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Document 52011DC0702
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS ‘Small Business, Big World— a new partnership to help SMEs seize global opportunities’
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN „Kleine Unternehmen – große Welt:Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen“
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN „Kleine Unternehmen – große Welt:Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen“
/* KOM/2011/0702 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN „Kleine Unternehmen – große Welt:Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen“ /* KOM/2011/0702 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN „Kleine Unternehmen – große Welt:
Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu
nutzen“
1.
Einleitung
Die Europäische Union muss neue Quellen des
Wachstums erschließen, um Arbeitsplätze und Wohlstand für ihre Bürgerinnen und
Bürger zu schaffen. Bedeutende Märkte von Drittstaaten wie China, Indien,
Russland und Brasilien, die hohe Wachstumsraten oder ein starkes
Wachstumspotenzial aufweisen, stellen für EU-Unternehmen erhebliche Chancen
dar.[1] In der derzeitigen
Wirtschaftslage können Ausfuhren in expandierende Märkte außerhalb der EU eine
ergiebige Quelle wirtschaftlichen Wachstums sein. Um diese Chancen zu nutzen,
müssen KMU ihre Geschäftstätigkeit über die Grenzen der EU hinaus ausdehnen. Die Förderung der Wirtschaftstätigkeit der
KMU außerhalb der EU stellt daher einen wichtigen Teil der gesamten
Strategie der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dar, wie sie im Rahmen
der Leitinitiative zur Strategie Europa 2020 in der Mitteilung über eine
integrierte Industriepolitik[2],
im überarbeiteten „Small Business Act“ für Europa[3] und in der aktuellen Mitteilung
zur Handelspolitik[4]
umrissen wird. Diese Konzepte bauen auf der Verpflichtung der Kommission auf,
die Vorteile des Binnenmarkts für KMU zu vermehren[5], und ergänzen diese
Verpflichtung. Auf die 23 Millionen kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU)[6]
in Europa entfielen 2010 zwei Drittel der Arbeitsplätze im Privatsektor und
59 % der gesamten Wertschöpfung des nichtfinanziellen Sektors der
gewerblichen Wirtschaft. Rund 80 % der in den letzten fünf Jahren
geschaffenen Arbeitsplätze entstanden in KMU. In Bereichen wie Maschinen und
Einrichtungen oder Chemie in Brasilien oder Energie in Indien konnten unsere
Unternehmen bereits bedeutende Ergebnisse erzielen, und die Liste der Beispiele
ließe sich fortsetzen. Um den Unternehmen hier den Weg zu ebnen, muss Europa
den Internationalisierungsprozess vorantreiben und KMU bei dessen Umsetzung
unterstützen. In den vergangenen drei Jahren exportierten
zwar 25 % der in der EU ansässigen KMU innerhalb des Binnenmarkts und über
dessen Grenzen hinaus, doch nur 13 % der EU-KMU sind im außerhalb der
EU gelegenen Ausland in den Bereichen Handel, Investitionen oder anderen
Formen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern tätig[7]. Derzeit werden Anstrengungen unternommen, um
den Binnenmarkt weiter auszubauen und ihn als natürlichen „Inlandsmarkt“ für KMU
leichter zugänglich zu machen. Mit Hilfe der in diesem Dokument
vorgeschlagenen Strategie sollen andererseits die Bedingungen geschaffen
werden, unter denen sich KMU an Märkten außerhalb der EU in gleicher Weise
einbringen können. Es liegt auf der Hand, dass die Tätigkeiten
vieler Kleinstunternehmen und KMU im Bereich der nicht handelbaren Güter von
Natur aus lokal orientiert sind. Im Bereich der handelbaren Güter besteht
jedoch z. B. im Hinblick auf innovative Fertigungsprozesse und die
Kreativwirtschaft ein bedeutendes, bisher noch ungenutztes Potenzial zur
Expansion außerhalb der EU, wo es neue, wachsende Märkte, Exporteinnahmen und
Verbesserungen bezüglich Technologien, Kapital und Produktivität zu erschließen
gilt[8]. Einiges deutet auf eine
Korrelation zwischen Internationalisierung und der Wettbewerbs- und
Innovationsfähigkeit von Unternehmen hin, wenn man diese mit nur lokal
operierenden KMU vergleicht[9].
Dieses noch unerschlossene Wachstumspotenzial muss die EU freisetzen, um das
Wirtschaftswachstum zu fördern und überall in Europas Volkswirtschaft
Arbeitsplätze zu schaffen[10]. Die aktuelle von der Kommission im August 2011
veröffentlichte Untersuchung „Opportunities for the Internationalisation of
SMEs“ von EIM Business and Policy Research hat ergeben, dass bei den für zwölf
Märkte (darunter China, Japan, Russland, Indien und Brasilien) bestimmten
EU-Ausfuhren im Wert von insgesamt 261,6 Mrd. EUR auf
Wirtschaftszweige, in denen KMU eine beherrschende Stellung haben,
134,6 Mrd. EUR entfielen. Je nach Land machen die Ausfuhren
KMU-dominierter Wirtschaftszweige zwischen 39 % und 62 % der
Gesamtexporte aus[11]. Internationale
Märkte – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor – bieten
europäischen Unternehmen beträchtliche Chancen. KMU sind jedoch bei der
Erschließung des Weltmarkts mit besonderen Hindernissen konfrontiert, nicht
zuletzt im Hinblick auf den Zugang zu Marktinformationen und die Suche nach
möglichen Kunden und passenden Partnern. Außerdem müssen sie komplexere Fragen
lösen wie die Einhaltung ausländischer Gesetze, zum Beispiel zwingende
Bestimmungen des Vertragsrechts, Zollvorschriften, technische Regeln und
Normen, die Organisation des Technologietransfers und die Wahrung von Urheber-
oder gewerblichen Schutzrechten. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen
stehen KMU in der Regel weniger internes Fachwissen und Finanz- und
Humanressourcen[12]
zur Verfügung als größeren Unternehmen. Den europäischen KMU dabei zu helfen,
Hindernisse bei der Internationalisierung zu überwinden und ihre Integration in
die Weltwirtschaft zu fördern, ist Teil der in der Agenda Europa 2020
umrissenen Strategie für intelligentes und nachhaltiges Wachstum. Bei den von
der Kommission 2009 und 2011[13]
durchgeführten öffentlichen Konsultationen der Interessenträger wurde jedoch
von vielen Seiten Besorgnis über mögliche Gefahren der unkoordinierten
Verbreitung von Förderprogrammen auf diesem Gebiet geäußert; eine suboptimale
Nutzung von Haushaltsmitteln könne die Folge sein. Angesichts unserer Europa-2020-Ziele und unter
Berücksichtigung dieser Bedenken in der Öffentlichkeit wird in der
vorliegenden Mitteilung vorgeschlagen, die KMU zur Verfügung stehenden
derzeitigen Förderstrukturen zu überprüfen, es werden die wichtigsten
Problembereiche ermittelt und eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, bei denen
Aktionen auf europäischer Ebene am meisten Mehrwert beitragen können; darüber
hinaus werden Leitlinien für den kohärentesten und effizientesten Einsatz
knapper finanzieller Mittel auf prioritären Märkten wie China, Brasilien, Indien,
Russland, Vereinigte Staaten oder Japan formuliert. In der Mitteilung
sollen eine kohärentere und effektivere EU-Strategie zur Förderung der KMU auf
den Auslandsmärkten festgelegt und bessere Möglichkeiten vorgeschlagen werden,
diesen Firmen einschlägige Informationen zukommen zu lassen und sie bei ihren
Bemühungen um die Erschließung neuer Märkte und bei der Suche nach passenden
Partnern zu unterstützen, so dass die vorhandenen Mittel besser genutzt werden.
In diesem Zusammenhang ist es äußerst wichtig, die Besonderheiten von KMU zu
berücksichtigen, vor allem was die Größe und den Wirtschaftszweig angeht; auch
die besonderen Schwierigkeiten, die sich für Kleinstunternehmen stellen, sind
ins Auge zu fassen. Das übergeordnete Leitmotiv dieser Mitteilung lautet,
Synergien zu schaffen und dazu zu ermutigen, sich gemeinsam um mehr Effizienz
und die Schließung von Lücken zwischen bestehenden Aktivitäten zu bemühen,
durch die mit Mitteln des privaten Sektors, der Mitgliedstaaten und der EU
bereits KMU in Drittländern unterstützt werden. Bei der Koordinierung und Steuerung dieses
Prozesses wird die Kommission eine entscheidende Rolle spielen, u. a. auch
durch die Einrichtung eines regelmäßigen Forums zur Internationalisierung der
KMU („SME Internationalisation Forum“); dieses Thema wird auch ein besonderer
Schwerpunkt bei den regelmäßigen Treffen der KMU-Beauftragten der
Mitgliedstaaten sein. In all diese Maßnahmen werden Vertreter des privaten
Sektors einbezogen.
2.
Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung
Sowohl
auf einzelstaatlicher als auch auf EU-Ebene werden bereits erhebliche Mittel
zur Förderung von Unternehmen aufgewandt. Dies betrifft den öffentlichen wie
den privaten Sektor. In einem vor kurzem für die Kommission zusammengestellten
Überblick wurden in der EU und ihren Mitgliedstaaten mehr als 300 Förderprogramme[14] zur Unterstützung der
Internationalisierung von Unternehmen[15]
gezählt. Eine europäische Strategie der Internationalisierung der KMU muss
daher berücksichtigen, dass bereits ein Umfeld aus politischen Vorgaben und
Umsetzungsmaßnahmen aller Art besteht. Jede Aktion oder Initiative, auf welcher
Ebene auch immer und ob bereits eingeleitet oder nicht, sollte sich auf KMU
richten; die tatsächliche Effizienz dieser Maßnahmen sollte an der Fähigkeit
gemessen werden, ihr Ziel zu erreichen.
2.1.
Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und
außerhalb Europas[16]
In der KMU-Strategie der EU, die im „Small
Business Act for Europe“ (SBA) dargelegt, von der Kommission im Juni 2008
erstellt, vom Europäischen Rat im Dezember 2008 gebilligt und 2011
überprüft wurde, werden die EU und die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen,
insbesondere durch marktspezifische Förderung und Unternehmerschulung dafür zu
sorgen, dass die KMU vom Wachstum der Märkte außerhalb der EU profitieren, bzw.
die KMU dazu zu ermutigen. Bei der SBA-Überprüfung wurde die Notwendigkeit
einer Förderung durch die Kommission in Bereichen wie Hilfe beim Marktzugang,
Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse und Beratung in Rechtsangelegenheiten
sowie auf dem Gebiet der Normung und der Konformitätsbewertung erneut
unterstrichen[17]. Was die unterstützende Infrastruktur angeht,
so hilft das Enterprise Europe Network nicht nur Unternehmen und insbesondere
KMU, die Vorteile des Binnenmarkts auszuschöpfen, sondern es bietet KMU auch
Unterstützung bei der Internationalisierung an. Die Netzpartner in den
Mitgliedstaaten werden häufig durch Organisationen zur Unternehmensförderung
auf nationaler und lokaler Ebene betreut, was dazu beiträgt, die Förderungsstrukturen
der verschiedenen Länder zu integrieren. Das Netzwerk unterstützt die KMU über
mehr als 600 lokale Partner auf der ganzen Welt. In der Regel wird sich
ein KMU bei Internationalisierungsplänen nach Unterstützung und Beratung vor
Ort umsehen, ob es nun die Geschäftsmöglichkeiten des Binnenmarkts ausloten
oder sich auf Drittmärkte vorwagen will. Die überarbeitete Marktöffnungsstrategie der
Kommission[18]
trägt mit ihrem Ansatz des partnerschaftlichen Umgangs zwischen der
Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den in der EU ansässigen
Unternehmen Wesentliches zur Förderung der Internationalisierung europäischer
KMU bei. KMU drängen zunehmend auf Exportmärkte und haben häufig am stärksten
mit Handelshemmnissen zu kämpfen. Sie profitieren von dem partnerschaftlichen
Ansatz sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländern. Dies wird u. a.
durch Kompetenzteams für die Marktöffnung an wichtigen Exportmärkten unter
Leitung der EU-Delegation erreicht. Die Datenbank Market Access ist ein weiteres
wichtiges Instrument der Marktöffnungsstrategie. Hier stehen Informationen über
Zölle und wichtige nichttarifäre Hemmnisse in Drittländern sowie ein Leitfaden
für Exporteure[19]
kostenlos zur Verfügung. In der neuen EU-Handelsstrategie[20] wurde die Nützlichkeit der
Marktöffnungsstrategie und der damit verbundenen Dienstleistungen für die
Verbesserung des Zugangs von EU-Unternehmen zu globalen Märkten bekräftigt. Das Europäische Zollinformationsportal (ECIP)[21] bietet Unternehmen, die im
Außenhandel tätig werden wollen, neben E-Learning-Programmen und
Online-Datenbanken weitere praktische Informationen. Die EU leistet finanzielle Unterstützung für
das Zentrum für industrielle Zusammenarbeit EU-Japan und unterstützt die
EU-Gateway-Programme und Executive-Training-Programme für Japan und Korea sowie
den KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in China. Ferner unterstützt die EU ein Netz
(privatwirtschaftlicher) europäischer Unternehmensverbände an mehr als
20 Auslandsmärkten sowie Unternehmenskammern in Hongkong, Malaysia und Singapur.
Diese bestehenden Organisationen und Programme unterscheiden sich nach Zweck
und Bandbreite der angebotenen Dienstleistungen, ein Schwerpunkt ist aber bei
allen die KMU-Förderung. Das Europäische Parlament stellt Mittel für
vorbereitende Maßnahmen zur Förderung des geschäftlichen, akademischen und
wissenschaftlichen Austausches bereit. Mit einem Teil dieser Mittel wurden das
Europäische Geschäfts- und Technologiezentrum in Indien und erst vor kurzem die
EU-KMU-Zentren in China und Thailand gegründet. Diese Einrichtungen sollen KMU
aus der EU an Drittmärkten umfassende Dienste anbieten. Diese erstmals an
Drittmärkten eingerichteten Zentren werden wichtige Erfahrungen für künftige
Aktivitäten der Unternehmensförderung liefern. Es liegt auf der Hand, dass internationale
Zusammenarbeit in Forschung und Innovationen die Wettbewerbsfähigkeit und die
Marktergebnisse von Unternehmen allgemein und insbesondere von KMU erhöht. Das
EU-Forschungsrahmenprogramm bietet finanzielle Unterstützung für derartige
Aktivitäten einschließlich Fördermaßnahmen, was zur Internationalisierung von
KMU beitragen kann.
2.2.
Maßnahmen der Mitgliedstaaten[22]
Über diese Anstrengungen auf EU-Ebene hinaus
gibt es eine breitere und sogar noch bedeutendere Palette von Maßnahmen zur
Förderung der Geschäftstätigkeit an Drittmärkten, die von den Mitgliedstaaten,
nationalen Handelskammern und dem privaten Sektor (Unternehmensverbände und
Unternehmensberater) angeboten werden. Auf nationaler und lokaler Ebene
verfügen Unternehmensverbände, KMU-Agenturen und
Handelsförderungsorganisationen über reichlich Erfahrung, mit der sie die
Internationalisierung von KMU unterstützen können. Sie befassen sich meist mit
den Kernaufgaben der Handelsförderung wie Anbahnung von Geschäftskontakten,
Handelsmessen, Geschäftsreisen und spezifischen Marktstudien. Bei
wirtschaftsbezogenen Aktivitäten der Botschaften der Mitgliedstaaten kommt es
im Rahmen regelmäßiger von EU-Delegationen organisierter Sitzungen auf EU-Ebene
häufig zu einem gewissen Austausch von Informationen; dies gilt insbesondere,
wenn das gemeinsame Interesse daran auf der Hand liegt – beispielsweise bei der
Koordination von Bemühungen um den Abbau von Handelshemmnissen. Auf anderen
Gebieten hingegen (z. B. Wirtschaftsdiplomatie im Zusammenhang mit umfangreichen
Beschaffungsaufträgen) überwiegen unter EU-Mitgliedstaaten gewöhnlich
wettbewerbliche Erwägungen.
2.3.
Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden
Die Begründung für die bestehende Vielfalt an
Maßnahmen zur Unterstützung der Internationalisierung erscheint wohl fundiert[23],
doch sind nicht alle internationalen Förderprogramme gleich effektiv. Die große
Zahl von Maßnahmen und Gremien trägt dazu bei, dass es KMU schwerfällt, die
verfügbare Unterstützung tatsächlich ausfindig zu machen und zu nutzen[24]. In Zeiten knapper
öffentlicher Finanzen liegt es nahe, darüber nachzudenken, wie man durch
Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb der EU sowohl die Effizienz als auch
die Auswirkungen der bestehenden Maßnahmen verstärken könnte[25]. Daher sollten künftige
Maßnahmen in erster Linie auf mehr Transparenz, mehr Kohärenz und mehr
Zusammenarbeit gerichtet sein, um eine kosteneffizientere „Arbeitsteilung“
zwischen den bestehenden EU-Programmen, zwischen der Europäischen Union und
deren Mitgliedstaaten, der Mitgliedstaaten untereinander sowie zwischen
Einrichtungen des öffentlichen und des privaten Sektors erreicht werden.
EU-Aktivitäten sollten nicht auf nationaler oder regionaler Ebene vorhandene
Maßnahmen ersetzen, sondern diese ergänzen, sofern möglich Synergien schaffen
und spezielle Maßnahmen nur dort einführen, wo eindeutig Lücken festgestellt
werden. Ferner könnte man die Wirksamkeit der
bestehenden Fördermaßnahmen auf europäischer Ebene beurteilen. Durch eine
umfassende Evaluierung der Pilotprojekte im Zusammenhang mit den EU-KMU-Zentren
ließe sich feststellen, ob sich ähnliche Initiativen anderweitig als nützlich
erweisen könnten. Auch wird das Enterprise Europe Network angesichts der
wachsenden Zahl außerhalb der EU ansässiger Netzpartner seine Verwaltung
straffen müssen, um seine Dienstleistungen für europäische Unternehmen zu
verbessern. In der vorliegenden Mitteilung wird daher ein
kohärenterer und stärker integrierter Ansatz der KMU-Förderung vorgeschlagen,
der auf einer detaillierten Darstellung der an prioritären Märkten bestehenden
Unterstützungsdienste basiert. Darüber hinaus wird in der Mitteilung eine Reihe
von Leitlinien für EU-Maßnahmen auf diesem Gebiet festgelegt.
3.
Die wichtigsten Herausforderungen für internationalisierungswillige
KMU
Häufig sind KMU in der EU die von der EU,
den Mitgliedstaaten oder dem privaten Sektor angebotenen Dienstleistungen zur
Unternehmensförderung nicht bekannt[26]. Hier
wäre besonders darauf zu achten, dass sich KMU bei der Suche nach
Unternehmensförderung zunächst nach einer Anlaufstelle in ihrer Nähe umschauen.
Die verschiedenen Konzepte und Methoden der Unternehmensförderung innerhalb der
EU und die breite Palette von Programmen und Organisationen auf nationaler, EU-
oder globaler Ebene bringen die KMU in eine schwierige Lage, denn es fehlen
ihnen die Human- und Finanzressourcen, um passende Programme zu ermitteln und
auf diese zuzugreifen[27].
Wären die Informationen bereits „zu Hause“ für alle KMU in der EU besser
zugänglich, könnten diese Unternehmen leichter angemessene, auf ihre Bedürfnisse
zugeschnittene Dienstleistungen finden. In dieser Mitteilung wird daher die
Möglichkeit untersucht, ein Online-Portal für internationale
Geschäftsbeziehungen einzurichten, das für Einsteiger als Tor zu
geschäftsrelevanten Informationen über Auslandsmärkte dient und einen Überblick
über die verfügbaren Fördermaßnahmen für eine Geschäftstätigkeit an
Drittmärkten bietet. Insbesondere viele KMU aus kleineren und
neuen Mitgliedstaaten sind benachteiligt, weil ihre Regierung oder
Handelskammer an vielen prioritären Märkten nicht vertreten ist[28]. Daher mangelt es diesen
Unternehmen an Information und Unterstützung; sie sollten zur Zusammenarbeit
und auch zum Erfahrungsaustausch zwischen „Exportveteranen“ und neuen
Marktbeteiligten ermutigt werden. Die Möglichkeiten, zu Zusammenarbeit und
Vernetzung unter den verschiedenen Handelskammern und ähnlichen Organisationen
in Drittländern anzureizen und zu motivieren, könnten verbessert werden,
insbesondere dort, wo die vielfältigen kulturellen und sprachlichen Kenntnisse
dieser Stellen von hohem Wert sein können. Weitere Herausforderungen liegen in der
Natur der KMU selbst. Die von öffentlichen und privaten Organisationen sowie
von der EU oder den Mitgliedstaaten angebotenen Dienste decken möglicherweise
nicht alle Bedürfnisse ab oder reichen vielleicht nicht aus, um die Nachfrage
der KMU zu befriedigen[29]. An dieser Stelle ist eine umfassendere Analyse der lokalen
Gegebenheiten an jedem einzelnen Markt erforderlich, damit man beurteilen kann,
welche Maßnahmen erforderlich sein könnten; dadurch lässt sich auch der aus
Synergien sowie europaweiter Vernetzung und Zusammenarbeit resultierende
Spielraum für höhere Effizienz und Effektivität ermitteln. Da die örtlichen
Gegebenheiten sehr unterschiedlich sind, ist ein lokal orientierter
Bottom-up-Ansatz unverzichtbar; damit lassen sich Lücken in den angebotenen
Dienstleistungen erkennen und es kann festgelegt werden, an welcher Stelle
Maßnahmen auf EU-Ebene Mehrwert schaffen würden. Aus der Analyse der Kommission geht auch hervor,
dass die direkte Kommunikation mit den KMU eine entscheidende
Rolle spielt. KMU in der EU, die im Ausland tätig werden wollen, müssen sich
zunächst zu Hause vorbereiten; dazu müssen die richtigen Fähigkeiten und
erforderlichen Informationen möglichst in der Nähe vorhanden sein und im
Wesentlichen von örtlichen Unternehmensverbänden[30], privaten Beratern oder über
verschiedene Quellen im Internet beschafft werden. Sobald sie im Ausland
operieren, ist der Bedarf an Unterstützung, die die KMU am Zielmarkt selbst
benötigen, häufig schwieriger zu decken. Die Bekanntheit der bereits
eingerichteten Dienste reicht nicht immer aus, und die KMU stehen beim Zugang
zu Märkten außerhalb der EU und der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung mit
ausländischen Partnern nach wie vor beträchtlichen Schwierigkeiten gegenüber.
Umfragen zufolge fällt es KMU generell schwer, nützliche Informationen
einzuholen[31].
4.
Eine EU-Strategie zur Förderung der Internationalisierung von KMU
4.1.
Die Ziele der EU für eine Strategie der
Unternehmensförderung
Mit
dieser Mitteilung soll, aufbauend auf dem kürzlich überarbeiteten „Small
Business Act“ für Europa und der Agenda EU 2020, eine kohärente
EU-Strategie dargelegt werden, nach der unternehmensbezogene Dienstleistungen
zur Förderung der Integration europäischer Firmen in die Weltwirtschaft
wirksamer und effizienter erbracht werden. Die Ziele der neuen EU-Strategie lauten: ·
für KMU leicht zugängliche und angemessene
Informationen darüber bereitstellen, wie sie ihr Geschäft außerhalb der EU
ausbauen können; ·
die Kohärenz der Fördermaßnahmen erhöhen; ·
die Kosteneffizienz der Fördermaßnahmen erhöhen; ·
bestehende Lücken in den Unterstützungsdiensten
schließen; ·
gleiche Ausgangsbedingungen schaffen und den KMU
aus allen Mitgliedstaaten der EU einen gleichberechtigten Zugang bieten[32]. Die Instrumente, die zur Erreichung dieser
Ziele eingesetzt werden sollen, werden in den nachstehenden Abschnitten
beschrieben.
4.2.
Erreichung unserer Ziele
Um ein KMU vom Moment des Entschlusses zur
Internationalisierung bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit an Drittmärkten
zu begleiten, wird die Kommission wie folgt vorgehen:
4.2.1.
Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste
vor Ort und im Ausland
Die Kommission wird eine fundierte Darstellung
und Analyse der bestehenden Unterstützungsdienste innerhalb der EU und in
Drittländern veranlassen. Dabei werden Mitgliedstaaten und in den
EU-Delegationen angesiedelte Kompetenzteams für die Marktöffnung eingebunden;
dieser Schritt ist erforderlich, um etwa vorhandene Lücken und Überschneidungen
im derzeitigen Dienstleistungsangebot zu ermitteln[33]. Auf Basis dieser Analyse wird
beurteilt, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind[34]. Dies geschieht zunächst nur
für prioritäre Märkte (siehe nachstehend 4.2.5.2), wobei zur Beurteilung des
Umfangs und der Verfügbarkeit der jeweiligen Unterstützungsdienste einheitliche
Kriterien angelegt werden. Diese Bestandsaufnahme muss sowohl private als auch
öffentliche Initiativen auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene
umfassen. Die Darstellung wird einen Überblick über die
bestehenden lokalen Dienste privater und öffentlicher Anbieter (einschließlich
von Mitgliedsländern und Einrichtungen auf EU-Ebene) in Drittländern bieten.
Darüber hinaus sollten die Kompetenzteams für die Marktöffnung lokale
Organisationen, z. B. Handelskammern, europäische Unternehmensverbände und
Partner des Enterprise Europe Network, an einem Tisch versammeln und deren
Arbeit koordinieren, um bei den bestehenden lokalen KMU-Fördermaßnahmen
Synergien und Lücken zu ermitteln. Dadurch würde die Vernetzung verbessert und
das Gespräch zwischen den derzeitigen Anbietern von Unternehmensförderung
erleichtert, was zu stärkerer Kohärenz führt und die Zugänglichkeit der
Dienstleistungen für KMU aus allen Mitgliedstaaten erhöht. Für einen umfassenden
Überblick ist der Einsatz und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und
bestehenden Förderorganisationen unverzichtbar. Der Überblick über die innerhalb und außerhalb
der EU angebotenen Dienstleistungen wird in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten und EU-Delegationen regelmäßig aktualisiert. Im Zuge dieser Maßnahmen wird die Kommission
die Effektivität der bereits funktionierenden EU-Unterstützungsdienste
beurteilen. Im Rahmen des laufenden Programms für Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation wird die Kommission sofort - eine fundierte Darstellung und Analyse der innerhalb der EU und in
Drittländern bestehenden Unterstützungsdienste privater und öffentlicher
Anbieter veranlassen, wobei angestrebt wird, die Arbeiten zu den prioritären
Märkten bis Ende 2012 abzuschließen; - Doppelarbeit und Aufsplitterung sowie Lücken und potenzielle
Synergien bei den bestehenden KMU-Fördermaßnahmen ermitteln; - die Zusammenarbeit zwischen bestehenden öffentlich finanzierten
Diensteanbietern über die in den EU-Delegationen angesiedelten Kompetenzteams
für die Marktöffnung und die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten fördern.
4.2.2.
Informationen für die KMU frei Haus
Der Zugang der KMU zu Dienstleistungen und
Fachwissen muss erleichtert werden; in der ersten Phase ihrer Internationalisierung
müssen die Unternehmen passende Programme bereits „zu Hause“ ermitteln können.
Das heißt, sie benötigen sowohl im physischen Sinne als auch virtuell eine
lokale Anlaufstelle in der EU. Das Enterprise Europe Network mit seinen
600 lokalen Partnern wird es den KMU ermöglichen, vor Ort einen
unmittelbaren Kontakt herzustellen und professionelle Unterstützung direkt ins
Haus geliefert zu bekommen. Zu diesem Zweck wird sich die Kommission um
eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Enterprise Europe Network und
sämtlichen Interessenträgern in den Mitgliedstaaten bemühen, was die
Wirksamkeit des Netzes erhöhen dürfte. Auf der operativen Ebene wird eine neue
Verwaltungsstruktur mit einer stärkeren Einbindung von Anbieterorganisationen
und Interessenträgern errichtet, damit gewährleistet ist, dass die
Dienstleistungen für die KMU immer effektiver werden. Anfang 2012 eröffnet die Kommission ein
inhaltsreiches Online-Portal, das bestehende Inhalte integriert und strafft
sowie drittland- und sektorspezifische Informationen über Zielmärkte und einen
detaillierten Überblick über die verschiedenen zur Verfügung stehenden
Unterstützungsdienste bietet. Dieses Portal wird mit den Online-Inhalten von
„one-stop shops“ in den einzelnen Mitgliedstaaten verlinkt sein und bestehende
Informationen nicht duplizieren[35]. Bis 2014 werden die Kosten des Enterprise
Europe Network aus vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt. Parallel dazu wird ein
Portal-Pilotprojekt durchgeführt, das nach und nach die Übersetzungen der
Informationen in alle Sprachen der EU aufnehmen wird. In diesem Portal werden
die auf EU- und einzelstaatlicher Ebene bestehenden Portale einschließlich der
EU-Datenbank Market Access und des Export Helpdesk verlinkt; das Portal wird
zusätzliche Informationen sowie einen Überblick über die verschiedenen
verfügbaren Dienstleistungen bieten. Die Kommission wird Folgendes tun: - das Enterprise Europe Network mit einer neuen
Verwaltungsstruktur ausstatten, die die Arbeitsweise und die Zusammenarbeit des
Netzes mit Anbieterorganisationen und Interessenträgern verbessert, damit die
KMU vor Ort besser informiert werden; - 2012 ein mehrsprachiges
Online-Portal eröffnen, das drittland- und sektorspezifische Informationen über
prioritäre Märkte und einen detaillierten Überblick über die verschiedenen zur
Verfügung stehenden Unterstützungsdienste bietet. Das Portal fällt unter das
bestehende Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und wird auf der
Grundlage bestehender Datenbanken wie Market Access, Export Helpdesk und Europäisches
Zollinformationsportal Profile zu Geschäftschancen und -risiken bieten, die
Indikatoren wie die Wirtschaftslage, Handelshemmnisse, den Verwaltungsaufwand,
Zollverfahren, die Regelungen für das öffentliche Beschaffungswesen und
sonstige Daten für ausführende KMU enthalten[36].
Dazu gehören beispielsweise Informationen zu EU-Rechtsvorschriften, die für den
Abschluss von Verträgen mit Parteien in Drittländern herangezogen werden können[37]. Das Portal wird
regelmäßig aktualisiert werden; - 2012 zusammen mit den
Mitgliedstaaten und Interessenträgern eine Sensibilisierungskampagne einleiten,
um die KMU mit den zur Verfügung stehenden Unterstützungsdiensten vertraut zu
machen.
4.2.3.
Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären
Märkten um eine europäische Dimension erweitern
KMU können spezifische Unterstützung
benötigen, sobald sie ihre Tätigkeit in einem Drittland aufgenommen haben.
Deshalb wird die Kommission bis spätestens 2012 konkrete Empfehlungen zur
Verbesserung der Effizienz und Effektivität des gesamten für europäische KMU an
Drittmärkten zur Verfügung stehenden Fördersystems entwickeln. Diese Initiative wird auf den Ergebnissen der
Überblicksdarstellung und den mit Pilotprojekten der Unternehmensförderung
gesammelten Erfahrungen aufbauen. Die Chancen für europäische Unternehmen ändern
sich von einem Markt zum andern; dementsprechend rief die Kommission an
prioritären Märkten die Kompetenzteams für die Marktöffnung ins Leben[38]. Da die Lage an den einzelnen prioritären
Märkten sehr unterschiedlich sein kann, ist ein Bottom-up-Ansatz erforderlich.
Koordiniert von den Kompetenzteams für die Marktöffnung in den jeweiligen
EU-Delegationen wird eine Plattform eingerichtet, die Vertretern der Programme
zur Unternehmensförderung, darunter beispielsweise bilaterale Handelskammern,
Exportförderungsstellen der Mitgliedstaaten, Unternehmensverbände und Partner
des Enterprise Europe Network, regelmäßige Treffen ermöglicht. So könnten diese
Vertreter den Bekanntheitsgrad ihrer eigenen Vorhaben steigern, den Aufwand
durch Spezialisierung und Arbeitsteilung straffen und potenzielle gemeinsame
Vorhaben entwerfen. Mittels einer besseren Vernetzung lokaler Stellen ließen
sich Fachwissen und Kompetenzen bündeln und eine effektivere Arbeitsteilung
erreichen. Angesichts knapper Ressourcen könnte diese Straffung einen
Hebeleffekt auf die Anstrengungen der lokalen Stellen bewirken, was für alle
Beteiligten von Vorteil wäre. Der Hauptvorteil dieses Ansatzes bestünde
darin, dass der Umfang und die Bekanntheit der Vorhaben zur Unternehmensförderung
in Drittländern erhöht und auf diese Weise die besten verfügbaren Fähigkeiten
und Kompetenzen zu erschwinglichen Kosten angeboten würden. Ferner würde die
Vernetzung von Fachwissen es erleichtern, alle Bereiche der Wirtschaft zu
erreichen, und darüber hinaus sowohl europäischen Clustern als auch
Exportkonsortien und deren KMU dabei helfen, potenzielle Partner in
Drittländern zu ermitteln. Gestützt auf die Ergebnisse der
Überblicksdarstellung wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten das
EU-Portfolio der Unternehmensförderung für KMU in Drittländern auf der
Grundlage bewährter Verfahren fördern, bewerten und optimieren. Zu diesem
Portfolio sollten nicht nur die EU-KMU-Zentren und das Enterprise Europe
Network gehören, sondern auch andere etablierte EU-Programme der
Unternehmensförderung, die Vermittlungsinitiativen unterstützen (wie „Invest in
Med“, East Invest, AL-INVEST) und die Zusammenarbeit von Clustern fördern (wie
die European Cluster Collaboration Platform und der European Cluster Managers’
Club), die nationalen Kontaktstellen des Forschungsrahmenprogramms der EU sowie
Programme zur Vernetzung und individuelle Ausbildungsprogramme in der EU
(z. B. die Gateway- Programme für Japan und Korea und die
Executive-Training-Programme). All diese Instrumente, die häufig über
unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Haushaltsbestimmungen verfügen und sich
auf unterschiedliche Märkte richten, werden zusammen im Rahmen eines
integrierten Konzepts der Förderung europäischer KMU genutzt werden müssen,
indem man mittels Arbeitsvereinbarungen z. B. gemeinsame Richtwerte
festlegt, Synergien erzielt und sich über Verfahren austauscht, und zwar nicht
zuletzt über Verfahren zur Leistungsmessung dieser Programme (Evaluierung). Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
darüber nachzudenken, ihre Dienstleistungsangebote in Drittländern auf
freiwilliger Basis allen EU-KMU zugänglich zu machen[39]. Diese bessere Nutzung
vorhandener Strukturen und Fachkenntnisse würde nicht nur die allgemeine
Effizienz begünstigen, sondern es etablierten Organisationen in Mitgliedstaaten
auch ermöglichen, einen größeren Kundenkreis zu erreichen. Dies würde darüber
hinaus besonders KMU zugute kommen, die in Mitgliedstaaten ansässig sind, die
nicht an sämtlichen Drittlandsmärkten mit nationalen Organisationen zur
Unternehmensförderung vertreten sind. Gegebenenfalls wären – vorbehaltlich des
künftigen mehrjährigen Finanzrahmens – Regelungen zur Aufstockung der
EU-Finanzierung zu erwägen, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den
Zugriff auf ergänzendes Fachwissen unter den Diensteanbietern erleichtern
würde, wodurch wiederum die knappen öffentlichen Mittel besser genutzt würden. Damit dieser ganze Prozess gesteuert, die
Entwicklung aufgezeichnet, Fortschritte überwacht und die Effektivität des
Ansatzes evaluiert werden können, sollte in bestimmten Abständen ein
Evaluierungsverfahren mit allen wichtigen Interessenträgern durchgeführt
werden. Diese Evaluierung könnte in Form eines jährlichen Forums stattfinden,
zu dem die Kommission die Interessenträger zwecks Erfahrungs- und
Meinungsaustausch einlädt. Dabei könnten alle Teilnehmer Möglichkeiten der
Arbeitsteilung ausloten, den Bedarf an neuen Maßnahmen ermitteln und
voneinander lernen. Die Kommission wird Folgendes tun: - die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Zugriff auf
ergänzendes Fachwissen unter den Diensteanbietern erleichtern, vor allem durch
finanzielle Anreize, die vom neuen Programm für Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen und für KMU im Rahmen des vorgeschlagenen mehrjährigen
Finanzrahmens 2014-2020 gedeckt werden könnten; - die bestehenden Maßnahmen unter Beteiligung aller wichtigen
Interessenträger regelmäßig evaluieren; - zusammen mit den Mitgliedstaaten das EU-Portfolio der
Unternehmensförderung für KMU in Drittländern auf der Grundlage bewährter
Verfahren bewerten, optimieren und fördern[40].
4.2.4.
Förderung der Internationalisierung von KMU durch
Cluster und Netze
KMU fehlen häufig die richtigen Partner zur
Entwicklung und Produktion weltweit wettbewerbsfähiger Waren und
Dienstleistungen. Zunehmend bewältigen sie Expansion und Innovationen nicht
allein, sondern indem sie sich auf eine strategische Zusammenarbeit mit
ausländischen Partnern einlassen und internationalen Netzen beitreten. In
diesem Zusammenhang ist die Bedeutung der Vergabe von Unteraufträgen
anzuerkennen. Cluster, Unternehmensnetze und
Exportkonsortien können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass KMU
solche Aktivitäten entwickeln und sich verstärkt international ausrichten. Vor
allem Exportkonsortien können bei der Internationalisierung eine besondere
Rolle spielen, da sie aus Unternehmensgruppen bestehen, die gemeinsam an einem
Projekt zur Exportentwicklung arbeiten. Beispielsweise haben jüngste
Untersuchungen gezeigt, dass neu gegründete KMU, die in einer bestimmten
Marktnische neue Waren und Dienstleistungen entwickeln, häufig von Anfang an
auf Auslandsmärkten tätig sind und ihre Exportfähigkeit durch die
Mitgliedschaft in einem Cluster gestärkt wird[41]. KMU, die Mitglied von Clustern und Unternehmensnetzen
sind, kommen Kontakte, Geschäftsverbindungen sowie formale und informelle
Kenntnisse zugute, die in diesen Gruppierungen weitergereicht werden, und sie
profitieren von den maßgeschneiderten Dienstleistungen, die diese
Organisationen anbieten. Diese Vorteile begünstigen u. a. die Entwicklung
von Partnerschaften im Ausland, und dies wiederum erleichtert KMU den Zugang zu
weltumspannenden Wertschöpfungsketten, die Entwicklung strategischer Allianzen
mit Forschungsorganisationen im Rahmen von Clustern oder Netzen, die Ausweitung
ihrer Vermarktungstätigkeiten im Ausland einschließlich der Akquise
öffentlicher Aufträge, den Erwerb der passenden Fähigkeiten und die Einholung
maßgeschneiderten fachlichen Rates[42]. In diesem Zusammenhang sollte in den Mitgliedstaaten
die Bedeutung der moderierenden Funktion dieser Cluster und Netze anerkannt
werden; diese Organisationen sollten daher in Programme zur
Unternehmensförderung einbezogen werden, die sich auf die Förderung der
Internationalisierung von KMU richten[43].
Gleichzeitig stellt die transnationale Zusammenarbeit in Clustern und Netzen
eine bedeutende Herausforderung dar, die auf allen Ebenen angenommen werden
sollte[44];
ferner sollten diese Organisationen durch grenzüberschreitende Kreditvergabe
unterstützt werden, wie von der Kommission in der Mitteilung „Ein Haushalt für
Europa 2020“[45]
vorgeschlagen. Auch die Zusammenarbeit zwischen Clusterorganisationen und dem
Enterprise Europe Network sowie anderen interessierten EU-Unternehmensverbänden
sollte zugunsten eines besseren Angebots von Innovationsdiensten und des
leichteren Zugangs zu Auslandsmärkten für KMU verstärkt werden. Auf längere Sicht wird die Kommission eine
breit angelegte EU-Initiative entwickeln, die die Zusammenarbeit
transnationaler Cluster auf Drittmärkten zielorientierter einsetzt, damit
gemeinsame langfristige Strategien mit internationalen Partnern aus allen
EU-Mitgliedstaaten aufgebaut werden. Diese Initiative zur Internationalisierung der
Cluster würde zur Förderung weltweit wettbewerbsfähiger Cluster in Europa
beitragen, insbesondere in den aufstrebenden Industriezweigen, in denen die
Zusammenarbeit in Clustern neue Wettbewerbsvorteile für Europa schaffen kann.
Dieses Programm könnte auch Maßnahmen zur Ermittlung strategischer Interessen
für weitere EU-weite Clusterkooperationen enthalten. Die Kommission wird Folgendes tun: - die Einrichtung von Schulungsprogrammen für Unternehmer, KMU-Manager
und Leiter von Clustern, Unternehmensnetzen und Exportkonsortien fördern und
finanzieren, um diese Personen zu befähigen, Internationalisierungsvorhaben zu
steuern; - die Schaffung von Exportkonsortien in verschiedenen Mitgliedstaaten
ansässiger KMU durch eine Reihe von Maßnahmen fördern, darunter
Informationskampagnen und finanzielle Anreize, was Synergien fördert; - die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Clustern/Netzen durch
eine mit EU-Garantien unterlegte Kreditvergabe unterstützen.
4.2.5.
Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären
Märkten
4.2.5.1.
Leitlinien
Um zu gewährleisten, dass die vorhandenen
Ressourcen voll ausgeschöpft und Überschneidungen vermieden werden, bekräftigt
die Kommission nachdrücklich die folgenden Leitlinien. Komplementarität
und Zusätzlichkeit. Maßnahmen auf EU-Ebene sollten
ergänzend ergriffen werden und nicht Aktivitäten der Unternehmensförderung
verdoppeln, die bereits von Mitgliedstaaten und/oder privaten Organisationen
durchgeführt werden. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und entsprechend einer
angemessenen Arbeitsteilung sollten EU-Maßnahmen Lücken füllen oder bestehende
Unterstützungsdienste verstärken, wo der Bedarf nicht oder nicht ausreichend
durch sonstige öffentliche oder durch private Organisationen gedeckt wird. Dies
könnte beispielsweise in Fällen gelten, in denen die bestehenden
Diensteanbieter nicht alle prioritären Märkte (z. B. die neu entstehenden
Märkte) und nicht alle Zugangsaspekte (wie Normen und Vorschriften sowie andere
nichttarifäre Hindernisse für eine Geschäftstätigkeit im Ausland) abdecken. Nachhaltigkeit.
Dienstleistungen der Unternehmensförderung sollten auf EU-Ebene auf Basis eines
nachgewiesenen Bedarfs am Markt unterstützt werden. Diese Unterstützung kann
kurzfristig aus der Haushaltsordnung unterliegenden öffentlichen Mitteln
finanziert werden, doch sollten sich die Dienstleistungen auf längere Sicht so
weit wie möglich selbst tragen, damit die Gefahr, private
Dienstleistungserbringer ungewollt vom Markt zu verdrängen, gemindert wird. Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung soll
zwischen den eingesetzten öffentlichen Mitteln und den erzielten Ergebnissen
eine optimale Relation bestehen. Zu diesem Zweck werden für jede Tätigkeit
konkrete, messbare, erreichbare, sachgerechte und terminierte Ziele („SMART“)
festgelegt und eine angemessene Evaluierung eingeplant. Die effiziente Nutzung
öffentlicher Mittel kann heißen, dass es möglicherweise sinnvoller („smarter“)
ist, statt eine neue physische Struktur zu errichten an Drittmärkten vorhandene
Diensteanbieter wie nationale oder europäische Handelskammern oder lokale
EU-Delegationen und Kompetenzteams für die Marktöffnung zu ermuntern, den
Umfang ihrer Tätigkeiten zu erweitern oder ihre Ressourcen zugunsten eines
besseren Service zu bündeln. Die Leitlinien werden Schlüsselelemente dieser Strategie sein und
jegliche Initiative bestimmen, die in diesem Bereich auf EU-Ebene vor und nach
2014 ergriffen wird: Die Kommission verpflichtet sich, bei der Auswahl, Planung und
Durchführung von Förderinitiativen auf EU-Ebene diesen Leitlinien folgen. Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgerufen, bei ihrer Förderung von
Geschäftstätigkeiten im Ausland wann immer möglich ähnlichen Grundsätzen und
Prioritäten zu folgen.
4.2.5.2.
Geografische Prioritäten
Bei neuen Maßnahmen außerhalb der EU wird die
Kommission nach den folgenden Kriterien geografische Prioritäten festlegen,
prioritäre Länder ermitteln und eine umfassende Serie spezifischer Maßnahmen
einleiten. Dies wird die Wirksamkeit der Initiativen
durch die Ausrichtung auf den tatsächlichen Bedarf der KMU erhöhen. Im Laufe
der Zeit wird die Liste der prioritären Länder natürlich angepasst werden
müssen. Prioritäten sollten insbesondere anhand der folgenden Kriterien
ermittelt werden: Wirtschaftspotenzial
und Größe des Marktes. Zu den prioritären Märkten
sollten die wichtigsten Handels- und Investitionspartner der EU sowie Märkte
mit großen Wachstumsaussichten gehören. Im Auge zu behalten sind Märkte, die
ein Potenzial an Geschäftspartnern aufweisen, die aufgrund zunehmender
Kaufkraft und wachsender Investitionsmöglichkeiten demnächst wertvoll sind,
damit der Bedarf an künftigen Maßnahmen beurteilt werden kann. Ausmaß der Schwierigkeiten, denen KMU beim
Markteintritt gegenüberstehen. Einige Märkte sind für
KMU weniger zugänglich als andere; dies hat zum Teil mit Zollschutzmaßnahmen zu
tun, hat seinen Grund aber häufiger im unterschiedlichen Regelungsumfeld, das
sich wie nichttarifäre Hemmnisse für Handel und Investitionen auswirken kann.
Auch Probleme beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten können ein Hindernis
für KMU sein, das sich von Land zu Land anders darstellt. Es sollten
Anstrengungen unternommen werden, um diese Hindernisse weitestgehend zu
beseitigen und den KMU bei deren Überwindung zu helfen. Lücken in der bestehenden
Unternehmensförderung. Mithilfe des Überblicks über die
derzeit von öffentlichen oder privaten Stellen geleisteten Dienste werden sich
mögliche Lücken in der lokalen Infrastruktur der Unterstützung leichter
ermitteln lassen, und so können auch Wege gefunden werden, diese Lücken zu
schließen. Zu den nicht ausreichend abgedeckten Themenbereichen könnte der
Bedarf an Fachwissen bezüglich konkreter Aspekte wie Normen,
Konformitätsbewertung, Technologievermarktung, gewerbliche Schutzrechte,
öffentliches Beschaffungswesen und Zollvorschriften gehören. Hier müssen möglicherweise
Prioritäten festgelegt werden. Die EU wird für KMU prioritäre Märkte anhand der oben erwähnten
Kriterien ermitteln. Zu diesen Ländern können die derzeit wichtigsten Handels-
und Investitionspartner der EU (Vereinigte Staaten, China, Russland, Japan),
die Erweiterungsländer, die Partnerländer der EU-Nachbarschaftspolitik im Osten
und Süden sowie Märkte mit hohem Wirtschaftswachstum (aufstrebende Märkte in
Asien, Afrika und Lateinamerika) gehören.
4.2.6.
Integration der KMU-Internationalisierung in andere
EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale
Geschäftstätigkeit der KMU
Ein breites Spektrum vorhandener und sich
abzeichnender EU-Maßnahmen zugunsten von KMU, die international expandieren und
Auslandsmärkte erschließen wollen, liegt nach wie vor brach. Alle Erweiterungsländer werden aufgefordert,
sich die Ziele der Strategie Europa 2020 einschließlich der KMU-bezogenen
Maßnahmen zu eigen zu machen. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist eine der
wichtigsten Prioritäten der Erweiterungspolitik, die dazu beitragen wird, dass
in der EU ansässige KMU bereitwilliger in diese Märkten investieren. Die
Schaffung eines unternehmensfreundlichen Umfelds stellt auch einen wichtigen
Pfeiler unserer Beziehungen zu den Ländern der Östlichen Partnerschaft dar. Der zurzeit im südlichen Mittelmeerraum bzw.
in Nordafrika zu beobachtende tiefgreifende Wandel ist ein starkes Argument für
eine Unterstützung der sozioökonomischen Transformation in dieser Region durch
die EU und für eine Verknüpfung mit der EU-Nachbarschaftspolitik. Dies könnte
die Entwicklung und Stärkung von Programmen zur Zusammenarbeit zwischen
Unternehmen in der EU und diesen Ländern einschließen[46]. Angesichts des enormen
Potenzials wirtschaftlicher Entwicklung, das Afrika birgt, und im Einklang mit
der gemeinsamen Strategie Afrika-EU sollten die afrikanischen Länder allgemein
eingeladen werden, vom Aufbau einer starken Partnerschaft mit den KMU in der EU
zu profitieren. Im Zusammenhang mit Handelsschutzuntersuchungen wird die besondere
Situation der KMU als Einführer, Nutzer, Antragsteller oder Ausführer
berücksichtigt und der Zugang der KMU zu Informationen über die Funktionsweise
der handelspolitischen Schutzinstrumente erleichtert werden.
Autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente sind für in der EU
herstellende Unternehmen relevant. Den Interessen der KMU gilt
hier besonderes Augenmerk. Der Effekt dieses Instruments wird im
Rahmen einer 2012 einzuleitenden Evaluierung der wirtschaftlichen Auswirkungen
beurteilt. Die EU wird Folgendes tun: - in Erweiterungs-, Nachbar- und Entwicklungsländern die Schaffung
eines Umfelds unterstützen, das die Geschäftstätigkeit insbesondere von KMU
begünstigt; dieses bessere Umfeld wird allen KMU zugutekommen, auch solchen,
die in einem bestimmten spezifischen Markt tätig werden wollen; - ihre Bemühungen um den Abbau der verbleibenden tarifären und
nichttarifären Hemmnisse in Drittländern verstärken; - in den Handels- und Wirtschaftsabteilungen aller relevanten
EU-Delegationen im Rahmen der Tätigkeit der Kompetenzteams für die Marktöffnung
Kontaktstellen für KMU einrichten; - im Rahmen ihrer mit Partnerregierungen geführten Dialoge über
Regulierungsfragen auf eine Öffnung der Märkte und ein KMU-freundlicheres
Umfeld hinarbeiten; - das Interesse kleiner Unternehmen am Zugang zu den internationalen
Beschaffungsmärkten in den Verhandlungen zum plurilateralen WTO-Übereinkommen
über das öffentliche Beschaffungswesen zu einer Priorität erheben; - den Informationsstand der KMU über die aus Außenhandelstätigkeit zu
erzielenden und durch handelspolitische Maßnahmen, insbesondere bilaterale
Freihandelsabkommen, geschaffenen wirtschaftlichen Vorteile verbessern; - das KMU-Finanzforum Afrika veranstalten: ein wichtiger erster Schritt
im Rahmen unseres neuen Ansatzes zum Brückenbau zwischen europäischen und
afrikanischen Unternehmen mithilfe eines verstärkten ständigen Dialogs; - mögliche autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente unter den KMU
besser bekanntmachen und ihre Auswirkungen auf die KMU im Rahmen einer 2012
einzuleitenden Evaluierung beurteilen.
5.
Schlussfolgerung
Angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage
wird es Zeit, neue Quellen des Wachstums zu erschließen. Die expandierenden
Märkte in Drittländern können für die KMU in der EU eine unschätzbare Chance
sein. Nach Auffassung der Kommission können KMU durch den vorstehend umrissenen
Ansatz die notwendigen Instrumente für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit
außerhalb der EU erhalten. Dabei setzt sie voraus, dass die Zusammenarbeit zwischen
der EU und den Mitgliedstaaten, der Mitgliedstaaten untereinander und zwischen
dem öffentlichen und privaten Sektor den KMU in der EU eindeutige Vorteile
verschafft. In dieser neuen EU-Strategie sind sechs
Handlungsfelder festgelegt: ·
einen Überblick über das vorhandene Angebot an
Unterstützungsdiensten erstellen, damit künftig ein rationellerer und
kohärenterer Ansatz verfolgt werden kann; ·
ein einheitliches virtuelles Informationsportal für
KMU schaffen, die außerhalb der EU-Grenzen tätig werden wollen; ·
Förderprogramme auf EU-Ebene kohärenter gestalten,
damit sie größere Wirkung zeigen; ·
Cluster und Netze zur Internationalisierung von KMU
fördern; ·
eine paneuropäische Zusammenarbeit an prioritären
Märkten initiieren, damit die öffentlichen Mittel bestmöglich genutzt werden; ·
bestehende auswärtige Maßnahmen der EU verstärken,
damit europäische KMU im Ausland rascher expandieren. Künftig sollten sich die Anstrengungen darauf
konzentrieren, wie bestehende Diensteanbieter effektiver zusammenarbeiten
können und wie man Anreize dazu schaffen könnte. Ein umfassender Überblick über
das europäische Angebot an Unterstützungsdiensten wird die Ausgangsbasis für
diesen Prozess bilden. Sämtliche EU-Organe werden sich in partnerschaftlicher
Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern der KMU an der Umsetzung
dieser Strategie beteiligen und sollten sich an die in dieser Mitteilung
dargelegten Prioritäten und Leitlinien halten, wenn sie neue, kurz- wie
langfristige Maßnahmen zur Förderung der Internationalisierung von KMU erwägen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen
ähnlichen Ansatz zu verfolgen und bei der Stärkung des Förderungsumfelds
zugunsten der Expansion europäischer KMU im Ausland eng mit der Kommission
zusammenzuarbeiten. Anhang
Auf Basis der aktuellen Erfahrungen mit
dem Prozess der Ermittlung wichtiger Marktzugangshindernisse in Drittländern
(und wie vom Rat der Europäischen Union in seinen Schlussfolgerungen vom
Dezember 2008 verlangt) sind Kompetenzteams für die Marktöffnung in
folgenden Ländern tätig oder sollen dort eingerichtet werden: - Algerien - Argentinien - Brasilien - Kanada - Chile - China - Kolumbien - Ägypten - Hongkong - Indien - Indonesien - Israel - Japan - Kasachstan - Malaysia - Mexiko - Marokko -Neuseeland - Nigeria - Norwegen - Peru - Philippinen - Russland - Singapur - Südafrika - Südkorea - Schweiz - Taiwan - Thailand - Tunesien - Türkei - Ukraine - Vereinigte Staaten von Amerika - Vietnam [1] Nach Angaben der OECD wird damit gerechnet, dass auf die
aufstrebenden Märkte bis 2030 ein Anteil von 60 % am weltweiten BIP
entfällt. [2] KOM(2010) 614. [3] KOM(2008) 394, überarbeitet in KOM(2011) 78. [4] KOM(2010) 612. [5] Dargestellt in der Binnenmarktakte, KOM(2010) 608. [6] Gemäß Definition in der am 6. Mai 2003
angenommenen Empfehlung 2003/361/EG der Kommission, die seit dem 1. Januar
2005 gilt;
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm. [7] Bericht „Internationalisation of European SMEs“,
Dezember 2009; http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/market-access/internationalisation/index_en.htm [8] Vor kurzem wurde in einem Bericht darauf hingewiesen,
dass Europas KMU heutzutage vor allem danach streben, sich das Potenzial der
rasch wachsenden Mittelschichten in aufstrebenden Ländern zu erschließen. Zuvor
investierten viele Unternehmen in aufstrebenden Märkten oder bezogen von dort,
um ihre Produktionskosten zu senken (EIU: „New horizons: Europe’s small and
medium-sized companies look to emerging markets for growth“). [9] Bericht
„Internationalisation of European SMEs“, Dezember 2009; http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/market-access/internationalisation/index_en.htm. Die in diesem Bericht vorgelegten Angaben beziehen sich auf
Tätigkeiten von KMU innerhalb des Binnenmarkts und außerhalb der Grenzen der
EU. [10] In den vergangenen Jahrzehnten hat die Liberalisierung des
internationalen Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital, Personen und
Informationen zu einer stärker integrierten Weltwirtschaft geführt, in der
grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten zunehmend an Bedeutung gewinnen. Der
Anteil des internationalen Handels am weltweiten BIP hat sich seit den 1950er
Jahren verdreifacht. Aufstrebende Volkswirtschaften in Asien, Lateinamerika und
Afrika dürften künftig einen wesentlichen Anteil zum globalen
Wirtschaftswachstum beisteuern (vgl. Fußnote 1); dadurch ergeben sich für
europäische Unternehmen viele neue Chancen außerhalb der EU. Es ist an der
Zeit, dass sich diese Unternehmen die Globalisierung zunutze machen.
Europäische KMU müssen in der Lage sein, von diesem Wachstum zu profitieren,
und gleichzeitig zum EU-Wachstum beitragen. [11] Siehe
„Opportunities for the Internationalisation of SMEs“, Tabelle 2.1,
S. 20; August 2011, http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/market-access/enterprise-europe-network/intern_event_en.htm. Nachstehend als „Opportunities Report“ bezeichnet. [12] „Wenig Zugang zu ausreichenden Humanressourcen“ war ein
wesentlicher Engpass für die Geschäftstätigkeit in sieben wichtigen Ländern
außerhalb der EU. Siehe Kapitel 2 des Opportunities Report. [13] Nachdem 2009 zunächst ein Arbeitspapier dazu
veröffentlicht worden war, führte die abschließende, im Mai 2011
eingeleitete und auf einer Reihe von Leitfragen basierende Konsultation zu mehr
als 60 Antworten eines breiten Spektrums von Interessenträgern. Sämtliche
Einzelheiten der Konsultation und eine Zusammenfassung der Antworten finden
sich unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/international/listeningstakeholders/public-consultation-sme
support/index_en.htm. [14] Programme mit einem Budget, das bei den größeren
Mitgliedstaaten mehr als 2 Mio. EUR betrug. [15] Opportunities Report. [16] Eine detailliertere Aufzählung der EU-Förderinitiativen findet
sich in einem Hintergrund-Dokument unter
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/international/files/annexes-to-consultation_en.pdf. [17] KOM(2011) 78. [18] KOM(2007) 183. [19] Siehe http://madb.europa.eu/. [20] KOM(2010) 612. [21] http://ec.europa.eu/ecip/index_en.htm. [22] Siehe Auflistung im Opportunities Report. [23] Aus einer kürzlich erstellten Untersuchung von EU-KMU mit
Auslandserfahrung ging hervor, dass mehr als die Hälfte dieser Unternehmen
(63 %) ihr Ergebnis verbesserten, nachdem sie an einem internationalen
Unterstützungsprogramm teilgenommen hatten. Die Resultate stammen aus einer
Umfrage bei EU-KMU mit Auslandserfahrung, die im Opportunities Report
zitiert wird. [24] Laut Opportunities Report sind die öffentlichen
Förderprogramme selbst unter den bereits global tätigen KMU nur 27 %
bekannt. Außerdem nähmen lediglich rund 7 % der internationalisierten KMU
öffentliche Unterstützung für ihre Geschäftstätigkeit im Ausland in Anspruch. [25] Die Zusammenarbeit in Russland bietet in diesem
Zusammenhang ein gutes Beispiel. Maßnahmen „zur Verbesserung des
Investitionsklimas und zur Schaffung eines günstigen Umfelds für KMU aus der EU
werden durch die hochrangige Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Kommission, der EU-Delegation in Russland, den Botschaften, den
EU-Unternehmensverbänden, den Handelskammern und der russischen Regierung
bereits wirksam durchgeführt“ (siehe Opportunities Report). [26] Laut dem Opportunities Report kennen 24 % der
internationalisierten KMU öffentliche Programme zur Förderung der
Internationalisierung, die ihre Firma in Anspruch nehmen könnte. Dieser
Bekanntheitsgrad steigt mit der Unternehmensgröße: Bei Kleinstunternehmen
beträgt er 23 %, bei kleinen 36 % und bei mittleren Unternehmen
37 %, gleichwohl bleibt es eine Minderheit von KMU, die solche Programme
kennen. [27] „Von den 24 % der im Ausland tätigen KMU, denen
öffentliche Förderprogramme bekannt sind, nimmt weniger als ein Drittel diese
Programme für ihre Geschäftstätigkeit in Anspruch.“ Opportunities Report. [28] Laut dem Opportunities Report liegt die Zahl der
von Mitgliedstaaten in sieben wichtigen Zielländern angebotenen Fördermaßnahmen
zwischen 4 und 25. [29] Ebd.: „2009 gaben 40 % der KMU einen Mangel an
angemessener staatlicher Unterstützung als ein wichtiges Hindernis für die
Internationalisierung an.“ [30] Bisher beschränkt sich die von der Kommission innerhalb
der EU angebotene lokale Unterstützung einer Internationalisierung auf das
Enterprise Europe Network, kurzfristige Programme wie „Understanding China“ (http://www.understandingchina.eu),
einige in verschiedenen europäischen Städten veranstaltete Konferenzen und
Seminare zum Thema KMU (u. a. zwecks Schulung von Ausbildern in den
Handelskammern usw.) sowie bestimmte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der
Brüsseler Niederlassung des Zentrums für industrielle Zusammenarbeit EU-Japan (http://www.eu-japan.eu), damit die Programme
des Zentrums auch bei KMU in der EU bekannter werden. Die meisten vom
KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in China veranstalteten Aktivitäten fanden
innerhalb der EU statt. Dass diese Dienstleistungen in der Nähe der KMU
angeboten wurden, erwies sich als ein wichtiger Faktor für den Erfolg. [31] „44 % der EU-KMU nannten einen Mangel an angemessenen
Informationen als bedeutendes Hindernis.“ Bericht „Internationalisation of
European SMEs“, Dezember 2009; http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/market-access/internationalisation/index_en.htm
[32] Wie im neuen in der Mitteilung vom 29. Juni zum
nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorgeschlagenen Programm für
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU vorgesehen. [33] Wo keine Kompetenzteams für die Marktöffnung existieren,
wird es Aufgabe der EU-Delegationen sein, gegebenenfalls grundlegende
Informationen zur Ergänzung der vom Diensteanbieter zur Ausarbeitung der
Darstellung benötigten Feststellungen zu liefern. Diese Delegationen können
gegebenenfalls Koordinationstreffen zwischen Unternehmen und den vor Ort
tätigen Unternehmensverbänden organisieren. [34] Im Opportunities Report wird diese Darstellung als
eine der Hauptaufgaben betrachtet, die zwecks einer Koordination auf EU-Ebene
zu bewältigen sind. [35] „Durch eine auf EU-Ebene organisierte Sammlung von
Informationen über Marktentwicklungen und das rechtliche und institutionelle
Umfeld an den Auslandsmärkten ließen sich Effizienzgewinne erzielen“, heißt es
in dem Kommissionsbericht „Internationalisation of European SMEs“,
Dezember 2009, S. 9. [36] In Ergänzung beispielsweise der Dienste, die von den
TBT-Kontaktstellen der WTO-Mitgliedstaaten angeboten werden; zu den Aufgaben
dieser Auskunftstellen gehört die Information über technische Verordnungen,
Normen und Konformitätsbewertungsverfahren. [37] Siehe den am 11. Oktober 2011 angenommenen
Vorschlag der Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht. [38] Eine Liste von Kompetenzteams für die Marktöffnung, die
bereits tätig sind oder noch eingerichtet werden sollen, findet sich im Anhang
dieser Mitteilung. [39] Dabei könnte man sich von Artikel 20 Absatz 2
Buchstabe c AEUV leiten lassen; dieser lautet: „Die Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger haben unter anderem … c) im Hoheitsgebiet eines Drittlands, in dem
der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vertreten
ist, Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden
eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige
dieses Staates“. [40] Dazu gehören nicht nur die EU-KMU-Zentren und das
Enterprise Europe Network, sondern auch andere etablierte EU-Programme der
Unternehmensförderung, die Vermittlungsinitiativen unterstützen und die
Zusammenarbeit von Clustern fördern, die nationalen Kontaktstellen des
Rahmenprogramms sowie Programme zur Vernetzung und individuelle
Ausbildungsprogramme in der EU. [41] Vgl. beispielsweise die Studie von OSEO/UBIFRANCE (2010)
über den Zusammenhang zwischen Innovationen und Exporten, http://www.oseo.fr/storage/newsletters/vendredi_28_mai_20102/gauche/actualites/etude_oseo_ubifrance. [42] European Clusters Go International: Networks
and clusters as instruments for the initiation of international business
cooperation, VDI/VDE/IT, 2011,
http://www.vdivde-it.de/news-en/publications/best-practice/european-clusters-go-international-2013-networks-and-clusters-as-instruments-for-the-initiation-of-international-business-cooperation. [43] Zu diesem Zweck wurde im März 2011 im Rahmen des Programms
für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation auf EU-Ebene eigens eine Ausschreibung
zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit in regionalen und nationalen
Clusterprogrammen eingeleitet. Vgl. http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=4968. [44] In dieser Hinsicht wird die im Rahmen der European Cluster
Excellence Initiative errichtete European Cluster Cooperation Platform
entscheidend zur Förderung der internationalen Clusterzusammenarbeit zugunsten
von KMU beitragen. In einem ersten Schritt wurden bereits
Grundsatzvereinbarungen mit Partnern in Japan, Indien und Brasilien
unterzeichnet, weitere sind geplant. Weiterführende Informationen unter http://www.cluster-collaboration.eu/web/guest.
Ferner befasst sich die Maßnahme „Wissensorientierte Regionen“ im Rahmen des
Siebten Forschungsrahmenprogramms der EU mit der transnationalen
Zusammenarbeit. Diese Aktion soll das Forschungspotenzial der europäischen
Regionen stärken, insbesondere durch Ermutigung und Förderung der europaweiten
Entwicklung regionaler „forschungsorientierter Cluster“, denen Universitäten,
Forschungszentren, Unternehmen und regionale Behörden angehören. Speziell für
Internationalisierungsaktivitäten und für die Entwicklung von Strategien im
Hinblick auf Drittländer kann Unterstützung abgerufen werden unter
http://cordis.europa.eu/fp7/capacities/regions-knowledge_en.html. [45] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: Ein Haushalt für „Europa 2020“ - Teil II: Politikbereiche im
Überblick, KOM(2011) 500 endgültig vom 29 Juni 2011. Die Kommission
hat vorgeschlagen, dass für den Zeitraum 2014-2020 EU-Fazilitäten für
Darlehensbürgschaften nicht nur einzelstaatlich ausgerichtet sein sollten,
sondern auch für eine grenzüberschreitende Kreditvergabe oder Kredite von
Gebern aus mehreren Ländern bereit stehen sollten. [46] Zum Beispiel durch Clusterzusammenarbeit:
Clusterpartnerschaften bieten konkrete Möglichkeiten für eine verbesserte
Unternehmenszusammenarbeit, die entwickelt und auf den jeweiligen Bedarf der
Unternehmen zugeschnitten werden könnte; diese Firmen könnten aus
Wirtschaftszweigen wie dem Tourismus und der Kreativwirtschaft stammen, die in
den Ländern des südlichen Mittelmeerraums ein beträchtliches
Wirtschaftspotenzial aufweisen. Über diesen konkreten Fall hinaus erwägt die
Kommission auch, den Austausch zwischen Unternehmern zu fördern, die in unterschiedlichen
Ländern, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union, ansässig
sind.