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Document 52004DC0021

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, Europäische den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Durchführung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft

/* KOM/2004/0021 endg. */

52004DC0021

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, Europäische den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Durchführung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft /* KOM/2004/0021 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, EUROPÄISCHE DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Bericht über die Durchführung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft

1. Einleitung

Die grenzüberschreitende Mobilität im Bildungsbereich, namentlich die Steigerung und qualitative Verbesserung dieser Mobilität, spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa, welche wiederum ein Kernelement der Strategie zur Erreichung des umfassenderen Ziels bildet, Europa bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen.

Die Schaffung eines effektiven europäischen Raums des Wissens und Lernens, der für die Bürger Europas und den Rest der Welt attraktiv ist, bleibt nach wie vor eine große Herausforderung. Die grenzüberschreitende Mobilität zu Lern- und Lehrzwecken ist einer der bedeutendsten, wenn nicht sogar der konkreteste und produktivste Ausdruck dieses Strebens und trägt zur Verbesserung der Beschäftigung und Stärkung des Zusammenhalts in Europa sowie zur Förderung der europäischen Unionsbürgerschaft bei.

Infolge des starken Interesses sowohl von politischen Entscheidungsträgern als auch von den beteiligten Interessengruppen in Verbindung mit den beachtlichen Anstrengungen, die in den meisten Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene unternommen wurden, sind hier in vielerlei Hinsicht Fortschritte erzielt worden. Allerdings hat sich die Situation insgesamt noch nicht hinreichend gebessert: Umfassende Strategien zur Erleichterung und aktiven Förderung der Mobilität bilden eher die Ausnahme als die Regel, und die Ergebnisse bleiben in vielen Bereichen - u. a. auch was die Beseitigung von administrativen und rechtlichen Hindernissen betrifft - weit hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurück.

Hierin spiegelt sich in beispielhafter Weise die Sorge der Kommission wider, wie sie kürzlich in ihrer Mitteilung ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010 - die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie" zum Ausdruck kam, mit der der Entwurf eines Zwischenberichts über den Beitrag von Bildungs- und Berufsbildungsreformen zur Lissabon-Strategie vorgelegt wurde [1]. Darin wurde zwar anerkannt, dass ,in sämtlichen europäischen Ländern ... Anstrengungen unternommen [werden], um die Systeme der allgemeinen und beruflichen an die wissensbestimmte Wirtschaft und Gesellschaft anzupassen", doch gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass ,die eingeleiteten Reformen ... nicht weit genug [gehen]" und ,bei Beibehaltung des derzeitigen Tempos [...] die Union die selbst gesetzten Ziele verfehlen [wird]". Im Hinblick auf die Erreichung der Zielsetzungen für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind sehr viel stärkere und besser koordinierte Bemühungen gefordert, so u. a. die Beschleunigung und der Ausbau von Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität.

[1] ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010 - die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie", Entwurf eines gemeinsamen Zwischenberichts über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa, Mitteilung der Kommission, KOM(2003)685 vom 11. November 2003.

1.1. Ziel des vorliegenden Berichts

In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern [2] wurde die Kommission darum ersucht, auf der Grundlage von nationalen Bewertungsberichten über die Durchführung der in der Empfehlung selbst aufgeführten Maßnahmen sowie der Maßnahmen, die in dem vom Europäischen Rat in Nizza im Dezember 2000 verabschiedeten Aktionsplan zur Förderung der Mobilität [3] aufgelistet sind (der ,Toolbox"), Bericht zu erstatten. Solche Berichte wurden von sämtlichen Mitgliedstaaten sowie von Norwegen, Island, Polen und Ungarn erstellt. Sie enthalten Informationen und Stellungnahmen zu den seit 2001 geleisteten Bemühungen - welche in Abschnitt 2 unten zusammengefasst werden - sowie Vorschläge für weitere Maßnahmen, die als Grundlage für Abschnitt 3 dienten.

[2] ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 30.

[3] Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität (2000/C 371/03), ABl. C 371 vom 23.12.2000, S. 4.

Der vorliegende Bericht konzentriert sich in erster Linie auf die Maßnahmen, die im Laufe der vergangenen zwei Jahre speziell zur Umsetzung der in der Empfehlung bzw. im Aktionsplan zur Förderung der Mobilität genannten Maßnahmen durchgeführt wurden. Er berücksichtigt zudem die umfassendere Strategie für die allgemeine und berufliche Bildung, die zur Verwirklichung der in Lissabon gesetzten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ziele in die Wege geleitet wurde, sowie die Maßnahmen und Aktionen, die auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene zur Förderung der Mobilität zu Lernzwecken unternommen wurden. Des Weiteren werden Schlussfolgerungen in Bezug auf die bisher erzielten Fortschritte gezogen und Vorschläge für weitere Maßnahmen unterbreitet.

1.2. Politscher Kontext

1.2.1. Die Mobilität und die europäische Zusammenarbeit

Die Mobilität ist mittlerweile - insbesondere seit dem Anlaufen der gemeinschaftlich finanzierten Aktionsprogramme Mitte der 80er Jahre - zu einer wesentlichen Komponente der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung geworden.

Die für diesen Zweck im Gemeinschaftshaushalt vorgesehenen Mittel haben stetig zugenommen. So stiegen etwa die für die Mobilität von Studierenden im Rahmen des Erasmus-Programms bereitgestellten Gelder vom 70 Millionen EUR im Jahre 1995 auf 102 Millionen EUR im Jahre 2002; im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci wurde die Mobilität im Jahre 1995 mit 44 Millionen EUR und im Jahre 2002 mit 65 Millionen EUR gefördert; die für Jugendaustausche und die Mobilität junger Menschen zur Verfügung gestellten Mittel wuchsen von 19 Millionen EUR im Jahre 1995 im Rahmen des Programms ,Jugend für Europa" auf 43 Millionen EUR im Jahre 2002 im Rahmen des Programms ,Jugend" (sämtliche Betragsangaben beziehen sich auf EU-15). Dadurch wurde es immer mehr Bürgern ermöglicht, einen Teil ihres Bildungs- oder Ausbildungsgangs im Ausland zu absolvieren. Insbesondere ist bereits mehr als eine Million Studierende in den Genuss von Stipendien aus dem Erasmus-Programm gekommen.

Einen wichtigen früheren Meilenstein stellte das Grünbuch der Kommission ,Allgemeine und berufliche Bildung - Forschung: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität" (1996) dar, in dem der aktuelle Stand vor sieben Jahren analysiert wurde und neun Aktionslinien empfohlen wurden. Diese bezogen sich auf Fragen zur Rechtsstellung (von mobilen Auszubildenden und Freiwilligen, Forschern, Staatsangehörigen von Drittstaaten), die Übertragbarkeit von Beihilfen und Sozialversicherungsleistungen, den Abbau von Hindernissen (sozioökonomischer, sprachlicher und kultureller sowie administrativer Art) und die Bereitstellung von Informationen.

Ein politisch bedeutsamer Schritt war die Öffnung der bestehenden Mobilitätsprogramme für die Kandidatenländer lange vor ihrem Beitritt als Vollmitgliedstaaten der EU.

1.2.2. Die Lissabon-Strategie

Mit der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 trat die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung einschließlich der Mobilität in eine neue Phase.Das neue strategische Ziel der EU, bis zum Jahre 2010 zur führenden wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft der Welt zu werden, ging mit der gleichzeitigen Erkenntnis einher, dass dies bedeutende Veränderungen in der Bildungs- und Sozialpolitik der Europäischen Union erfordern wird. Der Europäische Rat von Lissabon erkannte zudem der Mobilität einen höheren politischen Stellenwert in der Gemeinschaftsagenda zu: In seinen Schlussfolgerungen bekräftigte er, dass die Mobilität ein wesentliches Merkmal der Wissensgesellschaft darstelle und für die Förderung des lebenslangen Lernens maßgeblich sei, und betonte insbesondere die Bedeutung der Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Ausbildern ,durch mehr Transparenz bei der Anerkennung von [...] Studien- und Ausbildungszeiten und durch spezifische Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität der Lehrkräfte bis 2002".

Im Gefolge der Schlussfolgerungen von Lissabon wurde der Aktionsplan zur Förderung der Mobilität vom Europäischen Rat in Nizza im Dezember 2000 angenommen und die Empfehlung über die Mobilität im Juli 2001 verabschiedet. Auf seinen Tagungen in Stockholm 2001 und in Barcelona 2002 unterstrich der Europäische Rat die Relevanz der Mobilität zu Lernzwecken im Hinblick auf die Mobilität der Arbeitskräfte und die Verwirklichung der Lissabon-Strategie.

Im Jahre 2002 billigte der Europäische Rat in Barcelona den Entwurf des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung [4] (,Allgemeine und berufliche Bildung 2010"). Darin werden drei strategische Ziele (Qualität, Zugänglichkeit und Öffnung gegenüber der Welt) sowie 13 konkrete Ziele genannt, auf die die Maßnahmen aller beteiligten Länder hinführen sollten. Teilziel 3.4 des Arbeitsprogramms befasst sich ausdrücklich mit dem Thema Mobilität und Austausch; hierzu wurde eine hauptsächlich aus nationalen Sachverständigen bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt, die das Thema beleuchten sowie vorrangig zu behandelnde Fragen ermitteln und weiter ausführen sollte. Mit der Verabschiedung des Programms ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010" stellten die Bildungsminister ehrgeizige Ziele mit Bezügen zur Mobilität auf: Bis 2010 sollten sich die europäischen Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung hinsichtlich Qualität und Bedeutung zu einer Bezugsgröße mit Weltgeltung entwickelt haben, die Systeme sollten untereinander ausreichend kompatibel sein, damit die Bürger aus deren Vielfalt Nutzen ziehen können (anstatt dadurch eingeschränkt zu werden), und Europa sollte (erneut) das bevorzugte Ziel von Studenten, Gelehrten und Forschern aus anderen Regionen der Welt sein. Diese Ziele wurden im März 2002 vom Europäischen Rat in Barcelona gebilligt. Damit wurde die politische Agenda der Union um zwei neue Hauptpunkte erweitert: die Konvergenz der nationalen Politiken im Hinblick auf die wichtigsten Ziele der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine stärkere Beachtung der Rolle und Attraktivität des europäischen Bildungswesens in der Welt.

[4] KOM(2001) 501 endg.

Gleichzeitig leitete die Kommission im Jahre 2002 einen Aktionsplan für Qualifikationen und Mobilität [5] in die Wege. Dieser hebt vornehmlich auf eine Verbesserung der Funktionsweise des europäischen Arbeitsmarktes durch konkrete Maßnahmen zur Erleichterung der beruflichen Mobilität, der geografischen Mobilität und der Informationsverbreitung ab. Einige der Aktionen führen dabei in die gleiche Richtung wie die in der Empfehlung von 2001 vorgeschlagenen Maßnahmen. Parallel zum vorliegenden Bericht und ergänzend dazu wird die Kommission einen ersten Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Qualifikationen und Mobilität annehmen.

[5] Mitteilung der Kommission, KOM(2002)72 endg. vom 13. Februar 2002; Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002, ABl. C 162 vom 6.6.2002, S. 1.

Eine weitere spezifische Aktionslinie lief 2002 ausgehend von der Erklärung von Kopenhagen vom 30. November 2002 [6] und der Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung [7] an. Die Notwendigkeit der Beseitigung von Hindernissen für die berufliche und geografische Mobilität wurde als einer der Gründe für eine Stärkung der europäischen Zusammenarbeit angeführt. Die vorgeschlagenen Aktionen beinhalten u. a. Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen, die auf den in der Empfehlung über die Mobilität von 2001 geforderten Maßnahmen aufbauen (vgl. Abschnitt 2.3.3 unten).

[6] Erklärung der europäischen Minister für berufliche Bildung und der Europäischen Kommission, ver sammelt in Kopenhagen am 29. und 30. November 2002, über eine verstärkte europäische Zusammen arbeit bei der beruflichen Bildung. Vgl. http://europa.eu.int/comm/education/ copenhagen/index_de.html.

[7] ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2.

1.2.3. Der Bologna-Prozess

Die Bedeutung der Mobilität ,für Wissenschaft und Kultur, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft" wurde auch von den Bildungsministern auf ihrer im Rahmen des Bologna-Prozesses abgehaltenen Tagung im September 2003 in Berlin unterstrichen. Die Minister bekräftigten ihre Entschlossenheit zur Verbesserung der diesbezüglichen Mobilität, insbesondere in Bezug auf die Übertragbarkeit von Beihilfen, Transparenzinstrumente und Anerkennungsfragen [8]. Die Notwendigkeit zur Erhöhung der Mobilität im Hochschulbereich insbesondere durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Hochschulbildung und durch Steigerung der Attraktivität Europas in der restlichen Welt wurde auch in der Mitteilung der Kommission ,Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens" [9] hervorgehoben.

[8] ,Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen", Kommuniqué der Konferenz der europäischen Hochschulministerinnen und -minister, Berlin, 19. September 2003.

[9] KOM(2003) 58 vom 5. Februar 2003.

1.2.4. Die Mobilität und der Europäische Forschungsraum

Im Juni 2001 verabschiedete die Kommission die Mitteilung ,Eine Mobilitätsstrategie für den Europäischen Forschungsraum" [10], die auf die Schaffung eines günstigeren Umfelds für die grenzüberschreitende und fachbereichsübergreifende Mobilität von Forschern während ihrer gesamten Laufbahn abzielte. Zu den Aktivitäten, die in dieser Hinsicht durchgeführt werden sollen, gehören die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen, die Verbesserung der Information und praktischen Unterstützung von Forschern und die Schaffung weiterer finanzieller Anreize zur Erhöhung der Mobilität. In seiner Entschließung vom 21. Dezember 2001 bekräftigte der Rat erneut die Bedeutung der Mobilität von Forschern für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums [11]. Ein erster Bericht über die Durchführung von Aktivitäten wurde im Februar 2003 [12] unterbreitet; ein zweiter einschlägiger Bericht ist gegenwärtig in Vorbereitung und wird im Frühjahr 2004 vorgelegt werden.

[10] KOM(2001) 331 endg.

[11] Entschließung des Rates über die Verstärkung der Mobilitätsstrategie im Europäischen Forschungsraum (EFR), ABl. C 367 vom 21.12.2001, S. 1.

[12] SEK(2003) 146.

Die Bedeutung und der Mehrwert von Mobilität wurde in der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament ,Forscher im europäischen Forschungsraum: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten" [13], und in der Entschließung des Rates vom 10. November 2003 über den Beruf und die Laufbahn der Forscher im Europäischen Forschungsraum (EFR) [14] hervorgehoben.

[13] KOM/2003/0436 endg.

[14] 2003/C 282/01.

1.2.5. Vorschlag der Kommission für den 2004 vorzulegenden Bericht über die Umsetzung des Programms ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010"

Im November 2003 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über die Umsetzung des Programms ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010", mit der ein Entwurf für den Zwischenbericht unterbreitet wird, der dem Europäischen Rat auf seiner Tagung im Frühjahr 2004 vorgelegt werden soll. In der Mitteilung wird die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie herausgestellt, wobei gleichzeitig auf vier entscheidende Ansatzpunkte abgehoben wird, und zwar [15]:

[15] KOM(2003) 685, Teil II: Vier Ansatzpunkte für den Erfolg.

- Reformen und Investitionen müssen in allen Ländern - unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage und der gemeinsamen Ziele - auf die Schlüsselfragen ausgerichtet werden;

- es müssen wirklich kohärente und umfassende Strategien für lebenslanges Lernen festgelegt werden;

- es muss endlich ein Europa der Bildung geschaffen werden, insbesondere mittels eines europäischen Bezugsrahmens für die Annerkennung von Kenntnissen und Qualifikationen im Bereich der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung;

- dem Programm ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010", der als wirksames Instrument für die Festlegung und das Follow-up der Politik auf nationaler und europäischer Ebene dienen soll, muss der ihm gebührende Stellenwert eingeräumt werden.

1.3. Mobilität - eine Schlüsselfrage für Europa

Eine Erhöhung und Verbesserung der Mobilität wird allgemein als ein wichtiges Instrument zur Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung anerkannt. Die grenzüberschreitende Mobilität zu Lernzwecken trägt dazu bei, das Blickfeld der Bürger Europas über die nationalen Grenzen und Kulturen hinaus zu erweitern, indem sie sie auf eine Beschäftigung und aktive staatsbürgerliche Teilnahme in einem umfassenderen Europa vorbereitet, und sie leistet zugleich einen Beitrag zur Internationalisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa. Sie bildet somit einen wichtigen Bestandteil der Strategie zur Erreichung der für 2010 gesetzten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele.

Nichtsdestoweniger ist die Zahl derer, die innerhalb der Bildungs- und Berufsbildungssysteme an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen, nach wie vor sehr klein. So beträgt in den EU-Mitgliedstaaten der durchschnittliche Anteil von Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit im tertiären Bildungsbereich 6,2 % [16]. Der prozentuale Anteil der Studierenden aus anderen EU-/EWR-Staaten an der Gesamtzahl aller Studierenden im tertiären Bereich liegt bei gut 2 %. Zwar sind zwischen verschiedenen Ländern deutliche Unterschiede zu verzeichnen, doch liegt dieser Anteil in nur drei Ländern über 5 %.

[16] Bei Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit muss es sich freilich nicht notwendigerweise um mobile Studierende handeln. Erstens leben viele Hochschulstudierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit unter Umständen schon ihr ganzes Leben lang in dem Land, in dem sie studieren. Zweitens wohnen heute immer mehr Familien außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen; von daher können Studierende mit inländischer Staatsangehörigkeit nunmehr durchaus auch aus dem Ausland kommen und insofern mobile Studierende sein.

Die Zahl derer, die in den Genuss von Beihilfen der Gemeinschaft zur Absolvierung eines grenzüberschreitenden Mobilitätszeitraums innerhalb ihres Bildungs- oder Ausbildungsgangs oder in ihrer Eigenschaft als Lehrkräfte kommen, ist seit dem Anlaufen der gemeinschaftlich finanzierten Mobilitätsprogramme rasch gewachsen. Die Bezieher solcher Mobilitätsbeihilfen machen jedoch nur einen kleinen Teil der anvisierten Zielgruppe aus. So wurden beispielsweise im Jahre 2002 rund 115 000 Studierende im Rahmen des Erasmus-Programms gefördert, was in etwa 1 % der jährlichen Gesamtzahl der Hochschulstudierenden in Europa entspricht. Angesichts dessen, dass ein Hochschulstudium im Schnitt 5 Jahre dauert, beinhaltet diese Quote, dass ca. 5 % aller Studierenden einen grenzüberschreitenden Mobilitätszeitraum im Rahmen von Erasmus absolvieren. Zur Erreichung der laut Beschluss über das Sokrates-Programm anvisierten Teilnehmerquote von 10 % müsste sich der Umfang der Mobilität im Rahmen von Erasmus mehr als verdoppeln. Aus dem Programm Leonardo da Vinci wurden im Jahre 2002 Mobilitätsbeihilfen für rund 45 000 Auszubildende gezahlt, was deutlich weniger als 1 % der Gesamtheit aller Personen entspricht, die in Europa in der Berufsausbildung stehen. Die 5 500 Mobilitätsprojekte (EU-30) für Ausbilder und Lehrkräfte, die im Jahre 2002 im Rahmen von Leonardo da Vinci gefördert wurden, erfassten Ausbilder und Sprachlehrkräfte sowie Personalverwalter und Bildungs- und Berufsberater. Nur eine sehr kleine Zahl von schulischen Lehrkräften (40 000 im Jahre 2003) und eine nur relativ gesehen höhere Anzahl Hochschullehrer (16 000 im Jahre 2002) haben im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme eine Mobilitätsmaßnahme durchlaufen. Oft handelt es sich dabei um äußerst kurze Mobilitätszeiträume; so nimmt etwa die große Mehrzahl der mobilen schulischen Lehrkräfte zumeist an Projekttreffen von nur wenigen Tagen Dauer an einer Partnerschule teil.

Die vergleichsweise niedrige Zahl mobiler Personen im Bildungs- und Berufsbildungsbereich wird für gewöhnlich anhand einer Reihe von ,Hindernissen" erklärt, die die grenzüberschreitende Mobilität hemmen oder sogar vereiteln. Das Grünbuch von 1996 diente dem Ziel, solche Hindernisse zu ermitteln und Aktionslinien zu deren Überwindung zu erarbeiten. In den letzten Jahren, insbesondere seit der Verabschiedung der Empfehlung über die Mobilität im Jahre 2001 und der Annahme des entsprechenden Aktionsplans, wurde das Schwergewicht immer häufiger auf eine aktive Förderung der Mobilität gelegt. Tatsächlich lässt sich jedoch keine klare Trennungslinie zwischen einer aktiven Förderung der Mobilität und der Beseitigung von Mobilitätshindernissen ziehen, und eine Betonung der Ersteren anstelle der Letzteren ist eher eine Frage der Darstellung als eine substanzielle Schwerpunktverlagerung.

Werden jedoch ,Hindernisse" im engeren Sinne des Wortes verstanden, wonach damit nur rechtliche und administrative Hemmnisse gemeint sind, dann sind seit 1996 sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf europäischer Ebene durchaus einige Fortschritte erzielt worden (so z. B. hinsichtlich der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen und der Übertragbarkeit von Sozialversicherungsleistungen) [17]. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Reihe solcher Hemmnisse nach wie vor weiter bestehen, vor allem im Bereich der Sozialversicherung, der Besteuerung und insbesondere im Bereich der Anerkennung von im Ausland absolvierten Studien- und Ausbildungszeiten und im Ausland erworbenen Abschlüssen zu Studien- und Berufszwecken.

[17] Einschlägige Informationen hierzu sind der Mitteilung über die Umsetzung des Aktionsplans für Qualifikationen und Mobilität zu entnehmen.

Die Förderung der Mobilität beinhaltet die Bekanntmachung ihrer Vorzüge ebenso wie die Bereitstellung einer angemessenen finanziellen Unterstützung und guter organisatorischer Rahmenstrukturen, einschließlich einer sprachlichen und kulturellen Vorbereitung. In Bezug auf alle diese Punkte sind Fortschritte zu verzeichnen, wovon beispielsweise die Ausweitung und qualitative Verbesserung der der Mobilität gewidmeten Teilbereiche der gemeinschaftlichen Aktionsprogramme zeugen. Wie jedoch die oben aufgeführten Quoten der tatsächlich mobilen Personen im Bildungs- und Berufsbildungsbereich deutlich belegen, muss hier noch sehr viel mehr getan werden. Die Menschen müssen von dem Nutzen, der ihnen aus einer lernbezogenen Mobilitätserfahrung erwachsen kann, überzeugt werden, ebenso wie von den Vorteilen einer solchen Mobilität für Bildungseinrichtungen, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt. Eine bessere Vorbereitung auf die Mobilität dürfte diesem Zweck mit Sicherheit dienlich sein. Jedoch ist es nur dann sinnvoll, auf die wachsende Mobilitätsnachfrage einzugehen, wenn diese Nachfrage durch das Angebot einigermaßen adäquat sichergestellt werden kann.

Fraglos ist eine effektive Förderung der Mobilität ohne die Berücksichtigung aller dieser Gesichtspunkte nicht zu bewerkstelligen. Die Behandlung von jeweils nur einem einzelnen strategischen Aspekt, einem einzelnen Bereich, einem einzelnen Problem schmälert und bremst die Effektivität des Vorgehens. Die Zeit ist reif für umfassendere und besser koordinierte Herangehensweisen auf einzelstaatlicher Ebene, welche von der Europäischen Union unterstützt werden.

2. Analytischer Abriss

Dieser Abschnitt des Berichts ist in drei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die wichtigsten übergreifenden Punkte aufgeführt, die aus den Berichten der nationalen Regierungen hervorgehen. Im zweiten Teil erfolgt - in Anlehnung an die Gliederung der Empfehlung - ein Abriss der auf nationaler oder regionaler Ebene ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf alle von der Empfehlung erfassten Personengruppen (2.2.1), Studierende (2.2.2), in Ausbildung stehende Personen (2.2.3), Freiwillige (2.2.4) sowie Lehrkräfte und Ausbilder (2.2.5). Er gründet sich ausschließlich auf die Berichte, die von allen Mitgliedstaaten sowie von Norwegen, Island, Polen und Ungarn eingereicht wurden. Es handelt sich hierbei um einen analytischen Abriss, der sich auf Trends und Gemeinsamkeiten in den unterschiedlichen Länderberichten konzentriert.

Der dritte Abschnitt informiert über Maßnahmen, die von der Kommission zur Umsetzung der an sie gerichteten Empfehlungen ergriffen wurden, sowie über weitere diesbezügliche Tätigkeiten auf europäischer Ebene.

2.1. Übergreifende Themen

In allen Berichten wird die Bedeutung der Mobilität und die Notwendigkeit einer proaktiven Politik in dieser Beziehung anerkannt. Allerdings bestehen zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede in Bezug auf den Grad der Mobilisierung für neue Maßnahmen zur Durchführung einer solcher Politik.

Nur in wenigen Mitgliedstaaten wurde eine nationale Strategie zur Förderung der allgemeinen oder bereichsspezifischen Mobilität festgelegt. Zudem bestehen in nur wenigen Ländern umfassende (ministerienübergreifende) Koordinationsstrukturen, die zu einer effizienteren Inangriffnahme von Mobilitätsfragen beitragen könnten (wobei diese ebenso gut in dezentralisierten wie in zentralistisch angelegten nationalen Systemen realisierbar sind).

Die gemeinschaftlichen Aktionsprogramme (Sokrates, Leonardo da Vinci, Jugend) spielen überall eine wichtige Rolle. In einigen Ländern bestehen diese parallel zu anderen Maßnahmen (bilateralen Programmen, nationalen oder regionalen Initiativen usw.), doch in einer Reihe von Staaten bilden sie offenbar das einzige Instrument für eine organisierte ins Land hineinkommende und vom Land ausgehende Mobilität.

Nur in wenigen Berichten wird die Frage der rechtlichen oder administrativen Mobilitätshindernisse, z. B. in Bezug zu Aufenthaltsgenehmigungen, soziale Sicherheit und Besteuerung, ausdrücklich angesprochen. Allerdings muss hier darauf hingewiesen werden, dass die meisten Berichte nur neuere Maßnahmen erfassen, welche seit 2001 ergriffen wurden.

Die Vorschläge für weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene fallen sehr unterschiedlich aus; einige Anliegen (die Übertragbarkeit von Beihilfen, verbesserte statistische Daten, die Mobilität von Lehrkräften) werden jedoch von zahlreichen Ländern vorgebracht.

2.2. Fortschritte auf nationaler Ebene

2.2.1. Breit angelegte Maßnahmen für alle in der Empfehlung aufgeführten Zielgruppen

Die Beseitigung der rechtlichen und administrativen Mobilitätshindernisse (Maßnahme 1a der Empfehlung) im engeren Sinne stellt ein übergreifendes Thema dar. Dies mag - zusammen mit der mangelnden Klarheit darüber, was mit dem Begriff ,Hindernis" gemeint ist - zu einem gewissen Grade erklären, warum auf die Beseitigung von Hindernissen in den meisten Länderberichten nicht ausdrücklich eingegangen, sondern stattdessen stärker auf die proaktiven Maßnahmen abgehoben wurde. Tatsächlich wurden Fortschritte im Hinblick auf die Beseitigung von Hindernissen, ob als eigenständiges Thema oder unter Bezugnahme auf bestimmte Maßnahmen, in der Mehrzahl der Berichte überhaupt nicht oder nur am Rande erwähnt. Für die Gruppe der Hochschulstudierenden könnten sich dahinter beträchtliche Verbesserungen verbergen. Bei anderen Personengruppen (Ausbilder, Freiwillige, Lehrkräfte) scheint dagegen eine Nichterwähnung eher auf unzureichende Fortschritte hinzudeuten.

In sämtlichen Ländern wurden in den vergangenen zwei Jahren vielfältige Anstrengungen zum Abbau der sprachlichen und kulturellen Hindernisse (Maßnahme 1.b) unternommen. Einige davon wurden mit europäischen Initiativen verknüpft (Vorbereitung auf Mobilitätserfahrungen; Verleihung des europäischen Gütesiegels, Einsatz des europäischen Sprachenportfolios oder der gemeinsame europäische Bezugsrahmen für Fremdsprachen) [18]. Es gibt Anhaltspunkte für einen Trend zur Einführung von zwei Fremdsprachen im schulischen Bereich (dies ist in einigen Ländern bereits seit längerem realisiert), und auch das Erlernen von Fremdsprachen im frühen Kindesalter findet zunehmende Verbreitung. In manchen Ländern können Lehranstalten, die bestimmte sprachliche Kriterien erfuellen, die Bezeichnung ,Europäische Schulen" erwerben. Die Abhaltung von Unterricht oder Ausbildungsmaßnahmen in einer Fremdsprache stößt, wenngleich sie noch vergleichsweise selten anzutreffen ist, infolge der Durchführung einer immer größeren Zahl von Pilotprojekten allmählich auf wachsendes Interesse.

[18] Vom Europarat entwickelt.

Die Gemeinschaftsprogramme bilden in vielen Ländern die wichtigsten Initiativen bzw. Instrumente zur Förderung der Mobilität sowohl im Hinblick auf die organisatorischen Rahmenstrukturen als auch hinsichtlich der bereitgestellten finanziellen Unterstützung. Daher ist die Aufstockung von Beihilfen der Gemeinschaft eine häufig ergriffene Maßnahme in Bezug auf die Finanzierung der Mobilität. Weitere diesbezügliche Maßnahmen umfassen eine Reihe von bilateralen und regionalen Initiativen, die in vielen Fällen bereits zuvor bestanden und in den vergangenen zwei Jahren ausgeweitet, verbessert oder ganz einfach fortgeführt wurden. Auch die ins Land hineinkommende Mobilität wird in einigen Fällen aufgegriffen. In Bezug auf die in der Empfehlung ausdrücklich aufgeführten Punkte (Maßnahme 1.c) wird gelegentlich über eine verbesserte Übertragbarkeit von Beihilfen berichtet, doch wird diese auch als strittiger Punkt angesprochen, der auf europäischer Ebene angegangen werden müsse.

In allen Ländern wurden Anstrengungen unternommen, um den europäischen Raum der Qualifikationen (Maßnahme 1.d) durch die Umsetzung der Transparenzinstrumente der Gemeinschaft zu fördern. Die Verwendung des ,EUROPASS-Berufsbildung" hat in sämtlichen Mitgliedstaaten an Boden gewonnen, und die Ausstellung des Diplomzusatzes wird allmählich zur allgemeinen Praxis. Ebenso laufen in allen Ländern Arbeiten im Hinblick auf die Einführung von Zeugniserläuterungen. In diesem Bereich herrschen alles in allem Zusammenarbeit und übereinstimmende Ansichten in Bezug auf künftige Entwicklungen zwischen verschiedenen Ländern sowie zwischen der nationalen und der europäischen Ebene (s. Abschnitt 2.3.3).

Kaum berichtet wird über Bemühungen um die Ausweitung von für inländische Personen geltenden Vergünstigungen und Förderungsmaßnahmen auf vergleichbare mobile Personen aus dem Ausland (Maßnahme 1.e). In manchen Berichten wird schlicht erklärt, dass dies im betreffenden Land bereits der Fall sei, sodass diesbezüglich keine weiteren Maßnahmen für notwendig gehalten werden. Einige konkrete Maßnahmen werden dennoch genannt, so z. B. Quoten in Studentenwohnheimen. Im Hinblick auf die vom Land ausgehende Mobilität (Maßnahme 1.g) sind konkrete neue Initiativen selten; in vielen Länderberichten wird auf die Anwendung der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates [19] verwiesen, und in mehreren Berichten wird angemerkt, dass finanzielle Unterstützungsmaßnahmen auch mobilen Lernenden gewährt werden. Es wurde auf einige Verbesserungen in Bezug auf Staatsangehörige dritter Länder (Maßnahme 1.h) hingewiesen, so insbesondere auf die Einführung von vereinfachten Zulassungsverfahren und besonderer finanzieller Hilfen.

[19] Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ABl. L 149 vom 5.7.1971, S. 2.

Informations- und Beratungsangebote für potenziell mobile Personen - in Bezug auf Lernangebote, die Anerkennung von Qualifikationen und praktische Fragen - (Maßnahme 1.f) stehen in ganz Europa zur Verfügung und werden durch zahlreiche Initiativen unterstützt, die normalerweise an europäische Netzwerke wie Euroguidance oder NARIC geknüpft sind. Dabei werden heute herkömmliche Verbreitungsmedien für gewöhnlich durch Internet-Portale ergänzt. In den letzten zwei Jahren wurden den Berichten zufolge in den meisten Ländern weniger neue Maßnahmen ins Leben gerufen als vielmehr bestehende Initiativen erweitert bzw. verbessert.

2.2.2. Einige konkrete Verbesserungen für Studierende

Das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) wird den Berichten zufolge inzwischen zunehmend zur Erleichterung der Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten zu akademischen Zwecken im Herkunftsland genutzt (Maßnahme 2.a) und ist auf dem besten Wege, zur allgemeinen Praxis zu werden. In sämtlichen Ländern wird das ECTS zur Erleichterung der Mobilität im Rahmen des Erasmus-Programms angewandt, und in den meisten Ländern wurden oder werden nationale Anrechnungssysteme eingeführt bzw. entwickelt, die mit dem ECTS vereinbar oder vergleichbar sind. Einige Länder haben das ECTS sogar als nationales Anrechnungssystem übernommen. Ferner laufen in vielen Ländern landesweite Informationskampagnen zur Förderung der Anwendung des ECTS.

Die Frage der Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung des Rahmens für die Anerkennung von Studienleistungen (Maßnahme 2.b) wurde in zahlreichen Länderberichten aufgegriffen, wobei jedoch oft nur auf die Eigenständigkeit der Hochschulen abgehoben und kaum auf tatsächliche Fortschritte verwiesen wurde. Fragen bezüglich der Anerkennung von Studienleistungen sowohl von ausländischen Studierenden als auch von Studierenden, die nach einem Auslandsaufenthalt in ihr Herkunftsland zurückkehren, unterliegen für gewöhnlich der Entscheidung der betreffenden Universitäten im Einzelfall, wobei die Studierenden normalerweise die Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsbehelfen haben. In einigen Ländern wurde jedoch eine nationale Stelle eingerichtet, die die Universitäten in Anerkennungsfragen unterstützt und auch den nationalen Behörden beratend zur Seite stehen kann.

Der Diplomzusatz zur Vereinfachung der Anerkennung von Studienleistungen (Maßnahme 2.c) findet zunehmend Anwendung und weite politische Unterstützung, wie dies etwa auf dem Ministertreffen in Berlin 2003 bekräftigt wurde, wo das Ziel vorgegeben wurde, dass alle Studierenden, die ab 2005 ihr Studium abschließen, den Diplomzusatz automatisch und gebührenfrei erhalten sollten; dieser sollte in einer weit verbreiteten europäischen Sprache ausgestellt werden [20]. In einigen Ländern wurden die Universitäten inzwischen per Gesetz dazu verpflichtet, einen Diplomzusatz zusammen mit dem Hochschulabschlusszeugnis auszustellen - eine Möglichkeit, die auch in einer Reihe weiterer Länder in Erwägung gezogen wird. In anderen zieht man es dagegen vor, die Anwendung des Diplomzusatzes zu empfehlen und zu unterstützen. In vielen Ländern wurde das auf europäischer Ebene entwickelte Muster für den Diplomzusatz zur Gewährleistung einer besseren Anwendbarkeit im nationalen Kontext leicht angepasst.

[20] Kommuniqué der Konferenz der europäischen Bildungsminister zur Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums im September 2003 in Berlin. Vgl. http://www.bologna-berlin2003.de/de/ communique_minister/index.htm.

Eine Fülle von Initiativen wurde zur Förderung der Mobilität von Schülern und Studierenden (Maßnahme 2.d) durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die Verabschiedung neuer Gesetze durch nationale Behörden zu finanziellen Aspekten (übertragbare Beihilfen, Aufstockungsmaßnahmen) sowie in Bezug auf umfassendere Rahmenbedingungen: Angebot von Kursen in Fremdsprachen, Förderung und Erleichterung von gemeinsamen akademischen Abschlüssen, Erleichterung von Auslandspraktika. Zu den nichtgesetzlichen Maßnahmen, die ergriffen wurden, zählen u. a. die Bereitstellung von praktischer Unterstützung sowie von Informations- und Beratungsangeboten durch Bildungseinrichtungen oder durch nationale Stellen mithilfe europäischer Programme.

Ebenso vielfältige Maßnahmen wurden zur Eingliederung von Studierenden in das Bildungssystem des Aufnahmestaates durchgeführt (Maßnahme 2.f). In vielen Fällen beinhaltet dies die Bereitstellung von praktischer Unterstützung bzw. praktischen Diensten (insbesondere für die Wohnungssuche) vonseiten der Bildungseinrichtungen ohne jeglichen Bezug zu umfassenderen politischen Maßnahmen. Die Vereinfachung der Verfahren für aus dem Ausland kommende Studierende wird dagegen seltener genannt. Allerdings wird in vielen Ländern darauf verwiesen, dass das Bildungssystem bereits in hohem Maße multikulturell sei und die Eingliederung offenbar kein Problem darstelle. Andererseits wird nur selten über besondere Anstrengungen zur Wiedereingliederung von Studierenden nach einem Auslandsstudium in die Heimathochschule berichtet, und wo auf solche Maßnahmen verwiesen wird, beziehen sich diese für gewöhnlich auf die europäischen Programme zur Förderung der Anerkennung und Transparenz.

Zwar wird in einigen Länderberichten darauf hingewiesen, dass aus dem Ausland kommende Studierende freien Zugang zu ihrem nationalen Krankenversicherungssystem erhalten, doch scheinen in jüngster Zeit keine konkreten Maßnahmen ergriffen worden zu sein, die Studierenden den Nachweis einer Krankenversicherung oder diesbezüglichen Absicherung erleichtern (Maßnahme 2.e).

2.2.3. Die Mobilität von in der Ausbildung stehenden Personen ist nach wie vor im Rückstand

Die Verwendung des ,EUROPASS-Berufsbildung", welcher inzwischen in allen Mitgliedstaaten eingeführt wurde, wird häufig als einzige Maßnahme genannt, die zur Erhöhung des Ansehens von im Ausland gesammelten Mobilitätserfahrungen im Herkunftsmitgliedstaat im Bereich der beruflichen Bildung ergriffen wurde (Maßnahme 3.a). Es werden noch einige weitere Maßnahmen erwähnt, die überwiegend mit konkreten bilateralen oder regionalen Mobilitätsprogrammen verbunden sind; darunter ist aber auch ein Beispiel für ein Dokument, das speziell zur Erfassung von im Ausland erworbenen Ausbildungserfahrungen entworfen wurde.

Die Verbesserung der Transparenz beruflicher Qualifikationen (Maßnahme 3.b) wird naturgemäß als eine Aufgabe für die europäische Zusammenarbeit angesehen. Die meisten Maßnahmen, über die berichtet wird, beziehen sich in der Tat auf die Ausarbeitung der Zeugniserläuterung (oder einer leicht angepassten einzelstaatlichen Entsprechung hierzu) und die schrittweise Einführung von nationalen Referenzstellen für berufliche Qualifikationen. Dies kann als Beleg für eine Konvergenz der Meinungen und für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ländern sowie zwischen der einzelstaatlichen und der europäischen Ebene gewertet werden.

Welche Auswirkungen die Mobilität auf die soziale Sicherheit von in der Ausbildung stehenden Personen hat (Maßnahme 3.c), ist dagegen weniger klar. In einigen Ländern wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsstellung solcher Personen unterschiedlich sein kann (beschäftigte Arbeitnehmer, Schüler/Studierende ohne Einkommen usw.) und dass deshalb auch ihre soziale Absicherung unterschiedlich ausfällt. Nur aus wenigen Ländern werden konkrete, in jüngster Zeit durchgeführte Maßnahmen gemeldet. Was die Maßnahme 3.d betrifft (wonach Personen, die eine Ausbildung im Ausland absolvieren, der Nachweis erleichtert werden sollte, dass sie über ausreichende Existenzmittel verfügen), muss erwähnt werden, dass nach der Richtlinie 93/96/EWG die Personen, die eine Ausbildung in einem anderen Mitgliedsstaat machen, nur eine Erklärung abgeben müssen, dass sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, ohne diese nachweisen zu müssen.

2.2.4. Die Mobilität der Freiwilligen: ein noch zu überwindender Engpass

Die Vorteile und der Nutzen der Freiwilligenarbeit werden allgemein gewürdigt und geschätzt, und in einigen Ländern hat der Freiwilligendienst eine lange Tradition, doch wird die besondere Stellung der Freiwilligen in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach wie vor nicht gebührend anerkannt (Maßnahme 4.a). So ist der Freiwilligendienst noch immer hauptsächlich eine informelle Tätigkeit mit ungeklärtem Status, die in den verschiedenen Ländern oft sehr unterschiedlich aufgefasst wird. Aus dem Fehlen einer international anerkannten Definition und der mangelnden Anerkennung des Freiwilligendienstes erwachsen Beschränkungen und praktische Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen, die die Mobilität der Freiwilligen ernsthaft beeinträchtigen.

In einer Reihe von Ländern wird der Freiwilligendienst, insbesondere im Falle einer Freiwilligentätigkeit von längerer Dauer, mit einer Beschäftigung gleichgestellt (im Widerspruch zu Maßnahme 4.d) und daher den gleichen - hauptsächlich steuerlichen - Vorschriften unterworfen wie diese, da Taschengeld und sonstige Vergünstigungen wie freie Kost und Logis als Einkommen eingestuft werden. In manchen Ländern benötigen Freiwillige eine Arbeitserlaubnis. Andererseits haben Freiwillige dort, wo sie als Beschäftigte eingestuft werden, im Prinzip Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung.

Die Freiwilligentätigkeit auf europäischer Ebene erfolgt hauptsächlich im Rahmen des ,Europäischen Freiwilligendienstes" innerhalb des Programms ,Jugend", in dessen grundlegendem Rechtsakt ebenfalls die Beseitigung von Mobilitätshindernissen gefordert wird. Der Europäische Freiwilligendienst hat wesentlich zur Förderung des Konzepts der Freiwilligentätigkeit und insbesondere der Mobilität von Freiwilligen in vielen Mitgliedstaaten beigetragen, in denen die Freiwilligentätigkeit in erster Linie als Wohltätigkeitsarbeit betrachtet wird.

Freiwilligen, die innerhalb des Europäischen Freiwilligendienstes tätig sind, wird am Ende ihrer Freiwilligenzeit eine Bescheinigung ausgestellt (welche jedoch nicht als formaler Qualifikationsnachweis anerkannt wird). Dies ist offenbar der einzige Fall, in dem eine im Ausland absolvierte Freiwilligentätigkeit bescheinigt wird (Maßnahme 4.b); in einem Land wurde die vom Europäischen Freiwilligendienst ausgestellte Bescheinigung als Grundlage für den Entwurf eines vollständigeren Kompetenzerfassungszeugnisses herangezogen, für das derzeit die offizielle Anerkennung beantragt wird.

Ebenso sind Freiwillige bei Absolvierung einer Freiwilligentätigkeit im Ausland nur im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes automatisch (durch die Kommission) versichert (Maßnahme 4.c). Die Situation von mobilen Freiwilligen in puncto Versicherung und Sozialleistungen wird selten ohne Bezugnahme auf den Europäischen Freiwilligendienst genannt.

2.2.5. Die Mobilität von Lehrkräften und Ausbildern: eine entscheidende Schwachstelle

Es wurden offensichtlich nur sehr wenige konkrete Schritte in Bezug auf die Inanspruchnahme von Mobilitätsmaßnahmen von begrenzter Dauer durch Lehrkräfte und Ausbilder unternommen (Maßnahme 5.a). In der Empfehlung wurde ausdrücklich dazu aufgefordert, dieser Frage Rechnung zu tragen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu fördern, damit den Lehrkräften und Ausbildern und den sie beschäftigenden Einrichtungen ein Rahmen zur Entwicklung von angemessenen Verfahrensweisen geboten würde. Während in einigen Länderberichten darauf verwiesen wird, dass die Zuständigkeit in diesem Bereich bei den einzelnen Bildungseinrichtungen in deren Eigenschaft als Arbeitgeber der Lehrkräfte und Ausbilder liege, so fehlt es doch im Allgemeinen an politischen Rahmenstrategien, die die Teilnahme von Lehrkräften und Ausbildern an Mobilitätsmaßnahmen von begrenzter Dauer unterstützen und es Bildungseinrichtungen ermöglichen, diese zu fördern.

In den Länderberichten werden einige Fälle hervorgehoben, in denen eine nationale Strategie zur Förderung der Mobilität existiert. In anderen Fällen wiederum erfolgen die Initiativen ganz eindeutig auf regionaler oder lokaler Ebene, was die Zuständigkeitsebenen in bestimmten Ländern widerspiegelt. Solche Initiativen sollten stärker gefördert und allgemein ausgeweitet werden.

Es bestehen auch einige Austauschprogramme, die auf bilateraler Ebene zwischen Ländern oder Regionen organisiert werden, sowie einige Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Anerkennung von im Ausland gesammelten Erfahrungen abzielen. Dagegen gibt nur sehr wenige Hinweise auf Initiativen zur Erleichterung der Bedingungen für ins Land kommende Lehrkräfte und Ausbilder, abgesehen von der Möglichkeit, Unterrichtsveranstaltungen in anderen Sprachen als der jeweiligen Landessprache abzuhalten, welche Dozenten im Hochschulbereich gelegentlich geboten wird. Hierbei sollte zur Kenntnis genommen werden, dass die in einigen Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen zur Ermöglichung des Zuzugs von in anderen Ländern ausgebildeten Lehrkräften häufig aus Bestrebungen entspringen, einen bestehenden Lehrkräftemangel zu beheben, und nicht etwa aus einer konzertierten Politik zur Förderung der Mobilität zwischen schulischen Bildungssystemen im Hinblick auf den Ausbau ihrer europäischen Dimension.

Die Mehrzahl dieser Initiativen trägt auch zur Einführung einer europäischen Dimension in das Arbeitsumfeld von Lehrkräften und Ausbildern bei (Maßnahme 5.c). Allerdings gibt es - wenngleich durchaus einige Initiativen in Bezug auf neue Qualifikationen mit interkultureller Ausrichtung und die Einführung eines internationalen Elements in bestehende Aus- und Weiterbildungsgänge zu verzeichnen sind - dennoch nur wenige Belege für die Einbeziehung einer europäischen Dimension in die Erstausbildung oder berufsbegleitende Fortbildung von Lehrkräften auf einzelstaatlicher Ebene. Zwar gelten Austausche als das effektivste Verfahren zur stärkeren Europäisierung von Unterricht und Ausbildung, doch sind sie innerhalb der Systeme bei weitem noch nicht allgemein verbreitet und erfassen stets nur eine kleine Zahl von Lehrkräften und Ausbildern. Es muss innerhalb der Lehreraus- und -fortbildung und des Schulwesens noch erhebliche Arbeit geleistet werden, wenn die Teilnahme an Austauschen und die Absolvierung von Mobilitätszeiträumen in anderen europäischen Ländern künftig als wichtige Bestandteile des beruflichen Werdegangs von Lehrkräften anerkannt und berücksichtigt werden sollen.

Im Hochschulbereich wird die Mobilität als regulärer Bestandteil des beruflichen Werdegangs von Lehrkräften (Maßnahmen 5.d) in einigen Länderberichten genannt. Dies bleibt freilich weitgehend auf die Berufslaufbahn von Universitätsdozenten beschränkt. Bemerkenswert ist, dass in keinem der Berichte Beispiele dafür angeführt werden, wie die im Rahmen von Lehreraustauschen oder anderen Mobilitätsmaßnahmen verbrachten Zeiten an die Laufbahnentwicklung geknüpft werden.

2.3. Fortschritte auf europäischer Ebene

In den vergangenen zwei Jahren hat die Kommission zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den konkreten Gesuchen, die in der Empfehlung an sie gerichtet wurden, nachzukommen und die Vorschläge des Aktionsplans aufzugreifen.

2.3.1. Zusammenarbeit

Es wurde eine gesonderte Arbeitsgruppe zur Mobilität eingesetzt, der ein doppeltes Mandat übertragen wurde: Sie agiert als Sachverständigengruppe zur Mobilität, die für die Überwachung der Umsetzung der Empfehlung von 2001 zuständig ist, und zugleich auch als Arbeitsgruppe, die einen Beitrag zur Realisierung der Ziele 3.4 (Mobilität) und 3.5 (europäische Zusammenarbeit) des Arbeitsprogramms ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010" leistet. Mittlerweile wurde ein erster Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe erstellt [21].

[21] Vgl. http://europa.eu.int/comm/education/ policies/2010/doc/mobility_en.html.

2.3.2. Information und Beratung

In Bezug auf die Bereitstellung von Informations- und Beratungsangeboten über Lernmöglichkeiten ist die wichtigste Errungenschaft das Internet-Portal Ploteus, welches im März 2003 in Betrieb genommen wurde [22]. Ploteus bietet den Bürgern Informationen über Lernmöglichkeiten in ganz Europa, über die Strukturen der Bildungs- und Berufsbildungssysteme, über Möglichkeiten zur Teilnahme an Austauschen sowie über weitere Fragen im Zusammenhang mit der Mobilität zu Lernzwecken. Die Informationsinhalte werden überwiegend vom Euroguidance-Netzwerk zur Verfügung gestellt. Ploteus ist zudem Teil des europäischen Portals zur beruflichen Mobilität, des europäischen Arbeitsmarktinformationssystems, das im September 2003 eröffnet wurde [23]. Das derzeitige Ploteus-Portal, das jetzt durchschnittlich 1500 Mal pro Tag aufgerufen wird, stellt lediglich einen ersten Schritt dar, auf den die Einrichtung eines Dienstes folgen soll, der den Bürgern direkten Zugriff auf Informationen über Lernmöglichkeiten bieten wird, indem einzelstaatliche Informationsdienste in ganz Europa miteinander verzahnt werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen nationalen Behörden wurde eine diesbezügliche Ausschreibung in die Wege geleitet; die Entwicklungsarbeiten hierzu werden Anfang 2004 anlaufen.

[22] Vgl. http://www.ploteus.net.

[23] Vgl. http:// europa.eu.int/eures.

2.3.3. Transparenz der Qualifikationen und Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung

Die Transparenz der Qualifikationen und Kompetenzen ist ein Bereich, in dem durch die europäische Zusammenarbeit bewiesenermaßen beträchtliche Fortschritte erzielt wurden. Im Hochschulbereich wird die Anwendung des ECTS und des Diplomzusatzes allmählich zur allgemeinen Praxis, und die verschiedenen Teilbereiche des Bologna-Prozesses wurden von der Kommission aktiv gefördert und unterstützt. Im Jahre 2004 wird die Kommission Hochschulen, die das ECTS in allen Studiengängen des ersten und zweiten Zyklus anwenden, mit einem ECTS-Siegel auszeichnen. Auf dem Gebiet der beruflichen Bildung wurde das Instrumentarium zur Förderung der Transparenz im Gefolge der Erklärung von Kopenhagen deutlich ausgebaut.

Die Arbeit des Europäischen Forums für die Transparenz beruflicher Qualifikationen führte zur Vereinbarung einer gemeinsamen Struktur für die geplanten Zeugniserläuterungen. Solche Dokumente, in denen eine bestimmte Qualifikation im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen inhaltlich erläutert und unter Bezugnahme auf das jeweilige Berufsbildungssystem eingestuft wird, werden gegenwärtig in allen Mitgliedstaaten anhand einer gemeinsamen Vorlage entwickelt [24]. Im Hinblick darauf, den Bürgern und Unternehmen eine Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit beruflichen Qualifikationen zu bieten, wurden oder werden in sämtlichen Mitgliedstaaten nationale Referenzstellen für berufliche Qualifikationen eingerichtet [25]. Hierdurch werden insbesondere die Maßnahmen III.e und 2.b der Empfehlung umgesetzt.

[24] Vgl. http://www.cedefop.eu.int/transparency/ certsupp.asp.

[25] Vgl. http://www.cedefop.eu.int/transparency/ refpoint.asp.

Das gemeinsame europäische Muster für Lebensläufe, das in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon 2000 ausdrücklich gefordert wurde [26], wurde in einer Empfehlung der Kommission im März 2002 festgelegt [27]. Dieses ist seither sowohl in Papierform erhältlich als auch im Internet abrufbar, insbesondere auf der Website des Cedefop (von der bis zum September 2003 bereits mehr als 500 000 Lebenslaufmuster heruntergeladen wurden) sowie im europäischen Portal zur beruflichen Mobilität. [28]

[26] Schlussfolgerung 26. Vgl. http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/ index.htm.

[27] Empfehlung der Kommission vom 11. März 2002 über ein gemeinsames europäisches Muster für Lebensläufe, K(2002) 516, ABl. L 79 vom 22.3.2002, S. 66.

[28] Vgl. http://www.cedefop.eu.int/transparency/ cv.asp oder http://europa.eu.int/ eures.

Im Gefolge der oben erwähnten Erklärung von Kopenhagen hat die Kommission am 17. Dezember 2003 einen Vorschlag für eine Entscheidung über ein einheitliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen (EUROPASS) [29] verabschiedet, das eine Rationalisierung der bestehenden Transparenzinstrumente und der zugehörigen Durchführungsstellen und Unterstützungsnetze herbeiführen soll, wodurch insbesondere Maßnahme III.e der Empfehlung umgesetzt wird. Der EUROPASS baut auf dem europäischen Lebenslauf auf und umfasst den MobiliPass (der den EUROPASS-Berufsbildung ablöst), den Diplomzusatz, die Zeugniserläuterung und das europäische Sprachenportfolio. Der MobiliPass wird es den Bürgern ermöglichen, grenzüberschreitende Mobilitätserfahrungen auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung auf jeder Stufe zu erfassen. In Zukunft könnten weitere Dokumente hinzugefügt werden, um vor allem eine stärkere Konzentration auf bestimmte Bereiche oder Fertigkeiten zu ermöglichen.

[29] KOM(2003) 796 endg.

2.3.4. Das Europäische Jahr der Sprachen und der Aktionsplan ,Sprachenlernen und Sprachenvielfalt"

Als das Europäische Jahr der Sprachen 2001 eingeleitet wurde, stand die diesbezügliche politische Zielsetzung bereits fest: Alle Bürger sollten bei Abschluss der Pflichtschule neben ihrer Muttersprache mindestens zwei europäische Sprachen sprechen können und anschließend in der Lage sein, diese Kenntnisse im Laufe ihres gesamten Lebens weiter auszubauen. Das umfassendere Ziel des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 bestand darin, den lebenslangen Fremdsprachenerwerb zu fördern, indem die kulturellen, pädagogischen, wirtschaftlichen und persönlichen Vorteile des Sprachenlernens hervorgehoben wurden. Im Laufe dieses Jahres wurde fremdsprachenpolitische Fragen zweifelsfrei einer genaueren Prüfung durch die Öffentlichkeit unterzogen. Besonders deutliche Auswirkungen hatte dieses Jahr in Fachkreisen (bei Lehrkräften und Schülern/Studierenden) und in den Reihen der politischen Entscheidungsträger, was einige wichtige politische Entwicklungen nach sich zog.

In Anbetracht des Erfolgs des Europäischen Jahres der Sprachen forderte das Europäische Parlament in einer Entschließung vom 13. Dezember 2001 die Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt. Am 14. Februar 2002 forderte der Rat ,Bildung" die Mitgliedstaaten zur Einleitung konkreter Schritte und die Europäische Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen auf diesem Gebiet auf. Die Europäische Kommission reagierte auf dieses Gesuch mit der Erstellung des Aktionsplans zur Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt, der am 24. Juli 2003 von der Kommission verabschiedet wurde [30].

[30] KOM(2003) 449 endg.

Der Aktionsplan ,Sprachenlernen und Sprachenvielfalt" beschreibt den Kontext und die zu verfolgenden wichtigsten politischen Ziele in drei Schlüsselbereichen: Allen Bürgern sollten die Vorteile des lebenslangen Sprachenlernens zugute kommen, auch sollte der Sprachunterricht verbessert und ein sprachenfreundlicheres Umfeld geschaffen werden. Er unterbreitet konkrete Vorschläge für eine Reihe von Maßnahmen, die im Zeitraum 2004-2006 auf europäischer Ebene zu treffen sind, mit dem Ziel, von den lokalen, regionalen und nationalen Behörden unternommene Anstrengungen zu unterstützen. Diese Aktionen setzen Mittel ein, die im Rahmen bestehender Gemeinschaftsprogramme und -aktivitäten bereitgestellt werden. Die Kommission wird 2007 die auf allen Ebenen getroffenen Maßnahmen überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten.

2.3.5. Mobilitätsprogramme der Gemeinschaft

Die Qualität von Mobilitätsprojekten wurde mit dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2003/2004 als vorrangiges Anliegen in das Programm Leonardo da Vinci eingeführt. Vorzug wird den Projekten gegeben, die die sprachliche und kulturelle Vorbereitung in den Vordergrund stellen, klare Angaben zu den Zielen, Inhalten und der Dauer von Mobilitätsmaßnahmen sowie zu Unterricht, Betreuung und Förderung enthalten und eine Validierung der während der Mobilitätsmaßnahme erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen anstreben. Ein ,Aktionsplan zur Förderung der Qualität der Mobilität", in dem u. a. eine Leonardo-da-Vinci-,Partnerschaftscharta" aufgestellt wird, wird gegenwärtig mit Blick auf den Aufruf 2005/2006 ausgearbeitet.

Die Erasmus-Hochschulcharta und die Erasmus-Studentencharta wurden im Jahre 2003 eingeführt, um die Qualität der organisatorischen Voraussetzungen für die Mobilität von Studierenden zu verbessern. Erstere verleiht das Recht zur Teilnahme am Erasmus-Programm und wird nur an Hochschulen vergeben, die sich zur Wahrung der Grundsätze des Erasmus-Programms und zur Erfuellung einer Reihe von Qualitätsmaßstäben und -anforderungen verpflichten. Die Erasmus-Studentencharta enthält Informationen zu den Rechten und Pflichten der Studierenden, wobei unter anderem ausdrücklich auf deren Anspruch auf eine gebührenfreie Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die Anerkennung ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen verwiesen wird.

Im Jahre 2000/2001 wurde die Verwaltung der Erasmus-Mittel zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften den nationalen Agenturen übertragen, und die diesbezüglichen Antragsvoraussetzungen wurden gelockert. Die in den meisten Ländern in den vergangenen drei Jahren verzeichnete deutliche und stetige Zunahme der Zahl der Lehrkräfte, die an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen, belegt, wie vorteilhaft sich eine solche Änderung auswirkt.

2.3.6. Eine Studie über die Einführung eines ,Mobilitätsausweises"

Unter Bezugnahme auf die Empfehlung der Sachverständigengruppe zur Mobilität wird die Kommission im April 2004 eine Machbarkeitsstudie zur Einführung eines ,Mobilitätsausweises" in die Wege leiten; der entsprechende Bericht dürfte Ende des Sommers 2004 vorliegen. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie sollen die derzeit bestehenden Mobilitätsausweise für junge Menschen und die Möglichkeiten und Vorteile, die diese ihren Inhabern in ganz Europa gewähren, geprüft werden, bevor eine weitergehende Entscheidung getroffen wird.

3. Der Weg voran

3.1. Ein integrierter Ansatz zur Förderung der Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Lissabon-Strategie

In der Mitteilung der Kommission ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010 - die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie" wurde unterstrichen, welche Voraussetzungen in Bezug auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erfuellt sein müssen, damit diese in vollem Umfang zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie beitragen können. In dem Dokument wurden die Bereiche klar abgesteckt, in denen ein dringender Reformbedarf besteht, und es wurde der Vorschlag unterbreitet, bis 2006 einen vollständig integrierten Ansatz einzuführen, der sämtliche bildungs- und berufsbildungspolitischen Aktionen auf europäischer Ebene einschließlich der Förderung der Mobilität zusammenfasst. Auch die vorgeschlagene Berichterstattung würde künftig allumfassend erfolgen, wodurch die verschiedenen (oft freilich miteinander verknüpften) Länderberichte zu den einzelnen für die allgemeine und berufliche Bildung relevanten Teilbereichen ersetzt würden. Es erscheint somit angebracht, alle zukünftigen Tätigkeiten - ob es sich nun um Folgemaßnahmen oder um neue Aktionen handelt - fortan aus dieser integrativen Perspektive anzugehen.

Die folgenden Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung und des Aktionsplans zur Förderung der Mobilität wurden entweder unmittelbar aus den Mitgliedstaaten und teilnehmenden EWR-Staaten unterbreitet oder gründen sich auf eine Analyse der von diesen vorgelegten Berichte. Sie decken sich weitgehend mit den Vorschlägen in der oben genannten Mitteilung.

3.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Mobilität

3.2.1. Festsetzung von Zielen und Überwachung von Mobilitätsströmen

* Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen ihrer Reformpolitik zur Umsetzung der Lissabon-Strategie ehrgeizige Ziele in Bezug auf die vom Land ausgehende und ins Land hineinkommende Mobilität - mit Angabe eines festen Zeitplans - aufstellen, für eine effektive Gesamtkoordination Sorge tragen und das von ihnen Erreichte laufend überwachen und regelmäßig darüber Bericht erstatten. Auch quantitative Ziele sollten, wo immer sich dies anbietet, vorgegeben werden, beispielsweise in Form von prozentualen Quoten.

* Eine effektive Festsetzung von Zielen und Überwachung von Fortschritten setzt zuverlässige Informationen voraus. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden zusammenarbeiten, um miteinander vergleichbare statistische Informationen zur Mobilität einschließlich Daten über Mobilitätsströme und Trends sowie Mobilitätsindikatoren zu entwickeln, die mit statistischen Erfassungssystemen auf einzelstaatlicher und Gemeinschaftsebene kompatibel sind.

3.2.2. Überprüfung der Rechtsvorschriften

* Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten insgesamt und in einzelnen Bereichen systematisch überprüfen, um die verbleibenden rechtlichen und administrativen Mobilitätshindernisse zu beseitigen, insbesondere im Hinblick auf in Ausbildung stehende Personen, Lehrkräfte und Ausbilder und Freiwillige (vgl. Abschnitt 3.3 unten).

* Ein klarerer Rechtsstatus für Freiwillige: In ihrem Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" erklärte die Kommission die Freiwilligentätigkeit junger Menschen zur Priorität [31]. Diese thematische Priorität wird im offenen Koordinierungsverfahren behandelt, in dessen Rahmen die Kommission einen Fragebogen zur Freiwilligentätigkeit an die gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedstaaten ausgesandt hat, um dem Rat demnächst gemeinsame Ziele zu unterbreiten. Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass der Freiwilligendienst derzeit nicht gebührend anerkannt wird. Allerdings gehen die Traditionen und Gepflogenheiten in Bezug auf den Freiwilligendienst in den verschiedenen Mitgliedstaaten erheblich auseinander. Deshalb sollten die Kommission und der Rat bei der Festlegung gemeinsamer Ziele darüber reflektieren, wie der rechtliche und soziale Schutz junger Freiwilliger gesichert werden kann.

[31] KOM(2001) 681.

3.2.3. Öffnung der Grenzen für die ins Land kommende Mobilität

* Die Kommission hat ihre Absicht bekannt gegeben, bis zum Jahre 2005 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen europäischen Bezugsrahmen für Qualifikationen zu entwickeln [32]. Dieser soll die interne Mobilität fördern und es Studierenden und Auszubildenden ermöglichen, Bildungsgänge und Kurse in der ganzen Union in höherem Maße in Anspruch zu nehmen, und wird darüber hinaus die Verständlichkeit europäischer Qualifikationen außerhalb Europas erhöhen.

[32] KOM(2003) 685, Abschnitt 2.3.1.

* Es sollte eine europäische Marketingstrategie entwickelt werden, die eine bessere weltweite Werbung für europäische Bildungsangebote im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung gewährleistet.

3.2.4. Finanzierung der Mobilität

* Die Forderung nach einer erheblichen Steigerung der Investitionen in Humanressourcen, die vom Europäischen Rat in Lissabon erhoben wurde, betrifft auch eindeutig die Mobilität zu Lernzwecken, welche zur Qualität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung beiträgt. Bei der Festlegung von Maßnahmen zur aktiven Förderung von Investitionen in das Wissen [33] sollten die Mitgliedstaaten die Notwendigkeit berücksichtigen, Finanzmittel für die Mobilität bereitzustellen, die über die gemeinschaftlich finanzierten Programme hinausgehen, welche in einigen Ländern offenbar das einzige bestehende finanzielle Förderprogramm sind.

[33] Vgl. KOM(2003) 685, Abschnitt 2.1.2.

* Einige Mitgliedstaaten hegen gewisse Bedenken gegenüber der Einführung einer vollständigen Übertragbarkeit von nationalen Ausbildungsbeihilfen und/oder -darlehen (die es Studierenden gestatten würde, ihre Beihilfen/Darlehen während eines Auslandsstudiums in Anspruch zu nehmen), da sie befürchten, dass ihnen daraus auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Verpflichtung erwachsen könnte, allen EU-Bürgern, die über einen kürzeren oder längeren Zeitraum im betreffenden Land studiert haben, übertragbare Beihilfen/Darlehen zu gewähren. Die Kommission hält es für sinnvoll, die jeweiligen Aufgaben des Herkunfts- und des Aufnahmestaates in Bezug auf die Finanzierung der Mobilität von Studierenden im Ausland auf europäischer Ebene noch eingehender zu prüfen.

3.2.5. Vorbereitung der Mobilität

Die für die ausbildungsbezogene Mobilität bereitgestellten Mittel müssen so effektiv wie möglich genutzt werden, was insbesondere eine angemessene Vorbereitung der Mobilitätserfahrungen voraussetzt, welche in Zusammenarbeit zwischen den Entsende- und Aufnahmeländern/-organisationen entsprechend der Dauer des jeweiligen Aufenthalts erfolgen sollte.

* Was eine qualitativ hochwertige Mobilitätserfahrung ausmacht, bedarf einer operationellen Definition. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden bis zum Ende des Jahres 2004 eine europäische Qualitätscharta für die Mobilität entwickeln. Dadurch soll eine Reihe von gemeinsamen europäischen Grundsätzen festgelegt werden, die auf freiwilliger Basis verwirklicht werden sollten, was die Bildung gegenseitigen Vertrauens zwischen allen Beteiligten fördern und den Mitgliedstaaten einen europäischen Rahmen zur Festlegung der eigenen Politik an die Hand geben wird [34].

[34] KOM(2003) 685, Abschnitt 2.2.3.

* Eines der Qualitätskriterien wird sich auf die sprachliche Vorbereitung beziehen. Dies ist fraglos ein Bereich, in dem sowohl in den Entsende- als auch in den Aufnahmeländern erhebliche Fortschritte erzielt werden können. Eine systematischere Vorbereitung vor der Abreise sollte durch Initiativen im Aufnahmeland ergänzt werden, sofern die Dauer der Mobilitätsmaßnahmen dies rechtfertigt.

* Bezieher von Mobilitätsbeihilfen aus den Programmen Sokrates und Leonardo da Vinci haben die Möglichkeit, vor ihrem Ausbildungsaufenthalt im Ausland finanzielle Hilfen zur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen in der Sprache des Aufnahmelandes zu erhalten. Durch ihren Aktionsplan zur Förderung des Sprachenlernens wird die Kommission die Programmteilnehmer dazu ermutigen, in höherem Maße von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

3.2.6. Anerkennung der Mobilität

* Die fehlende oder unsichere Anerkennung von im Ausland durchlaufenen Ausbildungszeiten und insbesondere auch eventuell erworbener Abschlüsse wirkt sich auf mobile und potenziell mobile Bürger entmutigend aus. Hier muss in rechtlicher Hinsicht noch viel getan werden, und die Mitgliedstaaten sind insbesondere aufgefordert, im Rahmen der in Abschnitt 3.2.2 oben empfohlenen Überprüfung der nationalen Rechtsvorschriften alle noch verbleibenden Probleme in Bezug auf die Anerkennung zu ermitteln.

* Als Teil der Maßnahmen im Hinblick auf die Erreichung der Ziele für die allgemeine und berufliche Bildung 2010 sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um einen ,gemeinsamen Rahmen" für die Entwicklung der Qualitätssicherung und eines Systems zur Anrechnung von Ausbildungsleistungen im Bereich der beruflichen Bildung zu schaffen [35]. Die Erarbeitung eines Systems zur Anrechnung von Ausbildungsleistungen nach dem Vorbild des ECTS für sämtliche Bildungsstufen und für den Bereich der beruflichen Bildung sollte fortgeführt werden (im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung von Kopenhagen), ebenso wie die Arbeit zur Schaffung einer Plattform für die Qualitätssicherung oder Anerkennung im Hochschulwesen (im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess).

[35] KOM(2003) 685, Abschnitt 2.3.1.

* Die Mitgliedstaaten werden ebenfalls ersucht, zu einer raschen Verabschiedung des in Abschnitt 2.3.3 oben erwähnten Vorschlags für eine Entscheidung über ein einheitliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen (den neuen EUROPASS) beizutragen und eine angemessene Durchführung dieses Vorschlags vorzubereiten.

3.2.7. Steigerung der Mobilität zur Förderung des Sprachenlernens und des Sprachunterrichts

Einige der Maßnahmen, die im Aktionsplan der Kommission zur Förderung des Sprachenlernens 2004 -2006 dargelegt werden, beziehen sich auf die Steigerung der Mobilität sowohl von Sprachenlernenden wie auch von Sprachlehrern.

Die Dienststellen der Kommission und die nationalen Agenturen werden gezielte Kampagnen zur Verbreitung von Informationen über die im Rahmen der Programme Sokrates und Leonardo da Vinci angebotenen Mobilitätsmaßnahmen für Sprachlehrer und deren Ausbilder durchführen, um die Inanspruchnahme dieser Maßnahmen zu steigern. Ebenso wird auf eine stärkere Inanspruchnahme des Sprachassistentenangebots insbesondere zur Förderung des Sprachunterrichts in der Primarstufe hingewirkt werden. Die Kommission beabsichtigt ferner, Lehrer zu längeren Austauschaufenthalten an Partnerschulen zu ermutigen, die das Konzept des integrierten Lernens von Inhalten und Sprache einführen wollen. Durch das Mobilitätsprogramm Arion (im Rahmen des Programms Sokrates) werden Studienaufenthalte von Sprachaufsichtsbeamten unterstützt.

Es wurde ein geringfügiger Anstieg bei der Zahl der pro Schüler im Sekundarbereich erlernten Fremdsprachen verzeichnet; diese erhöhte sich von 1,2 Fremdsprachen pro Schüler zu Beginn der 1990er Jahre auf durchschnittlich 1,5 im Jahre 2000. Dieses Ergebnis bleibt jedoch noch deutlich hinter dem vom Europäischen Rat 2002 in Barcelona aufgestellten Ziel zurück. Wenn die Zielvorgabe, dass jeder Schüler mindestens zwei Fremdsprachen erlernen sollte, erfuellt werden soll, muss hier noch sehr viel Arbeit geleistet werden.

3.3. Zwei vorrangige Zielgruppen

3.3.1. Mobilität zur Erhöhung der Qualität und Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs

Durch die Mobilität wird die Attraktivität des Lehrerberufs erhöht, die Qualität der Arbeit von Lehrern und Ausbildern verbessert und eine positive Einstellung der Lehrkräfte zur Mobilität ihrer Schüler, Studenten und Auszubildenden gefördert. Die Mobilität von Lehrkräften stellt zudem einen wesentlichen Faktor für den Ausbau der europäischen Dimension im Bildungswesen dar. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Umsetzung ihres Aktionsplans für die Weiterbildung der Lehrkräfte bis zum Jahre 2005 [36] die Mobilität ausdrücklich als integralen Bestandteil der Berufslaufbahnentwicklung von Lehrkräften und Ausbildern anerkennen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um deren Förderung und Verwirklichung zu gewährleisten [37].

[36] Gemäß Vorschlag in KOM(2003) 685, Abschnitt 2.1.3.

[37] KOM(2003) 685, Abschnitt 2.3.2.

Auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene müssen Anstrengungen zur Diversifizierung der Mobilitätsangebote an Lehrkräfte und Ausbilder unternommen werden: von der Teilnahme an Seminaren hin zu Betriebspraktika und längeren Austauschaufenthalten.

3.3.2. Steigerung der Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung

Die Zahl der Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aus- oder Weiterbildung in den Genuss einer Mobilitätserfahrung kommen, muss deutlich erhöht werden. Die Kommission wird weiterhin auf eine verbesserte Qualitätssicherung der Mobilitätsmaßnahmen innerhalb des Programms Leonardo da Vinci hinarbeiten (vgl. Abschnitt 1.1.2 oben); sie wird im Rahmen der neuen Generation von Programmen einen weiteren Ausbau diese Maßnahmen vorschlagen. Allerdings müssen in allen Mitgliedstaaten entsprechende Anstrengungen unternommen werden, damit weitere Angebote über die gemeinschaftlich finanzierten Aktionen hinaus zur Verfügung stehen. Alle Interessengruppen sollten in die Ermittlung von Verfahren zur Erhöhung der Mittel, Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen und Steigerung der Attraktivität der Mobilität einbezogen werden. Insbesondere sollten die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen sowohl als entsendenden als auch als aufnehmenden Einrichtungen berücksichtigt werden. Hierzu sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die administrative Belastung der entsendenden und aufnehmenden Einrichtungen zu verringern und Anreize zur Teilnahme an Mobilitätsprojekten für kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte zu entwickeln.

3.4. Berichterstattung

Alle politischen Vorgehensweisen und Reformen, die zu den im Programm ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010" dargelegten gemeinsamen Zielen beitragen, müssen in einen einzigen umfassenden Ansatz integriert werden. Angesichts der entscheidenden Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung für das Europa des Wissens ist dies nicht nur im Hinblick auf die Erreichung dieser Bildungsziele von Belang, sondern in der Tat für den Erfolg der Lissabon-Strategie insgesamt. Die Mobilität muss als grundlegende Dimension der Europäischen Union und Kernbestandteil ihrer Bildungs- und Berufsbildungsagenda selbstverständlich in diesen integrierten Ansatz einbezogen werden.

In ihrer Mitteilung zum Entwurf des Zwischenberichts über das Programm ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010", der dem Europäischen Rat im Frühjahr 2004 vorgelegt werden soll, forderte die Kommission die Zusammenfassung aller von den Mitgliedstaaten zu unterbreitenden Einzelberichte zu Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung in einen einzigen Gesamtbericht. Die Empfehlung über die Mobilität von 2001 sah die Unterbreitung von einzelstaatlichen Bewertungsberichten an die Kommission alle zwei Jahre vor. Die Kommission empfiehlt, dass in künftigen Jahren von den Mitgliedstaaten keine gesonderten Berichte über die Durchführung der Empfehlung über die Mobilität angefordert werden; stattdessen sollten die in den Mitgliedstaaten erzielten quantitativen und qualitativen Fortschritte in Bezug auf die Mobilität in ihren Gesamtberichten dargestellt werden, über die die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen analytischen Abriss vorlegen wird.

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