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Document 52012AR0005

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu: „Vorschlag für eine Verordnung über den EFRE“

OJ C 225, 27.7.2012, p. 114–126 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 225/114


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu: „Vorschlag für eine Verordnung über den EFRE“

2012/C 225/08

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

weist darauf hin, dass eine übermäßige thematische Konzentration die Möglichkeit strategischer Entscheidungen beschränkt, und fordert mehr Flexibilität, um die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen weiter zu stärken;

fordert die Europäische Kommission auf, die Inhalte und den Umfang der einzelnen Investitionsprioritäten im Dialog mit den Mitgliedstaaten und Regionen im Einzelfall zu flexibilisieren;

begrüßt die gemeinsamen Indikatoren, erkennt jedoch noch Optimierungsbedarf;

ist der Auffassung, dass EFRE-Mittel grundsätzlich flexibel und ohne Privilegierung oder Diskriminierung bestimmter Arten von Gebieten einsetzbar sein müssen, wobei alle Arten ländlicher und stadtnaher sowie funktionaler Gebiete zu berücksichtigen sind;

empfiehlt, für eine bessere Verknüpfung zwischen Horizont 2020 und den Strukturfonds zu sorgen, indem in beiden Programmen Schnittstellen und Verknüpfungspunkte vorgesehen werden;

unterstreicht, dass eine Liste von Städten, in denen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung durchgeführt werden sollen, nur indikativen Charakter haben sollte. Sie sollte partnerschaftlich mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen erarbeitet werden. Den Regionen muss es möglich sein, flexibel und entsprechend dem regionalen und kommunalen Bedarf zu fördern;

weist darauf hin, dass der Anteil der EFRE-Mittel, der zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung sowie allgemein der lokalen Entwicklung vorgesehen sind, das Ergebnis der Planung der operationellen Programme sein sollte;

unterstreicht die Arbeiten des URBACT-Programms und fordert die Europäische Kommission auf, den Mehrwert des vorgeschlagenen neuen Stadtentwicklungsforums zu begründen;

bietet der Europäischen Kommission für einen stärkeren politischen Dialog über Stadtentwicklungskonzepte und das Zusammenwirken städtischer und ländlicher Gebiete in Europa eine enge Zusammenarbeit an;

fordert, dass in den operationellen Programmen die Herausforderungen der Gebiete mit natürlichen und demografischen Nachteilen stärker berücksichtigt werden als dies der Entwurf der Allgemeinen Verordnung in Artikel 111 vorsieht.

Berichterstatter

Michael SCHNEIDER (DE/EVP), Staatsekretär, Bevollmächtigter des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund

Referenzdokument

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

COM(2011) 614 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Bewertung

1.

begrüßt den Vorschlag der Kommission als gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen zur künftigen Ausgestaltung der EFRE-Förderung in Europa;

2.

sieht noch Änderungsbedarf, um insbesondere den Anliegen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union gerecht zu werden;

3.

verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Rahmenverordnung (1) sowie auf frühere Stellungnahmen zur künftigen Ausgestaltung der Kohäsionspolitik nach 2013 (2);

Gemeinsame Bestimmungen (Artikel 1-5)

4.

unterstreicht die in Artikel 2 vorgenommene Aufgabenbeschreibung für den EFRE, wonach dieser durch den Ausgleich regionaler Ungleichgewichte den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken soll, und stellt fest, dass sich die weitere Ausgestaltung der EFRE-Förderung auch in Zukunft an dieser Zielstellung orientieren muss. Der Ausschuss weist jedoch darauf hin, dass es gemäß Artikel 174 in Verbindung mit Artikel 176 AEUV auch zu den Aufgaben des EFRE gehört, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen zu verringern. Unter den betreffenden Gebieten gilt besondere Aufmerksamkeit den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen;

5.

unterstreicht auch, dass die Mittel des EFRE vorrangig eingesetzt werden sollten, um das Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu erreichen, wobei der in Artikel 349 AEUV anerkannten spezifischen und einzigartigen Situation der Regionen in äußerster Randlage Rechnung zu tragen ist;

6.

ist der Auffassung, dass die in Artikel 3 formulierten Interventionsbereiche des EFRE grundsätzlich geeignet sind, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken, regionale Ungleichgewichte auszugleichen und gleichzeitig die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verfolgen. Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass es aufgrund interner Entwicklungsdisparitäten auch in stärker entwickelten Regionen erforderlich sein kann, in Infrastruktureinrichtungen zu investieren, die grundlegende Dienstleistungen für die Bürger in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bereitstellen;

7.

fordert deshalb – ungeachtet der Fazilität „Connecting Europe“ – eine Konkretisierung und Flexibilisierung des Förderausschlusses von Infrastrukturen im Dialog mit den Mitgliedstaaten und Regionen. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Produktionsstrukturen wichtig;

8.

begrüßt, dass die Wettbewerbsfähigkeit von KMU unter den vorrangigen Investitionen aufgeführt wird (Artikel 5 des Vorschlags für eine EFRE-Verordnung), und hebt hervor, dass dieses Thema insbesondere in Krisenzeiten von Bedeutung ist, wenn KMU besondere Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierung und zu Investitionen haben, ihre Rolle für Beschäftigung und Innovation aber unerlässlich ist für den Zusammenhalt und den wirtschaftlichen Aufschwung; betont andererseits, dass auch zukünftig Investitionshilfen für große Unternehmen möglich sein müssen. Diese Unternehmen spielen eine wichtige strukturpolitische Rolle, z.B. als Partner bei der Entwicklung industrieller Cluster, um die Ziele der Leitinitiative „Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ zu erreichen, und nicht zuletzt als Auftraggeber für KMU;

9.

sieht grundsätzlichen Klärungsbedarf hinsichtlich des Verhältnisses der Interventionsbereiche in Artikel 3 zu den in Artikel 5 aufgezählten Investitionsprioritäten und bittet um eine Präzisierung in diesem Punkt;

10.

ist der Auffassung, dass in Anbetracht begrenzter öffentlicher Haushaltsmittel künftig privatwirtschaftlichen Initiativen eine größere Bedeutung zukommen könnte und daher der Interventionsbereich des EFRE die Unterstützung von öffentlichen und privaten Forschungs- und Innovationseinrichtungen ermöglichen sollte. Er betont, wie wichtig es ist, gemeinsame Forschungsvorhaben von privaten Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren auf EU-Ebene weiterhin zu fördern;

11.

ist der Auffassung, dass die unter Art. 3 Nr. 1. (d) iv) vorgesehene Vernetzung, Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch zwischen Regionen, Städten und den einschlägigen sozialen, wirtschaftlichen und Umweltakteuren auch eine Einbeziehung der Akteure der Wissenschaft und Forschung erfordert und dass dazu eine Klarstellung notwendig ist;

12.

unterstützt grundsätzlich die Konzentration der Mittel auf klare thematische Ziele. Jedoch sind die regionalen Operationellen Programme die geeignete Ebene, auf der diese Konzentration erfolgen muss. Daher wird die zentrale Vorgabe von Quoten und Mittelanteilen für einzelne Fonds oder Investitionsprioritäten abgelehnt. Die in Artikel 4 vorgesehene thematische Schwerpunktsetzung muss – unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips – partnerschaftlich erfolgen. Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Mitgliedstaat und der Europäischen Kommission muss auf den Vereinbarungen zwischen dem Mitgliedstaat und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften beruhen. Die Mitgliedstaaten und Regionen sowie die lokalen Gebietskörperschaften müssen – im Rahmen ihrer Zuständigkeiten – die Möglichkeit haben, im Programmierungsprozess ihre territorialen Entwicklungsstrategien eigenständig zu formulieren und ihre individuellen Prioritäten sowohl im Hinblick auf die Ziele von Europa 2020 als auch im Hinblick auf ihren spezifischen regionalpolitischen Bedarf zu setzen und zu begründen;

13.

spricht sich daher gegen die restriktive Konzentration der EFRE-Mittel auf die thematischen Ziele „Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation“, „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“ und „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Bereichen der Wirtschaft“ insbesondere in Regionen aus, deren Pro-Kopf-BIP im Zeitraum 2007-2013 weniger als 75 % des BIP-Durchschnitts der EU-25 im Bezugszeitraum betrug;

14.

weist darauf hin, dass die Konzentration auf nur diese drei Ziele die Möglichkeiten des EFRE, intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum umfassend zu unterstützen, ebenso wie seine Fähigkeit, die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede in der Union zu verringern, beschneidet. Es sei daran erinnert, dass das Ziel des EFRE gemäß Artikel 176 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darin besteht, zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen. Deshalb ist eine Verwendung des EFRE zur Förderung der Europa-2020-Strategie zwar angemessen, darf das vorrangige Ziel der Verringerung regionaler Unterschiede jedoch nicht beeinträchtigen. Zudem erschwert die Konzentration auf diese drei Ziele es den Mitgliedstaaten und Regionen, die Anforderungen von Artikel 7 (Förderung der Gleichstellung) und Artikel 8 (Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel) umfassend zu erfüllen, da die begrenzte Zahl an thematischen Zielen nicht für die Bewältigung dieser Aufgaben geeignet ist. Eine übermäßige Konzentration beschränkt auch die Möglichkeit strategischer Entscheidungen, die einer Ex-ante-Evaluierung unterzogen werden, und entwertet das Verfahren der Ex-ante-Evaluierungen. Die Durchführung komplexer Programme zur Unterstützung einer nachhaltigen integrierten regionalen Wirtschaftsentwicklung erfordert mehr Flexibilität vor Ort und ist unverzichtbar, um die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen weiter zu stärken;

15.

lehnt die starre Quotierung von Ausgaben für einzelne oder zusammengefasste thematische Ziele zum wiederholten Male ab. Die beträchtlichen Unterschiede zwischen den Regionen in Potenzialen und Bedarf, die selbst innerhalb der verschiedenen Regionskategorien bestehen, stehen einer undifferenzierten Gewichtung thematischer Ziele entgegen. Der Mehrwert der Kohäsionspolitik, der in der passgenauen Gestaltung regionaler und territorialer Entwicklungsstrategien liegt, wird durch zentral festgelegte Ausgabenquoten zunichte gemacht;

16.

stellt fest, dass die in Artikel 5 vorgeschlagenen Investitionsprioritäten , die der EFRE im Rahmen der einzelnen thematischen Ziele unterstützen soll, wichtige Bereiche der Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds abdecken. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, weshalb bestimmte Investitionen beispielsweise zur Verlagerung von Verkehrsströmen, die eindeutig der Unterstützung der Europa-2020-Strategie dienen, von der Europäischen Kommission nicht zu den Investitionsprioritäten gezählt werden;

17.

begrüßt die Investitionspriorität „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“ und möchte deren Bedeutung für Europas Zukunft unterstreichen; würde sich jedoch wünschen, dass der prozentuale Anteil an EFRE-Mitteln, der nach dem Vorschlag der Kommission diesem Ziel zugewiesen wird, in der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Kommission, dem Mitgliedstaat, der regionalen und der lokalen Ebene festgelegt wird. Auf diese Weise kann ein genau dem jeweiligen Mitgliedstaat bzw. der jeweiligen Region angepasster Anteil an EFRE-Mitteln verwendet werden;

18.

sieht in diesem Bereich vor allem Handlungsbedarf für die Investitionsprioritäten unter dem thematischen Ziel „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“. Gemessen an der Bedeutung dieses Ziels für Wachstum und Beschäftigung in Europa und angesichts des sehr breiten Spektrums an Erfolg versprechenden Unterstützungsmöglichkeiten ist gerade an dieser Stelle eine deutliche Erweiterung der Investitionsprioritäten erforderlich. Nach Auffassung des Ausschusses der Regionen muss vor allem der Förderung produktiver Investitionen, die im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung oder Diversifizierung von Betrieben oder mit einer grundlegenden Umstellung von Verfahren zur Erstellung von Produkten und Dienstleistungen zur Schaffung und zum Erhalt dauerhafter Arbeitsplätze beitragen, eine Schlüsselposition eingeräumt werden. Solche Investitionen in den Unternehmen sind die Voraussetzungen dafür, dass der notwendige Strukturwandel in Europa gelingt und die Wachstums- und Beschäftigungsziele überhaupt erreicht werden können. Die EFRE-Förderung betrieblicher Investitionen auf Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen zu beschränken, wie es die Europäische Kommission offenbar intendiert, würde den Entwicklungserfordernissen in den Regionen und in Europa nicht gerecht;

19.

fordert ferner, dass die Förderung von Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturen, in den Ausbau der touristischen Infrastruktur, in den Ausbau der beruflichen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur und in Gründerzentren in allen Regionen zu denjenigen Investitionsprioritäten des EFRE gezählt werden, denen bei der im Zuge der Aufstellung der operationellen Programme vorzunehmenden thematischen Konzentration besonderes Augenmerk gewidmet werden kann;

20.

fordert die Europäische Kommission daher auf, die Inhalte und den Umfang der einzelnen Investitionsprioritäten im Dialog mit den Mitgliedstaaten und Regionen im Einzelfall zu flexibilisieren. Allerdings sollte es keine einzelnen EFRE-Prioritäten für jeden Mitgliedstaat geben, sondern im Rahmen jedes operationellen Programms sollten die jeweils relevanten Prioritäten festgelegt werden können;

Indikatoren für die EFRE-Unterstützung des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Artikel 6)

21.

begrüßt die in Artikel 6 vorgeschlagene Vorlage gemeinsamer Indikatoren zur Messung der Ergebnisse der EFRE-Unterstützung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. In Einzelfällen besteht jedoch noch Optimierungsbedarf. Beispielsweise lässt sich die Zahl der neuen Produkte, die im Anschluss an FuE-Vorhaben auf den Markt gebracht werden, nur schwer und nur mit großer Zeitverzögerung messen. Dieser Indikator eignet sich ebenso wenig für eine europaweite Leistungsbewertung wie der Indikator „Geschätzte Verringerung der Lecks im Wasserverteilungsnetz“;

22.

fordert die Europäische Kommission auf, die 43 gemeinsamen Indikatoren in partnerschaftlicher Diskussion mit den Mitgliedstaaten und Regionen nochmals hinsichtlich Aussagekraft, Eindeutigkeit und vor allem hinsichtlich ihrer Handhabbarkeit zu prüfen und ggf. zu vereinfachen. Es sollte im Rahmen jedes operationellen Programms möglich sein, nur die Indikatoren auszuwählen, die dessen Prioritäten entsprechen. Sonst können die Verwaltungsbehörden und die Begünstigten nicht wegen mangelnder Ergebnisse zur Rechenschaft gezogen werden, für die sie nicht unmittelbar verantwortlich sind;

Besondere Bestimmungen zur Behandlung territorialer Besonderheiten (Artikel 7-11)

23.

begrüßt, dass der EFRE unter anderem auch umfassende Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung zur Bewältigung der wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen und sozialen Herausforderungen in städtischen Gebieten fördern können soll. Er stellt fest, dass der EFRE die städtische Dimension bereits in der laufenden Förderperiode umfangreich unterstützt, und befürwortet daher auch die Absicht der Europäischen Kommission, die städtische Dimension in der nächsten Förderperiode zu stärken;

24.

ist jedoch der Auffassung, dass EFRE-Mittel grundsätzlich flexibel und ohne Privilegierung oder Diskriminierung bestimmter Arten von Gebieten einsetzbar sein müssen, denn andernfalls besteht die Gefahr, dass ländliche und stadtnahe sowie funktionale Gebiete von den Vorteilen des EFRE ausgeschlossen werden. Über die räumliche Fokussierung der EFRE-Mittel auf die verschiedenen Arten von Gebieten soll im Rahmen des partnerschaftlich mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durchzuführenden Programmierungsprozesses entschieden werden;

25.

empfiehlt, für eine bessere Verknüpfung zwischen Horizont 2020 und den Strukturfonds zu sorgen, indem in beiden Programmen Schnittstellen und Verknüpfungspunkte vorgesehen werden. Bislang ist es nicht möglich, integrierte Projekte durch das europäische Forschungsprogramm und die Strukturfonds zu fördern. Eine engere Verknüpfung der beiden Programme würde Synergieeffekte fördern und zur Stärkung der Wissensgrundlage in allen Regionen beitragen, weswegen sich die Komplementarität von Horizont 2020 und der Strukturfonds auch in den operationellen Programmen sowie in den Strategien für Forschung, Innovation und intelligente Spezialisierung angemessen widerspiegeln sollte;

26.

weist bezüglich der in Artikel 7 vorgesehenen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bereits im Voraus eine Liste von Städten vorzulegen, in denen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung durchgeführt werden sollen, darauf hin, dass diese Liste nur indikativen Charakter haben sollte. Sie könnte das Ergebnis einer partnerschaftlichen Diskussion mit den zuständigen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf der Basis einer allen Städten in den einzelnen Mitgliedstaaten offen stehenden Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen sein. Nachhaltige Stadtentwicklung sollte a priori allen Städten, einschließlich solcher kleiner und mittlerer Größe, im jeweiligen Programmgebiet offenstehen. Den Regionen muss es möglich sein, flexibel auf Basis ihrer operationellen Programme und ihres Finanzrahmens entsprechend dem regionalen und kommunalen Bedarf zu fördern;

27.

weist darauf hin, dass der Anteil der EFRE-Mittel, der in einem Mitgliedstaat zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung sowie allgemein der lokalen Entwicklung vorgesehen sind, das Ergebnis der Planung der operationellen Programme sein sollte; weist aber zugleich darauf hin, dass jeder Mitgliedstaat ggf. auch von der Möglichkeit Gebrauch machen kann, diese Quote zu erhöhen, damit es möglich bleibt, eine breite Palette von Fördermaßnahmen in den operationellen Programmen für die Förderung der nachhaltigen städtischen Entwicklung einzusetzen. Diese soll, sofern dies angesichts der lokalen geografischen Besonderheiten notwendig scheint, an die Einrichtung einer Partnerschaft mit den angrenzenden stadtnahen, ländlichen und funktionalen Gebieten und ggf. an eine gemeindeübergreifende integrierte strategische Planung anknüpfen können. Die Mitgliedstaaten und Regionen brauchen die nötige Flexibilität, diese Maßnahmen im Laufe der Förderperiode je nach regional- und strukturpolitischem Bedarf durchzuführen und Projekte nach Qualitätsmerkmalen auszuwählen;

28.

unterstreicht, dass eine Aufgabendelegation an Städte im Zuge des in Art. 99 der Allgemeinen Verordnung definierten Instruments der „integrierten territorialen Investition“ als Option vorgeschlagen werden sollte. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollen unter Berücksichtigung der institutionellen und technischen Kapazitäten selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie Aufgaben übernehmen;

29.

unterstreicht im Hinblick auf das in Artikel 8 vorgeschlagene Stadtentwicklungsforum auf die bisherigen Arbeiten des URBACT-Programms, das insbesondere auf den Austausch von Erfahrungen von Stadtentwicklungskonzepten in der Europäischen Union ausgerichtet ist, und fordert die Europäische Kommission daher auf, den Mehrwert eines neuen Forums in der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Form zu begründen, Überschneidungen zwischen dem Forum und URBACT zu vermeiden und die Zukunft des URBACT-Programms im neuen Programmplanungszeitraum zu klären;

30.

bietet der Europäischen Kommission für einen stärkeren politischen Dialog über Stadtentwicklungskonzepte und das Zusammenwirken städtischer und ländlicher Gebiete in Europa eine enge Zusammenarbeit und gemeinsame Maßnahmen (jährliche gemeinsame Konferenzen) an, weil er darin ein wichtige Aufgabe für den Ausschuss der Regionen selbst sieht;

31.

begrüßt die in Artikel 9 vorgeschlagene Förderung innovativer Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung als eine Möglichkeit, innovative Projekte zu fördern, ohne die Regelförderung der an sich zuständigen Regionen mit dieser Sonderförderung administrativ zu belasten; begrüßt ebenso, dass der Begriff „Innovation“ nicht rein auf Technologie beschränkt ist, sondern auch soziale Innovation umfasst. Der Ausschuss der Regionen plädiert darüber hinaus dafür, auch den Regionen die Option einzuräumen, innovative Förderansätze, auch im Bereich der intelligenten Spezialisierung, innerhalb der operationellen Programme selbst zu erproben;

32.

fordert im Hinblick auf die in Artikel 10 des Verordnungsvorschlags gemachten Aussagen zu Gebieten mit natürlichen und demografischen Nachteilen , die Herausforderungen des demografischen Wandels in den operationellen Programmen in stärkerem Maße zu berücksichtigen als dies der Entwurf der Allgemeinen Verordnung in Artikel 111 im Hinblick auf die Anpassung der Kofinanzierungssätze vorsieht. Unter den Bedingungen eines deutlichen Bevölkerungsrückgangs, der Abwanderung insbesondere junger und hochqualifizierter Menschen sowie einer zunehmenden Überalterung stellt die demografische Entwicklung einen schweren und dauerhaften Nachteil dar, demgemäß Artikel 174 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU besondere Aufmerksamkeit in der Kohäsionspolitik gelten muss. Dies ist bei den Einsatzmöglichkeiten des EFRE zu berücksichtigen. Thematische Konzentration und Investitionsprioritäten sollten einen ausreichenden Gestaltungsspielraum zulassen, um innovative Lösungsansätze entwickeln und umsetzen zu können;

33.

unterstützt die in Artikel 11 gemachten Vorschläge für Regionen in äußerster Randlage und sieht darin eine gute Grundlage für die weitere Förderung dieser Regionen; ist der Auffassung, dass ein angemessenes Niveau der Förderung dieser Regionen gewährleistet und mehr Flexibilität bei der thematischen Konzentration vorgesehen werden sollten;

Schlussbestimmungen (Artikel 12-17)

34.

verweist im Hinblick auf die in Artikel 13 des Verordnungsvorschlags vorgesehene Ausübung der Befugnisübertragung auf die grundsätzlichen Bedenken zur Anwendung delegierter Rechtsakte. In Übereinstimmung mit Artikel 290 AEUV darf sich die Befugnisübertragung nur auf bestimmte nicht wesentliche Vorschriften beziehen und müssen Ziele, Inhalt, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung ausdrücklich festgelegt sein;

Bewertung im Hinblick auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

35.

ist der Ansicht, dass die Verordnung in der Entwurfsfassung der Europäischen Kommission das Förderspektrum des EFRE zu stark einengt und den Mitgliedstaaten und Regionen nicht die nötigen regional- und strukturpolitischen Gestaltungsspielräume lässt, um den Vertragszielen und zugleich auch der Strategie Europa 2020 mit territorial passenden Maßnahmen gerecht zu werden. Die Möglichkeiten, mit Unterstützung des EFRE integrierte territoriale Entwicklungsstrategien auf den Weg zu bringen, die den jeweiligen territorialen Stärken und Bedarfen gerecht werden und gerade dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung leisten, werden damit eingeengt;

36.

ist der Meinung, dass in den laufenden Verhandlungen die Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit noch stärker beachtet werden sollten, damit es nicht zu einer zentralistischen, überregulierten und deutlich bürokratischeren EFRE-Förderung kommt. Dies wäre der Akzeptanz und dem Ansehen der europäischen Kohäsionspolitik bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei den Unternehmen in den Regionen abträglich;

37.

sieht deshalb erheblichen Nachbesserungsbedarf und fordert die Europäische Kommission auf, im Dialog mit dem Rat und dem Europäischen Parlament den Verordnungsentwurf entsprechend zu überarbeiten;

38.

bietet der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament an, in diesen Verhandlungsprozess die Expertise der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften weiterhin mit einzubringen.

II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

Änderungsvorschlag 1

Artikel 2

Absatz 2 hinzufügen

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Begründung

S. Ziffer 4.

Wenn auf einen bestimmten Artikel des Vertrags verwiesen wird, sollte der betreffende Artikel ganz und nicht nur bruchstückweise zitiert werden.

Änderungsvorschlag 2

Artikel 3

Absatz 1 ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

In stärker entwickelten Regionen unterstützt der EFRE keine Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, die grundlegende Dienstleistungen für die Bürger in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bereitstellen.

in stärker entwickelten Regionen in Infrastruktureinrichtungen, die grundlegende Dienstleistungen für die Bürger in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bereitstellen.

Begründung

S. Ziffer 6.

Änderungsvorschlag 3

Artikel 3

Absatz 1 Buchstabe a) ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

(a)

produktive Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen, durch direkte Investitionshilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU);

(b)

produktive Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen, durch direkte Investitionshilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU);

Begründung

S. Ziffer 8.

Änderungsvorschlag 4

Artikel 3

Absatz 1 Buchstabe c) ändern

Kommissionsvorschlag

Änderung

(c)

Investitionen in die soziale Infrastruktur, die Gesundheits- und die Bildungsinfrastruktur;

(c)

Investitionen in die soziale Infrastruktur, die und die Bildungsinfrastruktur;

Änderungsvorschlag 5

Artikel 3

Absatz 1 Buchstabe d) ändern

Kommissionsvorschlag

Änderung

(d)

die Erschließung des endogenen Potenzials durch die Unterstützung der regionalen und lokalen Entwicklung, der Forschung und der Innovation. Zu diesen Maßnahmen zählen

i)

Anlageinvestitionen in Ausrüstung und Kleininfrastruktur;

(d)

die Erschließung des endogenen Potenzials durch die Unterstützung der regionalen und lokalen Entwicklung, der Forschung und der Innovation. Zu diesen Maßnahmen zählen

i)

Anlageinvestitionen in Ausrüstung und nfrastruktur;

Begründung

Dieser Änderungsantrag steht im Zusammenhang mit Ziffer 9 der Stellungnahme. Die Reduzierung der möglichen Interventionen des EFRE bei der Förderung von Investitionen in Ausrüstungsgüter und Infrastruktur auf „kleine Infrastruktur“ steht offensichtlich im Widerspruch zur Notwendigkeit, die Regionen auf verschiedenen Gebieten zu entwickeln. So steht dies beispielsweise im Widerspruch zu den Bestimmungen in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) mit Bezug auf Forschungs- und Innovationsinfrastruktur für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen.

Änderungsvorschlag 6

Artikel 3

Absatz 1 Buchstabe d) ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

iii)

Unterstützung von öffentlichen Forschungs- und Innovationseinrichtungen sowie von Investitionen in Technologie und angewandte Unternehmensforschung;

iii)

Unterstützung von Forschungs- und Innovationseinrichtungen sowie von Investitionen in Technologie und angewandte Unternehmensforschung ;

Begründung

S. Ziffer 10.

Änderungsvorschlag 7

Artikel 3

Absatz 1 Buchstabe d) ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

iv)

die Vernetzung, die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch zwischen Regionen, Städten und den einschlägigen sozialen, wirtschaftlichen und Umweltakteuren;

iv)

die Vernetzung, die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch zwischen Regionen, Städten und den einschlägigen sozialen, wirtschaftlichen und Umweltakteuren ;

Begründung

S. Ziffer 11.

Änderungsvorschlag 8

Artikel 4

Ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Der EFRE kann insbesondere zu folgenden, in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] festgelegten thematischen Zielen und den entsprechenden, in Artikel 5 dieser Verordnung festgelegten Investitionsprioritäten beitragen:

(a)

In stärker entwickelten Regionen und Übergangsregionen:

i)

Mindestens 80 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden den in Artikel 9 Nummern 1, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] dargelegten thematischen Zielen zugewiesen; und

ii)

Mindestens 20 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden dem in Artikel 9 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] dargelegten thematischen Ziel zugewiesen.

(b)

In weniger entwickelten Regionen:

i)

Mindestens 50 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden den in Artikel 9 Nummern 1, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] dargelegten thematischen Zielen zugewiesen;

ii)

Mindestens 6 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden dem in Artikel 9 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] dargelegten thematischen Ziel zugewiesen.

Abweichend von Buchstabe a Ziffer i gilt: In denjenigen Regionen, deren Pro-Kopf-BIP im Zeitraum 2007-2013 weniger als 75 % des BIP-Durchschnitts der EU-25 im Bezugszeitraum betrug, die jedoch im Zeitraum 2014-2020 in die Kategorie der Übergangsregionen oder stärker entwickelten Regionen gemäß Artikel 82 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] fallen, werden mindestens 60 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene jedem der in Artikel 9 Nummern 1, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] genannten Ziele zugewiesen.

Der EFRE kann insbesondere zu den folgenden, in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] festgelegten thematischen Zielen und den entsprechenden, in Artikel 5 dieser Verordnung festgelegten Investitionsprioritäten beitragen.

(a)

In stärker entwickelten Regionen :

i)

Mindestens  % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden den in Artikel 9 Nummern 1, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] dargelegten thematischen Zielen zugewiesen; und

ii)

Mindestens  % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden dem in Artikel 9 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] dargelegten thematischen Ziel zugewiesen.

(b)

In weniger entwickelten Regionen :

i)

Mindestens 50 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden den in Artikel 9 Nummern 1, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] dargelegten thematischen Zielen zugewiesen;

ii)

Mindestens 6 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden dem in Artikel 9 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] dargelegten thematischen Ziel zugewiesen.

Abweichend von Buchstabe a Ziffer i gilt: In denjenigen Regionen, deren Pro-Kopf-BIP im Zeitraum 2007-2013 weniger als 75 % des BIP-Durchschnitts der EU-25 im Bezugszeitraum betrug, die jedoch im Zeitraum 2014-2020 in die Kategorie der Übergangsregionen oder stärker entwickelten Regionen gemäß Artikel 82 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] fallen, werden mindestens  % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene jedem der in Artikel 9 Nummern 1, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] genannten Ziele zugewiesen.

Begründung

S. Ziffer 12-15.

Änderungsvorschlag 9

Artikel 5

Absatz 4 Buchstabe c) ergänzen

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Begründung

S. Ziffer 18.

Änderungsvorschlag 10

Artikel 5

Absatz 3 und 4 ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

(3)

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU:

5(4)

(b)

Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in KMU;

(3)

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU:

5(4)

(b)

Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in KMU;

Begründung

Zu Artikel 5 Absatz 3: Im Fokus der Bemühungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaften im Rahmen der Regionalpolitik stehen kleine und mittlere Unternehmen. Größere Unternehmen spielen aber eine wichtige strukturpolitische Rolle, z.B. als Partner bei der Entwicklung industrieller Cluster. Im Einklang mit der Leitinitiative „Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ sollte die Möglichkeit einer Förderung von großen Unternehmen weiterhin grundsätzlich bestehen bleiben, wobei der Schwerpunkt wie bisher auf den KMU liegen sollte.

Zu Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe (d): Die wirtschaftsnahen Infrastrukturprojekte sind regionale Wirtschaftsfördermaßnahmen, die unmittelbar mit der Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen verbunden sind. Eine moderne Infrastruktur unterstützt die Leistungsfähigkeit der Unternehmen und ist ein wichtiger Faktor, der die wirtschaftliche Attraktivität eines Standorts mitbestimmt.

Zu Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe (b): Die EFRE-VO sollte eine realistische Perspektive für die Förderung sämtlicher Klima- und Umweltschutzmaßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung bieten. Insoweit erscheint die ursprünglich vorgesehene Begrenzung auf KMU zu eng, um dieses Ziel vollumfänglich erreichen zu können.

Änderungsvorschlag 11

Artikel 6

Absatz 1 ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

1.   Die im Anhang dieser Verordnung festgelegten gemeinsamen Indikatoren finden gegebenenfalls und gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] Anwendung. Bei den gemeinsamen Indikatoren werden die Ausgangswerte auf Null gesetzt und kumulative Ziele für das Jahr 2022 festgelegt.

1.   Die im Anhang dieser Verordnung gemeinsamen Indikatoren finden gegebenenfalls gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] Anwendung. Bei den gemeinsamen Indikatoren werden die Ausgangswerte auf Null gesetzt und kumulative Ziele für das Jahr 2022 festgelegt.

Begründung

S. Ziffer 21-22.

Die Regionen spielen eine maßgebliche Rolle bei der Festlegung der Indikatoren, wie auch in Ziffer 22 der Stellungnahme zum Ausdruck kommt. Daher darf ein Verweis auf die Regionen in Änderungsvorschlag 11 unserer Ansicht nach nicht fehlen.

Änderungsvorschlag 12

Artikel 7

Absatz 2 ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

2.   Jeder Mitgliedstaat erstellt im Rahmen seiner Partnerschaftsvereinbarung eine Liste der Städte, in denen umfassende Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung durchgeführt werden sollen, sowie eine vorläufige jährliche Mittelausstattung für diese Maßnahmen auf nationaler Ebene.

Mindestens 5 % der auf nationaler Ebene zugewiesenen EFRE-Mittel werden für integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung verwendet, mit deren Durchführung die Städte im Zuge der in Artikel 99 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] genannten integrierten territorialen Investitionen beauftragt werden.

2.   Jeder Mitgliedstaat erstellt im Rahmen seiner Partnerschaftsvereinbarung eine Liste der Städte, in denen umfassende Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung durchgeführt werden sollen, sowie eine vorläufige jährliche Mittelausstattung für diese Maßnahmen auf nationaler Ebene.

Begründung

S. Ziffer 26-28.

Der Änderungsantrag nimmt den Vorschlag der Kommission auf, mindestens 5 % der national zugewiesenen EFRE-Mittel für die nachhaltige Stadtentwicklung zu verwenden, ohne aber bereits im Vorfeld abschließend festzulegen, welches Instrument dafür eingesetzt werden soll.

Änderungsvorschlag 13

Artikel 8

Absatz 1 und 2 ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

1.   Die Kommission setzt gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] ein Stadtentwicklungsforum ein, um den Kapazitätenaufbau und die Vernetzung zwischen Städten sowie den Erfahrungsaustausch über Stadtpolitik auf europäischer Ebene in Bereichen zu fördern, die mit den Investitionsprioritäten des EFRE und mit der nachhaltigen Stadtentwicklung zusammenhängen.

2.   Die Kommission genehmigt mittels Durchführungsrechtsakten auf der Grundlage der in den Partnerschaftsvereinbarungen festgelegten Listen ein Liste von Städten, die am Forum teilnehmen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem Beratungsverfahren nach Artikel 14 Absatz 2 angenommen.

Die Liste umfasst maximal 300 Städte und maximal 20 Städte pro Mitgliedstaat. Die Städte werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:

a.

Bevölkerung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der nationalen Stadtsysteme;

b.

Vorhandensein einer Strategie für integrierte Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen und sozialen Herausforderungen, mit denen städtische Gebiete konfrontiert sind.

3.   Das Forum unterstützt außerdem die Vernetzung aller Städte, die auf Initiative der Kommission innovative Maßnahmen durchführen.

1.   Die Kommission gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] ein Stadtentwicklungsforum , um den Kapazitätenaufbau und die Vernetzung Erfahrungsaustausch über Stadtpolitik auf europäischer Ebene in Bereichen zu fördern, die mit den Investitionsprioritäten des EFRE und mit der nachhaltigen Stadtentwicklung zusammenhängen.

   .

3.   Das Forum unterstützt außerdem die Vernetzung aller Städte, die auf Initiative der Kommission innovative Maßnahmen durchführen.

Begründung

S. Ziffer 29 und 30.

Ergänzung zu dem Änderungsvorschlag: Es besteht kein Anlass, die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch zwischen Städten einzugrenzen. Das Programm URBACT wird auch weiterhin große Bedeutung für die Städte haben, die sich nicht am Stadtentwicklungsforum beteiligen, es kann sich jedoch auch zu einem Programm entwickeln, mit dem die Zusammenarbeit zwischen Städten sowohl im Rahmen des Forums als auch außerhalb des Forums ausgeweitet werden kann.

Änderungsvorschlag 14

Artikel 9

Ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Innovative Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung

1.   Auf Initiative der Kommission kann der EFRE innovative Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung bis zu einem Höchstbetrag von 0,2 % der jährlichen EFRE-Gesamtmittelausstattung unterstützen. Dazu zählen Studien und Pilotprojekte, mit denen neue, auf EU-Ebene relevante Lösungen für Fragen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung ermittelt oder erprobt werden sollen.

Innovative Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung

1.   Auf Initiative der Kommission kann der EFRE innovative Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung bis zu einem Höchstbetrag von 0,2 % der jährlichen EFRE-Gesamtmittelausstattung unterstützen. Dazu zählen Studien und Pilotprojekte – , mit denen neue, auf EU-Ebene relevante Lösungen für Fragen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung ermittelt oder erprobt werden sollen.

Begründung

Eine nachhaltige Stadtentwicklung ist nur im Rahmen einer engen Partnerschaft zwischen den Städten und den angrenzenden stadtnahen und ländlichen Gebieten möglich. Es ist wichtig, dass durch die künftigen innovativen Maßnahmen die Stadt-Land-Beziehungen gefördert werden und dass die lokalen Akteure in stadtnahen Gebieten vollwertige Partner dieser innovativen Maßnahmen sein können.

Änderungsvorschlag 15

Artikel 9

Ergänzung neuer Punkt 4

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

 

2.   

Begründung

S. Ziffer 31.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten eine unterschiedliche institutionelle Struktur haben. Zudem ist zu beachten, dass das kommunale System in einigen Mitgliedstaaten nur eine Ebene hat.

Änderungsvorschlag 16

Artikel 10

Ändern

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Bei den aus dem EFRE kofinanzierten operationellen Programmen für Gebiete, die mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen gemäß Artikel 111 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] konfrontiert sind, wird den besonderen Schwierigkeiten dieser Gebiete besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Bei den aus dem EFRE kofinanzierten operationellen Programmen für Gebiete, die mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen gemäß Artikel 111 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] konfrontiert sind, wird den besonderen Schwierigkeiten dieser Gebiete besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Begründung

S. Ziffer 32.

Änderungsvorschlag 17

Artikel 13

Absatz 1 ergänzen

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte unterliegt den in diesem Artikel genannten Bedingungen.

Die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte unterliegt den in diesem Artikel genannten Bedingungen

Begründung

S. Ziffer 34.

Brüssel, den 3. Mai 2012

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  CdR 4/2012.

(2)  CdR 210/2009 fin.


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