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Document 52013JC0022
JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS TOWARDS A COMPREHENSIVE EU APPROACH TO THE SYRIAN CRISIS
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN UMFASSENDES EU-KONZEPT FÜR DIE KRISE IN SYRIEN
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN UMFASSENDES EU-KONZEPT FÜR DIE KRISE IN SYRIEN
/* JOIN/2013/022 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN UMFASSENDES EU-KONZEPT FÜR DIE KRISE IN SYRIEN /* JOIN/2013/022 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN UMFASSENDES EU-KONZEPT FÜR DIE KRISE IN
SYRIEN EINLEITUNG Der Konflikt in Syrien hat sich in den letzten
Monaten derart rasch zugespitzt, dass sich in der gesamten Region eine
humanitäre Katastrophe ausbreitet. Über das menschliche Leid hinaus zerstört
der Konflikt nicht nur das traditionelle Gefüge der syrischen Gesellschaft,
sondern gefährdet auch ernsthaft die Stabilität der Nachbarländer, vor allem
Libanons und Jordaniens, ohne dass ein Ende in Aussicht ist. In dieser gemeinsamen Mitteilung wird ein
umfassendes Konzept der Europäischen Union (EU) für die Reaktion auf den
Konflikt und seine Konsequenzen sowohl in Syrien als auch in den Nachbarländern
vorgeschlagen. Seit Beginn des Konflikts erleben wir eine
drastische Verschlechterung der Sicherheit der Menschen mit mehr als
93 000 Todesfällen und 1,6 Millionen Flüchtlingen (Stand Juni
2013). Vorsichtige Schätzungen gehen von 6,8 Millionen hilfsbedürftigen
Menschen und 4,25 Millionen Binnenvertriebenen aus und der Hohe
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hält es für möglich, dass
die Zahl der Flüchtlinge bis Ende dieses Jahres auf 3,45 Millionen steigen
wird. Die Menschenrechtslage in Syrien hat sich ebenfalls massiv
verschlechtert. In ihrem Bericht vom Juni 2013 verurteilt die unabhängige
Untersuchungskommission für Syrien (CoI) das neue Ausmaß der Brutalität des
Konflikts und dokumentiert erstmals die systematischen Belagerungen, den
Einsatz chemischer Kampfstoffe und die gewaltsamen Vertreibungen. Die CoI weist
darauf hin, dass die Regierungstruppen und die angeschlossenen Milizen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und gravierende
Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären
Völkerrechts begangen haben. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass auch
die bewaffneten Oppositionsgruppen Kriegsverbrechen und anderen schweren
Missbrauch/Misshandlungen begangen haben, wenn auch von geringerer Intensität
und Größenordnung als die syrischen Staatsorgane. Der Generalsekretär der
Vereinten Nationen (VN) hat dem Sicherheitsrat im Juni 2013 berichtet, dass
sowohl die Freie Syrische Armee (die angeblich Kindersoldaten rekrutiert) als
auch die Regierungstruppen, einschließlich der syrischen Streitkräfte, des
Nachrichtendiensts und der Milizen, sich schwerer Menschenrechtsverletzungen
gegen Kinder schuldig gemacht haben. Erste Priorität der EU ist die Förderung einer
politischen Lösung zur Beendigung der Gewalt. Nachdem der Konflikt in Syrien
bereits ins dritte Jahr geht, ist es trotz eines allmählichen Vorrückens der
syrischen Regierungstruppen sehr wahrscheinlich, dass sich der Konflikt lange
hinziehen wird, ohne dass eine der beiden Seiten endgültig die militärische
Oberhand gewinnen kann. Bisher wurden nur wenige Fortschritte bei der Erzielung
eines Konsenses im VN-Sicherheitsrat erzielt. Allerdings haben die jüngste
Vereinbarung zwischen US-Außenminister Kerry und dem russischen Außenminister
Lawrow, die Verhandlungen auf der Grundlage der Genfer Erklärung vom Juni 2012
wieder in Gang zu bringen und eine internationale Friedenskonferenz zu Syrien
(„Genf II“) zu veranstalten, dem politischen Prozess neue Dynamik verliehen. Parallel zu den Bemühungen auf politischer
Ebene hat die EU alle ihre Instrumente mobilisiert, um zu einer breiten
internationalen Reaktion beizutragen. Sie ist damit der größte Geber
humanitärer Hilfe. Bisher wurde von den Mitgliedstaaten und aus dem EU-Haushalt
humanitäre Hilfe in Höhe von 678 Mio. EUR bereitgestellt. Darüber
hinaus hat die EU 175 Mio. EUR über andere Haushaltsinstrumente mobilisiert.
Insgesamt hat sie bereits mit mehr als 850 Mio. EUR auf die Krise reagiert. Aber
selbst dieser stattliche Betrag reicht nicht aus, um den hohen und weiter
wachsenden Bedarf an humanitärer Hilfe zu decken. Die größte Herausforderung für die EU bei der
Erbringung der Hilfe ist das komplexe und gefährliche Umfeld, in dem das
humanitäre Völkerrecht allzu häufig missachtet wird. Im Einklang mit den
humanitären Grundsätzen arbeitet die EU in dem Konflikt mit allen Seiten
zusammen, um engere Beziehungen zu den lokalen Gemeinschaften und den lokalen
Verwaltungsräten zu knüpfen und sie so bei der Deckung von Grundbedürfnissen
wie medizinische Versorgung, Ernährungssicherheit, Strom- und Wasserversorgung
sowie bei der Erbringung anderer Dienstleistungen zu unterstützen. Um eine
effiziente Abwicklung der Hilfe sicherzustellen, sollte diese über alle erdenklichen
Kanäle geleistet werden. Die Folgen des zunehmend unberechenbaren und
destabilisierend wirkenden Konflikts machen sich über die Grenzen Syriens
hinweg bemerkbar. Libanon und Jordanien, die bereits vor Ausbruch der Krise vor
großen Herausforderungen standen, sind nun mit einer nie da gewesenen Situation
konfrontiert, die ihre innere Stabilität bedroht. Auch die Türkei und Irak
stehen – obwohl sie über eine größere soziale und wirtschaftliche
Aufnahmefähigkeit verfügen als Libanon und Jordanien – vor möglichen
politischen Problemen, die unmittelbar mit der ethnischen, religiösen und
politischen Überzeugung der Flüchtlinge zusammenhängen. Die dramatischen Entwicklungen und die rasch
wachsenden Bedürfnisse erfordern dringend ein umfassendes Maßnahmenpaket, das
den Herausforderungen gewachsen ist. In diesem Maßnahmenpaket sollten die
Strategien und Instrumente der EU und ihrer Mitgliedstaaten gebündelt werden,
um den unmittelbaren Bedarf an humanitärer Hilfe in koordinierter und
umfassender Weise anzugehen, die Krise in Syrien einzudämmen und zu beenden,
den Zugang zur Justiz und die Rechenschaftspflicht zu fördern, die Stabilität
der Nachbarländer zu sichern und eine führende Rolle bei längerfristigen
internationalen Wiederaufbaubemühungen zu übernehmen, sobald ein dauerhafter
Frieden erreicht worden ist. Die EU ist in einer guten Position, um hierzu
einen entscheidenden Beitrag zu leisten, da sie aufbauen kann auf i) ihren
engen politischen Beziehungen zu den verschiedenen Interessenträgern und ihrem
Einfluss auf diese Gruppen, von denen viele erwarten, dass die EU eine führende
Rolle übernimmt; ii) ihrer Fähigkeit zur Förderung der Koordinierung und iii)
ihrer Erfahrung nicht nur mit der Erbringung humanitärer Hilfe, sondern auch im
Umgang mit Sicherheitsfragen sowie mit Postkonflikt- und Wiederaufbauphasen. In dieser gemeinsamen Mitteilung werden die
wichtigsten Elemente einer umfassenden Reaktion der EU auf die Krise
vorgeschlagen und gleichzeitig die Aktionen und Initiativen beschrieben, die
bereits von der Hohen Vertreterin und der Europäischen Kommission verabschiedet
wurden. 1. EINE UMFASSENDE REAKTION DER
EU Die umfassende Reaktion der EU sollte a) eine
politische Beilegung des Konflikts fördern, die zu einer nachhaltigen Lösung
für die Krise führt, b) die Destabilisierung der Region durch das Übergreifen
des Konflikts auf die Nachbarländer verhindern, c) auf die gravierende
humanitäre Situation eingehen und die betroffenen Bevölkerungsgruppen
unterstützen und d) die Auswirkungen des Konflikts auf die EU angehen. Was wir tun wollen: · Unterstützung einer politischen Lösung mithilfe eines soliden Standpunkts der EU auf der bevorstehenden internationalen Konferenz „Genf II“ · Zusammenarbeit mit der Opposition, damit sie sich an der Konferenz „Genf II“ beteiligt und durch legitime Gesprächspartner vertreten wird, die in der Lage sind, Verpflichtungen einzugehen · weitere Arbeiten zur Gewährleistung des Zugangs der humanitären Helfer zu allen vom Konflikt betroffenen Gebieten · Einführung weiterer Ausnahmen zu den Sanktionsmaßnahmen, um die syrische Bevölkerung zu unterstützen · Erhöhung der finanziellen Unterstützung aus dem EU-Haushalt um 400 Mio. EUR im Jahr 2013, um die dringendsten Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung in Syrien und der Region zu decken · Erhöhung der Unterstützung für die Aufnahmegemeinschaften in den Nachbarländern Syriens mit Blick auf die Förderung und Steigerung ihrer Fähigkeit zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms · weitere Appelle an die Vereinten Nationen, sich mit den Beschwerden wegen Verletzungen der Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und der Grundfreiheiten zu befassen · Förderung der Solidarität mit besonders bedürftigen Gruppen, die möglicherweise einer Neuansiedlung bedürfen · Vermeidung der Radikalisierung von EU-Bürgern und Befassung mit der Problematik der „ausländischen Kämpfer“ aus der EU, die in das Konfliktgebiet gegangen sind · Vorbereitung auf die Wiederaufbau- und Rehabilitationsphase nach Beendigung des Konflikts 1.1. Erarbeitung einer politischen
Lösung für den Konflikt Oberste Priorität der EU muss die
Unterstützung einer politischen Lösung für den Konflikt sein, die zu einem Übergang zur Demokratie führt, während gleichzeitig die
katastrophale humanitäre Situation bewältigt werden muss. Die EU sollte
sämtliche Bemühungen unterstützen, um sicherzustellen, dass ein solcher Prozess
nicht von Akteuren dominiert wird, die religiös motivierte Ziele verfolgen. Die EU sollte die Bemühungen der USA und
Russlands um die Wiederaufnahme der politischen Verhandlungen auf der
Grundlage der Genfer Erklärung vom Juni 2012 weiterhin aktiv fördern. Die Hohe
Vertreterin hat ihre umfassende Unterstützung für diese Bemühungen bereits
zugesagt. Die EU sollte auch bereitstehen, in diesem Kontext alle erdenkliche
Hilfe für den gemeinsamen Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Liga
der arabischen Staaten sowie für die Vereinten Nationen zu leisten. Mit Blick
auf eine mögliche Konferenz „Genf II“ sollte die EU einen substanziellen
Beitrag vorbereiten und einen soliden Standpunkt der EU sicherstellen. Im Rahmen der Vorbereitungen auf eine solche
Konferenz sollte die EU eng mit den USA und Russland zusammenarbeiten, um die
Voraussetzungen für eine politische Lösung unter syrischer Führung zu schaffen.
Dazu müsste zunächst ein Einvernehmen über die Vertreter beider Seiten gefunden
werden, bei denen es sich um legitime Gesprächspartner handeln muss, die
Verpflichtungen eingehen können. Die EU sollte beide Seiten über die
vorhandenen Kanäle ermutigen, sich an den Verhandlungen auf der Friedenskonferenz
zu beteiligen. Die EU ist bereit, die verschiedenen Gruppen der Nationalen
Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition (SOC) bei der
Vorbereitung auf die Konferenz zu unterstützen. Die EU sollte ihre Zusammenarbeit mit den SOC
fortsetzen, gleichzeitig jedoch für eine Kooperation mit anderen gemäßigten
Gruppen offenbleiben und sie unterstützen, damit sie als glaubwürdige
Gesprächspartner auftreten können. Bei der Unterstützung für die SOC sollte die
EU mehr Inklusivität fördern und gewährleisten, dass die Menschenrechte
geachtet werden. Im Rahmen der Syrien-Friedenskonferenz sollte
die EU vertrauensbildende Maßnahmen konzipieren, die dann schrittweise
umgesetzt werden, um Folgendes zu fördern: Zugang zu humanitärer Hilfe und
ungehinderter Zugang für humanitäre Helfer, Achtung des humanitären
Völkerrechts, Freilassung politischer Gefangener, Rückkehr von VN-Beobachtern
und schrittweise Verwirklichung eines Waffenstillstands. In Absprache mit den USA und Russland sollte
die EU ihre diplomatische Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des
VN-Sicherheitsrates und anderen wichtigen Ländern der Lager beider
Konfliktparteien fortsetzen, insbesondere mit der Türkei, Saudi-Arabien, Katar,
Ägypten, Irak, Jordanien und Iran. 1.2. Einbeziehung von Drittländern
und nichtstaatlichen Organisationen Zu den wichtigsten Ansprechpartnern zählen die
USA, Russland, die Türkei, Saudi-Arabien, Katar, Ägypten, der
Golf-Kooperationsrat und die Arabische Liga. Die Rolle von Iran für das
politische und militärische Gleichgewicht muss anerkannt und berücksichtigt werden. Die libanesische Führung hat sich im Juni 2012
in der Erklärung von Baabda, der alle wichtigen politischen Kräfte zustimmten,
zu einer Neutralitätspolitik verpflichtet. Durch die zunehmende Einmischung der
Hisbollah in Syrien, die angeblich die libanesische Bevölkerung und Heiligtümer
im Land schützen will, sowie durch Waffenlieferungen und Kämpfer, die die
syrische Opposition von Libanon aus unterstützen, wird diese offizielle Politik
jedoch unterminiert. Einige syrische Oppositionsgruppen und die Hisbollah haben
ihre Rhetorik vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl grenzüberschreitender
Angriffe verschärft. Die EU hat Verletzungen des libanesischen Hoheitsgebiets
im syrischen Konflikt verurteilt und wird noch nachdrücklicher darauf drängen,
dass sich alle Seiten im Libanon weiter zur Neutralitätspolitik bekennen und
sich uneingeschränkt daran halten. Darüber hinaus wird die EU die Möglichkeit
prüfen, die Kapazitäten der staatlichen libanesischen Sicherheitsstrukturen zu
stärken, um die Stabilität in Libanon ebenso wie in der gesamten Region zu
erhöhen. Die Golfstaaten und die Türkei sind wichtige
Partner, wenn es darum geht, eine dauerhafte Lösung zu finden. Die EU wird
weiterhin aktiv mit diesen Partnern zusammenarbeiten und dabei hervorheben,
dass eine etwaige Beteiligung an dem Konflikt und die damit verbundenen
Konsequenzen sorgfältig abzuwägen sind, auch in Bezug auf die letztlichen
Begünstigten der militärischen und politischen Unterstützung. Ferner wird die
EU unterstreichen, dass die laufenden Bemühungen um die Neubelebung der Genfer
Verhandlungen dringend unterstützt und die vorhandenen Kanäle für die
Bereitstellung nichtmilitärischer Hilfe genutzt werden müssen. Die EU wird weiter gegenüber allen
Kooperations- und Gesprächspartnern darauf hinweisen, wie dringend erforderlich
ein politischer Prozesses und Verhandlungen sind, um den Konflikt rasch zu
beenden und seine weitere Ausbreitung in der Region zu vermeiden. 1.3. Justiz und Rechenschaftspflicht Seit Beginn der Krise hat
die EU in multilateralen Foren darauf hingearbeitet, dass die laufenden und
systematischen Verletzungen der Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts
und der Grundfreiheiten nicht ungestraft bleiben. Die EU hat eine führende
Rolle übernommen, indem sie im VN-Menschenrechtsrat eng mit den Staaten der
Region zusammengearbeitet hat, damit drei Sondersitzungen zu Syrien einberufen
werden konnten und eine unabhängige VN-Untersuchungskommission eingesetzt
wurde. Die EU sollte dafür Sorge tragen, dass die
Befassung mit den weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen einen integralen
Bestandteil jeglichen Prozesses zur Beendigung des Konflikts darstellt. Bei der
Förderung der wichtigsten Elemente der Genfer Erklärung sollte Nachdruck auf
die Verpflichtung zu Rechenschaftspflicht und nationaler Aussöhnung gelegt
werden, insbesondere auf die Notwendigkeit eines umfangreichen Maßnahmenpakets
für die Übergangsjustiz, das auch eine Entschädigung oder Rehabilitierung für
die Opfer des Konflikts sowie Schritte zur Förderung der nationalen Aussöhnung
vorsieht. Die EU sollte auch an die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zum
Schutz bedürftiger Bevölkerungsgruppen erinnern, um weitere Verletzungen ihrer
Rechte zu verhindern. Die EU sollte an ihrem Standpunkt festhalten,
dass der Internationale Strafgerichtshof eingeschaltet werden muss, wenn auf
nationaler Ebene nicht ausreichend auf die Problematik der Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingegangen wird. Da der VN-Sicherheitsrat
wegen der Lage in Syrien jederzeit den Internationalen Strafgerichtshof anrufen
kann, sollte die EU den Sicherheitsrat immer wieder auffordern, sich dringend
mit allen Aspekten der Situation in Syrien einschließlich dieser Problematik zu
befassen. Da es äußerst wichtig ist, dass vor Ort
begangenes Unrecht – einschließlich der möglichen Verwendung chemischer
Kampfstoffe und Waffen – dokumentiert wird, auch um die Täter wirksam zur
Rechenschaft zu ziehen, sollte die EU die VN-Untersuchungskommission weiter
unterstützen. Sie sollte auch ihre Appelle an die syrischen Behörden
wiederholen, uneingeschränkt mit der Untersuchungskommission
zusammenzuarbeiten, indem sie ihr unter anderem unbegrenzten, sofortigen und
ungehinderten Zugang zum syrischen Hoheitsgebiet gewähren. Auch in den von der
Opposition kontrollierten Gebieten sollte der Untersuchungskommission
ermöglicht werden, ungehindert ihre Arbeit zu tun. 1.4. Sanktionen Die EU hat damit begonnen, Ausnahmen von ihrer
Sanktionsregelung einzuführen, um die Opposition und die syrische Bevölkerung
zu unterstützen. In diesem Kontext wurden für Maßnahmen wirtschaftlicher Natur
im Erdöl-, Gas- und Bankensektor Ausnahmen eingeführt, die von den zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten genehmigt werden können. Die SOC werden während
des Genehmigungsverfahrens konsultiert. Die Ausnahmen sollen der Unterstützung
der syrischen Zivilbevölkerung dienen, insbesondere im Hinblick auf die Deckung
des humanitären Bedarfs, die Aufrechterhaltung der Basisdienste, den Wiederaufbau,
die Wiederaufnahme des normalen Wirtschaftslebens oder sonstige zivile Zwecke.
Derzeit laufen Arbeiten zur Gewährleistung einer effizienten Umsetzung dieser
Maßnahmen und zur Ermittlung möglicher weiterer Ausnahmen zugunsten der
syrischen Bevölkerung. Ab 1. Juni unterliegen Waffenlieferungen an Syrien der
nationalen Politik der Mitgliedstaaten mit strengen Auflagen gemäß der
Erklärung des Rates vom 27. Mai. Jede andere Art der Unterstützung sollte im
Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom
Mai und dem vorhandenen EU-Rahmen (Gemeinsamer Standpunkt zur Kontrolle von
Waffenausfuhren) stehen. 1.5. Chemische und biologische
Bedrohungen Die Besorgnis wegen der Berichte über den
Einsatz von chemischen und biologischen Waffen in Syrien wächst. Die EU wird
auch künftig fordern, dass VN-Inspektoren die Einreise ins Land gestattet wird,
um diesen Behauptungen nachzugehen. Um derartige Angriffe mit potenziell
tödlichen Folgen für die Bevölkerung in der Region zu verhindern, aufzudecken
und darauf zu reagieren, prüft die EU derzeit, welche Optionen für eine weitere
Koordinierung und Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten, einschlägigen
internationalen Organisationen (OCHA, IKRK, WHO, Interpol und OVCW) und
strategischen Partnern ausgelotet werden könnten. Die jüngsten Kontakte mit der US-Regierung,
die auf eine stärkere Koordinierung zwischen EU und USA im Bereich CBRN
(chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe) abzielen, vor allem
in Bezug auf spezifische Unterstützung für Jordanien, sind positive
Entwicklungen und zeigen die Vorteile einer intensiveren Zusammenarbeit in
diesem Bereich. Die EU wird weiterhin darauf drängen, dass
Syrien dem Chemiewaffenübereinkommen beitritt und das Übereinkommen über das Verbot
biologischer Waffen möglichst rasch ratifiziert. Die EU weist darauf hin, dass
jeder Einsatz von Chemiewaffen, gleich durch wen und unter welchen Umständen,
verwerflich ist und im absoluten Widerspruch zu den rechtlichen Normen und
Standards der internationalen Gemeinschaft steht. Die syrischen Behörden tragen
eine besondere Verantwortung dafür, zu gewährleisten, dass ihre Chemiewaffen
bis zu einer von unabhängiger Seite überprüften Vernichtung sicher gelagert
werden und nicht in die Hände anderer staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure
gelangen. 1.6. Aufstockung der Hilfe Die Kommission mobilisiert
im Jahr 2013 weitere 400 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und Wirtschafts- und
Entwicklungshilfe, um auf den dringenden Bedarf und die Folgen der Krise in Syrien
und den Nachbarländern, insbesondere Libanon und Jordanien, einzugehen. Dazu
nutzt sie vorhandene Reserven und schichtet Außenhilfemittel um. Die Länder in
der Region benötigen humanitäre Hilfe sowie Krisenbewältigungs- und
Entwicklungshilfe zur Unterstützung von Flüchtlingen, anderen schutzbedürftigen
Personen und der Aufnahmegemeinschaften sowie zur Unterstützung der
Gesundheits- und Bildungssysteme, die an ihre Grenzen stoßen. Die Kommission ruft die
VN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, andere internationale
Organisationen und sonstige Geber auf, Prioritäten bei der Soforthilfe zu
setzen, gezielt den bedürftigsten Bevölkerungsgruppen zu helfen und die
Koordinierung zu verstärken, um eine optimale Verwendung der verfügbaren Mittel
zu gewährleisten. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte die Einrichtung eines
EU-Treuhandfonds für Syrien als Instrument für die Mobilisierung und
Koordinierung der Beiträge aller EU-Geber und anderer interessierter Geber
erwogen werden. Es werden alle erdenklichen
Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die Planung und
Durchführung der EU-Maßnahmen laufend an die Entwicklungen vor Ort angepasst
werden. Dies schließt die Überprüfung aller Außenhilfeinstrumente, die Nutzung
beschleunigter Krisenreaktionsverfahren für Wirtschafts- und Entwicklungshilfe
(nichthumanitäre Hilfe) in den am stärksten betroffenen Nachbarländern und die
Möglichkeit makroökonomischer Unterstützung ein. Die Kommission hat bereits
vorgeschlagen, Jordanien Makrofinanzhilfe von bis zu 180 Mio. EUR zu
gewähren. Sie prüft außerdem, ob neben den bereits geplanten Interventionen
noch andere EU-Instrumente mobilisiert werden können. In den vergangenen fünf
Jahren kamen 344 syrische Studierende und akademische Mitarbeiter in den Genuss
des EU-Programms Erasmus Mundus; darüber hinaus erhielten im Jahr 2013 bisher
21 syrische Studierende (einschließlich Vertriebener) Stipendien und rund 40
dürften neue Stipendien für das akademische Jahr 2013-14 erhalten. Die
Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass bei Ablauf der
Stipendien geeignete Lösungen für diese Studierenden gefunden werden, um vor
allem zu verhindern, dass sie nach Syrien zurückkehren müssen. Die Kommission
wird syrischen Studierenden aus der Flüchtlingsbevölkerung auch
weiterhin Stipendien anbieten und Wege finden, deren Anzahl zu erhöhen. Die EU bekräftigt den
Grundsatz der Wahrung und des Schutzes des weltweiten kulturellen Erbes und ist
zutiefst besorgt über die Schäden, die Kulturgüter, archäologische Stätten und
Denkmäler von unwiederbringlichem historischem Wert in Syrien erlitten haben. Ferner wird die EU ihre
„Public Diplomacy“ gegenüber den Ländern in der Region, den internationalen
Partnern sowie der Öffentlichkeit verstärken, um angemessen über die Reaktion
der EU auf die Krise in Syrien zu informieren und dazu beizutragen, dass andere
Geber ihren Verpflichtungen und Finanzierungszusagen nachkommen. 1.7. Unterstützung für Menschen,
die internationalen Schutz benötigen Von
Beginn der Krise im April 2011 bis zum Ende des Jahres 2012 haben rund
32 000 Personen, die sich auf die syrischen Staatsbürgerschaft berufen,
Schutz in der EU beantragt; 2013 waren es nach Schätzungen bisher weitere
7 500. Derzeit scheint allgemeines Einvernehmen darüber zu herrschen, dass
Syrer, die sich in der EU aufhalten, unabhängig von ihrem rechtlichen Status
nicht nach Syrien zurückgeschickt werden sollten. Der Hohe Flüchtlingskommissar
hat unlängst in einem Schreiben an die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu
aufgerufen 10 000 syrische Flüchtlinge aus dem Nahen Osten und Nordafrika
aus humanitären Gründen aufzunehmen und für die Neuansiedlung von weiteren
2 000 syrischen Staatsbürgern zu sorgen, vor allem von besonders
vulnerablen Flüchtlingen, darunter schwere medizinische Fälle und Menschen mit
Behinderungen. Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten, dieser
Aufforderung nachzukommen, indem sie die Neuansiedlung ermöglichen oder Plätze
für eine humanitäre Aufnahme dieser Personen zur Verfügung stellen. Darüber
hinaus fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, bei der Erteilung von
Visa aus humanitären Gründen für Personen, die durch die Krise in Syrien
vertrieben wurden und Familienangehörige in der EU haben, großzügig
vorzugehen und auch alle Syrer aufzunehmen, die an den Außengrenzen der
Union ankommen. Derzeit verlangen elf Länder des Schengen-Raums
Flughafentransitvisa für syrische Staatsangehörige. Angesichts der derzeitigen
Umstände ist die Kommission der Auffassung, dass es nicht angemessen ist,
Syrien in die gemeinsame Liste der Länder aufzunehmen, die Flughafentransitvisa
unterliegen, wie einige Mitgliedstaaten im Rahmen der laufenden jährlichen
Aktualisierung der nationalen Flughafentransitvisumspflichten gefordert haben. Außerdem
ist die Kommission angesichts der Bewertung der Lage vor Ort durch den UNHCR
bereit, weitere Schritte in Betracht zu ziehen, die erforderlich sein könnten,
um die mit einer stetig wachsenden Zahl von Flüchtlingen konfrontierten
Nachbarländer Syriens zu entlasten. Ferner arbeitet die Kommission ein
Regionales Schutzprogramm aus, das Ende 2013 anlaufen soll und auf den Ausbau
der langfristigen Kapazitäten der Nachbarländer Syriens abzielt, um sie bei der
Bewältigung des Flüchtlingszustroms im Einklang mit den internationalen
Standards zu unterstützen. Das Programm mit einer Mittelausstattung von über
13,2 Mio. EUR – davon 10 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt und
3,2 Mio. EUR von den Mitgliedstaaten, die sich beteiligen wollen –
wird sowohl eine umfangreiche Schutzkomponente (Registrierung von Flüchtlingen,
Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Advocacy-Arbeit) beinhalten, als auch
Maßnahmen zum unmittelbaren Nutzen der Flüchtlinge, z. B. Verbesserung des
Zugangs zu bestimmten sozialen und wirtschaftlichen Rechten (Bildung,
medizinische Versorgung usw.). Der genaue Umfang hängt von der Bereitschaft der
an Syrien grenzenden Aufnahmeländer ab, an bestimmten Maßnahmen teilzunehmen. Schließlich
beabsichtigt die Kommission – gemeinsam mit dem Europäischen Unterstützungsbüro
für Asylfragen – die Gespräche mit den Mitgliedstaaten über die Situation der
Syrer in der EU fortzusetzen, um ein höheres Maß an Konvergenz zwischen den
Ansätzen der Mitgliedstaaten für die Behandlung der syrischen Asylbewerber zu
gewährleisten, insbesondere in Bezug auf die Bewertung ihrer Asylanträge. 1.8. Vermeidung von
Radikalisierung und Befassung mit der Problematik der „ausländischen Kämpfer“ Die
EU muss wachsam gegenüber der möglichen Bedrohung ihrer Sicherheit bleiben, die
durch das Phänomen der als ausländische Kämpfer nach Syrien gehenden EU-Bürger
entstehen kann. Die Kommission wird weiterhin Maßnahmen unterstützen, mit denen
verhindert werden soll, dass Menschen sich radikalisieren und als ausländische
Kämpfer nach Syrien gehen; dazu will sie Gegenargumentationsinitiativen
verstärken und den Mitgliedstaaten Unterstützung beim Umgang mit der möglichen
Bedrohung durch Rückkehrer anbieten. Dies erfolgt in Verbindung mit den
Arbeiten, die die Kommission im Rahmen des EU-Aufklärungsnetzwerks gegen
Radikalisierung eingeleitet hat, das sich mit Maßnahmen zur Verhinderung und
Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus befasst. Die Kommission fordert die
Mitgliedstaaten auf, das Schengener Informationssystem der zweiten Generation
intensiver zu nutzen, um die Bewegungen ausländischer Kämpfer besser zu
überwachen. Außerdem wird die Kommission weiterhin mit dem Europäischen
Parlament und dem Rat im Hinblick auf die Annahme des Vorschlags für eine
EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze zusammenarbeiten, da die Verarbeitung
dieser Daten eine Möglichkeit bietet, die Bewegungen ausländischer Kämpfer zu
erfassen, die auf dem Luftweg die EU verlassen oder dorthin zurückkehren.
Darüber hinaus könnten die EU-Instrumente sowie Instrumente, die im Rahmen
internationaler Übereinkünfte zur Verfügung stehen, stärker genutzt werden, wie
das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP), mit dem
Geldtransaktionen, die mit Terrorismus in Verbindung stehen, verfolgt werden
können. Schließlich wird die Kommission weiterhin eine bereits laufende
Risikoanalyse fördern, die dazu dient, die wichtigsten Sicherheitsrisiken, die
das wachsende Phänomen der ausländischen Kämpfer für die EU mit sich bringt, zu
identifizieren und die Ermittlung möglicher Risikobegrenzungsmaßnahmen zu
unterstützen. Daran sind das EU Intelligence Analysis Centre (INTCEN), Europol
und Frontex beteiligt. Der
Rat (Justiz und Inneres) vereinbarte auf seiner Tagung vom 7. Juni 2013 auf der
Grundlage eines Berichts des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung ein
gemeinsames Vorgehen zur Bewältigung dieser Risiken. Dies könnte unter anderem
Folgendes beinhalten: gemeinsame Nutzung von Informationen und bewährten
Praktiken, eingehende Analyse der Motive ausländischer Kämpfer; intensivere
Zusammenarbeit mit Drittländern und verstärkte Nutzung und Koordinierung der
bestehenden Instrumente, Netze und Agenturen. 1.9. Planung für die Zukunft und
Verbesserung der Koordinierung Die EU hat mit der Planung
für die Zeit nach dem Konflikt begonnen, die unter anderem Unterstützung in den
Bereichen Frieden und Sicherheit, Wiederaufbau und Rehabilitation, Wahlen,
Justiz und Rechtsstaatlichkeit und humanitäre Angelegenheiten vorsieht. Der Bedarf wird entweder auf
der Grundlage von Bewertungen der VN oder anhand einer Post-Konflikt-Bedarfsbewertung
(Post Conflict Needs Assessment – PCNA) ermittelt. Anhand von Satellitenbildern
führt die Kommission bereits eine Schadensbewertung durch, um die potenziellen
Kosten des Wiederaufbaus abzuschätzen. Den vorläufigen Ergebnissen zufolge gibt
es umfangreiche Schäden in den am stärksten vom Konflikt betroffenen Gebieten,
vor allem in Aleppo. Diese Bewertung wird im Rahmen der Kerngruppe der Geber
für Syrien und gemeinsam mit den USA und Japan durchgeführt. Die EU ist
außerdem bereit, ab 2014 mehr (humanitäre und nichthumanitäre) Hilfe zu
mobilisieren, und zwar unabhängig davon, ob sich die Lage 2013 ändert oder die
Krise weiter andauert. Um eine optimale
Koordinierung der Hilfe während der Krise sicherzustellen und der EU zu
ermöglichen, hier eine stärkere und aktivere Rolle zu spielen, schlagen die
Kommission und die Hohe Vertreterin vor, dass die Folgemaßnahmen von einer
gemeinsamen Arbeitsgruppe der Kommissionsdienststellen und des EAD geleitet und
überwacht werden, die die Tätigkeiten der EU beaufsichtigt und koordiniert.
Gleichzeitig plant die EU, ihre Rolle in der Geberkoordinierung der
Entwicklungs- und Wirtschaftshilfe für Syrien, aber auch für Libanon und
Jordanien auszubauen, zumal diese beiden Länder wirtschaftlich am stärksten von
der Syrien-Krise betroffen sind. Sie will außerdem bei der Planung des
Übergangs als Bindeglied zwischen den wichtigsten Gebern, den Vereinten
Nationen und den internationalen Finanzinstitutionen fungieren, die alle
bestimmte komparative Vorteile in diesem Bereich mitbringen. Die EU wird
weiterhin aktiv in der Arbeitsgruppe „Wirtschaftlicher Wiederaufbau und
Entwicklung“ der Gruppe der Freunde des syrischen Volkes mitwirken. 2. EU-Unterstützung in Syrien und in den Nachbarländern Aufgrund des Konflikts sind mindestens 6,8
Millionen Menschen auf Hilfe angewiesen, während sich die Zahl der
Binnenvertriebenen auf 4,25 Millionen beläuft. Die schwierige Sicherheitslage
und die Zugangsprobleme sind nach wie vor das größte Hindernis für die Hilfeleistungen.
In direkter Reaktion auf die Krise wurden seit Ende 2011 für Maßnahmen inner-
und außerhalb Syriens aus dem EU-Haushalt 440 Mio. EUR
bereitgestellt. (Humanitäre Hilfe: 265 Mio. EUR, nichthumanitäre
Hilfe: 175 Mio. EUR). Weitere 413 Mio. EUR wurden von den
EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. 2.1. Unterstützung in Syrien Humanitäre Hilfe Am 7. Juni 2013 legten die Vereinten
Nationen überarbeitete Schätzungen des Hilfebedarfs in Syrien und in den
Nachbarländern vor. Demnach dürften bis Endes des Jahres 10 Millionen Syrer,
d. h. die Hälfte der Bevölkerung des Landes, auf Nothilfe angewiesen sein.
Im Rahmen eines neuen Hilfeappells baten die Vereinten Nationen daher um die
Bereitstellung von 4,4 Mrd. USD (3,3 Mrd. EUR). Die wachsenden Zugangsprobleme dürften nicht
nur die Abwicklung der humanitären Hilfe erschweren, sondern auch mehr und mehr
Syrer dazu veranlassen, in den Nachbarländern zu Schutz suchen. Letztlich
bedeutet dies, dass die humanitäre Hilfe der EU und der internationalen
Gemeinschaft auf die Flüchtlinge ausgerichtet werden muss, wenn der Zugang in
Syrien selbst unmöglich wird. Darüber hinaus testet die EU alternative Kanäle
der Hilfeabwicklung in Syrien. Es ist zu erwarten, dass diese Kanäle ausgebaut
werden, da die Nachbarländer zunehmend an der Erleichterung von Hilfeleistungen
in Syrien selbst interessiert sind.
Was wir bereits getan haben: · Aus dem EU-Haushalt wurden 124 Mio. EUR für humanitäre Hilfe bereitgestellt. · Die EU-finanzierte humanitäre Hilfe in Syrien umfasst Folgendes: medizinische Notversorgung, Schutzmaßnahmen, Nahrungsmittel- und Ernährungshilfe, Wasser- und Sanitärversorgung, Hygienemaßnahmen, Unterkünfte und Logistik. Jenseits der syrischen Grenze wird mit diesen Mitteln sichergestellt, dass die Flüchtlinge lebensrettende Hilfe erhalten, wie etwa Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel, Unterkünfte, Hygienesets, Wasser- und Sanitärversorgung und Schutzmaßnahmen. · Die humanitäre Hilfe der EU wird über das Rote Kreuz/den Roten Halbmond, verschiedene internationale Nichtregierungsorganisationen und humanitäre Organisationen abgewickelt. Dazu gehören z. B. das UNHCR sowie Organisationen, deren Mandat sich auf Schutz- und Hilfemaßnahmen für Kinder konzentriert, wie etwa UNICEF und Save the Children. · Über das EU-Katastrophenschutzverfahren wurde zudem Sachhilfe – Krankenwagen, Decken, Heizgeräte und andere Hilfsgüter im Gesamtwert von 1 Mio. EUR – in die Türkei und nach Jordanien geliefert. · Das EU-Notfallabwehrzentrum hat Expertenteams nach Jordanien und Libanon entsandt, die in enger Zusammenarbeit mit Experten für humanitäre Hilfe und den lokalen Behörden den Unterstützungsbedarf für syrische Flüchtlinge ermittelt haben. Was wir tun wollen: · Die humanitäre Hilfe für Syrien und die Nachbarländer soll im weiteren Verlauf des Jahres 2013 um 250 Mio. EUR auf insgesamt 515 Mio. EUR aufgestockt werden. · Im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens und der EU-Notfallabwehrmaßnahmen soll weitere Hilfe in Form von Sachleistungen und Know-how zur Verfügung gestellt werden. Wirtschafts- und Entwicklungshilfe Hauptschwerpunkt der aus dem EU-Haushalt
finanzierten laufenden Hilfe in diesem Bereich sind Unterstützungs- und
Kapazitätsaufbaumaßnahmen für Menschenrechtsverteidiger und junge Aktivisten
und der Zugang zu bestimmten nichthumanitären Dienstleistungen wie Bildung,
psychosoziale Hilfe sowie Unterstützung zur Sicherung der Existenzgrundlagen.
Die Kommission hat in diesen unter die nichthumanitäre Hilfe fallenden
Bereichen weitere Maßnahmen ermittelt, die für eine Finanzierung in Betracht
kommen. Sie betreffen die berufliche Bildung, die Gesundheitsversorgung, die
Unterstützung unabhängiger, freier Medien, die Bewahrung des Kulturerbes, die
Förderung des Dialogs, die Vorbereitung auf den Übergang und den Aufbau von
Kapazitäten auf Ebene syrischer zivilgesellschaftlicher Organisationen. Darüber
hinaus wurden kürzlich von der Kommission neue Mittel (10 Mio. EUR
aus dem Instrument für Stabilität) für Pilotprojekte genehmigt, die in
Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Mitgliedstaaten in den nördlichen Teilen
Syriens durchgeführt werden sollen. Der Umfang der künftigen Wirtschafts- und
Entwicklungshilfe in Syrien wird direkt von der politischen und militärischen
Entwicklung des Konflikts abhängen. Damit die Zivilbevölkerung so rasch wie
möglich mehr Hilfe erhält, müssen die Kanäle für die Abwicklung der Hilfe
unbedingt gefestigt und ausgebaut werden, doch können die Feindseligkeiten
zwischen den Konfliktparteien die Geberanstrengen erheblich behindern oder
sogar unmöglich machen. Unter den derzeitigen Umständen bleiben die
Durchführungsmodalitäten die größte Herausforderung, denn es muss sorgfältig
überwacht werden, in welche Hände die Hilfeleistungen gelangen, da die Hilfen
auch dazu missbraucht werden könnten, den Konflikt anzuheizen. Derzeit werden verschiedene Optionen geprüft,
wie mehr auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnittene nichthumanitäre
Wirtschafts- und Entwicklungshilfe geleistet werden könnte. Im Einklang mit den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13. und 14. Dezember
2012[1] wird geprüft, welche anderen
Kanäle zur Unterstützung der syrischen Bevölkerung genutzt werden könnten. Dazu
zählen auch die lokalen Verwaltungsräte, die in den von der Opposition
kontrollierten Gebieten im Norden Syriens in jüngster Zeit eingerichtet wurden.
Was wir bereits getan haben: · Aus dem EU-Haushalt wurden 53 Mio. EUR für Wirtschafts- und Entwicklungshilfe bereitgestellt, die u. a. für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen eingesetzt wurde. · In Syrien wurden zwei UNWRA-Projekte (10 Mio. EUR) gestartet, die sich hauptsächlich an palästinensische Flüchtlinge richten, zugleich aber auch Unterstützung für die syrische Bevölkerung umfassen. Das erste, mit 7,3 Mio. EUR ausgestattete Projekt soll die Kompetenzen junger Menschen verbessern und ihnen eine stärkere Beteiligung am Leben ihrer lokalen Gemeinschaften ermöglichen, indem sie die Chance erhalten, lokale Entwicklungsinitiativen auf den Weg zu bringen, die zur Abfederung der Krisenfolgen beitragen. Das zweite Projekt im Wert von 2,7 Mio. EUR bietet soziale Unterstützung für die bedürftigsten Haushalte, die besonders unter dem krisenbedingten Anstieg der Preise für Nahrungsmittel und sonstige Basisdienste leiden. · Gemeinsam mit UNICEF (5,7 Mio. EUR) wurde dafür gesorgt, dass bedürftige Kinder und Kinder aus Vetriebenenfamilien in Syrien weiter Zugang zu Schulbildung haben. · Über Nichtregierungsorganisationen wurden verschiedene Kapazitätsaufbauprojekte durchgeführt, die Akteure der syrischen Zivilgesellschaft dazu befähigen sollen, kleinere Projekte in Syrien umzusetzen. Außerdem leistet die Kommission Hilfe im Bereich Menschenrechte (Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger, Beobachtung von Menschenrechtsverletzungen) und im Mediensektor. Was wir tun wollen: · Um dem wachsenden Bedarf innerhalb Syriens gerecht zu werden, soll die zusätzlich zur humanitären Hilfe geleistete Unterstützung unter Nutzung aller potenziell verfügbaren Kanäle ausgebaut werden. · NRO sollen zusätzlich Unterstützung erhalten, damit sie Basisdienste u. a. in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Bildung erbringen können; außerdem sollen unabhängige Medien unterstützt werden. · VN-Einrichtungen sollen zusätzliche Unterstützung erhalten, damit sie Basisdienste u. a. in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung und Schutz des Kulturerbes erbringen können. · Organisationen der Opposition sollen dabei unterstützt werden, die Hilfe für die Zivilbevölkerung wirksamer zu koordinieren. Die lokalen Verwaltungsräte sollen bei der Wiederherstellung und Aufrechterhaltung wichtiger Basisdienste wie z. B. Gesundheitsversorgung, Stromversorgung, Müllabfuhr oder landwirtschaftliche Betriebsmittel unterstützt werden. 2.2. Libanon In keinem anderen Land ist die Gefahr eines
Übergreifens des Syrien-Konflikts so groß wie in Libanon. Libanon hat seine
Grenzen für alle Flüchtlinge uneingeschränkt offen gehalten und hat inzwischen
mehr als 513 000 Flüchtlinge aufgenommen. Das Land ist mit einer
dramatischen Flüchtlingskrise konfrontiert: Der Flüchtlingsanteil entspricht
mittlerweile mehr als 10 % der libanesischen Bevölkerung und könnte bis
Ende des Jahres auf 25 % ansteigen. 70 % der Flüchtlinge sind Frauen
und Kinder. Die libanesischen Behörden allein sind nicht in der Lage, eine
Krise zu bewältigen, die derart weitreichende humanitäre, politische, sicherheitspolitische
und sozioökonomische Auswirkungen hat.
Was wir bereits getan haben: · Aus dem EU-Haushalt wurden insgesamt 113 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und nichthumanitäre Hilfe bereitgestellt. · Die humanitäre Hilfe hat folgende Schwerpunkte: Registrierung von Flüchtlingen, Gesundheitsversorgung (einschließlich Notfallversorgung von Verletzten), Nahrungsmittelhilfe, Verteilung sonstiger Hilfsgüter (Zelte, Matratzen, Decken, Heizgeräte usw.), Bereitstellung von Unterkünften, Wasser- und Sanitärversorgung, Rechtsberatung und Logistik · Zur Unterstützung des UNHCR sowie von UNICEF, UNWRA, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der libanesischen Regierung wurden verschiedene Projekte im Gesamtwert von 45 Mio. EUR eingeleitet, die auf die Deckung des mittel- und langfristigen Hilfebedarfs syrischer Flüchtlinge abzielen, einschließlich in den Bereichen Bildung, Wiederaufbau und Rehabilitation. Was wir tun wollen: Die humanitäre Hilfe soll mittels der zusätzlich bereitgestellten 250 Mio. EUR weiter ausgebaut werden. Eine Tranche in Höhe von 20 Mio. EUR soll bis Ende Juli verwendet werden. · 40 Mio. EUR sollen für eine Initiative zur weiteren Unterstützung von Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Wiederaufbau und Rehabilitation und zur Unterstützung der Koordinierungsbemühungen der Regierung eingesetzt werden. · In die EU-Delegation soll ein Militärexperte der EU entsandt werden, der Beratungsaufgaben im Sicherheitsbereich wahrnimmt und die libanesischen Streitkräfte unterstützt. · Eine Reihe laufender Programme (mit einem Gesamtwert von bis zu 75 Mio. EUR) in den Bereichen Bildung, Wiederaufbau und Rehabilitation sowie Schaffung von Existenzgrundlagen soll neu ausgerichtet werden, um den Folgen der Syrien-Krise Rechnung zu tragen. Angesichts der bereits heiklen politischen und
gesamtwirtschaftlichen Lage ist die Situation besonders gefährlich. Nach
Schätzungen der libanesischen Regierung und des UNHCR von Januar 2013 belaufen
sich die jährlichen Gesamtkosten für die Aufnahme der Flüchtlinge auf mehr als
700 Millionen USD. Während die Auswirkungen der Syrien-Krise auf das
Wirtschaftsleben insgesamt gemischt ausfallen, liegt es auf der Hand, dass der
libanesische Staatshaushalt darunter leiden wird. Der derzeitige
Haushaltsentwurf 2013 sieht ein Defizit von 3,5 Mrd. USD vor. Darüber hinaus gefährdet die anhaltende
politische Unsicherheit in Verbindung mit einer wachsenden Polarisierung die
offizielle Neutralitätspolitik Libanons. Religiös motivierte Gewalt in
Nordlibanon, schwere grenzüberschreitende Auseinandersetzungen und wiederholte
Verletzungen der territorialen Integrität Libanons drängen das Land in eine
gefährliche Richtung. Die EU hat Libanon seit Beginn der Krise mit
insgesamt 113 Mio. EUR unterstützt. Die zunehmende Verschlechterung
der Lage erfordert jedoch zusätzliche außergewöhnliche Anstrengungen der EU,
die kurz- und langfristige Maßnahmen zur Stabilisierung Libanons umfassen
müssen. Dabei muss das Land unbedingt vor den Bestrebungen einiger lokaler und
regionaler Akteure geschützt werden, die gewillt sind, den Syrien-Konflikt nach
Libanon hineinzutragen. Die Konfliktbewältigung muss im Mittelpunkt der
Reaktion der EU stehen. Unterstützt werden müssen die Bemühungen um die
Regierungsbildung und die Erledigung der anstehenden konkreten Aufgaben, zu
denen auch die Bewältigung des Flüchtlingszustroms gehört, um ein gefährliches
politisches Vakuum zu vermeiden. Die Verschiebung der Wahlen und die
Verlängerung der Legislaturperiode des Parlaments um 17 Monate bergen die
Gefahr, dass sich das Demokratiedefizit in Libanon verschärft und die religiös
motivierte Polarisierung zunimmt. Im Rahmen des umfassenden Hilfepakets der EU
muss auch der Ausbau der Krisenbewältigungskapazitäten der libanesischen
Behörden fortgesetzt werden, was die Unterstützung der sozialen Infrastruktur und
der Koordinierung zwischen Ministerien wie auch zwischen Gebern einschließt.
Gleichzeitig muss die humanitäre Hilfe verstärkt werden, um den wachsenden
Bedarf der Flüchtlinge zu decken. Im Zuge der derzeitigen Neuausrichtung der
EU-Hilfe soll der Schwerpunkt auf Bildung und Gesundheit sowie auf die Hilfe
für besonders bedürftige Gruppen, einschließlich der palästinensischen
Flüchtlinge aus Syrien, gelegt werden. Auch die Möglichkeit des Baus von
Flüchtlingslagern, den die libanesischen Behörden kürzlich angeregt haben, muss
berücksichtigt werden, einschließlich der damit verbundenen unvermeidlichen
Sicherheitsrisiken. Es ist wichtig, bei den Bemühungen um eine Lösung der
Probleme Libanons alle Optionen zu prüfen, wie etwa die mögliche Einbeziehung
der internationalen Finanzinstitutionen. Eine umfassende Reaktion der EU muss auch
Unterstützung für die libanesischen Streitkräfte einschließen. Die
libanesischen Streitkräfte sind ein zentraler Pfeiler des libanesischen
Sicherheitsapparats, allerdings liegt keine Regierungs- bzw. militärische
Verteidigungsstrategie vor, auf die sie sich stützen könnten. Die libanesischen
Streitkräfte genießen hohes Ansehen und werden aufgrund ihrer
konfessionsübergreifenden Struktur als unparteiisch und neutral wahrgenommen. Erforderlich
sind eine Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit, um die libanesischen
Streitkräfte in ihrer Rolle als unparteilicher Garant von Sicherheit in Libanon
zu stärken. 2.3. Jordanien Trotz seiner zunehmend schwierigen
gesamtwirtschaftlichen Lage spielt Jordanien eine wichtige Rolle bei der
Unterstützung des ständig wachsenden Zustroms von Menschen, die vor den
Gräueltaten fliehen (Anfang Juni lag die Zahl der vom UNHCR bereits
registrierten/in der Registrierung begriffenen Flüchtlinge bei über
472 000). Was wir bereits getan haben: · Aus dem EU-Haushalt wurden 87 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und nichthumanitäre Hilfe bereitgestellt. · Die humanitäre Hilfe hat folgende Schwerpunkte: Gesundheitsversorgung (einschließlich Notfallversorgung von Verletzten), Nahrungsmittelhilfe, Verteilung sonstiger Hilfsgüter (Zelte, Matratzen, Decken, Heizgeräte usw.), Bereitstellung von Unterkünften, Wasser- Sanitärversorgung, psychosoziale Betreuung und Schutzmaßnahmen. · In Zusammenarbeit mit UNICEF und UNESCO wurden verschiedene Projekte im Gesamtwert von 20,9 Mio. EUR eingeleitet. Sie sollen notleidenden Syrern, insbesondere Kindern, sowie den Aufnahmegemeinschaften den Zugang zu formellen und informellen Bildungsangeboten und anderen Diensten ermöglichen. Was wir tun wollen: · Die humanitäre Hilfe soll mittels der zusätzlich bereitgestellten 250 Mio. EUR weiter ausgebaut werden. Eine Tranche in Höhe von 20 Mio. EUR soll bis Ende Juli verwendet werden. · Die Unterstützung für Aufnahmegemeinschaften im Norden Jordaniens soll verstärkt werden, was auch die Leitung der Koordinierung der internationalen Hilfe für diese Gemeinschaften umfasst. · 25 Mio. EUR sollen für Wirtschafts- und Entwicklungshilfe bereitgestellt werden. Mit einer Budgethilfe in Höhe von 20,4 Mio. EUR sollen die jordanischen Behörden dabei unterstützt werden, in den von der Flüchtlingskrise besonders betroffenen Städten die Schulbildung von syrischen Flüchtlingskindern zu finanzieren. 4,6 Mio. EUR sind für UNICEF-Maßnahmen vorgesehen. In einer zweiten Phase soll eine weitere Tranche von Hilfsgeldern in Höhe von 25 Mio. EUR abgerufen werden. Die Regierung geht bei ihren bisherigen
Kostenschätzungen für 2013 von insgesamt 660 000 Flüchtlingen aus. Die
Hilfemaßnahmen für diese Anzahl von Flüchtlingen werden die Regierung und die
internationalen Organisationen geschätzte 1,4 Mrd. USD kosten. Die Wirtschaftslage Jordaniens hat sich seit
2011 aufgrund der Unruhen in der Region und der ungünstigeren regionalen und
globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtert. Dem Land Jordanien
sind Schätzungen zufolge für die Aufnahme der syrischen Flüchtlinge seit
Ausbruch des Syrien-Konflikts Kosten in Höhe von mehr als
600 Mio. EUR entstanden (was rund 3 % des BIP entspricht). Unter
dem Druck eines starken Rückgangs der Devisenreserven in der ersten Hälfte des
Jahres 2012 hat die jordanische Regierung mit dem IWF eine
Bereitschaftskreditvereinbarung über 2 Mrd. USD mit einer Laufzeit
von 36 Monaten geschlossen. Die EU hat Jordanien seit Beginn der Krise mit
insgesamt 87 Mio. EUR unterstützt, und es besteht eindeutig weiterer
Unterstützungsbedarf. Unerlässlich ist die Bereitstellung
weiterer Mittel (ca. 50 bis 75 Mio. EUR) aus dem EU-Haushalt für
zusätzliche humanitäre Hilfe. Darüber hinaus sollte die EU die von Jordanien
benötigte Hilfe vor allem über sektorale Budgethilfen bereitstellen, damit
insbesondere im Bildungsbereich die laufenden Programme ausgebaut werden
können. Außerdem wurden der Rat und das
Parlament nachdrücklich ersucht, eine Entscheidung über den Vorschlag der
Kommission zu fällen, Jordanien eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 180 Mio. EUR
zu gewähren, womit ebenfalls ein Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen
Probleme Jordaniens geleistet werden könnte. 2.4. Türkei Seit Beginn der Krise hat die Türkei in ihren
17 Aufnahmezentren mehr als 380 000 syrische Flüchtlinge aufgenommen.
Daneben dürften sich noch zahlreiche weitere syrische Flüchtlinge in der Türkei
befinden (einigen Schätzungen zufolge ca. 370 000), die eingereist
sind, ohne in einem Lager registriert worden zu sein und sich jetzt in
verschiedenen Städten des Landes aufhalten. Dem UNHCR zufolge könnte die Zahl
der sich in der Türkei aufhaltenden Flüchtlinge bis Ende 2013 auf
1 Million ansteigen. Die Türkei hat den Bau von 5 neuen Lagern für
60 000 weitere Flüchtlinge angekündigt, von denen eines für syrische
Christen bestimmt sein wird. Die türkischen Behörden haben vorbildliche,
hochwertige Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung gestellt und leisten adäquate
humanitäre Hilfe. Die Türkei hat bislang ohne nennenswerte
Unterstützung seitens der internationalen Gemeinschaft eine beträchtliche
finanzielle Belastung in Höhe von etwa 600 Mio. EUR auf sich
genommen. Die EU hat ein Gesamtpaket im Wert von 27 Mio. EUR
zugesagt, mit dem insbesondere das UNHCR und lokale Organisationen und
Gemeinschaften bei der Versorgung der Flüchtlinge unterstützt werden sollen.
Die Behörden müssen sich auch mit dem zunehmenden Druck auf die lokalen
Gemeinschaften und den daraus entstehenden Spannungen auseinandersetzen (die
u.a. den Zugang zu Gesundheits- und Bildungsleistungen betreffen). Diese
Spannungen könnten nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Ausländer und
internationalen Schutz, das den Flüchtlingen letztendlich die Arbeitssuche auf
dem freien Markt gestatten soll, noch weiter wachsen. Außerdem ist die
türkische Bevölkerung insbesondere nach dem Sprengstoffanschlag in Reyhanli in
der südtürkischen Provinz Hatay, der über 50 Todesopfer gefordert hat,
generell über die Auswirkungen der Syrien-Krise auf die Türkei besorgt. Es
könnten mehr Mittel in die Türkei gelangen, wenn die Türkei weiteren
internationalen NRO die Registrierung und den Zugang ermöglichen würde. 2.5. Irak Bis Anfang Juni hatte Irak rund 158 000
Flüchtlinge aufgenommen, die meisten von ihnen im Norden des Landes (Region
Kurdistan). Der Bedarf an humanitärer Soforthilfe für die Flüchtlinge kann
derzeit gedeckt werden, da das irakische Ministerium für Migration und
Vertreibung in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und anderen VN-Einrichtungen entsprechende
Hilfe leistet. Die irakische Grenze zu Syrien in der Provinz Anbar ist die
meiste Zeit über geschlossen; der Grenzübertritt wird täglich nur einer
begrenzten Zahl von Personen gestattet. Der wichtigste Grenzübergang zwischen
Syrien und der Kurdenregion Iraks ist seit Mai 2013 geschlossen. Irak befindet sich in einer schweren
politischen Krise. Die religiösen Spannungen wachsen, was in einem Land, dessen
politisches Leben sich auf einen fragiles ethnisch-religiöses Gleichgewicht
stützt, Anlass zur Besorgnis gibt. Der in Irak nach 2003 eingeleitete
politische Prozess ist gefährdet. Die innenpolitische Situation wird durch die
gravierenden politischen und sicherheitspolitischen Spillover-Effekte der
Syrien-Krise verschärft. Zwischen Al-Qaida in Irak — der für die meisten
Terroranschläge verantwortlichen Organisation — und radikalen Elementen in
Syrien, insbesondere Jabhat al-Nusra, bestehen nachweislich Verbindungen. Umgekehrt hätte eine Eskalation der Krise in
Irak, der, wie sich erneut gezeigt hat, an der Verwerfungslinie zwischen
schiitischer und sunnitischer Welt steht, beträchtliche regionale Auswirkungen.
Die EU sollte daher ihre Kontakte mit den irakischen Behörden und Vertretern
aller politischen Parteien ausbauen, um auf diesem Wege alle lokalen
Initiativen zu unterstützen, die für mehr Stabilität sorgen könnten. 3. SCHLUSSFOLGERUNGEN Nirgendwo
auf der Welt ist die humanitäre Lage so dramatisch wie derzeit in Syrien. Die
EU hat die humanitäre und moralische Pflicht, Menschen in Not zu helfen. Aus
diesem Grund haben sich die Kommission und die Hohe Vertreterin verpflichtet,
ein umfangreiches Hilfepaket zu mobilisieren. Die Kommission wird aus dem
diesjährigen Haushalt einen zusätzlichen Beitrag von 400 Mio. EUR
bereitstellen, der für humanitäre Zwecke und die Wirtschafts- und
Entwicklungserfordernisse in Syrien und den angrenzenden Ländern, insbesondere
Jordanien und Libanon, eingesetzt werden wird. Der Gesamtbeitrag der EU wird
damit auf 1,25 Mrd. EUR steigen. Allerdings
können das Ausmaß der Krise und das menschliche Leid in Syrien und in den
Nachbarländern nicht mit zusätzlichen Geldern allein bewältigt werden. Deswegen
ist es so wichtig, rasch eine dauerhafte politische Lösung zu finden, die ein
Ende der Gewalt gewährleistet und zu einer inklusiven Übergangsregierung führt.
Dies kann nur im Wege des Dialogs erreicht werden. Die Unterstützung dieser
politischen Lösung steht im Mittelpunkt der EU-Maßnahmen und untermauert das
umfassende Konzept dieser gemeinsamen Mitteilung. Die
politische und finanzielle Unterstützung der EU ist sowohl auf die unmittelbare
Zukunft als auch langfristig ausgerichtet. Diese Mitteilung unterstreicht die
Entschlossenheit der EU, all jene zu unterstützen, die in der Region nach
Frieden und Demokratie streben und Not und Leiden, die dieser Konflikt
verursacht, lindern wollen. Die EU ist in einer guten Position, um durch die
Bündelung der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und Politiken einen
entscheidenden Beitrag zu leisten. Angesichts der wachsenden regionalen Instabilität
und des steigenden humanitären Bedarfs ist diese Mitteilung auch ein Appell an
andere Geber, ihre Anstrengungen zur Bewältigung der Krise zu verstärken. Anhang
1 Gesamthöhe der EU-Mittel zur Bewältigung der Syrien-Krise (Stand 11/06/13) || Art der Unterstützung || Bereits geleistete Unterstützung || Insgesamt || Zusätzliche Unterstützung || INSGESAMT Syrien || Jordanien || Libanon || Türkei || Irak || Regional Humanitäre Hilfe der EU || 124 || 63 || 66 || 6 || 6 || 0 || 265 || 400 || 840 Nichthumanitäre Hilfe der EU (Unterstützung von Wirtschaft, Entwicklung und Stabilisierung) || 53 || 24 || 48 || 22 || 7 || 21 || 175 EU-Haushalt INSGESAMT || 178 || 87 || 113 || 27 || 14 || 21 || 440 || 400 || 840 Anteil in % || 40 % || 20 % || 26 % || 6 % || 3 % || 5 % || Beitrag der EU-Mitgliedstaaten (humanitäre Hilfe) || || || || || || || 413 || || 413 EU INSGESAMT (EU-Haushalt + Mitgliedstaaten) || || || || || || || 853 || 400 || 1 253 Anhang 2 FINANZBOGEN
ZU VORSCHLÄGEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER
INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des
Vorschlags/der Initiative Gemeinsame
Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin für Außen- und
Sicherheitspolitik: „Ein umfassendes EU-Konzept für die Krise in Syrien“ 1.2. Politikbereich(e) in der
ABM/ABB-Struktur[2]
Außenbeziehungen 1.3. Art des Vorschlags/der
Initiative ¨ Der
Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein
Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme.[3] X Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung
einer bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme. 1.4. Ziele 1.4.1. Mit dem Vorschlag/der
Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission Europa
in der Welt: Verstärkung unserer Präsenz auf der internationalen Bühne 1.4.2. Einzelziele und
ABM/ABB-Tätigkeiten ABM/ABB-Tätigkeiten: Kapitel
19 08 – Europäische Nachbarschaftspolitik und Beziehungen zu Russland 23 02
Humanitäre Hilfe Einzelziele der ABM-Tätigkeit – 19 08 1.
Förderung der Bedingungen für eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und
ihren Nachbarn und für die regionale und multilaterale Integration. 2.
Unterstützung der wirtschaftlichen und der Sektorreformen in den Nachbarländern
der EU und Förderung einer weiteren Integration der Nachbarländer in die EU und
untereinander. 3.
Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit und
Beitrag zur Konfliktlösung in der Nachbarschaft der EU. Einzelziele der ABM-Tätigkeit – 23 02 1.
Gewährleistung einer raschen, wirksamen und bedarfsorientierten Erbringung der
Soforthilfe und der humanitären Hilfe der EU für Menschen, die mit den
unmittelbaren Folgen von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten
Katastrophen konfrontiert sind, sowie Bereitstellung von Hilfe für Opfer von
Langzeitkrisen. 1.5. Dauer der Maßnahme und ihrer
finanziellen Auswirkungen x Vorschlag/Initiative mit befristeter
Geltungsdauer –
x Geltungsdauer: ab 2013 –
x Finanzielle Auswirkungen im Jahr 2013 ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer –
Umsetzung mit einer Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ –
anschließend reguläre Umsetzung. 1.6. Vorgeschlagene Methoden der
Mittelverwaltung für den Haushalt 2013[4] x Direkte zentrale Verwaltung durch die
Kommission x Indirekte zentrale Verwaltung durch
Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
x Exekutivagenturen –
¨ von den Europäischen Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[5] –
x nationale öffentliche Einrichtungen bzw.
privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden –
x Personen, die mit der Durchführung bestimmter
Maßnahmen im Rahmen des Titels V des Vertrags über die Europäische Union
betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der
Haushaltsordnung bezeichnet sind ¨ Mit den Mitgliedstaaten geteilte
Verwaltung x Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten
x Gemeinsame Verwaltung mit internationalen
Organisationen 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring und
Berichterstattung Bitte geben Sie an,
wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Es
werden die für Monitoring und Berichterstattung festgelegten Bestimmungen der
einschlägigen Rechtsgrundlagen angewandt. 2.2. Verwaltungs- und
Kontrollsystem 2.2.1. Ermittelte Risiken 1)
Mangelnde politische und administrative Stabilität in den Partnerländern kann
zu Schwierigkeiten bei der Gestaltung der Programme, zu Verzögerungen bei der
Auszahlung der Mittel und zu Verlusten bezüglich der Wirksamkeit führen. 2)
Mangelnder Informationsfluss kann die Klärung problematischer Fragen in Bezug
auf die Verwaltung der Hilfe behindern. 2.2.2. Vorgesehene Kontrollen Die
vorgesehenen Kontrollen entsprechen den Normen für die interne Kontrolle der
Kommission, die in den Management-Plänen der betreffenden Dienststellen
vorgesehen sind. Im
Bereich der humanitären Hilfe besteht ein wirksames Kontrollsystem, bei dem
externe Sachverständige Ex-ante-Bewertungen der Projekte, das
Projekt-Monitoring und die Evaluierungen. durchführen. Die humanitären Projekte
unterliegen einer externen Rechnungsprüfung. 2.3. Prävention von Betrug und
Unregelmäßigkeiten Bitte geben Sie an,
welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind. Der
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union und die Bekämpfung
von Betrug und Unregelmäßigkeiten sind Bestandteil der einschlägigen
Rechtsgrundlagen. Die administrative Überwachung der Verträge und Zahlungen
obliegt dem zuständigen Anweisungsbefugten, während die Zuständigkeit für
humanitäre Hilfe bei der Zentrale liegt, die von den vor Ort tätigen
ECHO-Experten unterstützt wird. Besondere Aufmerksamkeit wird der Art der
Ausgaben (Förderfähigkeit der Ausgaben), der Einhaltung der Budgets
(tatsächlich getätigte Ausgaben) und der Prüfung der vorgelegten Belege und
sonstigen diesbezüglichen Unterlagen (Nachweis der Ausgaben) gewidmet. 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubriken(en) des
mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) · Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer [Bezeichnung] || GM/NGM ([6]) || von EFTA-Ländern[7] || von Kandidaten-ländern[8] || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung 23 02 01 || HUMA – Humanitäre Hilfe || GM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN 19 08 01 || ENPI – Finanzielle Zusammenarbeit mit Mittelmeerländern || GM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN 19 04 01 || EIDHR – Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte || GM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN 3.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die Ausgaben in Mio. EUR
(3 Dezimalstellen) Zusammenfassung || || Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || || || Rubrik 4 - Außenbeziehungen || || || 2013 || || 2014 Operative Mittel || || || || || || || || || 23 02 01 – Humanitäre Hilfe || Verpflichtungen || (1) || 250 000 || || - || Zahlungen || (2) || 140 000 || || 110 000 || || || || || || || || || || 19 08 01 - ENPI Finanzielle Zusammenarbeit mit Mittelmeerländern || Verpflichtungen || (3) || 145 000 || || - || Zahlungen || (4) || 75 400 || || 69 600 || || || || || 19 04 01 – EIDHR –Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte || Verpflichtungen || (5) || 5 000 || || - || Zahlungen || (6) || 2 600 || || 2 400 || || || || || || || || || || Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (1+3+5) || 400 000 || || - || Zahlungen || (2+4+6) || 218 000 || || 182 000 || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben || || - || || - || || || || || Mittel insgesamt || Verpflichtungen || (1+3+5) || 400 000 || || - || Zahlungen || (2+4+6) || 218 000 || || 182 000 3.2.1. Geschätzte Auswirkungen auf die
Verwaltungsmittel 3.2.1.1. Zusammenfassung –
X Für den Vorschlag/die Initiative werden keine
zusätzlichen Verwaltungsmittel benötigt. –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden
Verwaltungsmittel benötigt: 3.2.1.2. Geschätzter Personalbedarf –
X Für den Vorschlag / die Initiative
wird kein Personal benötigt. –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt: 3.2.3. Vereinbarkeit mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen –
X Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem
derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar. –
X Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine
Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. Die
zusätzlichen Mittel für die in diesem Bogen aufgeführten Maßnahmen werden
vollständig über die Umwidmung und Neuprogrammierung der Mittel der
Außehilfeinstrumente finanziert, die unter die Rubrik 4 des mehrjährigen
Finanzrahmens fallen, und zwar zugunsten von HUMA und ENPI im Jahr 2013. Die
zusätzlichen 400 Mio. EUR stammen aus verschiedenen
Außenhilfeinstrumenten der Rubrik 4 wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt.
–
¨ Der Vorschlag / die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments[9]. 3.2.4. Finanzierungsbeteiligung
Dritter –
X Der Vorschlag/die Initiative sieht keine
Kofinanzierung durch Dritte vor. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor: 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen –
X Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht
auf die Einnahmen aus. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und
zwar –
¨ auf die Eigenmittel –
¨ auf die sonstigen Einnahmen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[10] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …………. || || || || || || || || Bitte geben Sie für die
sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. […] Bitte geben Sie an, wie
die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden. […] [1] In diesem
Zusammenhang erging die Aufforderung, „sich mit allen Optionen zu befassen, mit
denen der Opposition Unterstützung und Hilfe geleistet werden kann und die
größere Unterstützung für den Schutz der Zivilbevölkerung ermöglichen“. [2] ABM: maßnahmenbezogenes Management – ABB:
tätigkeitsbezogene Aufstellung des Haushaltsplans. [3] Im Sinne des Artikels 49 Absatz 6
Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung. [4] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in
französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html [5] Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der
Haushaltsordnung. [6] GM = Getrennte Mittel / NGM = Nicht getrennte Mittel. [7] EFTA: Europäische Freihandelszone. [8] Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle
Kandidaten des Westbalkans. [9] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung. [10] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d.h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten,
anzugeben.