EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52011IP0265

Europäische Satellitennavigationsprogramme Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der Halbzeitbilanz der europäischen Satellitennavigationsprogramme: Bewertung der Umsetzung, künftige Herausforderungen und Finanzierungsperspektiven (2009/2226(INI))

OJ C 380E, 11.12.2012, p. 84–89 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 380/84


Mittwoch, 8. Juni 2011
Europäische Satellitennavigationsprogramme

P7_TA(2011)0265

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der Halbzeitbilanz der europäischen Satellitennavigationsprogramme: Bewertung der Umsetzung, künftige Herausforderungen und Finanzierungsperspektiven (2009/2226(INI))

2012/C 380 E/12

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 (1) zur Finanzierung des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo) (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS (3),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Aktionsplan für die GNSS-Anwendungen“ (KOM(2010)0308),

unter Hinweis auf den „GNSS-Marktbericht“ der Agentur für das Europäische GNSS (Oktober 2010),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Überprüfung des EU-Haushalts (KOM(2010)0700),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission „Halbzeitüberprüfung der europäischen Satellitennavigationsprogramme“ (KOM(2011)0005),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Haushaltsausschusses (A7-0165/2011),

A.

in der Erwägung, dass es sich stets konsequent für das durch die Programme Galileo und EGNOS umgesetzte europäische „Globale Satellitennavigationssystem“ (GNSS) eingesetzt hat, mit dem Verbesserungen im Alltag der europäischen Bürger erzielt und Europas Autonomie und Unabhängigkeit sichergestellt werden sollen, abgesehen davon, dass Europa sich damit einen erheblichen Anteil an dem mit der Satellitennavigation verbundenen Hochtechnologie-Markt sichert,

B.

in der Erwägung, dass Europa derzeit vom „Global Positioning System“ (GPS) der Vereinigten Staaten abhängig ist, wobei die damit verbundenen Tätigkeiten rund 7 % des BIP ausmachen,

C.

in der Erwägung, dass Galileo gegenüber GPS nicht nur Vorteile bieten soll, etwa größere Genauigkeit, globale Integrität, Authentifizierung und Dienstleistungsgarantie, sondern auch in strategischer Hinsicht der Union Unabhängigkeit verschaffen soll,

D.

in der Erwägung, dass der globale GNSS-Markt exponentiell wächst und schätzungsweise im Jahr 2020 etwa 150 Mrd. Euro erreichen dürfte, wobei allerdings weniger als 20 % des Zuwachses in der EU erwirtschaftet werden,

E.

in der Erwägung, dass EGNOS bereits tagtäglich von 80 000 Landwirten angewandt wird und inzwischen für die Zivilluftfahrt zugelassen wurde und dass seine Zulassung für den Einsatz im Seeverkehr in naher Zukunft erwartet wird,

F.

in der Erwägung, dass Galileo den Anspruch hat, das technologisch ausgereifteste GNSS weltweit zu werden, das, weil stets auf dem neuesten Stand der Technik, weltweit die Maßstäbe für die Zukunft setzt, und dass dies eine starke Konzentration von Wissenschaft, fortgeschrittenen Technologien und hochqualifiziertem Personal impliziert und so zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie beiträgt,

G.

in der Erwägung, dass EGNOS und Galileo für die EU einen indirekten sozialen und wirtschaftlichen Nutzen in Höhe von 60 Mrd. Euro erwirtschaften, in Form größerer Sicherheit im Straßen- und im Luftverkehr, weniger Luftverschmutzung und Pestizidverbrauch, neuer Arbeitsplätze und öffentlicher Sicherheit, und gegenüber vergleichbaren Investitionen in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sehr gut abschneiden,

H.

in der Erwägung, dass angesichts der Tatsache, dass vier global und zwei regional operierende Satellitennavigationssysteme von unterschiedlichen internationalen Akteuren aufgebaut werden, eine schnelle Verfügbarkeit der Dienste ein ausschlaggebender Faktor ist, wenn das europäische System Galileo so rasch wie möglich ein weiteres bedeutendes Referenzsystem bei der Wahl eines GNSS werden soll,

I.

in der Erwägung, dass das Scheitern der ursprünglichen Lösung einer öffentlich-privaten Partnerschaft für die Finanzierung der GNSS-Programme im Jahr 2007 zu dem Beschluss geführt hat, ihre Umsetzung auf der Grundlage einer ausschließlichen Finanzierung aus dem EU-Haushalt (3,4 Mrd. EUR für die Definitions-, Validierungs- und Errichtungsphase bis 2013) und daher der vollständigen eigentumsrechtlichen Übernahme durch die Europäischen Union fortzuführen, wodurch Galileo und EGNOS die ersten Großprojekte dieser Art sind, die sich im Eigentum der EU befinden,

J.

in der Erwägung, dass Galileo ein ziviles System unter ziviler Kontrolle ist und alle von ihm angebotenen Dienstleistungen dem internationalen Weltraumrecht, den EU-Verträgen und den in der Charta und den Verträgen der Vereinten Nationen festgelegten Grundsätzen entsprechen müssen,

K.

in der Erwägung, dass wegen der gestiegenen Programmkosten, die unter anderem auf unzulängliche Kostenschätzungen und Strategien beim Kostenmanagement zurückzuführen sind, aus dem laufenden Haushalt nur die aus 18 Satelliten bestehende anfängliche Einsatzfähigkeit (Initial Operating Capacity – IOC) finanziert werden kann,

L.

in der Erwägung, dass, bevor beim nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ein Beschluss für eine weitere finanzielle Beteiligung aus dem EU-Haushalt gefasst wird, von der Kommission eine klare Bewertung aller in Frage kommenden technischen Optionen sowie der damit verbundenen Kosten und Vorteile vorgelegt werden muss,

Halbzeitüberprüfung: Bewertung der Umsetzung

1.

begrüßt, dass die Kommission in ihrem Bericht die aktuelle Situation schildert und auf die vor uns liegenden Herausforderungen dieser wichtigen Initiative eingeht, die für Europa als Prestigeprojekt gilt;

2.

bedauert jedoch, dass die Halbzeitüberprüfung verspätet veröffentlicht wurde, zumal dies allzu lange Unsicherheit für den Erfolg des Projekt insgesamt sowie für seine finanzielle Lage bedeutet hat, was nicht nur der Marktakzeptanz der GNSS-Anwendungen, sondern auch der öffentlichen Unterstützung schadet;

3.

fordert die Kommission auf, zur Verbesserung der Transparenz und angesichts der heutigen Lage den strategischen Rahmen der GNSS-Strategie (C(2008)8378) zu aktualisieren, einschließlich der zur Verwirklichung der Ziele erforderlichen wichtigsten Maßnahmen, der Mittelansätze und des Zeitplans;

4.

fordert die Kommission auf, eine strikte Kostendämmung und Maßnahmen zur Risikominderung einzuführen, um künftige Kostenüberschreitungen auszuschließen, d. h. auch die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Kosten für Satellitenstarts unter Kontrolle zu halten; legt der Kommission nahe, sich gründlich mit den bisher gewonnenen Erkenntnissen zu beschäftigen und dabei die Einbeziehung unabhängiger Sachverständiger, einschließlich Industrievertreter, in Betracht zu ziehen, um die Effizienz des Projektmanagements deutlich zu verbessern;

5.

fordert die Kommission auf, empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung, wie z. B. der Rückgriff auf doppelte Beschaffungsquellen, bei der Vergabe aller essenziellen Arbeitspakete umzusetzen, um den ambitionierten Zeitplan einhalten zu können, und dabei den Grad des tatsächlichen Wettbewerbs auf den einschlägigen Märkten zu berücksichtigen sowie dem politischen Willen, die Trägerkapazitäten in Europa auch in Zukunft zu erhalten, wie es unter anderem in der Entschließung anlässlich der 7. Tagung des Weltraumrates vom 25. November 2010 zum Ausdruck gebracht wurde, Rechnung zu tragen;

Finanzielle Lage

6.

ist überzeugt, dass die anfängliche Einsatzfähigkeit, d. h. die Erbringung von Dienstleistungen mit zunächst 18 Satelliten, spätestens bis 2014 erreicht sein sollte, damit sichergestellt ist, dass Galileo sich tatsächlich zur zweitwichtigsten GNSS-Referenz-Konstellation insbesondere für die Hersteller von Empfängern entwickelt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang eindringlich auf, die vier Satelliten für die Validierung in der Umlaufbahn (IOV) so bald wie möglich zu starten, einen klaren Zeitplan für den Start der übrigen 14 Satelliten auszuarbeiten und die letzten Arbeitspakete abzuschließen;

7.

ist überzeugt, dass die angestrebte volle Einsatzfähigkeit (Full Operating Capacity – FOC), die auf einer Konstellation von 27 Satelliten plus einer geeigneten Anzahl von Ersatzsatelliten sowie einer angemessenen Bodeninfrastruktur basiert, eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass Galileo den Mehrwert in Bezug auf Authentifizierung, hohe Präzision und ununterbrochene Dienstleistung erzielt und somit für Wirtschaft und Gesellschaft auch tatsächlich Vorteile bringt; hält die klare und eindeutige Unterstützung aller europäischen Institutionen für notwendig, damit die volle Einsatzfähigkeit erreicht wird und die Nutzer und Investoren von der Dauerhaftigkeit des Engagements der EU überzeugt sind; fordert die Kommission außerdem auf, in dieser Hinsicht ein positives Signal an den Markt auszusenden;

8.

bedauert, dass es keinen Vorschlag für zusätzliche Finanzmittel für dieses Programm gegeben hat, für die der laufende mehrjährige Finanzrahmen hätte angepasst werden müssen, was zu weiteren Verzögerungen und zusätzlichen Kosten geführt hat und möglicherweise bedeutet, dass der optimale Zeitpunkt ungenutzt verstrichen ist; ist daher der Ansicht, dass die volle Einsatzfähigkeit spätestens 2018 erreicht werden sollte, was allerdings nach Schätzungen der Kommission zusätzliche Mittel in Höhe von 1,9 Mrd. Euro und ab 2014 jährlich Mittel von ungefähr 800 Mio. Euro zur Deckung der Betriebskosten erforderlich machen würde; fordert die Kommission auf, alle möglichen Einsparungen zur Erhöhung der finanziellen Effizienz zu nutzen und eine geeignete Finanzierungsstruktur einzurichten (wobei auch die Einnahmen aus kommerziell genutzten Diensten von Galileo berücksichtigt werden), um die notwendigen zusätzlichen Finanzmittel zu begrenzen;

9.

betont, dass sich zurzeit die für die Finanzierung von FuE für GNSS vorgesehenen Mittel auf nicht mehr als 15 Mio. EUR pro Jahr belaufen; warnt vor dem Schaden, der für andere FuE-Programme entsteht, falls für diese Tätigkeiten zusätzliche Mittel aus dem laufenden Rahmenprogramm (7. Rahmenprogramm) entnommen werden; ist der Ansicht, dass künftig im 8. Rahmenprogramm und durch andere Maßnahmen mehr Mittel bereitgestellt werden sollten, damit die Entwicklung von GNSS-gestützten Produkten und Dienstleistungen ermöglicht wird;

10.

betont, dass die Finanzmittel aufgestockt werden müssen, damit die Entwicklung von GNSS-Anwendungen und -Diensten gefördert wird, was äußerst wichtig ist, um sicherstellen zu können, dass die Infrastrukturinvestition, die Galileo darstellt, umfassend genutzt wird und das Galileo-System bis zu seiner vollen Leistungsfähigkeit weiterentwickelt wird;

Öffentliche Wahrnehmung

11.

ist davon überzeugt, dass zusätzliche Finanzmittel für GNSS nur dann gesichert werden können, wenn die Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit sich der Vorteile bewusst werden, die der Wirtschaft und der Gesellschaft in der EU durch das GNSS erwachsen; begrüßt, dass konkrete Initiativen ergriffen wurden, etwa der jährliche Ideenwettbewerb Galileo Masters mit mehr als 350 Einsendungen aus 44 Staaten im Jahr 2010, der Galileo-Wettbewerb für Kinder und der GNSS-Innovationspreis;

12.

fordert die Kommission und die GNSS-Agentur der EU (GSA) eindringlich auf, sich sehr viel stärker darum zu bemühen, das Profil von GNSS bei potenziellen Nutzern und Investoren zu schärfen und die Nutzung von GNSS-gestützten Diensten zu fördern sowie die Nachfrage nach diesen Diensten in Europa zu ermitteln und zu bündeln; betont in diesem Zusammenhang, dass das Galileo-Programm von öffentlichem europäischem Interesse ist und es daher stichhaltige Gründe für die Notwendigkeit einer Finanzierung aus öffentlichen Mitteln gibt;

13.

fordert die Kommission und die GSA auf, durch entsprechende Ausschreibungen, Aufklärungskampagnen und Technologietransfer-Mechanismen an nationale Behörden und KMU, die im Bereich der Raumfahrttechnologie tätig sind, als potentielle Endnutzer von GNSS-Anwendungen heranzutreten, damit sie dies werden, wobei es jedoch gleichzeitig die Bedeutung hervorhebt, die der Wahrung des regionalen Gleichgewichts in Europa zukommt;

Internationale Dimension

14.

fordert die Kommission auf, andere Regionen, in denen die Übernahme der europäischen GNSS-Technologie und ihrer Anwendungen der Marktentwicklung dienlich wäre, aktiv einzubeziehen, beispielsweise Lateinamerika, Südostasien oder Afrika;

15.

unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, die Kompatibilität und Interoperabilität von Galileo mit anderen Satellitennavigationssystemen zu gewährleisten und eine weltweite Standardisierung anzustreben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die noch offenen Kompatibilitätsprobleme mit China zu lösen;

Künftige Herausforderungen: Finanzierung und ordnungspolitisches Umfeld

16.

betont die strategische Bedeutung der Weltraumpolitik und des GNSS-Programms in dem Bemühen, eine echte europäische Industriestrategie zu begründen, der konkrete Projekte zugrunde liegen, mit denen ein greifbarer Nutzen für die Bürger und die Unternehmen verbunden ist; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die wichtige Rolle anzuerkennen, die die Satellitennavigation spielen kann, und sie bei der Entwicklung aller anderen einschlägigen Gemeinschaftsmaßnahmen einzubeziehen;

17.

weist darauf hin, dass es auf dauerhafte Stabilität ankommt, damit weitere Verzögerungen, kostspielige Umgestaltungen sowie die Destabilisierung der Nutzerbasis auf ein Mindestmaß beschränkt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, rasch Legislativvorschläge für das künftige Niveau der Dienstleistungen, die Finanzierung und den ordnungspolitischen Rahmen des GNSS-Programms vorzulegen; ist zudem der Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Fortbestand des einschlägigen Know-hows und des aufgebauten Fachwissens zu sichern, damit die Programme gut verwaltet werden;

18.

fordert die Kommission auf, in die Folgenabschätzung, die im Rahmen des künftigen Legislativvorschlags vorgenommen werden soll, klare und umfassende Informationen über Folgendes einzubeziehen:

die technischen Spezifikationen (Präzision, geografische Reichweite, Integrität usw.) der Dienste (offener Dienst, sicherheitskritischer Dienst –Safety of Life, kommerzieller Dienst, öffentlich-staatlicher Dienst), die durch die verschiedenen Satellitenkonfigurationen von Galileo erbracht werden könnten (einschließlich IOC (erste Betriebsfähigkeit) und FOC (volle Betriebsfähigkeit), bei einem Einsatz in Kombination mit anderen GNSS-Systemen oder im Alleinbetrieb);

die Rolle der EGNOS-Dienste bei den verschiedenen möglichen Galileo-Konfigurationen und die Frage, ob EGNOS in einer FOC-Konstellation belassen werden sollte;

die Kosten, die mit den möglichen Galileo- und EGNOS-Konfigurationen verbunden sind, nicht nur was die Infrastrukturinvestitionen betrifft, sondern auch die Verwaltungskosten und Rücklagen für unvorhergesehene Aufwendungen (einschließlich IOC, FOC oder anderer möglicher Optionen);

19.

ist der Ansicht, dass Galileo und EGNOS als europäische Programme, die sich im Eigentum der EU befinden und ein öffentliches Interesse auf EU-Ebene bedienen, in erster Linie über den EU-Haushalt finanziert werden sollten; ist der Auffassung, dass neben dem Beitrag aus dem EU-Haushalt alle möglichen Finanzierungsquellen, unter anderem auch innovative Finanzierungsformen, geprüft werden sollten; betont, dass ad hoc vorgenommene haushaltspolitische Notlösungen, wie sie in der Vergangenheit getroffen wurden, den Erfolg und den Mehrwert strategischer Großprojekte der EU gefährden und die dahinterstehende politische Dynamik schwächen können; glaubt deshalb, dass eine solide, umfassende und langfristige Lösung gefunden werden sollte; schlägt daher vor, dass (zur Finanzierung der übrigen Infrastruktur von Galileo sowie der Betriebskosten) ein im Voraus festgelegter jährlicher Betrag aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werde sollte; weist darauf hin, dass die in der Halbzeitüberprüfung enthaltenen Schätzungen für die Zeit nach 2013 Richtwerte sind, und fordert die Kommission auf, eine detaillierte Aufstellung des geschätzten Finanzbedarfs bis zum Sommer 2011 vorzulegen, um die Rechenschaftspflicht, Vorhersehbarkeit und Transparenz des Projekts zu erhöhen;

20.

ist der Ansicht, dass unerwartete Zusatzkosten aus dem Gemeinschaftshaushalt bestritten werden sollten, ohne dabei andere bestehende Programme zu gefährden; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die Möglichkeit der Einrichtung eines „Reservefonds für Galileo“ zu prüfen, der diese unerwarteten Kosten decken soll;

21.

ist überzeugt, dass in der langfristigen Governance- und Managementstruktur des GNSS die Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der Kommission, der GSA und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) ebenso ihren Niederschlag finden sollte wie andere relevante Fragen, etwa eine angemessene Kostenteilung, das Verfahren zur Einnahmenteilung, die Haftungsregelung, die Preisbildungspolitik und die mögliche Beteiligung der Privatwirtschaft an den GNSS-Programmen bzw. ihren diesbezüglichen Beitrag; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bei den derzeitigen Überlegungen über die künftigen Lenkungsstrukturen für den Betrieb der Programme rasche Fortschritte zu erzielen, die Verantwortung für den langfristigen Betrieb und die langfristige Anpassung der Infrastruktur zu übernehmen, die Bereitstellung kontinuierlicher Daten und Dienste an die Nutzer sicherzustellen und die Möglichkeiten für die Entwicklung der kommerziellen Dienste zu maximieren;

22.

betont, dass eine langfristige Lenkungs- und Verwaltungsstruktur des GNSS durch uneingeschränkte Transparenz, finanzielle Solidität und Rechenschaftspflicht gekennzeichnet sein muss und so verantwortungsvoll wie möglich gehandhabt werden muss; weist diesbezüglich darauf hin, dass regelmäßig eine Koordinierung mit dem Rat und dem Europäischen Parlament erfolgen sollte, die auch umfassende Aktualisierungen umfassen sollte;

23.

fordert die Kommission auf, geeignete Mechanismen zu schaffen, um sicherzustellen, dass die GNSS-gestützten Dienste und Anwendungen, und zwar sowohl die privaten als auch die öffentlich-staatlichen, mit den Grundrechten der Bürger, wie den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz, in Einklang stehen;

*

* *

24.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der ESA zu übermitteln.


(1)  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 226.

(2)  ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.

(3)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.


Top