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Document 52014IP0207

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2014 zu Saudi-Arabien, seine Beziehungen zur EU und seine Rolle in Nahost und Nordafrika (2013/2147(INI))

OJ C 378, 9.11.2017, p. 64–72 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 378/64


P7_TA(2014)0207

Saudi-Arabien

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2014 zu Saudi-Arabien, seine Beziehungen zur EU und seine Rolle in Nahost und Nordafrika (2013/2147(INI))

(2017/C 378/07)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen vom 25. Februar 1989 zwischen der Europäischen Union und dem Golf-Kooperationsrat,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juli 1990 zur Bedeutung des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EWG und dem Golfkooperationsrat (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 1996 zu Saudi-Arabien (2),

in Kenntnis des am 31. Dezember 2001 in Maskat (Oman) verabschiedeten Wirtschaftsabkommens zwischen den Staaten des Golf-Kooperationsrates und der Erklärung von Doha des Golf-Kooperationsrates über die Errichtung der Zollunion für den Kooperationsrat der Arabischen Golfstaaten am 21. Dezember 2002,

unter Hinweis auf die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) im Oktober 2004 durch Saudi-Arabien, insbesondere des Artikels 7 über politisches und öffentliches Leben,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2005 zu Saudi-Arabien (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zum Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2007 mit dem Titel „Reformen in der arabischen Welt: Welche Strategie für die Europäische Union?“ (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu den Rechten der Frauen in Saudi-Arabien (6),

unter Hinweis auf den Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie — Sicherheit schaffen in einer Welt im Wandel, der im Dezember 2008 vom Rat angenommen wurde,

unter Hinweis auf das Gemeinsame Kommuniqué des 19. Gemeinsamen Rates EU-GCC und Ministertreffens vom 29. April 2009 in Maskat,

in Kenntnis des gemeinsamen Aktionsprogramms (2010-2013) zur Umsetzung des Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat von 1989,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (7),

in Kenntnis des Gemeinsamen Kommuniqués des 20. Gemeinsamen Rates EU-GCC und Ministertreffens vom 14. Juni 2010 in Luxemburg,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 zu den Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. April 2011 zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2011 zur Situation in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt und in Nordafrika (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 zur Lage in Syrien (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2011 zu Bahrain (12),

unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den jährlichen Sitzungen der UN-Menschenrechtskommission in Genf (2000-2012),

unter Hinweis auf den Besuch der Vorsitzenden des Unterausschusses Menschenrechte im Namen von Präsident Martin Schulz vom 24./25. November 2013 in Saudi-Arabien,

unter Hinweis auf seine jährlichen Menschenrechtsberichte,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0125/2014),

A.

in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien im Nahen Osten und in der islamischen Welt einen einflussreichen politischen, wirtschaftlichen und religiösen Akteur darstellt, der wichtigste Erdölproduzent der Welt sowie Gründer und führendes Mitglied des Golf-Kooperationsrats und der G-20 ist; in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien für die Europäische Union ein wichtiger Partner ist;

B.

in der Erwägung, dass die EU mit 15 % des Gesamthandelsvolumens der wichtigste Handelspartner Saudi-Arabiens ist und das Königreich Saudi-Arabien der elftgrößte Handelspartner der EU ist; in der Erwägung, dass zahlreiche Unternehmen aus der EU in die saudische Volkswirtschaft und vor allem in die Erdölindustrie des Landes investieren und dass Saudi-Arabien ein wichtiger Exportmarkt für Industriegüter der EU unter anderem aus den Bereichen Verteidigung, Verkehr, Automobilbau, Medizin und Chemie ist;

C.

in der Erwägung, dass die Einfuhr von Gütern aus dem Königreich Saudi-Arabien in die EU und die Ausfuhr von Gütern aus der EU in das Königreich Saudi-Arabien von 2010 bis 2012 beträchtlich gestiegen sind;

D.

in der Erwägung, dass die vor 20 Jahren begonnenen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat immer noch nicht abgeschlossen sind;

E.

in der Erwägung, dass die EU und Saudi-Arabien mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert sind, die global sind, was ihren Ursprung und ihre Wirkung angeht; dazu gehören eine sich rapide wandelnde Wirtschaft, Migration, Energiesicherheit, der internationale Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Zerstörung der Umwelt;

F.

in der Erwägung, dass der sich verändernde politische und strategische Kontext in der Region des Nahen Ostens und Nordafrikas eine Neubewertung der Beziehungen zwischen der EU und dem Königreich Saudi-Arabien erforderlich macht;

G.

in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien eine absolute Erbmonarchie ist und kein gewähltes Parlament hat; in der Erwägung, dass es die Thronfolge respektieren muss; in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien 28 Mio. Einwohner hat, darunter 9 Mio. Ausländer und 10 Mio. Jugendliche unter 18 Jahren; in der Erwägung, dass seit 2001 bescheidene und graduelle Reformen im Königreich Saudi-Arabien zwar umgesetzt, jedoch nicht institutionalisiert wurden und somit leicht wieder rückgängig gemacht werden können; in der Erwägung, dass die Bilanz des Landes hinsichtlich der Menschenrechte weiterhin schlecht ist und wesentliche Lücken zwischen seinen internationalen Verpflichtungen und deren Umsetzung aufweist;

H.

in der Erwägung, dass die erste Kommunalwahl überhaupt in Saudi-Arabien im Jahr 2005 der erste Wahlprozess in der Geschichte des Landes war; in der Erwägung, dass 2015 nur die Hälfte der Stadträte gewählt werden, während die andere Hälfte nach wie vor vom König bestimmt wird;

I.

in der Erwägung, dass erst in diesem Jahr zum ersten Mal 30 Frauen zu Mitgliedern des beratenden Schura-Rats ernannt wurden und dass Frauen erst im Jahr 2015 in Kommunalwahlen wählen dürfen;

J.

in der Erwägung, dass im Bericht der Weltbank mit dem Titel „Women, Business and the Law 2014 — Removing Restrictions to Enhance Gender Equality“ (Frauen, Wirtschaft und das Gesetz 2014: Einschränkungen beseitigen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern) (13) Saudi-Arabien an die Spitze des Verzeichnisses der Länder gesetzt wird, durch deren Gesetze das wirtschaftliche Potenzial von Frauen eingeschränkt wird;

K.

in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien das einzige Land auf der Welt ist, in dem Frauen nicht Auto fahren dürfen, und dass das gewohnheitsmäßig bestehende Verbot 1990 per Ministerialerlass trotz eines fehlenden offiziellen Verbots formalisiert wurde, sodass Frauen, die sich ans Steuer setzen, Verhaftung droht;

L.

in der Erwägung, dass Saudi-Arabien gemäß dem Index für geschlechtsspezifische Ungleichheit (GII) des UNDP an Platz 145 von insgesamt 148 Ländern steht und somit eines der Länder mit der größten Ungleichheit ist; in der Erwägung, dass nach Angaben des internationalen Berichts des Weltwirtschaftsforums über das geschlechtsspezifische Lohngefälle (Global Gender Gap Report) im Jahr 2012 die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt im Königreich Saudi-Arabien im Weltvergleich außerordentlich gering war (Platz 133 von 135 Ländern);

M.

in der Erwägung, dass für eine Vielzahl von Straftaten in Saudi-Arabien die Todesstrafe vollstreckt wird und mindestens 24 Menschen im Jahr 2013 sowie mindestens 80 Personen im Jahr 2011 und etwa genauso viele Menschen im Jahr 2012 (mehr als das Dreifache der Zahl für 2010) hingerichtet wurden, darunter auch Minderjährige und ausländische Staatsbürger; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien zu den wenigen Ländern gehört, in denen noch öffentliche Hinrichtungen durchgeführt werden; in der Erwägung, dass Berichten zufolge Frauen in Saudi-Arabien durch Steinigung hingerichtet wurden, was einen Verstoß gegen die in der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen festgelegten Normen darstellt, in der ein derartiges Vorgehen als eine barbarische Form der Folter eingestuft wird;

N.

in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien entschiedene und strikte Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und damit zusammenhängender Finanzaktivitäten ergriffen hat; in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien gleichzeitig bei der weltweiten Verbreitung und Förderung einer besonders strengen salafistischen/wahhabitischen Auslegung des Islam eine führende Rolle spielt; in der Erwägung, dass die extremsten Erscheinungsformen des Salafismus/Wahhabismus Terrororganisationen wie Al-Qaida inspiriert haben und eine globale Sicherheitsbedrohung darstellen, auch für das Königreich Saudi-Arabien selbst; in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien ein System zur Kontrolle von Finanztransaktionen entwickelt hat, um dafür zu sorgen, dass keinerlei Geldmittel terroristischen Organisationen zugleitet werden, wobei dieses System weiter verbessert werden muss;

O.

in der Erwägung, dass Menschrechtsexperten der Vereinten Nationen seit langem zu weitreichende Antiterrormaßnahmen, darunter geheime Haft, bemängeln, die dazu geführt haben, dass auch gewaltlose Dissidenten inhaftiert und wegen Terrorismus zu Haftstrafen verurteilt wurden; in der Erwägung, dass internationale Menschenrechtsorganisationen König Abdullah nachdrücklich aufgefordert haben, die vom Ministerrat am 16. Dezember 2013 angenommenen Antiterrorgesetze abzulehnen, deren Definition von Terrorismus zu weit gefasst ist und die unfaire Beschränkungen der Meinungsfreiheit enthalten, da jede kritische Äußerung über die saudische Regierung oder Gesellschaft potenziell als Straftat eingestuft werden kann;

P.

in der Erwägung, dass die freie Meinungsäußerung und die Presse- und Medienfreiheit (einschließlich des Internets) Grundvoraussetzungen für und Auslöser von Demokratisierung und Reformen sind sowie ein wesentliches Instrument zur Kontrolle der Macht darstellen;

Q.

in der Erwägung, dass es im Königreich Saudi-Arabien eine rege Gemeinschaft von Internetaktivisten gibt und das Land über die meisten Twitter-Nutzer im Nahen Osten verfügt;

R.

in der Erwägung, dass die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen im Königreich Saudi-Arabien stark eingeschränkt wird, wie die Weigerung der Behörden, das „Adala Centre for Human Rights“ (Adala-Zentrum für Menschenrechte) oder die „Union for Human Rights“ (Union für Menschenrechte) amtlich einzutragen, belegt; in der Erwägung, dass gemeinnützige Organisationen immer noch die einzigen zivilgesellschaftlichen Organisationen sind, die in dem Königreich gestattet werden;

S.

in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien echte Religionsfreiheit insbesondere in Bezug auf die öffentliche Ausübung und religiöse Minderheiten garantieren muss, entsprechend der wichtigen Rolle, die das Königreich Saudi-Arabien als Hüter der beiden heiligen Stätten in Mekka und Medina spielt;

T.

in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien nach wie vor massive Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte begeht, obwohl das Land die Empfehlungen infolge der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2009 erklärtermaßen angenommen hat; in der Erwägung, dass diese Empfehlungen eine Reform seines Strafrechtssystems umfassen, das gegen die grundlegendsten internationalen Standards verstößt und in dem Inhaftierten systematisch das Recht auf ein ordentliches Verfahren vorenthalten wird, da es kein schriftliches Strafgesetzbuch gibt, in dem eindeutig definiert wäre, was eine Straftat ist, und in dem es den Richtern freisteht, gemäß ihrer Auslegung des islamischen Rechts und Überlieferungen des Propheten zu urteilen; in der Erwägung, dass der gegenwärtige Justizminister betont hat, dass es seine Absicht sei, die Scharia zu kodifizieren und Richtlinien für Gerichtsurteile zu erstellen;

U.

in der Erwägung, dass König Abdullah im Jahr 2007 graduelle Reformen im Bereich der Justiz in die Wege geleitet hat, als er den Plan für ein neues Justizsystem, darunter die Einrichtung eines Obersten Gerichtshofs sowie von gesonderten Handels-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten, billigte;

V.

in der Erwägung, dass über eine Million Äthiopier, Bangladescher, Inder, Philippiner, Pakistaner und Jemeniten in den paar letzten Monaten nach Hause geschickt wurden, nachdem eine Arbeitsrechtsreform zur Reduzierung der hohen Anzahl von Arbeitsmigranten durchgeführt wurde, um damit die Arbeitslosigkeit unter der saudischen Bevölkerung zu bekämpfen; in der Erwägung, dass die massive Erhöhung der Zahl an Rückkehrern eine außerordentliche Belastung für die in vielen Fällen armen und instabilen Herkunftsländer darstellt;

W.

in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 12. November 2013 das Königreich Saudi-Arabien für drei Jahre (ab dem 1. Januar 2014) in den Menschenrechtsrat gewählt hat;

X.

in der Erwägung, dass die Einleitung eines Menschenrechtsdialogs zwischen dem Königreich Saudi-Arabien und der EU sehr nützlich sein könnte, um das gegenseitige Verständnis zu fördern und weitere Reformen in dem Land voranzutreiben;

1.

erkennt die wechselseitige Abhängigkeit zwischen der EU und dem Königreich Saudi-Arabien im Hinblick auf regionale Stabilität, Beziehungen zu der islamischen Welt, den Ausgang des Übergangs in den Ländern des arabischen Frühlings, den Friedensprozess zwischen Israel und Palästina, den Krieg in Syrien, die Verbesserung der Beziehungen mit dem Iran, die Bekämpfung des Terrorismus, die Stabilität der globalen Erdöl- und Finanzmärkte, den Handel, Investitionen und Probleme globaler Ordnungspolitik, insbesondere im Rahmen der G-20, an; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Königreich Saudi-Arabien und die anderen Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrats aufgrund ihrer geopolitischen Lage ein Brennpunkt für sicherheitspolitische Herausforderungen mit globalen und regionalen Auswirkungen sind;

2.

teilt einige der vom Königreich Saudi-Arabien vorgebrachten Anliegen, fordert gleichwohl die Regierung nachdrücklich auf, mit der internationalen Gemeinschaft aktiv und konstruktiv zusammenzuarbeiten; begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere das Abkommen zwischen den USA und Russland zur Entfernung aller Chemiewaffen aus Syrien, mit dem eine militärische Konfrontation vermieden wurde;

3.

appelliert ebenso an das Königreich Saudi-Arabien, das vor kurzem zwischen der Gruppe „EU3+3“ und dem Iran geschlossene provisorische Abkommen aktiv zu unterstützen und mitzuhelfen, eine diplomatische Lösung der ausstehenden Atomfragen im Rahmen eines umfassenderen Abkommens in den kommenden sechs Monaten im Interesse des Friedens und der Sicherheit für die gesamte Region zu erreichen;

4.

betont das europäische Interesse an einem friedlichen und geordneten Entwicklungs- und politischen Reformprozess im Königreich Saudi-Arabien, einem wichtigen Eckpfeiler für langfristigen Frieden, Stabilität und Entwicklung in der Region;

5.

fordert die Behörden des Königreichs Saudi-Arabien auf, mit der EU Gespräche zum Thema Menschenrechte aufzunehmen, um ein besseres Verständnis und die Ermittlung der notwendigen Veränderungen zu ermöglichen;

6.

fordert die staatlichen Stellen des Königreichs Saudi-Arabien auf, die Tätigkeit von Menschenrechtsorganisationen zuzulassen, indem deren entsprechende Registrierung ermöglicht wird; bedauert die Drangsalierung von Menschenrechtsverteidigern und ihre Inhaftierung ohne Anklageerhebung;

7.

fordert die staatlichen Stellen des Königreichs Saudi-Arabien auf, seine Nationale Menschenrechtsvereinigung zu befähigen, unabhängig tätig zu sein und den für nationale Menschenrechtsinstitutionen geltenden Standards der Vereinten Nationen (Pariser Grundsätze) gerecht zu werden;

8.

verweist darauf, dass im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Februar 2009 für das Königreich Saudi-Arabien hinsichtlich der Menschenrechte Bilanz gezogen wurde und dass das Königreich Saudi-Arabien zahlreiche der im Rahmen dieser Prüfung von den EU-Mitgliedstaaten vorgebrachten Empfehlungen formell angenommen hat, einschließlich beispielsweise der Empfehlungen, in denen die Abschaffung der männlichen Vormundschaft gefordert und darauf abzielt wird, die Anwendung der Todesstrafe und körperlicher Züchtigung zu begrenzen; erwartet umfassendere Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen und fordert das Königreich Saudi-Arabien nachdrücklich auf, einen konstruktiven Ansatz im Hinblick auf die Empfehlungen zu verfolgen, die während der laufenden allgemeinen regelmäßigen Überprüfung 2013 dargelegt wurden;

9.

ist angesichts der nach wie vor weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen zutiefst besorgt, darunter willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter, Reiseverbote, Drangsalierungen durch die Justiz und unfaire Gerichtsverfahren; reagiert mit besonderer Sorge auf Vorwürfe, wonach Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung zunehmend zur Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern verwandt werden und Menschenrechtsverletzungen zunehmend straflos bleiben; fordert die saudische Regierung auf, dringend gemäß den Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung von 2009 zu handeln, wozu die Fortsetzung und Intensivierung der Reformen des Justizsystems gehören;

10.

begrüßt die Mitwirkung des Königreichs Saudi-Arabiens am Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen im Rahmen des Menschenrechtsrates und der bislang von dem Land ratifizierten Menschenrechtskonventionen; fordert das Königreich Saudi-Arabien gleichwohl auf, die anderen wichtigen Menschenrechtsverträge und Abkommen, wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Konvention über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

11.

vertritt die Auffassung, dass durch die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen weltweit Erwartungen geweckt werden, wonach man die Menschenrechte und Demokratie in besonderem Maße achtet, und appelliert an das Königsreich Saudi-Arabien, seine Reformanstrengungen zu verstärken; erwartet von Mitgliedern des Menschenrechtsrats, dass sie umfassend mit dessen Sonderverfahren kooperieren und Besuche aller Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen uneingeschränkt ermöglichen, insbesondere einen Besuch des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung;

12.

stellt fest, dass es im Königreich Saudi-Arabien Berichten zufolge weltweit den größten Anteil von Twitter-Nutzern gibt, was auf die wichtige Rolle der im Internet beheimateten sozialen Netzwerke in dem Land und die zunehmende Nutzung des Internets und der sozialen Netzwerke durch Frauen hindeutet; fordert die staatlichen Stellen des Königreichs Saudi-Arabien auf, eine unabhängige Presse und Medien zuzulassen und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit für alle Einwohner Saudi-Arabiens zu gewährleisten; bedauert die Unterdrückung von politisch engagierten Bürgern und Protestteilnehmern bei friedlichen Demonstrationen; betont, dass das gewaltfreie Eintreten für grundlegende Rechte und das Äußern von kritischen Bemerkungen über die sozialen Medien der Ausdruck eines unabdingbaren Rechts ist, wie das Parlament in seinem Bericht zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU hervorgehoben hat; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Presse- und Medienfreiheit (einschließlich des Internets) für eine freie Gesellschaft von grundlegender Bedeutung ist sowie ein wesentliches Instrument zur Kontrolle der Macht darstellt;

13.

fordert die Regierung des Königreichs Saudi-Arabien auf, ihre Verpflichtungen in Bezug auf eine Reihe von Menschenrechtsinstrumenten (darunter die Arabische Charta der Menschenrechte, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die Antifolterkonvention und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) zu erfüllen;

14.

fordert das Königreich Saudi-Arabien auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

15.

fordert die staatlichen Stellen des Königreichs Saudi-Arabien auf, sein auf der Scharia basierendes Strafrechtssystem zu verbessern, damit es internationalen Standards in Bezug auf die Verfahren zur Festnahme, Inhaftierung, Gerichtsverfahren und die Rechte von Gefangenen entspricht;

16.

fordert die Behörden des Königreichs Saudi-Arabien auf, friedliche politische Gefangene freizulassen, die gerichtliche und außergerichtliche Drangsalierung von Menschenrechtsverteidigern zu beenden sowie die Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften zu NRO zu beschleunigen, um deren Registrierung, Handlungsfreiheit und legale Handlungsmöglichkeit sicherzustellen;

17.

fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich für die Menschenrechte und Demokratie in Saudi-Arabien einsetzen, aktiv zu unterstützen; fordert die Delegation in Riad auf, eine aktive Menschenrechtsagenda durch die Teilnahme als Beobachter an Gerichtsverfahren und durch Gefängnisbesuche zu verfolgen;

18.

bekräftigt seine Forderung nach einer weltweiten Abschaffung der Folter, Leibes- und Todesstrafe und fordert ein sofortiges Moratorium hinsichtlich der Vollstreckung von Todesurteilen im Königreich Saudi-Arabien; bedauert, dass das Königreich Saudi-Arabien die Todesstrafe weiterhin für eine Vielzahl von Verbrechen einsetzt; fordert die saudischen Behörden außerdem auf, das Justizsystem dahingehend zu reformieren, dass alle Formen der Leibesstrafe abgeschafft werden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass m Königreich Saudi-Arabien seit neustem Rechtsvorschriften gelten, mit denen häusliche Gewalt unter Strafe gestellt wurde;

19.

beklagt, dass im vergangenen Januar die Hausangestellte Rizana Nafeek im Königreich Saudi-Arabien wegen einer Straftat geköpft wurde, die sie als Minderjährige verübt haben soll, was ein klarer Verstoß gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes darstellt, laut der die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt sind, ausdrücklich verboten ist;

20.

fordert die staatlichen Stellen des Königreichs Saudi-Arabien auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Folter- und anderen Misshandlungsvorwürfe zum Gegenstand einer gründlichen und unparteiischen Untersuchung gemacht werden, alle Täter strafrechtlich verfolgt sowie alle möglicherweise durch Folter erzwungene Aussagen nicht als Beweis in Strafverfahren verwendet werden;

21.

beklagt, dass ungeachtet der Ratifizierung der Antifolterkonvention unter Zwang oder infolge von Folter zustande gekommene Geständnisse nach wie vor an der Tagesordnung sind; fordert die staatlichen Stellen des Königreichs Saudi-Arabien auf, für eine vollständige Beseitigung der Folter aus dem saudischen Justiz- und Justizvollzugsystem zu sorgen;

22.

ist zutiefst bestürzt darüber, dass das Königreich zu einem der wenigen Länder auf der Welt gehört, in dem es nach wie vor die Praxis der öffentlichen Hinrichtungen, Amputationen und Auspeitschungen gibt; fordert die Behörden des Königreichs Saudi-Arabien auf, per Gesetz diese Praktiken abzuschaffen, die einen groben Verstoß gegen eine Reihe internationaler Menschenrechtsinstrumente darstellen, zu deren Unterzeichnerstaaten das Königreich Saudi-Arabien gehört;

23.

bedauert, dass die staatlichen Stellen des Königreichs Saudi-Arabien keine Einladung an den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger ausgesprochen haben, obwohl das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte allen Staaten empfohlen hat, die Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen offiziell einzuladen;

24.

fordert die staatlichen Stellen des Königreichs Saudi-Arabien auf, die öffentliche Ausübung religiöser Zeremonien jeden Glaubens zu achten; begrüßt die Einrichtung des „Internationalen König-Abdullah-Bin- Abdulaziz-Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ in Wien im Jahr 2012, mit dem der Dialog zwischen den Gläubigen unterschiedlicher Religionen und Kulturen der Welt gefördert werden soll; ermutigt die Behörden, Mäßigung und Toleranz gegenüber der religiösen Vielfalt auf allen Ebenen des Bildungssystems, einschließlich religiöser Einrichtungen, und in der öffentlichen Debatte von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes zu fördern;

25.

hebt die Notwendigkeit hervor, die Grundrechte aller religiösen Minderheiten zu wahren; fordert die Behörden auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um zwischen allen religiösen Gruppen für Toleranz und ein friedliches Zusammenleben zu sorgen; fordert sie nachdrücklich auf, mit der Überprüfung des Bildungssystems fortzufahren, um bestehende diskriminierende Anspielungen auf Gläubige anderer Religionen oder Überzeugungen zu entfernen;

26.

fordert die staatlichen Stellen des Königreichs Saudi-Arabien auf, ein Mindestalter für Eheschließungen festzulegen und im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) sowie dem Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die beide vom Königreich Saudi-Arabien ratifiziert wurden, Kinderehen zu verbieten;

27.

stellt fest, dass der König im Jahr 2013 die erste Frauen ernannt hat, die Mitglieder der Beratenden Versammlung (Shura-Rat) des Königreichs Saudi-Arabien sind und dort 30 von 150 Sitzen belegen und freut sich auf den weiteren Ausbau der Kontakte und institutionellen Verbindungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Shura-Rat; erwartet die Umsetzung der Erklärung des Königs, nach der Frauen das Recht haben, bei den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2015 zu wählen und zu kandidieren, und zukünftig das Recht haben werden, bei allen anderen Wahlen zu wählen und zu kandidieren;

28.

fordert die Behörden des Königreichs Saudi-Arabien nachdrücklich auf, das mittelalterliche System männlicher Vormundschaft abzuschaffen, und warnt, dass das am 26. August 2013 verabschiedete Gesetz zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt nur Wirkung zeitigen wird, wenn das System der männlichen Vormundschaft aufgehoben wird, da dieses die Möglichkeit von Frauen, Fälle von Gewalt in der Familie oder sexuellem Missbrauch zu melden, erschwert; fordert die staatlichen Stellen des Königreichs Saudi-Arabiens mit Nachdruck auf, sämtliche Beschränkungen der Menschenrechte von Frauen aufzuheben, sowie Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Beschränkungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Ehe, der Beschäftigungsmöglichkeiten, der Rechtspersönlichkeit sowie ihrer Vertretung in Gerichtsverfahren, und jegliche Diskriminierung von Frauen im Familienrecht sowie im privaten und im öffentlichen Leben beseitigt sowie ihre Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Leben gefördert werden sollen; begrüßt die weltweite Kampagne für die Aufhebung des Autofahrverbots für Frauen; fordert die Behörden auf, den Druck gegen die Befürworter des Rechts von Frauen auf Autofahren einzustellen; weist die saudi-arabische Regierung auf die Verpflichtungen hin, die sie im Rahmen des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes eingegangen ist, und auf die Verpflichtungen, die ihr gemäß der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen Nr. 53/144 zur Annahme der Erklärung über Menschenrechtsaktivisten obliegen; weist darauf hin, dass mit solchen Sensibilisierungskampagnen gefördert und damit auch Männer angesprochen werden müssen, damit sie sich ebenfalls der Rechte der Frauen und der umfassenden Auswirkungen, die die Nichteinhaltung dieser Rechte für die Gesellschaft mit sich bringt, bewusst werden; betont, dass diese Informationen auch in die ländlichen und abgelegenen Gebiete des Landes gelangen sollten;

29.

begrüßt die neuere Gesetzgebung, in deren Rahmen es saudi-arabischen Mädchen in Privatschulen ermöglicht wird, Sport zu treiben, bedauert jedoch, dass dieses Recht Mädchen in öffentlichen Schulen vorenthalten bleibt; begrüßt auch die große Zahl an weiblichen Hochschulabgängern, die inzwischen die Zahl männlicher Hochschulabgänger übersteigt, und legt der Regierung nahe, ihre Anstrengungen zur Förderung der Bildung von Frauen zu intensivieren; betont jedoch, dass obgleich saudi-arabische Frauen 57 % der Hochschulabsolventen des Landes ausmachen, nur 18 % der saudi-arabischen Frauen über 15 Jahre einer Beschäftigung nachgehen — diese Rate gehört zu den niedrigsten in der Welt; fordert die saudi-arabische Regierung daher auf, das Bildungswesen für Frauen zu überprüfen und zu reformieren, um ihre wirtschaftliche Teilhabe zu erhöhen, sicherzustellen, dass ein größerer Schwerpunkt auf die Förderung von unternehmerischen Kompetenzen gelegt wird, und sich darüber hinaus mit geschlechtsspezifischen Herausforderungen im rechtlichen Umfeld zu befassen, damit der Zugang für Frauen zu den öffentlichen Diensten der Erteilung von Gewerbeerlaubnissen verbessert wird; begrüßt das Aus- und Fortbildungsprogramm, das mit der nationalen Organisation für die gemeinsame Ausbildung eingerichtet wurde und mit dem Mädchen auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollen, und hebt die von den saudi-arabischen Behörden unternommenen Anstrengungen hervor, die Stellung der Mädchen im Bereich der Aus- und Fortbildung zu verbessern und ihre Chancen in den neuen, meist männlich dominierten Sektoren zu verstärken;

30.

begrüßt die Anstrengungen des Königreichs Saudi-Arabien zur Förderung der Hochschulbildung von Frauen, was zu neuen Bildungstrends in dem Königreich geführt hat; stellt fest, dass im Jahr 2011 insgesamt 473 725 Frauen (im Vergleich 429 842 Männer) in Hochschulen eingeschrieben waren, wohingegen es im Jahr 1961 nur vier Frauen gewesen sind, und dass es 59 948 Hochschulabgängerinnen (55 842 Hochschulabgänger) im Jahr 2011 gab; weist ebenfalls darauf hin, dass sich die Prozentzahl der Schülerinnen und Studentinnen auf allen Bildungsebenen von 33 % im Zeitraum 1975-76 auf 81 % im Jahr 2013 erhöht hat; begrüßt die internationalen Stipendienprogramme, die 24 581 Stipendiatinnen ein Studium im Ausland ermöglicht haben;

31.

begrüßt, dass die ersten Lizenzen an weibliche Anwälte vergeben wurden, bedauert jedoch, dass das Rechtssystem von männlichen Richtern mit religiösem Hintergrund dominiert wird; nimmt die auf den Weg gebrachte schrittweise Kodifizierung der Scharia zur Kenntnis und drängt darauf, diese zu beschleunigen, da eine mangelnde Kodifizierung und das traditionelle Gewohnheitsrecht häufig zu einer erheblichen Unsicherheit hinsichtlich des Geltungsbereichs und Inhalts der Gesetze des Landes und zu Justizirrtümern führen; betont die zentrale Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz und einer angemessenen juristischen Ausbildung von Richtern;

32.

begrüßt, dass das Königreich Saudi-Arabien die vier folgenden UN-Menschenrechtsverträge ratifiziert hat, nämlich das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW, ratifiziert im Jahr 2000), das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT, 1997), das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1996) und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1997);

33.

betont, wie wichtig die unter weiblichen islamischen Gelehrten eröffnete Debatte ist, damit religiöse Texte aus einer Perspektive der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter ausgelegt werden;

34.

betont, dass jede Verhandlungen über ein EU-Freihandelsabkommen, das auch Saudi-Arabien betrifft, zunächst mit strikten Auflagen versehen sein muss, mit denen sichergestellt wird, dass Frauen und Mädchen geschützt werden;

35.

begrüßt die jüngste Entscheidung des Arbeitsministeriums, wonach die Beschäftigung von Frauen in verschiedenen Bereichen des privaten Sektors forciert werden soll, was zu einem Anstieg der in der Privatwirtschaft beschäftigten Frauen von 55 600 im Jahr 2010 auf etwa 100 000 im Jahr 2011 und 215 840 Ende 2012 geführt hat; begrüßt die Entscheidung des Arbeitsministeriums, im Rahmen des Personalentwicklungsfonds Programme zur Förderung der Beschäftigung von Frauen aufzulegen;

36.

fordert die Behörden auf, die Arbeitsbedingungen und die Behandlung von Wanderarbeitnehmern zu verbessern, mit besonderem Augenmerk auf die Lage von Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiten und die besonders gefährdet sind, Opfer sexueller Gewalt zu werden, sowie häufig sklavenähnliche Bedingungen dulden müssen; legt der saudischen Regierung nahe, mit der Reformierung der Arbeitsgesetze fortzufahren und insbesondere das Bürgschaftssystem („Kafala“) vollständig abzuschaffen; begrüßt ferner die jüngste Forderung der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte an die Regierung, ausländische Arbeitnehmer künftig über eine Agentur des Arbeitsministeriums anzustellen; begrüßt die jüngsten Anstrengungen, nationale Arbeitsgesetze einzuführen, um für einen einheitlichen Schutz für Haushaltshilfen zu sorgen und die strafrechtliche Verfolgung von Arbeitgebern, die sich sexueller, körperlicher und arbeitsrechtlicher Missbräuche schuldig gemacht haben, sicherzustellen;

37.

fordert die staatlichen Stellen Saudi-Arabiens auf, den jüngsten Angriffen auf Arbeitsmigranten Einhalt zu gebieten sowie die Tausenden von Inhaftierten freizulassen, die in provisorischen Einrichtungen Berichten zufolge häufig ohne ein angemessenes Obdach und medizinische Versorgung festgehalten werden; fordert die Heimatländer nachdrücklich auf, mit den saudischen Behörden zusammenzuarbeiten, um den Migranten eine möglichst menschenwürdige Rückkehr zu ermöglichen; beklagt, dass die Umsetzung von Arbeitsgesetzen oftmals nicht internationalen Standards entspricht und dass ungerechtfertigte Gewalt gegen irreguläre Migranten angewandt wird, wie zum Beispiel bei den Polizeieinsätzen vom November 2013, in deren Verlauf drei äthiopische Staatsbürger getötet sowie 33 000 Personen in Gewahrsam genommen und etwa 200 000 irreguläre Migranten ausgewiesen wurden;

38.

begrüßt, dass Saudi-Arabien einige der wichtigsten IAO-Übereinkommen ratifiziert hat (z. B. das Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit); begrüßt, dass das Land dem Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (Palermo-Protokoll) beigetreten ist; erwartet die Umsetzung rechtlicher und politischer Reformen, mit denen die Durchsetzung all dieser internationalen Verträge sichergestellt wird;

39.

nimmt zur Kenntnis, dass das Königreich Saudi-Arabien einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unlängst abgelehnt hat;

40.

vertritt die Auffassung, dass die Schaffung eines gemeinsamen Sicherheitsrahmens, der alle Länder umfasst und in dem die legitimen Sicherheitsinteressen aller Länder berücksichtigt werden, die Lösung für die eskalierenden Sicherheitsprobleme in der Region ist;

41.

hält eine Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Königreich Saudi-Arabien bei der Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus für äußerst wichtig, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass dabei die grundlegenden Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten geachtet werden müssen, wenn diese Zusammenarbeit erfolgreich sein soll; fordert die Behörden des Königreichs Saudi-Arabien auf, die Finanzierung ausländischer militanter Gruppen durch saudische Bürger und Wohltätigkeitsorganisationen besser zu kontrollieren; begrüßt die Vereinbarung über einen Beitrag für die Eröffnung der Stelle zur Terrorismusbekämpfung der Vereinten Nationen (United Nations Counter-Terrorism Centre), das am 19. September 2011 zwischen den Vereinten Nationen und dem Königreich Saudi-Arabien geschlossen wurde, sowie die Entscheidung des Königreichs Saudi-Arabien, die Finanzierung dieser Einrichtung für drei Jahre zu übernehmen;

42.

ist besorgt darüber, dass einige Bürger und Organisationen des Königreiches finanzielle und politische Unterstützung für einige religiöse und politische Gruppen vor allem in Nordafrika, dem Nahen Osten und insbesondere in Südasien (Pakistan und Afghanistan), Tschetschenien und Dagestan bereitstellen, welche zu einer erneuten Stärkung fundamentalistischer und obskurantistischer Kräfte führen könnte, welche die Bemühungen, eine demokratische Staatsführung zu fördern, untergraben und eine Beteiligung von Frauen am öffentlichen Leben ablehnen;

43.

fordert die Behörden des Königreichs Saudi-Arabien auf, zusammen mit der EU und auf internationaler Ebene zu unterbinden, dass salafistische Bewegungen die staatsfeindlichen Tätigkeiten militärischer Rebellen in Mali unterstützen, welche zu einer Destabilisierung der gesamten Region führen;

44.

betont, dass das Königreich Saudi-Arabien eines der wichtigsten Mitglieder der Gruppe der Freunde des syrischen Volkes ist; fordert das Königreich Saudi-Arabien auf, zu einer friedlichen, umfassenden Lösung des Syrien-Konflikts beizutragen, insbesondere durch die Unterstützung der Verhandlungsrunde Genf II, und zwar ohne Vorbedingungen; fordert außerdem eine aktivere Unterstützung und die Bereitstellung jeder möglichen humanitären Hilfe für die vom syrischen Bürgerkrieg betroffene syrische Bevölkerung zu leisten; fordert das Königreich Saudi-Arabien auf, extremistische Gruppen nicht länger finanziell, militärisch und politisch zu unterstützen und anderen Ländern nahezulegen, seinem Beispiel zu folgen;

45.

bekräftigt seine Aufforderung an das Königreichs Saudi-Arabien, einen konstruktiven Beitrag zu leisten und sich in Bahrain für friedliche Reformen und einen nationalen Dialog einzusetzen;

46.

fordert die Behörden des Königreichs Saudi-Arabien auf, mit dem Iran in einen friedlichen Dialog über bilaterale Beziehungen und die Zukunft der Region zu treten; begrüßt ferner die Erklärung der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien vom 24. November 2013 zum Ergebnis der Genfer Vereinbarung mit dem Iran;

47.

fordert die EU und das Königreich Saudi-Arabien auf, bei der Suche nach einer gerechten und dauerhaften Lösung für die Beendigung des israelisch-palästinensischen Konflikts wirksam zusammenzuarbeiten;

48.

fordert die EU-Organe nachdrücklich auf, ihre Präsenz in der Region zu erhöhen und die Arbeitsbeziehungen zum Königreich Saudi-Arabien zu intensivieren, indem der Delegation in Riad mehr Ressourcen zugwiesen und regelmäßige Reisen, insbesondere der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, dorthin eingeplant werden;

49.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Rat, der Kommission, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Seiner Majestät Kronprinz Abdullah Ibn Abdul Aziz, der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien sowie dem Generalsekretär des Zentrums für den nationalen Dialog Saudi-Arabiens zu übermitteln.


(1)  ABl. C 231 vom 17.9.1990, S. 216.

(2)  ABl. C 32 vom 5.2.1996, S. 98.

(3)  ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 281.

(4)  ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 879.

(5)  ABl. C 76 E vom 27.3.2008, S. 100.

(6)  ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 529.

(7)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 126.

(8)  ABl. C 247 E vom 17.8.2012, S. 1.

(9)  ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 81.

(10)  ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 158.

(11)  ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 118.

(12)  ABl. C 131 E vom 8.5.2013, S. 125.

(13)  http://wbl.worldbank.org/~/media/FPDKM/WBL/Documents/Reports/2014/Women-Business-and-the-Law-2014-Key-Findings.pdf


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