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Document 52009XC0207(01)

Mitteilung der Kommission über die Kriterien zur Beurteilung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen in der Mitteilung der Kommission vom 26. September 2001 zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken (Mitteilung zur Filmwirtschaft) (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ C 31, 7.2.2009, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 31/1


Mitteilung der Kommission über die Kriterien zur Beurteilung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen in der Mitteilung der Kommission vom 26. September 2001 zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken (Mitteilung zur Filmwirtschaft)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/C 31/01)

Wie in ihren Mitteilungen aus den Jahren 2004 (1) und 2007 (2), mit denen die Geltungsdauer der in der Mitteilung zur Filmwirtschaft aus dem Jahr 2001 (3) festgelegten Kriterien zur Beurteilung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen verlängert wurde, angekündigt, hat die Kommission eine umfassende Studie über die wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen der in bestimmten Filmförderregelungen enthaltenen Verpflichtungen zur Territorialisierung der Ausgaben durchgeführt. Die Studie wurde am 24. August 2006 eingeleitet (4); am 6. Juli 2007 kam in Brüssel eine einschlägige Arbeitsgruppe zusammen. Die Ergebnisse der Studie wurden am 22. Mai 2008 veröffentlicht (5).

Der Abschlussbericht der Studie enthält kein schlüssiges Ergebnis hinsichtlich der wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen der in bestimmten Filmförderregelungen enthaltenen Verpflichtung zur Territorialisierung der Ausgaben. Somit bestätigen die Ergebnisse, dass weitere Überlegungen erforderlich sind, bevor im Einklang mit den Grundsätzen des EG-Vertrages eine Änderung des in der Mitteilung zur Filmwirtschaft aus dem Jahre 2001 festgelegten Kriteriums in Bezug auf die Verpflichtung zur Territorialisierung der Ausgaben vorgeschlagen werden kann.

Nach Ansicht der Kommission können die geltenden Kriterien vorläufig weiterhin zur Beurteilung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen zur Förderung kulturellen Schaffens angewandt werden, da sie sicherstellen, dass Beihilfen für audiovisuelle und Filmproduktionen weder die Wettbewerbs- noch die Handelsbedingungen in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Seit der Mitteilung zur Filmwirtschaft aus dem Jahre 2001 hat es jedoch eine Reihe von Entwicklungen gegeben, so dass zu gegebener Zeit eine genauere Ausarbeitung dieser Kriterien erforderlich sein wird.

Zu diesen Entwicklungen zählen die Förderung von Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um Film- und Fernsehproduktion handelt (wie Filmvertrieb und digitale Projektion), die Zunahme regionaler Filmförderungsregelungen sowie der zwischen bestimmten Mitgliedstaaten bestehende Wettbewerb um Auslandsinvestitionen großer, vorrangig aus den USA stammender Filmproduktionsgesellschaften. Dies sind komplexe Themen, und die Erarbeitung angemessener Kriterien wird Überlegungen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den nationalen und regionalen Filmförderstellen erfordern.

Daher hat die Kommission beschlossen, die geltenden Kriterien solange weiter anzuwenden, bis neue Regeln für staatliche Beihilfen zugunsten von Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken in Kraft treten, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2012.


(1)  ABl. C 123 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 134 vom 16.6.2007, S. 5.

(3)  ABl. C 43 vom 16.2.2002, S. 6.

(4)  ABl. S 173 vom 12.9.2006, Ref. 2006/S 173-183834.

(5)  http://ec.europa.eu/avpolicy/info_centre/library/studies/index_en.htm#finalised


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