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Document 52009IP0312

Türkei: Fortschrittsbericht 2008 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei

OJ C 87E, 1.4.2010, p. 139–147 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 87/139


Donnerstag, 12. März 2009
Türkei: Fortschrittsbericht 2008

P6_TA(2009)0134

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei

2010/C 87 E/28

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2008 über die Türkei, den die Kommission am 5. November 2008 veröffentlicht hat (SEK(2008)2699),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 27. September 2006 zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt (1), vom 24. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei (2) und vom 21. Mai 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die Türkei (3),

unter Hinweis auf den am 3. Oktober 2005 gebilligten Verhandlungsrahmen für die Türkei,

unter Hinweis auf den Beschluss 2008/157/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei (4) („Beitrittspartnerschaft“) und die vorangegangenen Beschlüsse des Rates zur Beitrittspartnerschaft aus den Jahren 2001, 2003 und 2006,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nach Billigung des Verhandlungsrahmens durch den Rat am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden und dass die Aufnahme dieser Verhandlungen der Beginn eines langen und ergebnisoffenen Prozesses ist,

B.

in der Erwägung, dass die Türkei sich selbst zur Durchführung von Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer allmählichen Annäherung an die Europäische Union verpflichtet hat, und in der Erwägung, dass diese Anstrengungen als eine Chance zur weiteren Modernisierung für die Türkei selbst gesehen werden sollten,

C.

in der Erwägung, dass eine vollständige Einhaltung aller Kopenhagener Kriterien sowie die Fähigkeit der Union zur Integration gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006 auch weiterhin die Grundlage für den Beitritt zur Europäischen Union bilden, die eine auf gemeinsamen Werten beruhende Gemeinschaft ist,

D.

in der Erwägung, dass die Kommission zu dem Schluss gekommen ist, dass das Jahr 2008 durch starke politische Spannungen gekennzeichnet war und dass die türkische Regierung trotz ihres starken Mandats kein kohärentes und umfassendes Programm für politische Reformen vorgelegt hat,

E.

in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen aus dem Assoziierungsabkommen EG-Türkei und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll noch nicht umgesetzt hat,

F.

in der Erwägung, dass im Jahr 2008 vier Verhandlungskapitel eröffnet wurden,

1.

ist besorgt, dass in der Türkei während drei aufeinanderfolgenden Jahren eine kontinuierliche Verlangsamung des Reformprozesses zu verzeichnen ist, und fordert die türkische Regierung auf, unter Beweis zu stellen, dass sie politisch bereit ist, den Reformprozess, zu dem sie sich selbst 2005 verpflichtet hat, fortzusetzen; betont, dass eine solche Modernisierung zuallererst im Interesse der Türkei selbst liegt und der türkischen Gesellschaft insgesamt zum Vorteil gereicht;

2.

ist besorgt über die anhaltende Polarisierung in der türkischen Gesellschaft und zwischen den wichtigsten politischen Parteien, die sich im Lauf des Jahres 2008 vertieft und die Tätigkeit der politischen Institutionen und den Reformprozess negativ beeinflusst hat;

3.

betont, dass politische Reformen den Kern des Reformprozesses ausmachen, und begrüßt es, dass die türkische Regierung das Nationale Programm zur Übernahme des Besitzstands ausgearbeitet und gebilligt hat;

4.

fordert die Führer der Parteien auf, sich ernsthaft um einen Dialog zu bemühen und sich kompromissbereit auf eine Reformagenda für die Modernisierung der Türkei in Richtung einer stabilen, demokratischen, pluralistischen, säkularen und wohlhabenden Gesellschaft zu einigen, die von der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten geleitet ist und auf der Rechtsstaatlichkeit beruht;

I.     Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

5.

bedauert, dass die ursprünglichen Anstrengungen zur umfassenden Reform der Verfassung in einem Streit über das Kopftuch geendet und zu einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft geführt haben; fordert die türkische Regierung auf, ihre Arbeit an einer neuen zivilen Verfassung wiederaufzunehmen, in deren Mittelpunkt der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht, und fordert sie auf, dafür zu sorgen, dass die Parteien und die Bürgergesellschaft sowie die ethnischen und religiösen Minderheiten eng in den Verfassungsprozess eingebunden sind;

6.

ist besorgt über die zwei Verfahren zum Verbot von im Parlament vertretenen Parteien, die 2008 eingeleitet wurden, insbesondere über das noch anhängige Verfahren gegen die Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP); betont, dass das Parteiengesetz dringend geändert werden muss, damit es uneingeschränkt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie den Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates entspricht;

7.

fordert die türkischen Staatsorgane auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu ermöglichen, dass sämtliche bei den Wahlen vertretenen Parteien in der Wahlkommission vertreten sind;

8.

bedauert, dass keine Fortschritte dabei erzielt wurden, eine uneingeschränkte und systematische zivile Überwachung der Armee zu gewährleisten und die parlamentarische Kontrolle der Militär- und Verteidigungspolitik zu stärken;

9.

nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Entwicklung einer Strategie für eine Justizreform erzielt wurden; weist jedoch darauf hin, dass dringend weitere systematische Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Unparteilichkeit und die Professionalität der Justiz zu stärken und dafür zu sorgen, dass sich Justizangehörige nicht in politische Debatten einmischen und die Normen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) achten;

10.

bedauert, dass in Bezug auf die Einrichtung des Amts eines Bürgerbeauftragten keine Fortschritte erzielt wurden; nimmt die ablehnende Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Gesetz über den Bürgerbeauftragten zur Kenntnis und fordert die türkische Regierung auf, möglichst zügig die für die Einrichtung dieses Amts notwendigen Rechtsvorschriften wieder in Kraft zu setzen, die in der Vergangenheit die Unterstützung von Regierung und Parlament gefunden haben;

11.

bedauert, dass die türkische Regierung keine umfassende Strategie zur Bekämpfung der Korruption vorgelegt hat; betont, dass die parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Ausgaben verstärkt werden muss und dass neue Rechtsvorschriften über den Rechnungshof erforderlich sind;

12.

begrüßt den Beginn des Prozesses gegen die Personen, denen die Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung Ergenekon zur Last gelegt wird; fordert die Behörden auf, mit den Untersuchungen fortzufahren und das Netz der Organisation, das sich bis in die staatlichen Strukturen erstreckt, vollständig aufzudecken; ist besorgt angesichts von Meldungen über die Behandlung der Angeklagten in dieser Sache; fordert die türkischen Staatsorgane auf, für ein faires Verfahren zu sorgen und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit genau einzuhalten;

Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

13.

bedauert, dass die Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei noch immer nicht vollständig geschützt sind; ist der Ansicht, dass der Pressefreiheit in einer demokratischen, pluralistischen Gesellschaft weder durch häufige Sperrungen von Websites noch durch Druck auf kritische Presseorgane und Prozesse gegen sie gedient ist; ist außerdem der Auffassung, dass die Änderung von Paragraph 301 des Strafgesetzbuches, die im April 2008 angenommen wurde, nicht ausreichend ist, da immer noch Menschen auf der Grundlage dieses und anderer Paragraphen des Strafgesetzbuches, des Antiterrorgesetzes oder des Pressegesetzes verfolgt werden, weil sie ihre Ansichten gewaltlos zum Ausdruck bringen, wie es zum Beispiel bei der Trägerin des Sacharow-Preises für geistige Freiheit von 1995 Leyla Zana der Fall war; bekräftigt, dass Paragraph 301 aufgehoben werden muss und das Strafgesetzbuch und andere Gesetze, die benutzt werden, um gewaltfreie Meinungsäußerungen willkürlich einzuschränken, grundlegend reformiert werden müssen, um sicherzustellen, dass die Meinungsfreiheit im Einklang mit den EMRK-Normen uneingeschränkt respektiert wird;

14.

begrüßt die Entschuldigung, die der Justizminister Mehmet Ali Sahin im Namen der Regierung gegenüber der Familie von Engin Çeper ausgesprochen hat, der nach Misshandlungen im Gefängnis gestorben ist; teilt die Besorgnis des Menschenrechtsausschusses des türkischen Parlaments darüber, dass die Justiz es unterlässt, die wachsende Zahl der Fälle von Folter und Misshandlungen zu verfolgen; fordert die türkische Regierung auf, weitere systematische Anstrengungen zu unternehmen, damit Folter und Misshandlungen sowohl innerhalb als auch außerhalb öffentlicher Haftanstalten und die Kultur der Straflosigkeit ein Ende haben; betont in diesem Zusammenhang, dass die Ratifizierung und Umsetzung des Fakultativprotokolls des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe die Glaubwürdigkeit dieser Anstrengungen erheblich erhöhen würde; ist außerdem besorgt über die übermäßige Anwendung polizeilicher Gewalt im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen;

15.

begrüßt die Arbeit des Untersuchungsausschusses zum Thema Menschenrechte der Großen Türkischen Nationalversammlung bei der Untersuchung von Folter und Misshandlungen in Gefängnissen sowie dem Mord an dem Journalisten Hrant Dink; fordert die türkischen Staatsorgane auf, auf die Ergebnisse des Berichts des Ausschusses sowie auf die Ergebnisse des Berichts des Untersuchungsgremiums des Ministerpräsidenten zu reagieren; ist außerdem der Ansicht, dass sorgfältiger geprüft werden sollte, ob Ergenekon nicht auch an anderen, bislang nicht aufgeklärten Fällen wie der Ermordung von Hrant Dink beteiligt war;

16.

begrüßt, dass im Februar 2008 das Stiftungsgesetz erlassen wurde, und würdigt die Einschätzung der Kommission, wonach das Gesetz eine Reihe von ausstehenden Eigentumsfragen klärt, die nichtmuslimische Gemeinschaften betreffen; fordert die türkische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass das Gesetz im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR angewandt wird, und den bislang ungeklärten Fall der Grundstücke zu klären, die beschlagnahmt und an Dritte verkauft worden sind, sowie der Grundstücke von Stiftungen, die vor der Verabschiedung der neuen Rechtsvorschrift verschmolzen sind;

17.

bekräftigt, dass nach wie vor ein Rechtsrahmen im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR erforderlich ist, damit alle religiösen Gemeinschaften ihre Religion ohne unzulässige Einschränkungen, vor allem in Bezug auf ihre Rechtsstellung, die Ausbildung der Geistlichen, die Wahl ihrer Hierarchie, die religiöse Erziehung und den Bau von Gotteshäusern, ausüben können; fordert erneut die türkischen Staatsorgane, alle Parteien, die Bürgergesellschaft und die betroffenen Gemeinwesen auf, sich dafür einzusetzen, dass geeignete Rahmenbedingungen für die uneingeschränkte Wahrung der Religionsfreiheit in der Praxis geschaffen werden; fordert erneut die unverzügliche Wiedereröffnung des griechisch-orthodoxen Seminars in Chalki und die öffentliche Verwendung des Kirchentitels des Ökumenischen Patriarchen; begrüßt die Initiativen der Regierung aus der letzten Zeit und die laufenden Gespräche zwischen der Regierung und den Vertretern der Aleviten über seit langem anstehende Probleme wie die der Gotteshäuser der Aleviten und der Errichtung eines Denkmals für die Massaker in Sivas, und fordert die türkische Regierung auf, den Anliegen der Aleviten unverzüglich Rechnung zu tragen und vom Staat abgehaltenen Religionsunterricht zu einem fakultativen Fach zu machen; bedauert die geplante Enteignung des syrisch-orthodoxen Klosters St. Gabriel in Tur Abdin und Gerichtsverfahren gegen Repräsentanten des Klosters;

18.

fordert die türkische Regierung auf, dringend eine politische Initiative zur Förderung einer dauerhaften Lösung des Kurdenproblems einzuleiten, die in einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Chancen der Bürger kurdischer Herkunft besteht und deren kulturelle Rechte spürbar erweitert, einschließlich konkreter Möglichkeiten, im Rahmen des staatlichen und privaten Schulsystems die kurdische Sprache zu erlernen und sie im Rundfunk und Fernsehen sowie bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen zu verwenden, und es den gewählten Vertretern zu gestatten, zur Kommunikation mit ihren Wählern eine zweite Sprache neben der türkischen zu verwenden; begrüßt den Programmstart eines Fernsehkanals, der vom 1. Januar 2009 an 24 Stunden täglich in kurdischer Sprache sendet;

19.

verurteilt die von der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und anderen terroristischen Gruppen auf türkischem Boden begangenen Gewaltakte; bekräftigt seine Solidarität mit der Türkei bei der Bekämpfung des Terrorismus und fordert die die PKK erneut auf, eine sofortige und bedingungslose Waffenruhe auszurufen und einzuhalten;

20.

fordert die DTP und alle ihre gewählten Mitglieder auf, sich eindeutig von der terroristischen PKK und der von ihr praktizierten Gewaltanwendung zu distanzieren, und fordert alle Parteien auf, zu einer Lösung beizutragen, die Stabilität, Wohlstand und Integrität des türkischen Staates stärkt;

21.

nimmt zur Kenntnis, dass die türkische Regierung beschlossen hat, das Südostanatolien-Projekt (GAP) zur Entwicklung des Südostens des Landes abzuschließen; weist jedoch auf seine sozialen, ökologischen, kulturellen und geopolitischen Folgen hin, einschließlich seiner Auswirkungen auf die Wasserversorgung in den Nachbarländern Irak und Syrien, und fordert die Regierung auf, bei der Fortführung der Arbeiten an dem Projekt diese Probleme in vollem Maße zu berücksichtigen, die Rechte der betroffenen Bevölkerung zu schützen und eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen und regionalen Behörden sicherzustellen; fordert die Kommission auf, eine Studie zum GAP und seinen Auswirkungen vorzulegen;

22.

bekräftigt, dass auf der Grundlage des Vertrages von Lausanne (1923) die europäischen Werte des Pluralismus und der Vielfalt auch die Wahrung einer viel weiter gefassten Definition des Begriffs Minderheiten umfassen, als sie die Türkei vertritt; ist besorgt über die anhaltende Feindseligkeit und Gewalt gegenüber Minderheiten; ist besorgt darüber, dass die Türkei keine Fortschritte bezüglich der Garantie der kulturellen Vielfalt und der Förderung der Achtung für und des Schutzes von Minderheiten im Einklang mit den EMRK-Normen erzielt hat; fordert die türkische Regierung auf, den schon lange fälligen Dialog mit dem OSZE-Hochkommissar für nationale Minderheiten über Themen einzuleiten wie die Teilhabe von Minderheiten am öffentlichen Leben und Rundfunk- und Fernsehsendungen in Minderheitensprachen;

23.

fordert die türkische Regierung auf, gegen die Organisationen und Kreise vorzugehen, die die Anfeindung von Minderheiten schüren, und all jene Personen zu schützen, die bedroht werden und um ihr Leben fürchten müssen, sowie nachhaltige Anstrengungen zu unternehmen, um ein Umfeld zu schaffen, das eine vollständige Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ermöglicht;

24.

fordert die türkische Regierung auf, nach Lösungen zu suchen, um den bikulturellen Charakter der türkischen Inseln Gökçeada (Imvros) und Bozcaada (Tenedos) zu bewahren und die Probleme der Angehörigen der griechischen Minderheit in Bezug auf Bildung und Eigentumsrechte anzugehen;

25.

begrüßt die Einsetzung des Gleichstellungsausschusses im türkischen Parlament; begrüßt die Einschätzung der Kommission, dass der Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Rechte der Frau und der Chancengleichheit im wesentlichen geschaffen ist; fordert die türkische Regierung jedoch dringend auf sicherzustellen, dass dieser Rechtsrahmen umgesetzt wird, sodass er sich positiv auf die Lage der Frauen in der Türkei auswirkt; weist darauf hin, dass die bevorstehenden Kommunalwahlen die Chance bieten, der schwachen Präsenz von Frauen in der Politik abzuhelfen;

26.

ist besorgt darüber, dass die Zahl der so genannten „Ehrenmorde“ in der Türkei steigt, und fordert die türkischen Staatsorgane und die Bürgergesellschaft auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um solchen Morden sowie häuslicher Gewalt und Zwangsehen vorzubeugen; begrüßt die wachsende Zahl von Zufluchtseinrichtungen, fordert jedoch nachdrücklich wirksame und nachhaltige Maßnahmen, was finanzielle Ausstattung und Personal betrifft, sowie die Unterstützung von Frauen und Kindern in der Zeit nach dem Aufenthalt in diesen Einrichtungen; fordert die türkische Regierung auf, den Frauenhandel in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu bekämpfen;

27.

begrüßt die Entscheidung des Obersten Appellationsgerichts, dass das Verbot der Organisation Lambda Istanbul nicht aufrechterhalten werden darf; fordert die Regierung dringend auf, die Gleichheit aller ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sicherzustellen;

Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft

28.

begrüßt die Einschätzung der Kommission, dass die Türkei über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt;

29.

nimmt zur Kenntnis, dass sich das Wirtschaftswachstum in der Türkei 2008 zwar verlangsamt hat, dass die Gesamtwirtschaftsleistung jedoch zeigt, dass die Basis der türkischen Wirtschaft erheblich stärker und ihre Robustheit größer ist als vor einigen Jahren; nimmt zur Kenntnis, dass die weltweite Finanzkrise bislang nur begrenzte Auswirkungen auf das türkische Bankensystem hatte; ist jedoch besorgt angesichts der Auswirkungen der Krise auf das Wirtschaftswachstum; fordert die Kommission auf, einen besonderen Bericht über die Folgen der Krise für die türkische Wirtschaft vorzulegen; legt der türkischen Regierung nahe, weiter eng mit dem Internationalen Währungsfonds und anderen internationalen und europäischen Finanzinstitutionen zusammenzuarbeiten;

Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen

30.

bedauert, dass eine Reihe von Verpflichtungen, die die Türkei im Rahmen der Zollunion mit der EG eingegangen ist, noch nicht erfüllt worden sind, was die bilateralen Handelsbeziehungen verzerrt;

31.

stellt fest, dass die Türkei aufgrund der Zollunion verpflichtet ist, Freihandelsabkommen mit Drittstaaten auszuhandeln und abzuschließen, mit denen die Europäische Union solche Abkommen abgeschlossen hat; fordert den Rat und die Kommission auf, die Türkei in die Studien zur Abschätzung der Folgen eventueller Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten einzubeziehen und die Übermittlung von Informationen über die Position der Europäischen Union und den Stand der Verhandlungen über Freihandelsabkommen weiter zu verstärken;

32.

bedauert, dass das Assoziierungsabkommen EG-Türkei und sein Zusatzprotokoll von der türkischen Regierung noch nicht vollständig umgesetzt wurden; weist darauf hin, dass die Verhandlungen zusätzlich gravierend beeinträchtigt werden können, wenn die Türkei ihren Verpflichtungen bis Dezember 2009 nicht nachkommt; ersucht den Rat, im Einklang mit seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2006 weiter zu beobachten und zu prüfen, welche Fortschritte bei den Themen erzielt werden, die Gegenstand der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 sind;

33.

beglückwünscht die Türkei zu den Fortschritten, die sie in den Bereichen Bildung und Kultur erzielt hat; bekräftigt, dass der Zugang zur Bildung für alle nicht nur eine geeignete Strategie für die Integration von Minderheiten, sondern auch die Grundlage für eine wohlhabende und moderne Gesellschaft darstellt; betrachtet die Absicht, an türkischen Universitäten Fachabteilungen für Armenisch und Kurdisch einzurichten, als Zeichen des guten Willens, dem konkrete Taten folgen müssen;

II.     Größerer Wohlstand

Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands

34.

weist darauf hin, dass eine sozial ausgerichtete Marktwirtschaft die Grundlage für eine kohärente Gesellschaft und eines der Schlüsselelemente für Stabilität und Wohlstand ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des Gesetzes über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung als Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der türkischen Gesellschaft;

35.

begrüßt die Annahme des Beschäftigungspakets im Mai 2008 durch das türkische Parlament, das darauf abzielt, Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, Jugendliche und Behinderte zu fördern; ist jedoch besorgt über die anhaltende Schwäche des Arbeitsmarktes, auf dem nur 43 % der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter beschäftigt sind, und ist insbesondere beunruhigt über die sinkende Beschäftigungsquote bei Frauen; fordert die türkische Regierung auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem der informellen Wirtschaft zu lösen;

36.

fordert die türkische Regierung erneut auf, weitere konkrete Schritte zu unternehmen, damit Frauen im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich mehr Gestaltungsmacht haben, beispielsweise durch befristete Maßnahmen zur Stärkung ihrer aktiven Mitarbeit in der Politik; weist darauf hin, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Zugang von Frauen zur Bildung zu verbessern, da die Türkei in diesem Bereich leider unter den OECD-Ländern mit den geringsten Anteil hat;

37.

nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die im Bereich des Gesundheitsschutzes erzielt wurden; ist jedoch besorgt, dass keine Fortschritte im Bereich der geistigen Gesundheit zu verzeichnen sind; fordert die türkischen Staatsorgane auf, mehr Mittel für die Versorgung von psychisch Kranken zur Verfügung zu stellen und eine Lösung für das Problem der inadäquaten medizinischen Grundversorgung sowie der Behandlung von geistig Behinderten in entsprechenden Einrichtungen und Rehabilitationszentren zu finden; fordert, dass bei der Betreuung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen in Einrichtungen deren Rechte uneingeschränkt respektiert werden;

38.

bedauert, dass keine Fortschritte bei der Änderung der Vorschriften über gewerkschaftliche Rechte erzielt wurden, und fordert das türkische Parlament auf, ein neues Gewerkschaftsgesetz zu verabschieden, das den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation entspricht; bedauert, dass die Gewerkschaften nach wie vor nur eingeschränkt tätig sein können, obwohl die Regelungen über die Bildung von Gewerkschaften und die Mitgliedschaft in ihnen 2004 gelockert wurden; fordert die türkische Regierung auf, gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Lösung zu finden, die gewährleistet, dass die Versammlungsfreiheit respektiert wird und am 1. Mai auf dem Taksim-Platz in Istanbul friedliche Demonstrationen stattfinden können;

39.

weist nochmals darauf hin, dass das Problem des Entwicklungsgefälles zwischen den Regionen in der Türkei sowie zwischen ländlichen und städtischen Gebieten angegangen werden muss, das zu den größten Hindernissen für den Wohlstand in der türkischen Gesellschaft gehört; bedauert deshalb, dass die türkische Regierung bislang keine umfassende Strategie zur Lösung dieses Problems vorgelegt hat, und ist enttäuscht, dass die Kommission noch keine Informationen über den Beitrag der Europäischen Union zu dieser strategischen Planung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe vorgelegt hat, wie das Parlament in seiner Entschließung vom 21. Mai 2008 gefordert hatte;

III.     Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen

40.

betont, dass das Zypern-Problem auf der Grundlage der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sowie der grundlegenden Prinzipien der Europäischen Union umfassend beigelegt werden muss; begrüßt es, dass führende Politiker auf beiden Seiten erneut betont haben, dass sie sich für eine Verhandlungslösung einsetzen werden; unterstützt die laufenden direkten Verhandlungen der Führer der beiden Gemeinschaften in Zypern und erklärt, dass es jede von diesen erzielte Übereinkunft akzeptieren wird, sofern sie mit den Grundsätzen, auf denen die Europäische Union beruht, einschließlich der vier Grundfreiheiten, in Einklang steht, mit Ausnahme befristeter, übergangsweise anwendbarer Ausnahmeregelungen, und in einem Referendum bestätigt wird; fordert die Türkei auf, für ein günstiges Verhandlungsklima zu sorgen, indem sie die türkischen Truppen abzieht und es den beiden politischen Führern ermöglicht, frei über die Zukunft ihres Landes zu verhandeln;

41.

fordert die Türkei auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den vierten zwischenstaatlichen Antrag Zyperns gegen die Türkei zu Untersuchungen über das Schicksal vermisster Personen nachzukommen; fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Nachdruck auf, die Türkei aufzurufen, geeignete Maßnahmen in dieser in erster Linie humanitären Angelegenheit zu ergreifen;

42.

spricht sich für eine engere grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den lokalen Behörden, den Geschäftsleuten und anderen lokalen Partnern mit den benachbarten EU-Mitgliedern Griechenland und Bulgarien aus;

43.

begrüßt den Austausch und die Zusammenarbeit, die sich im letzten Jahr zwischen den Regierungen der Türkei und des Irak entwickelt haben, einschließlich der Kontakte zwischen der Türkei und der kurdischen Regionalregierung im Nordirak; fordert diese Organe auf, ihre Zusammenarbeit weiter zu verstärken und somit dafür zu sorgen, dass von irakischem Gebiet ausgehende Terroranschläge unter irakischer Verantwortung verhindert werden, um Stabilität zu gewährleisten und zur wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Raums beiderseits der türkisch-irakischen Grenze beizutragen; verweist darauf, dass es die türkische Regierung bereits früher aufgefordert hat, bei der Durchführung von Antiterroroperationen die territoriale Unversehrtheit des Irak, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu achten und dafür zu sorgen, dass Opfer unter der Zivilbevölkerung vermieden werden;

44.

begrüßt den Besuch von Präsident Gül in Armenien im September 2008, der auf Einladung von Präsident Sarkisian erfolgt ist, und hofft, dass dieser Besuch dazu beiträgt, eine Atmosphäre zu schaffen, die der Normalisierung der Beziehungen der beiden Länder dienlich ist; fordert die türkische Regierung auf, die Grenze zu Armenien wieder zu öffnen und wieder umfassende wirtschaftliche und politische Beziehungen zu Armenien aufzunehmen; fordert die türkische und die armenische Regierung erneut auf, einen Prozess der Versöhnung einzuleiten, der sich sowohl auf die Gegenwart als auch auf die Vergangenheit bezieht und eine ehrliche und offene Diskussion über Ereignisse in der Vergangenheit ermöglicht; fordert die Kommission auf, diesen Versöhnungsprozess zu erleichtern;

45.

würdigt die anhaltenden Bemühungen der türkischen und der griechischen Regierung um die Verbesserung der bilateralen Beziehungen; bekräftigt, dass die Aufhebung des „Casus belli“, der 1995 von der Großen Türkischen Nationalversammlung erklärt worden ist, einen wichtigen Impuls für die weitere Verbesserung dieser Beziehungen geben würde; verweist darauf, dass die Türkei sich zu gutnachbarlichen Beziehungen verpflichtet hat, und fordert die türkische Regierung auf, ernst zu nehmende und intensive Anstrengungen zu unternehmen, um sämtliche noch ungelösten Konflikte friedlich und im Einklang mit der UN-Charta, anderen einschlägigen Übereinkommen und bilateralen Abkommen und Verpflichtungen beizulegen;

IV.     Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei

46.

fordert den Rat auf zu erwägen, ob bei der Eröffnung von Verhandlungen zu Kapiteln Fortschritte erzielt werden können, bei denen die Türkei nach Einschätzung der Kommission die Bedingungen für die Eröffnung erfüllt hat;

47.

würdigt die Bestrebungen der Türkei, ein Energieumschlagplatz zwischen Europa und Asien zu werden, sowie den Beitrag, den die Türkei zur Energieversorgungssicherheit Europas leisten kann; begrüßt die Fortschritte, die die Türkei in der Energiepolitik erzielt hat; verweist auf seine genannte Entschließung vom 24. Oktober 2007, in der es die Eröffnung von Verhandlungen über dieses Kapitel unterstützt, und bedauert, dass darüber im Rat noch keine Einigung erzielt worden ist; fordert die Türkei auf, der Europäischen Energiegemeinschaft als Vollmitglied beizutreten und so die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei im Energiebereich zu stärken, was allen beteiligten Partien zugute kommen kann; fordert die Türkei auf, das Projekt der Pipeline Nabucco umfassend zu unterstützen, das für die Europäische Union von vorrangiger Bedeutung ist, und erwartet, dass demnächst eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Inbetriebnahme der Pipeline abgeschlossen wird;

48.

nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die in den Bereichen Einwanderung und Asyl erzielt wurden; bedauert jedoch, dass die Türkei seit Dezember 2006 die Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit der Europäischen Union, dessen Unterzeichnung eine Voraussetzung für den Abschluss eines Abkommens über Visaerleichterungen ist, nicht wiederaufgenommen hat; fordert die türkische Regierung auf, ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im Bereich der Kontrolle der Einwanderung zu verstärken, unter anderem durch die ordnungsgemäße Umsetzung der geltenden bilateralen Rückübernahmeabkommen und Protokolle mit den Mitgliedstaaten; stellt fest, dass in Bezug auf die Anpassung an die EU-Visumlisten keine Fortschritte zu verzeichnen sind; fordert die Kommission und die türkische Regierung auf, Verhandlungen über ein Abkommen zur Erleichterung der Visumerteilung aufzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Visabeschränkungen für „Bona-fide“-Reisende wie Studenten, Akademiker oder Geschäftsleute zu lockern; fordert die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte der Asylsuchenden und Flüchtlinge, einschließlich eines offenen und unbeschränkten Zugangs zu allen Anhalteeinrichtungen durch den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge;

49.

begrüßt die Einleitung einer neuen Generation von Projekten im September 2008, die darauf abzielen, den Dialog zwischen der Bürgergesellschaft in der Türkei und in der Europäischen Union zu stärken; fordert die Kommission auf, darüber Bericht zu erstatten, was im Rahmen des bürgergesellschaftlichen Dialogs EU-Türkei erfolgt; wiederholt seine Aufforderung an die türkische Regierung, die Bürgergesellschaft stärker in den Reformprozess einzubinden;

50.

stellt fest, dass die Kommission beabsichtigt, Folgenabschätzungen nur für bestimmte Politikbereiche abzugeben (5); fordert die Kommission auf, eine umfassendere Folgenabschätzung als die 2004 vorgelegte anzufertigen und dem Parlament unverzüglich vorzulegen;

51.

fordert die türkische Regierung und die Justizbehörden auf, bei Strafsachen, bei denen EU-Bürger und in der Europäischen Union wohnhafte Personen Opfer von Betrug geworden sind, beispielsweise im Fall der sogenannten „islamischen Holdings“ (islamische Investmentfonds mit Sitz in der Türkei) sowie der in Deutschland ansässigen Wohltätigkeitsorganisation „Deniz Feneri“ besser mit den EU-Mitgliedstaaten und den Behörden zusammenzuarbeiten;

Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten

52.

würdigt die Anstrengungen der Türkei, zu Lösungen in vielen Krisenregionen der Welt beizutragen, insbesondere im Nahen Osten und im Südkaukasus, sowie die Bemühungen um die Beziehungen zwischen Afghanistan und Pakistan; begrüßt insbesondere das aktive und konstruktive Engagement der Türkei nach dem Konflikt zwischen Russland und Georgien, das auf die Festigung von Frieden und Stabilität im Südkaukasus gerichtet ist, vor allem durch seinen Vorschlag für eine Stabilitäts- und Kooperationsplattform für den Kaukasus; fordert den Rat und die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit der Türkei zu intensivieren und Synergien in den Ansätzen der Europäischen Union und der Türkei in Bezug auf diese Regionen anzustreben;

53.

beglückwünscht die Türkei zu ihrer Wahl in den UN-Sicherheitsrat und ermutigt die türkische Regierung, in den Vereinten Nationen einen Ansatz zu vertreten, der eng mit der Position der Europäischen Union abgestimmt ist;

54.

begrüßt die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch das türkische Parlament;

55.

begrüßt den anhaltend geleisteten Beitrag der Türkei zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und zu den NATO-Operationen; bedauert jedoch, dass die strategische Zusammenarbeit zwischen NATO und Europäische Union, die über die Berlin-Plus-Vereinbarungen hinausgeht, weiter durch die Einwände der Türkei blockiert wird, was nachteilige Folgen für den Schutz des eingesetzten EU-Personals hat, und fordert die Türkei nachdrücklich auf, diese Einwände möglichst rasch aufzugeben; fordert den Rat auf, die Türkei als einen der größten Truppensteller an der Planung und Entscheidungsfindung im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu konsultieren;

56.

fordert die türkische Regierung auf, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen und ratifizieren zu lassen, wodurch die Türkei noch stärker zum weltweiten multilateralen System beitragen und sich noch intensiver in diesem System engagieren würde;

*

* *

57.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär des Europarats, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Türkei zu übermitteln.


(1)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 284.

(2)  ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 452.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0224.

(4)  ABl. L 51 vom 26.2.2008, S. 4.

(5)  Europäische Kommission: Maßnahmen zu nichtlegislativen Entschließungen des Parlaments – Mai II 2008.


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