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Document 52013JC0022

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN UMFASSENDES EU-KONZEPT FÜR DIE KRISE IN SYRIEN

/* JOIN/2013/022 final */

52013JC0022

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN UMFASSENDES EU-KONZEPT FÜR DIE KRISE IN SYRIEN /* JOIN/2013/022 final */


GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

EIN UMFASSENDES EU-KONZEPT FÜR DIE KRISE IN SYRIEN

EINLEITUNG

Der Konflikt in Syrien hat sich in den letzten Monaten derart rasch zugespitzt, dass sich in der gesamten Region eine humanitäre Katastrophe ausbreitet. Über das menschliche Leid hinaus zerstört der Konflikt nicht nur das traditionelle Gefüge der syrischen Gesellschaft, sondern gefährdet auch ernsthaft die Stabilität der Nachbarländer, vor allem Libanons und Jordaniens, ohne dass ein Ende in Aussicht ist.

In dieser gemeinsamen Mitteilung wird ein umfassendes Konzept der Europäischen Union (EU) für die Reaktion auf den Konflikt und seine Konsequenzen sowohl in Syrien als auch in den Nachbarländern vorgeschlagen.

Seit Beginn des Konflikts erleben wir eine drastische Verschlechterung der Sicherheit der Menschen mit mehr als 93 000 Todesfällen und 1,6 Millionen Flüchtlingen (Stand Juni 2013). Vorsichtige Schätzungen gehen von 6,8 Millionen hilfsbedürftigen Menschen und 4,25 Millionen Binnenvertriebenen aus und der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hält es für möglich, dass die Zahl der Flüchtlinge bis Ende dieses Jahres auf 3,45 Millionen steigen wird. Die Menschenrechtslage in Syrien hat sich ebenfalls massiv verschlechtert. In ihrem Bericht vom Juni 2013 verurteilt die unabhängige Untersuchungskommission für Syrien (CoI) das neue Ausmaß der Brutalität des Konflikts und dokumentiert erstmals die systematischen Belagerungen, den Einsatz chemischer Kampfstoffe und die gewaltsamen Vertreibungen. Die CoI weist darauf hin, dass die Regierungstruppen und die angeschlossenen Milizen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und gravierende Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts begangen haben. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass auch die bewaffneten Oppositionsgruppen Kriegsverbrechen und anderen schweren Missbrauch/Misshandlungen begangen haben, wenn auch von geringerer Intensität und Größenordnung als die syrischen Staatsorgane. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) hat dem Sicherheitsrat im Juni 2013 berichtet, dass sowohl die Freie Syrische Armee (die angeblich Kindersoldaten rekrutiert) als auch die Regierungstruppen, einschließlich der syrischen Streitkräfte, des Nachrichtendiensts und der Milizen, sich schwerer Menschenrechtsverletzungen gegen Kinder schuldig gemacht haben.

Erste Priorität der EU ist die Förderung einer politischen Lösung zur Beendigung der Gewalt. Nachdem der Konflikt in Syrien bereits ins dritte Jahr geht, ist es trotz eines allmählichen Vorrückens der syrischen Regierungstruppen sehr wahrscheinlich, dass sich der Konflikt lange hinziehen wird, ohne dass eine der beiden Seiten endgültig die militärische Oberhand gewinnen kann. Bisher wurden nur wenige Fortschritte bei der Erzielung eines Konsenses im VN-Sicherheitsrat erzielt. Allerdings haben die jüngste Vereinbarung zwischen US-Außenminister Kerry und dem russischen Außenminister Lawrow, die Verhandlungen auf der Grundlage der Genfer Erklärung vom Juni 2012 wieder in Gang zu bringen und eine internationale Friedenskonferenz zu Syrien („Genf II“) zu veranstalten, dem politischen Prozess neue Dynamik verliehen.

Parallel zu den Bemühungen auf politischer Ebene hat die EU alle ihre Instrumente mobilisiert, um zu einer breiten internationalen Reaktion beizutragen. Sie ist damit der größte Geber humanitärer Hilfe. Bisher wurde von den Mitgliedstaaten und aus dem EU-Haushalt humanitäre Hilfe in Höhe von 678 Mio. EUR bereitgestellt. Darüber hinaus hat die EU 175 Mio. EUR über andere Haushaltsinstrumente mobilisiert. Insgesamt hat sie bereits mit mehr als 850 Mio. EUR auf die Krise reagiert. Aber selbst dieser stattliche Betrag reicht nicht aus, um den hohen und weiter wachsenden Bedarf an humanitärer Hilfe zu decken.

Die größte Herausforderung für die EU bei der Erbringung der Hilfe ist das komplexe und gefährliche Umfeld, in dem das humanitäre Völkerrecht allzu häufig missachtet wird. Im Einklang mit den humanitären Grundsätzen arbeitet die EU in dem Konflikt mit allen Seiten zusammen, um engere Beziehungen zu den lokalen Gemeinschaften und den lokalen Verwaltungsräten zu knüpfen und sie so bei der Deckung von Grundbedürfnissen wie medizinische Versorgung, Ernährungssicherheit, Strom- und Wasserversorgung sowie bei der Erbringung anderer Dienstleistungen zu unterstützen. Um eine effiziente Abwicklung der Hilfe sicherzustellen, sollte diese über alle erdenklichen Kanäle geleistet werden.

Die Folgen des zunehmend unberechenbaren und destabilisierend wirkenden Konflikts machen sich über die Grenzen Syriens hinweg bemerkbar. Libanon und Jordanien, die bereits vor Ausbruch der Krise vor großen Herausforderungen standen, sind nun mit einer nie da gewesenen Situation konfrontiert, die ihre innere Stabilität bedroht. Auch die Türkei und Irak stehen – obwohl sie über eine größere soziale und wirtschaftliche Aufnahmefähigkeit verfügen als Libanon und Jordanien – vor möglichen politischen Problemen, die unmittelbar mit der ethnischen, religiösen und politischen Überzeugung der Flüchtlinge zusammenhängen.

Die dramatischen Entwicklungen und die rasch wachsenden Bedürfnisse erfordern dringend ein umfassendes Maßnahmenpaket, das den Herausforderungen gewachsen ist. In diesem Maßnahmenpaket sollten die Strategien und Instrumente der EU und ihrer Mitgliedstaaten gebündelt werden, um den unmittelbaren Bedarf an humanitärer Hilfe in koordinierter und umfassender Weise anzugehen, die Krise in Syrien einzudämmen und zu beenden, den Zugang zur Justiz und die Rechenschaftspflicht zu fördern, die Stabilität der Nachbarländer zu sichern und eine führende Rolle bei längerfristigen internationalen Wiederaufbaubemühungen zu übernehmen, sobald ein dauerhafter Frieden erreicht worden ist.

Die EU ist in einer guten Position, um hierzu einen entscheidenden Beitrag zu leisten, da sie aufbauen kann auf i) ihren engen politischen Beziehungen zu den verschiedenen Interessenträgern und ihrem Einfluss auf diese Gruppen, von denen viele erwarten, dass die EU eine führende Rolle übernimmt; ii) ihrer Fähigkeit zur Förderung der Koordinierung und iii) ihrer Erfahrung nicht nur mit der Erbringung humanitärer Hilfe, sondern auch im Umgang mit Sicherheitsfragen sowie mit Postkonflikt- und Wiederaufbauphasen.

In dieser gemeinsamen Mitteilung werden die wichtigsten Elemente einer umfassenden Reaktion der EU auf die Krise vorgeschlagen und gleichzeitig die Aktionen und Initiativen beschrieben, die bereits von der Hohen Vertreterin und der Europäischen Kommission verabschiedet wurden.

1.           EINE UMFASSENDE REAKTION DER EU

Die umfassende Reaktion der EU sollte a) eine politische Beilegung des Konflikts fördern, die zu einer nachhaltigen Lösung für die Krise führt, b) die Destabilisierung der Region durch das Übergreifen des Konflikts auf die Nachbarländer verhindern, c) auf die gravierende humanitäre Situation eingehen und die betroffenen Bevölkerungsgruppen unterstützen und d) die Auswirkungen des Konflikts auf die EU angehen.

Was wir tun wollen: · Unterstützung einer politischen Lösung mithilfe eines soliden Standpunkts der EU auf der bevorstehenden internationalen Konferenz „Genf II“ · Zusammenarbeit mit der Opposition, damit sie sich an der Konferenz „Genf II“ beteiligt und durch legitime Gesprächspartner vertreten wird, die in der Lage sind, Verpflichtungen einzugehen · weitere Arbeiten zur Gewährleistung des Zugangs der humanitären Helfer zu allen vom Konflikt betroffenen Gebieten · Einführung weiterer Ausnahmen zu den Sanktionsmaßnahmen, um die syrische Bevölkerung zu unterstützen · Erhöhung der finanziellen Unterstützung aus dem EU-Haushalt um 400 Mio. EUR im Jahr 2013, um die dringendsten Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung in Syrien und der Region zu decken · Erhöhung der Unterstützung für die Aufnahmegemeinschaften in den Nachbarländern Syriens mit Blick auf die Förderung und Steigerung ihrer Fähigkeit zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms · weitere Appelle an die Vereinten Nationen, sich mit den Beschwerden wegen Verletzungen der Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und der Grundfreiheiten zu befassen · Förderung der Solidarität mit besonders bedürftigen Gruppen, die möglicherweise einer Neuansiedlung bedürfen · Vermeidung der Radikalisierung von EU-Bürgern und Befassung mit der Problematik der „ausländischen Kämpfer“ aus der EU, die in das Konfliktgebiet gegangen sind · Vorbereitung auf die Wiederaufbau- und Rehabilitationsphase nach Beendigung des Konflikts

1.1.        Erarbeitung einer politischen Lösung für den Konflikt

Oberste Priorität der EU muss die Unterstützung einer politischen Lösung für den Konflikt sein, die zu einem Übergang zur Demokratie führt, während gleichzeitig die katastrophale humanitäre Situation bewältigt werden muss. Die EU sollte sämtliche Bemühungen unterstützen, um sicherzustellen, dass ein solcher Prozess nicht von Akteuren dominiert wird, die religiös motivierte Ziele verfolgen.

Die EU sollte die Bemühungen der USA und Russlands um die Wiederaufnahme der politischen Verhandlungen auf der Grundlage der Genfer Erklärung vom Juni 2012 weiterhin aktiv fördern. Die Hohe Vertreterin hat ihre umfassende Unterstützung für diese Bemühungen bereits zugesagt. Die EU sollte auch bereitstehen, in diesem Kontext alle erdenkliche Hilfe für den gemeinsamen Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Liga der arabischen Staaten sowie für die Vereinten Nationen zu leisten. Mit Blick auf eine mögliche Konferenz „Genf II“ sollte die EU einen substanziellen Beitrag vorbereiten und einen soliden Standpunkt der EU sicherstellen.

Im Rahmen der Vorbereitungen auf eine solche Konferenz sollte die EU eng mit den USA und Russland zusammenarbeiten, um die Voraussetzungen für eine politische Lösung unter syrischer Führung zu schaffen. Dazu müsste zunächst ein Einvernehmen über die Vertreter beider Seiten gefunden werden, bei denen es sich um legitime Gesprächspartner handeln muss, die Verpflichtungen eingehen können. Die EU sollte beide Seiten über die vorhandenen Kanäle ermutigen, sich an den Verhandlungen auf der Friedenskonferenz zu beteiligen. Die EU ist bereit, die verschiedenen Gruppen der Nationalen Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition (SOC) bei der Vorbereitung auf die Konferenz zu unterstützen.

Die EU sollte ihre Zusammenarbeit mit den SOC fortsetzen, gleichzeitig jedoch für eine Kooperation mit anderen gemäßigten Gruppen offenbleiben und sie unterstützen, damit sie als glaubwürdige Gesprächspartner auftreten können. Bei der Unterstützung für die SOC sollte die EU mehr Inklusivität fördern und gewährleisten, dass die Menschenrechte geachtet werden.

Im Rahmen der Syrien-Friedenskonferenz sollte die EU vertrauensbildende Maßnahmen konzipieren, die dann schrittweise umgesetzt werden, um Folgendes zu fördern: Zugang zu humanitärer Hilfe und ungehinderter Zugang für humanitäre Helfer, Achtung des humanitären Völkerrechts, Freilassung politischer Gefangener, Rückkehr von VN-Beobachtern und schrittweise Verwirklichung eines Waffenstillstands.

In Absprache mit den USA und Russland sollte die EU ihre diplomatische Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrates und anderen wichtigen Ländern der Lager beider Konfliktparteien fortsetzen, insbesondere mit der Türkei, Saudi-Arabien, Katar, Ägypten, Irak, Jordanien und Iran.

1.2.        Einbeziehung von Drittländern und nichtstaatlichen Organisationen

Zu den wichtigsten Ansprechpartnern zählen die USA, Russland, die Türkei, Saudi-Arabien, Katar, Ägypten, der Golf-Kooperationsrat und die Arabische Liga. Die Rolle von Iran für das politische und militärische Gleichgewicht muss anerkannt und berücksichtigt werden.

Die libanesische Führung hat sich im Juni 2012 in der Erklärung von Baabda, der alle wichtigen politischen Kräfte zustimmten, zu einer Neutralitätspolitik verpflichtet. Durch die zunehmende Einmischung der Hisbollah in Syrien, die angeblich die libanesische Bevölkerung und Heiligtümer im Land schützen will, sowie durch Waffenlieferungen und Kämpfer, die die syrische Opposition von Libanon aus unterstützen, wird diese offizielle Politik jedoch unterminiert. Einige syrische Oppositionsgruppen und die Hisbollah haben ihre Rhetorik vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl grenzüberschreitender Angriffe verschärft. Die EU hat Verletzungen des libanesischen Hoheitsgebiets im syrischen Konflikt verurteilt und wird noch nachdrücklicher darauf drängen, dass sich alle Seiten im Libanon weiter zur Neutralitätspolitik bekennen und sich uneingeschränkt daran halten. Darüber hinaus wird die EU die Möglichkeit prüfen, die Kapazitäten der staatlichen libanesischen Sicherheitsstrukturen zu stärken, um die Stabilität in Libanon ebenso wie in der gesamten Region zu erhöhen.

Die Golfstaaten und die Türkei sind wichtige Partner, wenn es darum geht, eine dauerhafte Lösung zu finden. Die EU wird weiterhin aktiv mit diesen Partnern zusammenarbeiten und dabei hervorheben, dass eine etwaige Beteiligung an dem Konflikt und die damit verbundenen Konsequenzen sorgfältig abzuwägen sind, auch in Bezug auf die letztlichen Begünstigten der militärischen und politischen Unterstützung. Ferner wird die EU unterstreichen, dass die laufenden Bemühungen um die Neubelebung der Genfer Verhandlungen dringend unterstützt und die vorhandenen Kanäle für die Bereitstellung nichtmilitärischer Hilfe genutzt werden müssen.

Die EU wird weiter gegenüber allen Kooperations- und Gesprächspartnern darauf hinweisen, wie dringend erforderlich ein politischer Prozesses und Verhandlungen sind, um den Konflikt rasch zu beenden und seine weitere Ausbreitung in der Region zu vermeiden.

1.3.        Justiz und Rechenschaftspflicht

Seit Beginn der Krise hat die EU in multilateralen Foren darauf hingearbeitet, dass die laufenden und systematischen Verletzungen der Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und der Grundfreiheiten nicht ungestraft bleiben. Die EU hat eine führende Rolle übernommen, indem sie im VN-Menschenrechtsrat eng mit den Staaten der Region zusammengearbeitet hat, damit drei Sondersitzungen zu Syrien einberufen werden konnten und eine unabhängige VN-Untersuchungskommission eingesetzt wurde.

Die EU sollte dafür Sorge tragen, dass die Befassung mit den weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen einen integralen Bestandteil jeglichen Prozesses zur Beendigung des Konflikts darstellt. Bei der Förderung der wichtigsten Elemente der Genfer Erklärung sollte Nachdruck auf die Verpflichtung zu Rechenschaftspflicht und nationaler Aussöhnung gelegt werden, insbesondere auf die Notwendigkeit eines umfangreichen Maßnahmenpakets für die Übergangsjustiz, das auch eine Entschädigung oder Rehabilitierung für die Opfer des Konflikts sowie Schritte zur Förderung der nationalen Aussöhnung vorsieht. Die EU sollte auch an die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zum Schutz bedürftiger Bevölkerungsgruppen erinnern, um weitere Verletzungen ihrer Rechte zu verhindern.

Die EU sollte an ihrem Standpunkt festhalten, dass der Internationale Strafgerichtshof eingeschaltet werden muss, wenn auf nationaler Ebene nicht ausreichend auf die Problematik der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingegangen wird. Da der VN-Sicherheitsrat wegen der Lage in Syrien jederzeit den Internationalen Strafgerichtshof anrufen kann, sollte die EU den Sicherheitsrat immer wieder auffordern, sich dringend mit allen Aspekten der Situation in Syrien einschließlich dieser Problematik zu befassen.

Da es äußerst wichtig ist, dass vor Ort begangenes Unrecht – einschließlich der möglichen Verwendung chemischer Kampfstoffe und Waffen – dokumentiert wird, auch um die Täter wirksam zur Rechenschaft zu ziehen, sollte die EU die VN-Untersuchungskommission weiter unterstützen. Sie sollte auch ihre Appelle an die syrischen Behörden wiederholen, uneingeschränkt mit der Untersuchungskommission zusammenzuarbeiten, indem sie ihr unter anderem unbegrenzten, sofortigen und ungehinderten Zugang zum syrischen Hoheitsgebiet gewähren. Auch in den von der Opposition kontrollierten Gebieten sollte der Untersuchungskommission ermöglicht werden, ungehindert ihre Arbeit zu tun.

1.4.        Sanktionen

Die EU hat damit begonnen, Ausnahmen von ihrer Sanktionsregelung einzuführen, um die Opposition und die syrische Bevölkerung zu unterstützen. In diesem Kontext wurden für Maßnahmen wirtschaftlicher Natur im Erdöl-, Gas- und Bankensektor Ausnahmen eingeführt, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten genehmigt werden können. Die SOC werden während des Genehmigungsverfahrens konsultiert. Die Ausnahmen sollen der Unterstützung der syrischen Zivilbevölkerung dienen, insbesondere im Hinblick auf die Deckung des humanitären Bedarfs, die Aufrechterhaltung der Basisdienste, den Wiederaufbau, die Wiederaufnahme des normalen Wirtschaftslebens oder sonstige zivile Zwecke. Derzeit laufen Arbeiten zur Gewährleistung einer effizienten Umsetzung dieser Maßnahmen und zur Ermittlung möglicher weiterer Ausnahmen zugunsten der syrischen Bevölkerung. Ab 1. Juni unterliegen Waffenlieferungen an Syrien der nationalen Politik der Mitgliedstaaten mit strengen Auflagen gemäß der Erklärung des Rates vom 27. Mai. Jede andere Art der Unterstützung sollte im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom Mai und dem vorhandenen EU-Rahmen (Gemeinsamer Standpunkt zur Kontrolle von Waffenausfuhren) stehen.

1.5.        Chemische und biologische Bedrohungen

Die Besorgnis wegen der Berichte über den Einsatz von chemischen und biologischen Waffen in Syrien wächst. Die EU wird auch künftig fordern, dass VN-Inspektoren die Einreise ins Land gestattet wird, um diesen Behauptungen nachzugehen. Um derartige Angriffe mit potenziell tödlichen Folgen für die Bevölkerung in der Region zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren, prüft die EU derzeit, welche Optionen für eine weitere Koordinierung und Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten, einschlägigen internationalen Organisationen (OCHA, IKRK, WHO, Interpol und OVCW) und strategischen Partnern ausgelotet werden könnten.

Die jüngsten Kontakte mit der US-Regierung, die auf eine stärkere Koordinierung zwischen EU und USA im Bereich CBRN (chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe) abzielen, vor allem in Bezug auf spezifische Unterstützung für Jordanien, sind positive Entwicklungen und zeigen die Vorteile einer intensiveren Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Die EU wird weiterhin darauf drängen, dass Syrien dem Chemiewaffenübereinkommen beitritt und das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen möglichst rasch ratifiziert. Die EU weist darauf hin, dass jeder Einsatz von Chemiewaffen, gleich durch wen und unter welchen Umständen, verwerflich ist und im absoluten Widerspruch zu den rechtlichen Normen und Standards der internationalen Gemeinschaft steht. Die syrischen Behörden tragen eine besondere Verantwortung dafür, zu gewährleisten, dass ihre Chemiewaffen bis zu einer von unabhängiger Seite überprüften Vernichtung sicher gelagert werden und nicht in die Hände anderer staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure gelangen.

1.6.        Aufstockung der Hilfe

Die Kommission mobilisiert im Jahr 2013 weitere 400 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und Wirtschafts- und Entwicklungshilfe, um auf den dringenden Bedarf und die Folgen der Krise in Syrien und den Nachbarländern, insbesondere Libanon und Jordanien, einzugehen. Dazu nutzt sie vorhandene Reserven und schichtet Außenhilfemittel um. Die Länder in der Region benötigen humanitäre Hilfe sowie Krisenbewältigungs- und Entwicklungshilfe zur Unterstützung von Flüchtlingen, anderen schutzbedürftigen Personen und der Aufnahmegemeinschaften sowie zur Unterstützung der Gesundheits- und Bildungssysteme, die an ihre Grenzen stoßen.

Die Kommission ruft die VN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, andere internationale Organisationen und sonstige Geber auf, Prioritäten bei der Soforthilfe zu setzen, gezielt den bedürftigsten Bevölkerungsgruppen zu helfen und die Koordinierung zu verstärken, um eine optimale Verwendung der verfügbaren Mittel zu gewährleisten. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte die Einrichtung eines EU-Treuhandfonds für Syrien als Instrument für die Mobilisierung und Koordinierung der Beiträge aller EU-Geber und anderer interessierter Geber erwogen werden.

Es werden alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die Planung und Durchführung der EU-Maßnahmen laufend an die Entwicklungen vor Ort angepasst werden. Dies schließt die Überprüfung aller Außenhilfeinstrumente, die Nutzung beschleunigter Krisenreaktionsverfahren für Wirtschafts- und Entwicklungshilfe (nichthumanitäre Hilfe) in den am stärksten betroffenen Nachbarländern und die Möglichkeit makroökonomischer Unterstützung ein.

Die Kommission hat bereits vorgeschlagen, Jordanien Makrofinanzhilfe von bis zu 180 Mio. EUR zu gewähren. Sie prüft außerdem, ob neben den bereits geplanten Interventionen noch andere EU-Instrumente mobilisiert werden können.

In den vergangenen fünf Jahren kamen 344 syrische Studierende und akademische Mitarbeiter in den Genuss des EU-Programms Erasmus Mundus; darüber hinaus erhielten im Jahr 2013 bisher 21 syrische Studierende (einschließlich Vertriebener) Stipendien und rund 40 dürften neue Stipendien für das akademische Jahr 2013-14 erhalten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass bei Ablauf der Stipendien geeignete Lösungen für diese Studierenden gefunden werden, um vor allem zu verhindern, dass sie nach Syrien zurückkehren müssen. Die Kommission wird syrischen Studierenden aus der Flüchtlingsbevölkerung auch weiterhin Stipendien anbieten und Wege finden, deren Anzahl zu erhöhen.

Die EU bekräftigt den Grundsatz der Wahrung und des Schutzes des weltweiten kulturellen Erbes und ist zutiefst besorgt über die Schäden, die Kulturgüter, archäologische Stätten und Denkmäler von unwiederbringlichem historischem Wert in Syrien erlitten haben.

Ferner wird die EU ihre „Public Diplomacy“ gegenüber den Ländern in der Region, den internationalen Partnern sowie der Öffentlichkeit verstärken, um angemessen über die Reaktion der EU auf die Krise in Syrien zu informieren und dazu beizutragen, dass andere Geber ihren Verpflichtungen und Finanzierungszusagen nachkommen.

1.7.        Unterstützung für Menschen, die internationalen Schutz benötigen

Von Beginn der Krise im April 2011 bis zum Ende des Jahres 2012 haben rund 32 000 Personen, die sich auf die syrischen Staatsbürgerschaft berufen, Schutz in der EU beantragt; 2013 waren es nach Schätzungen bisher weitere 7 500. Derzeit scheint allgemeines Einvernehmen darüber zu herrschen, dass Syrer, die sich in der EU aufhalten, unabhängig von ihrem rechtlichen Status nicht nach Syrien zurückgeschickt werden sollten. Der Hohe Flüchtlingskommissar hat unlängst in einem Schreiben an die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen 10 000 syrische Flüchtlinge aus dem Nahen Osten und Nordafrika aus humanitären Gründen aufzunehmen und für die Neuansiedlung von weiteren 2 000 syrischen Staatsbürgern zu sorgen, vor allem von besonders vulnerablen Flüchtlingen, darunter schwere medizinische Fälle und Menschen mit Behinderungen. Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten, dieser Aufforderung nachzukommen, indem sie die Neuansiedlung ermöglichen oder Plätze für eine humanitäre Aufnahme dieser Personen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, bei der Erteilung von Visa aus humanitären Gründen für Personen, die durch die Krise in Syrien vertrieben wurden und Familienangehörige in der EU haben, großzügig vorzugehen und auch alle Syrer aufzunehmen, die an den Außengrenzen der Union ankommen. Derzeit verlangen elf Länder des Schengen-Raums Flughafentransitvisa für syrische Staatsangehörige. Angesichts der derzeitigen Umstände ist die Kommission der Auffassung, dass es nicht angemessen ist, Syrien in die gemeinsame Liste der Länder aufzunehmen, die Flughafentransitvisa unterliegen, wie einige Mitgliedstaaten im Rahmen der laufenden jährlichen Aktualisierung der nationalen Flughafentransitvisumspflichten gefordert haben.

Außerdem ist die Kommission angesichts der Bewertung der Lage vor Ort durch den UNHCR bereit, weitere Schritte in Betracht zu ziehen, die erforderlich sein könnten, um die mit einer stetig wachsenden Zahl von Flüchtlingen konfrontierten Nachbarländer Syriens zu entlasten. Ferner arbeitet die Kommission ein Regionales Schutzprogramm aus, das Ende 2013 anlaufen soll und auf den Ausbau der langfristigen Kapazitäten der Nachbarländer Syriens abzielt, um sie bei der Bewältigung des Flüchtlingszustroms im Einklang mit den internationalen Standards zu unterstützen. Das Programm mit einer Mittelausstattung von über 13,2 Mio. EUR – davon 10 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt und 3,2 Mio. EUR von den Mitgliedstaaten, die sich beteiligen wollen – wird sowohl eine umfangreiche Schutzkomponente (Registrierung von Flüchtlingen, Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Advocacy-Arbeit) beinhalten, als auch Maßnahmen zum unmittelbaren Nutzen der Flüchtlinge, z. B. Verbesserung des Zugangs zu bestimmten sozialen und wirtschaftlichen Rechten (Bildung, medizinische Versorgung usw.). Der genaue Umfang hängt von der Bereitschaft der an Syrien grenzenden Aufnahmeländer ab, an bestimmten Maßnahmen teilzunehmen.

Schließlich beabsichtigt die Kommission – gemeinsam mit dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen – die Gespräche mit den Mitgliedstaaten über die Situation der Syrer in der EU fortzusetzen, um ein höheres Maß an Konvergenz zwischen den Ansätzen der Mitgliedstaaten für die Behandlung der syrischen Asylbewerber zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf die Bewertung ihrer Asylanträge.

1.8.        Vermeidung von Radikalisierung und Befassung mit der Problematik der „ausländischen Kämpfer“

Die EU muss wachsam gegenüber der möglichen Bedrohung ihrer Sicherheit bleiben, die durch das Phänomen der als ausländische Kämpfer nach Syrien gehenden EU-Bürger entstehen kann. Die Kommission wird weiterhin Maßnahmen unterstützen, mit denen verhindert werden soll, dass Menschen sich radikalisieren und als ausländische Kämpfer nach Syrien gehen; dazu will sie Gegenargumentationsinitiativen verstärken und den Mitgliedstaaten Unterstützung beim Umgang mit der möglichen Bedrohung durch Rückkehrer anbieten. Dies erfolgt in Verbindung mit den Arbeiten, die die Kommission im Rahmen des EU-Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung eingeleitet hat, das sich mit Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus befasst. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, das Schengener Informationssystem der zweiten Generation intensiver zu nutzen, um die Bewegungen ausländischer Kämpfer besser zu überwachen. Außerdem wird die Kommission weiterhin mit dem Europäischen Parlament und dem Rat im Hinblick auf die Annahme des Vorschlags für eine EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze zusammenarbeiten, da die Verarbeitung dieser Daten eine Möglichkeit bietet, die Bewegungen ausländischer Kämpfer zu erfassen, die auf dem Luftweg die EU verlassen oder dorthin zurückkehren. Darüber hinaus könnten die EU-Instrumente sowie Instrumente, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte zur Verfügung stehen, stärker genutzt werden, wie das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP), mit dem Geldtransaktionen, die mit Terrorismus in Verbindung stehen, verfolgt werden können. Schließlich wird die Kommission weiterhin eine bereits laufende Risikoanalyse fördern, die dazu dient, die wichtigsten Sicherheitsrisiken, die das wachsende Phänomen der ausländischen Kämpfer für die EU mit sich bringt, zu identifizieren und die Ermittlung möglicher Risikobegrenzungsmaßnahmen zu unterstützen. Daran sind das EU Intelligence Analysis Centre (INTCEN), Europol und Frontex beteiligt.

Der Rat (Justiz und Inneres) vereinbarte auf seiner Tagung vom 7. Juni 2013 auf der Grundlage eines Berichts des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung ein gemeinsames Vorgehen zur Bewältigung dieser Risiken. Dies könnte unter anderem Folgendes beinhalten: gemeinsame Nutzung von Informationen und bewährten Praktiken, eingehende Analyse der Motive ausländischer Kämpfer; intensivere Zusammenarbeit mit Drittländern und verstärkte Nutzung und Koordinierung der bestehenden Instrumente, Netze und Agenturen.

1.9.        Planung für die Zukunft und Verbesserung der Koordinierung

Die EU hat mit der Planung für die Zeit nach dem Konflikt begonnen, die unter anderem Unterstützung in den Bereichen Frieden und Sicherheit, Wiederaufbau und Rehabilitation, Wahlen, Justiz und Rechtsstaatlichkeit und humanitäre Angelegenheiten vorsieht.

Der Bedarf wird entweder auf der Grundlage von Bewertungen der VN oder anhand einer Post-Konflikt-Bedarfsbewertung (Post Conflict Needs Assessment – PCNA) ermittelt. Anhand von Satellitenbildern führt die Kommission bereits eine Schadensbewertung durch, um die potenziellen Kosten des Wiederaufbaus abzuschätzen. Den vorläufigen Ergebnissen zufolge gibt es umfangreiche Schäden in den am stärksten vom Konflikt betroffenen Gebieten, vor allem in Aleppo. Diese Bewertung wird im Rahmen der Kerngruppe der Geber für Syrien und gemeinsam mit den USA und Japan durchgeführt. Die EU ist außerdem bereit, ab 2014 mehr (humanitäre und nichthumanitäre) Hilfe zu mobilisieren, und zwar unabhängig davon, ob sich die Lage 2013 ändert oder die Krise weiter andauert.

Um eine optimale Koordinierung der Hilfe während der Krise sicherzustellen und der EU zu ermöglichen, hier eine stärkere und aktivere Rolle zu spielen, schlagen die Kommission und die Hohe Vertreterin vor, dass die Folgemaßnahmen von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Kommissionsdienststellen und des EAD geleitet und überwacht werden, die die Tätigkeiten der EU beaufsichtigt und koordiniert. Gleichzeitig plant die EU, ihre Rolle in der Geberkoordinierung der Entwicklungs- und Wirtschaftshilfe für Syrien, aber auch für Libanon und Jordanien auszubauen, zumal diese beiden Länder wirtschaftlich am stärksten von der Syrien-Krise betroffen sind. Sie will außerdem bei der Planung des Übergangs als Bindeglied zwischen den wichtigsten Gebern, den Vereinten Nationen und den internationalen Finanzinstitutionen fungieren, die alle bestimmte komparative Vorteile in diesem Bereich mitbringen. Die EU wird weiterhin aktiv in der Arbeitsgruppe „Wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung“ der Gruppe der Freunde des syrischen Volkes mitwirken.

2.           EU-Unterstützung in Syrien und in den Nachbarländern

Aufgrund des Konflikts sind mindestens 6,8 Millionen Menschen auf Hilfe angewiesen, während sich die Zahl der Binnenvertriebenen auf 4,25 Millionen beläuft. Die schwierige Sicherheitslage und die Zugangsprobleme sind nach wie vor das größte Hindernis für die Hilfeleistungen. In direkter Reaktion auf die Krise wurden seit Ende 2011 für Maßnahmen inner- und außerhalb Syriens aus dem EU-Haushalt 440 Mio. EUR bereitgestellt. (Humanitäre Hilfe: 265 Mio. EUR, nichthumanitäre Hilfe: 175 Mio. EUR). Weitere 413 Mio. EUR wurden von den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.

2.1.        Unterstützung in Syrien

Humanitäre Hilfe

Am 7. Juni 2013 legten die Vereinten Nationen überarbeitete Schätzungen des Hilfebedarfs in Syrien und in den Nachbarländern vor. Demnach dürften bis Endes des Jahres 10 Millionen Syrer, d. h. die Hälfte der Bevölkerung des Landes, auf Nothilfe angewiesen sein. Im Rahmen eines neuen Hilfeappells baten die Vereinten Nationen daher um die Bereitstellung von 4,4 Mrd. USD (3,3 Mrd. EUR).

Die wachsenden Zugangsprobleme dürften nicht nur die Abwicklung der humanitären Hilfe erschweren, sondern auch mehr und mehr Syrer dazu veranlassen, in den Nachbarländern zu Schutz suchen. Letztlich bedeutet dies, dass die humanitäre Hilfe der EU und der internationalen Gemeinschaft auf die Flüchtlinge ausgerichtet werden muss, wenn der Zugang in Syrien selbst unmöglich wird. Darüber hinaus testet die EU alternative Kanäle der Hilfeabwicklung in Syrien. Es ist zu erwarten, dass diese Kanäle ausgebaut werden, da die Nachbarländer zunehmend an der Erleichterung von Hilfeleistungen in Syrien selbst interessiert sind.  

Was wir bereits getan haben: · Aus dem EU-Haushalt wurden 124 Mio. EUR für humanitäre Hilfe bereitgestellt. · Die EU-finanzierte humanitäre Hilfe in Syrien umfasst Folgendes: medizinische Notversorgung, Schutzmaßnahmen, Nahrungsmittel- und Ernährungshilfe, Wasser- und Sanitärversorgung, Hygienemaßnahmen, Unterkünfte und Logistik. Jenseits der syrischen Grenze wird mit diesen Mitteln sichergestellt, dass die Flüchtlinge lebensrettende Hilfe erhalten, wie etwa Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel, Unterkünfte, Hygienesets, Wasser- und Sanitärversorgung und Schutzmaßnahmen. · Die humanitäre Hilfe der EU wird über das Rote Kreuz/den Roten Halbmond, verschiedene internationale Nichtregierungsorganisationen und humanitäre Organisationen abgewickelt. Dazu gehören z. B. das UNHCR sowie Organisationen, deren Mandat sich auf Schutz- und Hilfemaßnahmen für Kinder konzentriert, wie etwa UNICEF und Save the Children. · Über das EU-Katastrophenschutzverfahren wurde zudem Sachhilfe – Krankenwagen, Decken, Heizgeräte und andere Hilfsgüter im Gesamtwert von 1 Mio. EUR – in die Türkei und nach Jordanien geliefert. · Das EU-Notfallabwehrzentrum hat Expertenteams nach Jordanien und Libanon entsandt, die in enger Zusammenarbeit mit Experten für humanitäre Hilfe und den lokalen Behörden den Unterstützungsbedarf für syrische Flüchtlinge ermittelt haben. Was wir tun wollen: · Die humanitäre Hilfe für Syrien und die Nachbarländer soll im weiteren Verlauf des Jahres 2013 um 250 Mio. EUR auf insgesamt 515 Mio. EUR aufgestockt werden. · Im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens und der EU-Notfallabwehrmaßnahmen soll weitere Hilfe in Form von Sachleistungen und Know-how zur Verfügung gestellt werden.

Wirtschafts- und Entwicklungshilfe

Hauptschwerpunkt der aus dem EU-Haushalt finanzierten laufenden Hilfe in diesem Bereich sind Unterstützungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen für Menschenrechtsverteidiger und junge Aktivisten und der Zugang zu bestimmten nichthumanitären Dienstleistungen wie Bildung, psychosoziale Hilfe sowie Unterstützung zur Sicherung der Existenzgrundlagen. Die Kommission hat in diesen unter die nichthumanitäre Hilfe fallenden Bereichen weitere Maßnahmen ermittelt, die für eine Finanzierung in Betracht kommen. Sie betreffen die berufliche Bildung, die Gesundheitsversorgung, die Unterstützung unabhängiger, freier Medien, die Bewahrung des Kulturerbes, die Förderung des Dialogs, die Vorbereitung auf den Übergang und den Aufbau von Kapazitäten auf Ebene syrischer zivilgesellschaftlicher Organisationen. Darüber hinaus wurden kürzlich von der Kommission neue Mittel (10 Mio. EUR aus dem Instrument für Stabilität) für Pilotprojekte genehmigt, die in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Mitgliedstaaten in den nördlichen Teilen Syriens durchgeführt werden sollen.

Der Umfang der künftigen Wirtschafts- und Entwicklungshilfe in Syrien wird direkt von der politischen und militärischen Entwicklung des Konflikts abhängen. Damit die Zivilbevölkerung so rasch wie möglich mehr Hilfe erhält, müssen die Kanäle für die Abwicklung der Hilfe unbedingt gefestigt und ausgebaut werden, doch können die Feindseligkeiten zwischen den Konfliktparteien die Geberanstrengen erheblich behindern oder sogar unmöglich machen. Unter den derzeitigen Umständen bleiben die Durchführungsmodalitäten die größte Herausforderung, denn es muss sorgfältig überwacht werden, in welche Hände die Hilfeleistungen gelangen, da die Hilfen auch dazu missbraucht werden könnten, den Konflikt anzuheizen.

Derzeit werden verschiedene Optionen geprüft, wie mehr auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnittene nichthumanitäre Wirtschafts- und Entwicklungshilfe geleistet werden könnte. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13. und 14. Dezember 2012[1] wird geprüft, welche anderen Kanäle zur Unterstützung der syrischen Bevölkerung genutzt werden könnten. Dazu zählen auch die lokalen Verwaltungsräte, die in den von der Opposition kontrollierten Gebieten im Norden Syriens in jüngster Zeit eingerichtet wurden. 

Was wir bereits getan haben: · Aus dem EU-Haushalt wurden 53 Mio. EUR für Wirtschafts- und Entwicklungshilfe bereitgestellt, die u. a. für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen eingesetzt wurde. · In Syrien wurden zwei UNWRA-Projekte (10 Mio. EUR) gestartet, die sich hauptsächlich an palästinensische Flüchtlinge richten, zugleich aber auch Unterstützung für die syrische Bevölkerung umfassen. Das erste, mit 7,3 Mio. EUR ausgestattete Projekt soll die Kompetenzen junger Menschen verbessern und ihnen eine stärkere Beteiligung am Leben ihrer lokalen Gemeinschaften ermöglichen, indem sie die Chance erhalten, lokale Entwicklungsinitiativen auf den Weg zu bringen, die zur Abfederung der Krisenfolgen beitragen. Das zweite Projekt im Wert von 2,7 Mio. EUR bietet soziale Unterstützung für die bedürftigsten Haushalte, die besonders unter dem krisenbedingten Anstieg der Preise für Nahrungsmittel und sonstige Basisdienste leiden. · Gemeinsam mit UNICEF (5,7 Mio. EUR) wurde dafür gesorgt, dass bedürftige Kinder und Kinder aus Vetriebenenfamilien in Syrien weiter Zugang zu Schulbildung haben. · Über Nichtregierungsorganisationen wurden verschiedene Kapazitätsaufbauprojekte durchgeführt, die Akteure der syrischen Zivilgesellschaft dazu befähigen sollen, kleinere Projekte in Syrien umzusetzen. Außerdem leistet die Kommission Hilfe im Bereich Menschenrechte (Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger, Beobachtung von Menschenrechtsverletzungen) und im Mediensektor. Was wir tun wollen: · Um dem wachsenden Bedarf innerhalb Syriens gerecht zu werden, soll die zusätzlich zur humanitären Hilfe geleistete Unterstützung unter Nutzung aller potenziell verfügbaren Kanäle ausgebaut werden. · NRO sollen zusätzlich Unterstützung erhalten, damit sie Basisdienste u. a. in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Bildung erbringen können; außerdem sollen unabhängige Medien unterstützt werden. · VN-Einrichtungen sollen zusätzliche Unterstützung erhalten, damit sie Basisdienste u. a. in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung und Schutz des Kulturerbes erbringen können. · Organisationen der Opposition sollen dabei unterstützt werden, die Hilfe für die Zivilbevölkerung wirksamer zu koordinieren. Die lokalen Verwaltungsräte sollen bei der Wiederherstellung und Aufrechterhaltung wichtiger Basisdienste wie z. B. Gesundheitsversorgung, Stromversorgung, Müllabfuhr oder landwirtschaftliche Betriebsmittel unterstützt werden.

2.2.        Libanon

In keinem anderen Land ist die Gefahr eines Übergreifens des Syrien-Konflikts so groß wie in Libanon. Libanon hat seine Grenzen für alle Flüchtlinge uneingeschränkt offen gehalten und hat inzwischen mehr als 513 000 Flüchtlinge aufgenommen. Das Land ist mit einer dramatischen Flüchtlingskrise konfrontiert: Der Flüchtlingsanteil entspricht mittlerweile mehr als 10 % der libanesischen Bevölkerung und könnte bis Ende des Jahres auf 25 % ansteigen. 70 % der Flüchtlinge sind Frauen und Kinder. Die libanesischen Behörden allein sind nicht in der Lage, eine Krise zu bewältigen, die derart weitreichende humanitäre, politische, sicherheitspolitische und sozioökonomische Auswirkungen hat.   

Was wir bereits getan haben: · Aus dem EU-Haushalt wurden insgesamt 113 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und nichthumanitäre Hilfe bereitgestellt. · Die humanitäre Hilfe hat folgende Schwerpunkte: Registrierung von Flüchtlingen, Gesundheitsversorgung (einschließlich Notfallversorgung von Verletzten), Nahrungsmittelhilfe, Verteilung sonstiger Hilfsgüter (Zelte, Matratzen, Decken, Heizgeräte usw.), Bereitstellung von Unterkünften, Wasser- und Sanitärversorgung, Rechtsberatung und Logistik · Zur Unterstützung des UNHCR sowie von UNICEF, UNWRA, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der libanesischen Regierung wurden verschiedene Projekte im Gesamtwert von 45 Mio. EUR eingeleitet, die auf die Deckung des mittel- und langfristigen Hilfebedarfs syrischer Flüchtlinge abzielen, einschließlich in den Bereichen Bildung, Wiederaufbau und Rehabilitation. Was wir tun wollen: Die humanitäre Hilfe soll mittels der zusätzlich bereitgestellten 250 Mio. EUR weiter ausgebaut werden. Eine Tranche in Höhe von 20 Mio. EUR soll bis Ende Juli verwendet werden. · 40 Mio. EUR sollen für eine Initiative zur weiteren Unterstützung von Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Wiederaufbau und Rehabilitation und zur Unterstützung der Koordinierungsbemühungen der Regierung eingesetzt werden. · In die EU-Delegation soll ein Militärexperte der EU entsandt werden, der Beratungsaufgaben im Sicherheitsbereich wahrnimmt und die libanesischen Streitkräfte unterstützt. · Eine Reihe laufender Programme (mit einem Gesamtwert von bis zu 75 Mio. EUR) in den Bereichen Bildung, Wiederaufbau und Rehabilitation sowie Schaffung von Existenzgrundlagen soll neu ausgerichtet werden, um den Folgen der Syrien-Krise Rechnung zu tragen.

Angesichts der bereits heiklen politischen und gesamtwirtschaftlichen Lage ist die Situation besonders gefährlich. Nach Schätzungen der libanesischen Regierung und des UNHCR von Januar 2013 belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten für die Aufnahme der Flüchtlinge auf mehr als 700 Millionen USD. Während die Auswirkungen der Syrien-Krise auf das Wirtschaftsleben insgesamt gemischt ausfallen, liegt es auf der Hand, dass der libanesische Staatshaushalt darunter leiden wird. Der derzeitige Haushaltsentwurf 2013 sieht ein Defizit von 3,5 Mrd. USD vor.

Darüber hinaus gefährdet die anhaltende politische Unsicherheit in Verbindung mit einer wachsenden Polarisierung die offizielle Neutralitätspolitik Libanons. Religiös motivierte Gewalt in Nordlibanon, schwere grenzüberschreitende Auseinandersetzungen und wiederholte Verletzungen der territorialen Integrität Libanons drängen das Land in eine gefährliche Richtung.

Die EU hat Libanon seit Beginn der Krise mit insgesamt 113 Mio. EUR unterstützt. Die zunehmende Verschlechterung der Lage erfordert jedoch zusätzliche außergewöhnliche Anstrengungen der EU, die kurz- und langfristige Maßnahmen zur Stabilisierung Libanons umfassen müssen. Dabei muss das Land unbedingt vor den Bestrebungen einiger lokaler und regionaler Akteure geschützt werden, die gewillt sind, den Syrien-Konflikt nach Libanon hineinzutragen. Die Konfliktbewältigung muss im Mittelpunkt der Reaktion der EU stehen. Unterstützt werden müssen die Bemühungen um die Regierungsbildung und die Erledigung der anstehenden konkreten Aufgaben, zu denen auch die Bewältigung des Flüchtlingszustroms gehört, um ein gefährliches politisches Vakuum zu vermeiden. Die Verschiebung der Wahlen und die Verlängerung der Legislaturperiode des Parlaments um 17 Monate bergen die Gefahr, dass sich das Demokratiedefizit in Libanon verschärft und die religiös motivierte Polarisierung zunimmt.

Im Rahmen des umfassenden Hilfepakets der EU muss auch der Ausbau der Krisenbewältigungskapazitäten der libanesischen Behörden fortgesetzt werden, was die Unterstützung der sozialen Infrastruktur und der Koordinierung zwischen Ministerien wie auch zwischen Gebern einschließt. Gleichzeitig muss die humanitäre Hilfe verstärkt werden, um den wachsenden Bedarf der Flüchtlinge zu decken. Im Zuge der derzeitigen Neuausrichtung der EU-Hilfe soll der Schwerpunkt auf Bildung und Gesundheit sowie auf die Hilfe für besonders bedürftige Gruppen, einschließlich der palästinensischen Flüchtlinge aus Syrien, gelegt werden. Auch die Möglichkeit des Baus von Flüchtlingslagern, den die libanesischen Behörden kürzlich angeregt haben, muss berücksichtigt werden, einschließlich der damit verbundenen unvermeidlichen Sicherheitsrisiken. Es ist wichtig, bei den Bemühungen um eine Lösung der Probleme Libanons alle Optionen zu prüfen, wie etwa die mögliche Einbeziehung der internationalen Finanzinstitutionen.

Eine umfassende Reaktion der EU muss auch Unterstützung für die libanesischen Streitkräfte einschließen. Die libanesischen Streitkräfte sind ein zentraler Pfeiler des libanesischen Sicherheitsapparats, allerdings liegt keine Regierungs- bzw. militärische Verteidigungsstrategie vor, auf die sie sich stützen könnten. Die libanesischen Streitkräfte genießen hohes Ansehen und werden aufgrund ihrer konfessionsübergreifenden Struktur als unparteiisch und neutral wahrgenommen. Erforderlich sind eine Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit, um die libanesischen Streitkräfte in ihrer Rolle als unparteilicher Garant von Sicherheit in Libanon zu stärken.

2.3.        Jordanien

Trotz seiner zunehmend schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage spielt Jordanien eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des ständig wachsenden Zustroms von Menschen, die vor den Gräueltaten fliehen (Anfang Juni lag die Zahl der vom UNHCR bereits registrierten/in der Registrierung begriffenen Flüchtlinge bei über 472 000).

Was wir bereits getan haben: · Aus dem EU-Haushalt wurden 87 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und nichthumanitäre Hilfe bereitgestellt. · Die humanitäre Hilfe hat folgende Schwerpunkte: Gesundheitsversorgung (einschließlich Notfallversorgung von Verletzten), Nahrungsmittelhilfe, Verteilung sonstiger Hilfsgüter (Zelte, Matratzen, Decken, Heizgeräte usw.), Bereitstellung von Unterkünften, Wasser- Sanitärversorgung, psychosoziale Betreuung und Schutzmaßnahmen. · In Zusammenarbeit mit UNICEF und UNESCO wurden verschiedene Projekte im Gesamtwert von 20,9 Mio. EUR eingeleitet. Sie sollen notleidenden Syrern, insbesondere Kindern, sowie den Aufnahmegemeinschaften den Zugang zu formellen und informellen Bildungsangeboten und anderen Diensten ermöglichen. Was wir tun wollen: · Die humanitäre Hilfe soll mittels der zusätzlich bereitgestellten 250 Mio. EUR weiter ausgebaut werden. Eine Tranche in Höhe von 20 Mio. EUR soll bis Ende Juli verwendet werden. · Die Unterstützung für Aufnahmegemeinschaften im Norden Jordaniens soll verstärkt werden, was auch die Leitung der Koordinierung der internationalen Hilfe für diese Gemeinschaften umfasst. · 25 Mio. EUR sollen für Wirtschafts- und Entwicklungshilfe bereitgestellt werden. Mit einer Budgethilfe in Höhe von 20,4 Mio. EUR sollen die jordanischen Behörden dabei unterstützt werden, in den von der Flüchtlingskrise besonders betroffenen Städten die Schulbildung von syrischen Flüchtlingskindern zu finanzieren. 4,6 Mio. EUR sind für UNICEF-Maßnahmen vorgesehen. In einer zweiten Phase soll eine weitere Tranche von Hilfsgeldern in Höhe von 25 Mio. EUR abgerufen werden.

Die Regierung geht bei ihren bisherigen Kostenschätzungen für 2013 von insgesamt 660 000 Flüchtlingen aus. Die Hilfemaßnahmen für diese Anzahl von Flüchtlingen werden die Regierung und die internationalen Organisationen geschätzte 1,4 Mrd. USD kosten.

Die Wirtschaftslage Jordaniens hat sich seit 2011 aufgrund der Unruhen in der Region und der ungünstigeren regionalen und globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtert. Dem Land Jordanien sind Schätzungen zufolge für die Aufnahme der syrischen Flüchtlinge seit Ausbruch des Syrien-Konflikts Kosten in Höhe von mehr als 600 Mio. EUR entstanden (was rund 3 % des BIP entspricht). Unter dem Druck eines starken Rückgangs der Devisenreserven in der ersten Hälfte des Jahres 2012 hat die jordanische Regierung mit dem IWF eine Bereitschaftskreditvereinbarung über 2 Mrd. USD mit einer Laufzeit von 36 Monaten geschlossen.

Die EU hat Jordanien seit Beginn der Krise mit insgesamt 87 Mio. EUR unterstützt, und es besteht eindeutig weiterer Unterstützungsbedarf. Unerlässlich ist die Bereitstellung weiterer Mittel (ca. 50 bis 75 Mio. EUR) aus dem EU-Haushalt für zusätzliche humanitäre Hilfe. Darüber hinaus sollte die EU die von Jordanien benötigte Hilfe vor allem über sektorale Budgethilfen bereitstellen, damit insbesondere im Bildungsbereich die laufenden Programme ausgebaut werden können.

Außerdem wurden der Rat und das Parlament nachdrücklich ersucht, eine Entscheidung über den Vorschlag der Kommission zu fällen, Jordanien eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 180 Mio. EUR zu gewähren, womit ebenfalls ein Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen Probleme Jordaniens geleistet werden könnte.

2.4.        Türkei

Seit Beginn der Krise hat die Türkei in ihren 17 Aufnahmezentren mehr als 380 000 syrische Flüchtlinge aufgenommen. Daneben dürften sich noch zahlreiche weitere syrische Flüchtlinge in der Türkei befinden (einigen Schätzungen zufolge ca. 370 000), die eingereist sind, ohne in einem Lager registriert worden zu sein und sich jetzt in verschiedenen Städten des Landes aufhalten. Dem UNHCR zufolge könnte die Zahl der sich in der Türkei aufhaltenden Flüchtlinge bis Ende 2013 auf 1 Million ansteigen. Die Türkei hat den Bau von 5 neuen Lagern für 60 000 weitere Flüchtlinge angekündigt, von denen eines für syrische Christen bestimmt sein wird. Die türkischen Behörden haben vorbildliche, hochwertige Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung gestellt und leisten adäquate humanitäre Hilfe.

Die Türkei hat bislang ohne nennenswerte Unterstützung seitens der internationalen Gemeinschaft eine beträchtliche finanzielle Belastung in Höhe von etwa 600 Mio. EUR auf sich genommen. Die EU hat ein Gesamtpaket im Wert von 27 Mio. EUR zugesagt, mit dem insbesondere das UNHCR und lokale Organisationen und Gemeinschaften bei der Versorgung der Flüchtlinge unterstützt werden sollen. Die Behörden müssen sich auch mit dem zunehmenden Druck auf die lokalen Gemeinschaften und den daraus entstehenden Spannungen auseinandersetzen (die u.a. den Zugang zu Gesundheits- und Bildungsleistungen betreffen). Diese Spannungen könnten nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz, das den Flüchtlingen letztendlich die Arbeitssuche auf dem freien Markt gestatten soll, noch weiter wachsen. Außerdem ist die türkische Bevölkerung insbesondere nach dem Sprengstoffanschlag in Reyhanli in der südtürkischen Provinz Hatay, der über 50 Todesopfer gefordert hat, generell über die Auswirkungen der Syrien-Krise auf die Türkei besorgt. Es könnten mehr Mittel in die Türkei gelangen, wenn die Türkei weiteren internationalen NRO die Registrierung und den Zugang ermöglichen würde.

2.5.        Irak

Bis Anfang Juni hatte Irak rund 158 000 Flüchtlinge aufgenommen, die meisten von ihnen im Norden des Landes (Region Kurdistan). Der Bedarf an humanitärer Soforthilfe für die Flüchtlinge kann derzeit gedeckt werden, da das irakische Ministerium für Migration und Vertreibung in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und anderen VN-Einrichtungen entsprechende Hilfe leistet. Die irakische Grenze zu Syrien in der Provinz Anbar ist die meiste Zeit über geschlossen; der Grenzübertritt wird täglich nur einer begrenzten Zahl von Personen gestattet. Der wichtigste Grenzübergang zwischen Syrien und der Kurdenregion Iraks ist seit Mai 2013 geschlossen.

Irak befindet sich in einer schweren politischen Krise. Die religiösen Spannungen wachsen, was in einem Land, dessen politisches Leben sich auf einen fragiles ethnisch-religiöses Gleichgewicht stützt, Anlass zur Besorgnis gibt. Der in Irak nach 2003 eingeleitete politische Prozess ist gefährdet.

Die innenpolitische Situation wird durch die gravierenden politischen und sicherheitspolitischen Spillover-Effekte der Syrien-Krise verschärft. Zwischen Al-Qaida in Irak — der für die meisten Terroranschläge verantwortlichen Organisation — und radikalen Elementen in Syrien, insbesondere Jabhat al-Nusra, bestehen nachweislich Verbindungen.

Umgekehrt hätte eine Eskalation der Krise in Irak, der, wie sich erneut gezeigt hat, an der Verwerfungslinie zwischen schiitischer und sunnitischer Welt steht, beträchtliche regionale Auswirkungen. Die EU sollte daher ihre Kontakte mit den irakischen Behörden und Vertretern aller politischen Parteien ausbauen, um auf diesem Wege alle lokalen Initiativen zu unterstützen, die für mehr Stabilität sorgen könnten.

3.           SCHLUSSFOLGERUNGEN

Nirgendwo auf der Welt ist die humanitäre Lage so dramatisch wie derzeit in Syrien. Die EU hat die humanitäre und moralische Pflicht, Menschen in Not zu helfen. Aus diesem Grund haben sich die Kommission und die Hohe Vertreterin verpflichtet, ein umfangreiches Hilfepaket zu mobilisieren. Die Kommission wird aus dem diesjährigen Haushalt einen zusätzlichen Beitrag von 400 Mio. EUR bereitstellen, der für humanitäre Zwecke und die Wirtschafts- und Entwicklungserfordernisse in Syrien und den angrenzenden Ländern, insbesondere Jordanien und Libanon, eingesetzt werden wird. Der Gesamtbeitrag der EU wird damit auf 1,25 Mrd. EUR steigen.

Allerdings können das Ausmaß der Krise und das menschliche Leid in Syrien und in den Nachbarländern nicht mit zusätzlichen Geldern allein bewältigt werden. Deswegen ist es so wichtig, rasch eine dauerhafte politische Lösung zu finden, die ein Ende der Gewalt gewährleistet und zu einer inklusiven Übergangsregierung führt. Dies kann nur im Wege des Dialogs erreicht werden. Die Unterstützung dieser politischen Lösung steht im Mittelpunkt der EU-Maßnahmen und untermauert das umfassende Konzept dieser gemeinsamen Mitteilung.

Die politische und finanzielle Unterstützung der EU ist sowohl auf die unmittelbare Zukunft als auch langfristig ausgerichtet. Diese Mitteilung unterstreicht die Entschlossenheit der EU, all jene zu unterstützen, die in der Region nach Frieden und Demokratie streben und Not und Leiden, die dieser Konflikt verursacht, lindern wollen. Die EU ist in einer guten Position, um durch die Bündelung der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und Politiken einen entscheidenden Beitrag zu leisten. Angesichts der wachsenden regionalen Instabilität und des steigenden humanitären Bedarfs ist diese Mitteilung auch ein Appell an andere Geber, ihre Anstrengungen zur Bewältigung der Krise zu verstärken.  

Anhang 1

Gesamthöhe der EU-Mittel zur Bewältigung der Syrien-Krise (Stand 11/06/13) ||

Art der Unterstützung || Bereits geleistete Unterstützung || Insgesamt || Zusätzliche Unterstützung || INSGESAMT

Syrien || Jordanien || Libanon || Türkei || Irak || Regional

Humanitäre Hilfe der EU || 124 || 63 || 66 || 6 || 6 || 0 || 265 || 400 || 840

Nichthumanitäre Hilfe der EU (Unterstützung von Wirtschaft, Entwicklung und Stabilisierung) || 53 || 24 || 48 || 22 || 7 || 21 || 175

EU-Haushalt INSGESAMT || 178 || 87 || 113 || 27 || 14 || 21 || 440 || 400 || 840

Anteil in % || 40 % || 20 % || 26 % || 6 % || 3 % || 5 % ||

Beitrag der EU-Mitgliedstaaten (humanitäre Hilfe) || || || || || || || 413 || || 413

EU INSGESAMT (EU-Haushalt + Mitgliedstaaten) || || || || || || || 853 || 400 || 1 253

Anhang 2

FINANZBOGEN ZU VORSCHLÄGEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1.        Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik: „Ein umfassendes EU-Konzept für die Krise in Syrien“

1.2.        Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[2]

Außenbeziehungen

1.3.        Art des Vorschlags/der Initiative

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme.[3]

X Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.

1.4.        Ziele

1.4.1.     Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission

Europa in der Welt: Verstärkung unserer Präsenz auf der internationalen Bühne

1.4.2.     Einzelziele und ABM/ABB-Tätigkeiten

ABM/ABB-Tätigkeiten:

Kapitel 19 08 – Europäische Nachbarschaftspolitik und Beziehungen zu Russland

23 02 Humanitäre Hilfe

Einzelziele der ABM-Tätigkeit – 19 08

1. Förderung der Bedingungen für eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarn und für die regionale und multilaterale Integration.

2. Unterstützung der wirtschaftlichen und der Sektorreformen in den Nachbarländern der EU und Förderung einer weiteren Integration der Nachbarländer in die EU und untereinander.

3. Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit und Beitrag zur Konfliktlösung in der Nachbarschaft der EU.

Einzelziele der ABM-Tätigkeit – 23 02

1. Gewährleistung einer raschen, wirksamen und bedarfsorientierten Erbringung der Soforthilfe und der humanitären Hilfe der EU für Menschen, die mit den unmittelbaren Folgen von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen konfrontiert sind, sowie Bereitstellung von Hilfe für Opfer von Langzeitkrisen.

1.5.        Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

x Vorschlag/Initiative mit befristeter Geltungsdauer

– x   Geltungsdauer: ab 2013

– x   Finanzielle Auswirkungen im Jahr 2013

¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Geltungsdauer

– Umsetzung mit einer Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ

– anschließend reguläre Umsetzung.

1.6.        Vorgeschlagene Methoden der Mittelverwaltung für den Haushalt 2013[4]

x Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission

x Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

– x   Exekutivagenturen

– ¨ von den Europäischen Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[5]

– x   nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

– x   Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind

¨ Mit den Mitgliedstaaten geteilte Verwaltung

x Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten

x Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen

2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

2.1.        Monitoring und Berichterstattung

Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.

Es werden die für Monitoring und Berichterstattung festgelegten Bestimmungen der einschlägigen Rechtsgrundlagen angewandt.

2.2.        Verwaltungs- und Kontrollsystem

2.2.1.     Ermittelte Risiken

1) Mangelnde politische und administrative Stabilität in den Partnerländern kann zu Schwierigkeiten bei der Gestaltung der Programme, zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Mittel und zu Verlusten bezüglich der Wirksamkeit führen.

2) Mangelnder Informationsfluss kann die Klärung problematischer Fragen in Bezug auf die Verwaltung der Hilfe behindern.

2.2.2.     Vorgesehene Kontrollen

Die vorgesehenen Kontrollen entsprechen den Normen für die interne Kontrolle der Kommission, die in den Management-Plänen der betreffenden Dienststellen vorgesehen sind.

Im Bereich der humanitären Hilfe besteht ein wirksames Kontrollsystem, bei dem externe Sachverständige Ex-ante-Bewertungen der Projekte, das Projekt-Monitoring und die Evaluierungen. durchführen. Die humanitären Projekte unterliegen einer externen Rechnungsprüfung.

2.3.        Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind.

Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union und die Bekämpfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten sind Bestandteil der einschlägigen Rechtsgrundlagen. Die administrative Überwachung der Verträge und Zahlungen obliegt dem zuständigen Anweisungsbefugten, während die Zuständigkeit für humanitäre Hilfe bei der Zentrale liegt, die von den vor Ort tätigen ECHO-Experten unterstützt wird. Besondere Aufmerksamkeit wird der Art der Ausgaben (Förderfähigkeit der Ausgaben), der Einhaltung der Budgets (tatsächlich getätigte Ausgaben) und der Prüfung der vorgelegten Belege und sonstigen diesbezüglichen Unterlagen (Nachweis der Ausgaben) gewidmet.

3.           GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

3.1.        Betroffene Rubriken(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

· Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

Nummer [Bezeichnung] || GM/NGM ([6]) || von EFTA-Ländern[7] || von Kandidaten-ländern[8] || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung

23 02 01 || HUMA – Humanitäre Hilfe || GM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN

19 08 01 || ENPI – Finanzielle Zusammenarbeit mit Mittelmeerländern || GM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN

19 04 01 || EIDHR – Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte || GM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN

3.2.        Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Zusammenfassung

|| || Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || || || Rubrik 4 - Außenbeziehungen

|| || || 2013 || || 2014

Operative Mittel || || || ||

|| || || || ||

23 02 01 – Humanitäre Hilfe || Verpflichtungen || (1) || 250 000 || || -

|| Zahlungen || (2) || 140 000 || || 110 000

|| || || || ||

|| || || || ||

19 08 01 - ENPI Finanzielle Zusammenarbeit mit Mittelmeerländern || Verpflichtungen || (3) || 145 000 || || -

|| Zahlungen || (4) || 75 400 || || 69 600

|| || || || ||

19 04 01 – EIDHR –Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte || Verpflichtungen || (5) || 5 000 || || -

|| Zahlungen || (6) || 2 600 || || 2 400

|| || || || ||

|| || || || ||

Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (1+3+5) || 400 000 || || -

|| Zahlungen || (2+4+6) || 218 000 || || 182 000

|| || || || ||

Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben || || - || || -

|| || || || ||

Mittel insgesamt || Verpflichtungen || (1+3+5) || 400 000 || || -

|| Zahlungen || (2+4+6) || 218 000 || || 182 000

3.2.1. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

3.2.1.1.  Zusammenfassung

– X  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine zusätzlichen Verwaltungsmittel benötigt.

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

3.2.1.2.  Geschätzter Personalbedarf

– X  Für den Vorschlag / die Initiative wird kein Personal benötigt.

– ¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

3.2.3.     Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

– X  Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.

– X  Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.

Die zusätzlichen Mittel für die in diesem Bogen aufgeführten Maßnahmen werden vollständig über die Umwidmung und Neuprogrammierung der Mittel der Außehilfeinstrumente finanziert, die unter die Rubrik 4 des mehrjährigen Finanzrahmens fallen, und zwar zugunsten von HUMA und ENPI im Jahr 2013.

Die zusätzlichen 400 Mio. EUR stammen aus verschiedenen Außenhilfeinstrumenten der Rubrik 4 wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt.

– ¨  Der Vorschlag / die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments[9].

3.2.4.     Finanzierungsbeteiligung Dritter

– X Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

– ¨ Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:

3.3.        Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

– X  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

– ¨  auf die Eigenmittel

– ¨  auf die sonstigen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[10]

Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

Artikel …………. || || || || || || || ||

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an.

[…]

Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.

[…]

[1]               In diesem Zusammenhang erging die Aufforderung, „sich mit allen Optionen zu befassen, mit denen der Opposition Unterstützung und Hilfe geleistet werden kann und die größere Unterstützung für den Schutz der Zivilbevölkerung ermöglichen“.

[2]               ABM: maßnahmenbezogenes Management – ABB: tätigkeitsbezogene Aufstellung des Haushaltsplans.

[3]               Im Sinne des Artikels 49 Absatz 6 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.

[4]               Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html

[5]               Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der Haushaltsordnung.

[6]               GM = Getrennte Mittel / NGM = Nicht getrennte Mittel.

[7]               EFTA: Europäische Freihandelszone.

[8]               Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans.

[9]               Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[10]             Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d.h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.

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