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Document 52006AE0415

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung (KOM(2005) 229 endg.)

OJ C 110, 9.5.2006, p. 83–88 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

9.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 110/83


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“

(KOM(2005) 229 endg.)

(2006/C 110/14)

Die Kommission beschloss am 1. Juni 2005 gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 31. Januar 2006 an. Berichterstatter war Herr LAGERHOLM.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 425. Plenartagung am 15./16. März 2006 (Sitzung vom 16. März) mit 141 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Kommissionsmitteilung „i2010“ als wichtiges konzeptionelles Element im Rahmen der künftigen Strategie für die Informationsgesellschaft in der EU. Der EWSA stimmt mit den drei vorgeschlagenen Prioritäten vollkommen überein — erstens die Schaffung eines europäischen Informationsraumes mit universalem Zugang und reichhaltigen digitalen Inhalten, zweitens Leistungssteigerung bei Forschung und Innovation im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und drittens die Förderung einer Informationsgesellschaft, die alle Menschen einbezieht und die Lebensqualität fördert.

1.2

Aufgrund der Bedeutung der IKT für den Lissabon-Prozess möchte der Ausschuss betonen, dass die Anstrengungen intensiviert und die Mitgliedstaaten stärker unterstützt werden müssen, dass jedoch auch mehr Druck auf sie ausgeübt werden muss — insbesondere auf diejenigen, die einen Rückstand aufweisen -, um die Entwicklungen in diesem Bereich zu beschleunigen und die Voraussetzungen für die Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie bis 2010 zu schaffen. Ohne eine erhebliche Aufstockung der Mittel insbesondere für die Bereiche F&E sowie IKT können die in der Mitteilung aufgestellten Ziele nicht erreicht werden. F&E- sowie Innovationsmaßnahmen sind für die IKT-Branche selbst wie auch für die IKT-Nutzer von grundlegender Bedeutung. Von ebenso großer Bedeutung wie eine Aufstockung der Mittel ist aber auch, dafür zu sorgen, dass sich F&E-Vorhaben möglichst umfassend auf die Branche auswirken und so der größtmögliche Nutzen für die Unionsbürger erzielt werden kann.

1.3

In der Mitteilung werden zu Recht auch die Konvergenz und die Interoperabilität angesprochen. Diese Bereiche zählen zu den wichtigsten Aspekten der Strategie für Endnutzer. Nach Auffassung des EWSA sollten die Vorschriften unbedingt Interoperabilität fördern und gleichzeitig technische Neutralität wahren; trotz aller Schwierigkeiten sollte versucht werden, mögliche Widersprüche zwischen Interoperabilität und technischer Neutralität auszuräumen. Nach Ansicht des Ausschusses bergen Forschung und Entwicklung sowie die Normungstätigkeit in diesem Bereich ein Leistungspotenzial. Sie sollten jedoch auch weiterhin marktgesteuert bleiben und alle einschlägigen Akteure einbeziehen.

1.4

Der EWSA hebt hervor, dass die Überwindung der „digitalen Kluft“ eine unabdingbare Voraussetzung für eine optimale Valorisierung des den IKT innewohnenden wirtschaftlichen und sozialen Potenzials ist. Nur wenn Fragen des technischen Zugangs zu Informationen, ein universaler und erschwinglicher Zugang zu Breitbanddiensten, Kenntnisse der IT-Anwendung und die Benutzerfreundlichkeit von Programmen sichergestellt sind, kann die „digitale Kluft“ überwunden werden. Dies bedeutet auch, dass bei der Gestaltung der Politik die besonderen Bedürfnisse sozial Benachteiligter berücksichtigt werden müssen, um so eine gerechte Informationsgesellschaft sicherzustellen, die alle Menschen einbezieht. Auch muss eine Wissenskultur geschaffen werden, die bei den Informationen die Spreu vom Weizen zu trennen und die Authentizität des Wissens zu erkennen vermag. Bislang ist es den europäischen Bildungssystemen nicht gelungen, den Erfordernissen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden. Der EWSA empfiehlt daher eine Kombination der Strategie i2010 mit einer Verbesserung der europäischen Bildungssysteme, insbesondere durch eine Aufstockung ihrer Finanzmittel. Nur wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können die Chancen der Informationsgesellschaft nicht nur für Wachstum und Beschäftigung, sondern auch für die persönliche Entfaltung des Einzelnen, genutzt werden.

1.5

Für die Untermauerung des Konzepts eines universalen und erschwinglichen Zugangs ist ferner eine konkrete technische Maßnahme erforderlich: die Verbesserung und Weiterentwicklung der Telekommunikationsinfrastruktur, des Rückgrats der Informationsgesellschaft. Der Ausschuss betont, dass auch ein stärkeres Sicherheitsbewusstsein entscheidend ist, da das Vertrauen in IKT eine grundlegende Voraussetzung für eine häufige Inanspruchnahme und von besonderer Bedeutung für die Ausschöpfung des vollen Potenzials des Internets ist. Um das Sicherheitsbewusstsein zu steigern, sollten die Behörden auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zur Bekämpfung der Cyberkriminalität fördern.

2.   Einleitung: Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments

2.1

Mit diesem Vorschlag (KOM(2005) 229 endg.) möchte die Kommission einen Nachgang zum Aktionsplan eEurope 2005 (1) liefern, der seinerseits eine Neuauflage des Aktionsplanes eEurope 2002 (2) war. Der Aktionsplan eEurope 2002 wurde im Juni 2000 zur Unterstützung der Lissabon-Strategie aufgelegt, um die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum imstande ist, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen kann und stärkeren sozialen Zusammenhalt ermöglicht. Angesichts des demnächst auslaufenden Aktionsplans eEurope 2005, der neuen Herausforderungen der immer höher entwickelten und weltumspannenden IKT und der Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie ist die Formulierung einer umfassenden Strategie zur Wachstumsförderung in diesem Bereich dringend erforderlich.

2.2

Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind in den Augen der Kommission eine starke Triebkraft für Wachstum und Beschäftigung und so von entscheidender Bedeutung für die Politikgestaltung auf EU-Ebene. Gleichzeitig räumt sie jedoch ein, dass die digitale Konvergenz der Dienste, Netze und Geräte im Bereich der Informationsgesellschaft und der Medien eine riesige Herausforderung bei der politischen Entscheidungsfindung darstellt, verlangt sie doch nach einem vorausschauenden und integrierten Politikansatz und politischer Konvergenz sowie nach der Bereitschaft, die rechtlichen Rahmenbedingungen umgehend anzupassen.

2.3

Die Kommission schlägt mit „i2010 — für die europäische Informationsgesellschaft bis 2010“ einen neuen strategischen Rahmen mit allgemeinen politischen Orientierungen vor. Sie treibt die Entstehung einer offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Wirtschaft voran und hebt die Bedeutung der IKT als Integrationsmotor und für eine bessere Lebensqualität hervor. Als Kernpunkt der überarbeiteten Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung wird die i2010-Initiative auf ein integriertes Gesamtkonzept für EU-Politik im Bereich der Informationsgesellschaft und der audiovisuellen Medien hinarbeiten.

2.4

Ausgehend von einer gründlichen Analyse der Herausforderungen, vor denen die Informationsgesellschaft steht, und gestützt auf eine umfangreiche Konsultation aller Beteiligten zu den bisherigen Initiativen und Instrumenten (3) schlägt die Kommission drei Prioritäten vor. Ziel 1 ist die Schaffung eines europäischen Informationsraumes mit erschwinglichen, sicheren und schnellen Breitbandverbindungen, reichhaltigen und vielseitigen Inhalten und digitalen Diensten, in dem die Interoperabilität der Geräte und Plattformen gewährleistet ist. Mit Ziel 2 soll eine weltweite Spitzenleistung in der IKT-Forschung und Entwicklung erreicht werden. Mit Ziel 3 wird die Absicht verfolgt, den Aufbau der Informationsgesellschaft dahingehend zu beeinflussen, dass sie alle Menschen einbezieht, öffentliche Dienste von hoher Qualität bereitstellt und die Lebensqualität fördert.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

In seiner Stellungnahme zum eEurope-Aktionsplan (4), dem Vorläufer des nun vorgeschlagenen i2010-Aktionsplans, hielt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss u.a. Folgendes fest:

„Der Ausschuss begrüßt die Initiative ‚eEurope‘ und wertet sie als die wichtigste und schwierigste Anstrengung der Europäischen Union, um ihre Wirtschaft und ihre Bürger an die neuen Gegebenheiten, die das digitale Zeitalter und die ‚Neue Wirtschaft‘ mit sich gebracht haben, heranzuführen. Er betrachtet sie auch als ein Projekt, das erst den Ausgangspunkt, den Anfang der besagten Heranführung und Anpassung bildet. Ein Bestreben, das auch den einschlägigen Anstrengungen, die — wenn auch sehr zögerlich — im Markt- und Sozialbereich bereits entwickelt werden, förderlich ist.“ (5)

„Der Ausschuss legt Wert auf die Feststellung, dass bei jedweden Maßnahmen, die auf die Förderung der Nutzung des Internet, die Verwirklichung der Gesellschaft des Wissens und des neuen strategischen Ziels der Europäischen Union abheben, der Mensch und seine Bedürfnisse, der europäische Bürger, das europäische Gemeinwesen und die europäische Wirtschaft im Mittelpunkt stehen müssen. Die Verwirklichung der Informationsgesellschaft — als Vorstufe zur Wissensgesellschaft — wird substantiellen Inhalt bekommen, sobald diesem Grundsatz Genüge getan wird.“ (6)

„Der Ausschuss ist sich über die Größenordnung und Vielschichtigkeit der absehbaren Probleme im Zusammenhang mit der Abwicklung des Aktionsplans im einzelnen im klaren. Vor allem ist er sich auch der Gefahren bewusst, die die Überbrückung des Rückstands und die Schließung der Lücken bereiten, die durch das von Europa versäumte rechtzeitige Angehen der neuen technologischen Herausforderungen entstanden sind.“ (7)

„Der Ausschuss sieht die große und vielschichtige Gefahr des Ausschlusses von Einzelmenschen, Personengruppen oder gar ganzer Regionen von dem gesamten Unterfangen, weil der Zugang zu Universaldiensten ohne Computer mit zunehmendem Angebot an Dienstleistungen per Computer immer mehr außer Gebrauch geraten wird. Deswegen teilt der Ausschuss auch die Anschauung, dass im gesamten Programm, aber auch in den konkreten Maßnahmen die Dimension der Begegnung dieser Risiken einbezogen werden muss.“ (8)

3.2

Aufgrund dieser und weiterer Anmerkungen (9) des Ausschusses im Zusammenhang mit dem Schlussbericht und anderen Kommissionsdokumenten zum Aktionsplan eEurope 2002 zieht der Ausschuss in Bezug auf die Kommissionsmitteilung „i2010Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ folgende Schlussfolgerungen:

3.3

Der Ausschuss begrüßt die Kommissionsmitteilung „i2010“. Sie ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Konzipierung der künftigen Strategie für die Informationsgesellschaft in der EU.

3.4

Der Ausschuss unterstützt die Absicht der Kommission, die eEurope-Initiative nach 2005 fortzuführen und auszubauen.

3.5

Europa hat in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Fortschritte in Bezug auf den Einsatz neu entwickelter moderner Informationstechnologien gemacht, und zwar sowohl im Hinblick auf deren Anwendung als auch im Hinblick auf die Erhaltung einer starken IT- und Telekommunikationsindustrie. Diese Entwicklung wurde durch bedeutende politische Initiativen der Kommission gefördert. Nicht zuletzt haben die eEurope-Aktionspläne zu dieser Entwicklung beigetragen. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, bis die gesamte Gesellschaft von der Entwicklung auf dem Weg zu einer Informations- und Wissensgesellschaft wird profitieren können.

3.6

Der EWSA teilt die Ansicht der Kommission, dass die unterschiedliche Produktivitätsentwicklung in den USA und in Europa teilweise auf IKT-Investitionen und Forschung in diesem Bereich zurückzuführen ist und dass mehr Investitionen in IKT auch in Europa eine raschere Produktivitätsentwicklung ermöglichen und so zu mehr Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand führen können.

3.7

Die Globalisierung stellt die EU vor neue Herausforderungen. China, Indien und Südamerika sind schnell wachsende Volkswirtschaften. Zudem entwickelt sich die IT- und Telekommunikationsindustrie rasch. Um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, muss die EU nicht zuletzt für den IKT-Bereich solide Strategien entwickeln.

3.8

Die Bedeutung der IKT für die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit kommt in der Lissabon-Strategie zum Ausdruck. Der Ausschuss begrüßt i2010 als Baustein zum Erreichen des Lissabon-Zieles, die EU bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen, der zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum imstande ist, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen kann und stärkeren sozialen Zusammenhalt ermöglicht.

3.8.1

Aufgrund der Bedeutung der IKT für den Lissabon-Prozess betont der Ausschuss, dass die Anstrengungen intensiviert, die Unterstützung gestärkt und der Druck auf die Mitgliedstaaten — insbesondere diejenigen, die einen Rückstand aufweisen — erhöht werden müssen, um die Entwicklungen in diesem Bereich zu beschleunigen und die Voraussetzungen für die Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie bis 2010 zu schaffen.

3.9

IKT ist eine „Allzweck-Technologie“, die, da sie in unzähligen, häufig eingebetteten Anwendungen zu finden ist, eine Veränderung praktisch der gesamten Gesellschaft ermöglicht. Ein anderes Beispiel für eine Allzweck-Technologie für das 20. Jahrhundert ist der Verbrennungsmotor. Bei der Erfindung des Automobils war die treibende Kraft hinter dem anhaltenden Aufschwung der westlichen Wirtschaft des 20. Jahrhunderts nicht die Automobilindustrie, sondern die Infrastruktur, die zur Nutzung des Automobils aufgebaut wurde — angefangen von Straßen und neuen Dienstleistungssektoren bis hin zu grundlegend veränderten Lebensmustern und Warenvertriebssystemen.

3.9.1

Die Einführung einer neuen Technologie schafft für sich genommen noch keinen zusätzlichen Wert oder Nutzen; dieser stellt sich erst mit der Umgestaltung des Arbeits- und des Produktionsprozesses ein. Produktivitätsgewinne ergeben sich häufig erst, nachdem die Innovation schon längere Zeit Bestand hatte. Dies gilt auch für IKT. Das ganze Potenzial der IKT (eine „Allzweck-Technologie“) kann nur durch eine umfassende Übernahme der Technologie durch alle beteiligten Seiten, einschließlich Unternehmen, Arbeitnehmer, des Einzelnen und der Behörden auf allen Verwaltungsebenen gewährleistet werden. Der EWSA hebt hervor, dass die Überwindung der digitalen Kluft eine Voraussetzung für die Ausschöpfung des Potenzials der IKT ist.

3.10

In der Mitteilung betont die Kommission vor allem die Notwendigkeit von mehr Investitionen zur Stärkung der Angebotsseite. Nach Auffassung des EWSA hätte die Kommission auch näher untersuchen sollen, welche Voraussetzungen erforderlich sind, damit derartige Investitionen tatsächlich getätigt werden können. Seiner Ansicht nach geht es hier auch um Innovationsfähigkeit und die Verbreitung von Technologien.

3.10.1

Eine Voraussetzung für Effizienz- und Produktivitätsgewinne durch neue Technologien ist, dass die Arbeitsorganisation die durch die neuen Technologie entstehenden Möglichkeiten besser nutzt. Dazu muss sich die Unternehmensführung ändern und über den sozialen Dialog müssen offene und innovative Arbeitsstrukturen geschaffen werden. So bekommen auch die Arbeitnehmer die Möglichkeit der Übernahme von mehr Verantwortung und erweiterter Berufsinhalte. Eine eingehendere Erörterung dieses Aspekts durch die Kommission wäre wertvoll gewesen.

3.10.2

Für den Aufbau einer wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft ist es unerlässlich, die Anwendung der IKT in der Herstellungs- und Dienstleistungsindustrie vor dem allgemeinen Hintergrund der im Wandel begriffenen Erzeugungs- und Arbeitsbedingungen zu betrachten. Eine Analyse von Beispielen für die erfolgreiche IKT-Einführung in Unternehmen zeigt, dass diese immer mit einer vorherigen Umgestaltung der Arbeitsorganisation und mit dem Aufbau flacher Hierarchien einhergegangen war, in denen auf die Erfahrung und das Fachwissen der Mitarbeiter vertraut wird und Fachwissen und Entscheidungsfindung überwiegend Hand in Hand gehen.

3.10.3

Die Kommission richtet in ihrer Strategie großes Augenmerk auf die Steigerung des Investitionsvolumens zur Verbesserung des Angebots. Eine eingehendere Diskussion über die erforderlichen Rahmenbedingungen und die Anforderungen der Nutzer, um mit derartigen Investitionen überhaupt erst Innovationserfolge zu erzielen, wäre zweckdienlich gewesen.

3.11

Nach Ansicht des Ausschusses hätte die Kommission die Frage nach der Erhebung von Statistiken über die Informationsgesellschaft in der Mitteilung ansprechen sollen. Die bislang eingesetzten statistischen Instrumente können kaum für die neuen Kommunikationstechnologien und ihre Industriezweige genutzt werden. Eine Politik für diesen Bereich erfordert standardisierte, international vergleichbare Angaben über die Anwendung und Entwicklung von Diensten und Technologien. Zwar wird diese Frage in der Mitteilung nicht erörtert, doch hat der Ausschuss erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Kommission in diese Richtung gehende Initiativen ergriffen hat.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1

Der Ausschuss weist auf die zentrale Grundvoraussetzung für die Verwirklichung der in der Kommissionsmitteilung dargelegten Ziele hin: die Verbesserung und Weiterentwicklung der Telekommunikationsinfrastruktur, des Rückgrats der Informationsgesellschaft. Bei der Gestaltung künftiger politischer Initiativen müssen Maßnahmen zur Förderung der Investitionstätigkeit und eines wirksamen Wettbewerbs innerhalb der einzelnen Branchen und zwischen allen an der Wertschöpfungskette Beteiligten im Mittelpunkt stehen, wobei für alle Beteiligten die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten müssen. Der EWSA weist darauf hin, dass die Anwesenheit dominanter Akteure sowie die speziellen Wettbewerbsbedingungen für die IKT-Branche und insbesondere für die Unternehmen, die Software entwickeln, produzieren und auf den Markt bringen, berücksichtigt werden müssen.

4.2

Der EWSA unterstreicht, dass die Breitbanddienste ausgebaut werden müssen, und zwar so, dass fortgeschrittene Anwendungen der neuen Technologie nicht beeinträchtigt werden.

4.2.1

Eine spezifische und allgemein akzeptierte Definition von Breitband ist zwar problematisch, doch ist eine solche Definition selbstverständlich erforderlich, um eine sinnvolle Debatte über die diesbezügliche Entwicklung führen zu können. Dies hätte in der Kommissionsmitteilung deutlicher zum Ausdruck gebracht werden müssen. Nach Auffassung des EWSA sollte als Ausgangspunkt gelten, dass unter Breitband eine asynchrone Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als 2 MB/s zu verstehen ist und dass eine Geschwindigkeit von 512 Kbit/s nur in Ausnahmefällen als Breitband akzeptiert werden kann.

4.3

Der Ausschuss begrüßt das Vorhaben der Kommission, den Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation zu überprüfen. Dies ist dringend erforderlich, um vermehrt Investitions- und Innovationsanreize zu schaffen.

4.4

Der EWSA möchte betonen, dass die Konvergenz neue Anforderungen an die Gestaltung der Politik stellt, damit die IT-Anwendung gesteigert wird. Bei der Konvergenz geht es darum, dass die Anwender über eine breite Palette an unterschiedlichen Plattformen (ADSL, Kabel, Satellit, PLC, Kommunikationsgeräte der dritten Generation „G3“ usw.) und über die unterschiedlichsten Endgeräte vom traditionellen Rechner über Mobiltelefone und Fernsehgeräte bis hin zu integrierten Mikroprozessoren in Fahrzeugen, Haushaltsgeräten und zahlreichen weiteren Anwendungen auf die gleichen Inhalte und Dienste (Sprach-, Hochgeschwindigkeitsdaten- und Videoübertragung) zugreifen können. Der Wert der Konvergenz bestimmt sich dadurch, dass den Kunden ein breites Angebot an Diensteinhalten geboten wird und sie Zugang zu Anschlüssen mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit haben.

4.4.1

Die rasante Entwicklung neuer Anwendungen und die Einführung disruptiver Technologien, wie per Funk auslesbare Etiketten („Smart Tags“) und Sprachübertragung über das Internet („Voice over IP“), müssen bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften und Normen berücksichtigt werden. Nach Auffassung des EWSA dürften die Rechtsvorschriften die Interoperabilität, den für die Endnutzer wichtigsten Aspekt, fördern. Gleichzeitig sollte jedoch auf technische Neutralität geachtet und trotz aller Schwierigkeiten versucht werden, mögliche Widersprüche zwischen Interoperabilität und technischer Neutralität auszuräumen.

4.5

Der IKT-Sektor befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Umbruch, der es ihm ermöglichen wird, sich den Herausforderungen der Konvergenz zu stellen. Hierbei handelt es sich um die weitere Verbreitung von Breitbanddiensten, technische Veränderungen, ein verändertes Verbraucherverhalten, neue Unternehmensmodelle und den zunehmenden Wettbewerb zwischen den einzelnen Plattformen.

4.5.1

In der Mitteilung werden zu Recht auch die Konvergenz und die Interoperabilität angesprochen. Nach Ansicht des Ausschusses bergen Forschung und Entwicklung sowie die Normungstätigkeit in diesem Bereich ein Leistungspotenzial. Die Normierungstätigkeit sollte jedoch auch weiterhin marktgesteuert bleiben, alle einschlägigen Akteure einbeziehen und auf die Bedürfnisse der Nutzer ausgerichtet sein. In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf die früheren Erfahrungen mit der GSM-Norm und dem Internetprotokoll verwiesen.

4.6

Die Entwicklung stärker integrierter internetgestützter Netzwerke sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor hat weitreichende Auswirkungen auf das Zusammenwirken aller Beteiligten: Unternehmen, Behörden und Bürger. So werden umfangreiche Investitionen seitens der Akteure auf dem Telekommunikationsmarkt erforderlich sein, um die notwendige Konvergenz herzustellen, die bestehenden Netzwerke auszubauen, Architekturen zu vereinfachen und Netzwerke der neuen Generation zu entwickeln. Nach Ansicht des EWSA ist für die Entwicklung der europäischen Informationsgesellschaft entscheidend, dass die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten ein geeignetes Umfeld schaffen, damit diese großen Investitionen getätigt werden können.

4.7

Im Rahmen der Debatte über die Informationsgesellschaft spielt die Sicherheitsfrage für die Entwicklung der richtigen Einstellung gegenüber der Anwendung von IT und des Vertrauens in diese eine wichtige Rolle. Je nachdem, wie sicher sie den elektronischen Geschäftsverkehr einstufen, sind auch die Unternehmen gewillt, IKT in ihrem Betrieb einzusetzen. In gleicher Weise hängt auch die Bereitschaft der Nutzer, ihre Kreditkartendaten auf einer Homepage bekannt zu geben, stark von ihrer Einschätzung der Sicherheit dieser Transaktion ab. Das Vertrauen der Nutzer in IKT ist auch eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass sie elektronische Behördendienste überhaupt in Anspruch nehmen und diese sich weiter ausbreiten.

4.7.1

Die Informationssicherheit und die Bekämpfung der Computerkriminalität werden zu einem immer größeren Problem für Unternehmen, Verwaltungen, Arbeitnehmer wie Verbraucher. Der EWSA unterstreicht, dass die Politik für die Informationsgesellschaft so gestaltet werden muss, dass das Vertrauen zunimmt und alle Beteiligten es wagen, das volle Potenzial des Netzes auszuschöpfen (10).

4.7.2

Angesichts immer stärker integrierter Informationsnetzwerke ist unsere Gesellschaft in immer größerem Maße von einem Rund-um-die-Uhr-Betrieb des Informationssystems abhängig. Daher steht die Funktionsweise der materiellen Infrastruktur auf dem Spiel, wenn an der Informations- und Netzwerksicherheit gezweifelt wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, für Redundanz in den Systemen zu sorgen.

4.7.3

Das Hauptanliegen der IKT-Nutzer ist die Eindämmung der Computerkriminalität, nach Möglichkeit in einer weltweit harmonisierten Vorgehensweise, und die strikte Anwendung der Rechtsvorschriften, um so ausdrücklich aufzuzeigen, dass sich Verbrechen nicht lohnt. Bei Initiativen zur Eindämmung der Computerkriminalität ist jedoch abzuwägen, ob diese nicht auf Kosten der Unternehmen und/oder der Grundrechte, wie des Rechts auf Privatsphäre, gehen. Solche Erwägungen sind u.a. in der aktuellen Debatte über zusätzliche Anforderungen in Bezug auf eine erweiterte Datenspeicherung von Bedeutung (11).

4.7.4

Das Sicherheitsproblem wurde von der Kommission in zahlreichen Mitteilungen und Empfehlungen aufgegriffen und auch durch die Einrichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) anerkannt. Der EWSA ist der Auffassung, dass durch die Agentur ein einheitliches Umfeld geschaffen werden sollte, in dem öffentliche und private Akteure zum Schutz ihrer Informationssysteme zusammenarbeiten können, wobei den immer schnelleren technologischen Veränderungen Rechnung getragen werden muss, ohne jedoch unangemessen hohe bürokratische oder finanzielle Hürden aufzubauen.

4.7.5

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass ein stärkeres Sicherheitsbewusstsein für die Verbesserung der Informations- und Netzwerksicherheit entscheidend ist. Hierfür müssen die öffentlichen Behörden auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene eine intensivere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zur Bekämpfung der Cyberkriminalität fördern.

4.8

Das Vertrauen in Online-Transaktionen muss auch in Bezug auf weitere Aspekte erhöht werden. Die Vielzahl an Richtlinien und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und zum Schutz personenbezogener Daten machen es den Bürgern nicht gerade leichter zu verstehen, was nun erlaubt ist — und was nicht. Zumal, da die Umsetzung der geltenden Bestimmungen und die Rechtsprechung in diesem Bereich immer noch unzureichend sind.

4.8.1

Der Ausschuss befürwortet den Kommissionsvorschlag für eine Bewertung der Richtlinien zum elektronischen Geschäftsverkehr und zum Schutz personenbezogener Daten. Häufig ist eine Vereinfachung möglich, führt diese doch zu mehr Transparenz. Eine weitere Harmonisierung ist in einigen Fällen ebenfalls sinnvoll, etwa bei der Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bezüglich des Problems von Spam-Mail bei der elektronischen Kommunikation.

4.9

Doch hindern nicht nur Sicherheitsaspekte und vielleicht fehlendes Wissen über geltende Regelungen kleine und mittlere Unternehmen daran, das IKT-Entwicklungspotenzial voll auszuschöpfen. Ein wichtiges Element ist der Mangel an ausreichend benutzerfreundlichen Computerprogrammen. Nach Auffassung des EWSA könnte die Förderung der Entwicklung von IKT-Produkten und Dienstleistungen für KMU, insbesondere durch Unterstützung im Bereich Forschung und Entwicklung, Standardisierung und Bildungsprojekte, zu einem Schlüsselfaktor für die Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit werden.

4.10

F&E- sowie Innovationsmaßnahmen sind für die IKT-Branche selbst wie auch für die IKT-Nutzer von grundlegender Bedeutung. Daher müssen nicht nur die Mittel für Forschung und Entwicklung sowie Innovation aufgestockt, sondern auch der größtmögliche Nutzen und Vorteil für die Unionsbürger aus F&E-Vorhaben gezogen werden. In diesem Sinne müssen die wichtigsten Akteure in F&E-Vorhaben eingebunden werden, insbesondere diejenigen, die weitreichenden Einfluss auf die endgültige Anwendung der Technologien haben: Unternehmer bestimmter Branchen, Hersteller und Dienstleister.

4.11

Ein unabhängiges Expertengremium (The Five-Year Assessment Panel of IST-RTD (1999-2003)) stellte in einem vor kurzem im Rahmen der Fünfjahresbewertung der Forschungsrahmenprogramme der EU veröffentlichten Bericht über Technologien für die Informationsgesellschaft im sechsten Forschungsrahmenprogramm fest, dass die europäische Forschung und Entwicklung im Bereich der Technologien für die Informationsgesellschaft einen wesentlichen Beitrag zu den Bemühungen darstellt, die Union zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen. Europa muss jedoch auch seine Investitionstätigkeit intensivieren, will es eine kritische Masse für diese Technologien erreichen. In diesem Bericht wird ferner darauf hingewiesen, dass der bürokratische Aufwand, der Forschung im Keim zu ersticken droht, abgebaut werden muss. Der EWSA teilt diese Sichtweise.

4.12

Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass der Einsatz von IKT im weitesten Sinne durch die öffentliche Verwaltung einer der Eckpfeiler der IKT-Politik ist. Die öffentliche Verwaltung als zumeist anspruchsvoller und geschulter Nutzer und Käufer von IKT ist ein wesentlicher politischer Ansatzpunkt, um die Ziele des Aktionsplanes i2010 zu erreichen. In diesem Zusammenhang bietet sich eine ganze Palette von Maßnahmen an, die von öffentlichen Ausschreibungen online, dem Einsatz von IKT zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen (elektronische Behördendienste, d.h. eGovernment) bis hin zu eHealth, eLearning und öffentlichen Ausgaben für F&E reichen.

4.13

Die Auswirkungen der „digitalen Kluft“ und eines verstärkten IKT-Einsatzes erfordern besondere Aufmerksamkeit. Hieraus entstehen sowohl wirtschaftliche als auch soziale und kulturelle Folgen. Eine Voraussetzung für die Ausschöpfung des vollen Potenzials der Informationsgesellschaft ist die Erhöhung der IT-Kompetenz der Unternehmen, des Einzelnen und der Arbeitnehmer. Es geht um das lebenslange Lernen und den Erwerb von Fähigkeiten.

4.14

Der EWSA ist aufgrund seiner bisherigen einschlägigen Arbeiten der Ansicht, dass die Schwächen einer integrierten und effizienten europäischen Wissensgesellschaft mit der in weiten Teilen der europäischen Bevölkerung verbreiteten irrigen Auffassung von der Rolle, des Wertes und der Möglichkeiten von gesicherten Informationen und Wissen bei der Ausgestaltung der heutigen Welt der Produktion und des Marktes sowie mit der Tatsache zusammenhängen, dass die Schaffung einer „Wissenskultur, die bei den Informationen die Spreu vom Weizen zu trennen und die Authentizität des Wissens zu erkennen vermag“ (12) — d.h. einer Wissenskultur, mit deren Hilfe sich die Verwirrung, die durch die neuen Maßstäbe sowie den Rhythmus und die Geschwindigkeit der heutigen Informationsübermittlung entstanden ist, auflösen ließe — nicht systematisch und massiv genug erfolgt ist.

4.14.1

Der EWSA stellt fest, dass diese Schwächen auf das Unvermögen der europäischen Bildungssysteme, den Erfordernissen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden, zurückzuführen sind. Er empfiehlt daher eine möglichst enge und effiziente Kombination der Strategie i2020 mit einer Verbesserung der europäischen Bildungssysteme, insbesondere durch eine Aufstockung ihrer Finanzmittel.

4.14.2

Eine Verdoppelung des Anteils der Arbeitnehmer, die auf unterschiedlichem Niveau in der Anwendung von IT geschult werden, würde dieser Entwicklung sicher Schubkraft verleihen. Dabei müssen gering qualifizierte Arbeitnehmer im gleichen Maße an Schulungen beteiligt werden wie höher qualifizierte Arbeitnehmer. Sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern kommt hier eine wichtige Funktion zu.

4.14.3

Auch der öffentliche Sektor hat auf verschiedenen Ebenen eine wichtige Funktion für die Schaffung von Anreizen für das lebenslange Lernen und die Integration dieses Prozesses, der ganz eindeutig mit den übergreifenden politischen Zielen der EU im Rahmen des Lissabon-Prozesses verbunden ist und auch die nachhaltige Entwicklung umfasst. Dabei müssen auch Arbeitslose Zugang zu mit öffentlichen Mitteln unterstützten Qualifizierungen in der IT-Anwendung bekommen, um ihre Rückkehr in eine Beschäftigung zu fördern.

4.14.4

In diesem Zusammenhang bekräftigt der Ausschuss seinen bereits früher dargelegten Standpunkt (13), wobei er ausdrücklich betont, dass bessere Bedingungen für die Förderung von eLearning auf allen Bildungsebenen geschaffen werden müssen.

4.15

Die Ermöglichung des Zugangs für sozial Benachteiligte erfordert jedoch nicht nur Schulungen. Viele Bevölkerungsgruppen sind aus wirtschaftlichen oder geographischen Gründen oder aufgrund spezieller Bedürfnisse (z.B. Sehbehinderte oder ältere Menschen) oft von der Anwendung moderner Kommunikationsmittel ausgeschlossen. Die Überwindung dieser Hindernisse ist ein wesentliches Kriterium für die erfolgreiche Schaffung einer der Gleichstellung verschriebenen Informationsgesellschaft.

4.15.1

Eine weitere Herausforderung ist die Schaffung eines europäischen Informationsraums, der alle Menschen einbezieht, der die Mitwirkungsrechte aller Bürgerinnen und Bürger stärkt und die kulturelle und sprachliche Vielfalt unterstützt. Dazu müssen Informationsflüsse und Innovationsprozesse demokratisiert und ein ungehinderter Zugang zu Wissen sichergestellt werden. Angesichts der Digitalisierung des Informationsraums und neuer technischer Entwicklungen zur Überwachung und Einschränkung von Informationsflüssen muss rechtlich sichergestellt sein, dass gemeinfreies Wissen offen zugänglich bleibt und den Interessen der Allgemeinheit an urheberrechtlich geschütztem Wissen Rechnung getragen wird. Die Fähigkeit zur Innovation kann von den Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums, das von Patenten und Urheberrechten bis hin zum Schutz von Software und Datenbanken reicht, nachhaltig beeinflusst werden. Zwischen den Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums und individuellen Zugangsrechten zu Kultur und Wissen muss ein Gleichgewicht gefunden werden, das einen zeitlich befristeten Schutz zur Förderung von Innovation und Investitionen und gleichzeitig einen möglichst umfangreichen Zugang zu Informationen und Wissen im Sinne der Lissabon-Strategie ermöglicht.

4.16

Nur wenn Fragen des technischen und rechtlichen Zugangs zu Informationen, ein universaler und erschwinglicher Zugang zu Breitbanddiensten, Kenntnisse der IT-Anwendung und die Benutzerfreundlichkeit von Programmen sichergestellt sind, kann die „digitale Kluft“ überwunden werden. Nur dann können die Chancen der Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung, aber auch für die persönliche Entfaltung des Einzelnen, genutzt werden.

Brüssel, den 16. März 2006

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  „eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle“ (KOM(2002) 263 endg.).

(2)  „eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten“ (KOM(2001) 529 endg.).

(3)  D.h. die eEurope-Initiativen und die Mitteilung über die Zukunft der europäischen Regulierungspolitik im audiovisuellen Bereich - KOM(2003) 784.

(4)  Berichterstatter für diese Stellungnahme war Herr Koryfidis.

(5)  ABl. C 123 vom 25.4.2001.

(6)  ebda. (Ziffer 3.1.4).

(7)  ebda. (Ziffer 3.2).

(8)  ebda. (Ziffer 3.2.2).

(9)  Siehe einschlägige Ausschussstellungnahmen, u.a. ABl. C 123 vom 25.4.2001, ABl. C 139 vom 11.5.2001, ABl. C 80 vom 3.4.2002, ABl. C 94 vom 18.4.2002, ABl. C 116 vom 20.4.2000, ABl. C 61 vom 14.3.2003, ABl. C 133 vom 6.6.2003, ABl. C 36 vom 8.2.2002, ABl. C 311 vom 7.11.2001, ABl. C 85 vom 8.4.2003, ABl. C 241 vom 7.10.2002, ABl. C 221 vom 7.8.2001, usw.

(10)  Zu beachten sind auch die Sicherheitslösungen quelloffener Betriebssysteme und Software beim Vorgehen gegen Raubkopien und Eindringen in Netzwerke.

(11)  ABl. C 68 vom 21.3.2006 (Berichterstatter: Herr Hernández Bataller).

(12)  Damit ist die – im Bildungsrahmen stattfindende – Entwicklung individueller Mechanismen zur Filtrierung von Informationen und zur Kontrolle ihrer Authentizität gemeint (ABl. C 157 vom 25.5.1998, Ziffer 2.3.8).

(13)  In der Stellungnahme des Ausschusses zum Thema „Die europäische Dimension der allgemeinen Bildung: Wesen, Inhalt und Perspektiven“ (Berichterstatter: Herr Koryfidis, ABl. C 139 vom 11.5.2001, Ziffer 4.5.) wird auf Folgendes hingewiesen: „Der Ausschuss erachtet die Initiative ‚eLearning‘ als grundlegende europäische Anstrengung für die Heranführung der europäischen Bürger an das Digitalzeitalter und vor allem als Ansatz zur Förderung der Nutzung des Internet, der Vernetzung der Bildungseinrichtungen und zur Steigerung der virtuellen Mobilität. Deswegen rät er auch zu einer umgehenden Beseitigung der Hemmnisse, die der effizienten Umsetzung der Initiative im Wege stehen. Unter diesen Hindernissen spielen die Kosten und die Qualität der entsprechenden elektronischen Infrastruktur, die Telekommunikationskosten für die Netzverbindung, die digitalen Inhalte und die sprachliche Realität des Internet eine wesentliche Rolle.“


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