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Document 52009DC0487

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung

/* KOM/2009/0487 endg. */

52009DC0487

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung /* KOM/2009/0487 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 21.9.2009

KOM(2009) 487 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. EINLEITUNG

Die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung ist von entscheidender Bedeutung für den Aufbau eines einheitlichen, zusammenhängenden und attraktiven Europäischen Hochschulraums (European Higher Education Area – EHEA) unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des gesamteuropäischen Bologna-Prozesses. Im vergangenen Jahrzehnt hat das Interesse an der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung – in Europa ebenso wie weltweit – zugenommen. Durch Globalisierung, wirtschaftliche Integration und wachsende akademische und berufliche Mobilität gewinnt die Anerkennung von Bildungsabschlüssen außerhalb des Landes, in dem sie erworben wurden, stark an Bedeutung. Der „grenzenlose” Erwerb von Hochschulbildung verlangt zunehmend grenzüberschreitende Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Das Aufkommen so genannter „Titelmühlen” (Einrichtungen, die gefälschte „akademische Abschlüsse” über das Internet verkaufen) macht es erforderlich, legitim im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse von Fälschungen zu unterscheiden. Durch Qualitätssicherung kann für die europäischen Bürger und Arbeitgeber, aber auch für Studierende und Wissenschaftler anderer Kontinente, höhere Transparenz und Zuverlässigkeit gewährleistet werden.

Im Rahmen der Lissabon-Strategie hat die Europäische Kommission modernisierte Curricula und eine wirksamere Finanzierung und Steuerung der Hochschulbildung gefordert. Gleichzeitig wurde auf die Bedeutung der im Bologna-Prozess vorgesehenen Reformen einschließlich der Qualitätssicherung verwiesen.[1] Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Empfehlungen zur Förderung einer Kultur der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung abgegeben. Mit der ersten Empfehlung aus dem Jahr 1998[2] wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Einrichtung transparenter Systeme der Qualitätssicherung zu fördern bzw. erforderlichenfalls derartige Systeme zu schaffen. Die zweite Empfehlung vom Februar 2006 beschäftigte sich mit der verstärkten europäischen Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung.[3]

Zweck der Empfehlung aus dem Jahr 2006 war es, Hochschuleinrichtungen zur Einführung oder Ausarbeitung interner Qualitätssicherungssysteme zu bewegen und Qualitätssicherungs- oder Akkreditierungsagenturen aufzufordern, für Bewertungen in diesem Bereich die Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum[4] anzuwenden. Vertreter einzelstaatlicher Behörden, des Hochschulsektors, von Qualitätssicherungs- und Akkreditierungsagenturen sowie die Sozialpartner waren außerdem eingeladen, ein ‚Europäisches Register von Agenturen zur Qualitätssicherung’ einzurichten, das den Hochschuleinrichtungen die Auswahl einer Agentur aus diesem Register erlaubt, die ihren Bedürfnissen und ihrem Profil entspricht. Die Empfehlung forderte die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, die Hochschuleinrichtungen in die Lage zu versetzen, sich auch von registrierten Agenturen außerhalb ihres Standortlandes akkreditieren zu lassen, die Zusammenarbeit von Qualitätssicherungsagenturen und damit den Aufbau von gegenseitigem Vertrauen zu fördern und öffentlichen Zugang zu den Bewertungen der Agenturen zu gewährleisten.

In der Empfehlung von 2006 wurde die Kommission ersucht:

(1) In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiterhin die Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, Qualitätssicherungs- und Akkreditierungsagenturen, zuständigen Behörden und anderen in diesem Bereich tätigen Einrichtungen zu fördern;

(2) Alle drei Jahre Berichte über die Fortschritte bei der Entwicklung der Qualitätssicherungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten und über die Maßnahmen der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene vorzulegen.

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um den ersten dieser im Dreijahresrhythmus abzufassenden Berichte. Er beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Lage auf einzelstaatlicher, europäischer und internationaler Ebene und enthält Vorschläge für Bereiche, in denen weitere Verbesserungen angezeigt sind.

2. WICHTIGE ENTWICKLUNGEN AUF EINZELSTAATLICHER EBENE

Dieser Abschnitt des Berichts widmet sich den Aufgaben der externen Qualitätssicherung, der gegenwärtigen Situation und den mit Qualitätssicherungsstandards gesammelten Erfahrungen.

2.1. Aufgaben der externen Qualitätssicherung

Der Empfehlung von 2006 zufolge liegt die Hauptverantwortung für die Qualität in der Hochschulbildung bei den Hochschuleinrichtungen selbst. Ziel der internen Qualitätssicherungssysteme der Hochschuleinrichtungen ist die Überwachung und Verbesserung der Qualität und die Entwicklung eine echten „Qualitätskultur”. Doch diesen Qualitätssicherungssystemen fehlt es häufig an der Unabhängigkeit und der öffentlichen Zugänglichkeit, die erforderlich wäre, um alle Betroffenen auf transparente Art und Weise zu informieren und ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen. Die Bereitstellung solcher Informationen, so die Empfehlung, ist Aufgabe der externen Qualitätssicherung, die von unabhängigen Qualitätssicherungsagenturen durchgeführt wird.

Externe Qualitätssicherungsmaßnahmen können folgende Aspekte umfassen:

- Evaluation („Audit”) der Qualität einer bestimmten Hochschuleinrichtung, ihrer Studiengänge oder Einheiten;

- Vergleich der Qualität unterschiedlicher Hochschuleinrichtungen in einem bestimmten Bereich/Fach („Benchmarking”);

- Gewährleistung, das bestimmte definierte „Qualitätsstandards” eingehalten werden („Akkreditierung”);

- Verleihung unterschiedlicher Qualitätssiegel – üblicherweise für hohe Qualität oder „Exzellenz”.

2.2. Die vielgestaltige Qualitätssicherungslandschaft Europas

Viele Hochschuleinrichtungen in Europa haben sich vor allem durch interinstitutionelle Zusammenarbeit, gegenseitige Unterstützung und Benchmarking eine „Qualitätskultur” und ein internes Qualitätssicherungssystem aufgebaut.[5] Diese positive Entwicklung sollte weiter gefördert werden.

Die Entstehung neuer Qualitätssicherungsagenturen und -netze ist die wichtigste Entwicklung auf diesem Gebiet in der europäischen Landschaft. Dieser Trend zeichnete sich bereits nach der Empfehlung von 1998 ab, hat sich in den vergangenen Jahren jedoch ausgebreitet und beschleunigt. Derzeit existieren in fast allen Ländern des EHEA Qualitätssicherungsagenturen, auch wenn sie in Bezug auf Größe, Umfang, Zielsetzungen, Fokus und Internationalität recht unterschiedlich aufgestellt sind. Viele von ihnen sind klein und wurden mit beschränkter Erfahrung und begrenzter europäischer/internationaler Ausrichtung gegründet. Mit wenigen Ausnahmen erstreckt sich ihr Tätigkeitsbereich nur auf ihr Land (oder ihre Region). Nur sehr wenige von ihnen sind auch außerhalb ihres Staatsgebiets aktiv. Der Großteil der Agenturen ist in der Evaluation von Studiengängen tätig, doch der Anteil jener, die sich mit der Akkreditierung oder dem Audit von Hochschuleinrichtungen beschäftigen, wächst.[6]

Aus dem Bericht zur Bestandsaufnahme hinsichtlich des Bologna-Prozesses 2009[7] geht hervor, dass die Hochschuleinrichtungen in den meisten Ländern aktiv daran arbeiten, einheitliche interne Qualitätssicherungssysteme aufzubauen und diese an externen Beurteilungsverfahren auszurichten. Für die meisten Länder besteht die größte Herausforderung in der Ausarbeitung von Beurteilungsverfahren zur Messung von Lernergebnissen. Der Bericht zur Bestandsaufnahme verwendet drei Indikatoren zur Messung von Fortschritten in Bezug auf die Qualitätssicherung:

- Entwicklungsstadium der externen Qualitätssicherung: Die Bewertung eines Landes ist dann am höchsten, wenn für alle Einrichtungen, die sich nach den Standards und Leitlinien für Qualitätssicherung richten, ein externes System angewendet wird.

- Grad der Teilnahme der Studierenden: Die Bewertung eines Landes ist dann am höchsten, wenn sich die Studierenden an der Steuerung der einzelstaatlichen Qualitätssicherungsstellen, an der externen Prüfung von Hochschuleinrichtungen bzw. Studiengängen, an internen Qualitätssicherungsprozessen und an der Ausarbeitung von Berichten zur Selbstbewertung beteiligen.

- Grad der internationalen Beteiligung: Die Bewertung eines Landes ist dann am höchsten, wenn externe Prüfungen von Einrichtungen bzw. Studiengängen, die Steuerung einzelstaatlicher Qualitätssicherungsstellen und die externe Evaluation einzelstaatlicher Qualitätssicherungsagenturen internationale Beteiligung aufweisen.

Mitgliedstaaten, die hinsichtlich dieser drei Indikatoren gute Bewertungen erzielen, sind z. B.: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Irland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

Aus der ENQA-Erhebung 2008[8] geht hervor, dass zwar viele, aber nicht alle Agenturen nur auf einzelstaatlicher Ebene tätig sind. In einigen Ländern sind unterschiedliche Agenturen für die verschiedenen Teile des Hochschulbildungssektors zuständig. So hat sich beispielsweise in Deutschland mit einer Reihe ‚konkurrierender’ Agenturen unter dem Dach eines Akkreditierungsrats ein richtiggehender Markt entwickelt. Die meisten Qualitätssicherungsagenturen befinden sich infolge des Bologna-Prozesses und des internationalen Kontexts im Umbruch. Eine andere wichtige Entwicklung ist die zunehmende Einbindung der Beteiligten in Qualitätssicherungsfragen.

2.3. Erfahrungen mit Standards und Leitlinien zur Qualitätssicherung

Die Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum wurden im Jahr 2005 angenommen. Sie bestehen aus drei Teilen: Grundsätze für die internen Qualitätssicherungssysteme der Hochschuleinrichtungen, Standards für die externe Evaluation der Hochschuleinrichtungen und ihrer Studiengänge durch Agenturen sowie Standards für die Qualitätssicherungsagenturen selbst. Die Europäischen Standards und Leitlinien für Qualitätssicherung verstehen sich als gemeinsamer, „generischer” Bezugsrahmen, der vor dem Hintergrund unterschiedlicher Länder, Fächer und Einrichtungen einen gewissen Auslegungsspielraum bietet.

Das Bewusstsein hinsichtlich der Qualitätsstandards ist in den verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich ausgeprägt, doch in Bezug auf ihre Anwendung wurden bereits viele Erfahrungen gesammelt: Tausende von Menschen (Mitarbeiter der Universitäten, Fachleute, Studierende sowie Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft) haben an Selbstbewertungsverfahren teilgenommen, waren Mitglieder von Evaluationsgremien oder wurden bei Evaluationsbesuchen befragt. Die Beteiligung von Studierenden an der Qualitätssicherung – eine grundlegende Anforderung im EHEA – hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Allerdings bleibt diese Beteiligung häufig auf bestimmte Aspekte oder Verfahren beschränkt.[9] Der Grad der Einbindung von Vertretern aus der Wirtschaft und Staatsbürgern anderer Länder unterscheidet sich in der internen und externen Qualitätssicherung erheblich und ist in den Evaluationsgremien der Agenturen grundsätzlich stärker ausgeprägt als in ihren beschlussfassenden Organen.

Die Definition von Qualitätssicherungsstandards ist ein kontinuierlicher Prozess. Ein Beispiel dafür ist die Durchführung von Seminaren zu folgenden Themen durch die E4-Gruppe[10]: Nutzung von Lernergebnissen, Bezug zu Qualifikationsrahmen, Veröffentlichung von Qualitätssicherungsberichten, Anerkennung früher erworbener Kenntnisse, transnationale Bildung, Internationalisierung von Verfahren, Zusammenarbeit und Kompatibilität mit anderen Regionen der Welt.

Die Standards bilden nützliche allgemeine Hinweise, werden von verschiedenen Ländern, Agenturen und Hochschuleinrichtungen jedoch unterschiedlich interpretiert. Sie werden als Checkliste formaler Anforderungen, als Sammlung bewährter Verfahren oder als weiche Leitlinien verstanden. Der Ansatz, dass Agenturen den Standards gesamthaft anstatt jedem im Detail entsprechen sollten, erscheint vernünftig, lässt jedoch Raum für eine breite Palette an Auslegungen.

Die Erfahrung europäischer Hochschuleinrichtungen und Qualitätssicherungsagenturen mit den Qualitätsstandards beschränkt sich noch weitgehend auf die „traditionelle” Erstausbildung an Hochschulen. Allerdings wurde in einigen Ländern auch schon besonderes Augenmerk auf Fernstudien gelegt. Trotzdem sind transnationale Bildung in all ihren Formen, kontinuierliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen im Allgemeinen, Kurzstudien- sowie Fernstudien- und Online-Angebote von der Qualitätssicherung noch weitgehend nicht erfasst.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die ‚Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum’ zwar vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses entwickelt wurden, jedoch nicht auf die Bedeutung der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen des EHEA (beispielsweise hinsichtlich des Qualifikationsrahmens oder der Nutzung des ECTS[11]) und wichtige Schwerpunkte (wie Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität) Bezug nehmen.

3. WICHTIGE ENTWICKLUNGEN AUF EUROPÄISCHER UND INTERNATIONALER EBENE

Dieser Abschnitt des Berichts widmet sich europäischen Entwicklungen hinsichtlich der Qualitätssicherung und internationalen Trends, die sich auf die Arbeit in diesem Bereich auswirken.

3.1. Erheblicher Ausbau der europäischen Qualitätssicherungsinfrastruktur

Infolge des Wachstums von Qualitätssicherungsagenturen haben sich Qualitätssicherungsnetze entwickelt. Die Kommission unterstützt den im Jahr 2000 gegründeten Europäischen Verband für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA)[12]. Dessen Mitgliederzahl ist in kurzer Zeit auf 48 Vollmitglieder aus 23 verschiedenen Ländern angewachsen. Die E4-Gruppe hat die im Jahr 2005 angenommenen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum vorgeschlagen. Darüber hinaus hat diese Gruppe Seminare zu verschiedenen zentralen Themen in der Qualitätssicherung veranstaltet. Unterschiedliche regionale Gruppen von Agenturen sind z. B. in Mittel-/Osteuropa oder den nordischen Staaten tätig. Das Europäische Konsortium der Akkreditierungsagenturen (ECA)[13] mit 15 Mitgliedsorganisationen aus 10 Ländern hat sich aktiv um die gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungsbeschlüssen seiner Mitglieder bemüht.

Bewährtes Verfahren

Innerhalb des Europäischen Konsortiums der Akkreditierungsagenturen hat das infolge intensiver Zusammenarbeit gewachsene Vertrauen zu einer ersten Reihe bilateraler Vereinbarungen hinsichtlich der Anerkennung von Akkreditierungsbeschlüssen und zum ersten Versuch, diese Beschlüsse in der von der Europäischen Kommission finanzierten Qrossroads-Datenbank im Internet zu veröffentlichen, geführt. [14]

Das Europäische Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (EQAR)[15] ist eine neue, wichtige Institution in der europäischen Qualitätssicherungsarchitektur. Es wurde 2008 infolge des Bologna-Minstertreffens 2007 in London und auf der Grundlage der Empfehlung aus dem Jahr 2006 mit Unterstützung der Europäischen Kommission von der E4-Gruppe eingerichtet. Das Register steht im EHEA tätigen Agenturen offen, sofern sie die Einhaltung der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum nachweisen können. Für die Aufnahme von Vollmitgliedern des ENQA, die diese Bedingung bereits erfüllen, gilt ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren. Interessierte Agenturen können sich jedoch auch direkt beim EQAR bewerben. Entscheidungen über die Aufnahme werden vom Registerausschuss gefällt, dessen Mitglieder von der E4-Gruppe und anderen Beteiligten nominiert werden. Auch Staaten können EQAR-Mitglieder sein, erhalten im Ausschuss jedoch nur Beobachterstatus. Aufgrund der ersten beiden Registrierungsrunden im Dezember 2008 und im April 2009 wurden neun ENQA-Mitglieder in das EQAR aufgenommen. Weitere sollen in Bälde folgen.

Die beträchtliche Entwicklung der europäischen Qualitätssicherungsinfrastruktur in den vergangenen Jahren entspricht den Vorgaben der Empfehlung aus dem Jahr 2006 und des Bologna-Prozesses. Allerdings sind zahlreiche unterschiedliche Akteure an der Qualitätssicherung beteiligt. Deshalb kann sich die Änderung einiger Aspekte als erforderlich erweisen, um die Transparenz des Systems insgesamt zu verbessern. So ist es insbesondere für Agenturen aus kleineren Hochschulräumen schwierig, über deren Grenzen hinaus echte Glaubwürdigkeit zu erlangen. Es herrschen gewisse Bedenken, dass die Mitgliedschaft solcher Agenturen im ENQA und sogar ihre Aufnahme in das EQAR zum Aufbau des erforderlichen Grads an gegenseitigem Vertrauen möglicherweise nicht ausreichen. Genau dieses Vertrauen bildet jedoch die Grundlage für die Transparenz und Glaubwürdigkeit innerhalb des gesamten EHEA.

Mit mehreren Ebenen von Agenturen und Netzen kann das System schwer zu durchschauen und zu nutzen sein. Die grundlegende Anforderung für eine Mitgliedschaft sowohl im ENQA als auch im EQAR ist die Einhaltung der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum. Einige, jedoch nicht alle, Mitglieder gehören beiden Organisationen an. Dementsprechend wird noch viel Arbeit zu leisten sein, bis der EHEA über ein durchschaubares und nutzerfreundliches Qualitätssicherungssystem verfügt. In vielen Fällen ist noch unklar, welchen Stellenwert eine Akkreditierung – selbst durch eine registrierte Agentur – aus einem Land in einem anderen besitzt. Zudem ist noch nicht geklärt, wie die missbräuchliche Verwendung einer Akkreditierung verhindert werden kann – beispielsweise wenn eine Hochschuleinrichtung in mehreren Ländern tätig ist, aber nicht an allen Standorten die Anforderungen erfüllt, auf denen die ursprüngliche Akkreditierung basierte. Hier könnten stärkere Garantien helfen, da die Glaubwürdigkeit des gesamten europäischen Qualitätssicherungssystems mit der am wenigsten zuverlässigen Agentur im Register und den schwächsten von einer registrierten Agentur akkreditierten Hochschuleinrichtungen steht und fällt.

Bewährte Verfahren

Zusammenarbeit: Die NVAO ist die gemeinsame Qualitätssicherungsagentur der Niederlande und Flanderns (Belgien). In diesen geografischen Gebieten wird zwar die gleiche Sprache gesprochen, ihre Hochschulsysteme und -abschlüsse weisen jedoch erhebliche Unterschiede auf. Die gemeinsame Agentur bietet bessere Evaluationsressourcen und sorgt für eine höhere Glaubwürdigkeit der Qualitätssiegel der NVAO.[16]

Erhöhte Objektivität: Der Österreichische Akkreditierungsrat setzt fast nur ausländische Evaluatoren ein und in seinem Entscheidungsgremium bilden Österreicher die Minderheit. Dies verbessert die internationale Glaubwürdigkeit, weil bei Akkreditierungsbeschlüssen persönliche Interessen keine Rolle spielen.[17]

3.2. Die europäische Dimension der Qualitätssicherung ist nach wie vor beschränkt

In der Empfehlung aus dem Jahr 2006 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, es den Hochschuleinrichtungen zu ermöglichen, sich bei registrierten Agenturen im Ausland um Akkreditierung (oder andere Qualitätssiegel) zu bewerben. Dies ist allerdings nur möglich, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

- Die Hochschuleinrichtungen benötigen ausreichende Autonomie, um sich um ausländische Qualitätssiegel zu bewerben;

- Die Agenturen müssen in der Lage und gewillt sein, außerhalb der Staatsgrenzen tätig zu werden und dies muss ihnen gestattet sein;

- Einzelstaatliche Regierungen und Qualitätssicherungsagenturen müssen registrierte Agenturen aus anderen Ländern und deren Schlussfolgerungen anerkennen.

Nach wie vor existieren nur wenige Hochschuleinrichtungen, die sich um die Evaluation oder Akkreditierung durch ausländische Agenturen bemühen. Ausnahmen bilden hier disziplinspezifische Agenturen und einige Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss. Nur wenige Staaten lassen eine Qualitätssicherung in ihrem Land durch ausländische registrierte Agenturen zu (die Niederlande gehen hier mit gutem Beispiel voran). Universitäten aus dem EHEA, die ein Qualitätssiegel in einem bestimmten Fach anstreben, wenden sich meist eher an US-amerikanische Agenturen wie ABET[18] oder AACSB[19]. Es hat jedoch den Anschein, dass sich eine wachsende Anzahl von Agenturen darauf vorbereitet, auch im Ausland in der Qualitätssicherung tätig zu werden.

Bewährtes Verfahren

Technische Hochschulen und Universitäten aus mehreren Ländern wurden von der französischen Commission du Titre d’Ingénieur (CTI) akkreditiert. Die CTI hat außerdem mit anderen Agenturen gemeinsame Evaluationen/Akkreditierungen durchgeführt. Die deutsche Akkreditierungsagentur ACQUIN hat Wirtschaftshochschulen und -fakultäten aus unterschiedlichen Staaten „akkreditiert”. Deutsche Hochschuleinrichtungen haben Interesse an einem Qualitätsaudit durch das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der schweizerischen Hochschulen (OAQ) bekundet.

Zwei erfolgreiche europäische Qualitätssiegel reichen sogar weiter zurück als in das Jahr 1998: das EQUIS für Wirtschaftsstudien[20] und das European University Association’s Institutional Evaluation Programme (IEP)[21]. Beide vertreten einen eher auf die Einrichtung als auf den Studiengang ausgerichteten Ansatz, verfügen über ausgesprochen internationale Evaluationsgremien und erregen mittlerweile auch außerhalb Europas Interesse. In jüngster Zeit haben sich einige neue disziplinbasierte Initiativen aus thematischen Netzen in der Chemie und Technik (beide mit finanzieller Unterstützung der Kommission) entwickelt bzw. befinden sich noch in der Planungsphase (z. B. in Bezug auf musikalische Ausbildungen).

Bewährte Verfahren

Das Eurochemistry-Siegel nahm seinen Anfang auf Bachelor-Ebene, wurde mittlerweile jedoch auch für Master- und Doktoratsstudiengänge eingeführt. Programme, die den vorgesehenen Standards entsprechen, werden direkt vom Eurochemistry-Netz mit diesem Siegel ausgezeichnet. [22]

Das EUR-ACE-Label existiert für ingenieurwissenschaftliche Bachelor- und Master-Studiengänge. Die Standards wurden auf europäischer Ebene festgelegt, werden jedoch durch einzelstaatliche Qualitätssicherungsagenturen angewendet, die in Kombination mit der nationalen Akkreditierung zur Vergabe von EUR-ACE-Labels berechtigt sind. Mehrere hundert Labels wurden bereits von bislang nur sieben einzelstaatlichen Agenturen, die dazu autorisiert sind, vergeben. [23]

Insgesamt stecken grenzüberschreitende Qualitätssicherungsmaßnahmen jedoch noch in den Kinderschuhen. Infolgedessen stehen den Beteiligten, vor allem Studierenden, nur in beschränktem Maße vergleichbare Informationen zur Verfügung, auf deren Grundlage sie fundierte Entscheidungen über Studienorte und -fächer treffen können.

3.3. Internationale Trends: Ein zunehmendes Bekenntnis zur Transparenz

In verschiedenen Regionen der Welt sind mehrere neue Qualitätssicherungsnetze entstanden. Dabei diente Europa teilweise als Vorbild. Der weltweite Dialog über Qualitätssicherung hat im Rahmen des International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education (INQAAHE)[24] an Intensität gewonnen.

Eine andere wichtige Entwicklung auf europäischer und globaler Ebene ist die wachsende Zahl internationaler Universitätsrankings. In Fachkreisen werden diese Rankings aufgrund ihrer methodischen Defizite und ihres eindimensionalen Ansatzes oft kritisiert (beispielsweise konzentrieren sie sich zu stark auf Forschungsergebnisse in Naturwissenschaften und Technik, während Leistungen der Universitäten im Zusammenhang mit Geistes- und Sozialwissenschaften, Lehre und Bürgerkontakt nicht angemessen gewürdigt werden). Ungeachtet dieser Schwächen können Rankings ein wertvolles Hilfsmittel für Vergleiche verschiedener Hochschuleinrichtungen und ihrer Studiengänge sein. Die Europäische Kommission hat unlängst eine Machbarkeitsstudie in Bezug auf die Entwicklung eines neuen mehrdimensionalen und maßgeschneiderten Ansatzes zur Erstellung eines weltweiten Universitätsrankings in Auftrag gegeben.[25] Die Bologna-Ministerkonferenz 2009 unterstützte die Entwicklung von Transparenzinstrumenten in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten.[26]

Die zentralen Entwicklungen in Bezug auf die Qualitätssicherung in Europa sollten vor dem Hintergrund dieser Trends betrachtet werden.

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND VORSCHLÄGE ZUR WEITERENTWICKLUNG DER QUALITÄTSSICHERUNG IN EUROPA

In den vergangenen Jahren hat das europäische Qualitätssicherungssystem enorme Fortschritte gemacht. Dies gilt sowohl für die interne Qualitätssicherung in europäischen Hochschuleinrichtungen als auch für die externe Evaluation und Akkreditierung von Institutionen und Studiengängen.[27] Viele neue Qualitätssicherungsagenturen und -netze wurden geschaffen, das Bewusstsein hinsichtlich der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum ist gestiegen und die Anzahl der Agenturen, die sich auf Qualitätssicherungsmaßnahmen im Ausland vorbereiten, wächst. Trotz dieser insgesamt positiven Entwicklungen erfordert die vollständige Umsetzung der Empfehlung aus dem Jahr 2006 weitere Anstrengungen in verschiedenen Bereichen.

4.1. Ein Blick auf die Qualitätssicherungsinfrastruktur

Einige Elemente der europäischen Qualitätssicherungsinfrastruktur scheinen der weiteren Erörterung zu bedürfen, damit mehr Vertrauen zwischen den Agenturen und damit ein ausreichendes Maß an Transparenz für Nutzer und Gesellschaft erzielt werden kann. Qualitätssicherungsagenturen stellen im EHEA noch immer eine relativ neue Erscheinung dar. Sie werden ihre Unabhängigkeit und Professionalität unter Beweis stellen müssen, wenn sie das Vertrauen der Beteiligten gewinnen wollen. Zudem müssen sie ihre Gegenstücke in den anderen europäischen Ländern davon überzeugen, dass sie einen ausreichenden Grad an Vergleichbarkeit bieten, was eine Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und die Förderung der Mobilität der Studierenden darstellt.

Der Kommission ist bewusst, dass möglicherweise zu viele kleine Agenturen entstanden sind. Aus diesem Grund sollten Überlegungen in Bezug auf den Zusammenschluss von Agenturen über die bestehenden europäischen Qualitätssicherungsnetze (ENQA, ECA) angestellt werden; beispielsweise durch die Umgruppierung von Agenturen auf der Grundlage regionaler oder sprachlicher Ähnlichkeiten. Die Agenturen können außerdem in Erwägung ziehen, ihren Tätigkeitsbereich auszuweiten, um Aspekte wie lebenslanges Lernen, Fern- und Online-Studienangebote, Berufsausbildung, transnationale sowie private Hochschulbildung besser abzudecken.

Die Einführung einer klareren Aufgabentrennung zwischen dem ENQA, dem EQAR und dem Europäischen Konsortium der Akkreditierungsagenturen (ECA) unter stärkerer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Qualitätssicherungsnutzer kann die Effizienz der europäischen Qualitätssicherungsinfrastruktur möglicherweise erhöhen. Das EQAR könnte sich die Online-Bereitstellung einer einfach zugänglichen europaweiten Liste evaluierter Einrichtungen und Studiengänge zum Ziel setzen. Das vom ECA mit Unterstützung der Europäischen Kommission initiierte Qrossroads-Experiment könnte sich als nützlicher Ausgangspunkt für eine größere Datenbank erweisen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem ENIC-NARIC-Netz[28] könnte das Potenzial der Datenbank, einen Beitrag zur Anerkennung von Qualifikationen und zur Förderung der Mobilität zu leisten, steigern.

4.2. Überarbeitung der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum

Die Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum könnten überarbeitet werden, um die Qualitätssicherung, wie in der Empfehlung aus dem Jahr 2006 vorgesehen, stärker an der Entwicklung des EHEA auszurichten. Eine solche Überarbeitung würde die Beteiligung von Agenturen und anderen im Rahmen des Bologna-Prozesses von der Qualitätssicherung Betroffenen erfordern. Bei der Weiterentwicklung der Standards und Leitlinien müssten vor allem die drei nachstehenden Aspekte berücksichtigt werden:

(1) Einhaltung der (dreistufigen) Hauptstruktur als grundlegende Qualitätsanforderung im EHEA. Dies entspräche dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) und dem 2005 angenommenen Qualifikationsrahmen des EHEA[29]. In den Leitlinien sollte eindeutiger auf den Diplomzusatz und das ECTS Bezug genommen werden, da diese in den meisten Ländern noch nicht vollständig umgesetzt sind.

(2) Die Qualitätsstandards im EHEA sollten Schwerpunkte wie Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität (unter Berücksichtigung des im Kommuniqué der Bologna-Minister 2009 gesteckten Mobilitätsziels) umfassen.

(3) Die Standards für interne Qualitätssicherungssysteme von Hochschuleinrichtungen können auch andere zentrale Aspekte – zum Beispiel die allgemeine Qualität der für die Studierenden erbrachten Dienstleistungen,[30] Laufbahn-/Berufsberatung für Studierende und Absolventen,[31] eine vorbildliche Verwaltung der Finanzen oder die Umsetzung der Europäischen Charta für Forscher und des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern[32] – einbeziehen.

4.3. Eine stärkere europäische Dimension in der Qualitätssicherung

Damit Hochschuleinrichtungen die Möglichkeit haben, eine Auswahl aus den registrierten Qualitätssicherungsagenturen zu treffen, wie in der Empfehlung aus dem Jahr 2006 vorgesehen, müssen weitere europäische Qualitätssiegel eingeführt werden. Diese Siegel könnten sich auf breite Fachbereiche (statt auf eingeschränkte Spezialgebiete) beziehen und entweder durch eigene Agenturen oder im Zusammenhang mit einzelstaatlichen Evaluationen in der entsprechenden Disziplin vergeben werden. Die Kommission fördert derartige Initiativen.[33]

Einzelstaatliche Qualitätssicherungsagenturen sollten bei der Durchführung von Maßnahmen im Ausland und in Bezug auf die Anerkennung ihrer Beschlüsse in anderen Ländern unterstützt werden, z. B. durch Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungen. Hochschuleinrichtungen könnten dazu aufgefordert werden, die Dienste registrierter ausländischer Agenturen in Anspruch zu nehmen. Hinsichtlich der Übertragbarkeit einzelstaatlicher Akkreditierungen innerhalb des EHEA und auch der Qualitätssicherung für grenzüberschreitende Hochschulbildung innerhalb des EHEA besteht möglicherweise Klärungsbedarf. Angesichts der zunehmenden Bedeutung gemeinsamer und doppelter Studienabschlüsse in Europa könnten sich klare Grundsätze zur Vermeidung der Notwendigkeit mehrfacher Akkreditierungen als nützlich erweisen.

Die Kommission unterstützt die Erarbeitung von Transparenzinstrumenten zur Ergänzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Ermöglichung eines Vergleichs der Qualität von Hochschuleinrichtungen und ihren Studiengängen. Teil dieser Bemühungen ist auch die oben erwähnte Machbarkeitsstudie in Bezug auf die Entwicklung eines neuen mehrdimensionalen und maßgeschneiderten Ansatzes zur Erstellung eines weltweiten Universitätsrankings.[34]

Der internationale Einfluss und die Glaubwürdigkeit des EHEA auf dem Gebiet der Qualitätssicherung könnten durch eine Zusammenarbeit mit anderen Regionen der Welt weiter verbessert werden. Dies wurde auch in der Stellungnahme des ersten Bologna Policy Forum in Louvain-la-Neuve betont, in dem die Qualitätssicherung ausdrücklich als Bereich für eine konkrete Zusammenarbeit zwischen den 46 Bologna-Staaten und anderen Ländern aus der ganzen Welt genannt wurde.[35]

Im vorliegenden Bericht hat die Kommission auf positive Entwicklungen im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung verwiesen, aber auch Vorschläge für weitere Diskussionspunkte und Verbesserungsmöglichkeiten unterbreitet. Sie fordert alle Beteiligten auf, aus diesem Bericht Schlussfolgerungen zu ziehen und ein angemessenes Follow-up der Empfehlung aus dem Jahr 2006 zu gewährleisten. Die Kommission freut sich darauf, im Jahr 2012 über weitere Fortschritte berichten zu können.

[1] KOM(2005) 152 endgültig, 20.4.2005.

[2] Empfehlung 98/561/•G vom 24. September 1998 (ABl. L 270 vom 7.10.1998).

[3] Empfehlung 2006/143/EG vom 15. Februar 2006 (ABl. L 64 vom 4.3.2006).

[4] Angenommen beim Treffen der Minister im Kontext des Bologna-Prozesses in Bergen 2Empfehlung 98/561/ΕG vom 24. September 1998 (ABl. L 270 vom 7.10.1998).

[5] Empfehlung 2006/143/EG vom 15. Februar 2006 (ABl. L 64 vom 4.3.2006).

[6] Angenommen beim Treffen der Minister im Kontext des Bologna-Prozesses in Bergen 2005, vgl. http://www.enqa.eu/pubs_esg.lasso

[7] Trends V, Universities shaping the EHEA, EUA, 2007.

[8] Quality Procedures in the EHEA and Beyond, 2nd ENQA Survey, ENQA, 2008.

[9] http://www.ond.vlaanderen.be/hogeronderwijs/bologna/conference/documents/ Stocktaking_report_2009_FINAL.pdf

[10] Quality Procedures in the EHEA and Beyond – Second ENQA Survey (2008).

[11] Bologna with Student eyes, ESU, 2009.

[12] Bestehend aus dem Europäischen Verband für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA), der European University Association (EUA, www.eua.be), der European Students’ Union (ESU, www.esib.org) und der Europäischen Vereinigung von Institutionen im Hochschulwesen (EURASHE, www.eurashe.eu).

[13] Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System).

[14] www.enqa.eu

[15] www.ecaconsortium.net

[16] www.qrossroads.eu

[17] www.eqar.eu

[18] www.nvao.net

[19] www.akkreditierungsrat.at

[20] http://www.abet.org/the_basics.shtml

[21] http://www.aacsb.edu/

[22] http://www.efmd.org

[23] http://www.eua.be/events/institutional-evaluation-programme/home

[24] http://ectn-assoc.cpe.fr/chemistry-eurolabels/default.htm

[25] http://www.enaee.eu

[26] http://www.inqaahe.org

[27] http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc62_de.htm

[28] Leuven-Louvain-la-Neuve Communiqué, April 2009, http://www.ond.vlaanderen.be/hogeronderwijs/bologna/conference/

[29] Trends V, a. a. O.

[30] http://www.enic-naric.net

[31] http://www.ond.vlaanderen.be/hogeronderwijs/bologna/qf/overarching.asp

[32] Bologna with Student eyes, ESU, 2009.

[33] Leuven-LLN Communiqué, a. a. O.

[34] http://ec.europa.eu/eracareers/pdf/eur_21620_de-en.pdf

[35] http://ec.europa.eu/education/erasmus/doc910_en.htm

[36] http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc62_de.htm

[37] http://www.ond.vlandeeren.be/hogeronderwijs/bologna/forum/Bologna_

Policy_Forum_Statement_29April2009.pdf

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