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Document 52012IE1592
Opinion of the European Economic and Social Committee on ‘The role of women as drivers of a development and innovation model in agriculture and rural areas’ (own-initiative opinion)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Rolle der Frau als treibende Kraft für ein Entwicklungs- und Innovationsmodell in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum“ (Initiativstellungnahme)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Rolle der Frau als treibende Kraft für ein Entwicklungs- und Innovationsmodell in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum“ (Initiativstellungnahme)
OJ C 299, 4.10.2012, p. 29–33
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
4.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 299/29 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Rolle der Frau als treibende Kraft für ein Entwicklungs- und Innovationsmodell in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum“ (Initiativstellungnahme)
2012/C 299/06
Berichterstatterin: Daniela RONDINELLI
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 19. Januar 2012, gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:
"Die Rolle der Frau als treibende Kraft für ein Entwicklungs- und Innovationsmodell in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum".
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 26. Juni 2012 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 482. Plenartagung am 11./12. Juli 2012 (Sitzung vom 12. Juli) mit 204 gegen 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1 |
Das Potenzial der Frauen, die in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum arbeiten und/oder unternehmerisch tätig sind, muss in sämtlichen Politiken der EU untersucht, erfasst und gefördert und darf nicht durch EU-Maßnahmen eingeengt werden. Nur so wird das notwendige Fundament gelegt, damit Frauen aktiv an der Entwicklung und Innovation mitwirken und der gesamten Branche aus der Krise helfen können. |
1.2 |
Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Maßnahmen zur Förderung der Stellung der Frauen müssen in allen Rechtsvorschriften und Programmen der EU gewährleistet werden, und zwar durch eine wirksame Gleichstellung von Frauen und Männern, einen einfacheren Zugang zu den Mitteln und eine regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse. |
1.3 |
Die Frauen müssen in die Pläne zur Entwicklung des Sektors auf lokaler und regionaler Ebene einbezogen werden. Dies setzt voraus, dass sie in die Lage versetzt werden, sich einzubringen und ihre Bedürfnisse, Erfahrungen und Vorhaben zum Ausdruck zu bringen ("Kapazitätsaufbau"). |
1.4 |
Bei der Zusammenarbeit der Universitäten und Forschungszentren mit den betroffenen Frauen müssen deren Potenziale und Bedürfnisse ermittelt, Fortbildungsmechanismen und technische Instrumente zur Förderung der Entwicklung der von Frauen geführten Unternehmen bereitgestellt und die Arbeits- und Lebensbedingungen der in der Landwirtschaft tätigen Frauen verbessert werden. |
1.5 |
IKT (1) spielen bei der Entwicklung und Verbesserung der Beschäftigung von Frauen in der Landwirtschaft eine entscheidende Rolle, sofern sie effizient, flächendeckend, zugänglich und kostengünstig (Breitbandanschlüsse) sind. Auf diese Weise können auch Arbeitsplätze für Fachkräfte im IKT-Bereich geschaffen werden. |
1.6 |
Die durch gute IKT erleichterte Gründung von Frauennetzwerken fördert die Kontaktaufnahme, die Mitwirkung, Beziehungen im Allgemeinen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen Frauen aus der EU und Frauen aus Bewerber- oder Drittstaaten, was sich positiv auf die internationale Zusammenarbeit und den Handel auswirkt. |
1.7 |
Die Ausbildung muss auf die Bedürfnisse und Potenziale der betroffenen Frauen ausgerichtet sein. Für innovative Formen der Wissensverbreitung können die Frauen selbst sorgen (Diskussionsgruppen, Selbstunterricht, Zeitungsartikel, Informationsveranstaltungen in Bildungseinrichtungen usw.). |
1.8 |
Damit Frauen sich überhaupt organisieren, einbringen und dabei ihre Potenziale zur Entfaltung bringen können, sind effiziente, zugängliche und flexible Dienste notwendig, die es ihnen ermöglichen, sich zeitlich von ihrer Betreuungsarbeit freizumachen. Dies gilt für die Bereiche Gesundheit, Verkehr, Kredit, Vertrieb, Vermarktung, Alten- und Kinderbetreuung, aber auch für Sparten des Sozialwesens, um denjenigen Frauen Sicherheiten zu bieten, die nicht abgedeckt sind. Auch in diesem Fall entstehen induzierte Arbeitsplätze in den jeweiligen Diensten. |
1.9 |
Alle EU-Mitgliedstaaten sollten die rechtliche Anerkennung der mitarbeitenden Ehepartnerinnen fördern, damit diese sozial- und krankenversichert sind. Auf EU-Ebene wäre es sinnvoll, einen Rechtsrahmen für einen gemeinsamen Rechtsanspruch festzulegen, z.B. durch ein Statut für Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum. |
1.10 |
Frauen können zur Nachhaltigkeit der Landwirtschaft und der Region beitragen, wenn sie mit dem notwendigen Wissen und den erforderlichen technologischen Instrumenten ausgestattet sind (grüne Technologien, wirksame Verwaltung und Nutzung der Ressourcen, saubere Energieerzeugung). Für die Gründung solcher innovativer und nachhaltiger Unternehmen ist ein beschleunigtes Verfahren vorzusehen, das den Zugang zu den Ressourcen (insbesondere in der zweiten Säule der GAP) vereinfacht. |
1.11 |
Frauen können neue Impulse für einen Aufschwung des Handwerks, traditioneller Qualitätsprodukte und biologischer Erzeugnisse geben, u.a. durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Erzeugerinnen und Verbraucherinnen. Diese Zusammenarbeit muss beleuchtet und gefördert werden (wie im Fall der "kurzen Versorgungskette"). |
1.12 |
Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen so ausgerichtet sein, dass sie die Arbeit und Beschäftigung von Frauen fördern, namentlich durch thematische Programme nur für Frauen (zweite Säule). |
1.13 |
Mitgliedstaaten, Regionen, lokale Gebietskörperschaften und Sozialpartner sind gemeinsam verantwortlich für die Förderung der Potenziale der in ländlichen Gebieten lebenden Frauen, indem sie für die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen und die Umsetzung eines angemessenen Rechtsrahmens sicherstellen, der die Anwendung der Grundsätze der Gleichstellung und der Vertretung auch in ihrer internen Struktur gewährleistet. Positive Beispiele in einzelnen Mitgliedstaaten sollten als Ansporn dafür dienen, dass Frauen – wie auch vom Europäischen Parlament gefordert – in allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gremien des Agrarsektors und der ländlichen Räume angemessen vertreten sind. |
2. Ein Potenzial, das es zu entfalten gilt
2.1 |
Das Potenzial der Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum wird unterschätzt: Im Bericht über die GAP 2010 (2) wird nur im Zusammenhang mit den EUROSTAT-Statistiken Bezug auf die Frauen genommen, während der Bericht über die ländliche Entwicklung 2010 nur beiläufig die Kluft zwischen Männern und Frauen bei der Erwerbsquote erwähnt (76 % der Männer, 62 % der Frauen (3)). Auch im aufschlussreichen Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 über "strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums" (4) werden Frauen nur im Zusammenhang mit der notwendigen Förderung ihres Zugangs zur Beschäftigung erwähnt. |
2.2 |
In seiner Entschließung zur "Rolle der Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum" (5) von 2011 führt das Europäische Parlament hingegen eingehend die Haupthindernisse auf, denen Frauen gegenüberstehen, und schlägt einige strategische Möglichkeiten vor, um sie in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage zu unterstützen. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss schließt sich der Untersuchung des EP und den darin enthaltenen Schlussfolgerungen an und verweist gleichzeitig auf eine Reihe eigener Stellungnahmen (6). |
2.3 |
Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über die Strukturfonds, die dazugehörigen Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (7) und die Mitteilung über die Europäische Innovationspartnerschaft in der Landwirtschaft (8). Alle diese Texte enthalten interessante Elemente, die auf eine größere Aufmerksamkeit der Institutionen für Geschlechterfragen hoffen lassen. Der EWSA hofft, dass der Rat entsprechende Beschlüsse folgen lässt. |
2.4 |
Der EWSA würdigt ausdrücklich die Aktivitäten von Landfrauenorganisationen und vergleichbaren Netzwerken in einer Reihe von Mitgliedstaaten. Diese sind zum Teil eigenständig und zum Teil in die Bauernverbände integriert. Auch gibt es teilweise Landjugendorganisationen mit beachtlichem Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter. Dadurch werden viele Frauen qualifiziert und zu weiterem unternehmerischen, sozialen, berufsständischen und politischen Engagement motiviert. Auch haben sie einen großen Anteil an bisher erreichten Fortschritten, z.B. bei der sozialen Absicherung der Bauernfamilien. In einigen Bauernverbänden – bisher traditionell von Männern dominiert – sind heute Frauen mit großem Einfluss aktiv (9). Solche Beispiele sollten in allen Mitgliedstaaten als Vorbild dienen. |
2.5 |
In dieser Stellungnahme sollen parallel zu den genannten Dokumenten einige Kriterien und Maßnahmen ausgearbeitet werden, die dazu beitragen, dass Frauen ihr Potenzial als Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen entfalten können, indem sie eine innovative Rolle übernehmen, die zu einer nachhaltigen Entwicklung und einer hochwertigen Beschäftigung beiträgt. Durch eine bessere Erkennung der Potenziale und Bedürfnisse der in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum erwerbstätigen und unternehmerisch tätigen Frauen kann die Produktion verbessert, optimiert, strategischer gestaltet und diversifiziert werden sowie eine stärkere Kohärenz zwischen der GAP und den Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung und zum territorialen Zusammenhalt hergestellt werden. |
3. Daten und Interpretationskriterien
3.1 |
Die sukzessiven Reformen der GAP haben die konzeptuellen Nuancen zwischen Agrarwirtschaft, ländlicher Wirtschaft und Bodenbewirtschaftung/Flächennutzung verwischt. Dadurch erweitert sich zwar der Hintergrund (10), vor dem die Probleme von Frauen untersucht werden können, doch wird es auch umso notwendiger, über genaue, aufgeschlüsselte und qualitative Daten zu verfügen und die bereits begonnene Arbeit von EUROSTAT zu vertiefen. Der Entschließung des Europäischen Parlaments von 2011 zufolge gibt es insgesamt 26,7 Mio. "regelmäßig in der Landwirtschaft tätige Personen", von denen 42 % (d.h. 11,2 Mio.) Frauen sind. Diese Zahlen umfassen jedoch sämtliche Tätigkeiten in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum, bei denen Personen eine beliebige Beschäftigung ausüben (die jedoch zumeist weder die einzige noch die Hauptbeschäftigung ist). EUROSTAT misst die Beschäftigung in der Landwirtschaft hingegen auf der Grundlage der Jahresarbeitseinheiten (JAE), was die Gesamtzahl der in irgendeiner Form im Agrarsektor tätigen Männer und Frauen für das Jahr 2010 (für Tätigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei) auf 11,1 Mio., und für Frauen folglich auf etwa 4,7 Mio. (11), schrumpfen lässt. |
3.2 |
Dieser Verweis auf die statistische Methodik verdeutlicht, dass das Problem nicht aufgrund der Menge entsteht, sondern vielmehr aufgrund der strategischen Bedeutung des Agrarsektors und des ländlichen Raums in ihrer Interaktion mit städtischen und stadtnahen Gebieten und deren nachhaltiger Entwicklung (in den Bereichen Umwelt und Gesellschaft). Die Situation der Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum muss demnach aus einem doppelten Blickwinkel betrachtet werden: das hohe Niveau der Produktionsnormen in der europäischen Landwirtschaft und das Potenzial der Frauen, das mit bescheidenen, aber effizient und gezielt eingesetzten Mitteln entfaltet werden kann. Außerdem wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass wir uns immer noch in einer tiefen Krise befinden, die Probleme, aber gleichzeitig auch Chancen für die in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum lebenden und arbeitenden Frauen mit sich bringt. |
4. Landwirtschaft und ländliche Wirtschaft und die Folgen der Krise
4.1 |
Jüngsten Erhebungen über die Lage in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zufolge kann die Branche nach einem Rückgang von Produktion und Beschäftigung aufgrund des Konsum- und Exporteinbruchs nun wieder steigende Wachstumszahlen und Einkommen verzeichnen. Insbesondere der Binnenmarkt scheint sich in Richtung Qualität und Nachhaltigkeit zu bewegen: So neigen die Verbraucher beispielsweise zunehmend dazu, lokale Produkte (Direktvertrieb oder kurze Versorgungskette (12)) und/oder biologische Erzeugnisse zu kaufen. |
4.2 |
In Bezug auf die Beschäftigung wurden zwischen 2007 und 2008 in der Landwirtschaft etwa 900 000 Arbeitsplätze abgebaut, zwischen 2008 und 2009 gingen 200 000 Jahresarbeitseinheiten verloren (13). Der negative Beschäftigungstrend könnte sich demnach auf einem Niveau festsetzen, das von einem realen Rückgang der Beschäftigten im Zuge der Rationalisierung der Betriebe zeugt, bei dem die Zahl der gering qualifizierten Arbeitskräfte zugunsten von mehr Fachkräften rückläufig ist. |
4.3 |
Trotz dieser Hoffnungssignale ist die Krise mitnichten zu Ende, und auch die Situation der Frauen hat sich noch nicht gebessert: Die Mehrzahl der Agrarbetriebe beschäftigt weibliche Arbeitskräfte immer noch informell, obwohl diese ohnehin schon stark benachteiligt sind, sowohl in der Vollzeitbeschäftigung (26 % der Frauen gegenüber 52 % der Männer) als auch in der Teilzeitbeschäftigung (9,7 % der Männer gegenüber 11,8 % der Frauen) (14). Neben diesen Daten gibt es noch die Saisonarbeit (die einen riesigen Anteil der Beschäftigten im Vergleich zum geringen Anteil der unbefristet Beschäftigten ausmacht), die informelle Arbeit und die illegale Arbeit, die ein unsichtbares, weites und nicht quantifizierbares Problemfeld darstellen, das durch Legalisierung der Schwarzarbeit und Stabilisierung der Beschäftigung von Frauen (im Rahmen des Möglichen) angegangen werden müsste. |
4.3.1 |
Besonders besorgniserregend ist die Lage der Einwanderinnen (ob aus der EU oder aus einem Drittstaat), denen oftmals die elementarsten Rechte verwehrt werden, angefangen bei verspäteten Lohnzahlungen oder unbegründeten und unentschuldbaren Lohnkürzungen. Diese Situation hat sich seit Beginn der Krise noch verschlimmert und darf nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass kleine Agrar- und Verarbeitungsbetriebe nur noch schwer Kredite bekommen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Arbeitnehmerinnen ohne Lohn in ihr Heimatland zurückkehren mussten oder Ausbeutern, Kriminellen und illegalen Händlern mit Arbeitskräften ausgeliefert waren, die in einigen EU-Mitgliedstaaten leider immer noch nicht strafrechtlich verfolgt werden können. |
4.3.2 |
Aufgrund der weiten geographischen Streuung der zumeist nur kleinen Agrarbetriebe gestalten sich die Kontrollen der Vorschriftsmäßigkeit der Arbeitsverhältnisse schwierig. Eine sorgfältige Verwaltung durch die lokalen Gebietskörperschaften gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Organisationen der Zivilgesellschaft kann jedoch ein Ansatzpunkt sein, um Rechtswidrigkeiten und Kriminalität zu bekämpfen und somit die Rechte und die Sicherheit aller zu schützen. |
5. Um die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu verbessern …
5.1 |
Die Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugung ist ein wichtiger Aspekt der Arbeit der Frauen, ob als Erzeugerinnen, mitarbeitende Ehefrauen, Verbraucherinnen oder Übermittlerinnen alter Traditionen, kreativer Ansätze und altbewährter Verfahren. Um diesen Umstand stärker zur Geltung zu bringen, sind abgestimmte Entscheidungen vor Ort notwendig. |
5.2 |
Bei der Entwicklung und Anwendung fortschrittlicher Produktionstechniken, der Forschung, der Berufsberatung und der Ausbildung müssen Forschungszentren und Universitäten mit den landwirtschaftlichen und ländlichen Gebieten kooperieren und die Bedürfnisse der Frauen sowie die Analyse ihrer Potenziale in ihre Studien aufnehmen. |
5.3 |
Oftmals wird die Auffassung vertreten, dass jedes Problem der qualitativen Verbesserung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit mit einer entsprechenden Ausbildung gelöst werden kann. Dies kann dazu führen, dass es zwar ein größeres, aber kein qualitativ besseres und gezielteres Ausbildungsangebot gibt, das dann oftmals auch weder den konkreten Bedürfnissen der Wirtschaft und der betroffenen sozialen Akteure noch den gemeinsamen Strategien zur nachhaltigen Entwicklung angemessen gerecht wird. Wenn sich die Landwirtschaft und der ländliche Raum weiterentwickeln sollen, dann braucht es dazu ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen; doch die Ausbildung alleine führt nicht unmittelbar zu einer Verbesserung der Arbeit, der Tätigkeit und des Lebens, wenn die entsprechenden Strukturen und Dienste fehlen und keine nachhaltigen und guten Arbeitsplätze geschaffen werden. |
6. … Bedürfnisse und Potenziale vor Ort untersuchen
6.1 |
Jegliche Form der Ausbildung, der Dienstleistungserbringung oder der Rationalisierung muss von der Analyse der konkreten Bedingungen und der Möglichkeiten der im ländlichen Raum lebenden und arbeitenden Frauen ausgehen. Dies impliziert eine aufmerksame Analyse der Region, der Potenziale und der Erwartungen der dort lebenden Menschen unter aktiver Einbeziehung der betroffenen Frauen. Im Rahmen der Mitwirkung werden die nationalen, regionalen und lokalen Behörden, aber auch die Berufsverbände in die Verantwortung genommen. Das Gesamtpotenzial einer Region kann gesteigert werden, indem die Potenziale der dort lebenden Frauen ausgeschöpft werden. Gezielte und wirksame Programme zur Förderung der Innovation, des Unternehmertums und der Beschäftigung von Frauen können Arbeitsplätze schaffen (insbesondere für junge Menschen) und so den Trend der Landflucht verlangsamen und mitunter sogar umkehren. |
6.1.1 |
Die Universitäten und Regionen müssen bei der Untersuchung dieser Potenziale zusammenarbeiten: Forschungszentren müssen in die Ausarbeitung und Auswertung der Entwicklungspläne einbezogen werden. Daher müssen mittels fortschrittlicher und zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien leistungsfähige Verbindungen zwischen den Universitäten und den betroffenen Frauen gewährleistet werden, um sorgfältige Recherchen durchführen und diese vor Ort erproben zu können (15). |
6.1.2 |
In den regionalen Raumordnungsplänen sollten gezielte Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen, mitarbeitende Ehefrauen und Unternehmerinnen enthalten sein, die ihrer Anpassungs- und Innovationsfähigkeit sowie ihrer Kompetenz zur Übermittlung von Wissen und Verfahrensweisen Rechnung tragen. Frauen, die eine Ausbildung erhalten haben, sollten dazu angeregt werden, diese an andere weiterzugeben, sowohl durch formale Instrumente (Genossenschaften, Einrichtungen, die bei den Entscheidungen der lokalen Gebietskörperschaften mitwirken, Aktionsgruppen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung usw.) als auch durch informelle Instrumente (Diskussionsgruppen und Selbstunterricht, Veranstaltungen in Bildungseinrichtungen, Radio- und Fernsehsendungen, Zeitungsartikel, Sozialunternehmen usw.). Der notwendige Anreiz besteht nicht nur in finanziellen Mitteln, sondern auch darin, dass die Frauen Zeit gewinnen durch entsprechende Vergünstigungen und gute Dienste vor Ort (bezahlte Arbeitsbefreiung, Kinderbetreuungsstrukturen, effiziente und kostenlose Verkehrsmittel (16), vorübergehende Vertretung in der Betreuungsarbeit, Kindertagesstätten in ländlichen Gebieten usw.). |
6.2 |
Angesichts der Tatsache, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten weniger als 60 % der Haushalte über einen Internetanschluss verfügen, ist eine wirksame, schnelle (Breitband) und kostengünstige Internetanbindung eine Grundvoraussetzung. Eine breitere Nutzung der IKT kann auch den Fernunterricht und die Kommunikation zwischen weit auseinander liegenden Gebieten vereinfachen. Sie stellt einen Anreiz für die Kommunikation mit Frauen aus der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in anderen Ländern dar, wodurch das Interesse für den Erwerb von Fremdsprachen geweckt und der Austausch von Erfahrungen gefördert wird. |
6.2.1 |
Darüber hinaus fördern IKT die Gründung von Netzwerken für Unternehmerinnen, mitarbeitende Ehefrauen und Arbeitnehmerinnen, welche durch die Teilnahme von Migranten aus Drittstaaten dazu angeregt werden, sich auch mit Frauen aus Bewerber- und Drittstaaten auszutauschen und zusammenzuarbeiten. Dadurch kann ein fruchtbarer Erfahrungsaustausch, eine bessere Entwicklungszusammenarbeit und sogar eine stärkere Handelsintegration entstehen sowie ein Beitrag zur Lösung des weltweiten Nahrungsmittelproblems geleistet werden. |
6.3 |
Die Gesundheit der in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum tätigen Frauen ist eine Priorität. Mit wirksamen Gesundheitsdienstleistungen (einschließlich der Strukturen für Telemedizin und Ferndiagnostik) und einer hochwertigen medizinischen Ausstattung müssen die Gesundheit, die Sicherheit und die Berufskrankheiten am Arbeitsplatz überwacht werden, was wiederum Arbeitsplätze für Fachkräfte schaffen kann. Diese Dienstleistungen (insbesondere für die reproduktive Gesundheit und gynäkologische Untersuchungen) sollten kostenlos sein, oder die Kosten sollten zumindest stets an das Einkommen der Familie und an die Familienlasten angepasst sein. Ein zentraler Aspekt sind die zahlreichen älteren Frauen in ländlichen Gebieten: In einigen Ländern, die stark von der Landwirtschaft geprägt sind, liegt die Lebenserwartung von Frauen weit über der von Männern, sodass der Anteil an Frauen in der Altersgruppe der über 60-Jährigen überwiegt (17). Für diese Frauen ist das Vorhandensein von medizinischen, Betreuungs- und Begleitdiensten unabdingbar, u.a. auch, damit jüngere Frauen nicht dazu verpflichtet sind, zusätzliche familiäre Lasten auf sich zu nehmen. |
6.4 |
Die Stellung der in der Landwirtschaft mitarbeitenden Ehepartnerinnen wird immer noch sehr unterschiedlich von Land zu Land gehandhabt. Formal werden sie nicht als Arbeitnehmerinnen anerkannt, obwohl sie intensive Arbeit leisten, und so bleiben sie in einigen Mitgliedstaaten immer noch ohne jegliche Gesundheits- und Rentenversicherung (bis auf die Grundversorgung dort, wo diese vom Sozialsystem vorgesehen ist). Es sind daher Instrumente notwendig, die einen Versicherungsschutz für diese Frauen gewährleisten, z.B. durch gezielte Pensionsfonds, die von den Sozialpartnern oder den regionalen Behörden gefördert werden. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, Bestimmungen für einen gemeinsamen Rechtsanspruch festzulegen, z.B. durch ein Statut für Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum. |
6.5 |
Frauen spielen bei der rationellen Nutzung der Energie und der Abfallentsorgung eine Schlüsselrolle, da sie für den familienwirtschaftlichen Bereich zuständig sind. Mülltrennung und angemessene Kompostierungs- und Umwandlungsanlagen (Biomasse) gehen Hand in Hand mit den Energiesparzielen und dem "positiven Kreislauf" der landwirtschaftlichen und biologischen Erzeugung, die auf dem Gebiet der Energie selbstversorgend ist. Der Zugang zu den neuen grünen Technologien zur Erzeugung und wirksamen Nutzung der Ressourcen sollte vereinfacht werden und es sollten gezielte Anreize für von Frauen geleitete Betriebe und Aktivitäten vorgesehen werden. |
6.6 |
In vielen Ländern wurden positive Erfahrungen im Bereich des ländlichen Tourismus mit zumeist genossenschaftlich von Frauengruppen geführten Betrieben gemacht, mit ausgezeichneten Managementergebnissen. Angesichts des wachsenden Interesses an dieser Art des Tourismus sollten solche Tätigkeiten ins Netz gestellt und bewährte Praktiken auf diesem Gebiet ausgetauscht werden. |
6.7 |
Damit der Vertrieb zur nachhaltigen Entwicklung und zur (oftmals auf kleinen Flächen ausgeübten) Beschäftigung der Frauen beiträgt, muss er hochwertig, funktional und flexibel sein: Örtliche Vertriebsgenossenschaften könnten relativ kostengünstig den Verkauf lokaler Qualitätsprodukte zu erschwinglicheren Preisen fördern. Auch gezielte Veranstaltungen zur Absatzförderung dieser Produkte haben sich als nützlich erwiesen. |
6.8 |
Es ist wichtig, das vom Aussterben bedrohte ortstypische Handwerk zu fördern. Gezielte Informations- und Vermarktungskampagnen können dabei helfen, handwerkliche Tätigkeiten und Arbeitsplätze aufrechtzuerhalten bzw. zu schaffen und der Landflucht und dem durch den Massenimport bedingten Qualitätsverfall Einhalt zu gebieten. Aus diesem Grund ist ein erfolgreiches Zusammenwirken von angemessenen Diensten, Technologien und Verkehrsmitteln unabdingbar, um die ländlichen Gebiete mit den städtischen Märkten zu verbinden (18). |
6.9 |
Der Zugang zu Krediten muss verbessert werden, um die Gründung von Landwirtschafts- und Handwerksbetrieben und -genossenschaften anzustoßen, indem einerseits mehr Verantwortung an die traditionellen Banken (insbesondere die Landwirtschaftskassen und örtlichen Sparkassen) übertragen wird, und andererseits Programme für Mikrokredite gefördert werden, die vorrangig Frauen zugutekommen. |
7. Die EU-Politik und die Einbindung der Zivilgesellschaft
7.1 |
Bis zur Verabschiedung des Vorschlags für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über die Strukturfonds (19) ist auf die ELER-Verordnung zu verweisen, in der betont wird, dass die Mittel aus dem Fonds für die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eingesetzt werden sollen, und in der die Information und Einbindung der an der Erreichung dieses Ziels beteiligten Einrichtungen vorgesehen ist (20). Die neue gemeinsame Verordnung könnte noch durch die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für die Frauen gestärkt werden, die innovative und nachhaltige Landwirtschafts- oder Handwerksbetriebe gründen wollen. Dies würde den Organisationen der Zivilgesellschaft, die an der Partnerschaft gemäß Artikel 6 der genannten Verordnung beteiligt sind, mehr Macht und eine größere Initiativkompetenz verleihen. |
7.2 |
In Bezug auf den Vorschlag für eine gemeinsame Verordnung über die Fonds (der bereits in einer EWSA-Stellungnahme behandelt wurde (21)) bekräftigt der EWSA an dieser Stelle seine starken Bedenken gegenüber den Auswirkungen, die die makroökonomischen Konditionalitäten (Artikel 21) auf die Projekte zur Entwicklung von Initiativen zugunsten von Frauen haben könnten. Der EWSA fordert, mit einer spezifischen rechtlichen Bestimmung zu verhindern, dass die schwächsten Glieder der Gesellschaft, darunter die Frauen, direkt oder indirekt benachteiligt werden. |
7.3 |
Der EWSA hofft, dass die Kommission zusätzlich zu ihren Bemühungen in den bereits genannten Vorschlägen auch schneller auf die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse der Frauen reagiert, indem insbesondere darauf geachtet wird, die Programme zur Förderung der Stellung der Frauen im ländlichen Raum inhaltlich und methodisch nicht zu starr zu gestalten. |
7.4 |
Eine stärkere und bessere Einbindung der Frauen in die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung sollte auch systematisch in die europäischen Forschungs- und Entwicklungsprogramme, Ausbildungsprogramme (Europäischer Sozialfonds u.a.) und Programme zur Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern aufgenommen und selbstverständlich auch bei der Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsionspolitik beachtet werden. |
7.5 |
Die Regelungen, Programme und Projekte bezüglich der Durchführung der zweiten Säule sollten im Rahmen der Überwachungsmechanismen der GAP regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Chancengleichheit wirksam umgesetzt und die verwendeten Mittel angemessen eingesetzt werden. |
7.6 |
Es müssen ebenfalls thematische Unterprogramme für Frauen im Rahmen der Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung vorgesehen werden, und die Erfahrungen mit der Initiative LEADER müssen angemessen gefördert und verbreitet werden. |
7.7 |
Um Programme zu entwickeln, die vorrangig auf die Entfaltung des Potenzials der Frauen abzielen, muss die Region in ihrer geografischen, administrativen und soziologischen Bedeutung die führende Rolle im partizipativen Prozess spielen. Die Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft müssen bei den Entscheidungen und der entsprechenden Durchführung eine direkte gemeinsame Verantwortung übernehmen. Dafür müssen sie auch zeigen, dass sie in der Lage sind, die Bedürfnisse der Frauen konkret und wirksam zu vertreten und sie auf allen Ebenen der Organisationen einzubeziehen, indem sie ebenfalls ihren besonderen Kapazitätsaufbau berücksichtigen. |
7.7.1 |
Der EWSA ruft alle in ihm vertretenen Organisationen dazu auf, einen starken Fokus auf die in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum arbeitenden und lebenden Frauen zu richten, sich zum Sprachrohr ihrer Bedürfnisse und Bestrebungen zu machen und sie systematisch in die unterschiedlichen horizontalen und vertikalen Partnerschaftsstrukturen einzubinden. |
Brüssel, den 12. Juli 2012
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Staffan NILSSON
(1) Informations- und Kommunikationstechnologien.
(2) Die Landwirtschaft in der Europäischen Union – Statistische und wirtschaftliche Informationen - Bericht 2010, März 2011.
(3) Siehe Seite 146, Tabelle 3.5.1.4 des genannten Berichts.
(4) Beschluss vom 20. Februar 2006 (2006/144/EG), Programmplanungszeitraum 2007-2013 – ABl. L 55 vom 25.2.2006, Seite 20.
(5) Siehe P7_TA(2011)0122.
(6) U.a. die Stellungnahmen CESE, ABl. C 256 vom 27.1.2007, S. 144-149; CESE, ABl. C 317 vom 23.12.2009 S. 49; CESE, ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 41; CESE, ABl. C 376 vom 22.12.2011; CESE, ABl. C 143 vom 22.05.2012, S. 35-39; CESE, ABl. C 191 vom 29.06.2012, S. 116-129.
(7) COM(2011) 615 final/2 und SWD 61 final, Teil I und II.
(8) COM(2012) 79 final.
(9) So steht beispielsweise eine aktive Bäuerin als Präsidentin an der Spitze des Zentralverbands schwedischer Landwirte (LRF).
(10) 92 % Europas sind ländliches Gebiet. Dort leben etwa 56 % der Bevölkerung, die 45 % der in der EU erzielten Wertschöpfung ausmachen (Daten aus dem unter Ziffer 2.1 aufgeführten Beschluss des Rates entnommen).
(11) Die Kommission arbeitet derzeit an einer Reihe von Berichten und Studien zu diesem Thema. Der EWSA hofft, dass darin noch genauere qualitative und aufgeschlüsselte Daten enthalten sein werden.
(12) An dieser Stelle sei an die Konferenz "Local agriculture and short food supply chains" ("Lokale Landwirtschaft und kurze Nahrungsmittelversorgungsketten") am 20.4.2012 in Brüssel erinnert.
(13) Cf. EUROSTAT-Daten.
(14) Siehe Bericht über die GAP 2010, Tabelle 3.5.1.4 (http://ec.europa.eu/agriculture/agrista/2010/table_de/index.htm).
(15) In weiten Teilen des ländlichen Raums gibt es keine Hochschul- und Forschungseinrichtungen. An dieser Stelle ist es interessant, auf die Gründung einer Universität in Umeå (Schweden), einem ländlichen, kaum entwickelten Gebiet, hinzuweisen, das jedoch auflebte, als das Studien- und Forschungszentrum erst einmal richtig in Betrieb war.
(16) Aus dem in Fußnote 7 bereits genannten SWD Teil II geht hervor, dass Frauen häufiger auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen als Männer.
(17) In Litauen leben Frauen im Durchschnitt 11 Jahre länger als Männer, in Lettland 10 Jahre, in Polen, Rumänien und der Slowakei 8 Jahre und in der Tschechischen Republik, Portugal, Slowenien und Spanien 7 Jahre.
(18) Das Thema des Handwerks im ländlichen Raum wurde eingehend in CESE, ABl. C 143, 22.05.2012, S. 35-39, erörtert.
(19) COM(2011) 615 final/2.
(20) Siehe Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005, ABl. L 277 vom 21.10.2005, Seiten 1-40, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c); Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe b); Artikel 76 Absatz 2 Buchstabe a).
(21) Siehe CESE, ABl. C 191 vom 29.06.2012, Seiten 30-37, v.a. Ziffer 3.3.3.