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Document 52014AP0432
European Parliament legislative resolution of 16 April 2014 on the draft Council decision on the system of own resources of the European Union (05602/2014 — C7-0036/2014 — 2011/0183(CNS))
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (05602/2014 — C7-0036/2014 — 2011/0183(CNS))
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (05602/2014 — C7-0036/2014 — 2011/0183(CNS))
OJ C 443, 22.12.2017, p. 994–998
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 443/994 |
P7_TA(2014)0432
Eigenmittelsystem *
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (05602/2014 — C7-0036/2014 — 2011/0183(CNS))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren — Konsultation)
(2017/C 443/101)
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis des Entwurfs des Rates (05602/2014), |
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gestützt auf Artikel 311 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C7-0036/2014), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union (1), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa (2), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2012 zum Thema Mehrjähriger Finanzrahmen und Eigenmittel (3), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2012 im Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen (4), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2013 zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Rahmen seiner Tagung vom 7./8. Februar 2013 betreffend den mehrjährigen Finanzrahmen (5), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2013 zu der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 (6), |
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gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0271/2014), |
1. |
billigt den Entwurf des Rates in der geänderten Fassung; |
2. |
fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; |
3. |
fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, seinen Entwurf entscheidend zu ändern; |
4. |
fordert die hochrangige Gruppe „Eigenmittel“ auf, ihre erste Einschätzung zum System der Eigenmittel bis Ende 2014 vorzulegen, wie in der dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärung ausgeführt (7); erwartet, dass diese Gruppe Vorschläge zur Überwindung der Defizite des gegenwärtigen Systems unterbreiten wird, um den Weg für eine Reform zu ebnen, für die die allgemeinen Ziele der Einfachheit, Transparenz, Gerechtigkeit und demokratischen Rechenschaftspflicht die Richtschnur bilden und die im Zeitraum des nächsten MFR zum Tragen kommt; |
5. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
Abänderung 1
Entwurf eines Beschlusses
Erwägung 8a (neu)
Entwurf des Rates |
Geänderter Text |
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Abänderung 2
Entwurf eines Beschlusses
Erwägung 8b (neu)
Entwurf des Rates |
Geänderter Text |
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Abänderung 3
Entwurf eines Beschlusses
Erwägung 8c (neu)
Entwurf des Rates |
Geänderter Text |
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Abänderung 4
Entwurf eines Beschlusses
Erwägung 8d (neu)
Entwurf des Rates |
Geänderter Text |
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Abänderung 5
Entwurf eines Beschlusses
Erwägung 8e (neu)
Entwurf des Rates |
Geänderter Text |
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(1) ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 214.
(2) ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 89.
(3) ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 42.
(4) ABl. C 68 E vom 7.3.2014, S. 1.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0078.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0304.
(7) Siehe auch Angenommene Texte, P7_TA(2013)0455.
ANHANG
Gemeinsame Erklärung zu den Eigenmitteln
1. |
Nach Artikel 311 AEUV stattet die Union sich mit den erforderlichen Mitteln aus, um ihre Ziele zu erreichen und ihre Politik durchführen zu können; in diesem Artikel wird auch festgelegt, dass der Haushalt unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird. Nach Artikel 311 Absatz 3 erlässt der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren einstimmig und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einen Beschluss, mit dem die Bestimmungen über das System der Eigenmittel der Union festgelegt werden, und kann der Rat darin neue Kategorien von Eigenmitteln einführen oder bestehende Kategorien abschaffen. |
2. |
Auf dieser Grundlage hat die Kommission im Juni 2011 Vorschläge zur Reform des Eigenmittelsystems der Union vorgelegt. Der Europäische Rat hat sich auf seiner Tagung vom 7./8. Februar 2013 darauf verständigt, dass die allgemeinen Ziele der Einfachheit, Transparenz und Gerechtigkeit Richtschnur für die Eigenmittelvereinbarungen sein sollen. Der Europäische Rat hat des Weiteren den Rat aufgefordert, die Arbeit an dem Vorschlag der Kommission für eine neue Eigenmittelkategorie auf der Grundlage der Mehrwertsteuer fortzusetzen. Darüber hinaus hat er die Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer teilnehmen, ersucht zu prüfen, ob diese Steuer die Grundlage für eine neue Eigenmittelkategorie für den EU-Haushalt werden könnte. |
3. |
In der Frage der Eigenmittel sind weitere Beratungen erforderlich. Zu diesem Zweck wird eine hochrangige Gruppe einberufen werden, deren Mitglieder von den drei Organen ernannt werden. Diese Gruppe wird alle vorliegenden und künftigen Beiträge der drei europäischen Organe und der nationalen Parlamente berücksichtigen. Sie sollte sich auf einschlägiges Fachwissen — unter anderem vonseiten der nationalen Haushalts- und Steuerbehörden sowie unabhängiger Experten — stützen. |
4. |
Die Gruppe wird eine allgemeine Überprüfung des Eigenmittelsystems durchführen und sich dabei von den allgemeinen Zielen der Einfachheit, Transparenz, Gerechtigkeit und demokratischen Rechenschaftspflicht leiten lassen. Eine erste Bewertung wird Ende 2014 vorliegen. Der Fortschritt der Arbeiten wird in regelmäßigen Sitzungen — mindestens einmal pro Halbjahr — auf politischer Ebene bewertet. |
5. |
Die nationalen Parlamente werden im Laufe des Jahres 2016 zu einer interinstitutionellen Konferenz eingeladen werden, auf der die Ergebnisse dieser Arbeiten geprüft werden sollen. |
6. |
Die Kommission wird ausgehend von den Ergebnissen dieser Arbeiten beurteilen, ob neue Eigenmittel-Initiativen angezeigt sind. Dies wird parallel zu der Überprüfung nach Artikel 1a der MFR-Verordnung erfolgen, damit mögliche Reformen für den Zeitraum des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens in Betracht gezogen werden können. |