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Document 52014IP0039(01)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2014 zu dem Fortschrittsbericht über Serbien 2013 (2013/2880(RSP))

OJ C 482, 23.12.2016, p. 119–126 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 482/119


P7_TA(2014)0039

Fortschrittsbericht 2013 über Serbien

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2014 zu dem Fortschrittsbericht über Serbien 2013 (2013/2880(RSP))

(2016/C 482/17)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes auf der Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 in Bezug auf die Aussichten der westlichen Balkanländer auf einen Beitritt zur Europäischen Union,

unter Hinweis auf den Beschluss 2008/213/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG (1),

unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission vom 12. Oktober 2011 zu Serbiens Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (SEC(2011)1208) und die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2011 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2011–2012“ (COM(2011)0666),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 11. Dezember 2012 zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,

unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits, das am 1. September 2013 in Kraft getreten ist, und auf das erste Treffen des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziierungsausschusses, das im November 2013 stattfand und in dessen Rahmen sich das Europäische Parlament und die serbische Nationalversammlung zu einem kontinuierlichen Dialog verpflichteten,

unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens gewürdigt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Belgrad und Priština zu unterstützen (2),

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des 7. Interparlamentarischen Treffens EU-Serbien vom 18. und 19. März 2013,

unter Hinweis auf den von Serbien unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft, der am 1. Juli 2006 in Kraft getreten ist, und den Beschluss der Energiegemeinschaft D/2012/04/MC/EnC vom 18. Oktober 2012 zur Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien 2009/28/EG und zur Änderung von Artikel 20 des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft, welcher verbindliche Ziele festlegt,

unter Hinweis auf das Rückübernahmeabkommen EU-Serbien vom 8. November 2007 (3) und die Verordnung des Rates (EG) Nr. 1244/2009 vom 30. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2013 zur Bewirtschaftung der Heranführungsmittel der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Korruptionsbekämpfung in den Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern (5) und den darin enthaltenen Feststellungen zu Serbien,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2013,

in Kenntnis der Zusammensetzung des serbischen Teams für Beitrittsverhandlungen,

in Kenntnis des Fortschrittsberichts der Kommission über Serbien 2013 (SWD(2013)0412) vom 16. Oktober 2013,

unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der Europäische Rat am 28. Juni 2013 beschlossen hat, Beitrittsverhandlungen mit Serbien aufzunehmen und spätestens im Januar 2014 die erste Regierungskonferenz abzuhalten, wobei die europäische Perspektive Serbiens gemäß den Zusagen der EU an den gesamten westlichen Balkanraum erneut bestätigt wurde;

B.

in der Erwägung, dass Serbien wichtige Schritte hin zu einer Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo eingeleitet hat, was am 19. April 2013 zu einer ersten Einigung über die Grundsätze der Normalisierung führte, und Anstrengungen unternommen hat, um die politischen Kriterien und Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses in ausreichendem Maße zu erfüllen; in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen ein starkes Instrument zur Überwachung der Umsetzung der Reformen sind;

C.

in der Erwägung, dass die Kommission und Serbien am 25. September 2013 den Screening-Prozess des gemeinschaftlichen Besitzstandes eingeleitet und dabei mit Kapitel 23 — Justizwesen und Grundrechte — begonnen haben;

D.

in der Erwägung, dass Serbien genau wie jedes andere Land, das die EU-Mitgliedschaft anstrebt, auf der Grundlage der eigenen Verdienste bei der Erfüllung, der Umsetzung und der Einhaltung einheitlicher Kriterien bewertet werden muss;

E.

in der Erwägung, dass die EU die Rechtsstaatlichkeit zum Schwerpunkt ihrer Erweiterungspolitik gemacht hat;

F.

in der Erwägung, dass die Umsetzung des Rechtsrahmens für den Schutz von Minderheiten in jeder Hinsicht gewährleistet werden muss, besonders in den Bereichen Bildung, Sprachgebrauch und Zugang zu Medien und Gottesdiensten in Minderheitensprachen;

G.

in der Erwägung, dass die Kommission darauf hingewiesen hat, dass die wirtschaftspolitische Steuerung in allen westlichen Balkanländern gestärkt werden muss;

1.

. sieht dem förmlichen Beginn der Beitrittsgespräche mit Serbien auf der ersten Regierungskonferenz zwischen der EU und Serbien am 21. Januar 2014 erwartungsvoll entgegen; ist der Ansicht, dass die Regierungskonferenz einen historischen Schritt für den europäischen Integrationsprozess Serbiens darstellt und ein Beleg für den Einsatz der EU für den Erweiterungsprozess ist; fordert den serbischen Staat auf, im Anschluss an die Konferenz ihre EU-bezogenen Reformen voranzubringen, um der Hoffnung der serbischen Bürger auf ein reibungsloses Beitrittsverfahren gerecht zu werden und den Wirtschaftsaufschwung zu fördern, indem er die Aussichten auf eine EU-Mitgliedschaft greifbar macht;

2.

begrüßt das Engagement, dass die serbische Regierung mit Blick auf den europäischen Integrationsprozess zeigt, und fordert Serbien auf, die systemischen und sozioökonomischen Reformen fortzusetzen, die es dem Land ermöglichen werden, die mit der künftigen Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen einzugehen und wirksam zu erfüllen; unterstreicht, dass die Umsetzung der Reformen ein wichtiger Indikator für ein erfolgreiches Verfahren bleibt, und fordert die Staatsorgane daher auf, ihre Reformbemühungen in Bezug auf das Justizwesen, die Korruptionsbekämpfung, den öffentlichen Sektor, die zivile Kontrolle des Verteidigungs- und des Sicherheitssektors, die Energiepolitik — insbesondere hinsichtlich Energieeinsparungen und erneuerbare Energiequellen –, die Freiheit der Medien, den Schutz aller Minderheiten und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen sowie ihrer Grundrechte, strukturelle Wirtschaftsreformen, den sozialen Dialog, die Verbesserung des Unternehmensumfelds und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zu verstärken;

3.

begrüßt es, dass das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen am 1. September 2013 in Kraft getreten ist, sowie die Einberufung des ersten Stabilisierungs- und Assoziierungsrates, der am 21. Oktober 2013 stattgefunden hat; betont, dass das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens ein wichtiger Schritt für den europäischen Integrationsprozess Serbiens ist und für Serbien und die Europäische Union einen allgemeinen Rahmen bietet, um ihre Zusammenarbeit bezüglich der politischen Kriterien und der Annäherung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu intensivieren und die künftige Beteiligung Serbiens am Binnenmarkt vorzubereiten; fordert alle Beteiligten zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit auf;

4.

begrüßt die erste im Rahmen des Dialogs auf hoher Ebene zwischen den Ministerpräsidenten Serbiens und des Kosovo am 19. April 2013 erzielte Einigung über die Grundsätze der Normalisierung, die den Weg für weitere Schritte im Prozess der europäischen Integration der beiden Länder ebnet; begrüßt die von beiden Seiten unternommenen Schritte im Hinblick auf eine Umsetzung der Vereinbarung und empfiehlt den Organen, die Umsetzung aller bisher erzielten Vereinbarungen ohne Vorbehalt und zügig fortzusetzen; begrüßt die Vereinbarungen in den Bereichen Telekommunikation und Energie, die im Rahmen eines Dialogs am 8. September 2013 erzielt wurden; fordert Serbien und das Kosovo insbesondere auf, aktiv und konstruktiv mit EULEX bezüglich der Umsetzung des Abkommens über Rechtshilfe zusammenzuarbeiten, um die wachsende Zahl von Anfragen zu Grundstücken im Kosovo zu bearbeiten; fordert beide Seiten auf, diesen konstruktiven Ansatz bei der Einigung über kontroverse und sensible Einzelheiten, die noch ausgearbeitet und vereinbart werden müssen, beizubehalten; fordert beide Seiten mit auf, weiterhin das Problem der vermissten Personen in Angriff zu nehmen, und begrüßt diesbezüglich die ersten Ergebnisse, die im Rahmen der Arbeitsgruppe zu den vermissten Personen unter dem Vorsitz des Roten Kreuzes erzielt wurden; nimmt die bisherigen Bemühungen um eine Reduzierung des Graumarkts zwischen Serbien und Kosovo zur Kenntnis; stellt fest, dass weitere kontinuierliche Anstrengungen von serbischen und kosovarischen Führern nötig sein werden, um die serbische Minderheit in die kosovarische Gesellschaft zu integrieren und die ethnisch-albanische und serbischen Gemeinschaft näher zusammenzuführen;

5.

begrüßt die ersten landesweiten Kommunalwahlen im Kosovo am 3. November 2013 und insbesondere die erkennbare Wahlbeteiligung in den serbisch dominierten Gemeinden südlich des Flusses Ibar sowie den insgesamt ordnungsgemäßen Ablauf der Kommunalwahlen im Kosovo, die in der vorläufigen Erklärung der EU-Wahlbeobachtungsmission als wichtiger Schritt im Rahmen des im Normalisierungsprozess hin zur Bildung der Gemeinschaft der serbischen Kommunen bewertet wurden; begrüßt die Anstrengungen, die Belgrad und Priština unternommen haben, damit die Wahlen friedlich und gemäß demokratischen Normen ablaufen; verurteilt entschieden die Gewalt und die andauernden Einschüchterungen, zu denen es in den Gemeinden Nord-Mitrovica und Zvečan gekommen ist, und fordert die serbischen Behörden auf, alles zu tun, um die Strafverfolgung der Gewalttäter zu ermöglichen; nimmt in diesem Zusammenhang das Versprechen der serbischen Führung zur Kenntnis, dass die für den Gewaltausbruch Verantwortlichen für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden; stellt fest, dass weitere umsichtige Maßnahmen nötig sind, um das Netz der organisierten Kriminalität sowie seine Verbindungen zu lokalen politischen Eliten zu zerschlagen und die Rechtsstaatlichkeit im Norden des Kosovo wiederherzustellen; begrüßt die Haltung der serbischen politischen Führung, die ethnische Serben im Kosovo aktiv zur Teilnahme an den Wahlen aufgerufen hat, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass Belgrad politischen Pluralismus in der serbischen Gemeinschaft nicht ersticken darf, indem es im Namen einer bestimmten Partei oder Wahlliste agiert;

6.

betont, dass die Mitteilung der Ergebnisse des Dialogs zwischen Belgrad und Pristina und die Einbindung der betreffenden Parlamente und Zivilgesellschaften in den Umsetzungsprozess auf transparentere Weise erfolgen müssen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Verhandlungsführer Serbiens und des Kosovo in der Öffentlichkeit Vertrauen schaffen und die Bürger — Frauen ebenso wie Männer — erreichen müssen; fordert die serbischen Behörden in Belgrad, Mitrovica und südlich des Flusses Ibar auf, mehr zu tun, um die gemeinschaftliche Interaktion zwischen kosovarischen Serben und Albanern zu steigern, insbesondere, indem sie Schulen und Gemeindeeinrichtungen nahe legen, die albanische Sprache zu unterrichten; unterstreicht, dass Kosovo-Albaner ebenfalls angespornt werden müssen, mehr mit den serbischen Gemeinschaften in ihrem Umfeld zu interagieren und die serbische Sprache als wichtiges Element für die Integration der serbischen Gemeinschaft in die kosovarische Gesellschaft, den künftigen Dialog und die bikommunale Regierungsführung zu erlernen;

7.

bedauert die anhaltenden Schwierigkeiten, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind, die aus dem Kosovo nach Serbien ein- und anschließend von Serbien in ein Drittland weiterreisen, da Serbien die Außengrenzen des Kosovo nicht anerkennt und behauptet, eine vorherige Einreise in das Kosovo stelle eine illegale Einreise nach Serbien dar; bedauert, dass die serbische Grenzpolizei Stempel des Kosovo in ausländischen Pässen als ungültig überstempelt; ersucht Serbien, solche Vorgehensweisen zu überdenken — als starke vertrauensbildende Maßnahme, als nötigen Schritt zur Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo und als konkretes Mittel, die weitere EU-Integration entsprechend dem Gedanken der Freizügigkeit zu fördern;

8.

fordert die Staatsorgane Serbiens und der Nachbarländer auf, weiterhin ihren guten Willen zu beweisen, uneingeschränkt zusammenzuarbeiten und die Sonderuntersuchungskommission zu unterstützen, die nach dem Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom Dezember 2010 eingerichtet wurde, und ruft zu einer weiteren Beschleunigung ihrer Arbeit auf;

9.

würdigt den konstruktiven Ansatz der serbischen Regierung zu Beziehungen mit den Nachbarländern, weil er wesentliche Fortschritte sowohl in der regionalen Zusammenarbeit als auch bei der Annäherung an die EU möglich gemacht hat; weist erneut darauf hin, welch entscheidende Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit in Bezug auf Energiepolitik, den Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Entwicklung der Verkehrsnetze sowie der Aussöhnung und der schrittweisen Lösung bilateraler Probleme mit Nachbarländern zukommt, vor allem, um Fortschritte bei der Überwindung des Erbes aktueller Konflikte zu machen und damit anschließend die Integration Serbiens in die EU erfolgreich verläuft; fordert die staatlichen Stellen auf, mit den Ländern des ehemaligen Jugoslawien bei der Lösung aller ausstehenden Probleme der Rechtsnachfolge eng zusammenzuarbeiten und alle bilateralen Abkommen mit Nachbarländern zu gegebener Zeit in vollem Umfang umzusetzen; fordert Serbien auf, seine Bemühungen um die Lösung aller ungeklärten Probleme mit Kroatien zu verstärken, insbesondere was vermisste Personen, die Festlegung der Grenzen und den Umgang mit Kriegsverbrechen betrifft, und so dafür zu sorgen, dass die Hindernisse bei der Beendigung gegenseitiger Genozidbeschuldigungen vor dem Internationalen Gerichtshof beseitigt werden können; fordert die Belgrader Regierung auf, Verfassungsänderungen in BiH zur Angleichung der Wahlgesetze an das EMRK-Urteil in der Rechtssache Sejdić-Finci zu befürworten und zu erleichtern sowie BiH-Institutionen auf staatlicher Ebene zu stärken und zu rationalisieren, damit das Land seinen Weg zum EU-Beitritt fortsetzen kann;

10.

würdigt die Fortschritte der letzten Zeit bei der Lokalisierung von Massengräbern und der Identifizierung von Vermissten aus den Kriegen in Kroatien und Bosnien und Herzegowina und fordert die serbischen Staatsorgane auf, eine gründlichere Untersuchung der Archive und der Beamten der früheren Jugoslawischen Volksarmee durchführen zu lassen;

11.

fordert Serbien auf, sicherzustellen, dass der Prozess der Beitrittsverhandlungen einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterliegt; bezeichnet es als wichtig, dass Serbien sein Parlament frühzeitig in die legislative Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen einbindet und die Zivilgesellschaft über einen konstruktiven Konsultationsmechanismus darin einbezieht, weil ihr eine wichtige Rolle dabei zukommt, die weitere Umsetzung der europäischen Reformen kritisch zu begleiten sowie Dialog und gutnachbarschaftliche Beziehungen mit Serbiens Nachbarn gesellschaftlich zu verankern; begrüßt die Zusammenarbeit mit Kroatien und Montenegro, was die Bemühungen betrifft, bewährte Verfahren auf der Grundlage von Erfahrungen der neueren Zeit auszutauschen, um Serbien zu helfen, im Beitrittsverfahren zügig und reibungslos voranzukommen;

12.

begrüßt die Annahme der Strategie und des Aktionsplans zur Reform des Justizwesens im Zeitraum 2013–2018, in dessen Mittelpunkt die Kerngrundsätze Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Kompetenz, Qualität der Justiz und Freiheit von Einmischung seitens der Politik stehen; fordert die Staatsorgane mit auf, diese Reform im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission, besonders hinsichtlich der Rolle des Parlaments bei der Benennung von Richtern und der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, sowie mit Blick auf den in Kapitel 23 vorgesehenen Screening-Prozess, der am 25. September 2013 eingeleitet wurde, zu intensivieren; betrachtet es als wichtig, die Unabhängigkeit des Hohen Richterrates und des Staatsanwaltsrates zu stärken und den Rückstau anhängiger Verfahren zu reduzieren, da dies eine Bedingung für den erfolgreichen Ablauf des gesamten Reformprozesses ist; fordert die staatlichen Organe auf, der Justizakademie — die dazu beitragen sollte, an Verdiensten orientierte Einstellungen zu gewährleisten — alle notwendigen Ressourcen bereitzustellen; betont, dass es kontinuierlicher Fortbildungen für Richter und Staatsanwälte bedarf, was die Bearbeitung von komplexen Fällen aus dem Finanzbereich und von Wirtschaftsverbrechen betrifft; fordert die zuständigen Stellen auf, für ein transparentes und an Verdiensten orientiertes Verfahren für die Benennung von Richtern und Staatsanwälten sowie für einen verlässlichen Nachweis von Disziplinarverfahren gegen Justizmitarbeiter zu sorgen; unterstreicht, dass in sämtlichen Gerichten für eine angemessene Verfahrensdauer und die Vereinheitlichung der Rechtsprechung, die Veröffentlichung und den Zugang zu sämtlichen gerichtlichen Entscheidungen unmittelbar nach ihrem Erlass und die Zuteilung von Fällen nach dem Zufallsprinzip gesorgt werden muss; ist besorgt über die Rechtsunsicherheit, die dadurch zustande kommt, dass viele Richter ihre Pflichten übergangsweise wahrnehmen; weist erneut darauf hin, dass ein starkes und unabhängiges Justizwesen für die Fähigkeit Serbiens, die EU-Mitgliedschaftskriterien zu erfüllen, von entscheidender Bedeutung ist;

13.

empfiehlt, durch die Novellierung des Restitutionsgesetzes alle Verfahrenshürden und rechtlichen Hindernisse für eine Rückgabe aufzuheben; fordert die serbische Regierung auf, das Gesetz über die Rehabilitierung umfassend und ohne Diskriminierung durchzuführen; weist darauf hin, dass seine Durchführung im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien des Strafrechts, etwa der Unschuldsvermutung, erfolgen sollte;

14.

begrüßt die Annahme der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung und des Aktionsplans für den Zeitraum 2013–2018 und betont, dass es für deren ordnungsgemäße Umsetzung als Teil der EU-Bedingungen — ohne die der Beitritt nicht gelingen wird — kontinuierlicher Anstrengungen bedarf; unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Finanzierung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Strategie; betont, dass der politische Wille für Untersuchungen prominenter Korruptionsfälle und mögliche Verurteilungen, einschließlich der 24 umstrittenen Privatisierungen, die von dem Rat für Korruptionsbekämpfung aufgeführt werden, von wesentlicher Bedeutung ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die ersten Ergebnisse und rechtskräftigen Urteile im Kampf gegen Korruption; betont, dass institutionelle Kapazitäten aufgebaut, die Rechtsstaatlichkeit gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den Instanzen intensiviert werden müssen, insbesondere was das Justizwesen und die Organe der Strafverfolgung betrifft, um gegen komplexe Fällen systemischer Korruption und mit Finanzermittlungen vorzugehen; ist der Auffassung, dass die rechtliche Zuständigkeit und die Ressourcen des Amtes für Korruptionsbekämpfung gestärkt werden sollten; betont, dass die Finanzierung aller politischen Parteien transparent sein und EU-Normen entsprechen muss; fordert die Staatsorgane auf, das Gesetz über Hinweisgeber anzunehmen und seine sofortige und reibungslose Umsetzung als notwendigen Bestandteil der Strategie zur Korruptionsbekämpfung sicherzustellen;

15.

stellt fest, dass Korruption und organisierte Kriminalität in diesem Raum weit verbreitet sind und der demokratischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Serbien im Wege stehen; ist der Ansicht, dass eine regionale Strategie und eine verstärkte Zusammenarbeit aller Länder in dieses Raums von entscheidender Bedeutung sind, um diese Probleme mit mehr Erfolg zu lösen;

16.

stellt fest, dass Frauen den Wandel in der serbischen Gesellschaft voranbringen; nimmt zur Kenntnis, dass der Frauenanteil im Parlament nach den Wahlen von 2012 gestiegen ist; fordert von den serbischen staatlichen Stellen weitere Anstrengungen, um für eine ausgewogene Vertretung zu sorgen; betont, dass Frauen nach wie vor Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt sowie in anderen Gesellschaftsbereichen ausgesetzt sind und sie bislang im politischen Leben des Landes — darunter auch in der Regierung — nicht in vollem Maße repräsentiert sind; betont, dass die wirksame Durchführung der geltenden Gesetze zur Nichtdiskriminierung und Geschlechtergleichheit und die weitere Stärkung der Verwaltungskapazität wichtige Herausforderungen bleiben, und fordert die serbischen Staatsorgane auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu erhöhen;

17.

fordert die Staatsorgane auf, die Glaubwürdigkeit und Professionalität des Zeugenschutzprogramms sicherzustellen und es mit auseichenden Ressourcen auszustatten, damit die Justiz ihre Verfahren wegen Kriegsverbrechen und gegen das organisierte Verbrechen wirksam fortführen kann; weist darauf hin, dass eine Reihe ehemaliger Polizeibeamter aus dem Zeugenschutzprogramm wegen dessen beträchtlicher Mängel ausgestiegen ist;

18.

äußert zum wiederholten Male seine Besorgnis über das Urteil des Verfassungsgerichts, mit dem die garantierten 22 Zuständigkeiten der Autonomen Provinz Vojvodina widerrufen werden, wodurch bedenklich viele Probleme ungelöst bleiben, die angegangen werden müssen; fordert in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz des Rechtsstaatlichkeit und das Subsidiaritätsprinzip geachtet werden; weist die Parteien darauf hin, dass das Gesetz über die Finanzierung der Autonomen Provinz gemäß der Verfassung Ende 2008 hätte verabschiedet werden sollen; fordert die Regierung daher auf, dieses Gesetz ohne weiteren Verzug dem Parlament vorzulegen, da es für eine funktionierende Demokratie und rechtsstaatliche Verhältnisse in Serbien entscheidend ist;

19.

betont die Bedeutung eines konstruktiven Sozialdialogs für die wirtschaftliche Entwicklung in Serbien; fordert die Regierung auf, den Kapazitätsaufbau tatsächlich unabhängiger Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen zu unterstützen und einen Rahmen und politischen Spielraum für den sozialen Dialog und Tarifverträge zu schaffen;

20.

hebt es als wichtig hervor, auf allen Ebenen die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und das Verbot der Diskriminierung aus gleich welchen Gründen zu fördern und zu schützen; begrüßt die Annahme der Strategie zur Bekämpfung der Diskriminierung und betont, dass ihre Umsetzung von grundlegender Bedeutung ist; begrüßt die bislang erzielten Fortschritte, ist allerdings nach wie vor über das landesweite Ausmaß der Diskriminierung besorgt und fordert, dass alle Minderheiten in Bezug auf Staatsangehörigkeit, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht und sexueller Orientierung geachtet und ihre sozioökonomischen und kulturellen Rechte garantiert werden; weist darauf hin, dass besonders die Gruppen wichtig genommen werden sollten, die Diskriminierung und diskriminierenden Praktiken am stärksten ausgesetzt sind, wie Roma, Frauen, Menschen mit Behinderungen und Kinder; fordert die ordnungsgemäße Umsetzung der Roma-Strategie Serbiens; fordert einen besseren Schutz der Rechte von Frauen und Strategien zur Gleichstellung von Männern und Frauen und betont, dass die Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vollständig befolgt und der Gleichstellungsaspekt in alle einschlägigen Politikbereiche einbezogen werden muss; verurteilt entschieden die behördliche Entscheidung, die für September 2013 in Belgrad geplante Schwulen- und Lesbenparade wie in den vergangenen beiden Jahren nicht zu genehmigen, und fordert politische Unterstützung der Menschenrechte von LGPTI-Personen auf höchster politischer Ebene; unterstreicht, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit für alle Bürger und Minderheiten einschließlich der LGBTI-Minderheit garantiert werden muss; fordert den serbischen Staat auf, sich proaktiv für eine wirksame Inklusion der LGBTI-Bevölkerung einzusetzen; fordert die Regierung auf, im Verlauf des Jahres ihre Bemühungen um die umfassende Bekämpfung der gewalttätigen Gruppen, die die friedliche Demonstration der LGBTI-Gemeinschaft stören und auf Teilnehmer losgehen wollten, zu intensivieren, um diese Gruppen daran zu hindern, den Rechtsstaat und die Ausübung der Menschenrechte in Serbien zu schwächen; fordert den serbischen Staat auf, das Problem der traumatischen Nachwirkungen der Gewaltausbrüche von 1990 anzugehen — als Teil einer langfristigen Strategie, eine Rückkehr des Rowdytum und der Gesetzlosigkeit zu verhindern;

21.

betont die zentrale Rolle von aktiven und unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Stärkung und Konsolidierung des demokratischen politischen Prozesses im Lande; würdigt die wichtige Arbeit, die Organisationen der Zivilgesellschaft und Frauenorganisationen bei der Förderung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT), der Beendigung der Gewalt gegen Frauen, einer stärkeren Beteiligung von Frauen an der Politik, den Bemühungen um Friedensstiftung und der Rolle der Zivilgesellschaft als Kontrollinstanz leisten; betont die Bedeutung des Dialogs mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und unterstreicht, dass die zivilgesellschaftlichen Akteure dank ihres Beitrags zur verstärkten regionalen Zusammenarbeit in gesellschaftlichen und politischen Angelegenheiten eine maßgebliche Rolle spielen; begrüßt die verbesserte Zusammenarbeit der Regierung mit nichtstaatlichen Organisationen, fordert jedoch, dass diese stärker in politische Entscheidungsprozesse, wie etwa die Politikgestaltung und Gesetzgebung sowie die Überwachung der Tätigkeiten staatlicher Stellen eingebunden werden;

22.

fordert ein stärkeres politisches Engagement für die Reform der öffentlichen Verwaltung und Maßnahmen zur Einführung eines an Verdiensten orientierten Systems, insbesondere wenn es darum geht, den Abschluss des Rechtsrahmens und seine vollständige Anpassung an internationale Normen sicherzustellen; bedauert, dass das Gesetz über den öffentlichen Dienst nicht für lokale Behörden gilt;

23.

unterstreicht, dass Serbien die wesentlichen Übereinkommen der IAO über Arbeitnehmerrechte und die überarbeitete Europäische Sozialcharta ratifiziert hat; weist darauf hin, dass die Gewerkschaftsrechte trotz der verfassungsrechtlichen Garantien nach wie vor beschränkt sind, und fordert Serbien auf, diese Rechte zusätzlich zu stärken; ist besorgt darüber, dass der soziale Dialog weiterhin schwach ausgeprägt ist und die Anhörung der Sozialpartner unregelmäßig erfolgt; fordert weitere Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschafts- und Sozialrats, damit er bei der Stärkung des sozialen Dialogs eine tatkräftigere Rolle spielen und eine aktivere beratende Funktion in der Gesetzgebung wahrnehmen kann;

24.

betont, dass die Freiheit der Medien garantiert werden muss, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Entkriminalisierung der Diffamierung; weist darauf hin, dass ein starker und unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk aufrechterhalten und seine stabile und nachhaltige Finanzierung sichergestellt und uneingeschränkte Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen im Mediensektor gewährleistet werden müssen; empfiehlt, die Medienstrategie und die entsprechenden Entwürfe für Rechtsvorschriften, einschließlich der frühzeitigen Bereitstellung von flächendeckendem Internetzugang, zügig umzusetzen; ist zutiefst besorgt darüber, dass Journalisten nach wie vor bedroht werden, und fordert den Staat erneut auf, die laufenden Untersuchungen der Morde an Journalisten zum Abschluss zu bringen; ist der Auffassung, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Journalisten ein sicheres Umfeld zu bieten, in dem sie ihre Arbeit effizient und ohne Selbstzensur erledigen können; weist besonders auf die Gefahr hin, dass öffentliche Gelder dazu missbraucht werden, mit Werbung politischen Einfluss auf Medienorgane zu nehmen;

25.

fordert die serbische Regierung zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit den europäischen Organen auf, um einen besseren Zugang zu europäischen Finanzmitteln sicherzustellen, die für Organisationen der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt werden, um ihre Arbeit als unentbehrliche Akteure im europäischen Integrationsprozess Serbiens zu unterstützen;

26.

betont, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels verstärkt werden müssen, und befürwortet die Formalisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Beamten und Dienstleistern bei der Identifizierung der Opfer und ihrer Verweisung an die zuständigen Dienststellen;

27.

fordert die Staatsorgane erneut auf, sich weiter darum zu bemühen, das Erbe der früheren kommunistischen Geheimdienste abzustreifen, da dies einen weiteren Schritt hin zur Demokratisierung Serbiens darstellt; fordert Serbien auf, den Sukzessionsprozess und die Umsetzung seiner Verpflichtungen zur Aufteilung von Eigentum sowie der Vereinbarung über die Aufteilung des gemeinschaftlichen Archivs des ehemaligen Jugoslawien voranzutreiben; weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass der ungehinderte Zugang zu allen Archivunterlagen, besonders zu denen des früheren jugoslawischen Geheimdienstes (UDBA), von entscheidender Bedeutung ist; fordert den Staat erneut auf, den Zugang zu den Archiven in Bezug auf die früheren Republiken Jugoslawiens zu gewähren und sie im Falle eines entsprechenden Gesuchs an ihre jeweiligen Regierungen zurückzugeben;

28.

fordert die serbische Regierung auf, die Erforschung früherer diktatorischer Regime zu ermöglichen, die ehemaligen Opfer und ihre Familien, die unter diesen Regimen gelitten haben, sowohl politisch als auch rechtlich zu rehabilitieren und zu entschädigen, als Teil der Bemühungen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und dauerhaften Frieden und Gerechtigkeit im Kontext des europäischen Integrationsprozesses Serbiens sicherzustellen;

29.

fordert die wirksame, gleichberechtigte, nicht diskriminierende und verhältnismäßige Umsetzung der Rechtsvorschriften sowie der bilateralen und multilateralen Abkommen über nationale und ethnische Minderheiten (6) im gesamten Land; fordert den Staat auf, ein Klima der Toleranz und der Gleichbehandlung ohne Diskriminierung von nationalen und ethnischen Minderheiten, einschließlich des Zugangs zu Bildung in der Muttersprache und des Sprachengebrauchs in der lokalen und regionalen öffentlichen Verwaltung zu fördern; fordert Verbesserungen, um Diskriminierungen im geltenden Recht und in der geltenden Praxis, was die Rückgabe von Eigentum von Angehörigen nationaler und ethnischer Minderheiten betrifft, zu beseitigen; betont die Bedeutung der Räte der nationalen Minderheiten, ihrer Rolle in der Integration nationaler Minderheiten wie in der Umsetzung individueller und kollektiver Rechte nationaler Minderheiten, und fordert die Staatsorgane auf, ihnen für ihre Arbeit ohne Unterbrechung angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen; fordert den Staat auf, im Einklang mit den Empfehlungen der unabhängigen Organe für ein reibungsloses Wahlverfahren bei den Wahlen von 2014 zu den Räten der nationalen Minderheiten zu sorgen; äußert seine Besorgnis über die mögliche Unterbrechung der Ausstrahlung von Programmen in Minderheitensprachen aufgrund der angekündigten Privatisierung der Medien;

30.

betont, dass die Lage der Roma-Frauen und -Männer, die weiterhin mit schwierigen Lebensbedingungen, Zwangsvertreibungen und Diskriminierung am Arbeitsmarkt zu kämpfen haben, konsequenter verbessert werden muss; fordert den serbischen Staat auf, Zugang zu Wohnungen und Gesundheitsfürsorgediensten zu gewähren; bezeichnet es als wichtig, Antidiskriminierungsgesetze vollständig mit der EU-Politik zu harmonisieren und einen ganzheitlichen Ansatz zur Inklusion der Roma anzuwenden; weist darauf hin, dass Integrationsmaßnahmen wirksam überwacht werden müssen, um die Kluft zwischen den Rechtsvorschriften und ihrer Umsetzung zu verringern;

31.

nimmt die Arbeit zur Änderung des Strafgesetzbuchs zur Kenntnis; stellt jedoch fest, dass die Rechtsunsicherheit im Privatsektor nach den angenommenen Änderungen fortbesteht; bekräftigt seine Besorgnis über die Bestimmungen des neuen Artikels 234 über den Missbrauch einer verantwortlichen Position, die noch immer Raum für eine willkürliche Auslegung lassen, und fordert, dass bestehende ungerechte Verfahren nach Artikel 359 im Privatsektor sofort fallen gelassen werden, um die Rechtstaatlichkeit im Land wiederherzustellen und für Rechtssicherheit für die Wirtschaft in Serbien zu sorgen;

32.

betont, dass staatliche Einrichtungen in einer transparenten und kontrollierbarer Weise handeln müssen; würdigt die Arbeit unabhängiger Regulierungsstellen, wie etwa des Bürgerbeauftragten, des Kommissars für Informationen von öffentlicher Bedeutung und weiterer Stellen, und deren Beitrag zur Verbesserung des Rechtsrahmens und der Rechenschaftspflicht staatlicher Einrichtungen; fordert die staatlichen Stellen auf, auf ihre Empfehlungen und Ergebnissen hin systematisch zu handeln;

33.

hebt die Vorteile der Dezentralisierung hervor und empfiehlt, die Befugnisse der lokalen Gebietskörperschaften zu stärken; bedauert, dass der nationale Rat für Dezentralisierung untätig bleibt; ist nach wie vor besonders besorgt über die Rechtsunsicherheit bezüglich des Status der Vojvodina und die verzögerte Verabschiedung des Gesetzes über die Eigenmittel der Vojvodina;

34.

begrüßt die Maßnahmen, die von den staatlichen Stellen ergriffen wurden, um die sozioökonomische Lage im Preševo-Tal und im Sandžak zu verbessern, unterstreicht jedoch, dass weitere Anstrengungen nötig sind, da diese Regionen weiterhin erheblich unterentwickelt sind und die Arbeitslosigkeit noch immer hoch ist; weist darauf hin, dass ethnische albanische und bosnische Minderheiten in den lokalen Verwaltungen nach wie vor unterrepräsentiert sind; fordert den Rat und die Kommission auf, derartige Entwicklungsstrategien entschieden zu unterstützen;

35.

bekräftigt seine Unterstützung der Initiative REKOM und fordert die Länder des früheren Jugoslawien auf, einen Ausschuss auf Regierungsebeneeinzusetzen, der den Auftrag erhält, die Fakten über die Opfer und vermissten Personen der Kriege von 1991 bis 2001 zu ermitteln;

36.

begrüßt die Zusammenarbeit Serbiens mit dem Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ), die dazu führte, dass alle mutmaßlichen Kriegsverbrecher an den Strafgerichtshof in Den Haag ausgeliefert werden, wo ihnen der Prozess gemacht wird, womit ein bedeutender Schritt hin zur europäischen Integration unternommen wurde; befürwortet die weitere Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof und den übrigen Republiken des ehemaligen Jugoslawien, um den Opfern und ihren Familien Gerechtigkeit widerfahren zu lassen;

37.

fordert die Regierung auf, die Empfehlungen des OECD/BDIMR-Schlussberichts zu den Parlaments- und Kommunalwahlen und vorgezogenen Präsidentschaftswahlen vom Mai 2012 aufzugreifen — besonders mit Blick die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Wahlen, die Transparenz bei der Registrierung der Wähler und die Staatsfinanzen — und den Rechtsrahmen für die Wahl in Serbien zu konsolidieren und zu harmonisieren, da das Wahlrecht nach internationalen Normen deutlich lange vor einer Wahl geändert werden sollte;

38.

bekräftigt seine entschiedene Unterstützung der Visaliberalisierung für die westlichen Balkanstaaten, die eine wichtige Säule im Prozess der europäischen Integration der gesamten Region darstellt, ist jedoch gleichzeitig sehr besorgt über die steigende Zahl falscher Asylbewerber; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, den im September 2013 angenommenen Mechanismus zur Aussetzung der Visapflicht nicht missbräuchlich anzuwenden und vielmehr das vorgenannte Problem in Angriff zu nehmen, indem die jeweiligen Rechtsrahmen angepasst werden, und Serbien — als zentrale Maßnahme bei den Bemühungen, die Zahl falscher Asylbewerber einzudämmen — als sicheren Herkunftsstaat einzuordnen; fordert, dass auf nationaler Ebene Maßnahmen — insbesondere soziale und wirtschaftliche Maßnahmen zugunsten schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen — getroffen werden und hart gegen Netze der organisierten Kriminalität, die in Menschenhandel verwickelt sind, durchgegriffen wird;

39.

fordert den serbischen Staat auf, die Steuereinziehung zu verbessern und verantwortungsbewusste Finanzpolitik zu verfolgen; betont, dass die Haushaltskonsolidierung mit weitreichenden Strukturreformen gefördert werden sollte, und fordert die Regierung daher auf, die überfälligen strukturellen Wirtschaftsreformen umzusetzen, etwa was das Gesetz über Planung und Bau betrifft — um das Investitions- und Geschäftsklima zu verbessern, die Zunahme kleiner und mittlerer Unternehmen weiter zu unterstützen, gegen die hohe Arbeitslosenquote und Armut vorzugehen, insbesondere in Regionen, die überwiegend von nationalen Minderheiten bewohnt werden — und eine Rentenreform durchzuführen, um ein nachhaltiges Rentensystem zu schaffen; betont, dass die administrativen Hürden für Unternehmen dringend beseitigt werden müssen, und weist darauf hin, dass es wichtig ist, öffentliche Unternehmen zügig umzustrukturieren, um die Verluste und die Präsenz des Staates in der Wirtschaft zu verringern; fordert den serbischen Staat auf, zu diesem Zweck eine voll funktionsfähige Marktwirtschaft zu fördern, eine solide Bemessungsgrundlage aufzubauen und eine Armutsstrategie auszuarbeiten, da es sich dabei um wesentliche Elemente auf dem Weg zum EU-Beitritt Serbiens handelt; fordert die serbischen Staatsorgane auf, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft zu konsultieren und diese in Arbeitsgruppen für den Entwurf neuer Rechtsvorschriften einzubinden; fordert den serbischen Staat auf, das Vertrauen der Wirtschaft durch eine Reform des gesetzlichen und regulatorischen Rahmens wiederherzustellen; stellt fest, dass die erfolgreiche Einführung und Umsetzung struktureller Wirtschaftsreformen dazu beitragen werden, die starken Migrationsbewegungen einzudämmen;

40.

begrüßt die bislang vom Amt für Restitution getätigte Arbeit; fordert eine Rückgabe in Sachwerten, soweit sie möglich ist; begrüßt die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums, eine vollständige Liste des öffentlichen und staatlichen Eigentums zusammenzustellen und damit dem illegalen Erwerb durch private Interessen ein Ende zu setzen; unterstreicht, dass eine vollständige Liste des öffentlichen und staatlichen Eigentums für die erfolgreiche Bekämpfung der systemischen Korruption von entscheidender Bedeutung ist, da eine große Kluft zwischen dem tatsächlichen und dem offiziell registrierten staatlichen und öffentlichen Eigentum besteht;

41.

fordert dem Staat auf, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die nachteiligen Auswirkung der Wirtschaftspolitik wie Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung zu minimieren, aber auch um ihre Ursachen anzugehen und auszuräumen und Entwicklung zu fördern;

42.

bedauert den mangelnden Fortschritt und die andauernden Verzögerungen bei der praktischen Umsetzung des Rahmens für erneuerbare Energiequellen; weist darauf hin, dass Serbien in der Nutzung erneuerbarer Energiequellen hinter anderen Beitrittsländern zurückliegt, und äußert sich besorgt darüber, dass Serbien seine bis 2020 gesetzten Ziele in Bezug auf erneuerbare Energiequellen nicht erreichen wird; bezeichnet Transparenz in staatlichen Konsultationsverfahren als wichtig, und bedauert das Versäumnis des serbischen Staates, die Meinung der internationalen Finanzinstitute bei der Annahme des Strombezugsvertrags zu berücksichtigen;

43.

bedauert, dass zu wenig Fortschritte in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz gemacht wurden, und fordert den serbischen Staat auf, so zügig wie möglich eine umfassende Klimaschutzstrategie entsprechend den EU-Zielen zu verabschieden;

44.

betont, dass sowohl Serbien als auch die übrigen Länder in der Region in den kommenden Jahren die EU-Umweltnormen umsetzen und Ziele für die Verringerung von Treibhausgasen aufstellen müssen, da sie bereits Ziele für erneuerbare Energiequellen bis 2020 festgelegt haben; nimmt zur Kenntnis, dass Serbien in der im Jahr 2012 angenommenen Energiestrategie der Energiegemeinschaft angibt, die Energieerzeugung aus Kohle in Großfeuerungsanlagen erhöhen zu wollen, und weist darauf hin, dass dies im Widerspruch zu der geplanten Verringerung von Treibhausgasemissionen steht; fordert die serbischen Behörden in diesem Zusammenhang auf, eine Energiepolitik zu verfolgen, die im Einklang mit den EU-Zielen steht, und insbesondere aus dem aktuellen Beschluss der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Nutzen zu ziehen, der die Finanzierung eines 75-Millionen-Euro-Projekts vorsieht, in dessen Rahmen lokalen Banken in den westlichen Balkanländern Kreditlinien für die Kreditvergabe an private und kommunale Darlehensnehmer für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien bereitgestellt werden soll

45.

fordert den serbischen Staat auf, seine Verbraucherschutzpolitik zu verbessern, insbesondere was die allgemeinen Grundsätze der Lebensmittelsicherheit und die Gründung eines nationalen Referenzlabors betrifft; bedauert, dass das Gesetz über gentechnisch veränderte Organismen noch nicht an das EU-Recht angepasst wurde;

46.

befürwortet die Initiative der Stadt Belgrad, sich als Europäische Kulturhauptstadt für das Jahr 2020 zu bewerben, und ähnliche Vorhaben, mit denen Belgrad und Serbien kulturell näher an die EU heranrücken, insbesondere, was das interethnische Zusammenleben, das multikulturelle Verständnis und den Dialog der Religionen betrifft;

47.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Serbiens


(1)  ABl. L 80 vom 19.3.2008, S. 46.

(2)  A/RES/64/298.

(3)  ABl. L 334 vom 19.12.2007, S. 46.

(4)  ABl. L 336 vom 18.12.2009, S. 1.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0434.

(6)  Serbien erkennt folgende nationale und ethnische Minderheiten an: Albaner, Bosnier, Bulgaren, Bunjewatzen, Kroaten, Tschechen, Deutsche, Goranen, Ungarn, Mazedonier, Roma, Rumänen, Russinen, Slowaken, Ukrainer, Walachen und weitere ethnische Minderheiten.


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