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Document 52000PC0323
Proposal for a Council Decision adopting a Multiannual Community programme to stimulate the development and use of European digital content on the global networks and to promote linguistic diversity in the Information Society
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
/* KOM/2000/0323 endg. - CNS 2000/0128 */
ABl. C 337E vom 28.11.2000, p. 31–36
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR) /* KOM/2000/0323 endg. - CNS 2000/0128 */
Amtsblatt Nr. C 337 E vom 28/11/2000 S. 0031 - 0036
Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR) BEGRÜNDUNG 1. Einleitung Während die Technologie die Netzrevolution ermöglicht hat, spielen digitale Inhalte eine immer größere Rolle in der neuen Netzwirtschaft. Der Einfluß digitaler Produkte und Dienstleistungen auf Wirtschaft und Gesellschaft ist beträchtlich, was in vielen gesellschaftlichen Bereichen - von der Bildung bis zum Einzelhandel - immer stärker sichtbar wird. Das sollte eine gute Nachricht sein für Europa mit seinem großen Inhaltspotential und seiner starken Stellung auf dem traditionellen Inhaltsmarkt [1]. Bisher sind jedoch die amerikanischen Firmen führend bei digitalen Anwendungen. Ein überproportional großer Anteil der Inhalte stammt derzeit aus den Vereinigten Staaten, und dort gibt es auch mit Abstand die meisten Websites. Die Mehrzahl der Webseiten sind Englisch, und die Server befinden sich vorwiegend in den USA. Von den 100 meistbenutzten Websites haben 94 ihren physischen Standort in den Vereinigten Staaten. [1] Das vorgeschlagene Programm behandelt einige Aspekte der Industrie für digitale Inhalte und nicht mit den traditionellen Inhaltsbranchen (z.B. Druckindustrie). Dieser Vorschlag ergänzt den Vorschlag für den audiovisuellen Sektor (zur Kommissionspolitik auf diesem Gebiet siehe Dok. KOM(1999) 657 endg. vom 14.12.1999), MEDIAplus (KOM(1999) 658 endg.). Die Chancen, die die Umwandlung des Internet in ein Massennetz der europäischen Inhaltsindustrie eröffnet, bestehen nach wie vor. Dies wurde vom Europäischen Rat in Lissabon (März 2000) hervorgehoben, der als neues strategisches Ziel der Union für die nächsten zehn Jahre Folgendes festlegte: Europa soll über die wissens gestützte Wirtschaft mit der besten Wettbewerbsposition und der größten Dynamik verfügen. Wenn Europa in der wissensgestützten Netzwirtschaft ebenso wettbe werbsfähig werden will, wie es das heute in den traditionellen Branchen (z. B. in der Druckindustrie) ist, dann besteht Handlungsbedarf. Die Märkte entwickeln sich weiter. Wenn sich in ein paar Jahren die Marktpositionen erst einmal gefestigt haben, dann wird es sehr kostspielig, wenn nicht gar unmöglich sein, den Rückstand aufzuholen. Europa muß jetzt handeln und die Marktschranken beseitigen, die verhindern, daß die europäischen Akteure mit der amerikanischen Konkurrenz gleichziehen. Deshalb wird hier ein Tätigwerden der EU auf drei Gebieten vorgeschlagen: - Förderung der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors; - Förderung der Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld; - Maßnahmen zur Erleichterung von Marktzugangschancen. Ziel dabei ist es, günstige Voraussetzungen für unternehmerische Initiative zu schaffen, die darauf zielt, die Kreativität, die kulturelle Vielfalt und die technologische Stärke Europas wirtschaftlich zu nutzen. Auf der Ratstagung in Lissabon wurde die Bedeutung der Inhaltsindustrie besonders hervorgehoben, die durch die Nutzung der kulturellen Vielfalt Europas und deren Zusammenfassung in Netzen europäischen Mehrwert schaffe [2]. Die Politik ist aufgefordert, das Marktpotential ungenutzter Ressourcen freizusetzen und vermeintliche Nachteile in Vorteile umzuwandeln. [2] Europäischer Rat von Lissabon, Schlußfolgerungen des Vorsitzes, Lissabon, 23. und 24. März 2000. Die in der beigefügten Ratsentscheidung vorgeschlagenen Maßnahmen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Initiative eEurope, die die Übernahme digitaler Technologien in ganz Europa beschleunigen und sicherstellen soll, daß alle europäischen Bürger in der Lage sind, sie zu nutzen. 2. Hintergrund Mit dem vorgeschlagenen Programm soll besonders die Entwicklung und Nutzung bestimmter Kategorien europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen unterstützt und die Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft gefördert werden. Digitale Inhalte sind nicht an ein spezifisches Medium oder Format gebunden; sie spiegeln damit den Prozeß der technischen Konvergenz der Branchen Datenverarbeitung, Telekommunikation und Medien wider. Sie können über eine Vielzahl alter und neuer Verbreitungskanäle weitergegeben werden, einschließlich der sich rasant entwickelnden neuen Dienste und Plattformen wie dem mobilen Internet (WAP [3], UMTS [4], GPRS [5]). [3] Wireless Application Protocol. [4] Universal Mobile Telecommunications System. [5] General Packet Radio Service. Dieser Vorschlag für ein Programm zur Förderung der Entwicklung dieses rasch wachsenden Marktsegmentes stützt sich auf drei Hauptpfeiler: Marktstudien wie die CONDRINET-Studie [6]; in der das Inhaltspotential als Motor für den elektronischen Geschäftsverkehr untersucht wurde; eine ausführliche Befragung der Branche (1998-1999); und die Erfahrungen aus den Programmen INFO2000 [7] und MLIS [8]. Die Halbzeitbewertung dieser Programme durch unabhängige Sachverständige fiel positiv aus; dabei wurde empfohlen, ein Folgeprogramm aufzulegen. [6] Gemini Consulting, September 1998. [7] INFO2000, (1996-1999) ein Programm zur Anregung der Entwicklung und Nutzung von Multimedia-Inhalten. Entscheidung 96/339/EG des Rates vom 20. Mai 1996 (ABl. L 129 vom 30.5.1996). [8] Initiative zur Förderung der sprachlichen Vielfalt in der Informationsgesellschaft (1996-1999), Entscheidung 96/664/EG des Rates vom 21. November 1996 (ABl. L 306 vom 28.11.1996, S. 40). Darüber hinaus wurden die einzelnen Vorschläge für die drei Aktionsbereiche des Programms durch mehrere Faktoren beeinflußt: die Stellungnahmen zum Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft (Aktionsbereich 1), zahlreiche Kontakte mit Vertretern der Sprachindustrie (Aktions bereich 2) und der Unternehmen, insbesondere mit Akteuren der Finanzmärkte (Aktionsbereich 3). 3. Die Bedeutung digitaler Inhalte für Europa Weshalb sind digitale Inhalte so wichtig- Warum sind die Branchen, die Fach- und Verbraucherinformation, Freizeitprodukte und -dienste produzieren, aufbereiten und verteilen, so wichtig, daß ein europaweites Handeln sinnvoll ist- Ist es ihre Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft, die ihnen so große Bedeutung verleiht- Sie sind die Schrittmacher der Informationsgesellschaft und schlagen eine Brücke zwischen neuen Technologien und Anwendern. 3.1. Die wirtschaftliche Herausforderung Der Inhaltssektor insgesamt wird auf 412 Mrd. EUR oder 5% des europäischen BIP veranschlagt und liegt damit noch vor Telekommunikation (221 Mrd. EUR) und Hardware-/Software-Branche (189 Mrd. EUR) [9]. Etwa vier Millionen Europäer sind in der Inhaltsproduktion beschäftigt, in der in den letzten Jahren viele Arbeitsplätze geschaffen wurden; das kann auch so bleiben. Würden die Wachstumsschranken beseitigt, könnte im Bereich digitale Medien in den nächsten zehn Jahren ein Wachstum von 20% jährlich erzielt werden, das wäre mehr als doppelt so viel wie in den traditionellen kreativen Branchen [10]. Und dieser Wirtschaftszweig ist nicht allein wegen seiner Größe ein interessanter Arbeitgeber, sondern auch wegen der Qualität der Arbeitsplätze. Die Schaffung von Inhalten ist eine arbeitsintensive Tätigkeit, die eine hohe Qualifikation ebenso voraussetzt wie einen neuen Qualifikationsmix. [9] European Information Technology Observatory, 2000. Bei den Daten zur Inhaltsindustrie sind Verlagswesen, Marketing-Sektor und Werbewirtschaft berücksichtigt. Die Daten zur Marktgröße und Beschäftigung werden in OECD-Berichten bestätigt. [10] Digital Media Alliance, Recommendation for growth, 1998. Die meisten neuen Stellen entstehen in kleinen aufstrebenden Unternehmen, die so einen Beitrag zur Dynamik von Markt und Arbeitsmarkt in Europa leisten. Kleinere Firmen sind oft in Netzen zusammengeschlossen, die Teil größerer Produktions ketten sind. Diese Wissensnetze werden mit dem Wandel zur Wissenswirtschaft immer mehr Bedeutung erlangen. Trotz beeindruckender Wachstumszahlen muß die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht zwangsläufig mit einem tatsächlichen Anstieg der Beschäftigung einhergehen. Neuen Arbeitsplätzen im Bereich elektronische Medien muß der Stellenabbau in der Druckindustrie gegenübergestellt werden. So ging z. B. im Vereinigten Königreich die Zahl der Beschäftigten im traditionellen Verlagswesen von 160 000 im Jahr 1990 auf 132 000 im Jahr 1996 zurück [11]. Es ist beunruhigend, daß Europa offensichtlich in den traditionellen Branchen stärker ist, während es in den schneller wachsenden Sparten eine schwächere Position einnimmt (Abbildung 1 [12]). [11] Creative Industries Task Force, Mapping Document, UK, 1998. [12] Information as a raw Material for Innovation, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, 1998. Wachstumsmotor für die gesamte Wirtschaft. Digitale Inhalte haben auch eine sehr starke indirekte Wirkung auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. - Erstens sind Netzdienste der Schlüssel zur Steigerung der Wettbewerbs fähigkeit in allen anderen Wirtschaftszweigen. Eine Senkung der Kosten für den Informationsaustausch innerhalb eines Unternehmens und zwischen Unternehmen und Kunden bewirkt, aufgrund ihrer Bedeutung für Effizienz und Produktivität von Unternehmen und Behörden weltweit, einen Wettbewerbs vorsprung. - Zweitens gehören Inhalte generell zu den Hauptvoraussetzungen der Informationsgesellschaft und Wirtschaftstätigkeit in den globalen Netzen. Er ist eine der Haupttriebkräfte für die Entwicklung des elektronischen Handels, weil Qualitätsinhalte in den Netzen potentielle Käufer anziehen. - Drittens bringt die Industrie für digitale Inhalte Umsatz für andere Sparten der IKT-Industrie (z. B. Netze, Hard- und Software), da sie zusätzliche Nachfrage für Bandbreiten und Endnutzerausrüstung schafft. Auf einem Markt im Wert von 13,6 Mrd. $ hat sich der Umsatz mit internetfähiger (E-Mail, Web) Hardware 1999 überdurchschnittlich schnell erhöht. 3.2. Die gesellschaftliche und soziale Wirkung Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Netzrevolution und der damit verbundene Bedarf an inhaltsbasierten Produkten und Diensten sind beträchtlich. Einige Beispiele: Qualifikation. Multimedia-Ausbildung kann dazu führen, daß mehr Menschen schneller lernen, ein höheres Qualifikationsniveau erreichen und mehr Wissen aufnehmen als im klassischen Unterricht. Sie kann die Vermittlung des Wissens und der Qualifikationen, die Beschäftigte für ihre Arbeit benötigen, wirksam umgestalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungschancen in der Europäischen Union leisten [13]. [13] Europäischer Beschäftigungsgipfel, 20. und 21. November 1997, Luxemburg. Kultur. In jüngster Zeit hat sich herausgestellt, daß sich die neuen Medien besonders gut dazu eignen, für Europas Kulturerbe zu werben und seine kulturelle Vielfalt zu fördern, da auf diesem Weg Kulturinformationen große Teile der Bevölkerung erreichen können. Das Internet kann gleichzeitig die kulturelle Identität Europas und die unterschiedlichen Ausdrucksformen europäischer Kultur stärken. Wir brauchen mehr europäische digitale Inhalte, um ein Gegengewicht zur Marktdurchdringung mit amerikanisch geprägten Produkten und Dienstleistungen zu schaffen. Wenn europäische Kulturinhalte ins Internet gelangen, kommt das anderen Gemeinschafts aktionen im Kulturbereich zugute [14]. [14] Programm "Kultur 2000", Beschluß des Rates vom 14. Februar 2000, ABl. L 63 vom 10.3.2000, S. 1. Sprachenvielfalt. Zunächst einmal fördert ein mehrsprachiges Inhaltsangebot den gleichberechtigten Zugang der Bürger zur Informationsgesellschaft. Es sollte nicht unbedingt erforderlich sein, die englische Sprache zu beherrschen, um interessante Inhalte im Internet zu finden. Außerdem trägt ein mehrsprachiges Angebot im World Wide Web dazu bei, die sprachliche Vielfalt in der Europäischen Union zu erhalten, und die notwendige Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld eröffnet Exportmärkte für die Inhaltsindustrie. Erweiterung. Für die Beitrittsländer ist der Zugang zu den Werkzeugen und Ressourcen der Informationsgesellschaft unerläßlich, wenn sie ihr wirtschaftliches und gesellschaftliches Potential entfalten sollen. Eine verbrauchernahe Inhalts branche, die Produkte und Dienstleistungen in den einzelnen Landessprachen anbietet, erleichtert die Teilhabe der Bewerberländer an der Informationsgesellschaft und ihre Integration in die Union. 4. Äußerst turbulente Märkte Die Digitalisierung von Inhalten und die explosionsartige Entwicklung der Internet-Nutzung sind die Schrittmacher des tiefgreifenden Wandels, der sich in der Inhaltsindustrie vollzieht. Renommierte Akteure müssen sich der Herausforderung stellen, und es entstehen neue Allianzen. Das Ergebnis ist ein volatiler Markt, auf dem Geschwindigkeit und Aus maß des Wandels für die etablierten Akteure eine Herausforderung dar stellen und Neueinsteigern ermögli chen, Marktanteile zu erobern. An gesichts der in Europa bestehenden Marktschranken ist es nur logisch, daß sich die amerikanischen Unter nehmen in diesem rasch wachsen den Marktsegment, in dem ein kleiner Wettbewerbsvorsprung der ausschlaggebende Faktor für Erfolg oder Mißerfolg sein kann, besser behaupten. 4.1. Schnell wachsender Markt für digitale Inhalte Vor wenigen Jahren noch befanden sich neue Plattformen wie CD-ROM und Internet erst in einer Pionierphase, heute gibt es dafür einen rasch wachsenden Markt. Informationen werden mehr und mehr digitalisiert, für Veröffentlichung, Übermittlung und Austausch in den globalen Netzen aufbereitet. Die Umstellung vom Analog- auf das Digitalfernsehen geht immer rascher vonstatten, und es gibt erste mobile Multimedia-Dienste. Was die Inhalte anbelangt, so ist Europa jedoch gegenüber den USA im Rückstand. Die Zahl der europäischen Websites beläuft sich auf weniger als ein Drittel der amerikanischen. Außerdem sind die in Europa meistbenutzten Websites fast alle amerikanisch, die einzige Ausnahme bilden die Sites der Internet-Dienstanbieter. Es wird erwartet, daß es innerhalb von einigen Jahren mehr Mobilfunkgeräte (GSM, WAP, GPRS, UMTS usw.) als PC geben wird. Die meisten werden über Internetanschluß verfügen, wodurch eine zusätzliche Nachfrage nach Inhalten entstehen wird, die diesen neuen Geräten angepaßt sind. Europa befindet sich zwar im Bereich der Festnetze mit hoher Bandbreite gegenüber den USA im Hintertreffen, ist jedoch bei der schnurlosen Kommunikation führend. Auch die Nachfrage nimmt rasch zu. Parallel zum Business-to-Business-Markt entwickelt sich kontinuierlich auch der Business-to-Consumer-Markt. Im Februar 2000 wurde die Zahl der Internet-Nutzer auf 275 Millionen geschätzt (Abbil dung 2 [15] - 136 Millionen in den USA und Kanada, 72 Millionen in der EU). Die Zahl der Nutzer in der EU hat sich zwischen 1995 und 2000 mehr als vervierfacht und nimmt nach wie vor zu. In den USA, wo die Marktdurchdringung höher ist, wird ein geringfügig niedrigeres Wachstum prognostiziert. In absoluten Zahlen könnte sich der Abstand zwischen Europa und den USA jedoch weiter vergrößern. In den USA wird auch, im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern, der Alltag mehr und mehr vom Internet beeinflußt. Es setzt sich nicht nur auf dem Markt, sondern auch im täglichen Leben durch. Die Herausforderung besteht darin, Voraussetzungen zu schaffen, die es Europa ermöglichen, seine traditionellen Stärken in neue digitale Dienste umzusetzen und einen positiven Regelkreis aus wachsendem Internet-Dienstangebot und zunehmender Nachfrage in Gang zu setzen. Angebotslokalisie rung, Benutzerfreundlichkeit, Angebotserweiterung durch Zugangserleichterung und Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, eine positive Wechselwirkung von Investitionen Wachstum und Kreativität sind die Faktoren, die benötigt werden, um das hier ruhende Potential freizusetzen. [15] NUA Internet Surveys, http://www.nua.ie 4.2. Wirtschaftlicher Strukturwandel Die Wirtschaftsstrukturen im Bereich digitale Inhalte dürften sich in den nächsten fünf Jahren grundlegend ändern. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Die Konvergenz der Technologien [16]. Durch das Zusammenwachsen der Technolo gien sind digitale Inhalte nicht mehr an ein bestimmtes Medium oder Format gebunden, sie können vielmehr in verschiedenen Formen und über verschiedene Kanäle produziert bzw. verbreitet werden. Der Wettbewerb zwischen Branchen, die früher nicht in Konkurrenz zu einander standen, nimmt zu. Die etablierten Inhalts anbieter werden von Branchen wie Telekommunikation, Softwareherstellung usw. herausgefordert, zu denen früher kein Zusammenhang bestand. Die Produktions zyklen und Verbreitungskanäle für verschiedene Inhaltsarten (Druckerzeugnisse, audiovisuelle Produkte usw.) sind zwar heute immer noch voneinander getrennt, aber das kann in Zukunft anders aussehen. [16] Ein Schritt in Richtung Informationsgesellschaft, Grünbuch zur Konvergenz der Branchen Tele kommunikation, Medien und Informationstechnologie und ihren ordnungspolitischen Auswirkungen, KOM(1997) 623 vom 3.12.1997. Die vorgelegte Analyse wird von den Ergebnissen der öffentlichen Sondierung gestützt, die mit dem Grünbuch eingeleitet wurde, SEK(1998) 1284 endg. Fusionen und Übernahmen. Große Medienunternehmen, Fernseh-, Rundfunk-, Verlags-, Schallplattenunternehmen und andere Firmen gestalten das Inhaltsangebot neu. Durch Fusionen und Übernahmen versuchen sie, ihre Produktpalette zu diversifizieren und über verschiedene Plattformen anzubieten; dabei verknüpfen sie die Rechte an den Inhalten mit der Kontrolle der Verbreitungskanäle (Portale usw.). Globalisierung und Lokalisierung. Die Großunternehmen operieren zunehmend auf globaler Ebene, um ihre Größenvorteile in konkrete Markterfolge umzusetzen. Gleichzeitig gibt es Möglichkeiten für kleine Unternehmen, Marktnischen zu finden bzw. einen Standort oder ein spezielles Produkt zu ihren Gunsten zu nutzen. Gezielte politische Initiativen können den Problemen abhelfen, die sich aus den strukturellen Veränderungen und den derzeitigen Marktschranken in der Branche ergeben. Sie sollen eine Katalysatorwirkung auf den Wandel ausüben und die Anpassung beschleunigen. Die Politik ist gefordert, die bestehenden Hemmnisse abbauen zu helfen und sicherzustellen, daß sich europäische Akteure aller Größenklassen der Turbulenz des Marktes bewußt werden und in der Lage sind, die konvergierenden Plattformen zu erproben. 5. Entwicklungshemmnisse und -chancen in Europa Eine Reihe von Hemmnissen werden die Entwicklung weiterhin stark bremsen und Chancen für die Inhaltsindustrie in Europa zunichte machen. Bei einer Befragung der Wirtschaft haben sich drei Hauptprobleme herauskristallisiert, die der Wahrnehmung neuer Geschäftsmöglichkeiten im Wege stehen: - Die Informationen des öffentlichen Sektors werden zu wenig genutzt, da die Vorschriften und Praktiken, die den Zugang zu diesen Informationen und ihre Nutzung betreffen, sehr unterschiedlich sind. Neben wirtschaftlichen Gewinnen könnten mit vermarktungsfähigen Informationen auch gesellschaft liche Ziele wie mehr Transparenz und Demokratie beim Zugang der Bürger zu Informationen erzielt werden. - Es ist eine Anpassung an das kulturelle und sprachliche Umfeld erforderlich, um Handelsschranken zwischen KMU und ihren potentiellen Kunden zu beseitigen, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern, europäische Kulturwerte zu exportieren und eine mehrsprachige Umgebung in den globalen Netzen zu schaffen. - In Europa sind die Investitionen zu gering und der Markt nicht genügend transparent. Daher kommt nur ein kleiner Prozentsatz des verfügbaren Risikokapitals Anbietern von Inhalten (insbesondere sich neu im Internet etablierenden Unternehmen und KMU) zugute. Hierdurch werden wiederum Wachstum und Arbeitsplatzbeschaffung verlangsamt. Ferner existieren immer noch konkrete Probleme im Zusammenhang mit dem Handel mit geistigen Eigentumsrechten an digitalen Inhalten. Ein gut funktionierendes System für den Handel mit Rechten ist für die Schaffung neuer Produkte unerläßlich, bei denen Inhalte verwendet werden, deren Urheberrecht sich im Besitz anderer Marktakteure befindet. Dies sind die Hauptschranken bzw. versäumten Chancen, die verhindern, daß die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile der Netzwirtschaft in Europa genutzt werden. Andere wichtige Faktoren wie Telekomgebühren und die Unsicherheit im Zusammenhang mit den Rechten an geistigem Eigentum im digitalen Bereich werden ebenfalls als Hemmnisse wahrgenommen, die die Bereitstellung von Inhalten und die Übernahme neuer Dienste behindern können. Diese Fragen werden aber bereits mit Gesetzgebungsinitiativen der Kommission in Angriff genommen, insbesondere durch die Prüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation [17] und den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft [18]. [17] Entwicklung neuer Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikationsinfrastrukturen und zugehörige Dienste - Kommunikationsbericht 1999, KOM(1999) 539 endg. vom 10.11.1999, KOM(2000) 239 endg. vom 26.4.2000. [18] KOM(1997) 628 endg. vom 10.12.1997. Telekomgebühren. Die Preise von Telekombasisdiensten sind nach wie vor ein großes Hindernis für die Nutzung digitaler Dienste, da die Kosten in der EU immer noch weit über denen in den USA liegen. Die Liberalisierung der Branche (1. Januar 1998 [19]) und die sich daraus ergebende Wettbewerbssituation haben bereits einen Preisrückgang bewirkt. Bis auf diesem Markt ein echter Wettbewerb herrscht, werden die Telekompreise die Nutzung der globalen Netze in Europa jedoch weiterhin drosseln. [19] Die Umsetzung dieses Reformpakets wird intensiv überwacht (siehe unter anderem Fünfter Bericht über die Umsetzung des Reformpakets für den Telekommunikationssektor vom 11. November 1999). Rechte an geistigem Eigentum. In einer Übergangsphase ist ein stabiler Rechts rahmen besonders wichtig. Es besteht noch immer Rechtsunsicherheit in einer Reihe von Fragen, die Online-Inhalte betreffen. Das ist zum Teil auf traditionelle Unterschiede bei der Regulierung der verschiedenen Sektoren zurückzuführen. Die globale Dimension des Internet und das Verschmelzen der Technologien lassen die Übertragung nationaler oder branchenspezifischer Regelungen auf die Netztätigkeit nicht zu; man könnte sonst Gefahr laufen, diese stark zu beeinträchtigen. Der Richtlinienentwurf behandelt Urheberrechtsfragen, einschließlich der Probleme der neuen digitalen Welt. Es soll ein Binnenmarkt für Urheberrechte gewährleistet werden, wobei der Schwerpunkt auf neuen Produkten und Dienstleistungen liegt; es soll eine sinnvolle Harmonisierung bei einem fairen Gleichgewicht der Rechte und Interessen stattfinden. 5.1. Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors und ihrer Nutzung sind ein weiteres Hindernis, das das Wachstum europäischer Inhaltsfirmen beeinträchtigt. Eine verstärkte kommerzielle Nutzung dieser Informationen könnte zu einer wesentlichen Verbreiterung des Angebots und zu höherwertigen Diensten für den Verbraucher beitragen. Ein Großteil der Informationen des öffentlichen Sektors ist auch unter kommer ziellen Gesichtspunkten attraktiv und für eine gewerbliche Nutzung durchaus geeignet. Neue Technologien erleichtern die Erhebung, die Speicherung, die Verarbeitung und den Abruf von Informationen. Sie ermöglichen nicht nur staatlichen Stellen, ihr Informationsmanagement zu verbessern, mehr Bürgernähe zu zeigen und intensivere Kontakte zu den Unternehmen zu unterhalten, sondern erlauben auch die kommerzielle Nutzung von Datensammlungen für digitale Mehrwertprodukte und -dienste. In Europa wird diese Ressource für die Informationsindustrie kaum genutzt und damit eine Chance für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung vertan. Unterschiedliche einzelstaatliche Vorschriften und Praktiken machen eine EU-weite Nutzung besonders schwierig. Es gibt keine Grundsätze, die allen Mitgliedstaaten gemein sind, und Preise, Lieferwege, Formate, Urheberrecht, Metadaten [20] usw. weichen erheblich voneinander ab. Amerikanische Inhaltsfirmen dagegen können sich hier nach dem Freedom of Information Act auf klare Rechtsvorschriften stützen, was eine Nutzung begünstigt. Damit ist die europäische Wirtschaft gegenüber ihren Konkurrenten in den USA im Nachteil. [20] Metadaten sind "Daten über Daten", anhand derer Informationen ermittelt und lokalisiert werden. Geoinformation (GI) ist ein Beispiel für Informationen des öffentlichen Sektors mit großem Potential. Der Marktwert von GI im öffentlichen Sektor wird auf 10 Milliarden Euro in den 15 Mitgliedstaaten geschätzt [21], die Zahl der in diesem Bereich Beschäftigten geht in die Hunderttausende. Aus diesem Grund dürfte Geoinformation einer der Bereiche sein, in dem ein Zusammenwirken von privaten und öffentlichen Einrichtungen besonders vielversprechend ist. [21] Extrapolation der Kommissionsdienststellen auf der Grundlage französischer Daten, 1999. Neben diesen strukturbedingten Schwierigkeiten gibt es ein Reihe praktischer Probleme, die eine Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors schwierig machen. Die Sprachenvielfalt ist eines davon. Der Übersetzungsbedarf und das Fehlen einer einheitlichen Terminologie belastet europäische Inhaltsfirmen zusätzlich. Der Zugang zu Inhalten über mobile Endgeräte wird in den nächsten Jahren zusätzliche Anstrengungen erfordern. Im Januar 1999 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft [22], um eine europaweite Diskussion über die Defizite beim Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors und bei ihrer Nutzung anzustoßen. In den zahlreichen Reaktionen auf das Grünbuch wurde die Bedeutung dieser Frage hervorgehoben und die Initiative der Kommission begrüßt. Dabei wurden unterschiedliche Folgemaß nahmen vorgeschlagen. Breite Unterstützung fanden u. a. länderübergreifende Public-Private-Demonstrationsvorhaben. Diese Projekte können maßgeblich dazu beitragen, Schranken zu überwinden und öffentliche - und öffentlich finanzierte - Informationsbestände Bürgern wie Unternehmen zugänglich zu machen. [22] KOM(1998) 585. 5.2. Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld Trotz Binnenmarkt und Euro-Einführung hat kein europäisches Unternehmen direkten Zugang zu einem Markt von 370 Millionen Verbrauchern, die dieselbe Sprache sprechen und dieselben Konsumgewohnheiten haben. Das Internet bringt die Firmen dennoch dazu, über den Inlandsmarkt hinauszuwachsen und zu exportieren. Hier kann die sprachliche und kulturelle Vielfalt ein besonders wichtiger Faktor für Produzenten digitaler Inhalte sein. Die mit der Mehrsprachigkeit verbundenen Kosten und Probleme drosseln das Wachstum und können unter Umständen die Gesamtentwicklung der europäischen Industrie für digitale Inhalte beeinträchtigen. Nach wie vor werden etwa 70% aller Inhalte im Internet auf Englisch angeboten. Einigen Prognosen zufolge dürfte dieser Anteil in den nächsten Jahren unter 50% sinken. Nach dem quasi einsprachigen Start (in Englisch) in den globalen Netzen ist allmählich die Entwicklung mehrerer sprachlicher Bereiche festzustellen, die so gut wie nicht miteinander kommunizieren. Die Sprachenvielfalt kann zwar ein Hemmnis für die europäische Inhaltsindustrie sein, aber sie läßt sich auch in einen Vorteil ummünzen. Lokalisierung, d. h. die Anpassung von Produkten an die sprachlichen und kulturellen Bedürfnisse und die Präferenzen der Verbraucher, kann kleinen und mittelständischen Unternehmen neue Märkte erschließen und somit ihr Exportpotential steigern. Eine Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld ist nicht nur für die Inhaltsfirmen wichtig, sondern auch für alle anderen Branchen, die große Mengen an digitalen Informationen produzieren und das Internet geschäftlich nutzen. Eine gezielte Lokalisierungsstrategie kann künftig über Erfolg oder Mißerfolg entscheiden. Die Strategen sehen eindeutig einen wachsenden Lokalisierungsbedarf, da die Wirtschaft sich immer stärker dem elektronischen Geschäftsverkehr zuwendet. Die Anpassung von Informationen und Transaktionen an das sprachliche und kulturelle Umfeld ist nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wichtig, nicht nur einen simple Frage der Verbraucherwünsche, sie hat auch bedeutende gesellschaftspolitische Auswirkungen. Ein vielsprachiges Internet versetzt viele Bürger, die ansonsten vielleicht von der Teilhabe ausgeschlossen wären, in die Lage, von den Möglichkeiten der Informationsgesellschaft Gebrauch zu machen. Dementsprechend ist die sprachliche Anpassung inhaltsorientierter Produkte für einen nicht Englisch sprechenden Kundenkreis unter Umständen eine wirksame Methode zur Steigerung der Internet-Nutzung in Europa. Die bevorstehende Erweiterung der Union verleiht der Lokalisierung zusätzliche Bedeutung. Der Zugang zu Informationsdiensten in ihrer Muttersprache wird den Bürgern der neuen Mitgliedstaaten helfen, sich vollständig in die Informationsgesellschaft und in die Union zu integrieren. Die Schlüsselfrage ist: Wie können die Chancen, die durch die sprachliche Anpassung eröffnet werden, genutzt werden, und wie läßt sich sicherstellen, daß Informationen über Sprachgrenzen hinweg fließen können. Hierfür werden Dienste benötigt, die die Verwaltung und Bereitstellung von Inhalten in mehreren Sprachen ermöglichen. Angestrebt werden sollte ein möglichst umfassender Einsatz aller Werkzeuge für die Informationsbereitstellung, von der vollständigen Übersetzung über die Zusammenfassung bis hin zur Verschlagwortung. Geschäftspartnerschaften zwischen der Industrie für digitale Inhalte und der Sprachindustrie, die die erforderlichen Werkzeuge und Dienste liefern, sind unerläßlich. Ergänzt werden sollten sie durch eine solide, vernetzte und leicht zugängliche sprachliche Basisinfrastruktur (z.B. Lexika), die die Lokalisierung in allen Phasen unterstützt, sei es Ex-post-Übersetzung oder mehrsprachige Redaktion. 5.3. Mangel an Investitionen in digitale Inhalte Bereitstellung von Kapital in Europa. Der Kapitalmarkt für Risikounternehmen und -projekte entwickelt sich in den EU-Ländern rasch. In den letzten Jahren ist man in Europa auf diesem Gebiet aktiver geworden; das zeigt z. B. die Tatsache, daß für Risikokapitalgeber Ausstiegsmechanismen geschaffen worden sind: EASDAQ, AIM, METIM, Nouveau Marché und Neuer Markt. Es bestehen auf dem Markt jedoch weiterhin Hindernisse, die besonders im Zusammenhang mit digitalen Inhalten für das Internet zutage treten. Diese Sparte ist durch zahlreiche Existenzgründungen und mittelgroße Unternehmen gekennzeichnet, die über die jeweiligen Landesgrenzen expandieren müssen. In der turbulenten Marktsituation sind die Investoren mit der Bereitstellung von Kapital für mittelfristige risikobehaftete Projekte und Unter nehmen zurückhaltend. Traditionellen Investoren fehlen materielle Vermögenswerte als Darlehenssicherheit. Im übrigen stellen die klassischen Finanzinstitute Kapital häufig in Form von Zinsdarlehen bereit, was für Internet-Investitionen, bei denen es bis zu fünf Jahre dauern kann, bis sie Gewinne abwerfen, nicht ideal ist. Ferner gibt es bezüglich der Verfügbarkeit von Kapital beträchtliche regionale Unterschiede innerhalb Europas. Gleichzeitig ziehen etablierte Inhaltsfirmen, die neue Vorhaben aus Eigenmitteln finanzieren können, häufig Investitionen in sicherere, traditionellere Produkte mit garantierter Rendite vor. Damit gerät Europa gegenüber den USA in Rückstand, denn dort sind digitale Inhalte und Internetanwendungen in jüngster Zeit bevorzugte Investitionsobjekte. Schätzungsweise steht amerikanischen Internetfirmen 3-4 mal so viel Risikokapital zur Verfügung wie den europäischen [23]. [23] eEurope: Fortschrittsbericht, Lissabon, 23. und 24. März 2000. Der öffentliche Sektor kann einiges tun, um hier Abhilfe zu schaffen, indem er die Markttransparenz europaweit verbessert (Zusammenbringen von Angebot und Nachfrage) und Existenzgründer unterstützt, die sich potentiellen Investoren auf Konferenzen und im Rahmen einschlägiger Foren präsentieren möchten. Internet-Start-ups, die auf die Produktion, Aufbereitung und Verbreitung digitaler Inhalte spezialisiert sind, werden die Hauptnutznießer solcher Maßnahmen sein. 6. Schwerpunkte der EU-Politik: Handlungsvorschläge Für Entwicklung und Export europäischer Inhalte und die diesbezügliche Investitionstätigkeit ist selbstverständlich in erster Linie die Inhaltsindustrie selbst zuständig. Um jedoch die Schranken abzubauen und die Chancen zu nutzen, die im vorausgehenden Abschnitt dargestellt wurden, schlägt die Kommission eine Initiative vor, die digitale Inhalte in globalen Netzen fördert. Es werden folgende Schwerpunkte vorgeschlagen: (1) Förderung der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors (2) Förderung der Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld. (3) Maßnahmen zur Erleichterung von Marktzugangschancen. Die drei vorgeschlagenen Schwerpunktbereiche betreffen Faktoren, die Investitionen in digitale Inhalte hemmen. Sie sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. So könnten die Informationen des öffentlichen Sektors für multinationale Gemein schaften aufbereitet werden, könnte die Lokalisierungsindustrie bei der Akquisition von Kapital unterstützt werden usw. 6.1. Erweiterung des Informationsangebots: Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors Aus den Reaktionen auf das Grünbuch über Informationen des öffentlichen Sektors geht hervor, welche Bedeutung der Erprobung von Public-Private-Partnerships beigemessen wird. Deshalb sollten die unter dem Programm INFO2000 begonnenen Versuche beschleunigt und ausgeweitet werden. Sie werden Beispiele für Best Practice in der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf europäischer Ebene liefern und die Schwierigkeiten in der Praxis sichtbar machen. Zunächst werden Pilotprojekte gefördert, bei denen sich öffentliche und private Einrichtungen zusammenschließen, um Informationen des öffentlichen Sektors zu nutzen, die nach Bedeutung und Gegenstandsbereich von europäischem Interesse sind. Die ersten Maßnahmen, die unter dem Programm INFO 2000 angelaufen sind und die der Förderung einer begrenzten Zahl von Pilot- und Demonstrationsprojekten dienen, stießen auf große Resonanz auf dem Markt; der für die Projektvorschläge angesetzte Finanzierungsbedarf war um ein vielfaches höher als die für die Förderung verfügbaren Mittel. Diese Versuche werden forciert und inhaltlich wie geographisch ausgeweitet, so daß auch die Bewerberländer erfaßt werden. Bei den beschriebenen Pilotprojekten wird in die Europäische Union in der Regel nur unvollständig abgedeckt. Aber das Fehlen vollständiger Datensätze für die Union insgesamt ist eines der Haupthindernisse für die Nutzung des europäischen Inhaltspotentials. Deshalb wird neben den Pilotprojekten der Aufbau europäischer Datensammlungen gefördert, und zwar durch die finanzielle Unterstützung von Arbeiten zur Erstellung europäischer Metadaten über Informationen des öffentlichen Sektors sowie von Projekten, bei denen eine signifikante Zahl von EU-Mitgliedstaaten abgedeckt wird. Entscheidend für die Auswahl von Art und Gegenstandsbereich der erfaßten Daten werden dabei das Interesse und das Engagement der privaten Akteure sein. Sprachliche Hilfen können wesentlich dazu beitragen, daß Informationen des öffentlichen Sektors genutzt werden, die in der Regel nur in der Originalsprache vorliegen. Deshalb wir der Einsatz von Sprachtechnologie in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen gefördert. Eine Beteiligung der EU-Beitrittsländer an diesen Initiativen wird ihre spätere Integration erleichtern. Die Verbreitung der Mobilfunkdienste dürfte die Nachfrage nach öffentlichen Informationen über spezielle Portale mit mehreren Zugängen, die über WAP und Spracherkennung verfügen, ansteigen lassen. Untersuchungen und strategische Studien in diesem Bereich werden die kofinanzierten Projekte ergänzen. Die Maßnahmen in diesem Bereich werden maßgeblich dazu beitragen, die Ziele der Aktion ,Regierung am Netz" zu verwirklichen, die Bestandteil der Initiative eEurope ist. 6.2. Maßgeschneiderte Informationsinhalte: bessere Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld Wenn die Anpassung von digitalen Produkten und Diensten an das sprachliche Umfeld gefördert wird, erhöht das die Exportchancen europäischer Inhaltsfirmen. Gleichzeitig wird die Teilnahme aller europäischen Bürger an der Informations gesellschaft erleichtert. Eine sinnvolle Unterstützung beim Zugang zu und Austausch von mehrsprachigen, kulturübergreifenden Informationen ist ein wichtiger Faktor für die Entwicklung eines europäischen Massenmarktes für Informationsprodukte und -dienste Die rein technologischen Aspekte dieser Unterstützung werden im Fünften Rahmenprogramm eingehend behandelt. Bei FTE-Tätigkeiten geht es indessen nicht um die Grundsatzfrage nach der Umsetzung technischen Fortschritts in neue Geschäfts möglichkeiten und Marktdurchdringung. Über das Programm werden Aktionen gefördert, die zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Inhalts- und Sprach industrie in Europa führen und so die durch die Sprachenvielfalt verursachte Fragmentierung der europäischen Märkte überwinden helfen und damit die globale Wettbewerbsfähigkeit der beiden Branchen stärken. Diese Aktionen sind eine logische Fortsetzung der Aktionen des MLIS-Programms in einer zunehmend digitalen und vernetzten Umgebung. Besondere Aufmerksamkeit wird KMU und Neugründungen, ferner weniger verbreiteten EU-Sprachen und den Sprachen der Beitrittsländer gewidmet werden. Förderung neuer Partnerschaften und von Strategien für die Mehrsprachigkeit. Hier geht es darum, in neuen Formen der Partnerschaft zwischen der Industrie für digitale Inhalte und der Sprachindustrie kostengünstige mehrsprachige Lösungen und Verfahren zu entwickeln. Die privaten und öffentlichen Inhaltsanbieter und -verteiler werden in allen Phasen von der Konzeption bis zur Veröffentlichung dazu ermutigt, ihre Produkte und Dienste in einer größeren Sprachenpalette zu offerieren. IT-Anbieter und Telekom-Betreiber werden dazu angeregt, neue Hilfsmittel und digitale Lieferkanäle anzubieten, die Informationszugang und -verbreitung in mehreren Sprachen ermöglichen. Die Anbieter von sprachbezogenen Diensten und Hilfsmitteln werden ermutigt, ihr Angebot an die Bedürfnisse eines wachsenden Kundenkreises in der Inhaltsindustrie anzupassen. Mobilfunkgestützte Informations- und Transaktionsdienste sind bisher auf Basisinformationen beschränkt (Wettervorhersage, Touristeninformationen, Börse u.ä.). Komplexere, mehrsprachige Dienste werden sicherlich nötig sein, sobald leistungsfähigere Endgeräte auf dem Markt sind (ab 2002). Das vorgeschlagene Programm soll hierzu einen spürbaren Beitrag leisten. Ausbau der Sprachinfrastruktur. Eine leistungsfähige Sprachinfrastruktur ist unerläßlich, wenn Inhalte in mehreren Sprachen rechtzeitig kostengünstig bereitgestellt und genutzt werden sollen. Sie ist der strukturelle Unterbau für jede nachhaltige Internationalisierungs- und Lokalisierungsstrategie, insbesondere bei weniger verbreiteten Sprachen, wo die Marktkräfte häufig nicht ausreichen. Soll die Sprachinfrastruktur gestärkt werden, muß ein offener Rahmen geschaffen werden, der standardisierte interoperable mehrsprachige Ressourcen wie Lexika, Korpora, Übersetzungsspeicher und Terminologiesammlungen umfaßt. Die Ressourcen sollen zu Beständen zusammengeführt werden, die einem breiten Kreis zugänglich sind und dann von Inhalts- und Sprachdienstanbietern genutzt werden können. Diese Arbeiten bauen auf den Ergebnissen des Dritten und des Vierten Rahmen programms für Forschung und Entwicklung auf, die das erforderliche Fachwissen und die benötigte Technik geliefert haben. 6.3. Maßnahmen zur Erleichterung von Marktzugangschancen: Finanzierung und der Handel mit Rechten Die Vorschläge des Programms werden durch einige ad-hoc-Maßnahmen ergänzt, die die Entwicklung auf dem Markt für digitale Inhalte beschleunigen und im Hinblick auf eine weltweit höhere Wettbewerbsfähigkeit unterstützen sollen. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen einige Lücken auf dem Markt geschlossen und die Voraussetzungen geschaffen werden für: - Lösung der Finanzierungsprobleme durch erleichterten Zugang zu Risiko kapital; - Erleichterung des Rechteclearing in der gesamten EU. Beseitigung des Investitionsrückstands. Trotz positiver Marktentwicklungen in jüngster Zeit und der Initiativen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene fehlt es nach wie vor an Investitionen in marktfähige Inhalte. Für Investitionen in neue digitale Dienste und Produkte ist in erster Linie die Industrie zuständig; staatliche Unterstützung kann private Initiativen nicht ersetzen. Es sollte etwas getan werden, um vorhandenes Kapital in den Inhaltssektor umzulenken, damit der Investitionsrückstand gegenüber den USA aufgeholt werden kann. Kapital ist auf dem Markt zwar genügend vorhanden, und es gibt auch genügend gute Ideen im Inhaltssektor, aber es besteht ein Ungleichgewicht, so daß nicht entsprechend in Start-ups investiert wird. Es geht nicht darum, neue Fonds oder Mechanismen zu schaffen, sondern darum, das Mißverhältnis zwischen den vorhandenen finanziellen Ressourcen und deren - fehlender - Nutzung durch den Inhaltssektor zu beseitigen und so den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll eine Brücke zwischen Anbietern digitaler Inhalte und potentiellen Investoren geschlagen werden. Handel mit Rechten. Dieser Handel ist die Voraussetzung für Produkte, die Text, Bild und Ton vereinen. Ein rationelles und wirksames Clearing von Multimedia-Rechten hat eine starke unmittelbare Wirkung auf die Tätigkeit der Inhaltsbranche. Die europaweite Integration und Interaktion spezieller verteilter Clearingdienste wurde unter dem Programm INFO2000 über Machbarkeitsstudien und die Entwicklung von Prototypen, Normen und Pilotsystemen gefördert. Es sind weitere Investitionen nötig, um zu einem einheitlichen europäischen System für das Rechteclearing zu gelangen, das den derzeitigen Rechtsrahmen sowie dessen mögliche Entwicklung berücksichtigt. Bei künftigen Aktionen wird man sich darauf konzentrieren, Pilotsysteme für das Rechteclearing auszubauen und besondere Unterstützungsmaßnahmen durchzuführen. In die Pilotprojekte werden die Beitrittsländer, weniger fortgeschrittene Branchen und spezifische Anwendungen für den öffentlichen Sektor einbezogen werden müssen. 7. Verbindungen zu anderen Gemeinschaftsinitiativen Der Vorschlag ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der eEurope-Initiative, denn er liefert hierfür konkrete Werkzeuge auf europäischer Ebene. Das neue Programm ergänzt Aktionen, die unter anderer EU-Programmen durchgeführt wurden, unter anderem: Das Fünfte FTE-Rahmenprogramm: Es besteht eine starke Wechselwirkung zwischen den Aktionen des vorgeschlagenen Programms und denen des 5. Rahmenprogramms. Keines der Markthemmnisse, um die es in diesem Vorschlag geht, kann im Rahmen des IST-Programms in befriedigender Weise angegangen werden. Zudem eignet sich das vorgeschlagene Programm besser dazu, neugegründete und schnell wachsende Unternehmen der Internet-Branche anzusprechen und zu bedienen, die die im IST-Programm festgelegten Verfahren und Fristen nicht bewältigen können. Die Maßnahmen des IST-Programms sind technologieorientiert, während die Initiativen im Rahmen dieses Vorschlags sich am Markt orientieren. Dies bedeutet u.a. unterschiedliche Zielgruppen (IST-Programm: Forschungszentren und größere Unternehmen; vorliegender Vorschlag: Klein- und Kleinstunternehmen) sowie unterschiedliche Zeiträume bis zur Marktreife (mindestens drei Jahre bei Forschungsergebnissen, sechs Monate bzw. kein zeitlicher Abstand bei diesem Vorschlag). Die Aktionen des vorgeschlagenen Programms MEDIA PLUS und die des INFO200/MLIS-Folgeprogramms ergänzen einander. Gegenstand von MEDIA Plus ist die Ausbildung der im audiovisuellen Bereich Tätigen sowie Entwicklung und Verbreitung europäischer audiovisueller Produkte. Mit dem vorgeschlagenen Programm sollen europaweit Investitionen in Internet-Unternehmen in einem frühen Stadium erleichtert werden und die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors sowie die Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld soll gefördert werden. Es gibt keine Überschneidungen zwischen den konkreten Aktionsbereichen von MEDIA PLUS und dem vorliegenden Programm. 8. Schlußfolgerungen Digitale Inhalte spielen eine maßgebliche Rolle bei der Schaffung einer europäischen Informationsgesellschaft. In den nächsten Jahren werden sie Wirtschaft und Gesellschaft in der EU nachhaltig beeinflussen. Technologie- und Marktentwicklung erfordern, daß auf politischer Ebene rechtzeitig die Weichen gestellt werden, um Rahmenbedingungen für einen gesunden und wettbewerbsfähigen Informationsmarkt zu schaffen. Eine globale Wettbewerbsfähigkeit anzustreben, heißt nicht, daß man sich auf den Versuch beschränkt, mit den Entwicklungen in anderen Ländern Schritt zu halten. Ein solche Haltung einnehmen würde bedeuten, daß Europa weit zurückfällt, da sich die Ziele rasch ändern. Um eine weltweite Marktdurchdringung zu erreichen, ist ein großer Sprung nach vorn nötig, sowohl bei den Geschäftsmodellen als auch beim Angebot an digitalen Diensten. Wenn die Kommission eine Katalysatorrolle übernimmt, kann sie mit relativ geringen Mitteln einen ,Schneeballeffekt" auf dem europäischen Markt bewirken. Sie kann Risikokapitalgeber mit Start-ups der Inhaltsbranche zusammenbringen, die Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors europaweit nachhaltig in Gang setzen und die Exportchancen europäischer Inhaltsfirmen verbessern, indem sie die Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld fördert. Wenn die Europäische Union jetzt nicht handelt, versäumt Europa vielleicht eine Chance in diesem strategischen Bereich, der nicht nur für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung wichtig ist, sondern auch die Kultur nachhaltig beeinflußt. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 157 Absatz 3, auf Vorschlag der Kommission [24], [24] ABl. C [...] vom [...], S. [...] nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments [25], [25] ABl. C [...] vom [...], S. [...] nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses [26], [26] ABl. C [...] vom [...], S. [...] nach Anhörung des Ausschusses der Regionen [27], [27] ABl. C [...] vom [...], S. [...] in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Wandel zur Informationsgesellschaft wird das Leben fast aller Bürger der Europäischen Union beeinflussen. (2) Digitale Inhalte spielen dabei eine herausragende Rolle und tragen maßgeblich zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sowie zur beruflichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der europäischen Bürger bei. (3) Die Strukturen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Inhaltsindustrie ändern sich rasch. (4) Der vollen Entfaltung von europäischer Inhaltsindustrie und europäischen Inhalts märkten stehen zahlreiche Hindernisse entgegen. (5) In der Ministererklärung der Bonner Konferenz vom 6. bis 8. Juli 1997 über die Bedeutung globaler Netze für die Informationsgesellschaft wird besonders auf wirtschaftliche Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Internet eingegangen; das Papier bildet damit die Grundlage für die weitere Diskussion über Internetinhalte, die Verwaltung des Internet und den elektronischen Geschäftsverkehr. (6) Am 8. Dezember 1999 hat die Kommission die Initiative ,eEurope" [28] auf den Weg gebracht, die anschließend auf der Tagung des Europäischen Rates in Helsinki vom 10. und 11. Dezember 1999 die Unterstützung der Mitgliedstaaten fand. [28] KOM(1999) 687. (7) Auf der Tagung des Europäischen Rates am 23. und 24. März 2000 in Lissabon wurde die Rolle der Inhaltsindustrie bei der Mehrwertschaffung durch die Nutzung der kulturellen Vielfalt Europas und deren Zusammenfassung in Netzen eigens anerkannt. (8) Aktionen der Gemeinschaft, die Informationsinhalte betreffen, sollten der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Union Rechnung tragen und Initiativen befördern, die den Zugang zu digitalen Informationen in den Sprachen der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer erleichtern. (9) Aus den Zwischenbewertungen des durch die Entscheidung 96/339/EG des Rates [29] geschaffenen Programms (INFO2000) und der durch die Entscheidung 96/664/EG des Rates [30] geschaffenen Initiative zur Förderung der sprachlichen Vielfalt in der Informationsgesellschaft (MLIS) ergibt sich die Notwendigkeit einer entschiedenen Weiterverfolgung der Maßnahmen im Bereich der digitalen Inhalte und der linguistischen und kulturellen Vielfalt. [29] ABl. L 129 vom 30.5.1996, S. 24. [30] ABl. L 306 vom 28.11.1996, S. 40. (10) Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die kleine und mittlere Unternehmen dazu ermutigen, an den Entwicklungen der Informationsgesellschaft mitzuwirken. (11) Der unterschiedliche Entwicklungsstand bei der Bereitstellung und Nutzung von Informationsdiensten in den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern verdient besondere Aufmerksamkeit mit Blick auf den inneren Zusammenhalt der Gemein schaft und die Gefahr einer Zwei-Klassen-Informationsgesellschaft. (12) Im Januar 1999 hat die Kommission ein Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft [31] vorgelegt und damit eine europaweite Diskussion über dieses Thema angestoßen. [31] KOM(1998) 585. (13) Entsprechend dem in Artikel 5 EG-Vertrag niedergelegten Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip können die Ziele dieses Rechtsaktes auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend ereicht werden; sie können daher besser auf Gemeinschaftsebene verwirklicht werden. Diese Entscheidung beschränkt sich auf das zur Erreichung dieser Ziele notwendige Mindestmaß und geht nicht über das dazu Erforderliche hinaus. (14) Die gesamte Inhaltspolitik sollte andere laufende Gemeinschaftsinitiativen ergänzen und sollte in Synergie mit den Aktionen des Fünften Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung, des Rahmenprogramms zur Kulturförderung und der Media-Programme, ferner mit den Aktionen der Gemeinschaft im Bereich der Bildung, den KMU-Fördermaßnahmen und der Strukturfondsförderung ausgeführt werden. (15) Die Kommission sollte durch geeignete Koordinierungsmechanismen dafür sorgen, daß dieses Programm gleichgelagerte Initiativen und Programme der Gemeinschaft ergänzt und Synergieeffekte erzielt werden. (16) Das Programm sollte während seiner Laufzeit ständig systematisch überwacht und bei Bedarf an die Entwicklungen des Marktes für digitale Inhalte angepaßt werden. Der Fortgang des Programms sollte zu gegebener Zeit einer unabhängigen Bewertung unterzogen werden, so daß Hintergrundinformation für die Festlegung der Ziele anschließender Maßnahmen in diesem Bereich gegeben ist. Bei Auslaufen des Programms sind seine Ergebnisse in einer Schlußbewertung an den in dieser Entscheidung genannten Zielen zu messen. (17) Es ist unter Umständen sinnvoll, bei der Durchführung dieses Programms mit internationalen Organisationen und dritten Ländern zusammenzuarbeiten. (18) Es ist notwendig, die Laufzeit des Programms festzulegen. (19) Gemäß Artikel 2 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse [32] sollten die zur Durchführung dieser Entscheidung erforderlichen Maßnahmen nach dem Beratungsverfahren des Artikels 3 des Beschlusses erlassen werden - [32] ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23. HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Es wird ein mehrjähriges Programm "Europäische digitale Inhalte für globale Netze" (im Folgenden als "das Programm" bezeichnet) erlassen. Das Programm hat folgende Ziele: a) günstige Voraussetzungen für die Vermarktung, Verbreitung und Nutzung euro päischer digitaler Inhalte in globalen Netzen schaffen und damit die Wirtschafts tätigkeit anregen und die Beschäftigungsaussichten verbessern; b) das europäische Inhaltspotential, insbesondere die Informationen des öffentlichen Sektors, besser nutzen; c) die Sprachenvielfalt bei digitalen Inhalten in globalen Netzen fördern und die Exportchancen europäischer Inhaltsanbieter, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, durch Anpassung an das sprachliche Umfeld steigern; d) die berufliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Bürger der Europäischen Union und die wirtschaftliche und soziale Integration der Bürger der Bewerberländer in der Informationsgesellschaft fördern. Artikel 2 Zur Verwirklichung der in Artikel 1 genannten Ziele werden unter der Leitung der Kommission folgende Maßnahmen entsprechend den in Anhang 1 genannten Aktions bereichen und den Bestimmungen des Anhangs III durchgeführt: a) Förderung der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors; b) Förderung der Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld; c) Maßnahmen zur Erleichterung von Marktzugangschancen; d) Unterstützende Maßnahmen. Artikel 3 Das Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezem ber 2005. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch die finanzielle Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt. Anhang II enthält eine vorläufige Aufgliederung der Ausgaben. Artikel 4 (1) Für die Durchführung des Programms und seine Koordinierung mit anderen Gemein schaftsprogrammen ist die Kommission verantwortlich. Sie wird auf der Grundlage dieser Entscheidung im Zweijahresrhythmus Arbeitsprogramme ausarbeiten. (2) Die Kommission handelt in folgenden Fällen gemäß dem in Artikel 5 Absatz 2 erwähnten Verfahren: a) Annahme des Arbeitsprogramms, b) Festlegung der Kriterien und des Inhalts von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, c) Beurteilung der auf der Grundlage der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für eine Gemeinschaftsförderung vorgeschlagenen Projekte, bei denen sich der geschätzte Gemeinschaftsbeitrag auf mindestens 1 000 000 EUR beläuft, d) Abweichung von den Regelungen des Anhangs III, e) Zulassung der Beteiligung von juristischen Personen aus Drittländern und von internationalen Organisationen, die nicht unter Artikel 7 Absätze 1 und 2 fallen, an einem Vorhaben. (3) Liegt der Betrag für die in Absatz 2 Buchstabe c) genannten Projekte unter 1 000 000 EUR, unterrichtet die Kommission den durch Artikel 5 Absatz 1 errichteten Ausschuß lediglich über die Projekte und das Ergebnis ihrer Bewertung. Die Kommission unterrichtet den Ausschuß regelmäßig über die Fortschritte bei der Durchführung des Programms insgesamt. Artikel 5 (1) Die Kommission wird von einem Ausschuß unterstützt, der sich aus den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so ist das Beratungsverfahren nach Artikel 3 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 7 anzuwenden. Artikel 6 (1) Um eine wirksame Verwendung der Gemeinschaftsförderung sicherzustellen, sorgt die Kommission dafür, daß die gemäß dieser Entscheidung durchgeführten Aktionen in wirksamer Weise vorab geprüft, überwacht und nach ihrem Abschluß beurteilt werden. (2) Während der Durchführung der Vorhaben und nach ihrem Abschluß beurteilt die Kommission die Art und die Wirkung ihrer Durchführung, um festzustellen, ob die ursprünglichen Ziele erreicht wurden. (3) Die ausgewählten Begünstigten legen der Kommission einen Jahresbericht vor. (4) Nach Ablauf von drei Jahren sowie am Ende der Laufzeit des Programms unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen einen Bericht, in dem die Ergebnisse bewertet werden, die in den in Artikel 2 genannten Aktionsbereichen erzielt wurden. Die Kommission kann ausgehend von diesen Ergebnissen Anpassungen der Programmausrichtung vorschlagen. Artikel 7 (1) An dem Programm können, gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, juristische Personen teilnehmen, die in einem zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehörenden EFTA-Land ansässig sind. (2) Bewerberländer können an diesem Programm wie folgt teilnehmen: a) Bewerberländer aus Mittel- und Osteuropa (MOEL): gemäß den Bedingungen der Europaabkommen, von deren Zusatzprotokollen und der Beschlüsse der jeweiligen Assoziationsräte; b) Zypern, Malta und die Türkei: entsprechend den noch abzuschließenden bilateralen Abkommen. (3) Juristische Personen aus Drittländern und internationale Organisationen können - ohne Finanzierung durch die Gemeinschaft - nach dem Verfahren des Artikels 5 Absatz 2 zur Teilnahme an dem Programm zugelassen werden, wenn dadurch ein wirksamer Beitrag zur Durchführung des Programms geleistet und der Grundsatz des gegenseitigen Nutzens erfuellt wird. Artikel 8 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident ANHANG I AKTIONSBEREICHE Die einzelnen Aktionsbereiche sind darauf ausgerichtet, das europäische Konzept für die Entwicklung der Industrie für digitale Inhalte umzusetzen. Sie dienen der Verwirklichung der strategischen Ziele des Programms "Europäische digitale Inhalte für globale Netze", nämlich: - günstige Voraussetzungen für die Vermarktung, Verbreitung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen schaffen und damit die Wirtschaftstätigkeit anregen und die Beschäftigungsaussichten verbessern; - das europäische Inhaltspotential, insbesondere die Informationen des öffentlichen Sektors, besser nutzen; - die Sprachenvielfalt bei digitalen Inhalten in globalen Netzen fördern und die Exportchancen europäischer Inhaltsanbieter, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, durch Anpassung an das sprachliche Umfeld steigern; - die berufliche, soziale und kulturelle Entwicklung der EU-Bürger und die wirtschaftliche und soziale Integration der Bürger der Bewerberländer in der Informationsgesellschaft fördern. Die Aktionsbereiche des neuen Programms sind eng miteinander verwoben, so haben z. B. Sprachfragen große Bedeutung für die grenzübergreifende Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, ist die Erleichterung des Kapitalzugangs für Internet-Neugründungen für die Sprachindustrie äußerst wichtig usw. 1. Förderung der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors Mit dem Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft, das im Januar 1999 vorgelegt wurde, ist eine europaweite Diskussion über den Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors und ihre Nutzung angestoßen worden. Das hat dazu geführt, daß der Frage sowohl von seiten des öffentlichen Sektors als auch von seiten der Privatwirtschaft nunmehr größere Aufmerksamkeit zuteil wird, was wiederum ein wichtiger Ausgangspunkt für die Verbesserung der Nutzungsvoraussetzungen in Europa sein könnte. Parallel dazu sollen die unter INFO2000 erprobten Public Private Partnerships forciert und ausgeweitet werden. Eine Teilnahme der Beitrittsländer an den Vorhaben dieses Aktionsbereichs würde ihre künftige Integration fördern. Das Informations management (z. B. Kataster) dieser Länder muß unbedingt verbessert werden, wenn ein transparenter Rechtsrahmen geschaffen werden und nach ihrem Beitritt der Binnenmarkt reibungslos funktionieren soll. In diesem Aktionsbereich wird der Einsatz von Sprachtechnologie durch die Behörden der Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen gefördert. Erprobung in konkreten Projekten Der öffentliche Sektor erhebt und produziert große Datenmengen, von denen ein beträchtlicher Teil für Privatpersonen und Unternehmen interessant ist bzw. als Ausgangsmaterial für höherwertige Informationsdienste der Inhaltsindustrie dienen kann. Der Umwandlung dieses enormen Potentials in marktfähige Produkte und Dienstleistungen stehen jedoch zahlreiche Hindernisse entgegen. Demonstrations vorhaben, die vorbildliche fachliche Praxis veranschaulichen und bei denen im Rahmen von Public Private Partnerships praktische Probleme ermittelt werden, sollen dazu beitragen, dem abzuhelfen. Die Vorhaben sollen eine Katalysatorwirkung auf die weitere Entwicklung in diesem Bereich ausüben. Vorbereitende Maßnahmen, mit denen eine kleinere Zahl von Pilot- und Demonstrationsprojekten unterstützt wurden, sind unter INFO2000 angelaufen. Angesichts des enormen Potentials, das hier ruht, wird man weiterhin versuchen, zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, die europaweit von Interesse sind, Public Private Partnerships zu bilden. Der Aktionsbereich bietet Platz für Projekte zum Aufbau von Verbindungen zwischen Inhaltsindustrie und öffentlicher Verwaltung in den Bewerberländern, durch die das Angebot an wirklich brauchbaren Informationen für Unternehmen und Bürger verbessert wird. Aufbau europäischer digitaler Datensammlungen Bei den beschriebenen Pilotprojekten wird in der Regel nur ein Teil Europas abgedeckt. Aber das Fehlen vollständiger Datensätze für die Union insgesamt ist eines der Haupthindernisse für die Nutzung des europäischen Inhaltspotentials. Deshalb wird neben den Versuchsprojekten der Aufbau europäischer Daten sammlungen gefördert. Hierzu werden Arbeiten zur Erstellung von Metadaten über Informationen des öffentlichen Sektors finanziell unterstützt, ferner Projekte, bei denen eine signifikante Zahl von EU-Mitgliedstaaten abgedeckt wird. Entscheidend für die Auswahl von Art und Gegenstandsbereich der erfaßten Daten werden dabei das Interesse und das Engagement der privaten Akteure sein. Hochrangige Gruppe Unbeschadet der endgültigen Entscheidung, die die Kommission über die Folge maßnahmen zum Grünbuch über Informationen des öffentlichen Sektors treffen wird, wird eine hochrangige Gruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Informationsindustrie, der Verbraucherverbände sowie anderen Repräsentanten der Bürgerinteressen eingesetzt. Diese Gruppe soll nicht nur Leitlinien für die Initiativen auf diesem Gebiet vorgeben (Folgemaßnahmen zum Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors, KOM(1998) 585), sondern auch als wichtige Schnittstelle für die Ermittlung und Weitergabe bewährter fachlicher Praxis fungieren. 2. Förderung der Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld Eine sinnvolle Unterstützung beim Zugang zu und Austausch von mehrsprachigen, kulturenübergreifenden Informationen ist mitentscheidend für die Entwicklung eines europäischen Massenmarktes für Informationsprodukte und -dienste. Die rein technologischen Aspekte dieser Unterstützung werden im Fünften Rahmenprogramm eingehend behandelt. Bei FTE-Tätigkeiten geht es indessen nicht um die Grundsatzfrage nach der Umsetzung technischen Fortschritts in neue Geschäftsmöglichkeiten und Marktdurchdringung. Über das Programm werden Aktionen gefördert, die zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Inhalts- und Sprachindustrie in Europa führen und so die durch die Sprachenvielfalt verursachte Fragmentierung der europäischen Märkte überwinden helfen und damit die globale Wettbewerbsfähigkeit der beiden Branchen stärken. Diese Aktionen sind eine logische Fortsetzung der Aktionen des Vorläuferprogramms MLIS in einer zunehmend digitalen und vernetzten Umgebung. Besondere Aufmerksamkeit wird KMU und Neugründungen, ferner weniger verbreiteten EU-Sprachen und den Sprachen der Beitrittsländer gewidmet werden. Förderung neuer Partnerschaften und von Strategien für die Mehrsprachigkeit Hier geht es darum, mit neuen Formen der Partnerschaft zwischen der Industrie für digitale Inhalte und der Sprachindustrie kostengünstige mehrsprachige Lösungen und Verfahren zu fördern. Die privaten und öffentlichen Inhaltsanbieter und -verteiler werden in allen Phasen von der Konzeption bis zur Veröffentlichung dazu ermutigt, ihre Produkte und Dienste in einer größeren Sprachenpalette zu offerieren. IT-Anbieter und Telekom-Betreiber werden dazu angeregt, neue Hilfsmittel und digitale Lieferkanäle anzubieten, die Informationszugang und -verbreitung in mehreren Sprachen ermöglichen. Die Anbieter von sprachbezogenen Diensten und Hilfsmitteln werden ermutigt, ihr Angebot an die Bedürfnisse eines wachsenden Kundenkreises in der Inhaltsindustrie anzupassen. Ausbau der Sprachinfrastruktur Eine leistungsfähige Sprachinfrastruktur ist unerläßlich, wenn Inhalte in mehreren Sprachen rechtzeitig kostengünstig bereitgestellt und genutzt werden sollen. Sie ist der strukturelle Unterbau für jede nachhaltige Internationalisierungs- und Lokalisierungsstrategie, insbesondere bei weniger verbreiteten Sprachen, wo die Marktkräfte häufig nicht ausreichen. Soll die Sprachinfrastruktur gestärkt werden, muß ein offener Rahmen geschaffen werden, der standardisierte interoperable mehrsprachige Ressourcen wie Lexika, Korpora, Übersetzungsspeicher und Terminologiesammlungen umfaßt. Die Ressourcen sollen zu Beständen zusammengeführt werden, die einem breiten Kreis zugänglich sind und dann von Inhalts- und Sprachdienstanbietern genutzt werden können. Diese Arbeiten bauen auf den Ergebnissen des Dritten und des Vierten Forschungsrahmenprogramms auf, die das erforderliche Fachwissen und die benötigte Technik geliefert haben. 3. Maßnahmen zur Erleichterung von Marktzugangschancen Die Dynamik des Inhaltsmarktes und die Unsicherheit, die sie für die Marktakteure mit sich bringt, können zu Stillstand und Investitionsdefizit führen. Die Erleichterung des Zugangs zu den verfügbaren Formen von Investitionskapital und die Möglich keit, über das Netz mit den Rechten für Multimediaproduktionen zu handeln bietet neue Impulse für Initiativen und Investitionen. Mit den unten beschriebenen Ak tionen soll ein Beitrag zu den grundlegenden Voraussetzungen geschaffen werden. Beschaffung der Finanzmittel Hindernisse bei der Kapitalgewinnung für europäische Internet-Neugründungen beeinträchtigen die Marktmöglichkeiten für digitale Inhalte. Das wirkt sich negativ auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung aus. Es werden Aktionen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen, daß Kapital in Internet-Neugründungen fließt. Es soll das gesamte Potential europäischer digitaler Inhalte freigesetzt werden: Kreativität, Nutzung des europäischen Kulturerbes, Geschäftsmodelle, elektronischer Geschäfts verkehr, Forschungsergebnisse, innovative Anwendungen, mobile Multimedia-Systeme usw. Entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität ergänzt dieser Aktionsbereich andere Gemeinschaftsprogramme und Initiativen der Mitgliedstaaten. Es wird vorgeschlagen, das Mißverhältnis zwischen dem Kapitalangebot und der geringen Nutzung dieses Angebots durch den Inhaltssektor zu beseitigen. Die Europäische Kommission wird eine Brücke zwischen Anbietern digitaler Inhalte und potentiellen Investoren schlagen. Die Maßnahmen sollen sich auf in Wirtschaftsuniversitäten und Ausbildungszentren vorhandenes Know-how stützen und Fernunterricht, Seminare, Konferenzen und Foren für den Austausch von Informationen und besten Praktiken umfassen. Handel mit Rechten. Dieser Handel ist die Voraussetzung für Produkte, die Text, Bild und Ton vereinen. Ein rationelles und wirksames Clearing von Multimedia-Rechten hat eine starke unmittelbare Wirkung auf die Tätigkeit der Inhaltsbranche. Die europaweite Integration und Interaktion spezieller verteilter Clearingdienste wurde unter dem Programm INFO2000 über Machbarkeitsstudien und die Entwicklung von Prototypen, Normen und Pilotsystemen gefördert. Es sind weitere Investitionen nötig, um zu einem europäischen System für das Rechteclearing zu gelangen. Bei künftigen Aktionen wird man sich auf den Ausbau von Pilotsystemen für das Rechteclearing und gezielte flankierende Maßnahmen konzentrieren. In die Pilotprojekte werden die Bewerberländer, weniger fortgeschrittene Branchen und spezifische Anwendungen für den öffentlichen Sektor einbezogen werden müssen. 4. Unterstützende Maßnahmen Die Durchführung des Programms wird durch begleitende Maßnahmen zur Verbreitung von Ergebnissen (wie z. B. Veröffentlichungen, weltweite Website, Konferenz zur Vorstellung von Projekten) und durch strategische Maßnahmen (wie z. B. Studien und Fora) zur Zusammenführung verschiedener Teilnehmer an den Inhalts- und Sprachmärkten erleichtert. Eine klare Vorstellung von den künftigen Entwicklungen, die privaten und öffentlichen Akteuren gemein ist, wird Unsicherheiten verringern und konkrete Initiativen und Investitionen beschleunigen. Ein kontinuierliches Zusammenwirken von Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor wird immer wichtiger dafür werden, daß wirklich Visionen entwickelt werden. Eine konsequente Marktbeobachtung in enger Zusammenarbeit mit den Marktakteuren der Inhalts- und der Sprachindustrie soll die Informationsgrundlage für die ständige Weiterentwicklung der Visionen bilden und einen fortlaufenden Vergleich mit dritten Ländern ermöglichen. Auf diese Weise werden Grunddaten gesammelt. Eine regelmäßige und schlüssige Beobachtung der konvergierenden Märkte für digitale Inhalte und für Sprachprodukte erfolgt gegenwärtig nur für Teilbereiche. Angestrebt wird eine von der EU bezuschußte Datenerhebung unter Federführung der Wirtschaft, die die konvergierenden Inhaltsbranchen erfaßt. Im IKT-Bereich ist das gängige Praxis: EITO (European Information Technology Observatory ) veröffentlicht jährlich einen Bericht. ANHANG II VORLÄUFIGE AUFGLIEDERUNG DER AUSGABEN >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANHANG III DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS 1. Die Kommission führt das Programm inhaltlich entsprechend Anhang I durch. 2. Die Ausführung erfolgt über indirekte Aktionen und nach Möglichkeit auf Kostenteilungsbasis. 3. Die Auswahl der Projekte auf Kostenteilungsbasis erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden. Der Inhalt der Aufrufe wird in enger Zusammenarbeit mit den Sachverständigen gemäß dem in Artikel 5 der Entscheidung angegebenen Verfahren festgelegt. Hauptkriterium für die Förderung von Projekten im Rahmen von Aufrufen zu Vorschlägen ist der Beitrag, den sie zur Erreichung der Programmziele leisten können. 4. Anträge auf Förderung durch die Gemeinschaft müssen einen Finanzierungsplan umfassen, in dem alle Elemente der Projektfinanzierung aufgeführt sind; dabei sind u. a. Angaben zur Höhe der bei der Gemeinschaft beantragten Fördermittel sowie zu sonstigen Förderanträgen oder Beihilfen aus anderen Quellen zu machen. 5. Die Kommission kann außerdem flexiblere Fördermodelle als die Aufrufe zu Vorschlägen anwenden, um Anreize zu schaffen für Partnerschaften, vor allem mit KMU und Einrichtungen aus den strukturschwachen Regionen, oder für Sondierungsarbeiten in verschiedenen Segmenten des Markts für digitale Inhalte. Dabei kann es sich um ein Modell mit unbegrenzter Laufzeit handeln. 6. Die Einzelheiten der unter Ziffer 6 genannten Verfahren werden nach Anhörung des Ausschusses nach Artikel 4 dieser Entscheidung gemäß den Vorschriften des Artikels 5 der Entscheidung und der Haushaltsordnung festgelegt. Sie werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. 7. Vorhaben, die die Kommission im Rahmen von Studien- und Dienstleistungs verträgen vollständig finanziert, werden auf der Grundlage von Ausschreibungen im Einklang mit den geltenden Haushaltsvorschriften durchgeführt. Transparenz wird hierbei durch die Veröffentlichung des Arbeitsprogramms und seine Weiterleitung an die betroffenen Stellen erzielt. 8. Zur Programmdurchführung wird die Kommission außerdem vorbereitende, begleitende und unterstützende Tätigkeiten ausführen, die den allgemeinen Programmzielen und den spezifischen Zielen der einzelnen Aktionsbereiche dienen. Dazu zählen: Studien und Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Programm; vorbereitende Maßnahmen für künftige Tätigkeiten; Maßnahmen zur Erleichterung der Mitwirkung am Programm und des Zugangs zu den Programmergebnissen; Veröffentlichungen und Maßnahmen zur Verbreitung, Bekanntmachung und Nutzung der Ergebnisse in Form von Broschüren, elektronischen Veröffentlichungen (CD-ROM, DVD, Websites usw.), Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Ausarbeitung von Presseunterlagen usw.; Analysen der möglichen sozioökonomischen Auswirkungen des Programms; flankierende Maßnahmen wie die Förderung der Anwendung von Normen für digitale Inhalte und die Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen auf europäischer Ebene. 9. Alle Projektträger, die Fördermittel unter diesem Programm erhalten, müssen auf den jeweiligen Produkten einen Förderungshinweis anbringen. FINANZBOGEN 1. BEZEICHNUNG DER MASSNAHME mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft 2. HAUSHALTSLINIE(N) B5-334 B5-334A 3. RECHTSGRUNDLAGE Artikel 157 (3) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 4. BESCHREIBUNG DER MASSNAHME 4.1 Allgemeines Ziel der Maßnahme Mit dem Programm werden folgende Ziele angestrebt: - günstige Voraussetzungen für die Vermarktung, Verbreitung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen schaffen und damit die Wirtschaftstätigkeit anregen und die Beschäftigungs aussichten verbessern; - das europäische Inhaltspotential, insbesondere die Informationen des öffentlichen Sektors, besser nutzen; - die Sprachenvielfalt bei digitalen Inhalten in globalen Netzen fördern und die Exportchancen europäischer Inhaltsanbieter, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, durch Anpassung an das sprachliche Umfeld steigern; - die berufliche, soziale und kulturelle Entwicklung der EU-Bürger und die wirtschaftliche und soziale Integration der Bürger der Bewerber länder in der Informationsgesellschaft fördern. 4.2 Dauer der Maßnahme und Bestimmungen über eventuelle Verlänge rungen 2001-2005 durchgeführt. 5. EINSTUFUNG DER AUSGABEN/EINNAHMEN 5.1 nichtobligatorische Ausgaben (NOA) 5.2 Getrennte Mittel (GM) 5.3 Art der Einnahmen Gemäß Artikel 27 Absatz 2 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen aus Beiträgen Dritter, soweit möglich, für Programmaktivitäten, wiederverwendet. 6. ART DER AUSGABEN/EINNAHMEN - Studien, Workshops, Seminare usw.; Transparenz wird hierbei durch die Veröffentlichung des Arbeitsprogramms und seine Weiterleitung an die betroffenen Stellen erzielt. - Finanzielle Förderung zwecks Kofinanzierung mit anderen öffent lichen und/oder privaten Geldgebern. Die Auswahl der Projekte auf Kostenteilungsbasis erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden. 7. FINANZIELLE BELASTUNG 7.1 Berechnung der Gesamtkosten der Maßnahme (Einheits- und Gesamtkosten) Grundlage für die Berechnung der für die Durchführung des Programms erforderlichen Mittel sind frühere Erfahrungen (unter anderem mit IMPACT, IMPACT II, INFO 2000 und MLIS sowie den jeweiligen Bewertungen) und die Art der Maßnahmen, die zur Verwirklichung der unter Ziffer 9.1 genannten Einzelziele vorgesehen sind. Diese Einheitskosten und Tätigkeitsniveaus wurden bei der Festlegung der Beträge in der Tabelle unter Ziffer 7.2 berücksichtigt. Aktionsbereich 1: Förderung der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors Übergeordnetes Ziel dieses Aktionsbereichs ist es, die kommerzielle Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors auf europäischer Ebene nachhaltig in Gang zu setzen. 1.1 Erprobung in konkreten Projekten. Unter INFO 2000 wurde damit begonnen, die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors von europäischem Interesse im Rahmen von Public Private Partnerships zu erproben. Bei einem durchschnittlichen EU-Beitrag von 1,5 Mio. EUR je Projekt können mit 45 Mio. EUR während der fünfjährigen Laufzeit des Programms zwei bis drei Projekte je Mitgliedstaat finanziert werden. In Clustern von etwa 10 Projekten sollen vier bis fünf thematische Bereiche abgedeckt werden. 1.2 Aufbau europäischer digitaler Datensammlungen. In den genannten Pilotprojekten wird normalerweise nur ein begrenztes geographisches Gebiet in Europa behandelt. Das Fehlen vollständiger Daten auf europäischer Ebene stellt jedoch trotzdem ein Hindernis für die Nutzung des inhaltlichen Potentials dar. Daher soll neben den experimentellen Vorhaben der Aufbau europäischer Datensammlungen finanziell unterstützt werden, um Metadaten über Informationen des öffentlichen Sektors zu erstellen; ferner sind zur Unterstützung Projekte in bestimmten Sektoren geplant, bei denen alle EU-Mitgliedstaaten abgedeckt sind. Ein Beispiel hierfür wäre ein Projekt zur Verbindung und Harmonisierung der Formate der Archive der nationalen Kartierungsstellen. Die Projekte sind naturgemäß umfangreich und kostspielig. Mit 30 Mio. EUR könnte - bei Kosten von 2,5 Mio. EUR je Projekt - im Durchschnitt noch nicht einmal ein Projekt je Land realisiert werden. 1.3 Hochrangige Gruppe. Unbeschadet der endgültigen Entscheidung, die die Kommission über die Folgemaßnahmen zum Grünbuch über Informationen des öffentlichen Sektors treffen wird, soll eine hochrangige Gruppe für Informationen des öffentlichen Sektors eingesetzt werden. Diese Gruppe soll nicht nur Leitlinien für die Initiativen auf diesem Gebiet vorgeben, sondern auch als wichtige Schnittstelle für die Ermittlung und Weitergabe bewährter fachlicher Praxis fungieren. Veranschlagtes Budget: 0,5 Mio. EUR. Insgesamt beantragter Betrag: 75 Mio. EUR Aktionsbereich 2: Förderung der Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld Übergeordnetes Ziel dieses Aktionsbereichs ist es, europäischen Inhalts anbietern (und insbesondere KMU) zu wirtschaftlichem Erfolg und größeren Märkten durch Anpassung ihrer Produkte an das sprachliche und kulturelle Umfeld zu verhelfen und die Sprachenvielfalt in globalen Netzen zu steigern. Besondere Aufmerksamkeit wird den Sprachen der Bewerberländer gewidmet. 2.1 Förderung neuer Partnerschaften und von Strategien für die Mehr sprachigkeit. Länderübergreifende Projekte zur Förderung von Sprachstrate gien und Partnerschaften in der Inhaltsbranche sollen dazu beitragen, daß durch mehrsprachige Inhalte bzw. den Ausbau der Sprachenvielfalt in den Netzen die Geschäfts- und Exportchancen gesteigert werden. Dieser Teilbereich soll zwei zusammenhängende Reihen von Maßnahmen auf Kostenteilungsbasis umfassen: (1) Projekte für Anbieter kommerzieller Inhalte, die ihr Angebot verbessern und neue Märkte erreichen wollen: 75% des vorge schlagenen Betrags bzw. 33 Mio. EUR. (2) Projekte zur mehrsprachigen Nutzung der Informationen des öffent lichen Sektors (z.B. grenzüberschreitender Informationsfluß zwischen Behörden und öffentlichen Einrichtungen), in Zusammenarbeit mit Aktionsbereich 2 und anderen einschlägigen Instrumenten der EU: 25% der verfügbaren Mittel bzw. 12 Mio. EUR. Bei einem durchschnittlichen Beitrag der EU von 1,5 Mio. EUR je Projekt könnten bei einem Betrag von über 45 Mio. EUR während der Laufzeit des Programms 20-25 Projekte durchgeführt werden. Es ist darauf hinzuweisen, daß sprachliche Fragen angesichts der geographischen Erweiterung des Programms besondere Bedeutung erlangen. 2.2 Ausbau der Sprachinfrastruktur. Bei dieser Aktion geht es darum, die Infrastruktur für die Anpassung von Inhalten globaler Netze an das sprachliche Umfeld, unter anderem mit Hilfe hochwertiger mehrsprachiger Ressourcen (z. B. Lexika, Korpora, Übersetzungsspeichern und Terminolo giesammlungen) auszubauen. Die Ressourcen sollen zu Beständen zusammengeführt werden, die mit Inhaltsanbietern und Unternehmen verwandter Branchen vernetzt sind bzw. von diesen unterstützt werden und einem breiten Nutzerkreis zugänglich sind. Dieser Teilbereich behandelt vorrangig die weniger verbreiteten EU-Sprachen sowie die Sprachen der Bewerberländer, insbesondere der MOEL. Spezifische Maßnahmen für die Sprachen der wichtigsten EU-Handelspartner (Mittelmeerraum, China, Lateinamerika) können auf Projekt basis durchgeführt werden, soweit dies durch das Handels- bzw. Exportpotential gerechtfertigt ist. 10-15 Mio. EUR für einen Zeitraum von 5 Jahren würden - bei Kosten von 1 Mio. EUR je Projekt - die Durchführung noch nicht einmal eines Projektes je Land bzw. Sprachgemeinschaft ermöglichen. Insgesamt beantragter Betrag: 60 Mio. EUR Aktionsbereich 3: Maßnahmen zur Erleichterung von Marktzugangschancen 3.1 Beschaffung der Finanzmittel Übergeordnetes Ziel dieses Aktionsbereichs ist es, neugegründeten Internet-Firmen den Zugang zu Kapital zu erleichtern, damit neue Anwendungen für digitale Inhalte entstehen und die Innovationskraft gesteigert wird. Das soll den Unternehmen helfen, mit Marktentwicklung und Wettbewerb schrittzuhalten. Investoren und neugegründete Unternehmen sollen schneller zusammen gebracht werden (es geht nicht um die Finanzierung von Neugründungen). Die Maßnahmen können in der Organisation von Seminaren und Konferenzen, dem Einsatz von Fernunterricht und dem Austausch bester Praktiken bestehen. Die Maßnahmen sind experimentell; es sollen neue Möglichkeiten ermittelt werden, wie Ideen und Geldgeber zusammen gebracht werden können. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel belaufen sich auf ca. 5-6 Mio. EUR für fünf Jahre. 3.2 Handel mit Multimedia-Rechten Der Rechtehandel zwischen Rechteinhabern, Produzenten neuer digitaler Dienste und Produkte und anderen Akteuren der Wertschöpfungskette gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Die INFO2000-Pilotprojekte auf diesem Gebiet sollen erweitert werden, um zu einem europaweiten Rechteclearingsystem zu gelangen. 3-5 Projekte zur Einrichtung von Multimedia-Rechteclearingzentren in Europa sollen finanziert werden. Veranschlagter Betrag: 4-6 Mio. EUR. Insgesamt beantragter Betrag: 10 Mio. EUR Aktionsbereich 4: Unterstützende Maßnahmen Die Durchführung des Programms wird durch begleitende Maßnahmen zur Verbreitung von Ergebnissen (wie z. B. Veröffentlichungen, weltweite Website, Konferenz zur Vorstellung von Projekten) und durch strategische Maßnahmen (wie z. B. Studien und Fora) zur Zusammenführung verschiedener Teilnehmer an den Inhalts- und Sprachmärkten erleichtert. Insbesondere die nachfolgenden Instrumente sollen Teil der unterstützenden Maßnahmen sein. Konsequente Marktbeobachtung in enger Zusammenarbeit mit den Marktakteuren der Inhalts- und Sprachindustrie ist eine natürliche Ergänzung eines marktorientierten Programms. Hierzu sollen vier Instrumente eingesetzt werden: - Strategische Studien, die sich mit neuen Marktphänomenen befassen. Sie sollen in regelmäßigen Abständen erstellt und einem breiten Nutzerkreis zugänglich gemacht werden; 2-3 Studien während des Fünfjahreszeitraums; - Sammeln von Grunddaten. Eine regelmäßige und schlüssige Beobachtung der konvergierenden Märkte für digitale Inhalte und für Sprachprodukte erfolgt gegenwärtig nur in Teilbereichen; - Dialog zwischen Vertretern verschiedener Sparten der Inhalts- und der Sprachindustrie. Erforderliches Gesamtbudget für diese Maßnahmen: 5 Mio. EUR 7.2 Aufschlüsselung nach Kostenelementen B5-334 Verpflichtungsermächtigungen in Mio. EUR (jeweilige Preise) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 7.3 Fälligkeitsplan für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen B5-334 in Mio. EUR >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 8. BETRUGSBEKÄMPFUNGSVORKEHRUNGEN Kommissionsbeamte stellen - gegebenenfalls unterstützt durch unabhängige Sachverständige - sicher, daß die Projekte und Studien ordnungsgemäß ausgeführt worden sind, bevor irgendeine Zahlung geleistet wird. Dabei werden die vertraglichen Verpflichtungen und die Grundsätze wirtschaft licher Haushaltsführung zugrunde gelegt. Gemäß dem Vertrag kann der Rechnungshof Prüfungen durchführen. Nach drei Jahren sowie am Ende der Laufzeit des Programms werden unabhängige Sachverständige einen Bericht erarbeiten, in dem die Marktwirkung des Programms und die bei der Umsetzung der Aktionen erzielten Ergebnisse beurteilt werden. 9. KOSTENWIRKSAMKEITSANALYSE 9.1 Quantifizierbare Einzelziele; Zielgruppen Einzelziele: Mit dem Programm werden die unter Ziffer 4.1 aufgeführten übergeordneten Ziele verfolgt. Im Arbeitsprogramm werden indessen für jeden Aktions bereich detaillierte Zielkriterien formuliert. 1. Förderung der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors Hier könnten die Zielkriterien im Arbeitsprogramm folgendermaßen definiert werden: - Zahl und Qualität der auf Informationen des öffentlichen Sektors basierenden Produkte und Dienstleistungen, die aus den einzelnen Projekten hervorgehen, - Wirtschaftstätigkeit und Zahl der Arbeitsplätze, die mit den neuen auf Informationen des öffentlichen Sektors basierenden Produkten und Dienstleistungen verbunden sind, - Qualität und Zahl der Verbindungen, die zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privaten Inhaltsanbietern geknüpft werden, - Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationen des öffentlichen Sektors (europaweite Übernahme bewährter fachlicher Praxis), - Verbesserung des europaweiten Zugangs der Bürger zu Informationen des öffentlichen Sektors, - Verbesserung der Informationsinfrastruktur des öffentlichen Sektors in den Beitrittsländern. 2. Förderung der Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld Im Programm könnten folgende Zielkriterien definiert werden: - Erfolg und Erweiterung der Märkte für europäische Inhaltsfirmen (insbesondere KMU) durch Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld, - Zunahme der Inhalte, die in den Sprachen der Mitgliedstaaten in den globalen Netzen angeboten werden, - Ausbau der Sprachinfrastruktur (Sensibilisierung von Sprach- und Inhaltsindustrie) und insbesondere der Infrastruktur, die die Sprachen der Bewerberländer betrifft, - Wirtschaftstätigkeit und Zahl der Arbeitsplätze, die die Anpassung an das sprachliche Umfeld hervorbringt. 3. Maßnahmen zur Erleichterung von Marktzugangschancen Es könnten folgende quantifizierbare Ziele definiert werden: - Zahl neugegründeter und schnell wachsender Inhaltsfirmen, die bei der Kontaktaufnahme mit Risikokapitalgebern unterstützt werden, - Zahl und Qualität der Verbindungen, die zwischen Finanzinstitutionen und Inhaltsfirmen aufgebaut werden, - Wirtschaftstätigkeit und Zahl neuer Stellen, die diese Verbindungen hervorbringen, - Beitrag der Pilotprojekte auf dem Gebiet des Multimedia-Rechteclearing zur Entwicklung eines europäischen Systems für das Clearing von Multimediarechten sowie Wirtschaftstätigkeit und Zahl der Arbeitsplätze, die damit verknüpft sind. Zielgruppe Die Zielgruppe wird sich primär aus Akteuren der Informationswert schöpfungskette zusammensetzen, die inhalts- und sprachbasierte Produkte und Leistungen anbieten. Es sollen jedoch auch Projektteilnehmer aus anderen Gruppen gewonnen werden: - Diejenigen, die mit Endbenutzerausrüstung, Kommunikationssoftware und -hardware sowie mit Produktionshilfen befaßt sind, sollen, je nach dem Beitrag, den sie speziell zu dem Programm leisten können, zur Teilnahme aufgefordert werden, - ebenso Branchen, die digitale Inhaltsdienste nutzen und zur Moderni sierung ihrer Arbeitsprozesse weiterentwickeln, - Einrichtungen des öffentlichen Sektors sollen aufgefordert werden, gemeinsam mit der Privatwirtschaft an Projekten zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors mitzuwirken. Im Rahmen des Programms wird kleinen und mittleren Unternehmen und Einrichtungen der Bewerberländer besondere Aufmerksamkeit gewidmet. 9.2 Begründung der Maßnahme Bei diesem Programm handelt es sich um das Folgeprogramm der Programme IMPACT, IMPACT II, INFO2000 und MLIS, die in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt wurden. In der Halbzeitbewertung von INFO2000 und MLIS wurde festgestellt, es werde angesichts der Geschwindigkeit mit der sich der Markt entwickelt und der großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Inhaltsindustrie ein neues Programm benötigt, das sprachliche Aspekte mit der allgemeinen Förderung von Anwendungen für digitale Inhalte verknüpft. Die Bündelung von Aktionen, die Inhalte und sprachliche Aspekte der Informations gesellschaft betreffen, dürfte beträchtliche Synergien schaffen und berechtigt, was die Marktwirkung angeht, zu noch höheren Erwartungen als zuvor die getrennten Programme. Die Aktionsbereiche des neuen Programms sind eng miteinander verflochten: sprachliche Aspekte sind sehr wichtig bei der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, die Kapital akquisition für risikobehaftete Projekte ist auch für die Sprachindustrie von maßgeblicher Bedeutung usw. Die Verwaltung stützt sich auf vier Grundsätze: 1. Es soll sich um Projekte einer bestimmten Größenordnung handeln (2-5 Mio. EUR), Gemeinschaftsbeitrag: 1-2,5 Mio. EUR; 2. jeder Projektverwalter sollte für eine vernünftige Anzahl von Projekten zuständig sein (nicht mehr als 15); 3. die Projekte werden nach einer begrenzten Zahl von Themen zusammengefaßt; diese werden in Abstimmung mit den Mitglied staaten festgelegt, um so viele Synergien wie möglich zu nutzen (ein Themenbereich werden die geographischen Informationen sein); 4. soweit möglich sollen durch Delegation, vereinfachte Kosten erklärungen u.ä. die Verfahren bedeutend vereinfacht werden. Die Vorschläge tragen, was die Rolle von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten bzw. öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft angeht, dem Grundsatz der Subsidiarität Rechnung. Entsprechend den Vorgaben von Artikel 5 des EG-Vertrags ist das Programm nur auf Bereiche ausgerichtet, in denen ein europäischer Mehrwert zu erzielen ist. Synergien zwischen einzelstaatlichen und europäischen Initiativen werden gefördert. Um sicherzustellen, daß sich die Aktionen in den globalen Kontext einfügen, wird besonders auf die Verknüpfung mit den jüngsten G7-Initiativen und den einschlägigen Aktionen internationaler Organisationen wie OECD, WTO, WIPO und dem Europarat geachtet. 9.3 Follow-up und Bewertung der Maßnahme Nach Ablauf von drei Jahren sowie am Ende der Laufzeit des Programms wird ein Bericht erarbeitet, in dem die mit den einzelnen Aktionen erzielten Ergebnisse bewertet werden. Die Bewertung erfolgt durch unabhängige Sachverständige. Das Ergebnis dieser Bewertung liefert wichtigen Input für etwaige Folgemaßnahmen zur Förderung der Industrie für digitale Inhalte. In der Bewertung wird sowohl auf die Programmergebnisse auf Mikroebene (Zahl der durch Ausschreibungen angestoßenen Projekte, Projekterfolg, Spin-off von Studien usw.) als auch auf die Verwirklichung der übergeordneten, abstrakteren Programmziele eingegangen 10. VERWALTUNGSAUSGABEN (TEIL A DES EINZELPLANS III DES GESAMTHAUSHALTSPLANS) Die tatsächliche Bereitstellung der erforderlichen Verwaltungsmittel erfolgt nach Maßgabe des jährlichen Beschlusses der Kommission über die Zuteilung der Ressourcen unter Berücksichtigung der von der Haushaltsbehörde bewilligten Planstellen und zusätzlichen Haushaltsmittel. 10.1 Auswirkung auf den Personalbestand Gemäß dem Vorschlag sollen 21 Mitarbeiter die Durchführung des Programms übernehmen. Die 120 Projekte sollen von 8 Beamten der Laufbahngruppe A verwaltet werden (etwa 15 Projekte je Projektmanager). Darüber hinaus werden 6 Stellen für Sachverständige (Niveau der Laufbahngruppe A) beantragt, um eine korrekte Zusammenfassung der Projekte durch Unterstützungsmaßnahmen sicherzustellen, die den Informationsfluß und die Weitergabe der Ergebnisse erleichtern. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Aspekt des Mehrwerts eines Gemein schaftsprogramms, der von der Umsetzung nicht getrennt werden kann. Es ist davon auszugehen, daß eine Erhöhung des Personalbestands über denjenigen der Programme INFO2000 und MLIS hinaus in folgendem Umfang erforderlich wird: 5 A-Stellen, 1 B-Stelle und 2 C-Stellen für den Zeitraum 2001 -2005, die durch interne Umorganisation freiwerden sollen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> * END = Experts nationaux détachés - abgeordnete nationale Sachverständige. 10.2 Gesamtkosten für Personal (in EUR) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> * Gesamtkosten für zusätzliches Personal für die gesamte Laufzeit der Maßnahme (116 103 EUR pro Jahr und A-Stelle/58 026 EUR pro Jahr und B-Stelle/40 806 EUR pro Jahr und C-Stelle/37 000 EUR pro Jahr und END/625 EUR pro Tag für Sachverständige mit einem Arbeitsvolumen von maximal 200 Tagen pro Jahr (Haushaltslinie A0-7002-Sachverständige) 10.3 Sonstige Mehrausgaben für Verwaltung und Dienstbetrieb (in EUR) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Handelt es sich um eine befristete Maßnahme, drücken die angegebenen Beträge die Kosten für die Gesamtlaufzeit der Maßnahme aus; bei unbefristeten Maßnahmen sind die Kosten für ein Jahr anzugeben.