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Document 52007DC0692

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ALLGEMEINER BERICHT ÜBER DIE HERANFÜHRUNGSHILFE (PHARE – ISPA – SAPARD) 2006 {SEK(2007) 1468}

/* KOM/2007/0692 endg. */

52007DC0692

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ALLGEMEINER BERICHT ÜBER DIE HERANFÜHRUNGSHILFE (PHARE – ISPA – SAPARD) 2006 {SEK(2007) 1468} /* KOM/2007/0692 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 9.11.2007

KOM(2007) 692 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ALLGEMEINER BERICHTÜBER DIE HERANFÜHRUNGSHILFE(PHARE – ISPA – SAPARD)2006 {SEK(2007) 1468}

1. ZUSAMMENFASSUNG

Dies ist der siebte Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Maßnahmen, die aus den drei Heranführungsinstrumenten PHARE, ISPA und SAPARD finanziert wurden. Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 2006. Er konzentriert sich auf die Koordinierung zwischen diesen Instrumenten gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1266/99 des Rates zur Koordinierung der Heranführungshilfe[1] (nachstehend „Koordinierungsverordnung“ genannt). Aufgrund des positiven Ausgangs der Beitrittsverhandlungen 2002 in Kopenhagen wurde der Schwerpunkt anschließend verstärkt auf die Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten für eine erfolgreiche Umsetzung des Besitzstands und die Teilnahme an laufenden oder kommenden Programmen der Europäischen Gemeinschaft ab dem Beitritt gelegt.

PHARE ist auf die prioritären Maßnahmen im Zusammenhang mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands ausgerichtet, d. h. auf die Stärkung der Verwaltungskapazitäten oder die Unterstützung der damit verbundenen Investitionen. Außerdem umfasst dieses Instrument eine Komponente zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.

ISPA (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt) dient der Finanzierung großer Infrastrukturprojekte in den Bereichen Umwelt und Verkehr.

SAPARD (Sonderprogramm zur Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums) dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums.

Die Mittelausstattung der Heranführungsinstrumente geht aus Abschnitt 5 „Überblick über die Mittelausstattung“ hervor.

Die Koordinierung dieser drei Instrumente erfolgt im Wege einer klaren Aufteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Instrumente. Die Koordinierung zwischen den betreffenden Kommissionsdienststellen wird von einem Koordinierungsausschuss auf Direktorenebene gewährleistet. Auf Ebene der Länder hat die Kommission die beitrittswilligen Länder zu einer stärkeren ressortübergreifenden Koordinierung angehalten, die als Grundvoraussetzung für eine zukünftige erfolgreiche Verwaltung der Strukturfonds gilt.

2. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER FUNKTIONSWEISE DER HERANFÜHRUNGSINSTRUMENTE

2.1 Mittelbindungen und Übertragung der Mittel

Zur Übertragung von EU-Mitteln bedarf es Folgendes: 1. eines Rahmenabkommens, 2. eines Beschlusses der Kommission zur Bindung der Haushaltsmittel und 3. einer bilateralen Finanzierungsvereinbarung oder einer Vereinbarung zur Festlegung der finanziellen Verpflichtungen der Gemeinschaft für die betreffende Maßnahme gegenüber dem Empfängerland, d. h. Festlegung von Rechten und Pflichten beider Parteien. Die Verfahren der Entscheidungsfindung und der Mittelbindung sind jedoch bei jedem Instrument anders. Auf die Verfahren für die Finanzierung im Rahmen der einzelnen Instrumente wird in Anhang 1.1 näher eingegangen.

2.2 Umsetzungsstrukturen in den Kandidatenländern

Die Mittel aus den Heranführungsinstrumenten werden über den Nationalen Fonds geleitet, der in jedem Land beim Finanzministerium eingerichtet wird und dem Nationalen Anweisungsbefugten untersteht. Die konkrete Umsetzung von PHARE und ISPA erfolgt über Durchführungsstellen (wie die Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle – Central Finance and Contracts Unit/CFCU), die Mittel vom Nationalen Fonds erhalten[2]. Die Umsetzung bei SAPARD erfolgt durch die zuständige SAPARD-Stelle, die Mittel aus dem Nationalen Fonds erhält.

2.3 Dezentrale Umsetzung gemäß Artikel 12 der Koordinierungsverordnung [3]

Durch den Prozess der Dezentralisierung geht die Verwaltung von EU-Mitteln auf die Behörden der Bewerberländer über.

Im Falle von PHARE und ISPA wurde dieser Prozess im Jahr 2006 im Wege des Dezentralen Durchführungssystems (Decentralised Implementation System/DIS) umgesetzt. Dezentrales Durchführungssystem (DIS) bedeutet, dass die Verfahren zur Verwaltung der aus ISPA- und PHARE-Mitteln finanzierten Maßnahmen einer Ex-ante-Kontrolle unterzogen werden, d. h. die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Auftragsvergabe werden von dem betreffenden öffentlichen Auftraggeber getroffen und der EG-Delegation im Empfängerland zur Genehmigung vorgelegt. Somit sind die Beschaffungsunterlagen vor Einleitung der Ausschreibungen oder Unterzeichnung der Verträge von den EG-Delegationen zu genehmigen.

Im zweiten Quartal 2005 hat Kroatien bei der Kommission einen Antrag auf Akkreditierung seines Dezentralen Durchführungssystems für PHARE und ISPA gestellt. Daraufhin prüften die Audit-Dienststellen der Kommission (GD ELARG und GD REGIO) die Verwaltungskapazitäten in Bezug auf die nationalen und sektoralen Programme/Projekte sowie die Verfahren und Strukturen für die Kontrolle der öffentlichen Finanzen in Kroatien. Auf der Grundlage dieser Bewertung beschloss die Kommission im Februar 2006, die Verwaltung von PHARE[4] und ISPA auf teilweise dezentraler Basis der dazu bestimmten Stelle im kroatischen Finanzministerium zu übertragen.

SAPARD dagegen wird nach dem Erweiterten Dezentralen Durchführungssystem (Extended Decentralisation Implementation System/EDIS) durchgeführt. EDIS ist gleichbedeutend mit der vollständigen Dezentralisierung der Verwaltung und Durchführung der EU-Hilfe, d. h. die Verwaltung der EU-Heranführungsmittel wird den Behörden der Kandidatenländer übertragen, und die Kommission führt keine systematische Ex-ante-Kontrolle der einzelnen Transaktionen durch, sondern beschränkt sich auf eine Ex-post-Kontrolle, wobei sie jedoch die abschließende Verantwortung für die Durchführung des Gesamthaushaltsplans behält.

Eine Delegierung der Zuständigkeit für das Management im Rahmen des DIS- bzw. des EDIS-Systems erfordert von jedem einzelnen Bewerberland die Einrichtung der entsprechenden Management- und Kontrollsysteme, die auf nationaler Ebene vom Nationalen Anweisungsbefugten zu genehmigen sind. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, überprüfen die Dienststellen der Kommission die Einhaltung der einschlägigen Bedingungen, bevor die Kommission die Entscheidung zur Übertragung des Finanzmanagements vornimmt.

2006 wurden in Bulgarien und Rumänien weitere Fortschritte im Hinblick auf die Umstellung auf das EDIS-System auf der Grundlage der Koordinierungsverordnung erzielt. Infolgedessen hat Rumänien im November 2006 die EDIS-Zulassung für seine beiden Durchführungsstellen im Bereich Verkehr erhalten. Die Durchführungsstelle für den Umweltbereich wurde hingegen wegen Kapazitätsmängeln und schwacher Leistungen nicht zugelassen. Über die Zulassung der bulgarischen Durchführungsstelle für den Umweltbereich wird auf der Grundlage künftiger Überprüfungen beschlossen. Bis dahin wird das bisherige DIS-System mit Ex-Ante-Kontrollen fortgesetzt.

Alle ISPA-Durchführungsstellen in Rumänien wurden im Juni 2006 im Anschluss an eine Überprüfung durch die Kommission zugelassen. In Kroatien wurden bislang noch keine Schritte unternommen, um eine EDIS-Zulassung für ISPA zu erhalten, da die Durchführung dieses Instruments sich noch in einer recht frühen Phase befindet.

Bei PHARE und ISPA erfolgt der Übergang zu EDIS in 4 Verfahrensstufen, die in dem Arbeitspapier der Kommission „Vorbereitung auf die Erweiterte Dezentralisierung“ und dem „Fahrplan für ISPA und PHARE zu EDIS“ beschrieben sind. In dem Fahrplan werden Verfahrensstufen genannt, die durchlaufen werden müssen, um die EDIS-Zulassung zu erhalten. Die Stufen 1 bis 3 fallen in die Zuständigkeit der Kandidatenländer und umfassen Defizitbeurteilung, Defizitbehebung und Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Stufe 4 betrifft die Vorbereitung des Kommissionsbeschlusses und fällt somit unter die Zuständigkeit der Kommission. Dieser Beschluss wird nach einer gründlichen Überprüfung gefasst, bei der die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die im EDIS-Antrag des Nationalen Anweisungsbefugten an die Kommission beschrieben sind, unter anderem einer Vor-Ort-Kontrolle unterzogen werden.

Nähere Informationen zu EDIS sind Anhang 1.2 zu entnehmen.

3. MONITORING UND EVALUIERUNG

3.1 PHARE

Die Durchführung der PHARE-Programme erfolgt im Rahmen eines strukturierten Monitoring- und Evaluierungsprozesses. Dafür gibt es in jedem Land einen Gemeinsamen Monitoring-Ausschuss, der von halbjährlich zusammenkommenden Unterausschüssen für das Monitoring einzelner Sektoren unterstützt wird.

In den neuen Mitgliedstaaten gilt für den Gemeinsamen Monitoring-Ausschuss ein überarbeitetes Mandat. Ziel dabei ist eine weitere Stärkung der Monitoring-Funktion des Ausschusses und der mit diesen Maßnahmen verbundenen Berichterstattungspflichten gegenüber der Kommission. Somit legten alle neuen Mitgliedstaaten dem Gemeinsamen Monitoring-Ausschuss ihre Berichte über den Stand der Durchführung der PHARE-Hilfe vor; diese bestätigten die Ergebnisse des Monitorings und der Zwischenevaluierungen sowie die Finanzberichte. Sowohl in Bulgarien als auch in Rumänien hat der Gemeinsame Monitoring-Ausschuss 2006 angesichts der Herausforderungen, die die Behörden dieser Länder in der letzten Vorbereitungsphase vor dem Beitritt zu bewältigen hatten, eine aktive Rolle gespielt. In Kroatien wurde 2006 das System des Gemeinsamen Monitoring-Ausschusses/der Unterausschüsse für das Monitoring einzelner Sektoren eingerichtet, das 2005 im Rahmen von Pilotprojekten erprobt worden war. Auf den Sitzungen der Monitoring-Ausschüsse für Kroatien wurden sowohl die PHARE-Programme als auch dezentralisierte CARDS-Projekte behandelt.

Das Monitoring- und Zwischenevaluierungssystem beinhaltet eine schrittweise Dezentralisierung, d. h. die Übertragung der Zuständigkeiten für diese Aufgaben auf die Kandidatenländer bei gleichzeitiger DIS- und EDIS-Zulassung. Ab 2005 haben alle neuen Mitgliedstaaten ihre dezentralen Monitoring- und Zwischenevaluierungsaufgaben übernommen. In Bulgarien und Rumänien war die Zuständigkeit für das Monitoring 2001 dezentralisiert worden, die Zwischenevaluierungen waren aber bis zum Beitritt zentralisiert. Die Übernahme der dezentralisierten Zwischenevaluierungen durch die bulgarischen und rumänischen Behörden ist für Anfang 2007 vorgesehen. Kroatien hat im Februar 2006 die DIS-Zulassung erhalten, womit dem Land gleichzeitig auch die Verantwortung für die Monitoring-Aufgaben übertragen wurde.

2006 wurden im Rahmen der von der GD Erweiterung zentralisierten Zwischenevaluierung 24 einzelne Länder-, Sektor-, Ad-hoc- und thematische Berichte über die PHARE-Hilfe für Bulgarien und Rumänien erstellt.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen der Evaluierungen für Bulgarien und Rumänen:

- Insgesamt sind die Evaluierungen zu dem Schluss gekommen, dass die Leistungen des Programms PHARE sich innerhalb des betrachteten Zeitraums verbessert haben, aber weiterhin ein gemischtes Bild erkennen lassen;

- Die Durchführung von PHARE bleibt angesichts der Verzögerungen bei den Vertragabschlüssen eine Herausforderung;

- Die Leistungen wurden in der Regel angemessen erbracht, auch wenn die geplanten Termine nicht immer eingehalten wurden;

- Die Twinning-Partnerschaften sind für den Institutionenaufbau besonders erfolgreich gewesen und haben die Absorptionskapazität der Empfänger vergrößert;

- Die sektorspezifischen Leistungen von PHARE wiesen große Unterschiede auf. In Rumänien haben die Sektoren Umwelt und Binnenmarkt die besten Wertungen erhalten. Am schlechtesten eingestuft wurden die Leistungen in den Sektoren wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt sowie Energie und Verkehr; in Bulgarien hat der Umweltsektor die beste Einstufung erhalten; am schlechtesten eingestuft wurden dort die Leistungen in den Sektoren wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt sowie Energie und Verkehr;

- Die Unterstützung im Rahmen von PHARE wurde dringend benötigt um die Reformen im Bereich der öffentlichen Verwaltung und im Justizwesen einzuleiten, bei denen allerdings keine ausreichenden Fortschritte erzielt wurden;

- PHARE hatte nur geringe Auswirkungen auf die Vorbereitung der Empfängerländer auf die Strukturfonds; die Beschleunigung der Vorbereitungen für die Strukturfonds war überwiegend darauf zurückzuführen, dass die Behörden selbst angesichts des bevorstehenden Beitritts größere Anstrengungen unternommen haben;

- PHARE hat nicht genug dazu beigetragen, sicherzustellen, dass nationale Koordinierungsstrukturen und –verfahren eingerichtet wurden;

Die Nachhaltigkeit der im Rahmen von PHARE geleisteten Hilfe wird allmählich ausgebaut, da PHARE das rechtliche, organisatorische und administrative System in zahlreichen Sektoren gestärkt hat.

3.2 ISPA

Monitoring und Evaluierung der ISPA-Projekte richten sich nach der ISPA-Verordnung und den Bestimmungen der Finanzierungsvereinbarung. Die Fortschritte bei der Durchführung werden systematisch zweimal im Jahr sowie regelmäßig durch die Kommissionsdienststellen und besonders durch die Monitoring-Ausschüsse evaluiert.

Die Anforderungen für die Ex-post-Evaluierung sind in Abschnitt XIII des Anhangs zur Finanzierungsvereinbarung aufgeführt, die für jedes Projekt zwischen der Kommission und dem begünstigten ISPA-Land abgeschlossen wird. In diesem Abschnitt heißt es, dass die Kommission und das Empfängerland nach Abschluss eines jeden Projekts dessen Auswirkungen und die Art seiner Durchführung evaluieren. In Rumänien und Kroatien waren bis Ende 2006 keine Projekte abgeschlossen worden. In Bulgarien waren Ende 2006 einige Projekte zwar weitgehend fertig gestellt worden, bisher wurde jedoch noch kein Investitionsprojekt abgeschlossen. In diesem Jahr wurde daher keine Ex-Post-Evaluierung eingeleitet.

3.3 SAPARD

Monitoring und Evaluierung der SAPARD-Programme unterliegen den Bestimmungen der „Mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen“. 2006 sind die einzelnen Monitoring-Ausschüsse mindestens einmal zusammengetreten. Die Kommission arbeitete bei der Anpassung und Durchführung der Monitoring- und Evaluierungssysteme weiterhin eng mit den begünstigten Ländern zusammen. Die Sitzungen der Monitoring-Ausschüsse im Jahr 2006 boten eine gute Gelegenheit, über folgende Punkte zu beraten und zu entscheiden: i) Überwachung der Durchführung der einzelnen Programme, ii) Genehmigung notwendiger Änderungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Programmen und zur Verbesserung der Absorptionskapazität der Programme (BG, RO), sowie iii) Annahme der Jahresberichte über die erreichten Fortschritte im Hinblick auf die Durchführung der SAPARD-Programme, bevor diese der Kommission offiziell vorgelegt werden.

4. KOORDINIERUNG

4.1. Allgemeines

Nach Maßgabe der Koordinierungsverordnung sorgt die Kommission für eine enge Koordinierung zwischen den drei Heranführungsinstrumenten. In der Verordnung wird genau abgegrenzt, aus welchem Instrument für welchen Bereich Hilfe geleistet wird, so dass die Gefahr von Überschneidungen zwischen den verschiedenen Instrumenten so gering wie möglich gehalten wird.

Die Beitrittspartnerschaften bilden den allgemeinen Bezugsrahmen für die Hilfe im Rahmen der drei Heranführungsinstrumente. Im Fall von PHARE werden sie durch die Nationalen Entwicklungspläne und im Fall von ISPA durch die nationalen Strategien für Umwelt und Verkehr ergänzt. SAPARD-Projekte werden auf der Grundlage von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum für 2000-2006 ausgewählt, die auf der Grundlage von Plänen der Kandidatenländer erstellt und für jedes dieser Länder von der Kommission im Jahr 2000 genehmigt wurden.

Bei der allgemeinen Koordinierung spielt der PHARE-Verwaltungsausschuss eine wichtige Rolle. Gemäß Artikel 9 der Koordinierungsverordnung unterstützt der Ausschuss die Kommission bei der Koordinierung der Maßnahmen im Rahmen der 3 genannten Instrumente, und die Kommission unterrichtet den Ausschuss über die vorläufigen Mittelzuweisungen je Land und Heranführungsinstrument sowie über die von ihr ergriffenen Maßnahmen zur Koordinierung mit der EIB, anderen Instrumenten der Gemeinschaft und den Internationalen Finanzinstitutionen.

4.2. Koordinierung innerhalb der Kommission

Das Programm PHARE und die Koordinierung der Instrumente liegen in der Zuständigkeit der Generaldirektion Erweiterung, die durch den PHARE-Verwaltungsausschuss unterstützt wird. Für das Programm ISPA ist die Generaldirektion Regionalpolitik und für das Programm SAPARD die Generaldirektion Landwirtschaft zuständig.

Die Programmierung wird im Wege von erweiterten dienststellenübergreifenden Konsultationen koordiniert. Darüber hinaus wurde für die Heranführungsinstrumente in den beteiligten Kommissionsdienststellen ein Koordinierungsausschuss auf Direktorenebene eingerichtet. Dieser befasst sich insbesondere mit der Vorbereitung von EDIS im Rahmen von PHARE und ISPA.

Der auf Direktorenebene eingesetzte Koordinierungsausschuss der Kommission für die 3 Heranführungsinstrumente ist 2006 nicht offiziell zusammengetreten. Dennoch wurden zahlreiche Sitzungen insbesondere im Hinblick auf die Einführung des neuen Heranführungsinstruments (Instrument for Pre-Accession – IPA) und seine relevanten Komponenten einberufen[5].

Zur Vermeidung von Doppelarbeit hat die Kommission unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Koordinierungsverordnung die Schnittstelle zwischen PHARE und SAPARD genau festgelegt. Für die Koordinierung des Projektmonitoring sorgt der Gemeinsame Monitoring-Ausschuss. Dieser wird, wo immer dies möglich ist, von den ISPA-Monitoring-Ausschüssen und den einschlägigen PHARE-Unterausschüssen unterstützt.

4.3. Koordinierung innerhalb der Kandidatenländer

Die Kommission hält die Kandidatenländer ausdrücklich dazu an, die Koordinierung zwischen den Ministerien zu verstärken, da sie eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches zukünftiges Management der Strukturfonds und auf kürzere Sicht für die Umsetzung der PHARE-Komponente für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (ESC) darstellt. Auch wenn bereits beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, bedarf diese ressortübergreifende Koordinierung noch weiterer Verbesserungen. Da ein dezentrales Management bei SAPARD von Anfang an vorgesehen war bzw. bei PHARE und ISPA immer häufiger wird, muss auch die Kompetenz der Kandidatenländer zur ordnungsgemäßen Koordinierung der aus den Heranführungsinstrumenten geförderten Maßnahmen sowie zur Vermeidung von Überschneidungen entsprechend gestärkt werden.

Die Kommission hat diese Länder daher aufgefordert, die für eine wirksame und effiziente Koordinierung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission hat den Kandidatenländern und den Kommissionsdelegationen eine Checkliste übermittelt, anhand derer die Delegationen überprüfen können, ob die betreffende Durchführungsstelle in der Lage ist, das PHARE-ESC-Programm einwandfrei und effizient zu verwalten. Gemäß dieser Liste ist eine Evaluierung durchzuführen, um nachzuweisen, dass die bestehenden Koordinierungsmechanismen angemessen und geeignet sind sicherzustellen, dass Überschneidungen zwischen den Instrumenten der Gemeinschaft, insbesondere PHARE CBC (PHARE-Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit), SAPARD und ISPA vermieden werden.

4.4. Koordinierung mit der EIB und den internationalen Finanzinstitutionen

Während des gesamten Programmierungszyklus konsultiert die Kommission die internationalen Finanzinstitutionen und die bilateralen Geber regelmäßig, um Möglichkeiten für gemeinsame Maßnahmen und ergänzende Konzepte zur Verwirklichung der Heranführungsprioritäten zu ermitteln.

Die Zusammenarbeit und Projektkofinanzierung mit der EIB und anderen internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der Weltbank und der Entwicklungsbank des Europarates (in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau/KfW) erfolgt im Rahmen der geänderten Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und den teilnehmenden internationalen Finanzinstitutionen zugunsten der Heranführungsländer vom 26. April 2006.

Im Rahmen von PHARE sind die Möglichkeiten einer Kofinanzierung durch internationale Finanzinstitutionen bei Investitionsprojekten auf nationaler Ebene begrenzt, da die Programmierungsmechanismen bei PHARE und die Mechanismen der Darlehenszuweisung in der Zeitplanung zu unterschiedlich sind. Eine enge Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen wird jedoch aufrechterhalten, um zu gewährleisten, dass tragfähige Rahmenbedingungen festgelegt werden, die eine Darlehensfinanzierung ermöglichen, sofern dies angebrachter erscheint als eine Fondsfinanzierung, so dass der Grundsatz der Zusätzlichkeit bei den beiden Finanzierungsformen gewahrt ist.

Die im Rahmen von PHARE finanzierten horizontalen Programme konnten von den zehn PHARE-Ländern bis zum Jahr 2005 in Anspruch genommen werden. Die seit 2005 eingeleiteten neuen Programme richten sich nur noch an 4 Länder: Rumänien, Bulgarien, Kroatien und die Türkei[6]. Die fachspezifische Thematik und das Mehrländerkonzept der aufeinander folgenden horizontalen Finanzfazilitäten erforderten die Beteiligung hochspezialisierter Finanzinstitutionen mit langjähriger Erfahrung im internationalen Finanzwesen sowie der Entwicklung von KMU und des kommunalen Sektors. Gegenüber Finanzinstitutionen des Privatsektors, die gewinnorientierte Investitionen finanzieren, wurden internationale Finanzinstitutionen mit öffentlich-rechtlichem Status bevorzugt, die die Werte der EU, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung teilen und ähnliche Ziele des öffentlichen Interesses verfolgen.

Die erste Finanzierungsfazilität wurde 1999 zusammen mit der EBWE eingerichtet. In den folgenden Jahren schlossen sich die Entwicklungsbank des Europarates, die das Programm in Zusammenarbeit mit der KfW durchführt, und die EIB den Fazilitätsprogrammen an. Seit 1999 hat die Kommission 32 Fazilitätsprogramme eingeleitet:

- 18 Finanzierungsfazilitäten für KMU mit insgesamt 376 Mio. € an EU-Anreizen und 2 328,25 Mrd. € an Krediten der internationalen Finanzinstitutionen; Ende Februar 2007 waren bereits 287,6 Mio. € der EU-Anreize für Projekte gebunden;

- 11 Finanzierungsfazilitäten für Kommunen mit insgesamt 117,8 Mio. € an EU-Anreizen und 589 Mio. € an Krediten der internationalen Finanzinstitutionen; Ende Februar 2007 waren bereits 41,3 Mio. € der EU-Anreize für Projekte gebunden;

- 3 Finanzierungsfazilitäten zur Förderung der Energieeffizienz, mit 53 Mio. EUR an EU-Anreizen und 212 Mio. EUR an Krediten der internationalen Finanzinstitutionen, wurden 2006 erstmals eingerichtet; die Durchführung beginnt im April 2007.

Die Finanzierungsfazilität für KMU ist ein Mehrländerprogramm, das die Kapazitäten von Finanzintermediären (Banken, Leasinggesellschaften usw.) in den Empfängerländern (neue Mitgliedstaaten und Kandidatenländer) stärken soll, damit sie ihre Finanzierungsangebote zugunsten von KMU erweitern und aufrechterhalten können.

Der Mechanismus der Finanzierungsfazilität für Kommunen ähnelt dem der Finanzierungsfazilität für KMU. Darlehens- und Risikoteilungsinstrumente aus Mitteln der internationalen Finanzinstitutionen werden mit nicht rückzahlbaren finanziellen Anreizen für lokale Finanzintermediäre kombiniert. Ferner ist geplant, im Rahmen von PHARE technische Hilfe für Kommunen in begrenzter Höhe zu finanzieren, um die Nachfrageseite des kommunalen Kreditmarktes zu stärken.

Die Fazilität zur Förderung der Energieeffizienz wurde 2006 in Folge des Grünbuchs zur Energieeffizienz und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eingerichtet. Mit dieser Fazilität sollen Investitionen zur Förderung der Energieeffizienz in allen Arten von Gebäuden und in der Industrie angeregt werden, indem die geeignete Finanzierung für die Endkreditnehmer bereitgestellt wird. Das Programm kombiniert Kreditlinien der internationalen Finanzinstitutionen für Finanzintermediäre mit Anreizen zur Verbesserung der Kostenwirksamkeit der Ausrüstung und zur Steigerung der Attraktivität der Energieinvestitionen; außerdem werden Prämien zugunsten örtlicher Finanzintermediäre vergeben, um diese dazu anzuregen, Kredite zur Finanzierung von Vorhaben zur Energieeffizienz zu vergeben.

Die EIB und die Kommission führten eine Fazilität für Grenzregionen ein, wie vom Europäischen Rat von Nizza gefordert und in der Mitteilung der Kommission vom 25. Juli 2001 über Grenzregionen dargelegt wurde. Das Vorhaben konzentriert sich auf die Umsetzung kleinerer kommunaler Infrastrukturprojekte in Grenzregionen, um die Integration in die gegenwärtige EU zu fördern. Es umfasst 2 kommunale Infrastrukturprogramme, für die insgesamt 40 Mio. € in Form von EU-Anreizen und 200 Mio. € in Form von Darlehen der EIB bereitgestellt wurden. Das Programm wird mit der EIB nur in Grenzregionen durchgeführt und ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Der EU-Beitrag wurde 2006 von 50 Mio. EUR auf 40 Mio. EUR gesenkt, um den Umfang des Programms in ein angemessenes Verhältnis zu den potenziellen Projekten zu bringen.

5. ÜBERBLICK ÜBER DIE MITTELAUSSTATTUNG

Mittelzuweisungen je Land für PHARE[7], ISPA und SAPARD im Jahr 2006 (in Mio. EUR)

PHARE | SAPARD | ISPA | INSG. |

Bulgarien | 305,3 | 82,4 | 167,8 | 555,5 |

Rumänien | 544,3 | 192,4 | 377,9 | 1114,6 |

Kroatien | 78,2 | 25,0 | 34,4 | 137,6 |

Insgesamt | 927,8 | 299,8 | 580,1 | 1807,7 |

[1] ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68.

[2] Außer in Fällen, in denen der Nationale Fonds als Zahlstelle im Namen der Durchführungsstelle fungiert.

[3] Aufgrund von Artikel 12 der Koordinierungsverordnung kann die Kommission auf eine „vorherige Genehmigung der Projektauswahl, Ausschreibung und Auftragsvergabe durch die beitrittswilligen Länder“ verzichten.

[4] Sowie die Dezentralisierung der CFCV der meisten verbleibenden CARDS-Projekte.

[5] Das neue Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ist eines der vorgeschlagenen 6 Instrumente im Bereich der Außenbeziehungen, die im Zeitraum 2007-2013 gelten sollen. Als Verbindungsglied zwischen Außenhilfe und interner Gemeinschaftspolitik soll IPA den Beitritt der Kandidatenländer (Türkei, Kroatien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und potenzieller Kandidatenländer in die Union erleichtern. IPA ist ein auf den Beitritt ausgerichtetes Instrument, das alle aus dem Beitrittsprozess resultierenden Erfordernisse insbesondere im Hinblick auf Prioritäten, Monitoring und Evaluierung erfüllt. IPA wird die gegenwärtigen Heranführungsinstrumente ersetzen, insbesondere PHARE, das die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes in Form von Institutionenaufbau und damit verbundener Investitionen, durch Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützen soll; ferner ISPA, Vorläufer des Kohäsionsfonds, zur Förderung der Infrastruktur in den Bereichen Umwelt und Verkehr; außerdem SAPARD, Vorläufer der Pläne zur Förderung der ländlichen Entwicklung, das die Übernahme des Besitzstandes im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und die ländliche Entwicklung fördern soll; das Heranführungsinstrument für die Türkei mit dem gleichen Anwendungsbereich wie PHARE; sowie CARDS, das für die westlichen Balkanländer gilt.

[6] Die Türkei wird über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei abgedeckt.

[7] Bei den Angaben zu PHARE handelt es sich um Schätzwerte, da sie auch den Fahrplan für Bulgarien und Rumänien und die kroatischen Beiträge zu Mehrländerprogrammen beinhalten, die nicht präzise nach Ländern aufgeschlüsselt werden können. Eine Aufschlüsselung des Fahrplans nach Programmtypen ist den Anhängen zu den einzelnen Ländern zu entnehmen. Im Betrag für Bulgarien ist das KIDS-Programm für die Stilllegung von Kernkraftwerken berücksichtigt. Alle Beträge enthalten Unterstützungsausgaben.

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