Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52014IP0032

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2014 zur Reindustrialisierung Europas zwecks der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit (2013/2006(INI))

ABl. C 482 vom 23.12.2016, p. 89–109 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 482/89


P7_TA(2014)0032

Europas Reindustrialisierung zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkei

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2014 zur Reindustrialisierung Europas zwecks der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit (2013/2006(INI))

(2016/C 482/13)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Titel XVII des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 173 (ehem. Artikel 157 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft), in dem es um die Industriepolitik der Union geht und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union erwähnt wird,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung — Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“ (COM(2012)0582),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (1),

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 29. November 2012 für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (COM(2012)0710),

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 30. November 2011 für eine Verordnung über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020) (COM(2011)0834),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 31. Juli 2012 mit dem Titel „Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen“ (COM(2012)0433),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa Der „Small Business Act“ für Europa (COM(2008)0394),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 4. November 2008 mit dem Titel „Die Rohstoffinitiative — Sicherung der Versorgung Europas mit den für Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern“ (COM(2008)0699),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 — Innovationsunion“ (COM(2010)0546),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 mit dem Titel „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ (COM(2011)0571),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2011 mit dem Titel „Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ (COM(2011)0642),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2011 mit dem Titel „Energiefahrplan 2050“ (COM(2011)0885),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2012 mit dem Titel „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa.“ (COM(2012)0060),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2012 mit dem Titel „Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung“ (COM(2012)0299),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 26. Juni 2012 mit dem Titel „Eine europäische Strategie für Schlüsseltechnologien — Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung“ (COM(2012)0341),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. März 2013 mit dem Titel „Grünbuch — Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft“ (COM(2013)0150),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. März 2013 mit dem Titel „Grünbuch — Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (COM(2013)0169),

in Kenntnis der zusammen mit der Mitteilung der Kommission vom 4. November 2008 mit dem Titel „Die Rohstoffinitiative — Sicherung der Versorgung Europas mit den für Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern“ vorgelegten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (COM(2008)0699 — SEC(2008)2741),

in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 26. September 2012 mit dem Titel „Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochqualitätsgüter-Branche“ (SWD(2012)0286),

in Kenntnis des zusammen mit der Mitteilung „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung — Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“ vorgelegten Arbeitsunterlage der Kommission vom 10. Oktober 2012 (SWD(2012)0297),

in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommission vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „European Competitiveness report 2012. Reaping the benefits of Globalisation“ (Europäischer Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit 2012. Von den Vorteilen der Globalisierung profitieren) (SWD(2012)0299),

in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommission vom 11. April 2013 mit dem Titel „Industrial Relations in Europe 2012“ (Arbeitsbeziehungen in Europa 2012) (SWD(2013)0126),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Juni 2013 mit dem Titel „Folgemaßnahmen der Kommission zu den 10 wichtigsten Konsultationen der KMU zur EU-Regulierung“ (COM(2013)0446),

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. April 2013 mit dem Titel „Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen“ (2),

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 20. März 2013 mit dem Titel „Mitwirkung und Beteiligung der Arbeitnehmer als Grundpfeiler guter Unternehmensführung und ausbalancierter Wege aus der Krise“ (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2010 zu Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit geringen CO2-Emissionen (SET-Plan) (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2011 zu einer erfolgreichen Rohstoffstrategie für Europa (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zu einem ressourcenschonenden Europa (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2012 mit dem Titel „Die Binnenmarktakte und die nächsten Schritte für das Wachstum“ (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2012 zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmöglichkeiten (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2012 zu den Umweltauswirkungen von Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl, (12)

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2012 zu Industrie-, Energie- und anderen Aspekten von Schiefergas und -öl (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zum Energiefahrplan 2050, Energie für die Zukunft (14),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 zu einem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 (15),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Mai 2013 über aktuelle Herausforderungen und Chancen für erneuerbare Energieträger auf dem europäischen Energiebinnenmarkt, (16),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Mai 2013 zu regionalen Strategien für Industriegebiete in der Europäischen Union (17),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2013 über den sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union (18),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Juli 2013 zu dem Beitrag der Genossenschaften zur Überwindung der Krise (19),

unter Hinweis auf seine Aussprache vom 4. Februar 2013, die auf die Erklärung der Kommission zum Wiederaufschwung der europäischen Wirtschaft vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Schwierigkeiten (2013/2538(RSP)) folgte,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen der 3208. Sitzung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) am 10. und 11. Dezember 2012 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“,

in Kenntnis des Berichts mit dem Titel „EU industrial structure 2011 — Trends and Performance“ (Die Industriestruktur der EU 2011 — Trends und Leistungsfähigkeit) des Jahres 2011, der im Namen der Kommission erstellt wurde,

in Kenntnis des Berichts, der aus einer Studie der Initiativen der Strategie Europa 2020 mit dem Titel „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ hervorging, durchgeführt im April 2013 im Namen des Ausschusses der Regionen,

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. Juni 2013 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung. Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“’ (20),

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 11. April 2013 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“ (21),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0464/2013),

A.

in der Erwägung, dass die europäische Industrie eine noch nie da gewesene Krise durchlebt und außerdem eine Vielzahl an Handicaps aufweist, die ihrer Wettbewerbsfähigkeit schaden;

B.

in der Erwägung, dass die von der Kommission dargelegten Zahlen ehrgeizig, aber mit Vorbehalt zu genießen sind, da sie von einer Vielzahl noch nicht ausreichend bekannter Faktoren abhängen;

C.

in der Erwägung, dass die europäische Industrie eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Krise spielt und ein wichtiger Teil der Lösung ist;

D.

in der Erwägung, dass die Wettbewerber der europäischen Industrie über Jahre hinweg konsequente industriepolitische Strategien entwickelt haben;

E.

in der Erwägung, dass die EU eine Strategie zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise und zur Ankurbelung einer neuen wirtschaftlichen Dynamik benötigt;

F.

in der Erwägung, dass die Kommission für ihren industriepolitischen Kurs, den sie mit ihrer Mitteilung zur Durchführung einer industriellen Kehrtwende eingeschlagen hat, zu loben ist;

G.

in der Erwägung, dass die gemeinsame Zukunft Europas als Industriestandort in einer Modernisierungsoffensive liegt, die Innovationszentren stärkt und Entwicklungsdefizite in industrie- und strukturschwachen Regionen beseitigt;

H.

in der Erwägung, dass durch die eingeschränkte Verfügbarkeit von Krediten die Investitionstätigkeit und dadurch Innovationen und die Einführung neuer effizienter Technologien behindert werden; in der Erwägung, dass eine Industriepolitik in Europa daher eine solide Finanzarchitektur zur Förderung von Investitionen erfordert;

I.

in der Erwägung, dass die Finanzierungsbedingungen in Südeuropa strenger sind und maßgeschneiderte Lösungen erfordern;

J.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sich an Methoden zur Umstrukturierung der Industrie orientieren sollten, die in Europa und anderen Ländern der Welt erfolgreich waren;

K.

in der Erwägung, dass die Kommission darauf hingewiesen hat, dass es den Industriebranchen der EU aufgrund der erwarteten Abnahme des globalen Lohngefälles gelingen kann, Europa wieder zu einem attraktiven Produktionsstandort zu machen;

L.

in der Erwägung, dass die Schaffung besserer allgemeiner Bedingungen für eine europäische Industriepolitik die Verwirklichung und das wirksame Funktionieren des Binnenmarktes der EU innerhalb einer sozialen Marktwirtschaft bedeutet;

M.

in der Erwägung, dass Europa vorrangig die herstellenden Sektoren und das Know-How sichern und gleichzeitig die Industrie in die Lage versetzen muss, ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen;

N.

in der Erwägung, dass die Energiekosten für die Industrie und die zunehmenden Strompreisunterschiede zwischen Europa und den übrigen Industrieländern (insbesondere den Vereinigten Staaten von Amerika) eine zunehmende Rolle spielen werden, wenn den derzeitigen Tendenzen nicht angemessen entgegengewirkt wird;

O.

in der Erwägung, dass angesichts der weltweiten Herausforderungen Energie- und Ressourceneffizienz die Grundlage für die industrielle Umstrukturierung in Europa bilden müssen, falls die europäische Industrie ihre Wettbewerbsfähigkeit in Zukunft erhalten möchte;

P.

in der Erwägung, dass die EU einen industriepolitischen Ansatz benötigt, der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und menschenwürdige Arbeit miteinander verbindet, um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu meistern;

Q.

in der Erwägung, dass es erforderlich ist, die Kohärenz der Energie-, Klima-, Umwelt-, Industrie- und Handelspolitik der EU sicherzustellen, um ein Gleichgewicht zwischen den Zielen der Klimapolitik und des Umweltschutzes und den Zielen von RISE herzustellen;

R.

in der Erwägung, dass sich die Arbeitsproduktivität in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich schneller entwickelt hat als die Ressourcenproduktivität, wobei die Arbeitskosten Schätzungen zufolge weniger als 20 % und die Kosten für Ressourcen 40 % der Kosten eines Produkts ausmachen;

S.

in der Erwägung, dass die EU zudem eine immense Innovationskapazität beherbergt und dass sechs Mitgliedstaaten zu den zehn der 50 innovativsten Ländern der Welt gehören;

T.

in der Erwägung, dass die Industriepolitik eine starke soziale Dimension hat, die sich auf alle Ebenen der Gesellschaft erstreckt;

U.

in der Erwägung, dass eine Europäische Industriepolitik eine leistungsfähige Arbeitnehmerschaft benötigt, durchschnittlich aber nur 7 % der gering qualifizierten Arbeitskräfte über eine Ausbildung verfügen;

Eine Strategie „Renaissance of Industry for a Sustainable Europe (RISE): Principles, Goals and Governance“ (Erneuerung der Industrie für ein nachhaltiges Europa: Grundsätze, Ziele und Governance)

1.

begrüßt den Fokus der Kommission auf die Industriepolitik (IP), da angesichts der Tatsache, dass die Industrie jeden vierten Arbeitsplatz schafft und Beschäftigung für rund 34 Mio. Menschen bietet, eine solche Schwerpunktsetzung für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Wettbewerbsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung ist und dadurch langfristiger Wohlstand gesichert wird sowie die Beschäftigungsprobleme gelöst werden; betont, dass die IP die vergleichsweisen Schwächen in der EU-Wirtschaft berücksichtigen muss, seien es die fehlenden Investitionen für FuE, die Energiepreisentwicklung, der bürokratische Verwaltungsaufwand oder die Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierungen; stellt fest, dass die Industrie für 80 % der Ausgaben im Bereich FuE verantwortlich ist und dass annähernd 75 % der europäischen Exporte Industriegüter sind; betont, dass die Industrie für einen großen Teil der Wertschöpfung in der Wirtschaft verantwortlich ist, wobei jeder Arbeitsplatz in der Industrie ungefähr zwei weitere Arbeitsplätze im Zuliefer- und Dienstleistungsbereich schafft;

2.

betont, dass die zukünftige industrielle Stärke und Bedeutung Europas in einer Strategie zur Erneuerung der Industrie für ein nachhaltiges Europa (RISE) liegt, durch die technologische, unternehmerische, finanzielle, ökologische und soziale Innovation mit dem Ziel einer dritten industriellen Revolution vorangetrieben wird, einschließlich einer effizienten Strategie, um Europa zu reindustrialisieren, die europäische Industrie in ihrer Gesamtheit zu stärken und den steigenden sozialen Herausforderungen zu begegnen; ist der Auffassung, dass durch RISE neue Märkte, unter anderem für neue und innovative Produkte und Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und kreative Unternehmer und Unternehmen, neue Arbeitsplätze und menschenwürdige Arbeit geschaffen werden können und eine industrielle Erneuerung angestoßen wird, die von wirtschaftlicher Dynamik, Selbstvertrauen und Wettbewerbsfähigkeit geprägt ist; ist der Ansicht, dass eine der Hauptprioritäten darin besteht, solide Produktionssektoren und Know-How aufrechtzuerhalten und dass offene Märkte, Energie- und Rohstoffverfügbarkeit sowie Innovationen, Energie- und Ressourceneffizienz die zentralen Bausteine einer solchen Wettbewerbsstrategie sind; weist darauf hin, dass eine zuverlässige und zukunftsorientierte Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Energieerzeugung und -verteilung sowie Telekommunikation ebenfalls von großer Bedeutung ist;

3.

ist der Ansicht, dass RISE in eine ökologische und soziale Marktwirtschaft eingebettet werden muss gemäß den Grundsätzen des Unternehmertums und des fairen Wettbewerbs, dem langfristigen Ziel der Internalisierung externer Effekte, soliden finanzpolitischen Maßnahmen sowie umweltbewussten wirtschaftlichen Rahmenregelungen; stellt fest, dass die Industriepolitik der Europäischen Union mit einer Vision für Innovationen, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang stehen muss, die die herstellenden Sektoren und die Kreislaufwirtschaft stärkt sowie das Know-How weiterentwickelt; betont die äußerst wichtige Funktion der Industrie und der Unternehmen als Förderer der Nachhaltigkeit und die Bedeutung der Transparenz in den Lieferketten;

4.

betont, dass RISE als Antwort auf dringende Herausforderungen (z. B. Überkapazitäten bei der Produktion, Umstrukturierungen und unlauterer Wettbewerb) in einigen Sektoren eine kurzfristige Agenda für die Sicherung der Produktionsmittel und des Know-how benötigt sowie einen innerhalb eines langfristigen Rahmens abgesteckten Fahr- und Zeitplan, der auf einem Ansatz mit klaren und unumstößlichen Absichten und Zielsetzungen und wissenschaftsbasierten Indikatoren sowie auf einem lebenszyklus- und kreislauforientierten Wirtschaftsansatz beruht, die Anreize ermöglichen und bieten, die der Lenkung von Investitionen in Kreativität, Qualifikation, Innovation und nachhaltige Technologien und der Förderung von Modernisierung, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Basis Europas durch eine an der Wertschöpfungskette orientierte Politik, die Unternehmen jeglicher Größe abdeckt, die Grundindustrien gebührend berücksichtigt und die Aufrechterhaltung der Produktionskette in Europa begünstigt, dienen; ist der Ansicht, dass die Modernisierung sowohl auf Schlüsselindustrien als auch auf neuen Industriezweigen aufbauen sollte und dass sie gemäß den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung wachstumsorientiert sein muss;

5.

betont, dass die Industriepolitik alle politischen Bereiche umfasst, die Auswirkungen auf die Industrie haben; erkennt an, dass die IP den großen, in der Strategie Europa 2020 dargelegten gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen, Absichten und Zielsetzungen, darunter den künftigen Energie-, Ressourcen-, Beschäftigungs-, Industrie- und Klimazielen, begegnen und wirksam in den Prozess des Europäischen Semesters und in die nationalen Reformprogramme eingebunden werden muss, um die erforderlichen Bedingungen für Investitionen und gute Arbeitsplätze, insbesondere für junge Menschen, zu schaffen; fordert die Kommission auf, in Bezug auf ihre Verpflichtungen zugunsten der Industriepolitik eine bessere Kommunikation zu entwickeln, um das Vertrauen von Investoren, Arbeitnehmern und Bürgerinnen und Bürgern in das europäische Handeln wiederherzustellen;

6.

stellt fest, dass der Anteil der europäischen Industrie am gemeinsamen europäischen Bruttoinlandsprodukt (BIP) innerhalb von 15 Jahren von 20 auf 15 % gesunken ist;

7.

ist der Ansicht, dass mit RISE ehrgeizige und realistische industrielle Ziele verfolgt werden müssen; merkt an, dass zur Erreichung der Zielvorgabe von 20 % pro Jahr mindestens 400 000 neue Arbeitsplätze in der Industrie geschaffen werden müssten; befürwortet nachdrücklich das 20 %-Ziel und schlägt vor, das Ziel als Richtvorgabe im Einklang mit den 20-20-20-Zielen der EU zu betrachten;

8.

ist der Auffassung, dass diese Zielvorgaben das neue industrielle Umfeld wie die Integration von Produktion und Dienstleistungen sowie den Übergang zu einer datengesteuerten Wirtschaft und zu einer Produktion mit hohem Mehrwert, wiederspiegeln sollte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Tätigkeiten zur Festlegung von Zielen zu bewerten und zu begründen und die Klassifikation der Industriezweige zu überdenken;

9.

betont, dass die Industriezweige dazu beitragen, Krisen zu überstehen — auch durch die Dienstleistungswirtschaft, die begleitend zu ihrer Produktion entsteht;

10.

fordert die Kommission auf, ihrer Zusage, sie werde Indikatoren für die Überwachung und Bewertung des Reindustrialisierungsprozesses ausarbeiten, Taten folgen zu lassen; betont, dass es sich dabei nicht nur um quantitative Indikatoren handeln darf, sondern auch um qualitative Indikatoren handeln muss, damit die Reindustrialisierung nachhaltig und mit dem Umweltschutz vereinbar gestaltet wird;

11.

erwartet, dass die Industrie durch die richtige Umsetzung von RISE unter Berücksichtigung des Lieferkettenmanagements sowie unter Einbeziehung spezifischer regionaler und lokaler Fertigungskulturen und der Nachfrage vor Ort und bei gleichzeitiger Förderung wichtiger aufstrebender und für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft erforderlicher Wirtschaftszweige, wiederbelebt wird und das verarbeitende Gewerbe wieder in die EU zurückgeführt werden könnte;

12.

betont, dass RISE nur Erfolg haben wird, wenn die Strategie von einem angemessenen, klaren und vorhersehbaren makroökonomischen Rahmen gestützt wird, kollidierende Maßnahmen vermieden und die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen und zur Förderung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der EU erforderlich sind; bedauert, dass die derzeitige vorherrschende makroökonomische Politik in der EU nicht den angemessenen Zugang zu Kapital für Investitionen und Innovationen insbesondere für KMU schafft und damit einer Industriepolitik zuwiderläuft; fordert in diesem Zusammenhang eine grüne, nachhaltige und integrative Wachstumsstrategie für Europa und bedauert die Mittelkürzungen in der Teilrubrik 1A des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) durch den Rat, insbesondere bei den Programmen Horizont 2020, COSME und der Fazilität „Connecting Europe“; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Finanzkraft dieser Programme wesentlich zu stärken;

13.

betont, dass die Schaffung von Eigenmitteln im EU-Haushalt sich positiv auf die Reindustrialisierung Europas auswirken könnte;

14.

betont, dass die Industriepolitik der EU eindeutig definiert werden muss, da derzeit innerhalb der EU und den Mitgliedstaaten viele unterschiedliche Praktiken und Tendenzen im Bereich der Industriepolitik vorherrschen;

15.

begrüßt das übergreifende Konzept der Kommission im Hinblick auf die IP und unterstreicht die Bedeutung eines ganzheitlichen, sowohl kohärenten als auch abgestimmten Ansatzes in Bereichen, in denen alle anderen Politikfelder (Wettbewerb, Handel, Energie, Umwelt, Innovation, Strukturfonds, Binnenmarkt usw.) die Ziele von RISE berücksichtigen; verweist in diesem Zusammenhang auf die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die beweist, dass integriertes und innovatives Handeln im Bereich der IP erfolgreich möglich ist, Wachstum und Beschäftigung schafft, die eigene Integration fördert und sozialpartnerschaftlicher Natur ist; ist der Auffassung, dass RISE eher auf einem horizontalen als einem vertikalen IP-Konzept beruhen sollte; ist der Ansicht, dass sektorspezifische Maßnahmen Wertschöpfungsketten und Aktivitätscluster mit hohem Wachstumspotenzial unterstützen sollten und mit sektoraler Spezialisierung zur Förderung von High-Tech-Strategien und solchen mit hohem Mehrwert, und zur Förderung von Innovation, Qualifikation, Unternehmertum, Beschäftigung und Kreativität verbunden sein müssen, und dies alles unter gebührender Berücksichtigung der Grundindustrien; nimmt diesbezüglich die sektoralen Strategien im Automobil- (Cars 2020) und Stahlbereich (Stahlaktionsplan) zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um solche Strategien umzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Sektoren mit solidem Know-how, hohem Investitionsgrad in FuE und hoher Mehrwertschaffung, einschließlich Prozessinnovationen, gebührende Beachtung zu schenken;

16.

empfiehlt der Kommission, die Wertschöpfung der industriellen Produktion in der EU in den internationalen Produktionsketten eingehend und nach Sektoren gegliedert zu untersuchen, um festzustellen, wie stark die jeweiligen Industriezweige in den einzelnen Mitgliedstaaten verankert sind, und um eine erfolgreichere gemeinsame Strategie zur Verteidigung der industriepolitischen Interessen der EU zu konzipieren;

17.

ist der Ansicht, dass die EU Union einen intelligenten Mix zwischen privater Industrie und öffentlichen Institutionen braucht, um die Bildung von Wertschöpfungsketten in der EU zu verstärken;

18.

betont, dass die künftige Kohäsionspolitik eine der wichtigsten EU-Maßnahmen sein wird, mit der die Innovationsfähigkeit der Industrie durch intelligente Spezialisierung gefördert wird, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit nachhaltig erzeugter Energie, dem Klimawandel und der effizienten Nutzung von materiellen und personellen Ressourcen anzugehen; vertritt daher die Ansicht, dass die Unterstützung durch die künftige Kohäsionspolitik und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Reindustrialisierung der EU und ihrer Regionen durch eine wirklich moderne Industriepolitik entscheidend ist, wobei diese inklusiv, nachhaltig, energieeffizient und in hohem Maße wettbewerbsgeprägt sein muss; fordert eine Verbesserung der Koordinierung und der Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und den Programmen im Rahmen von „Horizont 2020“, um regionale Innovationszentren zu schaffen und die Innovationsfähigkeit auf regionaler Ebene zu maximieren;

19.

stimmt mit der Kommission darin überein, dass die IP mit einer wirksamen, integrierten Steuerungsstruktur einschließlich Überwachung ihrer Aktivitäten ausgestattet sein muss; erinnert an die Empfehlung des Parlaments im Lange-Bericht über eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung, mit den betroffenen Generaldirektionen eine ständige Task Force „Industriepolitik“ einzurichten, die die Richtung und die Maßnahmen der entsprechenden Akteure berücksichtigt und die Umsetzung dieser Politik koordiniert und überwacht; hebt hervor, dass das Europäische Parlament regelmäßig über die Entwicklung der IP in Kenntnis gesetzt werden sollte und fordert die Kommission auf, dem Parlament jährlich über den Fortschritt von RISE Bericht zu erstatten und auch darüber, inwieweit mit den vorhandenen Instrumenten die darin festgelegten Ziele erreicht werden; schlägt vor, dass die Task Forces für die Bereiche für vorrangige Maßnahmen ebenfalls einen Jahresbericht veröffentlichen; fordert die Kommission zudem auf, die Herausforderungen aufgrund von Überkapazitäten und Umstrukturierungen, mit denen die europäische Industrie und bestimmte Sektoren konfrontiert sind, zu untersuchen und zu ermitteln, um kurzfristige Lösungen vorzuschlagen, und fordert die Kommission auf, jegliche Standortverlagerung europäischer Produktionsunternehmen zu überwachen; betont, dass RISE eine Allianz aus und eine Partnerschaft mit Interessensgruppen aus unterschiedlichen Sektoren der Industrie (einschließlich der KMU), den Gewerkschaften, der akademischen Welt und der Zivilgesellschaft wie Verbraucherschützer und Nichtregierungsorganisationen benötigt; fordert die Kommission auf, zur Förderung von RISE uneingeschränkt von Artikel 173 Absatz 2 AEUV Gebrauch zu machen und ihre Ressourcen besser auszuschöpfen; unterstreicht die Wichtigkeit einer verbesserten Kommunikation der Union, um die Bürgerinnen und Bürger, und insbesondere junge Menschen, hinsichtlich der IP der EU zu informieren, um die Bedeutung der europäischen Industrie, ihrer Berufe und ihres Know-how besser zu verdeutlichen;

20.

ist der Auffassung, dass RISE darauf ausgerichtet sein muss, Europa zu einem attraktiven und wettbewerbsfähigen Standort zu machen, damit Investitionsströme in die gesamte EU und in ihre Regionen gelenkt werden, insbesondere in den Süden Europas, um das Wachstum, vor allem durch intelligente Spezialisierung und Clusterbildung, einschließlich grenzüberschreitender und regionaler Cluster sowie entsprechender Unternehmensnetze, neu zu beleben;

21.

begrüßt die Bemühungen von Vizepräsident Antonio Tajani, die IP enger mit dem Rat (Wettbewerbsfähigkeit) abzustimmen; erkennt an, dass eine IP für RISE eine gemeinsame Grundlage für die EU bilden sollte und betont, dass dabei jedoch die unterschiedlichen nationalen und regionalen Bedingungen berücksichtigt werden müssen und dass sie mit der IP der Mitgliedstaaten koordiniert werden muss; befürwortet einen gestärkten Rat (Wettbewerbsfähigkeit), der in Abstimmung mit der Kommission zur vertikalen Abstimmung der politischen Maßnahmen auf europäischer, regionaler und mitgliedstaatlicher Ebene beiträgt; stellt fest, dass unter anderem eine intelligente Regulierung und die Senkung der Verwaltungslast unabdingbare Rahmenbedingungen für industrielles Wachstum sind;

22.

ist der Ansicht, dass die verschiedenen Ebenen der Gebietseinheiten in vollem Umfang miteinbezogen werden sollten und diese Ebenen im Hinblick auf die Festlegung von Prioritäten, die Ermittlung des Potenzials und der Stärken der Industrie in ihrem Hoheitsgebiet sowie im Hinblick auf die Förderung der Entwicklung der KMU koordinierte Maßnahmen beim Reindustrialisierungsprozess ergreifen sollten; weist darauf hin, dass KMU einen Vorteil darstellen, da sie durch ihre Größe und ihr Reaktionsvermögen auf Veränderungen reagieren können, erinnert jedoch daran, dass KMU am schwersten von der Krise getroffen wurden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezielle Programme zur Unterstützung und Begleitung der KMU einzuführen und KMU in ihrem Bereich den Weg zur Industriespitze zu ebnen; begrüßt die vom Ausschuss der Regionen geleistete Arbeit sowie die Arbeit der Kommission im Hinblick auf Strategien zur intelligenten Spezialisierung für die Anpassung der EU-Mittel an die Ziele der Strategie Europa 2020;

23.

fordert die Mitgliedstaaten auf, bei möglichen Änderungen der Verträge — durchweg im Rahmen der internationalen Rechtsordnung — eine Gemeinsame Industriepolitik mit ähnlichen Zielsetzungen und Mitteln wie im Fall der Gemeinsamen Agrarpolitik zu beschließen, das heißt eine tatsächliche transnationale Abstimmung in Richtung einer gemeinsamen Strategie mit weitreichenden finanziellen Mitteln sowie Instrumenten der Marktregulierung, wie sie in den anderen großen internationalen Handelszonen vorhanden sind, beispielsweise ein Instrument der Währungspolitik oder Regelungen über staatliche Beihilfen, die an die Bedürfnisse der europäischen Industrie angepasst sind;

24.

begrüßt das Interesse der Kommission an Erzeugern, besonders auch an industriellen Erzeugern, und nicht nur an Verbrauchern;

25.

bedauert, dass in dem Kommissionsvorschlag Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, zur Arbeitnehmerteilhabe und zur Restrukturierung fehlen;

Eine Offensive für Innovation, Effizienz und nachhaltige Technologie

26.

betont, dass eine Strategie für Innovation, Effizienz, neue Technologien, einschließlich nachhaltiger Technologien, unter Einsatz neuer Geschäftsmodelle, Kreativität und fortschrittlicher Herstellung, über das Potenzial verfügt, die industrielle Basis der EU zu erneuern und zu modernisieren und den Kern ihrer regionalen und globalen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; ist der Ansicht, dass Innovation übergreifend und unter Berücksichtigung aller Interessengruppen gefördert werden muss, von der Produktionsstätte über nichttechnologische Innovation bis hin zu FuE im High-Tech-Bereich in Forschungslaboren; stellt in diesem Zusammenhang fest, wie wichtig es ist, Mitarbeiter proaktiv in den Innovationsprozess einzubinden und so innovativen Unternehmen Anreize zu bieten, die in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht führend sind. unterstreicht die Notwendigkeit, ein günstiges Umfeld zu schaffen und sieht es als wesentlich an, entsprechende Voraussetzungen für die Geschäftstätigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen; erachtet es als notwendig, die Wissensgrundlage in Europa zu stärken, der Fragmentierung durch die Förderung von Spitzenleistungen in Wissenschaft und Bildung entgegenzuwirken, die Voraussetzungen zur Umsetzung guter Ideen in handelbare Güter zu schaffen und den Zugang innovativer Unternehmen zu Finanzmitteln zu verbessern, indem ein investitionsfreundliches Umfeld geschaffen wird und die sozialen und geografischen Ungleichheiten durch die Verbreitung des Nutzens der Innovation im gesamten europäischen Raum beseitigt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass der jährliche Innovationsbericht der Kommission („Innovation Union Scoreboard 2013“) besonders berücksichtigt werden sollte, der aufzeigt, wie Innovationen sich auf die Stärkung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit auswirken, in dem eine vergleichende Bewertung der Forschungs- und Innovationsleistung der Mitgliedstaaten vorgenommen wird und in dem die relativen Stärken und Schwächen der Forschungs- und Innovationssysteme der Mitgliedstaaten aufgeführt werden;

27.

ist der Ansicht, dass der Forschungs- und Innovationsfonds der EU als Katalysator dienen und im Zusammenspiel mit verschiedenen europäischen, nationalen und regionalen Instrumenten und Fonds verwendet werden sollte; erinnert an das 3 %-Ziel für FuE, von dem zwei Drittel durch den Privatsektor aufgebracht werden; unterstützt die Einrichtung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) im Rahmen von Horizont 2020 und fordert die Kommission auf, eine ausreichende Mobilisierung von Investitionen aus dem Privatsektor sicherzustellen;

28.

begrüßt den Anteil von 4 % der Mittel, die im Rahmen von Horizont 2020 mittels eines KMU-spezifischen Instruments eingesetzt werden;

29.

begrüßt den Fokus der Kommission auf Ökodesign, Recyclingfähigkeit mit Cradle-to-Cradle-Bestimmungen, neue Nachhaltigkeitskriterien für Bauprodukte und -verfahren sowie Ressourceneffizienz im Rahmen des kreislauforientierten Wirtschaftskonzepts; fordert Gesetzesvorschläge und Studien zur Ressourceneffizienz, damit die Realisierbarkeit einer Investition auf Grundlage von Kriterien im Hinblick auf Effizienz, Rentabilität und langfristige Auswirkungen berücksichtigt werden kann; fordert die Kommission auf, das Lebenszyklus-Konzept durch eine integrierte Produktpolitik (IPP) weiter zu fördern, bei der der gesamte Lebenszyklus des Produkts berücksichtigt wird (Cradle-to-Cradle-Konzept);

30.

begrüßt die Aktionsbereiche der Kommission sowie mögliche ÖPP; zeigt sich allerdings besorgt, dass „Big Data“ und Entwicklungen in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nicht ausreichend berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, diese Entwicklungen angemessen einzubinden; ist der Auffassung, dass Breitbanddienste für die Entwicklung der Industrie der EU von entscheidender Bedeutung sind und einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Beschäftigung in der EU leisten könnten und dass deshalb die Förderung von Investitionen in Breitbandeinrichtungen weiterhin zu den Prioritäten der EU gehören sollte, um Breitbandnetze mit hoher Kapazität und Glasfaser in den Zugangsnetzen umzusetzen; fordert die Kommission auf, die Clusterbildung in allen Aktionsbereichen zu unterstützen, um Synergien und Übertragungseffekte zu fördern;

31.

betont die Schlüsselrolle der IKT beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft, unter Einbeziehung von Bereichen wie Dematerialisierung, Ökomonitoring, Effizienz im Verkehrs- und Logistikwesen, elektronische Dienstleistungen und Gesundheitswesen; begrüßt die neue europäische Industriestrategie für die Elektronik, die darauf abzielt, die Chip-Produktion der EU auf 20 % der Weltproduktion zu verdoppeln; besteht auf der weiteren Förderung der Anwendung der IKT in traditionellen Wirtschaftszweigen und auf der Entwicklung neuer digitaler Produkte und Dienstleistungen, die zu den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung beitragen;

32.

begrüßt den Aktionsbereich zu fortschrittlicher Herstellung; ist der Ansicht, dass dieser Bereich von ÖPP wie SPIRE profitieren würde; ist der Ansicht, dass die Einführung einer Wissens- und Informationsgemeinschaft bis zum Jahr 2016 im Bereich der mehrwertorientierten Fertigung eine Priorität darstellt; fordert die Kommission auf, die Erfahrungen des EPEC (das Europäische ÖPP-Kompetenzzentrum der EIB) in zukünftige ÖPP einzubeziehen; fordert die Kommission auch auf, zwischen den Mitgliedstaaten, der Industrie und den Forschungseinrichtungen Synergien in Bezug auf die fortschrittliche Herstellung zu schaffen; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, inwieweit das National Network for Manufacturing Innovation der USA als Vorbild dienen könnte;

33.

begrüßt den Aktionsbereich zu intelligenten Netzen und ist der Ansicht, dass eine Ausweitung des Anwendungsbereichs und zusätzliche Vorschläge für diesen Aktionsbereich von Vorteil wären; empfiehlt, dass die Arbeit der Kommission hierbei auch die Aspekte einer angemessenen Energieinfrastruktur, Speicher- sowie Reservekapazitäten beinhalten sollte, die von der Kommission erwähnt wurden, wie etwa ein hocheffizientes Stromnetz mit Verbindungsleitungen, die einen Beitrag zur Vollendung des Binnenmarktes für Energie leisten und es ermöglichen, mit erneuerbaren Energiequellen wie etwa Offshore-Windenergie umzugehen, sowie eine digitale Hochtechnologie-Infrastruktur;

34.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Clusterpolitik und eine Politik der Clusternetze in Form einer Zusammenarbeit, insbesondere in Wertschöpfungsketten, zwischen verbundenen Unternehmen, Zulieferern, Dienstleistern, Hochschulen und Forschungszentren vorzulegen, wodurch auch die Entstehung von Clustern auf organische Weise nach einem Bottom-up-Verfahren als Antwort auf die Bedürfnisse der Unternehmen und/oder Forschung gefördert würde; betont die Bedeutung der Schaffung grenzüberschreitender Cluster, insbesondere zur Einbeziehung strukturell schwächerer Regionen in die europäische Wertschöpfungskette der Industrie, auf der Grundlage eines EU-weiten Wettbewerbs, der die Beteiligung der unterrepräsentierten Länder/Regionen fördert und den Know-how-Transfer zwischen den Forschungsgemeinschaften aller Mitgliedstaaten sicherstellt; ist der Ansicht, dass es sich dabei um einen wesentlichen Aspekt handelt, der in die regionale Industriepolitik einbezogen werden sollte; stellt fest, dass die Kommission auch die Unterstützung bereits existierender Cluster gebührend berücksichtigen sollte; fordert die Kommission auf, im zukünftigen grünen Aktionsplan für die KMU Cluster zur Steigerung der Ressourceneffizienz einzuführen;

35.

begrüßt die Strategie für Schlüsseltechnologien, bei denen die EU angesichts ihrer starken Forschungsbasis einen starken Wettbewerbsvorteil hat und über das Potenzial verfügt, diesen auszuweiten; ist jedoch der Ansicht, dass es zur Verwirklichung dieses Vorteils größerer Anstrengungen im Hinblick auf die Nutzung der Ergebnisse bedarf; unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung und der Synergien zwischen den politischen Strategien und Instrumenten, einschließlich des Programmes Horizont 2020, der EIB, des EU-Strukturfonds und weiterer öffentlicher und privater Fonds; begrüßt Initiativen zur Förderung KET-bezogener, clusterspezifischer Maßnahmen und verstärkter transregionaler Kooperation; fordert die Kommission auf, die Entstehung von Abschottungstendenzen für einzelne Konsortien oder einzelne Unternehmen zu vermeiden; stellt fest, dass die Vorteile und die Nutzung der Finanzierung der Forschungsinfrastruktur mehreren Akteuren zugänglich sein müssen;

36.

fordert die Kommission auf, die Kommunikationsnetze nach dem Vorbild der Initiative „Smart Cities“ durch die Zusammenarbeit zwischen Regionen, Städten und Gemeinden zu stärken, um gemeinsame Dienste zu verwalten, die Energieproduktion und den Energieverbrauch effizient zu gestalten und dabei Anreize für Maßnahmen zur Energieeinsparung zu schaffen, bei denen beispielsweise der Bau von technisch hochentwickelten Gebäuden mit geringem Energieverbrauch begünstigt wird;

37.

stellt bei den Forschungs- und Innovationsprogrammen der Kommission eine vorwiegende Ausrichtung auf einen „Technologieschub“ fest; ist der Ansicht, dass die generelle Notwendigkeit besteht, Maßnahmen und Aktivitäten mit einer Marktzugkraft zu stärken, mit denen Lösungen effektiv auf die Märkte gebracht werden können;

38.

fordert die Kommission auf, politische Instrumente auf der Angebotsseite mit Instrumenten auf der Nachfrageseite durch die Gründung von Innovationspartnerschaften (wie etwa „intelligente Städte“, „aktives Altern“ und „Rohstoffe“) und die Entwicklung von „Leitmärkten“ miteinander zu verbinden, deren Ziel es ist, die Marktakzeptanz neuer Produkte und Dienstleistungen zu fördern, die den gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen;

39.

fordert die Kommission auf, eine Strategie zu entwickeln, mit der sichergestellt wird, dass Europa für ausländische Talente attraktiv ist und gleichzeitig die Beziehungen zu den besten europäischen Talenten im Ausland aufrechterhalten wird; betont, wie wichtig es ist, eine Verbindung zu im EU-Ausland lebenden EU-Bürgern herzustellen und diese davon zu überzeugen, ihr Wissen und ihre Beziehungen für Geschäftsmöglichkeiten in der EU einzusetzen;

40.

ist der Auffassung, dass Anreize für Formen des nachhaltigen Tourismus in Verbindung mit dem Konsum lokaler Erzeugnisse die Wiederaufnahme von landwirtschaftlichen und handwerklichen Tätigkeiten sowie die Verbreitung von Kleinstunternehmen vor Ort fördern und als eine wesentliche wirtschaftliche Triebfeder dienen kann, um die Konjunktur wieder anzukurbeln und gleichzeitig für ein angemessenes Umweltmanagement, den Schutz von Kulturen und menschlichen Siedlungsräumen sowie die Verhinderung von Bodenerosion und Hangrutschungen zu sorgen;

41.

ist der Ansicht, dass der biowissenschaftliche Sektor aufgrund seines Innovationspotentials, seiner Stellung im europäischen verarbeitenden Gewerbe, seiner Bedeutung hinsichtlich direkter und indirekter Arbeitsplätze und seiner Exportkapazitäten, einen strategischen Wirtschaftsbereich der Europäischen Union bildet;

42.

ist der Ansicht, dass die EU für die Entwicklung ihrer Industriepolitik politische Entscheidungen treffen muss und ihre Bemühungen auf strategische Sektoren, die sich mit den gesellschaftlichen Herausforderungen befassen, konzentrieren muss und sich dabei auf das europäische Know-how stützen kann; fordert die Kommission dementsprechend dazu auf, eine strategische Agenda für die europäische Industrie der Biowissenschaften zu entwickeln, wie dies in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung — Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“ dargelegt ist;

Vollendung des Binnenmarkts und Öffnung externer Märkte für RISE

43.

betont, dass der europäische Binnenmarkt als Heimatmarkt für die europäische Industrie eine zentrale Rolle spielt und dass eine Binnenmarktstrategie zur Stärkung der nachfrageorientierten Innovation entwickelt werden muss, um die Anwendung neuer Technologien zu fördern und somit die Schaffung neuer Märkte, Geschäftsmodelle und Wirtschaftszweige zu unterstützen; hebt hervor, dass dies insbesondere geboten ist, wenn es um die Verbreitung von Ergebnissen der FuE auf den Märkten geht; betont, dass die Vorhersehbarkeit der Vorschriften und Normen des Binnenmarkts — und ihre wirksame Anwendung in den Mitgliedstaaten — zu stabilen Perspektiven für Unternehmen beiträgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Binnenmarkt für Waren, Energie, Telekommunikation, Verkehr, grüne Produkte (wie von der Kommission in ihrer Initiative dargelegt) und Risikokapital zu vollenden sowie den freien Verkehr von Wissenschaftlern, wissenschaftlichen Kenntnissen und Technologien sicherzustellen; weist darauf hin, dass die Nichtvollendung des Binnenmarktes ein Hindernis für das Wachstum darstellt und fordert die Kommission auf, eine Studie über die Auswirkungen der Krise auf den Binnenmarkt durchzuführen und das Kostengefälle in der EU zu bewältigen, das zu Benachteiligungen für Unternehmen der EU verglichen mit ihren Wettbewerbern aus Drittländern führen kann; warnt vor der Gefahr eines verzerrten Wettbewerbs zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der EU aufgrund der Fragmentierung des Binnenmarkts; fordert die EU auf, eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Arbeitsrecht und Steuervorteile zu verfolgen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Verwendung der Marke „Made in Europe“ zu fördern, um den Binnenmarkt und Produkte europäischer Herkunft zu stärken;

44.

begrüßt das Vorhaben der Kommission, einen horizontalen Aktionsplan zur Ankurbelung der Nachfrage nach innovativen Waren und Dienstleistungen zu entwickeln; ersucht die Kommission, weiterhin die Produktlebenszyklen, von den Rohstoffen bis zum Recycling, zu untersuchen, um Benchmarks für die Effizienz von Produkten zu erreichen, die das Kosten-Nutzen-Verhältnis und das Innovationspotenzial berücksichtigen;

45.

betont, dass das öffentliche Beschaffungswesen ein Motor für Innovation sein sollte; weist darauf hin, dass das öffentliche Beschaffungswesen untrennbar mit der Industriepolitik der EU-Handelspartner verbunden ist; ist der Ansicht, dass Leitlinien für staatliche Beihilfen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, auch durch Übernahme bewährter Verfahren und guter Beispiele der EU-Handelspartner, fördern, europäische Kooperation ermutigen und Raum für innovationsfördernde politische Maßnahmen bieten sollten; ist der Ansicht, dass Normung und Umweltkennzeichnung sowie die soziale Verantwortung von Unternehmen, auch im Hinblick auf importierte Waren, eine zentrale Rolle bei der beschleunigten Verbreitung neuer Technologien spielen; fordert die Kommission auf, den Aktivitäten zur Unterstützung der Normung und Interoperabilität neuer Erzeugnisse, Dienstleistungen und Technologien als einer Säule des internen europäischen Wettbewerbs und internationaler Handelsmöglichkeiten Priorität einzuräumen;

46.

erkennt an, dass die Marktüberwachung ein wesentlicher Pfeiler bei der Sicherstellung der Sicherheit und Qualität von Produkten auf dem Binnenmarkt ist; begrüßt das von der Kommission vorgeschlagene Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket und unterstreicht die wichtige Rolle, die die Ursprungsangabe nicht nur für die Verbraucher, sondern auch im Hinblick auf eine transparentere interne und externe Handelspolitik spielen kann; fordert die Kommission auf, bei der Überwachung des Marktes die Vorteile und Wirksamkeit des Internets zu nutzen, um Menschen die Möglichkeit zu geben, qualifizierte Rückmeldungen zu Produkten abzugeben; betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit eines funktionierenden Verbraucherschutzes in der Europäischen Union;

47.

betont, dass die Vollendung des digitalen Binnenmarktes einen wichtigen Bestandteil der industriepolitischen Strategie der EU darstellt; bekräftigt die Bedeutung der Digitalisierung des Binnenmarktes für die KMU und die Entwicklung des elektronischen Handels auf dem Binnenmarkt; ist der Ansicht, dass der digitale Markt und die neuen Informationstechnologien Möglichkeiten für industrielles Wachstum bieten, die noch ausgeschöpft werden müssen, wofür sich Europa in einer guten Position befindet; betont, dass die Normungspolitik der EU im Bereich der IKT unbedingt an die Entwicklungen des Marktes und der Politik angepasst werden muss, was zur Verwirklichung der politischen Ziele Europas, für die Interoperabilität erforderlich ist, wie elektronischer Geschäftsverkehr und elektronischer Handel oder elektronische Güterverkehrssysteme und intelligente Transportsysteme usw., führen wird;

48.

betont, dass die Vollendung des digitalen Binnenmarktes einen wichtigen Bestandteil der industriepolitischen Strategie der EU darstellen sollte; betont, dass für die Online- und Offline-Märkte ein gleichwertiger Rechtsrahmen gelten sollte, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und die Verbraucher zu schützen;

49.

begrüßt, dass die Kommission eine sektorale ökonomische Definition für die hochwertige Kultur- und Kreativwirtschaft anerkennt, die die hochwertigen Segmente der Waren- und Dienstleistungsmärkte abdeckt und auf den spezifischen Eigenschaften wie kultureller und kreativer Beitrag des Produkts bzw. der Dienstleistung, Ruf des Produkts, geistiges Eigentum, Fertigungsqualität, Design und Innovation, Art und Weise, wie Produkte und Dienstleistungen vermarktet oder beworben werden, basiert; fordert die Kommission auf, den besonderen Charakter hochqualifizierter Berufe in den europäischen Industriebereichen anzuerkennen, die einen beträchtlichen Anteil der Arbeitsplätze in Europa stellen und auf folgenden vier Kriterien gründen: Kreativität, Spitzenkompetenz, Know-how und laufbahnbegleitendes Lernen;

50.

begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der Hochqualitätsgüter-Branche zu unterstützen, die 3 % des europäischen BIP und mehr als 1,5 Mio. direkte und indirekte Arbeitsplätze ausmacht, und fordert, Maßnahmen einzuführen, durch die das Risiko der Qualifikationsdefizite in diesem Sektor bekämpft wird, um Herstellverfahren und Know-how zu bewahren, die einen spezifisch europäischen Charakter haben;

51.

stellt fest, dass die europäische Eisen- und Stahlindustrie mit einer Auslastung von 50 % arbeitet und dass die europäische Stahlproduktion seit 2008 um 25 % gesunken ist;

52.

stellt fest, dass die europäische Automobilindustrie, die 2007 16 Mio. Autos produzierte, 2013 nicht einmal mehr zwölf Mio. Autos produzieren konnte;

53.

ist der Auffassung, dass in Anbetracht der derzeitigen Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise öffentliche und private Investitionen als Teil einer Gesamtstrategie für nachhaltiges Wachstum von wesentlicher Bedeutung sind; unterstützt in diesem Zusammenhang die allgemeine Reform des Systems der staatlichen Beihilfen durch die Anwendung eines Ansatzes, der stärker an sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten ausgerichtet ist, und durch eine weitreichendere Flexibilisierung der in Artikel 101 und 102 AEUV vorgesehenen Wettbewerbsregeln; bekräftigt, dass der Qualität und der Effizienz öffentlicher Ausgaben in höherem Maße Rechnung getragen werden muss;

54.

betont, dass die Instrumente der Wettbewerbspolitik in der Industriepolitik uneingeschränkt genutzt werden sollten, um gleiche Ausgangsvoraussetzungen zu schaffen und wettbewerbsfähige Märkte zu fördern;

55.

empfiehlt der Kommission, zu begutachten, inwiefern es mit dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar ist, dass ein weltweit tätiges Unternehmen sich weigert, einen Standort, den es schließen möchte, einem anderen Unternehmen, das ihn möglicherweise aufkaufen will, oder einer öffentlichen Stelle zur vorübergehenden öffentlichen Nutzung zu überlassen;

56.

nimmt die Untersuchung der Kommission zur Reform des Binnenmarkts für Industrieprodukte zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass diese Normen für den Markt anwendbar sind;

57.

erkennt die Anstrengungen der Kommission für eine intelligente Regulierung an, die unter anderem auf Folgenabschätzungen, Prüfungen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit, Eignungsprüfungen und dem KMU-Test, insbesondere im Hinblick auf Kleinstunternehmen und KMU, basieren, um bürokratischen Aufwand für die Industrie ohne Beeinträchtigung der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften abzubauen, sowie die Notwendigkeit, die Regulierungen zu stabilisieren, um Investitionen zu fördern; ist der Ansicht, dass bürokratischer Aufwand und kollidierende Maßnahmen häufig ein Hindernis für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Industrieunternehmen sind, vertritt die Ansicht, dass die Maßnahmen zur Verringerung der Verwaltungslast auf der politischen Agenda ganz oben stehen sollten, und erwartet, dass die Kommission Vorschläge zu diesem Thema mit konkreten Zielsetzungen vorlegt; unterstützt Kohärenz in Regulierungsfragen, einen übergreifenden Regulierungsansatz und die Prioritätensetzung sowie verbesserte Prüfungen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit, die gemäß den Richtlinien zur Folgenabschätzung integraler und obligatorischer Bestandteil sein sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den KMU-Test und die verbesserten Prüfungen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit auch auf nationaler Ebene zu verwenden; begrüßt die Bemühungen der Kommission, die kumulativen Wirkungen der Rechtsvorschriften für die Stahlindustrie zu bewerten, und fordert die Kommission auf, die Methodologie zu vertiefen sowie die weiteren Sektoren zu ermitteln, die von einem solchen Ansatz profitieren könnten;

58.

unterstützt im größeren Rahmen des „Binnenmarkttests“, den das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 7. Februar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zur Governance des Binnenmarkts gefordert hat, eine weitergehende Nutzung des Potenzials des Notifizierungsverfahrens nach der Richtlinie 98/34/EG und schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Rechtsetzungsverfahren eine Prüfung auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit in die Folgenabschätzungen aufnehmen, die in den Entwurfsphasen durchgeführt werden;

59.

fordert eine rasche Umsetzung des Small Business Act, um die europäischen KMU zu unterstützen; nimmt die Bedeutung des Enterprise Europe Network bei der Unterstützung der KMU beim grenzüberschreitenden EU-Handel zur Kenntnis; unterstreicht die Bedeutung, kleine Unternehmen zu unterstützen, sie beim Übergang zu mittleren Unternehmen und beim Übergang von KMU zu größeren Marktteilnehmern zu fördern, sowie ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen; weist auf das wirtschaftliche Interesse der Unternehmen hin, in einigen Sektoren, wie zum Beispiel der Verteidigungsindustrie, untereinander Verbindungen aufzubauen, um Größenvorteile zu erzielen und gemeinsame Industrieprojekte zu realisieren;

60.

erachtet einen besseren, kostengünstigeren und schnelleren Zugang von KMU zu Antidumpingverfahren als entscheidend dafür, dass KMU vor unfairen Handelspraktiken durch Handelspartner geschützt werden; fordert die EU auf, diesem Aspekt bei der Überarbeitung der handelspolitischen Schutzinstrumente Rechnung zu tragen;

61.

fordert die EU auf, ihre Industrieproduktion aufzuwerten, indem den Verbrauchern genauere Informationen bereitgestellt werden, die Herkunftsangabe auf Erzeugnissen aus der Union und aus Drittländern für verbindlich erklärt wird und die Achtung der geografischen Angabe auf Lebensmittelerzeugnissen aus der EU in Drittländer durchgesetzt wird;

62.

weist darauf hin, dass die technologische Entwicklung ein anfälliger und gefährdeter Sektor ist; ist der Ansicht, dass das Recht an geistigem Eigentum eine wesentliche Komponente einer wissensbasierten Wirtschaft und einer guten Industriepolitik ist, die Innovationen und Forschung fördern und die europäische Industrie stärken kann; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schaffung eines einheitlichen europäischen Patents und fordert die Mitgliedstaaten zur unverzüglichen Umsetzung auf; ist der Ansicht, dass sein Entstehungsprozess als Beispiel für bewährte Verfahren im Zusammenhang mit dem Streben nach einer Stärkeren Industrie- und Binnenmarktintegration dienen sollte; ist besorgt darüber, dass der derzeitige Rahmen für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum seine Aufgabe, Innovationstätigkeiten zu fördern, häufig nicht erfüllt; ist der Ansicht, dass durch eine verbesserte Transparenz sowie innovative Management- und Lizenzierungsmaßnahmen schnellere Marktlösungen erreicht werden können; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Kommission eingeleitete Arbeit; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere zur Bekämpfung von Fälschungen und Industriespionage, zu verstärken; betont, dass es für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum auf internationaler Ebene neuer Leitungsstrukturen und Foren bedarf; ruft die Kommission zur Schaffung einer Strategie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf europäischer Ebene auf;

63.

betont die Bedeutung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der physischen und digitalen Umgebung für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in den europäischen Industrien; begrüßt in dieser Hinsicht die fortlaufende Reform des EU-Markensystems, die über das Potenzial verfügt, den Schutz der Marken online, offline und auf dem gesamten Binnenmarkt zu verbessern;

64.

unterstützt die laufende Reform des Markenrechtssystems, die den Markenschutz online, offline sowie im Binnenmarkt und im Rahmen des internationalen Handels stärkt;

65.

begrüßt die Anerkennung des Problems der Patentdickichte und Patenthinterhalte; befürwortet eine Änderung des Regelwerks zur Unterstützung wettbewerbsfördernder Vereinbarungen für gegenseitige Lizenzen und Patentgemeinschaften;

66.

fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um es den europäischen Unternehmen zu ermöglichen, generische und biosimilare Arzneimittel in der EU in der Phase des ergänzenden Schutzzertifikates (SPC, Supplementary Protection Certificate), nach Ablauf des Patentschutzes, herzustellen, um eine sofortige Markteinführung nach Ablauf des SPC oder die Ausfuhr in Länder vorzubereiten, in denen kein Patentschutz oder SPC besteht; ist der Ansicht, dass eine solche Bestimmung dazu beitragen könnte, eine Auslagerung der Produktion zu vermeiden und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU zu fördern sowie gleiche Ausgangsvoraussetzungen zwischen den europäischen Unternehmen und ihren Mitbewerbern in Drittländern zu schaffen;

67.

betont, dass Außenbeziehungen Auswirkungen haben, die über den Geltungsbereich der bei der Welthandelsorganisation (WTO) unterzeichneten Vereinbarungen hinausgehen und dass EU und Mitgliedstaaten zur Entwicklung der externen Dimension der Industriepolitik gemeinsame Standpunkte ausarbeiten müssen, damit auf globaler Ebene gleiche Bedingungen sichergestellt werden können;

68.

weist darauf hin, dass sich die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik in ihrer gemeinsamen Mitteilung vom 7. Februar 2013 mit dem Titel „Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union — ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum“ (22) verpflichtet hat, industrielle und technische Ressourcen für die Cybersicherheit zu entwickeln und zu fördern;

69.

besteht auf der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf dem globalen Markt zu verbessern; stellt die Bedeutung einer EU-Handelsstrategie fest; fordert die Kommission auf, ihre Handelspolitik gegenüber der stärker gewordenen Konkurrenz der EU-Handelspartner neu zu organisieren, um sicherzustellen, dass die Handels- und Wettbewerbspolitik der Union mit den Zielen der europäischen Industriepolitik im Einklang steht und das Innovationspotential und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nicht gefährdet; fordert die Kommission auf, in Kooperation mit der VP/HR eine Strategie für KMU-Referate bei den EU-Vertretungen zu entwickeln; stellt fest, dass diese KMU-Referate die Arbeit der Handelskammern berücksichtigen und die Erfahrungen der Europäischen Zentren für Unternehmensberatung einbeziehen sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit zur Unterstützung der europäischen Unternehmen auf den externen Märkten zu verstärken; fordert sie auf, insbesondere Instrumenten zur Unterstützung von KMU Vorrang zu geben und die Bereitstellung von Informationen für KMU durch die Schaffung zentraler Anlaufstellen in der gesamten EU zu zentralisieren; fordert die Kommission auf, dass die verbesserte Prüfung auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit auch Bestandteil der Folgenabschätzungen von Handelsabkommen sowie der Einschätzung zu den kumulativen Wirkungen wird;

70.

stellt fest, dass die Umweltkosten, die von der europäischen Industrie getragen werden, immer häufiger dazu führen, dass europäische Industrieunternehmen außerhalb der Europäischen Industrie investieren;

71.

betont die Bedeutung ökologischer und sozialer Normen in bilateralen Handelsabkommen und multilateralen Handelsbeziehungen, um einen fairen und gleichberechtigten Handel und gleiche Ausgangsvoraussetzungen auf globaler Ebene zu schaffen; fordert die Kommission auf, bei der Unterzeichnung neuer oder bei der Überprüfung bestehender Handelsabkommen sicherzustellen, dass gleiche Bedingungen für die in der EU und die außerhalb der EU ansässigen Handelsakteure herrschen; betont, dass die EU das Problem der für die Interessen der europäischen Industrie schädlichen spezifischen Verzerrungen mit konkreten Maßnahmen angehen muss und dass sie den Grundsatz der auf Gegenseitigkeit beruhenden Handelsbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten, einführen sowie das Reaktionsvermögen verbessern muss, was bei der Öffnung von Märkten hilfreich sein kann;

72.

weist die Kommission erneut darauf hin, dass niedrige Löhne und ein niedriges Umweltschutzniveau nach wie vor sehr wichtige Aspekte im internationalen Wettbewerb sind und dass es dringend geboten ist, sich für eine Anhebung dieser Normen einzusetzen, damit die Reindustrialisierung der Union wirklich erfolgreich betrieben werden kann; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in FHA mit Drittländern bindende Verpflichtungen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz aufzunehmen;

73.

nimmt das Vorhaben der Kommission zur Kenntnis, die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU als wesentliche Elemente der Industriepolitik zu modernisieren; hofft, dass im Zuge dieser Modernisierung die Wirksamkeit dieser Instrumente verbessert werden kann; fordert in dieser Hinsicht die Kommission auf, diese Instrumente weder de jure noch de facto zu schwächen, sondern sie vielmehr zu stärken, um EU-Unternehmen jeglicher Größe wirksamer und so rasch wie möglich vor illegalen oder unfairen Handelspraktiken zu schützen;

74.

hält es nach wie vor für notwendig, gegenüber Ländern, die die internationalen Handelsregeln oder mit der Union geschlossene Freihandelsabkommen nicht einhalten, auf handelspolitische Schutzinstrumente zurückzugreifen, sobald dies durch die Umstände gerechtfertigt ist, und fordert einen besseren, kostengünstigeren und schnelleren Zugang von KMU zu Antidumpingverfahren, damit sich die KMU besser vor unfairen Handelspraktiken durch Handelspartner schützen können;

75.

betont die zentrale Bedeutung von Forschung und Innovation bei der Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf den globalen Märkten und betont die Notwendigkeit, dass in der EU ansässige Unternehmen zu besseren Einschätzungen in Bezug auf die Anforderungen von Drittlandsmärkten gelangen, damit sie der internationalen Nachfrage gerecht werden können;

76.

hält es für wesentlich, dass die EU sich im Rahmen der Bemühungen zur Wiederbelebung der eigenen Industrie mit Mitteln ausstattet, die es ermöglichen,

eine aktivere Antidumpingpolitik zu verfolgen und unter anderem auf die von einigen Drittländern unfairen Ausfuhrbeihilfen mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren,

eine wirklich entschlossene Wechselkurspolitik umzusetzen, mit der die europäischen Handelsinteressen gewahrt werden,

das Konzept des fairen Handels durchzusetzen, das auf der gegenseitigen Einhaltung sozialer, ökologischer, kultureller und menschenrechtlicher Normen beim internationalen Handel beruht;

77.

fordert die Kommission auf, ihre Bewertungen von Handelsabkommen, insbesondere die durchgeführten Folgenabschätzungen, durch Berücksichtigung der Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Durchführung von Ex-post-Bewertungen sowie Untersuchungen der Gesamtwirkung aller bereits abgeschlossenen oder in Verhandlung befindlichen Abkommen, wesentlich zu verbessern; betont die Bedeutung des Abkommens über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zur Verwirklichung der europäischen Reindustrialisierung und der Wachstums- und Beschäftigungsziele, das das Potenzial hat, den Export europäischer Industrieprodukte zu vereinfachen und zu steigern, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch Anhebung internationaler Produktionsnormen zu verbessern sowie die Importkosten von Rohstoffen und verarbeiteten Materialien für Produktionsunternehmen zu senken; vertritt die Ansicht, dass das TTIP, wie andere Handelsabkommen, ein Kapitel enthalten sollte, das sich hauptsächlich mit Energiethemen beschäftigt, die Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben könnten; fordert die Kommission auf, über den Abbau von Zöllen mehr Marktzugang bei Dienstleistungen und Investitionen zu ermöglichen, die Zusammenarbeit im Regelungsbereich zu verstärken, verbesserte Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und den Schutz geistigen Eigentums sicherzustellen und diese Zielsetzungen im Rahmen der Wettbewerbspolitik und im Zusammenhang mit den Bereichen Energie und Rohstoffe aktiv zu verfolgen; betont, dass die Vorschriften gestrafft und der Regelungs- und Verwaltungsaufwand verringert werden müssen, wie es das TTIP vorsieht, wobei hohe soziale und ökologische Normen und die Arbeitnehmerrechte strikt zu berücksichtigen und zu wahren sind; unterstreicht die Tatsache, dass der mögliche Abschluss des TTIP eine Perspektive für einen weitreichenden Wirtschaftsraum schafft, der wiederum die Beziehungen der EU stärken und als Multiplikator für ausländische Direktinvestitionen in der EU dienen würde;

78.

fordert die Kommission auf, die US-amerikanische Praxis zu untersuchen, wonach es Gewerkschaften ermöglicht wird, Handelsbeschwerden einzureichen, da Handelsverzerrungen sich auf die Industrie und folglich auf die Arbeitnehmer negativ auswirken können, und ersucht die Kommission, ähnliche Maßnahmen für die EU vorzuschlagen;

79.

betont, dass durch zukünftige Handelsverträge, Investitionsabkommen und Abkommen über das geistige Eigentum die industrielle Wertschöpfungskette in Europa gestärkt werden muss und insofern bereits bei der Mandatserteilung eine entsprechende strategische Ausrichtung integriert werden muss;

80.

fordert die Kommission auf, eine europäische Exportstrategie für ressourcen- und energieeffiziente Technologien sowie entsprechende Dienste zu entwickeln, zu denen eine Normungsdiplomatie gehört, um dafür zu sorgen, dass europäische Normen weltweit Anwendung finden;

81.

weist darauf hin, dass Normen und technische Vorschriften von grundlegender Bedeutung sind, um die Führungsposition der EU in innovativen Sektoren, auch im Bereich grüne Technologien, zu sichern; fordert deshalb die Kommission auf, die Leistungsfähigkeit der EU in Bezug auf die Schaffung von Normen und internationalen technischen Vorschriften in innovativen Sektoren zu stärken; fordert die Kommission außerdem nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit mit Schlüsseldrittländern — insbesondere den Schwellenländern — bei der Schaffung gemeinsamer Normen und technischer Vorschriften zu verbessern;

Die Finanzierung einer industriellen Erneuerung

82.

erkennt das Bestehen von Kreditengpässen und ihrer negativen Folgen an, insbesondere für KMU; bedauert die Tatsache, dass diese Hemmnisse auch die Finanzinstrumente betreffen, die von der EU bereitgestellt werden, und ist der Ansicht, dass die Kommission von den für die Verwaltung dieser Instrumente zuständigen Finanzmittlern jährliche Berichte einfordern sollte; begrüßt das Grünbuch der Kommission über langfristige Finanzierung; unterstreicht die Notwendigkeit einer Stärkung der Stabilität und Glaubwürdigkeit des EU-Bankensektors durch Basel III, eine Bankenunion und den ESM; unterstreicht, wie wichtig es ist, dass unsere internationalen Partner ebenfalls die Basel III-Regeln umsetzen; weist darauf hin, dass Industrieinvestitionen langfristige Investitionen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Rechts- und Finanzrahmen zu verbessern, um ihn klarer und verlässlicher zu machen und so Industrieinvestitionen zu fördern;

83.

ist der Ansicht, dass neue alternative und kreative Finanzierungswege erforscht werden müssen, insbesondere im Hinblick auf private Finanzierung und Eigenfinanzierung; stellt fest, dass die Förderung der Finanzkompetenz auch eine wichtige Rolle in dieser Hinsicht spielt und dass Finanzkompetenz in die Schullehrpläne aufgenommen werden sollte;

84.

betont die Bedeutung von Finanzierungsmitteln für Unternehmensgründungen und KMU, sodass Unternehmer über Mittel für die Vermarktung innovativer Ideen verfügen;

85.

begrüßt die Initiative der Kommission zur Schaffung gemeinsamer Finanzinstrumente mit der EIB und nimmt die Verabschiedung dieser Initiative durch den Europäischen Rat vom Juni 2013 zur Kenntnis; begrüßt auch das Vorhaben der Kommission und der EIB, dem Europäischen Rat vor seiner Tagung im Oktober 2013 einen zusammenfassenden Bericht über deren Anwendung, einschließlich quantitativer Ziele, Instrumente und Zeitplan, vorzulegen;

86.

fordert den Rat auf, in Abstimmung mit der Kommission und der EIB unverzüglich Parameter für die Gestaltung solcher Instrumente festzulegen, damit eine erhebliche Hebelwirkung erreicht werden kann; betont, dass diese Instrumente bis Ende 2013 einsatzbereit sein sollten;

87.

begrüßt die Kapitalerhöhung der EIB und ihre unlängst veröffentlichten Kreditrichtlinien, die an einen neuen Emissionsstandard (EPS) von 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde (g/kWh) gekoppelt sind; vertritt die Auffassung, dass die EIB dazu beitragen kann, das Problem der Fragmentierung der Finanzmärkte der EU zu mildern; fordert die EIB auf, auch weiterhin die Entwicklung von neuen Kreditmodellen zu untersuchen, die auf die Bedürfnisse der Industrie zugeschnitten sind; fordert die EIB zur Umsetzung des Plans auf, ihre Darlehenstätigkeit in der EU im Zeitraum 2013–2015 um mehr als 50 % auszubauen;

88.

weist darauf hin, dass das Subsidiaritätsprinzip eine große Vielfalt an steuerpolitischen Maßnahmen und Kreditvergabesystemen sowie Subventionsregelungen in ganz Europa ermöglicht;

89.

fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie der Markt für forderungsbesicherte Wertpapiere sowie alternative Finanzierungsformen mit angemessener Aufsicht genutzt werden könnten, um die KMU-Finanzierung zu erleichtern; nimmt die Rolle zur Kenntnis, die Förder- und Infrastrukturbanken bei Investitionen in strukturierte gedeckte Bankschuldverschreibungen spielen können, bei denen solche Investitionen mit höheren Kreditvergabezielen für KMU verbunden werden; begrüßt den Vorschlag über Finanzierungspartnerschaften zwischen privaten Einrichtungen, bei denen sich ein Versicherungsunternehmen und eine Bank zusammenschließen, um kurz- und langfristige Darlehen zu vergeben;

90.

ist der Ansicht, dass es wichtig ist, neue innovative Finanzierungsmodelle für KMU, insbesondere für KMU mit hohem Wachstumspotenzial, zu fördern; verweist auf das Florieren von Crowdfunding-Initiativen und E-Plattformen für Darlehen in Europa und die finanziellen und nichtfinanziellen Vorteile, die diese Finanzierung für KMU und Unternehmer mit sich bringt, wie etwa Anschubfinanzierungen, Produktvalidierungen, Kundenrückmeldungen und eine stabile und engagierte Beteiligungsstruktur; fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über Crowdfunding herauszugeben; fordert die Kommission auf, einen wirksamen Regulierungsrahmen für Crowdfunding auf Grundlage von bis zu 1 Mio. EUR pro Projekt zu erarbeiten, der sich auch mit den Fragen des Anlegerschutzes beschäftigt; fordert die Kommission auf, zu prüfen, Crowdfunding-Diensten begrenzte Mittel zur Verfügung zu stellen, wie bereits von einigen Mitgliedstaaten praktiziert;

91.

fordert die Kommission auf, die Einrichtung lokaler Anleihemärkte für KMU zu unterstützen, um insbesondere in von Kreditknappheit betroffenen Regionen für eine angemessene langfristige Finanzierung zu sorgen; ist der Ansicht, dass lokale Anleihemärkte, wie etwa die Börse Stuttgart, als denkbares Modell dienen könnten;

92.

fordert die Kommission auf, die Schaffung nationaler Investmentbanken für KMU zu fördern und es bereits bestehenden Investmentbanken zu ermöglichen, ihre Geschäftstätigkeit auf andere Mitgliedstaaten auszuweiten und sich an der Finanzierung von Projekten jenseits ihrer Landesgrenzen zu beteiligen, und fordert die Kommission weiterhin auf, dabei Leitlinien für die Bewältigung des weit verbreiteten Problems der Kreditklemme auszuarbeiten;

93.

ist der Ansicht, dass Zahlungsverzug Instabilität und sinkende Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen und insbesondere für KMU zur Folge haben; lobt diejenigen Mitgliedstaaten, die die Zahlungsverzugsrichtlinie uneingeschränkt umgesetzt haben, und fordert deren uneingeschränkte Umsetzung in der gesamten EU; ist der Ansicht, dass die europäischen Finanzhilfen und -instrumente nicht ausreichend bei den Handelsakteuren, insbesondere den KMU bekannt sind; fordert dazu auf, in der gesamten Union zentrale Anlaufstellen einzurichten, bei denen sich KMU über die europäischen Finanzierungsmöglichkeiten informieren können; betont die Bedeutung des Aufbaus von Netzwerken intermediärer Unternehmerverbände ohne Erwerbszweck, um Unterstützungs-, Mentoring- und Kreditleistungen für KMU zur Entwicklung unternehmerischer Initiativen aufzubauen und zu gewähren;

94.

ist der Ansicht, dass ein ungerechter Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten für die Entwicklung einer starken europäischen IP unpassend ist;

95.

spricht sich für eine bessere Koordinierung der Unternehmenssteuersysteme in der EU aus, indem eine harmonisierte Besteuerungsgrundlage eingeführt wird;

96.

fordert von der Kommission eine nicht quantifizierte Untersuchung der Wettbewerbsfähigkeitsfaktoren der verschiedenen industriellen Aktivitäten auf dem Gebiet der EU (Lieferverzug, Patente, Produktqualität, Kundendienst, Qualität der Verkehrs-, Energie- und IT-Infrastrukturnetze usw.) durch Vergleich mit den in anderen Teilen der Welt vorherrschenden Faktoren; fordert die Kommission auf, eine fortlaufende Analyse der makroökonomischen Wettbewerbsfähigkeit der EU durchzuführen, insbesondere hinsichtlich der Verkehrs-, Energie- und IT-Infrastrukturnetze, und Studien zur langfristigen Finanzierung neuer oder bestehender Infrastrukturen zu erstellen, die notwendig ist, um sicherzustellen, dass die EU wettbewerbsfähig bleibt;

97.

betont die Bedeutung von Risikokapital und Business Angel-Netzwerken, insbesondere für Frauen; fordert die zügige Umsetzung des Online-Portals für Unternehmerinnen; begrüßt die Unterstützung der EU zur Errichtung von Business Angel-Netzen und Gründerzentren; begrüßt insbesondere die Gründung einer Beteiligungskapital-Fazilität im Rahmen der Programme Horizont 2020 und COSME zur Unterstützung der Steigerung der Quantität und Qualität der Versorgung mit Risikokapital; ist der Ansicht, dass dem Europäischen Investitionsfonds eine zentrale Rolle beim Aufbau von Risikokapitalmärkten, insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung neuer Technologien zukommt; ist der Ansicht, dass die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital zu Steuerzwecken aufgehoben werden sollte;

98.

fordert die Kommission auf, eine Studie über die Multiplikatoreneffekte von Leitbetrieben (leading competence units) im Hinblick auf ihre gesamtwirtschaftlichen Produktions-, Wertschöpfungs- und Beschäftigungsnetzwerke durchzuführen; ist der Auffassung, dass Leitbetriebe sich nicht unbedingt über ihre Größe definieren, sondern eine Reihe von Kriterien erfüllen wie internationale Ausrichtung, ein bestimmter Mindestanteil am inländischen und globalen Markt, intensive FuE sowie Zusammenarbeit innerhalb eines großen Unternehmensnetzwerks; ist der Ansicht, dass eine solche Studie vor allem auf die Wechselbeziehung zwischen Industriebetrieben und KMU aufmerksam machen und somit einige Stereotype gegenüber der verarbeitenden industriellen Basis entkräften kann;

Kompetenzen und Humanressourcen für eine industrielle Erneuerung gewinnen

99.

weist darauf hin, dass seit Anfang der Krise ca. 5 500 europäische Industriebetriebe umstrukturiert wurden und dabei etwa 2,7 Mio. Arbeitsplätze abgebaut worden sind;

100.

betont, dass RISE eine Möglichkeit zur Schaffung stabiler Beschäftigungsverhältnisse mit guten Arbeitsplätzen und angemessener Entlohnung darstellt; betont, dass die Partnerschaft mit den Interessengruppen, insbesondere mit Sozialpartnern, Industrie- und Handelskammern und Jugendorganisationen, im Kontext der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt, unverzichtbar ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den sozialen Dialog auch branchenintern und in den Unternehmen zu verstärken; ist der Ansicht, dass eine frühestmögliche Beteiligung der Sozialpartner am Gesetzgebungsverfahren von großem Vorteil wäre; fordert die Kommission zudem auf, die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den verschiedenen nationalen Systemen anzuerkennen; fordert die Sozialpartner auf, wo immer möglich, an einem Dialog auf europäischer Ebene aktiv teilzunehmen;

101.

stellt fest, dass es im Rahmen von RISE notwendig sein wird, den Zugang zu Ausbildung, lebenslangem Lernen und zu zukunftsfähiger Berufs- und Hochschulausbildung zu erweitern und zu verbessern und einen starken Fokus auf die Bereiche der Mathematik, Ingenieurswissenschaften, Naturwissenschaften und Technologie (MINT), insbesondere für Frauen sowie auf Unterstützungsmaßnahmen für das Unternehmertum zu legen; befürwortet die Aufnahme solcher Themen in die Schullehrpläne; unterstützt die Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildungs- und Lehrlingsausbildungssysteme und ein angemessenes soziales Sicherheitsnetz in Verbindung mit einer Politik der zweiten Chance; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Programme und Instrumente der EU wie Horizont 2020 und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) eine wichtige Rolle spielen müssen;

102.

ist der Auffassung, dass die Unterstützung qualifizierter Arbeitskräfte ein großer Vorteil für Europa und ein wichtiger Motor für die Entwicklung der Investitionen in FuE ist; fordert, der Förderung des Bildungswesens besondere Aufmerksamkeit zu schenken, mit dem Ziel, weltweit führende Forschungszentren mit akademischen Spitzenleistungen zu errichten;

103.

ist der Ansicht, dass die Parameter Arbeitsplatzinnovation, Förderung von Kompetenzen, kreative und selbständige Arbeitnehmer sowie Teamwork von großer Bedeutung sowohl für die soziale als auch für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen sind; betont, dass die Demokratisierung am Arbeitsplatz, einschließlich der aktiven Teilhabe von Belegschaftsvertretern und Gewerkschaften, ausgeweitet werden muss; fordert die Mitgliedstaaten oder die entsprechenden regionalen Stellen dazu auf, einen Rahmen für die Weiterbildung zu schaffen — sei es in Form eines individuellen Rechts auf Ausbildung oder in Form sonstiger Programme — mit dem sichergestellt werden kann, dass ihr Kompetenzenpool die wachsende Nachfrage im betreffenden Sektor decken und sich an einen neuen Markt anpassen oder im Falle von Arbeitsplatzverlust, auf einen anderen Industriezweig übertragen werden kann; stellt fest, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gemeinsame Verantwortung für das lebenslange Lernen tragen; stellt außerdem fest, dass die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer ein Grundrecht ist, das im EU-Vertrag verankert ist;

104.

fordert die Kommission auf, eng mit den Mitgliedstaaten und den betreffenden sektorbezogenen Sozialpartnern zusammenzuarbeiten, um mittel- und langfristige Prognosen zu den auf dem Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen zu erstellen, beispielsweise durch die Einberufung Europäischer Räte für Branchenkompetenz;

105.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Defizite bei digitalen Kompetenzen auf allen Ausbildungsebenen sowie durch lebenslanges Lernen zu beheben, da die Entwicklungen im Bereich der IKT langfristig große Auswirkungen auf wachsende Industriezweige in Bereichen wie Energieeffizienz, Umweltplanung, Sicherheitsziele und sonstige Kommunikationsfunktionen (z. B. effiziente und intelligente Transportsysteme sowie Systeme für die Mensch-zu-Mensch-, die Mensch-zu-Maschine- und die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation) haben können;

106.

betont, dass ein starker Maschinenbau und eine starke Informationstechnologie-Branche die Krisenfestigkeit im Beschäftigungsbereich erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der Kommission die Festlegung nationaler Zielvorgaben zur Erhöhung der Anzahl der Studierenden in den Bereichen Mathematik, Ingenieurswissenschaften, Naturwissenschaften und Technologie (MINT) zu erwägen; ist der Ansicht, dass die Schaffung regionaler, nationaler und europäischer MINT-Plattformen zum Austausch bewährter Verfahren zwischen den Regionen, Universitäten und der Industrie dazu beitragen könnte, Zielvorgaben für diese Bereiche festzulegen; ist zudem der Ansicht, dass gegebenenfalls eingerichtete europäische Plattformen der Koordinierung und Zusammenarbeit für nationale Plattformen auf europäischer Ebene eine wichtige Rolle spielen können; unterstreicht, dass in diesem Zusammenhang auch grundlegende IKT-Kompetenzen in Schulen und Berufsausbildungsprogrammen gefördert werden sollten;

107.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Fonds für den Übergang vom Studium ins Berufsleben nach dem US-Modell „College-to-Career Funds“ (C2C) in Betracht zu ziehen, mit denen Partnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen geschaffen werden, um junge Menschen für Arbeitsplätze in aufstrebenden Industriezweigen auszubilden; nimmt die Pläne zur Schaffung von „University Technical Colleges“ in Kooperation mit Partnern aus der Industrie, wie derzeit im Vereinigten Königreich angedacht, zur Kenntnis;

108.

betont die Bedeutung der Unterstützung freiwilliger Mobilität bei jungen Menschen durch die Förderung des Programms „Erasmus für alle“ und die Beseitigung von Hindernissen für die grenzüberschreitende Lehrlingsausbildung, Berufsausbildungen und Praktika und betont auch die Bedeutung der Verbesserung der Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und der Arbeits- und Sozialschutzrechte innerhalb der EU; betont, dass insbesondere das Programm „Erasmus für Jungunternehmer“ entscheidend erweitert werden sollte;

109.

empfiehlt, alle zur Verfügung stehenden Finanz- und Rechtsinstrumente auszunutzen, um die Rückverlagerung von Wirtschaftstätigkeit voranzubringen, und fordert die Einrichtung von Informationsstellen, um Unternehmer darauf aufmerksam zu machen, welche Vorteile es hat, ihre Aktivitäten in Europa beizubehalten oder wieder nach Europa zu verlagern, da die Verkürzung der Lieferketten zu einer lokalen Verankerung der Produkte und zu einer Verbesserung der Effizienz in diesem Wirtschaftsbereich führen kann, wodurch die lokalen Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert werden; drängt darauf, dass EURES so effizient wie möglich ausgeschöpft wird, damit die Kompetenzen junger europäischer Arbeitsuchender genutzt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Dienstleistungsrichtlinie wirksamer umzusetzen und Sozialdumping zu unterbinden;

110.

betont, dass Bildung eine Grundvoraussetzung ist und alle Menschen zu sämtlichen Stufen des Bildungssystems, von der Grundschule bis zur Hochschule, Zugang haben müssen;

111.

unterstreicht die Notwendigkeit, die Zahl der Schulabbrüche zu verringern, und betont, dass Schulabgänger Ausbildungsmöglichkeiten benötigen, wie dies bei der Ausbildungsgarantie in Österreich der Fall ist;

112.

begrüßt die Entscheidungen zur Umsetzung der Jugendgarantie und die dahinterstehenden Bestrebungen und Bereitschaft der Mitgliedstaaten, Finanzmittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereitzustellen; begrüßt außerdem die Förderung einer Europäischen Ausbildungsallianz; betont, dass die Lehrlingsausbildung in bestimmten Mitgliedstaaten nur unzureichend in die Beschäftigungspolitik integriert ist; fordert die Kommission auf, gemeinsame Indikatoren für Sozialinvestitionen besonders in Bezug auf die Jugendarbeitslosigkeit zu entwickeln; fordert die Industrie auf, aktiv an der Umsetzung der Jugendgarantie auf den entsprechenden nationalen Ebenen mitzuwirken und nach Möglichkeit hochwertige Beschäftigungsverhältnisse oder Ausbildungsplätze für junge Menschen anzubieten und hochwertige Praktikumsplätze mit angemessener Entlohnung zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Lehrlingsausbildung für Unternehmer durch verschiedene Maßnahmen attraktiver zu gestalten;

113.

unterstreicht, dass Mitgliedstaaten mit leistungsfähigen Berufsbildungssystemen während der Krise eine relativ stabile Arbeitsmarktentwicklung hatten; ruft alle Mitgliedstaaten auf, solche Systeme in Kooperation mit den Sozialpartnern und sonstigen relevanten Interessenträgern, beispielsweise Industrie- und Handelskammern, zu prüfen und einzuführen; nimmt zur Kenntnis, dass die Förderung der Kompatibilität des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsausbildung (ECVET) mit dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) eine Herausforderung darstellt; betont ferner, dass die verschiedenen nationalen Berufsausbildungssysteme vergleichbar sein und kompatibler werden müssen, um die Beweglichkeit auf dem Arbeitsmarkt für die entsprechenden Berufsgruppen zu erleichtern;

114.

betont, dass technisch ausgerichtete Sekundarschulen und Berufsausbildungssysteme eine wesentliche Rolle spielen, und unterstützt Initiativen der Kommission zur Förderung grenzüberschreitender Austauschprogramme zwischen Mitgliedstaaten;

115.

ist der Ansicht, dass das Image der beruflichen Bildung und Ausbildung durch die Hervorhebung ihres Eigenwerts, aber auch durch die Anknüpfung an einen möglichen Wechsel zu Hochschulen oder anderen höheren Bildungseinrichtungen aufgewertet werden sollte; weist auf die zusätzliche Notwendigkeit hin, dass hochwertige Abschlüsse in der beruflichen Bildung und Ausbildung von den Mitgliedstaaten in den nationalen Qualitätssystemen auf hohem Niveau eingestuft werden; betont die Wichtigkeit eines höheren Ausbildungsniveaus für eine bessere Qualität der Entwicklung neuer Fertigungskompetenzen, und zwar auch durch europäische Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Personalpolitik, die bei der Grundausbildung beginnen;

116.

fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Berufsberatungsprogramme für Jugendliche in wissenschaftlichen und technischen Fächern zu konzipieren und umzusetzen, die die Entwicklung einer tragfähigen und nachhaltigen Wirtschaft fördern, und Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Fragen der Ökologie und des Umweltschutzes einzuleiten, und zwar sowohl innerhalb der formalen Strukturen des Bildungssystems als auch im Rahmen der Maßnahmen der lokalen und regionalen Behörden;

117.

ist der Überzeugung, dass die Weiterentwicklung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch den Einsatz von Instrumenten wie der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen und des lebenslangen Lernens, insbesondere für schutzbedürftige Arbeitnehmer, großes Potenzial birgt, um den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zu entschärfen und integratives Wachstum zu schaffen;

118.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Finanzierungsmöglichkeiten über Mikrokredite für junge Menschen einzuführen, um das Unternehmertum zu fördern;

119.

erwartet, dass die eingeleiteten Maßnahmen und Aktionen zur Förderung des Unternehmertums auf europäischer oder nationaler Ebene bei allen Unternehmen, Genossenschaften, Handwerksbetrieben, freien Berufen und sozialwirtschaftlichen Unternehmen Anwendung finden;

120.

betont, dass RISE dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ folgen sollte, um sowohl die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz als auch gleiche Bedingungen für Arbeitnehmer unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags sicherzustellen;

121.

weist erneut darauf hin, dass jedes Jahr mehr als die Hälfte der Hochschulabsolventen in Europa Frauen sind; betont die positiven Auswirkungen, die Kompetenzen qualifizierter Frauen auf Unternehmen haben können, insbesondere für das Wachstum, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie; fordert in diesem Zusammenhang die Akteure in den Bereichen Wirtschaft, Bildung und Soziales sowie die Kommission auf, die Rolle der Frauen in den europäischen Industriebranchen zu fördern und zu verbessern;

122.

betont, dass dem traditionellen Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in der Industrie entgegengewirkt werden muss; ist der Ansicht, dass es wichtig ist, dieses Ungleichgewicht zu beheben, sodass sowohl Frauen als auch Männer in vollem Umfang am Arbeitsmarkt teilhaben können, insbesondere unter Berücksichtigung der demografischen Herausforderungen der Union;

123.

verweist auf die wichtige Rolle von weiblichen Arbeitskräften im Rahmen des RISE-Programms; betont, dass das Fehlen der Geschlechterperspektive in industriepolitischen Maßnahmen das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern verstärkt; hält es für wichtig, das gegenwärtige Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern aufzuheben, sodass sowohl Frauen als auch Männer in vollem Umfang am Arbeitsmarkt auf Grundlage des Prinzips „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ teilhaben können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass weibliche Arbeitskräfte bei Ausbildungsmaßnahmen, Projekten und Programmen zum ökologischen Wandel nicht unterrepräsentiert sind oder sogar davon ausgeschlossen werden, und betont die Notwendigkeit, Gender Mainstreaming zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, Maßnahmen umzusetzen, in deren Rahmen Beruf und Familie besser miteinander vereinbar sind, damit Frauen ein Höchstmaß an Möglichkeiten hinsichtlich einer kontinuierlichen und regulären Karriereentwicklung offen steht;

124.

stellt fest, dass der Wandel hin zu einer CO2-armen Wirtschaft nicht nur neue Arbeitsplätze in neuen Wirtschaftsbereichen schaffen wird, sondern auch zum Verlust von Arbeitsplätzen bei weniger nachhaltigen Aktivitäten führen könnte; empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass Instrumente für ein rechtzeitiges Erkennen von Veränderungen geschaffen und gestärkt werden müssen, um einen reibungslosen Übergang von einer Arbeitsstelle zur nächsten sicherzustellen;

125.

fordert die Kommission auf, Instrumentarien für eine nachhaltige Unternehmenspolitik zu entwickeln und zu fördern (soziale Verantwortung der Unternehmen, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Maßnahmen zur Förderung von kohlenstoffarmen oder abfallarmen Produktionsmodellen usw.);

126.

unterstreicht die Bedeutung der sozialen Unternehmensverantwortung, die ein grundlegendes Instrument für eine Unternehmenspolitik ist, in der auf einen effizienten Einsatz natürlicher Ressourcen, auf die sozialen Aspekte der Verhältnisse zur Gemeinschaft, zu den Arbeitnehmern und ihren Vertretern sowie auf die wirtschaftlichen Aspekte einer guten Unternehmensführung geachtet wird;

127.

fordert die Mitgliedstaaten auf, im Dialog mit den Sozialpartnern und den entsprechenden Interessenträgern Strategien zu prüfen, mit denen Arbeitszeiten bei Konjunkturabschwüngen flexibler gestaltet werden können;

128.

schlägt vor, das Thema der Aufnahme der durch die Annäherung sozialer Mindestnormen entstehenden Kosten in den Selbstkostenpreis in die Tagesordnung eines Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung gemäß Artikel 152 AEUV aufzunehmen;

Ressourcen- und Energiepolitik für eine industrielle Erneuerung

129.

unterstreicht die Tatsache, dass die Faktoren Ressourcen und Energie im Zentrum von RISE stehen, denn sie sind ausschlaggebend für die internationale Wettbewerbsfähigkeit; betont, dass die Verfügbarkeit von Rohstoffen von überragender Bedeutung für die Entwicklungsaussichten der europäischen Industrie ist und weist warnend darauf hin, dass ohne bestimmte entscheidende Rohstoffe eine Weiterentwicklung in den meisten strategisch bedeutsamen europäischen Industriezweigen unmöglich sein dürfte; fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, aktive Maßnahmen gegen überhöhte Kosten bei der Energie- und Rohstoffversorung zu ergreifen; befürwortet für beide Punkte einen Dreiecksansatz aus Erschwinglichkeit, Nachhaltigkeit und Zugänglichkeit, der auf allen drei genannten Dimensionen beharrt und gleichzeitig das Wachstum vom erhöhten Ressourceneinsatz abkoppelt; betont, wie wichtig es ist, für einen wettbewerbsfähigen und transparenten Energiemarkt zu sorgen, der Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten verhindert und der einen einfachen Zugang zu einer sicheren, nachhaltigen, erschwinglichen und zuverlässigen Energieversorgung gewährleistet; verweist auf die Notwendigkeit einer Strategie, die die Integration des europäischen Energiemarktes und den Ausbau der Energieinfrastrukturen ermöglicht;

130.

begrüßt die Europäische Rohstoffinitiative, die Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe und ihren strategischen Implementierungsplan sowie den Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa; unterstreicht, dass einer Knappheit lebenswichtiger Ressourcen wie Wasser entgegengewirkt werden muss, und fordert die Kommission auf, die Arbeit an ihrer Drei-Säulen-Rohstoffstrategie fortzuführen (internationale Partnerschaften und Handel, Rohstoffversorgung in der EU sowie Ressourceneffizienz, Recycling und Wiederverwertung); fordert die Kommission auf, die Ziele der Abfallverwertungspolitik in das Europäische Semester sowie in die länderspezifischen Empfehlungen und nationalen Reformprogramme aufzunehmen; fordert die Kommission auf, sektorspezifische Benchmarks für Ressourceneffizienz zu entwickeln, insbesondere für Zwecke im öffentlichen Beschaffungswesen; fordert die Kommission auf, eine Strategie zur Verringerung, zur Wiederverwertung und zum Recycling von Abfall zu etablieren und Vorschläge, in denen eine Einschränkung wichtiger Rohstoffe gefordert wird, sorgfältig zu prüfen; betont die Bedeutung eines weltweiten Zertifizierungssystems für die erste stoffliche Verwertung von gefährlichen Abfällen und für Materialien, die von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) stammen; weist darauf hin, dass in einigen Mitgliedstaaten entsprechende Sammel- und Verwertungsprogramme vorhanden sind; verweist darauf, dass die europäische rohstofffördernde Industrie die weltweit höchsten Normen aufweist und fordert die Kommission auf, binnen zwei Jahren den Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Geologischen Instituts zu bewerten; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Harmonisierung der Vorschriften und Lizenzierungsverfahren für die Rohstoffgewinnung innerhalb der EU vorzuschlagen; fordert die Mitgliedstaaten, die Industrie, geologische Institute und die Kommission zur Zusammenarbeit bei der Kartierung der Lage von Rohstoffquellen auf;

131.

hebt das Potenzial einer verstärkt biobasierten Wirtschaft hervor, da Rohstoffe, beispielsweise aus Wäldern, eine wichtige Rolle bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien und bei der nachhaltigen industriellen Produktion spielen können;

132.

fordert die zügige Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und der nationalen Aktionspläne, unterstützt durch angemessene finanzielle Anreize; fordert die Einführung einer Gruppenfreistellung für alle Systeme für Energieeffizienz, die der Europäischen Kommission im Rahmen der Aktionspläne der Mitgliedstaaten zur Energieeffizienz gemeldet wurden; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten ehrgeizige Strategien, insbesondere zur Renovierung des Altbaubestands im Einklang mit festgelegten gemeinsamen Normen, vorstellen sollten; betont, dass Finanzinstrumente die Agenda zur Energieeffizienz vorantreiben könnten; ersucht die Kommission, auf Förderkriterien zur Kosteneffizienz für erneuerbare Energien hinzuarbeiten; betont, dass eine zuverlässige, sichere und erschwingliche Energieversorgung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie unverzichtbar ist; betont, dass es klare, langfristige Klimaziele geben muss, damit Unternehmen investieren können, insbesondere in den grünen Industriezweigen und fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen stabilen Rechtsrahmen für mittel- und langfristige Maßnahmen im Rahmen der europäische Energie- und Klimapolitik bis 2030 vorzuschlagen, um Investitionen in die Bereiche CO2-Emissionssenkung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu fördern;

133.

stellt fest, dass nur die EU ein Emissionszertifikate-System besitzt und dass es neben den Mitgliedstaaten weniger als ein halbes Dutzend Länder sind — zusammen mit der Europäischen Union vereinen diese Länder nicht einmal 15 % der globalen CO2-Emissionen auf sich –, die sich weiterhin an das Kyoto-Protokoll halten;

134.

fordert die Kommission auf, eine industriepolitische Strategie für Erneuerbare Energien vorzulegen, die die gesamte Spannbreite von Forschungsaktivitäten, einschließlich der Finanzierung abdeckt, um die technologische Führerschaft der EU im Bereich der Erneuerbaren Energien sicherzustellen;

135.

vertritt die Auffassung, dass die europäische Industrie wie auch Einzelverbraucher von einer modernisierten Energieinfrastruktur wie etwa intelligenten Netzen profitieren würden, die dazu beitragen könnte, das einheimische Energiepotenzial zu maximieren und regenerative Quellen uneingeschränkt in die Energieversorgung einzubinden;

136.

fordert die Kommission auf, einen stabilen Rahmen für die Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten sicherzustellen, um die Investitionssicherheit und Maßnahmen zur Steigerung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten;

137.

hebt aktuelle Entwicklungen der globalen Energiepreise hervor, die im Zusammenhang mit unkonventionellen Öl- und Gasressourcen in den Vereinigten Staaten und mit Entwicklungen im Nahen Osten stehen und stellt fest, dass hohe Energiepreise einen entscheidenden Faktor für die Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industriebranchen darstellen; betont, dass Analysen zu den Einflussfaktoren, die die Energiepreise bestimmen, vorgelegt werden müssen; fordert die Kommission auf, dies im Rahmen zukünftiger Vorschläge zu berücksichtigen, wie in ihren Folgenabschätzungen bereits geschehen; unterstreicht, dass RISE eine Kohärenz zwischen der Industrie-, Energie- und Klimapolitik erfordert; stellt fest, dass die gesunkenen Energiepreise in den Vereinigten Staaten zusätzliche industrielle Investitionen ermöglicht haben; verweist auf die Entschließungen des Parlaments zu solchen Investitionen; weist auf die enorm wichtige Rolle der energieintensiven Industrien hin, die unverzichtbare Grundstoffe produzieren; betont, dass diese Industrien dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind und deshalb besondere Vorkehrungen notwendig sind, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten; fordert die Kommission auf, Empfehlungen vorzulegen, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen vorzubeugen;

138.

bedauert, dass die Kommission nicht ihre Beachtung des Vorsorgeprinzips in den Sektoren bekräftigt hat, in denen Technologien zum Einsatz kommen, deren Risikolosigkeit nicht eindeutig belegt ist;

139.

weist darauf hin, dass in den Ländern Südeuropas die höchsten Gaspreise in Europa gezahlt werden und somit einige Industriezweige, insbesondere die energieintensiven Industrien, Wettbewerbsnachteile erleiden, was zudem das Risiko der CO2-Verlagerung erhöht;

140.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, über die Bedingungen für langfristige Energieverträge neu nachzudenken und Gasverträge, die auf einem an den Ölpreis gekoppelten Preisbildungsmechanismus beruhen, zu überprüfen und sich stärker zu einer Hub-basierten Preisgestaltung hinzuwenden, mit dem damit verbundenen verstärkten Wettbewerb im Binnenmarkt; fordert die Kommission auf, die Prüfung von Möglichkeiten zur Neuverhandlung solcher Verträge zu unterstützen und den Übergang zu flexibleren Alternativen zu erleichtern; stellt fest, dass die Ziele eines verbesserten Zugangs zu Gas für alle Mitgliedstaaten somit besser erreicht werden;

Eine regionale RISE-Strategie mit besonderem Augenmerk auf den Süden Europas

141.

spricht sich für einen multiregionalen industriepolitischen Ansatz aus, durch den in Volkswirtschaften mit einer rückläufigen Konjunkturentwicklung und in Volkswirtschaften, die erheblichen Risiken für deren industrielle Basis ausgesetzt sind, nachhaltiges Wachstum angekurbelt wird; unterstreicht die Dringlichkeit, Maßnahmen einzuführen, um die von der Krise und dem globalen Wettbewerb am stärksten betroffenen Industriezweige zu unterstützen; unterstützt eine Strategie mit hohem Mehrwert zur Integration der regionalen, insbesondere südeuropäischen Volkswirtschaften in weltweite Wertschöpfungsketten; ist der Ansicht, dass intelligente Spezialisierungsstrategien in diesem Zusammenhang besonders wichtig sind und dass die vorhandenen industriellen Stärken durch mehr Investitionen und größere Spezialisierung gefördert werden müssen; ist der Ansicht, dass parallel zu intelligenten Spezialisierungsstrategien im Hinblick auf den Zugang zu Finanzmitteln auch eine Investitionsstrategie für den Süden erforderlich ist;

142.

betont, dass die Kreditvergabe in von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten verbessert werden muss und ist der Meinung, dass ein durch die EIB oder die nationalen Entwicklungsbanken finanziertes Mikrokreditprogramm eingeführt werden könnte, damit kleine und mittlere Unternehmen Aufträge abwickeln können;

143.

stellt fest, dass eine Reihe von Regionen durch ihre geografische Randlage beeinträchtigt ist und dass fehlende angemessene und gut vernetzte Infrastrukturen deren Fähigkeit beeinträchtigen, sowohl im Binnenmarkt als auch außerhalb der Union wettbewerbsfähig zu sein; weist darauf hin, dass dies für bestimmte südeuropäische Gebiete von besonderer Bedeutung ist, dass jedoch auch andere Gebiete wie der Osten oder die nördlichen Regionen — in denen sich ein großer Teil der natürlichen Ressourcen in der Union befindet — besser an die übrige Union angebunden werden müssen; fordert die Kommission auf, eine vollständige infrastrukturelle Anbindung, insbesondere der südeuropäischen Volkswirtschaften, anzustreben, und zwar insbesondere im Bereich des Schienenverkehrs, der Energie und der ITK und betont die Notwendigkeit, die Fazilität „Connecting Europe“ auf diesen Zweck auszurichten; fordert die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, für angemessene Finanzmittel und vereinfachte Verwaltungsverfahren zu sorgen, um öffentlich-private Partnerschaften, Projektfinanzierungen und Projektanleihen zu optimieren; bedauert den Umstand, dass die Iberische Halbinsel nicht vollständig an die europäischen Eisenbahnmärkte angebunden ist und dass sie zusammen mit Teilen des südeuropäischen und osteuropäischen Gebiets nicht vollständig in den europäischen Energiemarkt integriert ist;

144.

weist darauf hin, dass die Regionen Südeuropas großes Potenzial für die Entwicklung des strategischen Sektors der erneuerbaren Energieträger besitzen; fordert Maßnahmen, die die Märkte in diesen Regionen beleben, einschließlich Maßnahmen, die Anreize für kleine Erzeuger bieten, die ihre eigene Elektrizität generieren und die überschüssige Energie gegen Entgelt ins Netz einspeisen möchten;

145.

betont, dass die stärker diversifizierte Energieversorgung und die Nutzung einheimischer Ressourcen einschließlich erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle für die Revitalisierung der Volkswirtschaften Südeuropas spielen kann; nimmt zur Kenntnis, dass die Länder Südeuropas stark auf Energieimporte angewiesen sind, wobei die Energie in einigen Fällen von lediglich einem Anbieter stammt;

146.

betont die Bedeutung der ICT-Infrastruktur, insbesondere flexibler und mobiler Lösungen, damit sich die Industrie auch in Randregionen oder dünn besiedelten Regionen entwickeln kann;

147.

betont die Bedeutung des Austausches bewährter Verfahren und von Marktumsetzungsmechanismen; begrüßt Vorschläge zur Verstärkung von Kooperationen und Industriesymbiosen sowie zur Entwicklung von Netzwerken für Beratungsdienste im Bereich der Ressourceneffizienz; ist der Ansicht, dass die Bemühungen um Industriesymbiosen dazu beitragen könnten, mehr Wertschöpfung zu schaffen und größere Effizienz zu erreichen; stellt fest, dass das Modell des Vereinigten Königreichs in Sachen Industriesymbiose als Vorbild für andere Mitgliedstaaten dienen könnte;

148.

unterstreicht, dass die Umwandlung von Kapitalgesellschaften zu Genossenschaften in einigen Regionen erfolgreich vollzogen wurde, was einen längerfristigen Ansatz wirksam fördert, sie in der lokalen Wirtschaft verankert und sie in eine lokale nachhaltige Entwicklung einbindet; stellt fest, dass Genossenschaften ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der EU sind, wo es über 160 000 genossenschaftliche Unternehmen im kollektiven Besitz von 123 Mio. Mitgliedern gibt, einschließlich mehr als 50 000 genossenschaftlicher Unternehmen im Industrie- und Dienstleistungssektor, die Arbeitsplätze für 1,4 Mio. Menschen bereitstellen und durchschnittlich etwa 5 % des BIP jedes Mitgliedstaats erwirtschaften; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass das Geschäftsmodell der Genossenschaften ebenfalls berücksichtigt werden sollte und dass ihre Besonderheiten bei der entsprechenden EU-Politik beachtet werden sollten;

149.

ist der Ansicht, dass die Volkswirtschaften in den südeuropäischen Ländern von neuen Exportmärkten profitieren können und insbesondere strategisch günstig für Märkte des südlichen Mittelmeerraums gelegen sind, während die osteuropäischen Länder in gleicher Weise von den neuen Exportmärkten der zur Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) gehörenden Länder profitieren können; fordert, den Unternehmergeist zu nutzen, und fordert weiterhin die Migranten in Süd- und Osteuropa auf, Unternehmen zur Erschließung dieser Exportmärkte zu gründen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen des nördlichen und südlichen Mittelmeerraums zu fördern; begrüßt darüber hinaus die Wachstumsmission „Mission for Growth“ von Vizepräsident Antonio Tajani; ist der Ansicht, dass eine stärkere Konzentration auf die regionalen industriellen Stärken und Cluster eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für die strukturelle Entwicklung Europas bedeuten könnte; fordert, dies in der weiteren europäischen institutionellen und strukturellen Entwicklung maßgeblich zu berücksichtigen;

150.

ist der Ansicht, dass eine stärkere Konzentration auf die regionalen industriellen Stärken und Cluster eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für die strukturelle Entwicklung Europas bedeuten könnte; fordert, dies in der weiteren europäischen institutionellen und strukturellen Entwicklung maßgeblich zu berücksichtigen;

o

o o

151.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1.

(2)  ABl. C 198 vom 10.7.2013, S. 45.

(3)  ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 35.

(4)  ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 84

(5)  ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 6

(6)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31.

(7)  ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 131.

(8)  ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 21.

(9)  ABl. C 264 E vom 13.9.2012, S. 59.

(10)  ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 72.

(11)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0387.

(12)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0443.

(13)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0444.

(14)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0088.

(15)  ABl. C 251 E vom 31.8.2013, S. 75.

(16)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0201.

(17)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0199.

(18)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0246.

(19)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0301.

(20)  ABl. C 327 vom 12.11.2013, S. 82.

(21)  ABl. C 139 vom 17.5.2013, S. 11.

(22)  JOIN(2013)0001 — 7.2.2013.


Top