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Document 52010IP0281

Kosovo Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zum Prozess der europäischen Integration des Kosovo

OJ C 351E, 2.12.2011, p. 78–85 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 351/78


Donnerstag, 8. Juli 2010
Kosovo

P7_TA(2010)0281

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zum Prozess der europäischen Integration des Kosovo

2011/C 351 E/12

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, in denen allen westlichen Balkanstaaten der Beitritt zur Europäischen Union zugesagt wurde,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 7. Dezember 2009, in denen betont wird, dass das Kosovo – unbeschadet des Standpunktes der Mitgliedstaaten zu seinem Status – ebenfalls die Perspektive einer letztendlichen Visaliberalisierung haben sollte, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, und die Kommission aufgefordert wird, ein strukturiertes Konzept vorzulegen, mit dem die Bürger des Kosovo näher an die EU herangeführt werden,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO), geändert durch die Gemeinsame Aktion 2009/445/GASP des Rates vom 9. Juni 2009,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion 2008/123/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 zur Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo und den Beschluss 2010/118/GASP des Rates vom 25. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2009 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009 – 2010“ (KOM(2009)0533) und den begleitenden Fortschrittsbericht 2009 der Kommission zum Kosovo sowie die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Kosovo – Verwirklichung der europäischen Perspektive“ (1) (KOM(2009)0534),

unter Hinweis auf die Empfehlungen des 2. Interparlamentarischen Treffens EP-Kosovo vom 7. April 2009 und des 3. Interparlamentarischen Treffens EP-Kosovo vom 23. Juni 2010,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft des Kosovo und zur Rolle der EU (2) sowie seine Entschließung vom 5. Februar 2009 zum Kosovo und zur Rolle der EU (3),

unter Hinweis auf die Resolution Nr. 1244(1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1244/2009 des Rates vom 30. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (4), und insbesondere auf deren Anhang I, in dem aus Gründen rechtlicher Klarheit und Sicherheit auf Personen, die im Kosovo im Sinne der Resolution Nr. 1244(1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ansässig sind, verwiesen wurde,

unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 8. Oktober 2008 angenommene Resolution (A/RES/63/3), in der die Versammlung beschloss, ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo durch die provisorischen Selbstregierungsorgane des Kosovo mit dem Völkerrecht einzuholen,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei (5),

unter Hinweis auf den Abschlussbericht des VN-Sondergesandten über den zukünftigen Status des Kosovo und den Umfassenden Vorschlag für die Regelung des Status des Kosovo vom 26. März 2007,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die regionale Stabilität in den westlichen Balkanstaaten und die Integration dieser Staaten in die EU Prioritäten für die Europäische Union darstellen; ferner in der Erwägung, dass diese Prioritäten nur aufrechterhalten werden können, wenn für alle Staaten der Region eine konkrete Aussicht auf Mitgliedschaft in der EU besteht,

B.

in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft stets die Tragfähigkeit multiethnischer und plurireligiöser Staaten im westlichen Balkan auf der Grundlage der Werte Demokratie, Toleranz und Multikulturalismus verteidigt hat,

C.

in der Erwägung, dass die Bürger Serbiens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Montenegros seit 19. Dezember 2009 visafrei in die EU einreisen können und dass erwartet wird, dass das gleiche für die Bürger von Albanien sowie Bosnien und Herzegowina in Kürze möglich werden wird; in der Erwägung, dass die Bürger des Kosovo nicht hinter den Bürgern der anderen Staaten der Region zurückgelassen und von diesen getrennt behandelt werden können und dass deshalb der Prozess der Visaliberalisierung mit dem Kosovo unverzüglich beginnen sollte, sofern alle notwendigen Kriterien erfüllt sind,

D.

in der Erwägung, dass der Internationale Gerichtshof um ein Gutachten über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo durch die provisorischen Selbstregierungsorgane des Kosovo mit dem Völkerrecht ersucht worden ist und dass dessen Schlussfolgerungen noch ausstehen,

E.

in der Erwägung, dass die Entscheidung, das Kosovo nicht in die Visaliberalisierung einzubeziehen, einen tiefen Widerspruch in der EU-Strategie gegenüber dem Kosovo aufzeigt, der darin liegt, dass einerseits gewaltige Hilfsbemühungen im Bereich von Ressourcen und Personal unternommen werden, andererseits aber die Grenzen für all diejenigen geschlossen bleiben, deren Arbeit zur Entwicklung beitragen könnte,

1.

nimmt zur Kenntnis, dass sich das Kosovo am 17. Februar 2008 für unabhängig erklärt hat und dass dessen Unabhängigkeit von 69 Ländern anerkannt wurde; stellt fest, dass 22 EU-Mitgliedstaaten das Kosovo als unabhängigen Staat anerkannt haben und fünf Mitgliedstaaten dies nicht getan haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren gemeinsamen Ansatz gegenüber dem Kosovo mit dem Ziel des Beitritts des Kosovo zur EU zu stärken, damit die Politik der EU mehr Wirkung auf die gesamte Bevölkerung des Kosovo entfaltet; begrüßt die trotz der Nichtanerkennung des Kosovo durch Spanien konstruktive Haltung des spanischen Vorsitzes gegenüber dem Land; würde die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo durch alle Mitgliedstaaten begrüßen;

2.

betont, wie überaus wichtig die Prozesse der Integration aller Staaten der Region in die EU für die regionale Stabilisierung ist; betont, dass die Aussicht auf einen Beitritt zur EU einen starken Anreiz für die notwendigen Reformen im Kosovo darstellt, und fordert praktische Schritte, um diese Aussicht für die Regierung und für die Bürger greifbarer zu machen; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck Kosovo in den Screening-Prozess einzubeziehen, der Anfang 2011 beginnen soll, im Hinblick darauf, das Land auf die Aufnahme der Verhandlungen zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vorzubereiten, und den Behörden des Kosovo mitzuteilen, welche Schritte ergriffen werden müssen, bevor die Kommission den Fahrplan für eine Visaliberalisierung vorbereitet, und den Fahrplan festzulegen, unmittelbar nachdem diese Schritte ergriffen worden sind;

3.

nimmt die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo durch die meisten Nachbarstaaten sowie die gutnachbarlichen Beziehungen mit diesen zur Kenntnis; stellt fest, dass das Kosovo in die Weltbank, den Internationalen Währungsfonds und andere internationale Organisationen aufgenommen wurde;

4.

bekräftigt den in seinen Entschließungen vom 29. März 2007 und 5. Februar 2009 zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, dass es die Möglichkeit einer Teilung des Kosovo zurückweist;

5.

ist besorgt über den Zustand der Beziehungen zu Serbien und betont, dass gutnachbarliche Beziehungen ein wesentliches Kriterium im Hinblick auf die Bestrebungen Serbiens, des Kosovo sowie aller anderen Staaten der Region, der EU beizutreten, sind; versteht zwar die emotionalen Nachwirkungen des Krieges von 1999 und die Tatsache, dass die offizielle Anerkennung des Kosovo derzeit keine machbare politische Option für die Führung in Belgrad darstellt, fordert Serbien aber dennoch auf, sich bei der Statusfrage pragmatisch zu zeigen; begrüßt daher die Unterzeichnung des Polizeiprotokolls mit der EULEX und fordert eine intensivere Zusammenarbeit mit der Mission; fordert Serbien ferner auf, davon Abstand zu nehmen, die Mitgliedschaft des Kosovo in internationalen Organisationen – und insbesondere dessen jüngsten Aufnahmeantrag in die Weltgesundheitsorganisation – zu blockieren; betont, dass der Konflikt auch den regionalen Handel und die Zusammenarbeit mit dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA) beeinträchtigt und dadurch den Volkswirtschaften in der Region Schaden zufügt; fordert alle Seiten zu einem pragmatischen Ansatz auf, damit die regionale Integration des Kosovo ermöglicht wird; betont in diesem Zusammenhang, dass das erwartete Gutachten des Internationalen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung durch die provisorischen Selbstregierungsorgane des Kosovo mit dem Völkerrecht alle beteiligten Parteien nicht daran hindern sollte, sich deutlich zu wirksamer grenzüberschreitender, regionaler und lokaler Zusammenarbeit zum Wohle der gesamten Bevölkerung im Kosovo und in den umliegenden Gebieten zu bekennen;

6.

weist erneut darauf hin, dass jedes Land, das der EU beitreten möchte, die Beitrittskriterien erfüllen muss und dass im Falle der westlichen Balkanstaaten der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess den Rahmen für die Verhandlungen mit der EU bildet; betont, dass eines der drei wichtigen Ziele des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses die regionale Zusammenarbeit ist;

7.

betont, dass die regionale Integration und Zusammenarbeit sowohl für die Sicherheit und Stabilität Europas als auch für die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo von entscheidender Bedeutung sind; vetritt die Ansicht, dass ein Maßnahmenpaket in Bezug auf die Sicherheit und Zusammenarbeit in den westlichen Balkanstaaten wünschenswert wäre;

8.

fordert eine Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Serbien und dem Kosovo, insbesondere auf lokaler Ebene, bei Themen, die für die Bürger von Bedeutung sind, wie Umwelt, Infrastruktur und Handel;

9.

stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten einseitig Maßnahmen zur Visumerleichterung anwenden, während acht Mitgliedstaaten weiterhin Visagebühren in voller Höhe erheben; fordert die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit schnell einheitliche provisorische Verfahren zur Visaerleichterung angenommen werden, um den Bürgern des Kosovo das Reisen zu erleichtern, insbesondere im Lichte der Möglichkeiten, die der neue Visakodex bietet;

10.

begrüßt die am 15. November 2009 abgehaltenen Kommunalwahlen als erste Wahlen, die unter der politischen Verantwortung der Regierung des Kosovo organisiert wurden; begrüßt die Tatsache, dass sie im Großen und Ganzen ruhig und in einer guten Atmosphäre verlaufen sind; betont jedoch, dass über eine Reihe von Unregelmäßigkeiten berichtet wurde; fordert die Behörden auf, die Empfehlungen der internationalen Gemeinschaft rasch umzusetzen, einschließlich der notwendigen Änderungen am Wahlrecht um zu klären, welche Rechtsprechungsebenen für Beschwerden zuständig sind, die Zuständigkeitsbereiche zwischen der Zentralen Wahlkommission und der Beschwerde- und Berufungskommission klar abzugrenzen sowie die Wählerverzeichnisse zu aktualisieren und eine kohärente Wählerschulung zu gewährleisten; betont, wie überaus wichtig im Hinblick auf die bevorstehenden Parlamentswahlen der politische Wille ist, diese Reformen voranzutreiben und die für Wahlbetrug Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;

11.

bedauert, dass Belgrad nach wie vor parallele Strukturen in serbischen Enklaven unterstützt, was eine Herausforderung und eine Schwächung der Befugnisse der neu errichteten Gemeinden darstellt; fordert Serbien auf, eine konstruktivere Haltung einzunehmen und diese Strukturen abzubauen;

12.

verweist erneut auf die Bedeutung einer wirkungsvollen Durchführung des Dezentralisierungsprozesses und begrüßt nachdrücklich die hohe Beteiligung der Kosovo-Serben südlich des Flusses Ibar bei den letzten Wahlen – ein Schritt in Richtung auf den Aufbau einer nachhaltigen Zukunft für sie in dem Land; fordert die Regierung auf, der neugewählten Führung in diesen Gemeinden genügend finanzielle und politische Unterstützung zukommen zu lassen, damit diese mit Unterstützung der Kommission rasch die notwendigen Strukturen errichten und mit dem Erbringen wichtiger Dienstleistungen beginnen können; erachtet gut funktionierende kommunale Strukturen als wesentlich für die Beteiligung der Kosovo-Serben an den politischen Prozessen und Verwaltungsstrukturen des Kosovo; ermutigt die internationale Gemeinschaft, Entwicklungs- und Infrastrukturprojekte der neu errichteten Gemeinden zu unterstützen; ermutigt ferner die Regierung, zur Vermeidung eines Konflikts mit den parallelen Strukturen, insbesondere im Bereich Bildung und Gesundheit, mit Hilfe des EU-Sonderbeauftragten/Internationalen Zivilbeauftragten eine Strategie zum Umgang mit solchen Strukturen vorzulegen;

13.

begrüßt die Eröffnung des EU-Hauses im nördlichen Kosovo, ist jedoch besorgt angesichts der Lage im nördlichen Kosovo, das nach wie vor unter gravierenden Mängeln bei der Rechtsstaatlichkeit, zunehmendem Druck und zunehmender Einschüchterung der Zivilbevölkerung durch radikale Gruppen und organisierter Kriminalität leidet; betont deshalb, dass der Rat die Rechtsstaatlichkeitsmission auf dem gesamten Gebiet des Kosovo funktionsfähig machen muss; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ihre Arbeit zugunsten der serbischen Gemeinschaft im Norden stärker wahrgenommen wird, und weist alle Beteiligten vor Ort darauf hin, dass lokale, regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit der gesamten Bevölkerung zugute kommt; begrüßt daher die Registrierung der Waren, die für kommerzielle Zwecke bestimmt sind, an den Gates 1 und 31, die zu einem Rückgang des Schmuggels in der Region beigetragen hat, und fordert weitere Schritte hin zu einer Wiedereinführung der Zollerhebung; äußert sich besorgt angesichts der Probleme bei der gegenwärtigen Funktionsweise der Justiz in der Region Mitrovica und fordert Serbien und das Kosovo auf, die Vereinbarung über die Besetzung des Gerichts im Nordteil Mitrovicas mit kosovo-serbischen Richtern und einem Staatsanwalt zum Abschluss zu bringen; unterstützt den Plan, das Nordkosovo wieder in die politischen und administrativen Strukturen des Kosovo zu integrieren, und fordert, dass er unter gebührender Berücksichtigung der Sensibilitäten der serbischen Minderheit, zum Zwecke der Verbesserung und Ausweitung der öffentlichen Dienstleistungen für die Region und der Verbesserung der Lebensbedingungen für die dortigen Bürger sowie in einer Weise umgesetzt wird, die eine umfassende Selbstverwaltung ermöglicht; fordert die EULEX auf, Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Tätigkeiten im Norden zu intensivieren, insbesondere im Hinblick auf die Förderung guter Beziehungen zwischen den Volksgruppen, und die Bevölkerung vor Ort über die Maßnahmen der EU und die laufende Rechtsstaatlichkeitsmission zu informieren;

14.

drückt seine tiefe Besorgnis angesichts der tödlichen Explosion aus, die eine Person getötet und zehn andere verletzt hat und die am 2. Juli 2010 im Nordteil Mitrovicas während der Demonstrationen gegen die Eröffnung des Zentrums für zivile Dienstleistungen stattgefunden hat, sowie angesichts des Angriffs vom 5. Juli 2010 auf ein ethnisch serbisches Mitglied der Versammlung des Kosovo; verurteilt nachdrücklich alle Gewalttaten und fordert die Beteiligten zu verantwortlichem Handeln auf; fordert EULEX dringend auf, jede Anstrengung zu unternehmen, um Spannungen zu entschärfen und weitere Gewalt zu vermeiden, und appelliert an die Polizei des Kosovo, mit der Unterstützung von EULEX unverzüglich gründliche und unparteiliche Untersuchungen hinsichtlich der Ereignisse einzuleiten, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen;

15.

betont die Bedeutung eines Erfolges der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, und zwar sowohl für eine nachhaltige Entwicklung, die Festigung der Institutionen und die Stabilität des Kosovo als auch für die Bestrebungen der EU, bei der Friedenskonsolidierung auf weltweiter Ebene eine Rolle zu spielen; betont die Verantwortung der EULEX im Hinblick sowohl auf ihre Durchführungsbefugnisse als auch auf ihr Mandat, das darin besteht, zu beobachten, anzuleiten und zu beraten; ermutigt die EULEX in diesem Zusammenhang, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um beim Vorgehen gegen Korruptionsfälle auf hoher Ebene Fortschritte zu erzielen; räumt ein, dass in manchen Bereichen, wie Polizei und Zoll, gute Fortschritte erzielt worden sind, betont jedoch, dass die Arbeit noch schneller vonstatten gehen sollte, damit die Mission endlich anfängt, greifbare Ergebnisse in anderen Bereichen zu liefern, insbesondere bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene, organisierter Kriminalität und Kriegsverbrechen; begrüßt daher den jüngsten Ansatz der EULEX, etwaige Fälle von Korruption auch auf höchster Regierungs- und Verwaltungsebene zu verfolgen, und betont die Notwendigkeit, diesen Weg fortzusetzen, um die Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit der EULEX-Maßnahmen zu gewährleisten; betont, dass es in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung ist, dem Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und dass die EULEX im Bereich der organisierten Kriminalität weiterhin konkrete Ergebnisse vor Ort erzielen muss; ist in diesem Zusammenhang besorgt angesichts des großen Arbeitsrückstands, der durch die unerwartet hohe Anzahl von Fällen, welche die Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo an die EULEX übertragen hat, verursacht wurde; betont, dass der EULEX eine ungenügende Anzahl von Richtern und Staatsanwälten zur Verfügung gestellt wurde, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderliche Anzahl von Sachverständigen abzustellen oder zu ermöglichen, dass sie unter Vertrag genommen werden; betont, dass es wichtig ist, für eine schlankere Bürokratie innerhalb der EULEX zu sorgen; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer kompetenten Verwaltung, Koordinierung und Zusammenarbeit im Innern, damit die Mission wirksam arbeiten kann; betont, dass bei der Arbeit der EULEX Transparenz und Rechenschaftspflicht notwendig sind sowie Einfühlungsvermögen in Bezug auf den politischen Kontext ihrer Tätigkeiten, damit die Legitimierung der Mission in den Augen der Bürger gestärkt wird; betont ferner, wie wichtig es ist, eine intensive Kommunikation mit der Regierung sowie den Bürgern und Medien des Kosovo aufrechtzuerhalten; ermutigt die EULEX, die Bürger des Kosovo darüber zu informieren, was die Mission bisher erreicht hat, und zusätzlich daran zu arbeiten, das Vertrauen in die Mission zu stärken, und sich der Erwartungen der Bürger bewusst zu sein; begrüßt die jüngst erfolgte Schaffung eines Überprüfungsausschusses für Menschenrechte, dem das Überprüfen von Beschwerden von Personen obliegt, die behaupten, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu sein, welche die EULEX in Ausübung ihres Exekutivmandats begangen habe;

16.

fordert seine zuständigen Gremien, insbesondere den Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung, auf, die Kontrolle und Beaufsichtigung der EULEX, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft des Kosovo, zu verstärken; fordert den Rat auf, alle regelmäßigen und außerordentlichen Bewertungen und Überprüfungsberichte zur EULEX dem Parlaments zu übermitteln;

17.

nimmt die Bemühungen beider Seiten, Serbiens und des Kosovo, um das Auffinden von seit dem Konflikt der Jahre 1998-1999 vermissten Personen im Rahmen der „Arbeitsgruppe zu Personen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen im Kosovo vermisst werden“ zur Kenntnis; betont, wie wichtig die Lösung dieses Problems ist, wenn es darum geht, den Konflikt der Jahre 1998-1999 hinter sich zu lassen; nimmt die schätzungsweise 1 862 Fälle von Personen, die noch vermisst werden, zur Kenntnis und fordert sowohl das Kosovo als auch Serbien auf, sich gegenseitig, dem IKRK, der EULEX und anderen an der Suche nach diesen Personen beteiligten Stellen weitest gehend Hilfe zu leisten;

18.

betont, dass das Jahr 2010 sowohl für die Regierung des Kosovo als auch für alle Verwaltungsebenen von entscheidender Bedeutung ist, um Fortschritte bei Schlüsselreformen wie der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, der Dezentralisierung oder der Reform der öffentlichen Verwaltung zu erzielen; betont, dass der Reformprozess – soll er erfolgreich sein – auf der Grundlage einer eingehenden Debatte über die Entwürfe von Rechtsvorschriften unter Einbeziehung aller Beteiligten, einschließlich aller Teile der Zivilgesellschaft, erfolgen muss; weist ferner die Regierung darauf hin, dass der raschen und wirksamen Durchführung von Gesetzen, ohne die die Annahme von Rechtsvorschriften keine wirklichen Auswirkungen auf die Lage im Kosovo haben wird, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;

19.

ist äußerst besorgt angesichts der weitverbreiteten Korruption, die zusammen mit der organisierten Kriminalität nach wie vor eines der größten Probleme im Kosovo ist, und fordert Dringlichkeitsmaßnahmen zu deren Bekämpfung, indem der Rechtsrahmen für das Vorgehen gegen die Korruption verbessert, eine Strategie und ein Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet und die Zusammenarbeit mit der Polizei und den Justizbehörden aller Staaten der Region verstärkt wird; ist zutiefst bestürzt über den jüngsten blutigen Zusammenstoß nahe der Grenze des Kosovo und fordert, dass unverzüglich Maßnahmen getroffen werden, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden und dem Waffenschmuggel ein Ende zu bereiten, der zur Destabilisierung der Region des westlichen Balkans beiträgt; begrüßt die Einrichtung einer speziellen Korruptionsbekämpfungsabteilung innerhalb des Amtes der Sonderstaatsanwaltschaft des Kosovo, betont jedoch, dass alle Fachministerien eingebunden werden müssen, damit die Abteilung wirksam agieren kann, und dass es sich dabei in allen Fällen um Personen handeln muss, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen; fordert eine rasche Annahme eines Gesetzes zur Regelung der Finanzierung politischer Parteien, das die Parteienfinanzierung wirksam und transparent gestaltet und eine umfassende Offenlegung ihrer Finanzberichte gewährleistet;

20.

betont, welch große Bedeutung der Reform von Justiz und Staatsanwaltschaft – die sich immer noch im Anfangsstadium befindet – zukommt, damit die Unabhängigkeit und Professionalität von Richtern und Staatsanwälten gewährleistet und bei den Bürgern das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt werden kann; begrüßt daher die Ernennung des Bürgerbeauftragten, der Richter des Obersten Gerichtshofs, der Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft sowie der Staatsanwälte der Sonderstaatsanwaltschaft des Kosovo; ist besorgt darüber, dass Mängel beim Zeugenschutz weiterhin verhindern, dass die schwersten Verbrechen geahndet werden; fordert die Annahme und rasche Durchführung des Gesetzes über Gerichte und die Schaffung eines wirksamen Schutzsystems für Zeugen und Richter; fordert in diesem Sinne die EULEX-Vertreter auf, weiterhin öffentlich über die verbleibenden Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit des Kosovo zu berichten;

21.

fordert verstärkte Anstrengungen, die Reform der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen, um einen professionellen und unabhängigen öffentlichen Dienst zu schaffen, wobei die Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern beachtet und die unterschiedliche ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung des Kosovo in vollem Umfang widergespiegelt werden sollte; betont, dass zu diesem Zweck der Rechtsrahmen angenommen und umgesetzt werden muss, dem Aufbau von Humanressourcen die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt werden muss und die nötigen Finanzmittel bereitgestellt werden müssen; ist besorgt über politische Einmischung bei der Besetzung von Schlüsselposten des öffentlichen Dienstes und fordert ein Ende dieser Praxis politisch motivierter Ernennungen, die das Funktionieren der Verwaltung in erheblichem Maße beeinträchtigt;

22.

fordert die Regierung nachdrücklich auf, den Medienpluralismus sowie die finanzielle und redaktionelle Unabhängigkeit der Medien ohne politischen Druck sowie die Transparenz der Eigentumsverhältnisse und der Finanzierung sicherzustellen; fordert Arbeitsrechte für Journalisten und wirksame Verfahren zum Schutz investigativer Journalisten vor Drohungen; betont die Bedeutung des öffentlichen Rundfunks, wenn es darum geht, die gesamte Bevölkerung mit hochwertigen und unabhängigen Informationen zu versorgen, und ist besorgt über das Fehlen eines nachhaltigen Finanzierungssystems, mit dem dies gewährleistet werden kann; begrüßt die Investitionen, die die Regierung getätigt hat, um Zugang zum Internet bereitzustellen; drängt die Regierung, das Internet einer sogar noch breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen; betont, wie wichtig ein unzensierter Zugang zum Internet für Wirtschaft und Politik ist, um vor allem die Beteiligung der Jugend zu erhöhen, wenn Wahlen stattfinden;

23.

fordert Unterstützung für die Stärkung des Parlaments des Kosovo, damit dieses seine gesetzgeberischen Aufgaben wirksam wahrnehmen und die demokratische Kontrolle der politischen und den Haushalt betreffenden Tätigkeiten der Regierung ausüben kann; fordert in diesem Zusammenhang die Auflegung eines Ad-hoc-Partnerschaftsprogramms, damit das Verwaltungspersonal des Parlaments des Kosovo die Gelegenheit erhält, praktische Erfahrungen im Europäischen Parlament zu sammeln, und fordert die Parlamente der Mitgliedstaaten auf, Partnerschaftsprogramme aufzulegen, damit die Abgeordneten und das Verwaltungspersonal des Parlaments des Kosovo – und insbesondere die parlamentarische Minderheit und die Oppositionsfraktionen – Gelegenheit zum Austausch und Kapazitätsaufbau in Bezug auf legislative und Kontrollverfahren eines Parlaments erhalten;

24.

lobt die Regierung für die Fortschritte bei der Annahme der Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschenrechte und ermuntert sie, die ausstehenden Gesetze rasch zu verabschieden; stellt jedoch fest, dass die Umsetzung des Rechtsrahmens nach wie vor unbefriedigend ist und insgesamt Fortschritte weiterhin nur langsam erzielt werden; fordert aktivere Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen jeglicher Art (aufgrund der Volkszugehörigkeit, der Religion, der sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung usw.) und zur Gewährleistung der Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern sowie einer aktiven Beteiligung der Minderheiten am politischen Leben und an den Verwaltungsstrukturen, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene; betont, welche Bedeutung der Bildung bei diesem Prozess zukommt; fordert die Regierung auf, die schulische Ausbildung der Minderheiten – einschließlich der Lehrpläne und Lehrbücher – in deren Sprache zu gestalten, damit sie ihre Kultur und Identität erhalten können, sowie die Minderheiten beim Aufbau von Humanressourcen zu unterstützen;

25.

ist besorgt über das hohe Ausmaß von häuslicher Gewalt und Diskriminierung von Frauen sowie über das Phänomen des Menschenhandels, insbesondere des Mädchen- und Frauenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung; fordert aktive Schritte zur Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter und zum wirksamen Schutz der Rechte von Frauen und Kindern;

26.

weist auf das sehr schwierige Erbe des bewaffneten Konflikts hin, der das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Möglichkeit einer friedlichen Beilegung von Konflikten erschüttert hat, und zwar sowohl zwischen den gesellschaftlichen Gruppen als auch im Privatleben;

27.

unterstreicht, dass die labile politische Lage, das Auftreten von Zwischenfällen zwischen den Volksgruppen in einigen Regionen und schlechte wirtschaftliche Bedingungen die dauerhafte Rückkehr von Flüchtlingen immer noch behindern, und fordert verstärkte Anstrengungen, um ihre Situation zu verbessern;

28.

weist auf die schwierige Lage und die Diskriminierung hin, denen Minderheiten und insbesondere Roma beim Zugang zu Bildung, Wohnraum, Sozialdiensten und Beschäftigung ausgesetzt sind; begrüßt die Initiative der Kommission, die bleiverseuchten Lager im Norden von Mitrovica zu schließen und die dort lebenden Familien umzusiedeln, und fordert deren rasche Umsetzung; teilt die Besorgnis des Kommissars für Menschenrechte des Europarates, dass das Kosovo noch nicht in der Lage ist, angemessene Bedingungen für eine Wiedereingliederung zwangsrückgeführter Roma zu schaffen, und drängt die Mitgliedstaaten, auf diese Praxis zu verzichten; nimmt in diesem Zusammenhang die zwischen den deutschen und kosovarischen Behörden getroffene Vereinbarung zur Kenntnis, schrittweise 14 000 Flüchtlinge, darunter 10 000 Roma, in das Kosovo rückzuführen, und drängt die Kommission, die Ad-hoc-Hilfsprogramme zu intensivieren; fordert die Länder, die an der Roma-Dekade teilnehmen, auf, die Einbeziehung des Kosovo in die Programme zu erleichtern;

29.

betont, dass Bildung von entscheidender Bedeutung ist, und zwar sowohl wenn es darum geht, Jugendlichen die für den Arbeitsmarkt notwendigen Fähigkeiten zu vermitteln, als auch wenn es darum geht, einen Beitrag zur Aussöhnung zwischen den Volksgruppen zu leisten; ruft daher dazu auf, schrittweise gemeinsame Klassen und das Unterrichten von Minderheitensprachen einzuführen, insbesondere Serbisch für Schüler der albanischen Volksgruppe, sowie von Albanisch für alle Minderheiten; begrüßt die jüngste Errichtung der Internationalen Handelsschule in Mitrovica, die eine bedeutende internationale Investition in die örtliche Wirtschaft bedeutet, Studenten aus allen Gemeinschaften anzieht und das Ziel verfolgt, durch die Förderung des Unternehmergeistes jungen Menschen eine Perspektive zu bieten und ihnen die europäischen Berufsstandards in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und öffentliche Verwaltung nahezubringen;

30.

betont, dass die Achtung der kulturellen Vielfalt immer das Herzstück des europäischen Projekts bildet, und dass das religiöse und kulturelle Erbe eine notwenige Voraussetzung für den Frieden und die Sicherheit in der Region darstellt; betont, dass ein angemessener Schutz des kulturellen Erbes für alle Gemeinschaften im Kosovo von Bedeutung ist; fordert die Regierung auf, mit der geplanten institutionellen Reform im Bereich des Kulturerbes fortzufahren; betont, dass die Annahme des Kulturgutverzeichnisses eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der Rechtsvorschriften im Bereich Kulturerbe ist; begrüßt die Aktivitäten des Vermittlers für den Schutz des religiösen und kulturellen Erbes der Serbisch-Orthodoxen Kirche und fordert alle Beteiligten auf, aktiv mit ihm zusammenzuarbeiten;

31.

betont, dass der akademische Austausch im Rahmen von Programmen wie Erasmus Mundus unterstützt und gefördert werden muss, damit die Bürger des Kosovo zu Qualifikationen und Erfahrungen innerhalb der EU gelangen können und um ihre Interaktion mit den Bürgern der EU zu stärken;

32.

fordert die Regierung auf, die Zivilgesellschaft und deren Einbeziehung in die Formulierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik – mit uneingeschränkter Unterstützung der Meinungs-und Vereinigungsfreiheit – aktiv zu unterstützen; weist auf die wichtige Rolle hin, welche die Zivilgesellschaft und internationale nichtstaatliche Organisationen bei der Aussöhnung zwischen den Volksgruppen spielen, und fordert die Kommission auf, die finanzielle Unterstützung für deren Arbeit zu erhöhen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, einen wirksamen Rahmen für diese Themen in den Jahresprogrammen für das Kosovo im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe zu schaffen; stellt fest, dass es eine gute zwischenmenschliche und vor allem geschäftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen Angehörigen verschiedener Volksgruppen gibt, und betont, dass die Behörden des Kosovo, die Zivilgesellschaft und die internationale Gemeinschaft weitere Anstrengungen unternehmen sollten, um lokale Projekte zur Verbesserung dieser Art der Zusammenarbeit zu unterstützen;

33.

ist ernsthaft besorgt angesichts der Tatsache, dass das Kosovo nach wie vor eines der ärmsten Länder Europas ist und eine Arbeitslosenquote von über 40 % aufweist; betont, dass diese Situation unhaltbar ist und dass die schwierigen Lebensbedingungen zu wachsender Unzufriedenheit in der Gesellschaft geführt haben; fordert Dringlichkeitsmaßnahmen, damit die Sozialsysteme besser in die Lage versetzt werden, ein Sicherungsnetz für die schutzbedürftigen Mitglieder der Gesellschaft zu schaffen, und damit eine aktive Arbeitsmarktpolitik zum Abbau der Arbeitslosigkeit betrieben werden kann; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, das Instrument für Heranführungshilfe umfassend einzusetzen, um die sozioökonomische Entwicklung des Kosovo – insbesondere im Hinblick auf junge Menschen – zu fördern; appelliert an die EU und die Mitgliedstaaten, möglichst viele Bürger des Kosovo als Saisonarbeitskräfte und in Sektoren mit Arbeitskräftemangel aufzunehmen;

34.

betrachtet die wirtschaftliche Entwicklung als Schlüssel für die Lösung wichtiger Probleme des Landes, wozu auch der entscheidende Beitrag der wirtschaftlichen Entwicklung zur Verbesserung der Lage der Frauen und Minderheiten und zur Förderung der Beziehungen zwischen den Volksgruppen gehört; betont, welch wichtige Rolle dabei der Agrarsektor spielt; begrüßt eine Reihe von Gesetzen, die sich auf diesem Gebiet in Vorbereitung befinden, und fordert deren rasche Verabschiedung; betont jedoch, dass die wirksame Umsetzung des bereits verabschiedeten Rechtsrahmens eine Voraussetzung dafür ist, dass sich die Bedingungen vor Ort verbessern;

35.

betont, dass das Kosovo geeignete wirtschaftspolitische Maßnahmen ergreifen sollte, die für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Umweltschutz, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verringerung der sozialen Ausgrenzung sorgen; fordert die Behörden des Kosovo auf, das Wirtschaftsklima für ausländische Investitionen und die Transparenz in den Handelsbeziehungen zu verbessern;

36.

fordert, dass aktive Schritte im Energiebereich unternommen werden, um die für die Entwicklung des Kosovo notwendige Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten; betont, dass ein enormer Infrastrukturbedarf auf diesem Gebiet die Gelegenheit bietet, die Energieversorgung zu diversifizieren und dabei umweltfreundlichere Energiequellen einzubeziehen, das Stromnetz zu modernisieren und seine Energieeffizienz zu erhöhen und die besten verfügbaren Technologien einzusetzen, auch in den geplanten Kohlekraftwerken; fordert die sofortige Stilllegung des Kraftwerks Kosovo A sowie die möglichst baldige Stilllegung des Kraftwerks Kosovo B, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass der Energiebedarf des Landes gedeckt bleibt;

37.

fordert die Behörden des Kosovo auf, weiterhin in erneuerbare Energiequellen zu investieren und sich um regionale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu bemühen;

38.

weist darauf hin, dass im Mittelpunkt der Verkehrspolitik des Kosovo bislang der Straßenbau steht; bedauert den schlechten Zustand des öffentlichen Verkehrs und insbesondere der Bahn; fordert die Regierung des Kosovo auf, die im Rahmen des Heranführungsinstruments bereitgestellten Mittel zur Gänze auszuschöpfen, um im Hinblick auf eine nachhaltige Mobilität das Eisenbahnnetz auszubauen, zu verbessern und zu modernisieren und die Anbindungen an die Nachbarländer sowohl im Personenverkehr als auch im Güterverkehr zu verbessern;

39.

ist besorgt angesichts der weitverbreiteten Umweltprobleme, die Boden, Luft und Wasser betreffen, und fordert die Regierung auf, den Rechtsrahmen zu ändern und umzusetzen, um ihn mit den EU-Normen in Einklang zu bringen, und die Förderung des Umweltbewusstseins zu einem Schlüsselelement der Bildung zu machen;

40.

betont die Notwendigkeit, die EU-Präsenz im Kosovo im Einklang mit der Entwicklung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der weltweiten Schaffung von EU-Delegationen wirkungsvoller zu gestalten und die Stelle des Verbindungsbeamten der Kommission in eine EU-Delegation umzuwandeln, um die Wirksamkeit und Koordinierung des Handelns der EU im Kosovo zu verbessern; nimmt die Eröffnung des neuen EU-Büros in Belgrad im Rahmen des Mandats des EU-Sonderbeauftragten für das Kosovo zur Kenntnis, das getrennt von der bestehenden EU-Delegation in Serbien arbeiten wird;

41.

bedauert, dass es an Transparenz im Hinblick auf die neueste Ausweitung des Mandats des EU-Sonderbeauftragten für das Kosovo, einschließlich einer substanziellen Aufstockung der Mittel, fehlt; erinnert daran, dass bei der Annahme der neuen interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin die Frage der Anforderungen des Europäischen Parlaments hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen ordnungsgemäß behandelt werden muss, indem der Vertrag von Lissabon berücksichtigt wird;

42.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, dem EU-Sonderbeauftragten/Internationalen Zivilbeauftragten für das Kosovo, der Regierung und dem Parlament des Kosovo, der Regierung Serbiens, den Mitgliedern der Internationalen Lenkungsgruppe sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.


(1)  Nach der Resolution Nr. 1244(1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

(2)  ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 207.

(3)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 126.

(4)  ABl. L 336 vom 18.12.2009, S. 1.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0097.


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