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Document 52003XR0016

Entschliessung des Ausschusses der Regionen zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und zu den Prioritäten des Ausschusses der Regionen für 2004

OJ C 109, 30.4.2004, p. 53–56 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 109/53


Entschliessung des Ausschusses der Regionen zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und zu den Prioritäten des Ausschusses der Regionen für 2004

(2004/C 109/11)

Der Ausschuss der Regionen —

GESTÜTZT auf das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2004 (KOM(2003) 645 endg.);

GESTÜTZT auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2004, die auf der Plenartagung am 17. Dezember 2003 verabschiedet wurde (P5-TA-PROV(2003)0585);

GESTÜTZT auf das Protokoll über die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Ausschuss der Regionen (DI CdR 81/2001 rev. 2);

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

verabschiedete auf seiner 53. Plenartagung (Sitzung vom 12. Februar 2004) folgende Entschließung:

Der Ausschuss der Regionen

Allgemeine Bemerkungen

1.

begrüßt den strategischen Ansatz der jährlichen Arbeitsplanung der Europäischen Kommission für das Jahr 2004;

2.

ist der Ansicht, dass die Prioritäten des Ausschusses der Regionen sich in denjenigen der Kommission widerspiegeln. Der AdR setzt folgende Prioritäten: Mitarbeit an der Festlegung der künftigen Kohäsionspolitik, Umsetzung der Lissabon-Agenda, Vollendung der Erweierung, Vorbereitung einer neuen Nachbarschaftspolitik sowie Stärkung der lokalen und regionalen Dimension des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts;

3.

bekräftigt seinen Wunsch, in den interinstitutionellen Dialog über die jährliche politische Strategie und das Arbeitsprogramm eingebunden zu werden, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass laut der Mitteilung der Kommission „Dialog mit den Verbänden der Gebietskörperschaften über die Politikgestaltung der Europäischen Union“ (1)„der systematische Dialog […] nach Vorlage des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission […] beginnen“ wird;

4.

verpflichtet sich insbesondere mit Blick auf die Europawahlen im Juni 2004, die Errungenschaften des Europäischen Konvents entsprechend seiner am 12. Februar 2004 verabschiedeten Entschließung zu den Ergebnissen der Regierungskonferenz zu verteidigen;

5.

hält es für unabdingbar, sich besser mit der Europäischen Kommission über die praktischen Modalitäten zur Bewertung der Einhaltung der Grundsätze Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Bürgernähe, aber auch zur Evaluierung der territorialen Auswirkungen der Gemeinschaftsvorschriften abzustimmen, und weist darauf hin, dass er die Kommission in seiner Entschließung zu ihrem Arbeitsprogramm 2003 aufgerufen hatte, „bereits jetzt die von der Arbeitsgruppe 'Subsidiarität' des Konvents formulierten Empfehlungen umzusetzen, dass jeder Legislativvorschlag der Kommission einen Abschnitt 'Subsidiarität' enthalten solle, in dem dargelegt werde, inwieweit das Subsidiaritätsprinzip beachtet wurde“;

6.

hält es für erforderlich, die von der Europäischen Kommission eingeleiteten Versuchsprojekte zur Förderung dreiseitiger Verträge zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts fortzusetzen, und fordert, dass die Kommission ihn über die Ergebnisse dieser Projekte informiert;

7.

fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Umsetzung des Kooperationsprotokolls mit Blick auf eine Überprüfung vor Ende dieses Jahres sowie angesichts der neuen Konsultations- und Kooperationskultur und der neuen Aufgaben des Ausschusses mit ihm zu bewerten;

8.

begrüßt, dass der Rat ein mehrjähriges Strategieprogramm 2004-2006 (2) angenommen hat, das einen nützlichen Bezugsrahmen für die strategische Programmplanung der anderen europäischen Institutionen darstellt;

Zukunft der Kohäsionspolitik

9.

verpflichtet sich, uneingeschränkt an der Ausarbeitung einer neuen Kohäsionspolitik teilzunehmen und dabei seinen Sachverstand sowie die profunden Kenntnisse der kommunalen und regionalen Gegebenheiten, die seine Mitglieder besitzen, zu nutzen; die Regionen sind nicht nur die geeignetste Ebene um kohäsionspolitische Entscheidungen zu treffen, sondern auch die effizienteste Ebene für ihre Umsetzung;

10.

begrüßt die Initiativen im Rahmen des Europäischen Jahrs der Erziehung durch Sport und fordert aufgrund der Tatsache, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften an der Organisation von Sportveranstaltungen in hohem Maße beteiligt sind, in die von der Kommission im Rahmen der EYES-Initiative ausgerichteten Veranstaltungen stärker einbezogen zu werden.

11.

befürwortet nachdrücklich eine europäische Regionalpolitik, die diesen Namen verdient und die im Sinne der Ziele der Lissabon-Strategie die Wettbewerbsfähigkeit fördert, und lehnt jegliche Überlegung, diese wieder zu nationalisieren und sie lediglich durch Regionalbeihilfen für ärmere Mitgliedstaaten zu ersetzen, ab;

12.

hält die für die Regionalpolitik als Zielgröße festgelegten 0,45 % des BIP der EU für die erforderliche Untergrenze, um eine realistische Regionalpolitik der Union zu gewährleisten; er lehnt es ab, dass die Regionalpolitik bei den von einigen Nettozahlern der Union gestellten Forderungen nach einem Einfrieren des EU-Haushalts als Anpassungsvariable verwandt wird;

13.

lehnt jegliches Ansinnen ab, eine Einigung über die finanzielle Vorausschau und die Höhe der Mittel für die Kohäsionspolitik von einem Einschwenken auf die Positionen abhängig zu machen, die von den Nettozahlern im Rahmen der Regierungskonferenz vertreten werden;

14.

unterstreicht, dass die regionale Zusammenarbeit ein Integrationsfaktor ist und einen echten gemeinschaftlichen Mehrwert für die Regionalpolitik darstellt, die einen der Grundpfeiler der künftigen Strukturfonds bilden muss;

15.

weist erneut auf die erforderliche Vereinfachung, Erhöhung der Wirksamkeit und Dezentralisierung der Strukturfonds hin, die im Prospektivbericht des AdR hervorgehoben und von den Akteuren vor Ort im Rahmen der hierzu durchgeführten umfassenden Konsultationen gefordert wurden;

16.

bekräftigt seine Forderung nach einer praktikablen Umsetzung einer Gemeinschaftspolitik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf der Grundlage eines integrierten Konzepts innerhalb ein und desselben rechtlichen und instrumentellen Rahmens entsprechend den Erklärungen von Cork (1996) und Salzburg (2003); er fordert die Aufgabe des derzeitigen Verständnisses von ländlicher Entwicklung als einfacher Fortsetzung der landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie eine Politik, die den vielfältigen Tätigkeiten der Landwirte, dem Fremdenverkehr, der Förderung des Handwerks, dem Zugang zur Informationsgesellschaft, den Dienstleistungen für die Bevölkerung und den Unternehmen sowie der Siedlungspolitik Rechnung trägt;

Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie

17.

fordert eine intensivere und stärker dezentralisierte Umsetzung der Lissabon-Strategie, für die entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen sind;

18.

begrüßt den starken Impuls, den die Lissabon-Agenda durch den Bericht der Kommission für die Frühjahrstagung des Rates erhalten hat, und fordert den Europäischen Rat auf, auf seiner Frühjahrstagung die Maßnahmen zu ergreifen, die für die Reformen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, nachhaltigem Wachstum und Stabilität nötig sind; ist der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Behörden bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie als Partner angesehen werden sollten, und hebt ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele und zum Abbau der regionalen Unterschiede hervor;

19.

ist gleichwohl der Auffassung, dass die für die Verwirklichung der Ziele von Lissabon erforderlichen Strukturreformen nicht zu Lasten des sozialen Zusammenhalts gehen dürfen und deshalb von umfangreichen wirtschaftlichen, sozialen und bildungspolitischen Investitionen flankiert werden müssen. In diesem Zusammenhang hält es der Ausschuss für notwendig, im Stabilitäts- und Wachstumspakt genauere Kriterien festzulegen, die den Investitionen der öffentlichen Hand — darunter vor allem den Infrastrukturausgaben und den Hilfen zur beruflichen und sozialen Integration — Rechnung tragen;

20.

fordert eine umfassendere und verstärkte Einbeziehung der Umweltbelange in alle Politikbereiche entsprechend der Göteborg-Strategie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Effizienz;

21.

begrüßt, dass der Förderung von Investitionen in Netzwerke und Wissen und insbesondere der Entwicklung des europäischen Forschungsraums und der Umsetzung des Aktionsplans zur Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung bis auf 3 % des BIP sowie der Gewinnung entsprechender Humanressourcen für die Forschung Priorität eingeräumt wird;

22.

fordert, dass bei der Förderung des europäischen Wachstums und der Umsetzung der Lissabon-Strategie größeres Gewicht auf die Rolle von Bildung und Ausbildung sowie die Investitionen in Humanressourcen gelegt wird;

23.

erwartet mit großem Interesse die Folgemaßnahmen der Kommission zum Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 'Altmark Trans' bezüglich der Finanzierung von mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen und zum Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, in dem die Kommission nur wenige Vorschläge für legislative Maßnahmen unterbreitet hat;

24.

unterstreicht, wie wichtig eine Überprüfung und Anpassung der Initiative eEurope 2005 im erweiterten Europa und insbesondere die Entwicklung und Nutzung einer sicheren europäischen Breitband-Infrastruktur ist, und sieht dem überarbeiteten Aktionsplan eEurope 2005 mit Interesse entgegen;

25.

ersucht die Kommission, darauf zu achten, dass der zunehmende Konzentrationsprozess im Mediensektor nicht zu einem Oligopol führt, das den Pluralismus, die kulturelle Vielfalt und die Wahlfreiheit der Verbraucher gefährden würde;

Erweiterung der Union

26.

zeigt sich besorgt darüber, dass die Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht ausreichend in die Vorbereitung der Erweiterung einbeziehen und fordert, dass die Kohäsionspolitik bei der Integration der neuen Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle spielen sollte;

27.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Kommission den weiteren Ausbau der Verwaltungskapazitäten als eine Hauptpriorität für die beitretenden Staaten ansieht; erinnert daran, dass vor allem die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der beitretenden Staaten nach wie vor mehr Unterstützung benötigen; fordert die Kommission auf, dringend weitere innovative Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungs- und Vollzugskapazitäten der lokalen und regionalen Behörden der beitretenden Staaten einzuleiten;

28.

empfiehlt nachdrücklich, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker in die laufenden und künftigen Beitrittsverhandlungen einzubinden; weist darauf hin, dass die derzeitigen Probleme der ersten zehn beitretenden Staaten auch auf mangelnde Vollzugs- und Verwaltungskapazitäten zurückzuführen sind, was hätte vermieden werden können, wenn den Erfordernissen der lokalen und regionalen Behörden im Erweiterungsprozess mehr Aufmerksamkeit geschenkt worden wäre;

29.

betont, wie wichtig die Förderung kultureller Vielfalt im erweiterten Europa ist; gedenkt, seine Prioritäten in puncto Respektierung und Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt als Quelle des Wohlstands aktiv zu verfolgen;

Nachbarschaftspolitik

30.

befürwortet uneingeschränkt die Nachbarschaftspolitik der Kommission und den Stabilitätsfaktor, auf dem sie fußt; nimmt einmal mehr mit Bedauern zur Kenntnis, dass im Arbeitsprogramm der Kommission nach wie vor zu den meisten Erweiterungs- und Nachbarschaftsfragen keine Konsultation des Ausschusses der Regionen vorgesehen ist;

31.

sieht den Ausbau der transeuropäischen Netze auch als unabdingbar für die Erhöhung der Stabilität an den EU-Außengrenzen an;

32.

erinnert daran, dass wenn die Politik „Größeres Europa“ erfolgreich sein soll, unbedingt zwei verschiedene Interventionslinien erforderlich sind: eine für den Mittelmeerraum und eine für Russland und die NUS;

33.

empfiehlt der Kommission, den Erfahrungen der neuen, aus den beitretenden Staaten kommenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen mit ihren Nachbarn aus Osteuropa und dem Mittelmeerraum uneingeschränkt Rechnung zu tragen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU-25 in die Planung der neuen Politik eines „Rings befreundeter Staaten“ einzubinden; entsprechend diesem Anliegen wird der AdR der östlichen Dimension der Politik „Größeres Europa“ durch die Veranstaltung eines Seminars zu diesem Thema im zweiten Halbjahr 2004 in Kaliningrad besondere Aufmerksamkeit schenken;

34.

verlangt in Übereinstimmung mit seiner Entschließung vom 28. November 2003 eine stärkere Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft; dazu ist es erforderlich, im Rahmen der Institutionen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft ein Gremium zu schaffen, das die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vertritt, die dezentrale Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer zu einem Eckpfeiler des Barcelona-Prozesses zu machen und auf der Grundlage eines interregionalen und transnationalen Kooperationsprogramms für die Gebietskörperschaften des Mittelmeerraums Leitlinien für diese Zusammenarbeit zu erstellen; hierbei sollte der Schwerpunkt auf spezifischen Schulungsprogrammen zur Schaffung von Verwaltungskapazitäten liegen;

35.

verlangt, dass die Umsetzung der Thessaloniki-Agenda energisch vorangetrieben wird und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften des westlichen Balkans in alle Programme und Netzwerke der EU eingebunden werden, um ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration in die Europäische Union zu fördern;

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

36.

hebt die lokale und regionale Dimension hervor, die mit der Verwirklichung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verbunden ist; fordert zum einen die Berücksichtigung dieser Dimension bei der Festlegung der Leitlinien entsprechend dem Programm von Tampere, dessen Abschluss der AdR innerhalb der vom Europäischen Rat von Thessaloniki bestätigten Fristen wünscht, und zum anderen die Konsultation des AdR hierzu;

37.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der AdR bei der Asyl- und Zuwanderungspolitik verstärkt konsultiert wird; bedauert jedoch, dass die Kommission die vom AdR ausdrücklich beantragte Konsultation zu bestimmten Dokumenten in diesem Bereich abgelehnt hat;

38.

betont, dass die Integration von Migranten und der soziale Zusammenhalt in den meisten EU-Mitgliedstaaten brandaktuelle Schlüsselthemen sind, und ist der Auffassung, dass die Integration ein zentrales Anliegen auf allen maßgeblichen Politikfeldern der EU sein sollte, insbesondere bei der gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik;

39.

empfiehlt, auch auf die Strukturfonds zurückzugreifen, um Instrumente zur Verwirklichung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in regionalen und lokalen Brennpunkten zu fördern und zu entwickeln;

40.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem irischen und niederländischen Ratsvorsitz sowie den Regierungen und Parlamenten der Bewerberländer zu übermitteln.

Brüssel, den 12. Februar 2004

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


(1)  (KOM(2003) 811 endg.)

(2)  (Dok. 15709/03 vom 5.12.2003)


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