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Document 52005DC0670

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen {SEK(2005) 1683} {SEK(2005) 1684}

/* KOM/2005/0670 endg. */

52005DC0670

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen {SEK(2005) 1683} {SEK(2005) 1684} /* KOM/2005/0670 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 21.12.2005

KOM(2005) 670 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

{SEK(2005) 1683}{SEK(2005) 1684}

INHALTSVERZEICHNIS

Thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen 3

1. Einleitung 3

2. Europäische Umweltpolitik und Ressourcennutzung – Probleme und Antworten der Politik 4

3. Der Herausforderung begegnen – Ziel der Strategie 6

4. Nutzung des vorhandenen politischen Rahmens: Anwendung des Lebenszyklus-Gedankens auf die vorhandenen politischen Massnahmen 7

5. Neue Initiativen – Schaffung der Grundlagen für die nächsten 25 Jahre 9

5.1. Aufbau der Wissensbasis – Datenzentrum für politische Entscheidungsträger zur Verbesserung der Wissensbasis im Bereich der Ressourcennutzung und ihrer Umweltauswirkungen 9

5.2. Fortschrittsmessung – Entwicklung von Indikatoren 10

5.3. Die internationale Dimension – die Mitgliedstaaten und das High-Level Forum 11

5.4. Die globale Dimension – ein internationales Gremium für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen 12

6. Voraussichtliche Folgen und Ergebnisse 13

7. Überprüfungsverfahren 13

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

1. EINLEITUNG

Die europäischen Wirtschaftssysteme sind von natürlichen Ressourcen abhängig, z. B. von Rohstoffen wie Mineralien, Biomasse und biologische Ressourcen, von Umweltmedien wie Luft, Wasser und Boden, von strömenden Ressourcen wie Windenergie, geothermische Energie, Gezeitenenergie und Sonnenenergie und vom physischen Raum (Land). Unabhängig davon, ob die Ressourcen für die Herstellung von Produkten oder als Senken zur Absorption von Emissionen (Boden, Luft und Wasser) verwendet werden, sind sie für das Funktionieren der Wirtschaft und für unsere Lebensqualität äußerst wichtig. Die Art und Weise, in der die erneuerbaren wie auch die nicht erneuerbaren Ressourcen verwendet werden, und die Geschwindigkeit, mit der die erneuerbaren Ressourcen ausgebeutet werden, unterminieren zunehmend die Fähigkeit unseres Planeten, die Ressourcen und die Umweltleistungen, auf die sich unser Wohlstand und Wachstum gründen, zu regenerieren. Wie im jüngsten Bericht[1] der „Millenium Ecosystem Assessment“-Serie dargestellt, haben die Menschen in den letzten 50 Jahren die Ökosysteme schneller und umfassender als in jedem anderen vergleichbaren Zeitraum der Geschichte der Menschheit verändert, und dies in erster Linie, um den rasch steigenden Bedarf an Nahrungsmitteln, Frischwasser, Holz, Fasern und Brennstoffen zu decken.

Falls die derzeitigen Muster der Ressourcennutzung in Europa beibehalten werden, werden die Umweltzerstörung und der Verbrauch der natürlichen Ressourcen sich fortsetzen. Das Problem hat auch eine globale Dimension. Die EU ist in hohem Maße von Ressourcen von außerhalb Europas abhängig, und die ökologischen Auswirkungen der Ressourcennutzung durch die EU und andere grosse Wirtschaftssysteme sind weltweit zu spüren. Zugleich nimmt das Tempo der Nutzung natürlicher Ressourcen in den wachsenden Wirtschaftssystemen von Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien immer mehr zu. Würde die gesamte Welt herkömmlichen Verbrauchsmustern folgen, dürfte sich die globale Ressourcennutzung innerhalb von 20 Jahren vervierfachen. Die negativen Folgen für die Umwelt wären erheblich. Eine Alternative kann darin bestehen, einen koordinierten Ansatz zu wählen und sich auf die Notwendigkeit nachhaltigerer Nutzungsmuster einzustellen, was zu Vorteilen für Umwelt und Wirtschaft in Europa and global führen kann.

Die politischen Entscheidungsträger stehen vor der Herausforderung, Wachstum zu fördern und anzuregen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass der Zustand der Umwelt sich nicht verschlechtert. Diese Ziele konkurrieren jedoch nicht miteinander. Eine effiziente Ressourcennutzung trägt zum Wachstum bei, während eine ineffiziente Ressourcennutzung und eine Übernutzung erneuerbarer Ressourcen das Wachstum langfristig bremsen.

Die nachhaltige Ressourcennutzung, die eine am Grundsatz der Nachhaltigkeit ausgerichtete Produktion und einen nachhaltig orientierten Verbrauch beinhaltet, ist daher ein zentraler Faktor für langfristigen Wohlstand sowohl in der EU als auch weltweit. In der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung[2], die auf dem Frühjahrsgipfel 2005 gebilligt wurde, wird der stärker dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichteten Nutzung der natürlichen Ressourcen hohe Priorität eingeräumt. Ferner wird in ihr gefordert, dass die EU eine Vorreiterrolle in der Weltwirtschaft hinsichtlich mehr Nachhaltigkeit beim Verbrauch und in der Produktion einnimmt. Europa benötigt daher eine langfristige Strategie, die die ökologischen Folgen der Nutzung der natürlichen Ressourcen, einschließlich ihrer externen Dimension (d. h. der Auswirkungen außerhalb der EU, auch auf Entwicklungsländer), in die Politikgestaltung einbezieht. Die vorliegende thematische Strategie für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen (im Folgenden „die Strategie“) ist eine Antwort auf diese Herausforderung. Sie ist im Zusammenhang mit der Strategie für nachhaltige Entwicklung[3] zu sehen und trägt zu dieser bei.

Die Strategie legt den Nachdruck darauf, dass Umweltbelange in andere Politikfelder, die sich auf die Umweltfolgen des Umgangs mit natürlichen Ressourcen auswirken, einbezogen werden müssen, sie versucht jedoch nicht, spezielle Initiativen in Bereichen durchzuführen, die bereits Gegenstand etablierter politischer Konzepte sind. In ihr wird ein analytischer Rahmen dargelegt, durch den ermöglicht werden soll, dass der Faktor ‚Umweltauswirkungen der Ressourcennutzung’ routinemäßig bei der öffentlichen Politikgestaltung berücksichtigt wird. Dieser Ansatz würde dazu beitragen, dass in den europäischen Volkswirtschaften eine Situation entsteht, in der Wachstumsziele durch eine effizientere Nutzung natürlicher Ressourcen ohne eine weitere Erosion ihrer Grundlagen erreicht werden.

2. EUROPÄISCHE UMWELTPOLITIK UND RESSOURCENNUTZUNG – PROBLEME UND ANTWORTEN DER POLITIK

Die Ressourcennutzung wurde in den europäischen umweltpolitischen Debatten der letzten dreißig Jahre thematisiert. In den siebziger Jahren, nach den ersten Ölkrisen, gaben die Knappheit der natürlichen Ressourcen und die Grenzen des Wachstums Anlass zu großer Besorgnis. Wie jedoch von der Kommission in der Mitteilung „Entwicklung einer thematischen Strategie für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“[4] bereits gesagt wurde, hat sich die Knappheit ökologisch als weniger problematisch als vorhergesagt herausgestellt. Es gibt noch fossile Brennstoffe und der Markt hat die Knappheit über die Preise reguliert. Die Nutzung vieler Metalle und Mineralien ist weniger wegen einer Erschöpfung der Reserven als infolge veränderter Techniken zurückgegangen. Allerdings können eine stark wachsende Nachfrage und Versorgungsengpässe zu akuten ökonomischen und ökologischen Problemen führen, wie die jüngsten Preiserhöhungen bei vielen Rohstoffen gezeigt haben.

Schäden an den Grundlagen der natürlichen Ressourcen waren und bleiben daher ein Thema. Ursprünglich konzentrierten sich die umweltpolitischen Maßnahmen auf sichtbare, emissions- und abfallbedingte Probleme und führten zu einer Verringerung der Umweltverschmutzung aus punktuellen Quellen wie Fabriken und Kraftwerken. Diese Maßnahmen waren erfolgreich. Die Luft- und die Wasserqualität haben sich verbessert. Ein grösserer Anteil des entstehenden Abfalls wird wieder aufbereitet, relativ weniger wird auf Deponien gelagert. Aus der Analyse der Material- und Abfallströme in der EU, einschließlich Im- und Exporte, geht hervor, dass in der EU der Gesamtverbrauch je Einwohner mit etwa 16 Tonnen pro Jahr in den letzten zwanzig Jahren praktisch unverändert geblieben ist; trotzdem ist die Wirtschaft im gleichen Zeitraum um 50 % gewachsen. Dies bedeutet, dass sich die Materialeffizienz in Europa signifikant verbessert hat. Trotz dieser Verbesserungen haben höhere Produktionsmengen die allgemeinen ökologischen Verbesserungen oder Effizienzgewinne in vielen Fällen zunichte gemacht, und haben die aktuellen politischen Maßnahmen es nicht in ausreichendem Maße verstanden, eine grundlegende Umkehr nicht nachhaltiger Tendenzen in Europa wie auch weltweit zu bewirken.

Die Umweltpolitik muss über die Begrenzung der Emissionen und des Abfalls hinausgehen, um einen größeren Einfluss auf die Umkehr dieser nicht nachhaltigen Tendenzen, auf die Eindämmung der Umweltschäden und auf die Bewahrung der grundlegenden Dienste, die die natürlichen Ressourcen leisten, zu haben. Es müssen Mittel entwickelt werden, um die negativen ökologischen Folgen der Verwendung von Materialien und Energie über den gesamten Lebenszyklus hinweg aufzuzeigen (vielfach als „ Wiege-zur-Bahre “-Ansatz bezeichnet) und ihre jeweilige Bedeutung zu bestimmen. Dieses Verständnis globaler und kumulativer Auswirkungen in einer Kausalkette ist nötig, damit die Maßnahmen der Politik dahingehend ausgerichtet werden können, dass sie für die Umwelt möglichst wirksam und für die öffentlichen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer kostengünstiger sind.

Überdies ist eine geographisch isolierte Betrachtung der Lebenszyklen nicht ausreichend. In einem Zeitalter der Globalisierung, in einer Weltwirtschaft, an der Europa aktiv mitwirkt, setzt eine informierte Politikgestaltung Wissen darüber voraus, wie sich die Ressourcen durch die globale Wirtschaft bewegen, welche Faktoren dafür bestimmend und wie die Folgen sind, unabhängig davon, wo die Ressourcen gewonnen und verwendet werden.

Im Sechsten Umweltaktionsprogramm[5] (Sechstes UAP) wurde dies anerkannt und wurde zur Ausarbeitung einer „ thematischen Strategie für die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen…“ aufgerufen. Diese Strategie beruht auf der Analyse der Ressourcennutzung in der EU und der vorhandenen analytischen und politischen Rahmenbedingungen. Sie wurde in enger Abstimmung mit den interessierten Kreisen ausgearbeitet[6].

Ferner wird in der Strategie ein Ansatz entwickelt, der den besten Umweltschutz-Ertrag im Verhältnis zu den investierten Aufwendungen bietet. Hierzu wird die Konzentration der begrenzten Mittel der Regierungs- und Wirtschaftsakteure auf die wichtigsten Umweltprobleme gehören.

3. DER HERAUSFORDERUNG BEGEGNEN – ZIEL DER STRATEGIE

Der strategische Ansatz für eine nachhaltigere Nutzung der natürlichen Ressourcen sollte nach und nach zu einer besseren Ressourceneffizienz und zu einer Verringerung der negativen ökologischen Folgen der Ressourcennutzung führen, damit Verbesserungen der Umwelt insgesamt mit Wachstum einhergehen. Übergeordnetes Ziel ist daher die Verringerung der durch die Nutzung natürlicher Ressourcen in einer wachsenden Wirtschaft entstehenden negativen ökologischen Auswirkungen – dieses Konzept wird als „ Entkopplung “ bezeichnet[7]. In der Praxis bedeutet dies, dass die Umweltfolgen der Ressourcennutzung verringert werden und gleichzeitig die Ressourcenproduktivität in der gesamten EU-Wirtschaft verbessert wird. In Bezug auf erneuerbare Ressourcen bedeutet dies auch, dass Raubbau vermieden wird.

Zur Erreichung dieses Ziels enthält die Strategie Maßnahmen

- zur Verbesserung unseres Verständnisses der und Wissens über die Ressourcennutzung in Europa, ihre negativen ökologischen Auswirkungen und ihre Bedeutung in der EU und weltweit

- zur Entwicklung von Instrumenten für die Überwachung der Fortschritte in der EU, den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftssektoren und für die dazugehörige Berichterstattung

- zur Förderung der Anwendung strategischer Ansätze und Verfahren sowohl in den Wirtschaftssektoren als auch in den Mitgliedstaaten und zur Ermutigung dieser Akteure, entsprechende Pläne und Programme zu konzipieren

- zur Sensibilisierung der Interessengruppen und Bürger für die erheblichen negativen Umweltfolgen der Ressourcennutzung.

Mit Hilfe dieser Strategie wird Wissen über die Ressourcennutzung in der Wirtschaft schneller und leichter gebündelt werden können. Dabei wird die Strategie auch andere Initiativen berücksichtigen, z.B. INSPIRE[8], und diese gegebenenfalls nutzen. Dadurch können die gravierendsten mit der Nutzung der Ressourcen verbundenen Umweltfolgen aufgezeigt werden und es können Abhilfemaßnahmen getroffen werden .

In vielen Fällen wird es nötig sein, Anstrengungen in Politikfeldern außerhalb der eigentlichen Umweltpolitik zu unternehmen. Der Ansatz, der empfohlen wird, wird die Politikgestaltung auf allen Ebenen (EU, national, regional und lokal) stärken. Ein besseres Verständnis der Umweltfolgen der Ressourcennutzung durch die Lebenszyklen hindurch wird den politischen Entscheidungsträgern eine bessere Prioritätensetzung und die Fokussierung auf Bereiche, in denen sie wirklich etwas erreichen können, ermöglichen.

Dabei handelt es sich um einen langfristigen Prozess, weshalb ein Zeithorizont von 25 Jahren vorgeschlagen wird. Er erfordert kombinierte Maßnahmen, die auf verschiedenen Ebenen der Regierungsführung und von verschiedenen Akteuren zu ergreifen sind. Er setzt ein besseres Funktionieren der aktuellen politischen Maßnahmen voraus – hierzu müssen u. a. ihre Ressourcennutzungsdimension gestärkt und eine Reihe neuer Initiativen konzipiert werden, die dazu dienen, die Berücksichtigung der Folgen der Ressourcennutzung über den gesamten Lebenszyklus in die Formulierung von Politik einzubetten.

Im jetzigen Anfangsstadium sind in der Strategie keine quantitativen Ziele für die „Ressourceneffizienz und die geringere Ressourcennutzung“, die im sechsten UAP vorgegeben sind, festgelegt, da dies mit dem gegenwärtigen Wissensstand und Stand der Entwicklung von Indikatoren nicht möglich ist. Weder die Datengrundlagen noch die Indikatoren ermöglichen eine Festlegung von Zielen, die eindeutig dem Zweck der Verringerung ökologischer Auswirkungen in einer wachsenden Wirtschaft dienen. Durch die Strategie wird jedoch ein Prozess in Gang gesetzt, der eine solche Entwicklung in den nächsten fünf bis zehn Jahren ermöglichen könnte.

4. NUTZUNG DES VORHANDENEN POLITISCHEN RAHMENS: ANWENDUNG DES LEBENSZYKLUS-GEDANKENS AUF DIE VORHANDENEN POLITISCHEN MASSNAHMEN

Der dargelegte Ansatz soll durch bereits vorhandene und durch neue umweltpolitische Maßnahmen Anwendung finden (siehe Anhang 2). Die negativen ökologischen Auswirkungen der Ressourcennutzung wurden in vielen dieser politischen Maßnahmen bereits berücksichtigt und werden künftig systematisch einbezogen werden. In der Umweltpolitik wird der Nachdruck immer stärker auf integrierte Ansätze und auf die Zusammenhänge zwischen den Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden) gelegt, und in der Politikgestaltung wird zunehmend auf übergreifende Umweltthemen abgestellt, die der nachhaltigen Ressourcennutzung einen höheren Stellenwert einräumen (z. B. Klimaschutz, biologische Vielfalt usw.). Der Lebenszyklus-Gedanke kommt insbesondere in der Thematischen Strategie zur Vermeidung und Wiederverwertung von Abfällen zum Ausdruck.

Es wurden nichtlegislative Ansätze wie die Integrierte Produktpolitik[9] (IPP) speziell zur Verringerung der negativen ökologischen Auswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich Herstellung, Verwendung und Entsorgung, entwickelt. Gleichfalls wurden im Aktionsplan für Umwelttechnologie[10] (ETAP) zahlreiche Möglichkeiten benannt, wie Umwelttechnologien die negativen ökologischen Auswirkungen von Produktion und Verbrauch verringern können.

Der Lebenszyklus-Gedanke kann quer durch verschiedenartige Politikfelder nutzbringend angewandt werden. Alle diese Politikfelder betreffen die Ressourcennutzung und müssen daher Fragen der Ressourcennutzung und die negativen Folgen der Ressourcennutzung auf koordinierte Weise weiter miteinbeziehen. So wurde im Weißbuch über die europäische Verkehrspolitik[11] die Förderung eines höheren Anteils umweltfreundlicher Verkehrsmittel an den Verkehrsträgern als Ziel festgelegt. In der Energiepolitik wurden Maßnahmen für die Sektoren mit dem höchsten Energieverbrauch (Gebäude- und Verkehrssektor) getroffen, deren Umsetzung zu wichtigen Verbesserungen hinsichtlich der Umweltfolgen führen wird. Die jüngsten Reformen in bestimmten Politikbereichen, insbesondere in der Fischerei und in der Landwirtschaft, haben zu großen Fortschritten bei der Berücksichtigung der Umweltfolgen der Ressourcennutzung geführt. Die Strategie für nachhaltige Entwicklung wurde als Reaktion auf dieses Erfordernis einer in sich schlüssigen, gemeinsamen Politikgestaltung quer durch die Politikfelder Wirtschaft, Soziales und Umwelt verabschiedet.

Die Kommission beabsichtigt, sektorspezifische Initiativen für bestimmte Branchen u. a. vor dem Hintergrund der EU-Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze und der in ihrer jüngsten Mitteilung zur Industriepolitik[12] angekündigten Initiativen zu entwickeln. Dies würde nicht nur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wirtschaftsleistung insgesamt führen, sondern auch die negativen Folgen für die Umwelt verringern. Weitere Bemühungen um mehr Ökoeffizienz können ebenfalls als Antrieb für eine höhere Produktivität und folglich für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit und mehr Wachstum wirken (siehe Anhang 4).

Die integrierten Folgenabschätzungen der Kommission, bei denen die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen verschiedener politischer Optionen bei wichtigen politischen Vorschlägen bedacht werden, werden ein wichtiges Instrument für die Anwendung des Lebenszyklus-Gedankens sein[13]. Auf nationaler Ebene können die Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfungen[14] und der strategischen Umweltprüfungen[15] verwenden, um die negativen ökologischen Auswirkungen der Ressourcennutzung bei einzelnen Projekten oder Plänen, bei Programmen und politischen Konzepten zu verringern.

5. NEUE INITIATIVEN – SCHAFFUNG DER GRUNDLAGEN FÜR DIE NÄCHSTEN 25 JAHRE

Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie sind neue Initiativen auf allen Ebenen der Regierungsführung – auf EU-Ebene, auf nationaler und auf internationaler Ebene – erforderlich.

Auf EU-Ebene wird dies konzertierte Anstrengungen für den Aufbau der Wissensbasis, für die Entwicklung von Indikatoren, die in den Diskussionen über die Politik verwendet werden können, und für die Lancierung sektorspezifischer Initiativen zusammen mit den Wirtschaftsbeteiligten erfordern. In Anbetracht der ausgeprägten globalen Dimension der Ressourcennutzung durch die EU und der Erfordernis der Berücksichtigung dieser Tatsache durch die politischen Entscheidungsträger in der EU, wird ein internationales Forum von Experten eingesetzt werden, das sich mit den globalen Aspekten der Ressourcennutzung und ihren negativen ökologischen Auswirkungen befassen soll.

5.1. Aufbau der Wissensbasis – Datenzentrum für politische Entscheidungsträger zur Verbesserung der Wissensbasis im Bereich der Ressourcennutzung und ihrer Umweltauswirkungen

In bestimmten Fällen gibt es einen Mangel an Informationen über die komplexen Kausalbeziehungen, die der diffusen Umweltverschmutzung und der Ressourcennutzung zugrunde liegen. Die politischen Entscheidungsträger haben keinen unmittelbaren Zugang zu in verwertbarer Form vorliegenden Informationen. Verschiedene Daten- und Informationsanbieter - innerhalb der Kommission GD Eurostat, die Gemeinsame Forschungsstelle (GD GFS) und die Generaldirektion für Forschung (GD Forschung), als auch die Europäische Umweltagentur (EUA), die Exekutiveagentur für intelligente Energie, nationale Institute, Universitäten und kommerzielle Quellen – sind an der Analyse der Ressourcennutzung beteiligt. Der Austausch der Informationen ist jedoch nicht immer optimal.

Lücken und Überschneidungen machen deutlich, dass ein Datenzentrum für natürliche Ressourcen erforderlich ist, eine federführende oder zentrale Stelle, die als „Informationsdrehkreuz“ fungiert, in der alle verfügbaren einschlägigen Informationen zusammengeführt werden, um sie zu beobachten und zu analysieren und den Entscheidungsträgern politisch relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Durch die Bündelung des Bestands an grundlegenden Daten, Wissen, wissenschaftlicher Expertise und Vernetzungskapazitäten der genannten Informationsanbieter wird die Kommission der Aufforderung des Rates „Umwelt“ nachkommen, „um die Qualität der Informationen in diesem Bereich mit Hilfe strategischer europäischer Fähigkeiten, die dem Zweck dienen, Kenntnisse über Ressourcennutzung und ihre Auswirkungen zu sammeln und allen zur Verfügung zu stellen und eine entsprechende Politikbewertung durchzuführen, zu verbessern, um zu entscheiden, welche Auswirkungen angegangen werden sollen, und um Optionen für die Verringerung dieser Auswirkungen in einer wachsenden Wirtschaft zu entwickeln“[16].

Die Informationsanbieter werden auch bei anderen Komponenten der Strategie eine Rolle spielen: Entwicklung und Konsolidierung geeigneter Indikatoren für die Messung der Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Konzipierung konkreter Aktionspläne zur Erreichung der Ziele der Strategie, Unterstützung des internationalen Gremiums bei seinen Aufgaben und ab 2010 im Fünfjahres-Rhythmus Abfassung eines Sachstandsberichts über die Umsetzung der Strategie, der in den Überprüfungsprozess der Kommission Eingang finden soll.

Forschung und Entwicklung auf allen Ebenen, einschließlich internationaler, europäischer, nationaler und industrieseitiger Programme und Projekte, können in vielfacher Weise eine Rolle bei der Entwicklung und der Umsetzung der Strategie spielen. Das Siebente Forschungsrahmenprogramm[17] wird mehr Nachdruck auf die Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung ökologischer, ökonomischer und sozialer Auswirkungen legen.

5.2. Fortschrittsmessung – Entwicklung von Indikatoren

Die Arbeit am Erreichen des Strategieziels erfordert, dass die Fortschritte in zweckmäßiger Weise gemessen werden und die Informationen den politischen Entscheidungsträgern und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Erforderlich ist die Weiterentwicklung einer Reihe von Indikatoren, die auf den im Bereich der Umweltgesamtrechnung, der Materialflussbuchführung und der Lebenszyklus-Bestandsaufnahmen geleisteten umfangreichen Arbeiten aufbauen. Bis 2008 wird die Kommission folgende Indikatoren entwickeln:

- Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Effizienz und Produktivität der Verwendung natürlicher Ressourcen, einschließlich Energie

- ressourcenspezifische Indikatoren, um zu bewerten, wie negative Umweltfolgen von der Ressourcennutzung abgekoppelt wurden, und

- einen Gesamtindikator zur Messung der Fortschritte bei der Verringerung der durch die Verwendung natürlicher Ressourcen entstehenden ökologischen Belastung (Ökoeffizienz-Indikator).

Im Idealfall werden alle Indikatoren so aggregiert wie möglich und leicht verständlich sein und auf den auf der Ebene der Mitgliedstaaten, auf der EU-Ebene und der internationalen Ebene vorhandenen Arbeiten aufbauen (siehe Anhang 3). Falls keine Aggregierung (z. B. wegen methodischer oder technischer Schwierigkeiten) möglich ist, werden stattdessen die zugrunde liegenden Körbe für die Messung der Fortschritte auf dem Weg zur nachhaltigen Verwendung der natürlichen Ressourcen verwendet[18]. Darüber hinaus werden die Indikatoren dazu beitragen, die Formen der Verwendung natürlicher Ressourcen zu ermitteln, auf die die meisten negativen Umweltfolgen entfallen. Ferner werden sie einen Beitrag zur Bestimmung der Prioritäten der Politikgestaltung leisten, insbesondere zur Benennung der Sektoren, die an der Entwicklung sektorspezifischer Initiativen mitwirken sollten. In einem ersten Stadium wird die Kommission auf den Vorergebnissen vorhandener Studien aufbauen.

5.3. Die interne Dimension – die Mitgliedstaaten und das High-Level Forum

Viele der zur Umsetzung dieser Strategie erforderlichen Maßnahmen werden am besten auf nationaler Ebene getroffen. Von der Landwirtschaft und der Fischerei abgesehen, fallen die meisten politischen Maßnahmen auf dem Gebiet der natürlichen Ressourcen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft. Die Mitgliedstaaten verfügen über bestimmte Instrumente der Politik, z. B. über Wirtschaftsinstrumente, die sich auf Gemeinschaftsebene schwer einsetzen lassen. Ferner sind die Mitgliedstaaten für die Lehr- und Ausbildungspläne zuständig und besser dazu in der Lage, eine Verbraucherpolitik zu betreiben, die auf eine Veränderung von Verhaltensmustern abzielt.

Die Kommission schlägt vor, dass die einzelnen Mitgliedstaaten nationale Maßnahmen und Programme für die nachhaltige Verwendung natürlicher Ressourcen entwickeln, um die Ziele der Strategie zu erreichen. Diese Maßnahmen und Programme sollten sich auf die Ressourcennutzung mit den signifikantesten ökologischen Auswirkungen konzentrieren. Die Mitgliedstaaten sollten ferner Mechanismen zur Beobachtung der Fortschritte und, sofern möglich, Ziele entwickeln. Anhang 5 enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten in Betracht ziehen könnten.

Um die Konzipierung dieser nationalen Maßnahmen zu erleichtern, wird die Kommission ein hochrangiges Forum einsetzen, das sich aus leitenden Beamten zusammen setzt, die in den Mitgliedstaaten für die Konzipierung der Politik auf dem Gebiet der natürlichen Ressourcen verantwortlich sind, ferner aus Vertretern der Kommission und gegebenenfalls Verbraucherorganisationen, im Umweltschutz tätiger nicht staatlicher Organisationen, Industrie, Akademia und anderer Interessengruppen, die ein besonderes Interesse an den anstehenden Themen haben und über einschlägiges Fachwissen verfügen.

Parallel dazu wird die Kommission auch Maßnahmen benennen, die in den Mitgliedstaaten getroffen wurden und in nützlicher Weise EU-weit angewandt werden könnten; überdies wird sie die Mitgliedstaaten dazu auffordern, Umweltprobleme aufzuzeigen, die ihrer Ansicht nach durch marktgestützte Instrumente wirksam angegangen werden könnten, bei denen jedoch ein nicht ausreichend abgestimmtes Handeln auf der EU-Ebene als Hindernis für ihre Anwendung angesehen wird. Die Kommission wird den Einsatz marktgestützter Instrumente für die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen insbesondere im hochrangigen Forum und bei der Überprüfung dieser Strategie (siehe Abschnitt 7) in Betracht ziehen.

5.4. Die globale Dimension – ein internationales Gremium für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

Die Ressourcennutzung findet auf der internationalen Ebene immer mehr Beachtung[19]. Vor allem die OECD hat als Ziel festgelegt, Umweltbelastung und Wirtschaftswachstum voneinander abzukoppeln[20]. Die OECD/DAC hat auch ein gemeinsames Agenturpapier[21] über Umweltsteuerreform veröffentlicht, welches unterstreicht, wie die Reform zu mehr nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen beitragen kann und nützliche Leitlinien für Aktionen enthält.

Weiterhin wird die Kommission, unter der DCECI[22], ab 2007, ein thematisches Programm für umweltfreundliche und nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen, einschließlich Energie, vorschlagen.

Schliesslich, auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 verpflichteten sich alle Länder, Verbrauchs- und Produktionsmuster, die nicht dem Nachhaltigkeitsprinzip entsprechen, zu ändern.

Um den Schwerpunkt hierauf zu legen und zu halten, wird in dieser Mitteilung angeregt, ein internationales Gremium für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und eventuell mit anderen internationalen Partnern und Initiativen, z.B. UNIDO und der Internationalen Energie Agentur (IEA) zu gründen. Dieses Gremium soll Informationen über die globalen Aspekte der Ressourcennutzung und Umweltauswirkungen bewerten und bereitstellen. Aufgaben des Gremiums (siehe Anhang 6):

- unabhängige Beratung der Kommission hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen der Nutzung natürlicher Ressourcen in einem globalen Kontext, wobei auch ökonomische und soziale Auswirkungen berücksichtigt werden

- Beitrag zum Aufbau der Wissensbasis und zur Beobachtung der Fortschritte

- Entwicklung von Nachhaltigkeits-Orientierungsmarken für Abbau, Ernte, Transport und Lagerung von Materialien und Produkten von außerhalb der EU, die nicht nur Qualitätsstandards für Material, sondern auch Qualitätsstandards für die Produktion, die soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen, umfassen

- Beratung der Entwicklungsländer darüber, wie sie ihre Fähigkeit zur Bewertung der Umweltfolgen ihrer politischen Maßnahmen für die Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen verbessern können (die anschließend als Teil von Programmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern umgesetzt werden könnten);

- Beratung hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen der Nutzung natürlicher Ressourcen in einem größeren globalen Zusammenhang, z. B. im Rahmen von Initiativen unter der Leitung von UNEP zur Nachhaltigkeit bei Produktion und Verbrauch.

6. VORAUSSICHTLICHE FOLGEN UND ERGEBNISSE

Die Umsetzung dieser Strategie wird die Voraussetzungen für mehr Ökoeffizienz bei der Ressourcennutzung und Anreize für stärker nachhaltig ausgerichtete Produktions- und Verbrauchsmuster schaffen. Dies wird sich positiv auf die Wirtschaft auswirken, zumal diese Anreize zur Innovationstätigkeit von Unternehmen beitragen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern werden. Sie wird es politischen Entscheidungsträgern ermöglichen, fundierter über politische Optionen zu entscheiden, und ihnen Mittel (Indikatoren, Daten) zur Messung der erzielten Fortschritte an die Hand geben. In der Folgenabschätzung zu dieser Mitteilung werden die Optionen dargestellt und die Folgen sowohl der vorstehend skizzierten Maßnahmen als auch der nicht für zweckmäßig erachteten Maßnahmen bewertet.

7. ÜBERPRÜFUNGSVERFAHREN

Die Kommission wird die Fortschritte, die bei der Erreichung des Ziels der Strategie erreicht werden, im Jahr 2010 und danach im Fünfjahres-Rhythmus überprüfen. Diese Überprüfung wird in die abschließende Bewertung des sechsten UAP einfließen.

FINANZBOGEN

1. BEZEICHNUNG DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS

Thematische Strategie für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen (im Folgenden „die Strategie“).

2. ABM/ABB-RAHMEN

Politikbereich: 07 – Umwelt

Tätigkeitsbereich: 07 04 – Umsetzung der Umweltpolitik

3. HAUSHALTSLINIEN

3.1. Haushaltslinien (operative Linien sowie Linien für entsprechende technische und administrative Unterstützung (vormalige BA-Linien)), mit Bezeichnung:

07 01 04 01 – Legislative, Sensibilisierungs- und andere allgemeine Maßnahmen auf der Grundlage der Aktionsprogramme der Gemeinschaft im Umweltbereich – Verwaltungsausgaben.

07 04 02 – Sensibilisierungs- und andere allgemeine Maßnahmen auf der Grundlage der Aktionsprogramme der Gemeinschaft im Umweltbereich.

07 04 01 - Beteiligung an internationalen Umweltmaßnahmen

Ab 2007 werden die finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit den Zielen „Datenzentrum“ und „Indikatoren“ im Programm „LIFE +“ enthalten sein. Die finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit dem Ziel „Internationales Gremium“ werden durch die Instrumente der Außenhilfe in der Rubrik 4 des vorgeschlagenen Finanzrahmens erfasst.

3.2. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen:

Die Strategie ist auf eine Zeitspanne von 25 Jahren (2006-2030) angelegt. Die in der Mitteilung geplanten unmittelbaren Maßnahmen werden den Prozess anstoßen. Der vorliegende Finanzbogen deckt die finanziellen Aspekte für die ersten sechs Jahre (2006-2011) ab.

3.3. Haushaltstechnische Merkmale (erforderlichenfalls sind weitere Zeilen anzufügen):

Haushaltslinie | Art der Ausgaben | Neu | EFTA-Beitrag | Beiträge von Bewerberländern | Rubrik der Finanziellen Vorausschau |

07 04 02 | NOA | GM[23] | Nein | Nein | Nein | Nr. 3 |

07 04 01 | NOA | GM | Nein | Nein | Nein | Nr. 4 |

4. RESSOURCEN IM ÜBERBLICK

Der Bedarf an personellen und administrativen Ressourcen wird durch die Zuweisung an die verwaltenden Generaldirektionen (GD Umwelt und andere) im Rahmen des jährlichen Zuweisungsverfahrens abgedeckt.

4.2. Mittelbedarf

4.2.1. Überblick über die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE)

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Art der Ausgaben | Abschnitt | Jahr 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 und Folgejahre | Insgesamt |

Operative Ausgaben[24] - 07 04 02 |

Verpflichtungsermächtigungen (VE) | 8.1 | a | 0,200 | 0,580 | 0,980 | 1,780 | 1,630 | 1,600 | 6,770 |

Zahlungsermächtigungen (ZE) | b | 0,133 | 0,427 | 0,796 | 1,460 | 1,573 | 2,381 | 6,770 |

Operative Ausgaben[25] - 07 04 01 |

Verpflichtungsermächtigungen (VE) | 8.1 | a | 0,240 | 0,610 | 0,640 | 0,750 | 0,600 | 0,710 | 3,550 |

Zahlungsermächtigungen (ZE) | b | 0,160 | 0,455 | 0,581 | 0,709 | 0,635 | 1,010 | 3,550 |

Im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben[26] |

Technische und administrative Unterstützung (NGM) | 8.2.4 | c | 0,150 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,150 |

HÖCHSTBETRAG |

Verpflichtungsermächtigungen | a+c | 0,590 | 1,190 | 1,620 | 2,530 | 2,230 | 2,31 | 10,470 |

Zahlungsermächtigungen | b+c | 0,443 | 0,881 | 1,377 | 2,169 | 2,209 | 3,391 | 10,470 |

Im Höchstbetrag nicht enthaltene Verwaltungsausgaben[27] |

Personal- und Nebenkosten (NGM) | 8.2.5 | d | 0,783 | 0,783 | 0,783 | 0,783 | 0,783 | 0,783 | 4,698 |

Sonstige im Höchstbetrag nicht enthaltene Verwaltungskosten, außer Personal- und Nebenkosten (NGM) | 8.2.6 | e | 0,002 | 0,026 | 0,056 | 0,058 | 0,058 | 0,060 | 0,260 |

Geschätzte Gesamtkosten für die Finanzierung der Maßnahme

VE insgesamt, einschließlich Personalkosten | a+c+d+e | 1,375 | 1,999 | 2,459 | 3,371 | 3,071 | 3,153 | 15,428 |

ZE insgesamt, einschließlich Personalkosten | b+c+d+e | 1,228 | 1,690 | 2,216 | 3,010 | 3,050 | 4,234 | 15,428 |

Angaben zur Kofinanzierung

Sieht der Vorschlag eine Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten oder sonstige Einrichtungen vor (bitte auflisten), so ist in der nachstehenden Tabelle die voraussichtliche Höhe der entsprechenden Beiträge anzugeben (beteiligen sich mehrere Einrichtungen an der Kofinanzierung, so können Zeilen in die Tabelle eingefügt werden):

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Kofinanzierung durch | Jahr n | n+1 | n+2 | n+3 | n+4 | n+5 und Folgejahre | Insgesamt |

…………………… | f |

ZE insgesamt, einschließlich Kofinanzierung | a+c+d+e+f |

Eine der im Rahmen der Strategie geplanten Maßnahmen (siehe Finanzbogen Abschnitt 5.3 Punkt 3) wird in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) durchgeführt werden und die Einrichtung eines Sekretariats erfordern. Die Arbeit des Sekretariats wird über einen Treuhandfonds finanziert werden, in den verschiedene Gremien und Organisationen einzuzahlen bereit sind. Im aktuellen Stadium lässt sich jedoch das Ausmaß der Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten oder andere Gremien nicht vorhersagen.

4.1.2. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung

X Der Vorschlag ist mit der derzeitigen/vorgeschlagenen Finanzplanung vereinbar.

( Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich.

( Der Vorschlag erfordert möglicherweise eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung[28] (z. B. Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder Änderung der Finanziellen Vorausschau).

4.1.3. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

X Der Vorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen.

( Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

in Mio. EUR (1 Dezimalstelle)

vor der Maßnahme [Jahr n-1] | Stand nach der Maßnahme |

Personalbedarf insgesamt | 7,25 | 7,25 | 7,25 | 7,25 | 7,25 | 7,25 |

5. MERKMALE UND ZIELE

5.1. Kurz- oder längerfristig zu deckender Bedarf:

Zur Bewältigung der Umweltanliegen im Zusammenhang mit der Nutzung natürlicher Ressourcen (z. B. Rohstoffe und Land) wird die Strategie Maßnahmen zur Beobachtung und Verfolgung der Nutzung der natürlichen Ressourcen während ihres gesamten Lebenszyklus – „von der Wiege bis zur Bahre“ – einführen und die zur Verringerung ihrer ökologischen Auswirkungen erforderlichen Maßnahmen entwickeln. Der Schwerpunkt der Strategie liegt darauf, dass während des Zeitrahmens von 25 Jahren die gravierendsten ökologischen Auswirkungen der Nutzung natürlicher Ressourcen ermittelt und entsprechende Lösungen und Abhilfemaßnahmen gefördert werden, indem das Wissen über sie vermehrt und dieses Wissen leicht zugänglich gemacht wird.

5.2. Durch die Gemeinschaftsintervention bedingter Mehrwert, Kohärenz des Vorschlags mit anderen Finanzinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte:

Wird davon ausgegangen, dass das Wirtschaftswachstum der bestimmende Faktor für die Ressourcennutzung in Europa und gleichzeitig wirtschaftliches Wachstum ein wichtiges Ziel der EU-Politik ist, lässt sich eine Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt nur dadurch erreichen, dass die Ressourcennutzung und die damit verbundenen Umweltfolgen von dem sie bestimmenden Faktor, d. h. vom Wirtschaftswachstum, gelöst oder abkoppelt werden, und zwar auf europäischer Ebene. Der Ressourcenhandel (Bereich mit EU-Zuständigkeit) hat ein erhebliches Volumen und die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen ist ein Bereich geteilter Zuständigkeit, weshalb es einen klaren Grund für die Beteiligung der Gemeinschaft gibt.

5.3. Ziele, erwartete Ergebnisse und entsprechende Indikatoren im Rahmen der ABM-Methodik:

Ziel der Strategie ist es, eine Reihe von Maßnahmen zu konzipieren, die, bei ordnungsgemäßer Umsetzung, eine Entkopplung der Umweltfolgen vom Wirtschaftswachstum ermöglichen.

Hierzu sind mehrere konkrete Maßnahmen vorgesehen:

1. Gründung eines Datenzentrums zu Wissenszwecken

2. Entwicklung strategierelevanter Indikatoren

3. Einsetzung eines internationalen Gremiums für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

Weitere Einzelheiten zu den erwarteten Ergebnissen und ihren Auswirkungen sind in der Mitteilung und in der ihr beigefügten Folgenabschätzung enthalten.

5.4. Durchführungsmodalitäten (indikative Angaben):

X Zentrale Verwaltung

X direkt durch die Kommission

X indirekt im Wege der Befugnisübertragung an:

ٱ Exekutivagenturen

X die von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung

ٱ einzelstaatliche öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

ٱ Geteilte oder dezentrale Verwaltung

ٱ mit Mitgliedstaaten

ٱ mit Drittländern

X Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten)

Bemerkungen: Die meisten im Rahmen der Strategie geplanten Maßnahmen werden unmittelbar durch die Kommission durchgeführt werden (Veranlassung von Studien, Organisation von Sitzungen, Dienstleistungsverträge usw.).

Eine der im Rahmen der Strategie geplanten Maßnahmen (siehe Finanzbogen Abschnitt 5.3 Punkt 3) wird allerdings in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) durchgeführt werden. Zunächst ist geplant, dass die Kommission dem UNEP einen Zuschuss für die Einrichtung des Sekretariats des Gremiums gewähren wird, da es über Wissen und Expertise mit der Verwaltung internationaler Sekretariate in der Vergangenheit (z. B. IPCC-Sekretariat in Genf) verfügt. In einer zweiten Phase kann die Zusammenführung der Ressourcen mehrerer Geber erforderlich sein; diesbezüglich ist die Zuweisung des von jedem Geber zu jeder Ausgabenart geleisteten Anteils weder möglich noch angezeigt.

Eine weitere geplante Maßnahme (das Datenzentrum - siehe Finanzbogen Abschnitt 5.3 Punkt 1) wird in Anbetracht des Wissens und der Expertise der EEA im Bereich der natürlichen Ressourcen und der Einrichtung von Expertennetzen in Zusammenarbeit mit der EEA durchgeführt werden.

6. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

6.1. Überwachungssystem

Die Kommission schlägt vor, die Wirksamkeit der Strategie nach der Veröffentlichung der Mitteilung im Fünfjahres-Rhythmus zu überprüfen. Zu diesem Zweck wird die Kommission einen Bericht abfassen, der veröffentlicht und den Organen vorgelegt werden wird.

6.2. Bewertung

6.2.1. Ex-ante-Bewertung:

Die Strategie war Gegenstand einer Folgenabschätzung, die zeitgleich mit dem Erlass der Mitteilung veröffentlicht werden wird.

6.2.2. Maßnahmen im Anschluss an Zwischen-/Ex-post-Bewertungen (unter Zugrundelegung früherer Erfahrungen):

Der Ansatz, dass für die Politikgestaltung eine thematische Strategie als Werkzeug verwendet wird, ist eine Neuheit des sechsten UAP[30]. Die Maßnahmen, die in dieser speziellen Strategie vorgesehen sind, gehen jedoch nicht über die übliche Verwaltungspraxis (Veranlassung von Studien, Organisation von Expertensitzungen, Dienstleistungsverträge für relativ kleine Beträge), für die entsprechende Verfahren für finanzielle Schutzmaßnahmen bestehen.

6.2.3. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertungen

Die Kommission schlägt vor, die Wirksamkeit der Strategie nach der Veröffentlichung der Mitteilung im Fünfjahres-Rhythmus zu überprüfen. Zu diesem Zweck wird die Kommission einen Bericht abfassen, der veröffentlicht und den Organen vorgelegt werden wird.

7. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten lediglich Ausgaben für Personal, Expertensitzungen und Studienverträge. Letztere unterliegen den üblichen Kontrollverfahren der Kommission, weshalb keine weiteren Betrugsbekämpfungsmaßnahmen erforderlich sind.

Potenzielle Begünstigte und Auftragnehmer müssen die Bestimmungen der Haushaltsordnung erfüllen und Nachweise für ihre finanzielle Zuverlässigkeit und ihren rechtlichen Status erbringen. Bei Finanzhilfen sind für die Projekte/Maßnahmen, für die eine Finanzierung beantragt wird, vorläufige Aufwands- und Ertragserklärungen vorzulegen. Zahlungen erfolgen auf der Grundlage der in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen und der Aufwands- und Ertragserklärungen, die vom Begünstigten ordnungsgemäß bescheinigt und durch die zuständige Dienststelle der Kommission geprüft werden. Da auch Stichkontrollen möglich sind, müssen die Begünstigten alle Einzelangaben und Belege für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des Projekts aufbewahren.

8. RESSOURCEN IM EINZELNEN

8.1. Ziele des Vorschlags und Finanzbedarf

Verpflichtungsermächtigungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Jahr 2006 | Jahr 2007 | Jahr 2008 | Jahr 2009 | Jahr 2010 | Jahr 2011 |

Beamte oder Bedienstete auf Zeit[32] (XX 01 01) | A*/AD | 5,25 | 5,25 | 5,25 | 5,25 | 5,25 | 5,25 |

B*, C*/AST | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |

Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal[33] |

Sonstiges, aus Artikel XX 01 04/05 finanziertes Personal[34] |

INSGESAMT | 7,25 | 7,25 | 7,25 | 7,25 | 7,25 | 7,25 |

In dieser Tabelle ist die Gesamtzahl des für die Umsetzung der Strategie in verschiedenen Dienststellen der Kommission (z. B. GD ENV, GFS, EUROSTAT) erforderlichen Personals enthalten[35].

8.2.2. Beschreibung der Aufgaben, die im Zuge der vorgeschlagenen Maßnahme auszuführen sind

Die durchzuführenden Arbeiten sind Bestandteil der üblichen Verwaltungspraxis; zu ihnen gehören die Veranlassung von Studien, die Organisation von Sitzungen, die Abwicklung von Dienstleistungsverträge und Ähnliches.

8.2.3. Zuordnung der Stellen des damit betrauten Statutspersonals

X derzeit für die Verwaltung des Programms, das ersetzt oder verlängert werden soll, zugewiesene Stellen

( im Rahmen des JSP/HVE-Verfahrens für das Jahr n vorab zugewiesene Stellen

( im Rahmen des anstehenden neuen JSP/HVE-Verfahrens anzufordernde Stellen

( innerhalb des für die Verwaltung zuständigen Dienstes neu zu verteilende vorhandene Stellen (interne Personalumsetzung)

( für das Jahr n erforderliche, jedoch im Rahmen des JSP/HVE-Verfahrens für dieses Jahr nicht vorgesehene neue Stellen

8.2.4. Sonstige im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben (XX 01 04/05 - Verwaltungsausgaben)

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Haushaltslinie (Nummer und Bezeichnung) | Jahr 2006 | Jahr 2007 | Jahr 2008 | Jahr 2009 | Jahr 2010 | Jahr 2011 und Folgejahre | INSGESAMT |

Sonstige technische und administrative Unterstützung |

- intra muros |

- extra muros | 0,150 | 0,150 |

Technische und administrative Unterstützung insgesamt | 0,150 | 0,150 |

8.2.5. Im Höchstbetrag nicht enthaltene Personal- und Nebenkosten

in Mio, EUR (3 Dezimalstellen)

Art des Personals | Jahr 2006 | Jahr 2007 | Jahr 2008 | Jahr 2009 | Jahr 2010 | Jahr 2011 und Folgejahre |

Beamte und Bedienstete auf Zeit (XX 01 01) | 0,783 | 0,783 | 0,783 | 0,783 | 0,783 | 0,783 |

Aus Artikel XX01 02 finanziertes Personal (Hilfskräfte, ANS, Vertragspersonal usw,) (Angabe der Haushaltslinie) |

Personal- und Nebenkosten insgesamt (NICHT im Höchstbetrag enthalten) | 0,783 | 0,783 | 0,783 | 0,783 | 0,783 | 0,783 |

Berechnung - Beamte und Bedienstete auf Zeit

Jede Vollzeitäquivalent-Stelle wird mit 108 000 € pro Jahr angesetzt,

Berechnung - Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal

8.2.6. Sonstige nicht im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben in Mio, EUR (3 Dezimalstellen) |

Jahr 2006 | Jahr 2007 | Jahr 2008 | Jahr 2009 | Jahr 2010 | Jahr 2011 und Folgejahre | INSGESAMT |

XX 01 02 11 01 - Dienstreisen | 0,002 | 0,006 | 0,006 | 0,008 | 0,008 | 0,010 | 0,040 |

XX 01 02 11 02 - Sitzungen & Konferenzen | 0,020 | 0,050 | 0,050 | 0,050 | 0,050 | 0,220 |

XX 01 02 11 03 - Ausschüsse[37] |

XX 01 02 11 04 - Studien & Konsultationen |

XX 01 02 11 05 - Informationssysteme |

2 Gesamtbetrag der sonstigen Ausgaben für den Dienstbetrieb (XX 01 02 11) | 0,002 | 0,026 | 0,056 | 0,058 | 0,058 | 0,060 | 0,260 |

3 Sonstige Ausgaben administrativer Art (Angabe mit Hinweis auf die betreffende Haushaltslinie) |

Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben ausgenommen Personal- und Nebenkosten (NICHT im Höchstbetrag enthalten) | 0,002 | 0,026 | 0,056 | 0,058 | 0,058 | 0,060 | 0,260 |

Berechnung - Sonstige nicht im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben

Die Kosten einer durchschnittlichen Dienstreise werden mit 1 000 € angesetzt.

[1] Millennium Ecosystem Assessment, Ecosystems and Human Well-being: Synthesis, Island Press, Washington, DC, 2005, pp. 1-6 (http://www.millenniumassessment.org/en/湩敤⹸獡硰⤕⤮മं佋⡍〲㔰 㐱⸱ȍ䬉䵏㈨〰⤱㈠㐶‮湵⁤index.aspx).).

[2] KOM(2005) 141.

[3] KOM(2001) 264. und KOM(2005) 658.

[4] KOM(2003) 572.

[5] Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 242 vom 10.9.2002, S. 1).

[6] http://www.europa.eu.int/comm/environment/natres/index.htm

[7] Ein Beispiel zu Veranschaulichung der Entkopplung unter dem Aspekt der Ressourcenproduktivität ist dem Anhang 1 zu entnehmen.

[8] SEC(2004) 980; http://www.ec-gis.org/inspire/

[9] KOM(2003) 302.

[10] KOM(2004) 38.

[11] KOM(2001) 370.

[12] KOM(2005) 474.

[13] KOM(2002) 276.

[14] Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der geänderten Fassung.

[15] Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.

[16] Schlussfolgerungen der Tagung des Rates (Umwelt) vom 28. Juni 2004 (Dokument 10988/04 vom 1.7.2004).

[17] KOM(2005) 119.

[18] Beispiele für die zugrunde liegenden Indikatoren sind die Emissionen von CO2, NOx und SO2, die Zunahme verbauter Flächen, die Verschmutzung der Gewässer, das Überschreiten kritischer Belastungen usw.

[19] Japan: siehe http://www.env.go.jp/en/pol/wemj/outline.pdf und China siehe http://eng.cciced.org/cn/ company/Tmxxb143/card143.asp?lmid=5209&siteid=1&tmid=320&flbh=143.

[20] „Environmental Strategy for the First Decade of the 21st Century“, OECD, 16. Mai 2001.

[21] Finanzinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit.

[22] Finanzinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit.

[23] Getrennte Mittel.

[24] Ausgaben, die nicht unter Kapitel xx 01 des betreffenden Titels xx fallen.

[25] Ausgaben, die nicht unter Kapitel xx 01 des betreffenden Titels xx fallen.

[26] Ausgaben, die unter Artikel xx 01 04 des Titels xx fallen.

[27] Ausgaben, die unter Kapitel xx 01 fallen, außer solche bei Artikel xx 01 04 oder xx 01 05.

[28] Siehe Nummer 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[29] Wenn die Dauer der Maßnahme mehr als 6 Jahre beträgt, sind weitere Spalten anzufügen.

[30] Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 242 vom 10.9.2002, S. 1).

[31] Wie in Abschnitt 5.3 beschrieben.

[32] Die Kosten hierfür sind NICHT im Höchstbetrag enthalten.

[33] Die Kosten hierfür sind NICHT im Höchstbetrag enthalten.

[34] Die Kosten hierfür sind im Höchstbetrag enthalten.

[35] Die Quote der GD ENV beträgt 2,25 für A*/AD und 1 für B*/AST.

[36] Hier ist auf den Finanzbogen zum Gründungsrechtsakt der Agentur zu verweisen.

[37] Angabe des jeweiligen Ausschusses sowie der Gruppe, der dieser angehört.

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