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Document 52005DC0701

Bericht der Kommission - Bericht über Phare, die Heranführungsinstrumente und die Übergangsfazilität 2004 {SEK(2005)1773}

/* KOM/2005/0701 endg. */

52005DC0701

Bericht der Kommission - Bericht über Phare, die Heranführungsinstrumente und die Übergangsfazilität 2004 {SEK(2005)1773} /* KOM/2005/0701 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 23.12.2005

KOM(2005)701 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

BERICHT ÜBER PHARE, DIE HERANFÜHRUNGSINSTRUMENTE UND DIE ÜBERGANGSFAZILITÄT 2004{SEK(2005) 1773}

ZUSAMMENFASSUNG

Gemeinsam mit zwei weiteren von den Europäischen Gemeinschaften finanzierten Instrumenten, nämlich ISPA (Instrument for Structural Policies for Pre-Accession) im Bereich Strukturpolitik und SAPARD (Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development) im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung dient das Programm Phare zur Unterstützung der Kandidaten- und Beitrittsländer bei ihren Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Nach dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten konzentrierte sich die Unterstützung durch Phare im Jahr 2004 auf die beiden noch verbliebenen Beitrittsländer Bulgarien and Rumänien. Die Türkei erhielt weiterhin Unterstützung im Rahmen eines eigenen Heranführungsinstruments.

Mit der Heranführungshilfe im Rahmen von Phare werden folgende Ziele verfolgt: Unterstützung der Kandidaten- und Beitrittsländer bei ihren Bemühungen um Stärkung ihrer öffentlichen Verwaltungen und Institutionen, damit diese innerhalb der Europäischen Union effektiv funktionieren können, Förderung der Konvergenz mit dem Rechtsbestand der Europäischen Gemeinschaft, Verringerung der Notwendigkeit von Übergangsfristen und Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.

Die Programmierung erfolgte auf der Grundlage der Phare-Leitlinien, die 2004 überarbeitet wurden, um der weiteren Angleichung der Verordnung über die grenzübergreifende Zusammenarbeit an das Programm INTERREG sowie dem im Bereich der nuklearen Sicherheit benötigten spezifischen Ansatz Rechnung zu tragen und den Übergang zum erweiterten dezentralen Durchführungssystem zu konkretisieren.

Die Programmierung und Durchführung der Heranführungshilfe für die Türkei erfolgt weitgehend nach denselben Verfahren und inhaltlichen Orientierungen wie bei Phare. Zur Vorbereitung auf die Einführung des im Rahmen der Strukturfonds bereits angewandten Systems der dezentralen Programmverwaltung verstärkte die Europäischen Kommission die Unterstützung für Bulgarien und Rumänien, um eine weitere Übertragung von Verwaltungs- und Durchführungsaufgaben auf die nationalen Behörden zu ermöglichen.

In diesem Bericht wird auch auf die Übergangsfazilität für neue Mitgliedstaaten eingegangen, die eingerichtet wurde, um die Fortsetzung der Unterstützung beim Institutionenaufbau zu ermöglichen und damit die institutionelle und administrative Fähigkeit dieser Länder zur Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands zu festigen. Die Programmierung erfolgt auf der Grundlage der von Kommission in ihren Umfassenden Monitoring-Berichten vom November 2003 genannten Prioritäten.

1. DAS JAHR IM RÜCKBLICK

1.1. Wichtigste Entwicklungen im Erweiterungsprozess im Jahr 2004

Am 1. Mai 2004 wurde das Europa der 25 Wirklichkeit. Der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten brachte die größte Erweiterung in der Geschichte der Union.

Der Erweiterungsprozess geht natürlich weiter. Am 6. Oktober 2004 verabschiedete die Kommission ihr „ Erweiterungspaket “, das neben den Regelmäßigen Berichten zu Bulgarien, Rumänien und der Türkei ein Strategiepapier zur Erweiterung sowie eine Studie über Fragen im Zusammenhang mit der Beitrittsperspektive der Türkei umfasste.

Mit Bulgarien und Rumänien wurden die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen, damit diese beiden Länder 2007 der EU beitreten können. Im Dezember billigte der Europäische Rat den Abschluss der Verhandlungen, um die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Jahr 2005 zu ermöglichen.

Auf eine Empfehlung der Kommission vom 6. Oktober 2004 hin beschloss der Europäische Rat im Dezember auch die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Oktober 2005. Mit diesem Beschluss erkannte der Europäische Rat die von der Türkei unternommenen Reformschritte an, setzte zugleich voraus, dass bis zur Aufnahme der Verhandlungen das Land wichtige Gesetze in Kraft setzt und das Protokoll über die Einbeziehung der neuen EU-Mitgliedstaaten in das Abkommen von Ankara unterzeichnet.[1]

Am 20. April 2004 empfahl die Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien . Auf der Grundlage dieser Empfehlung beschloss der Europäische Rat im Juni die Einberufung einer bilateralen Regierungskonferenz mit Kroatien, um die Verhandlung förmlich zu eröffnen.[2]

In Bezug auf die Finanzierung schlug die Kommission am 29. September 2004 im Zusammenhang mit ihren Vorschlägen für die Finanzielle Vorausschau 2007–2013 die Einrichtung eines Instruments für die Heranführungshilfe vor, das Phare, ISPA, Sapard und CARDS ersetzen und sowohl die derzeitigen als auch künftige Bewerberländer abdecken soll. Im Rahmen des entsprechenden Beschlusses schlug die Kommission ferner vor, entlang der Außengrenzen der EU und der Kandidatenländer ein Nachbarschaftsprogramm einzurichten und aus Mitteln der Programme Phare-CBC (grenzübergreifende Zusammenarbeit), TACIS und Interreg zu finanzieren. Für den Zeitraum 2004 bis 200 legte der Rat ein allgemeines Konzept für die Umverteilung der im Rahmen von Sapard und ISPA noch verfügbaren Mittel fest. Als Teil der Heranführungsstrategie für Kroatien schlug die Kommission vor, dass Kroatien Zugang zu allen drei bestehenden Heranführungsinstrumenten haben sollte.

1.2. Wichtigste Schlussfolgerungen der Europäischen Räte 2004

Tagung des Europäischen Rates am 17./18. Juni 2004 in Brüssel

Der Europäische Rat unterstrich, dass Bulgarien und Rumänien integraler Bestandteil des laufenden Erweiterungsprozesses seien, und erinnerte daran, dass die Leitprinzipien, nach denen die Beitrittsverhandlungen mit den zehn neuen Mitgliedstaaten geführt würden, für Bulgarien und Rumänien, die Teil des gleichen umfassenden und unumkehrbaren Erweiterungsprozesses seien, weiterhin gelten würden.

Der Europäische Rat begrüßte die beträchtlichen Fortschritte, die die Türkei im Rahmen des Reformprozesses bisher erzielt habe, einschließlich der wichtigen und weit reichenden Verfassungsänderungen vom Mai und der kontinuierlichen und nachhaltigen Anstrengungen der türkischen Regierung, die politischen Kriterien von Kopenhagen zu erfüllen. Die Union bekräftigte ihre Zusage, dass die Europäische Union umgehend die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnen werde, falls der Europäische Rat im Dezember 2004 entscheide, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfülle.

Tagung des Europäischen Rates am 4./5. November 2004 in Brüssel

Der Präsident der Europäischen Kommission erläuterte dem Europäischen Rat die von der Kommission am 6. Oktober 2004 veröffentlichten Fortschrittsberichte , das Strategiepapier zur Erweiterung und die Empfehlungen für die Kandidatenländer sowie die Studie über Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union.

Tagung des Europäischen Rates am 16./17. Dezember 2004 in Brüssel

Der Europäische Rat begrüßte die Ergebnisse und Empfehlungen, die die Kommission am 6. Oktober 2004 dem Rat und dem Europäischen Parlament in ihren regelmäßigen Berichten über Bulgarien, Rumänien und die Türkei, in ihrem Strategiepapier über die Erweiterung, in ihrer Empfehlung betreffend die Türkei und in ihrem Dokument über Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union vorgelegt hatte.

Der Europäische Rat erinnerte daran, dass die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen , dabei jedoch die Dynamik der europäischen Integration zu erhalten, einen sowohl für die Union als auch für die Kandidatenländer wichtigen Gesichtspunkt von allgemeiner Bedeutung darstelle.

Der Europäische Rat war der Auffassung, dass Bulgarien in der Lage sein werde, zum vorgesehenen Zeitpunkt seines Beitritts sämtliche aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, sofern es seine diesbezüglichen Anstrengungen fortsetze und die Durchführung der notwendigen Reformen sowie die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen in allen Bereichen des Besitzstands erfolgreich und rechtzeitig abschließe. In Schutzklauseln würden Maßnahmen zur Bewältigung schwerwiegender Probleme festgelegt werden, die vor dem Beitritt oder in den ersten drei Jahren nach dem Beitritt auftreten könnten.

Der Europäische Rat stellte mit Befriedigung fest, dass es aufgrund der Fortschritte Rumäniens bei der Umsetzung des Besitzstands und der von Rumänien eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Wettbewerbspolitik, möglich gewesen sei, alle offenen Kapitel in den Verhandlungen mit diesem Bewerberland am 14. Dezember 2004 förmlich abzuschließen, und war daher erfreut über die Perspektive, Rumänien ab Januar 2007 als Mitglied begrüßen zu können.

Der Europäische Rat verwies auf seine früheren Schlussfolgerungen zur Türkei : In Helsinki habe er festgestellt, dass die Türkei ein Kandidatenland sei, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die anderen Kandidatenländer gälten, Mitglied der Union werden solle. Er ersuchte den Rat, sich über einen von der Kommission vorzulegenden Verhandlungsrahmen zu verständigen, damit die Verhandlungen am 3. Oktober 2005 aufgenommen werden könnten.

Der Europäische Rat hat sich darauf geeinigt, dass sich die Beitrittsverhandlungen mit den einzelnen Kandidatenländern auf einen Verhandlungsrahmen stützen sollten. Jeder Verhandlungsrahmen, der vom Rat auf Vorschlag der Kommission erstellt werde, solle den Erfahrungen aus dem fünften Erweiterungsprozess und dem sich weiter entwickelnden Besitzstand Rechnung tragen und die jeweiligen Leistungen, die besondere Lage und die Eigenheiten jedes Kandidatenlands berücksichtigen.

2. PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG DER PROGRAMME: ÜBERBLICK

2.1. Phare und Heranführungshilfe für die Türkei, Sonderhilfe für den nördlichen Teil Zyperns

Seit 2004 steht den acht mittel- und osteuropäischen Ländern und den beiden Mittelmeerländern, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beitraten, keine Heranführungshilfe mehr zu. Für einen Zeitraum von 15 Monaten wurde allerdings im Rahmen von Phare eine Übergangsfazilität eingerichtet, um die reibungslose Übertragung der Aufgaben der EU-Delegationen bei der Verwaltung der Phare-Programme auf die nationalen Behörden zu ermöglichen.

2004 waren Bulgarien und Rumänien die einzigen Länder, die Phare-Mittel erhielten.

Gemäß den derzeitigen Phare-Leitlinien entfallen 65 % der Phare-Mittel auf den Institutionenaufbau und die damit verbundenen Investitionen (davon werden mindesten 30 % für den Institutionenaufbau aufgewendet). Wichtigste Instrument in den Bereichen Institutionenaufbau und Wissenstransfer sind die Programme „Twinning“ und „Twinning Light“ , bei denen die Mitgliedstaaten Fachleute aus den eigenen Verwaltungsbehörden in die Kandidatenländer entsenden, um dort die entsprechenden Behörden beim Aufbau der zur Umsetzung spezifischer Elemente des gemeinschaftlichen Besitzstands erforderlichen Kapazitäten zu unterstützen. Maximal 35 % der Mittel fließen in Investitionen zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.

Neben den Nationalen Programmen und dem Programm für grenzübergreifende Zusammenarbeit wurde mit Phare-Mitteln auch eine Reihe von horizontalen Mehrländerprogrammen durchgeführt. Sie betrafen die Bereiche nukleare Sicherheit, Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Statistik, TAIEX sowie Information und Kommunikation.

Zur Unterstützung der Türkei wird ein gesondertes Heranführungsinstrument eingesetzt. Über dieses Instrument nimmt die Türkei auch an den horizontalen Mehrländerprogrammen teil. 2004 war die finanzielle Unterstützung der Türkei im Rahmen der Heranführungshilfe vor allem auf die Erfüllung der politischen Kopenhagener Kriterien, die Angleichung an den Besitzstand, die Stärkung der öffentlichen Verwaltung, die Durchführung von Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres sowie die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ausgerichtet. Das Programm umfasste auch die Kofinanzierung der Beiträge der Türkei zur Teilnahme an dem sechsten Rahmenprogramm und den Bildungsprogrammen der Gemeinschaft.

Der Kommissionsbeschluss von 2003 über eine Sonderhilfe für den nördlichen Teil Zyperns wurde am 11. August 2004 geändert (Kommissionsbeschluss C(2004)3030), um nach den Referenden vom April 2004 die Unterstützung durch Aufstockung der Mittel für TAIEX-Maßnahmen und Durchführbarkeitsstudien neu auszurichten. Die Hilfe im Rahmen dieses Programms wird von der Kommission zentral verwaltet. Bis Ende 2004 wurden Verträge mit dem UNDP und dem British Council im Wert von insgesamt 10,3 Mio. € abgeschlossen.

2004 stimmte die Finanzierung mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen überein, der sowohl den neuen Fahrplan für Bulgarien und Rumänien als auch die Übertragung der Hilfe für die Türkei in die Rubrik 7 (Heranführungshilfe) des Haushaltsplans billigte.

Die für Phare gebundenen Mittel beliefen sich auf insgesamt 757, 1 Mio. €, davon

Nationale Programme | 577,8 Mio. € |

Stilllegung von KKW (Kosloduj) | 85,0 Mio. € |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 64 Mio. € |

Mehrländerprogramme/Horizontale Programme | 28,4 Mio. € |

(Anmerkung: Bei den restlichen 2,5 Mio. € handelte es sich um die Phare-Beiträge zur Europäischen Stiftung für Berufsbildung, die im Rahmen der Bildungs- und Kulturpolitik der EG verwaltet wird.)

Aufteilung der Mittel für die Nationalen Programme:

Bulgarien | 172,5 Mio. € |

Rumänien | 405,3 Mio. € |

Heranführungshilfe für die Türkei:

Türkei | 245,9 Mio. € |

Diese Hilfe umfasste neben dem Nationalen Programm (236,7 Mio. €) auch horizontale Maßnahmen einschließlich TAIEX und Unterstützungsausgaben.

Einzelheiten zu den Phare-Maßnahmen in den einzelnen Ländern und zur Heranführungshilfe für die Türkei sind dem Anhang (Teil I: Länderabschnitt) zu diesem Bericht zu entnehmen.

2.2. Übergangsfazilität

Die zehn Länder, die bis zum Beitritt Unterstützung im Rahmen von Phare oder – im Falle von Zypern und Malta – anderer Heranführungsprogramme erhielten, konnten ab 2004 erstmals eine spezielle Übergangsfazilität in Anspruch nehmen, um durch Fortsetzung der im Rahmen von Phare eingeleiteten Maßnahmen zum Institutionenaufbau ihre administrative und institutionelle Fähigkeit zur Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands weiter zu stärken und zu festigen.

Diese Übergangsfazilität wurde mit Artikel 34 der Beitrittsakte als befristetes Finanzierungsinstrument für die Zeit nach dem Beitritt eingerichtet. Die Programmierung erfolgt gemäß der in den Umfassenden Monitoring-Berichten der Kommission (November 2003) enthaltenen Bedarfsanalyse. Der Artikel enthält eine nicht erschöpfende Liste wichtiger Bereiche des Besitzstands, in denen möglicherweise Defizite fortbestehen, schließt allerdings die Bereiche aus, die für eine Förderung im Rahmen der Strukturfonds in Betracht kommen. Zur Gewährleistung der Kontinuität der im Rahmen von Phare finanzierten Maßnahmen im Bereich Institutionenaufbau wird ein Teil der jährlichen Mittelzuweisung der Übergangsfazilität für bestimmte Mehrländerprogramme zur Verfügung gestellt.

Die hierfür gebundenen Mittel beliefen sich auf insgesamt 189,6 Mio. €, davon

Nationale Programme | 166,6 Mio. € |

Horizontale, Mehrländer- und sonstige Programme | 23,0 Mio. € |

Die Mittel für die Nationalen Programme teilten sich wie folgt auf:

Zypern | 9 Mio. € |

Tschechische Republik | 17,1 Mio. € |

Estland | 8,4 Mio. € |

Ungarn | 18,4 Mio. € |

Malta | 11,8 Mio. € |

Lettland | 6,7 Mio. € |

Litauen | 22,4 Mio. € |

Polen | 49,9 Mio. € |

Slowenien | 8,7 Mio. € |

Slowakei | 14,2 Mio. € |

2.3. Koordinierung der gemeinschaftlichen Heranführungshilfe

Das Programm SAPARD [3] (Sonderprogramm für die Beitrittsvorbereitungen in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) dient zur Unterstützung der Kandidatenländern bei der Bewältigung der mit der Strukturanpassung in der Landwirtschaft und den ländlichen Gebieten verbundenen Probleme und bei der Anwendung des Besitzstands im Bereich der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) sowie sonstiger damit verbundener Rechtsvorschriften. Weitere Informationen über die Maßnahmen im Rahmen von SAPARD sind dem SAPARD-Jahresbericht 2004 zu entnehmen.

Das Instrument ISPA [4] (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt) dient in erster Linie dazu, die Infrastruktur in den Bewerberländern an den gemeinschaftlichen Standard heranzuführen. Mit ISPA-Mitteln werden u.a. groß angelegte Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturvorhaben finanziert. Weitere Informationen über die Maßnahmen im Rahmen von ISPA sind dem ISPA-Jahresbericht 2004 zu entnehmen.

Der auf Direktorenebene angesiedelte Ausschuss der Kommission für die Koordinierung der drei Heranführungsinstrumente trat im Jahr 2004 ein Mal zusammen.

Ein Gesamtbericht über die Koordinierung der Heranführungshilfe wurde den Mitgliedstaaten auf der Sitzung des Phare-Verwaltungsausschusses am 10. Juni vorgelegt. Dieser Bericht gab Aufschluss insbesondere über die jährlichen Mittelzuweisungen für die einzelnen Länder im Rahmen der drei Instrumente, über die Koordinierung mit der EIB und den internationalen Finanzinstitutionen und über die Perspektiven für eine dezentrale Verwaltung der Hilfe. Ein getrennter Jahresbericht über die Koordinierung der Heranführungshilfe enthält ausführlichere Informationen über die Koordinierung von Phare, ISPA and SAPARD.

2.4. Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und den internationalen Finanzinstitutionen

Wie in den vergangenen Jahren wurde 2004 die Zusammenarbeit mit der EIB und den internationalen Finanzinstitutionen (IFI) auf der Grundlage der Vereinbarung über die Kooperation im Bereich der Heranführungshilfe fortgesetzt.

Hin und wieder organisieren die Kommissionsdienststellen gemeinsame Sitzung mit Vertretern der EIB und anderer internationalen Finanzinstitutionen, um die Programmplanung und –durchführung abzustimmen und verfahrenstechnische Fragen zu klären. Um bei den Ländern, die im Mai 2004 der EU beitraten, den reibungslosen Übergang von der Heranführungshilfe zur Vollmitgliedschaft zu gewährleisten, führte die Kommission zudem den Vorsitz auf der Sitzung der Arbeitsgruppe EG/IFI am 26. März 2004 und auf den Sitzungen der Hochrangigen Gruppe EG/IFI, die sich aus führenden Vertretern der EG und der IFI zusammensetzt.

Da große Infrastrukturprojekte, die in der Regel Gegenstand einer Kofinanzierung durch die IFI sind, inzwischen im Rahmen von ISPA finanziert werden, war der Umfang der Kofinanzierung im Rahmen von Phare begrenzt.

Wichtigstes Kofinanzierungsinstrument war erneut die KMU-Fazilität, an der sich die EIB, die EBWE, Entwicklungsbank des Europarats und die KfW beteiligen. Ziel ist es, die Kofinanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des Finanzsektors bei der Finanzierung von KMU (über die KMU-Fazilität) und Kommunalverwaltungen (über die kommunale Darlehensfazilität) fortzusetzen. Für weitere Einzelheiten über diese Fazilitäten siehe Anhang, Teil II.

3. PROGRAMMVERWALTUNG

3.1. Umstellung auf des erweiterte System der dezentralen Programmdurchführung (Extended Decentralised Implementation System - EDIS)

Zweck des EDIS ist die vollständige Übertragung der Zuständigkeit für die Verwaltung und Verwendung von EU-Mitteln auf die Behörden der Kandidatenländer. Nach Einführung des EDIS verzichtet die Kommission auf eine Ex-Ante-Kontrolle der einzelnen Transaktionen und beschränkte sich auf eine Ex-Post-Kontrolle. Sie trägt allerdings weiterhin die Gesamtverantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans.

Bei den 10 neuen Mitgliedstaaten sah die Beitrittsakte (Artikel 33) die Einführung des EDIS bis zum Beitrittstermin vor. Daher wurden die Vorbereitungen auf die Einführung des Systems 2004 abgeschlossen. Bis Ende des Jahres wurde das System in neun der zehn neuen Mitgliedstaaten ( Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Malta, Slowakei und Slowenien) durch Beschluss der Kommission eingeführt. Das einzige Land, das 2004 keine EDIS-Akkreditierung erhielt, war Polen. Ein entsprechender Beschluss der Kommission war allerdings für die ersten Wochen des Jahres 2005 erwartet.[5] Siehe Punkt 1 der Länderabschnitte für Einzelheiten der EDIS-Beschlüsse betreffend die 10 neuen Mitgliedstaaten.

Bei Bulgarien und Rumänien stellte sich die Situation in Bezug auf das EDIS Ende 2004 wie folgt dar: Sowohl Bulgarien als auch Rumänien haben Phase 1 (Defizitbewertung) abgeschlossen und Phase 2 (Defizitbehebung) eingeleitet. Der Übergang zum EDIS soll in der ersten Jahreshälfte 2006 erfolgen. Über die hochrangigen Arbeitsgruppen, die 2002 in allen Phare-Ländern zur Steuerung der Vorbereitungen auf den Übergang zum EDIS eingerichtet wurden, überwachten die Kommission und die Behörden dieser beiden Länder nach wie vor den Fortgang der Arbeit.

In der Türkei erfolgte der Übergang zu einem dezentralen System der Programmdurchführung im Oktober 2003; die Einführung des EDIS ist provisorisch für das Jahr 2007 vorgesehen.

3.2. Monitoring und Evaluierung

In diesem Tätigkeitsbereich besteht die Hauptaufgabe einerseits darin, durch Auswertung der Programmergebnisse die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung der begünstigten Länder bei der Verwirklichung ihrer Heranführungsziele zu evaluieren und daraus die entsprechenden Lehren zu ziehen. Andererseits geht es darum, den Aufbau lokaler Kapazitäten im Bereich Monitoring und Evaluierung aufzubauen und dadurch die Fähigkeit dieser Länder zur Verwaltung und Kontrolle der Heranführungshilfe zu stärken.

3.2.1. Ex-ante-Evaluierung

2004 wurden die Diskussionen zu der 2003 durchgeführten Ex-ante-Evaluierung der Phare-Programmplanungsmechanismen für das Jahr 2004 und danach fortgesetzt. Im Mittelpunkt standen dabei die einzigen noch nicht umgesetzten Empfehlungen bezüglich der Einführung einer systematischen und formellen Qualitätskontrolle.

3.2.2. Monitoring und Zwischenevaluierung

2004 gingen aus den verschiedenen externen Evaluierungen rund 45 Länder-, Sektor-, Ad-hoc- und Themenberichte zu Phare und den anderen Heranführungsinstrumenten sowie ein zusammenfassender Gesamtbericht über die zwischen 1999 und 2002 finanzierten und bis November 2003 durchgeführten Phare-Maßnahmen hervor.

Zu den Aktivitäten in diesem Bereich zählten u.a. die Durchführung von Workshops zum Thema verbesserte Programm-/Projektkonzeption in den meisten Kandidatenländern sowie die Abhaltung eines Sonderseminars über Maßnahmen zur Verbesserung des Twinnings mit Beteiligung der relevanten Akteure.

3.2.3. Ex-post-Evaluierung

Die Evaluierungseinheit schrieb 2004 eine groß angelegte externe Ex-post-Evaluierung der zwischen 1999 und 2001 finanzierten Nationalen Programme aus, die im ersten Quartal 2005 anlaufen sollte. Die Evaluierungsarbeit soll 20 Monate dauern und Ende 2006 abgeschlossen werden.

3.3. Sonstige Aktivitäten

Die Kommissionsdienststellen ergriffen eine Reihe weiterer Maßnahmen, um die Qualität der 2004 durchgeführten Programme zu verbessern und den Aufbau lokaler Kapazitäten im Bereich Monitoring und Evaluierung zu unterstützen. Für weitere Einzelheiten siehe Anhang, Teil II, Punkt 2.3.

[1] Am 17. Dezember 2004 nahm der Europäische Rat die Empfehlung der Kommission an und beschloss die Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005, vorausgesetzt, dass bis dahin das Protokoll zur Ausdehnung des Abkommens von Ankara auf die neuen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wird. Die Unterzeichnung erfolgte am 29. Juli 2005, der förmliche Beschluss zur Eröffnung der Verhandlungen wurde am 3. Oktober gefasst.

[2] Am 3. Oktober beschlossen die EU-Mitgliedstaaten die Aufnahme von Verhandlungen mit Kroatien. Die Aufnahme von Verhandlung wurde die Feststellung des Ministerrats, dass Kroatien in vollem Umfang mit dem von der UNO eingerichteten Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeite, ermöglicht.

[3] Für allgemeine Informationen über SAPARD siehe die Website von GD Landwirtschaft: http://europa.eu.int/comm/agriculture/external/enlarge/index_en.htm

[4] Für allgemeine Informationen über ISPA siehe die Website von GD Regionalpolitik: http://europa.eu.int/comm/regional_policy/funds/ispa/ispa_en.htm

[5] Polen erhielt die EDIS-Akkreditierung im Januar 2005.

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