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Document 52005DC0662
Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions - Commission provisions on “ARGUS” general rapid alert system
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bestimmungen der Kommission zum allgemeinen Frühwarnsystem „ARGUS“
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bestimmungen der Kommission zum allgemeinen Frühwarnsystem „ARGUS“
/* KOM/2005/0662 endg. */
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bestimmungen der Kommission zum allgemeinen Frühwarnsystem „ARGUS“ /* KOM/2005/0662 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 23.12.2005 KOM(2005) 662 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bestimmungen der Kommission zum allgemeinen Frühwarnsystem „ARGUS“ 1. EINLEITUNG Die jüngsten Naturkatastrophen wie die Flutwelle im Indischen Ozean im Dezember 2004 und die vom Menschen verursachten Katastrophen wie die Terroranschläge in Madrid (2004) und London (2005) machen ebenso wie die absehbaren Bedrohungen der menschlichen Gesundheit (Humaninfluenza-Pandemien) deutlich, dass es die Instrumente zu verstärken gilt, die eine effiziente und koordinierte Bewältigung von schweren Krisensituationen ermöglichen sollen, welche mehrere Sektoren betreffen und Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erfordern. Wenngleich die Bewältigung von Krisensituationen in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, kann die Kommission dabei eine wichtige Rolle spielen. Sie kann im Krisenfall ersucht werden, in ihren Zuständigkeitsbereichen tätig zu werden und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen. Durch die Zusammenarbeit innerhalb der Kommission werden die gegenseitige Amtshilfe bei schweren Katastrophen in der EU vereinfacht und die Solidaritätsmaßnahmen der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern unterstützt. Die Kommission ist gehalten, die Öffentlichkeit und die Medien umfassend, kohärent, zeitnah und über geeignete Kanäle über diese Anstrengungen zu informieren. Die Kommunikation mit dem Bürger wird dadurch erleichtert. Der Europäische Rat hat die Kommission nicht zuletzt nach den genannten Terroranschlägen ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Er hat die Kommission im Haager Programm, das er auf seiner Tagung in Brüssel im November 2004 angenommen hat, aufgefordert, „ innerhalb ihrer bestehenden Strukturen und unter uneingeschränkter Wahrung der nationalen Zuständigkeiten integrierte und koordinierte EU-Krisenbewältigungsregelungen für Krisen mit grenzüberschreitender Wirkung innerhalb der EU auszuarbeiten, die bis spätestens 1. Juli 2006 umzusetzen wären.“ Die Ratsvorsitze Österreichs, Luxemburgs, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs haben eine gemeinsame Initiative zur Umsetzung dieses Teils des Haager Programms gestartet. Unlängst hat der Rat ferner in seiner Erklärung vom 13. Juli 2005 zur Reaktion der EU auf die Bombenanschläge von London gefordert, dass Fähigkeiten zur Notfallreaktion sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene (einschließlich der Fähigkeiten, die erforderlich sind, um auf einen bioterroristischen Anschlag zu reagieren) entwickelt und Vorkehrungen getroffen werden, damit im Anschlagsfall Informationen weitergeleitet, die Koordinierung gewährleistet und kollektive Entscheidungen ermöglicht werden, und zwar insbesondere dann, wenn ein Terroranschlag gegen mehr als einen Mitgliedstaat begangen wird. Auf seiner Tagung vom 7. November 2005 begrüßte der Rat zudem „ die in Zusammenarbeit mit der Kommission weiter durchgeführte Arbeit zur Entwicklung eines umfassenden Plans für den Fall einer (…) Humaninfluenza-Pandemie “. Der Informationsaustausch, die interne Koordinierung, die Konsolidierung der von der Kommission betreuten Frühwarnsysteme und die Existenz geeigneter Beschlussfassungsverfahren für Krisensituationen sind zentrale Aspekte der Bereitschafts- und Reaktionsplanung. Die Kommission hat bereits zusätzliche Maßnahmen zur Verstärkung der vorhandenen Instrumente und zur Erfüllung der vom Europäischen Rat erteilten Aufgaben in Aussicht gestellt. So hat sie in ihrer Mitteilung „Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung bei der Terrorismusbekämpfung“ (KOM(2004)701 vom 20. Oktober 2004) angekündigt, dass sie zur Verstärkung ihres Beitrags zur Terrorismusbekämpfung ein sicheres allgemeines Frühwarnsystem (ARGUS) aufbauen wird, durch das alle spezialisierten Systeme für Notfallsituationen, die Maßnahmen auf EU-Ebene erfordern, miteinander verbunden werden. Zusätzlich solle eine zentrale Krisenstelle[1] innerhalb der Kommission eingerichtet werden, in der im Katastrophenfall Vertreter aller zuständigen Kommissionsdienste zusammentreten. Das Krisenzentrum werde die Anstrengungen aller Beteiligten koordinieren, ermitteln, welches die besten praktischen Vorgehensmöglichkeiten sind und geeignete Maßnahmen beschließen. Auch angesichts der von den Ratsvorsitzen gemachten Vorschläge insbesondere zur Schaffung von koordinierten bzw. integrierten EU-Krisenbewältigungsregelungen hält die Kommission die Einführung flexibler Koordinierungsregelungen auf EU-Ebene für erforderlich. Eine bessere Koordinierung auf politischer Ebene würde es der Union ermöglichen, das verfügbare technische Fachwissen und die vorhandene Infrastruktur (einschließlich der von der Kommission betreuten Frühwarnsysteme) optimal zu nutzen. Die Kommission könnte dabei eine zentrale Rolle spielen und den Mitgliedstaaten ein kohärentes und konsequentes Vorgehen erleichtern. In dieser Mitteilung werden die Grundsätze, die Verfahren und die Instrumente für den Betrieb des ARGUS vorgestellt. Das System ist ab 1. Januar 2006 einsatzfähig. 2. ZIELE UND GRUNDSÄTZE Das allgemeine Frühwarnsystem ARGUS soll - den Generaldirektionen und Diensten der Kommission als internes Instrument für den zeitnahen Austausch von sachdienlichen Informationen über entstandene, mehrere Sektoren betreffende Krisen gleich welcher Art oder absehbare bzw. unmittelbar bevorstehende derartige Bedrohungen auf Gemeinschaftsebene, die Maßnahmen der Gemeinschaft erfordern, dienen, und es soll die Koordinierung und die Zusammenarbeit erleichtern und so eine wirksamere und konsequentere Reaktion der Kommission ermöglichen; - ein geeignetes Koordinierungsverfahren verfügbar machen, auf das im Falle einer mehrere Sektoren oder Bereiche betreffenden Krise zurückgegriffen werden kann und es der Kommission ermöglicht, geeignete Entscheidungen zu treffen und in Zusammenarbeit mit den anderen Organen und Einrichtungen in ihren Zuständigkeitsbereichen rasche, koordinierte und kohärente Gegenmaßnahmen zu ergreifen; - den Hintergrund für eine wirksame Kommunikation mit dem Bürger und ein ausgewogenes, kohärentes und vollständiges Bild der von der Kommission unternommenen Anstrengungen bilden. Der Einsatz des ARGUS erfolgt nach folgenden Grundsätzen: - Subsidiaritätsgrundsatz. - Das System lässt die spezifischen Eigenheiten, Zuständigkeitsbereiche und Fachkenntnisse der bestehenden Frühwarnsysteme der Kommission unberührt; letztere arbeiten weiter wie bisher nach Maßgabe ihrer spezifischen Verfahrensvorschriften. - Das ARGUS wird im Falle von Krisen gleich welcher Ursache und Art eingesetzt, die mehrere Sektoren sowie Bürger, Vermögenswerte oder Interessen von Mitglied- oder Drittstaaten betreffen und Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich machen. - Das Kommunikationsnetz ist vorerst noch kommissionsintern und verbindet die Frühwarnsysteme, Generaldirektionen und Dienste der Kommission miteinander. Die Mitgliedstaaten werden über die bestehenden Frühwarnsysteme und deren Netze angebunden. Durch diese Koordinierung wird eine umfassende, konsolidierte Datenbank mit überprüften sachdienlichen Informationen entstehen, auf die zurückgegriffen werden kann, wenn die Kommission aufgefordert wird, mit den Mitgliedstaaten und den anderen Organen und Einrichtungen zusammenzuarbeiten. - Das ARGUS greift auf vorhandene Technologie und Infrastruktur zurück, welche von der Generaldirektion Informatik gewartet wird. Zwar werden über das ARGUS-Kommunikationsnetz vorerst keine Eu-Verschlusssachen übermittelt werden, aber die Kommission prüft zurzeit Möglichkeiten, wie sich ein robusteres und effizienteres System entwickeln ließe. - Das System wird spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Kommissionsbeschlusses über seine Einführung im Lichte der gewonnenen Erfahrungen und des technologischen Fortschritts überprüft, um die Verknüpfung und die Koordinierung der bestehenden spezialisierten Netze sicherzustellen. - Das System wird mit den vorhandenen Ressourcen und Mitteln der Dienste betrieben. - Die externe Kommunikation erfolgt auf der am besten geeigneten geografischen Ebene (d.h. über die Zentralen, Vertretungen oder Delegationen) und mit geeigneten Instrumenten für eine umfassende Information der Öffentlichkeit (Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, Internet usw.). 3. ARGUS Das ARGUS umfasst ein internes Kommunikationsnetz und ein spezifisches Koordinierungsverfahren, das im Falle einer schweren Krise, die mehrere Sektoren betrifft, eingeleitet wird. Die Einzelheiten sind im Anhang zum Beschluss der Kommission über die Aufnahme gemeinsamer Bestimmungen über die Einrichtung des allgemeinen Frühwarnsystems „ARGUS“ in ihre Geschäftsordnung festgelegt. Das interne elektronische Kommunikationsnetz wird über eine Busarchitektur verfügen. Es wird auf die bestehenden Datenbanken und Technologien für die interne Nachrichtenübermittlung zurückgreifen und durch weitere Kommunikationsmittel (SMS, Telefon) ergänzt. Die Mitglieder des ARGUS-Netzes können über das Netz zeitnah sachdienliche Informationen über entstandene oder entstehende Krisensituationen austauschen und ihr weiteres Vorgehen in geeigneter Weise aufeinander abstimmen. Die über das ARGUS übermittelten Informationen werden allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt, gespeichert und mitprotokolliert. Das System wird im Lichte der gewonnenen Erfahrungen und des technologischen Fortschritts aktualisiert. Im Falle einer schweren Krise kann der Präsident von sich aus nach einer Warnung oder auf Ersuchen eines Mitglieds der Kommission beschließen, ein spezifisches Koordinierungsverfahren in die Wege zu leiten. Der Präsident kann zudem beschließen, die Verantwortung für die Maßnahmen der Kommission selbst zu tragen oder sie einem Mitglied der Kommission zu übertragen. Sie erstreckt sich auf die Leitung und Koordinierung der Krisenbewältigungsmaßnahmen, die Vertretung der Kommission gegenüber den anderen Organen und Einrichtungen und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Das Generalsekretariat ruft sodann im Auftrag des Präsidenten bzw. des Kommissionsmitglieds, dem die Verantwortung übertragen wurde, das spezifische operative Krisenbewältigungsgremium („Krisenkoordinierungsausschuss“) zusammen. Der Krisenkoordinierungsausschuss überwacht und bewertet die Entwicklung der Krisensituation, prüft Fragen sowie Entscheidungs- und Vorgehensmöglichkeiten und sorgt dafür, dass Beschlüsse und Maßnahmen umgesetzt werden und die von der Kommission ergriffenen Gegenmaßnahmen kohärent und konsequent sind. Die Annahme der im Krisenkoordinierungsausschuss vereinbarten Maßnahmen erfolgt im Wege der normalen Beschlussfassungsverfahren der Kommission; die Umsetzung erfolgt durch die Dienste und über die Frühwarnsysteme. [1] Bezeichnung in geltender Rechtsgrundlage geändert.