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Document 52003DC0425

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Schutz von Tieren beim Transport

/* KOM/2003/0425 endg. */

52003DC0425

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Schutz von Tieren beim Transport /* KOM/2003/0425 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über den Schutz von Tieren beim Transport

1. Hintergrund

Der Transport ist der umstrittendste Aspekt des Tierschutzrechts. Die erste Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport datiert von 1977. Die aktuelle Regelung ist die Richtlinie 91/628/EWG [1] des Rates in der durch die Richtlinie 95/29/EG [2] geänderten Fassung.

[1] ABl. L 340 vom 11.12.1991, S. 17.

[2] ABl. L 148 vom 30.6.1995, S. 52.

Im Dezember 2000 hat die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht [3] über die Erfahrungen, die von den Mitgliedstaaten seit der Umsetzung der Richtlinie 95/29/EG gesammelt wurden, vorlegt.

[3] KOM(2000) 809 endg. - am 6. Dezember 2000 angenommen.

Der Bericht wurde dem Agrarrat unterbreitet, der die Schlussfolgerungen des Berichts im Juni 2001 in einer besonderen Entschließung [4] bestätigte. Im November 2001 hat auch das Europäische Parlament eine Entschließung [5] zum dem Bericht angenommen.

[4] Entschließung des Rates vom 19. Juni 2001 über den Schutz von Tieren beim Transport (ABl. C 273 vom 28.9.2001, S. 1).

[5] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2002 zu dem Bericht der Kommission über die Erfahrungen, die von den Mitgliedstaaten seit der Umsetzung der Richtlinie 95/29/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/628/EWG über den Schutz von Tieren beim Transport gesammelt wurden (KOM(2000) 809- C5-0189/2001-2001/2085 (COS)) - A5-0347/2001.

Im Herbst 2002 hat die Kommission eine umfassende Konsultation zum Thema Tierschutz lanciert, einschließlich einer Sitzung mit den wichtigsten Interessengruppen und einer Internet-Konsultation der allgemeinen Öffentlichkeit. Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket wurde in beiden Fällen befürwortet.

In ihrem Bericht hat die Kommission Maßnahmen empfohlen, von denen einige bereits in Angriff genommen wurden (siehe Tabelle 1). Einige dieser Empfehlungen können jedoch nur durch Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften umgesetzt werden.

Es sollte auch nicht aus den Augen verloren werden, dass das Kraftverkehrsgewerbe den Regelungen bestimmter Gemeinschaftsverordnungen [6] unterliegt, mit denen bestimmte Aspekte der Sozialvorschriften und insbesondere die Hoechstfahrt- und Mindestruhezeiten für Fahrer harmonisiert wurden.

[6] Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 1) und Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates (ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 8), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2135/98 des Rates (ABl. L 274 vom 9.10.1998, S. 1).

Tabelle 1- Maßnahmen der Kommission zum Schutz von Tieren beim Transport (2000/2001)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Der Bericht enthält folgende neue Empfehlungen für künftige Rechtsvorschriften:

- Vereinheitlichung der Formulare für die Zulassung von Transportunternehmen;

- Festlegung spezifischer Verfahrensvorschriften zur Erleichterung der Kontrollen und nachträglichen Kontrollen in Verstoßfällen;

- genaue Definition des Begriffs der Transportunfähigkeit eines Tieres und der Kontrollberichte der Mitgliedstaaten;

- Festlegung besonderer Vorschriften für den Transport von Pferden;

- Verbesserung der Qualifikationen von mit Tieren umgehenden Personen;

- wissenschaftlich fundierte Überarbeitung verschiedener Grundregeln der Richtlinie.

Zwischenzeitlich wurde im Zuge der Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche von 2001 klar, dass Tiertransporte bei der Seuchenverschleppung durchaus eine Rolle spielten. Anhand einschlägiger Daten konnten bestimmte Ausbrüche mit einem Aufenthaltsort in Zusammenhang gebracht werden. Die Kommission hat daraufhin vorläufige Vorschriften erlassen, um die Nutzung dieser Versorgungsstationen einzuschränken. Sie hat ferner vorgeschlagen, die diesbezüglichen Vorschriften des Rates [7] in verschiedenen Punkten zu ändern, um die Tiergesundheitsvorschriften in Bezug auf Aufenthaltsorte zu verschärfen. Diese Änderungen wurden im Juni 2003 [8] angenommen. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Erweiterung des Binnenmarktes auf mittel- und osteuropäische Länder den Tiertransportsektor vor eine neue Perspektive stellt.

[7] Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates hinsichtlich der Nutzung von Aufenthaltsorten, KOM(2002) 414 endg. - am 19. Juni 2002 angenommen.

[8] Verordnung (EG) Nr. 1040/2003 des Rates vom 11. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 hinsichtlich der Nutzung von Aufenthaltsorten (ABl. L 151 vom 19.6.2003, S. 21).

2. Konsultation von interessengruppen

Die Kommission hat Interessengruppen auf zweierlei Art konsultiert:

a) im Rahmen einer Sitzung mit den wichtigsten Organisationen am 20. November 2002,

b) über eine Internet-Befragung der breiten Öffentlichkeit zwischen dem 2. und 15. Dezember 2002.

Beide Konsultationen waren ein eindeutiger Erfolg. Die Ergebnisse bezeugten das große Interesse der Öffentlichkeit an der Tierschutzfrage (über 4000 Antworten).

Die Internet-Befragung zeigte, dass eine überwältigende Mehrheit (50 bis 84%) alle von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen voll unterstützt. Die Ergebnisse der Befragung können über die Website der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz abgerufen werden [9].

[9] Siehe: http://europa.eu.int/yourvoice/results/ 240/index_de.htm

Es wurde allgemein anerkannt, dass der Tierschutz besser geregelt werden muss, und eine diesbezügliche Kommissionsinitiative wurde insgesamt unterstützt. Die Interessengruppen waren sich ausnahmslos darin einig, dass zwischen Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit ein enger Zusammenhang besteht.

Tierschutzverbände plädierten für eine allgemeine Begrenzung der Transportdauer auf 8 Stunden für Nichtzuchttiere, hauptsächlich, weil sie der Auffassung sind, dass sich diese Regelung leicht durchsetzen lässt. Sie waren auch der Ansicht, dass sich die Kontrollaktivität der Behörden verstärkt auf Langstreckentransporte und Viehmärkte konzentrieren sollte.

3. Der Kommissionsvorschlag

Mit dem Kommissionsvorschlag werden alle existierenden Gemeinschafts-vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport aufgehoben. Er übernimmt auch die Vorschriften des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 411/98 in Bezug auf die Belüftung von Straßenfahrzeugen für den Langstreckentransport lebender Tiere [10].

[10] Siehe oben, Tabelle 1.

Der Überarbeitungsprozess wurde auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz und einer eingehenden Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen in Gang gesetzt. Der Vorschlag trägt auch den Ergebnissen der Befragung der verschiedenen Interessengruppen Rechnung.

Zudem hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass auch für Viehmärkte und Tiertransportschiffe Tierschutzvorschriften erforderlich sind. Beide Fragen werden in dem vorliegenden Vorschlag geregelt.

Der Kommissionsvorschlag hat folgende Zielsetzung:

- Verschärfung der Zulassungsbedingungen für Transportunternehmer, die Tiere über lange Strecken befördern;

- Neuregelung der Fahrtzeiten und des Raumangebots;

- Verbesserung der obligatorischen Schulung von mit Tieren umgehenden Personen und Erweiterung des Geltungsbereichs der diesbezüglichen Regelung auf Personen, die auf Viehmärkten oder in Sammelstellen arbeiten;

- Verbot des Transports sehr junger Tiere und Definition des Begriffs der Transportunfähigkeit;

- Verschärfung der Vorschriften für den Transport von Pferden;

- Verbesserung der technischen Normen für Straßenfahrzeuge;

- Erlass besonderer Vorschriften für Tiertransportschiffe, die aus Gemeinschaftshäfen auslaufen;

- Verschärfung der Pflichten von Transportunternehmern und anderen Marktteilnehmern, die am Tiertransport beteiligt sind;

- Verstärkung der Rolle der zuständigen Behörden bei der Überwachung von Tiertransporten und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Dienststellen;

- Verschärfung der Kontrollvorschriften und Verbesserung ihrer Durchsetzung.

Mehrere der vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Verhütung der Seuchenverschleppung, beispielsweise durch Verschärfung der Zulassungsbedingungen für Transportunternehmer, die Tiere über lange Strecken befördern.

3.1 Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz (im Folgenden "Wissenschaftlicher Ausschuss" genannt) hat am 11. März 2002 eine Stellungnahme zum Schutz von Tieren beim Transport [11] abgegeben.

[11] Siehe: http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scah/ out71_en.pdf

Wissenschaftler sind sich darin einig, dass sich das Befinden von Tieren trotz gewisser Anpassungsfähigkeit, die je nach Tierart und Transportbedingungen variiert, mit zunehmender Beförderungsdauer verschlechtert. Transporte sollten daher so kurz wie möglich und Transportmittel so konzipiert sein und verwendet werden, dass Stressfaktoren auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Zusätzlich zu Faktoren, die das Immunsystem schwächen können, werden bei Transportvorgängen oft Tiere verschiedenster Herkunft zusammengeführt, was der Übertragung von Krankheitserregern Vorschub leistet.

Die Kommission hat die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses sorgfältig geprüft. Sie ist der Auffassung, dass die Schlussfolgerungen des Berichts aus der Perspektive praktischer Erfahrungen sowie ihrer Durchsetzbarkeit gesehen werden müssen. Die ordnungsgemäße Durchsetzung der Tierschutzvorschriften ist ein ausschlaggebender Faktor für die Verbesserung der derzeitigen Situation. Es muss auch sorgfältig geprüft werden, ob die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses überhaupt in einem einzigen großen Schritt verwirklicht werden können. Die Kommission hält ein Vorgehen in mehreren Schritten, wobei zunächst nur die wichtigsten Punkte der Empfehlungen umgesetzt würden, für die beste Methode, den Tierschutz kurz- bis mittelfristig wirklich zu verbessern. Mit dem Kommissionsvorschlag soll daher in erster Linie sichergestellt werden, dass die von den Wissenschaftlern empfohlenen hohen Tierschutznormen im Wege geeigneter Rechtsinstrumente erreicht werden, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, ihre Kontrolltätigkeit und die Durchsetzung der Vorschriften zu verbessern.

Die Kommission ist sich auch durchaus darüber im Klaren, dass hinsichtlich des Schutzes von Tieren beim Transport dringend Aufklärungsarbeit geleistet werden muss. Sie fördert daher weitere Forschungsarbeiten in den Bereichen Tierschutz und Tiergesundheit, insbesondere unter dem Transportaspekt, um mehr über diese heiklen Fragen in Erfahrung zu bringen.

Insbesondere werden Mittel für die Untersuchung der Bedeutung der Transportdauer und ihre Auswirkungen auf den Metabolismus verschiedener Tierarten und -kategorien bereitgestellt. Zusätzlich werden die Erfahrungen mit der Anwendung der vorgeschlagenen Transportintervalle das Verständnis der wissenschaftlichen Aspekte des Tiertransports erleichtern, was die rechtzeitige Ausarbeitung weiterer wissenschaftlicher Stellungnahmen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit fördern kann. Diese wissenschaftliche Stellungnahme könnte die Grundlage für weitere Verbesserungen der Transportbedingungen bieten, was auch die Transportdauer einschließt. Darüber hinaus wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um eine Stellungnahme zu den Anforderungen an die Belüftung bei Tiertransporten ersucht.

So hat sie im Rahmen des Fünften Forschungsrahmenprogramms ein Projekt zum Thema Rindertransport (CATRA-Projekt) finanziert. Weitere Informationen zu diesem Vorhaben können über die Website http://www.lt.slu.se/catra/ abgerufen werden.

Fahrtzeiten

Das Befinden von Tieren verschlechtert sich zwangsläufig nach einer gewissen Zeit, wenn nicht ein Minimum an Futter, Wasser und Ruhezeit gewährleistet ist. Deshalb muss festgesetzt werden, in welchen Zeitabständen Tiere gefüttert und getränkt werden und ruhen müssen.

Ruhe-, Fress- und Trinkbedürfnisse sind je nach Tierart unterschiedlich. Als Faustregel gilt jedoch, dass ausgewachsene Wiederkäuer aufgrund ihrer besonderen Physiologie einem Futter- und Wasserentzug besser standhalten können als Pferde und Schweine. Aufgrund ihrer Empfindlichkeit sind für jüngere Tiere strengere Grenzwerte erforderlich als für ausgewachsene Tiere.

Raumangebot (Bodenfläche und Standhöhe)

Der Raum, der einem Tier während des Transports zur Verfügung steht, ist einer der wichtigsten Faktoren für sein Wohlbefinden.

Der einem Tier zugeteilte Mindestraum richtet sich nicht nur nach der seiner Körpergröße. Bei der Platzberechnung muss auch dem Bedürfnis des Tieres nach Ruhe, Wasser und Futter gebührend Rechnung getragen werden. Um eine angemessene Belüftung zu gewährleisten, muss das Raumangebot unter Umständen größer sein.

Angemessener Raum sollte schon deshalb gewährleistet sein, damit sich die Tiere eigenständig mit Futter und Wasser versorgen können und artgerecht ruhen können.

Pferde, die in Einzelboxen oder -ständen befördert werden, leiden deutlich weniger als Tiere, die gruppiert transportiert werden.

Damit die Tiere natürlich stehen können und eine angemessene Belüftung gewährleistet ist, sollten außerdem Mindeststandhöhen festgelegt werden.

Jungtiere

Junge Tiere sind besonders empfindlich. Vor allem, wenn sie unmittelbar vor dem Transport entwöhnt werden, ist die Abwesenheit der Mutter ein zusätzlicher Stressfaktor bei der Beförderung. Der Wissenschaftliche Ausschuss hat daher empfohlen, weniger als vier Wochen alte Ferkel, weniger als eine Woche alte Lämmer und weniger als zwei Wochen alte Kälber nicht zu transportieren.

Schulung

Die Art und Weise, wie Tiere behandelt werden, wirkt sich unmittelbar auf ihr Wohlbefinden aus. Schlechte Umgangsmethoden und Nachlässigkeit sind oft auf mangelnde Kenntnis der Bedürfnisse der Tiere zurückzuführen, was durch eine gezielte Schulung der mit Tieren umgehenden Personen und der Tierspediteure ausgeglichen werden könnte.

Der Wissenschaftliche Ausschuss war der Auffassung, dass das Absolvieren eines anerkannten Lehrgangs, nach dessen erfolgreichem Abschluss ein Schulungs-nachweis ausgestellt wird, der richtige Weg zur Lösung dieses Problems ist.

Kontrollen

Es ist unerlässlich, dass vor dem Abtransport Kontrollen durchgeführt und die zu transportierenden Tiere sorgfältig selektiert werden. So sollten beispielsweise Tiere mit Krankheitsanzeichen, Verletzungen oder physiologischen Schwächen nicht als transportfähig angesehen werden.

Ebenso unerlässlich ist es, die Kontrollergebnisse aufzuzeichnen.

Verladen, Entladen und Umgehen mit Tieren

Das Verladen ist der größte Stressfaktor beim Transport. Zudem kann der Kontakt zwischen Tieren unterschiedlicher Herkunft zur Übertragung von Krankheitserregern führen.

Der Wissenschaftliche Ausschuss hat empfohlen, Tiere, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden, an Aufenthaltsorten nicht zu entladen.

Für den Tierschutz ebenfalls relevant sind technische Aspekte wie die Neigung der Laderampen und das Anbinden der Tiere während des Transports.

3.2 Märkte und Sammelstellen

Märkte und Sammelstellen sind einer der Hauptknotenpunkte im Transportnetzwerk für landwirtschaftliche Nutztiere und heute ein unvermeidliches Glied der Transportkette.

Schlechte Umgangsmethoden und willkürliches Misshandeln von Tieren auf bestimmten Märkten wurden der Kommission wiederholt zur Kenntnis gebracht.

Das Entladen und Wiederverladen bereitet den Tieren zusätzlichen Stress. Während ihres Verweilens auf Viehmärkten können die Tiere möglicherweise nicht genügend ruhen und werden oft unzulänglich gefüttert und getränkt. Eine Transport-unterbrechung auf Märkten oder an Sammelstellen kann die Stressbelastung folglich verschlechtern, vor allem, wenn die Tiere für Langstreckentransporte umgeladen werden. Auch das Abholen und Zusammenführen von Tieren in neuen Gruppen destabilisiert das ursprüngliche Sozialgefüge und führt zu weiterem Stress. Das Gruppieren von Tieren unterschiedlicher Herkunft leistet überdies der Übertragung von Krankheitserregern Vorschub.

3.3 Tiertransportschiffe

Der Seetransport von Tieren ist ein besonders kritischer Tierschutzaspekt. Tiertransportschiffe befördern eine große Anzahl Tiere (das Ladevermögen eines solchen Schiffes liegt bei 400 bis 2000 Tieren). Seetransporte beginnen, nachdem die Tiere bereits über die Straße von mitunter weit entfernten Orten an den Versandhafen transportiert wurden. Sie können mehrere Tage auf hoher See bedeuten, und eine minutiöse Planung ist unerlässlich, wenn unerwartete Vorkommnisse oder Verzögerungen vermieden oder - sollten sie dennoch auftreten - behoben werden sollen.

4. Sozioökonomische daten

4.1 Wirtschaftliche Rolle des Tiertransports

Der Transport von Tieren ist Teil der tierischen Erzeugung. Ihr Standortwechsel ist notwendig, um der ungleichen Verteilung von Angebot und Nachfrage gerecht zu werden, die auf geographische und historische Gegebenheiten zurückzuführen ist, die ihrerseits von Region zu Region unterschiedlich sind und je nach Saison und Jahr variieren. Die Existenz dieses Handels hat verschiedene technische und wirtschaftliche Gründe.

Zwischen den Mitgliedstaaten werden weitaus weniger Tiere gehandelt als geschlachtet (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2 -EU-Handel mit lebenden Tieren und EU-Schlachtungen (Jahr 2000)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quellen: EUROSTAT

Der Abbau von Schlachthöfen aufgrund größenbedingter Kostenvorteile, höhere Hygienestandards und der Binnenmarkt haben jedoch zur Erweiterung des Einzugsbereiches von Tieren beigetragen.

4.2 Transportarten in der EU

Der Straßentransport macht 90 bis 99% des Gesamthandels der EU mit lebenden Tieren aus. Aufgrund seiner Flexibilität entscheiden sich viele Marktteilnehmer und Unternehmen für diese Transportart.

Luft-, Schienen- und Seetransporte werden hingegen nur von wenigen spezialisierten Unternehmen angeboten. Voraussetzung für diese Transportarten sind bestimmte Standorte (Flughäfen, Seehäfen und Bahnhöfe), wodurch die Kontrollen vor dem Versand erleichtert werden. Da diese Transportarten oft für Langstreckentransporte großer Sendungen gewählt werden, dauert das Verladen entsprechend länger, und es sind besondere Vorkehrungen erforderlich.

Der Anteil des Seetransports liegt für Beförderungen innerhalb der EU zwischen 1 und 8 %, bei Ausfuhren in Drittländer jedoch möglicherweise bei 60% des Gesamthandels. Für einige Mitgliedstaaten ist der Seetransport unerlässlich. Die Schienenbeförderung hingegen wird immer weniger in Anspruch genommen. Der Lufttransport lebender Tiere ist hauptsächlich auf Tiere von hohem Marktwert begrenzt, die transkontinental befördert werden müssen.

4.3 Überblick über den Handel mit lebenden Tieren [12]

[12] Die Angaben in den folgenden Abschnitten betreffend Stückzahlen stammen aus der ANIMO-Datenbank, Tonnenangaben, soweit nicht anders angegeben, von EUROSTAT.

Die Bewertung des Ausmaßes des Lebendtierhandels wirft einige Schwierigkeiten auf. Tierbewegungen werden nicht systematisch erfasst, weil Beförderungen im eigenen Land bislang nicht meldepflichtig sind.

Tierbewegungen zwischen Mitgliedstaaten unterliegen Veterinärkontrollen, und jede Verbringung wird im Rahmen des ANIMO [13]-Systems erfasst. Im innergemeinschaftlichen Handel sind Unternehmen auch verpflichtet, anderweitige Erklärungen abzugeben (EUROSTAT-Daten). Der Sektor [14] ist der Auffassung, dass die meisten Tierverbringungen innerhalb der EU in den Mitgliedstaaten selbst stattfinden.

[13] ANIMO ist eine elektronische Datenbank zum Verbund der Veterinärdienststellen, die insbesondere dazu dient, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Regionen, in denen Gesundheitsbescheinigungen oder andere Papiere, die Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs begleiten, ausgestellt wurden, und den zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats zu erleichtern.

[14] Von der UECBV (Europäische Vereinigung des Großvieh- und Fleischhandels) übermittelte Studie: "Transport et bien-être des animaux - Etude de René Laporte Consultant - April 2002".

Zwischen 1996 und 2000 belief sich der Lebendtierhandel, an dem EU-Mitgliedstaaten beteiligt waren, im Jahresschnitt auf rund 2 Mio. Tonnen. Rund 80% dieses Handels fanden innerhalb der Gemeinschaft statt (1 789 000 t in 2000 bzw. 83%), während Ausfuhren in Drittländer annähernd 10% und Einfuhren aus Drittländern den Rest ausmachten. Es wurden fast ausschließlich landwirtschaftliche Nutztiere gehandelt, darunter Rinder (46-59% [15]), Schweine (21-30%), Gefluegel (7-17%), Pferde, Schafe und Ziegen (jeweils rund 5%).

[15] Die in diesem Abschnitt angegebenen Spannen reflektieren die Zahlenschwankungen zwischen 1996 und 2000.

Die Art des Handels war je nach Tierart unterschiedlich (siehe Tabelle 4). Im Jahre 2000 wurden Rinder zumeist innerhalb der Gemeinschaft gehandelt und nach Drittländern ausgeführt. Schweine wurden nahezu ausschließlich innerhalb der EU gehandelt, ebenso wie Schafe und Ziegen, von denen jedoch auch Tiere eingeführt wurden. Pferde wurden zumeist eingeführt.

4.4 Rinder

Im Jahre 2000 wurden innerhalb der EU rund 3 Mio. Rinder gehandelt und transportiert, wobei es sich zumeist um Masttiere handelte, während Tiere, die zur unmittelbaren Schlachtung bestimmt waren, und Zuchttiere den Rest ausmachen. In der Kälberkategorie (weniger als 15 Tage alte Tiere) wurden 288.482 Tiere transportiert. (Alle Angaben dieses Abschnitts beruhen auf ANIMO-Daten.)

Tabelle 3 - Rinder: Haupthandelsströme 2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4.5 Schweine

Im Jahre 2000 wurden innerhalb der EU rund 11 Mio. Schweine gehandelt, davon über 4 Mio. Ferkel [16] (4 139 608 Tiere).

[16] EUROSTAT-Daten für weniger als 50 kg schwere Schweine (ausgenommen Zuchtschweine).

Tabelle 4 - Schweine: Haupthandelsströme 2000

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4.6 Schafe und Ziegen

Im Jahre 2000 wurden innerhalb der EU über 2,5 Mio. Schafe und Ziegen gehandelt. Im Vergleich zu Schafen war der Ziegenhandel kaum nennenswert.

Tabelle 5 - Schafe und Ziegen: Haupthandelsströme 2000

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4.7 Pferde

Im Jahre 2000 wurden innerhalb der EU 65 000 Equiden gehandelt, davon 27 430 Schlachtpferde [17]. Gleichzeitig wurden 113 470 Schlachtpferde in die EU eingeführt.

[17] EUROSTAT-Daten.

Tabelle 6 - Handel mit Schlachtpferden 2000 (Anzahl Tiere)

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Quelle: EUROSTAT

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