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Document 52012PC0485
Proposal for a COUNCIL RECOMMENDATION on the validation of non-formal and informal learning
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens
/* COM/2012/0485 final - 2012/0234 (NLE) */
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens /* COM/2012/0485 final - 2012/0234 (NLE) */
BEGRÜNDUNG 1. HINTERGRUND DES VORSCHLAGS Bedeutung der Schaffung
neuer Lernangebote Das Lernangebot, auf
das wir heute zurückgreifen können, ist unbegrenzt, uneingeschränkt und
unmittelbar verfügbar. Wir erlernen und erwerben neue Fähigkeiten und Kompetenzen
nicht mehr nur auf traditionelle Weise in Unterrichtsräumen (formales Lernen),
sondern in zunehmendem Maße außerhalb. Wichtig ist auch das, was wir am
Arbeitsplatz, durch Mitarbeit in Organisationen der Zivilgesellschaft, im
virtuellen Raum (Internet und mobile Geräte), allein oder mit anderen lernen. Immer
mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, sich
weiterzubilden, indem sie ihnen Lernangebote zur Verfügung stellen, die zwar
organisiert, aber nicht formalisiert sind. Außerdem gewinnt das informelle
Lernen in einer globalen und vernetzten Welt an Bedeutung, in der technische
Mittel es jedem Einzelnen erlauben, eine Vielzahl verschiedener Lernmethoden zu
nutzen, wie etwa offene Bildungsressourcen oder Fernstudienangebote. Es ist wichtig, dass alle
Lernenden für Lernerfahrungen gewonnen und damit in ihrer Handlungsfähigkeit
gestärkt werden, denn nur so ist der rasche wirtschaftliche und technische
Wandel zu bewältigen; nur so wird jeder Einzelne in die Lage versetzt, im
Verlauf seines Erwerbslebens mit häufigeren Arbeitsplatzwechseln
zurechtzukommen und höhere und wichtigere Fähigkeiten zu erwerben, mit denen
die Beschäftigungsfähigkeit, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum
gesteigert werden können. In der heutigen Situation, in der die
Arbeitslosigkeit – von der junge Menschen besonders stark betroffen sind –
steigt und es an Wirtschaftswachstum fehlt, besteht die dringende
Notwendigkeit, neue Lernangebote außerhalb des formalen Systems zu nutzen und
von den auf diese Weise erworbenen Fähigkeiten Gebrauch zu machen: Europa ist
auf ein ausgewogenes Spektrum von Fähigkeiten angewiesen, damit diese den
vorhandenen Arbeitsplatzprofilen entsprechen, was wiederum zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstands beiträgt. Vor diesem Hintergrund müssen die Bildungs-
und Qualifizierungssysteme allen Bürgerinnen und Bürgern[1] die Chance bieten, zu zeigen,
was sie außerhalb der Schule gelernt haben, und das Erlernte für ihr
berufliches Fortkommen und ihre Weiterbildung zu nutzen. Dies kann durch
Validierung der durch nichtformales und informelles Lernen erzielten
Lernergebnisse erreicht werden, bei der eine zugelassene Stelle bestätigt, dass
die betreffende Person Lernergebnisse (Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen)
erzielt hat, die anhand eines entsprechenden Standards gemessen werden können. Nichtformales und informelles Lernen in der
Strategie Europa 2020 Die Validierung nichtformaler und informeller
Lernerfahrungen in den Mitgliedstaaten der EU leistet einen wesentlichen
Beitrag zur Erreichung des ehrgeizigen Ziels, das sich die EU in der Strategie
Europa 2020 gesetzt hat, nämlich ein intelligentes, nachhaltiges und
integratives Wachstum zu schaffen. Eine solche Validierung kann für die
Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts von Bedeutung sein, denn
Validierungsverfahren machen transparenter, über welche Fähigkeiten die
vorhandenen Arbeitskräfte verfügen, und fördern eine bessere Abstimmung des Qualifikations-
und Arbeitskräftebedarfs aufeinander. Sie erleichtern den Transfer von Fähigkeiten
zwischen Unternehmen und Branchen und sorgen auf dem europäischen Arbeitsmarkt
für mehr Mobilität. Durch Erleichterung der beruflichen und geografischen
Mobilität sowie durch bedarfsgerechtere Qualifizierung kann Validierung in
Bezug auf die Behebung von Qualifikationsdefiziten in Wachstumsbranchen viel
bewirken und die konjunkturelle Erholung fördern. Angesichts der alternden Bevölkerung und der
schrumpfenden Erwerbsbevölkerung kann die Validierung informeller und nichtformaler
Lernerfahrungen in Europa auch dazu beitragen, dass diejenigen, die am
wenigsten in den Arbeitsmarkt integriert sind, neue Lern- und
Arbeitsgelegenheiten erhalten, und dass sämtliche Humanressourcen genutzt
werden, um so die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die Produktivität zu steigern
und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Insbesondere kann Validierung
jungen Arbeitslosen, die auf der Suche nach ihrem ersten Arbeitsplatz sind oder
nur über sehr geringe Berufserfahrung verfügen, dabei helfen, ihre unter den
verschiedensten Bedingungen erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen unter Beweis
zu stellen und ihnen einen Marktwert zu verschaffen. Für die Einzelnen verbindet sich mit der
Validierung die Aussicht auf eine verbesserte Beschäftigungsfähigkeit, höhere
Löhne und berufliche Aufstiegschancen, auf eine leichtere Verwertbarkeit von Fähigkeiten
im Ausland, auf eine zweite Chance für diejenigen, die zu früh von der Schule
abgegangen sind, sowie auf besseren Zugang zu formalen Angeboten der
allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Lernmotivation und dem Selbstvertrauen
dürfte das ebenfalls zugute kommen. Insgesamt trägt die Validierung nichtformaler
und informeller Lernerfahrungen außerdem zur Erreichung mehrerer Kernziele der
Strategie Europa 2020 bei, die sich auf die Verringerung von Schulabbrüchen,
den Anteil der 30-34-Jährigen mit einem tertiären oder einem gleichwertigen
Bildungsabschluss, die Erwerbstätigenquote insgesamt sowie auf die Bekämpfung
von Armut und sozialer Ausgrenzung beziehen und im Rahmen des Europäischen Semesters
einem Follow-up unterzogen werden. Die politische Agenda Europas als Fundament Schon seit 2001 steht die Validierung des nichtformalen
und informellen Lernens auf der politischen Agenda der EU. Damals definierte
die Kommission den Begriff des „lebenslangen Lernens“ und fasste darunter alles
Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen,
Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen einer persönlichen, staatsbürgerlichen,
sozialen und/oder beschäftigungsbezogenen Perspektive dient. Seit Annahme der
Erklärung von Kopenhagen zur verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der
beruflichen Bildung wurde eine ganze Reihe von Initiativen zur Entwicklung
europäischer Verfahren und Instrumente im Bereich des lebenslangen Lernens
ergriffen: –
Im Jahr 2004 nahm der Rat in Form von
Schlussfolgerungen gemeinsame europäische Grundsätze für die Validierung an. –
Im Jahr 2004 wurde das Rahmenkonzept Europass
geschaffen; dazu gehören ein Europass-Lebenslauf sowie ein Portfolio von
Dokumenten, mit denen die Bürgerinnen und Bürger europaweit ihre Fähigkeiten
und Kompetenzen leichter ausweisen und präsentieren können. Weitere Instrumente
zum Nachweis von Lernergebnissen sind der Jugendpass für das Programm
„Jugend in Aktion“ sowie die im Rahmen des branchenübergreifenden sozialen
Dialogs auf europäischer Ebene entwickelten branchenspezifischen Qualifikations-
und Kompetenzpässe. –
Einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur
Validierung nichtformaler und informeller Lernergebnisse stellte im Jahr 2008 die
Verabschiedung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) durch das Europäische
Parlament und den Rat dar. Der EQR ist ein Bezugsrahmen, in dem durch bestimmte
Lernergebnisse definierte Qualifikationsniveaus festgelegt sind. Durch seine
Verabschiedung wurde ein Prozess eingeleitet, in dem nun alle Mitgliedstaaten
ihre eigenen nationalen Qualifikationsrahmen schaffen und dabei ihre
jeweiligen Qualifikationen in Bezug zu den europäischen Qualifikationsniveaus
setzen. Damit werden Qualifikationen für Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen,
Arbeitnehmer und Lernende vergleichbarer und verständlicher. –
Im Jahr 2009 veröffentlichten Kommission und Cedefop
die Europäischen Leitlinien für die Validierung nichtformalen und
informellen Lernens, die fachliche Empfehlungen für alle diejenigen
enthalten, die in Politik und Praxis mit dem Thema Validierung befasst sind.
Die Empfehlungen konzentrieren sich auf verschiedene Perspektiven der
Validierung (z. B. die individuelle, die organisatorische, die nationale
und die europäische). Die Leitlinien bilden ein praktisches Instrument, das auf
freiwilliger Basis verwendet werden kann. –
Zusammen mit anderen Instrumenten erleichtern auf
Lernergebnissen basierende Anrechnungssysteme die Validierung nichtformalen und
informellen Lernens. Auf Hochschulebene ist dies das Europäische System zur
Anrechnung von Studienleistungen (ECTS), das im Rahmen des Bologna-Prozesses
entwickelt wurde, um die Mobilität zwischen Hochschulen zu fördern. Für die
berufliche Bildung gibt es das Europäische Leistungspunktesystem für die
Berufsbildung (ECVET). Darüber hinaus konnten
seit 2007 mehrere Pilotprojekte aus dem Programm für lebenslanges Lernen
finanziert werden; diese Projekte haben die Entwicklung von
Validierungsprozessen und -instrumenten in bestimmten Branchen oder Kontexten
ermöglicht, insbesondere im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung. Auch
der Europäische Sozialfonds wurde in einigen Ländern zur Entwicklung von
Validierungssystemen genutzt. Trotz Verfolgung dieser Strategien auf
europäischer Ebene sind europaweit nur uneinheitliche, unregelmäßige und
schleppende Fortschritte zu verzeichnen. Die jüngste Aktualisierung (2010) des Europäischen
Verzeichnisses zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens zeigt,
dass nur vier EU-Mitgliedstaaten über ein hoch entwickeltes Validierungssystem verfügen;
in weiteren sieben Mitgliedstaaten gibt es entweder ein nationales System in der
Anfangsphase oder ein gut etabliertes, jedoch partielles System der Validierung
für einen oder mehrere Teilbereiche. Warum jetzt gehandelt werden muss Die meisten EU-Mitgliedstaaten verfügen somit
nicht über ein umfassendes Validierungssystem. Länder, deren System gut
entwickelt ist, verfolgen einen breiteren (z. B. gesetzlich verankerten) Ansatz
im Rahmen ihres Systems des lebenslangen Lernens und besitzen eine der
Validierung förderliche Infrastruktur. Stakeholder (insbesondere Sozialpartner)
werden dort stark eingebunden, und die Kosten einer Validierung bleiben für
Bewerber erschwinglich. Einige Länder haben jüngst im Rahmen eines nationalen
Qualifizierungsrahmens einschlägige Initiativen ergriffen. In anderen Ländern
hat sich relativ wenig getan, was darauf schließen lässt, dass es an nationalen
Strategien, an dem zur praktischen Durchführung von Validierungen erforderlichen
Fachwissen und mitunter auch an Vertrauen seitens der Betroffenen und
Arbeitgeber mangelt und dass es kulturelle und mentalitätsbedingte Barrieren
gibt. Die uneinheitliche Verfügbarkeit nationaler
Validierungsstrategien und –methoden sowie die vorhandenen Diskrepanzen zwischen
den Mitgliedstaaten schränken die Vergleichbarkeit und Transparenz von
Validierungssystemen ein. Dadurch wird es für die Betroffenen schwierig, die in
unterschiedlichen Zusammenhängen, auf verschiedenen Ebenen und in mehreren
Ländern erzielten Lernergebnisse zu kombinieren. So wird die
grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Arbeitskräften behindert,
obwohl diese Mobilität gerade jetzt zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums benötigt
wird. Angesichts der im Hinblick auf den Fachkräftemangel
dringend notwendigen Steigerung der Arbeitskräftemobilität und um für eine
bessere Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen außerhalb formaler
Systeme zu sorgen, hat die Kommission in den beiden
Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 „Eine Agenda für neue Kompetenzen und
Beschäftigungsmöglichkeiten“[2] und „Jugend in Bewegung“[3] sowie in
ihren jüngsten Initiativen zur Binnenmarktakte[4] und zum
Beschäftigungspaket[5] den vorliegenden Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur
Validierung des nichtformalen und informellen Lernens als Beitrag auf EU-Ebene
zur Beschleunigung der Reformagenda angekündigt. Maßnahmen der EU zur Verbesserung der
Zusammenarbeit und Koordinierung der Mitgliedstaaten untereinander im Bereich
der Validierung können die Mobilität von Arbeitskräften und Lernenden durch
verstärkte gegenseitige Anerkennung der auf nichtformalem oder informellem Weg
erworbenen Fähigkeiten erleichtern. Eine verstärkte Zusammenarbeit und
Koordinierung unter den Mitgliedstaaten wird die Transparenz von
Validierungssystemen und das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten in ihre
jeweiligen Validierungssysteme erhöhen. Besonders diejenigen Mitgliedstaaten,
in denen das nichtformale und informelle Lernen wenig Vertrauen genießt und in
denen das Validieren kaum Tradition hat, können davon profitieren.
Gegenseitiges Vertrauen können die Mitgliedstaaten allein nicht so wirksam
schaffen, wie dies mit Unterstützung durch Maßnahmen der EU möglich ist. Zu den rechtlichen
Aspekten dieses Vorschlags zählt die spezielle Beobachtung der Durchführung der
Ratsempfehlung. Außerdem wird die Kommission im Rahmen der übergreifenden
Strukturreformen, die im Zuge des Europäischen Semesters und der Methode der
offenen Koordinierung für den strategischen Rahmen „Allgemeine und berufliche
Bildung 2020“ überwacht werden, auch in allen Mitgliedstaaten beobachten,
welche Gesamtfortschritte bezüglich der Validierung nichtformalen und
informellen Lernens erzielt werden. 2. ERGEBNISSE DER KONSULTATION INTERESSIERTER
KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Konsultation Die Konsultation fand in unterschiedlicher
Form statt: –
Von Dezember 2010 bis Februar 2011 wurde mittels
einer Online-Befragung eine offene Konsultation durchgeführt. Eine Einladung
zur Teilnahme an der Online-Befragung und zur Vorlage eines Positionspapiers
erging an Mitglieder der wichtigsten Gruppen und andere Interessenträger in den
Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Jugend und Sport[6]. –
In politischen Gremien, insbesondere in der
Beratenden Gruppe für den Europäischen Qualifikationsrahmen, fanden
Diskussionen statt. –
Von der Gruppe für die Anerkennung von
Lernergebnissen, die im Rahmen der Beratenden Gruppe für den EQR tätig ist, wurden
Fachtagungen und Peer-Learning-Aktivitäten organisiert. –
Peer-Learning-Aktivitäten gab es auch in den
Bereichen Hochschul-, Berufs- und Erwachsenenbildung. Die Sozialpartner, also Vertreter von
Arbeitgebern und Gewerkschaften, wurden als Mitglieder der Beratenden Gruppe
für den EQR und durch Beteiligung an mehreren Peer-Learning-Aktivitäten
konsultiert. Im Rahmen der Online-Befragung gingen 469 Antworten
auf die geschlossenen und offenen Fragen sowie 24 Positionspapiere ein. Die
Antworten kamen annähernd zur Hälfte von Einzelpersonen
(53 %) und von Organisationen (47 %). Die Ergebnisse zeigten, dass die
Validierungskonzepte innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten sehr
uneinheitlich sind und dass die effektive Durchführung von Validierungen in der
Praxis oft schwierig ist. Die überwältigende Mehrheit der Teilnehmer war sich
darüber einig, dass die durch Lebens- und Arbeitserfahrung erworbenen Fähigkeiten
unbedingt sichtbarer gemacht werden müssen. Eine europäische Initiative zur
Verbesserung von Politik und Praxis der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Validierung
fand breite Unterstützung. Aus der Beratenden Gruppe für den EQR sowie
aus den verschiedenen Peer-Learning-Aktivitäten kamen ebenfalls positive
Rückmeldungen für eine europäische Initiative im Bereich der Validierung. Folgenabschätzung In der Folgenabschätzung wurden drei Optionen
für Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich der Validierung nichtformalen und
informellen Lernens miteinander verglichen, und zwar ging man erstens von der
derzeitigen Situation und der erwarteten Entwicklung ohne ein Tätigwerden der
EU aus (Basisszenario), zweitens wurde eine Empfehlung des Rates zur
Durchführung der Validierung nichtformalen und informellen Lernens und drittens
die Einleitung eines neuen, auf einer neuartigen Methode der offenen
Koordinierung basierenden Prozesses zum Thema Validierung geprüft; dieser
Prozess sollte zur Entwicklung einer Europäischen Charta für Qualität im
Bereich der Validierung führen. Da keine harten Daten vorlagen, wurden die
sozialen, wirtschaftlichen und sonstigen Auswirkungen der drei Optionen einer
qualitativen, auf wahrscheinlichen Folgen beruhenden Prüfung unterzogen. Option 2, also eine Empfehlung des Rates zur
Durchführung von Validierungen erwies sich aus die effektivste und
effizienteste Option, von der die positivsten wirtschaftlichen und sozialen
Auswirkungen zu erwarten sind. Diese Option entspricht auch am stärksten den
politischen Zielen der EU. Im Rahmen einer Empfehlung des Rates gehen die
Mitgliedstaaten eine förmliche Verpflichtung zum Handeln ein. Eine Empfehlung
ist das stärkste Instrument, das im Bereich des Soft Law zur Verfügung steht. Die
bisherigen Erfahrungen – insbesondere mit dem EQR – haben gezeigt, dass auf
diese Weise ein gegenseitiger Konkurrenzdruck unter den Mitgliedstaaten
aufgebaut werden kann, der sie zum gewünschten Handeln motiviert. In Bezug auf Option 1 (Basisszenario)
zeigte die Folgenabschätzung, dass ohne zusätzliche Maßnahmen im Bereich der
Validierung nur mit sehr schleppenden Fortschritten zu rechnen ist, d. h. mit
einer anhaltend geringen Verfügbarkeit und Nutzung der Validierung
nichtformaler und informeller Lernerfahrungen. Es bliebe auch beim Fehlen eines
harmonisierten Validierungskonzepts für ganz Europa. Bei Option 3 (eine neue
Methode der offenen Koordinierung) könnte zwar im Vergleich zum Basisszenario
mit Verbesserungen hinsichtlich der Effektivität, Effizienz und Kohärenz mit
umfassenderen Zielen der EU gerechnet werden. Allerdings müssten im Fall der
Einführung einer neuen Methode der offenen Koordinierung zusätzliche Strukturen
und Berichtsverfahren geschaffen werden, was für die Mitgliedstaaten mit einer
stärkeren Belastung ihrer Verwaltungen und höheren Kosten verbunden wäre. Außerdem
wäre dabei nicht gewährleistet, dass Validierungsmaßnahmen innerhalb eines
angemessenen Zeitraums getroffen würden, denn jeder Erfolg hinge ausschließlich
von dieser Methode ab. Im Vergleich zu den
anderen beiden Optionen sprechen laut Folgenabschätzung außerdem noch folgende
Vorteile für eine Empfehlung des Rates, die sich auf den Aspekt der Durchführung
konzentriert: –
Sie wird die Lücke füllen, die ungeachtet der
bereits verfügbaren Instrumente auf europäischer Ebene (EQR, Europass und
Anrechnungssysteme) noch besteht. Sie wird vor allem eine Unzulänglichkeit des
Europäischen Qualifikationsrahmens beseitigen, der zwar eine Förderung der
Validierung nichtformaler und informeller Lernergebnisse vorsieht, jedoch keine
weiteren Leitlinien dafür enthält, wie dies geschehen soll. –
Sie enthält Vorschläge für konkrete praktische
Maßnahmen, mit denen die Durchführung von Validierungen in den Mitgliedstaaten
verbessert werden kann. –
Eine Empfehlung des Rates ist ein Rechtsinstrument,
das deutlich macht, dass sich die Mitgliedstaaten zu den beschriebenen
Maßnahmen verpflichten, von denen die meisten eine Durchführung auf nationaler
Ebene und eine Anpassung an die innerstaatlichen Rahmenbedingungen erforderlich
machen. –
Die einschlägigen Stakeholder (Arbeitsmarktakteure,
Jugend-/Freiwilligen-organisationen, Einrichtungen der allgemeinen und
beruflichen Bildung) werden ausdrücklich in die Entwicklung von
Validierungssystemen einbezogen. –
Die Mitgliedstaaten werden weiterhin im Rahmen der
vorhandenen Strukturen der Methode der offenen Koordinierung zusammenarbeiten,
insbesondere im Rahmen der Beratenden Gruppe für den EQR, deren Funktionsweise
einfacher ist als die bei Option 3 vorgesehene. –
Die Empfehlung wird eine neue und stärkere
politische Basis für die Zusammenarbeit im Bereich der Validierung
nichtformaler und informeller Lernergebnisse bilden. 3. RECHTLICHE ASPEKTE Zusammenfassung der
vorgeschlagenen Maßnahmen Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen
praktische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die bis 2015 allen Bürgerinnen
und Bürgern die Möglichkeit bieten sollen, ihre außerhalb formaler Systeme der
allgemeinen und beruflichen Bildung erworbenen Fähigkeiten validieren zu lassen
und diese Validierungen europaweit im Erwerbsleben und zu Bildungszwecken zu
nutzen. Konkreter wird den Mitgliedstaaten Folgendes nahegelegt: –
Sie sollen dafür sorgen, dass bis 2015 nationale Systeme
der Validierung nichtformaler und informeller Lernergebnisse eingeführt werden,
die es allen Betroffenen ermöglichen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und
Kompetenzen validieren zu lassen, und zwar unabhängig davon, wo sie diese
erworben haben. Eine solche Validierung bildet die Grundlage für die
vollständige oder teilweise Anerkennung einer Qualifikation; sonstiges
anwendbares EU-Recht, insbesondere die Richtlinie 2005/36/EG über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen, bleibt hiervon jedoch unberührt. –
Nationale Systeme der Validierung nichtformaler und
informeller Lernergebnisse sollten die folgenden vier Aspekte von Validierung
in den Vordergrund stellen: Die Lernergebnisse sind zu ermitteln, zu
dokumentieren, anhand von vereinbarten Standards zu bewerten und schließlich zu
bescheinigen. –
Die Mitgliedstaaten sollen in der ihren jeweiligen
Rahmenbedingungen angemessenen Form dafür sorgen, dass Informationen über
Validierungsmöglichkeiten einem breiten Publikum (insbesondere benachteiligten
Gruppen) zugänglich sind, dass ein Validierungsverfahren für alle Antragsteller
erschwinglich ist, dass alle an einem Validierungsverfahren Interessierten
Zugang zu einer angemessenen und erschwinglichen Beratung haben und dass transparente
Mechanismen der Qualitätssicherung existieren und auf das Validierungssystem
angewandt werden, wobei sich diese sowohl auf die Bewertung (Methoden und
Instrumente, qualifizierte Bewerter) als auch auf deren Ergebnisse (vereinbarte
Standards) erstrecken müssen. –
Betroffene Personen sollen die Möglichkeit
erhalten, sich immer dann, wenn sich ein konkreter Bedarf dafür abzeichnet
(etwa weil Arbeitslosigkeit droht oder weil sie prekär beschäftigt sind),
innerhalb von drei Monaten einer Prüfung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen zu
unterziehen. Im Hinblick darauf sollte der Einsatz der derzeit bestehenden und
künftigen Europass-Instrumente gefördert werden, damit Lernergebnisse leichter
festgestellt und dokumentiert werden können. Zudem sollten
Validierungsregelungen und Anrechnungssysteme wie ECTS und ECVET stärker
miteinander verknüpft werden. –
Sozialpartner und sonstige einschlägige
Interessenträger, namentlich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Handelskammern,
Industrie- und Handwerksverbände, an der Anerkennung von Berufsqualifikationen
beteiligte nationale Stellen, Arbeitsvermittlungen, Jugendverbände,
Jugendbetreuer, Bildungsanbieter sowie Organisationen der Zivilgesellschaft sollen
in die Entwicklung von Validierungsverfahren und in die Dokumentierung der
Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens eingebunden werden. –
Partnerschaften und sonstige Initiativen für eine
erleichterte Dokumentierung der in KMU oder anderen kleinen Organisationen
erworbenen Lernergebnisse sollen gefördert werden. –
Für Arbeitgeber, Jugendverbände und Organisationen
der Zivilgesellschaft sollen Anreize geschaffen werden, damit sie die
Feststellung und Dokumentierung der am Arbeitsplatz oder im Rahmen freiwilliger
Tätigkeiten erzielten Lernergebnisse fördern und erleichtern. –
Für Bildungsanbieter sollen Anreize geschaffen
werden, damit sie den Zugang zu ihren Angeboten der formalen Bildung
erleichtern und Ausnahmen von ihren Zulassungsbedingungen für Personen
vorsehen, die auf nichtformalem oder informellem Wege Lernergebnisse erzielt
haben. Ferner soll für eine Koordinierung zwischen Einrichtungen der
allgemeinen und beruflichen Bildung, Arbeitsvermittlungen und den für die
Jugendarbeit zuständigen Stellen und zwischen den einschlägigen
Politikbereichen gesorgt werden. Für die Überwachung der in dieser Empfehlung
vorgeschlagenen Maßnahmen wird hauptsächlich die Beratende Gruppe für den EQR
zuständig sein. Außerdem ist eine Berichterstattung zum Follow-up der Maßnahmen
in dem gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates vorgesehen, der im
Rahmen der Strategie für allgemeine und berufliche Bildung 2020 veröffentlicht
wird. Das Cedefop wird in seinem jährlichen Bericht zur Entwicklung der
nationalen Qualifikationsrahmen ebenfalls auf die Fortschritte bei der
Einführung nationaler Systeme für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen
und informellen Lernens eingehen. Die Kommission trifft im Rahmen der
vorgeschlagenen Maßnahmen die Aufgabe, 1) die Europäischen Leitlinien für die
Validierung nichtformalen und informellen Lernens regelmäßig zu aktualisieren;
2) effektives Peer-Learning sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten
Verfahren zu erleichtern, damit Länder, deren Validierungssysteme noch wenig
entwickelt sind, von den Erfahrungen der anderen Länder profitieren können, in
denen die Entwicklung weiter vorangeschritten ist; 3) in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die EU-Programme für die allgemeine und
berufliche Bildung und die Jugend sowie die Europäischen Strukturfonds das
Follow-up dieser Empfehlung unterstützen, und 4) in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten und nach Konsultation interessierter Kreise das Follow-up der
vorgeschlagenen Maßnahmen zu bewerten und zu evaluieren. Rechtsgrundlage Die Artikel 165 und 166 des
Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union sehen vor, dass die Union
zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch beiträgt und
eine Politik der beruflichen Bildung dadurch durchführt, dass sie die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten
unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die
Lehrinhalte und die Gestaltung des Systems der allgemeinen und beruflichen
Bildung erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt. Die vorliegende Initiative enthält Empfehlungen für gemeinsame
Aktionslinien, die mit gewisser Unterstützung seitens der EU auf Ebene der
Mitgliedstaaten durchzuführen sind. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, deren
Umsetzung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erfolgen muss. Die EU
übernimmt insbesondere die Koordinierung der einschlägigen EU-Instrumente und
die Förderung, etwa durch Organisation von Peer-Learning-Aktivitäten. Die
Ausgestaltung, Entwicklung und Durchführung der Regelungen (Rechts- und
Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge) zur Validierung von nichtformal und
informell erworbenen Lernergebnissen verbleibt vollständig in der Zuständigkeit
der Mitgliedstaaten. Die Maßnahmen auf beiden Ebenen ergänzen sich gegenseitig;
die souveränen Rechte der Mitgliedstaaten bleiben gewahrt. 2012/0234 (NLE) Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen
und informellen Lernens DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Für den Zugang der
Bürgerinnen und Bürger zum Arbeitsmarkt und zum lebenslangen Lernen kommt der Validierung
von Lernergebnissen (Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen), die auf
nichtformalem und informellem Wege – auch unter Verwendung freier Lern- und
Lehrmaterialien – erzielt werden, grundlegende Bedeutung zu. (2) Da die Europäische Union heute
mit einer schweren Wirtschaftskrise konfrontiert ist, die zu einem steilen
Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat, ist es für die Funktionsfähigkeit des
Arbeitsmarkts und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des
Wirtschaftswachstums wichtiger denn je, dass alle relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten
und Kompetenzen unabhängig von der Art ihres Erwerbs validiert werden. (3) Arbeitgeberverbände, einzelne
Arbeitgeber, Gewerkschaften, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, an der
Anerkennung von Berufsqualifikationen beteiligte nationale Stellen,
Arbeitsvermittlungen, Jugendverbände, Jugendbetreuer, Bildungsanbieter sowie
Organisationen der Zivilgesellschaft spielen eine entscheidende Rolle für die
Bereitstellung nichtformaler und informeller Lernangebote und für die
darauffolgenden Validierungsverfahren. (4) In der Strategie Europe 2020
für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum 2010[7] wird zum Ausbau von
Qualifikationen und Kompetenzen aufgerufen, um so für mehr Wirtschaftswachstum
und Beschäftigung zu sorgen; die Leitinitiativen der Strategie[8] basieren auf der Erkenntnis,
dass flexiblere Bildungswege gebraucht werden, die den Übergang zwischen
Arbeits- und Lernphasen erleichtern können und die auch eine Validierung der
Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens ermöglichen sollten. (5) In den Schlussfolgerungen des
Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)[9] wird darauf verwiesen, dass
lebenslanges Lernen jede Art des Lernens – formal, nichtformal oder informell –
auf allen Ebenen abdecken soll. (6) Eine neue offene Methode der
Koordinierung stellt die „EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und
Empowerment“ aus dem Jahr 2009 dar[10],
deren Ziel es ist, auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen
die Jugend konfrontiert ist. Darin wird eine bessere Anerkennung von
Fähigkeiten gefordert, die junge Menschen auf nichtformalem Wege erwerben, und
betont, dass das auf EU-Ebene vorhandene Instrumentarium zur Validierung von
Fähigkeiten und zur Anerkennung von Qualifikationen in vollem Umfang genutzt
werden muss. Hierfür hat sich auch der Rat in seiner Entschließung vom 27.
November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische
Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)[11]
ausgesprochen. (7) Im Kommuniqué von Brügge (Dezember
2010)[12]
erklärten die für die berufliche Bildung zuständigen europäischen Minister, die
europäischen Sozialpartner und die Europäische Kommission, die teilnehmenden
Länder sollten bis spätestens 2015 damit beginnen, einzelstaatliche Verfahren
für die Anerkennung und Validierung des nichtformalen und informellen Lernens
zu entwickeln, die gegebenenfalls durch einzelstaatliche Qualifikationsrahmen
unterstützt werden. (8) In seinen Schlussfolgerungen
vom 28. und 29. November 2011 zur Modernisierung der Hochschulbildung rief der
Rat die Mitgliedstaaten dazu auf, klare Pfade für den Eintritt in die
Hochschulbildung nach der beruflichen und sonstigen Bildung sowie Mechanismen
zur Anerkennung früherer Lernergebnisse und Erfahrungen, die außerhalb der
formalen allgemeinen und beruflichen Bildung erworben wurden, zu entwickeln,
insbesondere durch Bewältigung der Herausforderungen hinsichtlich der
Einführung und Anwendung nationaler Qualifikationsrahmen, die mit dem Europäischen
Qualifikationsrahmen verknüpft sind.[13] (9) Die Entschließung des Rates
vom 20. Dezember 2011 über eine erneuerte europäische Agenda für die
Erwachsenenbildung enthält Festlegungen bezüglich der prioritären Bereiche für
den Zeitraum 2012-14. Einer dieser Bereiche betrifft die Einrichtung voll
funktionstüchtiger Systeme zur Validierung des nichtformalen und informellen
Lernens und die Förderung der Inanspruchnahme dieser Systeme durch Erwachsene
aller Altersstufen und auf allen Qualifikationsniveaus sowie durch Unternehmen
und sonstige Organisationen.[14] (10) Die Kommission hat in der
Binnenmarktakte[15]
unterstrichen, dass eine höhere Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte der
europäischen Wirtschaft eine Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen wird,
und im Beschäftigungspaket vom 17. April 2012[16]
unterstreicht sie die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den
Bereichen Bildung und Beruf. (11) In der Entschließung des Rates
vom 12. November 2002 zur Förderung einer verstärkten europäischen
Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung[17]
und in der Kopenhagener Erklärung vom 30. November 2002[18] wurde die Ausarbeitung gemeinsamer
Grundsätze bezüglich der Validierung nichtformalen und informellen Lernens
angemahnt. (12) Am 18. Mai 2004 nahm der Rat
gemeinsame europäische Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von
nichtformalen und informellen Lernprozessen an.[19] (13) Seit 2004 wird regelmäßig ein Europäisches
Verzeichnis zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen
Lernens[20]
veröffentlicht; Europäische Leitlinien für Validierung nichtformalen und informellen
Lernens wurden im Jahr 2009 veröffentlicht[21]. (14) In der Empfehlung des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des
Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen[22] heißt es, dass alle
Qualifikationen durch formales, nichtformales und informelles Lernen erreichbar
sein sollten; die Mitgliedstaaten werden außerdem aufgefordert, ihre nationalen
Qualifikationssysteme an den Europäischen Qualifikationsrahmen zu koppeln und gegebenenfalls
nationale Qualifikationsrahmen zu erarbeiten, die die Validierung nichtformalen
und informellen Lernens fördern. (15) Mit der Entscheidung des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004[23] wurde der Europass eingeführt,
ein europäisches Portfolio, das die Bürgerinnen und Bürger nutzen können, um
ihre Kompetenzen und Qualifikationen europaweit auszuweisen, nachzuweisen und
zu präsentieren. (16) Das im Rahmen des
Bologna-Prozesses entwickelte Europäische System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) sieht eine auf den erreichten Lernzielen und dem dafür
erforderlichen Arbeitsaufwand basierende Anrechnung der Ergebnisse formalen
Lernens vor und erleichtert den Hochschulen außerdem die Anrechnung von
Lernergebnissen auf der Grundlage nichtformaler und informeller
Lernerfahrungen. (17) Mit der Empfehlung des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 wurde das Europäische
Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) eingeführt[24]; es dient der Anrechnung,
Anerkennung und Akkumulierung der Lernergebnisse, die eine Person in formalen,
nichtformalen und informellen Lernumgebungen erzielt hat. (18) Konsultationen in Form einer
Online-Befragung[25],
Diskussionen in einschlägigen politischen Gremien sowie verschiedene Peer-Learning-Aktivitäten
unter Einbeziehung der Sozialpartner haben gezeigt, dass nach Ansicht einer
überwältigenden Mehrheit der Teilnehmer die durch Lebens- und Arbeitserfahrung
erworbenen Fähigkeiten unbedingt sichtbarer gemacht werden müssen. Eine
europäische Initiative zur Verbesserung von Politik und Praxis der
EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Validierung fand breite Unterstützung – HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN: 1. Mit Blick auf das Ziel, allen
Bürgerinnen und Bürgern[26]
Gelegenheit zum Nachweis dessen zu geben, was sie außerhalb der Schule gelernt
haben, und das Erlernte für ihr weiteres berufliches Fortkommen und ihre
Weiterbildung zu nutzen, sollten die Mitgliedstaaten (1)
bis 2015 dafür sorgen, dass ein nationales System für
die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens[27] eingeführt ist, das
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet, i) ihre durch nichtformales und
informelles Lernen – auch unter Verwendung freier Lern- und Lehrmaterialien –
erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen validieren zu lassen und ii) unbeschadet sonstigen anwendbaren
EU-Rechts, insbesondere der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen[28],
auf der Grundlage validierter Erfahrungen des nichtformalen und informellen
Lernens eine vollständige oder teilweise Qualifikation zu erhalten; (2)
dafür sorgen, dass das nationale System für die
Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens folgende
Elemente enthält: –
Unterstützung der Betroffenen bei der Feststellung
der durch nichtformales und informelles Lernen erzielten Lernergebnisse; –
Unterstützung der Betroffenen bei der
Dokumentierung der Lernergebnisse, die sie durch nichtformales und informelles
Lernen erzielt haben; –
Bewertung der von Einzelpersonen auf nichtformalem
oder informellem Weg erzielten Lernergebnisse; –
Bescheinigung der Ergebnisse der Bewertung von auf
nichtformalem oder informellem Weg erzielten Lernergebnissen in Form einer
Qualifikation, in Form von Leistungspunkten, die zu einer Qualifikation führen,
oder in sonstiger geeigneter Form. Es sollte sichergestellt sein, dass alle
Bürgerinnen und Bürger die vorgenannten Chancen je nach ihrem Bedarf einzeln
oder in Kombination miteinander nutzen können. (3)
dafür sorgen, dass die nationalen Systeme für die
Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens zwar
nationalen, regionalen und/oder lokalen bzw. branchenspezifischen Bedürfnissen
Rechnung tragen, jedoch den folgenden Grundsätzen entsprechen: –
Das Validierungssystem ist ein kohärenter und
integraler Bestandteil des im Einklang mit dem Europäischen
Qualifikationsrahmen erstellten nationalen Qualifikationsrahmens. –
Einzelpersonen und Organisationen haben umfassenden
Zugang zu Informationen über Validierungsmöglichkeiten. –
Das Validierungssystem wird speziell auf
benachteiligte Gruppen – auch Personen, die in besonders starkem Maße von
Arbeitslosigkeit oder unsicheren Formen der Beschäftigung bedroht sind –
ausgerichtet, denn es kann ihre Beteiligung am lebenslangen Lernen und ihren
Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern. –
Einzelpersonen, die arbeitslos sind oder einen
unsicheren Arbeitsplatz haben, erhalten die Möglichkeit, sich binnen drei
Monaten nach Feststellung eines entsprechenden Bedarfs einer Prüfung ihrer
Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterziehen. –
Eine Validierung ist für diejenigen, die ein
Validierungsverfahren durchlaufen wollen, erschwinglich. –
Diejenigen, die ein Validierungsverfahren durchlaufen
wollen, können eine angemessene und erschwingliche Beratung in Anspruch nehmen. –
Es gibt transparente Qualitätssicherungsmaßnahmen
zur Unterstützung verlässlicher, stichhaltiger und glaubwürdiger
Bewertungsmethoden und –instrumente. –
Der Ausbau der beruflichen Kompetenzen des an
Validierungsverfahren beteiligten Personals auf allen einschlägigen Gebieten
ist gewährleistet. –
Qualifikationen, die durch Validierung von auf
nichtformalem und informellem Weg gemachten Lernerfahrungen erlangt werden
können, halten vereinbarte Standards ein, die sich mit den Standards von auf
formalem Weg erworbenen Qualifikationen decken oder ihnen entsprechen. –
Der Einsatz der heute und in Zukunft existierenden
Instrumente des Europass-Rahmenkonzepts wird gefördert, um die Dokumentierung
von Lernergebnissen zu erleichtern. –
Es bestehen Synergien zwischen
Validierungsregelungen und den im System der allgemeinen und beruflichen
Bildung angewandten Anrechnungssystemen (z. B. ECTS und ECVET). (4)
dafür sorgen, dass relevante Stakeholder wie etwa
Arbeitgeber, Gewerkschaften, Industrie-, Handels und Handwerkskammern, an der
Anerkennung von Berufsqualifikationen beteiligte nationale Stellen,
Arbeitsvermittlungen, Jugendverbände, Jugendbetreuer, Bildungsanbieter sowie
Organisationen der Zivilgesellschaft in die Entwicklung und Durchführung der in
Nummern 2 und 3 genannten Komponenten und Mechanismen eingebunden werden und
dass hierfür Anreize geschaffen werden: –
für Arbeitgeber, Jugendverbände und Organisationen
der Zivilgesellschaft, damit sie die Feststellung und Dokumentierung von am
Arbeitsplatz oder im Rahmen freiwilliger Tätigkeiten erzielten Lernergebnissen
unter Verwendung der entsprechenden Instrumente (insbesondere der innerhalb des
Europass-Rahmenkonzepts entwickelten) fördern und erleichtern; –
für Bildungsanbieter, damit sie den Zugang zu formalen
Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung auf der Grundlage von in
nichtformalen oder informellen Lernumgebungen erzielten Lernergebnissen
erleichtern und gegebenenfalls Ausnahmen für einschlägige, in nichtformalen
oder informellen Lernumgebungen erzielte Lernergebnisse gewähren und/oder diese
Lernergebnisse anrechnen; (5)
für eine Koordinierung zwischen den für allgemeine
und berufliche Bildung, Beschäftigung und Jugend zuständigen Stellen sowie
zwischen den entsprechenden Politikbereichen sorgen. 2. Die Mitgliedstaaten und die Kommission
sollten die folgenden Maßnahmen treffen: (1)
Gewährleistung des Follow-ups dieser Empfehlung
durch die Beratende Gruppe für den EQR[29]
und Sicherung der Einbindung von relevanten Jugendverbänden und Vertretern des
Freiwilligenbereichs in die sich daraus ergebenden Tätigkeiten der Beratenden
Gruppe für den EQR; (2)
Berichterstattung über die nach Annahme dieser
Empfehlung erzielten Fortschritte im nächsten gemeinsamen Bericht, der von der
Kommission und dem Rat im Rahmen der Strategie für allgemeine und berufliche
Bildung 2020 im Jahr 2015 veröffentlicht wird, sowie in den darauffolgenden gemeinsamen
Berichten; (3)
Förderung der Umsetzung dieser Empfehlung durch
Rückgriff auf das Expertenwissen der EU-Agenturen, insbesondere des Cedefop, durch
Berichterstattung über das nationale System der Validierung von auf
nichtformalem und informellem Weg erzielten Lernergebnissen im Jahresbericht
über die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen und durch Unterstützung
der Kommission bei der regelmäßigen Aktualisierung des Europäischen
Verzeichnisses zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen
Lernens. 3. Die Kommission sollte (1)
die Mitgliedstaaten und sonstigen Stakeholder
unterstützen, indem sie –
effektives Peer-Learning und den Austausch von
Erfahrungen und Beispielen guter Praxis erleichtert; –
die in Anhang II zusammengefassten Europäischen
Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens regelmäßig
auf den neuesten Stand bringen; (2)
weiterhin Instrumente innerhalb des Europass-Rahmenkonzepts
entwickeln, die die EU-weite Transparenz und Anerkennung von im Zuge
nichtformaler und informeller Lernerfahrungen erzielten Lernergebnissen
erleichtern; (3)
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dafür
sorgen, dass die Umsetzung dieser Empfehlung durch die Programme für
lebenslanges Lernen und „Jugend in Aktion“, das künftige Europäische Programm
für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie die Europäischen
Strukturfonds gefördert wird; (4)
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nach
Konsultation der betroffenen Stakeholder die aufgrund dieser Empfehlung
getroffenen Maßnahmen bewerten und evaluieren und dem Rat bis zum 31. Juli 2017
über die gesammelten Erfahrungen sowie deren Bedeutung für die Zukunft, auch im
Hinblick auf eine etwaige Überprüfung und Überarbeitung dieser Empfehlung,
berichten. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident ANHANG I
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für die Zwecke dieser Empfehlung gelten
folgende Begriffsbestimmungen: (a)
Formales Lernen findet
in einer organisierten und strukturierten, speziell dem Lernen dienenden
Umgebung statt, und führt typischerweise zum Erwerb einer Qualifikation, in der
Regel in Form eines Zeugnisses oder eines Befähigungsnachweises. Hierzu gehören
die Systeme der allgemeinen Bildung, der beruflichen Erstausbildung und der
Hochschulbildung. (b)
Nichtformales Lernen
ist das, was im Rahmen geplanter Tätigkeiten (in Bezug auf Lernziele und
Lernzeiten) stattfindet; dabei wird das Lernen in gewisser Weise unterstützt (z.
B. im Rahmen eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses). Unter den Begriff können
Programme zur Vermittlung von im Beruf benötigten Fähigkeiten, von Grundbildung
für Schulabbrecher oder Alphabetisierungskurse für Erwachsene gehören. Ausgesprochen
typische Beispiele für nichtformales Lernen sind die innerbetriebliche
Weiterbildung, mit der Unternehmen die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter
verbessern, etwa im Bereich der IKT-Fertigkeiten, strukturiertes Online-Lernen (z. B.
durch Nutzung freier Bildungsressourcen) und Kurse, die Organisationen der
Zivilgesellschaft für ihre Mitglieder, ihre Zielgruppe oder die Allgemeinheit
organisieren. (c)
Informelles Lernen ist
das, was im täglichen Leben – also am Arbeitsplatz, in der Familie oder in der
Freizeit – erlernt wird. Unter dem Gesichtspunkt der Lernziele, Lernzeiten oder
einer etwaigen Unterstützung ist dieses Lernen weder organisiert noch
strukturiert. Informelles Lernen kann sogar stattfinden, ohne dass der Lernende
dies beabsichtigt. Beispiele für durch informelles Lernen erzielte
Lernergebnisse sind Fähigkeiten, die man sich durch Lebens- und Berufserfahrung
aneignet, z. B. die am Arbeitsplatz erworbene Fähigkeit, ein Projekt zu leiten,
oder IKT-Fertigkeiten; während eines Auslandsaufenthalts erworbene
Sprachkenntnisse oder interkulturelle Fähigkeiten; außerhalb des Arbeitsplatzes
erlangte IKT-Fertigkeiten sowie Fähigkeiten, die durch freiwillige, kulturelle
oder sportliche Aktivitäten, in der Jugendarbeit oder zu Hause (z. B.
Kinderbetreuung) erworben wurden. (d)
Eine Qualifikation ist das formale Ergebnis
eines Bewertungs- oder Validierungsverfahrens; sie wird erlangt, wenn eine
zuständige Stelle feststellt, dass eine Person Lernergebnisse erzielt hat, die
sich an bestimmten Standards messen lassen. (e)
Lernergebnisse sind
das, was der Lernende nach dem Durchlaufen eines Lernprozesses weiß, versteht
oder tun kann; sie lassen sich als Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen
definieren. (f)
Ein nationaler Qualifikationsrahmen ist eine
kohärente und umfassende Beschreibung der auf Lernergebnissen basierenden
Qualifikationsniveaus. (g)
Validierung ist ein
Verfahren, in dem eine zugelassene Stelle bestätigt, dass eine Person die
anhand eines relevanten Standards gemessenen Lernergebnisse erzielt hat. Die
Validierung umfasst vier Einzelschritte: (1) Dialog, in dem die besonderen
Erfahrungen einer Person ermittelt werden, (2) Dokumentierung – die Erfahrungen
der Person werden sichtbar gemacht – (3) formale Bewertung dieser Erfahrungen und
(4) Anerkennung, die zur Bescheinigung beispielsweise einer teilweisen oder
vollständigen Qualifikation führt. ANHANG II:
Zusammenfassung der Europäischen Leitlinien für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen
und informellen Lernens Effektive Praxis: die europäische Perspektive Die Praxis der Validierung der Ergebnisse
nichtformalen und informellen Lernens sollte mit den wesentlichen Elementen der
Europäischen Grundsätze für die Validierung von nichtformalen und informellen
Lernprozessen (2004), der Europäischen Grundsätze für die Qualitätssicherung in
der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Empfehlung für einen Europäischen
Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und
Weiterbildung vereinbar sein. Die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der Validierung sollte fortentwickelt werden, insbesondere durch regelmäßige
Aktualisierung und Verbesserung dieser Leitlinien und des Europäischen
Verzeichnisses zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens. Instrumente und Rahmen auf europäischer Ebene
(Europäischer Qualifikationsrahmen, Europass, europäische Anrechnungssysteme
usw.) könnten genutzt werden, um die Validierung zu fördern und die
Vergleichbarkeit und Transparenz der Ergebnisse von Validierungsverfahren zu
verbessern und auf diese Weise über nationale Grenzen hinweg Vertrauen zu
bilden. Effektive Praxis: die nationale Perspektive Die Validierung der Ergebnisse nichtformalen
und informellen Lernens sollte als integraler Bestandteil des nationalen
Qualifikationssystems betrachtet werden. Das formative Bewertungskonzept ist wichtig,
da es die Aufmerksamkeit darauf lenkt, dass die „Identifizierung“ von
Kenntnissen, Fähigkeiten und allgemeineren Kompetenzen entscheidender
Bestandteil des lebenslangen Lernens ist. Summative Validierung muss eine klar
definierte und unzweideutige Verknüpfung mit den Standards aufweisen, die im
nationalen Qualifikationssystem (oder -rahmen) verwendet werden. Ein Anspruch auf Validierung könnte in Fällen
in Betracht gezogen werden, in denen nichtformales und informelles Lernen als
normaler Weg zum Erwerb einer Qualifikation gilt, der parallel zu formalen
Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung beschritten werden kann. Die Entwicklung nationaler
Qualifikationsrahmen könnte als Gelegenheit zur systematischen Einbeziehung der
Validierung in die Qualifikationssysteme genutzt werden. Die Einführung der Validierung als integraler
Bestandteil eines nationalen Qualifikationsrahmens könnte mit dem Erfordernis
der Verbesserung des Zugangs zu, des fortschreitenden Erwerbs von und der
Anrechnung von Qualifikationen verknüpft werden. Die Nachhaltigkeit und Kohärenz nationaler
Validierungssysteme sollte durch regelmäßige Kosten-Nutzen-Analysen belegt
werden. Effektive Praxis: die organisatorische Perspektive Akteure der formalen Bildung, Unternehmen,
Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Freiwilligenorganisationen spielen
eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Gelegenheiten zur Validierung
der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens. Die Validierung der Ergebnisse nichtformalen
und informellen Lernens stellt eine Herausforderung für die Anbieter formaler
Bildung dar, und zwar sowohl hinsichtlich des Spektrums der validierbaren
Lernergebnisse als auch hinsichtlich der Art und Weise der Einbeziehung dieses Prozesses
in die Erstellung formaler Lehrpläne und in die Bewertung derselben. Für die Unternehmen sind mit der Einführung
von Systemen zur Dokumentierung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen
ihrer Mitarbeiter erhebliche Vorteile verbunden. Die Unternehmen müssen ihre
eigenen legitimen Interessen mit denen ihrer individuellen Mitarbeiter in
Einklang bringen. Die Erwachsenenbildung bietet in erheblichem
Maße Gelegenheiten zum nichtformalen und informellen Lernen. Der Ausbau der
Erwachsenenbildung sollte daher durch die systematische Fortentwicklung formativer
und summativer Validierungen gefördert werden. Der dritte (oder Freiwilligen-) Bereich bietet
ein breites Spektrum personalisierter Lernmöglichkeiten, die in anderen
Umfeldern hoch geschätzt werden. Durch Validierung sollten die Ergebnisse
dieser Lernprozesse sichtbar gemacht und deren Anrechnung in anderen Bereichen
erleichtert werden. Die Funktionsfähigkeit der verschiedenen Stellen,
die an Validierungen beteiligt sind, setzt eine Koordinierung durch einen
institutionellen Rahmen voraus. Der institutionelle Weg zu Validierung und
Zertifizierung sollte nicht zu Bescheinigungen führen, denen wegen des Weges,
auf dem sie erworben wurden, ein unterschiedlicher Status beigemessen wird. Effektive Praxis: die Einzelperson Im Mittelpunkt des Validierungsverfahrens muss
die Einzelperson stehen. Die Aktivitäten anderer Akteure im Bereich der
Validierung sollten im Lichte ihrer Auswirkungen auf die Einzelperson beurteilt
werden. Der Zugang zur Validierung sollte allen
offenstehen. Besonders wichtig ist die Motivation derjenigen, die sich dem
Verfahren unterziehen wollen. Das mehrstufige Validierungsverfahren bietet
den Einzelnen viele Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der künftigen Ausrichtung
ihrer Validierung. Die entsprechenden Entscheidungen sollten durch Information
und Beratung erleichtert werden. Effektive Praxis: Struktur des
Validierungsverfahrens Die drei Prozesse der Orientierung, der
Bewertung und des externen Audits können bei der Evaluierung von bereits
existierenden Validierungsverfahren zum Einsatz kommen und die Entwicklung
neuer Validierungsverfahren fördern. Effektive Praxis: Methoden Bei den Methoden der Validierung von
Ergebnissen nichtformalen und informellen Lernens handelt es sich im Wesentlichen
um dieselben, die auch bei der Bewertung der Ergebnisse formalen Lernens zum
Einsatz kommen. Werden sie für die Validierung verwendet, so
sind sie so zu beschließen, zu kombinieren und anzuwenden, wie es der
individuellen Besonderheit und dem nicht-standardisierten Charakter des
nichtformalen und informellen Lernens entspricht. Der Bewertung von Lernergebnissen dienende
Instrumente müssen zweckmäßig sein. Effektive Praxis: Validierungs-Fachleute Wie effektiv Validierungsverfahren ablaufen,
hängt im Wesentlichen vom professionellen Beitrag derjenigen ab, die als
Berater, Bewerter oder Verwaltungsfachleute in das Validierungsverfahren
eingebunden sind. Der Aus- und Fortbildung dieser Fachleute kommt entscheidende
Bedeutung zu. Eine Vernetzung, die den Austausch von
Erfahrungen und das reibungslose Funktionieren einer Gemeinschaft von
Fachleuten aus der Validierungspraxis ermöglicht, sollte Bestandteil eines
Fortbildungsprogramms für die betreffenden Fachleute sein. Wenn die an einem konkreten Validierungsverfahren
beteiligten Fachleute miteinander interagieren, so dürfte sich daraus eine
effizientere und effektivere Praxis entwickeln, die denjenigen zugute kommt,
die eine Validierung beantragen. [1] Gemeint sind EU-Bürger und alle Drittstaatsangehörigen
mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Europäischen Union. [2] KOM(2010) 682 endg. [3] KOM(2010) 477 endg. [4] KOM(2011) 206 endg. [5] COM(2012) 173 final. [6] Ständige Vertretungen bei der EU, Ausschuss für
Bildungsfragen, Beratende Gruppe für den Europäischen Qualifikationsrahmen,
Gruppe für die Anerkennung von Lernergebnissen, Stakeholder-Forum für
lebenslanges Lernen, Beratender Ausschuss für Berufsbildung, Benutzergruppe des
Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung, Arbeitsgruppe
Erwachsenenbildung, Arbeitsgruppe Modernisierung der Hochschulbildung,
Bologna-Follow-up-Gruppe, Europass- und Euroguidance-Zentren, Europäisches
Netzwerk für die Politik der lebensbegleitenden Beratung, Youthpass-Beirat, Netz
der nationalen Informationszentren für die akademische Anerkennung, Netzwerk
für die Anerkennung früherer Lernerfahrungen an Hochschulen,
Sachverständigengruppe für die Mobilität junger Freiwilliger. [7] KOM(2010) 2020 endg. [8] Jugend in Bewegung, KOM(2010) 477 endg., Agenda für neue
Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten, KOM(2010) 682 endg. [9] ABl. C 119 vom 28.5.2009, S.2. [10] KOM(2009) 200 endg. [11] ABl. C 311 vom 19.12.2009, S.1. [12] http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/vocational/bruges_de.pdf. [13] ABl. C 372 vom 20.12.2011, S.36. [14] ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1. [15] KOM(2011) 206 endg. [16] COM(2012) 173 final. [17] ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2. [18] Erklärung der am 29. und 30. November 2002 in Kopenhagen
versammelten für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen europäischen
Minister sowie der Europäischen Kommission zur Förderung einer verstärkten
europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung, http://ec.europa.eu/education/pdf/doc125_en.pdf. [19] http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/informal/validation2004_de.pdf. [20] http://www.cedefop.europa.eu/EN/about-cedefop/projects/validation-of-non-formal-and-informal-learning/index.aspx. [21] Cedefop, 2009, http://www.cedefop.europa.eu/DE/Files/4054_de.pdf. [22] ABl. C 111 vom 6.5.2008, S.1. [23] ABl. L 390 vom 31.12.2004, S.6. [24] ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 11. [25] http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/consult/vnfil/report_en.pdf. [26] Dazu zählen EU-Bürger und Drittstaatsangehörige mit
rechtmäßigem Wohnsitz in der Europäischen Union. [27] Im Sinne der Definitionen des Anhangs I. [28] ABl. L 255 vom 30.9.2005, S.22. [29] Diese Gruppe wurde eingerichtet durch die Empfehlung des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des
Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, ABl. C 111 vom 6.5.2008,
S.1.