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Document 52002DC0661

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Statistik über die Eurozone "Wege zu Methodologisch verbesserten Statistiken und Indikatoren für die Eurozone"

/* KOM/2002/0661 endg. */

52002DC0661

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Statistik über die Eurozone "Wege zu Methodologisch verbesserten Statistiken und Indikatoren für die Eurozone" /* KOM/2002/0661 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ZUR STATISTIK ÜBER DIE EUROZONE "WEGE ZU METHODOLOGISCH VERBESSERTEN STATISTIKEN UND INDIKATOREN FÜR DIE EUROZONE"

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

I. Einleitung

II. Wege zur besseren Qualität und grösseren Aktualität der unterjährigen makroökonomischen Statistiken über die Eurozone

A. Derzeitige Situation

B. Hauptziele und Strategien mit Blick auf unterjährige makroökonomische Statistiken

1. Hauptziele

2. Angewandte Strategien

2.1. Der Aktionsplan für die Europäische Währungsunion (EWU)

2.2 Dienstleistungsstatistik

2.3. Benchmarking-Arbeiten

C. Ein konzertierter Ansatz zu den WEWI

1. Euroindikatoren

2. Festlegung einer Liste von WEWI

3. Erstellung der WEWI

4. Datenfreigabe

5. Datenverbreitung

6. Förderung von bewährten Verfahren

D. Verbesserungen der WEWI und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

E. Tätigkeitsberichte

F. Rahmen für die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

III. Die Meldung und Validierung der Daten über das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit und den öffentlichen Schuldenstand im Rahmen des Verfahrens bei einem übermässigen Defizit

A. Jüngste Verbesserungen und Stärken des Systems

B. Verbleibende Schwächen und vorgeschlagene Ansätze

C. Drohende Gefahren und vorgeschlagene Strategien

IV. Überblick über die Ziele und Strategien der Verbesserung sowie das erwartete Engagement und die Unterstützung

A. Überblick über die Ziele und Strategien

B. Erwartetes Engagement

C. Die notwendige weitere politische Unterstützung und Orientierung durch den Europäischen Rat

Zusammenfassung

Der Europäische Rat von Barcelona am 15. und 16. März 2002 forderte die Kommission und den Rat auf, dem Europäischen Rat im Frühjahr 2003 einen ausführlichen Bericht über die Statistik über die Eurozone vorzu legen. Weil die Eurozone eine Währungsunion mit einer einheitlichen und unabhängigen Geldpolitik sowie dezentralisierten aber koordinierten Fiskalpolitiken ist, besteht die Notwendigkeit für weitere Fortschritte durch die Verbesserung und Harmonisierung der Methoden, die zur Berechnung von Statistiken und Indikatoren für die Eurozone verwandt werden.

Heutige moderne Demokratien können nur dann effizient funktionieren, wenn die politischen Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit gut über wirtschaftliche und soziale Entwicklungen informiert sind. Es gibt nichts wichtigeres für Geld- und Fiskalpolitiken als vertrauenswürdige Statistiken. Sie fassen Entwicklungen zusammen und sind die einzig zuverlässige Quelle zur Beurteilung gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen wie Inflation, Wirtschaftswachstum und Konjunkturzyklus.

Unter methodologisch verbesserten Statistiken und Indikatoren für die Eurozone ist zu verstehen, dass die Prinzipien der Unparteilichkeit, der Zuverlässigkeit, der Relevanz, der Kohärenz, der Kosteneffektivität, der statistischen Vertraulichkeit und der Transparenz gewahrt werden. Die Öffentlichkeit muss in der Lage sein, darauf vertrauen zu können, dass amtliche Statistiken keinen anderen Interessen dienen als die bestmögliche Information über den Stand der Dinge bereitzustellen.

Für die Europäische Union als Ganzes und insbesondere für die Eurozone sind amtliche Statistiken von hoher Qualität unverzichtbar für die Durchführung der Geldpolitik und die Koordinierung der Wirtschafts- und insbesondere der Fiskalpolitiken. Ein hinreichend detailierter und umfassender Satz von zeitnahen und zuverlässigen Monats- und Quartalsstatistiken für die EU und die Eurozone ist unverzichtbar für eine unabhängige und glaubwürdige Geldpolitik. In ähnlicher Weise spielen zuverlässige Statistiken über nationale Staatsdefizite und Staatsschulden sowie das Bruttosozialprodukt eine zentrale Rolle in der Koordinierung der Wirtschaftpolitiken der Mitgliedstaaten.

Beachtliche Fortschritte sind inzwischen gemacht worden. Doch damit das Europäische Statistische System ein Zentrum der Exzellenz wird, bedarf es eines Quantensprungs. Dies wird am besten durch die Umsetzung des ,First for Europe" Prinzips, nach dem die Mitgliedstaaten der Bereitstellung der Information, die für die Berechnung von zeitnahen und qualitativ hochwertigen Statistiken benötigt werden, besondere Beachtung schenken.

Die Mittel für die Statistik und die Rolle der mit ihrer Erstellung beauftragten Institutionen müssen mit diesen neuen europäischen Anforderungen im Einklang stehen.

Die Kommission (und der Rat) fordert den Europäischen Rat auf:

- sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, vertrauenswürdige amtliche Statistiken zu bewahren und zu stärken, wobei dies die wissenschaftliche Unabhängigkeit des aus Eurostat und den nationalen statistischen Ämtern bestehenden Europäischen Statistischen Systems einschließt;

- eine strenge Überwachung der Einhaltung der Regeln für die Statistik des Verfahrens bei übermäßigem Defizit und des Stabilitäts- und Wachstumspakt zu unterstützen, die auf einer vollständigen Transparenz der Konzepte und Methoden, die den Daten zugrunde liegen, basiert;

- die Entwicklung von monatlichen und vierteljährigen wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren zu unterstützen, die für Geld- und Wirtschaftspolitiken benötigt werden und ,First for Europe" mit einer Zeitnähe und Qualität zur Verfügung stehen, die weltweiten Standards entsprechen.

I. Einleitung

Im März 2002 stellte der Europäische Rat in Barcelona fest, dass die Statistik über die Eurozone weiterentwickelt werden müsse, und forderte die Kommission und den Rat auf, dem Europäischen Rat im Frühjahr 2003 einen ausführlichen Bericht zur Statistik über die Eurozone vorzulegen.

In der Tat ist es für die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, die Bewertung der Kon vergenz und die Gestaltung der Währungspolitik wesentlich, dass qualitativ gute Statistiken über die Eurozone zur Verfügung stehen. Dies gilt für unterjährige makroökonomische Statistiken, die ein Schlüsselinstrument für die Konjunkturanalyse und die Konjunkturpolitiken darstellen. Das Gleiche gilt insbesondere auch für eine erfolg reiche Überwachung des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits und des öffentlichen Schuldenstands im Zusammenhang mit dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD). Der Bericht konzentriert sich auf diese beiden Aspekte, die für die Währungsunion von überragender Bedeutung sind.

In den letzten Jahren haben die Kommission, der Rat, die Europäische Zentralbank und das Europäische Statistische System (ESS) insgesamt die Qualität der Statistiken vor allem im Hinblick auf Vergleichbarkeit, Erfassungsgrad, Aktualität und Kohärenz der Daten außerordentlich verbessert. Nach der Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht 1992 wurden mehrere wichtige Initiativen ergriffen, um die europäische makroökonomische Statistik zu fördern. So wurde das Europäische System Volkswirt schaftlicher Gesamtrechnungen aus dem Jahr 1979 durch ein neues, umfassenderes System, das so genannte ESVG 95, ersetzt. Das ESVG 95 verpflichtet die Mitgliedstaaten seit April 1999 zur Lieferung von VGR-Daten nach einem klar definierten Zeitplan sowohl auf jährlicher als auch auf vierteljährlicher Basis. Außerdem werden seit Januar 1997 qualitativ hochwertige Informationen für harmonisierte Verbraucherpreis indizes (HVPI) in den Mitgliedstaaten zusammengestellt. Im Mai 1998 erließ der Rat darüber hinaus eine Verordnung, mit der ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von Konjunkturstatistiken der Gemeinschaft geschaffen wurde. Schließlich müssen die Mitgliedstaaten seit 1994 gemäß dem Protokoll über das VÜD Daten zur geplanten und tatsächlichen Höhe des staatlichen Defizits und des öffentlichen Schuldenstands melden. Trotz beachtlicher Fortschritte sind jedoch immer noch weitere Verbesserungen erforderlich.

Was die unterjährigen makroökonomischen Statistiken betrifft, so sind Verbesserun gen vor allem erforderlich im Hinblick auf Aktualität, Häufigkeit und Erfassungsbereich, die Untergliederung der Statistiken zwischen Eurozone und Nicht-Eurozone, die weitere Harmonisierung der Methodiken und den Zugang zu statistischen Informationen. Hier sind Fortschritte wesentlich, wenn das ESS den Bedarf der wichtigsten Nutzer einschließlich Regierungsstellen und politische Instanzen, Wirtschaftsakteure und Finanzmärkte in vollem Umfang decken und als wichtigster Lieferant von unterjährigen makroökonomischen statistischen Informationen für die Eurozone und die EU betrachtet werden soll.

Bei der VÜD-Statistik müssen die Meldepraktiken und Verfahrensregelungen verbessert werden. Das System zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen sollte ausge baut werden. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit der statistischen Stellen muss bestätigt und gestärkt werden. Die Transparenz der verwendeten statistischen Quellen und Methoden sollte erhöht werden. Diese Punkte sind von höchster Bedeutung, denn sie dienen der Glaubwürdigkeit der Überwachung der Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen in der Eurozone.

Als Reaktion auf die Aufforderung des Europäischen Rats von Barcelona werden in diesem Bericht die jüngsten Verbesserungen an der Statistik über die Eurozone, die noch verbleibenden Schwächen und die zu ihrer Beseitigung gewählten Ansätze sowie die drohenden Gefahren und die zu ihrer Abwehr verfolgten Strategien genannt. Außerdem wird deutlich gemacht, dass Unterstützung durch den Europäischen Rat erwartet und politische Orientierung benötigt wird. Der Bericht befasst sich in erster Linie mit der Statistik über die Eurozone und nicht mit der Statistik über die Europäische Union (EU) insgesamt. Angesichts der sehr engen Verbindungen zwischen der Statistik über die Eurozone und anderen EU-Statistiken werden Letztere in einigen Teilen des Berichts jedoch auch erwähnt.

Abschnitt II behandelt die unterjährigen makroökonomischen Statistiken, wobei vor allem auf die Ansätze zur Verbesserung ihrer Aktualität und anderer Qualitätsmerkmale eingegangen wird. Abschnitt III des Berichts befasst sich mit den VÜD-Bestimmungen und insbesondere mit Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer Glaubwürdigkeit. Abschnitt IV fasst die Ziele und Strategien der Statistik über die EU/Eurozone zusammen, geht auf das von den Akteuren erwartete Engagement ein und beleuchtet den Bedarf an Unterstützung auf höchster politischer Ebene.

II. Wege zur besseren Qualität und grösseren Aktualität der unterjährigen makroökonomischen Statistiken über die Eurozone

A. Derzeitige Situation

Unterjährige makroökonomische Statistiken sind ein zentrales Instrument für die Gestaltung der Wirtschafts- und Währungspolitik und die Konjunkturanalyse. Selbstverständlich ist der Bedarf an zeitnahen und qualitativ hochwertigen unterjährigen makroökonomischen Statistiken über die Eurozone seit der Einführung der Währungsunion im Jahr 1999 stark gestiegen.

Obgleich in den letzten Jahren auf diesem Gebiet erhebliche Fortschritte zu verzeichnen waren, mangelt es zahlreichen Statistiken für die EU/Eurozone nach wie vor an Aktualität. Dies fällt besonders im Vergleich mit den diesbezüglich erfolgreichsten EU-Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten ins Auge. Darüber hinaus wird die Qualität einiger dieser Statistiken kritisiert. Die Europäische Kommission, das Europäische Statistische System (ESS) und der Rat sowie die wichtigsten Nutzer wie die Europäische Zentralbank (EZB), Wirtschaftsakteure und Finanzmarktanalysten halten dies für bedenklich.

Daher forderte der Rat ,Wirtschaft und Finanzen" (der Ecofin-Rat) in seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2001 zu den statistischen Anforderungen in der Eurozone, dass im Hinblick auf die Aktualität der zentralen Indikatoren weitere Verbesserungen erzielt werden müssen. Insbesondere sprach sich der Ecofin-Rat dafür aus, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre versucht werden solle, dass die Statistiken über die Eurozone hinsichtlich Verfügbarkeit und Aktualität mit den US-Standards gleichziehen. Zur Verbesserung der unterjährigen makroökonomischen Statistiken hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, die insbesondere darauf abzielen, den Bedarf der Nutzer durch Bereitstellung von unterjährigen makroökonomischen Statistiken über die EU/Eurozone zu decken, die sich im Hinblick auf Aktualität und sonstige Qualitätsstandards mit den besten Statistiken in Europa, den Vereinigten Staaten und der übrigen Welt messen können.

B. Hauptziele und Strategien mit Blick auf unterjährige makroökonomische Statistiken

1. Hauptziele

Das Hauptziel der Kommission besteht darin, die Freigabe eines Satzes von zentralen unterjährigen makroökonomischen Statistiken über die EU/Eurozone zu beschleunigen und ihre Qualitätsmerkmale zu verbessern. Zu den Qualitätsmerkmalen gehören insbesondere die vollständige statistische Erfassung, die Übereinstimmung zwischen den einzelnen Datensätzen, die Transparenz der angewandten Methoden, eine solide Überwachung und eingehende Erläuterungen von Datenrevisionen sowie der Zugang zur statistischen Information.

Dies würde dazu beitragen, die Qualität der Dienstleistung für die verschiedenen Kategorien von Nutzern zu verbessern; ferner würden die Kommission und das ESS letztendlich als Bezugspunkt und Kompetenzzentrum für die unterjährige makro-ökonomische Statistik über die EU/Eurozone betrachtet. Die angestrebten Verbesserungen werden von großem Interesse für die politischen Entscheidungsträger in der EU und für die EZB sein, die für die EU-Währungspolitik und die Stabilität des Euro verantwortlich ist.

2. Angewandte Strategien

2.1. Der Aktionsplan für die Europäische Währungsunion (EWU)

Der dem Ecofin-Rat im September 2000 vorgelegte Aktionsplan stellt einen wesentlichen Schritt hin zur Verbesserung der unterjährigen makroökonomischen Statistiken über die EU-Eurozone dar. Der EWU-Aktionsplan bezieht sich auf vierteljährliche Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, vierteljährliche Statistiken der öffentlichen Finanzen, Arbeitsmarktstatistiken, Konjunkturstatistiken und Außenhandelsstatistiken. Für jeden Mitgliedstaat zeigt der Aktionsplan Bereiche auf, in denen Verbesserungen bei der Erstellung der nationalen Indikatoren notwendig sind. Um die Anstrengungen gezielt auf die notwendigen Verbesserungen auszurichten, wurde eine Liste von Einzelaufgaben für jeden Mitgliedstaat (der Nationale Aktionsplan) und für Eurostat festgelegt. Der Aktionsplan verlangt von den Mitgliedstaaten die beschleunigte Produktion von nationalen Datenreihen, damit die zeitnahe Erstellung von zuverlässigen Indikatoren für die EU/Eurozone durch die Kommission möglich ist. Ferner sieht der Aktionsplan Verbesserungen bei sonstigen Qualitätsaspekten vor. Der Ecofin-Rat wird regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans unterrichtet.

Der Aktionsplan, von dem starke Impulse für statistische Verbesserungen ausgehen, hat bereits positive Ergebnisse erbracht. Mittlerweile übermitteln die meisten Mitgliedstaaten Eurostat ihre vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in 70 Tagen, während es zuvor über 90 Tage waren. Darüber hinaus werden inzwischen von den Mitgliedstaaten die vierteljährlichen Statistiken der öffentlichen Finanzen erstellt, die zuvor nicht existierten.

Die Hauptbestandteile des Fünften Fortschrittsbericht über die Umsetzung des EWWU-Aktionsplans könnten letztendlich an den ausführlichen Bericht angehängt werden, der dem Europäischen Rat vorgelegt werden wird.

2.2 Dienstleistungsstatistik

Für Dienstleistungen, auf die etwa 70 % des Bruttoinlandsprodukts der Eurozone und der EU entfallen, stehen - bis auf den Einzelhandel - nur in geringem Umfang monatliche und vierteljährliche statistische Daten bereit. Zur Verbesserung dieser Situation bat der Ecofin-Rat um Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit monatlicher und vierteljährlicher Daten. Dementsprechend wurden Prioritäten für die Entwicklung von unterjährigen makroökonomischen Statistiken in dem fünften Fortschrittsbericht über die Umsetzung des EWWU-Aktionsplans aufgezeigt.

2.3. Benchmarking-Arbeiten

Parallel zu dem Aktionsplan wurde im September 2000 eine EU-interne und EU-US-Benchmarkstudie durchgeführt. Die Studie kam zu dem Schluss, dass der - wenngleich sehr gehaltvolle - Aktionsplan unter Umständen nicht ausreichen wird, um mit der Aktualität der US-Statistiken und den besten internationalen Verfahren gleichziehen zu können. Daher wurde eine Liste von gezielteren unterjährigen makroökonomischen Indikatoren (den wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren bzw. WEWI) mit ehrgeizigeren zeitlichen Vorgaben für die Freigabe von EU-/Eurozonen-Indikatoren und sonstigen Qualitätszielen sowie Etappenzielen aufgestellt (siehe Tabelle 1 unten: ,WEWI-Liste: Periodizität und Fristen in Kalendertagen").

C. Ein konzertierter Ansatz zu den WEWI

Um die höchsten Qualitätsstandards erreichen und den Nutzern die bestmöglichen statistischen Leistungen bieten zu können, benötigt die EU eine starke und effiziente Koordinierung mit Blick auf die statistische Information im Allgemeinen und die WEWI im Besonderen. Als zuständige Stelle für die Erstellung und Freigabe statistischer Daten und Indikatoren auf der Ebene der EU/Eurozone muss die Kommission in dieser Hinsicht eine führende Rolle spielen. Diese Koordinierungsaufgabe wird mit der bevorstehenden Erweiterung der EU noch an Bedeutung gewinnen, damit die unterjährigen makroökonomischen Statistiken der künftigen Mitgliedstaaten adäquat integriert werden können, so dass Aktualität und Qualität der EU-/Eurozonen-Indikatoren nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Im Hinblick auf die WEWI hat die Kommission Lösungen gewählt, die mehrere Aspekte umfassen. Die folgenden Absätze enthalten nähere Angaben hierzu. Die Liste der WEWI und die damit verbundenen Ziele müssen im Zeitablauf weiterentwickelt werden, insbesondere um den Entwicklungen bei der Dienstleistungsstatistik Rechnung zu tragen.

1. Euroindikatoren

Im Herbst 1998 führte die Kommission mit ihren Euroindikatoren einen speziellen Informationsdienst ein, in dessen Mittelpunkt statistische Informationen von besonderer Bedeutung für die Währungsunion stehen. Im Sommer 2001 wurde diese Dienstleistung durch die den Euroindikatoren gewidmete Website erweitert, die Zugang zu einem umfassenden Satz von Metadaten und einer Datenbank gewährt, die auf den Bedarf von Konjunkturanalysten ausgerichtet ist.

Obgleich dadurch erhebliche Verbesserungen gegenüber der vorherigen Situation erzielt wurden, haben auch diese neuen Leistungen die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen zutage treten lassen. Dies hat die Kommission veranlasst, ihre Strategie zur Verfolgung ihrer Hauptziele auszuweiten.

2. Festlegung einer Liste von WEWI

Die Auswahl der in die Liste aufgenommenen WEWI erfolgte auf der Grundlage der Ansichten der EZB und der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Kommission sowie anhand der Ergebnisse der Benchmarkingarbeiten, um dem derzeitigen Nutzerbedarf umfassend Rechnung zu tragen. Der Aktualisierung der Liste werden Vorschläge der Kommission zugrunde liegen, die insbesondere mit der EZB und den Mitgliedstaaten erörtert werden.

Die Kommission und das ESS arbeiten bei Fragen im Zusammenhang mit Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzindikatoren eng mit der EZB zusammen.

3. Erstellung der WEWI

Die Kommission wird die WEWI auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten erstellen und freigeben. Dies bedeutet nicht, dass alle Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene repräsentative Indikatoren erstellen müssen, die dieselbe Aktualität besitzen. Allerdings wird insbesondere von den Mitgliedstaaten, deren Volkswirtschaften den größten Einfluss auf die EU-/Eurozonen-Aggregate besitzen, erwartet, dass sie die Informationen liefern, die für die Erstellung und Freigabe von zeitnahen und repräsentativen Indikatoren auf der Ebene der EU/Eurozone notwendig sind ("First for Europe"-Prinzip). Die übrigen Mitgliedstaten werden gebeten, ihr Möglichstes zu tun, um diese Informationen ebenfalls vorzulegen. Selbstverständlich bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen zu entscheiden, ob sie die Indikatoren auch auf nationaler Ebene veröffentlichen.

Im Rahmen des derzeitigen Erstellungs- und Freigabeverfahrens liegen der Schätzung von EU-/Eurozonen-Aggregaten (bei fehlenden Daten) weder ein allgemeines Konzept noch gemeinsame Grundsätze zugrunde und die Überarbeitung von EU-/Eurozonen-Indikatoren erfolgt mehr oder weniger unkontrolliert aufgrund von Überarbeitungen auf nationaler Ebene. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission sich unlängst für eine eindeutige Schätz- und Überarbeitungspolitik bei den EU-/Eurozonen-Indikatoren entschieden.

Die Kommission wird auf der Website über die Euroindikatoren umfassend darüber informieren, wie jeder einzelne WEWI erstellt wird.

4. Datenfreigabe

Die Kommission beabsichtigt, die EU-/Eurozonen-Indikatoren zu den in Tabelle 1 vorgegebenen Terminen freizugeben. Die Verwirklichung dieses Ziels hängt weitgehend davon ab, dass die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sie im Hinblick auf die Verbesserungen der WEWI freiwillig (d. h. anhand von Gentlemen's Agreements) eingegangen sind. Im Rahmen dieser Verpflichtungen ist insbesondere vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten der Kommission ihre Beiträge zu den Informationen, die für die Erstellung von EU-/Eurozonen-Indikatoren notwendig sind, innerhalb bestimmter Fristen liefern, damit die vorgegebenen Freigabetermine für die EU eingehalten werden können.

5. Datenverbreitung

Die Kommission wird für die Verbreitung der WEWI zusammen mit den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verbreitungsplattform entwickeln. Diese Plattform, bei der es sich um einen bestimmten Bereich handeln wird, auf den man von der Website über die Euroindikatoren aus Zugriff nehmen kann, wird sowohl EU-/Eurozonen-Indikatoren als auch nationale (nach EU-Standards erstellte) Indikatoren umfassen. Damit ist für die Mitgliedstaaten eine größere Verantwortung im Hinblick auf die Qualität und das reibungslose Funktionieren des Systems verbunden. Die Mitgliedstaaten werden für die Freigabe und Aktualisierung ihrer nationalen Indikatoren mittels der Website unmittelbar verantwortlich sein, wobei dies jedoch in einer Weise erfolgen muss, die den Nutzern stimmig und koordiniert erscheint. Die Mitgliedstaaten werden Erläuterungen zum Sachstand ihrer nationalen Indikatoren und zu den angewandten Methodiken geben müssen.

Das allgemeine Ziel besteht darin, zur Verstärkung der Zusammenarbeit den Einsatz von Verfahren zu ermöglichen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, und dabei dem Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen.

6. Förderung von bewährten Verfahren

Die im Jahr 2001 durchgeführte Benchmarkstudie (EU-interner Vergleich) hat unter anderem gezeigt, dass die nationalen Statistiken im Hinblick auf ihre Aktualität und sonstige Qualitätsaspekte große Unterschiede aufweisen. Dies ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass sich in den Mitgliedstaaten manches besser machen ließe. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich dazu auf, bewährte Verfahren anzuwenden und sie fördert dies durch die Veranstaltung von speziellen Seminaren und Arbeitsgruppensitzungen.

D. Verbesserungen der WEWI und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Für jeden einzelnen WEWI wurden ehrgeizige Ziele im Hinblick auf die Aktualität und sonstige Qualitätsaspekte festgelegt. Zu den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen dieses Programms gehört die Übermittlung von Beiträgen vor Ablauf bestimmter Fristen. Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich um Outputdaten für die Erstellung der verschiedenen WEWI zusammen mit einer qualitativen Beurteilung, prägnanten Metadaten (Quellen, Methoden und Formeln) sowie um Erläuterungen von wesentlichen Überarbeitungen. Die Mitgliedstaaten werden ferner gebeten, aktiv an den Studien und sonstigen Arbeiten zu den WEWI mitzuwirken und sich insbesondere an Taskforces zu beteiligen, sofern dies angemessen erscheint, und gegebenenfalls die Anwendung der von Eurostat vorgeschlagenen Methodiken zu erwägen.

E. Tätigkeitsberichte

Die Kommission (Eurostat) wird die im Rahmen des Arbeitsprogramms erzielten Fortschritte überwachen. Sie wird regelmäßige Berichte erstellen, die sich insbesondere auf die Fortschritte bei den WEWI-Zielen und die Anwendung des ,First-for-Europe"-Prinzips bei den WEWI beziehen. In den Berichten werden Eurostats Beiträge zu Verbesserungen im Zusammenhang mit der Aktualität und sonstigen Qualitätszielen für die WEWI beurteilt. Ferner werden die Verbesserung der Aktualität der Beiträge der Mitgliedstaaten und ihre Bemühungen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen untersucht. Darüber hinaus wird in den Berichten Bezug genommen auf die Qualität der Mitwirkung der Mitgliedstaaten an der gemeinsamen Verbreitungsplattform und die damit verbundenen Kosten sowie die Funktionsweise der Plattform.

F. Rahmen für die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Die im Rahmen dieses konzertierten Ansatzes zu den WEWI vorgesehenen Verpflichtungen werden auf freiwilliger Basis eingegangen. Dies bedeutet, dass keine neuen Regelungsinstrumente notwendig sind, da sich die Anforderungen an die Mitgliedstaaten entweder auf bereits bestehende EU-Rechtsvorschriften stützen oder auf freiwillige Vereinbarungen (die auf dem Gebiet der Statistik im Allgemeinen als "Gentlemen's Agreements" bezeichnet werden). Selbstverständlich müssen die Mitgliedstaaten weiterhin die EU-Rechtsvorschriften beachten, die Daten im Zusammenhang mit den Indikatoren betreffen. In den Fällen, in denen die EU-Rechtsvorschriften ein weniger ehrgeiziges Aktualitätsziel vorsehen als das WEWI-Ziel, sollte das WEWI-Ziel auf der Grundlage eines "Gentlemen's Agreement" verfolgt werden.

III. Die Meldung und Validierung der Daten über das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit und den öffentlichen Schuldenstand im Rahmen des Verfahrens bei einem übermässigen Defizit

A. Jüngste Verbesserungen und Stärken des Systems

Das VÜD wird seit 1994 angewendet. Es hat den Regierungen der EU-Mitglied staaten starke Impulse für die Verbesserung ihrer Steuersituation gegeben. Darüber hinaus konnten Qualität, Aktualität und Vergleichbarkeit der VÜD-Daten der einzelnen Mitgliedstaaten durch die von Eurostat koordinierten Bemühungen um die Harmonisierung der Verbuchungsregeln und die Kontrolle ihrer Einhaltung beträchtlich verbessert werden.

Nach mehreren Verbesserungsmaßnahmen funktionieren die Melde- und Verfahrens regelungen im Rahmen des VÜD gut. Im Folgenden befassen wir uns mit den Stärken des Systems.

Zunächst einmal basieren die vom VÜD abgedeckten makroökonomischen Aggregate (im Wesentlichen die Quoten des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits und des öffentlichen Schuldenstands) nunmehr auf dem Europäischen System Volks wirtschaftlicher Gesamtrechungen 1995 (ESVG 95), das eine wesentliche Ver besserung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen darstellt. Das ESVG 95 ist ein gemeinsamer nationaler Kontenrahmen, der in einer Ratsverordnung eine solide Grundlage hat und für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlich ist. Dadurch kann Eurostat sicherstellen, dass alle dieselben grundlegenden Begriffe und Buchungsregeln strikt anwenden.

Zweitens werden für die Erfassung von Transaktionen, die im ESVG 95 nicht ausreichend oder gar nicht behandelt werden, besondere Verordnungen und Kommissions- bzw. Eurostat-Leitlinien erlassen, um das ESVG 95 zu ergänzen oder zu interpretieren und seine Regeln zu klären. Diese besonderen Lösungen entsprechen den Grundprinzipien des ESVG 95.

Darüber hinaus wird mit einem genau definierten und transparenten Konsultations verfahren nach geeigneten Lösungen gesucht, beginnend mit einer sorgfältigen fach lichen Prüfung der Transaktionen durch Sachverständige von Eurostat und aus den Mitgliedstaaten in den Eurostat-Arbeitsgruppen für Volkswirtschaftliche Gesamt rechnungen und Finanzierungskonten.

Danach konsultiert Eurostat den Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistik (den AWFZ, im dem sehr erfahrene Mitarbeiter der nationalen statistischen Ämter, der nationalen Zentralbanken, der Europäischen Zentralbank und von Eurostat vertreten sind) zu den vorgeschlagenen Lösungen.

Der AWFZ ist ein beratender Ausschuss, und damit ist seine Meinung für Eurostat nicht bindend. Eurostat ist für die endgültige Entscheidung allein verantwortlich. Bei dieser Entscheidung berücksichtigt Eurostat jedoch weitestgehend die vom AWFZ und den Sachverständigengruppen zur buchungstechnischen Behandlung einer Transaktion vertretenen Auffassungen. Eurostat trifft seine Entscheidung in voller Unabhängigkeit und Neutralität nach rein fachlichen Kriterien.

Die gleiche Behandlung erfahren auch entsprechende Fälle in allen Mitglied staaten, wodurch die Vergleichbarkeit der Aggregate gewährleistet wird.

Die beschlossenen Lösungen sowie ihre fachliche Begründung und die Ergebnisse der Beratungen des AWFZ werden den nationalen statistischen Ämtern und anderen interessierten Stellen mitgeteilt und durch Pressemitteilungen veröffentlicht. Dadurch wird die Transparenz des Verfahrens gefördert.

Schließlich prüft Eurostat regelmäßig die von den Mitgliedstaaten gemeldeten VÜD-Daten, um sicherzustellen, dass die Verbuchungsregeln von allen Ländern ordnungs gemäß angewandt werden.

Mit diesem Ansatz konnte Eurostat seit der Einführung des VÜD 1994 eine Reihe vielschichtiger Probleme lösen.

B. Verbleibende Schwächen und vorgeschlagene Ansätze

Trotz der oben genannten Stärken treten doch gelegentlich einige Schwächen des Systems zutage. Dazu gehören für einige Länder umfassende Datenüberarbeitungen, was die Frage nach der Qualität der Daten aufwirft, ein Mangel an Informationen und an Transparenz im Zusammenhang mit einigen Zahlen und Transaktionen und die verspätete Übermittlung von VÜD-Meldungen durch einige Mitgliedstaaten. Es wurden bereits Anstrengungen zur Behebung und Vermeidung dieser Unzulänglich keiten unternommen, doch müssen sie deutlich verstärkt werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Einbeziehung einiger nationaler statistischer Ämter in die Erstellung von Statistiken über das gesamtstaatliche Finanzierungsdefi zit und den öffentlichen Schuldenstand noch sehr neu ist. In mehreren Ländern oblag (und obliegt) diese Aufgabe normalerweise hauptsächlich den für den Haushalt zuständigen Abteilungen der Finanzministerien. Die nationalen statistischen Ämter sind durchaus in der Lage, zur Klärung der Methoden, Praktiken und Verfahren beizutragen, doch ist diese Fähigkeit noch nicht voll und angemessen mobilisiert worden.

In Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip haben die Mitgliedstaaten interne Verfahren und Zuständigkeiten für die Übermittlung der VÜD-Daten entwickelt. Die nationalen Zuständigkeiten für die Zusammenstellung und Meldung der Daten müssen jedoch für Eurostat klar erkennbar sein. Außerdem sollten diese Verfahren einen Dialog auf nationaler Ebene und mit der Kommission erleichtern, durch den die Transparenz der Transaktionen und Daten und der verwendeten Verbuchungs verfahren gewährleistet wird.

Bei der Datenüberarbeitung wird Eurostat weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die den VÜD-Daten zugrunde liegenden statistischen Systeme, Quellen und Methoden zu stärken und die frühen Schätzungen zu verbes sern, so dass der Umfang späterer Überarbeitungen begrenzt werden kann. Außerdem muss die vorherige Konsultation von Eurostat zu bestimmten Transak tionen durch die Mitgliedstaaten ausgeweitet werden, damit alle Buchungsprobleme rechtzeitig für die Meldungen behandelt werden können. Eurostat hat zwar Überprü fungen an historischen Daten vorgenommen, doch sind weitere Informationen zu einigen nationalen Vorausschätzungen sowie Analysen dieser Daten erforderlich. Die vor kurzem erlassene Verordnung 1221/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über vierteljährliche Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen soll es der Kommission erleichtern, früher an Informationen über einige den Staat betreffende Transaktionen in den Mitgliedstaaten heranzukommen. Schließlich ist es von höchster Wichtigkeit, dass die Mitgliedstaaten in Zukunft ihren Meldungen ein Dokument beifügen, in dem alle signifikanten Überarbeitungen früherer Daten und bestimmter Transaktionen klar und umfassend erläutert werden.

Was den Mangel an Informationen und an Transparenz betrifft, so wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten soweit erforderlich und auf Anforderung von Eurostat für Überwachungszwecke mehr Einzelheiten (wenn möglich einschließlich detaillierterer VÜD-Meldetabellen) liefern. Dies betrifft in erster Linie die ausführ lichen Informationen hinter den Zahlen, die zunächst von den Finanzministerien oder anderen Regierungsstellen zusammengestellt und dann an die nationalen statistischen Ämter übermittelt werden.

Was die verspäteten Meldungen betrifft, so wird daran erinnert, dass die Daten über Defizit und Schuldenstand von den Mitgliedstaaten jedes Jahr vor dem 1. März und vor dem 1. September gemeldet werden müssen. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, damit Eurostat die Daten prüfen und soweit erforderlich von den Mitgliedstaaten Erläuterungen einholen, die Daten veröffentlichen und innerhalb der festgesetzten Frist von 15 Tagen Pressemitteilungen herausgeben kann. Dies ist eine entscheidende Vorbedingung für die Erhaltung der Transparenz gegenüber den Nutzern, vor allen Dingen den Finanzmärkten und der Öffentlichkeit im Allgemeinen.

Die Kommission meldet dem Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) alle signifi kanten Mängel an den von den Mitgliedstaaten im Rahmen des VÜD mitgeteilten Daten, damit geeignete Maßnahmen auch vom WFA veranlasst werden können.

Nach dem Vertrag werden Daten für das VÜD von der Kommission geliefert. Da jedoch die Kommission Daten nicht direkt aus den Quellen in jedem Land entnimmt und zusammenstellt, muss sie sich auf Daten stützen, die von den nationalen Stati stikbehörden geliefert werden. Deshalb sind koordinierte Bemühungen von allen Seiten - einschließlich vor allem der Wirtschafts- und Finanzminister - um eine größere Transparenz und eine engere Zusammenarbeit, um vollständige Dokumen tation und Aktualität wesentlich, wenn die Überwachung wirklich effizient und erfolgreich sein soll. Dies ist vor allem dann unerlässlich, wenn die derzeitigen Mit gliedstaaten in einer erweiterten EU, in der eine Reihe von Ländern in naher Zukunft zum ersten Mal an den Arbeiten für das VÜD teilnehmen werden, mit gutem Beispiel vorangehen sollen.

C. Drohende Gefahren und vorgeschlagene Strategien

Für das VÜD besteht eine der wichtigsten Gefahren darin, dass der Verdacht der politischen Einmischung aufkommt, wenn es um die Methodiken und die Daten für das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit und den öffentlichen Schuldenstand geht, worüber die Mitgliedstaaten Meldung erstatten. Hier stellt sich die Frage nach der wissenschaftlichen Unabhängigkeit der statistischen Einrichtungen, die diese Daten in den Mitgliedstaaten zusammenstellen (nationale statistische Ämter, nationale Zentralbanken und sonstige Stellen). Während die Haushaltspolitiken und -prioritäten zweifellos auf politischer Ebene und nicht durch statistische Gremien zu definieren sind, müssen doch die statistischen Gremien die volle und unbestrittene Kontrolle und Verantwortung für die statistischen Methoden und die Zusammen stellung der Daten haben. Diese Gremien müssen die Zahlen unter genauer Berück sichtigung der Begriffe und Methoden des ESVG und sonstiger einschlägiger EU-Rechtsvorschriften und Leitlinien von Eurostat erstellen.

Die wissenschaftliche Unabhängigkeit der statistischen Stellen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene muss bestätigt und gestärkt werden, um die Glaubwürdigkeit des VÜD und des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu fördern.

Deshalb sollten sich die politischen Stellen jeglicher Form der Einmischung in statistische Methoden und in die Erstellung von Daten enthalten. Sie sollten außerdem alle Anstrengungen unternehmen, um die Transparenz dieser Daten zu verbessern. Darüber hinaus sollten sie das bestehende, auf den AWFZ ausgerichtete Konsulta tionsverfahren unterstützen, das in Abschnitt III A oben dargestellt wurde.

Der Begriff der wissenschaftlichen Unabhängigkeit für Statistiker sollte genauer spezifiziert werden, und man sollte darüber zu einem allgemeinen und gemein schaftsweiten Einvernehmen gelangen. Die Schaffung eines geeigneten ,peer review"-Systems auf europäischer Ebene, das auf völlige Datentransparenz abzielt, würde ebenfalls zur Stärkung der Unabhängigkeit beitragen.

Die Frage der Mittel ist ein weiteres wichtiges Problem. Knappe Mittel gepaart mit stetig steigenden statistischen Anforderungen schaffen ein Ungleichge wicht, das eine Verbesserung der meisten wichtigen Statistik sowohl für nationale als auch für EU-Zwecke verhindert. Es wird vorgeschlagen, die statistischen Prioritäten in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene zu überprüfen und dabei den Grundsatz ,First for Europe" anzuwenden. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten vor allem, wenn für EU-Zwecke Daten für jedes Land nicht erforderlich sind, lediglich die Informationen liefern, die zur Erstellung der EU-Statistiken benötigt werden, ohne dass sie die gleichen Statistiken für die nationale Ebene erstellen müssen. Dieser Ansatz würde dazu beitragen, dass zur Erstellung der wichtigsten Statistiken einschließlich der VÜD-Daten Mittel umverteilt werden können.

Eine spezielle Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Notwendigkeit und die Mittel zu einer Qualitätsverbesserung der Statistiken des öffentlichen Haushalts wird derzeit vorbereitet. Diese Mitteilung wird einen Verhaltenskodex vorschlagen für die Meldung und Validierung von Daten über das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit und den öffentlichen Schuldenstand im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit.

Der Vorschlag für einen Verhaltenskodex, über den mit den Mitgliedstaaten Einvernehmen zu erzielen wäre und der Unterstützung seitens des ECOFIN-Rates zu finden hätte, konzentriert sich auf technische Details zur Verbesserung von Regeln und Verfahren bezüglich VÜD-Daten. Die vorliegende Mitteilung dagegen zielt darauf ab, eine Antwort zu geben auf die Aufforderung des Europäischen Rates vom März 2002 und gleichzeitig um die Unterstützung des Rates nachzusuchen, indem sie die Betonung legt auf die Grundsätze der Kompilierung und Meldung der VÜD-Daten sowie auf die Rolle der für diese Verfahren verantwortlichen Stellen. Der Vorschlag eines Verhaltenskodexes ergänzt somit die vorliegende Mitteilung über Statistiken für die Eurozone, und seine wesentlichen Elemente könnten letztendlich in der endgültigen Fassung des ausführlichen Berichts, der dem Europäischen Rat im März 2003 vorgelegt wird, in Betracht gezogen werden.

IV. Überblick über die Ziele und Strategien der Verbesserung sowie das erwartete Engagement und die Unterstützung

A. Überblick über die Ziele und Strategien

Die Kommission, der Rat, die Europäische Zentralbank und das Europäische Statistische System insgesamt haben mit Blick auf das VÜD und die unterjährigen makroökonomischen Statistiken für die Eurozone bereits sehr wesentliche Ergebnisse erzielt. Dennoch ist es notwendig, weitere Verbesserungen vorzunehmen und sich den noch bestehenden gravierenden Mängeln und Risiken zu widmen.

Was die unterjährigen makroökonomischen Statistiken angeht, so werden Aktualität und sonstige Qualitätsaspekte verbessert. Zur Verbesserung der Aktualität werden das ,First for Europe"-Prinzip und sonstige Strategien mit Blick auf die Erstellung, die Freigabedaten und die Veröffentlichung der WEWI (siehe Punkt II, C, Abschnitt 3 bis 6) angewandt. Darüber hinaus wird der Austausch von bewährten Verfahren im Hinblick auf statistische Methodiken, die Datenerfassung und organisatorische Aspekte zwischen den Mitgliedstaaten gefördert. Der besseren Erfassung von Dienstleistungstätigkeiten, Arbeitskosten und Einfuhr-/Ausfuhrpreisen sowie der Untergliederung einiger Statistiken zwischen Eurozone und Nicht-Eurozone wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Selbstverständlich muss die Umsetzung der Nationalen Aktionspläne mit Nachdruck fortgeführt werden.

Was die VÜD-Statistik angeht, so muss die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Statistiker gestärkt werden, es muss für mehr Transparenz der Daten gesorgt werden und die Aktualität muss erhalten bleiben, damit die Glaubwürdigkeit des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) und des Stabilitäts- und Wachstumspakts weiterhin gewährleistet ist.

Ein starkes Engagement der politischen Ebene zur Steigerung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit ist von zentraler Bedeutung. Zu den Strategien zur Verwirklichung der anderen Ziele gehören weitere Arbeiten mit den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der statistischen Systeme und frühzeitigere Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über schwierige Punkte. Ferner werden die Mitgliedstaaten gebeten, detailliertere Angaben schneller vorzulegen, wodurch es der Kommission möglich wird, die Einhaltung der Vorschriften genauer zu überwachen.

Zur Verwirklichung dieser Ziele wird von den verschiedenen Akteuren ein starkes Engagement erwartet.

B. Erwartetes Engagement

Die Kommission verpflichtet sich dazu, ihr Möglichstes zu tun, um die in der vorliegenden Mitteilung beschriebenen Strategien umzusetzen und die angestrebten Verbesserungen der unterjährigen makroökonomischen Statistiken über die EU/Eurozone und der VÜD-Daten zu erzielen.

Ob dies glückt, wird weitgehend von der umfassenden Zusammenarbeit und aktiven Mitwirkung der Mitgliedstaaten abhängen. Die Kommission bittet daher die Mitgliedstaaten, ihren Verpflichtungen zur Lieferung der notwendigen Daten nachzukommen und umfassend an den angestrebten Verbesserungen der unterjährigen makroökonomischen Statistik mitzuwirken. Darüber hinaus ruft die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, sich selbst zu Anstrengungen zu verpflichten, die auf die vollständige Transparenz des VÜD ausgerichtet sind.

Es wird vorgeschlagen, dass der Ministerrat und das Europäische Parlament den Ansatz der Kommission unterstützen und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auffordern, umfassend zur Verwirklichung der von der Kommission festgelegten Ziele beizutragen, indem sie den Verpflichtungen zur Lieferung der notwendigen Daten und Informationen nachkommen.

C. Die notwendige weitere politische Unterstützung und Orientierung durch den Europäischen Rat

Die Kommission (und der Rat) ersucht den Europäischen Rat um Unterstützung für diese Arbeiten, die im Rahmen des ESS durchgeführt werden. Es wird vorgeschlagen, dass der Europäische Rat:

- sein Vertrauen in die Arbeit der europäischen Statistiker zum Ausdruck bringt, die Bedeutung ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit hervorhebt und angemessene Maßnahmen zu ihrer Sicherung sowie zur genaueren Spezifikation dieses Begriffs auf EU-Ebene fördert;

- eine strenge Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die VÜD-Statistik unterstützt, wobei vor allem von vollständiger Transparenz der Transaktionen, Daten und Verfahren, die für die Erstellung der gemeldeten Zahlen verwendet werden, auszugehen ist, und die nationalen statistischen Dienste zur Verwendung bewährter Verfahren für die Datenerfassung und für die Erstellung unterjähriger makroökonomischer Statistiken anhält;

- die Kommission zur Entwicklung eines konzertierten Ansatzes ermutigt, der der Erstellung von EU-/Eurozonen-Aggregaten nach dem ,First-for-Europe"-Prinzip Priorität einräumt und die Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Durchführung dieser Politik verpflichtet. Dies setzt voraus, dass Mittel auf nationaler Ebene so umverteilt werden, dass das Europäische Statistische System gestärkt wird;

- verlangt, dass die nationalen statistischen Stellen aktiv in die Benchmarking-Arbeiten einbezogen werden, die auf die Verbesserung der Statistiken, der Politiken und der organisatorischen Aspekte sowie der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften abzielen;

- die Bedeutung eines ständigen, offenen Dialogs zwischen Produzenten und Nutzern von Statistiken im geeigneten Rahmen unterstreicht, da es den Produzenten auf diese Weise möglich wäre, in Abstimmung mit dem Nutzerbedarf bessere Dienste anzubieten und die Transparenz, die Glaubwürdigkeit und das Gewicht der Statistiken zu verstärken.

Tabelle 1

Liste der wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren: Periodizität und Fristen in Kalendertagen

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n. v.: nicht verfügbar (noch nicht auf EU-Ebene veröffentlicht)

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