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Document 52013DC0455
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Against lock-in: building open ICT systems by making better use of standards in public procurement
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verringerung der Anbieterbindung: Aufbau offener IKT-Systeme durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verringerung der Anbieterbindung: Aufbau offener IKT-Systeme durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
/* COM/2013/0455 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verringerung der Anbieterbindung: Aufbau offener IKT-Systeme durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge /* COM/2013/0455 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verringerung der Anbieterbindung: Aufbau
offener IKT-Systeme durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Einleitung Viele Organisationen sind an ihre IKT-Systeme
„gekettet“, weil nur deren Anbieter im Einzelnen genau wissen, wie das System
funktioniert, so dass bei der Anschaffung neuer Komponenten oder Lizenzen auch
nur dieser Anbieter überhaupt in Frage kommt. Dieser Mangel an Wettbewerb führt
zu höheren Preisen, und allein im öffentlichen Sektor gehen so unnötiger Weise
jedes Jahr etwa 1,1 Milliarden EUR verloren[1]. Durch eine bessere Verwendung von Normen und
Standards wären Wettbewerber in der Lage, alternative Lösungen anzubieten, was
die Anbieterbindung (Lock-in) verringern und den Wettbewerb verstärken
würde und somit niedrigere Preise und potenziell eine höhere Qualität
ermöglicht. Der Grund dafür liegt darin, dass Normen und Standards den Kern
einer Technik bestimmen und gleiche Ausgangsbedingungen für alle IKT-Anbieter
schaffen[2].
Bei Ausschreibungen für auf Normen und Standards beruhende Systeme können so
mehr Anbieter ein Angebot einreichen, was zu einem stärkeren Wettbewerb und
einer größeren Auswahl führt. In der Digitalen Agenda für Europa[3] wurde die
Bindung an einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte Technik als Problem
genannt, und in ihrer Aktion 23 wird auf den Zusammenhang zwischen
IKT-Normung und der Vergabe öffentlicher Aufträge eingegangen. Mit diesen
Orientierungen sollen Behörden dabei unterstützt werden, Normen und Standards
zur Förderung der Effizienz und zur Verringerung der Anbieterbindung zu nutzen.
Zu diesem Zweck ist der vorliegenden Mitteilung ein praktischer Leitfaden für
die bessere Nutzung von Normen und Standards bei der Auftragsvergabe
insbesondere im öffentlichen Sektor beigefügt. 2. Das Problem der Anbieterbindung bei
IKT-Systemen Behörden schließen Verträge mit IKT-Anbietern,
um ein IKT-Produkt oder eine IKT-Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum
zu nutzen. Zur Bindung an einen bestimmten Anbieter kommt es dann, wenn die
Behörde nach Auslaufen der Vertragsdauer nicht einfach den Anbieter wechseln kann,
weil sie nicht über alle wichtigen Informationen verfügt, die für eine
effiziente Übernahme durch einen neuen Anbieter erforderlich wären. Nach einer im Jahr 2011 durchgeführten Umfrage[4] unter für
die öffentliche Auftragsvergabe verantwortlichen Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Umfrage von 2011“)
sind von den 244 befragten öffentlichen Auftraggebern mindestens 40 % der
Ansicht, dass es zu teuer wäre, ihre bestehende IKT-Lösung zu ersetzen, weil
dies Änderungen an zahlreichen anderen Systemen, die auf Daten des zu
erneuernden Systems zugreifen, nach sich ziehen würde. 25 % der Befragten
meinten, dass sie ihre IKT-Lösungen nicht ändern könnten, und zwar aus Angst,
dass sich ihre Informationen dabei als nicht übertragbar erweisen könnten. Die Bindung an eine bestimmte Technik kommt
darin zum Ausdruck, dass die Ausschreibungsunterlagen für nachfolgende Aufträge
in Bezug auf das die Anbieterbindung verursachende IKT-System eine Bezugnahme
auf den Markennamen des Systems enthalten. Der öffentliche Auftraggeber ist
gezwungen, auf Markennamen zu verweisen, weil er keine ausreichenden
Informationen über das IKT-System hat, um es auf andere Weise hinreichend genau
zu beschreiben. So hat in der Tat eine Reihe von Untersuchungen[5] ergeben,
dass in Ausschreibungsunterlagen sehr häufig Markennamen verwendet werden. In
Abhängigkeit von den in den Untersuchungen verwendeten Stichproben liegt der
Anteil der Ausschreibungen, in denen auf Markennamen Bezug genommen wird, zwischen
16 % und 36 %. Darüber hinaus verwendet die Mehrzahl der 244
Teilnehmer der Umfrage von 2011 in Ausschreibungsunterlagen Markennamen, und
zwar 23 % von ihnen immer oder häufig und knapp 40 % gelegentlich. Nach den Vorschriften des Vergaberechts der Union[6] müssen
jedoch technische Spezifikationen den gleichen Zugang aller Bieter zum
Vergabeverfahren gewährleisten und dürfen die Öffnung der öffentlichen
Beschaffungsmärkte für den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise
behindern. Bezugnahmen auf Markennamen sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn
der Vertragsgegenstand auf andere Weise nicht hinreichend genau und allgemein
verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz „oder
gleichwertig“ zu versehen. Durch die Verwendung von Markennamen in
Ausschreibungsunterlagen wird der Wettbewerb auf die Anbieter dieser Marken
eingeschränkt, was de facto eine Monopolsituation mit deren Auswirkungen auf
die Preise nach sich zieht. Darüber hinaus kann die Abhängigkeit von einem
einzigen Anbieter für ein IKT-System und dessen künftige Weiterentwicklung in
Bezug auf die Betriebskontinuität problematisch sein, weil die Gefahr besteht,
dass ein Anbieter die Unterstützung des Systems oder bestimmter
Funktionsmerkmale des Systems einstellt. Außerdem kann es so dazu kommen, dass
Innovations- und Effizienzsteigerungsmöglichkeiten nicht genutzt werden, vor
allem wenn der Anbieter nicht in der Lage ist, das System zukunftssicher zu
halten. Wie aus einer Kommissionsuntersuchung[7]
hervorgeht, beteiligen sich an offenen Ausschreibungsverfahren deutlich mehr
Bieter. Zudem führt eine Verdoppelung der Bieterzahl zu einer Verringerung des
Vertragswerts um etwa 9 %. Ausgehend von diesem Verhältnis zwischen
höherer Bieterzahl und niedrigeren Kosten, von einem auf
78 Milliarden EUR[8]
geschätzten Volumen öffentlicher IKT-Aufträge in der EU sowie davon, dass in
16 % der Vergabeverfahren auf Markennamen Bezug genommen wird, kann
eingeschätzt werden, dass öffentliche Auftraggeber jährlich etwa
1,1 Milliarden EUR[9]
zu viel ausgeben, weil aufgrund der Bezugnahme auf Markennamen nur eine
eingeschränkte Zahl von Bietern in Frage kommt. 3. Standardisierte und proprietäre
IKT-Systeme Die Verwendung von auf Normen und Standards
beruhenden IKT-Systemen anstelle proprietärer Technik wird dazu beitragen,
restriktive Vergabepraktiken aufzubrechen, weil Normen und Standards
wesentliches Wissen über ein System allgemein verfügbar machen, was dazu führt,
dass andere potenzielle Anbieter das System unter wettbewerbsfähigeren Bedingungen
instand halten und weiterentwickeln können. Neben den wirtschaftlichen Aspekten bietet die
Umstellung auf standardisierte IKT-Systeme für die Behörden weitere wichtige
Vorteile, auf die auch im eGovernment-Aktionsplan[10]
eingegangen wurde. 3.1. Interaktion mit den Bürgern –
Effizienzgewinne und Wahlfreiheit Da Standards aus Spezifikationen bestehen, die
für alle Interessenten zugänglich sind, können Produkte und Dienste
unterschiedlicher Anbieter interoperabel gestaltet werden, wodurch es einfacher
und effizienter wird, verschiedene öffentliche Systeme zum Zweck des
Datenaustauschs miteinander zu integrieren[11]. Auf diese Weise wird es beispielsweise
möglich, dass die Bürger ihre Daten einer Behörde nur ein einziges Mal
mitteilen müssen. Werden dieselben Daten dann in einem anderen Zusammenhang
benötigt, können sie automatisch abgerufen und weiterverwendet werden, wodurch
die Interaktion zwischen Bürgern und Behörden auf örtlicher, regionaler,
nationaler und europäischer Ebene effizienter wird. Die Herstellung dieses
Maßes an Interoperabilität ist zwischen nicht standardisierten Systemen
wesentlich kostspieliger und komplexer. Werden proprietäre Produkte anstelle
standardisierter Produkte verwendet, kann dies auch die Zugänglichkeit für die
Bürger einschränken, die sich dann nur an die Behörden wenden können, wenn sie
über dasselbe Produkt verfügen und es benutzen[12]. Verwenden die Behörden dagegen
standardisierte Produkte, können die Bürger auch ein anderes Produkt benutzen,
das auf diesen Standards beruht. 3.2. Interaktion mit anderen
Behörden Der Europäische Interoperabilitätsrahmen (EIF)
und die Europäische Interoperabilitätsstrategie (EIS), die in der Mitteilung
der Kommission „Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste“[13]
erläutert werden, hängen maßgeblich von der Verwendung standardisierter
IKT-Systeme ab. Interoperabilität ist erforderlich für die grenzüberschreitende
Erbringung elektronischer Behördendienste, die Bürger und Unternehmen
benötigen, wenn sie innerhalb der EU reisen, arbeiten, studieren oder beruflich
tätig sind. Solche Dienste tragen zur Verwirklichung eines der Ziele des
europäischen digitalen Binnenmarkts bei. Wenn
Behörden auf Standards beruhende Alternativen einführen, wird es auch
einfacher, die erforderlichen grenzüberschreitenden Dienste zu entwickeln. 3.3. Verstärkte Innovation Nach der Richtlinie über die Weiterverwendung
von Informationen des öffentlichen Sektors[14] müssen die Mitgliedstaaten in den Fällen,
in denen die Weiterverwendung von Unterlagen des öffentlichen Sektors erlaubt
ist, diese Unterlagen auch in elektronischer Form[15] zur
Verfügung stellen, soweit dies möglich und sinnvoll ist. Zu solchen Daten gehören beispielsweise
elektronische Landkarten, Wetter-, Rechts-, Verkehrs-, Finanz- und
Wirtschaftsdaten oder andere Informationen sowie die
Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) von IKT-Systemen. Dadurch sind
Unternehmen und Bürger in der Lage, die Daten und Systeme der Behörden zur
Entwicklung neuer Anwendungen zu verwenden, die für die Gesellschaft allgemein
von Nutzen sind, zu Wachstum und Beschäftigung beitragen und auch die
Innovation im öffentlichen Sektor vorantreiben. Werden diese Daten in Formaten zugänglich
gemacht, die üblichen Standards entsprechen, ist es für die
Anwendungsentwickler viel einfacher, dafür zu sorgen, dass ihre Anwendungen mit
den Daten vieler verschiedener Behörden funktionieren und von den Bürgern
überall in Europa benutzt werden können. Überdies kann ein auf Normen und Standards
beruhendes IKT-System leichter weiterentwickelt werden und wird besser in der
Lage sein, von den Behörden künftig erwartete Dienstleistungen für die Bürger
auf effiziente und innovative Weise zu erbringen. Die Normen und Standards
bieten die notwendigen Anknüpfungspunkte, damit jeder, der über IKT-Kenntnisse
verfügt, das System um Zusatzfunktionen ergänzen oder Daten von einem System
zum anderen übertragen kann. Dadurch erhöht sich das Nutzungspotenzial. 3.4. Geringere Kosten für
IKT-Anbieter IKT-Anbieter selbst sind von dem
Anbieterbindungsproblem ebenfalls betroffen. Wie die Umfrage von 2011 gezeigt
hat, wäre die Mehrheit der IKT-Anbieter durchaus für ein offeneres
Beschaffungswesen, das sich auf Standards stützt, weil dies für sie alle neue
Märkte eröffnen und somit die Wettbewerbsfähigkeit des IKT-Markts in der EU
steigern würde. Es steht jedoch außer Frage, dass die Umsatzaussichten einiger
marktbeherrschender Anbieter beeinträchtigt würden, wenn neue Marktteilnehmer
effektiver mit ihnen in den Wettbewerb treten könnten. Trotz der Vorteile, die eine auf Standards
beruhende Auftragsvergabe für die Mehrzahl der IKT-Anbieter bietet, wäre die
Implementierung und Verwendung von Standards in ihren Produkten und Diensten
auch mit Kosten verbunden. Diese sollten den sonst üblichen Kosten der Wartung
und Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienste gegenübergestellt werden. Wie
eine 2012 unter Behörden und IKT-Anbietern durchgeführte Umfrage[16] (Umfrage
von 2012) ergeben hat, gehen 30 % der Beteiligten davon aus, dass die
Kostensteigerungen vor allem kurzfristig von größerer Bedeutung sein werden
(sofern die Behörden die verwendeten Standards langfristig beibehalten).
Dagegen erwarten 41 % der Umfrageteilnehmer, dass die langfristigen Kosten
der IT-Lösungen sinken werden, was darauf hinweist, dass auch die IKT-Anbieter
durch Kostensenkungen und einen leichteren Marktzutritt in den Genuss von
Kostenvorteilen kommen werden. Auf Normen und Standards beruhende IKT-Systeme
werden die Interoperabilität verbessern, die Innovation steigern und den
Wettbewerb fördern, aber auch die Kosten senken und die Interaktion mit den
Bürgern verbessern. Sie werden die Grundlage für eine neue Generation offener,
flexibler und kooperativer elektronischer Behördendienste zum Nutzen der
europäischen Bürger und Unternehmen bilden, wie im eGovernment-Aktionsplan
2011–2015 vorgesehen. 4. Leitfaden für die Beschaffung
standardisierter IKT-Lösungen Theoretisch scheint es recht einfach zu sein,
künftig auf Standards beruhende IKT-Systeme erhalten, denn eigentlich reicht es
aus, bei der Beschaffung neuer Lizenzen und Komponenten auf Standards zu
bestehen. In der Praxis äußerten zahlreiche öffentliche Auftraggeber in der
Umfrage von 2011 aber, dass sie Schwierigkeiten mit der Verwendung von
Standards bei der IKT-Auftragsvergabe hätten, wobei knapp 50 % von ihnen
anführten, dass sie wegen mangelnder Sachkenntnis nicht entscheiden könnten,
welche Standards für ihren konkreten IKT-Bedarf überhaupt relevant und
angemessen seien. Deshalb ist es wichtig, den öffentlichen Auftraggebern bei
der Überwindung dieser praktischen Schwierigkeiten zu helfen, damit sie Normen
und Standards richtig verwenden können. Einige Mitgliedstaaten (z. B. Frankreich,
Italien, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Deutschland, Schweden,
Spanien und Dänemark[17])
fördern gegenwärtig die Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher
Auftrage im IKT-Bereich. Sie geben öffentlichen Stellen praktische
Hilfestellung in Form von Aufstellungen empfohlener Standards für bestimmte
Situationen, Beschaffungsleitlinien und fertigen Texten, die in
Ausschreibungsunterlagen verwendet werden können. Trotz dieser bewährten Praxis
gaben nur 25 % der Befragen bei der Umfrage von 2012 an, dass sie Zugang
zu solcher Hilfestellung hätten, was den Schluss nahelegt, dass derartige
Maßnahmen verstärkt werden müssen, um mehr öffentlicher Aufraggeber zu
erreichen. Die Europäische Kommission hat die
Hauptschwierigkeiten ermittelt, vor denen Behörden bei der Vergabe von
Aufträgen für IKT-Systeme stehen, und die besten Praktiken einiger
Mitgliedstaaten, die sich aktiv um die Überwindung dieser Schwierigkeiten
bemühen, zusammengetragen. Diese besten Praktiken bilden die Grundlage für den
„Leitfaden für die Beschaffung standardisierter IKT-Lösungen, Elemente der
guten Praxis“ (Leitfaden), der dieser Mitteilung beigefügt ist. Der Leitfaden enthält: ·
Hinweise zur Aufstellung einer IKT-Strategie mit
wichtigen Grundsätzen, die in einem Land, einer Region oder einem
Anwendungsbereich beachtet werden müssen, damit IKT-Systeme zusammen genutzt
werden können und damit effiziente Dienstleistungen für Bürger und andere
Akteure, die mit Behörden zu tun haben, erbracht werden können; ·
Hinweise zur methodisch richtigen, fairen und
transparenten Beurteilung von Normen und Standards, um diejenigen auszuwählen,
die im Rahmen der IKT-Strategie verwendet werden sollen, und um eine Bindung an
einen bestimmten Anbieter zu vermeiden. Hierbei handelt es sich um ein
fortlaufende Tätigkeit, mit der dafür gesorgt werden soll, dass neue und
bessere Standards, sobald sie vorliegen, anstelle der zuvor ausgewählten
verwendet werden; ·
Orientierungen für die bestmögliche Ermittlung des
IKT-Bedarfs einer Behörde und die Beurteilung möglicher IKT-Systeme, die diesen
Bedarf decken, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Benutzer; ·
langfristige Haushaltsplanung zur Bewältigung
höherer Anfangskosten im Zusammenhang mit der Verringerung der Anbieterbindung; ·
Hinweise zum Umgang mit den Märkten, damit Behörden
das gegenwärtig bestehende Marktangebot besser verstehen und gleichzeitig der
Markt auch den künftigen Bedarf der Behörden besser versteht; ·
Hinweise zur Aufstellung eines praktischen,
gebrauchsfertigen Leitfadens (Aufstellung empfohlener Standards für bestimmte
IKT-Anwendungen, fertige Texte, die in Ausschreibungsunterlagen verwendet
werden können, Schulungsmaterial), der es Behörden erleichtert,
Ausschreibungsunterlagen zu verfassen, in denen an der richtigen Stelle korrekt
auf die richtigen Normen und Standards Bezug genommen wird. Außerdem enthält der Leitfaden Beispiele für
beste Praktiken und Material, auf das öffentliche Auftraggeber bei der
Umsetzung der Hinweise zurückgreifen können. Der Leitfaden richtet sich an
alle, die an der Vergabe öffentlicher Aufträge im IKT-Bereich mitwirken, an
Beschaffungs- und IT-Verantwortliche des öffentlichen Sektors und
IKT-Fachleute, die Behörden beraten und unterstützen. Aus dem Leitfaden geht klar hervor, dass die
Probleme im Zusammenhang mit der Anbieterbindung, der verstärkten und besseren
Verwendung von Normen und Standards und dem Einsatz interoperabler Systeme
nicht von einzelnen Auftraggebern allein gelöst werden können, sondern Teil
eines langfristigen Gesamtplans auf der angemessenen sektoralen und
organisatorischen Ebene sein müssen, damit die IKT-Systeme dann auch effizient
gemeinsam genutzt werden können. 5. Ähnliche Initiativen Es gibt auf EU-Ebene mehrere andere
Initiativen zur Förderung der Nutzung von Normen und Standards: ·
den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine
Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen[18], der
vorsieht, dass aufbauend auf die von den europäischen Normenorganisationen
aufgrund des Mandats M/376[19]
durchgeführten Arbeiten eine harmonisierte Norm erarbeitet wird; ·
die Reihe der großen eGovernment-Pilotprojekte,
die im Zuge des zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
(CIP) gehörenden Programms zur Unterstützung der IKT-Politik (ICT-PSP)
durchgeführt werden und in denen beispielsweise für elektronische
Vergabeplattformen[20]
und für die elektronische Identifizierung[21] anwendungsspezifische Standards empfohlen
werden; ·
die Arbeit des Europäischen Stakeholder-Forums für
elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing)[22] im
Zusammenhang mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum; ·
das Gemeinsame Bewertungsverfahren für Normen und
Spezifikationen (CAMSS)[23],
das im Zuge des Programms ISA (Interoperabilitätslösungen für europäische
öffentliche Verwaltungen)[24]
entwickelt wurde und einen Rahmen für die Bewertung von
Interoperabilitätsnormen und ‑spezifikationen sowie die gemeinsame Nutzung der
Ergebnisse bildet. Der Leitfaden fördert die Anwendung des CAMMS für die
Bewertung von Standards; ·
die Beobachtungsstelle für die nationalen
Interoperabilitätsrahmen (NIFO)[25],
eine weitere ISA-Aktion, die einen Einblick in die Interoperabilitätsbemühungen
in Europa gewährt. Schwerpunkt ist die Analyse der nationalen
Interoperabilitätsrahmen, die – wie auch im Leitfaden vorgesehen – als wichtige
Grundlage für die IKT-Strategien aller öffentlichen Einrichtungen gelten. ·
Überdies haben nach der jüngsten Reform des europäischen
Normungssystems[26]
öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, technische Spezifikationen in
Ausschreibungsunterlagen unter Bezugnahme auf IKT-Spezifikationen zu
formulieren, die von Foren und Konsortien aufgestellt und von der Kommission
nach Konsultationen, insbesondere mit der europäischen
Multi-Stakeholder-Plattform für die IKT-Normung festgestellt werden, während es
zuvor lediglich möglich war, auf jene Normen oder Spezifikationen zu verweisen,
die von nationalen, europäischen oder internationalen Normenorganisationen
herausgegeben wurden. 6. Und wenn keine Normen oder Standards
vorliegen? Für einige neue Arten von Anwendungen, die
öffentliche Einrichtungen entwickeln müssen, um wichtige gesellschaftliche
Herausforderungen wie z. B. die Gewährleistung einer hochwertigen
Gesundheitsversorgung für eine alternde Bevölkerung oder die Bekämpfung des
Klimawandels zu bewältigen, liegen die erforderlichen Standards möglicherweise
noch nicht vor. In solchen Fällen könnten sich Behörden mit anderen öffentlichen
Auftraggebern zur vorkommerziellen Auftragsvergabe zusammenschließen. Das
bedeutet, dass Aufträge für Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE)[27] vergeben
werden, bei denen sich der öffentliche Sektor die Risiken und Vorteile
bahnbrechender FuE-Vorhaben mit der Industrie teilt. Dadurch können
Auftraggeber die Industrie entsprechend ihren Anforderungen lenken und dabei
die Vor- und Nachteile konkurrierender Lösungen verschiedener Anbieter
gegeneinander abwägen (über Entwurf, Prototypenherstellung und Erprobung
hinweg), ohne sich mit umfangreichen Verträgen an einen einzigen Anbieter
binden zu müssen. Außerdem kann von den Anbietern verlangt werden, dass sie in
den einschlägigen Normungsgremien mitarbeiten, um im Zusammenhang mit den
Ergebnissen der FuE, die für vorkommerzielle Aufträge geleistet wird, Normen
auszuarbeiten. Die Europäische Cloud-Partnerschaft[28] ist ein
Beispiel der vorkommerziellen Auftragsvergabe, bei der Normen ausgearbeitet
werden. 7. Aufträge für standardisierte
IKT-Lösungen: das weitere Vorgehen Die Europäische Kommission ruft alle Behörden
in den Mitgliedstaaten auf, mit Hilfe des Leitfadens die Anbieterbindung ihrer
IKT-Systeme zu verringern, um dadurch den Wettbewerb in Europa zu beleben und
die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts in Europa zu fördern, auch indem sie
den Zugang zu öffentlichen Daten und Informationen verbessern und deren Nutzung
erleichtern. Die Europäische Kommission wird ebenfalls auf den Leitfaden
zurückgreifen, damit auch ihre eigenen IKT-Systeme verstärkt auf Normen
beruhen, und ruft die anderen EU-Organe auf, es ihr gleich zu tun. Es steht zu erwarten, dass die Mitgliedstaaten
wie auch die Europäische Kommission und die anderen EU-Organe im Laufe der Zeit
spezielle Versionen des Leitfadens ausarbeiten werden, die auf ihre eigenen
IKT-Strategien und die Verwendung bestimmter Normen zugeschnitten sind. Ein
solches schrittweises Vorgehen wird voraussichtlich einen größeren Nutzen in
Form von Kosteneinsparungen und weiteren Innovations- und Wettbewerbschancen bringen. In einer Konsultation zu einer früheren
Fassung des Leitfadens[29]
wurde die Verbreitung bester Praktiken von den meisten Befragten für wichtig
erachtet, und zwar sowohl von denen, die bereits Zugriff darauf hatten, als
auch von den anderen. Mehr als 90 % der Teilnehmer beider Kategorien (oder
71 % der Gesamtstichprobe) gaben an, dass die Verbreitung bester Praktiken
nützlich oder sehr nützlich ist. Um die Verbreitung bester Praktiken zu
erleichtern, wird die Europäische Kommission diese Initiative dadurch
unterstützen, dass sie Sitzungen mit den Beteiligten (Behörden, IKT-Anbieter,
Normenorganisationen und Zivilgesellschaft) organisiert und eine diesbezügliche
Website einrichtet. Dank eines regelmäßigen Erfahrungsaustauschs werden
öffentliche Einrichtungen voneinander lernen, sich an die entstehenden besten
Praktiken anpassen, gemeinsame Probleme behandeln und gemeinsame Lösungen dafür
vorschlagen. Dieser Austausch bester Praktiken wird dafür sorgen, dass sich die
in verschiedenen Mitgliedstaaten getroffenen Wahlentscheidungen aneinander
annähern, was die Fragmentierung verringern und zu einem echten digitalen
Binnenmarkt beitragen wird. Überdies wird die Kommission über das Ergebnis
dieses Prozesses berichten und insbesondere ·
einschlägige Informationen über die Verfahren der
Behörden für die IKT-Auftragsvergabe geben, die Verwendung von Standards bei
der Vergabe von IKT-Aufträgen beurteilen, praktische Hinweise erarbeiten,
langfristige wirtschaftliche Beurteilungen vornehmen und Budgetplanungen
vorstellen; ·
das Verfahren der Auftragsvergabe überprüfen und
darüber berichten, was gut funktioniert hat und was besser gemacht werden
könnte, um künftig den Einsatz bester Praktiken zu fördern. Diese Informationen und zugehörigen Daten
könnten ergänzt werden durch einen Überblick über statistische Daten zu
Bezugnahmen auf Markennamen in Ausschreibungen, die Zahl der an öffentlichen
Ausschreibungen teilnehmenden Bieter und eine Abschätzung des
Kosten-Nutzen-Verhältnisses von IKT-Ausschreibungen. Die oben dargelegten Maßnahmen werden zu
offeneren, auf Normen und Standards beruhenden IKT-Systemen führen, die dabei
helfen können, effizientere öffentliche IKT-Dienstleistungen aufzubauen, die
entwicklungsfähig sind und sich an künftige Anforderungen anpassen lassen. Die IKT-Branche
wird so in der Lage sein, im Wettbewerb zueinander den Behörden ein gutes
Preis-Leistungsverhältnis zu bieten und innovative neue Dienstleistungen
anzubieten. [1] Zur
Herleitung dieser Zahl siehe Abschnitt 2. [2] Ghosh, R.A.
(2005) „An economic basis for open standards“ (Eine wirtschaftliche
Basis für offene Standards), Projekt FLOSSPOLS,
http://flosspols.org/deliverables/FLOSSPOLS-D04-openstandards-v6.pdf. [3] In der
Aktion 23 der Digitalen Agenda werden „Orientierungen für die Verknüpfung
von IKT-Normung und öffentlichem Auftragswesen, um Behörden bei der besseren
Nutzung von Normen und Standards und der geringeren Bindung an eine bestimmte
Technik zu unterstützen“ angekündigt, KOM(2010) 245, abrufbar unter
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52010DC0245R(01):DE:NOT. Weitere Informationen über die Aktion 23 unter http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/pillar-ii-interoperability-standards/action-23-provide-guidance-ict-standardisation-and-public. [4] http://cordis.europa.eu/fp7/ict/ssai/docs/study-action23/study44-survey1results.pdf. [5] Beispielsweise Ghosh, R.A. (2005) „An economic
basis for open standards“ (Eine wirtschaftliche Basis für offene
Standards), Maastricht, Projekt FLOSSPOLS, http://flosspols.org/deliverables/FLOSSPOLS-D04-openstandards-v6.pdf; Paapst, M. „Affirmative action in procurement for open
standards and FLOSS“, in International Free and Open Software Law Review,
Bd. 2, Nr. 2, S. 184–185, http://www.ifosslr.org/ifosslr/article/view/41; Open Forum Europe (2011), „OFE Procurement Monitoring
Report: EU Member States practice of referring to specific trademarks when
procuring for Computer Software Packages and Information Systems between the
months of February and April 2010“ (Mai 2011), S. 6, http://www.openforumeurope.org/openprocurement/open-procurement-library/Report_2010.pdf. [6] Richtlinie 2004/18/EG,
ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114–240. [7] „Estimating the Benefits from the Procurement
Directives“ (Abschätzung des Nutzens der Vergaberichtlinien), http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/modernising_rules/estimating-benefits-procurement-directives_en.pdf. [8] Diese
Zahl beruht auf den IT-Ausgaben der britischen Behörden in Höhe von 18 Mrd. EUR
im Jahr 2010 und Untersuchungen, denen zufolge auf das Vereinigte
Königreich 23 % der öffentlichen IT-Ausgaben der EU entfallen. Dies wurde
mit einer Schätzung in Höhe von 54 Mrd. EUR abgeglichen, die aus der
MAPPS-Datenbank der öffentlichen Aufträge im IKT-Bereich stammt und auf
einschlägigen IT-CPV-Codes beruht (diese Zahl dürfte aber zu niedrig sein, da
Aufträge erst ab einem bestimmten Wert im Amtsblatt der EU veröffentlicht
werden und nicht alle IT-bezogenen Aufträge in IT-CPV-Codes eingestuft werden). [9] Wenn sich
wegen der entfallenden Bezugnahme auf Markennamen die Zahl der Bieter in 16 %
der ICT-Ausschreibungen verdoppeln würde (dies ist die niedrigste Zahl in den
in Fußnote 5 genannten Studien), würden dadurch 9 % von 16 % des
Betrags von 78 Mrd. EUR pro Jahr eingespart, was 1,1 Mrd. EUR
pro Jahr entspricht. [10] KOM(2010) 743, abrufbar unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0743:FIN:DE:PDF.
Siehe auch: http://ec.europa.eu/digital-agenda/node/165. [11] Ghosh, R.A.
(2005) „An economic basis for open standards“ (Eine wirtschaftliche
Basis für offene Standards), Projekt FLOSSPOLS, http://flosspols.org/deliverables/FLOSSPOLS-D04-openstandards-v6.pdf.
Hesser, Czaya und Riemer (2007) „Development of standards“ (Entwicklung
von Standards), in W. Hesser (Hrsg.) „Standardisation in Companies and
Markets“ (Standardisierung in Unternehmen und Märkten), S. 123–169,
Helmut-Schmidt-Universität Hamburg. [12] http://www.epractice.eu/files/European%20Journal%20epractice%20Volume%2012_6.pdf. [13] KOM(2010) 744, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0744:FIN:DE:PDF. [14] Richtlinie 2003/98/EG, ABl. L 345 vom 31.12.2003,
S. 90–96, zu den vorgeschlagenen Änderungen siehe http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/index_en.htm. [15] In ihrem
Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG hat die Kommission
vorgeschlagen, die Formulierung „in elektronischer Form“ durch „in
maschinenlesbarem Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten“ zu ersetzen,
KOM(2011) 877 endg. [16] http://cordis.europa.eu/fp7/ict/ssai/docs/study-action23/study44-survey2results.pdf. [17] http://cordis.europa.eu/fp7/ict/ssai/docs/study-action23/d2-finalreport-29feb2012.pdf. [18] COM(2012) 721, siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0721:FIN:DE:PDF und http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/proposal-directive-european-parliament-and-council-accessibility-public-sector-bodies-websites. [19] http://www.mandate376.eu/. [20] http://www.peppol.eu/. [21] https://www.eid-stork.eu/. [22] http://ec.europa.eu/internal_market/payments/einvoicing/index_de.htm. [23] https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/idabc-camss/. [24] http://ec.europa.eu/isa/index_en.htm. [25] http://ec.europa.eu/isa/actions/04-accompanying-measures/4-2-3action_en.htm. [26] Verordnung
(EU) Nr. 1025/2012, ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12–33, und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/standardisation-policy/index_de.htm. [27] Der Begriff der vorkommerziellen Auftragsvergabe wird in der Mitteilung
KOM(2007) 799 und im zugehörigen Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen SEK(2007) 1668 definiert. [28] COM(2012) 0529, S. 13 (Schlüsselaktion 3), http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!DocNumber&lg=EN&type_doc=COMfinal&an_doc=2012&nu_doc=529 und
http://ec.europa.eu/information_society/activities/cloudcomputing/europeancloudpartnership/index_en.htm. [29] http://cordis.europa.eu/fp7/ict/ssai/docs/study-action23/study44-survey2results.pdf.