EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52014SC0016
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT Accompanying the document Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions A policy framework for climate and energy in the period from 2020 up to 2030
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Zusammenfassung der Folgenabschätzung Begleitunterlage zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Zusammenfassung der Folgenabschätzung Begleitunterlage zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“
/* SWD/2014/016 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Zusammenfassung der Folgenabschätzung Begleitunterlage zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“ /* SWD/2014/016 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Zusammenfassung der Folgenabschätzung
Begleitunterlage zu der Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Ein Rahmen für die Klima- und
Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“ 1. Erkenntnisse und
Problemstellung 1. Die EU ist auf Kurs, um bis 2020 ihre Zielvorgabe einer Senkung der
Treibhausgasemissionen um 20 % zu erreichen und vielleicht sogar zu
überschreiten. 13 Mitgliedstaaten allerdings müssen weitere Anstrengungen
unternehmen, um das in der Entscheidung über die Lastenteilung für sie jeweils
festgelegte nationale Ziel für 2020 zu erreichen[1].
Durch die wirtschaftliche Rezession und den beschleunigten Zustrom von
internationalen Gutschriften ist im EU-EHS ein Überschuss von rund zwei
Milliarden Zertifikaten aufgelaufen[2].
Wird dagegen nicht unternommen, wird die Fähigkeit des EU-EHS, in der EU
Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien zu geben, für lange
Zeit beeinträchtigt werden. Es besteht die Gefahr, dass dann divergierende
nationale Konzepte vorherrschen, was dem Binnenmarkt und der Kosteneffizienz
schaden würde. Bislang gibt es keine Hinweise auf die Verlagerung von CO2-Emissionen.
Offenbar haben die bestehenden Maßnahmen – namentlich die Bereitstellung
kostenlos zugeteilter Emissionszertifikate – dies erfolgreich verhindert. Die
Erfahrungen reichen allerdings bislang noch nicht aus, um eindeutige
Schlussfolgerungen für 2020 ziehen zu können. 2.
Bei den erneuerbaren Energien (RES) hat die EU ihre
Zwischenziele erreicht, doch müssen die Mitgliedstaten noch mehr tun, wenn das
20 %-Ziel bis 2020 erreicht werden soll[3].
Darüber hinaus müssen viele Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen treffen, um
ihre jeweiligen nationalen Ziele nach der Richtlinie über erneuerbare Energien
zu erreichen, und Entwicklungen der letzten Zeit, wie beispielsweise die
rückwirkende Änderung von Förderregelungen, lassen Zweifel daran aufkommen, ob
das EU-Gesamtziel erreicht wird. Durch den Zuwachs bei den erneuerbaren
Energien konnten auf vielen Märkten die Großhandelspreise für Strom auf
gleichbleibendem Niveau gehalten werden; dies hat sich jedoch bislang weder auf
die Einzelhandelspreise niedergeschlagen noch hat es greifbare Vorteile für die
Verbraucher gebracht, was teilweise darauf zurückzuführen ist, dass die Kosten
der Förderung von erneuerbaren Energien (die oft an den Endverbraucher
durchgereicht werden) auf vielen Märkten die preissenkende Wirkung der
erneuerbaren Energien im Großhandel aufheben. Gleichzeitig setzen die
rückläufigen Großhandelspreise auf einigen Märkten die konventionelle
Stromerzeugung und die Angemessenheit der Stromerzeugungskapazitäten unter
Druck. Darüber hinaus schaffen divergierende Förderregelungen der
Mitgliedstaaten, in deren Mittelpunkt die nationale Stromerzeugung steht,
erhebliche Schwierigkeiten für die weitere Integration des Strombinnenmarktes. 3.
Hinsichtlich der Energieeffizienz ist das Ziel, bis
2020 den Primärenergieverbrauch in der EU um 20 % gegenüber den
projizierten Verbrauchswerten zu senken, für die Mitgliedstaaten nicht
rechtsverbindlich. Nach Jahren anhaltenden Wachstums erreichte der
Primärenergieverbrauch allerdings in den Jahren 2005/2006 seinen Höhepunkt und
ist seit 2007 leicht zurückgegangen – teils wegen der Auswirkungen der
Wirtschaftskrise, aber auch wegen der höheren Energieintensität. Auch wenn das
Ziel von Energieeinsparungen in Höhe von 20 % für die Mitgliedstaaten
nicht rechtsverbindlich ist, hat es wichtige Impulse für die Anstrengungen zur
Senkung des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Energieintensität
gegeben und die Annahme tiefgreifender Maßnahmen, insbesondere der Richtlinie
über Energieeffizienz, erleichtert. Dennoch wird die EU das 2020-Ziel mit den
derzeitigen Maßnahmen voraussichtlich verfehlen. 4.
Während die allmähliche Vollendung des
Energiebinnenmarktes dazu beigetragen hat, die Großhandelspreise für Strom und
Gas in der EU im Griff zu behalten, sind die Endverbraucherpreise für viele
Unternehmen und Haushalte in den letzten zehn Jahren sowohl nominal als auch
real erheblich gestiegen. Die Untersuchung legt nahe, dass dieser Trend sich
ebenfalls fortsetzen wird, wenn keine neuen Maßnahmen getroffen werden, und
macht deutlich, dass die potenziellen negativen Auswirkungen der Klima- und
Energiepolitik eingeschränkt werden müssen. 5.
Die Entwicklungen auf internationalen Märkten und
die Erschließung von unkonventionellen Kohlenwasserstoffen haben zu einer
zunehmenden Preisdivergenz geführt; dies ist besonders deutlich bei Erdgas in
der EU verglichen mit den USA, wo Schiefergas als Energiequelle zunehmend an
Bedeutung gewinnt und als positiver Beitrag zur Wettbewerbsposition der
US-Wirtschaft betrachtet wird. 6.
Wie sich bereits bei der Erarbeitung und Annahme
des Pakets für die Zeit bis 2020 abgezeichnet hat, gibt es eine eindeutige
Wechselbeziehung zwischen den Kernzielen. Maßnahmen zur Förderung von
Energieeffizienz und erneuerbaren Energien leisten allgemein einen Beitrag
beispielsweise zur Senkung der Treibhausgasemissionen und ergänzen gezielte
klimapolitische Maßnahmen, da sie auf verschiedene Formen des Marktversagens
gerichtet sind. Maßnahmen zur Verringerung des Stromverbrauchs dürften
gleichzeitig einen Rückgang des CO2-Preises im EU-EHS bewirken,
wobei jedoch der derzeitige Zertifikatüberschuss im EU-EHS weitgehend auf
andere Faktoren zurückgeht. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verringerung
der THG-Emissionen grundsätzlich Anreize sowohl für die Erschließung
erneuerbarer Energien als auch für Energieeinsparungen geben, um eine
wesentliche Wirkung zu erzielen wäre aber u. a. im EU-EHS ein höheres CO2-Preisniveau
als in den letzten Jahren erforderlich. Schließlich tragen Energieeinsparungen
mit dazu bei, den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen, da dieses Ziel
als Anteil am Bruttoendenergieverbrauch gemessen wird und höhere Anteile
effizienter erneuerbarer Energie durch geringere Transformationsverluste den
Primärenergieverbrauch auf jeder Ebene des Endenergieverbrauchs senken. 7.
Mit den derzeitigen politischen Maßnahmen gelingt
es der EU nicht, ihr langfristiges klimapolitisches Ziel im Rahmen der
notwendigen Emissionsminderungen zu verwirklichen, die die Industrieländer als
Gruppe erzielen müssen, um die THG-Emissionen bis 2050 um 80-95 % gegenüber
dem Jahr 1990 zu senken. Im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen muss
die EU vor der UNFCCC-Klimakonferenz in Paris im Jahr 2015 Position beziehen –
auch zu ihrem Ambitionsniveau. 8.
Die mittel- bis langfristige
Energieversorgungssicherheit der EU bleibt ein heikler Punkt, weil die EU
dauerhaft von Energieeinfuhren aus zum Teil politisch instabilen Regionen
abhängt und auf den Einsatz fossiler Brennstoffe angewiesen ist, was auf lange
Sicht mit den Klima- und Energiezielen der EU nicht vereinbar ist. Die
allmähliche Erschöpfung der Vorkommen der EU an konventionellen fossilen
Brennstoffen und die gleichzeitig zu erwartenden hohen und volatilen
Einfuhrpreise fossiler Brennstoffe setzen Teile der EU-Industrie unter Druck. 9.
Das EU-Energiesystem braucht umfangreiche
Investitionen in die Energieinfrastruktur und die Stromerzeugung, um mittel-
bis langfristig rentabel und nachhaltig zu sein. In naher Zukunft finanzierte
Infrastruktur wird 2030 und danach noch immer bestehen. Es gibt andere
nichtwirtschaftliche Barrieren und Fälle von Marktversagen z. B. auf den
Gebieten erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Es besteht dringender
Bedarf an einem klaren, kohärenten Rahmen, der für Vorhersehbarkeit sorgt und
regulierungsbedingte Risiken minimiert. 10.
Das derzeitige politische Bestreben, ein
nachhaltigeres Wirtschafts- und Energiesystem zu verwirklichen, das auf lange
Sicht Kosten senkt und Schäden verhindert, führt voraussichtlich kurz- und
mittelfristig zu Kostensteigerungen, was Bedenken in Bezug auf die Erschwinglichkeit
von Energie für Haushalte und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Energiepreise
auslöst. Die künftigen politischen Maßnahmen müssen diese Bedenken weitgehend
zerstreuen. 11.
Für die Zeit nach 2020 hat sich die EU keine
hinreichend klaren klima- und energiepolitischen Ziele gesteckt, und es gibt
keinen umfassenden Rechtsrahmen, der sicherstellen würde, dass die Umwandlung
in ein Energiesystem und eine Wirtschaft, die wettbewerbsfähig, sicher und
nachhaltig sind, mit den langfristigen Ziele in Einklang steht Solange solche
Ziele und ein solcher Rechtsrahmen fehlen, ist nach den heutigen Prognosen
nicht zu erwarten, dass die Energiemärkte und die auf kommerzieller Grundlage
getroffenen Entscheidungen den notwendigen Übergang herbeiführen. 12.
Deswegen soll diese Initiative dem Mangel an Zielen
oder einem klar abgesteckten politischen Rahmen abhelfen, um die Klima- und
Energiepolitik mit Blick auf 2030 zu steuern. 2. Subsidiarität 13.
Der Klimawandel ist ein grenzüberschreitendes
Problem. Die Klimaschutzmaßnahmen müssen sowohl auf globaler als auch auf
europäischer Ebene koordiniert werden. In den Artikeln 191 bis 193 des
AEUV werden die Zuständigkeiten der EU auf dem Gebiet der Klimapolitik bestätigt
und näher ausgeführt. Politische Strategien haben oft eine Binnenmarktdimension,
und die erforderliche Infrastruktur hat oft eine europäische Dimension. 14.
Bei der Sicherstellung eines sicheren, nachhaltigen
und wettbewerbsfähigen Zugangs zu Energie werden die Mitgliedstaaten zunehmend
interdependent. Außerdem kostet der Übergang zu einem anderen Energiesystem
weniger, wenn die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Darüber hinaus ist in
Artikel 194 AEUV das Recht der EU, im Energiebereich tätig zu werden,
spezifiziert. Es versteht sich von selbst, dass innerhalb dieses Rahmens die
Maßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin eine wichtige Rolle spielen und die
Verantwortung für weitere Fortschritte bis 2030 gemeinsam getragen wird, wie
dies u. a. das Klima- und Energiepaket bis 2020 beweist. Alle künftigen
EU-Maßnahmen auf diesem Gebiet werden mit den Artikeln 191 bis 194 in
Einklang stehen. 3. Anwendungsbereich und Ziele 15.
Die politische Initiative, auf die sich diese
Folgenabschätzung bezieht, ist lediglich der erste Schritt auf dem Weg zu einer
umfassenden und detaillierten Lösung für die energie- und klimapolitischen
Herausforderungen mit Blick auf das Jahr 2030. Die Initiative als solche
konzentriert sich auf die allgemeinen Ziele des Rahmens für die Politik bis
2030 und einige zentrale Durchführungsaspekte; sie befasst sich insbesondere
mit den klima- und energiepolitischen Zielvorgaben bis 2030 und deren
Zusammenspiel, zeigt aber gleichzeitig die allgemeine Richtung der
Politikentwicklung innerhalb dieses Rahmens auf. Auf dieser Grundlage steht bei
den in dieser Folgenabschätzung untersuchten Politikoptionen die Festlegung von
Zielvorgaben als solche im Mittelpunkt; andere Mittel, Fortschritte bei der
Bewältigung der genannten Herausforderungen zu erzielen, werden weniger
ausführlich behandelt. 16.
Die operativen Ziele für einen Rahmen für die
Klima- und Energiepolitik bis 2030 sind Folgende: ·
Vorschlag kohärenter Kernziele für Klimaschutz und
Energie auf EU-Ebene, um die Klima- und Energiepolitik bis 2030 zu lenken; ·
Vorschlag von Schlüsselindikatoren für die
Wettbewerbsfähigkeit des Energiesystems und die Sicherheit der
Energieversorgung, gegebenenfalls zusammen mit Wunschzielen, die es gestatten,
die Fortschritte im Laufe der Zeit zu verfolgen und eine klare Grundlage für
politische Initiativen zu schaffen; ·
Vorschlag der allgemeinen Ausrichtung der künftig
zu konzipierenden konkreten Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Ziele bis
2030 erforderlich sind. 4. Beschreibung
der Politikoptionen und Methodik Die Politikoptionen für die Kernziele und
-maßnahmen 17.
Ausgangspunkt der Analyse ist das neu aufgestellte
Referenzszenario. Es geht von der vollständigen Umsetzung der bislang
getroffenen Maßnahmen, einschließlich der Verwirklichung der Ziele für 2020 auf
den Gebieten der erneuerbaren Energien und der Verringerung der THG-Emissionen,
sowie von der Umsetzung der Richtlinie über Energieeffizienz aus, die bis 2020
und darüber hinaus umfangreiche Einsparungen bewirken wird, wobei allerdings
nach 2020 die Auswirkungen etwas nachlassen. Die bestehende lineare Senkung der
Obergrenze im EU-EHS bleibt unverändert und wird in der Zeit nach 2020
beibehalten. Dem neuen Referenzszenario zufolge werden in der EU die
THG-Emissionen bis 2030 um 32 % unter den Werten von 1990 liegen, der
Anteil der erneuerbaren Energien wird 24 % des Energie-Endverbrauchs betragen,
und es wurden Primärenergieeinsparungen von 21 % gegenüber dem
Ausgangswert für 2030 (projiziert durch PRIMES anhand des Ausgangswerts von
2007) erzielt. 18.
Das Referenzszenario macht deutlich, dass die
vollständige Umsetzung der derzeitigen klima- und energiepolitischen Ziele und
Maßnahmen der EU wirksam zu einem Rückgang der THG-Emissionen führt, zur
Verbesserung der Versorgungssicherheit beiträgt und die Energiesystemkosten und
Strompreise beeinflusst. Andererseits zeigt die Analyse, dass bereits die
Entwicklungen gemäß dem Referenzszenario zu einem Anstieg der Preise im EU-EHS,
der Energiesystemkosten und der Strompreise führen würden. 19.
Nach dem Referenzszenario steigen die Strompreise
im Zeitraum 2011-2030 real um 31 % und die Energiesystemkosten um
24 %. Das Verhältnis zwischen den Energiesystemkosten und dem BIP steigt
im Zeitraum 2011-2020 um 2 Prozentpunkte, während der Anstieg für den
gesamten Zeitraum 2011-2030 lediglich 1,3 Prozentpunkte beträgt. Wichtige
Triebfedern sind der Anstieg der Einfuhrpreise für alle fossilen Brennstoffe um
40 %, die Notwendigkeit von Investitionen in leistungsfähige
Infrastrukturen, um überholte Kapazitäten zu ersetzen und Netze auszubauen,
sowie die Maßnahmen, die beschlossen wurden, um die Energie- und Klimaziele des
Pakets zu verwirklichen. Ein höherer Investitionsbedarf erklärt rund 60 %
des Gesamtanstiegs der Energiesystemkosten bis 2020, den Rest tragen steigende
Brennstoffkosten bei. 20.
Die wichtigsten in Betracht gezogenen Optionen für
die Kombination der Kernziele sind Folgende: 1. Eine THG-Zielvorgabe allein für THG,
die Elemente der Maßnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien und der
Energieeffizienz einschließt; 2. Eine THG-Zielvorgabe, die (zusätzlich
zum Referenzszenario) mit expliziten Energieeffizienzmaßnahmen und Elementen
der Maßnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien kombiniert wird; 3. Eine THG-Zielvorgabe, die mit vorab
festgelegten Zielen für erneuerbare Energien und mit expliziten zusätzlichen
Energieeffizienzmaßnahmen kombiniert wird. Zu jeder dieser Optionen werden gegebenenfalls
Unteroptionen geprüft: A. THG-Zielvorgaben von 35–45 % (Senkung
gegenüber dem THG-Emissionsniveau von 1990); B. für erneuerbare Energien vorab
festgelegte Zielvorgaben eines Anteils von 30–35 % am Bruttoendenergieverbrauch
(oder keine vorab festgelegte Zielvorgabe); C. verschiedene Ambitionsniveaus (mäßig,
ehrgeizig, sehr ehrgeizig) für Energieeffizienzmaßnahmen (zusätzlich zu den im
Referenzszenario bereits berücksichtigten). 21.
Zur Bewertung dieser Optionen wurden zahlreiche
Optionen mit verschiedenen Kombinationen von Zielvorgaben und Ambitionsniveaus
analysiert, von denen sieben für eine eingehendere Bewertung ausgewählt wurden
(siehe Tabelle 1). 22.
Die Szenarien werden entweder anhand derselben
Bedingungen wie beim Referenzszenario („Referenzbedingungen“ oder „®“) oder
anhand von ermöglichenden Bedingungen modelliert. Letztere beziehen sich
auf Prämissen beispielsweise zur Entwicklung der Energieinfrastruktur, FuE sowie
Innovation, Reduzierung des CO2-Ausstoßes (und vor allem
Elektrifizierung) des Verkehrs und öffentliche Akzeptanz (z. B. für CCS).
Manche dieser Prämissen setzen bei einigen Technologien eine frühzeitige
Marktkoordination voraus und sind eine Voraussetzung für das Gelingen der
langfristigen Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft. Diese
ermöglichenden Bedingungen sind für die nach 2030 vorzunehmenden Änderungen des
Energiesystems besonders wichtig; ihre Wirkungsentfaltung beginnt bereits vor
2030 und einige Investitionen (z. B. im Zusammenhang mit Infrastruktur)
müssen vor 2030 eingeleitet werden, damit sich diese ermöglichenden Bedingungen
ergeben. Zudem setzen alle Szenarien, bei denen THG-Reduktionen von 40 % und
mehr erzielt werden, eine Anhebung des jährlichen Reduktionsfaktors des EU-EHS
in der Zeit nach 2020 voraus. Tabelle 1: Szenarien zur Bewertung der wichtigsten
Politikoptionen für Zielvorgaben Szenario || THG 2030 gegenüber 1990 || RES 2030 (% Endenergieverbrauch.) || Energieeffizienz 2030 (Veränd. gegenüber Prognose für 2030[4]) Referenzszenario || -32,4 % || 24,4 % || -21,0 % Referenzbedingungen THG35/Energieeff.® || -35 % || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (25,5 %) || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (-24,4 %) THG37® || -37 % || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (24,7 %) || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (-22,9 %) THG40® || -40 % || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (25,5 %) || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (-24,4 %) Ermöglichende Bedingungen THG40 || -40 % || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (26,5 %) || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (-25,1 %) THG40/Energieeff. || -40 % || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (26,4 %) || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (-29,3 %) THG40/Energieeff./RES30 || -40 % || 30 % || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (-30,1 %) THG35/Energieeff./RES35 || -45 % || 35 % || Keine vorab festgelegte Zielvorgabe (-33,7 %) Betrachtung anderer Zielvorgaben und
Indikatoren 23.
Die Antworten auf die Konsultation der
Öffentlichkeit zeigten deutlich, dass nach Ansicht vieler Interessenträger die
verbindlichen und die unverbindlichen Ziele für THG-Reduktionen, RES-Anteile
und Energieeffizienz möglicherweise ausreichen, um Fortschritte auf dem Weg zu
einem ökologisch nachhaltigen Energiesystem sicherzustellen, dass diese jedoch sicher
nicht ausreichen, um die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Energiesystems und die
Sicherheit der Energieversorgung zu garantieren und dass deswegen weitere
Zielvorgaben oder Indikatoren für diese Bereiche eingeführt werden sollten. 24.
Diesbezüglich kommen drei Hauptoptionen in
Betracht: ·
Derartige Zielvorgaben oder Indikatoren werden
nicht aufgestellt. ·
Mit Blick auf 2030 werden weitere Zielvorgaben für
andere Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und der Versorgungssicherheit
aufgestellt, die in gleicher Weise behandelt werden, wie die potenziellen
Zielvorgaben für THG, RES und Energieeffizienz. ·
Weiteren Zielvorgaben werden nicht aufgestellt,
aber es werden maßgebliche Indikatoren festgelegt, um die im Laufe der Zeit
erzielten Fortschritte zu verfolgen und eine Wissensbasis für politische
Initiativen zu schaffen; diese Indikatoren können von Wunschzielen bis 2030
begleitet werden. Interaktion mit der internationalen
Klimapolitik 25.
Mehrere Politikoptionen wurden mit Blick darauf
analysiert, wie Entwicklungen im Zusammenhang mit einem internationalen
Abkommen in den Rahmen für die Politik bis 2030 einbezogen würden, namentlich
in Bezug auf ·
die Fortsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung der
Verlagerung von CO2-Emissionen, ·
die potenzielle Festlegung einer höheren
Zielvorgabe im Falle eines internationalen Abkommens (zwei Optionen wurden
geprüft: eine Anhebung von 35 % auf 45 % und eine von 40 % auf
50 %), ·
die Rolle internationaler Gutschriften im
Gesamtrahmen. Strukturelle Maßnahmen für das EU-EHS 26.
Für strukturelle Maßnahmen für das EU-EHS wurden in
dieser Folgenabschätzung zwei Politikoptionen für die Zeit nach 2020
betrachtet: (1) eine Änderung des jährlichen Reduktionsfaktors und (2) die
Beschränkung des Zugangs zu internationalen Gutschriften. Eine qualitative
Bewertung der Erweiterung des Anwendungsbereichs des EU-EHS ist im Anhang
enthalten. Alle eingehend analysierten Politikszenarien, die THG-Reduktionen
von 40 % oder mehr für 2030 implizierten, umfassten eine Anhebung des
jährlichen linearen Reduktionsfaktors im EU-EHS. Zur Einrichtung einer
Marktstabilitätsreserve oder endgültigen Stilllegung von Zertifikaten wurde
eine gesonderte Folgenabschätzung durchgeführt. Landnutzung, Landnutzungsänderungen und
Forstwirtschaft 27.
Quellen und Senken in diesem Bereich sind weder in
die Reduktionsziele der derzeitigen Entscheidung über die Lastenteilung, die
Nicht-EHS-Sektoren betrifft, noch in das EU-EHS einbezogen. Im Zusammenhang mit
dem Rahmen für die Politik bis 2030 muss geprüft werden, wie dieser Bereich
eingebunden werden kann. Umsetzung potenzieller Zielvorgaben für
erneuerbare Energien und Energieeffizienz 28.
Bis eine Einigung auf eine Zielvorgabe als solche
erzielt wird, werden die Hauptoptionen für ein allgemeines Konzept zur
Verwirklichung des Ziels für erneuerbare Energien eher horizontal bewertet. Zu
diesen Optionen zählen u. a. ·
Beibehaltung der spezifischen Ziele und
Förderregelungen der Mitgliedstaaten; ·
Beibehaltung der spezifischen Ziele und
Förderregelungen der Mitgliedstaaten, wobei jedoch erneuerbare Energien aus
anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Förderregelungen nicht
diskriminiert werden bzw. die Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten, sofern die
beteiligten Mitgliedstaaten über hinreichende grenzüberschreitende
Übertragungskapazitäten verfügen, und ·
allmähliche Europäisierung des Konzepts, um
Fortschritte beim Ziel für 2030 sicherzustellen. 29.
Da die für 2014 geplante Überarbeitung des Konzepts
für Energieeffizienz und Energieeinsparungen bis 2020 noch nicht abgeschlossen
ist, werden in dieser Folgenabschätzung die potenziellen Ansätze für die
Durchführung nicht in ihren Einzelheiten festgelegt oder bewertet. Allerdings
umfassen die einzelnen bewerteten Optionen spezifische
Energieeffizienzmaßnahmen und binden deren Beitrag und Folgen in den
allgemeinen Rahmen ein. 5. Beurteilung der Auswirkungen 5.1. Auswirkungen der Optionen für
Zielvorgaben und Maßnahmen 30.
Soweit nichts anderes angegeben ist, beziehen sich
alle Werte im Abschnitt 5 auf 2030 (die vollständige Folgenabschätzung
enthält mehr Informationen zu den Auswirkungen bis 2050; siehe auch den
Fahrplan für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft bis 2050 und
den Energiefahrplan 2050). Umweltauswirkungen 31.
Im Vergleich zu 2005 gehen die Emissionen in den
EHS-Sektoren weiterhin stärker zurück als in den Nicht-EHS-Sektoren: In den
EHS-Sektoren sind bis 2030 gegenüber 2005 Emissionssenkungen um 37 % – 49 %,
in den Nicht-EHS-Sektoren um 26 % – 35 % zu erwarten. Abweichend vom
Referenzszenario, das einen stärkeren Emissionsrückgang in den EHS-Sektoren
vorsieht, werden bei den Politikoptionen in den Nicht-EHS-Sektoren höhere
Emissionsminderungen erzielt. 32.
Im Stromsektor (einschließlich Fernwärme und
Kraft-Wärme-Kopplung) wird mit 48 % – 66 % die höchste
THG-Emissionsminderung gegenüber 2005 erwartet, was das Potenzial dieses
Sektors für eine kosteneffiziente Emissionsminderung widerspiegelt. Im
Verkehrswesen und bei den Emissionen anderer THG als CO2 aus dem
Agrarsektor wird der geringste Emissionsrückgang erwartet, nämlich um 12 %
– 20 % gegenüber 2005 (Verkehr) bzw. um 13 % – 28 % (Emissionen
anderer THG als CO2 aus der Landwirtschaft). Beim Ausfüllen des
Politikrahmens bis 2030 sind weitere Arbeiten erforderlich, um das Potenzial
der Minderungsoptionen und die praktische Durchführung nach politischen
Aspekten zu bewerten. 33.
Wird der Akzent – relativ gesehen – vermehrt auf
Energieeffizienzmaßnahmen gelegt, so gehen – unabhängig vom Niveau der
THG-Reduktionen – die Emissionen in den Nicht-EHS-Sektoren stärker zurück als
innerhalb des EHS. Ein hohes Maß an erneuerbaren Energien hingegen führt in den
EHS-Sektoren zu höheren Reduktionen als in den Nicht-EHS-Sektoren. 34.
Für Emissionsminderungen bei anderen THG als CO2
verfügen die nichtlandwirtschaftlichen Sektoren über das höchste
Minderungspotenzial bis 2030, wobei ein beträchtlicher Teil dieser
Emissionssenkungen im Referenzszenario bereits erreicht wird. 35.
Emissionsquellen und -senken durch Landnutzung,
Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) bewirken derzeit eine
Nettosenke, doch in immer geringerem Maße. Insgesamt wirken sich die höhere
Erzeugung und Verwendung von erneuerbaren Energien (und die damit verbundene
höhere Nachfrage nach Bioenergie) dann wenig auf diese Senke aus, wenn die
höhere Nachfrage nach Bioenergie hauptsächlich durch den stärkeren Einsatz von
mehrjährigen Energiepflanzen gedeckt wird. Dies würde jedoch bedeuten, dass die
für Bioenergie verwendete Anbaufläche gegenüber 2005 erheblich (um rund
10 %) ausgedehnt werden müsste. Wird die höhere Nachfrage hingegen durch
höhere Einfuhren oder durch einen größeren Holzeinschlag in Wäldern gedeckt, so
würde dies direkt oder indirekt durch indirekte Landnutzungsänderungen die
Senke stärker beeinträchtigen. Die möglichen Konsequenzen für die
THG-Emissionen hängen überdies zum Teil von den angebauten Pflanzen und von den
Anbauverfahren sowie von Landnutzungsänderungen außerhalb Europas ab und müssen
weiter untersucht werden. 36.
Durch die geringere Verwendung fossiler Brennstoffe
geht auch die Luftverschmutzung deutlich zurück. Die geringere Sterblichkeit
lässt sich auch wirtschaftlich beziffern: Der durch die geringere
Luftverschmutzung bewirkte Rückgang von Gesundheitsschäden wird mit
2,9 Mrd. – 35,5 Mrd. EUR veranschlagt, je nach Szenario und dem
zugrunde gelegten „Wert eines verlorenen Lebensjahres“. Die Kosten der
Bekämpfung der Luftverschmutzung sinken durch die Änderung des Energiemix und
die geringere Emission von Luftschadstoffen ebenfalls um 0,9 Mrd. –
7 Mrd. EUR jährlich. Die Szenarien mit ehrgeizigen
Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen für erneuerbare Energien sehen deutlich
höhere positive Auswirkungen für die Umwelt und Gesundheit vor (besonders
ausgeprägt bei der Minderung von Feinstaub und Stickstoffoxide). Auswirkungen auf
das Energiesystem (einschließlich wirtschaftlicher Folgen) 37.
Bei einer Senkung der THG-Emissionen um 40 %
würden die zusätzlichen Energiesystemkosten im Vergleich zum Referenzszenario
der Anpassung des Energiesystems im Jahr 2030 eine Spanne von 0,15–0,54 %
des BIP nicht überschreiten[5].
Diese Kosten bedeuten nicht, dass das erwirtschaftete BIP niedriger ist, als
dies ansonsten der Fall wäre, sondern geben vielmehr zum einen die
Kostensteigerung für alle Endkunden (Industrie, Verbraucher, Nutzer von
Verkehrsmitteln) wieder, die sich aus der Änderung der Investitionsmuster ergibt,
und zum anderen die entsprechenden Brennstoffeinsparungen, die erforderlich
sind, um die verlangten Energiedienstleistungen zu erbringen. Bei Szenarien mit
einer THG-Senkung um 35 %–37 % bis 2030 sind die zusätzlichen Kosten
niedriger (0,03 % – 0,13 %), während sie bei einem Szenario, das eine
45 %ige THG-Senkung mit einem 35 %igen Anteil an erneuerbaren
Energien und energischen Energieeffizienzmaßnahmen vorsieht, höher sind
(0,84 %). Diese Kostenprognosen beruhen auf Szenarien, die – in
unterschiedlichem Maße – von EU-weiten kosteneffizienten Konzepten für die
THG-Emissionsminderung, die weitere Verbreitung von erneuerbaren Energie und
Verbesserungen bei der Energieeffizienz ausgehen. Sollte diese Kosteneffizienz
nicht verwirklicht werden, sind die tatsächlich anfallenden Kosten erheblich
höher. 38.
Am geringsten sind die Kostenauswirkungen bei
Szenarien, in denen Energieeffizienzmaßnahmen und Zielvorgaben für erneuerbare
Energien vorgesehen sind, die nicht über das hinausgehen, was in Szenarien mit
lediglich einer THG-Zielvorgabe erreicht wird. 39.
Szenarien, denen konkrete Energieeffizienzmaßnahmen
zugrunde liegen, zielen wiederum darauf ab, den Bedarf an konkreten politischen
Strategien deutlich zu machen, mit denen die Hindernisse für Energieeffizienz
beseitigt werden, die auf Marktversagen, das Investor-Nutzer-Dilemma und die
unzureichende Information der Marktakteure zurückgehen. Werden auf dieser
Grundlage nicht spezifische politische Maßnahmen betrachtet und stattdessen Zielwerte
für CO2, erneuerbare Energien und Energieeffizienz zugrunde gelegt,
werden möglicherweise die Kosten für die Verwirklichung dieser vorgegebenen
Ziele unterschätzt, wenn es nicht gelingt, die theoretische Kostenoptimierung
auch tatsächlich zu erreichen. 40.
Was Investitionen und Brennstoffeinsparungen
anbelangt, so ergeben alle Szenarien höhere Kapitalinvestitionen
(durchschnittliche Investitionen zusätzlich zum Referenzszenario zwischen
17 Mrd. und 93 Mrd. EUR jährlich) und höhere Einsparungen bei
Energiekäufen (im Vergleich zum Referenzszenario von 2011 und 2030
durchschnittlich zwischen 8 Mrd. und 34 Mrd. EUR). Die höheren
Investitionen in effizientere, CO2-ärmere Technologien schlagen sich
in allen Sektoren nieder, am deutlichsten jedoch im Gebäudesektor. Der Bedarf
an zusätzlichen Investitionen ist in den Szenarien mit ehrgeizigen
Energieeffizienzmaßnahmen und Zielvorgaben für erneuerbare Energien am
höchsten. Die Brennstoffeinsparungen sind in den Szenarien mit ehrgeizigen
Energieeffizienzmaßnahmen am höchsten. 41.
In allen Politikoptionen würde die Energieeffizienz
der EU erheblich verbessert, was sich namentlich durch die rückläufige Nutzung
und Einfuhr von fossilen Brennstoffen auch auf die Energieversorgungssicherheit
positiv auswirken würde. Alle Szenarien sehen mit Blick auf 2030 positive Auswirkungen
für Schlüsselindikatoren im Zusammenhang mit der Energieversorgungssicherheit
vor (Primärenergieverbrauch insgesamt (zwischen -2 % und -15 %),
Endenergieverbrauch und Nettoenergieeinfuhren (zwischen -2 % und
-19 %)). Die positiven Auswirkungen sind in den Szenarien mit ehrgeizigen
Energieeffizienzmaßnahmen und Zielvorgaben für erneuerbare Energien am
höchsten. 42.
Die durchschnittlichen Änderungen des Strompreises
bis 2030 reichen von -1,1 % – 11,3 % gegenüber dem Referenzszenario,
wobei der niedrigste Preis in dem Szenario prognostiziert wird, das eine
THG-Zielvorgabe von 40 % mit ehrgeizigen Energieeffizienzmaßnahmen
kombiniert. Alle Szenarien, bei denen eine Minderung der THG-Emissionen um 40 %
erzielt wird, führen zu einem relativ geringfügigen Anstieg des Strompreises
gegenüber dem Referenzszenario. 43.
In allen Szenarien bleiben die Preise im EU-EHS bis
mindestens 2020 relativ niedrig; dies spiegelt den großen Zertifikatüberschuss
am Markt ebenso wider wie die Tatsache, dass politische Maßnahmen wie die
Erneuerbare-Energien-Richtlinie oder die Energieeffizienz-Richtlinie
kontinuierlich die Emissionsminderung vorantreiben. Anders als bei den
Strompreisen ergeben die Politikszenarien beträchtliche Unterschiede beim
EHS-Zertifikatpreis, der je nach Szenario für 2030 mit 11 – 53 EUR
veranschlagt wird. Bei Szenarien mit ehrgeizigen Energieeffizienzmaßnahmen und
hohen Zielvorgaben für die erneuerbaren Energien ist der EHS-Preis am
niedrigsten, während der höchste EHS-Preis bei dem Szenario mit einer Zielvorgabe
für THG und CO2-Werten projiziert wird. Makroökonomische
und soziale Auswirkungen (BIP, Beschäftigung, Erschwinglichkeit von Energie) 44.
Bei der Bewertung der Auswirkungen auf das BIP bis
2030 wurden in erster Linie das Szenario mit einer Zielvorgabe für die
THG-Emissionssenkungen um 40 % (THG40) und, sofern verfügbar und angemessen,
Szenarien mit expliziten Energieeffizienzmaßnahmen und Zielvorgaben für
erneuerbare Energien betrachtet. Diese Bewertung beruht auf der Prämisse, dass
Drittländer keine Maßnahmen treffen, die über ihre derzeitigen Verpflichtungen
im Rahmen des UNFCCC hinausgehen. 45.
Bei einem Modell (GEM E3) ergeben sich aus
THG-Senkungen um 40 %, die mittels einer THG-Zielvorgabe und des CO2-Preises
erzielt werden, negative Auswirkungen auf das BIP, die 2030 von -0,10 % – -0,45 %
gegenüber dem Referenzszenario reichen. Die beiden Modelle E3MG und E3ME zeigen
für das Szenario mit ehrgeizigen Energieeffizienzmaßnahmen günstige Beiträge
von bis zu 0,55 % auf, wobei die günstige Wirkung von Investitionen in die
Energieeffizienz auf das BIP berücksichtigt wird. Szenarien mit niedrigeren
THG-Senkungen beeinflussen das BIP – relativ gesehen – weniger als das
Referenzszenario. Aus den Modellen lässt sich ableiten, dass es für das BIP
günstiger ist, wenn EHS-Zertifikate versteigert und in den Nicht-EHS-Sektoren
CO2-Steuern erhoben werden, sofern die Einkünfte daraus in den
Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden, indem die Arbeitskosten gesenkt
werden (einkommensneutral für den Staatshaushalt). Dies bestätigt frühere
Bewertungen[6],
laut denen die Bepreisung von CO2-Emissionen dann eine günstigere
makroökonomische Wirkung hat, wenn die Einkünfte aus den Instrumenten der CO2-Bepreisung
so in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden, dass die Wirtschaft
insgesamt davon profitiert. Eine höhere Energieeffizienz und ein höherer Anteil
erneuerbarer Energien, für die höhere Investitionen erforderlich sin, könnten
ebenfalls eine positivere BIP-Wirkung haben. 46.
Je nach Bewertungsmethodik ergibt sich aus den zugrunde
liegenden strukturellen Veränderungen nur eine geringe positive oder negative
Gesamtbeschäftigungswirkung, doch ist zwischen oder innerhalb der einzelnen
Branchen mit erheblichen Beschäftigungsverschiebungen zu rechnen. Solche
Auswirkungen machen die Anwendung geeigneter arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen erforderlich.
Eine eingehendere, branchenbezogene Analyse zeigt, dass in den Bereichen
Maschinenbau, einfaches verarbeitendes Gewerbe, Verkehrsausrüstungen, Hoch- und
Tiefbau und Unternehmensdienstleistungen die meisten Arbeitsplätze geschaffen
werden, während die Beschäftigung in der Gewinnung von fossilen Brennstoffen am
stärksten zurückgeht. Bei Szenarien mit ehrgeizigen Energieeffizienzmaßnahmen
ergibt sich typischerweise ein Zuwachs der Nettogesamtbeschäftigung. 47.
Unabhängig vom EU-Konzept für die Ziele bis 2030
wird ein Preisanstieg bei fossilen Brennstoffen erwartet: Im Referenzszenario
werden beträchtlich steigende Strompreise prognostiziert, was die
Erschwinglichkeit von Energie infrage stellt. Der Anteil der energiebezogenen
Kosten (Betriebs- und Kapitalkosten) an den Ausgaben der privaten Haushalte
steigt im Referenzszenario bis 2030; der zusätzliche Anstieg in den
Politikszenarien ist relativ gering. Voraussichtlich wird sich das Schwergewicht
von den Betriebskosten auf die Kapitalkosten verlagern. Ehrgeizige
Energieeffizienzmaßnahmen würden sich günstig auf die von den privaten
Haushalten erhobenen Strompreise und deren Verbrauchsniveau auswirken, indem
sie die Energiekosten senken, gleichzeitig aber hätten sie steigende
Kapitalkosten aufgrund der zur Verbrauchssenkung erforderlichen Investitionen
zur Folge. Wettbewerbsfähigkeit von
energieintensiven Wirtschaftszweigen und Verlagerung von CO2-Emissionen
48.
Anhand makroökonomischer Modelle wurde außerdem
untersucht, wie sich eine Zielvorgabe für die THG-Senkung von 40 % bis
2030 auf die Produktion energieintensiver Industriesektoren auswirkt, die dem
internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Darüber hinaus wurde die Rolle von
kostenlosen Zuteilungen und von Versteigerungen bewertet. Diese Bewertung
beruht erneut auf der Prämisse, dass Drittländer keine Maßnahmen treffen, die
über ihre derzeitigen Verpflichtungen im Rahmen des UNFCCC hinausgehen. 49.
Den Ergebnissen zufolge steigt das CO2-Preisgefälle
zwischen der EU und den anderen Großregionen der Welt, wenn sich die EU zu
einer THG-Zielvorgabe von -40 % verpflichtet und die anderen Regionen
keine weiteren Anstrengungen unternehmen. 50.
Die Gesamtproduktionseinbußen für die
Industriesektoren lassen sich im Vergleich zum Referenzszenario bei einer
THG-Emissionsminderung um 40 % in Grenzen halten. 51.
Die Analyse bestätigt die Vorteile, die
energieintensiven Sektoren aus wirksamen internationalen Klimaschutzmaßnahmen
erwachsen würden: Besonders bei einem hohen Ambitionsniveau solcher Maßnahmen
könnte die Produktion gegenüber dem Szenario einseitiger EU-Maßnahmen
gesteigert werden. 52.
Insgesamt bestätigt die Analyse, dass in dem Fall,
dass weltweit zu wenig getan wird, ein System, bei dem weiterhin Zertifikate kostenlos
zugeteilt und die hierfür maßgeblichen Faktoren regelmäßig überprüft werden,
den energieintensiven Industriesektoren, für die das Risiko der Verlagerung von
CO2-Emissionen besteht, einen wesentlich höheren Schutz bietet, als
wenn diese Sektoren die Zertifikate kaufen müssten. Die kostenlose Zuteilung
funktioniert besonders gut bei den Sektoren, die die Opportunitätskosten der
kostenlosen Zuteilung nicht in den Preis ihrer Produkte einrechnen. Wenn aber
Sektoren die Opportunitätskosten der kostenlosen Zuteilung bei der
Preisfestlegung einbeziehen (können), ist die Differenz zwischen den
Auswirkungen von kostenloser Zuteilung und Versteigerung geringer. 53.
In Bezug auf das Risiko der Verlagerung von
Investitionen wäre es von Vorteil, wenn das Zuteilungssystem auf lange Sicht
Klarheit über die kostenlose Zuteilung schaffen würde (solange die Maßnahmen
von Drittländern nicht mit denen der EU vergleichbar sind) und wenn es Anreize
zur Produktionsmaximierung geben würde. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen,
dass die (bereits bestehenden) Regeln für Schließungen, neue Marktteilnehmer
und Kapazitätserweiterungen bzw. -verringerungen sowie die regelmäßige
Aktualisierung von Referenzjahren der Produktionsmaximierung eher förderlich
sind als die Besitzstandswahrung bei den kostenlosen Zertifikaten. 54.
Um das System der kostenlosen Zuteilung in der Zeit
nach 2020 zu verbessern, ist es unerlässlich, die Benchmarks zu aktualisieren,
die Höchstmenge der kostenlos zugeteilten Zertifikate festzulegen und zu untersuchen,
welche Kriterien das tatsächliche Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen
am besten widerspiegeln. Die Einkünfte aus Versteigerungen oder andere im
Rahmen des EHS erzielte Einkünfte könnten gezielter (wie mit dem derzeitigen
NER300-Programm) für die Förderung der Demonstration neuer Technologien auch
für energieintensive Industrien eingesetzt werden. Ein spezielles EU-Programm
könnte hier effizienter sein. 55.
In Szenarien mit ehrgeizigen Maßnahmen auf den
Gebieten Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind die Preise im EU-EHS
niedrig, und in Szenarien mit Energieeffizienzmaßnahmen gehen der
Energieverbrauch, die Strompreise und die Brennstoffpreise zurück. Gleichzeitig
führen solche Politiken zu höheren Kapitalkosten. 56.
Indirekte Auswirkungen der CO2-Preise
auf die Strompreise können durch staatliche Beihilfen ausgeglichen werden, doch
ist zu prüfen, ob hier Verbesserungen erforderlich sind, um eine Verzerrung des
Wettbewerbs innerhalb der EU zu vermeiden. 57.
Im Falle entschiedenen globalen Handelns sollte
geprüft werden, ob diese Maßnahmen fortgeführt werden sollten. 5.2. Auswirkungen anderer Ziele
oder Indikatoren 58.
Werden beispielsweise für die preisliche
Wettbewerbsfähigkeit und die Energieversorgungssicherheit keine weiteren
Ziele und Indikatoren festgelegt, so hätte dies den wesentlichen Nachteil,
dass Aspekte der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit, die nicht
durch die Zielvorgaben für erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz
berührt werden, deutlich weniger sichtbar wären und an Bedeutung verlieren
würden; dies wäre nicht vereinbar mit der Tatsache, dass das Europäische
Parlament und der Rat großes Gewicht auf die Bedeutung dieser anderen Ziele
legen. 59.
Werden Zielvorgaben, aber keine Indikatoren
festgelegt, so hätte dies den großen Nachteil, dass der Rahmen als solcher
dadurch komplexer würde und dass die Wechselwirkungen und Kohärenz zwischen
verschiedenen Energie- und Klimabereichen deutlich komplizierter würden. Wegen
der komplexen Wechselwirkungen wäre es besonders schwierig, zeitgleich bei
einer größeren Zahl von Zielvorgaben für Fortschritte zu sorgen, und politische
Entscheidungen könnten dann schwierig zu treffen sein, wenn Fortschritte bei
einem Ziel einem anderen Ziel abträglich wären. Außerdem sollten nur für die
Bereiche Zielvorgaben festgelegt werden, in denen es möglich ist, konkrete
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele zu konzipieren, und auch nur dann, wenn
sich komplexe Zielstellungen in eine oder einige wenige Zielvorgaben übertragen
lassen. Es ist schwierig, für die Wettbewerbsfähigkeit und die
Versorgungssicherheit auf EU-Ebene einfache, aber erschöpfende Zielvorgaben zu
konzipieren und die Fortschritte zu deren Verwirklichung durch konkrete
politische Maßnahmen der EU sicherzustellen. 60.
Der Hauptvorteil der Festlegung von Indikatoren
(potenziell in Verbindung mit Wunschzielen) besteht darin, dass anerkannt
würde, dass auch andere Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und
Versorgungssicherheit wichtig sind als lediglich diejenigen, auf die sich die
RES- und Energieeffizienz-Zielvorgaben und -Maßnahmen beziehen, ohne dass
verbindliche Ziele vorgegeben würden, deren Erfüllung und vollständige
Verknüpfung mit anderen verbindlichen Maßnahmen Schwierigkeiten bereiten
könnte. Die Beobachtung der Entwicklung solcher Indikatoren im Laufe der Zeit
würde den politischen Entscheidungsträgern im Bedarfsfall eine gute
Wissensgrundlage für die Entwicklung und/oder Anpassung der politischen
Richtung bieten. Um sicherzustellen, dass politische Maßnahmen auf der
Grundlage tatsächlicher Entwicklungen getroffen werden, könnten für diese
Indikatoren Wunschziele für einen bestimmten Zeitraum formuliert werden. Der
Bericht der Kommission über Energiekosten und -preise enthält diesbezüglich
hilfreiche Informationen, auf die weiter aufgebaut werden kann. 5.3. Strukturelle Maßnahmen für
das EHS in der Zeit nach 2020 Anpassung des
jährlichen linearen Reduktionsfaktors 61.
Der Untersuchung zufolge könnte bei einer EU-weiten
THG-Senkung um insgesamt 35 % das EHS seinen Beitrag durch die
Beibehaltung des (im geltenden Recht vorgesehenen linearen Faktors von
1,74 % leisten (bis 2030 Emissionssenkung um rund 38 % gegenüber
2005). 62.
Zwar könnte durch sehr ambitionierte Maßnahmen auf
anderen Gebieten eine THG-Senkung um 40 % bis 2030 erreicht werden, ohne
dass der lineare jährliche Reduktionsfaktors im EU-EHS geändert werden müsste,
eine solche Änderung wäre jedoch notwendig, um für eine angemessene
Kosteneffizienz zu sorgen und die Relevanz des EU-EHS mit Blick auf 2030 zu
sichern. Wenn die THG-Emissionen bis 2030 kosteneffizient um 40 %
gegenüber den Werten von 1990 reduziert würden, lägen im Jahr 2030 die
Emissionen in den EHS-Sektoren um 43 % unter denen des Jahres 2005. Damit
die EHS-Obergrenze für 2030 diesem Wert entspricht, müsste der lineare
Reduktionsfaktor ab 2021 auf 2,2 % angehoben werden. Bei einer
THG-Zielvorgabe von 35 % müsste der lineare Reduktionsfaktor nicht
geändert werden. 63.
Das EU-EHS wird jedoch voraussichtlich auch künftig
durch hohe Überschüsse auf dem CO2-Markt gekennzeichnet sein, die in
der Zeit nach 2020 nur langsam abgebaut werden; selbst in den Politikszenarien
mit höheren realen THG-Emissionssenkungen wird bis 2030 ein Überschuss von
2 Milliarden Zertifikate oder mehr veranschlagt. Dies entspricht noch
immer einer Situation, bei der der Markt weiterhin mit hohen Überschüssen
funktionieren müsste und sehr stark von langfristigen Erwägungen hinsichtlich
Knappheit und Kosten geprägt wäre. Reichen die langfristigen Erwägungen nicht
aus, um Sicherheit am Markt zu schaffen, kann es geschehen, dass die CO2-Preise
im EHS tatsächlich weiter sinken und die Emissionen 2030 die Obergrenze
überschreiten. Die Gesamt-EHS-Obergrenze würde allerdings noch eingehalten
werden. 64.
Die Änderung des linearen Faktors würde sich nur
langsam in Form einer Verknappung spürbar bemerkbar machen. Dies spiegelt sich
wider in den CO2-Preisverläufen dieser Szenarien mit sehr niedrigen
CO2-Preisen, die aber möglicherweise in der Zeit nach 2020 recht
zügig anziehen werden, sofern keine stringenteren RES- und Energieeffizienzmaßnahmen
getroffen werden. Ein derart niedriges Preisniveau erhöht kurz- und
mittelfristig das Risiko, dass erforderliche Investitionen nicht in vollem
Umfang getätigt werden, was dazu führen kann, dass Finanzmittel in CO2-intensiveren
Infrastrukturen gebunden werden („carbon lock-in“). 65.
Auf dieser Grundlage bietet eine Anpassung des
linearen Reduktionsfaktors keine kurzfristige Lösung für ein besseres
Funktionieren des EU-EHS in den nächsten zehn Jahren. Kurzfristig hat die
Kommission vorgeschlagen, die Versteigerung von 900 Millionen Zertifikaten
zu verschieben und auf einen späteren Zeitpunkt der Phase 3 zu verlegen. 66.
Ferner hat die Kommission gezielt direktere
strukturelle Maßnahmen geprüft, die das Funktionieren des Marktes
beispielsweise durch die Einrichtung einer Marktstabilitätsreserve oder die
endgültige Stilllegung von Zertifikaten verbessern würden. Näheres zu dieser
Untersuchung sind der Folgenabschätzung zur Einführung einer strukturellen
Maßnahme zur Stärkung des EU-Emissionshandelssystems zu entnehmen. Nutzung internationaler Gutschriften 67.
Derzeit werden Gutschriften durch den Mechanismus
für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) oder die gemeinsame Umsetzung (JI)
generiert. Diese Instrumente sind mit verschiedenen Schwierigkeiten behaften und
werden häufig von Interessenträgern kritisiert, beispielsweise im Hinblick auf
Ausgangswerte, Zusätzlichkeit, übermäßige Renditen und perverse Anreize. Beim
CDM ist der Verkäufer nicht verpflichtet, selbst einen Beitrag zur
Emissionsminderung zu leisten. Als ersten Schritt zur Behebung dieser Probleme
hat die EU Gutschriften aus der Auf- und Wiederaufforstung verboten und später
Beschränkungen für Projekte im Bereich bestimmter Industriegase beschlossen. 68. In den
Prognosen des Referenzszenarios werden in der Zeit nach 2020 im Rahmen des
EU-EHS keine internationalen Gutschriften mehr nachgefragt, da diese die
bereits hohen Zertifikatüberschüsse nur weiter erhöhen würden (und bis 2020
dürfen Gutschriften im EU-EHS nur bis zu der zulässigen Grenze genutzt werden).
Dies gilt selbst dann, wenn die Zielvorgabe für 2030 auf eine THG-Senkung um
40 % festgelegt wird. Wenn die Gesamtemissionen bis 2030 um 40 %
gegenüber 1990 reduziert werden sollen, könnte selbst bei einem EHS-internen
Emissionsminderungsziel von 43 % gegenüber 2005 im Jahr 2030 noch immer
ein Überschuss von rund 2 Milliarden Zertifikaten im EU-EHS bestehen. Dies
spiegelt sich in der Standardsituation wider, bei der nach 2020 keine weiteren
Gutschriften mehr für die Verpflichtungserfüllung genutzt werden. Deswegen ist
die Beschränkung des Zugangs zu internationalen Gutschriften offenbar eine
notwendige, aber nicht ausreichende Option für die Beseitigung des Überschusses
im EU-EHS. Ein Politikrahmen bis 2030 mit einer unbedingten Zielvorgabe, die
den umfangreichen Zustrom zusätzlicher internationaler Gutschriften verhindert,
und ein darüber hinaus gehendes Ambitionsniveau, bei dem ein großer Teil der
zusätzlichen Anstrengungen durch internationale Gutschriften erbracht werden
kann, könnten mehr Sicherheit über die Emissionssenkungen schaffen, die
wirklich EU-weit erreicht werden müssen. Das
Zugeständnis, dass ein großer Teil der zusätzlichen Anstrengungen, die zur
Erfüllung einer bedingten Zielvorgabe erforderlich sind, durch internationale
Gutschriften erbracht werden kann, kann Impulse für den weiteren Ausbau eines
echten internationalen CO2-Marktes geben, der die geeigneten
Maßnahmen aller Beteiligten erfasst. 5.4. EU-Maßnahmen
vor dem Hintergrund verstärkten internationalen Handelns 69. Es wurde geprüft, wie sich ein höheres, bedingtes THG-Ziel für die EU
in Verbindung mit hinreichenden globalen Maßnahmen zur Begrenzung des globalen
Temperaturanstiegs auf weniger als 2 °C auswirkt. Voraussetzung hierfür
wäre, dass alle Beteiligten handeln, dass Ländern mit vergleichbaren
Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten wie die EU vergleichbare Reduktionsziele
vorgegeben werden und das Schwellenländer beträchtliche Anstrengungen zur
Emissionsminderung unternehmen, damit ihre Emissionen ihren Höchststand vor
2030 erreichen. 70. Zur Simulation der Auswirkungen einer bedingten (höheren) Zielvorgabe
wurden – ohne die Höhe einer potenziellen unilateralen und einer potenziellen
bedingten Zielvorgabe vorwegzunehmen – zwei Beispiele bewertet, denen für die
THG-Minderung eine unilaterale Zielvorgabe von 35 % bzw. 40 % und eine
bedingte Zielvorgabe von 45 % bzw. 50 % zugrunde lagen. Im Falle des
bedingten Ziels wird angenommen, dass weltweit Maßnahmen getroffen werden, die
mit dem 2 °C-Ziel in Einklang stehen. 71. Die Analyse bestätigt, dass höhere bedingte Ziele das BIP in der EU
negativ beeinflussen, es sei denn, es wird Zugang zu internationalen
Gutschriften gewährt, um diesen Einfluss abzuschwächen. Im letzteren Fall wird
die negative BIP-Wirkung aufgrund der höheren Zielvorgabe im Jahr 2030 auf
0,5 % bzw. 1,2 % begrenzt. Weltweit ist die BIP-Wirkung allerdings
höher als in der EU. 72. Außerdem ist den Bewertungsergebnissen zu entnehmen, dass die meisten
energieintensiven Industriezweige in der EU von globalen Maßnahmen
(beispielsweise einem verbindlichen internationalen Abkommen) beträchtlich
profitieren würden und einige Sektoren in der EU ihre Produktion möglicherweise
steigern könnten; dies bestätigt, dass weltweite Maßnahmen der
Wettbewerbssituation der meisten energieintensiven Industriezweige in der EU
förderlich sind. 5.5. Politikoptionen für den
LULUCF-Sektor 73.
Politikkonzepte, die sich auf CO2-Quellen
und -Senken des LULUCF-Sektors beziehen, könnten diesen Sektor weiterhin
gesondert oder zusammen mit anderen Emissionen aus dem Agrarsektor behandeln.
Angesichts der engen Verbindungen zwischen Raumordnung und Landwirtschaft
dürfte die letztgenannte Option Vorteile bieten. Konkret könnten die CO2-Quellen
und -Senken des LULUCF-Sektors entweder in den potenziellen künftigen
Lastenteilungsbeschluss (für die Nicht-EHS-Sektoren) einbezogen oder, im
Gegenteil die Nicht-CO2-Emissionen aus der Landwirtschaft aus diesem
Beschluss herausgenommen und zusammen mit den CO2-Quellen und
-Senken des LULUCF-Sektors in eine neue Säule der EU-Klimapolitik eingebunden
werden. Davon gingen stärkere Anreize für eine klimagerechte und intelligente
Landwirtschaft aus, als dies derzeit im Rahmen einer gemeinsamen Agrarpolitik
in der Zeit nach 2020 der Fall wäre. 5.6. Implementierung einer potenziellen Zielvorgabe für RES 74.
Die Konzepte, mit denen das Erreichen einer
Zielvorgabe für erneuerbare Energien bis 2030 ermöglicht werden kann, müssten
eingehend in einer künftigen Folgenabschätzung untersucht werden, sofern denn
eine Einigung auf die Zielvorgabe als solche erzielt wird. Sollte der Rahmen
bis 2030 eine solche explizite RES-Zielvorgabe nicht enthalten, würden andere
flankierende Maßnahmen wie Infrastruktur, Planungs- und Genehmigungsverfahren,
Netzzugang, gezielte Finanzierung usw. umso wichtiger. Einige allgemeine
Überlegungen sind möglich: 75.
Erstens: Durch eine Zielvorgabe auf EU-Ebene ließen
sich nationale Zielvorgaben vermeiden. Dies könnte potenziell dazu führen, dass
erneuerbare Energien vor allem dort erschlossen werden, wo besonders
reichhaltige Ressourcen vorliegen, was die EU-weite Kosteneffizienz theoretisch
verbessern würde. Wenn für die Mitgliedstaaten aber keine speziellen
Zielvorgaben gelten, haben sie andererseits auch weniger Anlass,
Verwaltungsbarrieren abzubauen und die Übernahme von Technologien durch den
Netzausbau und die notwendigen Genehmigungen erleichtern. Darüber hinaus
könnten mitgliedstaatliche Zielvorgaben eher dafür sorgen, dass die
Erschließung der erneuerbaren Energien ausgewogen auf die EU-Wirtschaft und
-Gesellschaft verteilt. 76.
Zweitens: Die Erfüllung einer EU-Zielvorgabe mit
Förderregelungen nicht auf Ebene der Mitgliedstaaten sondern der EU würde sich
weniger negativ auf den Wettbewerb und die Marktintegration auswirken,
gleichzeitig aber wären die Mitgliedstaaten weniger flexibel, um sich an
besondere Gegebenheiten anzupassen und selbst zu entscheiden, wie sie die
Erschließung von RES finanzieren bzw. fördern wollen. 77.
Drittens: Durch Technologieneutralität und
Gleichbehandlung aller RES-Optionen ohne sektorspezifische Zielvorgaben oder
Förderregelungen würde kurz- und mittelfristig die Kosteneffizienz, zumindest
theoretisch, verbessert. Andererseits würden wirklich technologieneutrale
Konzepte in der Regel den Erzeugern von besonders kostengünstigen erneuerbaren
Energien enorme Gewinne bescheren, ohne die Entwicklung, den Einsatz und die
Kostensenkungen zu gewährleisten, die für die langfristige Kosteneffizienz
insbesondere dann notwendig sein könnten, wenn sich die EU für die Zeit nach
2030 auf anspruchsvollere Ziele für erneuerbare Energien einigt. Darüber hinaus
könnte die Entwicklung innovativer, derzeit aber kostspieligerer
RES-Technologien behindert werden, was langfristig die Spitzenposition der
EU-Industrieunternehmen beeinträchtigen könnte. 5.7. Implementierung einer potenziellen
Zielvorgabe für Energieeffizienz / Energieeinsparungen 78.
Energieeffizienz ist eine Grundvoraussetzung für
das Erreichen der langfristigen THG-Reduktionsziele. Auch ohne eine explizite
Zielvorgabe ist eine Energieeffizienzpolitik notwendig, um Marktversagen und
Marktschwächen aufzufangen und so dafür zu sorgen, dass in der Praxis sowohl
der Energieverbrauch als auch die THG-Emissionen zurückgehen. Alle analysierten
Szenarien – bis auf diejenigen, die allein auf einer THG-Zielvorgabe beruhen –
umfassen in unterschiedlichen Maße Annahmen in Bezug auf die Art der
politischen Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz; Zweck dieser
Folgenabschätzung ist es jedoch nicht, eingehend die verschiedenen Mittel zu
bewerten, mit denen eine potenzielle Zielvorgabe oder ein potenzielles Ziel für
Energieeffizienz bis 2030 erfüllt werden kann. 79.
Solche Untersuchungen sind Teil der für das Jahr
2014 angesetzten Überprüfung der Konzepte für Energieeinsparungen mit Blick auf
2020. Sofern implizite oder explizite sektorale Zielvorgaben als geeignet und
kosteneffizient erachtet werden, ist bei dieser Überprüfung im Jahr 2014 auch
zu untersuchen, ob in Wirtschaftszweigen, in denen der Energieverbrauch eng an
die Wirtschaftstätigkeit gekoppelt ist, die Energieintensität für die
Nach-2020-Ziele eine bessere Grundlage bildet als absolute Energieeinsparungen.
Außerdem sollte eine Kombination der beiden Konzepte geprüft werden. 80.
Unabhängig von potenziellen diesbezüglichen
Zielvorgaben bis 2030 und unbeschadet der Überprüfung von 2014 ist es mit Blick
auf 2030 auch wichtig, namentlich in Bereichen wie Gebäude,
energieverbrauchende Geräte, Fahrzeuge usw. die politischen Maßnahmen auf
EU-Ebene fortzusetzen, die ein hohes Maß an Energieeffizienz sicherstellen, um
gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen und den Binnenmarkt für verwandte
Erzeugnisse zu schützen. Es wird notwendig werden, die Governance und die
Fähigkeit der Marktakteure und politischen Entscheidungsträger zu stärken,
Energieeffizienzmaßnahmen einzuführen und die Finanzierbarkeit und das
Risikoprofil von Investitionen in die Energieeffizienz zu verbessern. 5.8. Unterschiedliche Auswirkungen
je nach Mitgliedstaat 81.
Die Analyse zeigt, dass die Annahme von
kosteneffizienten Konzepten für THG-Zielvorgaben, RES-Zielvorgaben und Energieeffizienzmaßnahmen
von einkommensschwächeren Mitgliedstaaten relativ höhere Anstrengungen
verlangen würde als von den einkommensstärkeren Ländern, mit einem relativ
stärkeren Anstieg der Investitionen und Systemkosten gemessen am BIP, aber auch
mit relativ höheren Gewinnen in Form von Brennstoffeinsparungen und
Luftqualität. Bei den Optionen, mit denen EU-weit THG-Emissionsminderungen um
40 % erreicht werden, wird für die Gruppe von Mitgliedstaaten, deren
Pro-Kopf-BIP 2010 weniger als 90 % des EU-Durchschnitts erreichte, mit
einem zusätzlichen Anstieg der Energiesystemkosten gerechnet, der im Zeitraum
2012-2030 den durchschnittlichen Kostenanstieg in der EU jährlich um
1,7 Mrd. – 4,6 Mrd. EUR übersteigt. 82.
Es sind verschiedene Verteilungsmechanismen denkbar,
um für gerechtere Ergebnisse zu sorgen, wie unterschiedlich hohe Zielvorgaben,
die Verteilung der Auktionseinkünfte und der Einsatz von intelligenten
Finanzierungsinstrumenten, der Strukturfonds usw. Durch den Einbau
ausreichender Flexibilität müsste dafür gesorgt werden, dass solche Optionen
die Kostenwirksamkeit der Politikrahmens insgesamt nicht übermäßig mindern.
Solche Optionen sollten bei der Ausarbeit von Legislativvorschlägen eingehender
untersucht werden. 6. Vergleich der
Politikoptionen für die Kernziele und -maßnahmen 83.
Bei der Untersuchung der Kernziele und -maßnahmen
bis 2030 wurden Politikoptionen in den Mittelpunkt gestellt, die untereinander
kohärent waren. Die wichtigsten Auswirkungen der verschiedenen Optionen für
Kernziele werden in der nachstehenden Tabelle verglichen. Die Analyse macht
deutlich, dass es verschiedene Wege gibt, mit dem Zeithorizont 2030
Fortschritte auf dem Weg zu einem Energiesystem und einer Wirtschaft zu
erzielen, die nachhaltig, wettbewerbsfähig und sicher sind. 84.
Ermöglichende Bedingungen z. B. für FuE,
Infrastruktur und öffentliche Akzeptanz sind wichtig, um den langfristigen
Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, sicheren und CO2-armen
Wirtschaft zu schaffen, und solche Bedingungen werden bereits im Jahr 2030 die
ersten günstigen Wirkungen entfalten. 85.
Eine Zielvorgabe nur für THG würde grundsätzlich
die Optionen für THG-Emissionsminderungen nichtdiskriminierend und
technologieneutral behandeln. Vermehrte Anstrengungen, die darauf gerichtet
sind, bei Energieeffizienz und erneuerbaren Energien höhere Ergebnisse zu
erzielen, als zur Erreichung der THG-Zielvorgabe erforderlich wären, wäre mit
größeren Nutzeffekten – beispielsweise Verbesserungen der Brennstoffeffizienz,
Versorgungssicherheit, Verringerung der negativen Handelsbilanz bei fossilen
Brennstoffen, Umweltfolgen und menschliche Gesundheit – verbunden. Bei einer
Zielvorgabe nur für THG wären voraussichtlich auch das BIP und die
Beschäftigung niedriger als bei einem Rahmen, der ehrgeizigere Ziele auch für
erneuerbare Energien und Energieeffizienz vorsieht, während die
makroökonomischen Vorteile einer Rückführung von Auktionseinkünften in Form niedrigerer
Arbeitskosten ebenfalls höher wären. 86.
Vorausgesetzt die Zielerfüllung ist optimiert, wie
im Modell durch den Rückgriff auf CO2-Werte dargestellt, wären bei
einer Zielvorgabe nur für THG die energiebedingten Kostensteigerungen und die
erforderlichen Investitionen geringer als bei einem Ansatz mit drei
Zielvorgaben, wenn die Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz
zwecks Erfüllung des THG-Ziels auf einen Wert oberhalb ihres Potenzials für
Kostenwirksamkeit festgesetzt würden. 87.
Ein Rahmen, der festgelegte Ambitionsniveaus und
energische politische Maßnahmen auch für erneuerbare Energien und
Energieeffizienz vorsieht, würde erheblich dazu beitragen den EHS-Preis im
Griff zu behalten. Gleichzeitig wären Investitionen in erneuerbare Energien und
Energieeffizienz, die über das zur kosteneffizienten Erfüllung eines gegebenen
THG-Ziels erforderliche Maß hinausgingen, mit zusätzlichen Kapitalkosten
verbunden; niedrigere Betriebskosten würden sich erst mittel -und langfristig
ergeben, was insgesamt zu höheren Energiesystemkosten führen würde. 88.
Eine Zielvorgabe für THG-Emissionsminderungen um 40 %
würde gewährleisten, dass die EU dem durch den Fahrplan für eine CO2-arme
Wirtschaft vorgegebenen kosteneffizienten Kurs folgt, um das THG-Ziel der EU
bis 2050 zu erreichen, im Rahmen der notwendigen Reduktionen der
Industrieländer als Gruppe die Emissionen bis 2005 um 80-95 % unter den Stand
von 1990 zu senken Zwar könnte das Ziel für 2050 auch mit einer THG-Zielvorgabe
von 35 % bis 2030 erreicht werden, nach der derzeitigen Analyse der
Kommission wäre dies jedoch für den gesamten Zeitraum bis 2050 mit zusätzlichen
Kosten verbunden, auch wenn die Kosten bis 2030 niedriger wären. 89.
Das 2020-Ziel setzt eine Emissionssenkung um
20 % über drei Jahrzehnte voraus; eine Zielvorgabe von 40 % bis 2030
würde – bei ausschließlicher Betrachtung der Zielvorgaben – dieselben
Reduktionen innerhalb eines Jahrzehnts erforderlich machen. Andererseits ist es
uns bislang gelungen, in 22 Jahren (1990-2012) die Emissionen um 18 %
zu senken; der Übergang zu einem 40 %-Ziel würde bedeuten, dass die
Emissionen in 18 Jahren (2013-2030) um weitere 22 % gesenkt werden
müssen. 90.
Ein 40 %-Ziel wäre im Vorfeld der
internationalen Klimakonferenz von 2015 ein starkes Signal an die
internationale Gemeinschaft. Angesichts der Tatsache, dass das für 2050
vereinbarte THG-Ziel der EU nur durch internationale Klimaschutzmaßnahmen
erreicht werden kann, stellt sich gleichzeitig aber die Frage, ob der
Anfangsbeitrag der EU zu einem internationalen Abkommen nicht niedriger sein
sollte. 91.
Bei den erneuerbaren Energien steht fest, dass ein
hohes Ambitionsniveau insofern erhebliche Vorteile hätte, als die eigenständige
Versorgung aus heimischen Energiequellen zunehmen und sich dies positiv auf die
Energiehandelsbilanz auswirken würde (soweit die erneuerbaren Energien keine
anderen heimischen Energiequellen ersetzen). Gleichzeitig muss das
Ambitionsniveau auf diesem Gebiet mit dem gesamten Ambitionsniveau für
THG-Reduktionen vereinbar sein. Es darf nicht den unerwünschten Effekt haben,
dass andere CO2-arme Energiequellen, für die Anreize vom EHS
ausgehen, weiter genutzt werden oder dass die Flexibilität der Mitgliedstaaten,
THG-Reduktionen außerhalb des EHS zu erzielen, beschnitten wird. 92.
Was die Energieeffizienz anbelangt, so sind die
Kompromisse zwischen unterschiedlichen Ambitionsniveaus denen bei den
erneuerbaren Energien insofern vergleichbar, als ein hohes Ambitionsniveau
kurz- bis mittelfristig zu höheren Kosten führen könnte, die sich erst mittel-
bis langfristig bezahlt machen. Gleichzeitig birgt ein hohes Ambitionsniveau
das Potenzial, die Auswirkungen höherer Energiepreise auf die betrieblichen
Energiekosten besser unter Kontrolle halten. Darüber hinaus sind – bei
gleichbleibender THG-Zielvorgabe – die gesundheitlichen Vorteile und die
Auswirkungen auf die Energiehandelsbilanz bei einem hohen Ambitionsniveau für
Energieeffizienz größer, und auch die Auswirkungen auf das BIP und die
Beschäftigung dürften höher sein. Auch dies muss gegen die potenziellen kurz-
und mittelfristigen Kostensteigerungen abgewogen werden. Tabelle1: Übersicht mit den
wichtigsten Prognoseergebnissen der Folgenabschätzung aus verschiedenen
Szenarien || Ref. || GHG35/Energieff. ® || GHG37 ® || GHG40 ® || THG40 || THG40/ Energieeff. || THG40/ Energieeff./RES30 || GHG45/ Energieff/RES35 || Wichtigste Merkmale der Szenarien Referenzszenario oder ermöglichende Bedingungen || Ref. || Ref. || Ref. || Ref. || ermögl. || ermögl. || ermögl. || ermögl. THG-Senkungen gegenüber 1990 || -32,4 % || -35,4 % || -37,0 % || -40,4 % || -40,6 % || -40,3 % || -40,7 % || -45,1 % Anteil RES[7] - Insgesamt || 24,4 % || 25,5 % || 24,7 % || 25,5 % || 26,5 % || 26,4 % || 30,3 % || 35,4 % Energieeinsparungen[8] || -21,0 % || -24,4 % || -22,9 % || -24,4 % || -25,1 % || -29,3 % || -30,1 % || -33,7 % || Indikatoren für Umweltauswirkungen THG-Emissionsreduktion in EHS-Sektoren gegenüber 2005 || -36 % || -37 % || -38 % || -42 % || -43 % || -38 % || -41 % || -49 % THG-Emissionsreduktion in Nicht-EHS-Sektoren gegenüber 2005 || -20 % || -26 % || -28 % || -31 % || -30 % || -35 % || -33 % || -34 % Geringere Kosten für die Bekämpfung von Umweltverschmutzung und Gesundheitsschäden (Mrd. EUR(Jahr)[9] || || 3,8 - 7,6 || 4,2 - 8,8 || 8,6 - 17,1 || 7,2 - 13,5 || 17,4 - 34,8 || 16,7 - 33,2 || 21,9 - 41,5 || Indikatoren für die Auswirkungen auf das Energiesystem Nettoenergieeinfuhren (2010=100) || 96 || 90 || 94 || 92 || 89 || 83 || 81 || 78 Energieintensität[10] (2010=100) || 67 || 64 || 66 || 65 || 64 || 60 || 60 || 57 Anteil erneuerbarer Energien[11] an Strom, Heizung und Kühlung || 31,0 % || 32,6 % || 31,6 % || 32,9 % || 34,2 % || 34,1 % || 39,7 % || 47,3 % || Ref. || GHG35/ Energieeff. ® || GHG37 ® || GHG40 ® || THG40 || THG40/ Energieeff. || THG40 /Energieeff./RES30 || GHG45/ Energieff/RES35 || Wirtschaftliche und soziale Folgen Systemkosten insgesamt, Jahresdurchschnitt 2011-2030 (Mrd. EUR) || 2067 || 2064 || 2073 || 2074 || 2069 || 2089 || 2089 || 2102 Systemkosten insgesamt als Prozentsatz des BIP-Zuwachses gegenüber dem Referenzszenario im Jahr 2030 in Prozentpunkten || +0,0 % || +0,03 % || +0,13 % || +0,20 % || +0,15 % || +0,54 % || +0,54 % || +0,84 % Investitionsaufwendungen[12] im Referenzszenario und Änderungen gegenüber diesem Szenario (Durchschn. 2011-2030, Mrd. EUR) || 816 || +17 || +19 || +30 || +38 || +59 || +63 || +93 Erwerb von Energie im Referenzszenario und Änderungen gegenüber diesem Szenario (Durchschn. 2011-2030, Mrd. EUR) || 1454 || -26 || -8 || -8 || -18 || -34 || -31 || -23 Nettoeinfuhren von fossilen Brennstoffen im Referenzszenario und Änderungen gegenüber diesem Szenario (Durchschn. 2011-2030, Mrd. EUR) || 461 || -10 || -2 || -4 || -9 || -20 || -22 || -27 Durchschnittlicher Strompreis[13] (EUR(MWh) || 176 || 174 || 176 || 181 || 179 || 174 || 178 || 196 EHS-Preis (EUR/t CO2) || 35 || 27 || 35 || 53 || 40 || 22 || 11 || 14 [1] Einzelheiten siehe den Bericht 2013 über die
Fortschritte bei der Erreichung der Ziele von Kyoto und von Europa 2020
(COM(2013) 698). [2] Wie im Bericht der Kommission über die Lage des CO2-Marktes
erläutert (COM(2012) 652). [3] Siehe den „Fortschrittsbericht Erneuerbare Energien“ der
Kommission (COM(2013) 175). [4] Gleicher Maßstab wie für die Zielvorgabe für Energieeinsparungen bis
2020 [5] Diese Spanne entspricht verschiedenen Szenarien für eine
THG-Zielvorgabe von 40 % mit oder ohne ermöglichende Bedingungen, mit oder
ohne zusätzliche Zielen für erneuerbare Energien bzw. ehrgeizige
Energieeffizienzmaßnahmen, ohne die Kosten von negativem Nutzen und von
Versteigerungen. [6] Siehe u. a. die Folgenabschätzung zum Fahrplan für
den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis
2050, SEC(2011) 288
final. [7] Anteil RES am Bruttoendenergieverbrauch gemäß der
RES-Richtlinie von 2009 [8] Energieeinsparungen gegenüber den Ausgangsprognosen von
2007 für 2030 [9] Rückläufige Kosten für Gesundheitsschäden durch
geringere Luftverschmutzung gegenüber dem Referenzwert (Mrd. EUR/Jahr). Die
Bewertung verwendet den Wert eines verlorenen Lebensjahres, der auch für die
Thematische Strategie für Luftverschmutzung herangezogen wurde (57 000 EUR
bis 133 000 EUR je verlorenes Lebensjahr). [10] Primärenergie/BIP [11] Beitrag von RES zum Bruttoendenergieverbrauch von Strom,
Heizung und Kühlung, gestützt auf Einzelberechnungen der RES gemäß der
RES-Richtlinie von 2009. [12] Die Investitionsaufwendungen umfassen den gesamten Erwerb
von Verkehrsmitteln für Haushalte und Unternehmen (einschl. Straßen- und
Nichtstraßenverkehr), nicht jedoch die Kosten für Verkehrsinfrastruktur. [13] Durchschnittlicher Strompreis im Endkundensegment
(EUR(MWh) (konstante Preise von 2010) Im Referenzszenario war der entsprechende
Wert 134 EUR/MWh im 2010