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Document 52001AE1126
Opinion of the Economic and Social Committee on the "Proposal for a Council Regulation amending Regulation (EC) No 1493/1999 on the common organisation of the market in wine"
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein"
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein"
OJ C 311, 7.11.2001, p. 64–64
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein"
Amtsblatt Nr. C 311 vom 07/11/2001 S. 0064 - 0064
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein" (2001/C 311/14) Der Rat beschloss am 2. Juli 2001 gemäß Artikel 37 des EG-Vertrags, den Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss, Herrn Kienle als Hauptberichterstatter mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 384. Plenartagung am 12. und 13. September 2001 (Sitzung vom 12. September) einstimmig folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Die Kommission betont in ihrem Vorschlag die Notwendigkeit, den Generationswechsel in der Landwirtschaft und insbesondere auch im Weinsektor zu fördern. 1.2. Die Kommission verweist darauf, dass in mehreren Mitgliedstaaten die Niederlassung von Junglandwirten als Winzer schon bisher dadurch gefördert wird, dass neue Pflanzrechte gewährt werden und die Möglichkeit besteht, sich an der Durchführung von Plänen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zu beteiligen. 1.3. Die Kommission schlägt nunmehr vor, für einen reibungslosen Übergang von der alten Regelung zur neuen gemeinsamen Marktorganisation für Wein eine zeitweilige Ausnahmeregelung zu schaffen. Damit besteht die Möglichkeit, jungen Winzern Neuanpflanzungsrechte zu übertragen und diese in die Umstrukturierungsbeihilfen für Betriebsverbesserungspläne zu integrieren. Dies soll so lange angewendet werden, bis diese Fördermaßnahmen durch die in der neuen Marktordnung vorgesehene Reservenregelung durchgeführt werden können. Es entstehen keine zusätzliche Kosten für den Haushalt der Gemeinschaft. 2. Bemerkungen 2.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss stimmt der Zielsetzung des Verordnungsvorschlages und den beiden Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 in Artikel 11 Absatz 3 sowie Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b) nachdrücklich zu. 2.2. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss verweist in diesem Zusammenhang auf seine derzeit in Bearbeitung stehende Stellungnahme zu den Perspektiven für junge Landwirte. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses, in der die Berichterstatter des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses mit einer Delegation des Europäischen Rates der Junglandwirte (CEJA) diskutierten, wurde mit besonderem Nachdruck gefordert, die Kosten und Lasten der jungen Landwirte bei der Niederlassung, insbesondere beim Erwerb von Produktionsrechten, zu verringern. Brüssel, den 12. September 2001. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Göke Frerichs