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Document 52014SC0171

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN über die Umsetzung der Rohstoffinitiative Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Liste kritischer Rohstoffe für die EU und die Umsetzung der Rohstoffinitiative

/* SWD/2014/0171 final */

52014SC0171

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN über die Umsetzung der Rohstoffinitiative Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Liste kritischer Rohstoffe für die EU und die Umsetzung der Rohstoffinitiative /* SWD/2014/0171 final */


1. EINLEITUNG

Diese Unterlage schließt an die Mitteilung vom 24. Juni 2013 über die Umsetzung der Rohstoffinitiative an.[1] Es ist der zweite Fortschrittsbericht zu dieser Initiative, die 2008[2] ins Leben gerufen und 2011 weiterentwickelt wurde, wobei die Arbeiten, die in den vergangenen drei Jahren im Rahmen der drei Säulen der Rohstoffinitiative[3] durchgeführt wurden, sowie bereichsübergreifende Maßnahmen zusammengefasst werden.

Ziel der Rohstoffinitiative ist es, den Zugang Europas zu Rohstoffen mittels einer Reihe von Maßnahmen im Rahmen von drei Säulen zu verbessern:

Sicherstellung einer fairen und nachhaltigen Versorgung mit Rohstoffen aus globalen Märkten, Sicherstellung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung innerhalb der EU, Steigerung der Ressourceneffizienz und des Recyclings.

Eine Expertengruppe – die Arbeitsgruppe „Rohstoffversorgung“ mit Vertretern aus den Mitgliedstaaten, aus anderen EWR- und Bewerberländern sowie von Organisationen, die Interessengruppen vertreten – berät die Kommission und beaufsichtigt die Umsetzung der Initiative. Seit Juni 2013 ist diese Gruppe im September und Dezember 2013 sowie im März 2014 in Brüssel zusammengetreten.

2. FAIRE UND NACHHALTIGE VERSORGUNG MIT ROHSTOFFEN AUS GLOBALEN MÄRKTEN (SÄULE 1)

2.1. EU-Handelsstrategie für Rohstoffe

Die Kommission setzt die EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen in Einklang mit den Prioritäten um, die sie in ihren Mitteilungen zu Rohstoffen 2008 und 2011 festgelegt hat und mit denen eine nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen aus Nicht-EU-Ländern gefördert werden soll. Diese Strategie ist dreigleisig angelegt und betrifft hauptsächlich die folgenden Bereiche:

- Sicherstellung einer Übereinkunft zu optimalen internationalen Handelsregeln und zu Ausfuhrbeschränkungen in bilateralen und multilateralen Verhandlungen;

- wirksame Durchsetzung internationaler Regelungen und Vorgehen gegen Handelsbeschränkungen im Wege des Dialogs in der Marktzugangsstrategie sowie über das Streitbeilegungsverfahren der Welthandelsorganisation (WTO);

- Sensibilisierung von Drittländern für handelspolitische Maßnahmen bei Rohstoffen und Entwicklung nachahmenswerter Verfahren über den bilateralen Dialog und in internationalen Foren wie den G8/G7, den G20, der OECD und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD). 

Die Kommission erstattet regelmäßig Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen und nimmt an Sitzungen und Workshops mit Mitgliedstaaten, Branchenverbänden und Nichtregierungsorganisationen teil.

2.1.1. Ergebnis der Verhandlungen über den Handel

Zum ersten Mal finden sich Rohstoffe bei der Aushandlung von Handelsabkommen mit Drittländern an vorrangiger Stelle. Dies hat sowohl beim Abschluss bilateraler Abkommen als auch im Rahmen von WTO-Gesprächen bedeutsame Ergebnisse gezeitigt.

Bei den multilateralen Verhandlungen nutzt die EU die Gelegenheit, die sich mit dem Beitritt von Ländern zur WTO bietet, um von ihnen Zusagen zu Ausfuhrzöllen zu erhalten, die nicht unter die WTO-Grundregeln fallen. Verhandlungen mit Tadschikistan und Afghanistan mündeten in der Verpflichtung, dass mit Ausnahme einer Liste darin bestimmter Erzeugnisse keine Ausfuhrzölle erhoben werden. Fortschritte gab es bei den Verhandlungen mit Kasachstan über den Abschluss einer Vereinbarung über Ausfuhrzölle. Die EU wird den laufenden und künftigen WTO-Beitrittsprozess weiterhin beobachten und sich um Zusagen der betreffenden Länder bemühen.

Seit dem Beginn der Verhandlungen über weitere Freihandelsabkommen (FHA) verhandelt die EU mit einer Reihe von Drittländern, darunter rohstoffreichen Ländern und Ländern, die Ausfuhrbeschränkungen anwenden, über Ausfuhrbeschränkungen. Die EU und Singapur haben im September 2013 den Text eines umfassenden FHA paraphiert, das auch ein vollständiges Verbot von Ausfuhrzöllen beinhaltet. Im Oktober 2013 erzielten die EU und Kanada eine politische Einigung zu den zentralen Elementen eines Handelsabkommens, einschließlich des Verbots von Ausfuhrabgaben und Ausfuhrbeschränkungen, bei denen spezifische Ausnahmen gelten. Die Verhandlungen über weitere FHA, darunter mit Indien, Malaysia und dem Mercosur, wurden fortgesetzt, und mit Vietnam und Thailand sind Verhandlungen aufgenommen worden. Es bleibt das Bestreben der EU, Ausfuhrzölle auf Industrierohstoffe aus dem Weg zu räumen, doch zeigen die ersten Runden der laufenden Verhandlungen, in welch zunehmend schwieriger Lage sich die Gesprächspartner der EU befinden, von denen viele Ausfuhrzölle als Teil ihrer allgemeineren Wirtschaftspolitik einsetzen. Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen laufen mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft und der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika, wobei auch der Entwicklungsbedarf dieser Volkswirtschaften berücksichtigt wird. Der Beitrag von Handel und Investitionen zu einer nachhaltigen Entwicklung, wozu auch Fragen der sozialen Verantwortung von Unternehmen („CSR“) zählen, ist Teil dieser Verhandlungen.

Bei den Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft („TTIP“) mit den USA setzt sich die EU für weltweite Regeln für Handel und Investitionen im Bereich Rohstoffe ein, soweit diese noch nicht vollständig durch internationale Handels- und Investitionsregeln abgedeckt sind. Davon wird – an der Seite der USA – ein starkes Signal der Unterstützung eines offenen Handels mit Rohstoffen und des diskriminierungsfreien Zugangs zu ihnen ausgehen.

2.1.2. Bekämpfung von Barrieren: Überwachung und Durchsetzung

Im Mittelpunkt der Arbeit des Beratenden Ausschusses für den Marktzugang („MAAC“) und mehrerer Arbeitsgruppen standen weiterhin die Überwachung und Bekämpfung von Ausfuhrbeschränkungen, die den Handel mit Rohstoffen beeinträchtigen. Dem Ausschuss gehören Vertreter der Mitgliedstaaten an, die im Bereich der Ermittlung und Analyse von Marktzugangshindernissen in Drittländern tätig sind. Die EU hat verschiedene Ausfuhrbeschränkungen festgestellt und vor allem durch bilaterale Gespräche ausgeräumt.

- Russlands Plan, den Hafen in Sankt Petersburg für Schrottverbringungen zu schließen, was zu erheblichen Beschränkungen bei Schrottausfuhren geführt hätte, wurde nach zahlreichen EU-Interventionen auf bilateraler Ebene und im OECD-Stahlausschuss aufgegeben.

- Das von Indonesien verfügte Ausfuhrverbot für Minerale und Metallerze wurde mit Indonesien auf mehreren bilateralen und multilateralen Sitzungen erörtert. Die Maßnahmen wurden durch einen Erlass 2014 bekräftigt. Die EU verfolgt den Fortgang bei diesen Regeln aufmerksam und prüft die zweckmäßigste Vorgehensweise in dieser Frage.

- Die Ausfuhrbeschränkungen bei Schrott in Südafrika wurden zuletzt auf einer MAAC-Sitzung im Oktober 2013 zur Sprache gebracht, bei der die EU über ihre Interventionen gegenüber Südafrika berichtete.

- Im März 2012 brachte die EU gemeinsam mit den USA und Japan ein zweites WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen die Ausfuhrbeschränkungen auf den Weg, die in China für 17 seltene Erden sowie für Wolfram und Molybdän bestehen. Im März 2014 entschied die WTO im Einklang mit der vorhergehenden Entscheidung zu anderen Rohstoffen, dass die Ausfuhrabgaben und -kontingente, die China anwendet, gegen dessen WTO-Verpflichtungen verstießen und nicht aus Gründen des Umweltschutzes gerechtfertigt werden könnten. Die Kommission überwacht weiterhin die Umsetzung des ersten Verfahrens, wonach China Ausfuhrbeschränkungen für eine weitere Gruppe von Rohstoffen (Bauxit, Koks, Flussspat, Magnesium, Mangan, Siliziummetall sowie Carbid und Zink) aufheben muss.

2.1.3. Informationsmaßnahmen

Die EU führte regelmäßig bilaterale Gespräche mit einer Reihe wichtiger Partner, wie etwa den USA, Japan und China, um systemische Probleme und konkrete Fälle von Ausfuhrbeschränkungen zu klären. Im März 2014 fand im Rahmen eines regionalen Dialogs zwischen der EU und den lateinamerikanischen Ländern ein fruchtbarer Austausch zur Handelsstrategie für den Abbau von Rohstoffen statt.

Außerdem unterstützte die Kommission die Umsetzung des ehrgeizigen OECD-Arbeitsprogramms für den Handel mit Rohstoffen, das eine Aktualisierung des Verzeichnisses bestehender Ausfuhrbeschränkungen, eine Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen von Ausfuhrbeschränkungen, Fallstudien zu Alternativen zu Ausfuhrbeschränkungen rohstoffreicher Länder für die Entwicklung einer auf den natürlichen Ressourcen beruhenden Wirtschaft sowie Bemühungen um Transparenz bei Ausfuhrbeschränkungen, einschließlich einer Vergleichsliste für bewährte Verfahren, umfasst.

Dank der Anstrengungen der EU steht der Handel mit Rohstoffen weiterhin auf der Tagesordnung der G20. Da sich jedoch einige G20-Mitglieder nach wie vor nur begrenzt engagieren und weitere Kontakte notwendig sein werden, wird die EU diese Problematik mit den nächsten G20-Vorsitzen beraten, um zu erkunden, wie am besten weiter vorzugehen ist.

2.2. Rohstoffdialoge und -diplomatie

Bisher wurden Kooperationspartnerschaften und politische Dialoge mit den USA, Kanada, Japan, China, Russland, Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko, Uruguay, Grönland, den südlichen Nachbarschaftsländern sowie Peru, der Mongolei und Myanmar/Birma eingerichtet, davon mindestens drei im Jahr 2013. Weitere Dialoge befinden sich in Vorbereitung.

Im Dezember 2013 fand in Brüssel ein Workshop USA-Japan-EU zu Rohstoffen statt. Er bot Gelegenheit, Informationen über die Überarbeitung der Liste der für die EU kritischen Rohstoffe auszutauschen, die Teilnehmer über den Überarbeitungsprozess zu unterrichten und ihn mit US-amerikanischen und japanischen Analysen und Daten zu kritischen Rohstoffen zu vergleichen. Außerdem wurden Bereiche der Zusammenarbeit sondiert, insbesondere in der Forschung, und die Substitution als Bereich der Zusammenarbeit mit Japan ermittelt.

Die Kommission hat sich auch an der EU-weiten Bestandsaufnahme zur Rohstoffdiplomatie und finanziellen Unterstützung beteiligt, die unter Federführung des Europäischen Auswärtigen Dienstes durchgeführt wurde.

2.2.1. USA

Im November 2013 fand in der amerikanischen Hauptstadt Washington im Rahmen von Sondierungsgesprächen ein Workshop USA-EU zu Rohstoffströmen und -datenstandards statt, um

den Austausch von Informationen zur Kritikalität zu verbessern, zu untersuchen, in welchen Bereichen die Informationen zu Rohstoffströmen unzureichend sind, die Bestandsaufnahme ermittelter mineralischer Rohstoffe zu verbessern, das Wissen über Lieferketten mineralischer Rohstoffe zu erweitern, die Datenlage hinsichtlich des Endverbrauchs zu verbessern und auf diese Weise ein besseres Verständnis der Lieferketten mineralischer Rohstoffe und potenzieller Quellen für Recyclingmaterial zu erlangen.

Im Jahr 2013 fanden zwischen der EU und den USA zwei Verhandlungsrunden über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) statt, die auch Rohstoffe abdeckt. Eine weitere Runde folgte im März 2014.

2.2.2. Japan

Die Kommission und das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) führen jährliche Dialoge über industriepolitische Fragen, zuletzt in Tokio im April 2014. Die Kommission informierte dabei über das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 sowie über den Stand der Kooperation mit Japan im Bereich Wissenschaft und Technologie, ferner unterrichtete sie die japanische Seite über die europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe sowie über die Liste kritischer Rohstoffe und den Vorschlag für eine Verordnung zu Konfliktmineralien. Außerdem schlug die Kommission vor, weiter gemeinsam nach Möglichkeiten für eine bessere Berücksichtigung der Rohstoffthematik auf internationalen Foren (z. B. G20, G8/G7) zu suchen. Das METI stellte dazu fest, dass jede Möglichkeit zur Vertiefung des Dialogs begrüßt werde. Zudem sei Japan bei Konfliktmineralien daran interessiert, eine mögliche gegenseitige Anerkennung mit der EU zu eruieren.

2.2.2. Kanada

Die Kommission führte mit dem kanadischen Ministerium für natürliche Ressourcen Gespräche zum Thema Rohstoffe und nahm im Juni 2013 in Ottawa an einem Workshop teil, auf dem Informationen zu Forschung und Entwicklung im Bereich seltene Erden ausgetauscht wurden. Angesichts seines großen Potenzials für den Abbau von seltenen Erden und anderen kritischen Rohstoffen lud die Kommission Kanada zu einem Workshop zu kritischen Rohstoffen mit US-amerikanischen und japanischen Gesprächspartnern ein. Kanada wird auch als Beobachter bei künftigen Sitzungen des Europäischen Kompetenznetzes „Seltene Erden“ (ERECON) willkommen sein.

2.2.3. Lateinamerikanische Länder

Im Dezember 2013 führte die Kommission hochrangige bilaterale Treffen zu Rohstoffen mit Peru und Chile durch. Eine Veranstaltung fand im März 2014 in Lima (Peru) mit Vertretern der EU und der am Dialog beteiligten lateinamerikanischen Länder (Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko, Peru und Uruguay) statt. Dort ging es um den Austausch zu bewährten Verfahren, um nachhaltige Gewinnung, Sicherheit und Umwelt, Normen für die soziale Verantwortung von Unternehmen, Arbeitnehmerrechte, die Bewirtschaftung von Bergbauabfällen, Berichterstattung, Bergbaugesetze, Handel und Investitionsförderung. Alle teilnehmenden Länder zeigten sich uneingeschränkt bereit, die Zusammenarbeit mit der EU zu vertiefen.

2.2.4. China

Die Kommission und das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) leiten eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu Rohstoffen. Im November 2013 kam die Arbeitsgruppe in Brüssel zum dritten Mal zusammen. Vertreter einschlägiger Branchenverbände beider Seiten nahmen an dieser Zusammenkunft teil. Die Kommission informierte über politische Entwicklungen im Rohstoffbereich und über die europäische Stahl- und Aluminiumindustrie, die chinesische Seite über den aktuellen Stand ihrer Politik der Förderung der Entwicklung fortgeschrittener Werkstoffe und zur Bewältigung von Überkapazitäten in der Stahl-, Aluminium- und Baustoffindustrie Chinas. Außerdem kam es zu einer konstruktiven Debatte über die von China verfügten Ausfuhrbeschränkungen für seltene Erden. Das MIIT verwies auf die Bereitschaft Chinas, gemeinsam mit der EU an der Errichtung einer geeigneten globalen Governance-Struktur für Rohstoffe zu arbeiten.

Des Weiteren wurde zwischen der chinesischen Zollverwaltung und der Kommission ein Dialog über die Bekämpfung des illegalen Handels mit Abfällen aufgenommen.

2.2.5. Grönland

Grönland − eine autonome Gemeinschaft innerhalb Dänemarks − gehört zu den mit der EU assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten. Als einer der rohstoffreichen Nachbarn der EU verfügt es über bedeutende Vorkommen verschiedener natürlicher Ressourcen, darunter auch von seltenen Erden. Seine Strategie in Bezug auf mineralische Rohstoffe und Kohlenwasserstoffe wird derzeit überprüft, und für den Zeitraum 2014–2018 wird erwartet, dass eine abgeänderte Strategie vorgelegt und mit dem grönländischen Parlament auf der Frühjahrssitzung 2014 beraten wird.

Im Jahr 2013 wurde eine Untersuchung eingeleitet, um Informationen zum Bedarf der EU und Grönlands zu erhalten und politische Optionen für die Zusammenarbeit bei natürlichen Ressourcen zu finden. Ergebnisse der Untersuchung sollen bis Ende 2014 vorliegen.

Des Weiteren schlug die Kommission vor, Grönland in das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses einzubeziehen, indem das Hoheitsgebiet der EU zu diesem Zweck auf Grönland ausgedehnt wird. Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im Februar 2014 angenommen.[4]

2.3. Entwicklungspolitik

2.3.1. Gemeinsame Afrika-EU-Strategie und AKP-Rahmen

Schwerpunkte der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Afrikanischen Union sind drei Bereiche:

verantwortungsvolle Regierungsführung, Investitionen und Infrastruktur, geologisches Wissen und Kompetenz.

In Bezug auf die verantwortungsvolle Regierungsführung hat die Kommission eine Reihe von Initiativen gestartet, um die Transparenz in der EU und weltweit zu fördern. „Struktureller Wandel und natürliche Ressourcen“ wurde als Hauptthema der Ausgabe 2013 des Berichts „African Economic Outlook“ gewählt, der von der EU gefördert wird. Partner der Strategischen Partnerschaft Afrika-EU haben außerdem mit der Vorbereitung eines Forums zur verantwortungsvollen Regierungsführung bei mineralischen Rohstoffen begonnen, das für 2014 geplant ist.

Die Kommission hat eine Studie zu der Frage in Auftrag gegeben, wie die Zusammenarbeit zwischen den geologischen Diensten in Afrika und Europa gestärkt werden kann. Sie will ein Programm aufstellen, um die Kapazitäten geologischer Dienste in Afrika zu erweitern und den Wissensaustausch und die Digitalisierung von Daten zu afrikanischen Lagerstätten zu verbessern. Grundlage wird eine Konsultation sein, die bei einem gemeinsamen Workshop europäischer und afrikanischer geologischer Dienste im September 2013 in Ghana auf den Weg gebracht wurde.

Die aktuelle Programmgestaltung für die EU-Außenhilfe trägt der Bedeutung von Investitionen und Infrastruktur Rechnung. Die Frage der Anbindung von Rohstofflagerstätten an Infrastrukturanlagen wurde im Juni 2013 auf der ersten Sitzung der Referenzgruppe für Infrastruktur angesprochen. Diese Gruppe wurde mit afrikanischen Partnern im Rahmen der Strategischen Partnerschaft Afrika-EU gebildet, um gemeinsam alle infrastrukturbezogenen Aspekte (Verkehr, Energie, IKT und grenzüberschreitende Gewässer) zu klären.

Dem Gipfeltreffen EU-Afrikanische Union, das am 2. und 3. April 2014 stattfand, ging ein Wirtschaftsforum EU-Afrikanische Union voraus, das auch einen Runden Tisch zu Rohstoffen einschloss.

Die Intra-AKP-Strategie der EU zur Verwendung von Mittelzuweisungen aus dem zehnten Europäischen Entwicklungsfonds wurde geändert und beinhaltet jetzt als vorrangige Maßnahme auch die Mineralienerschließung. Für die Entwicklung des Mineraliensektors in AKP-Ländern wurde ein Zeitplan aufgestellt, in dem die zu ergreifenden vorrangigen Maßnahmen aufgeführt sind. In der Folge wurde ein Projekt für den Aufbau von Kapazitäten für Mineralieninstitutionen und kleine Privatunternehmen im Bereich geringwertige Mineralien in AKP-Ländern für insgesamt 13,4 Mio. EUR eingerichtet und finanziert. Seine Umsetzung soll 2014 beginnen.

Das Europäische Parlament gab den Anstoß zu einem Pilotprojekt, das von der Kommission umgesetzt wird und die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe mittels Recycling betrifft. Zwei Veranstaltungen wurden organisiert – eine in Addis Abeba (Äthiopien) und die zweite in Brüssel. Sie boten Gelegenheit für einen Austausch bewährter Verfahren und die Ermittlung gemeinsamer Herausforderungen und des künftigen Forschungs- und Innovationsbedarfs. Ziel des Projekts ist es, eine gemeinsame europäische und afrikanische Forschungs- und Innovationsagenda zur Abfallbewirtschaftung zu entwerfen, um den Weg für gegenseitig vorteilhafte europäisch-afrikanische Partnerschaften zu bereiten.

2.3.2. Förderung der finanziellen Transparenz

Die Unterstützung, die die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten einer Reihe von Initiativen zur Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Nutzung natürlicher Ressourcen und in der Bergbauindustrie gewähren, ist darauf gerichtet, den betreffenden Ländern bei der Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen faire Bedingungen zu sichern, damit sie ihre Entwicklungsziele verwirklichen können. Mit der Annahme der überarbeiteten Rechnungslegungs- und Transparenz-Richtlinien[5] im Juni 2013 hat die EU einen großen Schritt hin zu einem weltweiten Transparenzstandard im Bergbau- und Forstsektor getan. Nach diesen Rechtsvorschriften müssen börsennotierte und große nicht börsennotierte Bergbau- und Forstunternehmen ihre Zahlungen an Regierung nach Ländern und Projekten offenlegen. Diese Bestimmungen werden ab Juli 2015 gelten und die EU an die Spitze der internationalen Bemühungen um Anforderungen an die finanzielle Offenlegung rücken.

Darüber hinaus ist die EU in internationalen Foren tätig, um Länder, in denen große Bergbauunternehmen tätig sind, zu ermutigen, gleichwertige verbindliche Berichtspflichten einzuführen und so bei der Schaffung gleicher Bedingungen mitzuhelfen, damit für alle Unternehmen unabhängig davon, in welchem Land sie ansässig sind, der gleiche Berichtsaufwand gilt. Ferner hat die Kommission ihre finanzielle und politische Unterstützung für die Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) fortgesetzt. Die EITI ist ein weltweites Bündnis von Staaten, Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die gemeinsam darauf hinarbeiten, die Verwaltung der Einnahmen aus natürlichen Ressourcen offener und nachvollziehbarer zu gestalten. Die Länder setzen den EITI-Standard um, damit in einem jährlichen Bericht vollständig offengelegt werden kann, welche Zahlungen Öl-, Gas- und Bergbauunternehmen an den Staatshaushalt in Form von Steuern u. ä. geleistet haben. So können die Bürger selbst sehen, in welcher Höhe Zahlungen beim Staat eingegangen sind.

Zusammen mit der Weltbank und der OECD hat die Kommission auch mitgeholfen, die Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Verrechnungspreisregelungen, insbesondere im Bergbau, zu verbessern. Der Aufbau von Kapazitäten in diesem Bereich wird dazu beitragen, die Möglichkeiten für Steuerumgehung und -hinterziehung zu verringern und die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu verbessern.

2.3.3. Förderung der Transparenz im Rahmen der Lieferkette

2.3.3.1. Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

Am 5. März 2014 schlugen die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Kommission eine integrierte Strategie der EU vor, die einerseits verhindern soll, dass Erträge aus dem Handel mit Mineralien zur Finanzierung bewaffneter Konflikte verwendet werden, und andererseits dafür gedacht ist, die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu fördern. Im Rahmen dieser EU-Strategie legte die Kommission einen Verordnungsentwurf vor, der die Schaffung eines EU-Systems zur Selbstzertifizierung von Einführern von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold vorsieht, die sich dafür entscheiden, bei ihren Einfuhren in die Union verantwortungsvoll vorzugehen. Im Rahmen der Selbstzertifizierung müssen EU-Einführer dieser Metalle und ihrer Erze bestimmten Sorgfaltspflichten („Due Diligence“) nachkommen, indem sie ihre Ein- und Verkäufe gemäß den fünf Schritten der Leitlinien der OECD für die Sorgfaltspflicht im Rahmen eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten überwachen und regeln. Um die öffentliche Rechenschaftspflicht von Hütten und Raffinerien zu stärken, was die Lieferkettentransparenz verbessern und die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien erleichtern wird, strebt die EU die jährliche Veröffentlichung einer Liste der in der EU und weltweit tätigen „verantwortungsvollen Hütten und Raffinerien“ an.

Außerdem wird eine Reihe von Anreizen vorgeschlagen, um die Nutzung des Zertifikats zu fördern und EU- und weltweit agierende Unternehmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette zu bewegen, beispielsweise Anreize im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe für Endverbraucher, finanzielle Unterstützung von KMU, politische Dialoge und diplomatischer Austausch mit den Regierungen der Abbau-, Verarbeitungs- und Verbraucherländer sowie Entwicklungszusammenarbeit.

In der Region der Afrikanischen Großen Seen unterstützt die EU die Regionale Initiative gegen die illegale Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der Internationalen Konferenz zur Region der Großen Seen als Mittel, um die Verbindung zwischen Einnahmen aus Mineralien und Konflikten einzudämmen.

2.3.3.2. Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses

Das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses ist eine weltweite Initiative von Regierungen, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft, die im Jahr 2000 im Rahmen der Resolution 55/56/2000 der UNO-Generalversammlung eingeleitet wurde, um den Handel mit „Konfliktdiamanten“ zu beenden. Mit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass der Handel mit Rohdiamanten nicht der Finanzierung von Gewalt durch bewaffnete Rebellengruppen dient. Derzeit sind an diesem Prozess 54 Mitglieder beteiligt, die 81 Länder repräsentieren. Die EU gehört zu den Teilnehmern und wird durch die Kommission vertreten. 2013 trug die Kommission wesentlich zu den Fortschritten bei, die bei der Reformagenda unter dem Vorsitz Südafrikas erzielt wurden, insbesondere im Hinblick auf die verstärkte Umsetzung des Systems im Rahmen des aktuellen Mandats.

2.3.3.3. Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)

Im Jahr 2013 trat die neue EU-Holzverordnung[6] über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, in Kraft. Sie ergänzt die freiwilligen Partnerschaftsabkommen (VPA) mit Holzerzeugungsländern und soll gewährleisten, dass aus diesen Ländern nur legal geschlagenes Holz in die EU eingeführt wird. Gegenwärtig sind 18 Länder an VPA-Prozessen beteiligt, von denen sechs Vereinbarungen ratifiziert haben: Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Ghana, Kongo, Liberia und Indonesien. Die EU setzt die Finanzierung einer Reihe von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit fort, darunter Maßnahmen zur Förderung von Prozessen mit einer Vielzahl von Akteuren und die Teilnahme der Zivilgesellschaft an nationalen Prozessen der Vorbereitung, Aushandlung und/oder Umsetzung von VPA, Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung von Initiativen des privaten Sektors, Maßnahmen zur Förderung einer besseren Politikgestaltung im Forstsektor sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kapazitäten relevanter Regierungsinstitutionen.

3. SICHERSTELLUNG EINER NACHHALTIGEN ROHSTOFFVERSORGUNG INNERHALB DER EU (SÄULE 2)

3.1. Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren

Die Kommission erleichtert den Austausch bewährter Verfahren und hat zur Unterstützung von Investitionen in den Bergbau folgende drei Ziele festgelegt:

1) Festlegung einer Nationalen Mineralienpolitik,

2) Festlegung einer Raumordnungspolitik für Rohstoffe,

3) Einführung eines klaren, verständlichen und gestrafften Verfahrens zur Genehmigung der Exploration und Gewinnung mineralischer Rohstoffe.

Zur Erreichung dieser Ziele wurden die folgenden drei Maßnahmen umgesetzt.

3.1. Bewertung und Austausch vorbildlicher Verfahren zur Sicherung der nachhaltigen Rohstoffversorgung innerhalb der EU

Das „Projekt zum Austausch vorbildlicher Verfahren“ stellte darauf ab, Beispiele für vorbildliche Verfahren aus ganz Europa bei Entwicklungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Rohstoffsektors bereitzustellen. Es lief bis zum März 2014. Im Zuge des Projekts wurde eine Studie verfasst, um

(a) die erhobenen Daten zu analysieren und zu vergleichen (mittels einer zuverlässigen, schlüssigen Methode), glaubwürdige Erklärungen für die gewonnenen Erkenntnisse zu liefern und begründete Schlussfolgerungen zu ziehen,

(b) die Ergebnisse früherer Studien und Evaluierungen zu berücksichtigen und

(c) Empfehlungen dazu abzugeben, welche (Art von) Maßnahmen/Aktivitäten für vorbildliche Verfahren am besten funktionieren.

Die ausgewählten 25 Fälle wurden in fünf Kategorien unterteilt:

politischer und rechtlicher Rahmen Informations- und Wissensbasis verantwortungsvolle Regierungsführung Flächennutzungsplanung Bewilligungen und Genehmigungen

3.1.2. Bericht über Indikatoren für eine nationale Mineralienpolitik

Der Bericht über Indikatoren für eine nationale Mineralienpolitik beruhte auf den Rückmeldungen von 18 Mitgliedstaaten und wurde der Arbeitsgruppe „Rohstoffversorgung“ vorgelegt. Die gesammelten Daten bilden eine solide Grundlage für weitere eingehende Anfragen. Eine zweite Datenerhebung könnte 2017 unternommen werden. Die Indikatoren können der Kommission und den Mitgliedstaaten helfen, die aktuelle Lage einzuschätzen und Bereiche zu finden, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Ausgehend von den aus den Mitgliedstaaten eingegangenen Antworten werden die Indikatoren verfeinert und regelmäßig mit Daten gespeist.

3.1.3. Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Mineralrohstoffsektors

Im Januar 2014 lief eine Studie zur Wettbewerbsfähigkeit an. Mit ihr soll ein umfassender, aktueller und kurz gefasster Überblick über die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Mineralrohstoffsektors, aufgeteilt in die nicht energetische mineralgewinnende Industrie und die Recyclingindustrie, erlangt werden. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2014 vorliegen.

3.2. Verbesserung der Wissensbasis der EU

Um das Wissen der EU auf dem Gebiet der Rohstoffe zu verbessern, bemüht sich die Kommission kurzfristig mit den Mitgliedstaaten darum herauszufinden, welche Möglichkeiten für größere Synergien zwischen den nationalen geologischen Diensten bestehen. Dadurch könnten größenbedingte Vorteile erzielt, Kosten gesenkt und das Potenzial für gemeinsame Vorhaben (z. B. eine harmonisierte Mineraliendatenbank, ein europäisches Jahrbuch für Rohstoffe) erhöht werden. Mittelfristig könnten Synergien mit anderen EU-Initiativen, einschließlich der Entwicklung von Copernicus sowie des EU-Erdbeobachtungsprogramms, das Wissen der EU über Rohstoffe verbessern.

Die folgenden Initiativen werden dabei hilfreich sein.

3.2.1. Studie über statistische Informationen über Rohstoffressourcen und -reserven („Minventory“)

Mit dieser Studie wird derzeit das Potenzial für eine europaweite Statistikdatenbank zu den Vorkommen und Ressourcen von nicht energetischen, nicht landwirtschaftlichen Rohstoffen analysiert. Dabei soll ermittelt werden, welche relevanten Gremien an der Einrichtung einer solchen Datenbank beteiligt werden, und zu erkunden, wie dies geschehen kann. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme der statistischen Daten zu den Reserven und Ressourcen, die in den Mitgliedstaaten in Form von Primär- und Sekundärrohstoffen genutzt werden, zudem sollen Empfehlungen gegeben werden, die in die Erarbeitung eines europäischen Jahrbuchs für Rohstoffe einfließen können. Die endgültigen Ergebnisse der statistischen Analyse werden 2014 überprüft.

3.2.2. Studie zum Datenbestand für eine Systemanalyse im Bereich Rohstoffe

Anfang 2014 wurde eine neue Studie zum Datenbedarf für eine vollständige Analyse der Rohstoffströme gestartet, die auf einer Studie von 2012 basiert. Gegenstand dieser Studie sind die wichtigsten Herausforderungen, d. h. die Frage, wie sich durch die Zusammenstellung entsprechender Datensätze oder die Entwicklung einer geeigneten Modellierung Datenlücken schließen und Datenengpässe beseitigen lassen; zudem sollen vollständige Datensätze für 22 Rohstoffe bereitgestellt werden.

3.2.3. Datennetz zum Lebenszyklus von Rohstoffen und kritischen Rohstoffen

Die Kommission setzt die Erarbeitung von Lebenszyklusdaten, -methoden und -studien fort, um die Wissensbasis zu (kritischen) Rohstoffen zu verbessern. Lebenszyklusdaten geben Auskunft über die verbrauchten Ressourcen, über Emissionen und soziale Belastungen im Zusammenhang mit den Lieferketten von Rohstoffen.  Sie zeigen ebenso auf, wo Rohstoffe in Lieferketten verbraucht werden und wie am Ende der Lebensdauer von Waren und Dienstleistungen mit ihnen verfahren wird. Im Life Cycle Data Network, das seit Februar 2014 offiziell zur Verfügung steht, sollen qualitätsgesicherte Lebenszyklusdaten von europäischen und nicht europäischen öffentlichen und privaten Organisationen gespeichert werden.

3.2.4. Rohstoffinformationssystem für Energietechnologien (MIS-ET)

Die Kommission hat eine digitale Plattform eingerichtet, um mittels eines nutzerfreundlichen, leicht zu handhabenden webgestützten Systems, dem MIS-ET (Materials Information System for Energy Technologies), Informationen über Rohstoffe zu sammeln, zu speichern und zu verbreiten, die in kohlenstoffarmen Energietechnologien eingesetzt werden. Die Plattform wird 2014 voll funktionsfähig sein.

3.2.5. Zusammenarbeit mit EuroGeoSurveys

Rohstoffe sind – neben anderen Geologiebereichen – auch Gegenstand des Kooperationsabkommens zwischen der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission und EuroGeoSurveys, dem Verband staatlicher geologischer Dienste der EU, vom März 2013. Die Vereinbarung umfasst den Strategieplan des Verbands für den Aufbau der Europäischen Geodateninfrastruktur (European Geological Data Infrastructure, EGDI). Diese Zusammenarbeit könnte auf die Beteiligung am europäischen Wissensnetzwerk für Mineralien, Minerals4EU, ausgeweitet werden.

3.3 Meeresbodenbergbau

In der Mitteilung der Kommission von 2012 über blaues Wachstum[7] wurden fünf Schwerpunktbereiche, darunter Meeresbodenschätze, genannt. Der Meeresbodenbergbau ist technologisch machbar und wird als Teil der Rohstoffinitiative, der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe und des Programms „Horizont 2020“ betrachtet. Der Bergbau auf und unter dem Meeresgrund stellt die nächste greifbare Rohstoffquelle, auch für einige kritische Rohstoffe, dar. Doch der Meeresbodenbergbau, insbesondere der Bergbau in der Tiefsee und unter dem Meeresgrund, ist aus ökologischer und technologischer Sicht problematisch. Im Dezember 2013 begann die Kommission mit einer Studie zum Tiefseebergbau. Die Ergebnisse dieser Studie sollen 2014 vorliegen.

4. STEIGERUNG DER RESSOURCENEFFIZIENZ UND DES RECYCLINGS (SÄULE 3)

4.1. Ressourceneffizienz

Im Dezember 2013 veröffentlichte die Kommission einen Bericht über eine Studie zur Materialeffizienz für Ökodesign. In der Studie wurde untersucht, wie Produkte unter Einsatz von weniger Material und weniger seltenen Materialien nachhaltiger gestaltet werden könnten. Gegenstand der Analyse war eine Reihe möglicher materialbezogener Indikatoren zur Verwendung in vorbereitenden Studien zum Ökodesign und den entsprechenden Folgenabschätzungen. Hierzu wurden vier Parameter ausgewählt: Nutzen von Recyclingfähigkeit; recycelte Inhaltsstoffe; Produktlebensdauer; Index für kritische Rohstoffe.

Als Teil der europäischen Plattform für die Bewertung von Lebenszyklen wurde die Verfügbarkeit von Daten zu kritischen Rohstoffen in der Europäischen Lebenszyklusdatenbank analysiert. Dabei wurden Lücken im gegenwärtigen Wissensstand und Schwerpunkte für die Erweiterung der Daten ermittelt, die für Analysen von Produktlieferketten und makroökonomische Indikatoren für die EU verfügbar sein müssen. Außerdem wurde untersucht, welche Möglichkeiten für die Bereitstellung von Informationen für EU-Lebenszyklusindikatoren bestehen. Diese Indikatoren vermitteln einen Eindruck von den direkten und indirekten Strömen kritischer Rohstoffe in der EU-Wirtschaft, und zwar einschließlich der eigenen Gewinnung und Einfuhren.

Die Europäische Plattform für Ressourceneffizienz (EREP)[8] wurde eingerichtet, damit von hoher Ebene aus Orientierung für den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Wirtschaft gegeben werden kann, die das Wachstum fördert und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet. Die EREP gab im Juni 2013 und im März 2014 Empfehlungen heraus. Dazu gehören:

die Entwicklung hin zu einer Kreislaufwirtschaft und Förderung eines qualitativ hochwertigen Recyclings, die Verbesserung der Ressourceneffizienz in den Beziehungen zwischen Unternehmen, insbesondere Standards für eine nachhaltige Beschaffung, und die Einführung eines Rahmens für eine kohärente, ressourceneffiziente Produktpolitik.

Im Rahmen des Umweltthemas des Siebten EU-Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (FP7) genehmigte die Kommission im Oktober 2013 die Finanzierung von 14 Projekten zur Ressourceneffizienz. An den Projekten sind mehr als 140 Partner aus 19 europäischen Ländern und von Forschungsorganisationen und privaten Unternehmen beteiligt. Sie werden sich mit den Herausforderungen des Recyclings von Abfallstoffen aus fertigen Produkten und der Landwirtschaft beschäftigen. Die Mittel für die Projekte belaufen sich auf 40 Mio. EUR.

4.2. Recycling

Sekundärrohstoffe sind in Europa eine wichtige potenzielle Rohstoffquelle.

2013 bereitete sich die Kommission intensiv auf die Überprüfung der Ziele im Bereich der Abfallpolitik vor. Die Überprüfung wird 2014 stattfinden und sich an den Zielvorgaben für die Abfallbewirtschaftung im Siebten Umweltaktionsprogramm der EU orientieren:

- Verringerung des Abfallaufkommens, 

- Maximierung von Recycling und Wiederverwendung,

- Begrenzung des Verbrennens auf nicht recyclierbare Materialien,

- Beschränkung der Deponielagerung auf nicht recyclierbaren und nicht wiederverwertbaren Abfall.

Im Jahr 2013 führte die Kommission einen „Fitness-Check“ von fünf Abfallstrom-Richtlinien und Abfallverwertungszielen durch, darunter den Richtlinien zu Verpackungsabfällen, Altfahrzeugen und Batterien. Sie stellte fest, dass die Richtlinien im Großen und Ganzen die Elemente enthalten, die anschließend in der Rohstoffrichtlinie festgeschrieben wurden. Allerdings zeigte sich auch, dass Aspekte wie Methoden zur Berechnung von Zielen gestrafft werden müssen.

Des Weiteren bat die Kommission die europäischen Normungsorganisationen, europäische Normen für die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten unter Berücksichtigung aktueller Fortschritte in der Technologie zu erarbeiten. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass alle europäischen Akteure, die in den Bereichen Erfassung, Recycling und Behandlung tätig sind, zur Vermeidung negativer Umweltauswirkungen Mindestnormen einhalten.

Die Kommission unterstützte zehn Mitgliedstaaten, die bei der Erfüllung der EU-Ziele in der Abfallbewirtschaftung zurücklagen, bei der Optimierung ihrer Maßnahmen durch auf sie zugeschnittene Zeitpläne und praktische Empfehlungen. Einige dieser Mitgliedstaaten kommen jetzt bei der Erreichung der EU-Ziele rasch voran.

Weiterhin entwickelte die Kommission ein Modell zur Quantifizierung der ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer geänderten Abfallwirtschaftspolitik.

4.3. Abfallverbringungen

Im Juli 2013 schlug die Kommission die Annahme strengerer Rechtsvorschriften für nationale Inspektionen von Abfallverbringungen vor, um für ein in etwa gleiches Kontrollniveau in allen Mitgliedstaaten zu sorgen.[9] Mit dem Vorschlag wird, sobald er angenommen ist, die EU-Abfallverbringungsverordnung insofern geändert, als gefordert wird, dass

- die Mitgliedstaaten risikobasierte Kontrollpläne erarbeiten, in denen u. a. die personellen und finanziellen Ressourcen, die Zuweisung von Aufgaben, die Zusammenarbeit zwischen Behörden und der Schulungsbedarf aufgeführt sind, um die Kontrollen der Mitgliedstaaten so zu unterstützen und zu lenken, dass die problematischsten und risikoreichsten Abfallströme ins Visier genommen werden;

- Ausführer nachweisen, ob ein zu verbringendes Gut Abfall ist oder nicht und ob ausgeführter Abfall umweltverträglich behandelt wird.

Um eine harmonisierte Vorgehensweise bei der Durchsetzung der Zollvorschriften der Abfallverbringungsverordnung zu gewährleisten, arbeitet die Kommission derzeit gemeinsam mit Sachverständigen von Zoll- und Umweltbehörden der Mitgliedstaaten Leitlinien aus. Sie sollen im ersten Halbjahr 2014 angenommen werden. Parallel dazu ist die Kommission bei der Aufstellung einer Tabelle der Entsprechungen zwischen den Abfallcodes und den Codes des Gemeinsamen Zolltarifs (Codes der Kombinierten Nomenklatur) vorangekommen, was die Kontrollen vereinfachen dürfte.

Darüber hinaus unterstützte die Kommission die Mitwirkung einer großen Zahl von Zollbehörden der Mitgliedstaaten an der Operation Demeter III, die 2013 von der Weltzollorganisation koordiniert wurde. Im Mittelpunkt standen dabei Verbringungen auf dem Seeweg von gefährlichen und anderen Abfällen (insbesondere von Elektro- und Elektronikaltgeräten, Haushaltsabfällen und Industrieabfällen), die unter das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung fallen.

Im September 2013 lief das Projekt zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Elektro- und Elektronikaltgeräten (CWIT) an, das aus dem FP7 finanziert wird und auf zwei Jahre angelegt ist. Es steht unter der Leitung von Interpol und richtet sich an Entscheidungsträger, Strafverfolgungsbehörden sowie an die Elektronik- und die Elektroschrottindustrie. Ziel ist es, ordnungspolitische, verfahrensrechtliche und technische Lücken aufzuspüren, die von Straftätern ausgenutzt werden können, um Elektroschrott illegal zu verbringen und zu entsorgen, und Lösungen zu empfehlen.

Im Mai 2013 wurde eine Studie veröffentlicht, in der die Durchführbarkeit für die Anwendung eines weltweiten Zertifizierungssystems/-standards für Recyclinganlagen auf die Ausfuhren von Abfallströmen geprüft wurde. Dabei wurden vier Optionen betrachtet: 1) kein EU-Zertifizierungssystem, 2) freiwilliges EU-Zertifizierungssystem, 3) obligatorisches EU-Zertifizierungssystem, 4) obligatorisches EU-Zertifizierungssystem einschließlich einer vorgeschriebenen Überprüfung durch Dritte. In der Studie wird ein obligatorisches Zertifizierungssystem mit einer obligatorischen Überprüfung durch Dritte empfohlen, wobei darauf zu achten sei, dass die WTO-Regeln eingehalten werden. Im Juni 2013 fand eine Sitzung zur Anhörung von Interessenvertretern statt, und im Dezember 2013 wurde eine Online-Konsultation gestartet, bei der Ausfuhrdaten und -trends sowie die Bestimmung der wichtigsten Abfallströme im Mittelpunkt standen. Die Kommission ist momentan dabei, die eingegangenen Rückmeldungen zu analysieren, um Optionen für Maßnahmen seitens der Politik, darunter auf Freiwilligkeit beruhende Konzepte, und den Umfang der Abfallkategorien zu ermitteln.

International wurde im Mai 2013 auf der elften Konferenz der Unterzeichner der Basler Konvention ein Rahmen für eine umweltverträgliche Abfallbewirtschaftung verabschiedet. Im Dezember 2013 wurde beschlossen, dass eine Sachverständigengruppe die Rolle von Zertifizierungssystemen als Instrument für eine umweltverträgliche Bewirtschaftung prüfen soll.

5. BEREICHSÜBERGREIFENDE TÄTIGKEITEN

5.1. Sektorspezifische Kritikalitätsanalysen

Die Kommission hat die für den Energiesektor kritischen Metalle untersucht und dabei eine breite Palette von Energietechnologien analysiert, darunter die wichtigsten Stromerzeugungstechnologien, Elektrofahrzeuge, Beleuchtung, Brennstoffzellen, Stromspeicherung und Energieeffizienztechnologien. Außerdem betrachtete sie Prognosen zur Angebots- und Nachfrageentwicklung und ermittelte 32 Rohstoffe, die – gemessen am Angebot – in erheblichen Mengen bei Energieanwendungen zum Einsatz kommen. Die meisten dieser Rohstoffe werden in Elektrofahrzeugen und für die Beleuchtung verwendet. Auch bei Solar- und Windenergietechnologien sowie Brennstoffzellen werden sie in erheblichen Mengen verbraucht. Acht dieser Rohstoffe wurden als für den Energiesektor kritisch eingestuft, und zwar ausgehend von einer Kombination von markt- und geopolitischen Faktoren, während vier andere als beinahe kritisch eingestuft wurden.[10]

Im Rahmen des Aktionsplans für den europäischen Verteidigungssektor[11] wird die Kommission eine neue Studie zur Ermittlung kritischer Rohstoffe für diesen Sektor durchführen.

5.2. Europäisches Kompetenznetz „Seltene Erden“ (ERECON)

ERECON (European Rare Earth Competency Network) ist ein Projekt, das die Kommission im Jahr 2013 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments auf den Weg gebracht hat. Zu den Zielen gehören die Förderung der offenen Debatte zwischen Fachleuten und die Schaffung eines Netzwerks für Exzellenz und den fachübergreifenden Austausch, um neue Erkenntnisse zum effizientesten Einsatz von seltenen Erden sowie deren Abbau, Aufbereitung, Recycling und Substitution zu gewinnen. Im Oktober 2013 und Januar 2014 wurden Arbeitsgruppensitzungen abgehalten. Die Arbeitsgruppen erstellen Entwurfsdokumente für ihre jeweiligen Sektoren und schlagen Politikprioritäten vor, über die die europäischen Entscheidungsträger entscheiden müssen.

5.3 Märkte und Bevorratung

In der Mitteilung über Rohstoffe von 2011 und im Zuge ihrer Beobachtung von Rohstoffen, die als für die EU kritisch eingeschätzt wurden, erklärte die Kommission ihre Bereitschaft, „zusammen mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft den zusätzlichen Nutzen und die Durchführbarkeit eines möglichen Programms für die Bevorratung von Rohstoffen zu prüfen“. Diese Prüfung fand in den Jahren 2011 und 2012 statt und beinhaltete eine umfassende interne und externe Konsultation.

Im Ergebnis plant die Kommission gegenwärtig nicht, ein EU-weites Bevorratungssystem für Rohstoffe einzurichten.

5.4. Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe

In der Mitteilung von 2012 über den Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) für Rohstoffe[12] werden die EU und die Wirtschaft der einzelnen Staaten, institutionelle Akteure, Wissenschaftler, Forschungsorganisationen und NRO aufgefordert, einen Plan zu der Frage vorzulegen, wie die Sicherheit der nachhaltigen Rohstoffversorgung in Europa mittel- und langfristig gewährleistet werden kann.

Nach ihrer ersten Sitzung im Februar 2013 nahm die Hochrangige Lenkungsgruppe am 25. September 2013 einen strategischen Umsetzungsplan an, der auf der Zuarbeit von fünf operativen Gruppen beruhte.

Am 31. Oktober 2013 wurde eine Aufforderung zur Abgabe von Verpflichtungen durch externe Interessenträger zur Umsetzung des Plans veröffentlicht, die bis zum 7. Februar 2014 befristet war. Nach einer Analyse der Kommission ermittelte die Hochrangige Lenkungsgruppe insgesamt 80 „Rohstoffverpflichtungen“. Dieser Anerkennungsprozess garantiert, dass sie der EIP entsprechen, macht sie bekannt und fördert Synergien.

5.5. Forschung

„Horizont 2020“, das Programm für Forschung und Innovation in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014–2020, spielt eine maßgebliche Rolle bei der Verwirklichung der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum, indem es einen gemeinsamen strategischen Rahmen für die Finanzierung exzellenter Forschung und Innovation durch die EU bietet.

Rohstoffe sind ein neues Forschungsgebiet im Rahmen des Programms „Horizont 2020“, und sie sind Teil der gesellschaftlichen Herausforderung 5 im Kapitel über die Sicherung der nachhaltigen Versorgung mit nicht energetischen und nicht landwirtschaftlichen Rohstoffen. Dieses Kapitel stützt sich auf Beiträge aus dem strategischen Umsetzungsplan der EIP.

Die Einbeziehung von Rohstoffen in das Programm „Horizont 2020“ wird zur Erreichung der EIP-Ziele beitragen, wozu die Entwicklung innovativer Pilotaktionen, die Sondierung von Möglichkeiten der Substitution kritischer Rohstoffe und die Schaffung innovationsfreundlicher rechtlicher Rahmenbedingungen gehören.

Die Finanzierung aller Aktionen in der gesellschaftlichen Herausforderung 5 wird sich auf insgesamt 3081 Mio. EUR belaufen, wovon 20 % für Rohstoffe vorgesehen sind.

Das Arbeitsprogramm für die Jahre 2014/2015 beinhaltet für 2014 sieben Rohstoffthemen. Fünf davon – Erzeugung von Primärrohstoffen, Substitution und strategische Unterstützungsaktionen – sind Teil der Entwicklung einer kohlenstoffarmen und ressourceneffizienten Wirtschaft in Verbindung mit einer nachhaltigen Rohstoffversorgung. Die beiden anderen Themen – Recycling und Bestandsaufnahme für Sekundärrohstoffe – sind Teil des Schwerpunktbereichs Abfall.[13]  Im Rahmen des KMU-Instruments des Programms „Horizont 2020“ wird es auch ein „alle Herausforderungen überspannendes Thema“ geben. Die Teilnahme wichtiger internationaler Partner an Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Themen wird im Einklang mit der EU-Strategie für internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation[14] gefördert. Am 11. Dezember 2013 wurden die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ veröffentlicht, die Zuschussvergabe beginnt Ende 2014.

[1]               COM(2013) 442 final vom 24. Juni 2013.

[2]               Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Die Rohstoffinitiative: Sicherung der Versorgung Europas mit den für Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern, KOM(2008) 699 endg. vom 4. November 2008.

[3]               Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze, KOM(2011) 25 endg. vom 2. Februar 2011.

[4]               Verordnung (EU) Nr. 257/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates.

[5]               Richtlinie 2013/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013, ABl. L 294 vom 6.11.2013.

[6]               Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010, ABl. L 295 vom 12.11.2010.

[7]               Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Blaues Wachstum Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum, COM(2012) 494 final vom 13. September 2012.

[8]               Zu den Mitgliedern der Plattform zählen Kommissionsmitglieder, Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Minister, Führungskräfte aus der Wirtschaft, Wissenschaftler und Vertreter von NRO und der Zivilgesellschaft.

[9]               COM(2013) 516 final vom 11. Juli 2013.

[10]             „Critical Metals in the Path towards Decarbonisation of the EU Energy Sector“ (Kritische Metalle auf dem Weg zur Dekarbonisierung des EU-Energiesektors), Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, 2013  (http://setis.ec.europa.eu/system/files/Critical%20Metals%20Decarbonisation.pdf).

[11]             COM(2013) 542 final vom 24. Juli 2013.

[12]             Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar machen – Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe, COM(2012) 82 final vom 29. Februar 2012.

[13]             „Waste: a resource to recycle, re-use and recover raw materials. Towards a near-zero waste society.“

[14]             COM(2012) 497 final vom 14. September 2012.

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