muss im Zuge eines proaktiven Zusammenwirkens mit den betreffenden Arbeitslosen erstellt werden, damit sie daran mitwirken und mitverantwortlich sein können.

Begründung

Es wäre sinnvoll, die Maßnahmen für Arbeitslose auch vor den zwölf Monaten (nach denen sie zu Langzeitarbeitslosen werden) durchzuführen; außerdem sollte ihre aktivere Beteiligung an der Festlegung ihres Profils und ihrer Möglichkeiten vorgesehen werden, damit sie auch stärker an die Annahme eventueller Ausbildungs- und Arbeitsplatzvorschläge gebunden sind.

Änderung 13

Vorschlag für eine Empfehlung

Ziffer 7

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Es sollten Partnerschaften zwischen Arbeitgebern, Sozialpartnern, Arbeitsverwaltungen, Behörden und Sozialämtern eingerichtet werden, um zu gewährleisten, dass die Angebote auf die tatsächlichen Bedürfnisse von Unternehmen und Arbeitskräften abgestimmt sind.

Es sollten Partnerschaften zwischen Sozialpartnern, Arbeitsverwaltungen, Behörden und Sozialämtern eingerichtet werden, um zu gewährleisten, dass die Angebote auf die tatsächlichen Bedürfnisse von Unternehmen und Arbeitskräften abgestimmt sind.

Änderung 14

Vorschlag für eine Empfehlung

Ziffer 8

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Es sollten Dienstleistungen für Arbeitgeber entwickelt werden, die die berufliche Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen erleichtern, wie das Screening von Stellenangeboten, Unterstützung bei der Vermittlung, Mentoring und Fortbildung am Arbeitsplatz sowie Unterstützung nach der Vermittlung.

Es sollten Dienstleistungen für Arbeitgeber entwickelt werden, die die berufliche Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen erleichtern, wie das Screening von Stellenangeboten, Unterstützung bei der Vermittlung, Mentoring und Fortbildung am Arbeitsplatz sowie Unterstützung nach der Vermittlung , wobei gegebenenfalls auf bereits bestehende aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen für diese Zielgruppe zurückgegriffen werden sollte .

Begründung

Hervorhebung der Bedeutung der aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahmen.

Änderung 15

Vorschlag für eine Empfehlung

Ziffer 9 — neue Ziffer hinzufügen:

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

Die Integration der Verwendung der Strukturfonds sollte verstärkt werden, indem z. B. durch den ESF finanzierte Ausbildungsmaßnahmen mit den durch andere Strukturfonds finanzierten wachstums- und innovationsfördernden Maßnahmen kombiniert werden. Insbesondere können Anreize für die Unternehmen vorgesehen werden, die Langzeitarbeitslose einstellen, deren Ausbildung durch Mittel des ESF finanziert werden könnte. Die Mitgliedstaaten und die Regionen werden aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Unterstützung derjenigen Behörden möglich ist, die eine funktionale Integration zwischen den Strukturfonds fördern, ggf. auch mit Mitteln der „leistungsgebundenen Reserve“.

Begründung

Da die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen ohnehin schwieriger ist, muss die Nutzung der Strukturfonds optimiert werden, um die Nachfrage mittels Prämien für Unternehmen zu stützen, die bei der Einstellung auf Langzeitarbeitslose zurückgreifen. Deren Ausbildung könnte durch Mittel des ESF unterstützt werden.

Änderung 16

Vorschlag für eine Empfehlung

Ziffer 10 — neue Ziffer nach „EMPFIEHLT DER KOMMISSION:“ hinzufügen:

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

Es sollte eine Ex-ante-Bewertung für die speziell auf Langzeitarbeitslose ausgerichteten aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahmen durchgeführt werden mit dem Ziel, spezifische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten einzuführen. Darüber hinaus sollten verstärkt aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen in Verbindung mit Tätigkeiten in gemeinnützigen Bereichen und Einkommensstützung untersucht werden, um die berufliche Laufbahn mit dem Erwerb marktgerechter Fertigkeiten zu kombinieren. Die aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahmen in Verbindung mit gemeinnützigen Arbeiten sollten Aufgabe der öffentlichen Arbeitsverwaltungen sein.

Begründung

Empfehlung einer Ex-ante-Bewertung für die aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahmen. Stärkung der aktiven Maßnahmen sowohl durch Verbindung mit dem Vertrag/der Vereinbarung zur Eingliederung als auch durch die etwaige gemeinnützige Tätigkeit zum Erwerb von marktgerechten beruflichen Fertigkeiten am Ende einer derartigen Tätigkeit.

Änderung 17

Vorschlag für eine Empfehlung

Ziffer 10 — neue Ziffer nach „EMPFIEHLT DER KOMMISSION:“ hinzufügen:

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

Die Kommission sollte — auf der Grundlage der Vorschläge des durch den Beschluss Nr. 573/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 geschaffenen Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen — Empfehlungen zu qualitativen und quantitativen Standards abgeben, die von den Arbeitsverwaltungen in allen Mitgliedstaaten erreicht werden müssen, und zudem EU-Mittel für den Ausbau der Arbeitsverwaltungen bereitstellen.

Begründung

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Arbeitsverwaltungen auf die Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit ausrichten und dabei die ESF-Mittel optimal nutzen. Die zusätzliche konjunkturell bedingte Arbeitslosigkeit könnte mit gemeinsamen Mitteln bekämpft werden, auf die alle Mitgliedstaaten unabhängig vom Niveau ihrer strukturellen Arbeitslosigkeit zurückgreifen können. Dies ermöglicht eine konjunkturelle Stabilisierung, von der alle Staaten mittel- bis langfristig profitieren würden.

Änderung 18

Vorschlag für eine Empfehlung

Ziffer 10 — neue Ziffer nach „EMPFIEHLT DER KOMMISSION:“ hinzufügen:

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

Es sollte unterschieden werden zwischen struktureller Arbeitslosigkeit (bei der jeder Staat auf eigene Mittel bzw. auf das thematische Ziel des ESF der Stärkung der Verwaltungskapazitäten zurückgreifen sollte) und Arbeitslosigkeit aufgrund stärker ausgeprägter und länger anhaltender Phasen der Rezession, die die Arbeitslosenquoten erheblich ansteigen lassen und die Arbeitsverwaltungen zusätzlich belasten.

Die Mitgliedstaaten sollten aufgefordert werden, auf der Grundlage vorgegebener Standards zu beziffern, welche zusätzliche zeitweise Verstärkung der bestehenden Strukturen erforderlich ist, um die zyklischen Schocks zu bewältigen.

Die Möglichkeit, zusätzliche Kosten zu tragen, sollte anlässlich der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens bewertet werden. Lösungsansätze sollten mit der Annahme und Umsetzung von Reformen zur Steigerung der Effizienz öffentlicher und privater Arbeitsverwaltungen in den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters verknüpft werden.

Änderung 19

Vorschlag für eine Empfehlung

Ziffer 10 — neue Ziffer nach „EMPFIEHLT DER KOMMISSION:“ hinzufügen:

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

Sie sollte die Maßnahmen zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen mit allgemeineren Maßnahmen der Armutsbekämpfung verbinden, damit Arbeitslose auch dann ein Mindesteinkommen erhalten, wenn das Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht erreicht und die Arbeitslosenunterstützung nicht mehr geleistet wird (sofern natürlich die Armut belegt ist). Dies sollte mit der Bedingung der Annahme gemeinnütziger Arbeit von begrenzter Dauer und mit einer Ausbildungsfunktion zur Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt unter Gewährleistung der sozialen Eingliederung verknüpft werden.

Begründung

Für den Fall, dass Langzeitarbeitslose nicht in den Arbeitsmarkt wiedereingegliedert werden, müssen angemessene Lösungen gefunden werden, um zu vermeiden, dass diese nach Auslaufen der Arbeitslosenunterstützung von Ausgrenzung oder Armut betroffen sind, die gesellschaftliche Kosten verursachen und jedenfalls eine Gefahr für den sozioökonomischen Zusammenhalt darstellen.

Änderung 20

Vorschlag für eine Empfehlung

Ziffer 15

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Sie sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nach Konsultation der betroffenen Interessenträger die als Reaktion auf diese Empfehlung ergriffenen Maßnahmen bewerten und dem Rat bis zum … [3 Jahre nach Annahme der Empfehlung] über Erfahrungen Bericht erstatten.

Sie sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nach Konsultation der betroffenen Interessenträger die als Reaktion auf diese Empfehlung ergriffenen Maßnahmen bewerten , insbesondere um

das Engagement der Mitgliedstaaten für die Modernisierung der Sozialschutzsysteme zu unterstützen, auch im Hinblick auf die Festlegung einer europäischen Versicherung gegen Langzeitarbeitslosigkeit auf der Grundlage gemeinsamer wirtschaftlicher und finanzieller Indikatoren;

ferner im Zuge der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 die Prioritäten zu bewerten, für die die Mittel der EU sowohl zur Fortsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Jugendgarantie als auch zur angemesseneren Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch außergewöhnliche Initiativen wie die Schaffung eines Ad-hoc-Fonds (nach dem Vorbild der Jugendgarantie ein Fonds Erwachsenengarantie) zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einzusetzen sind;

und dem Rat bis zum … [3 Jahre nach Annahme der Empfehlung] über Erfahrungen Bericht erstatten.

Begründung

Langzeitarbeitslosigkeit ist nur ein Teil des größeren Armutsproblems mit besonders gravierenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Deshalb müssen die in der Empfehlung angeregten Maßnahmen auch durch Maßnahmen zur Armutsbekämpfung untermauert und alle Länder angehalten werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sofern sie dies nicht schon getan haben.

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Vorbemerkungen

1.

anerkennt, dass der Vorschlag für eine Empfehlung im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit stehen muss, und begrüßt, dass im Text das Thema Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund seiner wirtschaftlichen und sozialen Folgen angegangen wird. Laut dem Bericht der fünf Präsidenten („Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion vollenden“) ist sie „eine der Hauptursachen für soziale Ungleichheit und soziale Ausgrenzung. […] Effiziente Arbeitsmärkte, die einen hohen Beschäftigungsstand begünstigen und Schocks absorbieren können, ohne dabei ein übermäßig hohes Niveau der Arbeitslosigkeit zu verursachen, sind von grundlegender Bedeutung. […]“

2.

erachtet es für bedeutsam, dass in dem Empfehlungsvorschlag auf die Wiedereingliederung der Arbeitslosen in das Arbeitsleben abgezielt und den Arbeitsverwaltungen die Aufgabe übertragen wird, sich um die Betroffenen zu kümmern und alle Akteure aufseiten der Unternehmen, der Gesellschaft und des öffentlichen Sektors bei der Förderung ihrer Eingliederung einzubeziehen;

3.

unterstreicht den Schwerpunkt auf den Instrumenten für die Steuerung des Systems, die in der Strategie der zentralen Anlaufstellen besteht;

4.

unterstreicht, dass die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft werden muss, um das reibungslose Funktionieren der lokalen Wirtschaftssysteme zu gewährleisten, und dass Langzeitarbeitslosigkeit nicht tragbar ist; weist auf die Notwendigkeit hin, den Bedarf an Qualifikationen zu prognostizieren und diese an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes anzupassen. In Bereichen mit erheblichen Diskrepanzen bei Qualifikationsangebot und -nachfrage oder Qualifikationsdefiziten müssen verstärkt Ausbildungsprogramme zur Entwicklung der notwendigen Qualifikationen durchgeführt werden. Besonderes Augenmerk sollte den Sprachkenntnissen von arbeitslosen Migranten und Asylbewerbern gelten;

5.

betont, dass der Vorschlag auch wichtige Auswirkungen auf die Armutsbekämpfung hat, die aufgrund der Folgen der Wirtschaftskrise eines der am schwersten zu erreichenden Europa-2020-Ziele darstellt.

Allgemeine Bemerkungen

Dabei hebt er hervor, dass in dem Vorschlag insbesondere die folgenden Aspekte vernachlässigt werden, und

6.

macht darauf aufmerksam, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen ausgebaut und effektiver und effizienter werden müssen; die Empfehlung beschränkt sich auf den Vorschlag einer besseren Koordinierung der Unterstützungsmaßnahmen, für die indes die Einzelstaaten zuständig bleiben. Den bestehenden Unterschieden wird aufgrund des Ausmaßes des Problems und der erforderlichen Ressourcen zu seiner Bewältigung nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet, wie das bereits bei der Umsetzung der Jugendgarantie zu beobachten war. In vielen Ländern wird daher ein erheblicher Ausbau der Arbeitsverwaltungen gefordert. Diese Unterschiede werden verdeutlicht durch das Verhältnis der Bediensteten der Arbeitsverwaltungen zur Zahl der Erwerbspersonen, das in Deutschland bei 1:400, in Frankreich bei 1:600 und in Italien bei 1:3 000 liegt;

7.

empfiehlt daher eine engere Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlungsdiensten sowie die Einbeziehung von Zeitarbeitsagenturen in Fällen, in denen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen keine ausreichende Beratung und Hilfe für Langzeitarbeitslose leisten können;

8.

empfiehlt eine engere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten und der Regionen, damit die Arbeitslosenquote in der EU — durch einen größeren Stellenwert solcher Programme in den Medien — möglichst effizient gesenkt werden kann. So könnte das EURES-Netz beispielsweise mittels einer Werbekampagne im Fernsehen, im Internet oder in anderen Massenmedien bekannt gemacht werden, damit die Personen, die im Ausland Arbeit suchen, über die Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Laufenden sind; empfiehlt daher eine internationale Zusammenarbeit der Arbeitsverwaltungen und anderer sozialer Dienste, um für einen effizienteren und rascheren Informations- und Datenaustausch zu sorgen;

9.

betont, dass die für die Anpassung an die bewährten Verfahren erforderlichen Mittel beziffert werden müssen. Dies kann anhand der Arbeitsergebnisse des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Beschluss Nr. 573/2014/EU) erfolgen, indem die für die Anpassung aller Staaten an die ermittelten Standards erforderlichen Mittel überschlagen und die Verfahren für den in jedem Mitgliedstaat notwendigen Einsatz zur Mängelbeseitigung empfohlen werden;

10.

weist darauf hin, dass zwischen der strukturellen und der dynamischen, dem spezifischen Konjunkturverlauf zuzuschreibenden Komponente von Arbeitslosigkeit unterschieden werden sollte. Die (auf die Bewältigung der ersten Komponente ausgerichteten) Arbeitsverwaltungen sollten auch in die Lage versetzt werden, sich rasch an die zusätzlichen Erfordernisse aufgrund gravierender Konjunktureinbrüche anzupassen. Die Kosten der Anpassung der bestehenden Einrichtungen an diese Erfordernisse sollte von den Mitgliedstaaten — auch unter Rückgriff auf den EFRE und den ESF (thematisches Ziel „Stärkung der Verwaltungskapazitäten“) — getragen werden. Im Zuge der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens können die Wirkungen der Maßnahmen evaluiert und eventuell notwendige Anpassungen der EU-Vorgaben geprüft werden;

11.

betont die Bedeutung von Investitionen in Humankapital; weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der langfristigen Natur dieser Investitionen die Unternehmen häufig jungen Menschen und Hochschulabgängern den Vorzug geben, wodurch ältere potenzielle Arbeitskräfte oder solche mittleren Alters benachteiligt werden. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erfordert Anreizinstrumente, um sicherzustellen, dass sich auch ältere Arbeitslose und solche mittleren Alters fortbilden und umschulen und die Unternehmen und der öffentliche Sektor ein Interesse an der Beschäftigung dieser Personen haben; im Sinne einer präventiven Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist es ebenso wichtig, lebenslanges Lernen mit Blick auf die Umschulung vorhandener Arbeitskräfte und unqualifizierter Arbeitnehmer zu fördern;

12.

unterstreicht, dass durch eine solche Modernisierung der Arbeitsverwaltungen gegen Langzeitarbeitslosigkeit, aber auch gegen Kurzzeit- und Jugendarbeitslosigkeit vorgegangen werden kann;

13.

stellt fest, dass die vorgeschlagene Modernisierung der Arbeitsverwaltungen ein langer und schwieriger Prozess zu werden droht, vor allem in den Mitgliedstaaten, die derzeit über ein starres und bürokratisches System verfügen. Das erfolgreiche Funktionieren der zentralen persönlichen Anlaufstellen hängt stark von der Flexibilität der betroffenen Institutionen und einem angemessenen und raschen Informationsfluss ab. Diese Anlaufstellen können die Erarbeitung der personalisierten Vermittlungsangebote übernehmen, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass dies je nach der Zahl der Arbeitsuchenden für sie einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten kann. Zugleich müssen diese Anlaufstellen über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, das nicht nur in der Lage ist, die aktuellen Stellenangebote weiterzuleiten, sondern auch die Persönlichkeit der Arbeitsuchenden und ihre grundlegenden Kompetenzen zu beurteilen. Fordert daher, dass die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung dieser Mechanismen auch diesen Faktoren Rechnung tragen;

14.

macht deutlich, dass nicht nur nachfrageseitig entschlossenere Maßnahmen notwendig sind, da es für einen Arbeitslosen bei stagnierender Nachfrage nach Arbeit selbst mit einem individuell zugeschnittenen Ausbildungsprojekt schwierig ist, wieder Arbeit zu finden. Wenngleich er die Hinweise in der Empfehlung bezüglich der Stärkung der Beziehungen mit den Arbeitgebern begrüßt, hält er es im Sinne der Stärkung der Nachfrage nach Arbeit für sinnvoll, die Integration der Strukturfondsinitiativen mit mehr Nachdruck zu betreiben. So ist bei EFRE und ELER, die auf Unternehmen mit wettbewerbssteigerndem Innovationspotenzial ausgerichtet sind, häufig die Möglichkeit vorgesehen, entsprechend ausgebildete Personen einzustellen. In diesen Fällen könnte in Verbindung mit den vom ESF finanzierten Ausbildungsmaßnahmen die Wiedereingliederung von Arbeitslosen gefördert werden. Die Mitgliedstaaten sollten Anreize für die integrierte Nutzung — auch mittels Erleichterungen für die KMU und Verwendung der „leistungsgebundenen Reserve“ — bieten;

15.

betont angesichts der Tatsache, dass Langzeitarbeitslosen bei einem Scheitern der Wiedereingliederung und nach Auslaufen der Arbeitslosenunterstützung die Ausgrenzung droht, dass jedes Land unbedingt Maßnahmen zur Armutsbekämpfung vorsehen muss im Einklang mit den Leitlinien der Europäischen Kommission gemäß der „Empfehlung der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (2008/867/EG)“, die in der Mitteilung der Kommission „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt“ (COM(2013) 83 final) wieder aufgegriffen wurde. Er hofft, dass die Mitgliedstaaten den Empfehlungen der Europäischen Kommission effektiv nachkommen werden;

16.

macht außerdem darauf aufmerksam, dass der eventuelle Zugang zu Maßnahmen der Armutsbekämpfung an die Annahme gemeinnütziger Arbeit über einen begrenzten Zeitraum und jedenfalls an Bildungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung geknüpft sein muss;

17.

betont, dass Fortbildungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Einrichtungen organisiert werden müssen, damit die Mitgliedstaaten auf allen Ebenen ein bestmögliches Ergebnis erzielen können und um die berufliche und soziale Isolation und das Ausmaß der Armut zu verringern. Weist darauf hin, dass sich diese Maßnahmen positiv auswirken, da hierdurch Unionsbürger, die aus Existenz- und wirtschaftlichen Gründen in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, zur Rückkehr in ihr Herkunftsland bewegt werden. Die Wirtschaftsmigration dürfte abnehmen, während die Chancen, eine Beschäftigung und Existenzgrundlage auf dem lokalen Arbeitsmarkt zu finden, steigen;

18.

betont die zentrale Bedeutung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, da den Regionen und Kommunen bei der Verbesserung der Arbeitsverwaltungen naturgemäß eine tragende Rolle zukommt, zumal sie in vielen Mitgliedstaaten für die Planung und Durchführung von Strukturfondsmaßnahmen zuständig sind; ferner können die Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Organisation und Durchführung der Berufs- und Erwachsenenbildung spielen, da es in vielen Regionen und vor allem Dörfern keine Bildungszentren gibt, die sich auch an Erwachsene richten. Die Rolle der Gebietskörperschaften ist umso wichtiger, als sie Informationen über den lokalen Arbeitsmarkt besitzen und Beziehungen zu den lokalen Unternehmen unterhalten, dank derer die praktische Berufsbildung gefördert werden kann. Daneben müssen die Personen, die an einer Maßnahme für Erwachsenen- oder Berufsbildungsmaßnahme teilnehmen wollen, mehrere Monate lang die Anfahrt auf sich nehmen. Hierdurch entstehen ihnen zusätzliche Kosten, was für einen Arbeitslosen, der geringe oder gar keine Leistungen bezieht, eine Belastung darstellt;

19.

fordert deshalb, dass die regionale Dimension des Problems in dem Empfehlungsvorschlag der Kommission stärker berücksichtigt wird, und ersucht den Rat, der zentralen Rolle Rechnung zu tragen, die die Gebietskörperschaften bei der Verbesserung der Effizienz der Arbeitsverwaltungen spielen können.

Brüssel, den 10. Februar 2016

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(15)  Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“).

(16)  Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen.

(17)  K(2008) 5737.

(15)  Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“).

(16)  Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen.

(17)  K(2008) 5737.

(18)  COM(2015) 098

(18)  COM(2015) 098


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