EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52004AR0096

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Festlegung der Leitlinien für die zweite Runde der Gemeinschaftsinitiative EQUAL für die transnationale Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Ungleichheit in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt — ‚Freizügigkeit guter Konzepte‘“

OJ C 318, 22.12.2004, p. 15–16 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

22.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 318/15


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Festlegung der Leitlinien für die zweite Runde der Gemeinschaftsinitiative EQUAL für die transnationale Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Ungleichheit in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt — ‚Freizügigkeit guter Konzepte‘“

(2004/C 318/04)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN —

Gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Festlegung der Leitlinien für die zweite Runde der Gemeinschaftsinitiative EQUAL für die transnationale Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Ungleichheit in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt — „Freizügigkeit guter Konzepte“ (KOM(2003) 840 endg.);

Aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 5. Januar 2004, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

Aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 6. November 2003, die Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen;

Gestützt auf seinen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 96/2004 rev. 1), der am 30. April 2004 von der Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik angenommen wurde (Berichterstatter: Herr Peter MOORE, Mitglied des Stadtrates von Sheffield (UK/ELDR) —

verabschiedete auf seiner 55. Plenartagung am 16./17. Juni 2004 (Sitzung vom 16. Juni) einstimmig folgende Stellungnahme:

1.   Bemerkungen

Der Ausschuss der Regionen

1.1

vertritt die Auffassung, dass die Gemeinschaftsinitiative EQUAL eines der wichtigsten Instrumente zur Entwicklung und Verbreitung innovativer Ansätze in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik ist;

1.2

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften EQUAL von Beginn an ihre breite Unterstützung zuteil werden ließen, da diese Initiative eine wesentliche Möglichkeit für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Sozial- und Beschäftigungspolitik auf lokaler und regionaler Ebene darstellt. Des Weiteren begrüßen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften den Partnerschaftsansatz von EQUAL, der den „Good governance“-Grundsätzen entspricht;

1.3

ist der Ansicht, dass die Umsetzung innovativer Technologien in Politik und Praxis (das sogenannte „Mainstreaming“) und die Entwicklung neuer praktischer Ansätze und langfristiger Qualifikationen zu den Hauptzielen zählen sollten. Die Ergebnisse sollten nicht von den Maßnahmen zur breitenwirksamen Umsetzung getrennt werden, sondern vielmehr an diese gekoppelt sein, um sie um neue Dimensionen zu bereichern und ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können einen Beitrag zur Integration neuer Verfahren in die Systeme der Dienstleistungserbringung und die politischen Netzwerke vor Ort leisten;

1.4

unterstreicht, dass die Sinti- und Roma-Frage von besonderer Bedeutung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist. Mit der Erweiterung werden Sinti und Roma zur größten ethnischen Minderheit in der Europäischen Union. Obwohl Sinti und Roma seit über 700 Jahren auf dem Gebiet der EU leben, sind sie nach wie vor die vielleicht am stärksten diskriminierte Gruppe aller europäischen Bürger. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen eine Schlüsselrolle bei der Auseinandersetzung mit Fragen, mit denen Sinti und Roma konfrontiert sind. Dies wird selbst von den Vertretern der europäischen Roma-Vereinigungen anerkannt;

1.5

weist ferner auf das umfassende Problem des Menschenhandels, insbesondere mit Kindern und Frauen, hin; ist der Auffassung, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine grundlegende Aufgabe bei der Förderung des Wohlergehens der Allgemeinheit zukommt und dass sie die persönlichen (z. B. Hilfe für die Opfer) und sozialen (z. B. Verbrechensverhütung) Auswirkungen des Menschenhandels und dieses Aspekts der Sexindustrie in Angriff nehmen müssen; verweist auf die Notwendigkeit, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften diesbezüglich mit den notwendigen Ressourcen und Mitteln auszustatten;

1.6

vertritt den Standpunkt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als wichtige Partner bei der Durchführung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL und der Umsetzung ihrer Ergebnisse in Politik und Praxis angesehen werden müssen.

2.   Empfehlungen

Der Ausschuss der Regionen

2.1

befürwortet die Einführung eines Verfahrenschrittes „Bestätigung für Aktion 2“; empfiehlt auch für Maßnahmen im Rahmen von Aktion 3 (Verbreitung beispielhafter Lösungen und Umsetzung in Politik und Praxis) einen derartigen Integrationsmechanismus, um Probleme bei der Erschließung angemessener Finanzquellen angehen zu können, da Aktivitäten im Rahmen von Aktion 3 eigentlich kaum die Art von Ergebnissen bieten, die Investoren im Allgemeinen suchen (d. h. direkte Aktivitäten zur Unterstützung der Begünstigten);

2.2

begrüßt die Möglichkeit zur Ausweitung der Partnerschaften und somit zur Zusammenarbeit mit den Beitrittsstaaten, da diese Möglichkeit in der ersten Runde durch Finanzbestimmungen eingeschränkt wurde;

2.3

ist der Auffassung, dass die Entwicklungspartnerschaften durch die Erprobung einer größeren Zahl neuer Wege beim Schutz vor Arbeitslosigkeit, der Qualität der Beschäftigung und unmittelbaren Maßnahmen zur Arbeitsplatzbeschaffung ermutigt werden sollten, die Erfahrungen und beispielhaften Lösungen aus der ersten Runde zu analysieren — insbesondere die Lehren in den Bereichen, wo kein Erfolg erzielt werden konnte;

2.4

betont die Notwendigkeit, Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Dem Ansatz der Kommission in dieser Frage ist nicht nur angesichts der Alterung der Bevölkerung ganz allgemein zuzustimmen, sondern auch im Hinblick auf Regionen, in denen die Schwerindustrie traditionell vorherrscht und viele ältere Arbeitnehmer Umschulungskurse besuchen mussten oder dies noch tun müssen, um eine Beschäftigung im Dienstleistungssektor oder in anderen Industriezweigen zu finden;

2.5

hält es für wichtig, die Schwierigkeiten der Arbeitgeber bei der Förderung von „Diversity-Maßnahmen“ anzuerkennen, ruft diese jedoch auch dazu auf, von den in der ersten Runde in allen Mitgliedstaaten entwickelten erfolgreichen Verfahren zu lernen;

2.6

befürwortet die Förderung von Maßnahmen mit dem Ziel, auf die sich abzeichnenden Herausforderungen, denen Sinti und Roma sowie Opfer von Menschenhandel gegenüberstehen, zu reagieren; erachtet es als wünschenswert, diese und weitere EU-weite Probleme in geeignetem Rahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu behandeln. Dies darf sich jedoch keinesfalls negativ auf diejenigen Bereiche auswirken, in denen das Augenmerk anderen Zielgruppen gelten muss;

2.7

vertritt die Ansicht, dass alle Mitgliedstaaten den gleichen Zeitplan einhalten müssen, um den Aufbau transnationaler Partnerschaften zum rechten Zeitpunkt zu erleichtern, wobei die Durchführung der Maßnahmen zum gleichen Zeitpunkt in Angriff genommen werden muss, um die Wirksamkeit dieser Partnerschaften sicherzustellen. Dies war in der ersten Runde nicht der Fall. Die Bekräftigung dieses Erfordernisses durch die Kommission ist zu begrüßen;

2.8

plädiert für die Möglichkeit, die thematischen Netze und Gruppen auf nationaler und europäischer Ebene in der zweiten Runde auszuweiten, und hofft, dass in dieser zweiten Runde verstärkt Nutzen aus dieser Möglichkeit gezogen wird und somit eine stärkere Wirkung erzielt werden kann. Das Konzept der thematischen Netze und Gruppen hat sich im Laufe der ersten Runde nur sehr langsam entwickelt. Die Verwaltungsbehörden können bei der Förderung der Einbeziehung einschl. des proaktiven Vorgehens von Entwicklungspartnerschaften bei der Ermittlung der Hauptakteure und Festlegung der wichtigsten Maßnahmen zur Optimierung der Resonanz der im Rahmen dieser Partnerschaften durchgeführten Projekte eine federführende Rolle übernehmen. Es wäre sinnvoll, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den thematischen Netzen und Gruppen zu schaffen, die für die Erstellung von Dokumenten im Zusammenhang mit der europäischen Beschäftigungsstrategie und Maßnahmen zur sozialen Eingliederung auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene verantwortlich sind. Dies würde die Umsetzung in Politik und Praxis erleichtern, die als eine der Zielsetzungen angeführt wird;

2.9

stimmt den Vorschlägen zur Umsetzung der Ergebnisse in Politik und Praxis zu, mit denen der Beitrag von EQUAL für die politischen Entscheidungsträger und den Strukturfondsprogrammen für die Ziele 1, 2 und 3 sichergestellt wird, und empfiehlt eine formelle Einbindung der thematischen Netze und Gruppen;

2.10

hält es für unerlässlich, die Vorteile der transnationalen Zusammenarbeit im Bereich der Beschäftigung auch nach 2006 zu bewahren, und empfiehlt daher, dass dieser Idee der transnationalen Zusammenarbeit in den Vorschlägen der Kommission für die ESF-Programme, die die derzeitigen Programme ersetzen sollen, wie auch innerhalb des regionalen EFRE-Programms Rechnung getragen wird.

Brüssel, den 16. Juni 2004

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


Top