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Document 52014IP0258
European Parliament recommendation to the Council of 2 April 2014 on establishing common visa restrictions for Russian officials involved in the Sergei Magnitsky case (2014/2016(INI))
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2014 an den Rat zur Einführung gemeinsamer Visabeschränkungen gegen Amtsträger aus Russland, die im Fall Sergei Magnitski mitverantwortlich sind (2014/2016(INI))
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2014 an den Rat zur Einführung gemeinsamer Visabeschränkungen gegen Amtsträger aus Russland, die im Fall Sergei Magnitski mitverantwortlich sind (2014/2016(INI))
OJ C 408, 30.11.2017, p. 43–45
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
30.11.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 408/43 |
P7_TA(2014)0258
Visabeschränkungen gegen Amtsträger aus Russland, die für den Tod von Sergej Magnizki mitverantwortlich sind
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2014 an den Rat zur Einführung gemeinsamer Visabeschränkungen gegen Amtsträger aus Russland, die im Fall Sergei Magnitski mitverantwortlich sind (2014/2016(INI))
(2017/C 408/06)
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf Artikel 215 AEUV, |
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unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung von Guy Verhofstadt und Kristiina Ojuland (im Namen der ALDE-Fraktion) an den Rat zur Einführung gemeinsamer Visabeschränkungen gegen Amtsträger aus Russland, die für den Tod von Sergei Magnitski mitverantwortlich sind (B7-0473/2013), |
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unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 2. Februar 2012 an den Rat zu einer kohärenten Politik gegenüber Regimen, gegen die die EU restriktive Maßnahmen anwendet (1), |
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unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 23. Oktober 2012 zur Einführung gemeinsamer Visabeschränkungen gegen Amtsträger aus Russland, die für den Tod von Sergei Magnitski mitverantwortlich sind (2), |
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unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) Catherine Ashton vom 20. März 2013 zum Fall Magnitski in der Russischen Föderation, |
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unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers von VP/HR Catherine Ashton vom 12. Juli 2013 zum Fall Magnitski, |
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unter Hinweis auf die Entschließung und die Empfehlung der parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 28. Januar 2014 in der sie sich gegen die Straflosigkeit für die Mörder von Sergei Magnitski ausspricht, |
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unter Hinweis auf die Beschlüsse der Vereinigten Staaten, Reisebeschränkungen gegen mehrere Amtsträger zu verhängen, die für den Tod von Sergei Magnitski mitverantwortlich waren, und entsprechende Überlegungen in einer Reihe anderer Länder, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2013 zum Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (3), |
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gestützt auf Artikel 121 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0215/2014), |
A. |
in der Erwägung, dass die Verhaftung und der anschließend in Haft eingetretene Tod von Sergei Magnitski eine gut dokumentierte und schwerwiegende Missachtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Russland darstellt, die Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der russischen Rechtsprechungsorgane aufkommen lässt und ein Beispiel für eine Vielzahl dokumentierter Fälle von Missachtung der Rechtsstaatlichkeit in Russland ist; |
B. |
in der Erwägung, dass zwei voneinander unabhängige Untersuchungen, die von der öffentlichen Aufsichtskommission für die Einhaltung der Menschenrechte in den Moskauer Gefängnissen und dem russischen Rat des Präsidenten für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte durchgeführt wurden, aufgezeigt haben, dass Sergei Magnitski unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten und vorsätzlich vernachlässigt und gefoltert wurde, |
C. |
in der Erwägung, dass sich die Russische Föderation als Mitglied mehrerer internationaler Organisationen wie beispielsweise des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Vereinten Nationen dazu verpflichtet hat, den Schutz der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der rechtstaatlichen Prinzipien zu fördern, und dass die Europäische Union der Russischen Föderation bereits mehrmals zusätzliche Unterstützung sowie ihre Sachkompetenz angeboten hat, damit diese ihre Verfassungs- und Rechtsordnung modernisieren und deren Einhaltung im Einklang mit den Standards des Europarats verbessern kann; |
D. |
in der Erwägung, dass es immer wichtiger wird, dass es eine entschlossene, kohärente und umfassende Politik der EU gegenüber Russland gibt, die von allen Mitgliedstaaten unterstützt wird und in deren Rahmen Hilfe und Unterstützung angeboten werden und, falls notwendig, auch die Verhängung von Sanktionen und restriktiven Maßnahmen möglich ist; |
E. |
in der Erwägung, dass es sich bei Visabeschränkungen und sonstigen restriktiven Maßnahmen nicht per se um herkömmliche rechtliche Sanktionen handelt, sondern um ein politisches Signal für die Sorge der EU, das an eine größere Zielgruppe gerichtet ist, weshalb sie nach wie vor ein notwendiges und legitimes außenpolitisches Instrument sind; |
F. |
in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin es versäumt hat, diese Angelegenheit auf die Tagesordnung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ setzen zu lassen und dass es keine offizielle Antwort auf seine Empfehlung vom 26. Oktober 2012 erhalten hat; |
1. |
richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
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2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie der russischen Staatsduma und der Regierung Russlands zu übermitteln. |
(1) ABl. C 239 E vom 20.8.2013, S. 11.
(2) ABl. C 68 E vom 7.3.2014, S. 13.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0575.