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Document 52014SC0421

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Bewertung des nationalen Reformprogramms 2014 und des Stabilitätsprogramms 2014 von ÖSTERREICH Begleitunterlage zur Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm 2014 Österreichs und für eine Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm 2014 Österreichs

/* SWD/2014/0421 final */

52014SC0421

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Bewertung des nationalen Reformprogramms 2014 und des Stabilitätsprogramms 2014 von ÖSTERREICH Begleitunterlage zur Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm 2014 Österreichs und für eine Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm 2014 Österreichs /* SWD/2014/0421 final */


Inhalt

Zusammenfassung. 3

1............ Einleitung. 5

2............ Wirtschaftslage und ‑aussichten. 5

3............ Herausforderungen und Bewertung der politischen Vorhaben. 6

3.1......... Finanzpolitik und Besteuerung. 6

3.2......... Finanzsektor 14

3.3......... Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. 16

3.1......... Strukturelle Maßnahmen  zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit 20

3.2......... Modernisierung der Verwaltung. 25

4............ Fazit 27

Überblick. 29

Anhang... 34

Zusammenfassung

Die Wirtschaftstätigkeit dürfte in Österreich im Jahr 2014 dank einer stärkeren Binnennachfrage und einem Anstieg der Exporte zulegen. Laut Frühjahrsprognose 2014 der Kommissiondienststellen wird das Produktionswachstum im Jahr 2014 auf 1,6 % und im Jahr 2015 auf 1,8 % ansteigen. Aufgrund der niedrigen Zinsen und einer stabilen Unternehmensliquidität wird ein erneuter Zuwachs der Investitionen erwartet. Mit der allmählich nachlassenden Inflation und dem Erstarken des Arbeitsmarkts dürfte das Wachstum des tatsächlich verfügbaren Einkommens das Konsumwachstum stützen. Die Arbeitslosigkeit dürfte dank des Anstiegs der Erwerbsquote bei etwa 5 % verbleiben.

Österreich hat insgesamt einige Fortschritte zur Erfüllung der länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2013 erzielt. Die Mehrzahl der Reformen wird jedoch erst mittel- bis langfristig Wirkung entfalten. Österreich arbeitet weiter an der Umsetzung der Reform des Gesundheitswesens und den Strategien zur Verlängerung des Erwerbslebens, zur Verbesserung der Sekundarschul- und Hochschulbildung und zur Realisierung des Arbeitsmarktpotenzials von Frauen, älteren Arbeitnehmern und Menschen mit Migrationshintergrund. Auch bei der Umstrukturierung des Bankensektors wurden Fortschritte erzielt. Im nationalen Reformprogramm und im Stabilitätsprogramm, die am 8. bzw. 29. April übermittelt wurden, werden die Prioritäten der nationalen Politik genannt und einige Maßnahmen beschrieben, mit denen die meisten, wenn auch nicht alle in den länderspezifischen Empfehlungen 2013 aufgeführten Herausforderungen angegangen werden sollen. In den Dokumenten werden die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts bestätigt und die Erfüllung dieser Prioritäten als Ziel vorgegeben. Allerdings scheint es noch an einem umfassenden strategischen Konzept zu fehlen, das darauf ausgerichtet wäre, den Risiken, denen Österreich im Hinblick auf die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen mittelfristig ausgesetzt ist, durch entschiedenere strukturelle Maßnahmen zu begegnen.

Wichtige, weiterhin offene Herausforderungen betreffen die Sicherung des langfristigen Wachstumspotenzials, die Tragfähigkeit der Finanzen vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung und die Stabilität der Banken. Österreich muss die Dynamik der Reformen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Pensions-, Gesundheits- und Bildungswesen bewahren, mehr zur Förderung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor tun und wirksame Fortschritte bei der Umstrukturierung in Schieflage geratener Banken gewährleisten.

Erwerbsbeteiligung: der österreichische Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin robust. Österreich hat die niedrigste Arbeitslosenquote in der EU (4,9 % im Jahr 2013), die Beteiligung bestimmter Gruppen am Arbeitsmarkt bleibt jedoch deutlich hinter der Gesamterwerbsquote zurück. Die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer liegt unter dem EU-Schnitt, das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist eines der höchsten in der EU und die beschränkte Verfügbarkeit von Kinderbetreuung und Langzeitpflegeleistungen machen es für Frauen schwieriger, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Bei Menschen mit Migrationshintergrund ist die Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich hoch; zudem findet diese Bevölkerungsgruppe häufig keine ihrer Qualifikation entsprechende Stellung. Demographische Veränderungen aufgrund der Bevölkerungsalterung und der schrumpfenden Erwerbsbevölkerung stellen im Zusammenspiel mit dem wachsenden Anteil von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund mittel- bis langfristige Herausforderungen. Langfristige Tragfähigkeit: Im Jahr 2014 sind Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs zu Vorruhestandsregelungen und zur Setzung von Anreizen für ein längeres Erwerbsleben in Kraft getreten. Die neue Regierung hat sich ehrgeizige Ziele zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters bis zum Jahr 2018 gesetzt, wobei es jedoch an strukturellen Maßnahmen wie einer Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters für Männer und Frauen und einer Kopplung des gesetzlichem Pensionsalters an die Lebenserwartung mangelt. Eine Ausgabenregel für das Gesundheitswesen soll den Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP stabilisieren. Eine effiziente Mittelzuweisung wird im österreichischen Gesundheitswesen jedoch nach wie vor durch die komplexe Verwaltungsstruktur und eine relativ starke Konzentration der Ressourcen auf den großen, kostenintensiven Krankenhaussektor behindert; die Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge liegen unter dem EU-Durchschnitt. Die derzeit laufende Reform des Gesundheitswesens soll die institutionelle Fragmentierung der Gesundheitsdienste überwinden und die Gesundheitsausgaben, gemessen als Prozentsatz des BIP, stabilisieren. Bildung: Trotz einiger Fortschritte bleibt die Lesekompetenz unterdurchschnittlich und hat der sozioökonomische Hintergrund der Eltern weiterhin signifikanten Einfluss auf den Bildungserfolg der Kinder. Die hohe Abbruchquote in der Hochschulbildung verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Strategie und eines finanziellen Rahmens, die bisher beide noch nicht entwickelt wurden. Wettbewerb bei den Dienstleistungen: Wettbewerbsbremsen wie Marktzutrittsschranken, nicht gerechtfertigte Beschränkungen der Tätigkeit von Diensteanbietern und das wettbewerbsfeindliche Verhalten etablierter Unternehmen bestehen fort. Das gilt insbesondere für die reglementierten Berufe und den Schienenverkehr. Die unzureichende Ressourcenausstattung der Wettbewerbsbehörde wird nicht angemessen angegangen. Öffentliche Ausschreibungen auf Wettbewerbsbasis könnten signifikante Vorteile bieten, die ungenutzt bleiben. Bankensektor: Entschiedene Schritte zum Abschluss der Umstrukturierung verstaatlichter Banken würden die Stabilität des Finanzsektors erhöhen.

1. Einleitung

Im Mai 2013 schlug die Kommission eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen für Wirtschafts- und Strukturreformen in Österreich vor. Der Rat der Europäischen Union hat im Juli 2013 auf ihrer Grundlage sieben länderspezifische Empfehlungen in Form einer Ratsempfehlung verabschiedet. Diese betrafen die öffentlichen Finanzen, die Pensionen, Gesundheitswesen und Langzeitpflege, den Arbeitsmarkt, das Bildungswesen, den Wettbewerb bei den Dienstleistungen und den Finanzsektor. In dieser Arbeitsunterlage wird der aktuelle Stand der Umsetzung der Empfehlungen in Österreich bewertet.

Die getroffenen Politikmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Jahreswachstumsberichts 2014 der Kommission[1] und des dritten jährlichen Warnmechanismus-Berichts (WMB)[2], die beide im November 2013 veröffentlicht wurden, bewertet. Im Jahreswachstumsbericht legt die Kommission ihre Vorschläge dar, die die Basis für die notwendige allgemeine Verständigung über die Maßnahmen, die 2014 auf einzelstaatlicher und auf EU-Ebene Priorität haben sollen, bilden. Darin werden fünf Prioritäten genannt, die die Mitgliedstaaten auf den Pfad des Wachstums zurückführen sollen, nämlich Fortsetzung einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung; Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft, Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Gegenwart und Zukunft, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der sozialen Folgen der Krise und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Der Warnmechanismus-Bericht stellt die erste Stufe der Überprüfung dar, bei der ermittelt wird, ob in den Mitgliedstaaten Ungleichgewichte bestehen oder zu entstehen drohen. Diesem Bericht zufolge scheint sich in Europa eine Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte abzuzeichnen. Um einen vollständigen und dauerhaften Abbau der Ungleichgewichte zu gewährleisten, wurden 16 Mitgliedstaaten für eine vertiefte Überprüfung der Entwicklungen ausgewählt, die zur Vergrößerung oder zum Abbau von Ungleichgewichten geführt haben. Die Berichte über die vertieften Prüfungen wurden am 5. März zusammen mit einer Mitteilung der Kommission veröffentlicht.[3]

Vor dem Hintergrund der Ratsempfehlung 2013, des Jahreswachstumsberichts, des Warnmechanismus-Berichts und der vertieften Prüfung legte Österreich am 8. April 2014 sein nationales Reformprogramm (NRP) und am 29. April 2014 ein Stabilitätsprogramm vor, in denen die seit Juli 2013 erreichten Fortschritte sowie die Vorhaben der Regierung ausführlich beschrieben werden. Die in den beiden Programmen enthaltenen Informationen bilden die Grundlage für die im vorliegenden Arbeitspapier vorgenommene Bewertung.

Die Programme haben ein Konsultationsverfahren durchlaufen, in das das nationale Parlament sowie die lokalen und regionalen Behörden und Interessenträger einbezogen waren.

2. Wirtschaftslage und ‑aussichten

Wirtschaftslage

2013 sah sich die Wirtschaft Österreichs aufgrund der gefühlten Unsicherheit mit einer zögerlichen Auslands- und einer stagnierenden Inlandsnachfrage konfrontiert. Das Wirtschaftswachstum verlangsamte sich nach 2,8 % im Jahr 2011 weiter auf 0,3 % im Jahr 2013. Die Unternehmen korrigierten ihre Investitionspläne nach unten, und die Investitionskurve drehte in den negativen Bereich. Der private Verbrauch stagnierte trotz des soliden Arbeitsmarkts. Bei den Nettoexporten war im vergangenen Jahr aufgrund der rückläufigen Einfuhren eine leichte Verbesserung zu verzeichnen, was eine Rezession vermeiden half. Das Beschäftigungswachstum hat sich 2013 infolge der stagnierenden Produktion verlangsamt. Da das Arbeitskräfteangebot gleichzeitig zunahm, ist die Arbeitslosenquote nicht gesunken. Der Anstieg der Nominallöhne lag nur geringfügig über der Inflation. Die Anfang 2014 verfügbaren Daten zeigen Anzeichen für eine Erholung. Geschäfts- und Konsumklima haben sich seit Mitte 2013 – wenn auch etwas uneinheitlich – verbessert; auch die Verkaufszahlen des Einzelhandels und die Produktion im verarbeitenden Gewerbe wiesen im Januar und Februar ein positives Wachstum gegenüber dem Vorjahr aus.

Wirtschaftliche Aussichten

Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2014 von einer Konsolidierung des Unternehmens- und Verbrauchervertrauens in den Jahren 2014 und 2015 aus. Das BIP-Wachstum soll wieder anziehen und getragen von der anziehenden Inlandsnachfrage 1,6 % bzw. 1,8 % erreichen. Die Nettoexporte dürften einen positiven Wachstumsbeitrag leisten. Dahinter stehen ein schnelleres Exportwachstum, vor allem aber die Inlandsnachfrage; die erwartete Erholung der Importe wird das Wachstum der Nettoexporte etwas abschwächen. Niedrige Zinsen und eine stabile Unternehmensliquidität sollten Unternehmen in ausreichendem Maße Sicherheit verschaffen und dazu bewegen, Kapazitäten in wesentlichem Umfang zu ersetzen und zu erweitern. Aufgrund der schwachen Nachfrage und der nötigen Verringerung des Fremdkapitalanteils im Bankensektor wird allerdings nur von einem gedämpften Kreditwachstum ausgegangen. Für die nächsten Jahre wird ein moderater Lohnanstieg erwartet. Aufgrund der im Berichtszeitraum nachlassenden Inflation und der Verbesserung der Beschäftigungslage dürfte der Anstieg des real verfügbaren Einkommens jedoch zu einer anziehenden Nachfrage führen.

Das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm, die von den österreichischen Behörden am 8. bzw. am 29. April 2014 vorgelegt wurden, gehen von den gleichen wirtschaftlichen Annahmen aus wie das Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)(Veröffentlichung vom 27. März 2014). Das zugrunde liegende makroökonomische Szenario steht im Großen und Ganzen mit der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen im Einklang, geht jedoch von optimistischeren Einschätzungen des Potenzialwachstums und des Arbeitseinkommens aus. Die Dokumente enthalten geschätzte Angaben zur Auszahlung von Mitteln für spezifische strukturelle Maßnahmen, die erwarteten quantitativen Auswirkungen bleiben jedoch auf die Haushaltsprognosen beschränkt.

3. Herausforderungen und Bewertung der politischen Vorhaben 3.1. Finanzpolitik und Besteuerung

Haushaltsentwicklung und Schuldendynamik

Das aktuelle Stabilitätsprogramm umfasst auch die aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung 2014 und die Übersicht über die Haushaltsplanung 2015, die der Kommission am 29. April übermittelt wurden. Das wichtigste Ziel des Stabilitätsprogramms (SP) besteht darin, bis 2016 das mittelfristige Ziel zu erreichen. Dieses wird im aktuellen Programm als strukturelles Defizit von 0,45 % des BIP bestätigt und entspricht der Zielvorgabe des Pakts.

Das gesamtstaatliche Defizit lag 2013 bei 1,5 % des BIP, d. h. das Ziel des letztjährigen Stabilitätsprogramms (Defizit von 2,3 % des BIP) wurde deutlich übertroffen. Dies war in erster Linie der einmaligen Wirkung des Verkaufs von Mobilfunkfrequenzen (0,6 % des BIP) geschuldet, der sich letztlich deutlich positiver niederschlug als erwartet. Diese als negative Investitionsausgabe verbuchte einmalige Einnahme trug dazu bei, dass die Ausgabenquote (51,2 %) unter der Zahl der im Oktober übermittelten Übersicht über die Haushaltsplanung (51,9 %) lag. Das schwächere Ausgabenwachstum bei der Durchführung des Haushalts 2013 hat die unerwartet niedrigen Einnahmen aus indirekten Steuern mehr als ausgeglichen.

Für 2014 wird im Stabilitätsprogramm von einem Anstieg des Defizits auf 2,7 % des BIP ausgegangen. Die Kommission setzt einen geringfügig höheren Wert an (2,8 % des BIP). Hauptgrund für die Verschlechterung des Haushaltssaldos ist die Schaffung einer Abbaueinheit für die Hypo-Gruppe Alpe Adria Bank (Hypo). Innerhalb dieser Einheit sollen alle in der Hypo-Bilanz geführten Vermögenswerte abgewickelt werden; davon ausgenommen sind die Vermögenswerte des südosteuropäischen Netzes von Tochtergesellschaften, die an ein anderes Unternehmen übertragen und getrennt verkauft werden. Laut Schätzung einer von der Regierung eingesetzten Sachverständigengremiums würde diese Maßnahme das Defizit im Jahr 2014 um 4 Mrd. EUR anheben (1,2 % des BIP). Diese noch vorläufige Schätzung (in die der Kapitalzuschuss von 750 Mio. EUR des Jahres 2014 eingerechnet ist) floss sowohl in die Prognose der Regierung als auch der Kommission ein. Eurostat wird die endgültige budgetäre Wirkung dieser Maßnahme im Anschluss an eine in diesem Jahr stattfindende unabhängige Überprüfung der Aktiva-Qualität der Hypo-Bilanz bewerten. Der Haushaltsplan für 2014 enthält zwei Konsolidierungspakete mit Maßnahmen in Höhe von insgesamt 0,4 % des BIP; davon entfallen 0,24 % des BIP auf einnahmenseitige Maßnahmen, die bereits im Februar mit dem Steuerpaket verabschiedet wurden, und 0,15 % des BIP auf ausgabenseitige Maßnahmen. Das Gesamtdefizit soll im Jahr 2015 auf 1,4 % des BIP sinken, was hauptsächlich auf die schwindende Wirkung der einmaligen Unterstützungsmaßnahme für die Hypo zurückzuführen ist.

Die zusätzliche diskretionäre Wirkung des Steuerpakets wird sich im Jahr 2015 in Mehreinnahmen in Höhe von 0,1 % des BIP niederschlagen. Laut Stabilitätsprogramm sind auf der Ausgabenseite keine zusätzlichen Maßnahmen geplant, so dass nicht klar ist, ob die Ausgabeneinsparungen, die im Stabilitätsprogramm 2013 für das Jahr 2015 geplant wurden und insbesondere dank niedrigerer Ausgaben in der Pensions- und Arbeitslosenversicherung und bei den Subventionen (0,4 % des BIP) erreicht werden sollen, noch relevant sind. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den die österreichischen Behörden im Hinblick auf die Bewertung der im Programm beschriebenen mittelfristigen Haushaltsstrategie klären sollten, da für 2015 eine deutliche Verringerung der Ausgabenquote um 1,7 Prozentpunkte auf 50,7 % des BIP projiziert wird. Die Kommission setzt das öffentliche Defizit 2015 in ihrer Prognose etwas höher an (2,5 % des BIP); der Unterschied zur Schätzung des Programms ergibt sich in erster Linie aus den höheren Ausgabenprognosen, wobei insbesondere bei der Subventionsquote ein schwächerer Rückgang erwartet wird als im Stabilitätsprogramm.

In den nächsten Jahren lässt der mittelfristige Haushaltsrahmen des Programms auf eine stetige Verringerung sowohl der Einnahmen- als auch der Ausgabenquote schließen, was sich in einem Defizit von 0,5 % des BIP 2018 äußern wird. Laut Stabilitätsprogramm des letzten Jahres sollte die Einnahmenquote bis 2017 weitgehend konstant bleiben.

Nach diesem überarbeiteten Szenario stützt sich die geplante Erreichung des mittelfristigen Ziels bis 2016 auf eine pessimistischere Einschätzung, die auf eine während des gesamten Prognosezeitraums (2013-2018) negative Produktionslücke schließen lässt. Im Stabilitätsprogramm des letzten Jahres wurde noch mit einer voraussichtlichen Schließung der Produktionslücke im Jahr 2016 gerechnet.

Kasten 1. Empfehlungen des Rates an Österreich

Am 2. Dezember 2009 befand der Rat, dass in Österreich ein übermäßiges Defizit bestand, und verabschiedete eine Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV. Der Rat empfahl Österreich, das übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren. Dazu sollte Österreich das gesamtstaatliche Defizit auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP senken und im Zeitraum 2011 bis 2013 eine jährliche Konsolidierungsanstrengung von durchschnittlich ¾ % des BIP gewährleisten, was durch eine Wiederherstellung eines adäquaten Primärüberschusses auch zu einem hinreichend rückläufigen Bruttoschuldenstand, der sich rasch genug dem Referenzwert nähert, beitragen sollte.

Am 9. Juli 2013 richtete der Rat außerdem Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters an Österreich. Im Bereich der öffentlichen Finanzen empfahl der Rat Österreich, den Haushalt 2013 wie geplant umzusetzen und das mittelfristige Haushaltsziel bis 2015 zu erreichen. Ferner empfahl er, das Pensionsalter von Männern und Frauen anzugleichen und das Pensionsalter an die Lebenserwartung zu binden.

Die Ausführung des Haushaltsplans 2013 hat nicht nur dafür gesorgt, dass das Defizit unter 3 % blieb, wie die validierten Zahlen zeigen, sondern führte auch zu einer durchschnittlichen strukturellen Anpassung, die im Zeitraum 2011-2013 0,7 % betrug und damit sehr nahe an der vom Rat zur Korrektur des übermäßigen Defizits innerhalb der gesetzten Frist empfohlenen Anpassung (3/4 % des BIP) lag. Die aktuelle Frühjahrsprognose der Kommissionsdienststellen bestätigt den nachhaltigen Charakter der Defizitkorrektur, da es während des Prognosezeitraums unter 3 % des BIP bleiben wird.

Unter der Annahme einer Einstellung des Defizitverfahrens wird sich Österreich ab 2014 im Übergangszeitraum befinden und muss ausreichende Fortschritte zur Einhaltung des Schuldenkriteriums erzielen, was anhand der minimalen linearen strukturellen Anpassung in den Jahren 2014 und 2015 bewertet wird. Danach, d. h. ab 2016, sollte die Schuldenquote Österreichs den Richtwert für den Schuldenstand erfüllen, d. h. eine hinreichend rückläufige Entwicklung in Richtung auf den Referenzwert von 60 % aufweisen. Sowohl bei der im Programm projizierten Veränderung des strukturellen Saldos als auch laut Kommissionsprognose ist die Einhaltung des Schuldenstandskriteriums in den Jahren 2014 und 2015 gewährleistet.

Die Schuldenquote soll im Jahr 2014 dem Programm zufolge um rund 5 Prozentpunkte auf 79,2 % des BIP ansteigen. Dieser Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass im Zuge der Übertragung der wertgeminderten Aktiva der Hypo Alpe Adria auf die Abbaugesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von 17,8 Mrd. EUR in den gesamtstaatlichen Schuldenstand einfließen. Die Leitlinien von Eurostat für die Erfassung von Vorgängen im Zusammenhang mit wertgeminderten Vermögenswerten sehen vor, dass sowohl die Vermögenswerte als auch die Verbindlichkeiten öffentlicher Abbaueinheiten in der Bilanz des Staates auszuweisen sind und die betreffenden Schuldeninstrumente daher in der öffentlichen Verschuldung berücksichtigt sein müssen. Im Laufe der Zeit wird die Wirkung auf die öffentliche Verschuldung allerdings durch die Abwicklung von Vermögenswerten und die Rückerstattung von Verbindlichkeiten nachlassen. Laut Übersicht über die Haushaltsplanung soll der Schuldenstand auf 77,6 % des BIP zurückgeführt werden. Die Kommission erwartet sowohl 2014 als auch 2015 einen etwas höheren Schuldenstand. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich der Rückgang der öffentlichen Verschuldung während des Prognosezeitraums des Stabilitätsprogramms, das von einer öffentlichen Schuldenquote von 71,5 % des BIP im Jahr 2018 ausgeht, weiter fortsetzen wird.

Unter der Annahme einer Einstellung des Defizitverfahrens wird Österreich der präventiven Komponente des SWP unterliegen und sollte ab 2014 ausreichende Fortschritte in Richtung auf sein mittelfristiges Haushaltsziel sicherstellen. Mit einer Schuldenquote von über 60 % und bei normalen Konjunkturbedingungen (Produktionslücke zwischen – 1,5 % und 1,5 % des BIP) muss Österreich im Jahr 2014 eine jährliche strukturelle Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel von über 0,5 % leisten, was im Benehmen mit den Mitgliedstaaten in der Praxis eine Anstrengung von mindestens 0,6 % des BIP bedeuten sollte.

Das Stabilitätsprogramm (nach Neuberechnung der Kommission anhand der gemeinsamen Methodik) sieht praktisch keine Verbesserung des strukturellen Saldos vor, was für 2014 ein unverändertes strukturelles Defizit von 1,0 % bedeuten würde. Die Kommission erwartet in ihrer Prognose eine negative strukturelle Anpassung von 0,1 % des BIP. Ausgehend von den Programmangaben wird das um diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen bereinigte Wachstum der Staatsausgaben zu einer Abweichung vom Ausgabenrichtwert um rund 1,6 % des BIP führen. Dies ist im Wesentlichen auf die Kosten für die geplante Abbaueinheit für die Hypo Alpe Adria und auf andere Maßnahmen, die für den Finanzsektor geplant sind, zurückzuführen, da solche einmalige ausgabensteigernde Maßnahmen bei der Errechnung des Ausgabenrichtwerts berücksichtigt werden müssen. In der Frühjahrsprognose wird hinsichtlich des Ausgabenrichtwerts eine stärkere Abweichung von 1,8 % des BIP erwartet.

 Diese Analyse der Haushaltsentwicklung Österreichs mit dem strukturellen Saldo als Referenzwert und einer um diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen bereinigten Ausgabenanalyse lässt ausgehend von den Programmplänen und der Prognose der Kommissionsdienststellen im Jahr 2014 auf das Risiko einer erheblichen Abweichung schließen.

Für das Jahr 2015 wird im Programm im Vergleich zur Prognose der Kommissionsdienststellen von einer stärkeren Verbesserung des strukturellen Saldos ausgegangen (0,3 % bzw. 0,1 % des BIP). Nichtsdestotrotz besteht basierend auf den beiden Säulen auf zwei Jahre betrachtet auch im Jahr 2015 ein erhebliches Abweichungsrisiko, da sowohl die zweijährige Veränderung des strukturellen Saldos als auch die Wachstumsrate der Ausgaben der Prognose zufolge um 0,5 % von der erforderlichen Anpassung abweichen. Dies wird durch die Prognose der Kommissionsdienststellen bestätigt. Laut Plan des Stabilitätsprogramms wird Österreich das mittelfristige Ziel bis 2015 nicht erfüllen.

Die österreichische Regierung teilte am 12. Mai 2014 mit, dass sie zusätzliche, nicht in der aktualisierten Übersicht ausgewiesene diskretionäre Maßnahmen ergreifen werde, deren Umfang sich im Jahr 2014 zusammen mit den unerwarteten Mehreinnahmen aufgrund einer besseren Beschäftigungsprognose auf annähernd 1 Mrd. EUR belaufen werde.

Einnahmenseitig sind zusätzliche konkrete Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung bei der Kapitalertragssteuer, eine verringerte Kostenabzugsfähigkeit bei der Körperschaftssteuer und die Anwendung strengerer Regeln für die freiwillige Offenlegung von Steuerbetrug geplant. Auf der Ausgabenseite erwartet man sich Einsparungen von einer Senkung der Pensionen und anderer Ausgaben gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften sowie von einer Verschlankung bei Subventionen und den Transferzahlungen, die Überschneidungen vermeiden soll. Darüber hinaus ist im Zuge eines Beschlusses der Regierung eine weitere Senkung der diskretionären Ausgaben in allen Ausgabenkategorien, mit Ausnahme von Positionen mit wachstumsförderndem Potenzial, vorgesehen.

Die Kommission hat die Art und den möglichen Ertrag dieser Maßnahmen geprüft und kam bei ihrer Bewertung zu der Einschätzung, dass diese Maßnahmen, die struktureller Art sind und auf einer angemessenen Rechtsgrundlage basieren, im Jahr 2014 – vorbehaltlich einer vollständigen Umsetzung – einen Beitrag in Höhe von 630 Mio. EUR (0,2 % des BIP) leisten könnten.

Diese Maßnahmen dürften bei einer vollständigen und zeitnahen Umsetzung die geplante Abweichung vom erforderlichen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Jahr 2014 von 0,6 % auf 0,4 % des BIP verringern.

|| Kasten 2. Wichtigste Haushaltsmaßnahmen ||

|| Einnahmen || Ausgaben ||

|| 2014 ||

|| ·  Erhöhung indirekter Steuern (Kraftfahrzeugsteuer, Steuern auf Tabak und andere Produkte) (0,1 % des BIP) · Änderung der Steuerbemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer (0,1 % des BIP) · Bekämpfung von Steuerbetrug (0,09 % des BIP) || · Senkung nichtobligatorischer Ausgaben (-0,26 % des BIP). · Verringerung der Pensionsausgaben und Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters (-0,2 % des BIP) · Senkung von Subventionen und Transferzahlungen (-0,03 % des BIP). · Erhöhung der Ausgaben für Bildung, Forschung sowie Unterstützungsdienste für Familien (0,15 % des BIP). ||

|| 2015 ||

|| · Erhöhung indirekter Steuern (Kraftfahrzeugsteuer, Steuern auf Tabak und andere Produkte) (0,05 % des BIP) · Änderung der Steuerbemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer (0,05 % des BIP) || · Senkung nichtobligatorischer Ausgaben (0,14 % des BIP). · Erhöhung der Ausgaben für Bildung, Forschung sowie Unterstützungsdienste für Familien (0,09 % des BIP). ||

|| 2016 ||

|| · Finanztransaktionssteuer (0,14 % des BIP). || · Verringerung der Pensionsausgaben durch Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters (-0,04 % des BIP) ||

|| Anmerkung: Die hier gemachten Angaben zu den budgetären Auswirkungen entsprechen den Angaben des Programms, d. h. der Einschätzung der nationalen Behörden, unter Berücksichtigung der Wirkung der am 12. Mai 2014 mitgeteilten zusätzlichen Maßnahmen nach Berechnungen der Kommission. Ein Pluszeichen bedeutet, dass die Einnahmen/Ausgaben infolge der Maßnahme steigen. ||

Finanzpolitischer Rahmen

Österreich war im Jahr 2013 Adressat einer länderspezifischen Empfehlung über die Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen den Regierungsebenen. Laut der für diese Arbeitsunterlage vorgenommenen Analyse hat Österreich bei den Maßnahmen zur Erfüllung dieser Empfehlung beschränkte Fortschritte erzielt (zur vollständigen Bewertung, siehe Übersichtstabelle in Abschnitt 4).

Die 2012 in Kraft getretene Reform des Österreichischen Stabilitätspakts hat den finanzpolitischen Rahmen gestärkt und diente der Umsetzung des Fiskalpakts und der Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die haushaltspolitischen Rahmen in nationales Recht. Allerdings wurden bestimmte Schwachpunkte, insbesondere im Hinblick auf die komplexen föderalen Finanzbeziehungen und die schlechte Abstimmung zwischen den Finanzierungs- und Ausgabenkompetenzen, nicht direkt angegangen.

Das Mandat des österreichischen Fiskalrats wurde im November 2013 verlängert. Im Einklang mit den Anforderungen des Fiskalpakts ist der Fiskalrat nun dafür zuständig, die Bedingungen, die zu einer Auslösung des in der Regel über die strukturelle Ausgeglichenheit enthaltenen Korrekturmechanismus führen würden, zu überwachen und zu prüfen, ob Empfehlungen zur Aktivierung, Verlängerung oder Einstellung des Korrekturmechanismus abzugeben sind. Im Gesetz, das der Institution die neuen Aufgaben überträgt, wurde auch ihre Bezeichnung offiziell von Staatsschuldenausschuss in Fiskalrat geändert, um die neue Rolle besser widerzuspiegeln. Für die Erstellung der offiziellen, unabhängigen makroökonomischen Prognose, die der öffentlichen Haushaltsplanung zugrunde liegt, ist weiterhin das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung zuständig[4].

Die Fiskalregeln des Österreichischen Stabilitätspakts zielen auf mehr Haushaltsdisziplin ab, was durch ein auf Outputziele gestütztes Konzept erreicht werden soll. So wird insbesondere der mittelfristige Haushaltsrahmen durch den Richtwert für die Ausgaben der Länder und Gemeinden und die damit verbundene Deckelung des jährlichen Ausgabenwachstums gestärkt. Eine Analyse der Ausgaben von Ländern und Gemeinden zeigt deren Volatilität. Das jährliche nominale Ausgabenwachstum überschritt sowohl auf Ebene der Länder als auch der Gemeinden in vielen Jahren die Grenzen, die die neue Ausgabenvorschrift auferlegt hätte. Zudem lag das durchschnittliche Wachstum der Länderausgaben in der Vergangenheit über diesem Richtwert, was insbesondere durch Subventionen und Kapitaltransfers bedingt ist. Die Gemeinden schneiden diesbezüglich etwas besser ab; das durchschnittliche Ausgabenwachstum bleibt hier unter dem durch die neue Ausgabenvorschrift festgelegten Referenzwert. Allerdings wich das Ausgabenwachstum in einigen Jahren deutlich von Referenzwert ab, als z. B. 2008 die Subventionen für den Gesundheitssektor das Ausgabenwachstum auf kommunaler Ebene nach oben trieben. Die Wirksamkeit der fiskalischen Vorschriften wird deshalb weitgehend davon abhängen, wie erfolgreich in Bereichen wie dem Gesundheitswesen Reformen angeregt werden können. Der Österreichische Stabilitätspakt enthält auch eine Bestimmung, der zufolge alle drei Regierungsebenen dazu verpflichtet sind, ihrem Koordinationskomitee (das die Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts koordiniert) jährlich bis zum 31. August ihre mittelfristigen Haushaltspläne (im Falle von Ländern und Gemeinden in recht detaillierter Form) vorzulegen. Diese Pläne sind dem Pakt zufolge rechtlich verbindlich. Wie angemessen und wie wirksam diese Vorschrift ist, sollte in Zukunft aufmerksam geprüft werden.

In der Koalitionsvereinbarung, in der die politischen Prioritäten der neuen Regierung festgelegt werden, wird die Notwendigkeit einer Reform des föderalen Systems Österreichs anerkannt. Die Regierung strebt mit dieser Reform eine Modernisierung der derzeitigen Befugnisverteilung zwischen den einzelnen Regierungsebenen an. Dadurch verlöre auch das System der gegenseitigen Bestätigungsrechte zwischen Bund und Ländern etwas an Bedeutung. Dieses kommt bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Anwendung, die mehrere Politikfelder betreffen und bei denen Bund und Länder sich die gesetzgebende Gewalt teilen. Trotz des mehrfachen Scheiterns bisheriger Versuche zur Neugestaltung des komplexen föderalen Systems wäre die Verabschiedung und Umsetzung dieser Reform von kritischer Bedeutung für eine Rationalisierung der föderalen Beziehungen zwischen Regierungsebenen.

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Mittelfristig scheint Österreich mittleren fiskalischen Tragfähigkeitsrisiken ausgesetzt zu sein. Die mittelfristige Tragfähigkeitslücke[5], die die bis 2020 erforderlichen Anpassungsanstrengungen für eine Rückführung der Verschuldung auf 60 % des BIP bis 2030 veranschaulicht, liegt bei 1,7 % des BIP, was vor allem im Zusammenhang mit dem strukturellen Primärsaldo 2015 zu sehen ist. Langfristig scheint Österreich mittleren fiskalischen Tragfähigkeitsrisiken ausgesetzt zu sein, die insbesondere durch die projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung bedingt sind, die über lange Sicht 3,6 Prozentpunkte des BIP ausmachen werden. Die langfristige Tragfähigkeitslücke[6] stellt die Anpassungsanstrengung dar, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Schuldenstandsquote sich nicht immer weiter erhöht; diese Lücke beträgt 3,5 % des BIP. Höhere Risiken drohen, wenn der strukturelle Primärsaldo auf niedrigere Werte zurückfallen würde, wie sie in der Vergangenheit bereits verzeichnet wurden (z. B. Durchschnittswert 2003-2014). Deshalb sollte Österreich weiterhin Maßnahmen zur Verringerung der Staatsschuld und zur weiteren Eindämmung des alterungsbedingten Ausgabenwachstums[7] durchführen, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittel-/langfristig zu stärken.

Österreich erhielt im vergangenen Jahr eine Empfehlung zur Angleichung des Ruhestandsalters für Frauen und Männer, die Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters durch Verknüpfung von Pensionsantrittsalter und Pensionshöhe mit der veränderten Lebenserwartung und zur Umsetzung und Überwachung der neuen Reformen zur Beschränkung des Zugangs zu Vorruhestandsregelungen. Die in dieser Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu dem Schluss, dass Österreich bei den Maßnahmen zur Erfüllung dieser Empfehlung beschränkte Fortschritte erzielt hat (zur vollständigen Bewertung siehe Übersichtstabelle in Abschnitt 4).

Die Reformen der Altersversorgung und des Gesundheitswesens, die im letzten Jahr verabschiedet wurden, könnten die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittelfristig bis zu einem gewissen Umfang verbessern, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dies kann erreicht werden, wenn eine vollständige Umsetzung erfolgt, wenn Maßnahmen in diesen Bereichen verstärkt und geeignete Voraussetzungen geschaffen werden, um bezüglich des Umgangs mit den öffentlichen Finanzen eine grundlegende Änderung herbeizuführen. Anfang 2014 sind einige Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs zu Vorruhestandsregelungen und zur Setzung von Anreizen für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben in Kraft getreten. Die neue Regierung hat sich ehrgeizige Ziele zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters bis zum Jahr 2018 gesetzt, und diese als verbindlich angekündigt. Allerdings mangelt es an strukturellen Maßnahmen wie einer Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters für Männer und Frauen und einer Verknüpfung des gesetzlichen Pensionsalters an die Lebenserwartung.

Es wurden einige Schritte unternommen, um Ineffizienzen im Gesundheitssystem anzugehen. Der Ansatz der Bundesregierung, die Ausgaben im Gesundheitswesen durch Begrenzung des Ausgabenwachstums auf Ebene des nominalen BIP-Wachstums einzudämmen, könnte jedoch schwierig durchzuhalten sein. In der Vergangenheit spiegelten die gesamtstaatlichen Ausgaben im Gesundheitswesen das BIP-Wachstum in Jahren mit relativ robustem Produktionswachstum wider. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass solche Regeln nicht immer einfach durchzuhalten sind, insbesondere wenn sich die Wirtschaftstätigkeit verlangsamt oder Ereignisse wie die Übernahme der Schulden der staatlichen Krankenhäuser die Ausgaben in die Höhe treiben. Die Regierung plant zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, um zu gewährleisten, dass die Deckelung der Ausgaben dank zeitnaher Kontrollen eingehalten wird.

Steuersystem

Das österreichische Steuersystem ist durch eine hohe steuerliche Belastung des Faktors Arbeit gekennzeichnet; die entsprechenden Steuereinnahmen erreichten im Jahr 2012 mit 24,7 % des BIP den zweithöchsten Wert in der EU. Die hohe Belastung schmälert – insbesondere bei niedrigen und mittleren Einkommen – die Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Österreich verfügt dennoch über einen gut funktionierenden Arbeitsmarkt, was jedoch nicht bedeutet, dass kein Potenzial für weitere Verbesserungen bestünde. Der implizite Steuersatz auf Arbeit ist mit relativ hohen Sozialabgaben auf Arbeit der dritthöchste in der EU. Bei der Steuer- und Abgabenbelastung von Einzeleinkünften in Höhe von 67 % des Durchschnittslohns steht Österreich auf Platz 6 und bei Einkünften in Höhe von 100 % des Durchschnittslohns (das entspricht knapp 50 Prozent der Arbeitskosten) auf Platz 5. Dies spiegelt sich in den hohen Grenzsteuersätzen für niedrige und mittlere Einkommen wider. Die hohen Sozialbeiträge verringern zusammen mit der Einkommensteuer die Anreize zur Arbeitsaufnahme für Personen mit geringem Verdienstpotenzial, Zweitverdiener und Frauen, deren Anteil an der Teilzeitbeschäftigung in Österreich deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt. Hohe Sozialbeiträge und Einkommensteuern dürften die Anreize zur Arbeitsaufnahme für Personen mit geringem Verdienstpotenzial schmälern, dies gilt insbesondere im Zusammenspiel mit den Sozialleistungen und für Zweitverdiener (d. h. hauptsächlich Frauen). Österreich gehört zu den Ländern mit der höchsten Niedriglohnfalle[8] für Zweitverdiener, und die Beschäftigungsquote von Personen mit geringer Qualifikation liegt 19,6 Prozentpunkte unter der allgemeinen Beschäftigungsquote (EU-Durchschnitt: 16,3 Prozentpunkte). Eine niedrigere steuerliche Belastung der Arbeit (insbesondere für Geringverdiener) würde die Widerstandsfähigkeit des österreichischen Arbeitsmarkts gegenüber Abwärtsrisiken weiter stärken.

Österreich verfügt über Spielraum zur Verlagerung der Besteuerung des Faktors Arbeit auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen wie periodische Immobiliensteuern. Dies entspräche auch einer Empfehlung aus dem Jahr 2013. Darin wurde Österreich aufgefordert, die Steuer- und Beitragsbelastung der Arbeit von Geringverdienern in haushaltsneutraler Weise durch Verlagerung auf andere Steuerquellen zu senken. Die in dieser Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu dem Schluss, dass Österreich bei den Maßnahmen zur Erfüllung dieser Empfehlung beschränkte Fortschritte erzielt hat (zur vollständigen Bewertung siehe Übersichtstabelle in Abschnitt 4).

Das österreichische Parlament hat geringfügige Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber genehmigt; das vor kurzem angenommene Steuerpaket umfasst jedoch keine weiteren Maßnahmen zur Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit oder zur Nutzung des Potenzials für eine Verlagerung auf andere Steuerquellen. Österreich hat somit begrenzte Fortschritte zur strukturellen Verbesserung des Steuersystems erzielt. Im März 2014 billigte der Bundesrat eine Senkung der Lohnnebenkosten um 0,1 Prozentpunkte ab Juli 2014 und erneut um 0,1 Prozentpunkt ab Januar 2015. Anfang 2014 verabschiedete er einen Gesetzesvorschlag für ein Steuerpaket (Abgabenänderungsgesetz 2014), das die Steuereinnahmen im Jahr 2014 um 0,2 % des BIP und in den folgenden Jahren um weitere 0,1 % des BIP erhöht. Das Paket umfasst Maßnahmen zur Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage für direkte Steuern und zur Erhöhung indirekter Steuern wie der Alkohol-, Tabak- und Kraftfahrzeugsteuer. Allerdings fehlen wesentliche Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast auf weniger wachstumsschädliche Steuern wie periodische Immobiliensteuern. Österreich erzielte im Jahr 2012 mit diesen Steuern die viertniedrigsten Einnahmen in der EU (0,2 % des BIP). Sie werden zudem auf der Grundlage von Kadasterwerten erhoben, die seit 1973 praktisch nicht mehr aktualisiert wurden. Die Anpassung der Kadasterwerte nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch, dürfte aber zu zusätzlichen Einnahmen führen. Die Einnahmen aus Umweltabgaben liegen im EU-Schnitt.

3.2. Finanzsektor

 Die Kapitalisierung des Bankensektors hat sich im Jahr 2013 weiter verbessert, aber die Anzahl der notleidenden Kredite steigt weiter an und die Fremdwährungskredite geben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Der Eigenkapitalkoeffizient stieg von 14,2 % Ende 2012 auf 14,9 % Ende Juni 2013. Die Kernkapitalquote (ausschließlich konsolidierter Aktiva) ist bis Mitte 2013 auf 11,5 % angestiegen, nachdem sie Ende 2012 noch 11 % betrug. Die sechs größten österreichischen Kreditinstitute unterliegen einer umfassenden Bewertung durch die Europäische Zentralbank. Die Rentabilität der österreichischen Banken kam in der ersten Jahreshälfte 2013 erneut unter Druck, da sowohl die Betriebskosten als auch die Risikokosten weiter anstiegen. Die anhaltende Verschlechterung der Aktiva-Qualität in rund der Hälfte der Länder Mittel-, Ost- und Südosteuropas, in denen österreichische Banken tätig sind, hat dazu geführt, dass die konsolidierten notleidenden Kredite im Verhältnis zu den nicht konsolidierten notleidenden Kredite überwiegen. Der Anteil notleidender Kredite auf konsolidierter Basis (d. h. alle von österreichischen Banken und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen notleidenden Kredite) erreichte Mitte Juni 2013 8,8 %; die nicht konsolidierten notleidenden Kredite (d. h. ohne notleidende Kredite ausländischer Tochtergesellschaften) lag bei 4,4 %. Auch wenn in den vergangenen Jahren mehrere aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Verknappung von Fremdwährungs-Darlehen an nicht abgesicherte Kreditnehmer und zur Beschränkung der Vergabe neuer Kredite in Fremdwährungen verabschiedet wurden, werden die offenen Bestände der auf Fremdwährung (meist auf Schweizer Franken) lautenden Kredite den österreichischen Bankensektor wahrscheinlich auch in Zukunft vor Herausforderungen stellen. Bei rund 70 % der an private Haushalte vergebenen Fremdwährungskredite handelt es sich um endfällige Darlehen[9], die meisten im Zusammenhang mit Rückzahlungsinstrumenten, die sensibel auf Entwicklungen an den Finanzmärkten reagieren.

Die Empfehlung des Rates an Österreich aus dem Jahr 2013 enthielt auch eine Empfehlung zur Finanzstabilität und zum Bankensektor, wobei insbesondere auf die Notwendigkeit einer engen Überwachung des Bankensektors und verstärkter Anstrengungen zur Umstrukturierung verstaatlichter und teilweise verstaatlichter Banken hingewiesen wurde. Die Behörden haben im Einklang mit diesen Empfehlungen Schritte zur Umstrukturierung verstaatlichter und teilweise verstaatlichter Banken eingeleitet, die Banken bleiben jedoch weiterhin in einer schwierigen Lage.

Die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) schreitet mit der Umsetzung des von der Europäischen Kommission genehmigten Umstrukturierungsplans fort; allerdings erschweren die schwache Rentabilität und die anhaltende Verschlechterung der Aktiva-Qualität diesen Umstrukturierungsprozess. Die ÖVAG begann im September 2013 mit der Veräußerung der maltesischen Tochtergesellschaft. Im Juni 2013 erzielten ÖVAG und Raiffeisen eine Einigung, wonach letztere von der ÖVAG ein Portfolio mit Forderungen im Wert von rund 1 Mrd. EUR erwerben wird. Dennoch muss die Bank weiterhin darum kämpfen, wieder Gewinne zu erzielen. Ende September 2013 verbuchten die Volksbanken einen Verlust nach Steuern in Höhe von ca. 67 Mio. EUR. Dank des laufenden Verkleinerungsprozesses und der Verringerung der risikogewichteten Aktiva hat sich die Kapitalisierung der Bank verbessert; die Kernkapitalquote lag Ende September 2013 bei 13,0 % der gesamten Aktiva gegenüber 10,9 % Ende 2012.

Im September 2013 genehmigte die Europäische Kommission den Umstrukturierungsplan für die Hypo Alpe Adria. Nach dem Ende Mai 2013 erfolgten Verkauf der Hypo-Bank Österreich an die indische Holdinggesellschaft Anadi Finanzholdings wird das Unternehmen nach folgendem Zeitplan abgewickelt: i) das Netz südosteuropäischer Tochtergesellschaften wird bis zum 30. Juni 2015 verkauft; ii) es wird eine eigene Abbaugesellschaft gegründet, um alle Unternehmen und Portfolios schnellstmöglich abzuwickeln; alle bis zum 30. Juni 2015 nicht veräußerten Unternehmensteile werden an diese Gesellschaft übertragen[10]. Dem Stabilitätsprogramm zufolge ist der rechtliche Rahmen für die Abwicklung der Hypo Alpe Adria dem Parlament bis zum Sommer zur Verabschiedung vorzulegen. Die organisatorische Vorbereitung der Errichtung der betreffenden Vermögensverwaltungsgesellschaft befindet sich im Gange. Die Gesellschaft wird ihre Arbeit voraussichtlich im Herbst aufnehmen.

Die KA Finanz – die „Bad Bank“ für Kommunalkredit Austria – ist weiterhin tätig, liquidiert derzeit jedoch ihre Vermögenswerte und verkleinert weiter ihre Bilanz. Die operativen Erträge der Bank reichten zur Deckung der bei der Verringerung des Portfolios angefallenen Nettokosten nicht aus, was bis Juni 2013 zu einem Verlust von 18 Mio. EUR führte (nach einem Jahresverlust von 50 Mio. EUR bis Juni 2012). Österreich hat im Haushalt 2013 eine öffentliche Unterstützung der KA Finanz in Höhe von 250 Mio. EUR vorgesehen, die es der Bank ermöglichen soll, die Basel III-Kriterien zu erfüllen und eine Kernkapitalquote von etwa 7 % der Gesamtaktiva zu halten. Die Regierung hat beschlossen, die verstaatlichte Kommunalkredit Austria AG abzuwickeln, nachdem sich die geplante Reprivatisierung aufgrund der schwierigen Marktbedingungen als nicht durchführbar erwiesen hatte. Die Europäische Kommission genehmigte den Plan für die Abwicklung der Bank am 19. Juli 2013. Kommunalkredit Austria AG hat die Vergabe neuer Kredite eingestellt und wird ihre Vermögenswerte im Laufe der Zeit veräußern.

Kleine und mittlere Unternehmen haben in Österreich im Allgemeinen keine Schwierigkeiten, um Zugang an Finanzmittel zu erhalten; allerdings sind Teile der Finanzmärkte weiterhin unterentwickelt. Die größten Herausforderungen betreffen die Verbesserung des Zugangs zu Beteiligungskapital (Wagniskapital) in geringer Höhe und die Förderung von Alternativen zu Bankkrediten (insbesondere Beteiligungs- und Mezzanine-Kapital, einschließlich Schwarmfinanzierung) (siehe Jahreswachstumsbericht). Auch wenn es für kleine und mittlere Unternehmen keineswegs schwierig ist, Finanzierungen zu erhalten, unterliegen sie doch weiterhin Beschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit von Darlehen und die Stellung von Sicherheiten[11]. Vor diesem Hintergrund kann die abnehmende Abhängigkeit von Fremdfinanzierungen als positive Entwicklung gesehen werden. Durch politische Maßnahmen, die 2013 ergriffen wurden oder für 2014 geplant sind, sollen u. a. Unternehmensgründungen stärker gefördert und einige erste regulatorische Verbesserungen zur Vereinfachung von Schwarmfinanzierungen ermöglicht werden. Den Unternehmen wird so geholfen, ihre Kapitalbasis zu stärken, doch ist damit noch keine zufriedenstellende Abstimmung zwischen dem Finanzierungsbedarf von KMU und Midcap-Unternehmen und den verfügbaren Kapitalquellen gegeben.

3.3. Arbeitsmarkt[12]-, Bildungs- und Sozialpolitik

Der österreichische Arbeitsmarkt funktioniert nach wie vor gut, und Österreich hat die niedrigste Arbeitslosenquote in der EU (4,9 % im Jahr 2013)[13]; die Erwerbsquote bestimmter Gruppen liegt jedoch deutlich unter dem aggregierten Wert. Die künftigen Herausforderungen des österreichischen Arbeitsmarkts ergeben sich aus strukturellen Veränderungen der Wirtschaft und aus demografischen Veränderungen wie der alternden Gesellschaft, dem Rückgang der Erwerbsbevölkerung und dem zunehmenden Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund, und erfordern eine bessere Nutzung des Arbeitsmarktpotenzials von älteren Arbeitnehmern, Frauen und Migranten. Die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte liegt unter dem EU-Durchschnitt; Grund hierfür sind Vorruhestandsregelungen, Invaliditätsrenten und das niedrige gesetzliche Pensionsantrittsalter. Die Vollzeitbeschäftigungsquote von Frauen[14] liegt aufgrund des beschränkten Angebots an Kinderbetreuungsplätzen ebenfalls unter dem EU-Durchschnitt. Bei Personen mit Migrationshintergrund ist die Arbeitslosenquote höher und die Erwerbsbeteiligung geringer. Zudem bildet die Steuer- und Abgabenbelastung für Bezieher niedriger Einkommen nach wie vor eine Beschäftigungshürde und stellen sich im Gesundheitssektor Herausforderungen bezüglich der Sicherstellung der Nachhaltigkeit und des Zugangs zur Langzeitpflege. Der sozioökonomische Hintergrund der Eltern hat nach wie vor erheblichen Einfluss auf die schulischen Leistungen. In der Hochschulbildung herrscht durch die wachsende Zahl der eingeschriebenen Studenten nach wie vor finanzieller und organisatorischer Druck und bleibt der Anteil der Studenten, die ihr Studium erfolgreich abschließen, gering.

Arbeitsmarkt

Österreich wurde in den länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2013 nahe gelegt, das Arbeitsmarktpotenzial von älteren Arbeitnehmern, Frauen und Migranten besser zu nutzen, indem die Vermittelbarkeit von älteren Arbeitnehmern sowie Kinderbetreuung und Langzeitpflege verbessert, die Qualifikationen von Migranten anerkannt und die Steuer- und Abgabenbelastung für Geringverdiener verringert würden. Die in dieser Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu dem Schluss, dass Österreich bei den Maßnahmen zur Erfüllung dieser Empfehlungen einige Fortschritte erzielt hat (zur vollständigen Bewertung siehe Übersichtstabelle in Abschnitt 4).

Österreich hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu schaffen. Das faktische Pensionsantrittsalter liegt jedoch nach wie vor deutlich unter dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter. In den vergangenen Jahren verabschiedete Beschränkungen von Frühpensionierungen und Invaliditätspensionen sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. So wurde insbesondere die Möglichkeit befristeter Invaliditätspensionen für Personen unter 50 Jahren abgeschafft und wird schrittweise völlig eingestellt. Mit der Einführung des neuen Pensionskontos soll die Öffentlichkeit stärker für den Zusammenhang zwischen Beiträgen und künftigen Leistungen sensibilisiert werden. Allerdings lag das faktische Pensionsantrittsalter 2012 bei 58,4 Jahren und damit nach wie vor deutlich unter dem gesetzlichen Pensionsalter (um 5,6 Jahre bei Männern und 2,6 Jahre bei Frauen); zudem bestehen trotz insgesamt restriktiverer Bedingungen weiterhin Möglichkeiten für ein frühzeitiges Verlassen des Arbeitsmarkts. Im NRP wurden relativ ehrgeizige Ziele gesetzt: das faktische Pensionsantrittsalter soll zwischen 2012 und 2018 um 1,6 Jahre ansteigen, d. h. stärker als die prognostizierte Zunahme der Lebenserwartung[15]. Die Regierung plant die Einführung eines Pensionsmonitorings, das bei Feststellung einer signifikanten Pfadabweichung automatisch zu einer Anpassung der Politik führt. Dieser Mechanismus könnte zusätzlich zu den bereits umgesetzten Maßnahmen weitere Reformen auslösen, muss jedoch wirksam angewandt werden, um die Ziele zu erreichen. Die Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben werden durch eine Erhöhung des Aufschubbonus für den Alterspensions-Antritt von 4,2 % auf 5,1 % verstärkt, an der laut NRP derzeit gearbeitet wird. Dagegen gibt es aktuell keine Pläne zur Verknüpfung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung oder zur Angleichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Männer und Frauen, eine Maßnahme, die ebenfalls zu einem längeren Erwerbsleben und zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen und die Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen bei der Altersversorgung angehen würde. Während also die Maßnahmen zur Einschränkung der Möglichkeiten für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben die kurzfristigen Herausforderungen des niedrigen Pensionsalters teilweise angehen, sind weitere strukturelle Maßnahmen erforderlich. Maßnahmen zur Förderung barrierefreier und altersfreundlicher Arbeitsbedingungen würden sowohl dem Ziel eines längeren Erwerbslebens als auch der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt dienen.

Neue Mittel wurden zugewiesen für Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittelbarkeit älterer Arbeitskräfte, zur Unterstützung von Menschen, die nach einer Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen, sowie für Fortbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen in neuen Arbeitsbereichen. Im Einzelnen sind dies folgende Mittel: 300 Mio. EUR im Zeitraum 2014 bis 2018 für die Umschulung von Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, für die neue, an die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und/oder die Rückkehr zum Arbeitsplatz geknüpfte Leistungen eingeführt wurden; 750 Mio. EUR im Zeitraum 2012 bis 2016 für Maßnahmen zur Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Rückkehr bzw. dem Einstieg ins Erwerbsleben und laut NRP 370 Mio. EUR im Zeitraum 2014 bis 2016 für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktbedingungen für ältere Arbeitnehmer. Die Beratungsinfrastruktur für das Programm „fit2work” ist jetzt in allen Ländern verfügbar. Die Zusage der Bundesregierung, die Erwerbsbeteiligung der über 50-Jährigen und gesundheitlich beeinträchtigter Menschen durch befristete Beihilfen, Lohnergänzungsleistungen und Programme für lebenslanges Lernen zu verbessern, könnte in diesem Bereich Fortschritte ermöglichen. Zur Förderung barrierefreier und altersfreundlicher Arbeitsbedingungen kann mehr getan werden.

Zwar wurden finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben vorgesehen, doch fehlt es noch an einer umfassenden Strategie und sind Kinderbetreuungseinrichtungen nach wie vor nur in beschränktem Umfang verfügbar. Seit 2011-12 werden mehr finanzielle Mittel für Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und Langzeitpflege zur Verfügung gestellt, und es bestehen Pläne, diese bis 2018 weiter aufzustocken. Laut NRP ist die Betreuungsquote für Kinder der Altersgruppe der 0- bis 2-Jährigen von 11,8 % im Kindergartenjahr 2007/8 auf 20,8 % im Kindergartenjahr 2012/13 gestiegen, bleibt damit aber immer noch unter dem Barcelona-Ziel von 33 %. Zudem gibt es keine landesweite, kohärente Strategie, die in Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickelt worden wäre, um regionale Unterschiede hinsichtlich der Nachfrage nach Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von Familie und Vollzeitbeschäftigung anzugehen. Österreich setzt bereits erlassene Maßnahmen zur Überwindung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern weiter um und weitet diese Maßnahmen aus. Diese zielen insbesondere auf eine stärkere Sensibilisierung und mehr Transparenz ab. Die im Koalitionsvertrag vom Dezember letzten Jahres angekündigten Maßnahmen wie die angestrebte Erhöhung der Anzahl von Frauen in Führungspositionen und die Förderung der Beschäftigung in Berufen, die als atypisch für Frauen gelten, sind ebenfalls Schritte in die richtige Richtung. Allerdings handelt es sich in Anbetracht des Umfangs des Problems und seiner Ursachen um eher bescheidene Maßnahmen. Österreich hat einen der höchsten Anteile von Frauen in Teilzeitbeschäftigung, die Betreuungsaufgaben sind ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt und das Angebot an erschwinglicher, hochwertiger Kinderbetreuung und Pflegeleistungen ist begrenzt. Zudem gibt es eine hohe Konzentration von Frauen im Niedriglohnbereich. Diese stoßen trotz der Tatsache, dass sie für ihre Arbeit häufig überqualifiziert sind, auf Karrierehindernisse; Haupthürden sind insbesondere der Mangel an qualifizierten Teilzeitbeschäftigungen, lange Abwesenheitszeiten aufgrund von Elternurlaub und die Schwierigkeiten, einen Führungsposten zu erhalten („gläserne Decke“).

Die Regierung hat Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt verabschiedet und plant noch umfassendere Maßnahmen für die Zukunft. Um Migranten die amtliche Anerkennung ihrer Qualifikationen zu erleichtern, wurden regionale Anlaufstellen eingerichtet, um Menschen durch das Verfahren zu führen, und wurde das Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen von sechs auf drei Monate verkürzt. Im NRP werden ein Anerkennungsgesetz und Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen (saisonalen) Arbeitsmarktintegration für Asylbewerber sowie eine Gesamtstrategie zur Verbesserung des Zugangs von Migranten zum Arbeitsmarkt angekündigt. Nichtsdestotrotz müssen Migranten auf dem Arbeitsmarkt aufgrund struktureller Hindernisse und von Diskriminierung weiterhin viele Schwierigkeiten überwinden; zudem sind sie häufig überqualifiziert und ist ein hoher Anteil gut ausgebildeter Zuwanderer aus Niedriglohnländern als geringqualifizierte Arbeitskraft beschäftigt[16].

Bildung

2013 erhielt Österreich eine Empfehlung zur Verbesserung der Bildungsergebnisse. Der Rat empfahl eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung und eine Abmilderung der negativen Konsequenzen der frühen Leistungsdifferenzierung nach Schulformen, die bereits bei 10-jährigen Kindern vorgenommen wird und sich insbesondere auf die Bildungsergebnisse benachteiligter Schichten auswirkt. Angesprochen wurden auch die Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung der strategischen Planung im Hochschulwesen und Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote. Die in dieser Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu dem Ergebnis, dass Österreich bei den Maßnahmen, die das Land ergriffen hat, um dieser Empfehlung Rechnung zu tragen, einige Fortschritte erzielt hat (die vollständige Beurteilung kann der Überblickstabelle in Abschnitt 4 entnommen werden).

Wie die Ergebnisse der PISA-Studie von 2012 zeigen, hat sich Österreich in sämtlichen Kategorien und vor allem bei der Lesekompetenz verbessert.[17] Dennoch liegt der Anteil leistungsschwacher Schüler in dieser Kategorie deutlich über dem EU-Durchschnitt. Im Fach Mathematik schneiden die österreichischen Schüler besser ab; dort liegt der Anteil leistungsschwacher Schüler unter dem EU-Durchschnitt. In wissenschaftlichen Fächern liegt er in der Nähe des EU-Durchschnitts.[18] In einer separaten OECD-Studie (Survey of Adult Skills) wird der immer noch vorhandene enge Zusammenhang zwischen schwachen Lesefähigkeiten und dem sozioökonomischen Hintergrund der Eltern, insbesondere im Falle von Migranten, betont. Das Ziel einer Verringerung der Quote früher Schulabgänger wurde bereits erreicht. Allerdings war diese Quote bei Schülern mit Migrationshintergrund, deren Anteil an der Gesamtschülerschaft zunimmt, mehr als dreimal so hoch wie bei Schülern ohne Migrationshintergrund (2012: 21,5 % gegenüber 6,0 %).[19] Wegen des komplexen Aufbaus des Bildungswesens gibt es keine landesweite Gesamt-Rahmenregelung zur Gewährleistung einer hochwertigen frühkindlichen Bildung.

Wie im NRP dargelegt, wurden einige Bildungsreformen 2013 verabschiedet, während andere weiterhin vorbereitet werden. Zur Finanzierung eines zusätzlichen obligatorischen Kindergartenjahres ab dem Schuljahr 2014/15 und für den Sprachunterricht in dieser Altersgruppe wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Die neuen Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Bildung wie der Rechtsrahmen auf Länderebene und die Übergangsphase zwischen der frühkindlichen Bildung und der Grundschule stellen weitere positive Schritte dar. Beide Maßnahmen waren im Koalitionsabkommen angekündigt worden. Österreich wird das neue Mittelschulprogramm bis 2018/19 weiterführen und auch die Zahl der Ganztagsschulplätze erhöhen. Es muss genau beobachtet werden, ob die neuen Mittelschulen in der Lage sein werden, die negativen Auswirkungen früher Leistungsdifferenzierung auf sozial Benachteiligte aufzufangen und die Bildungsergebnisse zu verbessern. Nationale Tests haben ergeben, dass die neue Mittelschule bisher keine besseren Bildungsergebnisse produziert als ihre Vorläuferin, die Hauptschule. Wie im NRP dargelegt, hat die Regierung im Juni 2013 eine umfassende Reform der Lehrerausbildung sowie ein neues Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrer beschlossen. Diese Bestimmungen betreffen aber nicht das Problem der frühkindlichen Bildung und der Betreuung.

Im Hochschulwesen bleibt die hohe Quote der Studienabbrecher angesichts der Notwendigkeit, den Anteil der Hochschulabsolventen zu erhöhen, weiter auf der Tagesordnung. 35 % der Hochschulstudenten verlassen die österreichischen Hochschulen ohne Abschluss. Im EU-Durchschnitt sind es 31 %. Laut dem NRP wurden zusätzliche Mittel[20] für die Zeit bis 2015 bereitgestellt, um diese und andere Unzulänglichkeiten des Hochschulwesens zu beheben. Für die Zeit nach 2015 ist eine ausreichende Finanzierung aber noch nicht gesichert. Der österreichische Hochschulplan, mit dem der wachsenden Zahl der Studenten und der schwierigen Vereinbarkeit von Arbeit und Studium begegnet werden soll, wird schrittweise bis 2021 umgesetzt. Dieser Plan birgt zusammen mit der Einführung von Orientierungsphasen zu Studienbeginn das Potenzial, die Studiendauer und die Quote der Studienabbrecher zu senken. Allerdings können die bestehenden Initiativen gegenwärtig nicht als Gesamtstrategie für eine nachhaltige Entwicklung des Hochschulwesens betrachtet werden. Dem NRP zufolge investiert Österreich weiterhin in Leitfäden und andere Orientierungshilfen wie den Studienchecker, ein Programm, mit dem Schülern der beiden Abschlussjahrgänge vor der Matura die Wahl des richtigen Studienfachs erleichtert werden soll.[21] In Verbindung mit den zusätzlich verfügbaren Ressourcen kann auch diese Maßnahme zu einer Senkung der Abbrecherquote beitragen.

Sozialpolitik

Gesundheitswesen und Langzeitpflege

2013 hatte der Rat an Österreich länderspezifische Empfehlungen zur effektiven Umsetzung der Reformen im Gesundheitswesen gerichtet. Damit sollte gewährleistet werden, dass die erwarteten Effizienzvorteile eintreten. Ferner sollte ein finanziell tragfähiges Modell für die Bereitstellung von Langzeitpflegediensten entwickelt und die Prävention, Rehabilitation und eigenständige Lebensführung stärker in den Mittelpunkt gestellt werden. Die in dieser Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu dem Ergebnis, dass Österreich bei den Maßnahmen, die das Land ergriffen hat, um dieser Empfehlung Rechnung zu tragen, einige Fortschritte erzielt hat (die vollständige Beurteilung kann der Überblickstabelle in Abschnitt 4 entnommen werden).

2013 wurden einige Maßnahmen ergriffen, um die Gesundheitsreformen umzusetzen. Diese Maßnahmen könnten sich jedoch als unzureichend erweisen, um die Strukturschwächen im Gesundheitssektor zu beheben. Die Umsetzung der Reform muss in ihren sämtlichen Aspekten beobachtet werden, um zu beurteilen, inwieweit sie zu mehr Effizienz im Gesundheitswesen führt. Die Reform soll beträchtliche Veränderungen nach sich ziehen, eine mehr auf Fakten gestützte, koordinierte Planung und Ausführung von Gesundheitsdienstleistungen ermöglichen und damit Effizienzvorteile verwirklichen. U. a. wurde die elektronische Gesundheitsakte eingeführt und haben sich die einschlägigen Akteure auf Bundes- und Länderebene auf Zielvorgaben für Gesundheitsdienstleistungen geeinigt. Es erscheint jedoch unwahrscheinlich, dass die Reform zu einer substanziellen Verlagerung weg von der stationären hin zur ambulanten Versorgung führen wird, da die bislang vereinbarten Ziele für eine solche Veränderung nicht ambitioniert genug sind. Dem NRP zufolge wurde der Pflegefonds bis 2016 verlängert, um die strategische Planung und Steuerung sowie Transparenz und Leistungsversorgung zu verbessern und das so genannte „Case und Care-Management“ flächendeckend auszubauen. Zur Finanzierung wurden 650 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt. Weiters wurde entsprechend dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung eine Pflegefonds-Verlängerung für die Jahre 2017 und 2018 mit insgesamt 700 Mio. Euro vereinbart. Der Pflegefonds ist eine Zwischenlösung zur Finanzierung der Pflegeversorgung, aber um das System kostengünstiger zu gestalten, sind umfassendere strukturelle Maßnahmen vonnöten. 2014 wurde das Pflegekarenzgeld eingeführt, um die Vereinbarkeit von privater Pflege und Beruf zu erleichtern. Einige zusätzliche Mittel wurden für Maßnahmen zur Unterstützung der Reintegration gesundheitlich beeinträchtigter Menschen in den Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme ist ein Kernelement der Reform der Invaliditätspension, die im Januar 2014 in Kraft trat. Österreich arbeitet an Strategien zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge insbesondere auf dem Gebiet der Demenzerkrankungen. Das neue Regierungsprogramm enthält auch Pläne zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Personen, die ein eigenständiges Leben einem Umzug in ein Heim vorziehen; u.a. sind Programme für betreutes Wohnen und Anreize für den Bau behindertengerechter Gebäude vorgesehen.

3.4. Strukturelle Maßnahmen  zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit

Österreichs solides Wachstum, seine bemerkenswert gute Beschäftigungslage und die hohe Produktivität der Erwerbsbevölkerung sind das Abbild einer prosperierenden, wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Die Wirtschaftskrise und die Abschwächung des Handels innerhalb des Euro-Währungsgebiets haben allerdings zu einem erheblichen Verlust an Weltmarktanteilen geführt. Die Exportentwicklung der letzten Zeit entspricht jedoch im Großen und Ganzen der Entwicklung bei den EU-Partnern und profitiert von der engen Lieferkettenintegration mit Deutschland und Mitteleuropa. Insgesamt wurde die außenwirtschaftliche Bilanz kaum von den Marktanteilsverlusten beeinträchtigt, und der Leistungsbilanzüberschuss hat sich auf moderatem Niveau stabilisiert. Die Entwicklungen des realen effektiven Wechselkurses und der Lohnstückkosten im verarbeitenden Gewerbe deuten auf keinerlei Probleme in Bezug auf die internationale Kostenwettbewerbsfähigkeit Österreichs hin. Gleichwohl könnte der Marktanteilsrückgang ein Signal dafür sein, dass die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft besser genutzt werden muss. Trotz eines starken Arbeitsmarkts legte der private Verbrauch nur verhalten zu, und die Kaufkraft litt unter dem merklichen Inflationsgefälle zum Euro-Währungsgebiet, das vor allem auf die Preisentwicklung im Dienstleistungssektor zurückgeht. Die Förderung von Wettbewerb und Produktivität im Dienstleistungssektor bildet eine wesentliche Voraussetzung für mehr Wahlfreiheit der Verbraucher und eine stärkere Wertschöpfung im Dienstleistungssektor. Wie die Verlängerung des Erwerbslebens trägt sie nachweislich wirkungsvoll zu mehr lang- und mittelfristigem Wachstum bei (siehe Kasten 2).

2013 erhielt Österreich eine Empfehlung zum Abbau von Hindernissen für Dienstleistungsanbieter insbesondere in Bezug auf reglementierte Berufe, zur Förderung des Wettbewerbs im Schienenverkehr und zur Stärkung der Befugnisse und Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde. Bei der Umsetzung dieser Empfehlung hat Österreich nur begrenzte Fortschritte erzielt.

Erhebliche Hindernisse auf der Regulierungsebene hindern Unternehmen und Einzelpersonen weiterhin daran, ihre Dienstleistungen in Österreich anzubieten. Die Rechtsvorschriften zur Regulierung bestimmter Berufe beschränken die Wahl der Rechtsform von Dienstleistungsunternehmen und legen verbindliche Anforderungen in Bezug auf die Gesellschafter fest. Gleichzeitig wird der Zugang zu einzelnen Berufen an bestimmte berufliche Qualifikationen gebunden. Zusammengenommen errichten diese Anforderungen - an Rechtsform, Gesellschafter und Berufsqualifikationen - Hindernisse für den Marktzutritt und das Angebot freiberuflicher Dienstleistungen, was zu erheblichen Einschränkungen des Wettbewerbs führen kann. Dies kann auch negative Folgen für die Mobilität europäischer Freiberufler nach sich ziehen, die sich in Österreich niederlassen und dort arbeiten wollen und deren Herkunftsland eine solche Reglementierung nicht vorgenommen hat. Die Auswertung des im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie vorgenommenen Ländervergleichs der Auflagen hinsichtlich Rechtsform, Gesellschaftern und tariflichen Anforderungen[22] hat ergeben, dass Österreich bei den untersuchten Berufen die strengsten Anforderungen an Rechtsform und Gesellschafter stellt. Die Gründung eines interdisziplinären Dienstleistungsunternehmens bleibt in Österreich (trotz einer laut Umfragen steigenden Nachfrage nach solchen Dienstleistungen) sehr schwierig. Die neue Bundesregierung hat grundsätzlich zugestimmt, Unternehmensgründungen dieser Art zu ermöglichen, aber bislang wurden noch keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Unterschiedliche rechtliche Anforderungen von einem Mitgliedstaat zum anderen machen die Erbringung von Dienstleistungen und die Mobilität von Dienstleistungsanbietern komplizierter. Weder wurden für die betreffenden Maßnahmen bislang Rechtfertigungsgründe unter Verweis auf das öffentliche Interesse oder den Verbraucherschutz vorgebracht, noch hat Österreich belegt, dass es nicht möglich wäre, legitime Ziele des öffentlichen Interesses mit weniger restriktiven Vorschriften zu erreichen.

Österreich nimmt an der EU-weiten gegenseitigen Evaluierung der Anforderungen auf dem Gebiet der Berufsqualifikationen teil und hat als ersten vorbereitenden Schritt zur Bewertung der Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit einschlägiger Anforderungen seine Datenbank der reglementierten Berufe aktualisiert. Das österreichische Verfassungsgericht hat im November 2013 geurteilt, dass die Regulierung des Photographenberufs ungerechtfertigt und unverhältnismäßig sei. Der Gerichtshof der Europäischen Union kam in einem Vorabentscheidungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Knüpfung von Apothekenneugründungen in Österreich an demographische Kriterien nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Abgesehen von diesen Gerichtsentscheidungen wurden bislang bei der Liberalisierung der Dienstleistungen nur begrenzte Fortschritte erzielt; letztere unterliegen in Österreich weiterhin weitreichenden Reglementierungen, zum Schaden von Dienstleistungsanbietern und Verbrauchern.

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist im Vergleich zu den entsprechenden Behörden in ähnlich großen oder kleineren Mitgliedstaaten klein, und Österreich war 2013 eine Stärkung der Befugnisse und Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde empfohlen worden. Die Ermittlungsbefugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurden mit der Novelle des Kartell- und Wettbewerbsrechts vom 5. Dezember 2012 beträchtlich gestärkt. Diese Änderungen beinhalteten auch erhebliche Angleichungen an das EU-Wettbewerbsrecht, auch wenn die Entscheidungsbefugnisse weiterhin beim Kartellgericht verbleiben. Der fortgesetzte Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen beeinträchtigt die Fähigkeit der BWB, das Wettbewerbsrecht konsequenter durchzusetzen und an europäischen und internationalen Kooperationsprojekten mitzuwirken. Zusätzliche Ressourcen würden es der BWB auch ermöglichen, allgemein für die Belange des Wettbewerbs einzutreten und wettbewerbsschädliche Aspekte gesetzlicher Regelungen zu verhindern, einzugrenzen oder ihre Abschaffung zu erwirken.

Die mit einer effizienten und wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge verbundenen, potenziell erheblichen wirtschaftlichen Vorteile werden im gesamten öffentlichen Sektor und im Versorgungssektor, in dem für die Beteiligten auch die EU-Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen gelten, wahrscheinlich nicht realisiert. Der Wert der von den österreichischen Behörden und Versorgungseinrichtungen gemäß den EU-Vergabevorschriften veröffentlichten Ausschreibungen betrug 2012 1,5 % des BIP bzw. 6,6 % sämtlicher öffentlichen Ausgaben für Arbeiten, Waren und Dienstleistungen und lag damit deutlich unter den jeweiligen EU-Durchschnittswerten von 3,4 % bzw. 17,7 %. Österreich zählt zu den Ländern, die öffentliche Aufträge am seltensten grenzübergreifend ausschreiben. Wie der Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten zeigt, liegt dies nicht an der föderalen Struktur des Landes. Dieser Umstand verursacht erhebliche Kosten für den österreichischen Steuerzahler und - in Form entgangener Geschäfte - für die europäischen Unternehmen.[23] Österreich hat keine weitreichenderen Korrekturmaßnahmen ergriffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2014 eine Überprüfung der Vergabeentscheidungen in die Wege geleitet, die die Unabhängigkeit dieser Entscheidungen gewährleisten wird.

Die österreichischen Fracht- und Personenschienenverkehrsmärkte würden von weiteren Bemühungen um mehr Wettbewerb, wie 2013 empfohlen, profitieren. Bislang hat Österreich keine spezifischen Maßnahmen ergriffen, um dieser Empfehlung nachzukommen. Während Österreich bereits jetzt zu den Ländern mit dem diversifiziertesten Verkehrswesen gehört und der öffentliche Personenverkehr auf der Schiene einen der höchsten Anteile in der EU aufweist, könnte eine weitere Verlagerung von Verkehrsaufkommen von der Straße auf die Schiene dank der bereits vorhandenen hochwertigen Infrastruktur zusätzlichen Nutzen bringen. Das Funktionieren des Binnenmarktes hängt in erheblichem Ausmaß vom Vorhandensein wettbewerbsfähiger und zugänglicher Schienenverkehrsmärkte in strategisch gelegenen Transitländern wie Österreich ab. Eine weitere Verlagerung des Verkehrsaufkommens von der Straße auf die Schiene würde dazu beitragen, dass Österreich die in der Strategie Europa 2020 anvisierten Emissionsziele erreicht und die durch den Straßenverkehr verursachte Verschmutzung abbaut (siehe unten). Nach dem aktuellen organisatorischen Aufbau des alteingesessenen beherrschenden Betreibers, der Österreichischen Bundesbahnen, werden die Infrastrukturgesellschaft und die Schienenverkehrsbetreiber von der gleichen Dachgesellschaft kontrolliert. Diese Struktur führt dazu, dass im Hinblick auf Dienstleistungen von öffentlichem Interesse nur in beschränktem Umfang Transparenz herrscht und Quersubventionen möglicherweise verborgen bleiben.[24] Zwar haben neue Anbieter bereits eine gewisse Marktdurchdringung erreicht (17,6 % im Fracht- und 8,7 % im Personenverkehr), aber sowohl auf dem Personen- als auch dem Frachtschienenverkehrsmarkt bestehen weiterhin manche Marktzutrittsschranken. Dazu zählen technische Anforderungen an Ausrüstungsgüter, beispielsweise für die Nutzung des Neubauabschnitts eines wichtigen transeuropäischen Verkehrskorridors (Inntal). Fortgesetzte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen des marktbeherrschenden Unternehmens haben konkurrierende Unternehmen zu kostenträchtigen Verwaltungs- (wie Beschwerde an die Regulierungsbehörden) und Gerichtsverfahren gezwungen. Das marktbeherrschende Unternehmen erhält gerade einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag, der sich auf rund 90 %[25] des Hoheitsgebiets erstreckt und angeblich auch Hochgeschwindigkeitsverkehr einschließt, so dass für diesen Teil des Marktes ein Wettbewerb praktisch ausgeschlossen ist. Die Möglichkeit, mittels einer offenen Ausschreibung von Teilen der im öffentlichen Dienstleistungsvertrag abgedeckten, unmittelbar an die ÖBB vergebenen Beförderungsleistungen, die laut diesem Vertrag durchaus erlaubt war, wurde nicht ausgenutzt.[26]

Trotz der relativ hohen öffentlichen FuE-Aufwendungen (Österreich liegt damit in der EU‑28 an fünfter Stelle) bleiben Forschung und Innovation in Österreich unter ihren Möglichkeiten.[27] Oft führen die öffentlichen FuE-Investitionen nicht zu konkreten Forschungs- und Innovationsergebnissen und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen. Dies liegt an dem relativ niedrigen Akademikeranteil (27 % im Jahr 2013 gegenüber 36,6 % im EU-Durchschnitt), strukturellen Faktoren und der relativ schwachen Zusammenarbeit zwischen staatlich geförderter Forschung und Forschungstätigkeiten der Wirtschaft (In Österreich machen von privaten Unternehmen kofinanzierte öffentliche FuE-Aufwendungen lediglich 0,042 % des BIP aus, im EU-Durchschnitt 0,052 %). Während die FuE-Intensität der Unternehmen über dem EU-Durchschnitt liegt, verharrt das Wachstum innovativer Unternehmen in der Gründungsphase unter dem EU-Durchschnitt (in Österreich waren 4 % der Arbeitnehmer 2010 in rasch wachsenden Unternehmen beschäftigt, im EU-Durchschnitt waren es 6 %). Österreich hat 2011 in Reaktion auf die mangelnde Leistungsstärke seines Forschungs- und Innovationssystems eine Strategie für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation veröffentlicht. 2014 muss Österreich eine nationale oder regionale FuI-Strategie für intelligente Spezialisierung vorlegen, um mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Das Vorhandensein einer solchen Strategie und ihre Koordinierung zwischen der Bundes- und der Länderebene ist Voraussetzung für die Auszahlung von Finanzmitteln aus den Investitions- und Strukturfonds der EU für den Programmzeitraum 2014-2020. Die Förderung privater Investitionen in FuI-Technologie, in wissensintensive Sektoren und in Technologietransfer wird zu den Kernzielen der Strategie für intelligente Spezialisierung gehören.

Die Gründungsbedingungen für Unternehmen sind im Falle einfacher Rechtsformen gut, wohingegen die Verwaltungslasten bei komplizierteren Rechtsformen weiter gesenkt werden könnten. 2013 ergriff Österreich Maßnahmen, um die Gründungsbedingungen für Unternehmen zu verbessern. In der Tat hat die jüngste Reform des GmbH-Rechts die Verwaltungslasten für Gründer gesenkt, die sich für diese Rechtsform entscheiden. Das erforderliche Gründungskapital wurde mit der Reform ebenso gesenkt wie die Anwalts- und Notariatskosten. Auch die obligatorische Einreichung eines Zulassungsantrags in Papierform wurde abgeschafft. Mit der Reform werden die Gründungsbedingungen für GmbHs teilweise an die von Einpersonengesellschaften angepasst. Die Reform hat zu mehr GmbH-Gründungen geführt, aber auch negative Auswirkungen nach sich gezogen: bereits eingetragene Unternehmen änderten ihre Rechtsform lediglich zu dem Zweck, ihr Eigenkapital und damit ihre Steuerschuld zu reduzieren. Der Staat ging 2014 mit einer Gesetzesänderung gegen diese unerwünschten Nebenwirkungen vor, ohne etwas an den günstigeren Bedingungen für die ersten zehn Geschäftsjahre für Unternehmen dieser Rechtsform zu ändern. Die Reform des GmbH-Rechts ist als substanzieller Fortschritt in diesem Bereich zu betrachten. Allerdings bleibt zu sehen, ob die mit ihr für Unternehmensneugründungen angestrebten Zeit- und Kostenziele erreicht werden.

Für Ausbau und Betrieb der Strom- und Gasnetze kommt es weiter entscheidend auf eine aktive regionale Zusammenarbeit und geeignete Anreize auf der Regulierungsebene an. Die implizit lastflussbasierte Zuweisung von Leitungskapazitäten, mit der die negativen Auswirkungen ungeplanter Lastflüsse in Mittel- und Osteuropa abgefedert werden sollen, wurde nicht wie geplant Ende 2013 eingeführt. Der 380-kV-Hochspannungsring in Österreich muss noch fertiggestellt werden, und die Leitungskapazitäten an den Grenzen zu Italien, Slowenien, der Schweiz und Deutschland sind ausbaubedürftig. Es wäre eingehender zu prüfen, ob die neue Verpflichtung der Stromversorger, für alle Stromquellen ein Ursprungszertifikat vorzulegen, zur Senkung der Stromeinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten führen wird. Auch der Ausbau der Gasnetze muss eng mit den Nachbarländern abgestimmt werden. Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur hat Österreich eine zuständige Behörde für die Organisation und Koordinierung des Genehmigungsverfahrens für Vorhaben von gemeinsamem Interesse benannt. Zumindest für diese Vorhaben müssen den Betreibern der Leitungssysteme Investitionsanreize geboten und die Genehmigungsverfahren weiter gestrafft werden.

Österreich verzeichnet gute Fortschritte bei der Förderung erneuerbarer Energien. Dennoch werden beträchtliche Anstrengungen erforderlich sein, um den Endenergieverbrauch bis 2020 auf dem Niveau von 2005 zu stabilisieren. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch betrug 2012 in Österreich 32,1 %, und das Land liegt bei der Verwirklichung eines Anteils von 34 % bis 2020 im Plan. Im Gebäude- und im Verkehrssektor, bei den Stromnetzen, im öffentlichen Sektor, im verarbeitenden Gewerbe und in industriellen Verfahren (d. h. den Tätigkeiten von KMU und Industrie) ist das Energiesparpotential jedoch weiter hoch. Den Ländern wird eine große Rolle bei der korrekten Durchführung der geplanten Maßnahmen ohne überflüssige Verzögerungen und bei der Verwirklichung klarer und ambitionierter Ziele zukommen. Eine Aufgabenteilung ist für den Erfolg der geplanten Maßnahmen unerlässlich. Das im Entwurf vorliegende Energieeffizienz-Gesetz soll 2014 verabschiedet werden.

Österreich hat die Auswirkungen der Ressourceneffizienz auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erkannt. Das Land erzielt gemessen an den verbrauchten Materialien einen größeren wirtschaftlichen Wohlstand als der EU-Durchschnitt. Allerdings hängt seine Wirtschaft von Rohmaterialeinfuhren nicht nur für den einheimischen Verbrauch, sondern auch für die Herstellung von Ausfuhrgütern ab. Geht man von einer jährlichen Basiswachstumsrate der Ressourcenproduktivität von 1,9 % aus (dies entspricht der durchschnittlichen Zunahme zwischen 1995 und 2010), so kann das Ziel einer 50 %igen Steigerung der Ressourcenproduktivität gegenüber 2008, das im 2012 genehmigten österreichischen Ressourceneffizienz-Aktionsplan für 2020 anvisiert wurde, nur mit zusätzlichem Einsatz erreicht werden.

Die Luftverschmutzung und die negativen Auswirkungen des Klimawandels ziehen beträchtliche Umwelt- und Gesundheitsfolgen nach sich und sind mit hohen wirtschaftlichen Kosten für die Gesellschaft verbunden.[28] Acht Hochwasserkatastrophen haben zwischen 2002 und 2013 Schäden von insgesamt 5,3 Mrd. EUR[29] verursacht. Maßnahmen zur Senkung der Partikel- und Stickstoffoxid-Emissionen des Straßenverkehrs sind für die öffentliche Gesundheit von besonderer Bedeutung. Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels und Ökosystem-Dienstleistungen wie Hochwassersteuerung und -management in Gebieten, in denen natürliche Lösungen kosteneffizient angewandt werden können, könnten erheblich zu einer besseren Vorbeugung und Abmilderung von durch den Klimawandel verursachten Naturkatastrophen beisteuern. 2013 wurden wichtige Schritte unternommen, um die Treibhausgasemissionsziele (s. unten) zu erreichen und die projizierte Lücke von sieben Prozentpunkten zu schließen. Durch die Änderungen des Klimaschutzgesetzes und des Umweltrechtsanpassungsgesetzes für den Zeitraum 2013 - 2020 wurden rechtsverbindliche Maßnahmen wie Treibhausgasemissionsziele nach Sektor eingeführt und finanzielle Unterstützung in Bereichen wie Abfallwirtschaft, Energie, Industrie, fluorierte Gase, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr ermöglicht. Zudem dürfte ein neues Subventionsprogramm für Photovoltaik-Anlagen zu einer rascheren Ausweitung der Erzeugungskapazitäten führen.

Kasten 2: Potenzielle Wachstumsfolgen von Strukturreformen — ein Leistungsvergleich

Strukturreformen sind wesentliche Wachstumsbeschleuniger. Daher ist es wichtig, die potenziellen Vorteile dieser Reformen zu kennen. Die Vorteile von Strukturreformen können anhand ökonomischer Modelle bewertet werden. Mittels des QUEST-Modells ermittelt die Kommission, wie Strukturreformen in einem bestimmten Mitgliedstaat das Wachstum beeinflussen würden, wenn dieser Staat seinen Abstand zur durchschnittlichen Leistung der drei bei verschiedenen Schlüsselindikatoren (z. B. Ausmaß des Wettbewerbs, Teilnahme von Frauen und älteren Menschen am Erwerbsleben, Ersatzrate oder  impliziter Verbrauchsteuersatz) am besten abschneidenden EU-Mitgliedstaaten verringern würde. Bei einer Verbesserung dieser Indikatoren könnte das BIP über einen Zeitraum von zehn Jahren gegenüber dem Basisszenario um rund 4½ % gesteigert werden. Einige der Reformen könnten selbst innerhalb relativ kurzer Zeit Wirkung zeigen. Die Modellsimulationen bestätigen die Analyse in den Abschnitten 3.3 und 3.6, wonach die größten Verbesserungen sich durch eine Senkung der Handelsspannen für Endprodukte und eine stärkere Beteiligung von Frauen und älteren Menschen am Erwerbsleben erzielen ließen. Die Simulationen bestätigen die Schwerpunktsetzung der Behörden auf der Verlängerung des Erwerbslebens und dürften sie darin bestärken, die Reform des Pensionssystems weiter voranzutreiben und den Wettbewerb im Dienstleistungssektor zu fördern.

Τabelle: Strukturindikatoren, Ziele und potenzielle Auswirkungen auf das BIP[30]

Quelle: Kommissionsdienststellen.

Anmerkung: Bei den Simulationen wird angenommen, dass alle Mitgliedstaaten Reformen anstrengen, durch die ihre strukturellen Mängel um 50 % abgebaut werden. In der Tabelle sind die Beiträge der einzelnen Reformen zum BIP insgesamt nach fünf und zehn Jahren dargestellt. Übertrifft das Land bei einem bestimmten Indikator den Vergleichswert, so wird keine Simulation der Wirkungen von Reformmaßnahmen in diesem Bereich vorgenommen; der Mitgliedstaat kann jedoch immer noch von Reformen in anderen Mitgliedstaaten profitieren.[31] * Die langfristige Wirkung einer Erhöhung des Anteils der Hochqualifizierten läge bei 2,7 % des BIP, eine Verringerung des Anteils der Geringqualifizierten käme einer Veränderung um 2,6% gleich. ** Vergleichswert: EU-Durchschnitt.

3.5. Modernisierung der Verwaltung

Auf dem Gebiet der Verwaltung steht Österreich relativ gut da. Die Verwaltung arbeitet gut, weitere Verbesserungen sind aber möglich. Österreich rangiert gemessen am Weltbank-Indikator für die Wirksamkeit des Regierungshandelns weiterhin unter den 10 Ländern mit der leistungsfähigsten Verwaltung und über dem EU-Durchschnitt. Allerdings ist das Land 2011 und 2012 in der Rangliste einige Plätze nach unten gerutscht. Eine unsystematische und ineffiziente Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hat zu einer Vielfalt rechtlicher Regelungen und Verzögerungen bei der Umsetzung von EU-Richtlinien geführt, die Wirtschaft unnötig belastet und eine Fragmentierung der Märkte bewirkt. Ein komplexes Kompetenzengeflecht beeinträchtigt auch die Leistungsfähigkeit des österreichischen Innovationssystems (siehe Abschnitt 3.4).

Derzeit werden Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltungslasten für Unternehmen und Bürger zu senken. Im Anschluss an das abgelaufene Programm zur Senkung der Verwaltungslasten für Unternehmen (2007-2012) enthält das Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung Pläne zur Einrichtung einer Agentur, die für Verwaltungsabbau und Verfahrensvereinfachung zuständig sein soll. Die Agentur soll Maßnahmen zum Abbau von Verwaltungslasten für Unternehmen und Bürger entwickeln und fördern und Ämterkosten senken. Eine politische Priorität bleibt der Ausbau von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen. Momentan wird daran gearbeitet, die Online-Anmeldung von Unternehmen zu erleichtern. Das System soll 2015 die volle Einsatzreife erlangen. Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen weiter um rund 200 Mio. EUR zu senken, wird schrittweise ein Online-Unternehmensserviceportal eingerichtet. Mit dem Portal soll eine einheitliche Ansprechstelle mit einer breiten Leistungspalette (z. B. Steuererklärungen, Sozialversicherungsbeiträge, öffentliches Auftragswesen) positioniert werden. Die zweite Phase wurde 2013 durchgeführt.

Österreich hat ein regionales Netz mit neun zentralen Anlaufstellen eingerichtet, um Unternehmen zu unterstützen, die Dienstleistungen in Österreich erbringen. Österreich verfügt über ein gut entwickeltes Angebot an elektronischen Verwaltungsdienstleistungen. Für die zentralen Anlaufstellen könnte es von Vorteil sein, mit anderen unternehmensbezogenen elektronischen Verwaltungsdienstleistungen vernetzt zu sein. Die Zugänglichkeit der Verwaltungsportale für Bürger aus anderen Mitgliedstaaten müsste verbessert werden, u. a. durch die Ausweitung mehrsprachiger Angebote und der verfügbaren Leistungen und durch eine benutzerfreundlichere Ausgestaltung der Nutzeroberflächen.

Seit Januar 2013 wurde ein Folgenabschätzungssystem für neue Vorschriften eingeführt, das unterschiedliche Arten von Auswirkungen mittels neun verschiedener Tests misst. Positiv hervorzuheben ist die Einbeziehung eines KMU-Tests. Die größte Schwäche des Systems ist augenscheinlich konzeptioneller Natur, da es keinen Vergleich der im Rechtsakt vorgesehenen Maßnahme mit alternativen politischen Lösungen ermöglicht. Die Qualität der Analyseergebnisse und die Transparenz der Methoden zur Quantifizierung gesellschaftlicher Kosten und Vorteile sollte ausführlich bewertet werden, sobald die ersten mit diesem neuen System erzielten Ergebnisse vorliegen.

4. Fazit

Österreich hat sich unter den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der letzten Jahre gut behauptet. Mehrere mittel- bis langfristige Herausforderungen bedürfen fortgesetzter Aufmerksamkeit und angemessenen politischen Handelns. Das Wirtschaftswachstum blieb im positiven Bereich, die Beschäftigungslage und das Einkommenswachstum sind weiterhin robust und die Finanzierungskonditionen bleiben relativ günstig. Dennoch schöpft der Arbeitsmarkt das Potenzial bestimmter Teile der Erwerbsbevölkerung (insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und ältere Arbeitnehmer) nicht voll aus, und im Dienstleistungssektor könnte sich die nicht optimale Wettbewerbslage bemerkbar machen, da bei der Beseitigung unverhältnismäßiger Marktzutrittsschranken nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden. Die Bildungsergebnisse liegen bei den Lesekompetenzen noch unter dem Durchschnitt, und der sozioökonomische Hintergrund hat in Österreich weiterhin viel Einfluss auf den Bildungserfolg. Die Nachhaltigkeit der Altersversorgung und des Gesundheitswesens kann weiter verbessert werden. Das Finanzsystem leidet immer noch unter dem beträchtlichen Umfang wertgeminderter Vermögenspositionen im Bestand mehrerer notleidender Geldinstitute. Sämtliche oben erwähnten Punkte wurden in den länderspezifischen Empfehlungen an Österreich vom vergangenen Jahr angesprochen.

Die in dieser Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu dem Ergebnis, dass Österreich bei den Maßnahmen, die das Land ergriffen hat, um den länderspezifischen Empfehlungen von 2013 Rechnung zu tragen, einige Fortschritte erzielt hat. Österreich hat bei der Förderung eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben, der Verbesserung der Bildungsergebnisse und bei der Ausschöpfung des Arbeitsmarktpotentials von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und älteren Arbeitnehmern einige Fortschritte erzielt. Auch bei der Reformierung des Gesundheitswesens sind einige Fortschritte zu verzeichnen, und die Umstrukturierung des Bankensektors wird fortgeführt. Die meisten Reformen – insbesondere im Bildungs- und im Gesundheitswesen – werden sich jedoch erst mittel- bis langfristig bemerkbar machen. Eine wirkungsvolle Umsetzung und Kontrolle bleibt daher unabdingbar.

Die im Juli 2013 identifizierten und im Jahreswachstumsbericht erneut aufgeführten Herausforderungen bleiben aktuell. Die im Programm angesetzte mittelfristige Haushaltsstrategie sollte in den Jahren 2014-2015 stärker unterlegt werden. Die Haushaltsprojektionen (auch im Programm) lassen die Gefahr erkennen, dass die Regeln der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht eingehalten werden könnten. Um sein langfristiges Wachstumspotenzial zu wahren und seine Staatsfinanzen trotz einer alternden Bevölkerung stabil zu halten, muss Österreich sein Reformtempo beibehalten oder sogar beschleunigen, insbesondere was den Arbeitsmarkt, die Altersversorgung, das Gesundheits- und das Bildungswesen anbetrifft. Energischere Bemühungen um mehr Wettbewerb insbesondere im Dienstleistungssektor würden zu einem besseren Unternehmensumfeld beitragen, und entschlossene Schritte zur Vollendung einer transparenten Umstrukturierung verstaatlichter Banken würden die Stabilität des Finanzsystems erhöhen.

Im nationalen Reformprogramm und im Stabilitätsprogramm, die Österreich vorgelegt hat, werden die meisten, aber nicht alle im Arbeitspapier vom Vorjahr identifizierte Herausforderungen angegangen. Das NRP enthält die politischen Vorhaben Österreichs in Bezug auf den Arbeitsmarkt, das Bildungswesen, das Gesundheitswesen, die Pflege und die Maßnahmen, mit denen weitere Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele von „Europa 2020“ erreicht werden sollen. Im Stabilitätsprogramm wird das Ziel bestätigt, das mittelfristige Haushaltsziel bis 2016 und damit ein Jahr nach dem in der Empfehlung vom Vorjahr angesetzten Termin zu erreichen, und es wird eine langsamere strukturelle Anpassung an dieses Ziel im Hinblick auf die Anforderungen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts anvisiert. Dort werden auch konkrete Schritte genannt, um die Umstrukturierung des Bankensektors voranzubringen. In vielen Fällen kommt jedoch eine rückwärtsgerichtete oder auf kurzfristige Aspekte konzentrierte Perspektive zum Ausdruck, und aus der Maßnahmenbeschreibung ist kein grundlegender, umfassender strategischer Rahmen ersichtlich.

Überblick[32]

Verpflichtungen aus dem Jahr 2013 || Zusammenfassende Bewertung

Länderspezifische Empfehlungen

Empfehlung 1: Den Haushalt für 2013 wie geplant umsetzen, so dass das übermäßige Defizit auf nachhaltige Weise korrigiert wird und die in den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens spezifizierte durchschnittliche jährliche strukturelle Haushaltsanpassung erreicht wird; nach der Korrektur des übermäßigen Defizits in geeignetem Tempo strukturelle Anpassungsanstrengungen unternehmen, um das mittelfristige Haushaltsziel bis 2015 zu erreichen; die Finanzbeziehungen zwischen unterschiedlichen Regierungsebenen straffen, indem z. B. der organisatorische Aufbau vereinfacht wird und die Zuständigkeiten für Ausgaben und Finanzierung aneinander angepasst werden. || Bei der Umsetzung der ersten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Österreich hat die Empfehlung zur nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits vollständig umgesetzt. · Bei den strukturellen Anpassungsanstrengungen im Einklang mit dem Pakt wurden keine Fortschritte erzielt. Weiterhin soll das mittelfristige Haushaltsziel 2016 erreicht werden. · Einige Fortschritte wurden bei der Straffung der Finanzbeziehungen zwischen unterschiedlichen Regierungsebenen erzielt.  

Empfehlung 2: Die Harmonisierung des Pensions- bzw. Rentenalters von Frauen und Männern zeitlich vorziehen, das tatsächliche Pensions- bzw. Rentenalter durch eine Anpassung des Pensions- bzw. Rentenalters oder der Pensions- bzw. Rentenansprüche an die Veränderung der Lebenserwartung anheben; die neuen Reformen zur Beschränkung der Inanspruchnahme von Frühpensionierungsregelungen umsetzen und überwachen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer weiter verbessern, um das tatsächliche Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer anzuheben. || Bei der Umsetzung der zweiten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Bei der Angleichung des Pensionsalters von Frauen und Männern sind keine Fortschritte festzustellen. · Bei der Beschränkung der Inanspruchnahme von Frühpensionierungsregelungen, der Verbesserung des Prozesses der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben und den Fortbildungs- und Umschulungsangeboten wurden substanzielle Fortschritte erzielt. Bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer, insbesondere bei der Erleichterung ihrer Wiedereingliederung ins Erwerbsleben und den Fortbildungs- und Umschulungsangeboten wurden ebenfalls einige Fortschritte erzielt.

Empfehlung 3: Neue Maßnahmen ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu verbessern, indem insbesondere das Kinderbetreuungsangebot und die Langzeitpflegedienste verbessert werden und das hohe geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle angegangen wird; das Arbeitsmarktpotenzial von Menschen mit Migrationshintergrund durch eine weitere Verbesserung der Anerkennung ihrer Qualifikationen und ihrer Bildungsergebnisse vollständig ausschöpfen; die tatsächliche Steuer- und Beitragsbelastung der Arbeit bei Geringverdienern in haushaltsneutraler Weise durch Verlagerung auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen, etwa periodische Immobiliensteuern, senken. || Bei der Umsetzung der dritten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Bei der Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots und der Langzeitpflegedienste hat Österreich einige Fortschritte erzielt, bei der Inangriffnahme des hohen geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles sind jedoch nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. · Einige Fortschritte sind festzustellen, was die bessere Ausschöpfung des Arbeitsmarktpotenzials von Menschen mit Migrationshintergrund anbelangt. Die Beratungsdienste, die über die Anerkennungsverfahren informieren, wurden verbessert, aber es besteht Bedarf an einer weiteren Vereinfachung des gesamten Anerkennungsverfahrens und einer Verbesserung der allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen für Menschen mit Migrationshintergrund. · Bei der steuerlichen Entlastung von Geringverdienern durch Verlagerung auf periodische Immobiliensteuern sind nur begrenzte Fortschritte erkennbar.

Empfehlung 4: Die jüngsten Reformen im Gesundheitswesen effektiv umsetzen, um zu gewährleisten, dass die erwarteten Effizienzvorteile eintreten; ein finanziell tragfähiges Modell für die Bereitstellung von Langzeitpflegediensten entwickeln und die Prävention, Rehabilitation und eigenständige Lebensführung stärker in den Mittelpunkt stellen. || Bei der Umsetzung der vierten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Einige Fortschritte betreffen die Umsetzung der Reformen im Gesundheitswesen, auch wenn wichtige Herausforderungen wie die Senkung des Aufkommens an stationären Behandlungsleistungen und die Gewährleistung einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung nach wie vor einer Antwort bedürfen. Einige Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Kosteneffizienz der staatlichen Gesundheitsausgaben erzielt. · Einige Fortschritte sind auch bei der Gewährleistung von Pflegeleistungen auf mittlere Sicht festzustellen, aber langfristig sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um eine nachhaltige Pflege zu sichern.

Empfehlung 5: Die Bildungsergebnisse insbesondere benachteiligter jugendlicher Menschen verbessern, unter anderem durch die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und eine Abmilderung der negativen Konsequenzen früher Leistungsdifferenzierung; die strategische Planung im Hochschulwesen weiter verbessern und Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote ausweiten. || Bei der Umsetzung der fünften Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Einige Fortschritte sind mit Blick auf die Empfehlung zum Bildungssektor zu verzeichnen. Österreich hat mehrere Maßnahmen ergriffen. Die Bildungsergebnisse haben sich leicht verbessert. Dennoch hat der sozioökonomische Hintergrund weiterhin einen beträchtlichen Einfluss, und frühzeitigen Maßnahmen, um einem frühen Verlassen der Schule vorzubeugen, wird nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet. Es besteht Bedarf an einer landesweiten Strategie für eine hochwertige frühkindliche Bildung. · Einige Fortschritte können mit Blick auf die Empfehlung zum Hochschulwesen festgestellt werden. Die tatsächliche Umsetzung des Hochschulplans bis 2021 sollte genau verfolgt werden. Dieser Plan kann als Instrument für eine bessere Koordinierung betrachtet werden, enthält jedoch keine Gesamtstrategie für eine nachhaltige Entwicklung des Hochschulwesens.

Empfehlung 6: Die Befugnisse und Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde weiter stärken und die Umsetzung der Reform der Wettbewerbsvorschriften überwachen; unverhältnismäßige Hindernisse für Dienstleistungsanbieter abbauen; dazu zählen auch die Überprüfung, inwieweit Beschränkungen der Aufnahme und Ausübung eines reglementierten Berufs durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt sind,  und die Förderung des Wettbewerbs insbesondere im Schienenverkehr. || Bei der Umsetzung der sechsten Empfehlung hat Österreich begrenzte Fortschritte erzielt. · Begrenzte Fortschritte sind bei der Stärkung der Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde zu verzeichnen, der es nach wie vor an einer ausreichenden personellen Ausstattung ermangelt. · Beim Abbau unverhältnismäßiger Marktzutritts-Hindernisse für Dienstleistungsanbieter wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Eine systematische allgemeine Überprüfung hat nicht stattgefunden. Österreich nimmt allerdings an der von der Kommission durchgeführten EU-weiten Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe teil (eine rechtliche Verpflichtung gemäß der überarbeiteten Richtlinie über Berufsqualifikationen). · Österreich hat keine Fortschritte bei der Förderung des Wettbewerbs im Schienenverkehr erzielt. Auf diesem Gebiet wurden keine Maßnahmen ergriffen.

Empfehlung 7: Zur Wahrung der Finanzstabilität die verstaatlichten und teilweise verstaatlichten Banken weiterhin eng überwachen und ihre Umstrukturierung beschleunigen. || Bei der Umsetzung der siebten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Einige Fortschritte sind bei der Umstrukturierung der verstaatlichten und teilverstaatlichen Banken im Staatsbesitz im Verlauf des Jahres 2013 zu verzeichnen, aber die Gesamtlage dieser Geldinstitute (vor allem der Hypo Alpe Adria) bleibt schwierig.

Europa 2020 (nationale Ziele und Fortschritte)

Zielvorgabe für den Politikbereich || Festgestellte Fortschritte

FuE-Ziel: 3,76 % des BIP (zwei Drittel vom privaten, ein Drittel vom öffentlichen Sektor). || Nach einem starken Anstieg der FuE-Intensität zwischen 2000 (1,93 %) und 2008 (2,67 %) um nahezu 0,1 Prozentpunkte jährlich ließen die Fortschritte ab 2008 nach. 2010 belief sie sich auf 2,80 %, 2011 auf 2,77 % und 2012 auf 2,84 % (wovon 1,95 % auf Ausgaben des privaten und 0,73 % auf Ausgaben des öffentlichen Sektors entfielen). Während die privaten FuE-Aufwendungen den Daten von Eurostat zufolge im Zeitraum 2010-2012 im Verhältnis zum BIP geringfügig zunahmen, stagnierten die öffentlichen Ausgaben. Dies zeigt, dass Österreich momentan nicht auf Kurs liegt, um sein ehrgeiziges Ausgabenziel von 3,76 % zu erreichen. Ohne zusätzliche Anstrengungen und größere Fortschritte wird das Ziel nicht erreicht. Ferner sollte daran erinnert werden, dass die im Herbst 2014 anstehende Revision des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) voraussichtlich zur Berechnung eines höheren BIP-Werts führen wird, wodurch sich die FuE-Intensität entsprechend verringert.

Beschäftigungsquoten-Ziel (%): || Die Gesamtbeschäftigungsquote lag – nach 75,6 % im Jahr 2012 und 75,2 % im Jahr 2011 – ­ im Jahr 2013 bei 75,5 % und damit deutlich über dem EU 28-Durchschnitt von 68,3 %. Um das nationale Beschäftigungsziel von 77-78 % bis 2020 zu erreichen, müsste die aktuelle Beschäftigungsquote um 1,5 bis 2,5 Prozentpunkte ansteigen.

Angestrebte Quote früher Schulabgänger (%): || Bei der Senkung des Anteils früher Schulabgänger hat Österreich die Zielvorgaben von Europa 2020 und sein nationales Ziel bereits übertroffen (2006: 9,8 %, 2012: 7,6 %, 2013: 7,3 %); allerdings muss weiter daran gearbeitet werden, auch die Quote früher Schulabgänger bei Menschen mit Migrationshintergrund zu senken.

Angestrebter Anteil der Hochschulabschlüsse (%): || Österreich verzeichnet hier Fortschritte (2006: 21,2 %, 2011: 23,8 %, 2012: 26,3 %, 2013: 27,3 %).   Unter Einbeziehung der ISCED-Abschlüsse des Niveaus 4a lag der Anteil der Hochschulabschlüsse 2012 bereits bei 36,6 %. Dennoch bleibt es weiterhin ein anspruchsvolles Unterfangen, den Anteil der Inhaber eines Hochschulabschlusses an der Gesamtbevölkerung zu erhöhen.

Senkung der Zahl armutsgefährdeter Personen: -235 000 (gegenüber 2008) || Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen ist um 125 000 zurückgegangen (EU SILC 2011), so dass Österreich die bis 2020 angestrebte Senkung um 235 000 Personen bereits zu etwas mehr als der Hälfte erreicht hat. NB: Den EU-SILC-Daten für 2012 zufolge ist die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen erheblich gestiegen, aber die Zahlen sind aufgrund eines Bruchs in der Datenreihe nicht vergleichbar.

Energieeffizienzziel: 20 % Bis 2020: Primärverbrauch von 31,5 Mtoe, Endverbrauch von 26,3 Mtoe. || Die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie wurden noch nicht verabschiedet.

Nationales Treibhausgasemissionsziel: -16 % im Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 2005 (ohne unter den Emissionshandel fallende Wirtschaftszweige). || Veränderung des Anteils der Treibhausgasemissionen (in nicht unter den Emissionshandel fallenden Wirtschaftszweigen) zwischen 2005 und 2012: -13 %. Laut den jüngsten der Kommission vorgelegten nationalen Projektionen und unter Berücksichtigung bestehender Maßnahmen dürfte das Ziel verfehlt werden; -9 % im Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 2005 (d.h. eine projizierte Lücke von.7 Prozentpunkten).

Für 2020 angestrebter Anteil der erneuerbaren Energien: 34 % Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehr (alle Verkehrsträger): 10 % || Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch betrug 2012 32,1 %. Beim 2020-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien liegt Österreich im Plan. Im Verkehrssektor betrug der Anteil erneuerbarer Energien 7.72 %.

Anhang

Standardtabellen

Tabelle I. Makroökonomische Indikatoren

Tabelle II. Vergleich der makroökonomischen Entwicklungen und Prognosen

Tabelle III. Zusammensetzung der Haushaltsanpassung

Tabelle IV. Schuldendynamik

Tabelle V. Indikatoren für die langfristige Tragfähigkeit

Tabelle VI. Indikatoren zur Besteuerung

Tabelle VII. Finanzmarktindikatoren

Tabelle VIII. Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren

Tabelle IX. Leistungsindikatoren der Produktmärkte und Politikindikatoren

Tabelle X. Grünes Wachstum

Verzeichnis der in Kasten 2 verwendeten Indikatoren für die potenzielle Auswirkung von Strukturreformen auf das Wachstum

Handelsspannen für Endprodukte: Preis-Kosten-Marge, d. h. Differenz zwischen dem Verkaufspreis eines Produkts/einer Dienstleistung und den Kosten. Die Handelsspannen für Endprodukte werden anhand der Handelsspannen in ausgewählten Dienstleistungssektoren ermittelt (Beförderung und Lagerung, Post und Telekommunikation, Energie- und Wasserversorgung, Gastgewerbe, Kredit- und Versicherungsgewerbe; ausgenommen sind das Grundstücks- und Wohnungswesen, die Vermietung beweglicher Sachen und andere Unternehmensdienstleistungen[33])

Quelle: Schätzung der Kommissionsdienststellen unter Verwendung der Methode von Roeger, W. (1995), „Can imperfect Competition explain the Difference between primal and dual Productivity?“ Journal of Political Economy Bd. 103(2) S. 316-30, auf der Grundlage von Daten von EU KLEMS 1996-2007.

Eintrittskosten: Kostenaufwand für Unternehmensgründungen im Vorleistungssektor, als Anteil am Pro-Kopf-Einkommen. Anstelle der Daten des Vorleistungssektors werden in diesem Modell die des verarbeitenden Gewerbes herangezogen.

Quelle: World Bank, Doing Business-Datenbank. www.doingbusiness.org. Daten für 2012.

Impliziter Verbrauchsteuersatz: : Quotient aus Verbrauchsteuern insgesamt und dem Wert der privaten Verbrauchs. In den Simulationen wird der Verbrauchsteuersatz als Indikator für die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf indirekte Steuern verwendet. Die impliziten Verbrauchsteuersätze sind gestiegen (Halbierung des Rückstands auf die am besten abschneidenden Länder), während die Besteuerung des Faktors Arbeit gesenkt wurde, so dass die Wirkung insgesamt ex ante haushaltsneutral ist.

Quelle: Europäische Kommission, Taxation trends in the European Union, Ausgabe 2013, Luxemburg, 2013 Daten für 2011.

Anteil der Hochqualifizierten und der Geringqualifizierten: Der Anteil der Hochqualifizierten ist gestiegen und der Anteil der Geringqualifizierten wurde verringert (Halbierung des Rückstands auf die am besten abschneidenden Länder). Geringqualifizierte: ISCED-Kategorien 0-2, Hochqualifizierte: Wissenschaftler (in den Bereichen Mathematik, IT, Ingenieurwesen, verarbeitende Industrie und Bauwesen). Die übrigen Arbeitskräfte verfügen über eine mittlere Qualifikation.

Quelle: EUROSTAT. Daten für 2012 oder aktuellste verfügbare Daten.

Nichtteilnahme von Frauen am Erwerbsleben: Frauen im Erwerbsalter ohne Erwerbsarbeit, die nicht nach einer Erwerbsarbeit suchen, als Anteil an der weiblichen Bevölkerung im Erwerbsalter insgesamt.

Quelle: EUROSTAT. Daten für 2012 oder aktuellste verfügbare Daten.

Nichtteilnahme geringqualifizierter Männer am Erwerbsleben: Geringqualifizierte Männer im Erwerbsalter ohne Erwerbsarbeit, die nicht nach einer Erwerbsarbeit suchen, als Anteil an der männlichen Bevölkerung im Erwerbsalter insgesamt.

Quelle: EUROSTAT. Daten für 2012 oder aktuellste verfügbare Daten.

Nichtteilnahme älterer Menschen (55‑64 Jahre) am Erwerbsleben: Menschen im Alter von 55‑64 Jahren ohne Erwerbsarbeit, die nicht nach einer Erwerbsarbeit suchen, als Anteil an der Bevölkerung im Alter von 55‑64 Jahren insgesamt.

Quelle: EUROSTAT. Daten für 2012 oder aktuellste verfügbare Daten.

Arbeitsmarktpolitik: Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als Quotient aus BIP-Anteil und Arbeitslosenquote.

Quelle: EUROSTAT. Daten für 2011 oder aktuellste verfügbare Daten.

Ersatzrate:  Prozentualer Anteil am letzten Gehalt, der als Arbeitslosenunterstützung ausgezahlt wird. Durchschnitt der Nettoersatzraten bei Arbeitslosigkeit in den ersten 60 Monaten.

Quelle: OECD, Benefits and Wages Statistics. www.oecd.org/els/benefitsandwagesstatistics.htm. Daten für 2012.

[1]               COM(2013) 800 final.

[2]               COM(2013) 790 final.

[3] Neben den 16 im Warnmechanismus-Bericht genannten Mitgliedstaaten wurde auch Irland im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates, denen zufolge das Land nach erfolgreichem Abschluss seines Finanzhilfeprogramms voll in den normalen Überwachungsrahmen integriert werden sollte, einer eingehenden Prüfung unterzogen.

[4] Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung 1927 gegründet und ist als gemeinnütziger Verein nach österreichischem Recht organisiert. Der Vorstand mit seinen 16 und der Aufsichtsrat mit seinen 34 Mitgliedern umfassen Vertreter von NRO, Finanzinstituten, einschließlich der Österreichischen Nationalbank, Unternehmen, Verbänden und Hochschulen. Die Zentral- und die Regionalregierung haben einen bzw. zwei Sitze im Vorstand und jeweils zwei Sitze im Aufsichtsrat inne.

[5]               Siehe Tabelle V. Der Indikator für die mittelfristige Tragfähigkeitslücke (S1) gibt die vorab erforderliche Anpassungsanstrengung im Sinne einer bis 2020 zu verfolgenden stetigen Verbesserung des strukturellen Primärsaldos an, die dann ein Jahrzehnt aufrechterhalten werden muss, um den Schuldenstand bis 2030 auf 60 % des BIP zu drücken, wobei auch die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben bis zum Zieldatum, die sich aus der Bevölkerungsalterung ergeben, zu berücksichtigen sind. Der Umfang der Anstrengungen, die zur Gewährleistung von Tragfähigkeit erforderlich sind, wurde anhand folgender Schwellenwerte bewertet: i) liegt S1 unter null, wird für das Land ein niedriges Risiko angenommen; ii) ist ab dem letzten durch die Herbstprognose 2013 erfassten Jahr (2015) bis 2020 eine strukturelle Anpassung des Primärsaldos um bis zu 0,5 Prozentpunkte des BIP pro Jahr (d. h. eine kumulierte Anpassung um 2,5 Prozentpunkte) erforderlich, wird für das Land ein mittleres Risiko angenommen; iii) liegt dieser Wert über 2,5 (so dass eine strukturelle Anpassung von mehr als 0,5 Prozentpunkten des BIP pro Jahr erforderlich ist), wird von einem hohen Risiko ausgegangen.

[6]               Siehe Tabelle V. Der Indikator für die langfristige Tragfähigkeitslücke (S2) veranschaulicht die Anpassung, die unmittelbar und dauerhaft notwendig ist, um einen zwischenzeitlichen Haushaltsengpass zu bewältigen, auch in Bezug auf die alterungsbedingten Kosten. Der S2-Indikator hat zwei Komponenten: i) die budgetäre Ausgangsposition, die die Lücke zum schuldenstabilisierenden Primärsaldo angibt, und ii) die zusätzliche Anpassung, die aufgrund der alterungsbedingten Kosten notwendig ist. Die für die Ableitung von S2 verwendete Hauptannahme ist, dass bei einem infiniten Horizont das Wachstum der Schuldenquote durch das Zinsgefälle (d. h. die Differenz zwischen Nominalzins und realen Wachstumsraten) begrenzt wird, was nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Schuldenquote unter den im EU-Vertrag festgelegten Schwellenwert von 60 % fallen wird. Für den S2-Indikator wurden folgenden Schwellenwerte verwendet: i) liegt der Wert von S2 unter 2, wird für das Land ein niedriges Risiko angenommen; ii) liegt er zwischen 2 und 6, wird für das Land ein mittleres Risiko angenommen; iii) liegt er über 6, wird von einem hohen Risiko ausgegangen.

[7]               Die alterungsbedingten Kosten berücksichtigen langfristige Projektionen für altersbezogene öffentliche Ausgaben für Pensionen, Gesundheits- und Langzeitpflege, Bildung und Arbeitslosengeld. Näheres dazu im Bericht der Kommission über die demografische Alterung von 2012.

[8] Die Niedriglohnfalle wird definiert als Anteil des aufgrund eines Anstiegs der Arbeitsproduktivität/Arbeitszeiten erzielten zusätzlichen Verdiensts, der durch den entsprechenden Anstieg der Steuern und das Wegfallen von Leistungen zunichte gemacht wird. Die Niedriglohnfalle ist in Österreich besonders hoch für Hauptverdiener mit 100 % des Durchschnittslohns und Zweitverdiener, deren Verdienst von 33 % auf 67 % des Durchschnittslohns ansteigt.

[9] Die Zahlung des gesamten Darlehenskapitals bzw. des Darlehenskapitals und der Zinsen ist bei Vertragsende fällig.

[10] Die Entscheidung zur Gründung einer mit der Abwicklung beauftragten Gesellschaft wurde am 14. März 2014 getroffen.

[11] Quelle: Österreichische Nationalbank (Dezember 2013): Finanzmarktstabilitätsbericht 26

[12] Zu weiteren Einzelheiten siehe Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2014 (COM(2013)801) und den darin enthaltenen Fortschrittsanzeiger für beschäftigungs- und sozialpolitische Schlüsselindikatoren.

[13] Quelle: Eurostat.

[14] Bei der Berechnung der Vollzeitbeschäftigungsquote wird der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen ermittelt.

[15] Auf der Grundlage der demografischen Annahmen des 2012 veröffentlichten Berichts über die demografische Alterung.

[16] OECD (2012): The labour market integration of immigrants and their children in Austria.

[17] Vergleich der PISA -Ergebnisse von 2009 und 12: Leseverständnis 470/490, Naturwissenschaften 494/506; Mathematik 496/506.

[18] Vergleich der österreichischen PISA-Ergebnisse von 2012 mit dem EU-Durchschnitt: Lesekenntnisse 19.5 %/17.8 %, Mathematik 18.7 %/22.1 %, Naturwissenschaften 15.8 %/16.6 %.

[19] Quelle: Eurostat 2012.

[20]Wie im Euro-Plus-Pakt angekündigt wurde die finanzielle Ausstattung der Hochschulen verbessert. Für den Zeitraum 2012-2014 wurden den Hochschulen und Fachhochschulen zusätzliche Mittel von 80 Mio. EUR jährlich zugewiesen. Wie zuvor im Konsolidierungspaket 2012-16 vereinbart, wurden 2013 zusätzliche 250 Mio. EUR bereitgestellt.

[21] Der Studienchecker begann 2008 als Pilotprojekt. Bislang wird das Programm an 397 Schulen durchgeführt; ihre Zahl soll 2014/15 auf 678 ansteigen.

[22] http://ec.europa.eu/internal_market/services/services-dir/implementation/2012-communication/index_de.htm.

[23] Empirische Untersuchungen (http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/final_report_en.pdf (S. 111, Punkte 7.29 und 7.30), http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/publication16259_en.pdf (S. 7), http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/modernising_rules/er853_1_en.pdf (S. xviii)) deuten darauf hin, dass Wettbewerb bei der Auftragsvergabe zu Minderausgaben in der Größenordnung von 5 % des Auftragswerts führen könnte. 2011 hätten sich auf diese Weise Einsparungen von knapp unter 0,1 % des BIP ergeben.

[24] Quersubventionen verstoßen gegen das EU-Recht (siehe Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße; Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums schreibt eine getrennte Rechnungsführung zwischen dem Infrastruktur- und dem Schienenverkehrsbetreiber vor).

[25] Österreich hat der Kommission nicht mitgeteilt, wie viele Passagierkilometer unter die Rubrik der „öffentlichen Dienstleistung“ fallen; bei der hier angegebenen Zahl handelt es sich um eine Schätzung der Kommissionsdienststellen.

[26] In der Folgenabschätzung des Kommissionsvorschlags über das 4. Schienenverkehrspaket (SWD(2013) 10 http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/kallas/headlines/news/2013/01/doc/swd(2013)-10-part1.pdf, Schaukasten 7) sind belastbare Angaben zum Sparpotenzial einer wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe enthalten.

[27] Bei der Innovationsleistung lag Österreich unter den EU-Mitgliedstaaten 2013 dem einschlägigen Indikator nach an 11. Stelle (COM(2013) 624 vom 13.9.2013).

[28] Beispielsweise 5500 Fälle frühzeitigen Todes (2010), Verlust von jährlich 1,8 Mio. Manntagen durch Krankheitsfälle wegen Luftverschmutzung und entsprechende Kosten für Arbeitgeber, den Gesundheitssektor und die Landwirtschaft (Ernteausfälle).

[29] Risk and Policy Analysts, Study on Economic and Social Benefits of Environmental Protection and Resource Efficiency related to the European Semester, DG ENV, February 2014, http://ec.europa.eu/environment/integration/green_semester/pdf/RPA %20Final %20Report-annexes.pdf

[30] Bei den Handelsspannen für Endprodukte handelt es sich um die Differenz zwischen dem Verkaufspreis eines Produkts/einer Dienstleistung und den Kosten Bei den Eintrittskosten handelt es sich um den Kostenaufwand für Unternehmensgründungen im Vorleistungssektor. Der implizite Verbrauchsteuersatz dient als Indikator für die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf indirekte Steuern.  Als Ersatzrate bezeichnet man den prozentualen Anteil am letzten Gehalt, der als Arbeitslosenunterstützung ausgezahlt wird.  FuE-Steuergutschriften werden als Indikatoren für öffentliche FuE-Zuschüsse in Form von Steuererleichterungen herangezogen. Eine ausführlichere Erklärung der Indikatoren enthält der Anhang.

[31] Eine ausführliche Erläuterung der Transmissionsmechanismen der Reformszenarien enthält:  Europäische Kommission (2013), „The growth impact of structural reforms“, Kapitel 2 in QREANo. 4. Dezember 2013. Brüssel; http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/qr_euro_area/2013/pdf/qrea4_section_2_en.pdf

[32] Folgende Kategorien werden zur Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen aus dem Jahr 2013 verwendet:

Keine Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat keine Maßnahmen angekündigt oder angenommen, mit denen auf die länderspezifische Empfehlung reagiert wird. Diese Kategorie findet auch Anwendung, wenn ein Mitgliedstaat eine Studiengruppe beauftragt hat, mögliche Maßnahmen zu evaluieren.

Begrenzte Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat einige Maßnahmen angekündigt, mit denen auf die länderspezifische Empfehlung reagiert wird; diese scheinen jedoch unzureichend zu sein und/oder ihre Annahme/Umsetzung ist gefährdet.

Einige Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angekündigt oder angenommen, mit denen auf die länderspezifische Empfehlung reagiert wird. Diese Maßnahmen sind vielversprechend, doch es wurden noch nicht alle Maßnahmen umgesetzt und die Umsetzung ist nicht in allen Fällen gesichert.

Substanzielle Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angenommen, von denen die meisten umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen tragen ein gutes Stück dazu bei, der länderspezifischen Empfehlung nachzukommen.

Vollständig umgesetzt: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angenommen und umgesetzt, mit denen angemessen auf die länderspezifische Empfehlung reagiert wird.

[33] Der Immobiliensektor ist wegen der statistischen Schwierigkeiten der Spannenermittlung in den Simulationen nicht enthalten. Der Bereich der Ausrüstungsgütermiete und anderer Unternehmensdienstleistungen gehört definitionsgemäß zum Vorleistungssektor.

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