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Document 52013IP0088

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Energiefahrplan 2050, Energie für die Zukunft (2012/2103(INI))

OJ C 36, 29.1.2016, p. 62–76 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 36/62


P7_TA(2013)0088

Energiefahrplan 2050

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Energiefahrplan 2050, Energie für die Zukunft (2012/2103(INI))

(2016/C 036/11)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über den Energiefahrplan 2050 und die dazugehörigen Arbeitsdokumente (COM(2011)0885),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2012 zur Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 zu dem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 (3),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 21. November 2012 zu Industrie-, Energie- und anderen Aspekten von Schiefergas und -öl (4) sowie zu den Umweltauswirkungen von Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl (5),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0035/2013),

A.

in der Erwägung, dass die Energiepolitik der EU im Wesentlichen auf Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit beruht;

B.

in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU im Blick behalten werden muss, indem geeignete Maßnahmen und Instrumente angewandt werden und der Prozess der Reindustrialisierung der EU-Wirtschaft in Gang gesetzt wird;

C.

in der Erwägung, dass es im Interesse der Mitgliedstaaten liegt, ihre Abhängigkeit von Energieeinfuhren mit schwankenden Preisen zu reduzieren und die Energieversorgung zu diversifizieren;

D.

in der Erwägung, dass es im Interesse der Energieversorgungssicherheit darauf ankommt, Unsicherheiten, die zu zwischenstaatlichen Spannungen führen, zu beheben und Marktineffizienzen zu reduzieren, durch die Versorger und Verbraucher daran gehindert werden, die Vorteile des Handels zu nutzen;

E.

in der Erwägung, dass es wichtig ist, frühzeitig Hinweise darauf zu erhalten, ob die anspruchsvollen Ziele des Fahrplans erreicht werden können, und die Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU zu überprüfen, nicht zuletzt im Hinblick auf globale Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit;

F.

in der Erwägung, dass Mitgliedstaaten, Energieunternehmen und Allgemeinheit eine klare Vorstellung von der Ausrichtung der Energiepolitik der EU benötigen, die auf mehr Gewissheit gründen muss, z. B. auf Etappenzielen und übergeordneten Zielen für das Jahr 2030, mit Augenmerk auf der Schaffung von Anreizen und der Verringerung von Risiken bei langfristigen Investitionen;

Ziele des EU-Energiefahrplans 2050

1.

betont, welche Vorteile sich für die Mitgliedstaaten aus ihrer Zusammenarbeit im Hinblick auf den Umbau des Energiesystems ergeben; befürwortet daher den Energiefahrplan 2050 der Kommission als Basis für die Vorlage legislativer und anderer energiepolitischer Initiativen, durch die bis 2030 ein politischer Rahmen mit Etappenzielen und übergeordneten Zielen für Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz festgelegt werden soll, um letztlich einen anspruchsvollen und stabilen Rechts- und Regulierungsrahmen zu schaffen; stellt fest, dass eine gesamteuropäische Regelung erforderlich ist, um die energiepolitischen Zielvorgaben für 2050 und die Zeit bis dahin festzulegen; schlägt eine Strategie im Geiste der Solidarität vor, aufgrund deren die Mitgliedstaaten solidarisch bei dem Fahrplan zusammenarbeiten können und die in die Schaffung einer europäischen Energiegemeinschaft mündet; regt an, den Politikrahmen für 2030 innerhalb einer Frist festzulegen, die ausreicht, um den Investoren Sicherheit zu bieten;

2.

weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Szenarien für 2050 nicht bindend sind, sondern vielmehr als Grundlage für einen konstruktiven Dialog darüber dienen sollen, wie das europäische Energiesystem umzubauen ist, um die langfristigen Ziele zu erreichen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 % zu senken; betont, dass der Energiefahrplan wie alle Energieprognosen auf bestimmten Annahmen über die technische und wirtschaftliche Entwicklung beruht; fordert die Kommission daher auf, den Fahrplan regelmäßig zu aktualisieren; weist darauf hin, dass in der Folgenabschätzung der Kommission die Wege, die die einzelnen Mitgliedstaaten, Gruppen von Mitgliedstaaten oder Regionalverbünde bis 2050 beschreiten könnten, nicht eingehender untersucht wurden;

3.

begrüßt, dass im Energiefahrplan 2050 der Kommission verschiedene Szenarien skizziert werden; hebt hervor, dass sowohl die Szenarien, die auf aktuellen Tendenzen beruhen, als auch die Szenarien, die auf der Verringerung der CO2-Emissionen gründen, lediglich Hochrechnungen sind; stellt fest, dass sie demgemäß nicht allen möglichen Entwicklungen Rechnung tragen und daher nur Anhaltspunkte für die zukünftige Energieversorgungsstruktur Europas liefern;

4.

betont, dass die für den Energiefahrplan 2050 (auch auf Grundlage anderer Modelle als dem PRIMES-Modell) erstellten Hochrechnungen weiterentwickelt und durch weitere auf geringere CO2-Emissionen ausgerichtete Szenarien ergänzt werden müssen, um ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, welche alternativen Entwicklungsmöglichkeiten für die sichere, kostengünstige und emissionsarme Energieversorgung Europas in der Zukunft bestehen;

5.

nimmt zur Kenntnis, dass Strom aus CO2-armen Quellen unerlässlich ist, damit die Strombranche in der EU im Sinne der Verringerung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 nahezu CO2-frei wird;

6.

betont die Bedeutung der Energiepolitik der EU vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise; hebt hervor, dass die Energiebranche zur Ankurbelung des Wachstums, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU beiträgt; fordert die Kommission auf, Strategien für die Zeit nach 2020 vorzuschlagen und zügig einen politischen Rahmen für die Energiepolitik der EU bis 2030 vorzulegen; ist der Auffassung, dass dieser politische Rahmen mit den Zielen der EU in Bezug auf die Verringerung von CO2-Emissionen bis 2050 im Einklang stehen und den unbedenklichen Optionen des Energiefahrplans Rechnung tragen muss; fordert Maßnahmen zur Minimierung der von der Energiebranche ausgehenden Umweltbelastungen, wobei die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Mitgliedstaaten und der EU sowie auf die Sicherheit der Energieversorgung der Bürger zu berücksichtigen sind;

7.

weist nachdrücklich darauf hin, dass die Lage in Bulgarien in den ersten Monaten des Jahres 2013 alarmierend war und dass mittels einer Energiepolitik der EU, die die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften ihrer Mitgliedstaaten auf dem Weltmarkt gewährleistet, für niedrige Energiepreise gesorgt werden muss; ist der Ansicht, dass diesem Aspekt insbesondere in der derzeitigen Wirtschaftskrise Rechnung getragen werden muss;

8.

weist darauf hin, dass eine Energiepolitik im Sinne der nachhaltigen Entwicklung, die heutigen und künftigen Generationen gleichberechtigten, flächendeckenden und wettbewerbsgeprägten Zugang zu Energieressourcen gewährt und zugleich dem Umweltschutz Rechnung trägt, sich nicht durch eine Umwelt- und Klimapolitik ersetzen lässt, bei deren Umsetzung Probleme wie Versorgungssicherheit nicht bedacht werden;

9.

legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre laufenden Anstrengungen zu verstärken, um die derzeitigen energiepolitischen Ziele für 2020 und insbesondere das Ziel der Steigerung der Energieeffizienz um 20 % zu erreichen, bei dem gegenwärtig keine ausreichenden Fortschritte zu verzeichnen sind; betont, dass die rechtzeitige und vollständige Umsetzung sämtlicher Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (6) für das Erreichen der verbindlichen Ziele der EU von mindestens 20 % bis zum Jahr 2020 von zentraler Bedeutung ist;

10.

fordert die Kommission auf, eine Strategie für die regionale Spezialisierung im Energiebereich zu erstellen, aufgrund deren die Regionen die Energiequellen erschließen können, mit denen sich die Ziele des Energiefahrplans 2050 am effizientesten verwirklichen lassen, wie etwa Solarenergie im Süden und Windenergie im Norden;

11.

vertritt die Auffassung, dass der Übergang zu einer CO2-armen und energieeffizienten Wirtschaft eine Chance sowohl im Hinblick auf die Nachhaltigkeit als auch auf die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in Europa darstellt und dass die Verringerung der Treibhausgasemissionen ein Wettbewerbsvorteil auf dem weltweit wachsenden Markt für energiebezogene Waren und Dienstleistungen sein kann; hebt hervor, dass dies eine Chance für die auf dem Markt für erneuerbare Energieträger tätigen KMU in der EU ist und dass hierdurch die Entwicklung von Unternehmergeist und Innovation hervorragend vorangetrieben sowie unter Umständen wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen wird;

12.

betont, dass klare, kohärente und einheitliche politische und regulatorische Rahmenbedingungen wesentlich sind, um Anreize für notwendige und — wie im Energiefahrplan gefordert — wirtschaftliche und nachhaltige Investitionen in unbedenkliche Technologien zu setzen; hebt die Kernziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum hervor und fordert, dieses politische Konzept über 2020 hinaus fortzusetzen; stellt fest, dass im Interesse einer sachkundigen und ausgewogenen Entscheidung über Strategien für die Zeit nach 2020 die bestehenden Strategien bis 2020 überprüft werden müssen; betont, dass eine Energiestrategie mit Schwerpunkt auf mehr Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in der EU, Schaffung von Arbeitsplätzen, sozialen Aspekten und ökologischer Nachhaltigkeit notwendig ist, unter anderem durch verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger, Diversifizierung der Versorgungswege, -unternehmen und -quellen, einschließlich besserer Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten, einer höheren Energieeffizienz sowie eine effizienteren und besseren Konzeption der Energiesysteme, um Investitionen in nachhaltige Energieerzeugung, Reservekapazitäten und Energieausgleichstechnologien zu fördern;

13.

stellt fest, dass das Verhalten der Marktakteure, zu denen Wirtschaft und Verbraucher zählen, maßgeblich durch funktionierende CO2-Märkte und den Preis für den jeweiligen Energieträger bedingt ist; fordert einen Politikrahmen für die Zeit nach 2020, der auf dem Verursacherprinzip und langfristigen Regelungen fußt, um den Marktakteuren Sicherheit zu bieten;

14.

weist erneut darauf hin, dass jeder Mitgliedstaat für die Festlegung seines eigenen Energiemixes zuständig ist; nimmt zur Kenntnis, dass der Energiefahrplan 2050 nationale, regionale und lokale Bemühungen um die Modernisierung der Energieversorgung ergänzt; stellt daher fest, dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage gemeinsamer Ziele zusammenarbeiten müssen; betont darüber hinaus, dass der EU beim gut koordinierten, EU-weiten, aufeinander abgestimmten und nachhaltigen Umbau des Energiesystems eine wichtige Rolle zukommt, indem sie beispielsweise dafür sorgt, dass die nationalen Strategien mit den Zielen und Vorschriften der EU vereinbar sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, auch künftig nach Lösungen zu suchen, wie die vom Rat vereinbarten langfristigen Energie- und Klimaschutzziele der EU im Rahmen der weltweiten Bemühungen technologisch vielfältig, nachhaltig, wirtschaftlich, wettbewerbsgeprägt, sicher und unter geringstmöglicher Marktverzerrung verwirklicht werden können, und ihre Bemühungen, das Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen — unter anderem mit Unterstützung der verfügbaren EU-Finanzinstrumente — in vollem Maße auszuschöpfen, auf nationaler Ebene fortzusetzen; weist zugleich darauf hin, welche Vorteile die Entwicklung eines koordinierten und nach Möglichkeit gemeinsamen EU-Konzeptes birgt, bei dem den Besonderheiten kleiner Energieerzeugungsanlagen und dem entsprechenden Flexibilitätsbedarf Rechnung zu tragen ist;

15.

hebt hervor, dass es für die Energieversorgungssicherheit der EU maßgeblich ist, dass die Energiesysteme der EU-Mitgliedstaaten auf deren eigenen, ihnen zugänglichen Energieressourcen gegründet sind; ist angesichts dessen der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten sich möglichst der Entwicklung derjenigen Energietechnologien zuwenden sollten, in denen sie über Potenzial und Erfahrung verfügen und die ihnen eine ununterbrochene und sichere Energieversorgung unter Einhaltung der Umweltschutz- und Klimastandards gewährleistet;

16.

weist darauf hin, dass der Schwerpunkt der geplanten Maßnahmen nicht wie bisher darauf liegen sollte, von oben nach unten gerichtete Szenarien für Reduktionsziele zu verwirklichen, sondern Handlungsszenarien umzusetzen, die etwa dem in den Mitgliedstaaten vorhandenen Potenzial, den Aussichten auf die Entwicklung wirtschaftlicher neuer Technologien und den weltweiten Folgen der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen Rechnung tragen, damit Reduktionsziele für die kommenden Jahre vorgelegt werden können (von unten nach oben gerichteter Ansatz);

17.

nimmt die Schlussfolgerungen im Energiefahrplan 2050 zur Kenntnis, dass es technisch und wirtschaftlich möglich ist, zu einer nachhaltigen Energiebranche auf EU-Ebene überzugehen, und dass dies gemäß der Analyse der Kommission langfristig kostengünstiger ist, als an den derzeitigen politischen Konzepten festzuhalten; weist jedoch darauf hin, dass die nationalen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark variieren können;

18.

ist der Ansicht, dass sich die Ziele für 2050 nur dann verwirklichen lassen, wenn die EU Verantwortung übernimmt und ihrer zentralen Rolle beim Übergang gerecht wird, insbesondere bei Großvorhaben wie der Errichtung von Hochseewindparks in der Nordsee; vertritt die Auffassung, dass die EU bei grenzüberschreitender Infrastruktur, die mehrere oder alle Mitgliedstaaten betrifft, vorrangige Vorhaben festlegen, als zentraler Investor fungieren und dadurch private Investitionen mobilisieren sollte;

19.

nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der steigenden Bedeutung von Strom im zukünftigen Energiemix alle Möglichkeiten der CO2-armen Stromerzeugung (z. B. Umwandlungseffizienz, erneuerbare Energieträger, CO2-Sequestrierung bzw. CCS und Kernenergie) genutzt werden müssen, wenn die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, ohne Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit zu beeinträchtigen;

20.

betont, dass der Aufbau einer ausgereiften grenzüberschreitenden Energieinfrastruktur und eines Informationsaustauschmechanismus innerhalb der Union die Voraussetzungen für den Erfolg des Fahrplans sind; betont daher, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten eng aufeinander abgestimmt werden müssen und gemeinsames Handeln, Solidarität und Transparenz in den Bereichen externe Energiepolitik, Energieversorgungssicherheit und Investitionen in neue Energieinfrastruktur erforderlich sind;

21.

bedauert, dass die Kommission die unter Fachkollegen begutachteten Empfehlungen der Beratergruppe für den Energiefahrplan 2050 nicht umgesetzt hat; fordert die Kommission auf, eine aktualisierte Fassung des Energiefahrplans herauszugeben, in der diese Empfehlungen Berücksichtigung finden;

Wichtigste Elemente einer Langzeitstrategie

22.

begrüßt die Schlussfolgerungen im Energiefahrplan 2050, nach denen die Maßnahmen, die in den analysierten Szenarien für einen Umbau des EU-Energiesystems ergriffen werden müssen, Gemeinsamkeiten aufweisen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerungen der Kommission, denen zufolge die verstärkte Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen sowie bessere Energieeffizienz und eine leistungsfähigere Energieinfrastruktur, wie etwa intelligente Netze, unbedenkliche Optionen sind, und zwar insbesondere dann, wenn sie sich am Markt orientieren, und unabhängig davon, welcher Weg nun genau beschritten wird, um bis 2050 ein CO2-armes Energiesystem zu schaffen; fordert die Kommission auf, ein Szenario zu prüfen, bei dem ein hoher Anteil erneuerbarer Energiequellen mit hoher Energieeffizienz einhergeht; vertritt die Auffassung, dass eine Entscheidung darüber getroffen werden sollte, welcher Weg eingeschlagen werden soll, um Investitionssicherheit zu gewährleisten;

23.

ist der Auffassung, dass die Finanzkrise als Chance zur Umgestaltung des EU-Modells in Richtung einer hochgradig energieeffizienten, vollständig auf erneuerbaren Energiequellen gestützten und klimaresistenten Wirtschaft begriffen werden sollte;

24.

nimmt zur Kenntnis, dass ein höherer Anteil erneuerbarer Energiequellen im Energiemix über das Jahr 2020 hinaus eine wichtige Voraussetzung für ein nachhaltigeres Energiesystem ist; ist sich außerdem bewusst, dass in sämtlichen in der Mitteilung der Kommission untersuchten Szenarien von einem erhöhten Anteil erneuerbarer Energiequellen im EU-Energiemix ausgegangen wird, der demnach bis 2030 bei ca. 30 % und bis 2050 bei mindestens 55 % des Bruttoendenergieverbrauchs liegen müsste; weist nachdrücklich darauf hin, dass sich der Anteil erneuerbarer Energiequellen erhöhen lässt, wenn Kurs auf eine wirksamere Energieeffizienzpolitik genommen wird; fordert die Kommission auf, bei Entwicklungsprognosen unbedingt die dezentrale Erzeugung zu berücksichtigen; fordert die Kommission außerdem auf, finanzielle, technische und infrastrukturelle Hemmnisse, die das Wachstum der dezentralen Erzeugung in den Mitgliedstaaten behindern, eindeutig zu erfassen;

Energieeffizienz

25.

betont, dass eine verbesserte Energieeffizienz und Energieeinsparungen beim Umbau des Energiesystems von wesentlicher Bedeutung sind und dass das Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 eine Voraussetzung ist, um bis 2050 weitere Fortschritte zu erzielen; legt den Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht nahe, verstärkt darauf hinzuarbeiten, dass die unlängst verabschiedete Energieeffizienzrichtlinie vollständig umgesetzt wird, und Informationskampagnen und Energieeffizienzunterricht in ihre nationalen Lehrpläne aufzunehmen; empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Kommission, verstärkt nationale Konzepte und Förderbanken einzubeziehen und den Austausch über bewährte Verfahren zu fördern; weist erneut darauf hin, dass Energieeffizienz, sofern sie ordnungsgemäß umgesetzt wird, eine kostensparende Möglichkeit für die EU ist, ihre langfristigen Ziele hinsichtlich Energieeinsparungen, Klimaschutz sowie wirtschaftlicher Sicherheit und Energieversorgungssicherheit zu verwirklichen; ist sich bewusst, dass sich durch den Wandel hin zu einer energieeffizienteren Wirtschaft die Verbreitung innovativer technologischer Lösungen beschleunigen, die Einfuhr fossiler Brennstoffe verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft stärken lässt; ist der Auffassung, dass beim Schritt hin zu einer besseren Energieeffizienzpolitik Schwerpunkte auf der gesamten Versorgungs- und Nachfragekette, einschließlich Umwandlung, Übertragung, Verteilung und Versorgung, sowie auf dem Energieverbrauch in der Wirtschaft und von Gebäuden und Privathaushalten liegen sollten; betont, dass bei der langfristigen Energieeffizienzpolitik der EU die Verringerung des Energieverbrauchs von Gebäuden im Mittelpunkt stehen sollte, da die Renovierung des Gebäudebestands ein enormes Potenzial für Energieeinsparungen birgt; betont, dass die derzeitige Gebäuderenovierungsquote wesentlich erhöht und die Renovierungen erheblich verbessert werden müssen, damit die EU bis 2050 den Energieverbrauch des Gebäudebestands um 80 % gegenüber dem Stand von 2010 senken kann; fordert die Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund auf, im Einklang mit der Energieeffizienzrichtlinie anspruchsvolle, langfristige Gebäuderenovierungsstrategien zu erstellen;

26.

hebt hervor, dass eine neue, modernisierte, intelligente und flexible Energieinfrastruktur und insbesondere intelligente Netze für flexiblere Reserve- und Ausgleichsenergiekapazitäten, z. B. Systeme für Energieerzeugung in Kleinanlagen und individuelle Speicherung, neue Stromnutzungsmöglichkeiten (wie etwa Elektrofahrzeuge), Laststeuerungsprogramme (wie etwa intelligente Stromzähler) und ein lückenloses europäisches Verbundnetz dringend erforderlich sind, um sämtliche Energiequellen in der EU einzubinden, was sich als notwendig erwiesen hat; weist erneut darauf hin, dass kostenoptimierte Maßnahmen sich je nach Nachfragemuster, Versorgungspotenzial, geografischen Merkmalen und wirtschaftlichem Umfeld vor Ort unterscheiden; hält es außerdem für dringend notwendig, einen stabilen und vorhersehbaren Regulierungsrahmen sowie EU-weite Marktmechanismen zu schaffen, um die Flexibilität zu fördern, z. B. was Kapazitätssteigerung und Speicherung anbelangt, und auch die Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten von gemeinsamem Interesse im Einklang mit den Leitlinien für die Energieinfrastruktur und der Fazilität „Connecting Europe“ aus EU-Mitteln zu ermöglichen;

27.

weist darauf hin, dass die Finanzmittel der EU und der Mitgliedstaaten, Haushalts- und Investitionspolitik der EU inbegriffen, unter Berücksichtigung sowohl der Kosten für den Neubau von Anlagen als auch der Kosten für die Stilllegung veralteter Anlagen sowie für Umweltsanierungsmaßnahmen und soziale Wiedereingliederungsmaßnahmen in der betreffenden Region, eine zwingende Voraussetzung für den Aufbau einer neuen Energieinfrastruktur in Europa sind;

28.

fordert die Kommission auf, das Energiespeicherpotenzial und mögliche Energiespeichertechnologien in der EU nach ganzheitlichen Maßstäben — d. h. unter Berücksichtigung des EU-Energiebinnenmarkts (und damit auch der Energienetzkapazitäten), der Energie- und Klimaschutzmaßnahmen sowie der Verbraucherinteressen — zu prüfen, damit die Energie- und Klimaschutzziele der EU verwirklicht werden können, die Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus Drittstaaten verringert wird und ein echter Energiebinnenmarkt sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Energie mit der größtmöglichen Energieversorgungssicherheit für die Zukunft geschaffen werden;

Erneuerbare Energieträger

29.

betont, dass ein stärker europäisch geprägter Ansatz bei Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energieträger mittel- bis langfristig eminent wichtig ist; legt den Mitgliedstaaten und den Regionen nahe, enger zusammenzuarbeiten und dabei beispielsweise die in der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen verankerten Kooperationsmechanismen zu nutzen, um den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen effizienter zu gestalten, die Kosten für erneuerbare Energieträger zu senken und dafür zu sorgen, dass Investitionen verstärkt in den Regionen der EU getätigt werden, in denen sie unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten am produktivsten und wirksamsten sind; hebt hervor, dass unbedingt Ziele gesetzt werden müssen; betont in diesem Zusammenhang nochmals die wichtige Vermittlerrolle der Kommission bei der Koordinierung, finanziellen Unterstützung und Erstellung der erforderlichen Untersuchungen der erneuerbaren Energieträger und ihres Potenzials für die Mitgliedstaaten und begrüßt es, dass sie die Absicht bekundet hat, Leitlinien für den Handel mit Energie erneuerbaren Quellen auszuarbeiten; weist darauf hin, dass die erneuerbaren Energieträger in Europa langfristig ins Zentrum des Energiemixes rücken werden, wobei der Weg von der technologischen Entwicklung hin zur Massenproduktion und umfassenden Einführung, vom Einsatz im kleinen Maßstab hin zum Einsatz im großen Maßstab — unter Einbeziehung sowohl lokaler als auch weiter entfernt gelegener Ressourcen — und vom subventionierten hin zum wettbewerbsfähigen Produkt führen wird; hebt hervor, dass die zunehmende Verbreitung erneuerbarer Energiequellen einen Wandel der Strategie und der Struktur des Energiemarktes erfordert, um die Märkte an dieser Realität auszurichten und eine größere Marktintegration zu erreichen, indem vor allem Flexibilität und Dienstleistungen zur Wahrung stabiler Stromnetze gefördert werden; erachtet stabile Rechtsrahmen — sowohl aufseiten der EU als auch aufseiten der Mitgliedstaaten — für Investitionsanreize als wichtig; betont, dass einfachere Verwaltungsverfahren und stabile und effiziente Förderregelungen erforderlich sind, die im Laufe der Zeit angeglichen und abgeschafft werden können, wenn sich Technologien und Lieferketten weiterentwickeln und wettbewerbsfähig werden und Marktmängel behoben sind; hebt jedoch hervor, dass rückwirkende Veränderungen an Fördersystemen sich negativ auf das Vertrauen der Investoren auswirken und dadurch Investitionsrisiken und -kosten erhöhen;

30.

würdigt, dass bei den Zielen für erneuerbare Energieträger durchaus Erfolge erzielt worden sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die für die Verwirklichung ihrer Ziele für 2020 erforderlichen konsequenten Maßnahmen umzusetzen;

31.

weist erneut darauf hin, dass Vorhaben wie Desertec und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Nachbarregionen bedeutsam sind; hebt hervor, dass in absehbarer Zeit im Rahmen des Helios-Projekts Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen von Südost- nach Mitteleuropa transportiert wird und dass Windkraftanlagen in der Nordsee und anderen Regionen ausgebaut werden sollen; weist nachdrücklich darauf hin, dass nicht nur die Einfuhr von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen aus Nachbarregionen erwogen werden sollte, sondern auch die Erschließung regenerativer Energiequellen z. B. im südlichen Mittelmeerraum und im Nordseeraum gefördert und erleichtert werden muss und mehr Verbindungsleitungen in den europäischen Netzen erforderlich sind;

32.

betont, dass aufgrund des derzeitigen Stands der Technologie vieler erneuerbarer Energieträger gegenwärtig keine Energieversorgungsstabilität gewährleistet werden kann und folglich aus konventionellen Energiequellen stammende Reserven weiterhin zur Bedarfsdeckung benötigt werden; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, zu untersuchen, wie sich erneuerbare Energiequellen nachhaltig erschließen lassen und, dringender noch, wie erneuerbare Energieträger versorgungsstabiler gemacht werden können; vertritt die Auffassung, dass im Falle weniger versorgungsstabiler Energieträger untersucht werden muss, inwieweit sich kostenwirksam Reservekapazitäten bereitstellen lassen, und dass Energiespeichertechnologien entwickelt werden sollten;

33.

betont, dass es einer engeren Zusammenarbeit mit Nachbarländern und -regionen wie Norwegen, der Schweiz und dem südlichen Mittelmeerraum bedarf, um auf lange Sicht die CO2- Freiheit der Stromversorgung der EU zu erreichen; hebt hervor, dass Europa die Erschließung der umfangreichen erneuerbaren Energiequellen in diesen Regionen nutzen kann, um sowohl die lokale Nachfrage als auch einen geringeren Teil der Nachfrage in der EU — durch den Ausbau von Verbindungsleitungen über lange Strecken — zu bedienen; weist darauf hin, dass der Ausbau von Verbindungsleitungen dafür sorgen wird, dass die Mitgliedstaaten Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Interesse einer verlässlichen Energieversorgung und zum Ausgleich von Schwankungen, etwa bei der Windenergie, exportieren und importieren können; macht darauf aufmerksam, dass die Verbindungsleitung zu Norwegen in diesem Sinne besondere Vorteile für die EU bietet, da sie Zugang zu den bedeutenden Stromspeichern der norwegischen Wasserkraftwerke eröffnet;

34.

erachtet die Energieerzeugung in Kleinanlagen als wichtig für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen; hält die Energieerzeugung in Kleinanlagen zudem für bedeutsam, um die Energieeffizienz zu steigern, für Energieversorgungssicherheit zu sorgen, das Interesse der Bürger für ihren eigenen Energieverbrauch zu wecken und sie aktiv zum Klimaschutz beitragen zu lassen; betont diesbezüglich, dass eine kohärente EU-Strategie für die Energieerzeugung in Kleinanlagen erforderlich ist, die Maßnahmen für die Modernisierung der Energieinfrastruktur, den Abbau legislativer Hürden und den Austausch praxiserprobter Steueranreize umfasst;

35.

betont, dass für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energieträger, die noch keine Netzparität erreicht haben, ein tragfähiger politischer Rahmen für die Zeit nach 2020 nötig ist, dessen Ziel es ist, Beihilfen zunächst anzugleichen und letztlich auslaufen zu lassen;

36.

weist darauf hin, dass die Szenarien des Energiefahrplans 2050 eine größere Menge an Biokraftstoffen voraussetzen; ist der Auffassung, dass die Kommission diesbezüglich den Übergang zu Biokraftstoffen der dritten Generation, die auf Nutzpflanzenabfällen beruhen, unterstützen und für die Einfuhr von Biokraftstoffen ähnliche Bedingungen vorschreiben sollte;

37.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zu der Frage vorzulegen, wie erneuerbare Energieträger in der EU und ihren Regionen effizienter eingesetzt werden können; ist davon überzeugt, dass mittelfristig Marktverbünde für erneuerbare Energieträger auf regionaler Ebene gegründet werden könnten;

38.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, offene marktpolitische Ansätze für auf erneuerbaren Energieträgern beruhende Waren auf globaler Ebene zu unterstützen und zu fördern, um den Abbau aller Handelsschranken sicherzustellen und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Förderung der Ausfuhr von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energieträger zu stärken;

39.

würdigt, dass bei den Zielen für erneuerbare Energieträger durchaus Erfolge erzielt worden sind, und ist der Auffassung, dass die Ziele bis 2030 verlängert werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Kurs im Hinblick auf die Erfüllung ihrer für 2020 festgelegten Ziele beizubehalten; ist besorgt über die zunehmende Anzahl plötzlicher Änderungen an den Mechanismen zur Förderung erneuerbarer Energieträger in den Mitgliedstaaten, insbesondere über rückwirkende Änderungen und das Einfrieren von Fördermitteln; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen sorgfältig zu überwachen und, falls erforderlich, einzugreifen; fordert die Mitgliedstaaten auf, stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energieträger, wie etwa stabile und regelmäßig überprüfte Fördersysteme und schlanke Verwaltungsverfahren, zu schaffen;

40.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im kommenden mehrjährigen Finanzrahmen die für Energieeffizienzmaßnahmen bereitgestellten Mittel deutlich zu erhöhen;

Infrastruktur und Energiebinnenmarkt

41.

betont, dass in Anbetracht der von der EU angestrebten Energieversorgungssicherheit und energiepolitischen Unabhängigkeit ein stärkerer Schwerpunkt auf der gegenseitigen Energieabhängigkeit der Mitgliedstaaten liegen muss, indem die zügige Vollendung des EU-Energiebinnenmarkts und des intelligenten EU-Superverbundnetzes zur Verbindung von Norden, Süden, Osten und Westen sichergestellt wird, um die komparativen Vorteile der einzelnen Mitgliedstaaten so gut wie möglich zu nutzen, und das gesamte Potenzial der dezentralisierten und im kleinen Maßstab durchgeführten Energieerzeugung und der intelligenten Energieinfrastruktur ausgeschöpft wird; betont, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass neue Maßnahmen und Vorschriften in den Mitgliedstaaten voll und ganz mit den Bestimmungen der drei Liberalisierungspakete im Einklang stehen und dass durch sie die verbliebenen Infrastrukturengpässe beseitigt und der Integration des Strom- und Erdgasmarkts keine neuen Hürden in den Weg gestellt werden; hebt ferner hervor, dass bei einzelstaatlichen energiepolitischen Entscheidungen auch auf deren mögliche Folgen für andere Mitgliedstaaten zu achten ist; regt an, zu prüfen, ob und wie das Wissen und die Einrichtungen der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) bei der Erfüllung dieser Aufgaben genutzt werden können;

42.

erkennt an, dass Energieinfrastrukturvorhaben durch beträchtliche Vorabinvestitionen, die sich allerdings durch die umfassende Nutzung von Energieeinsparmöglichkeiten erheblich verringern lassen, und eine Laufzeit von 20 bis 60 Jahren gekennzeichnet sind; weist erneut darauf hin, dass das derzeitige Marktumfeld äußerst unberechenbar ist, weswegen Investoren bei der Entwicklung der Energieinfrastruktur zögernd vorgehen; betont, dass neue Strategien, wie etwa die Strategie, in erster Linie auf Energieeinsparungen abzuzielen, und innovative Instrumente gefördert werden sollten, um weniger Infrastrukturinvestitionen erforderlich zu machen und eine schnelle Anpassung an ein sich rasch wandelndes Umfeld zu ermöglichen;

43.

betont, dass die derzeitigen Maßnahmen und Regelungen umgesetzt werden müssen, damit die vorhandene Energieinfrastruktur im Sinne der Verbraucher in der EU besser genutzt wird; fordert die Kommission und die ACER auf, die Umsetzung der Regelungen in den Mitgliedstaaten, wie etwa der Vorschriften zum Grundsatz des Verfalls bei Nichtnutzung („use it or lose it“) strenger zu überwachen;

44.

betont, dass der EU-Energiebinnenmarkt bis 2014 vollendet sein muss; hebt hervor, dass die Rechtsvorschriften für den Energiebinnenmarkt in allen Mitgliedstaaten uneingeschränkt umzusetzen sind und Sorge dafür zu tragen ist, dass weder einzelne Mitgliedstaaten noch einzelne Regionen nach 2015 vom europäischen Erdgas- und Stromnetz ausgeschlossen sind; betont, dass bei den Bemühungen darum, die Energiepreise transparenter zu gestalten und die tatsächlichen Kosten — zu denen auch die Umweltkosten zählen, sofern sie noch nicht umfassend berücksichtigt worden sind — angemessener deutlich werden zu lassen, auf die sozialen Auswirkungen und die Energiekosten geachtet werden muss;

45.

stellt fest, dass ein Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern geschaffen wurde, der dazu dient, die Transparenz, die Koordinierung und die Effizienz von Maßnahmen in der gesamten EU zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich stärker dafür einzusetzen, dass keine Abkommen geschlossen werden, die den Rechtsvorschriften des Energiebinnenmarktes zuwiderlaufen; vertritt die Ansicht, dass es der Kommission möglich sein sollte, Abkommensentwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit diesen Rechtsvorschriften zu prüfen und, falls erforderlich, an den Verhandlungen teilzunehmen; ist der Auffassung, dass der Informationsaustauschmechanismus einen Schritt hin zur weiteren Koordinierung des Energiezukaufs aus Drittländern darstellt, die für die Verwirklichung der Ziele des Energiefahrplans 2050 maßgeblich ist;

46.

weist nachdrücklich darauf hin, dass im Energiemarkt mehr Anreize für Investoren geschaffen werden müssen, indem die Rentabilität erhöht wird und die Verwaltungsverfahren vereinfacht werden, ohne sie zu lockern;

47.

räumt ein, dass es infolge der Finanzkrise schwieriger geworden ist, die Investitionen anzuziehen, die nötig sind, um den Umbau des Energiesystems zu finanzieren; weist erneut auf die neuen Aufgaben hin, wie etwa die erforderlichen flexiblen Reserve- und Ausgleichskapazitäten im Stromsystem (z. B. flexible Energieerzeugung, belastbares Übertragungsnetz, Speicherung, Nachfragemanagement, Energieerzeugung in Kleinanlagen und Verbindungsleitungen), durch die sich der erwartete Anstieg des Anteils von Strom aus schwankungsanfälligen erneuerbaren Energiequellen bewältigen lässt; stellt fest, dass die Verteilungsinfrastruktur von wesentlicher Bedeutung ist und dass aktiven Verbrauchern und Verteilernetzbetreibern bei der Einspeisung dezentral erzeugter Energie in das Netz und bei nachfrageseitigen Effizienzmaßnahmen eine wichtige Aufgabe zukommt; betont, dass eine sachgemäße Bewertung der in Europa vorhandenen Kapazitäten vorgenommen werden muss und dass flexible Reservekapazitäten zum Energieausgleich erforderlich sind, um den Versorgungsbedarf zu decken und so die Strom- und Erdgasversorgungssicherheit zu gewährleisten; weist darauf hin, dass eine höhere Gewichtung der Nachfragesteuerung und der nachfrageseitigen Energieerzeugung die Einspeisung von dezentral erzeugter Energie in das Netz deutlich erleichtern und die Verwirklichung der energiepolitischen Gesamtziele fördern würde;

48.

betont, dass jedes der Szenarien aus der Mitteilung der Kommission zum Energiefahrplan 2050 angesichts der derzeitigen Überalterung der Infrastruktur enorme Investitionen erfordert; weist darauf hin, dass in jedem Szenario von einem Anstieg der Energiepreise bis 2030 ausgegangen wird; weist außerdem darauf hin, dass der Kommission zufolge der Großteil dieses Anstiegs bereits im Referenzszenario berücksichtigt worden ist, was damit zusammenhängt, dass demnächst zwanzig Jahre alte und bereits vollständig abgeschriebene Energieerzeugungskapazitäten ersetzt werden;

49.

betont, dass die Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union auch von einer Diversifizierung ihrer Einfuhrquellen abhängt; hebt deshalb hervor, dass die EU enger mit ihren Partnern zusammenarbeiten muss; stellt fest, dass sich die Fertigstellung des südlichen Korridors verzögert; betont, dass für Energieversorgungssicherheit Diversifizierung vonnöten ist, weist nochmals darauf hin, dass Flüssiggas und Flüssiggasflotten für die Energieversorgung in der EU große Bedeutung zukommt und macht auf das Potenzial eines zusätzlichen Korridors für Flüssiggas am östlichen Mittelmeer und am Schwarzen Meer aufmerksam, das als flexibler Energieträger und Anreiz für mehr Wettbewerb auf dem EU-Energiebinnenmarkt dienen könnte;

50.

weist darauf hin, dass die strategischen Partnerschaften der Union mit Erzeuger- und Transitländern, vor allem mit den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), geeignete Instrumente, Berechenbarkeit, Stabilität und langfristige Investitionen erforderlich machen; hebt hervor, dass die Klimaschutzziele der Union aus diesem Grund mit EU-Infrastrukturinvestitionsvorhaben, wie z. B. Nabucco, flankiert werden sollten, die darauf abzielen, die Versorgungswege zu diversifizieren und die Energieversorgungssicherheit der Union zu stärken;

51.

erinnert daran, dass den Marktakteuren bei der Finanzierung der Energieinfrastruktur entsprechend dem Binnenmarktpaket weiterhin die Hauptrolle zukommt; stellt fest, dass einige innovative oder strategisch bedeutende Vorhaben, die aus Gründen der Versorgungssicherheit, Solidarität und Nachhaltigkeit gerechtfertigt sind, aber keine ausreichende Finanzierung über den Markt erhalten, in begrenztem Umfang der öffentlichen Förderung bedürfen, um die private Finanzierung zu mobilisieren; betont, dass solche Vorhaben anhand klarer, transparenter Kriterien ausgewählt werden, den Wettbewerb nicht verzerren, Verbraucherinteressen Rechnung tragen und voll und ganz den Energie- und Klimaschutzzielen der EU entsprechen sollten;

52.

hebt hervor, dass die meisten Szenarien des Energiefahrplans 2050 nicht ohne die Entwicklung intelligenter lokaler und regionaler Verteilungsnetze für Strom und Erdgas umsetzbar sein werden; vertritt die Auffassung, dass die Union neben grenzüberschreitenden Projekten Maßnahmen zur Förderung der Schaffung oder Erneuerung von lokalen Netzen und insbesondere zur Förderung des Zugangs für geschützte Verbraucher ergreifen sollte;

53.

betont die Bedeutung der Fazilität „Connecting Europe“, in deren Rahmen ein bedeutender Betrag für Umbau und Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur in der EU vorgesehen ist; hebt hervor, dass maßgebliche nachhaltige Vorhaben ermittelt und im großen und im kleinen Maßstab gefördert werden müssen;

54.

betont, dass Zulassungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und Verwaltungsformalitäten für Unternehmen, die eine Genehmigung für die Entwicklung von Energieinfrastruktur beantragen, reduziert werden können, wenn bei der Umsetzung der von der EU angestrebten Vereinfachung mit dem Ziel des Bürokratieabbaus eine Lösung mit einer einzigen Anlaufstelle gewählt wird, zumal dabei die Einhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften sichergestellt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre einschlägigen Verfahren zu überprüfen;

55.

fordert die Kommission dringend auf, sich mit dem Problem der Rechtsunsicherheit zu befassen, dem sich institutionelle Anleger bei der Interpretation des dritten Energiepakets gegenübersehen, wenn sie als passive Investoren in Übertragungs- sowie Erzeugungskapazitäten investieren;

56.

fordert die Kommission dringend auf, sich mit dem Problem der mangelnden Anreize für Investitionen von Verteiler- und Übertragungsnetzbetreibern in intelligente Stromnetze sowie in Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und andere innovative Technologien zu befassen, mit denen das vorhandene Netz besser und umfassender genutzt werden kann;

Soziale Dimension

57.

begrüßt die Berücksichtigung der sozialen Dimension im Energiefahrplan 2050; hält es vor diesem Hintergrund für angebracht, besonderes Augenmerk auf Energiearmut und Beschäftigung zu richten; betont hinsichtlich der Energiearmut nachdrücklich, dass Energie für alle erschwinglich sein sollte, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie die lokalen Gebietskörperschaften und die zuständigen sozialen Einrichtungen auf, gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen für Probleme wie Strom- und Wärmearmut zu erarbeiten und dabei den Schwerpunkt auf schutzbedürftige Haushalte mit niedrigem Einkommen zu legen, die von höheren Energiepreisen am stärksten betroffen sind; ist daher der Ansicht, dass im Rahmen einer solchen Strategie Energieeffizienz und -einsparungen gefördert werden sollten, da sich Energierechnungen auf diese Weise am wirksamsten senken lassen, dass dabei einzelstaatliche Maßnahmen wie Besteuerung, Vergabe öffentlicher Aufträge und Heizpreisgestaltung zumal dann untersucht werden sollten, wenn sie Energieeffizienzinvestitionen bzw. der Optimierung der Wärmeerzeugung und -nutzung im Wege stehen, und dass in diesem Rahmen auf bewährte und ungeeignete Verfahren hingewiesen werden sollte; betont, dass energieeffizientere Maßnahmen ausgearbeitet und verbreitet, Anreize für nachfrage- und angebotsseitige Maßnahmen gesetzt und Informationskampagnen zur Anregung der nötigen Verhaltensänderungen ins Leben gerufen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, regelmäßig über die Maßnahmen zu berichten, die zum Schutz der Haushalte vor steigenden Energierechnungen und Energiearmut ergriffen werden; fordert die Kommission auf, Bildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für die Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse zu fördern, damit die Mitgliedstaaten hochqualifizierte Arbeitskräfte ausbilden können, die bereit sind, ihren Teil zur Energiewende beizutragen; fordert die Kommission auf, dem Parlament bis Ende 2013 mehr Informationen über die Auswirkungen der Energiewende auf den Arbeitsmarkt in Energiewirtschaft, Industrie und Dienstleistungsbranche zur Verfügung zu stellen und konkrete Verfahren für die Unterstützung der betroffenen Erwerbstätigen und Wirtschaftszweige zu entwickeln; empfiehlt den Mitgliedstaaten, die externen Kosten und Nutzen von Energieerzeugung und -verbrauch zu berücksichtigen, wie etwa den gesundheitlichen Nutzen, der sich aus einer Verbesserung der Luftqualität ergibt; vertritt die Auffassung, dass der soziale Dialog über die Auswirkungen des Energiefahrplans, in den alle Beteiligten eingebunden werden sollten, eine wesentliche Rolle spielt und während der Übergangszeit auch weiterhin spielen wird;

58.

weist darauf hin, dass es zu einem drastischen Anstieg der Energiearmut — die in manchen Mitgliedstaaten als Situation definiert wird, in der mehr 10 % der Mittel der privaten Haushalte für Energie aufgewendet werden — führen könnte, wenn eine Strategie zur Verringerung der CO2-Emissionen verabschiedet wird, ohne der Lage mancher Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen;

59.

betont, dass die Verbraucher vor hohen Energiepreisen und die Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb sowie künstlich niedrig gehaltenen Preisen von Unternehmen aus Drittländern geschützt werden müssen, wie auf dem Rio+20-Gipfel im Zusammenhang mit der Stärkung der Rolle der WTO gefordert;

60.

fordert die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft dringend auf, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen zu fördern, die in der Lage sind, in den Bereichen sichere Energieversorgung und -nutzung, Energieversorgungssicherheit und Energieeffizienz qualifizierte Arbeitskräfte sowie die nächste Generation von Wissenschaftlern und Innovatoren hervorzubringen; erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtige Rolle des Programms Horizont 2020 und des Europäischen Instituts für Innovation and Technologie bei der Überwindung der Kluft zwischen Bildung, Forschung und Praxis in der Energiewirtschaft;

61.

hebt die zentrale Rolle von Preistransparenz und Verbraucherinformationen hervor; ist daher der Ansicht, dass die Kommission die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Energiekosten von Privathaushalten und Unternehmen in den verschiedenen Szenarien, die gewählt wurden, so genau wie möglich benennen sollte;

Einzelne Energiequellen

62.

vertritt die Auffassung, dass alle Arten von CO2-armen Technologien benötigt werden, um das ehrgeizige Ziel der Verringerung der CO2-Emissionen der EU-Energiewirtschaft im Allgemeinen und der Strombranche im Besonderen zu verwirklichen; weist darauf hin, dass nicht abzusehen ist, welche Technologien sich im vorgesehenen zeitlichen Rahmen technisch und wirtschaftlich bewähren; betont, dass im Interesse der Anpassung an die bevorstehenden technologischen und sozioökonomischen Änderungen Flexibilität gewahrt bleiben muss;

63.

räumt ein, dass konventionelle fossile Brennstoffe zumindest während des Übergangs zu einem CO2-armen Energiesystem wahrscheinlich weiterhin Bestandteil des Energiesystems sein werden;

64.

nimmt zur Kenntnis, dass die Kernenergie derzeit als wichtiger emissionsarmer Energieträger genutzt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angesichts der Erkenntnisse aus dem Atomunglück in Fukushima im Jahr 2011 die Sicherheit der Kernenergie zu verbessern und dabei auf die Ergebnisse der jüngsten Stresstests von Kernkraftwerken zurückzugreifen;

65.

stimmt mit der Kommission darin überein, dass Kernenergie auch künftig einen wichtigen Beitrag leisten wird, da sie von manchen Mitgliedstaaten weiterhin als sichere, zuverlässige und erschwingliche CO2-armen Stromquelle angesehen wird; erkennt an, dass sich aus den Szenarioanalysen ergibt, dass Kernenergie zu niedrigeren Systemkosten und Strompreisen beitragen kann;

66.

pflichtet der Kommission bei, dass Erdgas beim Umbau des Energiesystems kurz- bis mittelfristig von Bedeutung ist, da sich durch Erdgas rasch und kostengünstig die Abhängigkeit von umweltschädlicheren fossilen Brennstoffen verringern lässt; betont, dass die Wege, auf denen die Europäische Union mit Gas versorgt wird, diversifiziert werden müssen; warnt vor Investitionen, durch die die langfristige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zementiert wird;

67.

weist auf das Potenzial hin, über das Erdgas als flexible Reservekapazität zum Ausgleich von Schwankungen bei der Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen sowie hinsichtlich Stromspeicherung, Verbindungsleitungen und bedarfsgerechter Versorgung verfügt; ist der Ansicht, dass Erdgas größere Bedeutung beigemessen werden sollte, zumal wenn Technologien für Kohlendioxidabscheidung und -speicherung weitere Verbreitung finden; vertritt die Auffassung, dass das Ziel der Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei allen diesbezüglichen Überlegungen im Mittelpunkt stehen und die energiepolitischen Entscheidungen lenken sollte;

68.

vertritt den Standpunkt, dass die Bedeutung von Flüssiggas als flexibler und verlässlicher Energieträger in Gebieten mit schwach entwickelter Infrastruktur nicht verkannt werden sollte;

69.

hebt hervor, dass es im Hinblick auf die Sicherung der Energieversorgung notwendig ist, sich kurz- und mittelfristig mit dem erwarteten Anstieg der Erdgas- und Stromeinfuhren aus Drittländern in die EU auseinanderzusetzen; weist nochmals darauf hin, dass dieses Problem im Falle einiger Regionen und Mitgliedstaaten eng mit der Abhängigkeit von den Erdöl- und Erdgaseinfuhren aus einem einzigen Drittland verbunden ist; nimmt zur Kenntnis, dass es zur Lösung dieses Problems unter anderem notwendig ist, die für die Gewährleistung von Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit ausschlaggebenden eigenen Energieressourcen und erneuerbaren Energieträger aufzuwerten und Maßnahmen zu treffen, die der Diversifizierung der Palette der Energielieferanten, Versorgungswege und Energiequellen dienen; nimmt zur Kenntnis, dass diesbezüglich ein strategisches Ziel darin besteht, den südlichen Gaskorridor fertigzustellen, um über diesen Versorgungsweg bis 2020 etwa 10 bis 20 % der Erdgasnachfrage in der EU decken zu können, sodass alle europäischen Regionen physischen Zugang zu mindestens zwei verschiedenen Erdgasversorgungsquellen haben;

70.

stellt fest, dass die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) bei der Verringerung der CO2-Emissionen bis 2050 eine Rolle spielen könnte; räumt jedoch ein, dass die CCS-Technologie sich noch im Forschungs- und Entwicklungsstadium befindet; merkt an, dass bei der CCS-Entwicklung aufgrund von ungelösten Fragen wie nicht näher erläuterten Verzögerungen, hohen Kosten und Effizienzproblemen ein hohes Maß an Unsicherheit mitschwingt; betont, dass wirtschaftlich, sicher und nachhaltig entwickelte CCS-Technologie so bald wie möglich kommerziell genutzt werden muss; hebt hervor, dass die CCS-Technologie außerdem eine wichtige Möglichkeit zur Verringerung von CO2-Emissionen in mehreren energieintensiven Industriezweigen ist, etwa bei Erdölraffination, Aluminiumschmelzung und Zementproduktion; fordert die Kommission auf, einen Zwischenbericht über die Ergebnisse der von der EU geförderten Demonstrationsvorhaben vorzulegen, die in Kohlekraftwerken eingesetzt werden könnten;

71.

betont, dass politische Maßnahmen, öffentliche Mittel und angemessene CO2-Preise für die Demonstration und Sicherstellung des baldigen Einsatzes der CCS-Technologie in Europa ab 2020 erforderlich sind; hebt hervor, dass ein EU-Demonstrationsprogramm nötig ist, damit die CCS-Technologie von der Öffentlichkeit als wichtig für die Verringerung von Treibhausgasemissionen akzeptiert und unterstützt wird;

72.

fordert die Kommission auf, den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit innerhalb der EU und im internationalen Maßstab zu unterstützen und zu fördern, damit die besten technischen Lösungen bei CCS-Demonstrationsprojekten eins zu eins in die Praxis umgesetzt werden können; fordert die Kommission auf, frühzeitige Investitionen in die Rohrleitungsinfrastruktur zu fördern und die grenzübergreifende Planung zu koordinieren, um ab 2020 den Zugang zu CO2-Senken sicherzustellen, und geeignete Speicherstätten in Europa zu erforschen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft über die Vorteile und die Sicherheit der CCS-Technologie zu informieren, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Technologie zu gewinnen;

73.

weist darauf hin, dass die optimale, sichere und nachhaltige Entwicklung und Nutzung inländischer und regionaler Energieressourcen sowie die für die sichere Versorgung mit inländischer bzw. eingeführter Energie notwendige wettbewerbsfähige Infrastruktur zur Steigerung der Energieversorgungssicherheit beitragen können und daher bei der Gestaltung der EU-Energiepolitik vorrangig behandelt werden sollten;

74.

stellt fest, dass Europa in der Raffinerieindustrie präsent bleiben muss, solange Bedarf an rohölbasierten Erzeugnissen besteht, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, nachgelagerte Wirtschaftszweige wie die petrochemische Industrie zu unterstützen, weltweit Qualitätsmaßstäbe für die Raffination von Kraftstoffen zu setzen, die Einhaltung von Umweltauflagen zu garantieren und Arbeitsplätze in den betreffenden Branchen zu erhalten; verweist auch auf die Feststellung im Energiefahrplan, dass Erdöl — wenn auch in weit geringerem Maße als heute — auch 2050 noch Bestandteil des Energiemixes sein und vor allem für den Langstreckenpersonen- und -güterverkehr verwendet werden dürfte;

75.

ist der Auffassung, dass den Regionen der Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, in denen Kohle zurzeit die vorherrschende Energiequelle ist bzw. in denen Kohleförderung und kohlebetriebene Stromerzeugung wesentlich für die Beschäftigung vor Ort sind; ist der Meinung, dass zusätzliche durch die EU unterstützte sozialpolitische Maßnahmen erforderlich sind, wenn die Szenarien des Energiefahrplans 2050 in der Bevölkerung dieser Regionen Akzeptanz finden sollen;

Weltweite Aufgaben im Energiebereich

76.

ist sich bewusst, dass die EU in einem globalen Kontext handelt und ein Alleingang vielleicht nicht alle erhofften Vorteile mit sich bringt, und verweist auf die Schlussfolgerungen des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ vom November 2011 zur Verstärkung der externen Dimension der EU-Energiepolitik, in denen der Rat betont, dass ein breiter gefächertes und stärker koordiniertes Konzept der EU für die internationalen Energiebeziehungen erforderlich ist, um die globalen Herausforderungen im Energiebereich und den Klimawandel zu bewältigen, und dass die Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit und der Verlagerung von CO2-Emissionen stellen, gelöst sowie die höchsten Standards im Bereich der nuklearen Sicherheit erhalten und gefördert werden müssen, während zugleich eine sichere, nachhaltige und diversifizierte Energieversorgung sicherzustellen ist;

77.

betont, dass Energieversorgungssicherheit und spätere Selbstversorgung der EU gewährleistet werden müssen, vor allem durch die Förderung von Energieeffizienz, Energieeinsparungen und erneuerbaren Energiequellen, was zusammen mit anderen alternativen Energiequellen die Abhängigkeit von Einfuhren verringern wird; stellt fest, dass das Interesse an der Exploration von Erdöl- und Erdgasfeldern in Mittelmeer und Schwarzem Meer zunimmt; vertritt die Auffassung, dass dringend eine umfassende politische Strategie der EU für Erdöl- und Erdgasbohrungen auf See erforderlich ist; ist der Ansicht, dass ein Schwerpunkt auf die Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der betreffenden EU-Mitgliedstaaten und der maßgeblichen Drittstaaten in Übereinstimmung mit dem UNCLOS-Übereinkommen gelegt werden sollte, das von allen EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst unterzeichnet wurde;

78.

weist darauf hin, dass die Gewährung von Bohrrechten und die Abgrenzung von AWZ zu Spannungen mit Drittländern führen werden und dass die EU dieser Frage weiterhin hohen politischen Stellenwert beimessen und danach streben sollte, internationale Dissonanzen zu unterbinden; betont, dass Energie als Antrieb für Frieden, die Erhaltung einer intakten Umwelt, Zusammenarbeit und Stabilität eingesetzt werden sollte;

79.

fordert, dass der Energiefahrplan EU-Russland auf den Grundsätzen der gegenseitigen Achtung und der Gegenseitigkeit beruhen und sich auf die Vorschriften stützen muss, die in der Welthandelsorganisation sowie gemäß dem Vertrag über die Energiecharta und dem dritten Energiepaket gelten; fordert die Kommission auf, die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln der EU gegenüber allen im Gebiet der Union tätigen Unternehmen der Energiewirtschaft wirksam umzusetzen und durchzusetzen; begrüßt diesbezüglich die laufenden Ermittlungen gegen das Unternehmen Gasprom und seine europäischen Tochtergesellschaften wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und bedauert den politisch motivierten Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation, durch den die Zusammenarbeit russischer Energieunternehmen mit den EU-Organen verhindert wird; weist nachdrücklich darauf hin, dass von allen Energieunternehmen erwartet wird, dass sie ohne Einschränkungen mit den Ermittlungsbehörden kooperieren, fordert die Kommission auf, eine angemessene Reaktion auf diesen Erlass vorzuschlagen und dafür zu sorgen, dass die Ermittlungen vonstattengehen können;

80.

fordert die Kommission auf, ein umfassendes Verzeichnis kurz-, mittel- und langfristiger energiepolitischer Prioritäten aufzustellen, die die EU in den Beziehungen zu ihren Nachbarn verfolgen sollte, um einen gemeinsamen Rechtsraum einzurichten, der auf den besitzstandsbezogenen Grundsätzen und Normen des Energiebinnenmarkts beruht; hebt hervor, dass die Energiegemeinschaft weiter ausgedehnt werden und vor allem auch die Bewerberländer und die Länder der Östlichen Partnerschaft, Mittelasiens und des Mittelmeerraums umfassen muss sowie dass rechtliche Kontrollmechanismen geschaffen werden müssen, damit im Falle einer ungenügenden Umsetzung des Besitzstands reagiert werden kann; fordert die Union zur Solidarität mit ihren Partnerländern auf, die Mitglied der Energiegemeinschaft sind; verurteilt in diesem Zusammenhang die unlängst gegen die Republik Moldau gerichteten Drohungen der Russischen Föderation;

81.

hebt hervor, dass die EU-Energiepolitik den bei der Gründung der EU verankerten Grundsätzen, vor allem der Demokratie und den Menschenrechten, in keiner Weise zuwiderlaufen darf; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass in den energiepolitischen Beziehungen jene Erzeuger- und Transitländer Vorrang genießen, die dieselben Werte wie die EU haben und diese fördern;

82.

betont, dass die Zusammenarbeit und der Dialog mit anderen strategischen Energiepartnern intensiviert werden müssen; ist der Auffassung, dass es für die EU aufgrund des zunehmenden Einflusses der Schwellenländer auf den weltweiten Energiemärkten sowie ihrer steigenden Energienachfrage unabdingbar ist, sich mit diesen Partnern in allen Energiebereichen umfassend auseinanderzusetzen; stellt fest, dass die Europäische Union langfristig die Energieeinkäufe aus Drittländern besser koordinieren muss; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst, damit die EU im Einklang mit den Rechtsvorschriften der EU und den Hinweisen der Generaldirektion Energie der Kommission in energiepolitischen Fragen mit einer Stimme sprechen kann; weist erneut darauf hin, dass das Parlament regelmäßig von den diesbezüglichen Entwicklungen in Kenntnis gesetzt werden sollte;

83.

betont, dass die im EU-Vertrag geforderte Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sowohl Teil des Tagesgeschäfts als auch Teil des Krisenmanagements der internen und externen Energiepolitik sein sollte; fordert die Kommission auf, den Begriff „Energiesolidarität“ so klar zu bestimmen, dass sich alle Mitgliedstaaten tatsächlich danach richten;

84.

betont, dass in puncto Sicherheit und Gefahrenabwehr weder bei konventionellen (z. B. Kernenergie) noch bei neuen Energiequellen (z. B. nichtkonventionelles Öl und Gas) Abstriche gemacht werden, und ist der Auffassung, dass die EU die Bemühungen um eine Stärkung des Rahmens für Sicherheit und Gefahrenabwehr fortsetzen und eine Führungsrolle bei den weltweiten Anstrengungen in diesem Bereich übernehmen sollte;

85.

betont, dass nun, da die Mitgliedstaaten beginnen, ihre nationalen Märkte durch Infrastrukturinvestitionen und die Verabschiedung gemeinsamer Regelungen zu vernetzen und zu vereinheitlichen, auch fortlaufende Anstrengungen um eine Kooperation mit Russland unternommen werden sollten, um so kreative und beiderseits annehmbare Maßnahmen zu ermitteln, wie die Diskrepanzen zwischen den beiden Energiemärkten reduziert werden können;

86.

weist darauf hin, dass die EU angesichts der Verlagerung der Energieversorgung in die Schwellen- und Entwicklungsländer einen intensiven Dialog und eine enge Zusammenarbeit mit den BRICS-Staaten in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, saubere Kohle, CO2-Abscheidung und -Speicherung, intelligente Energienetze, Fusionsforschung und kerntechnische Sicherheit in Gang setzen muss; weist ferner darauf hin, dass die EU eine eindeutige Strategie für die energiepolitische Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit diesen Ländern erarbeiten sollte;

87.

fordert die EU auf, weiterhin eine aktive Rolle bei den internationalen Verhandlungen über das weltweite Klimaschutzabkommen zu spielen; hebt hervor, dass die EU sich der Folgen bewusst sein muss, die sich ergäben, wenn kein weltweites Klimaschutzabkommen geschlossen würde; bedauert, dass in dem Energiefahrplan kein Szenario enthalten ist, in dem davon ausgegangen wird, dass kein derartiges Abkommen zustande kommt; betont, dass der Abschluss eines weltweit rechtsverbindlichen Abkommens zur Reduzierung der Treibhausgase, an dem sich auch die weltweit größten Emittenten wie China, Indien, die USA oder Brasilien beteiligen, Möglichkeiten für eine reale Verringerung der Treibhausgasemissionen eröffnet; weist darauf hin, dass dem Problem der Verlagerung von Emissionen begegnet werden muss, indem die Abwanderung energieintensiver Industriezweige in Drittländer unterbunden wird;

Emissionshandelssystem (EHS)

88.

ist sich bewusst, dass das EHS derzeit das wichtigste — wenngleich nicht das einzige — Instrument zur Verringerung der Treibhausgasemissionen der Industrie und zur Förderung von Investitionen in sichere und nachhaltige CO2-arme Technologien ist; stellt fest, dass weitere strukturelle Verbesserungen des EHS erforderlich sind, damit das System besser auf konjunkturelle Ab- und Aufschwünge reagieren, das Vertrauen der Anleger wiederherstellen und stärkere marktgestützte Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien und deren Nutzung liefern kann; stellt fest, dass jede strukturelle Änderung des EHS eine umfassende Abschätzung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie der Auswirkungen auf Investitionen in CO2-arme Technologien, Strompreise und Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen erfordert, insbesondere hinsichtlich des Risikos der Verlagerung von Emissionen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung innovativer, sicherer und nachhaltiger technologischer Lösungen durch die Industrie in der EU zu erleichtern und zu fördern;

89.

fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich eine zusätzliche Bewertung vorzulegen, in der Empfehlungen für Maßnahmen vorgeschlagen werden, durch die der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen, die bei Verlagerungen von Produktionsstätten in Drittländer besteht, entgegengewirkt werden könnte, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf zusätzliche Szenarien für den Fall gelegt werden sollten, dass weltweit nur begrenzte oder keine weiteren Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen erfolgen;

90.

betont, dass auf die nicht unter das EHS fallenden Branchen 55 % der Treibhausgasemissionen der EU entfallen und dringend dafür gesorgt werden muss, dass diese Branchen ihrer Verantwortung für die Verringerung der Emissionen ebenso gerecht werden wie die Branchen, die unter das EHS fallen; hebt hervor, dass zur Beseitigung dieses Problems politische Vorgaben auf EU-Ebene und konkrete Maßnahmen erforderlich sind;

91.

räumt ein, dass beim EHS Probleme aufgetreten sind, die ursprünglich nicht absehbar waren, und dass der wachsende Überschuss an Zertifikaten den Anreiz für die Förderung von Investitionen in CO2-arme Technologien noch für viele Jahre mindern wird; stellt fest, dass dadurch die Wirksamkeit des EHS als wichtigster Mechanismus gefährdet wird, über den die EU verfügt, um die Emissionen in einer Weise zu reduzieren, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für konkurrierende Technologien schafft, den Unternehmen einen Spielraum für die Entwicklung ihrer eigenen Emissionsreduktionsstrategie bietet und spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Verlagerung von CO2-Emissionen ermöglicht; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, mit denen die Mängel des EHS behoben werden, damit das EHS in der ursprünglich vorgesehenen Weise funktionieren kann; regt beispielsweise an,

a)

dass dem Parlament und dem Rat so bald wie möglich ein Bericht vorgelegt wird, in dem unter anderem die Auswirkungen auf die Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien und das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen untersucht werden; vor Beginn der dritten Phase nimmt die Kommission gegebenenfalls eine Änderung der in Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG genannten Verordnung vor, um geeignete Maßnahmen durchzuführen, zu denen das Zurückhalten der erforderlichen Anzahl von Zertifikaten zählen kann;

b)

dass möglichst bald Rechtsvorschriften vorgeschlagen werden, durch die die geforderte jährliche lineare Verringerung der Obergrenze um 1,74 % geändert wird, um die Zielvorgabe der Verringerung der CO2-Emissionen bis 2050 zu erfüllen;

c)

dass eine Bewertung des Nutzens eines festgesetzten Mindestpreises für die Versteigerung von Zertifikaten durchgeführt und veröffentlicht wird;

d)

dass Maßnahmen für eine verstärkte Erfassung einschlägiger Informationen und eine erhöhte Transparenz des EHS-Registers ergriffen werden, damit es wirksamer überwacht und bewertet werden kann;

Forschung, Humanressourcen, neue Technologien und alternative Brennstoffe

92.

vertritt die Auffassung, dass Preise für Investitionen in den Energiebereich und die Energieerzeugung eine entscheidende Rolle spielen; weist darauf hin, dass die politischen Ansätze der einzelnen Mitgliedstaaten zur Förderung erneuerbarer Energiequellen als Lernkurve betrachtet werden sollten; vertritt die Auffassung, dass die in jüngster Zeit verhältnismäßig hohen Preise für fossile Brennstoffe die Erschließung erneuerbarer Energiequellen vorantreiben werden, sofern Politik- und Marktversagen abgestellt werden; schlägt den Mitgliedstaaten vor, wirksamere Förderprogramme für erneuerbare Energiequellen zu unterstützen, um den Anstieg der Energiepreise möglichst gering zu halten; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie ein besser koordiniertes, stärker angeglichenes und einheitlicheres europäisches Fördersystem für erneuerbare Energiequellen erzielt werden kann;

93.

ist der Ansicht, dass sich aufgrund der steigenden Energierechnungen in der EU in den letzten Jahren ein intelligenter und vernünftiger Ansatz zur Senkung des Energieverbrauchs durch Energieeffizienz und Energieeinsparungen herausgebildet hat; betont, dass dieser natürliche, aber nicht ausreichende Verhaltenswandel mit den richtigen politischen Maßnahmen und finanzieller Unterstützung einhergehen muss, damit weitere Energieeinsparungen erzielt werden; hält es für notwendig, die Verbraucher zur Eigenerzeugung von Energie anzuhalten; betont, dass die IKT und ihre Anwendung in intelligenten Netzen immer wichtiger für einen effizienten Energieverbrauch und insbesondere für die Entwicklung von Laststeuerungsprogrammen (etwa von intelligenten Zählern) werden, die dazu beitragen sollten, die Verbraucher zu aktiven Mitgestaltern der Energieeffizienz werden zu lassen, indem ihnen leicht verständliche Echtzeitdaten zum Energieverbrauch in Haushalten und Unternehmen und zu Überschüssen, die ins Netz zurückgespeist werden, ebenso zur Verfügung gestellt werden wie Informationen über Energieeffizienzmaßnahmen und -möglichkeiten;

94.

vertritt die Auffassung, dass die Energieinfrastruktur stärker an den Endverbrauchern ausgerichtet werden sollten, wobei der Wechselbeziehung zwischen Verteilernetzkapazitäten und Verbrauch mehr Beachtung zu schenken ist, und betont, dass Leistungs- und Informationsflüsse in beiden Richtungen und in Echtzeit erforderlich sind; macht auf den Nutzen neuer Technologien für die Verbraucher aufmerksam, beispielsweise auf Nachfragesteuerungssysteme und Systeme für die bedarfsgerechte Versorgung, durch die die Energieeffizienz von Angebot und Nachfrage verbessert wird;

95.

ist der Ansicht, dass die Einführung intelligenter Energienetze dringend erforderlich ist, da ohne sie die Einbindung dezentral erzeugter erneuerbarer Energie und ein effizienterer Energieverbrauch (die grundlegend für die Verwirklichung der 20-20-20-Ziele des Klima- und Energiepakets sind) nicht möglich sein wird;

96.

hebt die Rolle der intelligenten Netze hervor, die eine in beide Richtungen laufende Kommunikation zwischen Stromerzeugern und Kunden ermöglichen, und weist darauf hin, dass intelligente Netze Verbraucher in die Lage versetzen können, ihren Stromverbrauch zu beobachten und entsprechend anzupassen; weist darauf hin, dass umfangreiche Programme zum Schutz personenbezogener Daten und Programme zur Aufklärung der Verbraucher, wie Informationskampagnen in Schulen und Universitäten, von grundlegender Bedeutung sind, zumal dann, wenn intelligente Zähler wirklich Einfluss haben sollen; betont, dass die Mitgliedstaaten die einschlägigen Informationen auf Internetportalen für Verbraucher zur Verfügung stellen sollten und dass alle relevanten Akteure, wie etwa Bauherren, Architekten oder Anbieter von Heiz-, Kühl- und Elektrogeräten, aktuelle Informationen erhalten sowie Preise und Dienstleistungen vergleichen sollten, damit sie den für ihre Zwecke günstigsten Energieversorger wählen können;

97.

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass bei Horizont 2020 und den Europäischen Innovationspartnerschaften im Rahmen der Innovationsunion der Schwerpunkt auf die Optimierung des Energiesystems und auf die Notwendigkeit gelegt wird, die Entwicklung aller Arten von nachhaltigen, CO2-armen Technologien voranzutreiben, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern sowie Anreize für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Energie zu setzen; befürwortet die diesbezüglichen Ziele des EU-Strategieplans für Energietechnologie und der damit verbundenen Europäischen Industrieinitiativen; betont, dass der Förderung der Energieeffizienz und der Verringerung der Kosten erneuerbarer Energieträger durch technologische Verbesserungen und Innovationen ebenfalls höchste Priorität eingeräumt werden sollte, indem unter anderem mehr Forschungsmittel der öffentlichen Haushalte für Forschung in den Bereichen erneuerbaren Energieträger und Energieeffizienz vorgesehen werden, und zwar insbesondere im Rahmen von Horizont 2020 und des SET-Plans;

98.

betont, dass Forschungen auf dem Gebiet der neuen alternativen Brennstoffe zur Verwirklichung der langfristigen Umwelt- und Klimaziele unerlässlich sind, und erwartet deshalb, dass im Rahmen des Programms Horizont 2020 entsprechende Anreize geschaffen werden;

99.

betont, dass die öffentlichen Einrichtungen und die Wirtschaft im Interesse einer größeren Energieeffizienz und des stärkeren Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern und Erdgas im Straßen, See- und Flugverkehr weitere Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen unternehmen müssen;

Wärme- und Kälteerzeugung

100.

fordert dazu auf, der Wärme- und Kälteerzeugung mehr Aufmerksamkeit zu widmen; fordert die EU vor diesem Hintergrund auf, die Wärme- und Kälteerzeugung umfassend in den Umbau des Energiesystems einzubeziehen; weist darauf hin, dass heute ca. 45 % des Endenergieverbrauchs in Europa auf diese Branche entfallen und dass die große Bedeutung der Wärme- und Kälteerzeugung stärker ins Bewusstsein gerückt werden muss; fordert die Kommission daher auf, die erforderlichen Daten zur Darstellung der Quellen und Anwendungen von Wärme- und Kälteerzeugung sowie zur Wärmeversorgung verschiedener Gruppen von Endverbrauchern (z. B. Wohngebäude, Wirtschaft, tertiärer Sektor) zusammenzutragen; regt die Entwicklung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung an, die Wärme aus erneuerbaren Energiequellen oder rückgewonnene Wärme bzw. Abwärme nutzen, und unterstützt eine weitergehende Forschung im Bereich Heiz- und Kühlanlagen im Hinblick auf die Umsetzung der ehrgeizigen Maßnahmen der EU; fordert die staatlichen Stellen auf, die Prognosen für die bis 2050 zu erwartende Nachfrage zu aktualisieren und im Interesse der optimalen Mittelzuweisung Abschätzungen der Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Untergrunds in den Regionen zu erstellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zudem auf, zum Beispiel über FuE- und innovative Finanzinstrumente mehr Mittel für lokale Energieinfrastruktur wie Fernwärme und Fernkälte zur Verfügung zu stellen, die effiziente, CO2-arme und CO2-freie Lösungen mit sich bringen, die an die Stelle von Energieeinfuhren und des europaweiten Energiehandels bzw. -transports treten; weist darauf hin, dass ohne Weiteres verfügbare regenerative Lösungen (Geothermie, Biomasse, einschließlich biologisch abbaubarer Abfälle, Solarthermie und Hydro-/Aerothermie) in Verbindung mit Energieeffizienzmaßnahmen das Potenzial haben, die durch den Wärmebedarf bedingten CO2-Emissionen bis 2050 kosteneffizienter zu verringern und zugleich dem Problem der Energiearmut entgegenzuwirken;

Abschließende Bemerkungen

101.

begrüßt die angekündigten Mitteilungen der Kommission zu CCS, Binnenmarkt, Energieeffizienz und Energietechnologien, damit weitere Fortschritte bei den politischen Weichenstellungen des Energiefahrplans 2050 erzielt werden können;

102.

ist der Auffassung, dass den Gebieten an den EU-Außengrenzen im Interesse der Energieversorgungssicherheit besondere Beachtung geschenkt werden sollte, indem die Vernetzung gefördert und der Aufbau einer neuen gemeinsamen Energieinfrastruktur mit den Nachbarländern unterstützt wird;

103.

stellt fest, dass es aufgrund unterschiedlicher geografischer Gegebenheiten unmöglich ist, eine pauschal formulierte Energiepolitik in allen Regionen umzusetzen; vertritt — ohne die Kriterien der gemeinsamen Aktion außer Acht zu lassen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Politikrahmen der EU eingehalten werden müssen — die Auffassung, dass jede Region Europas einen eigenen Plan verfolgen können sollte, der ihrer Lage und wirtschaftlichen Situation entspricht, und so die Möglichkeit haben sollte, die Nutzung jener nachhaltigen Energiequellen auszubauen, mit denen die Ziele des Energiefahrplans 2050 möglichst wirksam erreicht werden; erinnert daran, dass vor allem die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen eine wesentliche Rolle für die Entwicklung und die Beschäftigung im ländlichen Raum spielt; fordert daher alle Regionen auf, Energiestrategien auszuarbeiten und umzusetzen und die Aufnahme des Bereichs Energie in ihre Forschungs- und Innovationsstrategien zur intelligenten Spezialisierung zu erwägen;

104.

hält bei Beziehungen zu Drittländern im Energiebereich Transparenz, demokratische Kontrolle und die Teilhabe der Zivilgesellschaft für überaus wichtig;

105.

betont, dass der Gesamtenergieverbrauch verringert und die Energieeffizienz im Verkehrsbereich verringert muss, unter anderem durch Verkehrsplanung und Förderung öffentlicher Verkehrsmittel auf der Ebene der Mitgliedstaaten; betont ferner, dass die Durchführung von Vorhaben im Bereich erneuerbare Energieträger im Rahmen des TEN-V und des TEN-E beschleunigt werden sollte;

106.

vertritt die Auffassung, dass das Ziel, die CO2-Emissionen insgesamt zu verringern, eine wesentliche Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen erforderlich macht, was die verstärkte Entwicklung alternativer Kraftstoffe, Verbesserungen bei der Effizienz der Verkehrsmittel und einen erheblichen Anstieg der Stromnutzung und folglich hohe Investitionen in die Elektrizitätsinfrastruktur, den Netzbetrieb und die Energiespeicherung voraussetzt; stellt fest, dass ein rasches Handeln vonnöten ist, damit nicht auf Dauer höhere Emissionen infolge des langen Lebenszyklus der Infrastrukturen bewirkt werden;

107.

fordert nachdrücklich dazu auf, die Schlussfolgerungen aus dem Arbeitspapier der Kommission „Regionen 2020 — Bewertung der künftigen Herausforderungen für die EU-Regionen“ zu übernehmen, denen zufolge auch das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage und der weniger weit entwickelten Gebiete im Bereich der Energieversorgung in den kommenden Jahren berücksichtigt werden muss;

108.

weist auf die komplexe Beziehung zwischen der Energie- und Nahrungsmittelversorgung und sicherheitsbezogenen Entwicklungen hin, insbesondere im Hinblick auf nicht nachhaltige Biokraftstoffe der ersten Generation, die negative soziale und ökologische Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben können; empfiehlt aus diesem Grund, stärker in nachhaltige moderne Biokraftstoffe aus landwirtschaftlichen Abfällen und Algen zu investieren und intensiver an der Entwicklung dieser Kraftstoffe zu arbeiten;

109.

weist auf die Bedeutung einer umweltverträglichen Energieerzeugung hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung konsequent und bei allen Arten der Energieerzeugung, auch beim nichtkonventionellen Erdgas, anzuwenden;

110.

fordert die Kommission auf, sich für die Aufnahme der sogenannten Energieversorgungssicherheitsklausel in alle Handels-, Assoziierungs-, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Erzeuger- und Transitländern einzusetzen, wodurch ein Verhaltenskodex festgeschrieben und ausdrücklich Maßnahmen für den Fall einer einseitigen Änderung der Bedingungen durch einen der Partner vorgegeben würden;

111.

weist darauf hin, dass insbesondere die Staaten des euroatlantischen Raums umfassend in der Arktis zusammenarbeiten müssen und dass eine Sonderreglung vereinbart werden sollte; fordert daher die Kommission zu einer ganzheitlichen Bewertung der Vorteile und Risiken eines EU-Engagements in der Arktis auf, die auch eine Umweltrisikoanalyse umfasst, da es insbesondere in der Hocharktis überaus schutzbedürftige, unentbehrliche Gebiete gibt;

112.

weist darauf hin, dass es sich bei den arktischen Gewässern um eine benachbarte Meeresregion von besonderer Bedeutung für die Europäische Union handelt, die wichtig für den Klimaschutz ist; betont, dass die ernstzunehmenden Umweltprobleme in den arktischen Gewässern besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, damit bei allen Hochsee-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten, auch bei der Exploration, die arktische Umwelt geschützt und zugleich berücksichtigt wird, dass die Gefahr schwerer Unfälle besteht, auf die wirksam reagiert werden muss; legt den im Arktis-Rat vertretenen Mitgliedstaaten nahe, aktiv dafür einzutreten — etwa indem internationale Instrumente geschaffen werden, um Ölverschmutzungen der arktischen Meeresumwelt zu verhindern, für derlei Fälle gewappnet zu sein und entsprechend reagieren zu können –, dass in diesem gefährdeten und einzigartigen Ökosystem möglichst strenge Umweltschutznormen gelten, und insbesondere anderen Staaten Strategien vorzuschlagen, durch die diese davon abgehalten werden, Erdöl- und Erdgasaktivitäten sowie die Exploration auf hoher See zu genehmigen, solange nicht wirksam auf solche Unfälle reagiert werden kann;

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113.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0238.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0086.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0444.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0443.

(6)  Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16). Über einen Änderungsvorschlag (COM(2012)0595) wird gegenwärtig beraten.


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