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Document 52009IP0391

Iran: der Fall Roxana Saberi Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu Iran: der Fall Roxana Saberi

OJ C 212E, 5.8.2010, p. 109–110 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 212/109


Donnerstag, 7. Mai 2009
Iran: der Fall Roxana Saberi

P6_TA(2009)0391

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu Iran: der Fall Roxana Saberi

2010/C 212 E/16

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran, insbesondere die Entschließungen zu den Menschenrechten,

unter Hinweis auf die Resolution 63/191 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran vom 18. Dezember 2008,

unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran vom 1. Oktober 2008,

unter Hinweis auf die Erklärung des EU-Vorsitzes vom 10. April 2009 zur Entwicklung im Fall Roxana Saberi und die Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 20. April 2009 zum Urteil gegen Roxana Saberi,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, zu deren Vertragsstaaten Iran gehört,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass das iranische Revolutionsgericht Roxana Saberi, eine amerikanisch-iranische Journalistin, die für eine Reihe von Organisationen tätig war, unter anderem für ABC Radio, BBC, South African Broadcasting Corporation und NRP, am 18. April 2009 wegen Spionage zu einer achtjährigen Gefängnisstrafe verurteilte,

B.

in der Erwägung, dass Roxana Saberi fünf Wochen lang keinen Zugang zu einem Anwalt hatte und kein faires und transparentes Gerichtsverfahren erhielt,

C.

in der Erwägung, dass der Rechtsanwalt Roxana Saberis Berufung gegen ihr Urteil eingelegt hat, da sich die Angeklagte in allen Anklagepunkten für nicht schuldig erklärt,

D.

in der Erwägung, dass Roxana Saberi in den Hungerstreik trat, am 1. Mai 2009 in einem Berichten zufolge sehr geschwächten Zustand in das Krankenhaus des Evin-Gefängnisses aufgenommen wurde,

E.

in der Erwägung, dass die Journalistin Maryam Malek, ein Mitglied der Gleichberechtigungskampagne „Eine Million Unterschriften“, am 25. April 2009 wie zahlreiche Mitglieder der Kampagne vor ihr festgenommen wurde und dass ihre Familie nicht in der Lage ist, die für ihre Freilassung festgesetzte Kaution in Höhe von 200 Millionen Rial (umgerechnet über 10 000 EUR) aufzubringen,

F.

in der Erwägung, dass die Sicherheits- und Polizeikräfte am 1. Mai 2009, dem Internationalen Tag der Arbeit, gewaltsam gegen friedliche Demonstrationen an verschiedenen Orten in Iran, die von zehn unabhängigen Gewerkschaften organisiert worden waren, vorgingen und dass Berichten zufolge über 100 Menschen festgenommen wurden,

G.

in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Irans Delara Darabi am 1. Mai 2009 im Zentralgefängnis von Rasht hinrichteten, obwohl das Oberhaupt der Justiz am 19. April 2009 einen zweimonatigen Aufschub der Hinrichtung gebilligt hatte, und dass sie nicht die erste Person ist, die in diesem Jahr hingerichtet wurde, nachdem sie wegen einer Straftat verurteilt worden war, die sie angeblich verübt hatte, als sie noch unter 18 Jahre alt war,

H.

in der Erwägung, dass sich die allgemeine Menschenrechtslage in Iran in allen Bereichen und in jeder Hinsicht, insbesondere was die Wahrnehmung der Bürgerrechte und der politischen Freiheiten anbelangt, seit 2005 weiter verschlechtert hat, obwohl sich Iran dazu verpflichtet hat, die Menschenrechte und Grundfreiheiten gemäß den verschiedenen internationalen Übereinkünften in diesem Bereich zu fördern und zu schützen,

1.

verurteilt das am 18. April 2009 vom iranischen Revolutionsgericht gegen Roxana Saberi verhängte unbegründete Urteil;

2.

bringt seine tiefe Sorge über den sich verschlechternden Gesundheitszustand Roxana Saberis zum Ausdruck;

3.

fordert das Berufungsgericht eindringlich auf, Roxana Saberi anlässlich der Anhörung am 12. Mai 2009 aufgrund der Tatsache, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit ohne ein nach internationalen Maßstäben ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren stattfand, unverzüglich und bedingungslos freizulassen und die Anklage gegen sie in allen Punkten fallen zu lassen;

4.

ist schockiert über das unfaire Gerichtsverfahren und die Hinrichtung Dilara Darabis und ist entsetzt über die anhaltenden Hinrichtungen jugendlicher Straftäter unter Missachtung des Völkerrechts und trotz der Zusicherungen seitens der iranischen Staatsorgane, Iran habe diese inhumane Praxis eingestellt; fordert die iranischen Staatsorgane auf, ihrer Zusage, Hinrichtungen jugendlicher Straftäter einzustellen, nachzukommen;

5.

verurteilt das von Iran praktizierte Kautionssystem, mit dem versucht wird, jegliche öffentliche Erklärung durch kritische Bürgerinnen und Bürger oder friedfertige Reformbewegungen zu unterdrücken, und fordert die unverzügliche Freilassung Maryam Maleks;

6.

erinnert daran, dass zahllose Aktivisten, darunter Mansour Osanloo, Ebrahim Maddadi, Farzad Kamangar und Ghaleb Hosseini, die für Arbeitnehmerrechte eingetreten sind, lediglich aufgrund ihres Engagements für faire Beschäftigungspraktiken weiterhin inhaftiert sind, und bekräftigt seine Forderung, sie unverzüglich freizulassen;

7.

fordert die iranischen Staatsorgane mit Nachdruck auf, alle von Iran ratifizierten internationalen Menschenrechtsübereinkünfte, insbesondere den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die beide das Recht auf ein faires Verfahren garantieren, einzuhalten; besteht in diesem Zusammenhang auf die dringende Abschaffung der Praxis des Steinigens; verurteilt scharf die vor kurzem erfolgte Steinigung von Vali Azad, und bringt tiefe Besorgnis über die bevorstehende Hinrichtung von Mohammad Ali Navid Khamami and Ashraf Kalhori zum Ausdruck;

8.

ersucht den Ratsvorsitz und die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Iran, in Bezug auf alle diese Fälle dringend abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen;

9.

wiederholt sein Ersuchen an den Rat und die Kommission, ihre Prüfung der Menschenrechtslage in Iran fortzusetzen und ihm in der ersten Jahreshälfte 2009 einen umfassenden Bericht hierzu vorzulegen;

10.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, dem Oberhaupt der iranischen Justiz und der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.


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