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Document 52008AE1219

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Wie können nationale und europäische Aspekte der Kommunikation über Europa in Einklang gebracht werden?

OJ C 27, 3.2.2009, p. 152–157 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 27/152


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Wie können nationale und europäische Aspekte der Kommunikation über Europa in Einklang gebracht werden?“

(2009/C 27/30)

Mit Schreiben vom 25. Oktober 2007 ersuchte der künftige französische Ratsvorsitz den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Erarbeitung einer Stellungnahme zum Thema:

„Wie können nationale und europäische Aspekte der Kommunikation über Europa in Einklang gebracht werden?“.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss bestellte gemäß Artikel 20 der Geschäftsordnung Frau OUIN zur Hauptberichterstatterin.

In der Stellungnahme werden ebenfalls die Überlegungen berücksichtigt, die die Kommission in ihrer am 2. April 2008 vorgelegten Mitteilung „Debate Europe — Auf den Erfahrungen mit Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion aufbauen“ (1) zum Ausdruck gebracht hat.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 446. Plenartagung am 9./10. Juli 2008 (Sitzung vom 10. Juli) mit 115 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Der EWSA spricht folgende Empfehlungen aus:

1.1

Die Einzigartigkeit des europäischen Integrationsprozesses, der europäischen Werte und des Projektes Europa sollte in einfachen, selbst für Kinder verständlichen Worten dargelegt werden.

1.2

Auf europäischer Ebene sollte (auf der Grundlage der in den einzelnen Mitgliedstaaten bereits bestehenden Lehrpläne) ein gemeinsames Curriculum für das Fach „Europäische Bürgerkunde“ mit Materialien für Schüler in den 22 EU-Amtssprachen erarbeitet werden. Dieses könnte vom Europäischen Parlament gutgeheißen werden. Es sollte in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden und könnte darüber hinaus vorrangig Meinungsmultiplikatoren, wie Unterrichtenden, gewählten Mandatsträgern und Journalisten, vermittelt werden. Es ist Sache der nationalen Ebene, diese Bildungsmaßnahmen zu organisieren.

1.3

Eine gemeinsame Kommunikationspolitik sollte ausgearbeitet und von allen Organen und Einrichtungen durchgeführt werden. Die in dieser Hinsicht in der Mitteilung „Debate Europe“ enthaltenen Vorschläge sind interessant, gehen aber nicht weit genug. Der in Brüssel übliche EU-Jargon ist in dieser Mitteilung, mit der eine Debatte über die gesellschaftlichen Herausforderungen für die Bürger/-innen Europas angestoßen werden soll, tunlichst zu vermeiden.

1.4

Diese gemeinsame Kommunikationspolitik muss von den Politikerinnen und Politikern an der Spitze der EU-Institutionen und jenen in den europäischen Regierungen, die im Ministerrat Beschlüsse fassen und die in ihrem jeweiligen Land bekannt sind, getragen werden. Um sich von Brüssel aus an die 495 Mio. Bürger/-innen Europas zu wenden, sollte die Kommunikation auf die Meinungsmultiplikatoren (Vertreter der Zivilgesellschaft, örtliche Mandatsträger, Journalisten, Unterrichtende usw.) ausgerichtet sein, wobei diesen beispielsweise im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates jeweils eine knappe und verständliche Zusammenfassung zur Verfügung gestellt werden könnte.

1.5

Auf der nationalen Ebene sollten die Vertreter der Zivilgesellschaft und die örtlichen Mandatsträger dafür sorgen, dass die partizipative Demokratie in Europa tatsächlich gelebt wird: Ihre gemeinsame Aufgabe ist es, die Meinungen und Standpunkte der Bürger/-innen zu den Vorhaben auf europäischer Ebene aufzugreifen. Auch sind die lokalen Mandatsträger am besten dazu in der Lage, Informationen in der lokalen Presse zu platzieren, die die größte Leserschaft hat. Wenn sie über Europa sprechen, wird die Presse darüber berichten. Europa-Parlamentarier sollten ihren Wähler/-innen ein Mal pro Jahr Bericht über ihre Tätigkeit erstatten. Auf der lokalen Ebene sollten Verzeichnisse der Personen bzw. Organisationen erstellt werden, die über Erfahrung auf europäischer Ebene verfügen und Vorträge in Schulen, Verbänden oder bei Versammlungen halten könnten.

1.6

Die europäische Ebene sollte den lokalen Mandatsträgern, Journalisten, Unterrichtenden, Mitgliedern der nationalen Wirtschafts- und Sozialräte und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft aktualisierte Datenbanken und vergleichende Analysen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu allen Themenbereichen zur Verfügung stellen. Diese Informationen könnten insbesondere von den überaus zahlreichen Medien der Zivilgesellschaft aufgegriffen werden.

1.7

Auf der nationalen Ebene sollten direkte Begegnungen und Austausche zwischen den Bürger/-innen gefördert werden: Städtepartnerschaften, Sportveranstaltungen, Teilnahme von Vertretern anderer Mitgliedstaaten an Fortbildungsmaßnahmen mit europäischem Bezug usw. Dabei ist ein einfacher, dezentraler Zugang zur Finanzierung der Reisekosten sicherzustellen (Europäischer Fonds für Kommunikation), der die bestehenden Mobilitätsprogramme ergänzt.

1.8

Die vorhandenen Ressourcen müssen besser genutzt werden, z.B. durch eine bessere Verwertung der bereits in Übersetzung vorliegenden Dokumente, die gegenwärtig viel zu oft nur Arbeitsunterlagen für die Mitglieder der EU-Institutionen bleiben. Zudem sollte die Mehrsprachigkeit — eine notwendige Vorbedingung für die Verständigung von Europäer zu Europäer — gefördert werden (2).

1.9

Den Mitgliedstaaten sollte vorgeschlagen werden, Europa-Ministerien mit umfassenden Kompetenzen einzurichten. Das Ausland beginnt nämlich erst an den Außengrenzen der EU, und europäische Angelegenheiten sind innenpolitische und nicht außenpolitische Angelegenheiten. Dies gilt auch für die Organisationen und die Medien.

1.10

Auf der nationalen Ebene sollten gerade anstehende Ereignisse (europäische und internationale Sportwettkämpfe, Wahlen zum Europäischen Parlament, Europatag, Jahrestage, wie z.B. der Tag des Falls der Berliner Mauer) genutzt und Veranstaltungen organisiert werden, um unter Verwendung der europäischen Symbole, der Europahymne und der Europaflagge, Europa zu thematisieren.

2.   Begründung

2.1   Wie können nationale und europäische Aspekte der Kommunikation über Europa in Einklang gebracht werden?

2.1.1

Seit dem „Nein“ zum Entwurf eines Verfassungsvertrags bei den Referenden in Frankreich und den Niederlanden herrscht Einhelligkeit darüber, dass Europa den Bürger/-innen besser vermittelt werden muss, und das Ergebnis der irischen Volksabstimmung hat gezeigt, dass diese Absicht bis dato weder auf einzelstaatlicher noch auf europäischer Ebene wirksam in Taten umgesetzt wurde.

2.1.2

Die Europäische Kommission hat zahlreiche Texte vorgelegt, die bereits erörtert wurden, und der EWSA hat ausgezeichnete Stellungnahmen zu diesem Thema erarbeitet, deren Inhalt an dieser Stelle nicht wiederholt werden muss. In dem Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik (EWSA-Stellungnahme CESE 972/2006 (3)) wird nachdrücklich gefordert, dass „[…] die nationalen Behörden, die Zivilgesellschaft und die Institutionen der Europäischen Union gemeinsam darum bemüht sein [müssen], Europas Platz in der öffentlichen Sphäre zu festigen“. Ziel der vorliegenden Stellungnahme ist es nicht, neue Vorschläge zu erdenken, sondern die bereits vorliegenden jeweils einem Hauptverantwortlichen zuzuordnen (nationale Behörden, Zivilgesellschaft, EU-Institutionen) und entsprechende Handlungsschwerpunkte festzulegen.

2.2   Europa vermitteln: ein komplexes Unterfangen

2.2.1

Europa zu vermitteln, ist naturgemäß ein komplexes Unterfangen: Der europäische Integrationsprozess hat stets Kritiker auf den Plan gerufen, und zwar sowohl solche, die sich weniger Europa wünschen, als auch solche, die mehr Europa fordern, und auch solche, die den Integrationsprozess beschleunigen wollen. Die Aufgabe, Europa in ausgewogener, verständlicher Weise zu vermitteln, ist folglich mühsam. Dabei geht es nicht darum, Europa „zu verkaufen“, sondern darum, den Bürger/-innen zu ermöglichen, in einem gemeinsamen Europa zu leben und sich gut informiert an den strategischen Entscheidungen über die Zukunft der EU zu beteiligen.

2.2.2

Europa vermitteln bedeutet, eine politische Realität, die einzigartig in der Geschichte der Menschheit ist, verständlich darzulegen und ein Projekt zu entwerfen. Dabei muss eine Balance gefunden werden zwischen der Kommunizierung des Projekts, was Sache der Politiker ist, und der notwendigen Informierung über die Tätigkeiten der Institutionen, was Aufgabe der einzelnen Institutionen selbst ist, die sich an das betreffende Publikum wenden.

2.2.3

Das ursprüngliche Projekt braucht eine Auffrischung. Einer Generation, die die Folgen des Zweiten Weltkrieges nicht am eigenen Leib zu spüren bekommen hat und deren politisches Interesse erst zum Zeitpunkt der Bombardierung von Sarajewo geweckt wurde, lässt sich nicht glaubhaft vermitteln, dass „Europa Frieden bedeutet“. Jene, die nach den 70er Jahren geboren sind, haben das Gefühl, dass ihnen Europa aufgezwungen wird und es weder einen Krieg direkt vor ihrer Haustüre verhindern konnte noch sie vor den negativen Auswirkungen dessen schützen kann, was manche als eine exzessive Globalisierung empfinden. Sie sind sich nicht dessen bewusst, dass die Rechte und Freiheiten, von denen sie profitieren, Ergebnis des europäischen Integrationsprozesses sind.

2.2.4

Einen viel stärkeren Mobilisierungseffekt könnte man erzielen, indem man den Menschen erläutert, dass Europa eine „Erweiterung des Horizonts“ durch den Abbau von Grenzen bedeutet, indem konkret aufgezeigt wird, wie Schritt für Schritt sämtliche Hindernisse beseitigt werden, die der Verständigung, dem Dialog, der Freizügigkeit der Personen, dem Handel und der Arbeitsaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat, der Niederlassungsfreiheit usw. entgegenstehen, und indem dargelegt wird, dass Europa durch den größeren verfügbaren Lebensraum, der offen ist gegenüber der Vielfalt an Kulturen, die Handlungsmöglichkeiten der Europäer/-innen ausweitet. Um ganz konkret den Nutzen der europäischen Integration aufzuzeigen, sollte außerdem klargemacht werden, dass Europa durch den Vergleich unterschiedlicher Systeme die weitere Ausgestaltung dessen, was jedes an Gutem hervorgebracht hat, ermöglicht.

2.2.5

Schließlich sollte hervorgehoben werden, dass der Kampf gegen den Klimawandel sowie beim Umweltschutz, der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und der Wahrung der Verbraucherrechte usw. nur gemeinsam geführt werden kann. Europa braucht nämlich ähnlich simple Erklärungsmodelle, wie sie auch Staaten haben. Es ist leicht, einem Kind verständlich zu machen, dass Straßen und Bahnlinien gebraucht werden, um von einem Ort zum anderen zu gelangen, dass man lesen lernen muss, um die Welt verstehen zu können, dass jene, die anderen bzw. der Gemeinschaft schaden, bestraft werden müssen und dass diese Dienste — Raumordnung, Bildung, Justiz —, die im Interesse aller liegen, vom Staat erbracht werden, genauso wie der Staat auch für die Erhaltung der Gesundheit, der Sicherheit und der Solidarität Sorge trägt. Als noch jungem und für manche schwer zu begreifendem Projekt ist es keine leichte Aufgabe, die europäische Integration, ihre Notwendigkeit und ihren Nutzen verständlich zu machen. Aber dass es darum geht, einen größeren Lebensraum zu schaffen, sich zusammenzutun, um gemeinsam stärker und kreativer zu sein, lässt sich selbst Kindern — und ihren Eltern — problemlos vermitteln.

2.2.6

Der Euro ist, auch wenn er nicht in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt wurde, ein offensichtlicher Erfolg, der besser herausgestellt werden könnte, und zwar als Symbol für den Fall der Grenzen, als Instrument zur Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zu Europa und als Mittel, um gemeinsam stärker zu sein.

2.2.7

Damit sich die Bürger/-innen mit Europa identifizieren können, muss auch auf Leitfiguren und starke Symbole, die allen bekannt sind, zurückgegriffen werden, insbesondere die Europaflagge.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1   Politische Kommunikation und institutionelle Kommunikation

3.1.1

Die einzelnen europäischen Institutionen, und dies ist durchaus legitim, wenden Mittel auf — seien es für die Kommunikation zuständige Dienststellen mit zahlreichen qualifizierten Beamten, Internetportale, Veröffentlichungen, Videos usw. —, um ihre jeweilige Tätigkeit darzulegen. Von einem Besuch bei den EU-Institutionen nehmen die Bürger/-innen zwar eine Menge schöner Broschüren mit, dies ist aber keine Garantie dafür, dass sie auch verstanden haben, wie die EU funktioniert und inwiefern dies ihr alltägliches Leben betrifft. Die Dokumentenstapel vermitteln vielmehr den Eindruck einer übermäßigen Komplexität, wenn nicht gar eines Wirrwarrs. Es geht nicht darum, mehr zu kommunizieren, sondern besser. An Mitteln mangelt es nicht — man muss sie nur anders einsetzen. Die Kommunikationsinstrumente sind nicht schlecht, sondern nur schlecht aufeinander abgestimmt und nicht auf Langfristigkeit angelegt. Sie sind weder in Bezug auf ihren Inhalt noch im Hinblick auf die Personen und Einrichtungen, an die sie adressiert sind, genügend zielgerichtet. Die Flut von Broschüren ist zu groß.

3.1.2

Das mangelnde Vertrauen in die Fähigkeit der Europäischen Union, wirkungsvoll mit den Bürger/-innen zu kommunizieren, erfordert ein Umdenken in der Kommunikationskultur. Diese Bemühungen sind auf der Ebene der EU derzeit bestenfalls unzureichend, wenn sie Menschen ansprechen sollen, denen die EU nichts sagt (was auf die meisten Unionsbürger/-innen zutrifft), und können schlimmstenfalls kontraproduktiv sein. Dies liegt an dem Mangel an „Gemeinsamkeitsdenken“ der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten in ihren Informationsstrategien.

3.1.3

Alles zusammengerechnet werden erhebliche Summen für die institutionelle Kommunikation ausgegeben, die besser dafür verwendet werden könnten, um die Maßnahmen der EU in den einzelnen Politikbereichen zu vermitteln. Es wäre aufschlussreich, die Höhe des Kommunikationsbudgets der einzelnen Institutionen und der Mitgliedstaaten zu kennen und zu erfahren, wer dafür verantwortlich ist.

3.1.4

Es herrscht Einhelligkeit darüber, dass die Kommunikation über Europa nur ein Mittel im Dienste eines Vorhabens ist und diese Kommunikation nur dann erfolgreich sein kann, wenn auch das Vorhaben stimmt. Die Schwierigkeit liegt aber nicht nur in der hohen bzw. geringen Qualität des Vorhabens, sondern auch darin, dass es keine Instrumente dafür gibt, für das Vorhaben zu werben. Genauer gesagt sind es nur die einzelnen Institutionen, die über diese Mittel verfügen. Das Projekt Europa muss in erster Linie von den politischen Entscheidungsträgern der allerhöchsten Ebene getragen werden — vom amtierenden Ratspräsidenten (sprich dem künftigen, im Vertrag von Lissabon vorgesehenen EU-Präsidenten), von den Staats- und Regierungschefs und vom Kommissionspräsidenten. Die am Rat teilnehmenden Minister können besser als irgendjemand sonst in ihrem jeweiligen Land die Beschlüsse erklären, die sie gemeinsam gefasst haben.

3.1.5

Die Kommunikation der einzelnen Institutionen ist klar, zielt sie doch überwiegend darauf ab, über deren Tätigkeit zu informieren. Die Kommunizierung des Projekts Europa steht hingegen naturgemäß stets in der Kritik. Das Fehlen gesonderter Mittel, Kritik von allen Seiten, Politiker, die sich häufig mehr um ihr Image auf nationaler Ebene (auf der sie sich legitimieren müssen) kümmern und deren Bekanntheitsgrad meist nicht über die Grenzen ihres Heimatlandes hinausreicht — all dies führt dazu, dass die politische Kommunikation über das Projekt Europa zu kurz kommt und kaum vernehmbar ist.

3.1.6

Alle zusammen, die politische und die institutionelle Kommunikation, die EU-Institutionen und die einzelstaatlichen Einrichtungen, können die neue gemeinsame Kommunikationspolitik zum Erfolg führen, eine der großen Aufgaben der EU des 21. Jahrhunderts, die mit ihrer Einigkeit in Vielfalt Gebilden homogeneren Charakters in anderen Weltgegenden gegenübersteht. Der Satz Henry Kissingers, wonach Europa keine Telefonnummer habe, ist nach wie vor aktuell.

3.1.7

Es bedarf einer gemeinsamen Kommunikationspolitik einschließlich eines gemeinsamen Bestands an Grundprinzipien, die die Kommunikations- und Informationsstrategie der EU regeln und an die sich die Organe und Einrichtungen der EU und die Mitgliedstaaten zu halten hätten. Sie würde staatliche und nichtstaatliche Organisationen in ihren unterschiedlichen Bemühungen, das Europabewusstsein auf der örtlichen Ebene in jedem Land zu verbessern, unterstützen.

3.1.8

Eine solche Politik wäre auch wichtig dafür, sicherzustellen, dass alle Organe und Einrichtungen der EU ins gleiche Horn blasen. Eine Situation, in der die einzelnen Institutionen gegeneinander konkurrieren, ist ganz und gar abwegig. Natürlich haben sie unterschiedliche Informationsbedürfnisse und Anforderungen, auf die sie eingehen müssen, aber im Großen und Ganzen haben sie dasselbe Ziel vor Augen, was aber in dem Rausch von Selbstrechtfertigung oder Selbstdarstellung untergegangen zu sein scheint.

3.1.9

Es ist an der Zeit, dass die Europäische Union sich ernsthaft einer der wichtigen Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts zuwendet, nämlich ihren Bürgerinnen und Bürgern wirklich das Gefühl zu vermitteln, Teil eines Vorhabens zu sein, das die Mühe lohnt und weltweit einzigartig ist.

3.2   Gezielte Ausrichtung

3.2.1

Selbst mit dem Internet ist es nicht möglich, die 495 Mio. Bürger/-innen Europas von Brüssel aus zu erreichen.

3.2.2

Die institutionelle Kommunikation muss gezielt ausgerichtet werden, und es muss davon abgegangen werden, breite Bevölkerungsschichten erreichen zu wollen. Vielmehr sind die Maßnahmen auf jene zuzuschneiden, die sich kompetent zu den Zukunftsvorhaben äußern können, weil sie über das entsprechende Fachwissen verfügen, und die verabschiedeten Rechtsakte anwenden und/oder sie den Betroffenen verständlich darlegen können. Diese Mittler sind am besten dazu in der Lage, die bisherigen und die gegenwärtigen Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses zu erläutern. Unter diesem Gesichtspunkt bietet sich der EWSA, in dem Vertreter aller Bestandteile der Gesellschaft versammelt sind, sicherlich als geeigneter Mittler an.

3.2.3

Vor dem Verfassen eines gedruckten oder auch eines elektronischen Dokuments muss man sich überlegen, welche Zielgruppe man ansprechen will, denn in Abhängigkeit davon wird man jeweils andere Formulierungen und Bilder wählen. Viele Informationsmaterialien gehen offensichtlich ins Leere, weil sie von der Form her an die Allgemeinheit und vom Inhalt her an ein kleine Gruppe von Fachleuten gerichtet sind.

3.2.4

Anzuvisieren ist jeweils eine enger gefasste Zielgruppe von Mittlern mit Fachwissen in einem bestimmten Politikbereich. In dieser Hinsicht kann die EWSA-Initiative „e-bridge“ mit dem elektronischen Newsletter, der jeweils auf die einzelnen Mitglieder zugeschnitten und an deren Kontakte versandt wird, als beispielhafte Vorgehensweise gelten. Dies gilt auch für das Vorhaben des Europäischen Parlaments, die Europa-Abgeordneten und jene der nationalen Parlamente miteinander zu vernetzen. Mit vereinten Kräften können sie eine Vielzahl an einflussreichen Multiplikatoren in ihrem jeweiligen Heimatland erreichen.

3.2.5

Für Mandatsträger, Mitglieder der nationalen Wirtschafts- und Sozialräte, Journalisten und Unterrichtende bedarf es besonderer Informationsmaßnahmen, die sich stets danach richten sollten, mit Hilfe welcher Informationen sich der Europa-Gedanke und die Errungenschaften der Europäischen Union wirksam vermitteln lassen. Dabei ist von den Bedürfnissen der Mittler auszugehen, und nicht etwa vom Wunsch der Institutionen, über ihre Tätigkeit zu informieren.

3.2.6

Wichtig ist es auch, auf die Meinungsbildner da zuzugehen, wo man sie antrifft. Die „social media“ werden immer wichtiger, und für jede Kommunikation muss das richtige Medium gefunden werden.

3.3   Die Rolle der Mandatsträger in der partizipativen Demokratie

3.3.1

Die politische Kommunikation muss die 495 Mio. Bürger/-innen Europas erreichen. Ihr Gegenstand ist der europäische Integrationsprozess, und sie muss vermitteln und verständlich machen, was die EU in der Vergangenheit erreicht hat, was sie gegenwärtig unternimmt und wohin sie künftig steuern will. Sie muss zeigen, inwiefern die EU einen zusätzlichen Nutzen erbringt und in welchen Bereichen sie hilfreich ist und warum. Diese Kommunikation ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, insbesondere der am Ministerrat teilnehmenden Minister, die die von ihnen gefassten Beschlüsse am besten erklären können, der politischen Entscheidungsträger und der Vertreter der Zivilgesellschaft, die mit den Bürger/-innen in deren Sprache reden können und diesen ausreichend nahestehen und bekannt genug sind, um Gehör zu finden. Auch wenn sich für alle Europäer/-innen dieselbe Gesamtbilanz aus dem europäischen Einigungsprozess ziehen lässt, so können doch die Erklärungen, warum die EU einen zusätzlichen Nutzen für den Einzelnen und sein jeweiliges Land bringt, für jemanden aus Bulgarien, Estland oder Schweden nicht identisch ausfallen.

3.3.2

Europa lässt sich nur durch Partizipation vermitteln, indem den Bedürfnissen, den Wünschen und den Standpunkten der Bürger/-innen Rechnung getragen wird. Seitens der politisch Verantwortlichen erfordert dies die Fähigkeit, zuzuhören. Eine solche Einbeziehung lässt sich aber nicht von Brüssel oder Straßburg aus bewerkstelligen. Bürgerforen können zwar ein Stimmungsbild der Bevölkerung vermitteln, sie reichen aber nicht, um allen Bürger/-innen das Gefühl zu geben, dass ihre Stimme gehört wird.

3.3.3

Die örtlichen Mandatsträger, die durch die repräsentative Demokratie legitimiert sind und ihren Wähler/-innen nahestehen, sind besser geeignet als Meinungsforschungsinstitute, um die Bürger/-innen nach ihrem Standpunkt zu EU-Vorhaben zu fragen. Und genauso ist es an den Akteuren der Zivilgesellschaft, die von ihnen vertretenen Interessengruppen jeweils nach ihren Standpunkten zu den einzelnen, auf EU-Ebene behandelten Themen zu fragen. Wenn die Mandatsträger über Europa sprechen, wird die Presse dies weitergeben. Auf diese Weise muss es Europa gelingen, einen breiten Raum in den Medien (lokale Presse, Fernsehen und Rundfunk) und den Politblogs der Mandatsträger einzunehmen.

3.3.4

Vertreter der Mitgliedstaaten, Minister, EP-Abgeordnete, Mitglieder des EWSA und des Ausschusses der Regionen, Sozialpartner, Delegierte nichtstaatlicher Organisationen oder nationale Beamte in den Programmausschüssen — jeder muss jedes Jahr seinen Wählern bzw. Klienten über seine Erfahrungen in Brüssel Bericht erstatten (Jahresbericht und Sitzung vor Ort). Europa lässt sich nicht allein von Brüssel aus aufbauen; jeder, der daran mitwirkt, hat die Aufgabe, bei sich daheim zu erklären, was in Brüssel beschlossen wurde. Darüber hinaus muss die Initiative „Zurück an die Schule“ fortgeführt werden.

3.4   Ein gemeinsames Unterrichtsfach „Europäische Bürgerkunde“

3.4.1

Auf europäischer Ebene sollten in allgemeinverständlicher Sprache gehaltene gemeinsame Unterrichtsmaterialien zur Schaffung eines Grundwissens über die Geschichte der europäischen Integration, die Arbeitsweise der EU, ihre Werte und ihre Vorhaben zur Verwendung durch Schüler zur Verfügung gestellt werden. Wichtig wäre dabei, dass diese Materialien für alle jungen Europäer/-innen gleich sind und vom Europäischen Parlament gutgeheißen werden. Um es Kindern zu vermitteln, müsste dieses Grundwissen zunächst auch den örtlichen Mandatsträgern, also jenen Vertretern des Staates, die den Bürger/-innen am nächsten sind, vermittelt werden. Das gemeinsame Grundwissen ist in einem einfachen Dokument zusammenzustellen. Es müsste die Europaflagge, eine Europakarte und eine „Charta des Unionsbürgers“ mit einem Teil über den Sinn der europäischen Integration enthalten: die Geschichte und die Werte der EU sowie einen Teil über die Gemeinschaftspolitik und ihre Wirkung auf den Alltag der Bürger/-innen (Wegfall der Grenzen, Euro, Strukturfonds, Mobilitätsprogramme, Grundrechtecharta etc.). Das Dokument bringt die Einheit zum Ausdruck, aus der sich die Vielfalt verstehen lässt, und ist in den 22 Amtssprachen der EU erhältlich. Es sollte jedem Bürger gemeinsam mit seinem Reisepass ausgehändigt werden.

3.4.2

Die Europakunde ist der erste Schritt, der getan werden muss: Alle Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, die Vermittlung dieses gemeinsamen Grundwissens möglichst auf sämtlichen Ebenen zu gewährleisten, also im Rahmen der Schullehrpläne und Bürgerkunde-Lehrbücher, aber auch bei Fortbildungsmaßnahmen zum Thema europäische Integration für Unterrichtende, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Journalisten, Akteure der Zivilgesellschaft, Mandatsträger und all diejenigen, die mit den zahlreichen Konsultations-, Koordinations- und Beschlussorganen in Brüssel zu tun haben. Arbeitnehmer könnten auch im Rahmen des lebenslangen Lernens unterrichtet werden.

3.4.3

Außerdem sollte der Erwerb dieses Wissens durch einschlägige Fragen bei Abschlussexamen, Beamten- und Lehrerauswahlverfahren und in der Journalistenausbildung überprüft werden. Ferner sollten Unterrichtende, die das Europa-Wissen verbreiten, untereinander vernetzt werden.

3.4.4

Das gemeinsame Grundwissen umfasst die Werte der Europäischen Union, die sie insgesamt von anderen Weltregionen unterscheiden:

Wahrung der Menschenwürde einschließlich Abschaffung der Todesstrafe und Umsetzung der Urteile des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofes, Wahrung der Privatsphäre, Solidarität zwischen den Generationen;

Wahrung der kulturellen Vielfalt, und zwar nicht durch Abgrenzung von Bevölkerungsgruppen, sondern als individuelles Recht. Rassismus, Antisemitismus und Homophobie sind Straftatbestände;

die Grundrechtecharta schreibt die sozialen Rechte, den sozialen Dialog und die Chancengleichheit fest;

„transnationaler Rechtsstaat“; in der Europäischen Union ist die Rechtsstaatlichkeit an die Stelle des Rechts des Stärkeren getreten. Dies gilt innerhalb der Nationalstaaten, aber auch für die Union als Ganzes. Jeder Unionsbürger kann seine Rechte auch außerhalb seines Heimatlandes geltend machen, sowohl im Hinblick auf das innerstaatliche Recht als auch das Gemeinschaftsrecht;

Raum der Solidarität über nationale und regionale Grenzen hinweg, zwischen den Generationen sowie den einzelnen sozialen Schichten, was sich in den einzelnen EU-Fonds widerspiegelt.

3.5   Informationen über Europa zur Verfügung stellen

3.5.1

Schon jetzt spielen die Mittlerorganisationen eine entscheidende Rolle für die Vermittlung von Informationen und die Sensibilisierung der einzelnen Teile der Gesellschaft. Damit sie diese Aufgabe noch besser wahrnehmen können, müssten ihnen die entsprechenden Instrumente zur Verfügung gestellt werden.

3.5.2

Die Publikationsorgane der zivilgesellschaftlichen Organisationen — Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Verbände der Landwirte, Nichtregierungsorganisationen usw. — sind besonders wirksame Multiplikatoren. Neben Informationen über EU-Vorhaben in ihrem jeweiligen Fachbereich könnten diese Medien es sich zur Regel machen, Vergleiche zu ziehen und darüber zu berichten, welche Maßnahmen in dem jeweils behandelten Themenbereich in anderen EU-Mitgliedstaaten ergriffen werden. Derartige Vergleiche liefern Diskussionsstoff für die Debatten über den Reformbedarf im eigenen Land.

3.5.3

Die Europäische Union könnte Datenbanken in sämtlichen EU-Amtssprachen zur Verfügung stellen, die von diesen sehr bürgernahen, aber finanzschwachen Presseorganen genutzt werden können.

3.6   Begegnungen und Austausch fördern

3.6.1

Wie Austauschprogramme, z.B. Erasmus, gezeigt haben, trägt nichts so sehr zur Herausbildung eines Zugehörigkeitsgefühls zu Europa bei wie direkte Kontakte zu anderen Europäer/-innen. Schul- und Betriebsreisen, Partnerschaften von Städten und Gemeinden, Schulen, Seniorenheimen, sozialen und humanitären Vereinigungen usw. sind ausgezeichnete Mittel zur Förderung des wechselseitigen Verständnisses. Aber es könnten auch weitere Maßnahmen ergriffen werden: Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Vereinigungen könnten beschließen, zu Fortbildungsmaßnahmen auch jemanden aus einem anderen Mitgliedstaat einzuladen. Desgleichen könnte jeder Stadt- oder Gemeinderat mindestens einmal jährlich einen lokalen Mandatsträger aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu sich einladen. Jungen Freiwilligen könnte im Rahmen eines europäischen Zivildienstes die Möglichkeit gegeben werden, in einem anderen europäischen Land Berufserfahrung zu sammeln.

3.6.2

Partnerschaften von Kindergemeinderäten, Seniorenuniversitäten, Chöre sowie Sportwettbewerbe sind nur einige der vielen Möglichkeiten für Begegnungen und gegenseitiges Kennenlernen. Wenn das Problem der Erstattung der Reisekosten erst einmal gelöst ist, würden derartige Treffen schnell ganz von selbst zustande kommen.

3.6.3

Für mehr themenbezogene Treffen zwischen Bürger/-innen der einzelnen Mitgliedstaaten zu sorgen, erfordert Mittel zur Finanzierung der Reisekosten der Gäste aus anderen europäischen Ländern. Die Initiative „Goldene Sterne“ der Generaldirektion Bildung und Kultur, in deren Rahmen Begegnungen von Partnerschaftskomitees und Initiatoren lokaler Initiativen gefördert werden, weist in die richtige Richtung. Es bedarf eines unkomplizierten, dezentralen Verfahrens — die Beträge würden sich in Grenzen halten —, um ein sehr wirkungsvolles Resultat zu erzielen. Das Geld, das durch die Verringerung der Zahl der Broschüren gespart wird, könnte in einen dezentralen Fonds fließen, mit dem die Teilnahme europäischer Kolleg/-innen an der Arbeit von Gewerkschaften, Gemeindeverbänden, Industrieverbänden, Partnerschaftsausschüssen usw. unterstützt wird. Um die Beteiligung der Basis zu fördern, sollten diese Gelder nur die Reisekosten decken und sehr unbürokratisch und rasch von örtlichen Mittlern, z.B. den Europe-Direct-Kontaktstellen oder den Europahäusern, verteilt werden. Bei der Zuteilung der Mittel werden die örtlichen Europa-Akteure konsultiert; sie stützen sich dabei auf ein Jahrbuch, das alle Vor-Ort-Akteure aufführt, die ein Amt in einem Koordinierungs- oder Beschlussorgan in Brüssel oder anderswo innehaben (Europäischer Betriebsrat, Hochschulaustausch etc.).

3.6.4

Denkbar wäre, die Anregung zu unterstützen, dass jede/-r Europäer/-in den Ehrgeiz haben müsste, einmal im Leben nach Brüssel, Straßburg und Luxemburg zu reisen, um die Institutionen zu besichtigen und die Arbeitsweise der EU besser zu verstehen.

3.6.5

Von den Institutionen mitfinanzierte Kommunikationsvorhaben, wie sie die Kommission in ihrer Mitteilung „Debate Europe“ zum Plan D vorsieht, sollten zweckmäßigerweise auch ein Element grenzübergreifender Initiativen enthalten.

3.7   Bessere Nutzung vorhandener Ressourcen

3.7.1

Die EWSA-Stellungnahmen sind als für jedermann zugängliche Analysen der Entwürfe von Rechtsvorschriften (Stellungnahmen auf Befassung) und als Ausdruck der Anliegen der Bürger/-innen (Initiativstellungnahmen) nicht nur inhaltlich von Interesse, sondern vor allem auch aufgrund der Tatsache, dass sie in alle Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden und somit als gemeinsamer Ausgangspunkt für weitere Überlegungen dienen könnten.

3.7.2

Um sich darüber zu informieren, was andernorts vorgeht, bedarf es eines unionsweiten Kommunikationsmediums. Grenzen abbauen, bedeutet auch zu wissen, wie die Esten ihren Müll entsorgen, wie man in Barcelona heizt, wie viel Mutterschaftsurlaub den Irinnen zusteht oder wie die Lohngestaltung in Rumänien erfolgt. Das Bewusstsein, dass die Menschen in anderen Teilen Europas vor denselben Herausforderungen stehen, und das Wissen darüber, wie Probleme andernorts gelöst werden: dies wird dazu beitragen, dass sich der Einzelne als Teil eines gemeinsamen Europas begreift.

3.7.3

Einem transnationalen, audiovisuellen Medium, wie z.B. Euronews, kommt eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Bildmaterial und Reportagen zu. Es müsste sichergestellt werden, dass die nationalen öffentlich-rechtlichen Sender explizit zur Berichterstattung über Europafragen verpflichtet werden; außerdem müsste eine europäische öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalt geschaffen werden.

3.7.4

Die Eurovision könnte stärker dazu genutzt werden, um Sendungen aus bestimmten Anlässen zu einer festen Einrichtung zu machen und Europa zu etwas Gewohntem werden zu lassen: Übertragung der Wünsche des Kommissionspräsidenten in allen Sprachen, europäischer Sportwettbewerbe usw.

3.8   Europa ist nicht gleich Ausland

3.8.1

In zu vielen EU-Mitgliedstaaten fallen Europafragen in die Zuständigkeit des Außenministeriums; noch sind Informationen zum Thema Europa in den Medien zu häufig unter der Rubrik „Ausland“ zu finden, und in zu vielen Organisationen werden Europafragen im Ressort „Internationales“ behandelt. In Wirklichkeit ist es aber doch so, dass zur Arbeit der nationalen Parlamente die Umsetzung von EU-Richtlinien gehört, die alle Bereiche der Gesellschaft betreffen; es handelt sich demnach nicht um „auswärtige“, sondern um „innere“ Angelegenheiten. Europafragen spielen heutzutage in sämtliche Bereiche der Innenpolitik der Mitgliedstaaten hinein. Es müssten mit umfassenden Kompetenzen ausgestattete Europa-Ministerien mit eigenen Dienststellen zur Erstellung von Analysen und Prognosen und zur Kommunikation und Unterstützung der Zivilgesellschaft geschaffen werden.

3.8.2

Des Weiteren muss bei jedem Thema auch dessen europäische Dimension berücksichtigt und verglichen werden, wie es in den anderen EU-Mitgliedstaaten behandelt wird.

3.8.3

Das Ausland beginnt an den Außengrenzen der EU und nicht an den Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten. Der Reiz, den das „europäische Modell“ für Drittstaaten hat, verdeutlicht den eigentlichen Sinn der europäischen Integration, sei es nun im Hinblick auf den Aufbau eines großen Marktes oder eines transnationalen Demokratiemodells zur Abbildung der Vielfalt.

3.8.4

Die Organisation von Informationsveranstaltungen für Führungskräfte aus anderen Erdteilen mit Erläuterungen zum europäischen Integrationsprozess und der Arbeitsweise der EU könnte zu einem besseren Image Europas sowohl in der Welt als auch innerhalb der EU selbst sowie zur weltweiten Verbreitung der europäischen Werte beitragen.

3.9   Organisation von Veranstaltungen

3.9.1

Wie jeder Kommunikationsprofi weiß, muss man, um von sich reden zu machen, Events veranstalten und geplante Ereignisse für die Kommunikation nutzen. Müsste nicht etwa bei der Medaillenverleihung im Rahmen internationaler Sportwettkämpfe die Europaflagge gemeinsam mit der Flagge des jeweiligen Mitgliedstaates gehisst werden? Sollten die Sportler auf ihren Anzügen außer den Nationalfarben nicht auch die Europaflagge tragen? Und sollten bei den Olympischen Spielen nicht die Medaillen gezählt werden, die Europa errungen hat?

3.9.2

Die Europawahlen und der Jahrestag des Falls der Berliner Mauer sind weitere Ereignisse, die nicht versäumt werden dürfen. Zudem sollte der Europatag am 9. Mai, eventuell anstelle eines anderen arbeitsfreien Tages, zum Feiertag erklärt werden. Schließlich sollten EU-Veranstaltungen nicht ausschließlich in Brüssel organisiert und nationalen Feiertagen eine europäische Dimension verliehen werden.

4.   Verweis auf frühere Empfehlungen des Ausschusses

4.1

Der Ausschuss weist auf seine früheren Empfehlungen hin, die er im Zusammenhang mit dem Kommunikationsthema an die Kommission gerichtet hat, wie etwa die Empfehlungen im Anhang zu seiner Stellungnahme vom Oktober 2005 zum Thema „Denkpause: Struktur, Themen und Rahmen für eine Bewertung der Debatte über die Europäische Union“ (CESE 1249/2005 (4)), seine Stellungnahme vom Dezember 2005 zum Thema „Der Beitrag der Kommission in der Zeit der Reflexion und danach: Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion“ (CESE 1499/2005 (5)), seine Stellungnahme zum „Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik“ vom Juli 2006 (CESE 972/2006 (6)) sowie seine im April 2008 verabschiedete Stellungnahme „Partnerschaft für die Kommunikation über Europa“ (CESE 774/2008).

Brüssel, den 10. Juli 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  Brüssel, 2.4.2008, KOM(2008) 158 endg.

(2)  Siehe die Stellungnahme des EWSA vom 26.10.2006 zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“, Berichterstatterin: Frau LE NOUAIL MARLIÈRE (ABl. C 324 vom 30.12.2006), außerdem die im Juli 2008 zur Verabschiedung anstehende Sondierungsstellungnahme zum Thema „Mehrsprachigkeit“, Dossier SOC/306, Berichterstatterin: Frau LE NOUAIL MARLIÈRE, sowie die Vorschläge der Gruppe um Amin Maalouf.

(3)  ABl. C 309 vom 16.12.2006, S. 115-119.

(4)  ABl. C 28 vom 3.2.2006, S. 42-46.

(5)  ABl. C 65 vom 17.3.2006, S. 92-93.

(6)  ABl. C 309 vom 16.12.2006, S. 115-119.


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