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Document 52014SC0421
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT Assessment of the 2014 national reform programme and stability programme for AUSTRIA Accompanying the document Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Austria’s 2014 national reform programme and delivering a Council opinion on Austria’s 2014 stability programme
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Bewertung des nationalen Reformprogramms 2014 und des Stabilitätsprogramms 2014 von ÖSTERREICH Begleitunterlage zur Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm 2014 Österreichs und für eine Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm 2014 Österreichs
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Bewertung des nationalen Reformprogramms 2014 und des Stabilitätsprogramms 2014 von ÖSTERREICH Begleitunterlage zur Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm 2014 Österreichs und für eine Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm 2014 Österreichs
/* SWD/2014/0421 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Bewertung des nationalen Reformprogramms 2014 und des Stabilitätsprogramms 2014 von ÖSTERREICH Begleitunterlage zur Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm 2014 Österreichs und für eine Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm 2014 Österreichs /* SWD/2014/0421 final */
Inhalt Zusammenfassung. 3 1............ Einleitung. 5 2............ Wirtschaftslage und ‑aussichten. 5 3............ Herausforderungen und Bewertung der
politischen Vorhaben. 6 3.1......... Finanzpolitik und Besteuerung. 6 3.2......... Finanzsektor 14 3.3......... Arbeitsmarkt-, Bildungs- und
Sozialpolitik. 16 3.1......... Strukturelle Maßnahmen zur Förderung von
nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit 20 3.2......... Modernisierung der Verwaltung. 25 4............ Fazit 27 Überblick. 29 Anhang... 34
Zusammenfassung
Die Wirtschaftstätigkeit dürfte in Österreich im Jahr
2014 dank einer stärkeren Binnennachfrage und einem Anstieg der Exporte
zulegen. Laut Frühjahrsprognose 2014 der
Kommissiondienststellen wird das Produktionswachstum im Jahr 2014 auf
1,6 % und im Jahr 2015 auf 1,8 % ansteigen. Aufgrund der niedrigen
Zinsen und einer stabilen Unternehmensliquidität wird ein erneuter Zuwachs der
Investitionen erwartet. Mit der allmählich nachlassenden Inflation und dem
Erstarken des Arbeitsmarkts dürfte das Wachstum des tatsächlich verfügbaren
Einkommens das Konsumwachstum stützen. Die Arbeitslosigkeit dürfte dank des
Anstiegs der Erwerbsquote bei etwa 5 % verbleiben. Österreich hat insgesamt einige Fortschritte zur
Erfüllung der länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2013 erzielt. Die Mehrzahl der Reformen wird jedoch erst mittel- bis langfristig
Wirkung entfalten. Österreich arbeitet weiter an der Umsetzung der Reform des
Gesundheitswesens und den Strategien zur Verlängerung des Erwerbslebens, zur
Verbesserung der Sekundarschul- und Hochschulbildung und zur Realisierung des
Arbeitsmarktpotenzials von Frauen, älteren Arbeitnehmern und Menschen mit
Migrationshintergrund. Auch bei der Umstrukturierung des Bankensektors wurden
Fortschritte erzielt. Im nationalen Reformprogramm und im Stabilitätsprogramm,
die am 8. bzw. 29. April übermittelt wurden, werden die Prioritäten der
nationalen Politik genannt und einige Maßnahmen beschrieben, mit denen die
meisten, wenn auch nicht alle in den länderspezifischen Empfehlungen 2013
aufgeführten Herausforderungen angegangen werden sollen. In den Dokumenten
werden die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts bestätigt und die Erfüllung
dieser Prioritäten als Ziel vorgegeben. Allerdings scheint es noch an einem
umfassenden strategischen Konzept zu fehlen, das darauf ausgerichtet wäre, den
Risiken, denen Österreich im Hinblick auf die Tragfähigkeit seiner öffentlichen
Finanzen mittelfristig ausgesetzt ist, durch entschiedenere strukturelle
Maßnahmen zu begegnen. Wichtige, weiterhin offene Herausforderungen betreffen
die Sicherung des langfristigen Wachstumspotenzials, die Tragfähigkeit der
Finanzen vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung und die Stabilität der
Banken. Österreich muss die Dynamik der Reformen in
den Bereichen Arbeitsmarkt, Pensions-, Gesundheits- und Bildungswesen bewahren,
mehr zur Förderung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor tun und wirksame
Fortschritte bei der Umstrukturierung in Schieflage geratener Banken
gewährleisten.
Erwerbsbeteiligung: der
österreichische Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin robust. Österreich hat
die niedrigste Arbeitslosenquote in der EU (4,9 % im Jahr 2013), die
Beteiligung bestimmter Gruppen am Arbeitsmarkt bleibt jedoch deutlich
hinter der Gesamterwerbsquote zurück. Die Beschäftigungsquote älterer
Arbeitnehmer liegt unter dem EU-Schnitt, das geschlechtsspezifische
Lohngefälle ist eines der höchsten in der EU und die beschränkte
Verfügbarkeit von Kinderbetreuung und Langzeitpflegeleistungen machen es
für Frauen schwieriger, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Bei
Menschen mit Migrationshintergrund ist die Arbeitslosigkeit
überdurchschnittlich hoch; zudem findet diese Bevölkerungsgruppe häufig
keine ihrer Qualifikation entsprechende Stellung. Demographische
Veränderungen aufgrund der Bevölkerungsalterung und der schrumpfenden Erwerbsbevölkerung
stellen im Zusammenspiel mit dem wachsenden Anteil von Arbeitnehmern mit
Migrationshintergrund mittel- bis langfristige Herausforderungen.
Langfristige Tragfähigkeit: Im Jahr 2014 sind Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs zu
Vorruhestandsregelungen und zur Setzung von Anreizen für ein längeres
Erwerbsleben in Kraft getreten. Die neue Regierung hat sich ehrgeizige
Ziele zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters bis zum Jahr 2018
gesetzt, wobei es jedoch an strukturellen Maßnahmen wie einer Angleichung
des gesetzlichen Pensionsalters für Männer und Frauen und einer Kopplung
des gesetzlichem Pensionsalters an die Lebenserwartung mangelt. Eine
Ausgabenregel für das Gesundheitswesen soll den Anteil der
Gesundheitsausgaben am BIP stabilisieren. Eine effiziente Mittelzuweisung
wird im österreichischen Gesundheitswesen jedoch nach wie vor durch die
komplexe Verwaltungsstruktur und eine relativ starke Konzentration der
Ressourcen auf den großen, kostenintensiven Krankenhaussektor behindert; die
Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge liegen unter dem EU-Durchschnitt. Die
derzeit laufende Reform des Gesundheitswesens soll die institutionelle
Fragmentierung der Gesundheitsdienste überwinden und die
Gesundheitsausgaben, gemessen als Prozentsatz des BIP, stabilisieren.
Bildung: Trotz einiger
Fortschritte bleibt die Lesekompetenz unterdurchschnittlich und hat der
sozioökonomische Hintergrund der Eltern weiterhin signifikanten Einfluss
auf den Bildungserfolg der Kinder. Die hohe Abbruchquote in der Hochschulbildung
verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Strategie und eines
finanziellen Rahmens, die bisher beide noch nicht entwickelt wurden.
Wettbewerb bei den Dienstleistungen: Wettbewerbsbremsen wie Marktzutrittsschranken, nicht
gerechtfertigte Beschränkungen der Tätigkeit von Diensteanbietern und das
wettbewerbsfeindliche Verhalten etablierter Unternehmen bestehen fort. Das
gilt insbesondere für die reglementierten Berufe und den Schienenverkehr.
Die unzureichende Ressourcenausstattung der Wettbewerbsbehörde wird nicht
angemessen angegangen. Öffentliche Ausschreibungen auf Wettbewerbsbasis
könnten signifikante Vorteile bieten, die ungenutzt bleiben.
Bankensektor:
Entschiedene Schritte zum Abschluss der Umstrukturierung verstaatlichter
Banken würden die Stabilität des Finanzsektors erhöhen.
1.
Einleitung
Im
Mai 2013 schlug die Kommission eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen für
Wirtschafts- und Strukturreformen in Österreich vor. Der Rat der Europäischen
Union hat im Juli 2013 auf ihrer Grundlage sieben länderspezifische
Empfehlungen in Form einer Ratsempfehlung verabschiedet. Diese betrafen die
öffentlichen Finanzen, die Pensionen, Gesundheitswesen und Langzeitpflege, den
Arbeitsmarkt, das Bildungswesen, den Wettbewerb bei den Dienstleistungen und
den Finanzsektor. In dieser Arbeitsunterlage wird der aktuelle Stand der
Umsetzung der Empfehlungen in Österreich bewertet. Die
getroffenen Politikmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
Jahreswachstumsberichts 2014 der Kommission[1]
und des dritten jährlichen Warnmechanismus-Berichts (WMB)[2], die
beide im November 2013 veröffentlicht wurden, bewertet. Im
Jahreswachstumsbericht legt die Kommission ihre Vorschläge dar, die die Basis
für die notwendige allgemeine Verständigung über die Maßnahmen, die 2014 auf
einzelstaatlicher und auf EU-Ebene Priorität haben sollen, bilden. Darin werden
fünf Prioritäten genannt, die die Mitgliedstaaten auf den Pfad des Wachstums
zurückführen sollen, nämlich Fortsetzung einer differenzierten, wachstumsfreundlichen
Haushaltskonsolidierung; Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die
Wirtschaft, Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Gegenwart und
Zukunft, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der sozialen Folgen der Krise und
Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Der Warnmechanismus-Bericht stellt
die erste Stufe der Überprüfung dar, bei der ermittelt wird, ob in den
Mitgliedstaaten Ungleichgewichte bestehen oder zu entstehen drohen. Diesem
Bericht zufolge scheint sich in Europa eine Korrektur der makroökonomischen
Ungleichgewichte abzuzeichnen. Um einen vollständigen und dauerhaften Abbau der
Ungleichgewichte zu gewährleisten, wurden 16 Mitgliedstaaten für eine vertiefte
Überprüfung der Entwicklungen ausgewählt, die zur Vergrößerung oder zum Abbau
von Ungleichgewichten geführt haben. Die Berichte über die vertieften Prüfungen
wurden am 5. März zusammen mit einer Mitteilung der Kommission
veröffentlicht.[3] Vor
dem Hintergrund der Ratsempfehlung 2013, des Jahreswachstumsberichts, des
Warnmechanismus-Berichts und der vertieften Prüfung legte Österreich am
8. April 2014 sein nationales Reformprogramm (NRP) und am 29. April
2014 ein Stabilitätsprogramm vor, in denen die seit Juli 2013 erreichten
Fortschritte sowie die Vorhaben der Regierung ausführlich beschrieben werden.
Die in den beiden Programmen enthaltenen Informationen bilden die Grundlage für
die im vorliegenden Arbeitspapier vorgenommene Bewertung. Die Programme haben ein
Konsultationsverfahren durchlaufen, in das das nationale Parlament sowie die
lokalen und regionalen Behörden und Interessenträger einbezogen waren.
2.
Wirtschaftslage und ‑aussichten
Wirtschaftslage 2013 sah sich die Wirtschaft Österreichs
aufgrund der gefühlten Unsicherheit mit einer zögerlichen Auslands- und einer
stagnierenden Inlandsnachfrage konfrontiert. Das
Wirtschaftswachstum verlangsamte sich nach 2,8 % im Jahr 2011 weiter auf
0,3 % im Jahr 2013. Die Unternehmen korrigierten ihre Investitionspläne
nach unten, und die Investitionskurve drehte in den negativen Bereich. Der
private Verbrauch stagnierte trotz des soliden Arbeitsmarkts. Bei den
Nettoexporten war im vergangenen Jahr aufgrund der rückläufigen Einfuhren eine
leichte Verbesserung zu verzeichnen, was eine Rezession vermeiden half. Das
Beschäftigungswachstum hat sich 2013 infolge der stagnierenden Produktion
verlangsamt. Da das Arbeitskräfteangebot gleichzeitig zunahm, ist die
Arbeitslosenquote nicht gesunken. Der Anstieg der Nominallöhne lag nur
geringfügig über der Inflation. Die Anfang 2014 verfügbaren Daten zeigen
Anzeichen für eine Erholung. Geschäfts- und Konsumklima haben sich seit Mitte
2013 – wenn auch etwas uneinheitlich – verbessert; auch die Verkaufszahlen des
Einzelhandels und die Produktion im verarbeitenden Gewerbe wiesen im Januar und
Februar ein positives Wachstum gegenüber dem Vorjahr aus. Wirtschaftliche
Aussichten Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2014
von einer Konsolidierung des Unternehmens- und Verbrauchervertrauens in den
Jahren 2014 und 2015 aus. Das BIP-Wachstum soll wieder
anziehen und getragen von der anziehenden Inlandsnachfrage 1,6 % bzw.
1,8 % erreichen. Die Nettoexporte dürften einen positiven Wachstumsbeitrag
leisten. Dahinter stehen ein schnelleres Exportwachstum, vor allem aber die
Inlandsnachfrage; die erwartete Erholung der Importe wird das Wachstum der
Nettoexporte etwas abschwächen. Niedrige Zinsen und eine stabile
Unternehmensliquidität sollten Unternehmen in ausreichendem Maße Sicherheit
verschaffen und dazu bewegen, Kapazitäten in wesentlichem Umfang zu ersetzen
und zu erweitern. Aufgrund der schwachen Nachfrage und der nötigen Verringerung
des Fremdkapitalanteils im Bankensektor wird allerdings nur von einem
gedämpften Kreditwachstum ausgegangen. Für die nächsten Jahre wird ein
moderater Lohnanstieg erwartet. Aufgrund der im Berichtszeitraum nachlassenden
Inflation und der Verbesserung der Beschäftigungslage dürfte der Anstieg des
real verfügbaren Einkommens jedoch zu einer anziehenden Nachfrage führen. Das Stabilitätsprogramm und das nationale
Reformprogramm, die von den österreichischen Behörden am 8. bzw. am
29. April 2014 vorgelegt wurden, gehen von den gleichen wirtschaftlichen
Annahmen aus wie das Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)(Veröffentlichung
vom 27. März 2014). Das zugrunde liegende makroökonomische
Szenario steht im Großen und Ganzen mit der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommissionsdienststellen im Einklang, geht jedoch von optimistischeren
Einschätzungen des Potenzialwachstums und des Arbeitseinkommens aus. Die
Dokumente enthalten geschätzte Angaben zur Auszahlung von Mitteln für
spezifische strukturelle Maßnahmen, die erwarteten quantitativen Auswirkungen
bleiben jedoch auf die Haushaltsprognosen beschränkt.
3.
Herausforderungen und Bewertung der politischen
Vorhaben
3.1.
Finanzpolitik und Besteuerung
Haushaltsentwicklung
und Schuldendynamik Das
aktuelle Stabilitätsprogramm umfasst auch die aktualisierte Übersicht über die
Haushaltsplanung 2014 und die Übersicht über die Haushaltsplanung 2015, die der
Kommission am 29. April übermittelt wurden. Das wichtigste Ziel des
Stabilitätsprogramms (SP) besteht darin, bis 2016 das mittelfristige Ziel zu
erreichen. Dieses wird im aktuellen Programm als strukturelles Defizit von 0,45
% des BIP bestätigt und entspricht der Zielvorgabe des Pakts. Das
gesamtstaatliche Defizit lag 2013 bei 1,5 % des BIP, d. h. das Ziel des
letztjährigen Stabilitätsprogramms (Defizit von 2,3 % des BIP) wurde
deutlich übertroffen. Dies war in erster Linie der
einmaligen Wirkung des Verkaufs von Mobilfunkfrequenzen (0,6 % des BIP) geschuldet,
der sich letztlich deutlich positiver niederschlug als erwartet. Diese als
negative Investitionsausgabe verbuchte einmalige Einnahme trug dazu bei, dass
die Ausgabenquote (51,2 %) unter der Zahl der im Oktober übermittelten
Übersicht über die Haushaltsplanung (51,9 %) lag. Das schwächere
Ausgabenwachstum bei der Durchführung des Haushalts 2013 hat die unerwartet
niedrigen Einnahmen aus indirekten Steuern mehr als ausgeglichen. Für
2014 wird im Stabilitätsprogramm von einem Anstieg des Defizits auf 2,7 % des
BIP ausgegangen. Die Kommission setzt einen
geringfügig höheren Wert an (2,8 % des BIP). Hauptgrund für die
Verschlechterung des Haushaltssaldos ist die Schaffung einer Abbaueinheit für
die Hypo-Gruppe Alpe Adria Bank (Hypo). Innerhalb dieser Einheit sollen alle in
der Hypo-Bilanz geführten Vermögenswerte abgewickelt werden; davon ausgenommen
sind die Vermögenswerte des südosteuropäischen Netzes von
Tochtergesellschaften, die an ein anderes Unternehmen übertragen und getrennt
verkauft werden. Laut Schätzung einer von der Regierung eingesetzten
Sachverständigengremiums würde diese Maßnahme das Defizit im Jahr 2014 um 4
Mrd. EUR anheben (1,2 % des BIP). Diese noch vorläufige Schätzung (in die der
Kapitalzuschuss von 750 Mio. EUR des Jahres 2014 eingerechnet ist) floss sowohl
in die Prognose der Regierung als auch der Kommission ein. Eurostat wird die
endgültige budgetäre Wirkung dieser Maßnahme im Anschluss an eine in diesem
Jahr stattfindende unabhängige Überprüfung der Aktiva-Qualität der Hypo-Bilanz
bewerten. Der Haushaltsplan für 2014 enthält zwei Konsolidierungspakete mit
Maßnahmen in Höhe von insgesamt 0,4 % des BIP; davon entfallen 0,24 %
des BIP auf einnahmenseitige Maßnahmen, die bereits im Februar mit dem
Steuerpaket verabschiedet wurden, und 0,15 % des BIP auf ausgabenseitige
Maßnahmen. Das Gesamtdefizit soll im Jahr 2015 auf 1,4 % des BIP sinken, was
hauptsächlich auf die schwindende Wirkung der einmaligen Unterstützungsmaßnahme
für die Hypo zurückzuführen ist. Die
zusätzliche diskretionäre Wirkung des Steuerpakets wird sich im Jahr 2015 in
Mehreinnahmen in Höhe von 0,1 % des BIP niederschlagen. Laut Stabilitätsprogramm sind auf der Ausgabenseite keine zusätzlichen
Maßnahmen geplant, so dass nicht klar ist, ob die Ausgabeneinsparungen, die im
Stabilitätsprogramm 2013 für das Jahr 2015 geplant wurden und insbesondere dank
niedrigerer Ausgaben in der Pensions- und Arbeitslosenversicherung und bei den
Subventionen (0,4 % des BIP) erreicht werden sollen, noch relevant sind. Dies
ist ein wichtiger Aspekt, den die österreichischen Behörden im Hinblick auf die
Bewertung der im Programm beschriebenen mittelfristigen Haushaltsstrategie
klären sollten, da für 2015 eine deutliche Verringerung der Ausgabenquote um
1,7 Prozentpunkte auf 50,7 % des BIP projiziert wird. Die Kommission setzt das
öffentliche Defizit 2015 in ihrer Prognose etwas höher an (2,5 % des BIP); der
Unterschied zur Schätzung des Programms ergibt sich in erster Linie aus den
höheren Ausgabenprognosen, wobei insbesondere bei der Subventionsquote ein
schwächerer Rückgang erwartet wird als im Stabilitätsprogramm. In den
nächsten Jahren lässt der mittelfristige Haushaltsrahmen des Programms auf eine
stetige Verringerung sowohl der Einnahmen- als auch der Ausgabenquote
schließen, was sich in einem Defizit von 0,5 % des BIP
2018 äußern wird. Laut Stabilitätsprogramm des letzten Jahres sollte die
Einnahmenquote bis 2017 weitgehend konstant bleiben. Nach
diesem überarbeiteten Szenario stützt sich die geplante Erreichung des
mittelfristigen Ziels bis 2016 auf eine pessimistischere Einschätzung, die auf
eine während des gesamten Prognosezeitraums (2013-2018) negative
Produktionslücke schließen lässt. Im Stabilitätsprogramm des letzten Jahres
wurde noch mit einer voraussichtlichen Schließung der Produktionslücke im Jahr
2016 gerechnet. Kasten 1.
Empfehlungen des Rates an Österreich Am 2. Dezember 2009 befand der Rat, dass
in Österreich ein übermäßiges Defizit bestand, und verabschiedete eine
Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV. Der Rat empfahl Österreich, das
übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren. Dazu sollte Österreich das
gesamtstaatliche Defizit auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 %
des BIP senken und im Zeitraum 2011 bis 2013 eine jährliche
Konsolidierungsanstrengung von durchschnittlich ¾ % des BIP gewährleisten,
was durch eine Wiederherstellung eines adäquaten Primärüberschusses auch zu
einem hinreichend rückläufigen Bruttoschuldenstand, der sich rasch genug dem
Referenzwert nähert, beitragen sollte. Am 9. Juli 2013 richtete der Rat
außerdem Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters an Österreich. Im
Bereich der öffentlichen Finanzen empfahl der Rat Österreich, den Haushalt 2013
wie geplant umzusetzen und das mittelfristige Haushaltsziel bis 2015 zu
erreichen. Ferner empfahl er, das Pensionsalter von Männern und Frauen
anzugleichen und das Pensionsalter an die Lebenserwartung zu binden. Die
Ausführung des Haushaltsplans 2013 hat nicht nur dafür gesorgt, dass das
Defizit unter 3 % blieb, wie die validierten Zahlen zeigen, sondern führte
auch zu einer durchschnittlichen strukturellen Anpassung, die im Zeitraum
2011-2013 0,7 % betrug und damit sehr nahe an der vom Rat zur Korrektur
des übermäßigen Defizits innerhalb der gesetzten Frist empfohlenen Anpassung
(3/4 % des BIP) lag. Die aktuelle
Frühjahrsprognose der Kommissionsdienststellen bestätigt den nachhaltigen
Charakter der Defizitkorrektur, da es während des Prognosezeitraums unter
3 % des BIP bleiben wird. Unter
der Annahme einer Einstellung des Defizitverfahrens wird sich Österreich ab
2014 im Übergangszeitraum befinden und muss ausreichende Fortschritte zur
Einhaltung des Schuldenkriteriums erzielen, was anhand
der minimalen linearen strukturellen Anpassung in den Jahren 2014 und 2015
bewertet wird. Danach, d. h. ab 2016, sollte die Schuldenquote Österreichs
den Richtwert für den Schuldenstand erfüllen, d. h. eine hinreichend
rückläufige Entwicklung in Richtung auf den Referenzwert von 60 % aufweisen.
Sowohl bei der im Programm projizierten Veränderung des strukturellen Saldos
als auch laut Kommissionsprognose ist die Einhaltung des
Schuldenstandskriteriums in den Jahren 2014 und 2015 gewährleistet. Die
Schuldenquote soll im Jahr 2014 dem Programm zufolge um rund 5 Prozentpunkte
auf 79,2 % des BIP ansteigen. Dieser Anstieg ist
darauf zurückzuführen, dass im Zuge der Übertragung der wertgeminderten Aktiva
der Hypo Alpe Adria auf die Abbaugesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von
17,8 Mrd. EUR in den gesamtstaatlichen Schuldenstand einfließen. Die
Leitlinien von Eurostat für die Erfassung von Vorgängen im Zusammenhang mit
wertgeminderten Vermögenswerten sehen vor, dass sowohl die Vermögenswerte als
auch die Verbindlichkeiten öffentlicher Abbaueinheiten in der Bilanz des
Staates auszuweisen sind und die betreffenden Schuldeninstrumente daher in der
öffentlichen Verschuldung berücksichtigt sein müssen. Im Laufe der Zeit wird
die Wirkung auf die öffentliche Verschuldung allerdings durch die Abwicklung
von Vermögenswerten und die Rückerstattung von Verbindlichkeiten nachlassen. Laut
Übersicht über die Haushaltsplanung soll der Schuldenstand auf 77,6 % des
BIP zurückgeführt werden. Die Kommission erwartet sowohl 2014 als auch 2015
einen etwas höheren Schuldenstand. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich
der Rückgang der öffentlichen Verschuldung während des Prognosezeitraums des
Stabilitätsprogramms, das von einer öffentlichen Schuldenquote von 71,5 % des
BIP im Jahr 2018 ausgeht, weiter fortsetzen wird. Unter
der Annahme einer Einstellung des Defizitverfahrens wird Österreich der
präventiven Komponente des SWP unterliegen und sollte
ab 2014 ausreichende Fortschritte in Richtung auf sein mittelfristiges
Haushaltsziel sicherstellen. Mit einer Schuldenquote von über 60 % und bei
normalen Konjunkturbedingungen (Produktionslücke zwischen – 1,5 % und
1,5 % des BIP) muss Österreich im Jahr 2014 eine jährliche strukturelle
Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel von über 0,5 % leisten,
was im Benehmen mit den Mitgliedstaaten in der Praxis eine Anstrengung von
mindestens 0,6 % des BIP bedeuten sollte. Das
Stabilitätsprogramm (nach Neuberechnung der Kommission anhand der gemeinsamen
Methodik) sieht praktisch keine Verbesserung des strukturellen Saldos vor, was für 2014 ein unverändertes strukturelles Defizit von 1,0 %
bedeuten würde. Die Kommission erwartet in ihrer Prognose eine negative
strukturelle Anpassung von 0,1 % des BIP. Ausgehend von den
Programmangaben wird das um diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen bereinigte
Wachstum der Staatsausgaben zu einer Abweichung vom Ausgabenrichtwert um rund
1,6 % des BIP führen. Dies ist im Wesentlichen auf die Kosten für die
geplante Abbaueinheit für die Hypo Alpe Adria und auf andere Maßnahmen, die für
den Finanzsektor geplant sind, zurückzuführen, da solche einmalige ausgabensteigernde
Maßnahmen bei der Errechnung des Ausgabenrichtwerts berücksichtigt werden
müssen. In der Frühjahrsprognose wird hinsichtlich des Ausgabenrichtwerts eine
stärkere Abweichung von 1,8 % des BIP erwartet. Diese
Analyse der Haushaltsentwicklung Österreichs mit dem strukturellen Saldo als
Referenzwert und einer um diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen bereinigten
Ausgabenanalyse lässt ausgehend von den Programmplänen und der Prognose der
Kommissionsdienststellen im Jahr 2014 auf das Risiko einer erheblichen
Abweichung schließen. Für das
Jahr 2015 wird im Programm im Vergleich zur Prognose der
Kommissionsdienststellen von einer stärkeren Verbesserung des strukturellen
Saldos ausgegangen (0,3 % bzw. 0,1 % des BIP).
Nichtsdestotrotz besteht basierend auf den beiden Säulen auf zwei Jahre
betrachtet auch im Jahr 2015 ein erhebliches Abweichungsrisiko, da sowohl die
zweijährige Veränderung des strukturellen Saldos als auch die Wachstumsrate der
Ausgaben der Prognose zufolge um 0,5 % von der erforderlichen Anpassung
abweichen. Dies wird durch die Prognose der Kommissionsdienststellen bestätigt.
Laut Plan des Stabilitätsprogramms wird Österreich das mittelfristige Ziel bis
2015 nicht erfüllen. Die
österreichische Regierung teilte am 12. Mai 2014 mit, dass sie zusätzliche,
nicht in der aktualisierten Übersicht ausgewiesene diskretionäre Maßnahmen
ergreifen werde, deren Umfang sich im Jahr 2014 zusammen mit den unerwarteten
Mehreinnahmen aufgrund einer besseren Beschäftigungsprognose auf annähernd
1 Mrd. EUR belaufen werde. Einnahmenseitig
sind zusätzliche konkrete Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung bei der
Kapitalertragssteuer, eine verringerte Kostenabzugsfähigkeit bei der
Körperschaftssteuer und die Anwendung strengerer Regeln für die freiwillige
Offenlegung von Steuerbetrug geplant. Auf der Ausgabenseite erwartet man sich
Einsparungen von einer Senkung der Pensionen und anderer Ausgaben
gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften sowie von einer Verschlankung bei
Subventionen und den Transferzahlungen, die Überschneidungen vermeiden soll.
Darüber hinaus ist im Zuge eines Beschlusses der Regierung eine weitere Senkung
der diskretionären Ausgaben in allen Ausgabenkategorien, mit Ausnahme von
Positionen mit wachstumsförderndem Potenzial, vorgesehen. Die
Kommission hat die Art und den möglichen Ertrag dieser Maßnahmen geprüft und
kam bei ihrer Bewertung zu der Einschätzung, dass diese Maßnahmen, die
struktureller Art sind und auf einer angemessenen Rechtsgrundlage basieren, im
Jahr 2014 – vorbehaltlich einer vollständigen Umsetzung – einen Beitrag in Höhe
von 630 Mio. EUR (0,2 % des BIP) leisten könnten. Diese
Maßnahmen dürften bei einer vollständigen und zeitnahen Umsetzung die geplante
Abweichung vom erforderlichen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige
Haushaltsziel im Jahr 2014 von 0,6 % auf 0,4 % des BIP verringern. || Kasten 2. Wichtigste Haushaltsmaßnahmen || || Einnahmen || Ausgaben || || 2014 || || · Erhöhung indirekter Steuern (Kraftfahrzeugsteuer, Steuern auf Tabak und andere Produkte) (0,1 % des BIP) · Änderung der Steuerbemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer (0,1 % des BIP) · Bekämpfung von Steuerbetrug (0,09 % des BIP) || · Senkung nichtobligatorischer Ausgaben (-0,26 % des BIP). · Verringerung der Pensionsausgaben und Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters (-0,2 % des BIP) · Senkung von Subventionen und Transferzahlungen (-0,03 % des BIP). · Erhöhung der Ausgaben für Bildung, Forschung sowie Unterstützungsdienste für Familien (0,15 % des BIP). || || 2015 || || · Erhöhung indirekter Steuern (Kraftfahrzeugsteuer, Steuern auf Tabak und andere Produkte) (0,05 % des BIP) · Änderung der Steuerbemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer (0,05 % des BIP) || · Senkung nichtobligatorischer Ausgaben (0,14 % des BIP). · Erhöhung der Ausgaben für Bildung, Forschung sowie Unterstützungsdienste für Familien (0,09 % des BIP). || || 2016 || || · Finanztransaktionssteuer (0,14 % des BIP). || · Verringerung der Pensionsausgaben durch Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters (-0,04 % des BIP) || || Anmerkung: Die hier gemachten Angaben zu den budgetären Auswirkungen entsprechen den Angaben des Programms, d. h. der Einschätzung der nationalen Behörden, unter Berücksichtigung der Wirkung der am 12. Mai 2014 mitgeteilten zusätzlichen Maßnahmen nach Berechnungen der Kommission. Ein Pluszeichen bedeutet, dass die Einnahmen/Ausgaben infolge der Maßnahme steigen. || Finanzpolitischer
Rahmen Österreich war im Jahr 2013 Adressat einer
länderspezifischen Empfehlung über die Neugestaltung der Finanzbeziehungen
zwischen den Regierungsebenen. Laut der für diese Arbeitsunterlage
vorgenommenen Analyse hat Österreich bei den Maßnahmen zur Erfüllung dieser
Empfehlung beschränkte Fortschritte erzielt (zur vollständigen Bewertung, siehe
Übersichtstabelle in Abschnitt 4). Die 2012 in Kraft getretene Reform
des Österreichischen Stabilitätspakts hat den finanzpolitischen Rahmen gestärkt
und diente der Umsetzung des Fiskalpakts und der Richtlinie 2011/85/EU des
Rates über die haushaltspolitischen Rahmen in nationales Recht. Allerdings wurden bestimmte Schwachpunkte,
insbesondere im Hinblick auf die komplexen föderalen Finanzbeziehungen und die
schlechte Abstimmung zwischen den Finanzierungs- und Ausgabenkompetenzen, nicht
direkt angegangen. Das Mandat des österreichischen
Fiskalrats wurde im November 2013 verlängert. Im Einklang mit den Anforderungen des Fiskalpakts ist der
Fiskalrat nun dafür zuständig, die Bedingungen, die zu einer Auslösung des in
der Regel über die strukturelle Ausgeglichenheit enthaltenen
Korrekturmechanismus führen würden, zu überwachen und zu prüfen, ob Empfehlungen
zur Aktivierung, Verlängerung oder Einstellung des Korrekturmechanismus
abzugeben sind. Im Gesetz, das der Institution die neuen Aufgaben überträgt,
wurde auch ihre Bezeichnung offiziell von Staatsschuldenausschuss in Fiskalrat
geändert, um die neue Rolle besser widerzuspiegeln. Für die Erstellung der
offiziellen, unabhängigen makroökonomischen Prognose, die der öffentlichen
Haushaltsplanung zugrunde liegt, ist weiterhin das Österreichische Institut für
Wirtschaftsforschung zuständig[4]. Die Fiskalregeln des
Österreichischen Stabilitätspakts zielen auf mehr Haushaltsdisziplin ab, was
durch ein auf Outputziele gestütztes Konzept erreicht werden soll. So wird insbesondere der mittelfristige
Haushaltsrahmen durch den Richtwert für die Ausgaben der Länder und Gemeinden
und die damit verbundene Deckelung des jährlichen Ausgabenwachstums gestärkt.
Eine Analyse der Ausgaben von Ländern und Gemeinden zeigt deren Volatilität.
Das jährliche nominale Ausgabenwachstum überschritt sowohl auf Ebene der Länder
als auch der Gemeinden in vielen Jahren die Grenzen, die die neue
Ausgabenvorschrift auferlegt hätte. Zudem lag das durchschnittliche Wachstum
der Länderausgaben in der Vergangenheit über diesem Richtwert, was insbesondere
durch Subventionen und Kapitaltransfers bedingt ist. Die Gemeinden schneiden
diesbezüglich etwas besser ab; das durchschnittliche Ausgabenwachstum bleibt
hier unter dem durch die neue Ausgabenvorschrift festgelegten Referenzwert.
Allerdings wich das Ausgabenwachstum in einigen Jahren deutlich von Referenzwert
ab, als z. B. 2008 die Subventionen für den Gesundheitssektor das
Ausgabenwachstum auf kommunaler Ebene nach oben trieben. Die Wirksamkeit
der fiskalischen Vorschriften wird deshalb weitgehend davon abhängen, wie
erfolgreich in Bereichen wie dem Gesundheitswesen Reformen angeregt werden
können. Der Österreichische Stabilitätspakt enthält auch eine Bestimmung, der
zufolge alle drei Regierungsebenen dazu verpflichtet sind, ihrem
Koordinationskomitee (das die Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts
koordiniert) jährlich bis zum 31. August ihre mittelfristigen
Haushaltspläne (im Falle von Ländern und Gemeinden in recht detaillierter Form)
vorzulegen. Diese Pläne sind dem Pakt zufolge rechtlich verbindlich. Wie
angemessen und wie wirksam diese Vorschrift ist, sollte in Zukunft aufmerksam
geprüft werden. In der Koalitionsvereinbarung, in
der die politischen Prioritäten der neuen Regierung festgelegt werden, wird die
Notwendigkeit einer Reform des föderalen Systems Österreichs anerkannt. Die Regierung strebt mit dieser Reform eine
Modernisierung der derzeitigen Befugnisverteilung zwischen den einzelnen
Regierungsebenen an. Dadurch verlöre auch das System der gegenseitigen
Bestätigungsrechte zwischen Bund und Ländern etwas an Bedeutung. Dieses kommt bei
der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Anwendung, die mehrere
Politikfelder betreffen und bei denen Bund und Länder sich die gesetzgebende
Gewalt teilen. Trotz des mehrfachen Scheiterns bisheriger Versuche zur
Neugestaltung des komplexen föderalen Systems wäre die Verabschiedung und
Umsetzung dieser Reform von kritischer Bedeutung für eine Rationalisierung der
föderalen Beziehungen zwischen Regierungsebenen. Langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Mittelfristig
scheint Österreich mittleren fiskalischen Tragfähigkeitsrisiken ausgesetzt zu
sein. Die mittelfristige Tragfähigkeitslücke[5],
die die bis 2020 erforderlichen Anpassungsanstrengungen für eine Rückführung
der Verschuldung auf 60 % des BIP bis 2030 veranschaulicht, liegt bei
1,7 % des BIP, was vor allem im Zusammenhang mit dem strukturellen
Primärsaldo 2015 zu sehen ist. Langfristig scheint Österreich mittleren
fiskalischen Tragfähigkeitsrisiken ausgesetzt zu sein, die insbesondere durch
die projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung bedingt sind, die über lange
Sicht 3,6 Prozentpunkte des BIP ausmachen werden. Die langfristige
Tragfähigkeitslücke[6]
stellt die Anpassungsanstrengung dar, die erforderlich ist, um sicherzustellen,
dass die Schuldenstandsquote sich nicht immer weiter erhöht; diese Lücke
beträgt 3,5 % des BIP. Höhere Risiken drohen, wenn der strukturelle
Primärsaldo auf niedrigere Werte zurückfallen würde, wie sie in der
Vergangenheit bereits verzeichnet wurden (z. B. Durchschnittswert
2003-2014). Deshalb sollte Österreich weiterhin Maßnahmen zur Verringerung der
Staatsschuld und zur weiteren Eindämmung des alterungsbedingten
Ausgabenwachstums[7]
durchführen, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittel-/langfristig
zu stärken. Österreich
erhielt im vergangenen Jahr eine Empfehlung zur Angleichung des
Ruhestandsalters für Frauen und Männer, die Anhebung des tatsächlichen
Pensionsantrittsalters durch Verknüpfung von Pensionsantrittsalter und
Pensionshöhe mit der veränderten Lebenserwartung und zur Umsetzung und Überwachung
der neuen Reformen zur Beschränkung des Zugangs zu Vorruhestandsregelungen. Die
in dieser Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu dem Schluss, dass
Österreich bei den Maßnahmen zur Erfüllung dieser Empfehlung beschränkte
Fortschritte erzielt hat (zur vollständigen Bewertung siehe Übersichtstabelle
in Abschnitt 4). Die
Reformen der Altersversorgung und des Gesundheitswesens, die im letzten Jahr
verabschiedet wurden, könnten die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
mittelfristig bis zu einem gewissen Umfang verbessern, sofern bestimmte
Voraussetzungen gegeben sind. Dies kann erreicht
werden, wenn eine vollständige Umsetzung erfolgt, wenn Maßnahmen in diesen
Bereichen verstärkt und geeignete Voraussetzungen geschaffen werden, um
bezüglich des Umgangs mit den öffentlichen Finanzen eine grundlegende Änderung
herbeizuführen. Anfang 2014 sind einige Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs
zu Vorruhestandsregelungen und zur Setzung von Anreizen für einen längeren
Verbleib im Erwerbsleben in Kraft getreten. Die neue Regierung hat sich
ehrgeizige Ziele zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters bis zum
Jahr 2018 gesetzt, und diese als verbindlich angekündigt. Allerdings mangelt es
an strukturellen Maßnahmen wie einer Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters
für Männer und Frauen und einer Verknüpfung des gesetzlichen Pensionsalters an
die Lebenserwartung. Es wurden
einige Schritte unternommen, um Ineffizienzen im Gesundheitssystem anzugehen.
Der Ansatz der Bundesregierung, die Ausgaben im Gesundheitswesen durch
Begrenzung des Ausgabenwachstums auf Ebene des nominalen BIP-Wachstums
einzudämmen, könnte jedoch schwierig durchzuhalten sein. In der Vergangenheit spiegelten die gesamtstaatlichen Ausgaben im
Gesundheitswesen das BIP-Wachstum in Jahren mit relativ robustem
Produktionswachstum wider. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass solche Regeln nicht
immer einfach durchzuhalten sind, insbesondere wenn sich die
Wirtschaftstätigkeit verlangsamt oder Ereignisse wie die Übernahme der Schulden
der staatlichen Krankenhäuser die Ausgaben in die Höhe treiben. Die Regierung
plant zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, um zu gewährleisten, dass die
Deckelung der Ausgaben dank zeitnaher Kontrollen eingehalten wird. Steuersystem Das österreichische Steuersystem ist durch eine hohe steuerliche
Belastung des Faktors Arbeit gekennzeichnet; die entsprechenden Steuereinnahmen
erreichten im Jahr 2012 mit 24,7 % des BIP den zweithöchsten Wert in der
EU. Die hohe Belastung schmälert – insbesondere bei niedrigen und mittleren Einkommen
– die Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Österreich verfügt dennoch über einen gut funktionierenden Arbeitsmarkt, was
jedoch nicht bedeutet, dass kein Potenzial für weitere Verbesserungen bestünde.
Der implizite Steuersatz auf Arbeit ist mit relativ hohen Sozialabgaben auf
Arbeit der dritthöchste in der EU. Bei der Steuer- und Abgabenbelastung von
Einzeleinkünften in Höhe von 67 % des Durchschnittslohns steht Österreich auf
Platz 6 und bei Einkünften in Höhe von 100 % des Durchschnittslohns (das
entspricht knapp 50 Prozent der Arbeitskosten) auf Platz 5. Dies spiegelt sich
in den hohen Grenzsteuersätzen für niedrige und mittlere Einkommen wider. Die
hohen Sozialbeiträge verringern zusammen mit der Einkommensteuer die Anreize
zur Arbeitsaufnahme für Personen mit geringem Verdienstpotenzial,
Zweitverdiener und Frauen, deren Anteil an der Teilzeitbeschäftigung in
Österreich deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt. Hohe Sozialbeiträge und
Einkommensteuern dürften die Anreize zur Arbeitsaufnahme für Personen mit
geringem Verdienstpotenzial schmälern, dies gilt insbesondere im Zusammenspiel
mit den Sozialleistungen und für Zweitverdiener (d. h. hauptsächlich
Frauen). Österreich gehört zu den Ländern mit der höchsten Niedriglohnfalle[8] für
Zweitverdiener, und die Beschäftigungsquote von Personen mit geringer
Qualifikation liegt 19,6 Prozentpunkte unter der allgemeinen
Beschäftigungsquote (EU-Durchschnitt: 16,3 Prozentpunkte). Eine niedrigere
steuerliche Belastung der Arbeit (insbesondere für Geringverdiener) würde die
Widerstandsfähigkeit des österreichischen Arbeitsmarkts gegenüber
Abwärtsrisiken weiter stärken. Österreich verfügt über Spielraum zur Verlagerung der Besteuerung des
Faktors Arbeit auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen wie
periodische Immobiliensteuern. Dies entspräche auch
einer Empfehlung aus dem Jahr 2013. Darin wurde Österreich aufgefordert, die
Steuer- und Beitragsbelastung der Arbeit von Geringverdienern in
haushaltsneutraler Weise durch Verlagerung auf andere Steuerquellen zu senken.
Die in dieser Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu dem Schluss, dass
Österreich bei den Maßnahmen zur Erfüllung dieser Empfehlung beschränkte
Fortschritte erzielt hat (zur vollständigen Bewertung siehe Übersichtstabelle
in Abschnitt 4). Das österreichische Parlament hat geringfügige Senkungen der
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber genehmigt; das vor kurzem
angenommene Steuerpaket umfasst jedoch keine weiteren Maßnahmen zur
Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit oder zur Nutzung des
Potenzials für eine Verlagerung auf andere Steuerquellen. Österreich hat somit
begrenzte Fortschritte zur strukturellen Verbesserung des Steuersystems
erzielt. Im März 2014 billigte der Bundesrat eine
Senkung der Lohnnebenkosten um 0,1 Prozentpunkte ab Juli 2014 und erneut um 0,1
Prozentpunkt ab Januar 2015. Anfang 2014 verabschiedete er einen
Gesetzesvorschlag für ein Steuerpaket (Abgabenänderungsgesetz 2014), das die
Steuereinnahmen im Jahr 2014 um 0,2 % des BIP und in den folgenden Jahren
um weitere 0,1 % des BIP erhöht. Das Paket umfasst Maßnahmen zur
Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage für direkte Steuern und zur
Erhöhung indirekter Steuern wie der Alkohol-, Tabak- und Kraftfahrzeugsteuer.
Allerdings fehlen wesentliche Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast auf
weniger wachstumsschädliche Steuern wie periodische Immobiliensteuern.
Österreich erzielte im Jahr 2012 mit diesen Steuern die viertniedrigsten
Einnahmen in der EU (0,2 % des BIP). Sie werden zudem auf der Grundlage
von Kadasterwerten erhoben, die seit 1973 praktisch nicht mehr aktualisiert
wurden. Die Anpassung der Kadasterwerte nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch,
dürfte aber zu zusätzlichen Einnahmen führen. Die Einnahmen aus Umweltabgaben
liegen im EU-Schnitt.
3.2.
Finanzsektor
Die
Kapitalisierung des Bankensektors hat sich im Jahr 2013 weiter verbessert, aber
die Anzahl der notleidenden Kredite steigt weiter an und die
Fremdwährungskredite geben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Der
Eigenkapitalkoeffizient stieg von 14,2 % Ende 2012 auf 14,9 % Ende
Juni 2013. Die Kernkapitalquote (ausschließlich konsolidierter Aktiva) ist bis
Mitte 2013 auf 11,5 % angestiegen, nachdem sie Ende 2012 noch 11 %
betrug. Die sechs größten österreichischen Kreditinstitute unterliegen einer
umfassenden Bewertung durch die Europäische Zentralbank. Die Rentabilität der
österreichischen Banken kam in der ersten Jahreshälfte 2013 erneut unter Druck,
da sowohl die Betriebskosten als auch die Risikokosten weiter anstiegen. Die
anhaltende Verschlechterung der Aktiva-Qualität in rund der Hälfte der Länder
Mittel-, Ost- und Südosteuropas, in denen österreichische Banken tätig sind,
hat dazu geführt, dass die konsolidierten notleidenden Kredite im Verhältnis zu
den nicht konsolidierten notleidenden Kredite überwiegen. Der Anteil
notleidender Kredite auf konsolidierter Basis (d. h. alle von
österreichischen Banken und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen notleidenden
Kredite) erreichte Mitte Juni 2013 8,8 %; die nicht konsolidierten notleidenden
Kredite (d. h. ohne notleidende Kredite ausländischer
Tochtergesellschaften) lag bei 4,4 %. Auch wenn in den vergangenen Jahren
mehrere aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Verknappung von
Fremdwährungs-Darlehen an nicht abgesicherte Kreditnehmer und zur Beschränkung
der Vergabe neuer Kredite in Fremdwährungen verabschiedet wurden, werden die
offenen Bestände der auf Fremdwährung (meist auf Schweizer Franken) lautenden
Kredite den österreichischen Bankensektor wahrscheinlich auch in Zukunft vor
Herausforderungen stellen. Bei rund 70 % der an private Haushalte vergebenen
Fremdwährungskredite handelt es sich um endfällige Darlehen[9], die
meisten im Zusammenhang mit Rückzahlungsinstrumenten, die sensibel auf
Entwicklungen an den Finanzmärkten reagieren. Die Empfehlung des Rates an Österreich aus dem Jahr 2013 enthielt auch
eine Empfehlung zur Finanzstabilität und zum Bankensektor, wobei insbesondere
auf die Notwendigkeit einer engen Überwachung des Bankensektors und verstärkter
Anstrengungen zur Umstrukturierung verstaatlichter und teilweise
verstaatlichter Banken hingewiesen wurde. Die Behörden
haben im Einklang mit diesen Empfehlungen Schritte zur Umstrukturierung
verstaatlichter und teilweise verstaatlichter Banken eingeleitet, die Banken
bleiben jedoch weiterhin in einer schwierigen Lage. Die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) schreitet mit der Umsetzung
des von der Europäischen Kommission genehmigten Umstrukturierungsplans fort;
allerdings erschweren die schwache Rentabilität und die anhaltende
Verschlechterung der Aktiva-Qualität diesen Umstrukturierungsprozess. Die ÖVAG begann im September 2013 mit der Veräußerung der maltesischen
Tochtergesellschaft. Im Juni 2013 erzielten ÖVAG und Raiffeisen eine Einigung,
wonach letztere von der ÖVAG ein Portfolio mit Forderungen im Wert von rund
1 Mrd. EUR erwerben wird. Dennoch muss die Bank weiterhin darum
kämpfen, wieder Gewinne zu erzielen. Ende September 2013 verbuchten die
Volksbanken einen Verlust nach Steuern in Höhe von ca. 67 Mio. EUR.
Dank des laufenden Verkleinerungsprozesses und der Verringerung der
risikogewichteten Aktiva hat sich die Kapitalisierung der Bank verbessert; die
Kernkapitalquote lag Ende September 2013 bei 13,0 % der gesamten Aktiva
gegenüber 10,9 % Ende 2012. Im September 2013 genehmigte die Europäische Kommission den
Umstrukturierungsplan für die Hypo Alpe Adria. Nach
dem Ende Mai 2013 erfolgten Verkauf der Hypo-Bank Österreich an die indische
Holdinggesellschaft Anadi Finanzholdings wird das Unternehmen nach folgendem
Zeitplan abgewickelt: i) das Netz südosteuropäischer Tochtergesellschaften wird
bis zum 30. Juni 2015 verkauft; ii) es wird eine eigene Abbaugesellschaft
gegründet, um alle Unternehmen und Portfolios schnellstmöglich abzuwickeln;
alle bis zum 30. Juni 2015 nicht veräußerten Unternehmensteile werden an
diese Gesellschaft übertragen[10].
Dem Stabilitätsprogramm zufolge ist der rechtliche Rahmen für die Abwicklung
der Hypo Alpe Adria dem Parlament bis zum Sommer zur Verabschiedung vorzulegen.
Die organisatorische Vorbereitung der Errichtung der betreffenden
Vermögensverwaltungsgesellschaft befindet sich im Gange. Die Gesellschaft wird
ihre Arbeit voraussichtlich im Herbst aufnehmen. Die KA Finanz – die „Bad Bank“ für Kommunalkredit Austria – ist
weiterhin tätig, liquidiert derzeit jedoch ihre Vermögenswerte und verkleinert
weiter ihre Bilanz. Die operativen Erträge der Bank
reichten zur Deckung der bei der Verringerung des Portfolios angefallenen
Nettokosten nicht aus, was bis Juni 2013 zu einem Verlust von
18 Mio. EUR führte (nach einem Jahresverlust von
50 Mio. EUR bis Juni 2012). Österreich hat im Haushalt 2013 eine
öffentliche Unterstützung der KA Finanz in Höhe von 250 Mio. EUR
vorgesehen, die es der Bank ermöglichen soll, die Basel III-Kriterien zu
erfüllen und eine Kernkapitalquote von etwa 7 % der Gesamtaktiva zu
halten. Die Regierung hat beschlossen, die verstaatlichte
Kommunalkredit Austria AG abzuwickeln, nachdem sich die geplante
Reprivatisierung aufgrund der schwierigen Marktbedingungen als nicht
durchführbar erwiesen hatte. Die Europäische Kommission genehmigte den Plan für
die Abwicklung der Bank am 19. Juli 2013. Kommunalkredit Austria AG hat
die Vergabe neuer Kredite eingestellt und wird ihre Vermögenswerte im Laufe der
Zeit veräußern. Kleine und mittlere Unternehmen haben in Österreich im Allgemeinen
keine Schwierigkeiten, um Zugang an Finanzmittel zu erhalten; allerdings sind
Teile der Finanzmärkte weiterhin unterentwickelt. Die
größten Herausforderungen betreffen die Verbesserung des Zugangs zu
Beteiligungskapital (Wagniskapital) in geringer Höhe und die Förderung von
Alternativen zu Bankkrediten (insbesondere Beteiligungs- und Mezzanine-Kapital,
einschließlich Schwarmfinanzierung) (siehe Jahreswachstumsbericht). Auch wenn
es für kleine und mittlere Unternehmen keineswegs schwierig ist, Finanzierungen
zu erhalten, unterliegen sie doch weiterhin Beschränkungen in Bezug auf die
Verfügbarkeit von Darlehen und die Stellung von Sicherheiten[11]. Vor
diesem Hintergrund kann die abnehmende Abhängigkeit von Fremdfinanzierungen als
positive Entwicklung gesehen werden. Durch politische Maßnahmen, die 2013
ergriffen wurden oder für 2014 geplant sind, sollen u. a.
Unternehmensgründungen stärker gefördert und einige erste regulatorische
Verbesserungen zur Vereinfachung von Schwarmfinanzierungen ermöglicht werden.
Den Unternehmen wird so geholfen, ihre Kapitalbasis zu stärken, doch ist damit
noch keine zufriedenstellende Abstimmung zwischen dem Finanzierungsbedarf von
KMU und Midcap-Unternehmen und den verfügbaren Kapitalquellen gegeben.
3.3.
Arbeitsmarkt[12]-, Bildungs- und Sozialpolitik
Der österreichische Arbeitsmarkt funktioniert nach wie vor gut, und
Österreich hat die niedrigste Arbeitslosenquote in der EU (4,9 % im Jahr
2013)[13]; die Erwerbsquote bestimmter Gruppen liegt jedoch deutlich unter dem
aggregierten Wert. Die künftigen Herausforderungen des
österreichischen Arbeitsmarkts ergeben sich aus strukturellen Veränderungen der
Wirtschaft und aus demografischen Veränderungen wie der alternden Gesellschaft,
dem Rückgang der Erwerbsbevölkerung und dem zunehmenden Anteil von
Beschäftigten mit Migrationshintergrund, und erfordern eine bessere Nutzung des
Arbeitsmarktpotenzials von älteren Arbeitnehmern, Frauen und Migranten. Die
Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte liegt unter dem EU-Durchschnitt; Grund
hierfür sind Vorruhestandsregelungen, Invaliditätsrenten und das niedrige
gesetzliche Pensionsantrittsalter. Die Vollzeitbeschäftigungsquote von Frauen[14] liegt aufgrund des beschränkten Angebots an Kinderbetreuungsplätzen
ebenfalls unter dem EU-Durchschnitt. Bei Personen mit Migrationshintergrund ist
die Arbeitslosenquote höher und die Erwerbsbeteiligung geringer. Zudem bildet
die Steuer- und Abgabenbelastung für Bezieher niedriger Einkommen nach wie vor
eine Beschäftigungshürde und stellen sich im Gesundheitssektor
Herausforderungen bezüglich der Sicherstellung der Nachhaltigkeit und des
Zugangs zur Langzeitpflege. Der sozioökonomische Hintergrund der Eltern hat
nach wie vor erheblichen Einfluss auf die schulischen Leistungen. In der
Hochschulbildung herrscht durch die wachsende Zahl der eingeschriebenen
Studenten nach wie vor finanzieller und organisatorischer Druck und bleibt der
Anteil der Studenten, die ihr Studium erfolgreich abschließen, gering. Arbeitsmarkt Österreich
wurde in den länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2013 nahe gelegt, das
Arbeitsmarktpotenzial von älteren Arbeitnehmern, Frauen und Migranten besser zu
nutzen, indem die Vermittelbarkeit von älteren Arbeitnehmern sowie
Kinderbetreuung und Langzeitpflege verbessert, die Qualifikationen von
Migranten anerkannt und die Steuer- und Abgabenbelastung für Geringverdiener
verringert würden. Die in dieser Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu
dem Schluss, dass Österreich bei den Maßnahmen zur Erfüllung dieser
Empfehlungen einige Fortschritte erzielt hat (zur vollständigen Bewertung siehe
Übersichtstabelle in Abschnitt 4). Österreich
hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um Anreize für einen längeren Verbleib im
Erwerbsleben zu schaffen. Das faktische Pensionsantrittsalter liegt jedoch nach
wie vor deutlich unter dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter. In den vergangenen Jahren verabschiedete Beschränkungen von Frühpensionierungen
und Invaliditätspensionen sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. So
wurde insbesondere die Möglichkeit befristeter Invaliditätspensionen für
Personen unter 50 Jahren abgeschafft und wird schrittweise völlig eingestellt.
Mit der Einführung des neuen Pensionskontos soll die Öffentlichkeit stärker für
den Zusammenhang zwischen Beiträgen und künftigen Leistungen sensibilisiert
werden. Allerdings lag das faktische Pensionsantrittsalter 2012 bei 58,4 Jahren
und damit nach wie vor deutlich unter dem gesetzlichen Pensionsalter (um 5,6
Jahre bei Männern und 2,6 Jahre bei Frauen); zudem bestehen trotz insgesamt
restriktiverer Bedingungen weiterhin Möglichkeiten für ein frühzeitiges
Verlassen des Arbeitsmarkts. Im NRP wurden relativ ehrgeizige Ziele gesetzt:
das faktische Pensionsantrittsalter soll zwischen 2012 und 2018 um 1,6 Jahre
ansteigen, d. h. stärker als die prognostizierte Zunahme der
Lebenserwartung[15]. Die Regierung plant die Einführung eines Pensionsmonitorings, das bei
Feststellung einer signifikanten Pfadabweichung automatisch zu einer Anpassung
der Politik führt. Dieser Mechanismus könnte zusätzlich zu den bereits umgesetzten
Maßnahmen weitere Reformen auslösen, muss jedoch wirksam angewandt werden, um
die Ziele zu erreichen. Die Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben
werden durch eine Erhöhung des Aufschubbonus für den Alterspensions-Antritt von
4,2 % auf 5,1 % verstärkt, an der laut NRP derzeit gearbeitet wird.
Dagegen gibt es aktuell keine Pläne zur Verknüpfung des gesetzlichen
Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung oder zur Angleichung des
gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Männer und Frauen, eine Maßnahme, die
ebenfalls zu einem längeren Erwerbsleben und zur Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen beitragen und die Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen bei der
Altersversorgung angehen würde. Während also die Maßnahmen zur Einschränkung
der Möglichkeiten für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben die
kurzfristigen Herausforderungen des niedrigen Pensionsalters teilweise angehen,
sind weitere strukturelle Maßnahmen erforderlich. Maßnahmen zur Förderung
barrierefreier und altersfreundlicher Arbeitsbedingungen würden sowohl dem Ziel
eines längeren Erwerbslebens als auch der Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am Arbeitsmarkt dienen. Neue Mittel wurden zugewiesen für Maßnahmen zur
Verbesserung der Vermittelbarkeit älterer Arbeitskräfte, zur Unterstützung von
Menschen, die nach einer Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen,
sowie für Fortbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen in neuen Arbeitsbereichen. Im Einzelnen sind dies folgende Mittel: 300 Mio. EUR im
Zeitraum 2014 bis 2018 für die Umschulung von Menschen mit eingeschränkter
Arbeitsfähigkeit, für die neue, an die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
und/oder die Rückkehr zum Arbeitsplatz geknüpfte Leistungen eingeführt wurden;
750 Mio. EUR im Zeitraum 2012 bis 2016 für Maßnahmen zur
Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit gesundheitlichen Problemen
bei der Rückkehr bzw. dem Einstieg ins Erwerbsleben und laut NRP
370 Mio. EUR im Zeitraum 2014 bis 2016 für Maßnahmen zur Verbesserung
der Arbeitsmarktbedingungen für ältere Arbeitnehmer. Die Beratungsinfrastruktur
für das Programm „fit2work” ist jetzt in allen Ländern verfügbar. Die Zusage
der Bundesregierung, die Erwerbsbeteiligung der über 50-Jährigen und
gesundheitlich beeinträchtigter Menschen durch befristete Beihilfen,
Lohnergänzungsleistungen und Programme für lebenslanges Lernen zu verbessern,
könnte in diesem Bereich Fortschritte ermöglichen. Zur Förderung barrierefreier
und altersfreundlicher Arbeitsbedingungen kann mehr getan werden. Zwar wurden finanzielle Mittel für
Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben
vorgesehen, doch fehlt es noch an einer umfassenden Strategie und sind
Kinderbetreuungseinrichtungen nach wie vor nur in beschränktem Umfang
verfügbar. Seit 2011-12 werden mehr finanzielle Mittel
für Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und Langzeitpflege zur Verfügung gestellt,
und es bestehen Pläne, diese bis 2018 weiter aufzustocken. Laut NRP ist die
Betreuungsquote für Kinder der Altersgruppe der 0- bis 2-Jährigen von
11,8 % im Kindergartenjahr 2007/8 auf 20,8 % im Kindergartenjahr
2012/13 gestiegen, bleibt damit aber immer noch unter dem Barcelona-Ziel von
33 %. Zudem gibt es keine landesweite, kohärente Strategie, die in
Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickelt worden wäre, um regionale
Unterschiede hinsichtlich der Nachfrage nach Kinderbetreuung und der
Vereinbarkeit von Familie und Vollzeitbeschäftigung anzugehen. Österreich setzt
bereits erlassene Maßnahmen zur Überwindung des Lohngefälles zwischen Frauen und
Männern weiter um und weitet diese Maßnahmen aus. Diese zielen insbesondere auf
eine stärkere Sensibilisierung und mehr Transparenz ab. Die im
Koalitionsvertrag vom Dezember letzten Jahres angekündigten Maßnahmen wie die
angestrebte Erhöhung der Anzahl von Frauen in Führungspositionen und die
Förderung der Beschäftigung in Berufen, die als atypisch für Frauen gelten,
sind ebenfalls Schritte in die richtige Richtung. Allerdings handelt es sich in
Anbetracht des Umfangs des Problems und seiner Ursachen um eher bescheidene
Maßnahmen. Österreich hat einen der höchsten Anteile von Frauen in
Teilzeitbeschäftigung, die Betreuungsaufgaben sind ungleich zwischen Frauen und
Männern verteilt und das Angebot an erschwinglicher, hochwertiger
Kinderbetreuung und Pflegeleistungen ist begrenzt. Zudem gibt es eine hohe
Konzentration von Frauen im Niedriglohnbereich. Diese stoßen trotz der
Tatsache, dass sie für ihre Arbeit häufig überqualifiziert sind, auf
Karrierehindernisse; Haupthürden sind insbesondere der Mangel an qualifizierten
Teilzeitbeschäftigungen, lange Abwesenheitszeiten aufgrund von Elternurlaub und
die Schwierigkeiten, einen Führungsposten zu erhalten („gläserne Decke“). Die Regierung hat Maßnahmen zur
Verbesserung der Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt verabschiedet
und plant noch umfassendere Maßnahmen für die Zukunft.
Um Migranten die amtliche Anerkennung ihrer Qualifikationen zu erleichtern,
wurden regionale Anlaufstellen eingerichtet, um Menschen durch das Verfahren zu
führen, und wurde das Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen von
sechs auf drei Monate verkürzt. Im NRP werden ein Anerkennungsgesetz und
Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen (saisonalen) Arbeitsmarktintegration
für Asylbewerber sowie eine Gesamtstrategie zur Verbesserung des Zugangs von
Migranten zum Arbeitsmarkt angekündigt. Nichtsdestotrotz müssen Migranten auf
dem Arbeitsmarkt aufgrund struktureller Hindernisse und von Diskriminierung
weiterhin viele Schwierigkeiten überwinden; zudem sind sie häufig überqualifiziert
und ist ein hoher Anteil gut ausgebildeter Zuwanderer aus Niedriglohnländern
als geringqualifizierte Arbeitskraft beschäftigt[16]. Bildung 2013 erhielt Österreich eine Empfehlung zur
Verbesserung der Bildungsergebnisse. Der Rat empfahl
eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung und eine Abmilderung der negativen
Konsequenzen der frühen Leistungsdifferenzierung nach Schulformen, die bereits
bei 10-jährigen Kindern vorgenommen wird und sich insbesondere auf die
Bildungsergebnisse benachteiligter Schichten auswirkt. Angesprochen wurden auch
die Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung der strategischen Planung im
Hochschulwesen und Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote. Die in dieser
Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu dem Ergebnis, dass Österreich
bei den Maßnahmen, die das Land ergriffen hat, um dieser Empfehlung Rechnung zu
tragen, einige Fortschritte erzielt hat (die vollständige Beurteilung kann der
Überblickstabelle in Abschnitt 4 entnommen werden). Wie die Ergebnisse der PISA-Studie von 2012 zeigen,
hat sich Österreich in sämtlichen Kategorien und vor allem bei der
Lesekompetenz verbessert.[17] Dennoch liegt der Anteil leistungsschwacher Schüler in dieser
Kategorie deutlich über dem EU-Durchschnitt. Im Fach Mathematik schneiden die
österreichischen Schüler besser ab; dort liegt der Anteil leistungsschwacher
Schüler unter dem EU-Durchschnitt. In wissenschaftlichen Fächern liegt er in
der Nähe des EU-Durchschnitts.[18] In einer separaten OECD-Studie (Survey of
Adult Skills) wird der immer noch vorhandene enge Zusammenhang zwischen
schwachen Lesefähigkeiten und dem sozioökonomischen Hintergrund der Eltern,
insbesondere im Falle von Migranten, betont. Das Ziel einer Verringerung der
Quote früher Schulabgänger wurde bereits erreicht. Allerdings war diese Quote
bei Schülern mit Migrationshintergrund, deren Anteil an der Gesamtschülerschaft
zunimmt, mehr als dreimal so hoch wie bei Schülern ohne Migrationshintergrund
(2012: 21,5 % gegenüber 6,0 %).[19]
Wegen des komplexen Aufbaus des Bildungswesens gibt es keine landesweite
Gesamt-Rahmenregelung zur Gewährleistung einer hochwertigen frühkindlichen
Bildung. Wie im NRP dargelegt, wurden einige Bildungsreformen
2013 verabschiedet, während andere weiterhin vorbereitet werden. Zur Finanzierung eines zusätzlichen obligatorischen Kindergartenjahres
ab dem Schuljahr 2014/15 und für den Sprachunterricht in dieser Altersgruppe
wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Die neuen Maßnahmen zur Förderung der
frühkindlichen Bildung wie der Rechtsrahmen auf Länderebene und die
Übergangsphase zwischen der frühkindlichen Bildung und der Grundschule stellen
weitere positive Schritte dar. Beide Maßnahmen waren im Koalitionsabkommen
angekündigt worden. Österreich wird das neue Mittelschulprogramm bis 2018/19
weiterführen und auch die Zahl der Ganztagsschulplätze erhöhen. Es muss genau
beobachtet werden, ob die neuen Mittelschulen in der Lage sein werden, die
negativen Auswirkungen früher Leistungsdifferenzierung auf sozial
Benachteiligte aufzufangen und die Bildungsergebnisse zu verbessern. Nationale
Tests haben ergeben, dass die neue Mittelschule bisher keine besseren
Bildungsergebnisse produziert als ihre Vorläuferin, die Hauptschule. Wie im NRP
dargelegt, hat die Regierung im Juni 2013 eine umfassende Reform der
Lehrerausbildung sowie ein neues Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrer
beschlossen. Diese Bestimmungen betreffen aber nicht das Problem der
frühkindlichen Bildung und der Betreuung. Im Hochschulwesen bleibt die hohe
Quote der Studienabbrecher angesichts der Notwendigkeit, den Anteil der
Hochschulabsolventen zu erhöhen, weiter auf der Tagesordnung. 35 % der Hochschulstudenten verlassen die
österreichischen Hochschulen ohne Abschluss. Im EU-Durchschnitt sind es
31 %. Laut dem NRP wurden zusätzliche Mittel[20] für die Zeit bis 2015 bereitgestellt, um diese und
andere Unzulänglichkeiten des Hochschulwesens zu beheben. Für die Zeit nach
2015 ist eine ausreichende Finanzierung aber noch nicht gesichert. Der
österreichische Hochschulplan, mit dem der wachsenden Zahl der Studenten und
der schwierigen Vereinbarkeit von Arbeit und Studium begegnet werden soll, wird
schrittweise bis 2021 umgesetzt. Dieser Plan birgt zusammen mit der Einführung
von Orientierungsphasen zu Studienbeginn
das Potenzial, die Studiendauer und die Quote der Studienabbrecher zu senken. Allerdings können die bestehenden Initiativen gegenwärtig nicht als
Gesamtstrategie für eine nachhaltige Entwicklung des Hochschulwesens betrachtet
werden. Dem NRP zufolge investiert Österreich weiterhin in Leitfäden
und andere Orientierungshilfen wie den Studienchecker, ein Programm, mit
dem Schülern der beiden Abschlussjahrgänge vor der Matura die Wahl des
richtigen Studienfachs erleichtert werden soll.[21] In Verbindung mit den zusätzlich verfügbaren
Ressourcen kann auch diese Maßnahme zu einer Senkung der Abbrecherquote
beitragen. Sozialpolitik Gesundheitswesen und
Langzeitpflege 2013
hatte der Rat an Österreich länderspezifische Empfehlungen zur effektiven
Umsetzung der Reformen im Gesundheitswesen gerichtet. Damit sollte gewährleistet
werden, dass die erwarteten Effizienzvorteile eintreten. Ferner sollte ein
finanziell tragfähiges Modell für die Bereitstellung von Langzeitpflegediensten
entwickelt und die Prävention, Rehabilitation und eigenständige Lebensführung
stärker in den Mittelpunkt gestellt werden. Die in dieser Arbeitsunterlage
vorgenommene Analyse führt zu dem Ergebnis, dass Österreich bei den Maßnahmen,
die das Land ergriffen hat, um dieser Empfehlung Rechnung zu tragen, einige
Fortschritte erzielt hat (die vollständige Beurteilung kann der
Überblickstabelle in Abschnitt 4 entnommen werden). 2013 wurden einige Maßnahmen
ergriffen, um die Gesundheitsreformen umzusetzen. Diese Maßnahmen könnten sich
jedoch als unzureichend erweisen, um die Strukturschwächen im Gesundheitssektor
zu beheben. Die Umsetzung der Reform muss in ihren
sämtlichen Aspekten beobachtet werden, um zu beurteilen, inwieweit sie zu mehr
Effizienz im Gesundheitswesen führt. Die Reform soll beträchtliche
Veränderungen nach sich ziehen, eine mehr auf Fakten gestützte, koordinierte
Planung und Ausführung von Gesundheitsdienstleistungen ermöglichen und damit
Effizienzvorteile verwirklichen. U. a. wurde die elektronische Gesundheitsakte
eingeführt und haben sich die einschlägigen Akteure auf Bundes- und Länderebene
auf Zielvorgaben für Gesundheitsdienstleistungen geeinigt. Es erscheint jedoch
unwahrscheinlich, dass die Reform zu einer substanziellen Verlagerung weg von
der stationären hin zur ambulanten Versorgung führen wird, da die bislang
vereinbarten Ziele für eine solche Veränderung nicht ambitioniert genug sind.
Dem NRP zufolge wurde der Pflegefonds bis 2016 verlängert, um die strategische
Planung und Steuerung sowie Transparenz und Leistungsversorgung zu verbessern
und das so genannte „Case und Care-Management“ flächendeckend auszubauen. Zur
Finanzierung wurden 650 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt.
Weiters wurde entsprechend dem Arbeitsprogramm der österreichischen
Bundesregierung eine Pflegefonds-Verlängerung für die Jahre 2017 und 2018 mit
insgesamt 700 Mio. Euro vereinbart. Der Pflegefonds ist eine Zwischenlösung zur
Finanzierung der Pflegeversorgung, aber um das System kostengünstiger zu
gestalten, sind umfassendere strukturelle Maßnahmen vonnöten. 2014 wurde das
Pflegekarenzgeld eingeführt, um die Vereinbarkeit von privater Pflege und Beruf
zu erleichtern. Einige zusätzliche Mittel wurden für Maßnahmen zur
Unterstützung der Reintegration gesundheitlich beeinträchtigter Menschen in den
Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme ist ein Kernelement der
Reform der Invaliditätspension, die im Januar 2014 in Kraft trat. Österreich
arbeitet an Strategien zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge insbesondere
auf dem Gebiet der Demenzerkrankungen. Das neue Regierungsprogramm enthält auch
Pläne zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Personen, die ein
eigenständiges Leben einem Umzug in ein Heim vorziehen; u.a. sind Programme für
betreutes Wohnen und Anreize für den Bau behindertengerechter Gebäude
vorgesehen.
3.4.
Strukturelle Maßnahmen zur Förderung von
nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
Österreichs solides Wachstum, seine bemerkenswert gute
Beschäftigungslage und die hohe Produktivität der Erwerbsbevölkerung sind das
Abbild einer prosperierenden, wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Die Wirtschaftskrise und die Abschwächung des Handels innerhalb des
Euro-Währungsgebiets haben allerdings zu einem erheblichen Verlust an
Weltmarktanteilen geführt. Die Exportentwicklung der letzten Zeit entspricht
jedoch im Großen und Ganzen der Entwicklung bei den EU-Partnern und profitiert
von der engen Lieferkettenintegration mit Deutschland und Mitteleuropa.
Insgesamt wurde die außenwirtschaftliche Bilanz kaum von den
Marktanteilsverlusten beeinträchtigt, und der Leistungsbilanzüberschuss hat
sich auf moderatem Niveau stabilisiert. Die Entwicklungen des realen effektiven
Wechselkurses und der Lohnstückkosten im verarbeitenden Gewerbe deuten auf
keinerlei Probleme in Bezug auf die internationale Kostenwettbewerbsfähigkeit
Österreichs hin. Gleichwohl könnte der Marktanteilsrückgang ein Signal dafür
sein, dass die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft besser genutzt werden muss.
Trotz eines starken Arbeitsmarkts legte der private Verbrauch nur verhalten zu,
und die Kaufkraft litt unter dem merklichen Inflationsgefälle zum
Euro-Währungsgebiet, das vor allem auf die Preisentwicklung im
Dienstleistungssektor zurückgeht. Die Förderung von Wettbewerb und
Produktivität im Dienstleistungssektor bildet eine wesentliche Voraussetzung
für mehr Wahlfreiheit der Verbraucher und eine stärkere Wertschöpfung im
Dienstleistungssektor. Wie die Verlängerung des Erwerbslebens trägt sie
nachweislich wirkungsvoll zu mehr lang- und mittelfristigem Wachstum bei (siehe
Kasten 2). 2013
erhielt Österreich eine Empfehlung zum Abbau von Hindernissen für
Dienstleistungsanbieter insbesondere in Bezug auf reglementierte Berufe, zur
Förderung des Wettbewerbs im Schienenverkehr und zur Stärkung der Befugnisse
und Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde. Bei der Umsetzung dieser
Empfehlung hat Österreich nur begrenzte Fortschritte erzielt. Erhebliche Hindernisse auf der Regulierungsebene hindern Unternehmen
und Einzelpersonen weiterhin daran, ihre Dienstleistungen in Österreich
anzubieten. Die Rechtsvorschriften zur Regulierung
bestimmter Berufe beschränken die Wahl der Rechtsform von
Dienstleistungsunternehmen und legen verbindliche Anforderungen in Bezug auf
die Gesellschafter fest. Gleichzeitig wird der Zugang zu einzelnen Berufen an
bestimmte berufliche Qualifikationen gebunden. Zusammengenommen errichten diese
Anforderungen - an Rechtsform, Gesellschafter und Berufsqualifikationen -
Hindernisse für den Marktzutritt und das Angebot freiberuflicher
Dienstleistungen, was zu erheblichen Einschränkungen des Wettbewerbs führen
kann. Dies kann auch negative Folgen für die Mobilität europäischer
Freiberufler nach sich ziehen, die sich in Österreich niederlassen und dort
arbeiten wollen und deren Herkunftsland eine solche Reglementierung nicht
vorgenommen hat. Die Auswertung des im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie
vorgenommenen Ländervergleichs der Auflagen hinsichtlich Rechtsform,
Gesellschaftern und tariflichen Anforderungen[22]
hat ergeben, dass Österreich bei den untersuchten Berufen die strengsten
Anforderungen an Rechtsform und Gesellschafter stellt. Die Gründung eines
interdisziplinären Dienstleistungsunternehmens bleibt in Österreich (trotz
einer laut Umfragen steigenden Nachfrage nach solchen Dienstleistungen) sehr
schwierig. Die neue Bundesregierung hat grundsätzlich zugestimmt,
Unternehmensgründungen dieser Art zu ermöglichen, aber bislang wurden noch
keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Unterschiedliche rechtliche
Anforderungen von einem Mitgliedstaat zum anderen machen die Erbringung von
Dienstleistungen und die Mobilität von Dienstleistungsanbietern komplizierter.
Weder wurden für die betreffenden Maßnahmen bislang Rechtfertigungsgründe unter
Verweis auf das öffentliche Interesse oder den Verbraucherschutz vorgebracht,
noch hat Österreich belegt, dass es nicht möglich wäre, legitime Ziele des
öffentlichen Interesses mit weniger restriktiven Vorschriften zu erreichen. Österreich nimmt an der EU-weiten gegenseitigen Evaluierung der
Anforderungen auf dem Gebiet der Berufsqualifikationen teil und hat als ersten
vorbereitenden Schritt zur Bewertung der Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit
einschlägiger Anforderungen seine Datenbank der reglementierten Berufe
aktualisiert. Das österreichische Verfassungsgericht
hat im November 2013 geurteilt, dass die Regulierung des
Photographenberufs ungerechtfertigt und unverhältnismäßig sei. Der Gerichtshof
der Europäischen Union kam in einem Vorabentscheidungsverfahren zu dem
Ergebnis, dass die Knüpfung von Apothekenneugründungen in Österreich an
demographische Kriterien nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Abgesehen von
diesen Gerichtsentscheidungen wurden bislang bei der Liberalisierung der
Dienstleistungen nur begrenzte Fortschritte erzielt; letztere unterliegen in
Österreich weiterhin weitreichenden Reglementierungen, zum Schaden von
Dienstleistungsanbietern und Verbrauchern. Die Bundeswettbewerbsbehörde ist im Vergleich zu den entsprechenden
Behörden in ähnlich großen oder kleineren Mitgliedstaaten klein, und Österreich
war 2013 eine Stärkung der Befugnisse und Ressourcen der
Bundeswettbewerbsbehörde empfohlen worden. Die
Ermittlungsbefugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurden mit der Novelle
des Kartell- und Wettbewerbsrechts vom 5. Dezember 2012 beträchtlich
gestärkt. Diese Änderungen beinhalteten auch erhebliche Angleichungen an das
EU-Wettbewerbsrecht, auch wenn die Entscheidungsbefugnisse weiterhin beim
Kartellgericht verbleiben. Der fortgesetzte Mangel an finanziellen und
personellen Ressourcen beeinträchtigt die Fähigkeit der BWB, das
Wettbewerbsrecht konsequenter durchzusetzen und an europäischen und
internationalen Kooperationsprojekten mitzuwirken. Zusätzliche Ressourcen
würden es der BWB auch ermöglichen, allgemein für die Belange des Wettbewerbs
einzutreten und wettbewerbsschädliche Aspekte gesetzlicher Regelungen zu
verhindern, einzugrenzen oder ihre Abschaffung zu erwirken. Die mit einer effizienten und wettbewerbsorientierten Vergabe
öffentlicher Aufträge verbundenen, potenziell erheblichen wirtschaftlichen
Vorteile werden im gesamten öffentlichen Sektor und im Versorgungssektor, in
dem für die Beteiligten auch die EU-Richtlinien über das öffentliche
Auftragswesen gelten, wahrscheinlich nicht realisiert.
Der Wert der von den österreichischen Behörden und Versorgungseinrichtungen
gemäß den EU-Vergabevorschriften veröffentlichten Ausschreibungen betrug 2012
1,5 % des BIP bzw. 6,6 % sämtlicher öffentlichen Ausgaben für
Arbeiten, Waren und Dienstleistungen und lag damit deutlich unter den
jeweiligen EU-Durchschnittswerten von 3,4 % bzw. 17,7 %. Österreich
zählt zu den Ländern, die öffentliche Aufträge am seltensten grenzübergreifend
ausschreiben. Wie der Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten zeigt, liegt dies
nicht an der föderalen Struktur des Landes. Dieser Umstand verursacht
erhebliche Kosten für den österreichischen Steuerzahler und - in Form
entgangener Geschäfte - für die europäischen Unternehmen.[23]
Österreich hat keine weitreichenderen Korrekturmaßnahmen ergriffen. Das
Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2014 eine Überprüfung der
Vergabeentscheidungen in die Wege geleitet, die die Unabhängigkeit dieser
Entscheidungen gewährleisten wird. Die österreichischen Fracht- und Personenschienenverkehrsmärkte würden
von weiteren Bemühungen um mehr Wettbewerb, wie 2013 empfohlen, profitieren.
Bislang hat Österreich keine spezifischen Maßnahmen ergriffen, um dieser
Empfehlung nachzukommen. Während Österreich bereits
jetzt zu den Ländern mit dem diversifiziertesten Verkehrswesen gehört und der
öffentliche Personenverkehr auf der Schiene einen der höchsten Anteile in der
EU aufweist, könnte eine weitere Verlagerung von Verkehrsaufkommen von der
Straße auf die Schiene dank der bereits vorhandenen hochwertigen Infrastruktur
zusätzlichen Nutzen bringen. Das Funktionieren des Binnenmarktes hängt in
erheblichem Ausmaß vom Vorhandensein wettbewerbsfähiger und zugänglicher
Schienenverkehrsmärkte in strategisch gelegenen Transitländern wie Österreich
ab. Eine weitere Verlagerung des Verkehrsaufkommens von der Straße auf die
Schiene würde dazu beitragen, dass Österreich die in der
Strategie Europa 2020 anvisierten Emissionsziele erreicht und die
durch den Straßenverkehr verursachte Verschmutzung abbaut (siehe unten). Nach
dem aktuellen organisatorischen Aufbau des alteingesessenen beherrschenden
Betreibers, der Österreichischen Bundesbahnen, werden die Infrastrukturgesellschaft
und die Schienenverkehrsbetreiber von der gleichen Dachgesellschaft
kontrolliert. Diese Struktur führt dazu, dass im Hinblick auf Dienstleistungen
von öffentlichem Interesse nur in beschränktem Umfang Transparenz herrscht und
Quersubventionen möglicherweise verborgen bleiben.[24] Zwar
haben neue Anbieter bereits eine gewisse Marktdurchdringung erreicht
(17,6 % im Fracht- und 8,7 % im Personenverkehr), aber sowohl auf dem
Personen- als auch dem Frachtschienenverkehrsmarkt bestehen weiterhin manche
Marktzutrittsschranken. Dazu zählen technische Anforderungen an
Ausrüstungsgüter, beispielsweise für die Nutzung des Neubauabschnitts eines
wichtigen transeuropäischen Verkehrskorridors (Inntal). Fortgesetzte
wettbewerbswidrige Verhaltensweisen des marktbeherrschenden Unternehmens haben
konkurrierende Unternehmen zu kostenträchtigen Verwaltungs- (wie Beschwerde an
die Regulierungsbehörden) und Gerichtsverfahren gezwungen. Das
marktbeherrschende Unternehmen erhält gerade einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag,
der sich auf rund 90 %[25]
des Hoheitsgebiets erstreckt und angeblich auch Hochgeschwindigkeitsverkehr
einschließt, so dass für diesen Teil des Marktes ein Wettbewerb praktisch
ausgeschlossen ist. Die Möglichkeit, mittels einer offenen Ausschreibung von
Teilen der im öffentlichen Dienstleistungsvertrag abgedeckten, unmittelbar an
die ÖBB vergebenen Beförderungsleistungen, die laut diesem Vertrag durchaus
erlaubt war, wurde nicht ausgenutzt.[26] Trotz der relativ hohen öffentlichen FuE-Aufwendungen (Österreich liegt
damit in der EU‑28 an fünfter Stelle) bleiben
Forschung und Innovation in Österreich unter ihren Möglichkeiten.[27]
Oft führen die öffentlichen FuE-Investitionen nicht zu konkreten Forschungs-
und Innovationsergebnissen und den damit einhergehenden wirtschaftlichen
Folgen. Dies liegt an dem relativ niedrigen Akademikeranteil (27 % im Jahr
2013 gegenüber 36,6 % im EU-Durchschnitt), strukturellen Faktoren und der
relativ schwachen Zusammenarbeit zwischen staatlich geförderter Forschung und
Forschungstätigkeiten der Wirtschaft (In Österreich machen von privaten
Unternehmen kofinanzierte öffentliche FuE-Aufwendungen lediglich 0,042 %
des BIP aus, im EU-Durchschnitt 0,052 %). Während die FuE-Intensität der
Unternehmen über dem EU-Durchschnitt liegt, verharrt das Wachstum innovativer
Unternehmen in der Gründungsphase unter dem EU-Durchschnitt (in Österreich
waren 4 % der Arbeitnehmer 2010 in rasch wachsenden Unternehmen
beschäftigt, im EU-Durchschnitt waren es 6 %). Österreich hat 2011 in
Reaktion auf die mangelnde Leistungsstärke seines Forschungs- und
Innovationssystems eine Strategie für Forschung, technologische Entwicklung und
Innovation veröffentlicht. 2014 muss Österreich eine nationale oder regionale
FuI-Strategie für intelligente Spezialisierung vorlegen, um mittelständische
Unternehmen zu unterstützen. Das Vorhandensein einer solchen Strategie und ihre
Koordinierung zwischen der Bundes- und der Länderebene ist Voraussetzung für
die Auszahlung von Finanzmitteln aus den Investitions- und Strukturfonds der EU
für den Programmzeitraum 2014-2020. Die Förderung privater Investitionen in
FuI-Technologie, in wissensintensive Sektoren und in Technologietransfer wird
zu den Kernzielen der Strategie für intelligente Spezialisierung gehören. Die Gründungsbedingungen für Unternehmen sind im Falle einfacher
Rechtsformen gut, wohingegen die Verwaltungslasten bei komplizierteren
Rechtsformen weiter gesenkt werden könnten. 2013
ergriff Österreich Maßnahmen, um die Gründungsbedingungen für Unternehmen zu
verbessern. In der Tat hat die jüngste Reform des GmbH-Rechts die
Verwaltungslasten für Gründer gesenkt, die sich für diese Rechtsform
entscheiden. Das erforderliche Gründungskapital wurde mit der Reform ebenso
gesenkt wie die Anwalts- und Notariatskosten. Auch die obligatorische
Einreichung eines Zulassungsantrags in Papierform wurde abgeschafft. Mit der
Reform werden die Gründungsbedingungen für GmbHs teilweise an die von
Einpersonengesellschaften angepasst. Die Reform hat zu mehr GmbH-Gründungen
geführt, aber auch negative Auswirkungen nach sich gezogen: bereits
eingetragene Unternehmen änderten ihre Rechtsform lediglich zu dem Zweck, ihr
Eigenkapital und damit ihre Steuerschuld zu reduzieren. Der Staat ging 2014 mit
einer Gesetzesänderung gegen diese unerwünschten Nebenwirkungen vor, ohne etwas
an den günstigeren Bedingungen für die ersten zehn Geschäftsjahre für
Unternehmen dieser Rechtsform zu ändern. Die Reform des GmbH-Rechts ist als
substanzieller Fortschritt in diesem Bereich zu betrachten. Allerdings bleibt
zu sehen, ob die mit ihr für Unternehmensneugründungen angestrebten Zeit- und
Kostenziele erreicht werden. Für Ausbau und Betrieb der Strom- und Gasnetze kommt es weiter
entscheidend auf eine aktive regionale Zusammenarbeit und geeignete Anreize auf
der Regulierungsebene an. Die implizit
lastflussbasierte Zuweisung von Leitungskapazitäten, mit der die negativen
Auswirkungen ungeplanter Lastflüsse in Mittel- und Osteuropa abgefedert werden
sollen, wurde nicht wie geplant Ende 2013 eingeführt. Der 380-kV-Hochspannungsring
in Österreich muss noch fertiggestellt werden, und die Leitungskapazitäten an
den Grenzen zu Italien, Slowenien, der Schweiz und Deutschland sind
ausbaubedürftig. Es wäre eingehender zu prüfen, ob die neue Verpflichtung der
Stromversorger, für alle Stromquellen ein Ursprungszertifikat vorzulegen, zur
Senkung der Stromeinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten führen wird. Auch der
Ausbau der Gasnetze muss eng mit den Nachbarländern abgestimmt werden. Im
Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die
transeuropäische Energieinfrastruktur hat Österreich eine zuständige Behörde
für die Organisation und Koordinierung des Genehmigungsverfahrens für Vorhaben
von gemeinsamem Interesse benannt. Zumindest für diese Vorhaben müssen den Betreibern
der Leitungssysteme Investitionsanreize geboten und die Genehmigungsverfahren
weiter gestrafft werden. Österreich verzeichnet gute Fortschritte bei der Förderung erneuerbarer
Energien. Dennoch werden beträchtliche Anstrengungen erforderlich sein, um den
Endenergieverbrauch bis 2020 auf dem Niveau von 2005 zu stabilisieren. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch betrug
2012 in Österreich 32,1 %, und das Land liegt bei der Verwirklichung eines
Anteils von 34 % bis 2020 im Plan. Im Gebäude- und im Verkehrssektor, bei
den Stromnetzen, im öffentlichen Sektor, im verarbeitenden Gewerbe und in
industriellen Verfahren (d. h. den Tätigkeiten von KMU und Industrie) ist
das Energiesparpotential jedoch weiter hoch. Den Ländern wird eine große Rolle
bei der korrekten Durchführung der geplanten Maßnahmen ohne überflüssige
Verzögerungen und bei der Verwirklichung klarer und ambitionierter Ziele
zukommen. Eine Aufgabenteilung ist für den Erfolg der geplanten Maßnahmen
unerlässlich. Das im Entwurf vorliegende Energieeffizienz-Gesetz soll 2014
verabschiedet werden. Österreich hat die Auswirkungen der Ressourceneffizienz auf die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erkannt. Das Land
erzielt gemessen an den verbrauchten Materialien einen größeren wirtschaftlichen
Wohlstand als der EU-Durchschnitt. Allerdings hängt seine Wirtschaft von
Rohmaterialeinfuhren nicht nur für den einheimischen Verbrauch, sondern auch
für die Herstellung von Ausfuhrgütern ab. Geht man von einer jährlichen
Basiswachstumsrate der Ressourcenproduktivität von 1,9 % aus (dies
entspricht der durchschnittlichen Zunahme zwischen 1995 und 2010), so kann das
Ziel einer 50 %igen Steigerung der Ressourcenproduktivität gegenüber 2008,
das im 2012 genehmigten österreichischen Ressourceneffizienz-Aktionsplan für
2020 anvisiert wurde, nur mit zusätzlichem Einsatz erreicht werden. Die Luftverschmutzung und die negativen Auswirkungen des Klimawandels
ziehen beträchtliche Umwelt- und Gesundheitsfolgen nach sich und sind mit hohen
wirtschaftlichen Kosten für die Gesellschaft verbunden.[28] Acht Hochwasserkatastrophen haben zwischen 2002 und 2013 Schäden von
insgesamt 5,3 Mrd. EUR[29]
verursacht. Maßnahmen zur Senkung der Partikel- und Stickstoffoxid-Emissionen
des Straßenverkehrs sind für die öffentliche Gesundheit von besonderer
Bedeutung. Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels und
Ökosystem-Dienstleistungen wie Hochwassersteuerung und -management in Gebieten,
in denen natürliche Lösungen kosteneffizient angewandt werden können, könnten erheblich
zu einer besseren Vorbeugung und Abmilderung von durch den Klimawandel
verursachten Naturkatastrophen beisteuern. 2013 wurden wichtige Schritte
unternommen, um die Treibhausgasemissionsziele (s. unten) zu erreichen
und die projizierte Lücke von sieben Prozentpunkten zu schließen. Durch die
Änderungen des Klimaschutzgesetzes und des Umweltrechtsanpassungsgesetzes für
den Zeitraum 2013 - 2020 wurden rechtsverbindliche Maßnahmen wie
Treibhausgasemissionsziele nach Sektor eingeführt und finanzielle Unterstützung
in Bereichen wie Abfallwirtschaft, Energie, Industrie, fluorierte Gase,
Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr ermöglicht. Zudem dürfte ein neues
Subventionsprogramm für Photovoltaik-Anlagen zu einer rascheren Ausweitung der
Erzeugungskapazitäten führen. Kasten 2: Potenzielle Wachstumsfolgen von Strukturreformen — ein
Leistungsvergleich Strukturreformen sind wesentliche
Wachstumsbeschleuniger. Daher ist es wichtig, die potenziellen Vorteile dieser
Reformen zu kennen. Die Vorteile von Strukturreformen können anhand
ökonomischer Modelle bewertet werden. Mittels des QUEST-Modells ermittelt die
Kommission, wie Strukturreformen in einem bestimmten Mitgliedstaat das Wachstum
beeinflussen würden, wenn dieser Staat seinen Abstand zur durchschnittlichen
Leistung der drei bei verschiedenen Schlüsselindikatoren (z. B. Ausmaß des
Wettbewerbs, Teilnahme von Frauen und älteren Menschen am Erwerbsleben,
Ersatzrate oder impliziter Verbrauchsteuersatz) am besten abschneidenden
EU-Mitgliedstaaten verringern würde. Bei einer Verbesserung dieser Indikatoren
könnte das BIP über einen Zeitraum von zehn Jahren gegenüber dem Basisszenario
um rund 4½ % gesteigert werden. Einige der Reformen könnten selbst innerhalb
relativ kurzer Zeit Wirkung zeigen. Die Modellsimulationen bestätigen die
Analyse in den Abschnitten 3.3 und 3.6, wonach die größten Verbesserungen sich
durch eine Senkung der Handelsspannen für Endprodukte und eine stärkere
Beteiligung von Frauen und älteren Menschen am Erwerbsleben erzielen ließen.
Die Simulationen bestätigen die Schwerpunktsetzung der Behörden auf der
Verlängerung des Erwerbslebens und dürften sie darin bestärken, die Reform des
Pensionssystems weiter voranzutreiben und den Wettbewerb im
Dienstleistungssektor zu fördern. Τabelle: Strukturindikatoren, Ziele
und potenzielle Auswirkungen auf das BIP[30] Quelle:
Kommissionsdienststellen. Anmerkung:
Bei den Simulationen wird angenommen, dass alle Mitgliedstaaten Reformen
anstrengen, durch die ihre strukturellen Mängel um 50 % abgebaut werden. In der
Tabelle sind die Beiträge der einzelnen Reformen zum BIP insgesamt nach fünf
und zehn Jahren dargestellt. Übertrifft das Land bei einem bestimmten Indikator
den Vergleichswert, so wird keine Simulation der Wirkungen von Reformmaßnahmen
in diesem Bereich vorgenommen; der Mitgliedstaat kann jedoch immer noch von
Reformen in anderen Mitgliedstaaten profitieren.[31]
* Die langfristige Wirkung einer Erhöhung des Anteils
der Hochqualifizierten läge bei 2,7 % des BIP, eine Verringerung des Anteils
der Geringqualifizierten käme einer Veränderung um 2,6% gleich.
** Vergleichswert: EU-Durchschnitt.
3.5.
Modernisierung der Verwaltung
Auf dem
Gebiet der Verwaltung steht Österreich relativ gut da. Die Verwaltung arbeitet
gut, weitere Verbesserungen sind aber möglich.
Österreich rangiert gemessen am Weltbank-Indikator für die Wirksamkeit des
Regierungshandelns weiterhin unter den 10 Ländern mit der leistungsfähigsten
Verwaltung und über dem EU-Durchschnitt. Allerdings ist das Land 2011 und 2012
in der Rangliste einige Plätze nach unten gerutscht. Eine unsystematische und
ineffiziente Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hat zu einer
Vielfalt rechtlicher Regelungen und Verzögerungen bei der Umsetzung von
EU-Richtlinien geführt, die Wirtschaft unnötig belastet und eine Fragmentierung
der Märkte bewirkt. Ein komplexes Kompetenzengeflecht beeinträchtigt auch die
Leistungsfähigkeit des österreichischen Innovationssystems (siehe
Abschnitt 3.4). Derzeit werden Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltungslasten für
Unternehmen und Bürger zu senken. Im Anschluss an das
abgelaufene Programm zur Senkung der Verwaltungslasten für Unternehmen
(2007-2012) enthält das Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung Pläne zur
Einrichtung einer Agentur, die für Verwaltungsabbau und Verfahrensvereinfachung
zuständig sein soll. Die Agentur soll Maßnahmen zum Abbau von Verwaltungslasten
für Unternehmen und Bürger entwickeln und fördern und Ämterkosten senken. Eine
politische Priorität bleibt der Ausbau von elektronischen
Verwaltungsdienstleistungen. Momentan wird daran gearbeitet, die
Online-Anmeldung von Unternehmen zu erleichtern. Das System soll 2015 die volle
Einsatzreife erlangen. Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen weiter um rund
200 Mio. EUR zu senken, wird schrittweise ein Online-Unternehmensserviceportal
eingerichtet. Mit dem Portal soll eine einheitliche Ansprechstelle mit einer
breiten Leistungspalette (z. B. Steuererklärungen, Sozialversicherungsbeiträge,
öffentliches Auftragswesen) positioniert werden. Die zweite Phase wurde 2013
durchgeführt. Österreich hat ein regionales Netz mit neun zentralen Anlaufstellen
eingerichtet, um Unternehmen zu unterstützen, die Dienstleistungen in
Österreich erbringen. Österreich verfügt über ein gut
entwickeltes Angebot an elektronischen Verwaltungsdienstleistungen. Für die
zentralen Anlaufstellen könnte es von Vorteil sein, mit anderen
unternehmensbezogenen elektronischen Verwaltungsdienstleistungen vernetzt zu
sein. Die Zugänglichkeit der Verwaltungsportale für Bürger aus anderen
Mitgliedstaaten müsste verbessert werden, u. a. durch die Ausweitung
mehrsprachiger Angebote und der verfügbaren Leistungen und durch eine
benutzerfreundlichere Ausgestaltung der Nutzeroberflächen. Seit Januar 2013 wurde ein Folgenabschätzungssystem für neue
Vorschriften eingeführt, das unterschiedliche Arten von Auswirkungen mittels
neun verschiedener Tests misst. Positiv hervorzuheben
ist die Einbeziehung eines KMU-Tests. Die größte Schwäche des Systems ist
augenscheinlich konzeptioneller Natur, da es keinen Vergleich der im Rechtsakt
vorgesehenen Maßnahme mit alternativen politischen Lösungen ermöglicht. Die
Qualität der Analyseergebnisse und die Transparenz der Methoden zur
Quantifizierung gesellschaftlicher Kosten und Vorteile sollte ausführlich
bewertet werden, sobald die ersten mit diesem neuen System erzielten Ergebnisse
vorliegen.
4.
Fazit
Österreich hat sich unter den schwierigen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der letzten Jahre gut behauptet. Mehrere
mittel- bis langfristige Herausforderungen bedürfen fortgesetzter Aufmerksamkeit
und angemessenen politischen Handelns. Das
Wirtschaftswachstum blieb im positiven Bereich, die Beschäftigungslage und das
Einkommenswachstum sind weiterhin robust und die Finanzierungskonditionen
bleiben relativ günstig. Dennoch schöpft der Arbeitsmarkt das Potenzial
bestimmter Teile der Erwerbsbevölkerung (insbesondere Menschen mit
Migrationshintergrund, Frauen und ältere Arbeitnehmer) nicht voll aus, und im
Dienstleistungssektor könnte sich die nicht optimale Wettbewerbslage bemerkbar
machen, da bei der Beseitigung unverhältnismäßiger Marktzutrittsschranken nur
begrenzte Fortschritte erzielt wurden. Die Bildungsergebnisse liegen bei den
Lesekompetenzen noch unter dem Durchschnitt, und der sozioökonomische
Hintergrund hat in Österreich weiterhin viel Einfluss auf den Bildungserfolg.
Die Nachhaltigkeit der Altersversorgung und des Gesundheitswesens kann weiter
verbessert werden. Das Finanzsystem leidet immer noch unter dem beträchtlichen
Umfang wertgeminderter Vermögenspositionen im Bestand mehrerer notleidender
Geldinstitute. Sämtliche oben erwähnten Punkte wurden in den länderspezifischen
Empfehlungen an Österreich vom vergangenen Jahr angesprochen. Die in
dieser Arbeitsunterlage vorgenommene Analyse führt zu dem Ergebnis, dass
Österreich bei den Maßnahmen, die das Land ergriffen hat, um den
länderspezifischen Empfehlungen von 2013 Rechnung zu tragen, einige
Fortschritte erzielt hat. Österreich hat bei der
Förderung eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben, der Verbesserung der
Bildungsergebnisse und bei der Ausschöpfung des Arbeitsmarktpotentials von
Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und älteren Arbeitnehmern einige
Fortschritte erzielt. Auch bei der Reformierung des Gesundheitswesens sind
einige Fortschritte zu verzeichnen, und die Umstrukturierung des Bankensektors
wird fortgeführt. Die meisten Reformen – insbesondere im Bildungs- und im
Gesundheitswesen – werden sich jedoch erst mittel- bis langfristig bemerkbar
machen. Eine wirkungsvolle Umsetzung und Kontrolle bleibt daher unabdingbar. Die im Juli 2013 identifizierten und im
Jahreswachstumsbericht erneut aufgeführten Herausforderungen bleiben aktuell.
Die im Programm angesetzte mittelfristige Haushaltsstrategie sollte in den
Jahren 2014-2015 stärker unterlegt werden. Die
Haushaltsprojektionen (auch im Programm) lassen die Gefahr erkennen, dass die
Regeln der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht
eingehalten werden könnten. Um sein langfristiges Wachstumspotenzial zu wahren
und seine Staatsfinanzen trotz einer alternden Bevölkerung stabil zu halten,
muss Österreich sein Reformtempo beibehalten oder sogar beschleunigen,
insbesondere was den Arbeitsmarkt, die Altersversorgung, das Gesundheits- und
das Bildungswesen anbetrifft. Energischere Bemühungen um mehr Wettbewerb
insbesondere im Dienstleistungssektor würden zu einem besseren
Unternehmensumfeld beitragen, und entschlossene Schritte zur Vollendung einer
transparenten Umstrukturierung verstaatlichter Banken würden die Stabilität des
Finanzsystems erhöhen. Im nationalen Reformprogramm und im Stabilitätsprogramm, die Österreich
vorgelegt hat, werden die meisten, aber nicht alle im Arbeitspapier vom Vorjahr
identifizierte Herausforderungen angegangen. Das NRP
enthält die politischen Vorhaben Österreichs in Bezug auf den Arbeitsmarkt, das
Bildungswesen, das Gesundheitswesen, die Pflege und die Maßnahmen, mit denen
weitere Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele von „Europa 2020“
erreicht werden sollen. Im Stabilitätsprogramm wird das Ziel bestätigt, das mittelfristige
Haushaltsziel bis 2016 und damit ein Jahr nach dem in der Empfehlung vom
Vorjahr angesetzten Termin zu erreichen, und es wird eine langsamere
strukturelle Anpassung an dieses Ziel im Hinblick auf die Anforderungen der
präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts anvisiert. Dort
werden auch konkrete Schritte genannt, um die Umstrukturierung des
Bankensektors voranzubringen. In vielen Fällen kommt jedoch eine
rückwärtsgerichtete oder auf kurzfristige Aspekte konzentrierte Perspektive zum
Ausdruck, und aus der Maßnahmenbeschreibung ist kein grundlegender, umfassender
strategischer Rahmen ersichtlich.
Überblick[32]
Verpflichtungen aus dem Jahr 2013 || Zusammenfassende Bewertung Länderspezifische Empfehlungen Empfehlung 1: Den Haushalt für 2013 wie geplant umsetzen, so dass das übermäßige Defizit auf nachhaltige Weise korrigiert wird und die in den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens spezifizierte durchschnittliche jährliche strukturelle Haushaltsanpassung erreicht wird; nach der Korrektur des übermäßigen Defizits in geeignetem Tempo strukturelle Anpassungsanstrengungen unternehmen, um das mittelfristige Haushaltsziel bis 2015 zu erreichen; die Finanzbeziehungen zwischen unterschiedlichen Regierungsebenen straffen, indem z. B. der organisatorische Aufbau vereinfacht wird und die Zuständigkeiten für Ausgaben und Finanzierung aneinander angepasst werden. || Bei der Umsetzung der ersten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Österreich hat die Empfehlung zur nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits vollständig umgesetzt. · Bei den strukturellen Anpassungsanstrengungen im Einklang mit dem Pakt wurden keine Fortschritte erzielt. Weiterhin soll das mittelfristige Haushaltsziel 2016 erreicht werden. · Einige Fortschritte wurden bei der Straffung der Finanzbeziehungen zwischen unterschiedlichen Regierungsebenen erzielt. Empfehlung 2: Die Harmonisierung des Pensions- bzw. Rentenalters von Frauen und Männern zeitlich vorziehen, das tatsächliche Pensions- bzw. Rentenalter durch eine Anpassung des Pensions- bzw. Rentenalters oder der Pensions- bzw. Rentenansprüche an die Veränderung der Lebenserwartung anheben; die neuen Reformen zur Beschränkung der Inanspruchnahme von Frühpensionierungsregelungen umsetzen und überwachen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer weiter verbessern, um das tatsächliche Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer anzuheben. || Bei der Umsetzung der zweiten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Bei der Angleichung des Pensionsalters von Frauen und Männern sind keine Fortschritte festzustellen. · Bei der Beschränkung der Inanspruchnahme von Frühpensionierungsregelungen, der Verbesserung des Prozesses der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben und den Fortbildungs- und Umschulungsangeboten wurden substanzielle Fortschritte erzielt. Bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer, insbesondere bei der Erleichterung ihrer Wiedereingliederung ins Erwerbsleben und den Fortbildungs- und Umschulungsangeboten wurden ebenfalls einige Fortschritte erzielt. Empfehlung 3: Neue Maßnahmen ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu verbessern, indem insbesondere das Kinderbetreuungsangebot und die Langzeitpflegedienste verbessert werden und das hohe geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle angegangen wird; das Arbeitsmarktpotenzial von Menschen mit Migrationshintergrund durch eine weitere Verbesserung der Anerkennung ihrer Qualifikationen und ihrer Bildungsergebnisse vollständig ausschöpfen; die tatsächliche Steuer- und Beitragsbelastung der Arbeit bei Geringverdienern in haushaltsneutraler Weise durch Verlagerung auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen, etwa periodische Immobiliensteuern, senken. || Bei der Umsetzung der dritten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Bei der Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots und der Langzeitpflegedienste hat Österreich einige Fortschritte erzielt, bei der Inangriffnahme des hohen geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles sind jedoch nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. · Einige Fortschritte sind festzustellen, was die bessere Ausschöpfung des Arbeitsmarktpotenzials von Menschen mit Migrationshintergrund anbelangt. Die Beratungsdienste, die über die Anerkennungsverfahren informieren, wurden verbessert, aber es besteht Bedarf an einer weiteren Vereinfachung des gesamten Anerkennungsverfahrens und einer Verbesserung der allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen für Menschen mit Migrationshintergrund. · Bei der steuerlichen Entlastung von Geringverdienern durch Verlagerung auf periodische Immobiliensteuern sind nur begrenzte Fortschritte erkennbar. Empfehlung 4: Die jüngsten Reformen im Gesundheitswesen effektiv umsetzen, um zu gewährleisten, dass die erwarteten Effizienzvorteile eintreten; ein finanziell tragfähiges Modell für die Bereitstellung von Langzeitpflegediensten entwickeln und die Prävention, Rehabilitation und eigenständige Lebensführung stärker in den Mittelpunkt stellen. || Bei der Umsetzung der vierten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Einige Fortschritte betreffen die Umsetzung der Reformen im Gesundheitswesen, auch wenn wichtige Herausforderungen wie die Senkung des Aufkommens an stationären Behandlungsleistungen und die Gewährleistung einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung nach wie vor einer Antwort bedürfen. Einige Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Kosteneffizienz der staatlichen Gesundheitsausgaben erzielt. · Einige Fortschritte sind auch bei der Gewährleistung von Pflegeleistungen auf mittlere Sicht festzustellen, aber langfristig sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um eine nachhaltige Pflege zu sichern. Empfehlung 5: Die Bildungsergebnisse insbesondere benachteiligter jugendlicher Menschen verbessern, unter anderem durch die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und eine Abmilderung der negativen Konsequenzen früher Leistungsdifferenzierung; die strategische Planung im Hochschulwesen weiter verbessern und Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote ausweiten. || Bei der Umsetzung der fünften Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Einige Fortschritte sind mit Blick auf die Empfehlung zum Bildungssektor zu verzeichnen. Österreich hat mehrere Maßnahmen ergriffen. Die Bildungsergebnisse haben sich leicht verbessert. Dennoch hat der sozioökonomische Hintergrund weiterhin einen beträchtlichen Einfluss, und frühzeitigen Maßnahmen, um einem frühen Verlassen der Schule vorzubeugen, wird nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet. Es besteht Bedarf an einer landesweiten Strategie für eine hochwertige frühkindliche Bildung. · Einige Fortschritte können mit Blick auf die Empfehlung zum Hochschulwesen festgestellt werden. Die tatsächliche Umsetzung des Hochschulplans bis 2021 sollte genau verfolgt werden. Dieser Plan kann als Instrument für eine bessere Koordinierung betrachtet werden, enthält jedoch keine Gesamtstrategie für eine nachhaltige Entwicklung des Hochschulwesens. Empfehlung 6: Die Befugnisse und Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde weiter stärken und die Umsetzung der Reform der Wettbewerbsvorschriften überwachen; unverhältnismäßige Hindernisse für Dienstleistungsanbieter abbauen; dazu zählen auch die Überprüfung, inwieweit Beschränkungen der Aufnahme und Ausübung eines reglementierten Berufs durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt sind, und die Förderung des Wettbewerbs insbesondere im Schienenverkehr. || Bei der Umsetzung der sechsten Empfehlung hat Österreich begrenzte Fortschritte erzielt. · Begrenzte Fortschritte sind bei der Stärkung der Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde zu verzeichnen, der es nach wie vor an einer ausreichenden personellen Ausstattung ermangelt. · Beim Abbau unverhältnismäßiger Marktzutritts-Hindernisse für Dienstleistungsanbieter wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Eine systematische allgemeine Überprüfung hat nicht stattgefunden. Österreich nimmt allerdings an der von der Kommission durchgeführten EU-weiten Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe teil (eine rechtliche Verpflichtung gemäß der überarbeiteten Richtlinie über Berufsqualifikationen). · Österreich hat keine Fortschritte bei der Förderung des Wettbewerbs im Schienenverkehr erzielt. Auf diesem Gebiet wurden keine Maßnahmen ergriffen. Empfehlung 7: Zur Wahrung der Finanzstabilität die verstaatlichten und teilweise verstaatlichten Banken weiterhin eng überwachen und ihre Umstrukturierung beschleunigen. || Bei der Umsetzung der siebten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt. · Einige Fortschritte sind bei der Umstrukturierung der verstaatlichten und teilverstaatlichen Banken im Staatsbesitz im Verlauf des Jahres 2013 zu verzeichnen, aber die Gesamtlage dieser Geldinstitute (vor allem der Hypo Alpe Adria) bleibt schwierig. Europa 2020 (nationale Ziele und Fortschritte) Zielvorgabe für den Politikbereich || Festgestellte Fortschritte FuE-Ziel: 3,76 % des BIP (zwei Drittel vom privaten, ein Drittel vom öffentlichen Sektor). || Nach einem starken Anstieg der FuE-Intensität zwischen 2000 (1,93 %) und 2008 (2,67 %) um nahezu 0,1 Prozentpunkte jährlich ließen die Fortschritte ab 2008 nach. 2010 belief sie sich auf 2,80 %, 2011 auf 2,77 % und 2012 auf 2,84 % (wovon 1,95 % auf Ausgaben des privaten und 0,73 % auf Ausgaben des öffentlichen Sektors entfielen). Während die privaten FuE-Aufwendungen den Daten von Eurostat zufolge im Zeitraum 2010-2012 im Verhältnis zum BIP geringfügig zunahmen, stagnierten die öffentlichen Ausgaben. Dies zeigt, dass Österreich momentan nicht auf Kurs liegt, um sein ehrgeiziges Ausgabenziel von 3,76 % zu erreichen. Ohne zusätzliche Anstrengungen und größere Fortschritte wird das Ziel nicht erreicht. Ferner sollte daran erinnert werden, dass die im Herbst 2014 anstehende Revision des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) voraussichtlich zur Berechnung eines höheren BIP-Werts führen wird, wodurch sich die FuE-Intensität entsprechend verringert. Beschäftigungsquoten-Ziel (%): || Die Gesamtbeschäftigungsquote lag – nach 75,6 % im Jahr 2012 und 75,2 % im Jahr 2011 – im Jahr 2013 bei 75,5 % und damit deutlich über dem EU 28-Durchschnitt von 68,3 %. Um das nationale Beschäftigungsziel von 77-78 % bis 2020 zu erreichen, müsste die aktuelle Beschäftigungsquote um 1,5 bis 2,5 Prozentpunkte ansteigen. Angestrebte Quote früher Schulabgänger (%): || Bei der Senkung des Anteils früher Schulabgänger hat Österreich die Zielvorgaben von Europa 2020 und sein nationales Ziel bereits übertroffen (2006: 9,8 %, 2012: 7,6 %, 2013: 7,3 %); allerdings muss weiter daran gearbeitet werden, auch die Quote früher Schulabgänger bei Menschen mit Migrationshintergrund zu senken. Angestrebter Anteil der Hochschulabschlüsse (%): || Österreich verzeichnet hier Fortschritte (2006: 21,2 %, 2011: 23,8 %, 2012: 26,3 %, 2013: 27,3 %). Unter Einbeziehung der ISCED-Abschlüsse des Niveaus 4a lag der Anteil der Hochschulabschlüsse 2012 bereits bei 36,6 %. Dennoch bleibt es weiterhin ein anspruchsvolles Unterfangen, den Anteil der Inhaber eines Hochschulabschlusses an der Gesamtbevölkerung zu erhöhen. Senkung der Zahl armutsgefährdeter Personen: -235 000 (gegenüber 2008) || Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen ist um 125 000 zurückgegangen (EU SILC 2011), so dass Österreich die bis 2020 angestrebte Senkung um 235 000 Personen bereits zu etwas mehr als der Hälfte erreicht hat. NB: Den EU-SILC-Daten für 2012 zufolge ist die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen erheblich gestiegen, aber die Zahlen sind aufgrund eines Bruchs in der Datenreihe nicht vergleichbar. Energieeffizienzziel: 20 % Bis 2020: Primärverbrauch von 31,5 Mtoe, Endverbrauch von 26,3 Mtoe. || Die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie wurden noch nicht verabschiedet. Nationales Treibhausgasemissionsziel: -16 % im Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 2005 (ohne unter den Emissionshandel fallende Wirtschaftszweige). || Veränderung des Anteils der Treibhausgasemissionen (in nicht unter den Emissionshandel fallenden Wirtschaftszweigen) zwischen 2005 und 2012: -13 %. Laut den jüngsten der Kommission vorgelegten nationalen Projektionen und unter Berücksichtigung bestehender Maßnahmen dürfte das Ziel verfehlt werden; -9 % im Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 2005 (d.h. eine projizierte Lücke von.7 Prozentpunkten). Für 2020 angestrebter Anteil der erneuerbaren Energien: 34 % Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehr (alle Verkehrsträger): 10 % || Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch betrug 2012 32,1 %. Beim 2020-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien liegt Österreich im Plan. Im Verkehrssektor betrug der Anteil erneuerbarer Energien 7.72 %.
Anhang
Standardtabellen Tabelle I.
Makroökonomische Indikatoren Tabelle II. Vergleich
der makroökonomischen Entwicklungen und Prognosen Tabelle III.
Zusammensetzung der Haushaltsanpassung Tabelle IV.
Schuldendynamik Tabelle V. Indikatoren
für die langfristige Tragfähigkeit Tabelle VI. Indikatoren
zur Besteuerung Tabelle VII.
Finanzmarktindikatoren Tabelle VIII.
Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren Tabelle IX.
Leistungsindikatoren der Produktmärkte und Politikindikatoren Tabelle X. Grünes
Wachstum Verzeichnis der in
Kasten 2 verwendeten Indikatoren für die potenzielle Auswirkung von
Strukturreformen auf das Wachstum Handelsspannen für Endprodukte: Preis-Kosten-Marge, d. h. Differenz zwischen dem Verkaufspreis eines
Produkts/einer Dienstleistung und den Kosten. Die Handelsspannen für
Endprodukte werden anhand der Handelsspannen in ausgewählten
Dienstleistungssektoren ermittelt (Beförderung und Lagerung, Post und
Telekommunikation, Energie- und Wasserversorgung, Gastgewerbe, Kredit- und
Versicherungsgewerbe; ausgenommen sind das Grundstücks- und Wohnungswesen, die
Vermietung beweglicher Sachen und andere Unternehmensdienstleistungen[33]) Quelle: Schätzung der
Kommissionsdienststellen unter Verwendung der Methode von Roeger, W. (1995),
„Can imperfect Competition explain the Difference between primal and dual
Productivity?“ Journal of Political Economy Bd. 103(2) S. 316-30, auf
der Grundlage von Daten von EU KLEMS 1996-2007. Eintrittskosten: Kostenaufwand für Unternehmensgründungen im Vorleistungssektor, als
Anteil am Pro-Kopf-Einkommen. Anstelle der Daten des Vorleistungssektors werden
in diesem Modell die des verarbeitenden Gewerbes herangezogen. Quelle: World Bank, Doing
Business-Datenbank. www.doingbusiness.org. Daten für 2012. Impliziter Verbrauchsteuersatz: : Quotient aus Verbrauchsteuern insgesamt und dem Wert der privaten
Verbrauchs. In den Simulationen wird der Verbrauchsteuersatz als Indikator für
die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf indirekte Steuern
verwendet. Die impliziten Verbrauchsteuersätze sind gestiegen (Halbierung des
Rückstands auf die am besten abschneidenden Länder), während die Besteuerung
des Faktors Arbeit gesenkt wurde, so dass die Wirkung insgesamt ex ante
haushaltsneutral ist. Quelle: Europäische Kommission,
Taxation trends in the European Union, Ausgabe 2013, Luxemburg, 2013 Daten für
2011. Anteil der Hochqualifizierten und
der Geringqualifizierten: Der Anteil der
Hochqualifizierten ist gestiegen und der Anteil der Geringqualifizierten wurde
verringert (Halbierung des Rückstands auf die am besten abschneidenden Länder).
Geringqualifizierte: ISCED-Kategorien 0-2, Hochqualifizierte: Wissenschaftler
(in den Bereichen Mathematik, IT, Ingenieurwesen, verarbeitende Industrie und
Bauwesen). Die übrigen Arbeitskräfte verfügen über eine mittlere Qualifikation.
Quelle: EUROSTAT. Daten für 2012 oder
aktuellste verfügbare Daten. Nichtteilnahme von Frauen am
Erwerbsleben: Frauen im Erwerbsalter ohne
Erwerbsarbeit, die nicht nach einer Erwerbsarbeit suchen, als Anteil an der
weiblichen Bevölkerung im Erwerbsalter insgesamt. Quelle: EUROSTAT. Daten für 2012 oder
aktuellste verfügbare Daten. Nichtteilnahme
geringqualifizierter Männer am Erwerbsleben: Geringqualifizierte
Männer im Erwerbsalter ohne Erwerbsarbeit, die nicht nach einer Erwerbsarbeit
suchen, als Anteil an der männlichen Bevölkerung im Erwerbsalter insgesamt. Quelle: EUROSTAT. Daten für 2012 oder
aktuellste verfügbare Daten. Nichtteilnahme älterer Menschen
(55‑64 Jahre) am Erwerbsleben: Menschen im
Alter von 55‑64 Jahren ohne Erwerbsarbeit, die nicht nach einer Erwerbsarbeit
suchen, als Anteil an der Bevölkerung im Alter von 55‑64 Jahren insgesamt. Quelle: EUROSTAT. Daten für 2012 oder
aktuellste verfügbare Daten. Arbeitsmarktpolitik: Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als Quotient aus
BIP-Anteil und Arbeitslosenquote. Quelle: EUROSTAT. Daten für 2011 oder
aktuellste verfügbare Daten. Ersatzrate: Prozentualer Anteil am letzten Gehalt, der als
Arbeitslosenunterstützung ausgezahlt wird. Durchschnitt der Nettoersatzraten
bei Arbeitslosigkeit in den ersten 60 Monaten. Quelle: OECD, Benefits and Wages Statistics. www.oecd.org/els/benefitsandwagesstatistics.htm.
Daten für 2012. [1] COM(2013) 800 final. [2] COM(2013) 790 final. [3] Neben den 16 im Warnmechanismus-Bericht genannten Mitgliedstaaten
wurde auch Irland im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates, denen
zufolge das Land nach erfolgreichem Abschluss seines Finanzhilfeprogramms voll
in den normalen Überwachungsrahmen integriert werden sollte, einer eingehenden
Prüfung unterzogen. [4] Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung 1927
gegründet und ist als gemeinnütziger Verein nach österreichischem Recht
organisiert. Der Vorstand mit seinen 16 und der Aufsichtsrat mit seinen 34
Mitgliedern umfassen Vertreter von NRO, Finanzinstituten, einschließlich der
Österreichischen Nationalbank, Unternehmen, Verbänden und Hochschulen. Die
Zentral- und die Regionalregierung haben einen bzw. zwei Sitze im Vorstand und
jeweils zwei Sitze im Aufsichtsrat inne. [5] Siehe Tabelle V. Der Indikator für die mittelfristige
Tragfähigkeitslücke (S1) gibt die vorab erforderliche Anpassungsanstrengung im
Sinne einer bis 2020 zu verfolgenden stetigen Verbesserung des strukturellen
Primärsaldos an, die dann ein Jahrzehnt aufrechterhalten werden muss, um den
Schuldenstand bis 2030 auf 60 % des BIP zu drücken, wobei auch die
Finanzierung zusätzlicher Ausgaben bis zum Zieldatum, die sich aus der
Bevölkerungsalterung ergeben, zu berücksichtigen sind. Der Umfang der
Anstrengungen, die zur Gewährleistung von Tragfähigkeit erforderlich sind,
wurde anhand folgender Schwellenwerte bewertet: i) liegt S1 unter null, wird
für das Land ein niedriges Risiko angenommen; ii) ist ab dem letzten durch die
Herbstprognose 2013 erfassten Jahr (2015) bis 2020 eine strukturelle Anpassung
des Primärsaldos um bis zu 0,5 Prozentpunkte des BIP pro Jahr (d. h.
eine kumulierte Anpassung um 2,5 Prozentpunkte) erforderlich, wird für das
Land ein mittleres Risiko angenommen; iii) liegt dieser Wert über 2,5 (so dass
eine strukturelle Anpassung von mehr als 0,5 Prozentpunkten des BIP pro
Jahr erforderlich ist), wird von einem hohen Risiko ausgegangen. [6] Siehe Tabelle V. Der Indikator für die langfristige
Tragfähigkeitslücke (S2) veranschaulicht die Anpassung, die unmittelbar und
dauerhaft notwendig ist, um einen zwischenzeitlichen Haushaltsengpass zu
bewältigen, auch in Bezug auf die alterungsbedingten Kosten. Der S2-Indikator
hat zwei Komponenten: i) die budgetäre Ausgangsposition, die die Lücke zum
schuldenstabilisierenden Primärsaldo angibt, und ii) die zusätzliche Anpassung,
die aufgrund der alterungsbedingten Kosten notwendig ist. Die für die Ableitung
von S2 verwendete Hauptannahme ist, dass bei einem infiniten Horizont das
Wachstum der Schuldenquote durch das Zinsgefälle (d. h. die Differenz
zwischen Nominalzins und realen Wachstumsraten) begrenzt wird, was nicht
zwangsläufig bedeutet, dass die Schuldenquote unter den im EU-Vertrag
festgelegten Schwellenwert von 60 % fallen wird. Für den S2-Indikator wurden folgenden Schwellenwerte verwendet: i)
liegt der Wert von S2 unter 2, wird für das Land ein niedriges Risiko
angenommen; ii) liegt er zwischen 2 und 6, wird für das Land ein mittleres
Risiko angenommen; iii) liegt er über 6, wird von einem hohen Risiko
ausgegangen. [7] Die alterungsbedingten Kosten berücksichtigen
langfristige Projektionen für altersbezogene öffentliche Ausgaben für
Pensionen, Gesundheits- und Langzeitpflege, Bildung und Arbeitslosengeld.
Näheres dazu im Bericht der Kommission über die demografische Alterung von 2012. [8] Die Niedriglohnfalle wird definiert als Anteil des aufgrund eines
Anstiegs der Arbeitsproduktivität/Arbeitszeiten erzielten zusätzlichen
Verdiensts, der durch den entsprechenden Anstieg der Steuern und das Wegfallen
von Leistungen zunichte gemacht wird. Die Niedriglohnfalle ist in Österreich
besonders hoch für Hauptverdiener mit 100 % des Durchschnittslohns und
Zweitverdiener, deren Verdienst von 33 % auf 67 % des Durchschnittslohns
ansteigt. [9] Die Zahlung des gesamten Darlehenskapitals bzw. des Darlehenskapitals
und der Zinsen ist bei Vertragsende fällig. [10] Die Entscheidung zur Gründung einer mit der Abwicklung beauftragten
Gesellschaft wurde am 14. März 2014 getroffen. [11] Quelle: Österreichische Nationalbank (Dezember 2013):
Finanzmarktstabilitätsbericht 26 [12] Zu weiteren Einzelheiten siehe Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2014 (COM(2013)801) und den darin enthaltenen Fortschrittsanzeiger
für beschäftigungs- und sozialpolitische Schlüsselindikatoren. [13] Quelle: Eurostat. [14] Bei der Berechnung der Vollzeitbeschäftigungsquote wird der Anteil
der teilzeitbeschäftigten Frauen ermittelt. [15] Auf der Grundlage der demografischen Annahmen des 2012
veröffentlichten Berichts über die demografische Alterung. [16] OECD (2012): The labour market integration of immigrants and
their children in Austria. [17] Vergleich der PISA -Ergebnisse von 2009 und 12: Leseverständnis
470/490, Naturwissenschaften 494/506; Mathematik 496/506. [18] Vergleich der österreichischen PISA-Ergebnisse von 2012 mit dem
EU-Durchschnitt: Lesekenntnisse 19.5 %/17.8 %, Mathematik
18.7 %/22.1 %, Naturwissenschaften 15.8 %/16.6 %. [19] Quelle: Eurostat 2012. [20]Wie im Euro-Plus-Pakt angekündigt wurde die finanzielle Ausstattung
der Hochschulen verbessert. Für den Zeitraum 2012-2014 wurden den Hochschulen
und Fachhochschulen zusätzliche Mittel von 80 Mio. EUR jährlich
zugewiesen. Wie zuvor im Konsolidierungspaket 2012-16
vereinbart, wurden 2013 zusätzliche 250 Mio. EUR bereitgestellt. [21] Der Studienchecker begann 2008 als Pilotprojekt. Bislang
wird das Programm an 397 Schulen durchgeführt; ihre Zahl soll 2014/15 auf 678
ansteigen. [22] http://ec.europa.eu/internal_market/services/services-dir/implementation/2012-communication/index_de.htm. [23] Empirische Untersuchungen (http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/final_report_en.pdf
(S. 111, Punkte 7.29 und 7.30), http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/publication16259_en.pdf
(S. 7), http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/modernising_rules/er853_1_en.pdf
(S. xviii)) deuten darauf hin, dass Wettbewerb bei der Auftragsvergabe zu
Minderausgaben in der Größenordnung von 5 % des Auftragswerts führen
könnte. 2011 hätten sich auf diese Weise Einsparungen von knapp unter
0,1 % des BIP ergeben. [24] Quersubventionen verstoßen gegen das EU-Recht (siehe Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße;
Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen
Eisenbahnraums schreibt eine getrennte Rechnungsführung zwischen dem
Infrastruktur- und dem Schienenverkehrsbetreiber vor). [25] Österreich hat der Kommission nicht mitgeteilt, wie viele
Passagierkilometer unter die Rubrik der „öffentlichen Dienstleistung“ fallen;
bei der hier angegebenen Zahl handelt es sich um eine Schätzung der
Kommissionsdienststellen. [26] In der Folgenabschätzung des Kommissionsvorschlags über das 4.
Schienenverkehrspaket (SWD(2013) 10 http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/kallas/headlines/news/2013/01/doc/swd(2013)-10-part1.pdf,
Schaukasten 7) sind belastbare Angaben zum Sparpotenzial einer
wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe enthalten. [27] Bei der Innovationsleistung lag Österreich unter den
EU-Mitgliedstaaten 2013 dem einschlägigen Indikator nach an 11. Stelle
(COM(2013) 624 vom 13.9.2013). [28] Beispielsweise 5500 Fälle frühzeitigen Todes (2010), Verlust von
jährlich 1,8 Mio. Manntagen durch Krankheitsfälle wegen Luftverschmutzung und
entsprechende Kosten für Arbeitgeber, den Gesundheitssektor und die
Landwirtschaft (Ernteausfälle). [29] Risk and Policy Analysts, Study on Economic and Social Benefits of
Environmental Protection and Resource Efficiency related to the European
Semester, DG ENV, February 2014, http://ec.europa.eu/environment/integration/green_semester/pdf/RPA %20Final %20Report-annexes.pdf [30] Bei den
Handelsspannen für Endprodukte handelt es sich um die Differenz zwischen dem
Verkaufspreis eines Produkts/einer Dienstleistung und den Kosten Bei den
Eintrittskosten handelt es sich um den Kostenaufwand für Unternehmensgründungen
im Vorleistungssektor. Der implizite Verbrauchsteuersatz dient als Indikator
für die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf indirekte Steuern.
Als Ersatzrate bezeichnet man den prozentualen Anteil am letzten Gehalt, der
als Arbeitslosenunterstützung ausgezahlt wird. FuE-Steuergutschriften
werden als Indikatoren für öffentliche FuE-Zuschüsse in Form von
Steuererleichterungen herangezogen. Eine ausführlichere Erklärung der
Indikatoren enthält der Anhang. [31] Eine ausführliche
Erläuterung der Transmissionsmechanismen der Reformszenarien enthält:
Europäische Kommission (2013), „The growth impact of structural reforms“,
Kapitel 2 in QREANo. 4. Dezember 2013. Brüssel; http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/qr_euro_area/2013/pdf/qrea4_section_2_en.pdf [32] Folgende Kategorien werden zur Bewertung der Fortschritte bei der
Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen aus dem Jahr 2013 verwendet: Keine Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat keine Maßnahmen angekündigt oder angenommen,
mit denen auf die länderspezifische Empfehlung reagiert wird. Diese Kategorie
findet auch Anwendung, wenn ein Mitgliedstaat eine Studiengruppe beauftragt
hat, mögliche Maßnahmen zu evaluieren. Begrenzte Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat einige Maßnahmen angekündigt, mit denen auf
die länderspezifische Empfehlung reagiert wird; diese scheinen jedoch
unzureichend zu sein und/oder ihre Annahme/Umsetzung ist gefährdet. Einige Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angekündigt oder angenommen, mit
denen auf die länderspezifische Empfehlung reagiert wird. Diese Maßnahmen sind
vielversprechend, doch es wurden noch nicht alle Maßnahmen umgesetzt und die
Umsetzung ist nicht in allen Fällen gesichert. Substanzielle Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angenommen, von denen die meisten
umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen tragen ein gutes Stück dazu bei, der
länderspezifischen Empfehlung nachzukommen. Vollständig umgesetzt: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angenommen und umgesetzt, mit
denen angemessen auf die länderspezifische Empfehlung reagiert wird. [33] Der Immobiliensektor ist wegen der statistischen Schwierigkeiten
der Spannenermittlung in den Simulationen nicht enthalten. Der Bereich der
Ausrüstungsgütermiete und anderer Unternehmensdienstleistungen gehört
definitionsgemäß zum Vorleistungssektor.