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Document 52007DC0739

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 5 der Richtlinie Nr. 84/2000/EG zur Regelung der Sommerzeit

/* KOM/2007/0739 endg. */

52007DC0739

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 5 der Richtlinie Nr. 84/2000/EG zur Regelung der Sommerzeit /* KOM/2007/0739 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 23.11.2007

KOM(2007) 739 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

gemäß Artikel 5 der Richtlinie Nr. 84/2000/EG zur Regelung der Sommerzeit

INHALTSVERZEICHNIS

1. Zusammenfassung des bisherigen europäischen Rechtsrahmens 3

2. Rückschau auf die eingehende Untersuchung der Auswirkungen der Sommerzeit durch die Kommission 4

3. Die Auswirkungen der Sommerzeit – Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben 5

3.1. Stellungnahme der Mitgliedstaaten zur geltenden Regelung 5

3.2. Auswirkungen auf die am stärksten betroffenen Wirtschaftssektoren 5

3.3. Neue Studien 6

3.4. Ansichten der Bürger 7

4. Fazit 8

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

gemäß Artikel 5 der Richtlinie Nr. 84/2000/EG zur Regelung der Sommerzeit (Text von Bedeutung für den EWR)

HINTERGRUND

Am 19. Januar 2001 haben der Rat und das Europäische Parlament gemeinsam die Richtlinie zur Regelung der Sommerzeit verabschiedet[1].

Nach Artikel 5 der Richtlinie legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über die Auswirkungen dieser Richtlinie in den betroffenen Sektoren vor. Gemäß demselben Artikel mussten die Mitgliedstaaten der Kommission bis spätestens 30. April 2007 die Informationen übermitteln, auf denen dieser Bericht beruht.

Mit dieser Mitteilung wird der in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 84/2000 vorgeschriebene Bericht vorgelegt.

1. ZUSAMMENFASSUNG DES BISHERIGEN EUROPÄISCHEN RECHTSRAHMENS

Die meisten Mitgliedstaaten haben die Sommerzeit im Laufe der siebziger Jahre eingeführt, andere haben auf diese Maßnahme schon viel früher zurückgegriffen und über längere oder kürzere Zeiträume angewandt.

In der ersten Richtlinie vom 22. Juli 1980, die 1981 in Kraft trat, wurde ein gemeinsames Datum nur für den Beginn der Sommerzeit festgelegt. In den nachfolgenden Richtlinien wurden für den Beginn der Sommerzeit ein gemeinsames Datum, nämlich der erste Sonntag im März, und für das Ende der Sommerzeit zwei Daten festgelegt. So fiel für die Staaten auf dem Kontinent das Ende der Sommerzeit auf den ersten Sonntag im September, während für das Vereinigte Königreich und Irland der vierte Sonntag im Oktober als Endtermin galt. Diese Situation blieb unverändert bis zur Verabschiedung der 7. Richtlinie 94/21/EG vom 30. Mai 1994, mit der erstmals ab 1996 für das Ende der Sommerzeit ein gemeinsames Datum festgelegt wurde, nämlich der erste Sonntag im Oktober. Damit wurde 16 Jahre nach Verabschiedung der ersten Richtlinie der Kalender schließlich vollständig aufeinander abgestimmt. Mit der achten Richtlinie 97/44/EG[2] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 1997 wurde die siebte Richtlinie um vier Jahre verlängert (von 1998 bis 2001 einschließlich).

Schließlich wurde mit der geltenden Richtlinie die achte Richtlinie verlängert, und zwar anders als alle vorhergehenden Richtlinien, um eine unbegrenzte Dauer. Schließlich kommt es für einige Sektoren, wie in den Erwägungsgründen der Richtlinie erläutert, auf eine langfristige Planungssicherheit an. Allerdings, und darauf wird auch verwiesen, sollte die Anwendung der Richtlinie weiterhin beobachtet werden, weshalb die Kommission hierüber einen Bericht vorlegen wird.

2. RÜCKSCHAU AUF DIE EINGEHENDE UNTERSUCHUNG DER AUSWIRKUNGEN DER SOMMERZEIT DURCH DIE KOMMISSION

Bevor sie den Vorschlag für die neunte Richtlinie vorgelegt hat, hat die Kommission eine eingehende Prüfung der Auswirkungen der Sommerzeit, also der zweimal jährlich vorgenommenen Zeitumstellung, und der Tatsache, dass es morgens noch länger dunkel und abends länger hell ist, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgenommen.

Hierzu hat ein unabhängiger Berater eine Studie durchgeführt. Der Berater hatte den Auftrag, die verschiedenen zum Thema bereits vorhandenen gemeinschaftsweiten und nationalen Studien zu berücksichtigen und Befragungen von Sachverständigen und interessierten Kreisen der betroffenen Bereiche sowie der Mitgliedstaaten durchzuführen, um seine Schlussfolgerungen daraus zu ziehen und entsprechende Empfehlungen vorzulegen.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen, die sich für die Kommission aus dieser Studie ergaben, sind in dem Vorschlag für die vorliegende Richtlinie enthalten und lassen sich wie folgt zusammenfassen[3]:

1. Mehr als 20 Jahre nach der Verabschiedung der ersten Richtlinie haben die Wirtschaftssektoren, die als am stärksten davon betroffen gelten, wie Landwirtschaft, Fremdenverkehr und Verkehr , die Sommerzeit in ihre Aktivitäten integriert und stellen deren Existenz nicht mehr in Frage.

2. Im Verkehrssektor konnten durch die vollständige Harmonisierung der Sommerzeit die großen Probleme, die es in der Vergangenheit gab, ausgeräumt werden.

3. Die Sommerzeit begünstigt alle möglichen Freizeitbeschäftigungen am Abend, da diese nun bei Tageslicht ausgeübt werden können.

4. Angesichts widersprüchlicher Studien lassen sich keine eindeutigen Schlussfolgerungen in Bezug auf die Auswirkungen der Sommerzeit auf die Umwelt ziehen. Diese Feststellung gilt insbesondere für die Frage, ob die Sommerzeit, verglichen mit einer Situation ohne Zeitumstellung, die Ozonbildung begünstigt oder verringert.

5. Die Sommerzeit ermöglicht Energieeinsparungen , da am Abend, wenn es länger hell ist, weniger Strom für Licht benötigt wird. Allerdings verringern sich diese Einsparungen aufgrund des erhöhten Heizungsbedarfs am Morgen nach der Zeitumstellung und des zusätzlichen Kraftstoffverbrauchs durch das möglicherweise größere Verkehrsaufkommen am Abend, wenn es länger hell ist. Auch sind die tatsächlich erzielten Einsparungen schwer zu bestimmen und fallen allenfalls gering aus.

6. Die möglichen Auswirkungen der Sommerzeit auf die Gesundheit hängen überwiegend mit der Tatsache zusammen, dass der Körper sich an die Zeitumstellung im April und im Oktober anpassen muss. Bei dem gegenwärtigen Stand der Forschungen und dem heutigen Wissensstand geht man davon aus, dass die meisten Störungen von kurzer Dauer sind und keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen.

7. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit stellt sich die Frage, inwieweit sich die längere Dunkelheit am Morgen, vor allem im Frühjahr und im Herbst, und die längere Helligkeit am Abend auf die Zahl der Verkehrsunfälle auswirken. Da hierzu die Datenlage nicht ausreicht und auch andere Faktoren, wie das Wetter, eine Rolle spielen, lässt sich keine eindeutige Kausalität zwischen der Sommerzeit und der Zahl der Unfälle feststellen.

Anhand der von den Mitgliedstaaten im Zuge der Vorbereitung dieses Berichts übermittelten Angaben dürften sich die Schlussfolgerungen dieser Studie gegebenenfalls aktualisieren bzw. komplettieren lassen.

3. DIE AUSWIRKUNGEN DER SOMMERZEIT – ZUSAMMENFASSUNG DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN ÜBERMITTELTEN ANGABEN

25 Mitgliedstaaten haben der Kommission ihre Kommentare zur Auswirkung der Sommerzeit in ihrem Land übermittelt. Bei den anderen Mitgliedstaaten geht die Kommission davon aus, dass in den betreffenden Ländern keine Informationen speziell zu den Auswirkungen der Sommerzeit vorliegen[4].

Die Beiträge der Mitgliedstaaten lassen sich wie folgt zusammenfassen:

3.1. Stellungnahme der Mitgliedstaaten zur geltenden Regelung

Keiner der Mitgliedstaaten fordert eine Änderung der geltenden Regelung. Die Mitgliedstaaten unterstreichen insbesondere im Hinblick auf den Verkehrssektor mehrheitlich die Bedeutung einer aufeinander abgestimmten Sommerzeit in der EU.

Belgien befürwortet die Beibehaltung der geltenden Regelung oder, alternativ, die ganzjährige Anwendung der Sommerzeit.

3.2. Auswirkungen auf die am stärksten betroffenen Wirtschaftssektoren

Die Mitgliedstaaten haben mehrheitlich, teils auf der Grundlage von in den Sektoren durchgeführten Anhörungen, festgestellt, dass es in ihrem Land keine Hinweise darauf gibt, dass sich die Sommerzeit nennenswert auf die am stärksten davon betroffenen Wirtschaftszweige, wie Landwirtschaft, Verkehr und Fremdenverkehr, auswirken würde.

In Lettland gehen die Fremdenverkehrsexperten davon aus, dass sich die Sommerzeit auf den Fremdenverkehr insofern positiv auswirkt, als zum Beispiel die Nachfrage nach Produkten für Freizeitaktivitäten (Rad fahren, Boot fahren usw.) gestiegen ist.

Italien gibt an, dass der Bau- und Agrarsektor, vor allem im Süden des Landes, von der Sommerzeit profitieren, da es zur gleichen Zeit am Morgen weniger heiß ist als ohne Zeitumstellung.

Man darf davon ausgehen, dass anhand der aus den Mitgliedstaaten vorliegenden Informationen, die für den Richtlinienvorschlag gezogene Schlussfolgerung nach wie vor gilt: Die Wirtschaftssektoren haben die Sommerzeit in ihre Aktivitäten integriert.

3.3. Neue Studien

Einige Mitgliedstaaten haben neue quantitative Studien durchgeführt. Diese Studien befassen sich mit der Auswirkung der Sommerzeit auf den Energieverbrauch, die Verkehrssicherheit und die Gesundheit.

Energie

In Bulgarien wurde eine statistische Auswertung durch den Strombetreiber vorgenommen, die sich auf den Stromverbrauch in den letzten drei Jahren bezieht und ergeben hat, dass sich aus der Nichtverwendung künstlichen Lichts jährlich Einsparungen von 20,5 GWh ergeben, also etwa 0,01 % des Gesamtverbrauchs des Landes 2005[5].

Bei einer 2006 in Frankreich durchgeführten Studie wurde anhand von Simulationen die aktuelle Situation mit einer Situation ohne Sommerzeit verglichen. Die Studie ergab, dass sich mit Hilfe der Sommerzeit Energieeinsparungen von 684 GWh (Licht und Klimaanlagen) erzielen ließen, wobei 14 GWh mehr an Heizenergie benötigt wurden, woraus sich eine Einsparung von 0,014 % gegenüber dem Gesamtverbrauch 2005 ergab[6]. Die Studie hat auch gezeigt, dass bei einer Vorverlegung der Sommerzeit um einen Monat ein zusätzlicher Lichtgewinn um 45GWh erzielt werden könnte.

In Slowenien haben verschiedene von den Stromerzeugern durchgeführte statistische Untersuchungen keine oder allenfalls geringe Auswirkungen der Zeitumstellung im März und Oktober auf den Stromverbrauch ergeben.

In Estland zeigen die Statistiken, dass in den Jahren 2000 und 2001, als in dem Land ausnahmsweise nicht die Sommerzeit galt, der Stromverbrauch der Haushalte im Zeitraum April bis Oktober höher lag als in den Jahren vor 2000 oder nach 2001. Allerdings lag der Unterschied unter 10 % und das Verhältnis zwischen dem Verbrauch im Sommer und im Winter entsprach dem Wert, der für die Jahre, in denen die Sommerzeit galt, ermittelt wurde.

In Lettland wurde Ende März 2006 der Stromverbrauch und die Höchstlast des Stromsystems vor und nach dem Zeitpunkt der Zeitumstellung im Frühjahr verglichen. Die bei diesen beiden Parametern festgestellten Veränderungen waren gering.

In Zypern schlägt der Verband der Astronomen in einem Bericht vor, die Dauer der Sommerzeit zu verkürzen und diese nur zwischen Mai und September anzuwenden. Damit fielen unter die Sommerzeit die Monate mit einer Sonnenscheindauer von mindestens 12 Stunden, mit Ausnahme des Monats April, und mit einer Durchschnittstemperatur von unter 24 °C. Dem Bericht zufolge könnten dadurch im Vergleich zum geltenden Kalender Energieeinsparungen erzielt werden, ohne dass jedoch für diese Annahme quantitative Untersuchungen vorgelegt würden.

Sicherheit im Straßenverkehr

In Estland hat eine Vergleichsstudie der Zahl der Unfälle mit Opfern (Tote oder Verletzte) 30 Tage vor und nach der Zeitumstellung in den Jahren 2004 bis 2006, gemessen an der jährlichen Gesamtzahl der Unfälle keine signifikanten statistischen Abweichungen ergeben.

Untersuchungen der „Estradas de Portugal“[7] haben keinen direkten Zusammenhang zwischen der Sommerzeit und der Verkehrssicherheit ergeben. Diese Feststellung wurde von mehreren Verkehrssachverständigen bestätigt.

Gesundheit

In Finnland wurden 2003 und 2004 im Rahmen von zwei Studien anhand einer Auswahl von 10 Personen die Auswirkungen der Zeitumstellung im März auf den Körper untersucht. Bei den Studien wurden während vier Tagen nach der Zeitumstellung Auswirkungen auf den Schlaf und den körpereigenen Rhythmus festgestellt. Die Autoren verweisen jedoch darauf, dass die Studien aufgrund der kleinen Zahl von Versuchspersonen keine Rückschlüsse auf die gesamte Bevölkerung zulassen.

Zusammenfassend lässt sich insbesondere für den Energiesektor feststellen, dass neueste quantitative Studien Energieeinsparungen im Vergleich zum Gesamtverbrauch an Energie bestätigen, auch wenn diese nur gering ausfallen, und einen möglicherweise höheren Energieverbrauch aufgrund des größeren Verkehrsaufkommens am Abend nicht berücksichtigen. Auch dürfte der Energieverbrauch für Beleuchtung weiter in dem Maße zurückgehen, wie verstärkt Energiesparlampen eingesetzt werden, worauf u. a. der Verband gegen die Sommerzeit (ACHED) verweist. In welchem Umfang diese Energieeinsparungen durch größere Energieeinsparungen bei den zunehmend im Dienstleistungssektor eingesetzten Klimaanlagen wieder aufgefangen werden, wird sich jedoch erst in Zukunft zeigen.

3.4. Ansichten der Bürger

Meinungsumfragen in den Mitgliedstaaten

Einige Mitgliedstaaten haben die Ergebnisse von jüngsten Meinungsumfragen oder öffentlichen Anhörungen (über das Internet) zur Sommerzeit mitgeteilt.

In Estland hat eine 2001 durchgeführte Umfrage gezeigt, dass sich die Zahl der Befürworter und Gegner der Sommerzeit die Waage hält.

In Litauen hat eine 2006 durchgeführte Umfrage ergeben, dass 55 % gegen und 32% für die Sommerzeit sind.

In Lettland wurden 2006 zwei Internet-Anhörungen durchgeführt. Sie ergaben, dass 60 % der Teilnehmer an der Anhörung sich gegen die Sommerzeit aussprachen. Allerdings stützt sich das Ergebnis auf keine repräsentative Gruppe von Teilnehmern, sondern nur auf die Personen, die an der Anhörung teilgenommen haben.

Nach einer in Frankreich vom Institut CREDOC 2005 durchgeführten Umfrage befürworten etwa 2/3 der Franzosen die Sommerzeit oder stehen ihr gleichgültig gegenüber, d. h., dass seit 1993 der Anteil der Befürworter um 12 Prozentpunkte gestiegen ist, während sich die Ablehnung um 13 Prozentpunkte verringert hat. Eine von SOFRES 2002 durchgeführten Umfrage ergab jedoch eine Unterstützung von 45 % für eine ganzjährige Zeitumstellung, einen Anteil von 31,4 % indifferenten Personen und eine Ablehnung von 26,3 %.

Hierzu bleibt festzuhalten, dass es angesichts der geringen Zahl von neueren Umfragen zum Thema nicht möglich ist, eindeutige Schlussfolgerungen zu ziehen, umso weniger als es große Unterschiede zwischen den Ergebnissen der einzelnen Länder gibt und die Umfragen in unterschiedlichem Maß repräsentativ waren.

EUROBAROMETER

Die von Eurobarometer 1990 durchgeführte Erhebung ergab einen Zufriedenheitsindex von 57,4 % für die gesamte Europäische Gemeinschaft.

Eine 1993 durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zum Ende der Sommerzeit ergab eine Präferenz der gesamten Bevölkerung der Gemeinschaft der 12 Mitgliedstaaten für Ende Oktober (54,5 %) statt Ende September (38,4 %), also für die geltende Regelung.

Kontakte mit Verbänden und Bürgern

Die Kommission wurde regelmäßig von ACHED, einem französischen Verband, der die Sommerzeit in Frankreich und Europa ablehnt, kontaktiert. ACHED hat u. a. Schreiben, Vermerke, Artikel und Berichte, überwiegend zwischen den 80er und 90er Jahren, herausgegeben, in denen sich die Verfasser aus verschiedenen Gründen gegen die Sommerzeit aussprechen. Auch verweist der Verband auf eine Reihe älterer Studien zu den Auswirkungen der Sommerzeit.

Andere Verbände, wie die der betroffenen Sektoren, haben sich gegenüber der Kommission nicht geäußert.

Bei der Kommission gehen jedoch gelegentlich Schreiben von Bürgern ein, die sich für eine Änderung der aktuellen Regelung einsetzten (z. B. für eine Abschaffung der Sommerzeit oder die Einführung einer ganzjährigen Sommerzeit).

4. FAZIT

Die der Kommission zur Vorbereitung dieses Berichts zur Verfügung stehenden Angaben erlauben den Schluss, dass das im Richtlinienvorschlag erläuterte Fazit nach wie vor gilt. Abgesehen von der Begünstigung unterschiedlichster Freizeitaktivitäten und der Erzielung geringfügiger Energieeinsparungen fallen die Auswirkungen der Sommerzeit kaum ins Gewicht. Auch werden in den Mitgliedstaaten der EU hinsichtlich der gegenwärtigen Regelung keine Bedenken geäußert.

Aus diesem Grund geht die Kommission davon aus, dass die Sommerzeitregelung, wie sie mit der Richtlinie eingeführt wurde, nach wie vor angemessen ist. Kein Mitgliedstaat hat die Absicht geäußert, die Sommerzeit abzuschaffen oder die Bestimmungen der geltenden Richtlinie zu ändern. Wichtig ist es jedoch, den Kalender aufeinander abzustimmen, um das wichtigste Ziel der Richtlinie, ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts, sicherzustellen.

[1] ABl. L 31 vom 2.2.2001, S. 21.

[2] ABl. L 206 vom 01.08.1997, S. 62.

[3] Siehe Zusammenfassung der Schlussfolgerungen in der Begründung zum Vorschlag für die Richtlinie 2000/84/EG.

[4] Die Kommission hat sich im Juni 2007 an die Mitgliedstaaten gewandt, um ihnen mitzuteilen, dass sie derart zu verfahren beabsichtigt, falls ein Mitgliedstaat bis Ende Juli 2007 keine Informationen vorlegt. Dieser Bericht stützt sich also auf die Informationen, die der Kommission zum 31. Juli 2007 vorlagen.

[5] Quelle: Von EURELECTRIC veröffentlichte Statistiken.

[6] Quelle: Von EURELECTRIC veröffentlichte Statistiken.

[7] Öffentliche Straßenbauverwaltung in Portugal.

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