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Document 52010DC0159

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Zwölfpunkte-Aktionsplan der EU zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele SEK (2010) 418 SEK (2010) 419 SEK (2010) 420 SEK (2010) 421 SEK (2010) 422

/* KOM/2010/0159 endg. */

52010DC0159

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Zwölfpunkte-Aktionsplan der EU zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele SEK (2010) 418 SEK (2010) 419 SEK (2010) 420 SEK (2010) 421 SEK (2010) 422 /* KOM/2010/0159 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 21.4.2010

KOM(2010)159 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN -

Zwölfpunkte-Aktionsplan der EU zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele

SEK (2010) 418SEK (2010) 419SEK (2010) 420SEK (2010) 421SEK (2010) 422

INHALTSVERZEICHNIS

1. 2010 – Ein Jahr der Taten und der Rechenschaftspflicht 3

2. EU-Aktionsplan zur Beschleunigung der Verwirklichung der MDG 5

2.1. Eine realistische Strategie zur Erfüllung der Hilfezusagen bis 2015 5

2.2. Wirksamkeit der Hilfe: Stärkung der Hebelwirkung und des Mehrwertes der Hilfe 6

2.3. Raschere Fortschritte bei der Verwirklichung der MDG auf EU-Ebene 7

2.4. Ein proaktives Arbeitsprogramm für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PCD) 9

2.5. Mobilisierung landeseigener Ressourcen durch ein effizienteres Steuersystem 10

2.6. Ankurbelung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch die Stärkung der regionalen Integration und des Handels 11

2.7. Nutzung innovativer Finanzierungsquellen zur Bewältigung globaler Herausforderungen 12

2.8. Testfall Klimawandel 12

2.9. Entwicklung und Sicherheit 13

2.10. Weltordnungspolitik 13

3. Weiteres Vorgehen 14

1. 2010 – EIN JAHR DER TATEN UND DER RECHENSCHAFTSPFLICHT

Die Kommission hat vor Kurzem in der „EU-Strategie 2020“ ihre Vision der EU-Politik für die nächsten Jahre dargelegt[1], die wieder von einer stärkeren Konzentration der EU-Entwicklungspolitik auf die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) bis 2015 ausgeht.

Vor zehn Jahren vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der Welt, entschlossen gegen die Armut in ihren unterschiedlichen Ausprägungen vorzugehen und legten dafür gemeinsame Entwicklungsziele mit zeitlich gebundenen und messbaren Zwischenzielen fest. Vorgesehen ist bis 2015:

- Armut und Hunger um die Hälfte zu reduzieren,

- die allgemeine Primarschulbildung für alle zu gewährleisten,

- die Gleichbehandlung der Geschlechter durchzusetzen,

- die Mütter- und Kindersterblichkeit um zwei Drittel bzw. drei Viertel zu senken,

- die Verbreitung von HIV/AIDS, Malaria und anderen Seuchen einzudämmen,

- die ökologische Nachhaltigkeit zu sichern,

- eine globale Partnerschaft für Entwicklung aufzubauen.

Mit den MDG wurde zum ersten Mal ein Bündel gemeinsamer Entwicklungsziele auf internationaler Ebene vereinbart. Sie haben zu einem Konsens von nie zuvor erreichtem Umfang beigetragen und werden auch weiterhin für die Ausrichtung und Mobilisierung internationaler Unterstützung maßgeblich sein. Durch sie wird der Schwerpunkt auf ein an den Menschenrechten orientiertes Konzept für die Entwicklungsförderung gelegt.

Vom 20. bis 22. September 2010 – nur fünf Jahre vor dem vereinbarten Zieldatum 2015 - werden die Staats- und Regierungschefs auf einer hochrangigen Plenartagung der Vereinten Nationen zur Überprüfung der MDG zusammentreffen. Sie wollen einen umfassenden Überblick über Erfolge und Mängel gewinnen und konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung der Fortschritte beschließen.

Bislang sind die Ergebnisse sehr uneinheitlich.. Sowohl bei den MDG und als auch zwischen den Regionen wurden im Hinblick auf die Schlüsselvariablen – Wirtschaftswachstum, verantwortungsvolle Staatsführung und Qualität der Innenpolitik – äußerst unterschiedliche Fortschritte erzielt. Insgesamt konnten bei der Bekämpfung der extremen Armut und anderen Zielen, wie der allgemeinen Primarschulbildung, der Geschlechtergleichstellung bei der Primarschulbildung und dem Zugang zu Wasser, deutliche und nachhaltige Erfolge verzeichnet werden. Dennoch leben nach wie vor 1,4 Mrd. Menschen in extremer Armut (davon 51 % in Subsahara-Afrika) und ein Sechstel der Weltbevölkerung ist unterernährt. Bei der Verringerung der Mütter- und Kindersterblichkeit konnten keine nennenswerten Fortschritte erzielt werden und auch beim Zugang zur Sanitärversorgung zeichnen sich keine Verbesserungen ab.

So wurde 2010 zwar zum Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung deklariert, doch das Problem der Armut macht nicht an den Grenzen der EU Halt und kann auch nicht nur innerhalb dieser Grenzen gelöst werden. Die globalen Krisen der jüngsten Zeit haben gezeigt, wie eng verflochten unsere Welt ist: von Finanzkrisen, Seuchen und Klimawandel sind alle Länder betroffen, wobei es oft gerade die ärmsten am härtesten trifft. Um stabile Rahmenbedingungen für alle zu schaffen, muss eine gerechte und nachhaltige Globalisierung angestrebt werden.

Die Förderung der Entwicklung ist daher das zentrale Element der Reaktion Europas auf die globalen Herausforderungen der heutigen Zeit. 2010 bietet sich nun der EU auf allen Ebenen und ihren Partnern die Chance, weitere konzertierte Anstrengungen zur Verwirklichung der MDG zu unternehmen. Es ist aber auch ein Jahr, in dem eine Bilanz der bisherigen Fortschritte gezogen und beurteilt wird, inwieweit die für die MDG und die öffentliche Entwicklungshilfe festgelegten Zwischenziele und Meilensteine, einschließlich der Ziele des EU-Aktionsplans[2] bisher erreicht wurden.

Die EU hat im letzten Jahr eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen[3]. Viele dieser Maßnahmen wurden oder werden derzeit bereits umgesetzt, u.a. der FLEX-Mechanismus für anfällige Länder[4]. Weitere Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang wiederaufgenommen. Dabei geht es nicht nur um die Bereitstellung von Hilfe - sondern vielmehr um das beiderseitige Vertrauen in eine globale Partnerschaft. Das MDG 8 hebt die Bedeutung einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit als Voraussetzung für die Erreichung aller anderen MDG hervor. Die EU wird ihrer Rolle als treibende Kraft der globalen Entwicklung auch weiterhin gerecht werden und zeigen, dass sie ihre Zusagen einhält. Die EU hat ein vorrangiges Interesse daran zu gewährleisten, dass sowohl bei den Gebern als auch bei den Partnerländern der politische und finanzielle Schwerpunkt der Strategien weiterhin auf den MDG liegt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist eine neue Ära in der Entwicklungspolitik angebrochen, die eine engere Abstimmung der EU-Strategien mit denen der Mitgliedstaaten erfordert:

Diese Mitteilung umfasst einen Aktionsplan der EU mit einer Reihe spezifischer mittelfristiger Maßnahmen zur Unterstützung der MDG. Gemeinsam mit dieser Mitteilung werden fünf Arbeitspapiere der Kommissionsdienststellen[5] zu den Themen MDG, Wirksamkeit der Hilfe, Entwicklungsfinanzierung, Handelshilfe und Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (Arbeitsprogramm 2010-2013) vorgelegt, die Einzelheiten zu den verschiedenen Vorschlägen in der Mitteilung enthalten. Dieser EU-Aktionsplan soll

- einen kohärenten Beitrag der EU zu einem maßnahmenorientierten Ergebnis auf UN-Ebene zur Verwirklichung der MDG im Zeitraum 2010-2015 leisten,

- die Grundlage für die Kommunikation und den Dialog mit unseren wichtigsten und strategischen Partnern vor der hochrangigen Plenartagung der Vereinten Nationen und darüber hinaus schaffen und zwar sowohl im Zusammenhang mit den G8/G20-Gipfeltreffen als auch im Rahmen von Foren wie der Asien-Europa-Konferenz über Entwicklung am 26. und 27. Mai 2010, dem Gipfeltreffen EU-Lateinamerika am 18. Mai 2010 und dem dritten Gipfeltreffen Afrika-EU am 29. und 30. November 2010.

- in die „EU-Strategie 2020“ einfließen.

Folgende Maßnahmen werden für die EU und die Mitgliedstaaten vorgeschlagen:

2. EU-AKTIONSPLAN ZUR BESCHLEUNIGUNG DER VERWIRKLICHUNG DER MDG

2.1. Eine realistische Strategie zur Erfüllung der Hilfezusagen bis 2015

Die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) ist für die Förderung der Entwicklung von zentraler Bedeutung Wie sich in der Krise gezeigt hat, dient sie als Sicherheitsnetz, da sie als verlässliche Finanzquelle auch dann zur Verfügung steht, wenn private Kapitalströme versiegen. Den Entwicklungsländern wird so ermöglicht, ihre sozialen Basisdienste, die allgemeinen staatlichen Funktionen und grundlegende Wirtschaftstätigkeiten aufrechtzuerhalten. Die ODA bewährt sich also als lohnende Investition in regionale und globale Stabilität.

Die EU ist insgesamt mit einem Anteil von 56 % an der globalen Entwicklungshilfe der größte Geber der Welt. 2009 belief sich die von der EU bereitgestellte ODA auf 49 Mrd. EUR und hat sich damit seit der Annahme der MDG fast verdoppelt. Trotz eines Rückgangs gegenüber 2008 entspricht sie noch [ 0.42% ] des BNE der EU und liegt damit trotz der angespannten Haushaltslage in den meisten Mitgliedstaaten deutlich über den ODA-Leistungen anderer großer Geber. Dennoch ist die EU hinter der bis 2010 von der EU insgesamt zu erreichenden Quote von 0,56 % des BNE zurückgeblieben, die als Zwischenziel auf dem Weg zur angestrebten ODA-Quote von 0,7% des BNE im Jahr 2015 festgelegt wurde.

Wird die zugesagte Erhöhung der Entwicklungshilfe zurückgestellt, verzögert sich damit auch die Verwirklichung der MDG. In der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise ist es zwar nicht leicht, die gemeinsame Verpflichtung zur ODA-Aufstockung auf 0,7 % des BNE bis 2015 zu erfüllen, wobei 50 % dieser zusätzlichen Mittel nach Afrika fließen sollen, es ist jedoch nach wie vor möglich und erforderlich. Dies ist eine Frage der Weitsicht und des politischen Willens. Auf der Grundlage einer gerechten globalen und EU-internen Lastenverteilung müssen alle Geber ihren Beitrag zu der Verwirklichung dieses gemeinsamen Ziels leisten. Die EU muss auf der hochrangigen Plenartagung der Vereinten Nationen darlegen, wie sie ihre Zusagen einhalten will und beweisen, dass ihr die Entwicklungsländer vertrauen können. Dies schließt auch die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel aus anderen Finanzierungsquellen als der ODA ein, um neue globale Herausforderungen in Angriff nehmen zu können.

(1) Maßnahmen zur Unterstützung der ODA:

- Aufruf für eine gerechte Lastenteilung mit anderen – auch neuen - internationalen Gebern, damit diese ein ähnlich ehrgeiziges Hilfeniveau anstreben wie die EU;

- Festlegung realistischer, überprüfbarer Jahresaktionspläne für die Erreichung der jeweiligen Zielvorgaben[6] und Veröffentlichung der ersten Pläne noch vor September 2010;

- Stärkung der EU-Mechanismen zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht: auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Jahresaktionspläne und des Monitoringberichts der Kommission sollte der Rat eine EU-interne Prüfung der ODA durch Experten in Auftrag geben und die Ergebnisse dem Europäischen Rat vorlegen. In diesen Aktionsplänen müssen die geplanten ODA-Ausgaben zumindest für das nächste Haushaltsjahr und die Ausgabenschätzungen für die verbleibenden Jahre bis 2015 aufgeführt werden.

- Prüfung der Verabschiedung nationaler Rechtvorschriften zur Festlegung von ODA-Zielen anhand der in Belgien und dem Vereinigten Königreich gesammelten Erfahrungen.

2.2. Wirksamkeit der Hilfe: Stärkung der Hebelwirkung und des Mehrwertes der Hilfe

Schätzungen[7] zufolge könnten Effizienzgewinne von 3 bis 6 Mrd. EUR jährlich erzielt werden, wenn die EU und die Mitgliedstaaten die in der Erklärung von Paris und dem Aktionsplan von Accra vereinbarten Grundsätze der Wirksamkeit der Hilfe konsequenter anwenden würden. Die Umsetzung dieser Grundsätze muss daher von der EU energisch vorangetrieben werden, um bis zum vierten Hochrangigen Forum über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, das 2011 in Seoul stattfindet, konkrete Ergebnisse vorweisen zu können. Eine gute Koordinierung der EU-Maßnahmen im Vorfeld ist wesentlich wirkungsvoller als spätere Korrekturen.

(2) Maßnahmen zur Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe

- Bis 2013 schrittweise zeitliche Angleichung der Programmierungszyklen der Mitgliedstaaten und der EU auf der Ebene des Partnerlandes und Zugrundelegung des gemeinsamen Programmierungsrahmens, um gemeinsame Schwerpunkte und Ziele für die Maßnahmen in den Entwicklungsländern festzulegen und Doppelarbeit und Überschneidungen zu vermeiden.

- Ausarbeitung von EU-Länderstrategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen auf der Grundlage einer gemeinsamen zeitlichen Planung und des gemeinsamen Programmierungsrahmens, wie dies bereits von der EU im Falle von Haiti durchgeführt wurde, um der Verpflichtung zur Bereitstellung effizienter und vorhersehbarer Hilfe in den Partnerländern nachzukommen.

- Verbesserung der Arbeitsteilung in der EU-Entwicklungspolitik - nicht nur in den einzelnen Empfängerländern sondern länderübergreifend - innerhalb des bestehenden operativen Rahmens für die Wirksamkeit der Hilfe (insbesondere durch die Gewährleistung gleichbleibender Hilfevolumen, die Inangriffnahme der Problematik der „Stiefkinder der Geber“[8] und die Einführung eines systematischen Informationsaustausches). Festlegung und Unterstützung der breiten Anwendung eines gemeinsamen EU-Ansatzes für die Umsetzung der Verpflichtung zu größerer gegenseitiger Rechenschaftspflicht und Transparenz

- Unterstützung der Anwendung der Agenda zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit durch andere – auch neue — Geber.

2.3. Raschere Fortschritte bei der Verwirklichung der MDG auf EU-Ebene

2.3.1 Konzentration auf die bei der Verwirklichung der MDG am stärksten in Rückstand geratenen Länder

Um die Erreichung der MDG voranzutreiben sollte die EU den Zielvorgaben besondere Beachtung schenken, deren Umsetzung am stärksten in Verzug geraten ist. Die MDG sollten jedoch nicht als eine Zusammenstellung separater sektorbezogener Ziele und Indikatoren betrachtet werden. Sie stehen vielmehr in engem Zusammenhang und ergänzen einander; dies sollte bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Die EU muss zwar alle Entwicklungsländern unterstützen, sollte den Schwerpunkt jedoch auf die Länder legen, in denen noch am meisten Fortschritte erforderlich sind. Gezielte Unterstützung sollten vor allem die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen, einschließlich Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen durch möglichst flächendeckende Sozialschutzsysteme erhalten, einem zentralen Element für sozialen Zusammenhalt und Stabilität.

Besonders besorgniserregend ist die Entwicklung der Armut in den am wenigsten entwickelten Ländern (least developed countries (LDCs)) und den Ländern in fragilen Situationen[9]. Fragile Staaten liegen bei der Umsetzung der MDG deutlich hinter anderen Entwicklungsländern zurück und sind zudem oft „Stiefkinder der Geber“ Um diesen Rückstand auszugleichen, sind ein stärkeres Engagement und eine bessere Koordinierung der Geber in fragilen Staaten erforderlich[10].

(3) Maßnahmen zur Unterstützung fragiler Staaten und bei der Umsetzung am weitesten zurückliegender Staaten

- Gewährleistung eines EU-Koordinierungsmechanismus für die Beschlussfassung und Organisation der Arbeitsteilung in fragilen Staaten. Damit ist in Haiti begonnen worden.

- Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Leistungshonorierung Bedarfsdeckung, Umverteilung der Mittel zugunsten der am stärksten im Rückstand befindlichen Staaten, unter Berücksichtigung der nationalen Strategien und Kapazitäten. Die Kommission wird im Rahmen der Halbzeitüberprufung der AKP-Programme 2010 einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten und für Afghanistan und Pakistan eine Mittelaufstockung für den Zeitraum 2011-2013 vorschlagen.

2.3.2 Ausrichtung auf die am stärksten in Rückstand geratenen MDG

Kürzlich wurden Strategieüberprüfungen für fünf Schwerpunktsektoren der MDG – Gesundheit[11], Bildung[12], humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich[13], Ernährungssicherheit[14] und Gleichbehandlung[15] – vorgeschlagen, die Bestandteile des allgemeinen EU-Aktionsplans zur beschleunigten Verwirklichung der MDG sind.

Als Leitgrundsatz gilt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten als erste Option stets die partnerländereigenen Strategien und Systeme[16]einsetzen sollten, um die Eigenverantwortung der Länder zu stärken.. Dabei sollte vorzugsweise auf Budgethilfe und Programme nach dem Muster der MDG-Vereinbarungen zurückgegriffen werden. Nur in klar begründeten Fällen sollte Hilfe ohne Einbeziehung der ländereigenen Systeme gewährt und die Leistungsfähigkeit dieser Systeme durch den Ausbau der Kapazitäten unterstützt werden.

(4) Steigerung der Wirksamkeit entwicklungspolitischer Maßnahmen in den Schlüsselsektoren

- Konzentration der von der EU und ihren Mitgliedstaaten bereitgestellten Hilfe in den Bereichen Bildung und Gesundheit auf die Länder, in denen der größte Bedarf und die Möglichkeit zur Unterstützung nachhaltiger Maßnahmen besteht. Eine Liste der prioritären Länder wird von der Kommission noch vor September 2010 zusammengestellt.

- Im Gesundheitsbereich Stärkung der Politikkohärenz und des politischen und finanziellen Engagements der EU für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria und die Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung, um zu gewährleisten, dass diese als Plattform genutzt werden, um die Wirksamkeit der Hilfe zu stärken, die Grundsätze der Internationalen Gesundheitspartnerschaft einzuhalten und zur Stärkung der Gesundheitssysteme beizutragen.

- Im Bildungsbereich stärkere Unterstützung der nationalen Pläne für den Bildungssektor, die mit Hilfe bilateraler und multilateraler Instrumente und der Fast-Track-Initiative „Bildung für Alle“ ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot anstreben.

- Behandlung alle Aspekte der Ernährungssicherheit, mit Schwerpunkt auf ökologisch effizienter Landwirtschaft, Kleinbauern, Unterstützung nachhaltiger nationaler und regionaler Maßnahmen (u.a. durch stärkere finanzielle Unterstützung des "Umfassenden Programms zur Entwicklung der afrikanischen Landwirtschaft" und beschleunigte Umsetzung der Bodenpolitik-Leitlinien) und Förderung einer besseren Einbeziehung von Ernährungsaspekten, insbesondere in Südasien.

- Verbesserung von Rechenschaftspflicht und Monitoring der Gleichstellung durch Anwendung der von der OECD entwickelten Gender-Kennung bei allen Maßnahmen in Zusammenhang mit den MDG (mit dem Ziel, diese bei mindestens 80 % der Maßnahmen von EU und Mitgliedstaaten anzuwenden).

- Weitere Festlegung prioritärer Maßnahmen innerhalb der Forschungsrahmenprogramme der EU, um Probleme in den Bereichen globale Gesundheit, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit anzugehen.

2.3.3 Förderung der Eigenverantwortung für die Verwirklichung der MDG in den Partnerländern

Alle Erfolge belegen die Bedeutung eines starken lokalen politischen Engagements. Um die Eigenverantwortung der Bevölkerung in den betreffenden Ländern zu fördern, müssen die Gebermaßnahmen auch der kulturellen Dimension des Entwicklungsprozesses Rechnung tragen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen weiterhin Entscheidungen über prioritäre Investitionen zur Unterstützung der MDG auf der Basis ländergeführter Konzepte anregen und fördern und die Zielvorgaben und Indikatoren an die Verhältnisse im Land anpassen. Die Eigenverantwortung für die Verwirklichung der MDG sollte als Bestandteil der weiterreichenden Governance-Verpflichtungen, die von den Partnerländern eingegangenen wurden, und des Dialogs zwischen der EU und diesen Ländern betrachtet werden. Statistische Daten von hoher Qualität sind für die Kontrolle der Fortschritte bei der Umsetzung der MDG auf Länderebene, für die Übernahme öffentlicher Eigenverantwortung und als Basis für eine rationale Politik und Entscheidungsfindung sowie für die makro-ökonomische Steuerung und eine effiziente Mittelzuteilung von entscheidender Bedeutung Besonders akut ist der Mangel an zuverlässigen, genauen Daten zur Kontrolle der bei den MDG erzielten Fortschritte in Afrika.

(5) Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung:

- Stärkung der regionalen Koordinierung von MDG-Monitoringmaßnahmen in Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen auf der Grundlage der zur Verwirklichung der MDG zwischen Afrika und EU gegründeten Partnerschaft.

- Förderung der Einbeziehung von MDG-Zielvorgaben in die eigenen Entwicklungsstrategien der Entwicklungsländer.

2.4. Ein proaktives Arbeitsprogramm für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PCD)

Die EU unterstützt die MDG auch durch Maßnahmen außerhalb der Entwicklungshilfe, die sie stärker auf die Entwicklungsziele ausrichtet. In den letzten fünf Jahren hat die EU zu diesem Zweck Ex-ante- und Ex-post -Mechanismen eingeführt, einschließlich Folgenabschätzungen, um die externen Auswirkungen der Strategievorschläge zu bewerten,[17] In dem PCD-Arbeitsprogramm[18] sind konkrete Ziele und Indikatoren für die Bewertung von Fortschritten bei den PCD-Verpflichtungen festgelegt, welche die EU in einer Reihe von Politikbereichen eingegangen ist, die für die Bewältigung der folgenden fünf globalen Herausforderungen von Bedeutung sind: Handel und Finanzen, Klimawandel, Ernährungssicherheit, Migration und Sicherheit.

(6) Maßnahmen zur Förderung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung:

- Proaktiver und frühzeitiger Einsatz des PCD-Arbeitsprogramms als Instrument, an dem sich die Beschlussfassung der EU bei einer großen Anzahl von Beschlüssen orientieren kann, deren Relevanz für die Entwicklungsländer über die Entwicklungshilfe hinausgeht.

2.5. Mobilisierung landeseigener Ressourcen durch ein effizienteres Steuersystem[19]

Durch Außenhilfe allein kann in keinem Land eine von Wohlstand geprägte Gesellschaft entstehen. Für die Entwicklung der Partnerländer sind ihre eigenen Ressourcen unverzichtbar, weil sie die staatliche Legitimität stärken, die Eigenverantwortung für die Entwicklungspolitik fördern und eine stabile Finanzierungsquelle für die Bereitstellung öffentlicher Güter und die Verwirklichung der MDG darstellen.

Um die Steuerquote[20] deutlich anzuheben, sollte die von der EU geförderte Schaffung nachhaltiger Steuer- und Zollsysteme in den Entwicklungsländern durch ein umfassendes Konzept zur Stärkung der Steuer- und Zollverwaltung und –reformen unterstützt werden. Die Geber sollten entsprechende multilaterale und regionale Initiativen fördern, auf ein gerechtes, auf Transparenz und Kooperation gestütztes internationales Steuerumfeld hinarbeiten, die Monitoringkapazitäten zur Bekämpfung illegaler Kapitalflüsse, und des Zollbetrugs in den Entwicklungsländern stärken und den Abschluss und die Umsetzung einschlägiger Abkommen vorantreiben. Darüber hinaus muss den Entwicklungsländern eine effizientere Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit im Steuer- und Zollbereich ermöglicht werden. Eine effizientere inländische Steuererhebung sollte zur Schließung der auf Länderebene bestehenden Finanzierungslücken bei den am stärksten in Rückstand geratenen MDG beitragen.

(7) Maßnahmen zur Unterstützung der Steuersysteme im Interesse der Entwicklung:

- Stärkung der Kapazitäten der Entwicklungsländer für die Mobilisierung inländischer Einnahmen durch Steuerreformen und die Steuerverwaltung; Stärkung der Kapazität der Zollverwaltungen der Entwicklungsländer, damit diese einen wirksamen Beitrag zu den nationalen Entwicklungszielen leisten können. Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Transparenz der Einnahmen und der Rechenschaftspflicht auf Landesebene, wie der Initiative Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor und der Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft und Verbesserung der Geberkoordinierung.

- Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich und Einführung internationaler Standards zur effizienteren Verhütung von Steuerhinterziehung, Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung des Abschlusses und der Umsetzung von Abkommen wie den Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen und – gegebenenfalls - den Doppelbesteuerungsabkommen, Annahme und Umsetzung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien in den Entwicklungsländern und weitere Prüfung von nach Ländern aufgegliederten Rechnungslegungsstandards für multinationale Unternehmen

2.5. Ankurbelung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch die Stärkung der regionalen Integration und des Handels

Die regionale Integration stärkt die politische Stabilität und den wirtschaftlichen Wohlstand. Sie erleichtert einem Land die Bereitstellung öffentlicher Güter, die für eine nachhaltige Entwicklung unverzichtbar sind und trägt damit direkt und indirekt zur Verwirklichung der MDG bei. Im Rahmen ihrer Außenbeziehungen unterstützt die EU die regionale Integration sowohl in politischer als auch in finanzieller Hinsicht.

Die Teilnahme am Welthandel ist eine wichtige Einnahmequelle für die Entwicklungsländer, auf die sie bei der Verwirklichung der MDG angewiesen sind, und muss daher Bestandteil jeder erfolgreichen Entwicklungsstrategie sein.

Die EU wird sich daher weiterhin für eine entwicklungsfreundliche Konzeption internationaler Handelsregelungen und den Ausbau der Kapazitäten in den Partnerländern - auch durch die Förderung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen - einsetzen, damit diese am globalen und regionalen Handel teilnehmen können. Im Einklang mit dem MDG 8 gewährt die EU den Entwicklungsländern besondere Handelspräferenzen, die auch den freien Zugang der ärmsten Entwicklungsländer zum EU-Markt für alle Waren außer Waffen einschließen. Die EU gewährleistet zudem weiterhin, dass die von ihr geschlossenen bilateralen Abkommen keine Klauseln enthalten, die den Entwicklungsländern den Zugang zu Arzneimitteln erschweren.

Außerdem haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die gemeinsame Verpflichtung zur Bereitstellung von jährlich 2 Mrd. EUR für handelsbezogene Hilfe bereits deutlich vor dem Zieldatum 2010 erfüllt. Darüber hinaus unterstützen sie in erheblichem Umfang die Produktionskapazitäten und handelsrelevanten Infrastrukturen - 2008 belief sich die Handelshilfe insgesamt auf mehr als 10 Mrd. EUR und verzeichnete damit einen deutlichen Anstieg gegenüber 2007.

Die EU sollte auf diesem Erfolg aufbauen und wie in dem entsprechenden Arbeitspapier gefordert, den ärmsten Entwicklungsländern und einer strategischen und effizienten Zusammenarbeit mehr Aufmerksamkeit widmen.

(8) Maßnahmen zur Förderung von regionaler Integration und Handel

- Stärkere Unterstützung der Entwicklung der Privatwirtschaft, insbesondere durch Instrumente wie die AKP-Investitionsfazilität und den EU-Afrika-Infrastruktur-Treuhandfonds.

- Stärkung der Kapazitäten der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Unterstützung der entwicklungspolitischen Ziele der EU im Rahmen der Überarbeitung des externen Mandats der EIB und Förderung einer geeigneten Kombination von Zuschüssen und Darlehen in den Entwicklungsländern.

- Weitere Anstrengungen, um die Doha-Runde zum Abschluss zu bringen und bilaterale und regionale Handelsabkommen, auch Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, zu schließen, die dem unterschiedlichen Bedarf der Partnerländer angemessen Rechnung tragen.

- Intensivierung der Anstrengungen für die LDC und Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe, um bei der Bereitstellung von Handelshilfe Fortschritte zu erzielen, insbesondere durch den Abschluss eines Abkommens über ein regionales Handelshilfepaket für die AKP noch vor Ende des Jahres 2010

2.7. Nutzung innovativer Finanzierungsquellen zur Bewältigung globaler Herausforderungen

Infolge der Wirtschaftskrise und in Anbetracht der wachsenden globalen Herausforderungen, einschließlich der Verwirklichung der MDG, sind die Mittel der öffentlichen Haushalte und die Privatinvestitionen nicht ausreichend.. Eine vorhersehbare und nachhaltige Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel kann nur durch die Erschließung innovativer Finanzierungsquellen gesichert werden.

Auf der Grundlage öffentlich-privater Partnerschaften und Märkte wurden bereits verschiedene innovative Mechanismen geschaffen, die eine gute Ergänzung zu den traditionellen Finanzierungsquellen und -mechanismen für die Unterstützung der Entwicklung darstellen. Weitere Möglichkeiten werden derzeit in verschiedenen Gremien geprüft, u.a. von der Leading Group on Innovative Financing to Fund Development (Leitende Gruppe für innovative Entwicklungsfinanzierung). Die Kommissionsdienststellen haben ebenfalls verschiedene Mechanismen im Hinblick auf ihr Potenzial zur Einnahmenerzeugung geprüft[21].

Die Globalisierung bietet große Chancen für die Weltwirtschaft, aber diese Möglichkeiten konnten von den ärmsten Ländern bislang nicht genutzt werden. Dies muss durch eine gerechte Verteilung der neuen Einnahmen korrigiert werden.

(9) Maßnahmen zur Förderung innovativer Finanzierungsquellen:

- Unterstützung von Vorschlägen für innovative Finanzierungsmechanismen mit hohem Einnahme-Potenzial, um ein vorhersehbare Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung insbesondere für die ärmsten und bedürftigsten Länder zu gewährleisten[22].

2.8. Testfall Klimawandel

Der Klimawandel stellt alle Länder vor eine gewaltige Aufgabe und beeinträchtigt die Fortschritte bei der Verwirklichung der MDG.

Die EU hat sich zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Annahme und Umsetzung geeigneter Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und/oder zur Abmilderung seiner Folgen verpflichtet. Im Hinblick darauf wird den Aspekten des Klimawandels im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen verstärkt Rechnung getragen, der Zugang der Entwicklungsländer zu CO2-armen und klimaresistenten Technologien, unter Wahrung der Rechte an geistigem Eigentum, erleichtert, ihr Fachwissen auf dem Gebiet des Klimawandels erweitert und die EU-Unterstützung für einschlägige Forschungsprojekte in und mit den Entwicklungsländern gestärkt. Dadurch soll ihnen die Schaffung kosteneffizienter Ökosysteme im Rahmen von Anpassungs- und Abmilderungsstrategien ermöglicht werden.

In den Verhandlungen im Anschluss an den Gipfel von Kopenhagen und in der Doha-Verhandlungsrunde sollte die EU weiterhin auf die Erleichterung des Zugangs der Entwicklungsländer zu grünen Technologien dringen, u.a. im Rahmen einer weiteren Liberalisierung des Handels mit Umweltgütern und -dienstleistungen durch die Senkung oder Abschaffung von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen.

(10) Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels:

- Bereitstellung der von der EU zugesagten Schnellstartfinanzierung für die Entwicklungsländer in Höhe von 2,4 Mrd. EUR jährlich im Zeitraum 2010-2012 und Gewährleistung der Mittelprogrammierung und -auszahlung im Einklang mit der Agenda zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit Die Kommission ist bereit, die Umsetzung der EU-Schnellstartfinanzierung zu erleichtern und sich an der Koordinierung und dem Monitoring der in diesem Zusammenhang beschlossenen Maßnahmen zu beteiligen[23].

2.9. Entwicklung und Sicherheit

Ohne Sicherheit ist keine Entwicklung möglich und langfristige Sicherheit kann nicht ohne Unterstützung der Entwicklung gewährleistet werden. Die meisten Länder in fragilen Situationen liegen bei der Verwirklichung der MDG weit zurück, so dass besondere Anstrengungen erforderlich sind, um sie mit kosteneffizienter Hilfe zu unterstützen.

(11) Maßnahmen zur Förderung fragiler Staaten und der Sicherheit

- Unterstützung des EU-Aktionsplans für fragile Situationen und Konfliktsituationen, den die Kommission 2010 vorschlagen wird, um solche Situationen durch einen umfassenden und integrierten Ansatz bewältigen und die Entwicklungsziele besser in die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur Forderung von Frieden und Stabilität einbinden zu können.

2.10. Weltordnungspolitik

Infolge der Wirtschaftskrise haben Regierungen in der ganzen Welt die Notwendigkeit einer wirklich inklusiven Weltordnungspolitik erkannt Der internationale institutionelle Rahmen ist komplex und die Interessen der ärmsten Länder werden oft vernachlässigt.. Ein weiteres dringendes Problem ist die Zersplitterung der multilateralen Hilfe durch die rapide Zunahme multilateraler Organisationen[24] Die EU sollte den Arbeiten, die derzeit im Rahmen verschiedener internationaler Gremien, wie den G20, im Hinblick auf eine Reform der Weltordnungspolitik durchgeführt werden, neue Impulse geben.

Die wichtigste Aufgabe besteht darin, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Legitimität und Effizienz der globalen Institutionen zu finden, auch durch eine regionale Vertretung.

(12) Maßnahmen für die Weltordnungspolitik

- Unterstützung des laufenden UN-Reformprozesses der auf eine stärkere Kohärenz und Leistungsfähigkeit des UN-Systems abzielt, um die Arbeit der Agenturen rationeller zu gestalten und ihre Anzahl zu verringern.

- Gewährleistung einer raschen und angemessenen Erhöhung der Stimmanteile der Entwicklungs- und Schwellenländer in der Weltbank und dem IWF. Förderung der Einigung auf einen einzigen europäischen Sitz als Langzeitziel und Stärkung der EU-Koordinierung, insbesondere mit regionalen Entwicklungsbanken.

3. WEITERES VORGEHEN

Die nächsten fünf Jahre werden die europäische und die globale Entwicklungspolitik vor echte Herausforderungen stellen. In diesem Zeitraum muss die EU ihr Versprechen einlösen und die ODA-Quote auf 0,7% des BNE erhöhen und sie muss sich mit ganzer Kraft für die Verwirklichung der MDG einsetzen. Gleichzeitig müssen die EU und die Industrieländer ihren Versprechen wirksame Taten folgen lassen, und ihr Engagement für die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels in den Entwicklungsländern unter Beweis stellen.

Die kommenden Jahre bedeuten für die Entwicklungsländer jedoch auch eine große Chance. Die Erreichung der MDG wird vielen Ländern Starthilfe beim Aufbau einer tragfähigen und wachsenden Wirtschaft geben. Es gibt viele Erfolge, die als Grundlage dienen können. So kann die neu gegründete Partnerschaft zwischen der EU und Afrika auf den MDG aufbauen und ein solides Fundament für das Wachstum legen.

Der vorstehend dargelegte Zwölfpunkteplan zeigt, wie die EU zur Bewältigung dieser Herausforderungen und zur Nutzung der Chancen beitragen kann. Die EU sollte weiterhin ihre Rolle als größter Geber der Welt wahrnehmen, gleichzeitig aber auch entschlossen sein, die von ihr bereitgestellten Mittel noch besser und effizienter einzusetzen. Dies kann nur durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern bei Fragen wie Governance und Besteuerung und mit anderen Gebern erreicht werden, wenn sie ebenso ehrgeizige Ziele verfolgen wie die EU. Die Entwicklungsländer ihrerseits müssen mit Entschlossenheit gewährleisten, dass die EU-Hilfe eine echte und nachhaltige Änderung bewirken kann.

Die Kommission fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die genannten Maßnahmen zu unterstützen und aktiv umzusetzen. Die Kommission wird die Umsetzung des Zwölf-Punkte-Plans beobachten und im Rahmen der Berichterstattung über die Entwicklungsfinanzierung auch darüber berichten. Die EU sollte auch alle anderen internationalen Geber dazu anhalten, eine gerechte internationale Lastenverteilung zu gewährleisten und ihre eigenen Aktionspläne zu erstellen, um die Verwirklichung der MDG weltweit energischer voranzutreiben.

[1] KOM(2010) 2020.

[2] Schlussfolgerungen des Rates 11096/08 vom 24.6.2008.

[3] KOM (2009) 160 und Schlussfolgerungen des Rates 10018/09 vom 18.5. 2009.

[4] Siehe Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen über Entwicklungsfinanzierung SEK(2010)420.

[5] SEK(2010) 418, SEK(2010 419, SEK(2010) 420, SEK(2010) 421, und SEC(2010)422 vom 21.4.2010.

[6] 0,33 % des BNE für die Mitgliedstaaten, die der EU nach 2004 beigetreten sind, 0,7 % für die anderen Mitgliedstaaten, wobei sich Mitgliedstaaten, die diese Quote bereits erreicht haben, zur Beibehaltung des höheren Wertes verpflichten.

[7] „Aid Effectiveness: Benefits of a European Approach“, HTSPE Limited, Oktober 2009, Studie im Auftrag der Europäischen Kommission.

[8] "Stiefkinder der Geber" sind Länder, in denen sich nur wenige internationale Geber engagieren und für die nur wenig Hilfe geleistet wird.

[9] SEK(2007) 1417 und Schlussfolgerungen des Rates 15118/07 vom 20.11.2007.

[10] Europäischen Entwicklungsbericht 2009 „Overcoming Fragility in Africa – Forging a New European Approach“ („Die staatliche Fragilität in Afrika überwinden – ein neues europäisches Konzept schmieden“) http://erd.eui.eu/erd-2009

[11] KOM(2010) 128 endgültig.

[12] SEK(2010)121 endgültig.

[13] KOM (2010) 126.

[14] KOM(2010) 127.

[15] SEK(2010)265.

[16] Insbesondere für die öffentliche Finanzverwaltung, die Rechnunsgsführung, Audits, das Beschaffungswesen,. den gemeinsamern Rahmen für die Entwicklungsergebnisse und das Monitoring.

[17] SEK(2007) 1202, SEK(2009) 1137. und Schlussfolgerungen des Rats 16079/09 vom 18.11.2009.

[18] SEK (2010) 421

[19] KOM(2010) xxx

[20] die sich derzeit mit durchschnittlich 15 % auf einem sehr niedrigen Niveau bewegt.

[21] SEK(2010)409.

[22] Ziffern 23 und 27 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29.-30. Oktober 2009 und Ziffer 8 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25.-26. März 2010.

[23] KOM(2010) 86.

[24] Gemäß OECD sind derzeit mehr als 260 internationale Entwicklungsorganisationen an der Abwicklung der ODA beteiligt, 1940 waren es lediglich 15. Über 100 Agenturen verwalten jeweils weniger als 20 Mio. USD jährlich und damit insgesamt nur 2% der gesamten Mittel, die im Rahmen und außerhalb der Kernfinanzierung für multilaterale Organisationen bereitgestellt werden.

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