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Document 52006XG0622(02)

Schlussfolgerungen über die Gesundheit bei Frauen

OJ C 146, 22.6.2006, p. 4–5 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

22.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 146/4


Schlussfolgerungen über die Gesundheit bei Frauen

(2006/C 146/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION:

1.

STELLT FEST, dass die Bürger der Europäischen Union, von denen mehr als die Hälfte Frauen sind, einem höchstmöglichen Maß an menschlicher Gesundheit große Bedeutung beimessen und es als eine wesentliche Voraussetzung für hohe Lebensqualität betrachten.

2.

ERINNERT DARAN, DASS:

nach Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrags und Artikel 23 des Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Politikbereichen sicherzustellen ist;

nach Artikel 152 des EG-Vertrags ein hohes Gesundheitsschutzniveau bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen sichergestellt wird und die Tätigkeit der Gemeinschaft die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt und auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet ist;

der Rat am 4. Dezember 1997 eine Entschließung betreffend den Bericht (1) zur gesundheitlichen Situation der Frauen in der Europäischen Gemeinschaft (2) angenommen hat;

das Europäische Parlament am 9. März 1997 eine Entschließung zum Bericht der Kommission zur gesundheitlichen Situation der Frauen in der Europäischen Gemeinschaft (3) angenommen hat;

das Europäische Parlament am 28. April 2005 eine Entschließung zur Modernisierung des Sozialschutzes und zur Entwicklung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung angenommen hat, in der es die Kommission auffordert, einen neuen Bericht zur gesundheitlichen Situation der Frauen in der Europäischen Union vorzulegen (4).

3.

ERINNERT an den im Januar 2005 vom luxemburgischen Vorsitz erstellten Bericht über die Fortschritte in der Europäischen Union bei der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking, in dem unterstrichen wurde, dass die Gesundheit der Frauen noch stets ein Problembereich ist und dass es wichtig ist, einschlägige Daten zu erheben.

4.

ERINNERT an den Strategischen Aktionsplan für die Gesundheit von Frauen in Europa, der auf der Tagung der WHO in Kopenhagen am 5.-7. Februar 2001 gebilligt wurde.

5.

ERKENNT AN, dass soziale und gesundheitsrelevante Faktoren, klinische Erscheinungsformen, therapeutische Ansätze, Effizienz und Nebenwirkungen bei der Behandlung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen zwischen Frauen und Männern unterschiedlich sein können.

6.

BETONT die Bedeutung einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit, aber auch der Angehörigen der Gesundheitsberufe in Bezug auf die Tatsache, dass das Geschlecht ein gesundheitlicher Schlüsselfaktor ist.

7.

ERKENNT AN, wie wichtig es ist, etwaigen Ungleichheiten in und zwischen den Mitgliedstaaten durch ein Ansetzen bei den sozialen und wirtschaftlichen Gesundheitsfaktoren zu begegnen.

8.

BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010)“ (5), in der die Geschlechterdimension u.a. im Gesundheitswesen anerkannt und auf eine Verstärkung des Gender Mainstreaming in der Gesundheitspolitik abgestellt wird.

9.

STELLT FEST, dass das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) (6) den Schutz der menschlichen Gesundheit und Verbesserungen im Gesundheitswesen zum Ziel hat und auf diese Weise dazu beiträgt, Ungleichheiten im Gesundheitsbereich abzubauen.

10.

BEGRÜSST, dass der Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (7) darauf abzielt, geschlechtsspezifische Fragen in die Gesundheitsforschung einzubeziehen.

11.

ERKENNT die Notwendigkeit einer geschlechtsbezogenen biomedizinischen Forschung sowie einer Forschung betreffend sozioökonomische Faktoren AN.

12.

ERKENNT AN, dass Frauen zwar länger leben als Männer, sie aber eine höhere Anzahl von Lebensjahren mit einer beeinträchtigten Gesundheit verbringen. Auftreten und Prävalenz bestimmter Erkrankungen wie Osteoporose ist bei Frauen stärker ausgeprägt. Andere Krankheiten, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und Probleme der geistigen Gesundheit, treffen Männer und Frauen in unterschiedlicher Weise. Einige Erkrankungen, die mit dem Gebärvorgang und den Reproduktionsorganen zusammenhängen, wie Endometriose und Gebärmutterhalskrebs, treten ausschließlich bei Frauen auf.

13.

BETONT, dass die Herz-Kreislauf-Erkrankung eine Hauptursache für Tod und verminderte Lebensqualität bei Frauen in der Europäischen Union darstellt, obgleich sie in einigen Mitgliedstaaten noch immer als überwiegend männliche Erkrankung gilt.

14.

STELLT MIT BESORGNIS FEST, dass der Anstieg des Prozentsatzes der Raucherinnen in einigen Mitgliedstaaten ein stark erhöhtes Risiko von Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zur Folge hat.

15.

STELLT MIT BESORGNIS FEST, dass bis zum Jahr 2020 Depressionen in einigen Mitgliedstaaten voraussichtlich die Hauptkrankheitsursache bei Frauen darstellen werden. Geisteskrankheiten haben Auswirkungen auf die Lebensqualität und können daher die Erkrankungs- und die Sterberate beeinflussen.

16.

ERKENNT AN, dass ungesunde Lebensweisen erheblichen Anteil an einer beträchtlichen Anzahl von Krankheiten haben und dass die Förderung u.a. von gesunder Ernährung und körperlicher Betätigung ein Potenzial zur Reduzierung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bestimmten Arten von Krebs darstellt.

17.

IST SICH DARIN EINIG, dass gender-sensitive Maßnahmen zur Vorbeugung, Gesundheitsförderung und Behandlung zur Senkung der Erkrankungs- und der Sterberate bei den unter Frauen am häufigsten auftretenden Krankheiten beitragen und somit die Lebensqualität der Frauen verbessern.

18.

STELLT FEST, dass verlässliche, kompatible und vergleichbare Daten über die gesundheitliche Situation der Frauen Voraussetzung dafür sind, die Öffentlichkeit besser aufzuklären und geeignete Strategien, Politiken und Maßnahmen zu entwickeln, die ein hohes Maß an Gesundheitsschutz sicherstellen, und dass geschlechtsspezifische Daten und eine geschlechtsspezifische Erfassung wesentlich sind für die Politikgestaltung.

19.

BETONT, dass nach beinahe einem Jahrzehnt ein neuer Bericht über die gesundheitliche Situation der Frauen in der erweiterten Europäischen Union notwendig ist.

20.

FORDERT die Mitgliedstaaten AUF:

geschlechtsspezifische Daten im Gesundheitsbereich zu erheben und Statistiken nach Geschlechtern aufzuschlüsseln und auszuwerten;

Initiativen zu ergreifen, um die breite Öffentlichkeit und die Angehörigen der Gesundheitsberufe stärker für den Zusammenhang zwischen Geschlecht und Gesundheit zu sensibilisieren;

bei der Gesundheitsförderung und der Vorbeugung von Krankheiten gegebenenfalls geschlechtsspezifische Unterschiede zu berücksichtigen;

Forschungsarbeiten betreffend die unterschiedliche Wirkung von Medikamenten auf Frauen und Männer sowie die geschlechtsspezifische Gesundheitsforschung zu fördern;

das Gender Mainstreaming in der Gesundheitsversorgung zu fördern;

etwaige diesbezügliche Ungleichheiten im Gesundheitswesen zu untersuchen und anzugehen, um das Gesundheitsgefälle zu beheben, und die Gleichstellung bei der Behandlung und beim Zugang zur Versorgung sicherzustellen.

21.

ERSUCHT die Europäische Kommission,

geschlechtsspezifische Fragen in die Gesundheitsforschung einzubeziehen;

den Austausch von Informationen und Erfahrungen betreffend bewährte Praktiken im Rahmen einer gender-sensitiven Gesundheitsförderung und Vorbeugung zu unterstützen;

die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung wirksamer Strategien zum Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitswesen unter Einbeziehung der Geschlechterdimension zu unterstützen;

die Vergleichbarkeit und die Kompatibilität geschlechtsspezifischer Informationen im Gesundheitsbereich in allen Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene durch Erarbeitung geeigneter Daten zu fördern und zu verstärken;

einen zweiten Bericht über die gesundheitliche Situation der Frauen in der Europäischen Union vorzulegen.

22.

ERSUCHT die Europäische Kommission, sich das Fachwissen von Eurostat und des künftigen Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zunutze zu machen, um zur Erhebung und Analyse von Daten sowie zum Austausch bewährter Praktiken beizutragen.

23.

ERSUCHT die Europäische Kommission, weiterhin mit den einschlägigen internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen, insbesondere der WHO und der OECD, zusammenzuarbeiten, um eine effiziente Koordinierung der Tätigkeiten sicherzustellen.


(1)  Dok. 8537/97; KOM(97) 224 endg.

(2)  ABl. C 394 vom 30.12.1997, S. 1.

(3)  ABl. C 175 vom 21.6.1999, S. 68.

(4)  A6-0085/2005.

(5)  Dok. 7034/06; KOM(2006) 92 endg.

(6)  ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 1.

(7)  Dok. 12736/05.


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