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Document 52011DC0681
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A renewed EU strategy 2011-14 for Corporate Social Responsibility
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)
/* KOM/2011/0681 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) /* KOM/2011/0681 endgültig */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 4 1.1........ Sich mit der sozialen Verantwortung
der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen …...................................................................................................................................... 4 1.2........ … und im Interesse der Gesellschaft
insgesamt................................................................ 4 1.3........ Warum legt die Kommission diese neue
Strategie jetzt vor?............................................. 5 2........... Evaluierung der Auswirkungen der
EU-Politik auf CSR................................................... 5 3........... Ein modernes Verständnis von
sozialer Verantwortung der Unternehmen.......................... 7 3.1........ Eine neue Definition........................................................................................................ 7 3.2........ International anerkannte Grundsätze
und Leitlinien........................................................... 8 3.3........ Der multidimensionale Charakter von
CSR...................................................................... 8 3.4........ Die Rolle der Behörden und anderer
Stakeholder............................................................ 9 3.5........ CSR und die Initiative für soziales
Unternehmertum (SBI)................................................ 9 3.6........ CSR und der soziale Dialog.......................................................................................... 10 4........... Ein Aktionsplan für den Zeitraum
2011–2014................................................................ 10 4.1........ CSR ins Blickfeld rücken und
bewährte Verfahren verbreiten......................................... 10 4.2........ Das den Unternehmen
entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren....... 11 4.3........ Selbst- und Koregulierungsprozesse
verbessern............................................................. 12 4.4........ CSR durch den Markt stärker belohnen........................................................................ 12 4.4.1..... Verbrauch.................................................................................................................... 12 4.4.2..... Öffentliches Auftragswesen........................................................................................... 13 4.4.3..... Investitionen................................................................................................................. 13 4.5........ Die Offenlegung von sozialen und
ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern 14 4.6........ CSR stärker in Aus- und
Weiterbildung sowie Forschung integrieren.............................. 15 4.7........ Die Bedeutung von CSR-Strategien auf
nationaler und subnationaler Ebene hervorheben 15 4.8........ Europäische und globale CSR-Konzepte
besser aufeinander abstimmen......................... 16 4.8.1..... Sich auf international anerkannte
CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren............. 16 4.8.2..... Die Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 17 4.8.3..... Die Bedeutung von CSR für die
Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben 17 5........... Fazit............................................................................................................................. 18
1.
Einleitung
Die Europäische Kommission hat die soziale
Verantwortung der Unternehmen (corporate social responsibility = CSR) definiert
„als ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger
Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in
die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren“[1]. Die soziale Verantwortung der Unternehmen
betrifft Maßnahmen, die die Unternehmen über ihre rechtlichen Verpflichtungen
gegenüber Gesellschaft und Umwelt hinaus ergreifen. Bestimmte
Regulierungsmaßnahmen schaffen ein Umfeld, das Unternehmen eher dazu veranlasst,
freiwillig ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen.
1.1.
Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen
auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen …
Für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
ist ein strategischer CSR-Ansatz von zunehmender Bedeutung. Er kann das
Risikomanagement fördern, Kosteneinsparungen bringen sowie den Zugang zu
Kapital, die Kundenbeziehungen, das Management von Humanressourcen und die
Innovationskapazitäten verbessern[2].
CSR setzt ein Zusammenspiel von internen und
externen Stakeholdern voraus und ermöglicht damit den Unternehmen, sich besser
auf die Erwartungen der Gesellschaft und die Betriebsbedingungen, die einem
raschen Wandel unterliegen, einzustellen und daraus Nutzen zu ziehen. CSR kann
somit die Erschließung neuer Märkte vorantreiben und Wachstumsmöglichkeiten
eröffnen. Wenn sich die Unternehmen ihrer sozialen
Verantwortung stellen, können sie bei den Beschäftigten, den Verbrauchern und
den Bürgern allgemein dauerhaftes Vertrauen als Basis für nachhaltige Geschäftsmodelle
aufbauen. Mehr Vertrauen wiederum trägt zur Schaffung eines Umfeldes bei, in
dem die Unternehmen innovativ arbeiten und wachsen können.
1.2.
… und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.
Durch CSR können die Unternehmen erheblich zur
Verwirklichung der im EU-Vertrag angestrebten Ziele, eine nachhaltige
Entwicklung und eine äußerst wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft,
beitragen. CSR untermauert die Ziele der Strategie Europa 2020, nämlich
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie das
Beschäftigungsziel von 75 %[3].
Verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten erhält eine besondere
Bedeutung, wenn Akteure der Privatwirtschaft öffentliche Dienstleistungen
anbieten. Es gehört mit zur sozialen Verantwortung der Unternehmen, die
sozialen Auswirkungen der derzeitigen Wirtschaftskrise, unter anderem den
Verlust von Arbeitsplätzen, abzufedern. CSR bietet einen Wertekanon, auf dem
eine von stärkerem Zusammenhalt geprägte Gesellschaft aufgebaut und die
schrittweise Einführung einer nachhaltigen Wirtschaftsordnung gegründet werden
kann.
1.3.
Warum legt die Kommission diese neue Strategie
jetzt vor?
Sowohl der Rat als auch das Europäische
Parlament haben die Kommission aufgefordert, die CSR-Strategie der Kommission
weiterzuentwickeln[4].
In der Strategie Europa 2020 hat sich die Kommission verpflichtet, die
EU-Strategie zur CSR-Förderung zu erneuern. In ihrer 2010 verabschiedeten
Mitteilung über die Industriepolitik versprach die Kommission, einen neuen
Strategievorschlag zum Thema CSR vorzulegen[5]. In der Binnenmarktakte hielt die Kommission
fest, dass sie bis Ende 2011 eine neue Mitteilung zu CSR annehmen werde[6]. Die Wirtschaftskrise und ihre sozialen Folgen
haben das Vertrauen in die Wirtschaft bis zu einem gewissen Grad erschüttert.
Dadurch wurde die Öffentlichkeit für die Leistungen der Unternehmen auf
sozialem und ethischem Gebiet sensibilisiert. Die Kommission erneuert ihre
Anstrengungen zur CSR-Förderung jetzt, um auf mittlere und lang Sicht günstige
Bedingungen für nachhaltiges Wachstum, verantwortungsvolles unternehmerisches
Verhalten und die Entstehung dauerhafter Arbeitsplätze zu schaffen.
2.
Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR
Die Kommission hat bei der Entwicklung
politischer Strategien zur Förderung von CSR schon seit ihrem Grünbuch[7] aus dem
Jahr 2001 und der Gründung des „Europäischen Multistakeholder-Forums zu
CSR“ Pionierarbeit geleistet. Im Jahr 2006 stellte die Kommission eine
neue Strategie vor, in deren Mittelpunkt die massive Unterstützung für das
Europäische Bündnis für CSR, eine Initiative unter der Federführung der
Wirtschaft, stand[8].
Im Rahmen dieser Strategie wurden auch acht Bereiche aufgezeigt, in denen die
EU vorrangig tätig werden soll: Sensibilisierung und Austausch von
vorbildlichen Verfahren, Unterstützung von Multistakeholder-Initiativen,
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Verbraucherinformation und Transparenz,
Forschung, Bildung, kleine und mittlere Unternehmen sowie die internationale
Dimension von CSR. Diese Strategie hat zu Fortschritten im
Bereich CSR beigetragen. Folgende Fortschrittsindikatoren lassen sich anführen: –
Die Zahl der EU-Unternehmen, die sich zur
Einhaltung der zehn CSR-Grundsätze des „Global Compact“ der Vereinten Nationen
verpflichtet haben, ist von 600 im Jahr 2006 auf über 1900 im Jahr 2011
angewachsen. –
Die Zahl der Organisationen, die sich im
Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
(EMAS) registrieren ließen, ist von 3300 im Jahr 2006 auf 4600 im Jahr 2011
gestiegen.[9] –
Die Zahl der in der EU ansässigen Unternehmen, die
mit internationalen oder europäischen Arbeitnehmerorganisationen
länderübergreifende Betriebsvereinbarungen unter anderem über Arbeitsnormen
unterzeichneten, hat von 79 im Jahr 2006 auf über 140 im Jahr 2011
zugenommen. –
Die Zahl der Mitglieder der Business Social
Compliance Initiative (Initiative zur Einhaltung von Sozialstandards durch
Unternehmen), eine von Europa ausgehende Initiative der Wirtschaft zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Lieferketten der Unternehmen, stieg
von 69 im Jahr 2007 auf über 700 im Jahr 2011. –
Die Zahl der europäischen Unternehmen, die
Nachhaltigkeitsberichte nach den Leitlinien der „Global Reporting Initiative“
veröffentlichen, ist von 270 im Jahr 2006 auf über 850 im Jahr 2011
angewachsen. Im Rahmen des Europäischen Bündnisses für CSR
haben führende Unternehmen eine Reihe von praktischen Instrumenten zu zentralen
Fragen entwickelt[10].
Rund 180 Unternehmen bekundeten ihre Unterstützung für das Bündnis.
Nationale Unternehmerverbände unterstützten das Bündnis ebenfalls und ergriffen
eine Reihe von Maßnahmen zur CSR-Förderung. Trotz dieser Forschritte sind noch große
Herausforderungen zu bewältigen. Viele Unternehmen in der EU haben soziale und
ökologische Belange noch nicht in vollem Umfang in die Betriebsführung und in
ihre Kernstrategie integriert. Nach wie vor stehen Anschuldigungen im Raum,
wonach eine kleine Minderheit von europäischen Unternehmen gegen die
Menschenrechte verstößt und grundlegende Arbeitsnormen nicht einhält. Nur 15
von 27 EU-Mitgliedstaaten verfügen über einen nationalen strategischen
Rahmen für die CSR-Förderung[11]. Die Kommission hat eine Reihe von Faktoren
ermittelt, die zur weiteren Verstärkung der Auswirkungen ihrer CSR-Strategie
beitragen; dazu gehören: –
die Notwendigkeit eines ausgewogenen
Multistakeholder-Ansatzes, der die Ansichten von Unternehmen, externen
Stakeholdern und Mitgliedstaaten berücksichtigt; –
die Notwendigkeit, genauer zu erläutern, was von
den Unternehmen erwartet wird, und die EU-Definition von CSR mit neuen und
aktualisierten Grundsätzen und Leitlinien in Einklang zu bringen; –
die Notwendigkeit, u. a. durch
Investitionspolitik und öffentliches Auftragswesen dazu beizutragen, dass
verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten vom Markt honoriert wird; –
die Notwendigkeit, Selbst- und
Koregulierungssysteme zu berücksichtigen, die für Unternehmen, die ihrer
sozialen Verantwortung nachkommen wollen, wichtige Instrumente darstellen; –
die Notwendigkeit, das Thema der Transparenz von
Unternehmen in sozialen und ökologischen Fragen vom Standpunkt aller
Stakeholder, einschließlich der Unternehmen selbst, zu behandeln; –
die Notwendigkeit, den Menschenrechten, die sich zu
einem immer bedeutenderen CSR-Aspekt entwickelt haben, größere Beachtung zu
schenken; –
die Notwendigkeit, die Rolle von ergänzenden
Vorschriften anzuerkennen, mit denen sich ein Umfeld schaffen lässt, das
Unternehmen eher dazu veranlasst, freiwillig ihrer sozialen Verantwortung
nachzukommen. Im Folgenden wird in dieser Mitteilung ein
modernes Verständnis von CSR dargelegt. Ferner werden eine aktualisierte
Definition und ein neuer Aktionsplan vorgestellt. Damit baut die Mitteilung auf
der Strategie von 2006 auf, behandelt aber auch neue Elemente, die zur
Verstärkung der Durchschlagskraft der Strategie beitragen können. Durch diese
Mitteilung soll der weltweite Einfluss der EU im Bereich CSR bekräftigt werden,
damit die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu anderen Regionen und Ländern besser
für ihre Interessen und Werte eintreten kann. Sie leistet auch einen Beitrag
zur Ausrichtung und zur Koordination von Strategien, die auf der Ebene der
Mitgliedstaaten konzipiert werden. Dadurch sinkt das Risiko, das mit
divergierenden Konzepten verbunden ist, die zusätzliche Kosten für in mehr als
einem Mitgliedstaat tätige Unternehmen verursachen könnten.
3.
Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung
der Unternehmen
3.1.
Eine neue Definition
Die Kommission
legt eine neue Definition vor, wonach CSR „die Verantwortung von Unternehmen
für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ ist. Nur wenn die geltenden
Rechtsvorschriften und die zwischen Sozialpartnern bestehenden Tarifverträge
eingehalten werden, kann diese Verantwortung wahrgenommen werden. Damit die
Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung in vollem Umfang gerecht werden,
sollten sie auf ein Verfahren zurückgreifen können, mit dem soziale,
ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange in enger
Zusammenarbeit mit den Stakeholdern in die Betriebsführung und in ihre
Kernstrategie integriert werden. Auf diese Weise –
soll die Schaffung gemeinsamer Werte für die
Eigentümer/Aktionäre der Unternehmen sowie die übrigen Stakeholder und die
gesamte Gesellschaft optimiert werden; –
sollen etwaige negative Auswirkungen aufgezeigt,
verhindert und abgefedert werden. Die Komplexität
dieses Verfahrens hängt von Faktoren wie Unternehmensgröße und Art der
Geschäftstätigkeit ab. Im Falle der meisten kleinen und mittleren Unternehmen
und insbesondere der Kleinstunternehmen dürfte das CSR-Verfahren informell und
intuitiv bleiben. Im Sinne einer
optimierten Schaffung gemeinsamer Werte werden die Unternehmen ermutigt, ein
langfristiges CSR-Konzept einzuführen und Möglichkeiten zur Entwicklung
innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle auszuloten, die zum
Wohlergehen der Gesellschaft und zur Schaffung hochwertigerer und produktiverer
Arbeitsplätze beitragen. Damit etwaige
negative Auswirkungen aufgezeigt, verhindert und abgefedert werden, werden
große Unternehmen sowie Unternehmen, die von derartigen Auswirkungen besonders
betroffen sein könnten, darin bestärkt, eine risikobasierte Sorgfaltsprüfung,
auch auf der Ebene der Lieferketten, vorzunehmen. Für einige Arten
von Unternehmen, wie Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften und
Familienbetriebe, können die Eigentums- und Führungsstrukturen für ein
verantwortliches unternehmerisches Verhalten besonders förderlich sein.
3.2.
International anerkannte Grundsätze und Leitlinien
Unternehmen, die sich um ein offizielles
CSR-Konzept bemühen, und insbesondere Großunternehmen, können sich an
maßgeblichen international anerkannten Grundsätzen und Leitlinien orientieren,
vor allem an den jüngst aktualisierten OECD-Leitsätzen für multinationale
Unternehmen, den zehn Grundsätzen des „Global Compact“ der Vereinten Nationen,
der ISO-Norm 26000 zur sozialen Verantwortung, der Dreigliedrigen
Grundsatzerklärung des Internationalen Arbeitsamtes (IAA) über multinationale
Unternehmen und Sozialpolitik und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Unternehmen und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business
and Human Rights). Dieser Kernbestand an international anerkannten Grundsätzen
und Leitlinien steht für einen sich weiterentwickelnden und kürzlich
aufgewerteten globalen CSR-Rahmen. Die europäische CSR-Strategie sollte mit
diesem Rahmen voll und ganz in Einklang gebracht werden.
3.3.
Der multidimensionale Charakter von CSR
Im Sinne dieser Grundsätze und Leitlinien ist
CSR zumindest in den folgenden Bereichen relevant: Menschenrechte, Arbeits- und
Beschäftigungspraktiken (z. B. Aus- und Fortbildung, Diversität,
Gleichstellung von Frauen und Männern, Gesundheit der Arbeitnehmer und
Wohlbefinden) und Ökologie (z. B. Artenvielfalt, Klimawandel,
Ressourceneffizienz, Lebenszyklusanalyse und Prävention von Umweltverschmutzung)
sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Für die Einbindung und
Weiterentwicklung der Gemeinschaft, die Integration von Menschen mit
Behinderungen sowie die Vertretung der Verbraucherinteressen, einschließlich
des Schutzes der Privatsphäre, spielt CSR ebenfalls eine wichtige Rolle. Die
Förderung der sozialen und ökologischen Verantwortung über die gesamte
Lieferkette und die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen sind als
wichtige bereichsübergreifende Fragen anerkannt. Die Kommission hat eine Mitteilung
über EU-Politik und Freiwilligentätigkeit angenommen, in der freiwilliges
Engagement von Beschäftigten als Ausdruck der sozialen Verantwortung anerkannt
wird[12].
Darüber hinaus fördert die Kommission die
Anwendung der drei Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im
Steuerbereich (Transparenz, Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb)
in den zwischenstaatlichen Beziehungen. Die Unternehmen werden aufgefordert,
soweit angemessen ebenfalls auf die Umsetzung dieser Grundsätze hinzuarbeiten.
3.4.
Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder
Bei der
Entwicklung von CSR sollten die Unternehmen selbst federführend sein. Behörden
sollten eine unterstützende Rolle spielen und dabei eine intelligente
Kombination aus freiwilligen Maßnahmen und nötigenfalls ergänzenden
Vorschriften einsetzen, die etwa zur Förderung der Transparenz und zur
Schaffung von Marktanreizen für verantwortliches unternehmerisches Handeln
beitragen und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen sicherstellen sollen. Unternehmen müssen die nötige Flexibilität
erhalten, damit sie innovativ sein und ein auf ihr Umfeld abgestimmtes Konzept
entwickeln können. Viele Unternehmen schätzen aber von Behörden mitgetragene
Grundsätze und Leitlinien, an denen sie ihre eigene Strategien und Leistungen
messen können und die ausgewogenere Wettbewerbsbedingungen fördern. Gewerkschaften und Organisationen der
Zivilgesellschaft zeigen Probleme auf, erzeugen Druck, um Verbesserungen zu
erreichen, und können gemeinsam mit den Unternehmen auf konstruktive Weise
Lösungen erarbeiten. Verbraucher und Investoren sorgen durch ihre Konsum- und
Anlageentscheidungen dafür, dass sozial verantwortlich handelnde Unternehmen
vom Markt belohnt werden. Die Medien können sowohl auf positive als auch auf
negative Auswirkungen, die von Unternehmen ausgehen, aufmerksam machen.
Behörden und die übrigen Stakeholder sollten, auch im Umgang mit Unternehmen,
soziale Verantwortung zeigen.
3.5.
CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum
(SBI)
CSR ist für alle
Unternehmen relevant. Diese Mitteilung wird zusammen mit der komplementären,
aber anders angelegten Initiative für soziales Unternehmertum (SBI) angenommen,
wobei konkret jene Unternehmen unterstützt werden, die in erster Linie
ausdrücklich soziale und/oder ökologische Unternehmenszwecke verfolgen, Gewinne
dafür reinvestieren und deren gesellschaftliche Ziele sich in ihrer internen
Struktur widerspiegeln[13].
Im Mittelpunkt der SBI steht das „Ökosystem“, in dem sich soziales
Unternehmertum und soziale Innovation entfalten und einen Beitrag zur
europäischen sozialen Marktwirtschaft leisten können.
3.6.
CSR und der soziale Dialog
In den vergangenen Jahren haben einige
Ausschüsse für den sozialen Dialog bewährte CSR-Praktiken auf Branchenebene
gefördert und entsprechende Leitlinien aufgestellt[14]. Die
Kommission unterstützt derartige Initiativen und erkennt CSR als Beitrag und
Ergänzung zum sozialen Dialog an. Innovative und effiziente
CSR-Strategien wurden auch durch länderübergreifende Betriebsvereinbarungen
zwischen Unternehmen und europäischen oder internationalen
Arbeitnehmerorganisationen entwickelt[15].
Die EU setzt sich aktiv für derartige Vereinbarungen ein und wird eine
Datenbank einrichten, in der diesbezügliche Informationen abrufbar sind.
4.
Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011–2014
Dieser Aktionsplan umfasst Verpflichtungen für
die Kommission selbst sowie Anregungen für Unternehmen, Mitgliedstaaten und
andere Stakeholder-Gruppen. Bei der Umsetzung dieses Aktionsplans wird die
Kommission die Besonderheiten von KMU und insbesondere deren begrenzte
Ressourcen stets berücksichtigen und dafür sorgen, dass kein unnötiger
Verwaltungsaufwand entsteht.
4.1.
CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren
verbreiten
Wenn die EU die
Leistungen von Unternehmen im Bereich CSR öffentlich würdigt, kann sie dazu
beitragen, dass bewährte Verfahren verbreitet werden und Unternehmen
voneinander lernen. Ferner kann sie mehr Unternehmen dazu ermutigen, ihre
eigenen strategischen CSR-Konzepte zu entwickeln. Die Kommission wird auf der
Grundlage der Erkenntnisse, die bei Initiativen in verschiedenen
Mitgliedstaaten gewonnen wurden, KMU-Interessenverbände beim Aufbau von
Kapazitäten unterstützen, die es ihnen ermöglichen, die Qualität und die
Verfügbarkeit von Beratungsleistungen im Bereich CSR für kleine und mittlere
Unternehmen zu verbessern. Die Kommission hat eine Fülle von Programmen
auf den Weg gebracht, um sich gemeinsam mit Unternehmen und anderen
Stakeholdern mit schwierigen sozialen und ökologischen Fragen zu beschäftigen[16]. Für den
Erfolg der Strategie Europa 2020 ist eine weitere Kooperation mit Unternehmen
von Bedeutung. Die Kommission intensiviert daher den Dialog mit Unternehmen und
anderen Stakeholdern über Beschäftigungsfähigkeit, demografischen Wandel und
aktives Altern[17]
sowie über Herausforderungen in der Arbeitswelt (Diversity Management,
Gleichstellung von Frauen und Männern, Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und
Wohlbefinden der Arbeitnehmer usw.). Der Schwerpunkt liegt dabei auf
branchenspezifischen Konzepten und auf der Verbreitung von verantwortlichen
unternehmerischen Handlungsweisen in der gesamten Lieferkette. Die Initiative „Enterprise 2020“ von CSR
Europe ist ein Beispiel für die unternehmerische Initiative im Bereich CSR, das
für die von der EU angestrebten Ziele von besonderer Relevanz ist. Die
Kommission wird ihren Beitrag dazu leisten, Bilanz über die ersten Ergebnisse
dieser Initiative bis Ende 2012 zu ziehen und die nächsten Schritte
festzulegen. Die Kommission beabsichtigt, 1.
2013 Multistakeholder-CSR-Plattformen in einer
Reihe relevanter Wirtschaftszweige für die Unternehmen, ihre Beschäftigten und
andere Stakeholder einzurichten, damit für jede Branche relevante
CSR-Verpflichtungen bekannt gemacht und bisher erzielte Fortschritte gemeinsam
überwacht werden; 2.
ab dem Jahr 2012 EU-Preise zur Auszeichnung
von CSR-Partnerschaften zwischen Unternehmen und anderen Stakeholdern zu
vergeben.
4.2.
Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen
verbessern und dokumentieren
Die Unternehmen brauchen wie alle
Organisationen und auch die Regierungen und die EU das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger. Die europäischen Unternehmen sollten danach streben, zu
den Gruppen von Organisationen zu gehören, denen von der Gesellschaft am
meisten Vertrauen entgegengebracht wird. Häufig entsprechen die Erwartungen der
Menschen nicht der von ihnen wahrgenommenen Realität unternehmerischen
Verhaltens. Dies ist teils auf Fälle zurückzuführen, in denen sich Unternehmen
unverantwortlich verhalten oder ihr ökologisches oder soziales Engagement
übertrieben darstellen. Zuweilen ist die Ursache aber auch darin zu suchen,
dass es bestimmten Unternehmen an Verständnis für die sich rasch ändernden
Erwartungen der Gesellschaft fehlt und dass sich die Bürger nicht in vollem
Umfang bewusst sind, was Unternehmen unter oft schwierigen Bedingungen leisten. Die Kommission beabsichtigt, 3.
das Problem des irreführenden Marketings im
Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt
(„green-washing“) zu behandeln, wenn der für 2012 angekündigte Bericht über die
Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken[18]
vorgelegt wird, und sich mit der Frage zu befassen, ob konkrete Gegenmaßnahmen
ergriffen werden müssen; 4.
eine offene Debatte mit Bürgern, Unternehmen und
anderen Stakeholdern über die Rolle und das Potenzial von Unternehmen im
21. Jahrhundert einzuleiten, damit gegenseitiges Verständnis und
gemeinsame Erwartungen entstehen, und regelmäßige Erhebungen über das Vertrauen
der Bürger in Unternehmen und ihre Einstellung zu CSR durchzuführen.
4.3.
Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern
Unternehmen beteiligen sich häufig an Selbst-
und Koregulierungsprozessen, beispielsweise an branchenweiten
Verhaltenskodizes, in denen für den jeweiligen Wirtschaftszweig relevante
gesellschaftliche Fragen geregelt werden. Derartige Prozesse können, wenn sie
entsprechend konzipiert sind, die Unterstützung durch die Stakeholder sichern
und ein effizientes Mittel zur Gewährleistung von verantwortlichem
unternehmerischem Handeln darstellen. Selbst- und Koregulierung werden von der
EU als Bestandteil der Agenda für bessere Rechtsetzung anerkannt[19]. Die Erfahrung zeigt, dass Selbst- und
Koregulierungsprozesse unter den folgenden Voraussetzungen am effizientesten
sind: Die Grundlage bildet eine erste offene Analyse der Fragen mit allen betroffenen
Stakeholdern, die im Beisein von Behörden wie etwa der Europäischen Kommission
erfolgt und gegebenenfalls von diesen eingeleitet wird; die Prozesse führen in
einer nächsten Phase dazu, dass alle betroffenen Stakeholder klare, durch
Leistungsindikatoren nachvollziehbare Verpflichtungen eingehen; schließlich
sollen die Prozesse durch objektive Mechanismen überwacht und einer
Leistungsüberprüfung unterzogen werden, Möglichkeiten zur Korrektur von
Verpflichtungen im Bedarfsfall vorsehen sowie einen effizienten
Rechenschaftsmechanismus für die Behandlung von Beschwerden im Falle der
Nichteinhaltung von Verpflichtungen umfassen. Die Kommission beabsichtigt, 5.
2012 mit Unternehmen und anderen Stakeholdern einen
Prozess einzuleiten, um einen Verhaltenskodex für Selbst- und Koregulierungsprojekte
zu erarbeiten; dadurch sollte der CSR-Prozess effizienter werden.
4.4.
CSR durch den Markt stärker belohnen
Es ist zunehmend anerkannt, dass sich CSR
positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Trotzdem stehen Unternehmen
immer noch vor einem Dilemma: Ein sozial besonders verantwortungsvolles
Vorgehen ist – zumindest auf kurze Sicht – wirtschaftlich nicht immer am
einträglichsten. Die EU sollte sich für Maßnahmen in den Bereichen Verbrauch,
öffentliches Auftragswesen und Investitionen einsetzen und dadurch stärkere
Marktanreize für CSR schaffen.
4.4.1.
Verbrauch
Obwohl sich die Verbraucher in den vergangenen
Jahren verstärkt für CSR-Fragen interessieren, sind noch nicht alle großen
Hindernisse ausgeräumt: Es fehlt an Aufklärung, gelegentlich sind
Preisaufschläge in Kauf zu nehmen und die für bewusste Kaufentscheidungen
notwendigen Informationen sind nur schwer zugänglich. Einige Unternehmen
leisten Pionierarbeit mit ihren Bemühungen, die Verbraucher bei nachhaltigeren
Kaufentscheidungen zu unterstützen. Die Überarbeitung des Aktionsplans für
nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion könnte eine Gelegenheit
bieten, neue Maßnahmen zur Förderung eines verantwortungsvolleren
Verbraucherverhaltens zu konzipieren.
4.4.2.
Öffentliches Auftragswesen
Nach dem von der Kommission für 2010
angestrebten Richtwert sollten bei 50 % aller öffentlichen Aufträge in der
EU zuvor vereinbarte Umweltkriterien erfüllt werden. Im Jahr 2011 führte
die Kommission in ihrem Leitfaden über die sozial verantwortliche
Auftragsvergabe aus, wie soziale Überlegungen in die Vergabe öffentlicher
Aufträge einfließen können und dabei der bestehende rechtliche Rahmen der EU
eingehalten wird[20].
Die sozial verantwortliche Auftragsvergabe kann positive Maßnahmen von Behörden
umfassen, durch die unterrepräsentierte Unternehmen wie KMU leichter Zugang zum
Markt für öffentliche Aufträge erhalten. Die Mitgliedstaaten und Behörden auf allen
Ebenen werden dazu aufgefordert, alle Möglichkeiten des derzeitigen rechtlichen
Rahmens für das öffentliche Auftragswesen voll auszuschöpfen. Ökologische und
soziale Kriterien müssen vor allem so in das öffentliche Auftragswesen
einbezogen werden, dass KMU nicht diskriminiert und zugleich die Bestimmungen
des EU-Vertrags über Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
eingehalten werden. Die Kommission beabsichtigt, 6.
soziale und ökologische Erwägungen im Rahmen der
2011 vorgenommenen Überarbeitung der Vergaberichtlinien verstärkt in das
öffentliche Auftragswesen einfließen zu lassen, ohne dass dadurch zusätzlicher
Verwaltungsaufwand für die Vergabebehörden oder Unternehmen entsteht und ohne
den Grundsatz der Auftragsvergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlich
vorteilhaftesten Angebot zu untergraben.
4.4.3.
Investitionen
Die Kommission reagiert auf die Finanzkrise
mit einer Reihe von Vorschlägen für Rechtsakte, durch die für ein von mehr
Verantwortung und Transparenz geprägtes Finanzsystem gesorgt werden soll. Durch
die entsprechende Berücksichtigung relevanter nicht-finanzieller Informationen
können Anleger dazu beitragen, dass Kapital effizienter eingesetzt wird und
langfristige Investitionsziele besser verwirklicht werden. Die Kommission
unterstützt Maßnahmen, durch die Anleger die Kompetenz zur Einbeziehung
nicht-finanzieller Informationen in ihre Investitionsentscheidungen erhalten
sollen. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission die Unternehmen auf,
Informationen über die Umsetzung von Grundsätzen des verantwortungsvollen
Handelns im Steuerbereich offenzulegen. Europäische Verwalter und Eigentümer von
Anlagevermögen, insbesondere Pensionsfonds, werden aufgefordert, die Grundsätze
der Vereinten Nationen für verantwortungsvolle Investitionen zu übernehmen. Die
Behörden tragen besondere Verantwortung für die Förderung von CSR in den Unternehmen,
die in ihrem Besitz stehen oder in die sie investieren. Die Kommission beabsichtigt, 7.
für alle Investmentfonds und Finanzinstitute die
Auflage in Erwägung zu ziehen, all ihre Kunden (Bürger, Unternehmen, Behörden
usw.) über die von ihnen angewendeten Kriterien für eine ethische und
verantwortungsvolle Investitionstätigkeit oder über die von ihnen befolgten
Normen und Kodices zu informieren.
4.5.
Die Offenlegung von sozialen und ökologischen
Informationen durch die Unternehmen verbessern
Durch die Offenlegung von sozialen und
ökologischen – darunter auch klimabezogenen – Informationen können die Kontakte
zu Stakeholdern erleichtert und konkrete Gefahren für die Nachhaltigkeit
aufgezeigt werden. Ferner kann die Offenlegung als wesentliches Element der Rechenschaftspflicht
auch dazu beitragen, dass die Öffentlichkeit den Unternehmen Vertrauen
entgegenbringt. Damit die Informationen den Ansprüchen von Unternehmen und
anderen Stakeholdern gerecht werden, sollten sie konkret und mit geringem
Kostenaufwand zu beschaffen sein. Einige Mitgliedstaaten haben Anforderungen an
die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen eingeführt, die über
bestehendes EU-Recht hinausgehen[21].
Eventuell entstehen durch unterschiedliche einzelstaatliche Anforderungen
zusätzliche Kosten für in mehr als einem Mitgliedstaat tätige Unternehmen. Immer mehr Unternehmen legen soziale und
ökologische Informationen offen. KMU tun dies häufig informell oder auf
freiwilliger Basis. Einer Quelle[22]
zufolge veröffentlichen schätzungsweise 2500 europäische Unternehmen CSR- oder
Nachhaltigkeitsberichte, womit die EU weltweit an der Spitze liegt. Allerdings
handelt es sich dabei lediglich um einen Bruchteil der 42 000 in der EU
operierenden Großunternehmen. Es gibt eine Reihe internationaler Rahmen für
die Offenlegung sozialer und ökologischer Informationen wie etwa die „Global
Reporting Initiative“. Die integrierte finanzielle und nicht-finanzielle
Berichterstattung stellt mittel- und langfristig ein wichtiges Ziel dar, und
die Kommission verfolgt mit Interesse die Tätigkeit des „International
Integrated Reporting Committee“. Um gleiche Ausgangsbedingungen zu
gewährleisten, wird die Kommission, wie in der Binnenmarktakte angekündigt,
einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift über die Transparenz der sozialen und
ökologischen Informationen präsentieren, die von den Unternehmen aller Branchen
bereitgestellt werden. Eine Folgenabschätzung möglicher Optionen für diesen
Vorschlag, zu denen auch ein Verfahren zur Prüfung der Wettbewerbsbedingungen
und ein KMU-Test gehören, wird derzeit vorgenommen. Die Kommission arbeitet
außerdem an einer Strategie, durch die Unternehmen ermutigt werden sollen, eine
gemeinsame lebenszyklus-basierte Methodik, die auch für Offenlegungszwecke
verwendet werden könnte, als Maß und Benchmark für die eigene ökologische
Leistung heranzuziehen. Alle Organisationen (auch Organisationen der
Zivilgesellschaft und Behörden) sind aufgefordert, Maßnahmen für eine bessere
Offenlegung ihrer sozialen und ökologischen Leistungen zu ergreifen.
4.6.
CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie
Forschung integrieren
Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von
CSR sind neue Kompetenzen sowie geänderte Werte und Verhaltensweisen. Die
Mitgliedstaaten können dabei eine wichtige Rolle spielen, indem sie Ausbildungsstätten
ermutigen, Themen wie CSR, nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolles
Handeln der Bürger in die entsprechenden Lehrpläne auch auf der Ebene der
Sekundar- und Hochschulen aufzunehmen. Die europäischen Wirtschaftshochschulen
werden aufgefordert, die „UN Principles for Responsible Management Education“
(Grundsätze der Vereinten Nationen für eine verantwortungsvolle
Managerausbildung) zu unterzeichnen. Die Entwicklung von unternehmerischen
Praktiken und politischen Strategien im Bereich CSR wird durch herausragende
Forschungsarbeiten unterstützt. Die weitere Forschungstätigkeit sollte auf den
Ergebnissen der aus Mitteln des 6. und 7. EU-Rahmenprogramms finanzierten Projekte
aufbauen. Die Kommission wird ausloten, welche Möglichkeiten bestehen, weitere
Forschungs- und Innovationsaktivitäten im Bereich CSR zu finanzieren,
einschlägige Grundsätze und -Leitlinien zu unterstützen, die noch aus Mitteln
des 7. Rahmenprogramms bzw. bereits des Nachfolgeprogramms
„Horizon 2020“ finanziert werden, und den Europäischen Forschungsraum zu
gestalten. Die Kommission beabsichtigt, 8.
Bildungs- und Ausbildungsprojekte im Bereich CSR im
Rahmen der EU-Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ weiter
finanziell zu unterstützen und ab 2012 das im Bildungswesen tätige Personal und
die Unternehmen mit einer Kampagne dafür zu sensibilisieren, wie wichtig die
Kooperation im Bereich CSR ist.
4.7.
Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und
subnationaler Ebene hervorheben
Viele öffentliche Maßnahmen zur Unterstützung
von CSR werden am besten auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene
durchgeführt. Die Kommunal- und Regionalbehörden werden aufgefordert, durch
eine umsichtige Nutzung der EU-Strukturfonds die Entwicklung von CSR vor allem
bei den KMU zu unterstützen sowie durch Partnerschaften mit Unternehmen
Probleme im Bereich der Armut und sozialen Inklusion besser in den Griff zu
bekommen. Die Kommission beabsichtigt, 9.
mit den Mitgliedstaaten 2012 einen
Peer-Review-Mechanismus für nationale CSR-Strategien zu konzipieren. Die Kommission fordert A die Mitgliedstaaten auf, bis Mitte 2012 eigene Pläne zur
CSR-Förderung oder Listen mit vorrangigen einschlägigen Maßnahmen zu erstellen
oder zu aktualisieren und damit die Strategie Europa 2020 zu unterstützen,
indem sie sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien
berufen, mit Unternehmen und anderen Stakeholdern zusammenarbeiten und die in
dieser Mitteilung behandelten Themen berücksichtigen.
4.8.
Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander
abstimmen
Die EU sollte bei der Entwicklung
internationaler CSR-Maßnahmen für europäische Interessen eintreten und
gleichzeitig sicherstellen, dass international anerkannte Grundsätze und
Leitlinien in ihre eigenen CSR-Maßnahmen einfließen.
4.8.1.
Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze
und -Leitlinien konzentrieren
Damit künftig weltweit ausgewogenere
Bedingungen herrschen, wird die Kommission ihre Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten, Partnerländern und maßgeblichen internationalen Foren ausbauen
und dazu beitragen, dass die international anerkannten Grundsätze und
Leitlinien stärkere Beachtung finden und an Kohärenz gewinnen. Dafür ist es
auch erforderlich, dass die Unternehmen in der EU erneut Anstrengungen zur
Einhaltung dieser Grundsätze und Leitlinien unternehmen. Bei den OECD-Leitsätzen handelt es sich um
Empfehlungen für die Regierungen und multinationale Unternehmen. Die Kommission
begrüßt es, wenn sich nicht der OECD angehörende Länder an diese Leitsätze
halten. Die Leitsätze werden nicht nur von den Staaten mitgetragen, sondern
stützen sich auch auf einen anderen Durchführungs- und Beschwerdemechanismus,
nämlich das von allen teilnehmenden Ländern eingerichtete Netz der Nationalen
Kontaktstellen, das Unternehmen und Stakeholder bei der Lösung praktischer
Fragen – auch durch Mediation und Schlichtung – unterstützen kann. Die Kommission beabsichtigt, 10.
zu überprüfen, ob Unternehmen mit über
1000 Beschäftigten den von ihnen eingegangenen Verpflichtungen
nachgekommen sind, international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien zu
beachten und die ISO-Norm 26000 zur sozialen Verantwortung bei ihrer
Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen. Die Kommission fordert B alle großen europäischen Unternehmen auf, sich bis 2014 zu
verpflichten, zumindest eines der nachstehenden Regelwerke bei der Entwicklung
ihres CSR-Konzepts zu berücksichtigen: OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen, „Global Compact“ der Vereinten Nationen oder ISO-Norm 26000
zur sozialen Verantwortung; C alle in Europa ansässigen multinationalen Unternehmen auf,
sich bis 2014 zu verpflichten, die Dreigliedrige Grundsatzerklärung des
Internationalen Arbeitsamtes (IAA) über multinationale Unternehmen und
Sozialpolitik zu beachten.
4.8.2.
Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen
und Menschenrechte umsetzen[23]
Die für den Bereich Wirtschaft und
Menschenrechte relevanten EU-Strategien kohärenter zu gestalten, ist keine
leichte Aufgabe. Wenn die Leitprinzipien der Vereinten Nationen besser
umgesetzt werden, wird damit auch ein Beitrag zur Verwirklichung der Ziele
geleistet, die sich die EU zu spezifischen Menschenrechtsfragen und
grundlegenden Arbeitsnormen gesetzt hat und die Themen wie Kinderarbeit,
Zwangsarbeit in Gefängnissen, Menschenhandel, Gleichstellung von Frauen und Männern,
Nichtsdiskriminierung, Vereinigungsfreiheit und Recht auf
Kollektivverhandlungen betreffen. Durch einen Prozess, in den Unternehmen,
EU-Delegationen in Partnerländern und Akteure der kommunalen Zivilgesellschaft,
insbesondere Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsaktivisten,
eingebunden sind, soll um Verständnis für die Herausforderungen geworben
werden, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, die in Ländern tätig sind, in
denen der Staat seiner Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nicht
nachkommt. Die Kommission beabsichtigt, 11.
gemeinsam mit Unternehmen und Stakeholdern 2012
Orientierungshilfen für Menschenrechtsfragen für eine begrenzte Zahl relevanter
Branchen sowie Orientierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen zu
erarbeiten und sich dabei auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu
stützen; 12.
bis Ende 2012 einen Bericht über die
Prioritäten der EU bei der Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen
zu veröffentlichen und danach regelmäßig Fortschrittsberichte herauszugeben[24]. Die Kommission D erwartet ferner von allen europäischen Unternehmen, dass
sie ihrer Verantwortung gerecht werden und die Menschenrechte einhalten, so wie
dies in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen festgelegt ist; E fordert zudem die EU-Mitgliedstaaten auf, bis
Ende 2012 nationale Pläne für die Umsetzung der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen zu erstellen.
4.8.3.
Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit
anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben
International anerkannte CSR-Leitlinien und
-Grundsätze stellen Werte dar, denen sich die Länder verschreiben sollten, die
der Europäischen Union beitreten wollen; daher wird die Kommission dieses Thema
im Beitrittsprozess auch weiterhin zur Sprache bringen. Die Kommission engagiert sich für CSR durch
ihr außenpolitisches Handeln. Sie wird sich nach wie vor durch eine Kombination
aus globalem Engagement und ergänzenden Rechtsvorschriften um eine größere
Verbreitung international anerkannter CSR-Leitlinien und Grundsätze bemühen und
sich weiterhin dafür einsetzen, dass sich EU-Unternehmen in positiver Weise in
ausländische Volkswirtschaften und Gesellschaften einbringen. Die Kommission
wird auf dem Gebiet Handel und Entwicklung relevante Vorschläge unterbreiten.
Überdies wird sie gegebenenfalls vorschlagen, CSR-Fragen im Rahmen von gut
eingeführten Dialogen mit Partnerländern und -regionen zu behandeln. Im Rahmen der
Entwicklungspolitik der EU wird anerkannt, dass Unterstützung für CSR notwendig
ist[25].
Wenn sich die Unternehmen aus der EU für die Einhaltung von Sozial- und
Umweltstandards einsetzen, können sie einen Beitrag zu einer besseren
Regierungsführung und zu einem integrativen Wachstum in den Entwicklungsländern
leisten. Durch Geschäftsmodelle, die auf die arme Bevölkerung als Verbraucher,
Produzenten und Händler abzielen, lässt sich die Wirkung von
entwicklungspolitischen Maßnahmen optimieren. Das Streben nach Synergien mit
dem privaten Sektor wird für die Entwicklungszusammenarbeit und die
EU-Reaktionen auf Naturkatastrophen oder durch Menschen verursachte
Katastrophen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Hier können Unternehmen durch
freiwilliges Engagement ihrer Beschäftigten eine wichtige Rolle spielen. Das
künftige europäische Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe könnte eine Möglichkeit
bieten, Synergien mit dem privaten Sektor besser auszuschöpfen. Die Kommission beabsichtigt, 13.
im Rahmen ihrer politischen Initiativen zur
Förderung von integrativem und nachhaltigem Aufschwung und Wachstum in
Drittländern Möglichkeiten zur Förderung eines verantwortungsvollen
unternehmerischen Verhaltens aufzuzeigen.
5.
Fazit
Die Kommission wird gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten, den Unternehmen und anderen Stakeholdern die Fortschritte
regelmäßig überwachen und ein Treffen vorbereiten, auf dem spätestens
Mitte 2014 Bilanz gezogen werden soll. Zur Vorbereitung dieses Treffens
wird die Kommission einen Bericht über die Umsetzung des in dieser Mitteilung
vorgestellten Aktionsplans veröffentlichen. Hiefür ist es erforderlich, dass
das Europäische Multistakeholder-Forum zu CSR und die hochrangige Gruppe der
CSR-Vertreter der Mitgliedstaaten („High Level Group of CSR representatives of
Member States“) ihre Arbeitsmethoden besser abstimmen. Die Kommission wird
dafür bis Ende 2011 einen konkreten Vorschlag vorlegen. Die Europäische Kommission würde es begrüßen,
wenn der Rat, das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen, die Unternehmen und andere
Stakeholder auf der Grundlage dieser Mitteilung Beiträge zur Diskussion
beisteuerten und entsprechende Verpflichtungen eingingen. Die Kommission ruft die Spitzenvertreter der
europäischen Wirtschaft sowie des Finanzsektors auf, sich bis Mitte 2012
mit einer offenen und nachprüfbaren Verpflichtung in enger Abstimmung mit den
Behörden und anderen Stakeholdern dafür einzusetzen, dass sich wesentlich mehr
Unternehmen in der EU zu verantwortungsvollem Handeln bekennen und
dementsprechend klare Zielvorgaben für die Jahre 2015 und 2020 festgelegt
werden. [1] KOM(2001) 366. [2] Europäischer
Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit 2008 (KOM(2008) 774) und
begleitendes Arbeitspapier (SEK(2008) 2853). [3] In
einigen Leitinitiativen im Rahmen von Europa 2020 wird auf CSR Bezug
genommen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der
Globalisierung (KOM(2010) 614), Europäische Plattform gegen Armut und soziale
Ausgrenzung (KOM(2010) 758), Agenda für neue Kompetenzen und
Beschäftigungsmöglichkeiten (KOM(2010) 682), Jugend in Bewegung
(KOM(2010) 477) und Binnenmarktakte (KOM(2011) 206). Außerdem soll
mit der Innovationsunion (KOM(2010) 546) die Fähigkeit der Unternehmen,
gesellschaftlichen Herausforderungen durch Innovation zu begegnen, verbessert
werden, und der Beitrag der Unternehmen spielt bei der Verwirklichung der
Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ (KOM(2011) 21 und
KOM(2011) 571)eine zentrale Rolle. [4] Rat
„Umwelt“, 5. Dezember 2008; Rat „Umwelt“, 20. Dezember 2010; Rat
„Auswärtige Angelegenheiten“, 14. Juni 2010; Entschließung des
Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 (P6_TA(2007)0062), Entschließung
des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 (P7_TA(2011)0260). [5] Eine
integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
(KOM(2010) 614). [6] KOM(2011) 206. [7] KOM(2001) 366. [8] KOM(2006) 136. [9] Von diesen
Organisationen sind schätzungsweise 80 % Unternehmen. [10] Zum
Beispiel Gleichstellung von Frauen und Männern, verantwortungsvolles
Lieferkettenmanagement und Verbesserung des Dialogs mit Anlegern über die
nicht-finanzielle Performance von Unternehmen. Siehe www.csreurope.org/pages/en/toolbox.html.
[11] „Soziale
Verantwortung der Unternehmen – Öffentliche Initiativen in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union“, Europäische Kommission, 2011. [12] „Mitteilung
zu EU-Politik und Freiwilligentätigkeit: Anerkennung und Förderung
grenzüberschreitender Freiwilligenaktivitäten in der EU“ (KOM(2011) 568). [13] KOM(2011) 682. [14] „Industrial
relations in Europe 2010“, Kapitel 6.3.4, Europäische Kommission, GD Beschäftigung,
Soziales und Integration, 2011. [15] „The role of transnational company agreements in the
context of increasing international integration“, (KOM(2008) 419 endg). [16] Beispiele
hierfür sind das Einzelhandelsforum für Nachhaltigkeit, die Plattform für
Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit, die „Business and Biodiversity
Campaign“ (Kampagne Unternehmen und Biodiversität), der zum Thema Verantwortung
der Unternehmen in der pharmazeutischen Industrie eingeleitete Prozess, der
„European Food and Sustainable Production Round Table“ (Europäischer runder
Tisch über Ernährung und nachhaltige Produktion), das Forum für den Dialog
zwischen Hochschule und Wirtschaft, der „Advertising Round Table“ (runder Tisch
„Werbung“) und der Europäische Pakt für psychische Gesundheit und Wohlbefinden.
[17] 2012 ist
das Europäische Jahr für aktives Altern. [18] Richtlinie
2005/29/EG. [19] Siehe
Interinstitutionelle Vereinbarung – „Bessere Rechtsetzung“ (ABl. C 321 vom
31.12.2003, S. 1) und Mitteilung der Kommission – Bessere Rechtsetzung für
Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union (KOM(2005) 97). [20] „Buying
Social: a guide to taking account of social considerations in public
procurement“, Europäische Kommission, 2011. [21] In der
4. Jahresabschluss-Richtlinie (2003/51/EG) wird den Unternehmen
vorgeschrieben, in den Lageberichten Informationen über Umwelt- und
Personalfragen offenzulegen, soweit dies für das Verständnis des
Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft
erforderlich ist. Alle Mitgliedstaaten haben beschlossen, KMU davon
auszunehmen. [22] CorporateRegister.com. [23] Die
Leitprinzipien der Vereinten Nationen umfassen drei Säulen: die Pflicht des
Staates zur Einhaltung der Menschenrechte, die Verantwortung der Unternehmen,
die Menschenrechte einzuhalten, und die Sicherstellung der Inanspruchnahme
wirksamer Abhilfemaßnahmen. [24] In diesem
Zusammenhang werden von der Europäischen Kommission veröffentlichte Berichte
berücksichtigt, die den für EU-Unternehmen bei einer Tätigkeit außerhalb der EU
geltenden Rechtsrahmen für Menschenrechts- und Umweltschutzfragen (2010) sowie
ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement (2011) zum Gegenstand haben. [25] Europäischer
Konsens über die Entwicklungspolitik, 2005.